Halbe Spekulationsteuer ab 2001 oder 2002 ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.07.00 22:36:25 von
neuester Beitrag 24.08.00 11:14:24 von
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Leider widersprechen sich die Angaben, die ich bis jetzt gefunden habe. Wer kann sicher sagen, ob die Halbierung der Spekulationsteuer schon für Gewinne gilt, die man ab dem 1.1.2001 realisiert oder erst ab dem 1.1.2002 ?
Wenn möglich mit Quelle.
Wenn möglich mit Quelle.
Ab 01.01.2001 (F.A.Z. vom 17.07.2000, Seite 19)!
Gilt der Termin der Realisierung des Spek. Gewinnes oder hat auch der Kauftermin damit zu tun ???
Termin der Realisierung gilt.
Das heißt also:
Wenn ich heute eine Aktie kaufe und sie am 2.Januar 2001 (also in gut 5 Monaten) mit Gewinn wieder verkaufe, zahle ich nur noch die halbe Spekulationsteuer.
Richtig? Ist noch ein Steuerexperte da, der das bestätigen kann?
Wenn ich heute eine Aktie kaufe und sie am 2.Januar 2001 (also in gut 5 Monaten) mit Gewinn wieder verkaufe, zahle ich nur noch die halbe Spekulationsteuer.
Richtig? Ist noch ein Steuerexperte da, der das bestätigen kann?
Ich bin mir deshalb nicht ganz sicher, weil die Steuerfreiheit beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen nämlich erst ab 2002 gilt.
@tt: <Wenn ich heute eine Aktie kaufe und sie am 2.Januar 2001 (also in gut 5 Monaten) mit Gewinn wieder verkaufe, zahle ich nur noch die halbe Spekulationsteuer.> Bei Privatpersonen ja!
Gruss
dickdiver
Gruss
dickdiver
Man zahlt nicht die halbe Spekulationssteuer, sondern es wird nur
die Hälfte des Gewinns aus Aktiengeschäften u.ä. auf das andere
Einkommen zugerechnet.
teuton_trader
die Hälfte des Gewinns aus Aktiengeschäften u.ä. auf das andere
Einkommen zugerechnet.
teuton_trader
Ich verstehe es so: Im kommenden Jahr wird das neue System eingeführt, auch
in der Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmen schütten 2001 das letzte Mal
nach dem alten Verfahren aus, aber da schütten sie ja die 2000er-Gewinne
aus, im Jahr 2002 schütten sie dann die 2001er-Gewinne nach dem neuen
Verfahren aus. Das heißt auch, dass 2002 zum ersten Mal in der
Steuererklärung nach dem neuen Verfahren gerechnet wird, aber das betrifft
dann schon die Erträge im kommenden Jahr. Die Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz empfiehlt deswegen sogar, ev. noch im Jahr 2000 Verluste am
Aktienmarkt zu realisieren. Denn diese Verluste könnten noch voll verrechnet
(ev. sogar voll vorgetragen werden), während sie im Jahr 2001 nur noch zur
Hälfte verrechnet werden können. Demnach geht die Schutzvereinigung also
auch von 2001 aus. Die Formulierung im offiziellen Text der Bundesregierung
ist deswegen etwas verwirrend, weil dort steht, dass ab 2002 die Unternehmen
nach dem neuen Verfahren ausschütten - aber das sind ja eben, wie gesagt,
die Erträge aus 2001.
in der Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmen schütten 2001 das letzte Mal
nach dem alten Verfahren aus, aber da schütten sie ja die 2000er-Gewinne
aus, im Jahr 2002 schütten sie dann die 2001er-Gewinne nach dem neuen
Verfahren aus. Das heißt auch, dass 2002 zum ersten Mal in der
Steuererklärung nach dem neuen Verfahren gerechnet wird, aber das betrifft
dann schon die Erträge im kommenden Jahr. Die Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz empfiehlt deswegen sogar, ev. noch im Jahr 2000 Verluste am
Aktienmarkt zu realisieren. Denn diese Verluste könnten noch voll verrechnet
(ev. sogar voll vorgetragen werden), während sie im Jahr 2001 nur noch zur
Hälfte verrechnet werden können. Demnach geht die Schutzvereinigung also
auch von 2001 aus. Die Formulierung im offiziellen Text der Bundesregierung
ist deswegen etwas verwirrend, weil dort steht, dass ab 2002 die Unternehmen
nach dem neuen Verfahren ausschütten - aber das sind ja eben, wie gesagt,
die Erträge aus 2001.
Doch erst 2002
Ich hatte das "Hadelsblatt" und die "Capital" Zeitschrift angeschrieben da sich ihre Artikel widersprachen. Die Antwort des "Handelsbalttes" habe ich oben ins Board gestellt. Die Antwort war falsch und wurde wie nachfolgend vom "Handelsblatt" berichtigt. Das Handelsblatt hatte mir auch mit dem Hinweis geantwortet, extra nochmals eine Anfrage ans Bundesfinanzministerium zu schicken, zur Sicherheit.
Nun die Antwort vom Handelsblatt:
Im Prinzip ist es so, dass im nächsten Jahr die Besteuerung umgestellt wird, so dass erstmals der 2001er Gewinn derUnternehmen betroffen ist, der 2002 ausgeschüttet wird. Aber: Gewinne undVerluste werden auch erst 2002 hälftig berücksichtigt nicht schon 2001, dashat sich nochmals verschoben, so weit das BMFm (Capital hatte also Recht).
Ich hatte das "Hadelsblatt" und die "Capital" Zeitschrift angeschrieben da sich ihre Artikel widersprachen. Die Antwort des "Handelsbalttes" habe ich oben ins Board gestellt. Die Antwort war falsch und wurde wie nachfolgend vom "Handelsblatt" berichtigt. Das Handelsblatt hatte mir auch mit dem Hinweis geantwortet, extra nochmals eine Anfrage ans Bundesfinanzministerium zu schicken, zur Sicherheit.
Nun die Antwort vom Handelsblatt:
Im Prinzip ist es so, dass im nächsten Jahr die Besteuerung umgestellt wird, so dass erstmals der 2001er Gewinn derUnternehmen betroffen ist, der 2002 ausgeschüttet wird. Aber: Gewinne undVerluste werden auch erst 2002 hälftig berücksichtigt nicht schon 2001, dashat sich nochmals verschoben, so weit das BMFm (Capital hatte also Recht).
Toll, dass sich wieder alle so einig sind.... Bevor ich des Rätsels Lösung nicht schwarz auf weiß aus vernünftiger Quelle habe, glaube ich gar nichts mehr....
Unfassbar ! Wenn man das hier liest kann man nur sagen - VERRÜCKT ! Es wird von UNSEREN VOLKS-VerTRETERN ein Gesetz verabschiedet und KEINER weiß genau WIE, WO, WAS und vor allem WANN. Und dafür bekommen die Typen Gehalt was von UNS bezahlt wird. Ich fasse es nicht !
Typisch deutsche Bürokratie! Warum einfach, wenns auch umständlich geht!
Hi
in der Telebörse, letzte Ausgabe, stand nun wieder ab 2001. Aber woher die die Infos haben, keine Ahnung. Schön, spricht wiedermal für die hervorragende Arbeit unserer Volksvertreter. Oder was vertreten die? Sobald es um die Steuerzahlung gehen, wissen die dann schon wieder Bescheid. Ist der Krempel überhaupt schon Gesetz?
in der Telebörse, letzte Ausgabe, stand nun wieder ab 2001. Aber woher die die Infos haben, keine Ahnung. Schön, spricht wiedermal für die hervorragende Arbeit unserer Volksvertreter. Oder was vertreten die? Sobald es um die Steuerzahlung gehen, wissen die dann schon wieder Bescheid. Ist der Krempel überhaupt schon Gesetz?
Die Konfusion kommt m.E. dadurch zustande, daß ihr die verschiedenen Einkunftsarten nicht unterscheidet.
Einmal die Besteuerung der Gewinne von Firmen aus ihrer Geschäftstätigkeit und eurer Dividenden und andermal die Gewinne aus Spekulationsgeschäften.
Zu 1) Die in 2002 gezahlten Dividenden werden zur Hälfte versteuert (dafür gibt es keine Anrechnung von gezahlter Körperschaftssteuer der AG mehr).
Zu 2) Die von euch durch Geschäfte mit Wertpapieren erzielten "Spekulationsgewinne" (eine andere Einkunftsart), werden ab 1.1.2001 zur Hälfte versteuert.
Ich bin kein Steuerfachmann, aber diese Neuerungen erschienen mir dennoch einfach und klar. Also kein Anlaß, mal wieder auf die Wirrköpfe von Politikern zu schimpfen, meine ich.
Gruß L.
Einmal die Besteuerung der Gewinne von Firmen aus ihrer Geschäftstätigkeit und eurer Dividenden und andermal die Gewinne aus Spekulationsgeschäften.
Zu 1) Die in 2002 gezahlten Dividenden werden zur Hälfte versteuert (dafür gibt es keine Anrechnung von gezahlter Körperschaftssteuer der AG mehr).
Zu 2) Die von euch durch Geschäfte mit Wertpapieren erzielten "Spekulationsgewinne" (eine andere Einkunftsart), werden ab 1.1.2001 zur Hälfte versteuert.
Ich bin kein Steuerfachmann, aber diese Neuerungen erschienen mir dennoch einfach und klar. Also kein Anlaß, mal wieder auf die Wirrköpfe von Politikern zu schimpfen, meine ich.
Gruß L.
was denn nu ?? 2001 oder 2002 ??? In letzter Zeit höre ich immer 2002 ! Hat mal jemand ein link , wo ich das schwarz auf weiß nachlesen kann ???
Hallo
Ich habe soeben ein eMail an das Bundesfinanzministerium gesendet. Ich hoffe in den nächsten Tagen eine Antwort zu erhalten .
Viele Grüße
Dr.Ich
Ich habe soeben ein eMail an das Bundesfinanzministerium gesendet. Ich hoffe in den nächsten Tagen eine Antwort zu erhalten .
Viele Grüße
Dr.Ich
Das ist der Originaltext vom Amt.
Quelle Bundesfinanzministerium
· Private Anteilseigner können Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr wie bisher steuerfrei veräußern, wenn sie nicht wesentlich beteiligt sind. Die Grenze für die Annahme einer wesentlichen Beteiligung wird jedoch ab dem Veranlagungszeitraum 2002 von 10 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Bei steuerpflichtigen Veräußerungen – also innerhalb der Spekulationsfrist oder bei wesentlicher Beteiligung – gilt ab 2002 das Halbeinkünfteverfahren.
Ich verstehe das "ab 2002". Aber in der letzten DM steht auch wieder was von "ab 2001". Großes Chaos...
Quelle Bundesfinanzministerium
· Private Anteilseigner können Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr wie bisher steuerfrei veräußern, wenn sie nicht wesentlich beteiligt sind. Die Grenze für die Annahme einer wesentlichen Beteiligung wird jedoch ab dem Veranlagungszeitraum 2002 von 10 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Bei steuerpflichtigen Veräußerungen – also innerhalb der Spekulationsfrist oder bei wesentlicher Beteiligung – gilt ab 2002 das Halbeinkünfteverfahren.
Ich verstehe das "ab 2002". Aber in der letzten DM steht auch wieder was von "ab 2001". Großes Chaos...
@Dr.Ich: die Antwort erhälst Du NICHT in den nächsten Tagen; außerdem poste ich Dir deren Antowort breits hier:
Steuerreform 2000; Halbeinkünfteverfahren
Ihr Schreiben vom 24. Juli 2000
Sehr geehrter Herr xx,
Informationen zur Steuerreform 2000 finden Sie auf unserer Homepage unter www.bundesfinanzministerium.de. Insbesondere verweise ich auf die vorläufige Arbeitsfassung des Steuersenkungsgesetzes und den Überblick über die Steuer-
reform 2000.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Müller-Gatermann
Steuerreform 2000; Halbeinkünfteverfahren
Ihr Schreiben vom 24. Juli 2000
Sehr geehrter Herr xx,
Informationen zur Steuerreform 2000 finden Sie auf unserer Homepage unter www.bundesfinanzministerium.de. Insbesondere verweise ich auf die vorläufige Arbeitsfassung des Steuersenkungsgesetzes und den Überblick über die Steuer-
reform 2000.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Müller-Gatermann
Genau aus dieser Übersicht habe ich den geposteten Text. Und was sagt der uns nun?
Hallo zusammen,
im thread Thread: Schlechte News bzgl. der Steuerreform (Halb-Einkünfteverfahren) & für D.Log Aktionäre findet ihr die Antwort auf die Frage, wann das Anrechnungs-bzw. das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist.
Gruss
dickdiver
im thread Thread: Schlechte News bzgl. der Steuerreform (Halb-Einkünfteverfahren) & für D.Log Aktionäre findet ihr die Antwort auf die Frage, wann das Anrechnungs-bzw. das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist.
Gruss
dickdiver
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