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    Halbe Spekulationsteuer ab 2001 oder 2002 ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.00 22:36:25 von
    neuester Beitrag 24.08.00 11:14:24 von
    Beiträge: 21
    ID: 188.015
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      Avatar
      schrieb am 17.07.00 22:36:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Leider widersprechen sich die Angaben, die ich bis jetzt gefunden habe. Wer kann sicher sagen, ob die Halbierung der Spekulationsteuer schon für Gewinne gilt, die man ab dem 1.1.2001 realisiert oder erst ab dem 1.1.2002 ?

      Wenn möglich mit Quelle.
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 23:31:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ab 01.01.2001 (F.A.Z. vom 17.07.2000, Seite 19)!
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 14:43:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gilt der Termin der Realisierung des Spek. Gewinnes oder hat auch der Kauftermin damit zu tun ???
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 18:14:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Termin der Realisierung gilt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 14:12:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das heißt also:

      Wenn ich heute eine Aktie kaufe und sie am 2.Januar 2001 (also in gut 5 Monaten) mit Gewinn wieder verkaufe, zahle ich nur noch die halbe Spekulationsteuer.

      Richtig? Ist noch ein Steuerexperte da, der das bestätigen kann?

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      schrieb am 25.07.00 14:18:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin mir deshalb nicht ganz sicher, weil die Steuerfreiheit beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen nämlich erst ab 2002 gilt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 14:56:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      @tt: <Wenn ich heute eine Aktie kaufe und sie am 2.Januar 2001 (also in gut 5 Monaten) mit Gewinn wieder verkaufe, zahle ich nur noch die halbe Spekulationsteuer.> Bei Privatpersonen ja!

      Gruss
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 19:01:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Man zahlt nicht die halbe Spekulationssteuer, sondern es wird nur
      die Hälfte des Gewinns aus Aktiengeschäften u.ä. auf das andere
      Einkommen zugerechnet.


      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 12:13:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich verstehe es so: Im kommenden Jahr wird das neue System eingeführt, auch
      in der Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmen schütten 2001 das letzte Mal
      nach dem alten Verfahren aus, aber da schütten sie ja die 2000er-Gewinne
      aus, im Jahr 2002 schütten sie dann die 2001er-Gewinne nach dem neuen
      Verfahren aus. Das heißt auch, dass 2002 zum ersten Mal in der
      Steuererklärung nach dem neuen Verfahren gerechnet wird, aber das betrifft
      dann schon die Erträge im kommenden Jahr. Die Deutsche Schutzvereinigung für
      Wertpapierbesitz empfiehlt deswegen sogar, ev. noch im Jahr 2000 Verluste am
      Aktienmarkt zu realisieren. Denn diese Verluste könnten noch voll verrechnet
      (ev. sogar voll vorgetragen werden), während sie im Jahr 2001 nur noch zur
      Hälfte verrechnet werden können. Demnach geht die Schutzvereinigung also
      auch von 2001 aus. Die Formulierung im offiziellen Text der Bundesregierung
      ist deswegen etwas verwirrend, weil dort steht, dass ab 2002 die Unternehmen
      nach dem neuen Verfahren ausschütten - aber das sind ja eben, wie gesagt,
      die Erträge aus 2001.
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 19:20:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Doch erst 2002

      Ich hatte das "Hadelsblatt" und die "Capital" Zeitschrift angeschrieben da sich ihre Artikel widersprachen. Die Antwort des "Handelsbalttes" habe ich oben ins Board gestellt. Die Antwort war falsch und wurde wie nachfolgend vom "Handelsblatt" berichtigt. Das Handelsblatt hatte mir auch mit dem Hinweis geantwortet, extra nochmals eine Anfrage ans Bundesfinanzministerium zu schicken, zur Sicherheit.

      Nun die Antwort vom Handelsblatt:
      Im Prinzip ist es so, dass im nächsten Jahr die Besteuerung umgestellt wird, so dass erstmals der 2001er Gewinn derUnternehmen betroffen ist, der 2002 ausgeschüttet wird. Aber: Gewinne undVerluste werden auch erst 2002 hälftig berücksichtigt nicht schon 2001, dashat sich nochmals verschoben, so weit das BMFm (Capital hatte also Recht).
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 20:06:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Toll, dass sich wieder alle so einig sind.... Bevor ich des Rätsels Lösung nicht schwarz auf weiß aus vernünftiger Quelle habe, glaube ich gar nichts mehr....
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 20:51:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Unfassbar ! Wenn man das hier liest kann man nur sagen - VERRÜCKT ! Es wird von UNSEREN VOLKS-VerTRETERN ein Gesetz verabschiedet und KEINER weiß genau WIE, WO, WAS und vor allem WANN. Und dafür bekommen die Typen Gehalt was von UNS bezahlt wird. Ich fasse es nicht !
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 21:10:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Typisch deutsche Bürokratie! Warum einfach, wenns auch umständlich geht!
      Avatar
      schrieb am 07.08.00 08:01:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi

      in der Telebörse, letzte Ausgabe, stand nun wieder ab 2001. Aber woher die die Infos haben, keine Ahnung. Schön, spricht wiedermal für die hervorragende Arbeit unserer Volksvertreter. Oder was vertreten die? Sobald es um die Steuerzahlung gehen, wissen die dann schon wieder Bescheid. Ist der Krempel überhaupt schon Gesetz?
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 01:31:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Konfusion kommt m.E. dadurch zustande, daß ihr die verschiedenen Einkunftsarten nicht unterscheidet.
      Einmal die Besteuerung der Gewinne von Firmen aus ihrer Geschäftstätigkeit und eurer Dividenden und andermal die Gewinne aus Spekulationsgeschäften.

      Zu 1) Die in 2002 gezahlten Dividenden werden zur Hälfte versteuert (dafür gibt es keine Anrechnung von gezahlter Körperschaftssteuer der AG mehr).

      Zu 2) Die von euch durch Geschäfte mit Wertpapieren erzielten "Spekulationsgewinne" (eine andere Einkunftsart), werden ab 1.1.2001 zur Hälfte versteuert.

      Ich bin kein Steuerfachmann, aber diese Neuerungen erschienen mir dennoch einfach und klar. Also kein Anlaß, mal wieder auf die Wirrköpfe von Politikern zu schimpfen, meine ich.

      Gruß L.
      Avatar
      schrieb am 23.08.00 01:48:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      was denn nu ?? 2001 oder 2002 ??? In letzter Zeit höre ich immer 2002 ! Hat mal jemand ein link , wo ich das schwarz auf weiß nachlesen kann ???
      Avatar
      schrieb am 23.08.00 15:48:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo

      Ich habe soeben ein eMail an das Bundesfinanzministerium gesendet. Ich hoffe in den nächsten Tagen eine Antwort zu erhalten .

      Viele Grüße

      Dr.Ich :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 07:50:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      Das ist der Originaltext vom Amt.

      Quelle Bundesfinanzministerium

      · Private Anteilseigner können Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr wie bisher steuerfrei veräußern, wenn sie nicht wesentlich beteiligt sind. Die Grenze für die Annahme einer wesentlichen Beteiligung wird jedoch ab dem Veranlagungszeitraum 2002 von 10 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Bei steuerpflichtigen Veräußerungen – also innerhalb der Spekulationsfrist oder bei wesentlicher Beteiligung – gilt ab 2002 das Halbeinkünfteverfahren.

      Ich verstehe das "ab 2002". Aber in der letzten DM steht auch wieder was von "ab 2001". Großes Chaos...
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 10:26:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Dr.Ich: die Antwort erhälst Du NICHT in den nächsten Tagen; außerdem poste ich Dir deren Antowort breits hier:


      Steuerreform 2000; Halbeinkünfteverfahren

      Ihr Schreiben vom 24. Juli 2000

      Sehr geehrter Herr xx,

      Informationen zur Steuerreform 2000 finden Sie auf unserer Homepage unter www.bundesfinanzministerium.de. Insbesondere verweise ich auf die vorläufige Arbeitsfassung des Steuersenkungsgesetzes und den Überblick über die Steuer-
      reform 2000.

      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag
      Müller-Gatermann
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 10:58:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Genau aus dieser Übersicht habe ich den geposteten Text. Und was sagt der uns nun?
      Avatar
      schrieb am 24.08.00 11:14:24
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo zusammen,
      im thread Thread: Schlechte News bzgl. der Steuerreform (Halb-Einkünfteverfahren) & für D.Log Aktionäre findet ihr die Antwort auf die Frage, wann das Anrechnungs-bzw. das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist.

      Gruss
      dickdiver ;)


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