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    Banken melden Spekulationsgewinne ab 2004 an das Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.04 20:48:29 von
    neuester Beitrag 20.09.04 23:04:39 von
    Beiträge: 28
    ID: 902.894
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      schrieb am 11.09.04 20:48:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      das wissen die wenigsten! die banken sind bereits für das jahr 2004 (!) verpflichtet, alle transaktionen aus wertpapiergeschäften an das finanzamt zu melden. wer seine steuer in 2005 für das jahr 2004 erstellt, unterliegt bereits dem gläsernen finanzamt-auge!


      03.09.2004


      KAPITALERTRÄGE - Keine Geheimnisse


      Zum Jahresende müssen Banken erstmals alle Erträge ihrer Kunden auflisten. Was das Finanzministerium als Hilfe für die Steuererklärung ankündigt, erzeugt bei Anlegern und Banken Sorgenfalten. Droht jetzt der gläserne Anleger?


      Frankfurt/Main - Wer dem Finanzamt Kapitalerträge und Spekulationsgewinne verheimlichen will, hat es künftig schwer. Ab 2005 sind die Banken verpflichtet, ihren Kunden eine so genannte "Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen" auszustellen - vordergründig als Hilfe bei der Steuererklärung.


      Steuererklärung: Neue Meldepflicht schlüsselt auch Spekulationserträge auf


      In der neuen Jahresbescheinigung müssen die Banken sämtliche Guthaben und Transaktionen ihrer Kunden auflisten - egal ob es sich um Sparbücher, Bausparverträge, Fonds oder Aktiendepots handelt. Selbst wenn die Anleger ihren Sparerfreibetrag gar nicht ausschöpfen, ist eine Auflistung vorgeschrieben.

      Erstmals müssen die Banken auch einzeln aufschlüsseln, wenn Anleger Wertpapiergewinne innerhalb der geltenden Spekulationsfrist realisieren. Die neuen Meldepflichten könnten so mit dem Problem aufräumen, das bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen bislang vor allem der Grundsatz galt: "Der Ehrliche ist der Dumme."

      Nur wer seine steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne freiwillig angab, musste dafür bisher auch tatsächlich Steuern bezahlen. Verschwiegen Anleger Aktienverkäufe, die noch in die Spekulationsfrist fielen, kam ihnen der Fiskus nur selten auf die Schliche. Einblick in die Transaktionen der Anleger hatten die Finanzbeamten nicht.

      "Kontrollmitteilungen durch die Hintertür"

      Offiziell soll sich daran auch künftig nichts ändern. Wie bisher müssen die Banken nur bestehende Freistellungsaufträge direkt an die Finanzämter melden. Die detaillierte Jahresübersicht ist nur für ihre Kunden bestimmt. Das Bundesfinanzministerium betont daher auch, die zusammengefasste Jahresbescheinigung sei "ausschließlich als Hilfestellung für die Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Steuererklärungsformulare gedacht".


      Doch eine derart umfassende Datensammlung weckt Begehrlichkeiten - dem Zugriff des Fiskus auf ihre Finanzdaten werden sich die Steuerzahler kaum verwehren können. Schließlich sind sie zur "Mitwirkung im Besteuerungsverfahren" verpflichtet. Fragt das Finanzamt nach, müssten sie die Bescheinigungen künftig wohl einreichen.

      KAPITALERTRÄGE - Keine Geheimnisse (2)


      Die Reaktionen auf die neuen Meldepflichten sind dementsprechend kritisch. "In Wahrheit dient die Jahresbescheinigung wohl eher Kontrollzwecken", beklagt die Frankfurter Direktbank ING-DiBa. "Die Finanzbehörden werden zur Klärung strittiger Fälle voraussichtlich einfach das Dokument vom Steuerzahler einfordern, und schon liegt alles offen."


      Auch der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) spricht von "Kontrollmitteilungen durch die Hintertür". Und der Bund der Steuerzahler sieht gar einen "Schnüffelstaat Orwell`scher Prägung" heraufziehen.

      Die Bankhäuser hingegen sehen vor allem eine riesige Datenflut auf sich zurollen. "Eine vollständige und exakte Erfassung aller Daten bereitet erhebliche Probleme und bürdet der Kreditwirtschaft zusätzliche Kosten auf", so Holger Berndt vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

      Um sämtliche relevanten Transaktionen zu dokumentieren, müssen die Banken rund 400 Millionen Konten und Depots überwachen. Zudem werden die Daten bislang - je nach Anlageform - in unterschiedlichen Computersystemen erfasst. Bis Jahresende müssen sie zusammengeführt werden.


      Ob die neuen Meldepflichten am Ende tatsächlich zu mehr Steuerehrlichkeit führen werden, ist noch offen. Fachleute haben längst Möglichkeiten ausgemacht, auch die neuen Mitteilungspflichten zu umgehen.

      Mit einer "Zwei-Banken-Strategie" beispielsweise könnten Anleger einfach die Jahresbescheinigung jener Bank beim Fiskus einreichen, bei der ohnehin ein Freistellungsauftrag vorliegt, bei der sie aber nur wenige Wertpapiergeschäfte abgewickeln. Die Bescheinigung einer zweiten Bank, von der der Fiskus nichts weiß, die jedoch die Mehrheit der privaten Transaktionen abwickelt, verschwindet dagegen im Altpapier.

      quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,316271,…
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 21:08:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 21:20:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      ach du meine güte, was denen so einfällt :confused:

      aber

      einfach das depot bei einem ausländischen direktbroker anlegen. ist recht einfach - ich praktiziere das schon 2 jahre. alles funktioniert wie gewohnt. nur der fiskus hat keine chance mehr.:laugh::laugh::laugh::laugh::p:p

      wieder vertreibt die regierung kapital
      die schweizer,lichtensteiner usw. wirds wieder freuen!

      was für ein haufen schwachköpfe.......:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 22:08:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi armermillardaer, kannst du mir ausländische Brocker nennen, habe keine Ahnung bei wem man traden kann
      mfg:confused:
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 22:31:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3
      Kannst du mir auch dabei helfen einen Ausländischen Broker zu finden!!

      Danke

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      Avatar
      schrieb am 12.09.04 00:14:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist doch prima, daß die Banken melden (und den Kunden eine Durchschrift schicken; spart Zeit bei der Steuererklärung).

      Das kann doch nur Steuerhinterzieher stören.

      Also, was soll´s?
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 01:08:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Völlig unwichtige Meldung, denn 99,99% aller Anleger können mindestens 10-20 Jahre lang ihre riesigen Verluste von 2000-2003 mit den künftigen, viel niedrigeren Gewinnen verrechnen, falls überhaupt Gewinne anfallen, denn 2004 stehen die allermeisten auch im Minus.
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 08:43:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Nicht alle!Ich stehe weit im Plus Dank reichlicher ShortTransaktionen.Werde das aber wie erwähnt mit den Verlusten aus 2001-2003 verrechnen!:laugh::laugh::laugh:
      Das Finanzamt wird wohl noch einige Jahre warten müssen bis die Verlustvorträge aufgebraucht sind.
      Spätestens dann werde ich die Bank wechseln!

      Traderfuchs;)
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 10:06:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8 Du hast da was nicht verstanden:

      In der neuen Jahresbescheinigung müssen die Banken sämtliche Guthaben und Transaktionen ihrer Kunden auflisten - egal ob es sich um Sparbücher, Bausparverträge, Fonds oder Aktiendepots handelt. Selbst wenn die Anleger ihren Sparerfreibetrag gar nicht ausschöpfen, ist eine Auflistung vorgeschrieben.

      Mit Geld "verschwinden" lassen is da nix mehr, die werden Dich nach deiner plötzlichen "Verarmung" ganz schön auseinandernehmen - außer Du hebst die Kohle ab und zahlt sie bar irgendwo im Ausland wieder ein und sagst Du warst im Spielcasino (aber Achtung: Auch da is deine angebliche Anwesenheit registriert, Personalausweis etc.) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 10:29:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mit dem ausländischen Broker (wahrscheinlich Stocknet) ist ja schön und gut. Wie soll dort aber das Konto gedeckt werden?

      @Frickhasserin
      Das mit den Verlusten von 2000-2003 verrechnen mußt Du mir noch mal näher erklären.
      Man kann meines Wissens nur Spekulationsverluste gegen Spekulationsgewinne aufrechnen und die auch nur vom Vorjahr.
      Bsp.: Man hat 2003 Spekulationsgewinne von 2000 Euro und Spekulationsverluste von 5000 Euro. Zusammen also Spekulationsverluste von 3000 Euro. Pech gehabt, Spekulationsverluste wirken sich nicht mindernd auf die Erträge aus.
      Ist es aber umgekehrt und man hat 3000 Euro Spekulationsgewinne werden die mit dem persönlichen Steuersatz in 2003 versteuert.
      Hat man in 2004 Spekulationsverluste, kann man die mit den Spekulationsgewinnen von 2003 in Abzug bringen, aber maximal (in diesem Beispiel) von 3.000 Euro. Die Jahre davor (2002 und älter)zählen nicht.

      **********************************************************

      Das mit den verschiedenen Konten bei unterschiedlichen Banken ist natürlich Unsinn. Die Banken müssen, angeblich wegen Geldwäsche, aufzeigen, wer alles ein Konto bei Ihnen führt oder Vollmacht hat. Diese Daten sind EXTRA zu speichern. Die Kontenbewegungen müssen (noch)nicht extra gespeichert werden. Jetzt dürfen aber nur gewisse Behörden (die, die sich mit Geldwäsche befassen) auf diese Daten zurückgreifen. 2003 gabe es aber so viele Zugriffe auf diese Daten, dass die Vermutung nahe liegt, dass noch andere Behörden auf diese Daten zurückgreifen. z.B. Sozialämter.
      Einer hat`s ja schon geschrieben. Für den Steuerehrlichen ist das alles kein Problem. Nur die Steuerunehrlichen geht`s so langsam an den Kragen und das Geld wird wieder über die Grenzen fließen. Doch kann man Hans Eichel dafür keinen Vorwurf machen, der hat nämlich vom Bundesverfassungsgericht zur Auflage gemacht bekommen, die Nachteile für die Steuerehrlichen zu beseitigen.
      Die Blöden sind die Banken in Deutschland, die jetzt wieder wahnsinnige Kosten für IT-Dienstleistungen aufbringen müssen, um diese Gesetze einzuhalten.
      Jedes Jahr gibt`s dann neue Gesetze und Vorschrifen. Und am SChluß heißt es wieder die Deutschen Banken sind im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. Warum wohl?
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 11:11:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      :p:p:p:p:p
      ob das klappt :eek::eek:

      Mit einer " Zwei-Banken-Strategie" beispielsweise könnten Anleger einfach die Jahresbescheinigung jener Bank beim Fiskus einreichen, bei der ohnehin ein Freistellungsauftrag vorliegt, bei der sie aber nur wenige Wertpapiergeschäfte abgewickeln. Die Bescheinigung einer zweiten Bank, von der der Fiskus nichts weiß, die jedoch die Mehrheit der privaten Transaktionen abwickelt, verschwindet dagegen im Altpapier
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 11:39:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die "Zwei-Banken-Strategie" dürfte jedenfalls nicht klappen, wenn es sich um zwei inländische Banken handelt. Die FAs können nämlich ab April 2005 über die "Kontenevidenzzentrale" ganz leicht sehen, wer wo welche Konten in D-Land hat (und auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum!). Wenn man also weitere Konten hat, die man in seiner Steuererklärung nicht angibt, wird man danach befragt werden.


      Die Überschrift des Threads ist aber irreführend. Die Jahresbescheinigung geht an den Bankkunden, nicht ans Finanzamt, und er ist zunächst mal nicht verpflichtet, diese ans FA weiterzugeben. Die Becheinigung ist zunächst mal nur ne Hilfe für die Steuererklärung.
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 14:14:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      @all: Etwas mehr Steuerehrlichkeit würde euch wohl nicht schaden!

      Ich hab auf jeden Fall keine Probleme dabei, meine Gewinne mit dem Finanzamt zu teilen:cool:

      Gute Geschäfte,
      Weizenbier:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 14:22:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      pmp... einen irreführenden thread unterstellt nur, wer verständnislücken für den sachverhalt vorweist.

      ruf doch mal beispielsweise bei den direktbanken an und frage nach, mit welchen edv-projekten diese derzeit vorranging beschäftigt sind... sicherlich nicht mit jahressteuerbescheinigungen, sondern mit der implementierung von programmen zur meldung von konto-/depotbewegungen ihrer kunden an das finanzamt!
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 14:24:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      In der neuen Jahresbescheinigung müssen die Banken sämtliche Guthaben und Transaktionen ihrer Kunden auflisten - egal ob es sich um Sparbücher, Bausparverträge, Fonds oder Aktiendepots handelt. Selbst wenn die Anleger ihren Sparerfreibetrag gar nicht ausschöpfen, ist eine Auflistung vorgeschrieben.

      Was heißt das:"..sämlichte Transaktionen der Sparbücher..."?!?!?
      Wenn ich also mal 1.000 Euro auf meinem Sparbuch einzahle und einen Monat später 500 Euro abhebe wird das auch in dieser Jahresbescheinigung erfasst?!?!?! :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 14:58:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      @10

      mit geld natürlich:laugh:

      im ernst:
      barbeheben und bei einem kleinen kurzurlaub einzahlen.
      wer es besonders unauffällig machen möchte kann ja regelmässig einen gewissen betrag zur seite schaffen.

      bei ganz grossen beträgen stellt sich natürlich von vorneherein die frage ob man alles davon über D. konten fliessen lässt (aber das ist dann eine ganz andere geschichte....)

      broker gibt es einige. einfach informieren. am besten man sucht sich zuerst das land aus in dem man sein konto gerne haben möchte - und dann den broker der hier zumindest eine zweigstelle hat. dort anrufen und fragen ob sie der d. finanz melden.

      man muss auch gar nicht weit weg:
      österreich hat meines wissens noch ein ganz gutes bankgeheimnis
      schweiz, lichtenstein - klar!
      manche us bundesstaaten sind auch super dabei!
      ich denke mir ein us-online broker wird kaum an die d.finanz melden (einfach fragen, die geben gerne auskunft!)

      p.s.:...aber ihr müsst alles der finanz melden, ich will hier ja nicht zu steuerhinterziehung aufrufen :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 15:38:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Dr. Motte,
      fragt sich, bei wem hier die Verständnislücken sind.

      Erstens hab ich nicht von der Jahressteuer-, sondern von der für 2004 erstmals geltenden Jahresbescheinigung gesprochen, um die es auch in dem Eingangsartikel ging. Und die geht zunächst mal an den Bankkunden, der sie dann an sein FA weitergeben kann oder auch nicht. Für eine korrekte und umfassende Bescheinigung müssen die Banken natürlich ne Menge Daten zusammenführen und aufbereiten. Aber nochmal: das geht nicht direkt an die FAs.

      Das zweite betrifft die Pflicht der Banken, nach §24c KWG Kontendateien zu führen. Bisher konnte nur das BAFIN automatisiert darauf zugreifen, nach Änderung des §93b AO ab April 2005 (mit Auslaufen der Amnestie) auch das BFM, und zwar dann, wenn ein zuständiges FA (oder andere Behörden) eine entsprechende Anfrage stellt. Darauf hab ich mit der oben genannten "Kontenevidenzzentrale" angespielt. Aber: nach dem Gesetz wird damit nur die Abfrage von Kontostammdaten ermöglicht, nicht aber von Kontoständen und -bewegungen, und die von den Banken zu führenden Dateien umfassen auch nur diese Stammdaten. EDV-technisch müssen die Banken sicherstellen, daß ab April 2005 auch das BFM diese Stammdaten (und nur diese) automatisiert abrufen kann.

      Im besonderen Teil des StraBEG heißt es zu den Änderungen des §93b AO folgendermaßen:

      "Mit dem neuen Absatz 7 wird den Finanzbehörden die Möglichkeit eröffnet, über das Bundesamt für Finanzen einzelne Daten aus den nach §93b Abs, 1AO in Verbindung mit §24c Abs 1 KWG zu führenden Dateien über Konto- oder Depotverbindungen abzurufen.

      Der Abruf ist zulässig, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Die Abfrage ermöglicht nur die Feststellung sogenannter Kontostammdaten, aber nicht von Kontoständen oder Kontobewegungen. Um Kontostände oder Kontobewegungen festzustellen, wären gegebenenfalls weitere Ermittlungen nach den geltenden Vorschriften erforderlich.

      Der nach §30a AO gebotene Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden bleibt dabei unangetastet. §30a AO läßt derartige Ermittlungen nach geltendem Recht bereits zu (vgl. §30a Abs. 5 AO)".

      Klar ist aber natürlich insgesamt, daß die Kombination aus Jahresbescheinigung und Kontenabrufzentrale via BFM das Tricksen bei Spekugewinnen zu einer sehr riskanten Sache macht. Die Jahresbescheinigung muß man zwar nicht mit der Steuererklärung vorlegen, aber in der Praxis werden die FAs wohl danach fragen, und man macht sich wohl verdächtig, wenn man sie dann nicht vorlegt. Und wenn erstmal Spekugewinne auftauchen oder ein Depot gemeldet wird, dürfte der Weg zur Abfrage weiterer Konten nicht weit sein, wobei dann eben auch in der Vergangenheit geführte Konten sichtbar werden.

      Fazit also: tricksen lassen und (nach-) erklären.
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 17:21:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      pmp... deine baustelle ist eine ganz andere... klar gehen diese daten zunächst an den kunden selbst... aber erkundige dich, welche daten die banken bereits in 2004 sammeln müssen und direkt ans finanzamt weitergeben! das ist die andere baustelle!
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 17:28:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      und weizenbier... schon einen im tee? deine pauschale unterstellung der steuerunehrlichkeit solltest du besser bleiben lassen...
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 17:37:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      "Der Ehrliche ist der Dumme".

      Hier sind m. E. doch eher viele Intelligente versammelt...;)
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 18:12:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      "...aber erkundige dich, welche daten die banken bereits in 2004 sammeln müssen und direkt ans finanzamt weitergeben!"

      Na eben nicht. Die Finanzämter können ab April 2005 per automatisierter Abfrage nur die Kontostammdaten abrufen, alles darüberhinaus ist wie bisher mit §30a AO nicht vereinbar. Laß Dir doch von Deinen Bankern keine Märchen erzählen.
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 18:12:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wo ist das Problem?
      Das Oktoberfest naht und da geht ´ne Menge Kohle bei drauf!
      Also Kohle abheben - und wenn jemand fragt haste´s versoffen.
      Spielcasino ist auch nicht schlecht. Mal 10000 abheben, nach Baden-Baden fahren, an der Kasse in Jetons umtauschen, sich mit 500 ´nen schönen Abend machen (vielleicht werden´s ja sogar mehr), und wenn die weg sind 9500 wieder zurücktauschen.
      Die Las-Vegas-Variante hätte natürlich mehr Stil.
      Geht natürlich alles nur mit Bargeld; Aktien muß man bröckchenweise verkaufen, Geld abheben, woanders einzahlen (versaufen), Aktien wieder kaufen. Aktien woanders hin transferieren - böse Falle!

      Im Kleinwalsertal soll´s übrigens sehr schön sein, ruhig und verschwiegen. Ein herrlicher Platz um Urlaub zu machen! Außerdem gibt´s da Bänke, die einen zum Ausruhen regelrecht einladen. Und für dieses Tälchen soll sogar das Bankgeheimnis in der österreichischen Verfassung garantiert und nur mit 2/3-Mehrheit aufhebbar sein - so hört man.
      Sachen gibt´s!

      Grundsätzlich ist die "SelbstverständlichnuralsAusfüllhilfefürdieSteuererklärungbenötigte Kapitalaufstellungsliste" also kein Problem.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 23:24:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      pmp hat den Durchblick. So wie er es schreibt, hab ich es auch in der Börsenzeitung gelesen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 20:31:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 20:54:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 22:52:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      "Nach § 24c EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003 (StÄndG 2003) haben Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute, die nach § 45a EStG zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sowie Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken (Institute) dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, welche die für die Besteuerung nach den §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 EStG erforderlichen Angaben enthält."

      Das heißt aus meiner Sicht im Klartext:
      "Die Bank oder Fondsgesellschaft muß ihren Kunden eine zusammenfassende Aufstellung nach amtlichem Muster ausstellen - egal ob der Kunde dies wünscht oder nicht."

      Was passiert mit diesem Papier?

      Gesetzt den Fall ein Steuerpflichtiger kennt seine Kapitalerträge und weiß, daß diese für seine Steuererklärung irrelevant sind. Er kreuzt somit das entsprechende Feld an und füllt die Anlagen für Kapitalerträge nicht aus.
      Er legt selbstredend die Aufstellung der Bank nicht bei und reicht so die Steuererklärung beim Finanzamt ein.
      Dann müßte ja eigentlich alles in Butter sein, oder?

      Noch ´ne Variante:
      Der Steuerpflichtige reicht seine Steuererklärung gleich Anfang März mit Erhalt der Lohnsteuerkarte beim FA ein (Zeit ist schließlich Geld). Zu diesem Zeitpunkt haben aber seine 3 Banken und 4 Fondsgesellschaften wg. Überarbeitung die Aufstellungen noch nicht fertig.
      Er ist sich sicher daß nix zu versteuern ist und kreuzt das entsprechende Feld an.
      Alles im grünen Bereich, oder?

      ;) Aldy
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 19:54:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wurstmaxe´s Tipp:
      Laßt Euer Geld im Inland und versteuert Eure Gewinne ehrlich, dann habt Ihr keinen Streß mit dem Finanzamt!
      Avatar
      schrieb am 20.09.04 23:04:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      jo Wurstmaxe :)

      dat Problem is nur, gibt ständig neue Gesetze.
      Und von deren Existenz erfährste erst, wenn se dich am Wickel haben :mad:

      Machste heut ein steuerbegünstigtes Invest, weil politisch grade opportun, biste morgen schon der Steuerabzocker der Nation. Und wehe dir, du kennst die Lücken des neuen Gesetzes (von dessen Existenz du keine Ahnung hast) nicht.

      derwelsche


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