Energiekontor - Perspektiven? (Seite 541)
eröffnet am 15.08.02 16:57:26 von
neuester Beitrag 14.06.24 14:40:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.568.980 von Bulltrap am 20.03.17 09:54:21schöner kursverlauf,
aktienrückkauf läuft auch schon immmer stetig weiter
http://www.energiekontor.de/Aktienrueckkaufprogramm.html
aktienrückkauf läuft auch schon immmer stetig weiter
http://www.energiekontor.de/Aktienrueckkaufprogramm.html
Erste Lebenszeichen aus den Niederlanden
http://www.ed.nl/someren/kritiek-op-windmolenplan-someren~a0…
Soweit ich es hier herauslesen kann, gibts auch hier kleinere Widerstände.
Sicherlich wird es hierzu mehr auf der nächsten HV geben, oder weiß jmd heute schon mehr
zu berichten?
http://www.ed.nl/someren/kritiek-op-windmolenplan-someren~a0…
Soweit ich es hier herauslesen kann, gibts auch hier kleinere Widerstände.
Sicherlich wird es hierzu mehr auf der nächsten HV geben, oder weiß jmd heute schon mehr
zu berichten?
@christa47,
besten Dank für die Info.
Schmälert sicher das Ergebnis für Energiekontor.
Es sollte aber trotzdem etwas hängen bleiben.
LG Fundamental_a
besten Dank für die Info.
Schmälert sicher das Ergebnis für Energiekontor.
Es sollte aber trotzdem etwas hängen bleiben.
LG Fundamental_a
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.547.492 von fundamental_a am 16.03.17 13:30:14Ich habe die Unterlagen bei einem Kommanditisten eingesehen. Alle Anlagen haben 3,2 MW und 130m Flügeldurchmesser. Zwei sind niedriger.
Da hat wohl ein Beirat von EK >1 Mio Euros in bar für die Aufgabe von Rechten (Pacht) für den Fonds als Eigenkapital für die neuen Anlagen herausgepokert.
Da hat wohl ein Beirat von EK >1 Mio Euros in bar für die Aufgabe von Rechten (Pacht) für den Fonds als Eigenkapital für die neuen Anlagen herausgepokert.
Hallo @christa 47,
Danke für die Info.
Kannst du dazu eine Quelle nennen und was bezeichnest du als kleine Anlage ?
Es sollen 6 Stück a 3,2 MW sein
Oder gibt es Abwrichungen in der Nabenhöhe aufgrund einer Einschränkung ?
LG Fundamental_a
Danke für die Info.
Kannst du dazu eine Quelle nennen und was bezeichnest du als kleine Anlage ?
Es sollen 6 Stück a 3,2 MW sein
Oder gibt es Abwrichungen in der Nabenhöhe aufgrund einer Einschränkung ?
LG Fundamental_a
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.545.887 von fundamental_a am 16.03.17 11:01:05
WP Hohengüstow
Von den 6 Anlagen erhalten die Kommanditisten der WP HOGÜ KG zwei große und eine kleinere zum Selbstkostenpreis. Außerdem wohl > 1 Million Euro für den Verzicht auf alte Rechte (Pachtverträge für den bestehenden WP).
Wieder eine Genehmigung aus Brandenburg
Aus dem Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 15.03.2017:
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
von sechs Windkraftanlagen in 17291 Uckerfelde
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 14. März 2017
Der Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in 28359 Bremen wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in 17291 Uckerfelde, Gemarkung Hohengüstow, Flur 3, Flurstücke 8, 14, 18, 38, 40 und 53 sechs Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. (Az.: G05216)
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einem Rotordurchmesser von 130 m, einer maximalen Nabenhöhe über Grund von 134 m und einer maximalen Gesamthöhe über Grund von 199 m. Die Nennleistung je Anlage beträgt 3,23 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Zuwegung und Kranstellflächen.
Diese Genehmigung schließt andere, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen nach § 13 BImSchG mit ein. Dabei handelt es sich insbesondere um die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).
Die sofortige Vollziehung des Bescheides wurde angeordnet.
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht vorgetragen.
Auslegung
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen in der Zeit vom 16.03.2017 bis einschließlich 29.03.2017 im Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 103 in 15236 Frankfurt (Oder) und im Amt Gramzow, Bauamt (Haus 2), Poststraße 25 in 17291 Gramzow aus und kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Um telefonische Anmeldung wird nach Möglichkeit gebeten.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Ein schriftlicher Widerspruch ist an das Landesamt für Umwelt, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam zu richten. Zur Niederschrift kann der Widerspruch beim Landesamt für Umwelt, Groß Glienicke, Seeburger Chaussee 2 in 14476 Potsdam eingelegt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähn-
liche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Januar 2017 (BGBl. I S. 42)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Januar 2017 (BGBl. I S. 47)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Ost
6 Anlagen a 3,2 MW sind immerhin 19,2 MW.
Nicht schlecht.
LG Fundamental_a
Aus dem Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 15.03.2017:
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
von sechs Windkraftanlagen in 17291 Uckerfelde
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 14. März 2017
Der Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in 28359 Bremen wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in 17291 Uckerfelde, Gemarkung Hohengüstow, Flur 3, Flurstücke 8, 14, 18, 38, 40 und 53 sechs Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. (Az.: G05216)
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen des Typs GE 3.2-130 mit einem Rotordurchmesser von 130 m, einer maximalen Nabenhöhe über Grund von 134 m und einer maximalen Gesamthöhe über Grund von 199 m. Die Nennleistung je Anlage beträgt 3,23 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Zuwegung und Kranstellflächen.
Diese Genehmigung schließt andere, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen nach § 13 BImSchG mit ein. Dabei handelt es sich insbesondere um die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).
Die sofortige Vollziehung des Bescheides wurde angeordnet.
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht vorgetragen.
Auslegung
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen in der Zeit vom 16.03.2017 bis einschließlich 29.03.2017 im Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 103 in 15236 Frankfurt (Oder) und im Amt Gramzow, Bauamt (Haus 2), Poststraße 25 in 17291 Gramzow aus und kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Um telefonische Anmeldung wird nach Möglichkeit gebeten.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Ein schriftlicher Widerspruch ist an das Landesamt für Umwelt, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam zu richten. Zur Niederschrift kann der Widerspruch beim Landesamt für Umwelt, Groß Glienicke, Seeburger Chaussee 2 in 14476 Potsdam eingelegt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähn-
liche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Januar 2017 (BGBl. I S. 42)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Januar 2017 (BGBl. I S. 47)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Ost
6 Anlagen a 3,2 MW sind immerhin 19,2 MW.
Nicht schlecht.
LG Fundamental_a
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.538.874 von Tiefstseetaucher am 15.03.17 10:33:54Frage hat sich teilweise bereits erledigt. Bin wieder mal dem Namens-Durcheinander Riffgrund I/II und Riffgrund West II zum Opfer gefallen.
Aber auch beim ehemaligen EKT-Projekt müsste doch bald mal was kommen. Nach der damaligen Pressemitteilung sollen noch bis zu 8 Mio je nach Fortschritt möglich sein.
Aber auch beim ehemaligen EKT-Projekt müsste doch bald mal was kommen. Nach der damaligen Pressemitteilung sollen noch bis zu 8 Mio je nach Fortschritt möglich sein.
Weiß eigentlich noch jemand etwas über mögliche Meilensteinzahlungen aus den verkauften Offshore-Projekten (Borkum Riffgrund West).
Immerhin hat Dong wohl schon Turbinen für Riffgrund 2 geordert und man plant, den Park bis 2019 fertig zu bekommen:
http://www.offshorewindindustry.com/news/mhi-vestas-offshore…
Immerhin hat Dong wohl schon Turbinen für Riffgrund 2 geordert und man plant, den Park bis 2019 fertig zu bekommen:
http://www.offshorewindindustry.com/news/mhi-vestas-offshore…
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.507.360 von Tiefstseetaucher am 10.03.17 08:48:38witzig ist - sie zeigen eine repower 600kw (wohl die in hamburg)
das ist eine stall-anlage nach meinem stand ...
das ist eine stall-anlage nach meinem stand ...
11.06.24 · wO Newsflash · American Express |
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