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    KTG Agrar - die Bauern AG oder doch mehr?? (Seite 51)

    eröffnet am 15.11.07 12:32:12 von
    neuester Beitrag 30.12.23 11:00:39 von
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      schrieb am 04.11.16 10:40:01
      Beitrag Nr. 7.132 ()
      Neues aus der (Regional)Presse :

      NACH PLEITE DES AGRAR-KONZERNS KTG
      'Farmers Land' übernimmt Tiefkühlzentrum in Manschnow

      . . .
      Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter ungewiss
      . . .

      http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2016/11/ktg-agra… v. gestern=Do. 14:36Uhr
      Avatar
      schrieb am 04.11.16 10:28:46
      Beitrag Nr. 7.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.617.161 von herding am 03.11.16 23:24:32
      Chancen
      Na ja, bei < 2 % aktuellem Kurs und Quotenaussicht 0 % - ? in einigen Jahren kann man schon spekulieren. Nachkaufen an der Börse und anmelden bei Denkhaus, entsprechend Risikoneigung und langem Atem. Die Werthaltigkeit der Haftungsansprüche schätze ich derzeit als "interessant" ein. Durch die Denkhaus-Kommunikation haben m.E. auch bereits viele Ihre Ansprüche komplett abgeschrieben und werden gar nicht erst Forderungen anmelden.

      Disclaimer: Keine Kaufempfehlung
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.11.16 10:15:41
      Beitrag Nr. 7.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.584.863 von siban am 30.10.16 19:07:13begonnene Aufarbeitung :

      C. Zeitpunkt des Eintritts der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung
      . . .
      Nach Auffassung des BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03,
      kann zur Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit auch retrograd auf den Zeitpunkt abgestellt werden,
      zu dem die erste bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ausgeglichene Verbindlichkeit fällig geworden ist.
      Der Fälligkeitszeitpunkt der ersten Verbindlichkeit gegenüber fremden Dritten,
      die nicht offensichtlich gestundet oder mit Forderungen aufrechenbar war,
      war der 30. November 2014.
      Sollte sich herausstellen, dass diese Verbindlichkeit streitbefangen ist,
      so häuft sich zumindest seit dem Jahreswechsel 2014/2015,
      spätestens seit dem 5. Februar 2015 eine Vielzahl fälliger Verbindlichkeiten.
      Nach dem derzeitigen Stand meiner Ermittlungen ist die Schuldnerin damit jedenfalls seit Februar 2015
      zahlungsunfähig im Sinne des§ 17 Abs. 2 lnsO.
      Inwieweit die Zahlungsunfähigkeit bereits früher eingetreten sein könnte,
      wird Gegenstand der weiteren Ermittlungen im Rahmen des eröffneten Insolvenzverfahrens.
      Ich kann derzeit auch nicht ausschließen, dass Mitte September 2015 für einen kurzen Zeitraum,
      in dem die Liquidität für die Rückzahlung der Anleihe "Biowertpapier I" bei der Schuldnerin gesammelt wurde,
      die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt war.
      In diesem Fall war jedoch die drohende Zahlungsunfähigkeit jedenfalls gegeben,
      die nach Rückzahlung der Anleihe „Biowertpapier I" am 15. Sept. 2015 wieder durch die Zahlungsunfähigkeit abgelöst wurde.
      Die gegebenenfalls für kurze Zeit eingetretene drohende Zahlungsunfähigkeit hat wiederum Einfluss auf die
      etwaige Überschuldung in 2015.
      Das Vorliegen und den genauen Eintrittszeitpunkt einer etwaigen Überschuldung werde ich anhand der mir vorliegenden
      und noch vorzulegenden Unterlagen ebenfalls im weiteren Verfahrensverlauf ermitteln.
      Es bietet sich im Rahmen der Vorbereitung der Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen an,
      im weiteren Verfahrensverlauf durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Gutachten nach ldW S 11
      zur genauen Ermittlung des Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit erstellen zu lassen.

      Seite 30 Mitte bis 31 oben

      Passend ebenfalls zu strafrechtlichem Punkt "Inso.-Verschleppung".
      Avatar
      schrieb am 04.11.16 09:01:09
      Beitrag Nr. 7.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.584.863 von siban am 30.10.16 19:07:13Zusammenfassung :

      Nach den Feststellungen in dem als Anlage 2 beigefügten aktuellen Finanzstatus
      sind Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt€ 47.306.600 fällig im Sinne des § 17 lnsO.
      Hierin sind nur fällige Anleihezinsen, jedoch noch keine gekündigten Anleihen berücksichtigt.
      Dem stehen liquide Mittel aus Kassenbeständen und auf frei verfügbaren Bank- und Anderkonten
      in Höhe von € 3.228.960 per 24. August 2016 gegenüber.
      Insoweit besteht eine Liquiditätsunterdeckung von rd. 93 %.

      Seite 30

      A. Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung
      Die Schuldnerin verfügt per 24. August 2016 über liquide Mittel von € 3,2 Mio.
      Dem stehen fällige Verbindlichkeiten in Höhe von wenigstens€ 47,3 Mio. gegenüber.
      Mithin ist die Schuldnerin nicht in der Lage, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen,
      sodass die Schuldnerin zahlungsunfähig i. S. d. § 17 lnsO ist.
      Weiterer Insolvenzgrund ist die Überschuldung gemäß § 19 lnsO.
      Diese liegt vor, wenn das Vermögen der Schuldnerin die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt,
      es sei denn, eine Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich.
      Wie bereits dargestellt, ist die Schuldnerin zahlungsunfähig im Sinne des § 17 lnsO,
      sodass keine positive Fortführungsprognose besteht.
      Das Vermögen der Schuldnerin beläuft sich auf rd. € 45,0 Mio.
      Dem stehen Verbindlichkeiten in Höhe von wenigstens € 439,1 Mio. gegenüber,
      sodass ich auch die Überschuldung gemäß § 19 lnsO in Höhe von € 394,1 Mio. feststellen kann.
      B. Fortführungsaussichten
      Bei der Schuldnerin handelt es sich um die Konzern-Holding der KTG - Gruppe.
      Formal betrachtet besteht schon mangels Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin keine Fortführungsaussicht für die Schuldnerin.
      Die gesamte KTG-Gruppe ist nur unter Führung eines neuen Gesellschafters der aktuell nicht insolventen Ges. fortführbar.
      Dabei ist sowohl ein sehr zeitnaher Verkauf an einen Investor vorstellbar,
      der die Anteile der Konzerngesellschaften in den Geschäftsbereichen Agrar und Energie übernimmt,
      als auch eine Zerschlagung der KTG-Gruppe durch Verkauf der Konzernges. an eine Vielzahl nicht verbundener Investoren.
      In Anbetracht der Liquiditätslage der KTG-Gruppe drängt die Zeit, es sind kurzfristige Verkäufe erforderlich.
      Ein vollständiges Auseinanderbrechen der KTG-Gruppe in Form zahlreicher lnsolvenzen von Konzerngesellschaften
      kann ich derzeit nicht ausschließen.
      Gemeinsam mit dem Vorstand werde ich jedoch das mir Mögliche tun, um dieses zu vermeiden.

      Seite 109

      Durch SiegfriedHofreiters' MIßMANAGEMT "ausgelutscht" ! und aussichtslos...
      Avatar
      schrieb am 04.11.16 08:11:18
      Beitrag Nr. 7.128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.584.863 von siban am 30.10.16 19:07:13außer (wie beschrieben Banken) und bekanntlich den Gläubigern beider Anleihen incl. Zinsen *; noch :
      *
      Biowert Nr.II. aus 2011: begeben 250.025.000 + 7,125% 17.814.281,25 per 6.6.'16 = 267.825.000 €
      Biowert Nr.III aus 2014: begeben 93.750.000 + 7,25% rd. 6.800.000 per 15.10.'16 = €
      Gesamt: 342,6 Mio. + = 386.189.281 €

      PASSIVA
      . . .
      II. Verbindlichkeiten aus Mithaft für andere Konzerngesellschaften
      Die Schuldnerin hat sich zudem verschiedentlich für Darlehensverbindlichkeiten ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften
      sowie Dritter verbürgt bzw. neben diesen die Mithaft übernommen.
      Der Gesamtbetrag der Haftungsübernahme beläuft sich nach derzeitigem Stand auf € 66.367.000.
      Auf Grundlage meines aktuellen Kenntnisstandes hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation der Darlehensnehmer
      gehe ich derzeit davon aus, dass die jeweilige Gesellschaft die gegen sie gerichteten Forderungen befriedigen können wird
      und sich die potentielle Mithaft der Schuldnerin nicht realisiert.
      Ich setze daher nur einen Erinnerungswertvon € 1 an.
      C. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen
      I. Darlehensverbindlichkeiten

      Ausweislich der schuldnerischen Buchhaltung sieht diese sich aktuell Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der TKS Union AG bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von€ 17.858.432,40.
      Diese sind nach meiner Kenntnis bisher nicht fällig.
      Hintergrund dieser Darlehensverbindlichkeiten ist nach Angaben der Schuldnerin die Weiterleitung von Verkaufserlösen
      der TKS Union AG aus dem Verkauf russischer Tochtergesellschaften zur Stärkung der Liquidität der KTG-Gruppe.
      Buchhalterisch ist dieser Vorgang bei der TKS Union AG als gruppeninternes Darlehen erfasst worden.
      II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen
      nur gegenüber der KTG Foods SE (nunmehr firmierend unter „FRS Foods International Russia & South Africa SE")
      für den Erwerb der von 94,88% der Anteile an der Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH
      mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 2015 in Höhe von € 5.678.247,30.
      Diese sind nach meiner Kenntnis bisher nicht fällig.
      D. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
      Diese Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber Dritten belaufen sich zum 30. Juni 2016 auf € 11.121.724,04.
      Die hiervon fälligen Verbindlichkeiten betragen € 11.107.994,69.
      Nach derzeitigem Stand gehe ich von rd. 140 Gläubigern mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus.
      E. Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten
      Im Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung waren die Löhne und Gehälter für den Monat Juni 2016
      in Höhe von€ 41.646,24 (netto, ohne Vorstandsvergütung) rückständig.
      Aus dem Zeitraum der Insolvenzgeldvorfinanzierung bestehen für die Lohnmonate Juli und August 2016
      außerdem fällige Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten in Höhe von rd. € 83.300,
      die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Agentur für Arbeit übergehen.
      Die fälligen Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten belaufen sich danach auf rd. € 125.000.
      F. Sonstige Verbindlichkeiten
      I. Steuerverbindlichkeiten / Sonstige Verbindlichkeiten
      Für die laufende Betriebsprüfung der Jahre 2007 bis 2010 ist ausweislich des vorläufigen Prüfungsberichtes festzustellen,
      dass ein potentieller Steuerschaden aus Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von rd. T€ 500
      durch einen erfolgreich beschiedenen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
      hinsichtlich eines vermeintlichen Verlustuntergangs nach § 8c KStG zunächst entfällt.
      Der verbleibende Steuerschaden besteht in Höhe von T€ 620 aus Umsatzsteuer für den o.g. Zeitraum.
      Die diesem Betrag zugrunde liegenden Feststellungen entsprechen allerdings nicht den im Laufe der Betriebsprüfung vorbesprochenen Einschätzungen,
      sodass diese im Rahmen einer im laufe des August zu erwartenden Schlussbesprechung noch geringer ausfallen können.
      Laut Prüfungsbericht werde jedoch aufgrund vorhandener steuerlicher Verlustvorträge keine steuerliche Belastung
      der Schuldnerin erwartet.
      Für den Zeitraum 2011 bis 2013 habe ich noch keine Schätzung erhalten,
      da diese auch maßgeblich von dem Ergebnis der o.g. Schlussbesprechung zur Prüfungszeitraum davor abhängt
      und die steuerliche Außenprüfung diesen Zeitraum betreffend erst Ende 2015 bzw. Anfang 2016 begonnen hat.
      Für das Geschäftsjahr 2014 ergibt sich nach Aussage der Steuerberatungsgesellschaft v.Reden Böttcher Büchl & Partner
      voraussichtlich eine Erstattung von T€ 159.
      Zum 31. Dezember 2015 hat die Schuldnerin eine Körperschaftsteuerrückforderung in Höhe von T€ 1.455 aktiviert,
      deren Bestand nach den aktuelleren Prüfungsergebnissen jedoch noch nicht geprüft werden konnte.
      Bis zur abschließenden Aufarbeitung der steuerlichen Sachverhalte bringe ich daher € 1,00 in Ansatz.
      II. Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern
      Diese fälligen Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber den in der Anlage 4 meines Gutachtens benannten Soz.vers.trägern
      belaufen sich auf rd. € 55.000.

      Seiten 105 Mitte bis 108 Mitte

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      schrieb am 03.11.16 23:24:32
      Beitrag Nr. 7.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.615.097 von siban am 03.11.16 18:18:32Sie haben sich schon jetzt entschieden, Ihre KTG Agrar-Anleihen zur Insolvenz anzumelden, können also nicht mehr verkaufen und brauchen eigentlich über nichts mehr nachzudenken? Sind aber trotzdem so engagiert bei der Sache?

      Heute ist der 3.11., am 22.11. schon kommt das Delisting. Trotzdem spitzt hier niemand seine Beiträge auf die schlichte Frage zu, was man jetzt machen will. Schnell noch alle Agrar-Anleihen verkaufen? Oder zur Insolvenz anmelden? Oder Anleihen '17 und '19 noch schnell gegeneinnander tauschen um Verluste steuerlich zu realisieren vor alsdann sofortiger Anmeldung zur Insolvenz?

      Letzteres als optimal voraussetzend sollte man erwarten, dass bei der Tauscherei die Anleihe '19 im Wert anzieht, weil mengenmäßig knapper als die Anleihe '17.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.16 18:18:32
      Beitrag Nr. 7.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.614.809 von Fuchs62 am 03.11.16 17:40:07
      Summe Vermögen
      Denkhaus geht davon aus, noch diverse Forderungen eintreiben zu können, z.B. auch diverse Steuerforderungen. Diese Posten hatte er im Gutachten aus dem August m.E. nicht berücksichtigt.

      Nach Anmeldung der Forderung bei Denkhaus bekommt man ein Schreiben mit Passwort, um auf die Denkhaus-Seite für Gläubiger zugreifen zu können. Hier liegt unter anderem auch das Gutachten.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.16 17:40:07
      Beitrag Nr. 7.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.589.951 von siban am 31.10.16 17:31:14
      Zitat von siban: 5. Sonstiges Vermögen und Qualität der Schätzungen (Kritik)
      Grundstück Linthe
      freie Masse verbleiben:
      € 2.500.000,00.
      Kfz
      Agrarstandort Kohlberg
      Die Beteiligungen der Schuldnerin an der Agrar GmbH Kohlberg bewertet Denkhaus
      mit insgesamt rd. € 120.000,00.
      Das war`s mit Vermögensgegenständen, Rest mit Null oder EUR 1 angesetzt.
      Zur Info:
      Alle Agrarbetriebe incl. Litauen und Rumänien hatte Denkhaus mit 8,8 Mio EUR angesetzt.
      davon Ansatz: Agrarstandort Starsiedel/Quesitz
      Der Agrarstandort Starsiedel/Quesitz ist der einzige Standort der Unternehmensgruppe 236
      in Sachsen. Dort bewirtschaftet das Unternehmen 951 Hektar landwirtschaftliche Fläche
      in konventionellem Anbau. Anbauschwerpunkt sind Marktfrüchte.
      Am Standort Starsiedel/Quesitz beschäftigen die diesem zugeordneten Gesellschaften 237
      der KTG-Ggruppe 7 festangestellte Arbeitnehmer.
      Bewertung Denkhaus: € 152.000,00.

      Anm. Forist: ERFOLGTER VERKAUF QUESITZ für EUR 2.000.000 (Minderheitsgesellschafter hatte Vorkaufsrecht, dieser hat angemessenen Betrag bezahlt, weil er den Betrieb kannte)
      Der Rest wurde bekanntermaßen verschleudert, nicht verwunderlich bei den Wertansätzen. Aus dem Gutachten ist mir nicht ersichtlich, wieviel Eigentumsfläche vorhanden war, gesprochen wird im Gutachten von 2.800 ha, ohne dass diese bei der Preisfindung Berücksichtigung finden.

      ES BLEIBEN FRAGEN.


      Hallo Siban,
      vielen Dank für die ausführliche Darstellung.
      Wenn ich alle Summen zusammenrechne alle Agrarbetriebe 8,8 Mio €, Grundstück Linthe 2,5 Mio €, und noch Kleinvieh mit ca. 200T€ dann komme ich nicht nur auf 11,5 Mio €. Es wurde doch mit der Haftung aus der Haftpflicht in Höhe von 20 Mio € ein Betrag von 47,5 Mio € als Insolvenzerlös geschätzt. Wie kommt das Delta zustande?
      Wie bekommt man das Gutachten als Betroffener?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.16 12:34:46
      Beitrag Nr. 7.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.584.863 von siban am 30.10.16 19:07:13zusätzliche Infos :

      2. Kreditfinanzierungen
      Neben der Unternehmensfinanzierung über die vorstehend aufgeführten Anleihen nahm die Unternehmensgruppe „klassische" Finanzierungen über Kreditinstitute in Anspruch.
      Per 30. Juni 2016 waren der Schuldnerin Kreditlinien eingeräumt, die wie folgt in Anspruch genommen waren:
      KREDITINSTITUT: Kreditlinie <> Inanspruchnahme per 30.06.2016
      BREMER LANDESBANK: 6.500.000 <>6.506.352
      DEUTSCHE KREDITBANK: 2.000.000 <> 1.953.661
      POSTBANK AG: 3.500.000 <> 3.515.712
      VR BANK BAD SALZUNGEN: 5.000.000 <> 5.031.201
      COMMERZBANK AG 1.000.000 <> 1.046.485
      SUMME: 18.000.000 <> 18.053.412
      Die Forderungen sind fällig.

      Mit der DKB DEUTSCHE KREDITBANK AG steht die Schuldnerin bereits seit 2006 in Geschäftsbeziehungen.
      Sicherheiten aus dem Vermögen der Schuldnerin wurden der Bank für dieses Darlehen nicht gewährt.
      Vielmehr vereinbarten die Vertragsparteien die Besicherung des Darlehens durch Sicherheiten anderer Konzerngesellschaften,
      insbesondere durch die Abtretung von Direktzahlungsansprüchen einer Reihe von Gesellschaften des Geschäftsbereichs Agrar
      nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013,
      durch die Bestellung einer Grundschuld auf dem Betriebsgelände der Agrargesellschaft Quesitz mbH
      * und durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Aufsichtsratsmitglieds Beatrice Ams über T€ 4.100.
      Mit Erklärung vom 8. Juli 2016 hat die Bank den Kreditvertrag gekündigt.

      Die Forderung der POSTBANK AG resultiert aus dem Rahmenkreditvertrag zwischen der Bank und der Schuldnerin
      vom 12./16. Februar 2016 über T€ 3.500.
      Der Vertrag schloss sich an eine vorangegangene Finanzierungsvereinbarung
      vom 19. September 2013 über seinerzeit T€ 2.000 an.
      Auch der POSTBANK AG wurden für ihre Forderungen aus dem Darlehensvertrag keine Sicherheiten aus dem Vermögen
      der Schuldnerin bestellt.
      Vielmehr sind auch die Forderungen der POSTBANK AG durch Sicherheiten anderer Konzerngesellschaften besichert.
      Die Kündigung des Kreditvertrages durch die POSTBANK AG erfolgte am 6. Juli 2016.

      Mit der BREMER LANDESBANK KREDITANSTALT OLDENBURG steht die Schuldnerin seit 2005 in Geschäftsbeziehung.
      Über diese finanzierte die Schuldnerin eine Reihe von Biogasanlagen.
      Diese Investitionsdarlehen wurden von der BREMER LANDESBANK KREDITANSTALT OL direkt an die Betreibergesellschaften
      der Energiesparte ausgereicht.
      Daneben gewährte die BREMER LANDESBANK OL der Schuldnerin einen Betriebsmittelkredit über ursprünglich T€ 16.500.
      Im Zuge des MEAG Sale-and-LeaseBack-Vertrages vom August 2015 (vgl. oben Rz. 37) wurden wesentliche
      solcher der BREMER LANDESBANK haftenden landwirtschaftliche Flächen unter Ablösung der Belastungen verkauft.
      Dadurch wurden die Kreditforderungen der BREMER LANDESBANK um T€ 10.000 auf aktuell T€ 6.500 zurückgeführt.
      Auch die BREMER LANDESBANK OL verfügt über Sicherheiten, die von Konzerngesellschaften bestellt wurden.
      Die BREMER LANDESBANK OL hat ihre Geschäftsbeziehung zur Schuldnerin mit Erklärung vom 5. Juli 2016 gekündigt
      und ihren Rückzahlungsanspruch hinsichtlich solcher der Schuldnerin gewährten Kredite zum 20. Juli 2016 geltend gemacht.

      Der Forderung der COMMERZBANK AG liegt der Vertrag über einen Kreditrahmen zwischen der Bank und der Schuldnerin
      sowie der PAE Marktfrucht GmbH Putlitz, der PAE-Öko-Landbau GmbH, der Schöllnitz Agrar GmbH
      und der Agrar GmbH landwirtschaftlicher Produktionsbetrieb Altdöbern vom 24. November / 2. Dezember 2015 zu Grunde.
      Durch diesen Vertrag,
      der zur Fortsetzung eines ursprünglich am 27. November 2014 vereinbarten Kreditvertrages geschlossen wurde,
      gewährte die Bank den vorgenannten Kreditnehmern befristet bis zum 31. Juli 2016 einen Kreditrahmen über € 1,0 Mio.
      Sicherheiten der Schuldnerin wurden der Bank für ihre Forderungen aus diesem Vertrag nicht bestellt.
      Vielmehr sind die Forderungen der Bank durch zwei Grundschulden auf dem Grundstück der
      Agrar GmbH landwirtschaftlicher Produktionsbetrieb Altdöbern (Grundbuch Schöllnitz Amtsgericht Senftenberg, Blatt 354)
      über T€ 857 und über T€ 2.143 und durch eine Grundschuld über T€ 1.000 auf Grundstücken der weiteren
      Konzerngesellschaft WI norus Agrar GmbH gesichert.
      Aufgrund der bereits anfänglich vereinbarten Befristung des Vertrages bis zum 31. Juli 2016 erfolgte eine Kündigung
      durch die COMMERZBANK AG nicht.
      Diese stellte mit Schreiben vom 16. Juni 2016 lediglich klar,
      dass sie zu einer Verlängerung der Kreditlinie über den am 31. Juli 2016 hinaus nicht bereit ist.

      Die Forderung der VR BANK BAD SALZUNGEN SCHMALKALDEN eG ("VR BANK") besteht aufgrund des Kreditrahmenvertrages zwischen der Bank und der Schuldnerin vom 18. Mai 2016.
      Die VR BANK gewährte der Schuldnerin erstmals mit Vertrag vom 28. April 2015 einen auf ein Jahr befristeten Kontokorrentkredit über T€ 2.000.
      Der Kredit wurde mit Vertrag vom 8. März 2016 unter Gewährung weiterer Sicherheiten in gleichbleibender Höhe erneuert
      bzw. verlängert.
      Mit Vertrag vom 18. Mai 2016 erhöhte die Bank die Kreditlinie bis zum 31. Dezember 2017 befristet auf T€ 5.000.
      Mit Vertrag vom 18. Mai 2016 verpflichtete sich die Schuldnerin erstmals zur Bestellung von Grundschulden
      an den in ihrem Vermögen stehenden Immobilien in Linthe, Kampaweg 1,
      eingetragen in dem bei dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel geführten Grundbuch Linthe, Blatt 636, 637 und 641.
      Mit Schreiben vom 15. Juli 2016 hat die VR BANK die Geschäftsbeziehung mit der Schuldnerin gekündigt
      und ihre Darlehensforderung von € 5.011 .937,76 fällig gestellt.

      ** Nach Aussagen des Justiziars Dr. Luz seien bis Ende Mai 2016 mit der VR BANK Verhandlungen über eine Finanzierung
      des zur Zahlung der Anleihezinsen erforderlichen "Restbetrages" geführt worden.
      Der Vorstand der VR BANK habe signalisiert, dass die Bereitstellung eines entsprechenden Darlehens erfolgen werde
      und eine Aufsichtsratsentscheidung der Bank am 1. Juni 2016 wohl „Formsache" sei.
      An diesem Tag habe der Aufsichtsrat dann indes anders entschieden,
      so dass es zur Finanzierung des "Restbetrages" für die Anleihezinsen nicht gekommen sei.
      Mit Blick auf die erwartete Finanzierung hat Herr Dr. Luz Ende Mai/Anfang Juni 2016
      noch mehrere Grundschulden zu Gunsten der Schuldnerin an konzerneigenen Grundstücken bestellt,
      die sodann an die VR BANK abgetreten werden sollten.
      Das Konstrukt der Abtretung sei gewählt worden, um bei der Finanzierung flexibler zu sein.
      Nach der Ablehnung der Finanzierung durch die VR BANK seien die Abtretungen der Grundschulden "sofort gestoppt" worden, sodass es zu diesen Abtretungen nicht gekommen sei.
      Eine Ausnahme habe lediglich in Bezug auf die oben erwähnten Grundstücke in Linthe bestanden.
      Dort sei die Grundschuld am 25. Mai 2016 unmittelbar zu Gunsten der Bank bestellt worden.
      *** Die vorstehend beschriebenen Umstände zeigen auf,
      wie groß die wirtschaftliche Not bei der Schuldnerin im ersten Halbjahr 2016 war.

      Seiten 26 oben bis 28 unten

      * = ... (Aktien-Verpfändung?)
      ** = !
      *** = !!!
      Avatar
      schrieb am 03.11.16 11:01:51
      Beitrag Nr. 7.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.598.741 von querdenker06 am 01.11.16 19:01:29
      Zitat von querdenker06: Zitat:
      "Für die die Biogasanlagen des Geschäftsbereichs Energie betreibenden Tochtergesellschatten der KTG Energie AG waren bereits von den Tochtergesellschaften Anfang Juli auf Wunsch der finanzierenden Banken Sanierungsgutachten bei den Unternehmensberatungsgesellschaften NEXPERT (BLB, OLB/SEB und LBBW)
      und CENTUROS (DKB) beauftragt worden.
      Darüber hinaus hat die Schuldnerin mit meiner Zustimmung und der des vorläufigen Gläubigerausschusses
      die ERNST & YOUNG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Bewertung der operativen Konzerngesellschaften des Geschäftsbereichs Agrar und der KTG Energie AG beauftragt."
      KTG Agrar - die Bauern AG oder doch mehr?? | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1135292-7111-7120…

      Also hat es doch mit dem Eröffnungsbeschluß der Inso in Eigenverwltung bei der KTG Agrar ein sehr detailiertes Sanarungsgutachten gegeben.
      Gerade auch für den bereich KTG Energie, zumal der 50% Anteil der KTG Agrar an der KTG Energie falls werthaltig,
      ja wohl eines der zentralen, wenn nicht gar das zentrale Vermögensobjekt gewasen wäre.
      Eben falls werthaltig.

      Schon vorher haben die Banken, die die KTG Energie finanziert haben Sanierungsgutachten für die KTG Energie
      in Auftrag gegeben und zwar schon im Juli!

      D.h. die aktuell am Verfahren beteiligten Hauptpersonen (Ockelmann, Denkhaus, Zech, Gläubigerausschuß...)
      wissen schon heute ob und grob geschätzt in welcher Höhe die Anleihe der KTG Energie noch duch real vorhandene Vermögenswerte gedeckt ist.
      Was bringen ansonsten die ganzen teuren Gutachten, wenn man diese frage immer noch nicht beantworten kann.
      Klartext.
      Intern ist längst bekannt ob neben der Zahlungsunfähigkeit bei der KTG Energie auch eine Überschuldung vorliegt, und welche Größenordnung die hat.
      Nur nach Außen wird von allen Beteiligten dazu nichts gesagt.

      Wurde gerade Ockelmann nicht in Bezug auf Sanierungen und Insolvenzen im Bereich Agrar über den grünen Klee gelobt?
      Na dann weiß der doch mit welchem EBITDA man bei der KTG Energie rechnen kann, wenn die in Zukunft ihre Rohstoffe zu aktuell üblichen Marktpreisen einkaufen muß.

      Und damit weiß Ockelmann und demzufolge auch Denkhaus, das Amtsgericht, Zech...
      ob die KTG Energie in Zukunft operativ genügend Erträge erwirtschaften kann,
      um neben den Bankkrediten auch die Anleihe ganz oder teilweise tilgen zu können.
      Nur sagen tut man weder gegenüber den Aktionären noch den Anleihegläubigern auch nur ein Wort.
      Tolle Verfahrensführung.
      Es läuft ein abgekartetes Spiel, und die normalen Anleger kriegen die Karten erst gezeigt, wenn das Spielchen gelaufen ist.
      Schade, das niemand dieses Eröffnungsgutschten und insbesondere die Aussagen zur KTG Energie früher online gestellt hat.

      Ihren wiederholten Vorwurf s.o. letzter Absatz <angeblich> mangelnder Kommunikation kann ich nicht nachvollziehen,
      schon gar nicht auf dieser Plattform;
      (wenn dann besser aufgehoben nebenan bei der hälftigen Ex-Tochter-Fa.).

      Fakten, d i f f e r e n z i e r t nach betroffenen bzw. zuständigen Gesellschaften:
      Seit 27.9.'16 gibt es bei KTG-E einen eigenen "vorl.Sachwalter" RA Prof.Dr. T.M. !
      Was hätte da der "Sachwalter" RA S.D. von aber KTG-A nach außen mit seinen Infos quasi hinein reden sollen...
      Seit 20.9.'16 gibt es bei KTG-E zwei eigene "CIOs" RAs Dres. T.B. u. G.H. !
      Was hätte da der "CRO" RA J.O. von aber KTG-A nach außen mit seinen Infos quasi hinein reden sollen...
      Seit 15.9.'16 gibt es bei der KTG-E einen neuen Mehrheitseigentümer die ZECH-Stiftung !
      Was hätte da der alte Mehrheitseigentümer KTG-A nach außen mit seinen Infos quasi hinein reden sollen...

      Die beiden letzten Jahresabschlüsse=uneingeschränkt testiert Einzel+Konzerrn KTG-E datieren bereits auf den 31.10.'15.
      Ergo wurde wahrscheinlich der ganze Juli durch die Externen für deren detaillierte updates per 30.6.'16
      mit wg. fälligen Anleihezinsen Hochrechnung zum 30.9.'16 benötigt.

      @QD06
      Sollte bei aber KTG-A das Amtsgericht Hamburg oder der vorl.Gläubigerausschuss oder Ockelmann/Denkhaus im August
      Ergebnisse/Erkentnisse über KTG-E auf einer Behörden/den beiden Unternehmens-homepages veröffentlichen ?

      Für die gegenüber den AGRAR-Gläubigern verantwortungsvollen Überlegungen des Duos von KTG-A
      über die Wert-Einschätzung/Erhaltung/Veräußerung bei/von KTG-E
      empfehle ich Ihnen und anderen dort meinen Beitrag Nr.1.094 von gestern=Mi.-Mittag.

      PS: Wem sind die Fazits der 2 durch die 4 jedoch KTG-E Banken beauftragten Gutachten überhaupt bekannt.
      Auch rückwirkend sehr spannend wird's,
      wenn Jemand nach Nikolaus Zugang zum Inso.-Gutachten KTG-E erstellt Ende diesen Monats
      für Eröffnungs-Beschluss Amtsgericht Neuruppin am 1.12.'16 erhält.
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