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    Aktienbesteuerung ab 2009 IMHO verfassungswidrig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.06 13:31:22 von
    neuester Beitrag 07.11.06 10:09:41 von
    Beiträge: 64
    ID: 1.092.061
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      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:31:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es soll nicht noch einer unter den vielen Threads werden aber:

      selbst wenn Verluste direkt mit Gewinn verrechnet würden, stellt sich die Frage, wie Gleichbehandlung erreicht werden soll? Dazu ein Beispiel:


      Person A fängt mit 20000E Startkapital an, kauft ne Aktie und erleidet 20% Verlust nach 3 Monaten (SL whatever).

      Verlust: 4000E

      Person A kauft nun eine Aktie und gewinnt 50% in 3 Monaten,

      Gewinn: 16000*50% = 8000E, Verlustabzug 4000E
      => Steuer auf 4000E = 1000E

      Person A hat nun 23000E
      Person A hat 1000E Steuern bezahlt



      Person B fängt mit 20000E Startkapital an, kauft ne Aktie und gewinnt 50% nach 3 Monaten.

      Gewinn 10000E, Steuer 2500E

      Person B kauft nun ne Aktie und erleidet 20% Verlust nach 3 Monaten (SL whatever).

      also: 27500 * 80% = 22000E

      Person B hat nun 22000E
      Person B hat 2500E Steuern bezahlt


      (beide beenden nun nach 6 Monaten ihre Karriere ;) )


      Ein Szenario besonders interesant für Trader.
      Wäre das für Euch nun Gleichbehandlung?

      Für mich klingt das nach dem größten Schmarrn den ich je gehört habe und gehört in die Kategorie "BETRUG" :mad::mad::mad::mad:

      Aber der Staat darf wohl alles oder wie?

      :mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:48:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      a) zum Glück kommt es nicht auf Deine 'HO' an
      b) da rechnet Milchmädchen noch lebensnäher
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:49:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      und
      c) es ist nicht alles Betrug, was man nicht versteht
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:51:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was regt Ihr Euch auf-2009 sind diese Pappnasen wieso nicht mehr an der Regierung!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:54:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.102.693 von ka.sandra am 03.11.06 13:31:22:confused:

      person B hat einmal 10000 € gewinn und einmal 5500 € verlust, also insgesamt einen gewinn von 4500 €, also muss person B doch nur 1125 € bezahlen?

      :rolleyes:

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      schrieb am 03.11.06 14:14:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Den gleichen Einfall hatte ich auch gestern ka.Sandra, aber ich habe nichts nützliches dazu gefunden.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:21:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich sage Euch nur eins: das wird mit dem neuen Gesetz GANZ LUSTIG :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:39:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.569 von ka.sandra am 03.11.06 14:21:28haaaalloooooooooo :look:

      die verluste sollen verrechnet werden können und das hast du bei deiner milchmädchenrechnung nicht getan.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:43:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.869 von Push Daddy am 03.11.06 14:39:47Du hast die Rechnung nicht verstanden!

      ich habe Verluste verrechnet!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:45:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.869 von Push Daddy am 03.11.06 14:39:47Es stellt sich nur die Frage, wann sie verrechnet werden? Im schlimmsten, aber auch wahrscheinlichsten Fall, kann man die sich erst mit der Steuererklärung zurück holen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:52:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.930 von ka.sandra am 03.11.06 14:43:01wo bitte hast du im fall 2 die verluste verrechnet?

      im fall B hast du nur für den gewinn steuern abgeführt, den verlust hast du steuerlich nicht berücksichtigt.

      scheinbar verstehst du deine eigene rechnung nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:59:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.104.090 von Push Daddy am 03.11.06 14:52:00Du kapierst es immer noch nicht: beide Personen machen 2 trades! und beide hören auf!
      Der Knackput ist daß DIE BANK die Steuern SOFORT abführen soll - was mit dem Verlust von B) passiert ist unklar!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:11:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Verfassungswidrig ist es nicht wenn deine Anleger sich die zuviel bezahlten Steuern in ihrer Einkommensteuererklärung erstatten lassen können. Das wird so kommen. Für die Liquidität natürlich ein Nachteil und natürlich bekommt man auch keine Zinsen für die zuviel bezahlten Steuern.

      Aber das dürfte verfassungsmäßig ok sein. Verfassungswidrig ist aber

      - das Trader ihre Kosten nicht mehr werden absetzen können

      und

      -das Menschen, die nur traden oder von den Zinsen leben, keinerlei Freibeträge mehr ansetzen werden können. Stichwort Steuerfreies Grundeinkommen, Vorsorgepauschalen

      DAS ist dann wirklich verfassungswidrig. Dein krudes Beispiel ist es nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:14:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bei Person B fehlt die Berücksichtigung des Verlustvortrages
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:20:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.104.481 von Pressekodex am 03.11.06 15:14:53selbst wenn: B) wird u.U. lange darauf warten können und belibt bis zu 1J auf dem Verlust sitzen (bis sich das FA erbarmt!)
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:27:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.104.621 von ka.sandra am 03.11.06 15:20:47du musst mal deutlicher werden. geht es, wie dein erster beitrag vermuten lässt, um die höhe der steuern oder darum das du den verlust erst mit ende des jahres geltend machen kannst?

      es wird vermutlich so sein das du den verlustvortrag mit dem nächsten gewinn verrechnet wird. aber falls ein trader nur zwei trades macht kann es sein das der verlust erst mit ende des jahres gutgeschrieben wird. aber wo da der betrug lauern soll ist mir nicht ganz klar?
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:30:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ein Aufrechnungszeitraum von rund 12 Monaten begründet wohl kein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Steuergesetzes. Inwiefern die Besteuerungt mit dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit zu vereinbaren ist, ist eine vermutlich zu komplexe Fragestellung.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:37:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.104.621 von ka.sandra am 03.11.06 15:20:47ka.sandra, manchmal muß man wohl deutlicher werden:

      Du gackerst über Regelungen, die es noch gar nicht gibt, und unterschlägst einfach das, was Dir nicht in den Kram passt. Und zu allem Überfluß plapperst Du dann noch was von Betrug.

      Also:

      Erstens hast Du, wie Dir nun schon mehrfach erklärt wurde, den zweiten Verlustabzug einfach glatt unterschlagen. Dann kommt natürlich eine Differenz heraus.

      Zweitens gehst Du ganz unbefangen davon aus, daß Gewinne sofort und Verluste ganz nach Belieben fiskalisch wirksam werden. Das ist angewandte Ignoranz. Es gibt noch gar keine Durchführungsverordnung o.ä. zu diesem Punkt, noch nicht mal eine mangelhafte.

      In der Tat wird sich der Gesetzgeber ein sinnvolles Verrechnungsverfahren für Gewinne und Verluste einfallen lassen (müssen). Wieso soll er auch nicht? Warum sollten Gewinne von der kontoführenden Stelle erkennbar und steuerbar sein, Verluste aber nicht? Hast Du dafür einen einzigens stichhaltigen Hinweis? Eben.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 16:11:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Sicherlich bewegen wir uns im Reich der Spekulationen. Meine persönliche Vermutung: Auch nach 2009 wird die angestrebte Besteuerung von Wertpapiergeschäften zumindest nicht so durchgehen.
      Erstens sind die Deutschen gar kein "Börsenvolk", rund 7% der Bevölkerung sind angeblich nur in Wertpapiergeschäften involviert, und zweitens sitzen die Entscheidungsträger selber auf z.T. dicken Aktienpaketen und grossen Fondsbeständen. Also erst einmal abwarten. Seit Wiedereröffnung der Börse nach dem II. Weltkrieg wird immer mal wieder diese Sau durchs Dorf gejagt.
      Vermutlich sollen so grosse Bevölkerungsteile ruhig gestellt werden. Es wird ihnen vorgegaukelt, dass man ja etwas täte.
      Also warten wir es ab. Schliesslich handelt es sich bei mir ja auch nur um Vermutungen, die sich aber auf "Alteingessene Börsianer" beziehen. Na, mal sehen.
      Gruss
      maerlin
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 16:24:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.105.052 von antonazubi am 03.11.06 15:37:10Spiel Dich mal nicht so auf das jemand nur plappert und stell ihn nicht als quasi "personifizierte Ignoranz" hin.


      In der Tat wird sich der Gesetzgeber ein sinnvolles Verrechnungsverfahren für Gewinne und Verluste einfallen lassen (müssen). Wieso soll er auch nicht?



      So so .... genau so sinnvolle Sachen wie die Gesundheitsreform, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus "Gerechtigkeitsüberlegungen", der Mehrwertsteuerehöhung, der Ökosteuer, der Versicherungssteuererhöhung etc etc etc ......

      Fragt sich wirklich wer hier ignorant ist :rolleyes:




      Stutz
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 16:38:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      kasandra sollte erstmal eine richtig rechnen und dann evtl. einen neuen tread aufmachen. wer aufgrund eigener falscher berechnungen andere des betrugs bezichtigt muss halt mit solchen reaktionen rechnen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 16:52:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.106.663 von Push Daddy am 03.11.06 16:38:56Das ist richtig, jedoch ein Teil der Reaktionen befindet sich auf ähnlichem Level. :rolleyes:




      Stutz
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 16:52:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.106.663 von Push Daddy am 03.11.06 16:38:56Da das mittlerweile meine Einstellung zu der Politik ist: Gesetze die nicht durchdacht wurden und sich meistens ins Gegenteil wenden oder Gesetze die absichtlich die Bürger verhöhnen - siehe GEZ auf PC. Wach auf. (es sei denn Du bist einer "von denen")

      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:03:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.106.948 von ka.sandra am 03.11.06 16:52:57unsere politiker sind absolut unfähig, die gesetze nur müll. soweit ist unsere einstellung über "die da oben" deckungsgleich.

      das ändert aber nicht an der tatsache das deine berechnung zu punkt B falsch ist. du hast den verlustvortrag nicht beachtet.
      genau diese nichtbeachtung des verlustvortrages macht aber deinen betrugsvorwurf null und nichtig, und somit den eigentlichen tread.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:16:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.107.176 von Push Daddy am 03.11.06 17:03:09die Berechnung ist nicht falsch - nur unvollständig - da es gar nicht klar ist wie man es berechnen soll!

      ich wette mit dir, daß Du auf den Ausgleich von verlusten lange wirst warten können und zwischendurch hantier das FA mit DEINEM GELD.

      denk drüber nach
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:20:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.106.334 von Stutz06 am 03.11.06 16:24:42stutz,

      ich hätte vielleicht "adäquat" statt "sinnvoll" schreiben sollen, denn natürlich MUSS der Gesetzgeber eine Verrechnungsmöglichkeit schaffen, will er nicht von vorneherein eine GG-Unverträglichkeit riskieren, was er in diesem Fall zweifellos täte. Damit ist allerdings zugegebenermaßen noch lange nicht gesagt, daß die von ihm getroffene Regelung besonders positiv von den Betroffenen aufgenommen wird.

      Soll heißen:
      Eine Gewinn-Verlust-Verrechnungsmöglichkeit MUSS her. Zum Beispiel sofort wie beim Abzug bei einem Plus, aber theoretisch auch erst zum Jahresende bei der Steuererklärung. Nachdem aber die Verrechnung negativer Differenzen genausogut gehandhabt werden kann wie die von positiven und eine unterschiedliche Behandlung (hier sofort, da zum Jahresende) die Gefahr einer GG-Unverträglichkeit beinhaltet, kann man an zwei Fingern abzählen, was rauskommen wird.

      Nur, und das war der Tenor meiner Aussage, der davon nicht betroffen ist, ohne zu wissen was von beiden kommt sollte man nicht gleich "Betrug" hinausposaunen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:34:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.107.503 von ka.sandra am 03.11.06 17:16:53du weisst selbst nicht so recht was du geschrieben hast!

      im beitrag nr. 9 schreibst du das du die verluste verrechnet hast.

      dann wurdest du darauf hingewiesen das genau das nicht geschehen ist.

      jetzt schreibst du das die berechnung unvollständig sei (also doch keine verrechnung oder was?)

      du solltest einen klareren kurs fahren.


      >>ich wette mit dir, daß Du auf den Ausgleich von verlusten lange wirst warten können und zwischendurch hantier das FA mit DEINEM GELD<<

      okay. im umkehrschluss bedeutet das aber auch, das du mit evtl. gewinnen bisher gearbeitet hast. somit bist du es der nach bisheriger methode das FA betrügt, schliesslich führst du die steuern für gewinne ja auch erst nach der steuererkärung am jahresende ab.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:45:21
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.107.879 von Push Daddy am 03.11.06 17:34:15okay. im umkehrschluss bedeutet das aber auch, das du mit evtl. gewinnen bisher gearbeitet hast. somit bist du es der nach bisheriger methode das FA betrügt, schliesslich führst du die steuern für gewinne ja auch erst nach der steuererkärung am jahresende ab.


      Nein! weil man bei Leuten wie Trader die von der Börse leben nicht von einem Monatseinkommen sprechen kann - deshalb ist eine Mittelung über sinnvollerweise 1 Jahr notwendig.

      IMHO ist es verfassungswidrig die Steuer gleich abzuziehen, da die monatlichen Speku-Gewinne oder Verluste nicht die Voraussetzungen für das vorliegen eines monatlichen Einkommens erfüllen!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:51:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ob die Abgeltungssteuer nun verfassungsfeindlich wäre oder nicht, kann ich nicht beurteilen, bin keine Juristin.

      Tatsache ist aber, daß eine 25 prozentige Abgeltungssteuer alle Aktionäre in Deutschland in Zukunft schlechter stellen wird.

      Unabhängig davon in welcher Steuerklasse sie sich befinden und ob sie Aktien kurzfristig handeln oder langfristig in Aktien investieren.

      Da der Einkommenssteuerhöchstsatz heute unter 50 % liegt und dank des Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte der Dividenden und der innerhalb der Spekulationsfrist erzielten Kursgewinne steuerpflichtig sind, zahlt heute kein Aktionär 25 % Steuern auf Kursgewinne und Dividenden.

      Dadurch, daß das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft wird, werden Aktionäre also grundsätzlich höher besteuert als bisher. Mitunter sogar dramatisch höher, da die Spekulationsfrist ebenfalls abgeschafft werden soll, was die Attraktivität der Aktie als langfristige Geldanlage erheblich mindert.

      Wer wirklich von dieser Abgeltungssteuer profitiert sind Anleger, die sich in einer hohen Steuerklasse befinden und festverzinsliche Wertpapiere halten.

      Man könnte schon sagen, daß so eine Abgeltungssteuer vor allem wohlhabende , gut verdienende auf Vermögenserhalt bedachte Anleger bevorteilt.

      Ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, diejenigen zu benachteiligen , die der Wirtschaft Eigenkapital zur Verfügung stellen und die zu entlasten, die Fremdkapital zur Verfügung stellen, kann man bezweifeln.

      Ich hätte es für sinvoller gehalten die Besteuerung von Dividenden völlig abzuschaffen, es handelt sich dabei ohnehin um eine Doppelbesteuerung und Zinsen wie bisher zu besteuern. Das hätte eine gewisse Lenkungswirkung gehabt.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:53:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.114 von ka.sandra am 03.11.06 17:45:21deine argumentation gleitet immer mehr ins absurde. im eröffnungstread ging es um "trader" die nur 2 !!! trades im fiskaljahr gemacht haben ( mit gewinnen um die 4000 € ). und genau auf diese war deine -unvollständige?!- rechnung ja auch zugeschnitten.

      auf einmal geht es um trader die ihr monatliches einkommen damit betreiten und vermutlich etliche trades pro monat machen?


      :confused::keks:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:02:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.294 von Push Daddy am 03.11.06 17:53:26Es geht eber nicht dadrum - lies genauer was ich schreibe! Da der Trader eben NICHT immer monatlich Gewinne generieren kann, erfüllen sie nicht die Voraussetzungen eines monatlichen Einkommens.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:13:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.472 von ka.sandra am 03.11.06 18:02:34:confused:

      ich versuche ja schon genau zu lesen was du schreibst. wenn du dich aber in jedem zweitem beitrag selbst widersprichst fällt es eher schwer dich zu verstehen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:16:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.661 von Push Daddy am 03.11.06 18:13:03Da der Trader eben NICHT immer monatlich Gewinne generieren kann, erfüllen sie nicht die Voraussetzungen eines monatlichen Einkommens.

      was ist daran schwer zu verstehen? Ist doch ein einfacher Satz.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:18:33
      Beitrag Nr. 34 ()
      "Da der Trader eben NICHT immer monatlich Gewinne generieren kann, erfüllen sie nicht die Voraussetzungen eines monatlichen Einkommens."

      Nach dieser Logik müssten krisenbehaftete Unternehmen vor das Verfassungsgericht ziehen, weil sie Steuervorauszahlungen leisten müssen, obwohl sie Verluste erwirtschaften.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:54:44
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.102.693 von ka.sandra am 03.11.06 13:31:22Leider muß ich dir sagen, daß dein Beispiel nicht besonders sinnvoll ist.

      Genaugenommen ist nämlich diese Situation bereits heute gegeben.

      Denn Verluste kann man nur gegen Gewinne aufrechnen. Wenn du einen Verlust machst und dann aufhörst, Geldanlage in irgendeiner Form zu betreiben (weil z.B. Totalverlust) kannst du diesen Verlust nicht mehr verrechnen.

      Auf dem letzten Verlust bleibst du sozusagen sitzen. Das ist gar nicht anders möglich und auch nicht verfassungswidrig.

      Natürlich kann er heute seinen Verlust mit dem Gewinn verrechnen. Irgendeine Möglichkeit dazu wird es auch in Zukunft geben.

      Entscheidend sind folgende Fragen:

      - wann kann man den Verlust geltend machen: Sofort gegen laufende Gewinne oder erst durch eine Steuererklärung?

      - wie werden Gewinne behandelt die im Ausland gemacht werden. Sind dafür auch die 25% zu bezahlen oder ein höherer Steuersatz.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 08:46:46
      Beitrag Nr. 36 ()
      Zeigt mir ein Land, wo Aktengewinne SOFORT mit Abschlagsteuer belegt werden und das noch mit Hilfe der Bank!!!

      Ah ja.... dacht ich mir doch!!!

      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 09:31:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.113.819 von ka.sandra am 04.11.06 08:46:46Falls es dir entgangen sein sollte: Bei mehreren Millionen Personen in Deutschland wird ebenfalls eine Abschlagsteuer monatlich einbehalten, die sich Lohnsteuer nennt. Auch diese Leute müssen von dem Einkommen NACH Lohnsteuer und NACH SV-Beiträgen leben. Eine Abschlagsteuer ist gleichfalls bei Zinsen und Dividenden einzubehalten.

      Die Steuerberechnung wird nunmal auf Basis von 12 Monaten vorgenommen, das bedeutet Abschnittsbesteuerung und ist sicherlich unproblematisch. Ich glaube eher, dass viele Wertpapierspekulanten Probleme damit haben, dass sie jetzt - ERSTMALS - Steuern zahlen müssen. Ich vermute, die Hinterziehungsquote dürfte in diesem Bereich trotz diverser Kontrollmöglichkeiten immer noch hoch sein.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 09:50:23
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.113.923 von JS2 am 04.11.06 09:31:41Bei mehreren Millionen Personen in Deutschland wird ebenfalls eine Abschlagsteuer monatlich einbehalten, die sich Lohnsteuer nennt. Auch diese Leute müssen von dem Einkommen NACH Lohnsteuer und NACH SV-Beiträgen leben. Eine Abschlagsteuer ist gleichfalls bei Zinsen und Dividenden einzubehalten....
      das bedeutet Abschnittsbesteuerung und ist sicherlich unproblematisch


      Unterschied zur Spekulation mit Aktien: Es gibt keine negativen Einkünfte.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 10:22:14
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.114.194 von detektivrockford am 04.11.06 09:50:23Selbstverständlich kann es auch negative Einkünfte geben, z.B. durch einen Überhang von Werbungskosten. Außerdem kann auch der Arbeitnehmer andere negative Einkünfte erzielen, z.B. aus Vermietung und Verpachtung. Diese Verluste können grdsl. erst im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht und gegebenenfalls in das Vorjahr zurückgetragen werden. Das heißt auch hier gibt es Wartefristen. Auf den unterjährigen Lohnsteuerabzug wirkt sich das nicht aus (Ausnahme: Lohnsteuerermäßigungsverfahren).

      Im übrigen kann die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ja durch Steuerberater grundsätzlich bis Ende des folgenden Jahres oder sogar noch darüber hinaus verlängert werden. Bei entsprechend hohen Gewinnen aus WP-Geschäften (Einkommensteuersatz >25%) führt das dazu, dass der Fiskus hier mehr als 12 Monate auf sein Geld warten muss. Also ist hier der Steuerpflichtige im Vorteil. Und wenn er in diesen 12 Monaten einen Verlust erzielt hat, dann kann er ja gleich die Steuererklärung am 1. Januar abgeben und einen Antrag auf Verlustrücktrag stellen. Einen Liquiditätsnachteil hat er dadurch nicht.

      Auch wenn ich mich wiederhole: Eine Abschlagsteuer (soweit es keine Definitivsteuer ist) ist m.E. tendenziell gerechter, da das Hinterziehungspotential sinkt. Wer meint, dass er zuviel Abschlagsteuer bezahlt hat, kann sich die zuviel bezahlte Steuer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zurückholen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 10:48:48
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ihr wollt's einfach nicht verstehen gelle? Das Problem des Durchschnittsdeutschen ist: ER ZAHLT EINFACH GERNE.

      Dazu mal eine andere Rechnung.

      2 Trader, beide starten mit 10.000E und sind ziemlich erfolgreich, sie machen 12 Trades im Jahr und verdienen jedes mal 10% aufs eingesetzte Kapital.


      Trader 1:
      ---------

      Traded 12 Monate und zahlt am Ende des Jahres eine Steuer von 25%.

      Berechnungsprogramm:

      > s := 10000:
      > s0 := s;
      > for i from 1 to 12 do
      > s := s * 1.1;
      > od:
      >
      > st := (s-s0)*0.25:
      > printf( "Summe: %f Steuer: %f Endsumme: %f Satz: %f", s, st, s-st, st/(s-s0));


      Summe: 31384
      Steuer: 5346
      Endsumme: 26038
      Satz: .250000 (wie nicht anders zu erwarten)


      Trader 2:
      ---------

      Traded 12 Monate und zahlt jedes mal einen Abschlag von 25%
      Also 1.Einsatz 10k -> 11k (1000E Gewinn wird besteuert)
      2. Einsatz: nur das was übrig ist kann eingesetzt werden, also 10750€, etc

      Berechnungsprogramm:

      > s := 10000:
      > s0 := s;
      > a := 0;
      > for i from 1 to 12 do
      > sn := s * 1.1;
      > st := (sn-s)*0.25;
      > a := a+st;
      > s := sn - st;
      > od:
      >
      > printf( "Summe: %f Steuer: %f Satz: %f", s, a, a/(s-s0) );


      Summe: 23817.796030
      Steuer: 4605.932003
      Satz: .333333 !!!!!!!!



      Trader 2 hat am Ende des Jahres nicht nur weniger verdient, er hat auch noch weniger Steuern bezahlt, die - umgerechnet auf den Gewinn und Ursprungskapital einen höheren Steuersatz ausmachen!!!!

      Und ist das Problem lösbar? NEIN

      denn:

      a) Trader 2 macht geltend er hätte % zu viel bezahlt => der Staat geht noch leerer aus als bei Trader 1.

      b) Der Staat nimmt bei Trader 2 weniger Steuern ein als bei bisheriger Regelung ( Trader 1) - also schneidet sich ins eigene Fleisch!

      Fazit: die Neuregelung ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch noch dumm und unausgegoren. Die Erfolgreichen werden bestraft und der Staat senkt eigene Steuereinnahmen!


      Hier eine Graphik (Equity auf dem Konto Trader 1/2, Monat 13 beinhaltet den Steuerabzug für Trader 1):



      UND KOMMT MIR JETZT NICHT MIT ABER!
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 10:58:00
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.115.336 von ka.sandra am 04.11.06 10:48:48Das ist doch gequirlter Quatsch. Jeder normal sterbliche Lohnempfänger bekommt nur den Nettobetrag ausbezahlt NACH Steuern und SV und hat daher natürlich auch weniger zur Verfügung. Der Staat mag verschwenderisch sein, aber er kann natürlich nicht mehr als 12 Monate warten bis er irgendwann einmal die Einkommensteuer erhält. Schließlich müssen täglich, monatlich usw. Kosten bezahlt werden. Du wirst auch üblicherweise von deiner Bank keinen Kredit erhalten, bei dem du Zins/Tilgung erst nach mehr als 12 Monaten zahlen musst.

      Dein Beispiel ist außerdem auch Blödsinn, weil du einen linearen Gewinnanstieg unterstellst. In diesem Fall bräuchte ich nur noch ein paar Nullen heranzuhängen, dann mache ich noch mehr Gewinn. z.B. Kauf Aktien für 100 Mrd.; Verkauf in 3 Monaten für 120 Mrd. Wer so rechnet, braucht sich über Pisa-Ergebnisse nicht wundern.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:01:54
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.115.528 von JS2 am 04.11.06 10:58:00Du willst es nicht verstehen was? Mein Beispiel zeigt eindeutig, daß diese Regelung für NIEMANDEN von Vorteil ist.

      Geh und trade erstmal dann unterhalten wir uns.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:07:33
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.115.336 von ka.sandra am 04.11.06 10:48:48Der Unterschied von brutto und netto ist Dir aber schon klar, oder?

      Im 1. Beispiel beträgt die Steuer 25 % vom Bruttogewinn und im 2. Beispiel 33,33 % vom Nettogewinn also auch 25 % vom Bruttogewinn.


      Der Soforteinzug ist wahrlich dumm, denn 10 % pro Monat ist ja nun der Mindestgewinn, den jeder Trader erzielt. Die KfW sollte besser zinslose Kredite zum Traden bereitstellen. Mit den 25 % von 10 % Gewinn pro Monat, d.h. einem monatlichen Gewinn von 2,5 % sollte Papa Staat zufrieden sein.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:20:49
      Beitrag Nr. 44 ()
      Also hier beherrschen einige die Grundrechenarten nicht.
      das Beispiel von ka.sandra stimmt natürlich.

      Das Ergebnis entsteht dadurch, weil im ersten Fall die Gewinne weiter investiert werden können, im zweiten Fall sofort abgeführt werden müssen. Der Trader im ersten Fall hat also mehr Kaptial zur Verfügung und erzielt deswegen einen größeren Gewinn.

      Immerhin erstaunlich, wie groß der Unterschied bereits bei 12 Trades ist! Möglicherweise zahlt ein Trader mehr Steuern als unter der jetzigen Regelung.

      Verfassungswidrig ist das jedoch nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:29:30
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.116.011 von Zaroff am 04.11.06 11:20:49Eine "demokratische" Gesellschaft lebt von Regeln und mit Regeln...

      Was glaubt Ihr denn warum diese Steuerregel bis 2009 verschoben wurde?!?


      Mal sehen wie stark diese "Demokratie" in 2009 noch ist!?!!:cool:
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 12:00:48
      Beitrag Nr. 46 ()
      Noch eins:

      ich habe seit ca. 2J ein kleines Forex-System (ED) am laufen, das mir eine relativ konstante Rendite von 18% pa. beschert hat. War zwar nicht so viel Geld aber es hat - im Fall der Fälle - als Grundeinkommen ausgereicht. Das System generiert viele kleine Trades und ab und wenig Verluste.

      Ich bin gerade dabei eine extensive Simulation durchzuführen, wenn der 25% Abzug in das System einfließt ( historische Daten + statistische Simulation aufgrund gewisser Statistik-Parameter von ED). Es ist noch nicht abgeschlossen, aber erste Ergebnisse zeigen mir, daß mein System nicht mehr funktioniert, bzw. es generiert NEGATIVE bis GANZ KLEINE POSITIVE RENDITE ( 3% ).

      Der Staat ändert nicht nur Besteuerungsregeln - sondern - bringt mich sogar um meine Einnahmequelle. Soll ich mich da nicht aufregen?

      :mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 12:26:28
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.116.899 von ka.sandra am 04.11.06 12:00:48Arbeitnehmer StKl. 1, ledig, Grundtabelle:
      Lohn brutto pro Monat: EUR 2.000
      Lohnsteuer/Soli: EUR - 275
      SV-Beiträge ca. 21% Anteil: EUR - 420
      Nettoverdienst: EUR 1.305
      Gesamt Steuer/SV 34,75%

      Sofern keine weiteren Einkünfte/ Verluste vorliegen, ist die Belastung von 34,75% definitiv. Die ganze Diskussion bekräftigt mich in meiner Meinung, dass hier im Board zum Teil Leute ihren Frust ablassen, die noch nie eine müde Mark Steuern gezahlt haben, obgleich die Einkünfte über dem Grundfreibetrag lagen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 12:37:35
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.117.425 von JS2 am 04.11.06 12:26:28Du bist ein Beispile für Ignoranz in Person - und hast mein Posting auch noch überhaupt nicht verstanden.

      Ich habe geschrieben: meine Forex-Handelsstrategie ist mit einer sofortigen 25% Steuer nicht mehr in der Lage signifikant positive Gewinne zu generieren? <= verstehst Du diesen Satz?
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 12:49:12
      Beitrag Nr. 49 ()
      ich sehe in der Abschlagsteuer auch keineswegs irgendeine Steuervereinfachung - von der immer gefaselt wird :mad::mad::mad:

      Angenommen ich habe 2 Depots bei 2 Banken und mache 2 Trades

      Depot 1: Trade mit -20%, zeitlich zuerst
      Depot 2: Trade mit +20%, Steuerabzug

      wie soll jetzt (angenommen so was kommt überhaupt) sofortiger Verlustabzug erfolgen? Sollen die Banken meine Daten untereinander austauschen? Meldet jede Bank jede Bewegung dem FA und der segnet dann am Valuta-Tag den Depot-Eingang ab?

      => egal wie herum ich darüber nachdenke, DAS WIRD NOCH SEHR LUSTIG

      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 12:49:42
      Beitrag Nr. 50 ()
      ich sehe in der Abschlagsteuer auch keineswegs irgendeine Steuervereinfachung - von der immer gefaselt wird :mad::mad::mad:

      Angenommen ich habe 2 Depots bei 2 Banken und mache 2 Trades

      Depot 1: Trade mit -20%, zeitlich zuerst
      Depot 2: Trade mit +20%, Steuerabzug

      wie soll jetzt (angenommen so was kommt überhaupt) sofortiger Verlustabzug erfolgen? Sollen die Banken meine Daten untereinander austauschen? Meldet jede Bank jede Bewegung dem FA und der segnet dann am Valuta-Tag den Depot-Eingang ab?

      => egal wie herum ich darüber nachdenke, DAS WIRD NOCH SEHR LUSTIG

      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 12:57:28
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.117.632 von ka.sandra am 04.11.06 12:37:35Offenbar bestreitest du damit deinen Lebensunterhalt. Dann gründe für ein paar Euro die Kassandra Forexhandel Ltd. und führe alle deine Trades über die Ltd. durch. Das Finanzamt kann dann deine Konten prüfen, was auch wiederum nicht so schwer ist, weil es nur die Abflüsse sich anschauen muss. Versteuern wirst du dann die Gewinne wie jeder Gemüsehändler.

      Einerseits hier auf dicke Maxe tun :laugh:, andererseits aber dann die Sache nicht professionell machen wollen. :mad:
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 13:20:30
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.117.632 von ka.sandra am 04.11.06 12:37:35Irgendwie redet JS2 am Thema vorbei.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 13:30:02
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.118.043 von siebi71 am 04.11.06 12:57:28Du scheinst Dich ja auszukennen.

      Kann man auch als nebenberuflicher Trader eine Ltd. gründen und darüber traden?
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 16:49:49
      Beitrag Nr. 54 ()
      ist §23 estg nicht vom bverfg gerügt worden, weil die faktische durchsetzbarkeit nicht gegeben ist und damit zur ehrlichen oder "dummensteuer" verkommt...?
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 17:12:22
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.157.815 von DerStrohmann am 05.11.06 16:49:49ein Steuerrecht das imminent komplex ist, kann nicht gerecht sein, das liegt in der Natur der Sache!

      Es müsste EINE Steuer geben - MWST auf alles + eventuell Ausgleich für Sozialfälle. hat man in den 60ern drüber nachgedacht, aber D mag es halt kompliziert :cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 17:44:39
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.114.775 von JS2 am 04.11.06 10:22:14HÖRT, HÖRT !!

      Deiner Meinun nach ist die Abgeltungssteuer gerechter !! :laugh:

      Wie sieht es denn in Sachen Altersvorsorge aus, z.B. Aktienfonds- Nach einem Jahr waren Kursgewinne STEUERFREI ! Nun sollen 25 % gezahlt werden...

      KEINE SAU WIRD MEHR privat vorsorgen, wenn der Staat ihn ständig nur abkassiert. Besser , man hat kein Geld und lebt vo Stütze ;)
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 17:50:11
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.160.209 von Procera am 05.11.06 17:44:39merkst Du was?

      Man überzeugt die Bevölkerung privat vorzusorgen - und dann - nachdem genug Leute das gemacht haben, greift man ihnen in die Tasche!
      Es kann schliesslich nicht angehen, daß die Bevölkerung privat vorsorgt und der Staat nix von hat => DAS ist das Denken "da oben"!

      Verarsche.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 18:07:11
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.160.451 von ka.sandra am 05.11.06 17:50:11Erst werden 100 tausende in irgenwelche staatlichen Programme hineingeriestert und dann wird ihnen das eingezahlte Geld abgenommen, erinnert mich alles stark an das staatliche RENTENSYSTEM :laugh:

      Also es werden wirklich damit 99,99 % der Anleger schlechter gestellt ! Und werd das nicht rafft oder nicht raffen will, dem ist nicht mehr zu helfen
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 18:09:25
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.161.100 von Procera am 05.11.06 18:07:11JS2 gehört zu den 0.01% - er zahlt gerne ;)
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 18:18:37
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.161.162 von ka.sandra am 05.11.06 18:09:25leider ist mir nicht nach Lachen zu mute, ich werde mir wohl andere Wege suchen .... ;)
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 18:20:35
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.161.452 von Procera am 05.11.06 18:18:37mein Geld ist längst über die Alpen ;)
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 23:55:43
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.102.693 von ka.sandra am 03.11.06 13:31:22
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 23:56:59
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.326 von Erdmann111 am 06.11.06 23:55:43http://lustich.de/lustich/bilderdb-bilder-8-274.html



      MfG Didi
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 10:09:41
      Beitrag Nr. 64 ()
      #1

      Bis 2009 haben wir doch unsere Gelder eh alle ins benachbarte Ausland verschoben...

      :laugh:


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