ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 280)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 29.05.24 21:56:39 von
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Bei Swarco (ehemals M-Tech) wurde ja vor einiger Zeit ein Delisting angekündigt. In der heutigen Zwischen Mitteilung liest man zum Delisting folgendes:
http://www.dgap.de/dgap/News/ire/swarco-traffic-holding-zwis…
3.2 Delisting der Aktien der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates der SWARCO TRAFFIC
HOLDING AG am 4. April 2014 beschlossen, die Zulassung der Aktien der
SWARCO TRAFFIC HOLDING AG (WKN: 723630) zum Börsenhandel zu widerrufen
(Delisting).
Der Beschluss des Vorstands geht einher mit der Straffung von Organisation
und Prozessen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung. Die Aktien der SWARCO
TRAFFIC HOLDING AG wurden bis dato an den regulierten Märkten der Börsen
Frankfurt am Main (General Standard) und Stuttgart sowie im Freiverkehr der
Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München gehandelt.
Die Geschäftsführungen der Wertpapierbörsen Frankfurt und Stuttgart haben
der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie die
Zulassung der Aktien der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG zum regulierten Markt
jeweils entsprechend dem Antrag der Gesellschaft widerrufen haben. Der
Widerruf wird in beiden Fällen mit Ablauf des 5. Novembers 2014 wirksam und
der Handel von Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt damit
vollständig beendet.
Die Börsen Düsseldorf und Berlin (Freiverkehr) werden den Handel der Aktie
zeitgleich mit den Börsen Frankfurt und Stuttgart, also mit Ablauf des 5.
November 2014 beenden. Die Börsen Hamburg und München (Freiverkehr) haben
den Handel der Aktie der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG mit Ablauf des 6. Mai
2014 eingestellt.
Ist die Passage zur Börse Düsseldorf eine bewusste Falschaussage? Eine Delisting in Düsseldorf ohne Abfindung sollte doch gar nicht mehr möglich sein.
http://www.dgap.de/dgap/News/ire/swarco-traffic-holding-zwis…
3.2 Delisting der Aktien der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates der SWARCO TRAFFIC
HOLDING AG am 4. April 2014 beschlossen, die Zulassung der Aktien der
SWARCO TRAFFIC HOLDING AG (WKN: 723630) zum Börsenhandel zu widerrufen
(Delisting).
Der Beschluss des Vorstands geht einher mit der Straffung von Organisation
und Prozessen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung. Die Aktien der SWARCO
TRAFFIC HOLDING AG wurden bis dato an den regulierten Märkten der Börsen
Frankfurt am Main (General Standard) und Stuttgart sowie im Freiverkehr der
Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München gehandelt.
Die Geschäftsführungen der Wertpapierbörsen Frankfurt und Stuttgart haben
der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie die
Zulassung der Aktien der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG zum regulierten Markt
jeweils entsprechend dem Antrag der Gesellschaft widerrufen haben. Der
Widerruf wird in beiden Fällen mit Ablauf des 5. Novembers 2014 wirksam und
der Handel von Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt damit
vollständig beendet.
Die Börsen Düsseldorf und Berlin (Freiverkehr) werden den Handel der Aktie
zeitgleich mit den Börsen Frankfurt und Stuttgart, also mit Ablauf des 5.
November 2014 beenden. Die Börsen Hamburg und München (Freiverkehr) haben
den Handel der Aktie der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG mit Ablauf des 6. Mai
2014 eingestellt.
Ist die Passage zur Börse Düsseldorf eine bewusste Falschaussage? Eine Delisting in Düsseldorf ohne Abfindung sollte doch gar nicht mehr möglich sein.
buch.de internetstores AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister
buch.de internetstores AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
19.05.2014 13:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Münster, 19. Mai 2014 - Der Beschluss der Hauptversammlung der buch.de
internetstores AG (ISIN DE0005204606, Symbol: BUE) vom 2. April 2014 über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der buch.de
internetstores AG auf die Thalia Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§
327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 8,76 je
auf den Inhaber lautende Stückaktie wurde am 16. Mai 2014 in das
Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der
Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der
buch.de internetstores AG auf die Thalia Holding GmbH übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der buch.de internetstores AG wird
voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein eventuell bis dahin noch
stattfindender Börsenhandel in diesen Aktien ist nur ein Handel mit
Barabfindungsansprüchen der ehemaligen Minderheitsaktionäre.
Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung wird die
Thalia Holding GmbH gesondert veröffentlichen.
Kontakt:
Dr. Bettina Althaus, Leiterin Unternehmenskommunikation
Mobil +49 (0)175 / 22 46 127, Fon +49 (0)251 5309-140, Fax +49 (0)251
5309-119, Mail althaus@buch.de
http://ag.buch.de
19.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: buch.de internetstores AG
An den Speichern 8
48157 Münster
Deutschland
Telefon: +49 (0)251 5309-0
Fax: +49 (0)251 5309-119
E-Mail: ir@buch.de
Internet: http://ag.buch.de
ISIN: DE0005204606
WKN: 520460
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung
buch.de internetstores AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
19.05.2014 13:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Münster, 19. Mai 2014 - Der Beschluss der Hauptversammlung der buch.de
internetstores AG (ISIN DE0005204606, Symbol: BUE) vom 2. April 2014 über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der buch.de
internetstores AG auf die Thalia Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§
327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 8,76 je
auf den Inhaber lautende Stückaktie wurde am 16. Mai 2014 in das
Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der
Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der
buch.de internetstores AG auf die Thalia Holding GmbH übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der buch.de internetstores AG wird
voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein eventuell bis dahin noch
stattfindender Börsenhandel in diesen Aktien ist nur ein Handel mit
Barabfindungsansprüchen der ehemaligen Minderheitsaktionäre.
Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung wird die
Thalia Holding GmbH gesondert veröffentlichen.
Kontakt:
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19.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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ISIN: DE0005204606
WKN: 520460
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung
Bei Primion hält der Großaktionär jetzt mehr als 90% (90,45%).
http://www.dgap.de/dgap/News/ire/primion-technology-zwischen…
http://www.dgap.de/dgap/News/ire/primion-technology-zwischen…
Der 3-Monatsschnitt bei Travel Viva sollte so etwa bei 14,70 Euro. Aktuell ist der Kurs also noch nah dran. Kennt einer den Titel, ob hier was zu holen ist?
Bei Pulsion war der BuG schon einmal in einer Wasserstandsmitteilung während des Übernahmeangebots angekündigt worden. Deshalb wundert mich jetzt die neuerliche Ankündigung. Ich gehe davon aus, dass der Schnitt der letzten drei Monate rückwirkend ab heute gilt.
Bei Pulsion war der BuG schon einmal in einer Wasserstandsmitteilung während des Übernahmeangebots angekündigt worden. Deshalb wundert mich jetzt die neuerliche Ankündigung. Ich gehe davon aus, dass der Schnitt der letzten drei Monate rückwirkend ab heute gilt.
Pulsion Medical Systems SE: Verständigung über Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems AG und Pulsion Medical Systems SE; Downlisting
Pulsion Medical Systems SE / Schlagwort(e): Sonstiges
15.05.2014 18:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Pulsion Medical Systems SE: Verständigung über Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems
AG und Pulsion Medical Systems SE; Downlisting
Feldkirchen, 15.05.2014 - Der Vorstand der MAQUET Medical Systems AG
(vormals: Alsterhöhe 1. V V AG, nachfolgend: "MAQUET") - mit Zustimmung des
Aufsichtsrates - und der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE
(ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") haben sich am heutigen Tage
darauf geeinigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen
MAQUET als herrschendem Unternehmen und Pulsion als beherrschtem
Unternehmen zu verhandeln und abzuschließen. Den außenstehenden Aktionären
der Pulsion soll ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung
gemacht und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewährt
werden. Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen über die Abfindung und
die jährliche Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer
Unternehmensbewertung festlegen.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem noch der Zustimmung
der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.
Des Weiteren hat der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE
beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den
Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt zu beantragen ("downlisting").
Nach dem Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt werden die Aktien nur
noch im Freiverkehr gehandelt werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen
von Pulsion beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und
unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren. In Anbetracht
dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt,
sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
Ansprechpartner:
Investor Relations
PULSION Medical Systems SE
Ralph Schäfer
Director Legal Affairs
Tel.: +49 (0)89 / 459914 211
Fax: +49 (0)89 / 459914 481
E-mail: schaefer@pulsion.com
15.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Pulsion Medical Systems SE
Hans- Riedl- Straße 21
85622 Feldkirchen
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 4599 14-0
Fax: +49 (0)89 4599 14-18
E-Mail: info@pulsion.com
Internet: www.pulsion.com
ISIN: DE0005487904
WKN: 548790
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Pulsion Medical Systems SE / Schlagwort(e): Sonstiges
15.05.2014 18:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pulsion Medical Systems SE: Verständigung über Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems
AG und Pulsion Medical Systems SE; Downlisting
Feldkirchen, 15.05.2014 - Der Vorstand der MAQUET Medical Systems AG
(vormals: Alsterhöhe 1. V V AG, nachfolgend: "MAQUET") - mit Zustimmung des
Aufsichtsrates - und der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE
(ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") haben sich am heutigen Tage
darauf geeinigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen
MAQUET als herrschendem Unternehmen und Pulsion als beherrschtem
Unternehmen zu verhandeln und abzuschließen. Den außenstehenden Aktionären
der Pulsion soll ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung
gemacht und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewährt
werden. Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen über die Abfindung und
die jährliche Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer
Unternehmensbewertung festlegen.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem noch der Zustimmung
der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.
Des Weiteren hat der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE
beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den
Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt zu beantragen ("downlisting").
Nach dem Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt werden die Aktien nur
noch im Freiverkehr gehandelt werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen
von Pulsion beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und
unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren. In Anbetracht
dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt,
sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
Ansprechpartner:
Investor Relations
PULSION Medical Systems SE
Ralph Schäfer
Director Legal Affairs
Tel.: +49 (0)89 / 459914 211
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ISIN: DE0005487904
WKN: 548790
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Travel Viva AG bekommt neuen Mehrheitsaktionär - Squeeze-out eingeleitet und Rückzug aus Entry Standard beschlossen
Travel Viva AG / Schlagwort(e): Verkauf/Squeeze-Out
15.05.2014 / 17:30
--------------------------------------------------------------------------------
Travel Viva AG bekommt neuen Mehrheitsaktionär - Squeeze-out eingeleitet und Rückzug aus Entry Standard beschlossen
Aschaffenburg, 15. Mai 2014 - Die Travel Viva AG (ISIN: DE000A0HNGF2 / Entry Standard) teilt mit, dass die Travel Viva Holding AG, eine Gesellschaft der UNISTER-Gruppe, sämtliche Anteile der beiden bisherigen Großaktionäre Lilli Venture GmbH und AERTiCKET AG erworben hat. Die Travel Viva Holding AG hält damit 92,19 % der Aktien an der Travel Viva AG. Im Zusammenhang mit der Transaktion haben die Aufsichtsratsmitglieder Rainer Klee und Lothar Lucks ihr Amt niedergelegt. Das Unternehmen wird umgehend die notwendigen Maßnahmen für deren Nachfolge treffen.
Weiterhin hat die Travel Viva Holding AG das Verlangen, ein Squeeze-out Verfahren nach § 62 Abs. 5 UmwG, §§ 327a ff. AktG einzuleiten, an den Vorstand der Travel Viva AG übermittelt, um die übrigen Aktien der Travel Viva AG zu erwerben. Außerdem hat der Vorstand der Travel Viva AG entschieden, dass sich die Gesellschaft vom Börsenhandel zurückziehen wird. Die Kündigung der Einbeziehung in den Entry Standard wird zeitnah an die Deutsche Börse AG übermittelt werden. Die Gesellschaft wird auch im Übrigen keine Einbeziehung in ein anderweitiges Freiverkehrssegment betreiben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Kontaktdaten Investors Relation Travel Viva AG
Jörn Gleisner | +49 6172 27159-0 j.gleisner@financial-relations.de
fr financial relations gmbh | Louisenstraße 97 | 61348 Bad Homburg
Kontaktdaten UNISTER Gruppe:
Dr. Konstantin Korosides | +49 341 65050 25553 | presse@unister.de
Unister Holding GmbH | Barfußgäßchen 11 | 04109 Leipzig | Germany
Version Stand: 14.05.2014 17:00 Uhr
Ende der Corporate News
--------------------------------------------------------------------------------
15.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Travel Viva AG
Luitpoldstr. 9
63739 Aschaffenburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)6021-454820
Fax: +49 (0)6021-4548222
E-Mail: info@travelviva.de
Internet: www.travelviva.de
ISIN: DE000A0HNGF2
WKN: A0HNGF
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Frankfurt in Open Market (Entry Standard)
Ende der Mitteilung
Travel Viva AG / Schlagwort(e): Verkauf/Squeeze-Out
15.05.2014 / 17:30
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Travel Viva AG bekommt neuen Mehrheitsaktionär - Squeeze-out eingeleitet und Rückzug aus Entry Standard beschlossen
Aschaffenburg, 15. Mai 2014 - Die Travel Viva AG (ISIN: DE000A0HNGF2 / Entry Standard) teilt mit, dass die Travel Viva Holding AG, eine Gesellschaft der UNISTER-Gruppe, sämtliche Anteile der beiden bisherigen Großaktionäre Lilli Venture GmbH und AERTiCKET AG erworben hat. Die Travel Viva Holding AG hält damit 92,19 % der Aktien an der Travel Viva AG. Im Zusammenhang mit der Transaktion haben die Aufsichtsratsmitglieder Rainer Klee und Lothar Lucks ihr Amt niedergelegt. Das Unternehmen wird umgehend die notwendigen Maßnahmen für deren Nachfolge treffen.
Weiterhin hat die Travel Viva Holding AG das Verlangen, ein Squeeze-out Verfahren nach § 62 Abs. 5 UmwG, §§ 327a ff. AktG einzuleiten, an den Vorstand der Travel Viva AG übermittelt, um die übrigen Aktien der Travel Viva AG zu erwerben. Außerdem hat der Vorstand der Travel Viva AG entschieden, dass sich die Gesellschaft vom Börsenhandel zurückziehen wird. Die Kündigung der Einbeziehung in den Entry Standard wird zeitnah an die Deutsche Börse AG übermittelt werden. Die Gesellschaft wird auch im Übrigen keine Einbeziehung in ein anderweitiges Freiverkehrssegment betreiben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Kontaktdaten Investors Relation Travel Viva AG
Jörn Gleisner | +49 6172 27159-0 j.gleisner@financial-relations.de
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Kontaktdaten UNISTER Gruppe:
Dr. Konstantin Korosides | +49 341 65050 25553 | presse@unister.de
Unister Holding GmbH | Barfußgäßchen 11 | 04109 Leipzig | Germany
Version Stand: 14.05.2014 17:00 Uhr
Ende der Corporate News
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15.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
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Luitpoldstr. 9
63739 Aschaffenburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)6021-454820
Fax: +49 (0)6021-4548222
E-Mail: info@travelviva.de
Internet: www.travelviva.de
ISIN: DE000A0HNGF2
WKN: A0HNGF
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Frankfurt in Open Market (Entry Standard)
Ende der Mitteilung
Im Axa Konzern AG Verfahren kam Mitte April von den Gutachtern die Aussage an das LG Köln, dass diese die Gutachten bis Mitte dieses Jahres fertigstellen können.
Aber LG Stuttgart
Nachricht vom 14.05.2014 | 11:53
Celesio AG: Beratung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und vorläufige Festlegung der Abfindung sowie der Garantiedividende bzw. der Ausgleichszahlung
Celesio AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.05.2014 11:53
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Stuttgart, 14. Mai 2014. Der Vorstand der Celesio AG hat heute über den
Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der
Celesio AG als abhängigem Unternehmen und der Dragonfly GmbH & Co. KGaA,
Frankfurt am Main (einer 100%igen mittelbaren Tochtergesellschaft der
McKesson Corporation, San Francisco, USA), als herrschendem Unternehmen
beraten. Gegenstand der Beratungen war unter anderem die
Unternehmensbewertung der Celesio AG, die die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) als unabhängiger Bewerter im Auftrag
der Celesio AG und der Dragonfly GmbH & Co. KGaA durchgeführt hat. Auf der
Grundlage seiner Beratung und der Unternehmensbewertung der KPMG hat sich
der Vorstand der Celesio AG mit der Geschäftsführung der Dragonfly GmbH &
Co. KGaA darauf verständigt, in dem geplanten Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zugunsten der außenstehenden Aktionäre der Celesio
AG voraussichtlich eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 22,99
je Celesio Aktie vorzusehen. Die Barabfindung entspricht dem von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten
volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Celesio Aktie im
relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis zum 22. Januar 2014 (einschließlich).
Am 23. Januar 2014 hatte die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ihre Absicht bekannt
gegeben, mit der Celesio AG einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Dieser für die Barabfindung
maßgebliche Börsenkurs liegt über dem durch KPMG im Rahmen der
Unternehmensbewertung nach dem Standard IDW S 1 ermittelten Wert von EUR
22,42 je Celesio Aktie. Der Vorstand der Celesio AG und die
Geschäftsführung der Dragonfly GmbH & Co. KGaA haben sich ferner darauf
verständigt, als Garantiedividende bzw. jährliche feste Ausgleichszahlung
gemäß § 304 AktG voraussichtlich einen Betrag von brutto EUR 0,83 (im
konkreten Fall entspricht dies auch netto einem Betrag von EUR 0,83) je
Celesio Aktie für jedes volle Geschäftsjahr festzulegen. Der gerichtlich
bestellte Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat
eine Abfindung und eine Garantiedividende bzw. Ausgleichszahlung in dieser
Höhe jeweils als nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung angemessen
bestätigt. Der finale Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten
Vertragsprüfers steht noch aus. Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio AG
werden über den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
nach Vorliegen des Prüfungsberichts der Ebner Stolz GmbH & Co. KG
voraussichtlich am 22. Mai 2014 Beschluss fassen. Im Anschluss daran soll
der Vertrag abgeschlossen werden. Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der
Hauptversammlung der Celesio AG, über die im Rahmen der am 15. Juli 2014
geplanten ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, der
Zustimmung der Hauptversammlung der Dragonfly GmbH & Co. KGaA sowie der
Eintragung in das Handelsregister der Celesio AG.
Celesio Konzern Ansprechpartner
Investor Relations:
Markus Georgi, Celesio AG, +49 (0)711.5001-1208
investor@celesio.com
Michael Otto, Celesio AG, +49 (0)711.5001-635
investor@celesio.com
Medien:
Marc Binder, Celesio AG, +49 (0)711.5001-380
media@celesio.com
Rainer Berghausen, Celesio AG, +49 (0)711.5001-549
media@celesio.com
14.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Celesio AG
Neckartalstr. 155
70376 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 (0)711 5001-735
Fax: +49 (0)711 5001-740
E-Mail: investor@celesio.com
Internet: www.celesio.com
ISIN: DE000CLS1001, DE000CLS1043
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Nachricht vom 14.05.2014 | 11:53
Celesio AG: Beratung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und vorläufige Festlegung der Abfindung sowie der Garantiedividende bzw. der Ausgleichszahlung
Celesio AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.05.2014 11:53
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Stuttgart, 14. Mai 2014. Der Vorstand der Celesio AG hat heute über den
Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der
Celesio AG als abhängigem Unternehmen und der Dragonfly GmbH & Co. KGaA,
Frankfurt am Main (einer 100%igen mittelbaren Tochtergesellschaft der
McKesson Corporation, San Francisco, USA), als herrschendem Unternehmen
beraten. Gegenstand der Beratungen war unter anderem die
Unternehmensbewertung der Celesio AG, die die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) als unabhängiger Bewerter im Auftrag
der Celesio AG und der Dragonfly GmbH & Co. KGaA durchgeführt hat. Auf der
Grundlage seiner Beratung und der Unternehmensbewertung der KPMG hat sich
der Vorstand der Celesio AG mit der Geschäftsführung der Dragonfly GmbH &
Co. KGaA darauf verständigt, in dem geplanten Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zugunsten der außenstehenden Aktionäre der Celesio
AG voraussichtlich eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 22,99
je Celesio Aktie vorzusehen. Die Barabfindung entspricht dem von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten
volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Celesio Aktie im
relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis zum 22. Januar 2014 (einschließlich).
Am 23. Januar 2014 hatte die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ihre Absicht bekannt
gegeben, mit der Celesio AG einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Dieser für die Barabfindung
maßgebliche Börsenkurs liegt über dem durch KPMG im Rahmen der
Unternehmensbewertung nach dem Standard IDW S 1 ermittelten Wert von EUR
22,42 je Celesio Aktie. Der Vorstand der Celesio AG und die
Geschäftsführung der Dragonfly GmbH & Co. KGaA haben sich ferner darauf
verständigt, als Garantiedividende bzw. jährliche feste Ausgleichszahlung
gemäß § 304 AktG voraussichtlich einen Betrag von brutto EUR 0,83 (im
konkreten Fall entspricht dies auch netto einem Betrag von EUR 0,83) je
Celesio Aktie für jedes volle Geschäftsjahr festzulegen. Der gerichtlich
bestellte Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat
eine Abfindung und eine Garantiedividende bzw. Ausgleichszahlung in dieser
Höhe jeweils als nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung angemessen
bestätigt. Der finale Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten
Vertragsprüfers steht noch aus. Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio AG
werden über den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
nach Vorliegen des Prüfungsberichts der Ebner Stolz GmbH & Co. KG
voraussichtlich am 22. Mai 2014 Beschluss fassen. Im Anschluss daran soll
der Vertrag abgeschlossen werden. Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der
Hauptversammlung der Celesio AG, über die im Rahmen der am 15. Juli 2014
geplanten ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, der
Zustimmung der Hauptversammlung der Dragonfly GmbH & Co. KGaA sowie der
Eintragung in das Handelsregister der Celesio AG.
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ISIN: DE000CLS1001, DE000CLS1043
WKN: CLS100, CLS104
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Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), München, Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg,
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Ich kann Dir nur was zu Lindner sagen:
Der weitere, vom Gericht bestellte Gutachter hat eine Erhöhung berechnet. Dazu gibt es im Juli neuen Termin
Der weitere, vom Gericht bestellte Gutachter hat eine Erhöhung berechnet. Dazu gibt es im Juli neuen Termin