Fuchs Petrolub konjunkturresistent? (Seite 117)
eröffnet am 31.05.02 10:33:45 von
neuester Beitrag 08.05.24 20:00:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 30.636.337 von psedm am 11.07.07 18:21:47
und ich bin bei 65 raus und warte und warte
Naja ein kleinen Teil habe ich behalten
damit ich mich immer schön ärgern kann.
Das hätte ich nicht für möglich gehalten.
und ich bin bei 65 raus und warte und warte
Naja ein kleinen Teil habe ich behalten
damit ich mich immer schön ärgern kann.
Das hätte ich nicht für möglich gehalten.
Ganz davon abgesehen ist die Fuchs Petrolub AG die Lachnummer überhaupt.
Schau den Kurs an und Dein Herz lacht.
So viel gute Laune macht kaum eine andere Aktie.
Schau den Kurs an und Dein Herz lacht.
So viel gute Laune macht kaum eine andere Aktie.
Die Gemeinschaftsaufgaben kosten Geld, und dazu braucht es Steuern. Das sieht jeder ein.
Die Frage ist doch nur, was ein gerechtes Steuersystem wäre. Ein Steuersystem, in dem verschiedene Einkunftsarten unterschiedlich besteuert werden, in dem Mehrfachbelastungen an der Tagesordnung sind, und wo die nachweislich real existierende Inflation zu einer ständigen schleichenden Steuererhöhung führt, wird nicht als gerecht empfunden.
Die Besteuerung von Kapitalerträgen ohne Berücksichtigung der Inflation kommt einer Vermögenssteuer gleich, die ja offiziell abgeschafft ist.
Die Frage ist doch nur, was ein gerechtes Steuersystem wäre. Ein Steuersystem, in dem verschiedene Einkunftsarten unterschiedlich besteuert werden, in dem Mehrfachbelastungen an der Tagesordnung sind, und wo die nachweislich real existierende Inflation zu einer ständigen schleichenden Steuererhöhung führt, wird nicht als gerecht empfunden.
Die Besteuerung von Kapitalerträgen ohne Berücksichtigung der Inflation kommt einer Vermögenssteuer gleich, die ja offiziell abgeschafft ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.577.629 von psedm am 01.06.07 17:31:52"Ein Inflationsausgleich, wie ihn etwa Frankreich kennt, fehlt. In unserem Nachbarstaat ist nach 6 Jahren Haltezeit ein Drittel des Gewinns steuerfrei, nach 7 Jahren zwei Drittel und nach acht Jahren kann der gesamte Gewinn steuerfrei vereinnahmt werden".
Soweit aus der Pressemitteilung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz vom 7.März dieses Jahres.
Auf der Homepage der DSW gleich vorne an zu finden.
Ich habe mich bereits für einen Volkshochsulkurs in Französisch angemeldet, sollte ein Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums zufällig mitlesen.
Sicherlich sieht es jeder anders. Mein persönlicher Gemeinsinn für das Anwesen Bundesrepublik Deutschland reicht tatsächlich noch so weit, dass ich auch gern bereit bin, einen Anteil zur Wiedergenesung des Gemeinwesens über eine angemessene Besteuerung auch von Aktiengewinnen zu leisten. Aber das ist wieder typisch Deutsch. Erst wird jahrelang mit offenen Augen gepennt, und dann weit über das Ziel hinausgeschossen.
Eigentlich müsste der Regierung 1/3 von etwas lieber sein als die Hälfte von garnichts. Vielleicht besteht ja noch die Klagemöglichkeit zur Nachbesserung in Anlehnung an die Franzosen ?
Und sind nicht noch irgendwie um 2009 herum Bundestagswahlen ?
Gruss
maerlin
Soweit aus der Pressemitteilung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz vom 7.März dieses Jahres.
Auf der Homepage der DSW gleich vorne an zu finden.
Ich habe mich bereits für einen Volkshochsulkurs in Französisch angemeldet, sollte ein Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums zufällig mitlesen.
Sicherlich sieht es jeder anders. Mein persönlicher Gemeinsinn für das Anwesen Bundesrepublik Deutschland reicht tatsächlich noch so weit, dass ich auch gern bereit bin, einen Anteil zur Wiedergenesung des Gemeinwesens über eine angemessene Besteuerung auch von Aktiengewinnen zu leisten. Aber das ist wieder typisch Deutsch. Erst wird jahrelang mit offenen Augen gepennt, und dann weit über das Ziel hinausgeschossen.
Eigentlich müsste der Regierung 1/3 von etwas lieber sein als die Hälfte von garnichts. Vielleicht besteht ja noch die Klagemöglichkeit zur Nachbesserung in Anlehnung an die Franzosen ?
Und sind nicht noch irgendwie um 2009 herum Bundestagswahlen ?
Gruss
maerlin
Noch ein Skandal.
Welches grenzdebile Rialo denkt sich so etwas aus? (aus dem Gesetzentwurf)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Für eine Geschäftsbeziehung im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist der Verrechnungspreis vorrangig nach der Preisvergleichsmethode, der Wiederverkaufspreismethode oder der Kostenaufschlagsmethode zu bestimmen, wenn Fremdvergleichswerte ermittelt werden können, die nach Vornahme sachgerechter Anpassungen im Hinblick auf die ausgeübten Funktionen, die
eingesetzten Wirtschaftsgüter und die übernommenen Chancen und Risiken (Funktionsanalyse) für diese Methoden uneingeschränkt vergleichbar sind; mehrere solche Werte bilden eine Bandbreite. Sind solche Fremdvergleichswerte nicht zu ermitteln, sind eingeschränkt vergleichbare Werte nach Vornahme sachgerechter Anpassungen der Anwendung einer geeigneten Verrechnungspreismethode zu Grunde zu legen. Sind in den Fällen des Satzes 2 mehrere eingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichswerte feststellbar, ist die sich ergebende Bandbreite einzuengen. Liegt der vom Steuerpflichtigen für seine
Einkünfteermittlung verwendete Wert in den Fällen des Satzes 1 außerhalb der Bandbreite oder in den Fällen des Satzes 2 außerhalb der eingeengten Bandbreite, ist der Median maßgeblich. Können keine eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte festgestellt werden, hat der Steuerpflichtige für seine Einkünfteermittlung einen hypothetischen Fremdvergleich unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 durchzuführen. Dazu hat
er aufgrund einer Funktionsanalyse und innerbetrieblicher Planrechnungen den Mindestpreis des Leistenden und den Höchstpreis des Leistungsempfängers zu ermitteln (Einigungsbereich); der Einigungsbereich wird von den jeweiligen Gewinnerwartungen (Gewinnpotenzialen) bestimmt. Es ist der Preis im
Einigungsbereich der Einkünfteermittlung zu Grunde zu legen, der dem Fremdvergleichsgrundsatz mit der höchsten Wahrscheinlichkeit entspricht; wird kein anderer Wert glaubhaft gemacht, ist der Mittelwert des Einigungsbereichs zu Grunde zu legen. Ist der vom Steuerpflichtigen zu Grunde gelegte Einigungsbereich unzutreffend und muss deshalb von einem anderen Einigungsbereich ausgegangen werden, kann auf eine Einkünfteberichtigung verzichtet werden, wenn der vom Steuerpflichtigen zu Grunde gelegte Wert
innerhalb des anderen Einigungsbereiches liegt. Wird in den Fällen des Satzes 5 eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgüter und sonstigen Vorteile verlagert (Funktionsverlagerung), hat der Steuerpflichtige den Einigungsbereich auf der Grundlage einer Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze zu bestimmen. In den Fällen des Satzes 9 ist die Bestimmung von Verrechnungspreisen für alle betroffenen einzelnen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen nach Vornahme sachgerechter Anpassungen anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile mit der Funktion übergegangen sind oder zur Nutzung überlassen wurden, oder dass das Gesamtergebnis der Einzelpreisbestimmungen, gemessen an der Preisbestimmung für das Transferpaket als Ganzes, dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung und weicht die tatsächliche spätere Gewinnentwicklung erheblich von der Gewinnentwicklung ab, die der Verrechnungspreisbestimmung zu Grunde lag, ist widerlegbar zu vermuten, dass zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses Unsicherheiten im Hinblick auf die Preisvereinbarung bestanden und unabhängige Dritte eine sachgerechte Anpassungsregelung vereinbart hätten. Wurde eine solche Regelung nicht vereinbart und tritt innerhalb der ersten zehn Jahre nach Geschäftsabschluss eine erhebliche Abweichung im Sinne des Satzes 11 ein, ist für eine deshalb vorzunehmende Berichtigung nach Absatz 1 Satz 1 einmalig ein angemessener .......
Welches grenzdebile Rialo denkt sich so etwas aus? (aus dem Gesetzentwurf)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Für eine Geschäftsbeziehung im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist der Verrechnungspreis vorrangig nach der Preisvergleichsmethode, der Wiederverkaufspreismethode oder der Kostenaufschlagsmethode zu bestimmen, wenn Fremdvergleichswerte ermittelt werden können, die nach Vornahme sachgerechter Anpassungen im Hinblick auf die ausgeübten Funktionen, die
eingesetzten Wirtschaftsgüter und die übernommenen Chancen und Risiken (Funktionsanalyse) für diese Methoden uneingeschränkt vergleichbar sind; mehrere solche Werte bilden eine Bandbreite. Sind solche Fremdvergleichswerte nicht zu ermitteln, sind eingeschränkt vergleichbare Werte nach Vornahme sachgerechter Anpassungen der Anwendung einer geeigneten Verrechnungspreismethode zu Grunde zu legen. Sind in den Fällen des Satzes 2 mehrere eingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichswerte feststellbar, ist die sich ergebende Bandbreite einzuengen. Liegt der vom Steuerpflichtigen für seine
Einkünfteermittlung verwendete Wert in den Fällen des Satzes 1 außerhalb der Bandbreite oder in den Fällen des Satzes 2 außerhalb der eingeengten Bandbreite, ist der Median maßgeblich. Können keine eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte festgestellt werden, hat der Steuerpflichtige für seine Einkünfteermittlung einen hypothetischen Fremdvergleich unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 durchzuführen. Dazu hat
er aufgrund einer Funktionsanalyse und innerbetrieblicher Planrechnungen den Mindestpreis des Leistenden und den Höchstpreis des Leistungsempfängers zu ermitteln (Einigungsbereich); der Einigungsbereich wird von den jeweiligen Gewinnerwartungen (Gewinnpotenzialen) bestimmt. Es ist der Preis im
Einigungsbereich der Einkünfteermittlung zu Grunde zu legen, der dem Fremdvergleichsgrundsatz mit der höchsten Wahrscheinlichkeit entspricht; wird kein anderer Wert glaubhaft gemacht, ist der Mittelwert des Einigungsbereichs zu Grunde zu legen. Ist der vom Steuerpflichtigen zu Grunde gelegte Einigungsbereich unzutreffend und muss deshalb von einem anderen Einigungsbereich ausgegangen werden, kann auf eine Einkünfteberichtigung verzichtet werden, wenn der vom Steuerpflichtigen zu Grunde gelegte Wert
innerhalb des anderen Einigungsbereiches liegt. Wird in den Fällen des Satzes 5 eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken und der mit übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgüter und sonstigen Vorteile verlagert (Funktionsverlagerung), hat der Steuerpflichtige den Einigungsbereich auf der Grundlage einer Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) unter Berücksichtigung funktions- und risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze zu bestimmen. In den Fällen des Satzes 9 ist die Bestimmung von Verrechnungspreisen für alle betroffenen einzelnen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen nach Vornahme sachgerechter Anpassungen anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile mit der Funktion übergegangen sind oder zur Nutzung überlassen wurden, oder dass das Gesamtergebnis der Einzelpreisbestimmungen, gemessen an der Preisbestimmung für das Transferpaket als Ganzes, dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung und weicht die tatsächliche spätere Gewinnentwicklung erheblich von der Gewinnentwicklung ab, die der Verrechnungspreisbestimmung zu Grunde lag, ist widerlegbar zu vermuten, dass zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses Unsicherheiten im Hinblick auf die Preisvereinbarung bestanden und unabhängige Dritte eine sachgerechte Anpassungsregelung vereinbart hätten. Wurde eine solche Regelung nicht vereinbart und tritt innerhalb der ersten zehn Jahre nach Geschäftsabschluss eine erhebliche Abweichung im Sinne des Satzes 11 ein, ist für eine deshalb vorzunehmende Berichtigung nach Absatz 1 Satz 1 einmalig ein angemessener .......
Übrigens bin ich "enttäuscht" dass der Rücksetzer so bescheiden ausfiel. Mein Limit zum Zukaufen wurde leider nicht erreicht.
Den größten Skandal finde ich, dass der Staat so tut, als ob es keine Inflation gäbe. Durch Steuer und Inflation bleibt z. B. bei Festverzinslichen unterm Strich schnell ein Wertverlust. Ältere Leute, die ihr Geld auf einem Sparbuch haben, werden regelrecht abgezockt.
Aber auch Unternehmensgewinne werden in m. E. verfassungsferner Weise doppelt besteuert. (Unternehmenssteuer + Dividendensteuer).
Aber auch Unternehmensgewinne werden in m. E. verfassungsferner Weise doppelt besteuert. (Unternehmenssteuer + Dividendensteuer).
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.535.292 von psedm am 30.05.07 09:51:32Fuchs ist nach wie vor eine erstklassige Investmentadresse.
Der ideale Nachkaufzeitpunkt ? Gute Frage.
Den Tiefstpunkt wird man wohl eher nur rein zufällig erwischen,
Aber momentane Kurse um die 61 sind doch auch schon spürbare Rücksetzer. Ich bin jedenfalls auf Grund steuerfreier Gewinne ausgestiegen, zumal ich momentan Geld für anderweitige Verpflichtungen benötige. Ab 1.01.2009 ist es ja in Deutschland eh vorbei mit der Steuerfreiheit bei Wertpapieranlagen.
Da zeichnet sich tatsächlich eine völlig überzogene Handlungsweise unseres Staates gegebenüber seiner Bevölkerung ab.
Auf den Seiten der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sind auf der Homepage alle wesentlichen Informationen zusammengestellt. Sollte sich jeder einmal ansehen.
Der Staat als finanzpolitische Bedrohung gegenüber der eigenen Bevölkerung ?
Der ideale Nachkaufzeitpunkt ? Gute Frage.
Den Tiefstpunkt wird man wohl eher nur rein zufällig erwischen,
Aber momentane Kurse um die 61 sind doch auch schon spürbare Rücksetzer. Ich bin jedenfalls auf Grund steuerfreier Gewinne ausgestiegen, zumal ich momentan Geld für anderweitige Verpflichtungen benötige. Ab 1.01.2009 ist es ja in Deutschland eh vorbei mit der Steuerfreiheit bei Wertpapieranlagen.
Da zeichnet sich tatsächlich eine völlig überzogene Handlungsweise unseres Staates gegebenüber seiner Bevölkerung ab.
Auf den Seiten der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sind auf der Homepage alle wesentlichen Informationen zusammengestellt. Sollte sich jeder einmal ansehen.
Der Staat als finanzpolitische Bedrohung gegenüber der eigenen Bevölkerung ?
Es hatte sich im Chart schon angedeutet. In den nächsten Tagen kommen sehr gute Kaufgelegenheiten.
Ich vermute als Grund, dass sehr viele Privatanleger auf fetten nunmehr steuerfreien Gewinnen sitzen und die erst einmal sicherstellen wollen - das natürlichste von der Welt, wenn die Aufwärtsdynamik erkennbar nachlässt.
Wo könnte der optimale Nachkaufpunkt sein? Das weiß eben keiner.
Ich vermute als Grund, dass sehr viele Privatanleger auf fetten nunmehr steuerfreien Gewinnen sitzen und die erst einmal sicherstellen wollen - das natürlichste von der Welt, wenn die Aufwärtsdynamik erkennbar nachlässt.
Wo könnte der optimale Nachkaufpunkt sein? Das weiß eben keiner.
09.05.07 09:44
DGAP-DD: Fuchs Petrolub AG
DGAP-DD: Fuchs Petrolub AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealing-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: Rudolf Fuchs GmbH & Co KG
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: Stammaktie ISIN des Finanzinstruments: DE0005790406 Geschäftsart: Kauf Datum: 04.05.2007 Kurs/Preis: 62,5 Währung: EUR Stückzahl: 79688 Gesamtvolumen: 4980500 Ort: außerbörslich
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: Fuchs Petrolub AG Friesenheimer Straße 17 68169 Mannheim Germany ISIN: DE0005790430 WKN: 579040 Index: SDAX
Ende der Directors'-Dealing-Mitteilung (c)DGAP 09.05.2007
Die Erfassung dieser Mitteilung erfolgte über http://www.dd-meldung.de bzw. http://www.directors-dealings.de ID 2208
Quelle: dpa-AFX
--------------------------
Directors' Daughter -Dealings: Anna-Louisa und Mary-Ann kaufen je 60 Stück - über die Börse, wie es sich gehört.
DGAP-DD: Fuchs Petrolub AG
DGAP-DD: Fuchs Petrolub AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
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Bezeichnung des Finanzinstruments: Stammaktie ISIN des Finanzinstruments: DE0005790406 Geschäftsart: Kauf Datum: 04.05.2007 Kurs/Preis: 62,5 Währung: EUR Stückzahl: 79688 Gesamtvolumen: 4980500 Ort: außerbörslich
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: Fuchs Petrolub AG Friesenheimer Straße 17 68169 Mannheim Germany ISIN: DE0005790430 WKN: 579040 Index: SDAX
Ende der Directors'-Dealing-Mitteilung (c)DGAP 09.05.2007
Die Erfassung dieser Mitteilung erfolgte über http://www.dd-meldung.de bzw. http://www.directors-dealings.de ID 2208
Quelle: dpa-AFX
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