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    Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 20299)

    eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
    neuester Beitrag 06.06.24 16:17:50 von
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      Avatar
      schrieb am 27.02.13 20:16:46
      Beitrag Nr. 145.236 ()
      Zitat von Choleriker:
      Zitat von 57-er: Einlagensicherungsfonds ---> in einer systemischen Krise: Pustekuchen;)
      ...
      Das Efta-Gericht hat nun erklärt, dass ein Staat grundsätzlich nicht einspringen muss, wenn das nationale Einlagensicherungssystem bei einer großen Finanzkrise an seine Grenzen stößt.

      Ja, ist schon klar, ich würde beim einem Großen Knall auch nichts anderes erwarten. Mir geht es aber nicht um Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgeld, Sparbriefe, ...), sondern um Sondervermögen (vor allem Aktien) in Depots. Daß die nur bis EUR 20,000 gesichert sind, falls die Depotbank Bocksmist gemacht hat, ist schon heftig.


      der unterschied ist "bockmist" machen bedeutet betrug. veruntreuung der wertpapiere.
      das ist ein wesentlich heftigerer fall als eine insolvenz. insolvenz gehört zum wirtschaftsleben. ob dieser betrugsfall in deutschland überhaupt denkbar ist - nach dem forenbeitrag eines angeblichen insiders und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertbesitz e.V. - nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.02.13 20:13:34
      Beitrag Nr. 145.235 ()
      Zitat von fubu79:
      Zitat von Choleriker: Eine Verbindlichkeit der Bank mir gegenüber kommt dann zustande, wenn ich eine Forderung gegenüber der Bank habe. Ist damit auch die Forderung gemeint:

      - die Aktie, den Fonds usw. zu verwahren
      - auf Order hin zu verkaufen, und
      - mir Dividenden zu überweisen?

      "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" sind ....

      http://www.edb-banken.de/faq-bereitstellung-datenbestand.asp
      http://www.dsw-info.de/ist-die-ausleihung-von-depotwe.1189.0…


      Danke für die Links.
      Avatar
      schrieb am 27.02.13 20:06:09
      Beitrag Nr. 145.234 ()
      Zitat von 57-er: Einlagensicherungsfonds ---> in einer systemischen Krise: Pustekuchen;)
      ...
      Das Efta-Gericht hat nun erklärt, dass ein Staat grundsätzlich nicht einspringen muss, wenn das nationale Einlagensicherungssystem bei einer großen Finanzkrise an seine Grenzen stößt.

      Ja, ist schon klar, ich würde beim einem Großen Knall auch nichts anderes erwarten. Mir geht es aber nicht um Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgeld, Sparbriefe, ...), sondern um Sondervermögen (vor allem Aktien) in Depots. Daß die nur bis EUR 20,000 gesichert sind, falls die Depotbank Bocksmist gemacht hat, ist schon heftig.
      Avatar
      schrieb am 27.02.13 19:57:33
      Beitrag Nr. 145.233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.194.254 von 57-er am 27.02.13 19:22:11@57-er
      schau dir mal dieses video an:


      vielleicht revidierst du ja deine meinung zu bocker.
      der mann ist ein dummschwätzer vorm herrn.
      Avatar
      schrieb am 27.02.13 19:57:28
      Beitrag Nr. 145.232 ()
      Zitat von Choleriker:
      Zitat von fubu79: Für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften aus § 1 Abs. 4 EAEG (z. B. noch nicht gutgeschriebene Verkaufserlöse, veruntreute oder verlorene Wertpapiere) sind die Banken in Deutschland über die Einlagensicherung bis 90 % der geschuldeten Summe, maximal 20.000 € abgesichert.

      http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html

      Ich werde jetzt auch etwas unruhig, weil maximal 20,000 Euro Entschädigung für viele wenig sind und meine Depots eine Null länger sind. Was ist ein "veruntreutes oder verlorenes Wertpapier"? Durch wen verloren oder veruntreut? Durch die Depotbank oder eine Gegenpartei? Habe ich gegenüber meinen Banken eine "Verbindlichkeit aus Wertpapiergeschäften" schon dann, wenn sie die Aktien oder paar Fonds nur verwahrt?

      Eine Verbindlichkeit der Bank mir gegenüber kommt dann zustande, wenn ich eine Forderung gegenüber der Bank habe. Ist damit auch die Forderung gemeint:

      - die Aktie, den Fonds usw. zu verwahren
      - auf Order hin zu verkaufen, und
      - mir Dividenden zu überweisen?

      Anders gefragt, zählen Sondervermögen zu "Verbindlichkeit aus Wertpapiergeschäften"?




      Einlagensicherungsfonds ---> in einer systemischen Krise: Pustekuchen;)

      Das jetzige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Freihandelszone Efta zeigt, dass der gesetzlich verankerte Sparerschutz bei einer großen Finanzkrise wirkungslos ist. Anlass für den Richterspruch war eine Klage gegen Island. Das kleine Land gehört zwar nicht zur Europäischen Union, hat aber vertraglich zugesagt, sich an die Vorgaben des gemeinsamen europäischen Marktes zu halten.

      Vor der Finanzkrise sammelten isländische Banken über Online-Töchter in ganz Europa Spareinlagen ein und zahlten dafür hohe Zinsen. Sie warben damit, dass ein Gutteil der Gelder über das isländische Einlagensicherungssystem abgesichert sei. Im Zuge der Krise schlitterten die meisten isländischen Großbanken in die Pleite. Die Regierung in Reykjavik entschädigte nur isländische Sparer. Ausländische Kunden gingen dagegen meist leer aus.

      Island hat 330.000 Einwohner. Das kleine Land hätte unmöglich auch für ausländische Sparer einspringen können. Denn die Forderungen von 3,8 Milliarden Euro entsprechen etwa 25 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts Islands. Großbritannien und die Niederlande klagten dagegen beim Efta-Gericht in Luxemburg. Beide Länder entschädigten die Kunden der isländischen Banken selbst. Sie wollten das Geld vom isländischen Staat zurückhaben.

      Das Efta-Gericht hat nun erklärt, dass ein Staat grundsätzlich nicht einspringen muss, wenn das nationale Einlagensicherungssystem bei einer großen Finanzkrise an seine Grenzen stößt. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen. Denn erstmals stellte ein internationales Gericht klar, dass die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme in Europa im Ernstfall wirkungslos sind. In Österreich und in den meisten EU-Ländern sind laut Gesetz pro Sparer und Institut Einlagen von bis zu 100.000 Euro abgesichert. Im Pleitefall müssen zunächst die anderen Banken einspringen. Reicht das nicht aus, kommt der Staat zum Handkuss.

      Bislang kam die Einlagensicherung in Österreich nur bei sehr kleinen Insolvenzen von Banken (wie der Grazer BHI oder der Diskontbank) zum Zug. Würde eine Krise mehrere Großbanken in den Abgrund reißen, wäre das System genauso überfordert wie in Island.
      http://diepresse.com/home/meingeld/sparprodukte/1338508/Bank…
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      Avatar
      schrieb am 27.02.13 19:48:17
      Beitrag Nr. 145.231 ()
      Zitat von Choleriker: Eine Verbindlichkeit der Bank mir gegenüber kommt dann zustande, wenn ich eine Forderung gegenüber der Bank habe. Ist damit auch die Forderung gemeint:

      - die Aktie, den Fonds usw. zu verwahren
      - auf Order hin zu verkaufen, und
      - mir Dividenden zu überweisen?


      "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" sind gemäß § 1 Abs. 4 EAEG einerseits Verpflichtungen eines Kreditinstitutes, Gelder an die Anleger zurückzuzahlen, die aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden, und andererseits die Verpflichtung des Kreditinstitutes Finanzinstrumente herauszugeben, die im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften vom Kreditinstitut verwahrt werden.
      Guthaben aus Wertpapiergeschäften werden dem Konto des Anlegers gutgeschrieben. Bezüglich der im Eigentum des Kunden stehenden Wertpapiere besteht ein Herausgabeanspruch gegenüber dem Kreditinstitut bzw. ein Aussonderungsrecht im Insolvenzverfahren. Wertpapiere sind daher nicht Gegenstand einer Entschädigung, die durch die EdB vorgenommen wird; eine Darstellung in der EAEG-Einreicherdatei ist nicht erforderlich."

      http://www.edb-banken.de/faq-bereitstellung-datenbestand.asp

      damit ist alles abgedeckt. allerdings ist bei einem depotwert der genannten größe die entschädigungssumme fast zu vernachlässigen.
      dazu verweise ich dann auf folgendes:
      http://www.dsw-info.de/ist-die-ausleihung-von-depotwe.1189.0…
      Avatar
      schrieb am 27.02.13 19:47:55
      Beitrag Nr. 145.230 ()
      Zitat von greenanke: In der Statistik "Mitglieder mit den besten Beiträgen" liegen einsam an der Spitze wuscheler, daxhasser (!) und 57-er. Herzlichen Glückwunsch! Qualität setzt sich eben durch!
      Ich überlege mir gerade was dies in Bezug auf die hohen Stimmenanteile für Berlusconi bedeutet... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.02.13 19:43:54
      Beitrag Nr. 145.229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.194.254 von 57-er am 27.02.13 19:22:11Bockers Beiträge entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage. Quellennachweise? Fehlanzeige.
      Viel mehr sind sie ganz offensichtlich eine Ansammlung von Internet-Gerüchten und Halbwahrheiten.
      wuschelers Ausführungen sind verglichen damit brilliant recherchiert und belegt.

      Anstatt zu analysieren stellt Bocker Behauptungen auf. Belege fehlen fast immer. Abwägen verschiedener Argumente?
      Volkswirtschaftliche Rechnungen? Wozu das denn?
      Nebenbei ist sein Schreibstil völlig unwissenschaftlich, wird auch journalistischen Ansprüchen kaum gerecht und unterstreicht damit, dass es sich hierbei um Populismus handelt - nicht um wissenschaftliche Arbeit oder journalistische Recherche.
      Kleines Beispiel:
      "Volkswirtschaftliches Irrsinnsgeplapper und dröhnende Parolen und übertönen die ökonomischen Realitäten und ignorieren in frecher Weise wirtschaftliche Gesetze. Doch diese Gesetze sind unparteiisch, überpersönlich, überstaatlich, universell für ewig gültig und verzeihen nichts, gleich ob sie nun aus selbstherrlicher Dummheit, blinder Ignoranz oder aus einer neuen Spielart des politischen Größenwahns heraus übertreten bzw. mit Füßen getreten werden."

      Dass sich Bocker in Interviews auf sehr amüsante Art und Weise mit Zahlen verhaspelt, kann man vielleicht auf sein Alter und nicht auf sein Unwissen schieben.
      Avatar
      schrieb am 27.02.13 19:43:40
      Beitrag Nr. 145.228 ()
      Zitat von coldplay66: Ein Unternehmer spricht Klartext:

      http://www.youtube.com/watch?v=3jw54ZR-Vl8&feature=player_em…
      Du kennst ja das Problem:
      Schon rein rechnerisch würden sich die von DE angesammelten Exportüberschüsse wahlweise als Kredit der ZB abbilden, oder als neue Staatsschulden.

      Schon alleine jener Effekt würde auch in DE einen niedrigen Leitzins erzwingen.

      Und jetzt rechne auf diesen zwingenden Effekt auch noch den ganzen Kram mit Panik/Bankrun/Unsicherheit/globaler Rezession oben drauf, sowie die Folgen für andere Eurolandstaaten. Dieser vom Linde-Chef vertretene Ansatz funktioniert einfach nicht.

      Dass das Ganze nicht einfacher wird, wenn du Leute wie Berlusconi hast, denen nur der eigene Vorteil (sowie Rache wegen des Rauswurfs in 2011) zählt, die Volkswirtschaft aber am Ar*** vorbei, dürfte der Mehrheit klar sein.
      Avatar
      schrieb am 27.02.13 19:40:23
      Beitrag Nr. 145.227 ()
      Zitat von fubu79: Für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften aus § 1 Abs. 4 EAEG (z. B. noch nicht gutgeschriebene Verkaufserlöse, veruntreute oder verlorene Wertpapiere) sind die Banken in Deutschland über die Einlagensicherung bis 90 % der geschuldeten Summe, maximal 20.000 € abgesichert.

      http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html

      Ich werde jetzt auch etwas unruhig, weil maximal 20,000 Euro Entschädigung für viele wenig sind und meine Depots eine Null länger sind. Was ist ein "veruntreutes oder verlorenes Wertpapier"? Durch wen verloren oder veruntreut? Durch die Depotbank oder eine Gegenpartei? Habe ich gegenüber meinen Banken eine "Verbindlichkeit aus Wertpapiergeschäften" schon dann, wenn sie die Aktien oder paar Fonds nur verwahrt?

      Eine Verbindlichkeit der Bank mir gegenüber kommt dann zustande, wenn ich eine Forderung gegenüber der Bank habe. Ist damit auch die Forderung gemeint:

      - die Aktie, den Fonds usw. zu verwahren
      - auf Order hin zu verkaufen, und
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      Anders gefragt, zählen Sondervermögen zu "Verbindlichkeit aus Wertpapiergeschäften"?
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