SCI AG - ab 26. Juni 2006 im Open Market - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.06.06 16:17:23 von
neuester Beitrag 26.03.24 16:56:13 von
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ISIN: DE0006051014 · WKN: 605101 · Symbol: SCI
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1,5000 | -40,00 |
Hallo,
hier soll künftig über die SCI AG ( www.sci-ag.de ) diskutiert werden. Deren Aktie soll laut http://boerse-frankfurt.com/pip/dispatch/de/pip/private_inve… ab 26. Juni 2006 im Open Market in Frankfurt gehandelt werden.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft, welche sich auf das Investment in Nebenwerten und Sondersituationen sowie Trading fokussiert hat. Vorstand der Gesellschaft ist Oliver Wiederholf, welcher auch grösserer Einzelaktionär ist.
Ich habe Herrn Wiederhold als kritischen und kreativen Marktteilnehmer kennen und schätzen gelernt. Der Aufsichtsrat ist mit Wilhelm Nachtigall, Matthias Schrade (GSC) und Martin Helfrich besetzt.
Die Gesellschaft hat sich früh auf die Teilnahme an Spruchverfahren mit Nachbesserungspotential (Squeeze-Out, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge) spezialisiert. Es sind zum Ende 2005 gut 2 Mio. Euro in Spruchverfahren eingereicht.
Nach mehreren am NAV durchgeführten Kapitalerhöhungen gibt es knapp 370.000 Aktien mit 2,5 Euro Nennwert. Der NAV liegt laut GSC HV Bericht bei 10,01 Euro.
Beste Grüße, Philipp Steinhauer
Risikohinweis
Die Informationen in diesem Dokument sind das Ergebnis einer Eigenrecherche
und stammen aus Quellen, die der Autor für zuverlässig hält. Darüber hinaus
hat der Autor darauf geachtet, dass die dargelegten Fakten und Meinungen
angemessen und zutreffend sind. Dennoch kann für die Richtigkeit, die
Vollständigkeit und die Genauigkeit keine Haftung übernommen werden.
Insbesondere stellt dieses Dokument keine Handlungsempfehlung dar und ist
auch nicht als solche auszulegen. Die Ausführungen sind keine Aufforderung
zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und stellen auch keine Aufforderung
dar einen Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu unterlassen.
Wertpapiergeschäfte sind mit grundsätzlichen Risiken behaftet. Dies ist im
Extremfall der Verlust des gesamten investierten Betrags. Der Kauf der
beschriebenen Wertpapiere kann für die individuelle Anlagestrategie des
Anlegers ungeeignet sein. Eine Entscheidung zum Kauf oder Verkauf der
beschriebenen Wertpapiere sollte nicht auf Basis dieses Dokuments geschehen.
Der Autor rät zur Beurteilung der genannten Wertpapiere die eingangs
genannten Dokumente zu lesen sowie zur Einholung von darüber hinausgehenden
Informationen.
Durch die Nutzung dieses Dokuments akzeptieren Sie jeglichen
Haftungsausschluss des Autors sowie alle vorgenannten Beschränkungen. Dieses
Dokument ist urheberrechtlich geschützt.
hier soll künftig über die SCI AG ( www.sci-ag.de ) diskutiert werden. Deren Aktie soll laut http://boerse-frankfurt.com/pip/dispatch/de/pip/private_inve… ab 26. Juni 2006 im Open Market in Frankfurt gehandelt werden.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft, welche sich auf das Investment in Nebenwerten und Sondersituationen sowie Trading fokussiert hat. Vorstand der Gesellschaft ist Oliver Wiederholf, welcher auch grösserer Einzelaktionär ist.
Ich habe Herrn Wiederhold als kritischen und kreativen Marktteilnehmer kennen und schätzen gelernt. Der Aufsichtsrat ist mit Wilhelm Nachtigall, Matthias Schrade (GSC) und Martin Helfrich besetzt.
Die Gesellschaft hat sich früh auf die Teilnahme an Spruchverfahren mit Nachbesserungspotential (Squeeze-Out, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge) spezialisiert. Es sind zum Ende 2005 gut 2 Mio. Euro in Spruchverfahren eingereicht.
Nach mehreren am NAV durchgeführten Kapitalerhöhungen gibt es knapp 370.000 Aktien mit 2,5 Euro Nennwert. Der NAV liegt laut GSC HV Bericht bei 10,01 Euro.
Beste Grüße, Philipp Steinhauer
Risikohinweis
Die Informationen in diesem Dokument sind das Ergebnis einer Eigenrecherche
und stammen aus Quellen, die der Autor für zuverlässig hält. Darüber hinaus
hat der Autor darauf geachtet, dass die dargelegten Fakten und Meinungen
angemessen und zutreffend sind. Dennoch kann für die Richtigkeit, die
Vollständigkeit und die Genauigkeit keine Haftung übernommen werden.
Insbesondere stellt dieses Dokument keine Handlungsempfehlung dar und ist
auch nicht als solche auszulegen. Die Ausführungen sind keine Aufforderung
zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und stellen auch keine Aufforderung
dar einen Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu unterlassen.
Wertpapiergeschäfte sind mit grundsätzlichen Risiken behaftet. Dies ist im
Extremfall der Verlust des gesamten investierten Betrags. Der Kauf der
beschriebenen Wertpapiere kann für die individuelle Anlagestrategie des
Anlegers ungeeignet sein. Eine Entscheidung zum Kauf oder Verkauf der
beschriebenen Wertpapiere sollte nicht auf Basis dieses Dokuments geschehen.
Der Autor rät zur Beurteilung der genannten Wertpapiere die eingangs
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Aus meiner Sicht eine sehr interesante AG. Ich freue mich das sie nun endlich an die Börse geht
Ja, auf die Börseneinführung freue ich mich auch. Ich bin schon einige Jahre Aktionär und kann sagen, dass es so ziemlich das beste Investment war, das ich getätigt habe.
Die Stücke sollte man eigentlich „vererben“. Die Mannschaft um Herrn Wiederhold hat bewiesen, dass sie auch in der Baisse Geld verdienen kann. Die Anlagepolitik ist sehr flexibel –ob Squeeze-Out, Unterbewertung, Shortselling, Auslandsengagements (sehr erfolgreich war man im Baltikum)- alles wird praktiziert.
Ein weiterer Pluspunkt ist: Das Management arbeitet zu sehr fairen Konditionen für uns Aktionäre. Es gibt nur eine recht bescheidene Vergütung, nicht wie bei anderen Beteiligungsgesellschaften, wo erst einmal jede Menge Verwaltungsgebühren etc. verdient werden müssen, bevor für die Aktionäre unterm Strich noch etwas übrig bleibt. In den Anfangsjahren (Aufbaujahren) verzichteten die Organe sogar komplett auf eine Entlohnung. Hut ab! NAV-Wert: Nach meinem Kenntnisstand lag dieser schon bei ca. 10,60 am Tage der HV. Inzwischen sollten noch einige Reserven aufgebaut worden seien. M.W. ist die Gesellschaft u.a. laut Präsenzliste mit über 50.000 Aktien bei Gerling investiert. Auch bei den jungen Kunert hat man wohl eine schöne Position im Bestand. Die „deutsche Berkshire Hathaway“ wird eine echte Bereicherung für den Kurszettel werden.
Die Stücke sollte man eigentlich „vererben“. Die Mannschaft um Herrn Wiederhold hat bewiesen, dass sie auch in der Baisse Geld verdienen kann. Die Anlagepolitik ist sehr flexibel –ob Squeeze-Out, Unterbewertung, Shortselling, Auslandsengagements (sehr erfolgreich war man im Baltikum)- alles wird praktiziert.
Ein weiterer Pluspunkt ist: Das Management arbeitet zu sehr fairen Konditionen für uns Aktionäre. Es gibt nur eine recht bescheidene Vergütung, nicht wie bei anderen Beteiligungsgesellschaften, wo erst einmal jede Menge Verwaltungsgebühren etc. verdient werden müssen, bevor für die Aktionäre unterm Strich noch etwas übrig bleibt. In den Anfangsjahren (Aufbaujahren) verzichteten die Organe sogar komplett auf eine Entlohnung. Hut ab! NAV-Wert: Nach meinem Kenntnisstand lag dieser schon bei ca. 10,60 am Tage der HV. Inzwischen sollten noch einige Reserven aufgebaut worden seien. M.W. ist die Gesellschaft u.a. laut Präsenzliste mit über 50.000 Aktien bei Gerling investiert. Auch bei den jungen Kunert hat man wohl eine schöne Position im Bestand. Die „deutsche Berkshire Hathaway“ wird eine echte Bereicherung für den Kurszettel werden.
Wer soviel gutes zu berichten hat ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.257.432 von Countero am 24.06.06 14:47:54Schon wieder eine kleine "ein Mann" Beteiligungsgesellschaft die keiner braucht.
Irgendwann ist es auch mal genug.
Gruß
VCAktien
Irgendwann ist es auch mal genug.
Gruß
VCAktien
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.257.581 von VCAktien am 24.06.06 15:00:51Woran macht du eine gute Beteiligungsgesellschaft aus am Ertrag oder wie groß der Vorstand ist
Ich habe lieber eine ein Mann AG die gut wirtschaftet als eine Geselltschaft die 10 Leute hat und mein Geld vernichtet.......
Ich habe lieber eine ein Mann AG die gut wirtschaftet als eine Geselltschaft die 10 Leute hat und mein Geld vernichtet.......
NAV pro Aktie 2005 2004 2003 2002 2001
10,01* 6,52* 4,27* 3,65* 2,83*
*Splitt 1:4 berücksichtigt (Beschluss der Hauptversammlung vom 27.1.2006)
**nach Steuern, auf Basis der gewichteten Anzahl im jeweiligen Geschäftsjahr ausgegebener Aktien
Quelle www.sciag.de
10,01* 6,52* 4,27* 3,65* 2,83*
*Splitt 1:4 berücksichtigt (Beschluss der Hauptversammlung vom 27.1.2006)
**nach Steuern, auf Basis der gewichteten Anzahl im jeweiligen Geschäftsjahr ausgegebener Aktien
Quelle www.sciag.de
EIn Top-Investment - wenn man etwas von Nebenwerten versteht, dann hat man diese Gesellschaft schon lange auf der Watch
Man sieht an SCI, dass man auch in "schlechten" Börsenzeiten gutes Geld verdienen kann - ganz ohne Frick und Konsorten
Man sieht an SCI, dass man auch in "schlechten" Börsenzeiten gutes Geld verdienen kann - ganz ohne Frick und Konsorten
Seh ich genauso. Ich freu mich auf den Börsengang.
Endlich eine gute Neuemission, die nachhaltig sein sollte.
Endlich eine gute Neuemission, die nachhaltig sein sollte.
10,4 zu 11
10,95 zu 11,30
Die SCI Aktie notiert nun bei 11,50 Euro und nimmt damit eine ähnliche Entwicklung wie die hier ebenfalls von mir besprochene Trade & Value (TAV) Aktie. Die erfreuliche Kursentwicklung war für mich keine besondere Überraschung. Überraschen tut vielmehr das hohe Volumen. Da die Gesellschaft immer noch weitestgehend unbekannt ist, kann davon ausgegangen werden, dass hier Umschichtungen im bisherigen Aktionärskreis vorgenommen werden.
Der Wert hält sich tapfer ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.518.901 von soebenda am 11.07.06 13:53:49Die Seite wurde nicht gefunden.
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Versuchen Sie Folgendes:
Falls Sie die Adresse der Seite manuell in der Adressleiste eingegeben haben, stellen Sie sicher, dass die Adresse keine Tippfehler enthält.
Öffnen Sie die www.faz.net -Homepage, und suchen Sie dann nach Links zu den gewünschten Informationen.
Klicken Sie auf Zurück, um einen anderen Link zu versuchen.
Klicken Sie auf Suchen, um nach Informationen im Internet zu suchen.
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Wo ist das Problem? Der Artikel läßt sich immer noch ganz normal aufrufen.
http://tinyurl.com/ljkjq
Schönen Gruß
BalouM
http://tinyurl.com/ljkjq
Schönen Gruß
BalouM
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SCI AG hat im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches die Erhöhung der
Barabfindung für die Aktien der BrainForce Financial Solutions AG (BFFS),
die im Rahmen eines Squeeze-Out auf den Hauptaktionär BrainForce Holding AG,
Wien, übergehen, von 8,68 EUR um rd. 27% auf 11,00 EUR durchgesetzt. Die
Erhöhung gilt für alle außenstehenden Aktionäre der BFFS.
Eine weitere Erhöhung der Abfindung um 1,50 auf 12,50 EUR wird gewährt, wenn
der Aktionär auf eine mögliche Nachbesserung im Spruchverfahren verzichtet.
Die Aktionäre der BFFS werden über ihre Depotbanken über den geschlossenen
Vergleich unterrichtet.
Die SCI AG war größter außenstehender Aktionär der BFFS. Die nunmehr
erfolgte Eintragung des Squeeze-Out führt zu einem
nennenswerten Ergebnisbeitrag. Die freigesetzten Mittel sollen für neue
Investments im Umfeld von Übernahmen und Sanierungen verwendet werden.
Mit freundlichem Gruß
______________________________________________
Oliver Wiederhold
Vorstand
die SCI AG hat im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches die Erhöhung der
Barabfindung für die Aktien der BrainForce Financial Solutions AG (BFFS),
die im Rahmen eines Squeeze-Out auf den Hauptaktionär BrainForce Holding AG,
Wien, übergehen, von 8,68 EUR um rd. 27% auf 11,00 EUR durchgesetzt. Die
Erhöhung gilt für alle außenstehenden Aktionäre der BFFS.
Eine weitere Erhöhung der Abfindung um 1,50 auf 12,50 EUR wird gewährt, wenn
der Aktionär auf eine mögliche Nachbesserung im Spruchverfahren verzichtet.
Die Aktionäre der BFFS werden über ihre Depotbanken über den geschlossenen
Vergleich unterrichtet.
Die SCI AG war größter außenstehender Aktionär der BFFS. Die nunmehr
erfolgte Eintragung des Squeeze-Out führt zu einem
nennenswerten Ergebnisbeitrag. Die freigesetzten Mittel sollen für neue
Investments im Umfeld von Übernahmen und Sanierungen verwendet werden.
Mit freundlichem Gruß
______________________________________________
Oliver Wiederhold
Vorstand
Abfindungskandidaten helfen beim Überstehen stürmischer Börsenzeiten
Dr. Scheller Cosmetics: Kandidat für einen Squeeze-Out
06. Juli 2006
In den vergangenen Wochen ging es an den Aktienmärkten weltweit gehörig zur Sache. Selbst der Dax verlor in der Spitze rund 14 Prozent an Wert und etliche Schwellenländerbörsen mußten noch deutlichere Verluste einstecken.
Wer in dieser Zeit in Aktien investiert war, hatte es schwer, sich dem Abwärtssog zu entziehen. Denn nur sehr wenige Titel haben die Korrektur ohne größere Blessuren überstanden. In schwierigen Börsenphasen zeigt sich daher, wie sinnvoll es sein kann, aus Gründen der Diversifikation auch auf Sondersituationen zu setzen.
Dazu zählt unter anderem die Wette auf Squeeze-Out-Kandidaten, also Aktien von Unternehmen, bei denen die Aussicht auf eine Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre besteht. Diese kann durch einen Großaktionär eingeleitet werden, wenn dieser eine Mehrheit von mindestens 95 Prozent des Aktienkapitals erlangt, falls er die verbliebenen Minderheitsationäre aus der Gesellschaft gegen ihren Willen ausschließen will.
Geringe Korrelation zum Gesamtmarkt
Weil der Ausschluß letztlich oft zu einem deutlich höheren Preis als zum bisherigen Börsenkurs erfolgt, läßt sich damit auch in holprigen Börsenphasen Geld verdienen. Und daß am deutschen Aktienmarkt in diesem Segment noch viel Bewegung ist, zeigte sich erst zur Wochenmitte wieder. Da teilte die Nordkapital Private Equity GmbH als Hauptaktionärin der Equitrust AG (Isin: DE0007776007) mit, über mehr als 95 Prozent der Equitrust-Aktien zu verfügen.
Gleichzeitig kündigte sie an, die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung erwerben zu wollen. Wie hoch das Abfindungsgebot genau sein wird, muß zwar erst noch festgelegt werden. Am Markt scheinen die Akteure aber auf ein großzügiges Angebot zu hoffen, hat sich der Wert ausgehend von einem Kurs von 2,20 Euro in diesem Jahr in der Spitze doch fast schon verdoppelt.
Kein Wunder, daß sich angesichts solcher Gelegenheiten einige Experten auf das Ausfindigmachen von Squeeze-Out-Kandidaten konzentriert haben. Zu diesen Fachleuten zählt auch Thorsten Geson, Vorstand der Spezialwerte AG. „Abfindungskandidaten führen teilweise ein Eigenleben. Mit ihnen im Depot lassen sich auch stürmische Börsenzeiten ganz gut überstehen“, lautet seine Einschätzung.
Zu einem ähnlichen Schluß kommt auch Christoph Schäfers, Vorstand der Falkenstein Nebenwerte AG: „Durch eine Konzentration auf Sondersituationen wie Squeeze-Outs kann eine relativ geringe Abhängigkeit vom Gesamtmarkt erreicht werden.“ Allerdings hat dieser Umstand nicht nur Vorteile: „In Phasen stark steigender Kurse am Gesamtmarkt entwickeln sich Abfindungskandidaten nicht selten auch unterdurchschnittlich“ räumt er ein.
Der deutsche Kurszettel beinhaltet noch etliche Abfindungskandidaten
Letztlich bestätigt aber auch dieses Verhalten, daß sich Squeeze-Out-Kandidaten gut dazu eignen, um mehr Unabhängigkeit vom Gesamtmarkt zu erlangen. Wer das anstrebt, steht jedoch vor der schwierigen Aufgabe, die interessantesten Titel ausfindig zu machen und herauszufinden, ob jeweils ein lukratives Abfindungsangebot winken könnte, sofern es tatsächlich zum erwarteten Zwangsausschluß kommen sollte.
Die Experten lassen sich dabei, wie Schäfers einräumt, nicht gerne in die Karten schauen. Zumindest nicht bei jenen Werten, bei denen sie noch immer Einstiegschancen wittern und ihre eigene Positionierung noch nicht abgeschlossen haben.
Dennoch ist bekannt, welche Unternehmen als Abfindungskandidaten hoch gehandelt werden. Unter anderem zählen dazu Vattenfall Europe (Isin: DE0006012008). Hier kam es zwar bereits zu einem ersten Vergleich, Experten können sich aber durchaus vorstellen, daß noch etwas nachgebessert wird.
Ähnliches gilt auch für AMB Generali (Isin: DE0008400029). Der italienische Großaktionär beteuert zwar, daß ihm die 85 Prozent der Aktien reichten, über die das Unternehmen verfügt. Profis glauben das aber nicht, sondern wittern noch Kurspotential.
Den offiziellen Dementis hinsichtlich eines Squeeze-Outs wollen Kenner der Szene auch bei der Allgemeinen Gold- u. Silberscheideanstalt (Isin: DE0005038509) keinen rechten Glauben schenken. Früher oder später sei ein Abfindungsgebot unverändert denkbar, so einige Spezialisten.
Wie die zuletzt stark gestiegenen Kurse signalisieren, setzen Experten offenbar auch bei der DBV-Winterthur Holding (Isin: DE0008416900) auf einen Squeeze-Out. Beobachter munkeln in diesem Fall über die Möglichkeit eines Abfindungsangebots in einer Größenordnung von eventuell mehr als 70 Euro, was einem Aufschlag von mehr als 30 prozent auf den aktuellen Kurs entspräche.
Chancen haben Fachleute auch bei der Dr. Scheller Cosmetics AG (Isin: DE0007201303) ausfindig gemacht. Wie wenig die Beteuerungen von Seiten der Großaktkionäre wert sein können, zeigt sich daran, daß die russische Kalina ihren Bestand an Aktien von Dr. Scheller entgegen früherer Aussagen zuletzt doch auf über 75 Prozent ausgebaut hat.
Das bestätigt die Annahme, daß Kalina strategisches Interesse an dem deutschen Unternehmen hat. Zumindest der Abschluß eines Beherrschungsvertrages wird hier immer wahrscheinlicher. Ob es zu einer Zwangsabfindung kommen wird, bleibt zwar abzuwarten. Aber die Akteure, die in den vergangenen Monaten Aktien eingesammelt haben, veranschlagen intern den Wert im Falle eines Zwangausschlusses auf mindestens zehn Euro. Aktuell notiert der Anteilsschein knapp über sieben Euro.
Laien sollte das Feld besser den Spezialisten überlassen
Wetten auf Abfindungskandidaten klingen zwar einfach. Doch das ist nur auf den ersten Blick der Fall. In Wahrheit handelt es sich um ein Fachgebiet, in dem sich am besten nur Experten tummeln. Denn die Großaktionäre sind in den seltensten Fällen freiwillig dazu bereit, faire Abfindungsangebote vorzulegen. Das hat zur Folge, daß es bei Squeeze-Outs sehr oft zu einem gerichtlichen Nachspiel kommt, in dem die Frage des fairen Preises geklärt werden muß.
Nicht zuletzt deshalb rät Schäfers dazu, „dieses Feld besser den Experten, die ständig am Ball bleiben, zu überlassen.“ Daß dies lukrativ sein kann, zeigt sich an der Entwicklung der Aktien der Falkenstein Nebenwerte AG (Isin: DE0005752307). Deren Wert hat sich in den vergangenen zwölf Monaten verdoppelt.
Eine Alternative in diesem Bereich stellt die kürzlich an die Börse gekommene SCI AG (Isin: DE0006051014) dar. Auch mit Wetten auf Squeeze-Outs hat sich diese Beteiligungsgesellschaft in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Der aktuelle Aktienkurs liegt zwar bereits leicht über dem derzeitigen Nettoinventarwert. Der Kurs könnte aber trotzdem noch etwas weiter Luft nach oben haben, weil bei den zum Spruchstellenverfahren eingereichten Beteiligungen deutliche Nachbesserungen in Aussicht stehen.
Ebenfalls eine Option stellen spezielle Squeeze-Out-Zertifikate wie etwa das von der Landesbank Berlin begebene Topp-Pick-Zertifikat (Isin: DE000LBB0Z65) oder das von Sal. Oppenheim aufgelegte Squeeze-Out-Basket-Zertifikat (Isin: DE000SAL2QZ2) dar.
Dr. Scheller Cosmetics: Kandidat für einen Squeeze-Out
06. Juli 2006
In den vergangenen Wochen ging es an den Aktienmärkten weltweit gehörig zur Sache. Selbst der Dax verlor in der Spitze rund 14 Prozent an Wert und etliche Schwellenländerbörsen mußten noch deutlichere Verluste einstecken.
Wer in dieser Zeit in Aktien investiert war, hatte es schwer, sich dem Abwärtssog zu entziehen. Denn nur sehr wenige Titel haben die Korrektur ohne größere Blessuren überstanden. In schwierigen Börsenphasen zeigt sich daher, wie sinnvoll es sein kann, aus Gründen der Diversifikation auch auf Sondersituationen zu setzen.
Dazu zählt unter anderem die Wette auf Squeeze-Out-Kandidaten, also Aktien von Unternehmen, bei denen die Aussicht auf eine Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre besteht. Diese kann durch einen Großaktionär eingeleitet werden, wenn dieser eine Mehrheit von mindestens 95 Prozent des Aktienkapitals erlangt, falls er die verbliebenen Minderheitsationäre aus der Gesellschaft gegen ihren Willen ausschließen will.
Geringe Korrelation zum Gesamtmarkt
Weil der Ausschluß letztlich oft zu einem deutlich höheren Preis als zum bisherigen Börsenkurs erfolgt, läßt sich damit auch in holprigen Börsenphasen Geld verdienen. Und daß am deutschen Aktienmarkt in diesem Segment noch viel Bewegung ist, zeigte sich erst zur Wochenmitte wieder. Da teilte die Nordkapital Private Equity GmbH als Hauptaktionärin der Equitrust AG (Isin: DE0007776007) mit, über mehr als 95 Prozent der Equitrust-Aktien zu verfügen.
Gleichzeitig kündigte sie an, die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung erwerben zu wollen. Wie hoch das Abfindungsgebot genau sein wird, muß zwar erst noch festgelegt werden. Am Markt scheinen die Akteure aber auf ein großzügiges Angebot zu hoffen, hat sich der Wert ausgehend von einem Kurs von 2,20 Euro in diesem Jahr in der Spitze doch fast schon verdoppelt.
Kein Wunder, daß sich angesichts solcher Gelegenheiten einige Experten auf das Ausfindigmachen von Squeeze-Out-Kandidaten konzentriert haben. Zu diesen Fachleuten zählt auch Thorsten Geson, Vorstand der Spezialwerte AG. „Abfindungskandidaten führen teilweise ein Eigenleben. Mit ihnen im Depot lassen sich auch stürmische Börsenzeiten ganz gut überstehen“, lautet seine Einschätzung.
Zu einem ähnlichen Schluß kommt auch Christoph Schäfers, Vorstand der Falkenstein Nebenwerte AG: „Durch eine Konzentration auf Sondersituationen wie Squeeze-Outs kann eine relativ geringe Abhängigkeit vom Gesamtmarkt erreicht werden.“ Allerdings hat dieser Umstand nicht nur Vorteile: „In Phasen stark steigender Kurse am Gesamtmarkt entwickeln sich Abfindungskandidaten nicht selten auch unterdurchschnittlich“ räumt er ein.
Der deutsche Kurszettel beinhaltet noch etliche Abfindungskandidaten
Letztlich bestätigt aber auch dieses Verhalten, daß sich Squeeze-Out-Kandidaten gut dazu eignen, um mehr Unabhängigkeit vom Gesamtmarkt zu erlangen. Wer das anstrebt, steht jedoch vor der schwierigen Aufgabe, die interessantesten Titel ausfindig zu machen und herauszufinden, ob jeweils ein lukratives Abfindungsangebot winken könnte, sofern es tatsächlich zum erwarteten Zwangsausschluß kommen sollte.
Die Experten lassen sich dabei, wie Schäfers einräumt, nicht gerne in die Karten schauen. Zumindest nicht bei jenen Werten, bei denen sie noch immer Einstiegschancen wittern und ihre eigene Positionierung noch nicht abgeschlossen haben.
Dennoch ist bekannt, welche Unternehmen als Abfindungskandidaten hoch gehandelt werden. Unter anderem zählen dazu Vattenfall Europe (Isin: DE0006012008). Hier kam es zwar bereits zu einem ersten Vergleich, Experten können sich aber durchaus vorstellen, daß noch etwas nachgebessert wird.
Ähnliches gilt auch für AMB Generali (Isin: DE0008400029). Der italienische Großaktionär beteuert zwar, daß ihm die 85 Prozent der Aktien reichten, über die das Unternehmen verfügt. Profis glauben das aber nicht, sondern wittern noch Kurspotential.
Den offiziellen Dementis hinsichtlich eines Squeeze-Outs wollen Kenner der Szene auch bei der Allgemeinen Gold- u. Silberscheideanstalt (Isin: DE0005038509) keinen rechten Glauben schenken. Früher oder später sei ein Abfindungsgebot unverändert denkbar, so einige Spezialisten.
Wie die zuletzt stark gestiegenen Kurse signalisieren, setzen Experten offenbar auch bei der DBV-Winterthur Holding (Isin: DE0008416900) auf einen Squeeze-Out. Beobachter munkeln in diesem Fall über die Möglichkeit eines Abfindungsangebots in einer Größenordnung von eventuell mehr als 70 Euro, was einem Aufschlag von mehr als 30 prozent auf den aktuellen Kurs entspräche.
Chancen haben Fachleute auch bei der Dr. Scheller Cosmetics AG (Isin: DE0007201303) ausfindig gemacht. Wie wenig die Beteuerungen von Seiten der Großaktkionäre wert sein können, zeigt sich daran, daß die russische Kalina ihren Bestand an Aktien von Dr. Scheller entgegen früherer Aussagen zuletzt doch auf über 75 Prozent ausgebaut hat.
Das bestätigt die Annahme, daß Kalina strategisches Interesse an dem deutschen Unternehmen hat. Zumindest der Abschluß eines Beherrschungsvertrages wird hier immer wahrscheinlicher. Ob es zu einer Zwangsabfindung kommen wird, bleibt zwar abzuwarten. Aber die Akteure, die in den vergangenen Monaten Aktien eingesammelt haben, veranschlagen intern den Wert im Falle eines Zwangausschlusses auf mindestens zehn Euro. Aktuell notiert der Anteilsschein knapp über sieben Euro.
Laien sollte das Feld besser den Spezialisten überlassen
Wetten auf Abfindungskandidaten klingen zwar einfach. Doch das ist nur auf den ersten Blick der Fall. In Wahrheit handelt es sich um ein Fachgebiet, in dem sich am besten nur Experten tummeln. Denn die Großaktionäre sind in den seltensten Fällen freiwillig dazu bereit, faire Abfindungsangebote vorzulegen. Das hat zur Folge, daß es bei Squeeze-Outs sehr oft zu einem gerichtlichen Nachspiel kommt, in dem die Frage des fairen Preises geklärt werden muß.
Nicht zuletzt deshalb rät Schäfers dazu, „dieses Feld besser den Experten, die ständig am Ball bleiben, zu überlassen.“ Daß dies lukrativ sein kann, zeigt sich an der Entwicklung der Aktien der Falkenstein Nebenwerte AG (Isin: DE0005752307). Deren Wert hat sich in den vergangenen zwölf Monaten verdoppelt.
Eine Alternative in diesem Bereich stellt die kürzlich an die Börse gekommene SCI AG (Isin: DE0006051014) dar. Auch mit Wetten auf Squeeze-Outs hat sich diese Beteiligungsgesellschaft in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Der aktuelle Aktienkurs liegt zwar bereits leicht über dem derzeitigen Nettoinventarwert. Der Kurs könnte aber trotzdem noch etwas weiter Luft nach oben haben, weil bei den zum Spruchstellenverfahren eingereichten Beteiligungen deutliche Nachbesserungen in Aussicht stehen.
Ebenfalls eine Option stellen spezielle Squeeze-Out-Zertifikate wie etwa das von der Landesbank Berlin begebene Topp-Pick-Zertifikat (Isin: DE000LBB0Z65) oder das von Sal. Oppenheim aufgelegte Squeeze-Out-Basket-Zertifikat (Isin: DE000SAL2QZ2) dar.
Die Ernte wird eingefahren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SCI AG hat am gestrigen Tage im Spruchverfahren zur Überprüfung der
Angemessenheit der Abfindung für Aktien der debitel AG (Beherrschungsvertrag
und Squeeze-Out) vor dem Landgericht Stuttgart einen verfahrensbeendenden
Vergleich geschlossen, mit dem die Abfindung für eine debitel Aktie von
11,79 EUR um 2,71 EUR bzw. 23% auf 14,50 EUR erhöht wird. Der Vergleich gilt
für alle ausgeschiedenen debitel Aktionäre, die Benachrichtigung erfolgt
über die Depotbanken.
Debitel gehört zu den größeren Positionen im eingereichten Volumen der SCI
AG.
Mit freundlichem Gruß
______________________________________________
Oliver Wiederhold
Vorstand
SCI AG
Weilburger Str. 6
61250 Usingen
T 06081-688050
F 06081-688051
E wiederhold@sci-ag.de
I www.sci-ag.de
______________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SCI AG hat am gestrigen Tage im Spruchverfahren zur Überprüfung der
Angemessenheit der Abfindung für Aktien der debitel AG (Beherrschungsvertrag
und Squeeze-Out) vor dem Landgericht Stuttgart einen verfahrensbeendenden
Vergleich geschlossen, mit dem die Abfindung für eine debitel Aktie von
11,79 EUR um 2,71 EUR bzw. 23% auf 14,50 EUR erhöht wird. Der Vergleich gilt
für alle ausgeschiedenen debitel Aktionäre, die Benachrichtigung erfolgt
über die Depotbanken.
Debitel gehört zu den größeren Positionen im eingereichten Volumen der SCI
AG.
Mit freundlichem Gruß
______________________________________________
Oliver Wiederhold
Vorstand
SCI AG
Weilburger Str. 6
61250 Usingen
T 06081-688050
F 06081-688051
E wiederhold@sci-ag.de
I www.sci-ag.de
______________________________________________
Hallo zusammen,
War jemand auf der HV im Mai und könnte dazu vielleicht ein paar Sätze schreiben - wäre toll.
Die SCI hat Jahr für Jahr die Anzahl ausstehender Aktien erhöht:
287.388*
197.388*
137.388*
102.000*
62.000 im Jahr 2001
Die Anzahl der im Moment ausstehenden Beträgt laut HP knapp 370.000 und unter FAQ kann man folgendes einsehen:
"Welche weiteren Entwicklungsschritte sind geplant?
Die SCI AG plant weitere Kapitalmaßnahmen, um die sich weiterhin bietenden Investmentchancen unter Beibehaltung der bisherigen Anlagephilosophie gewinnbringend zu nutzen."
Wird die Anzahl der Aktien 2006 über diese 370.000 hinaus noch erhöht?
Wenn nicht, sehe ich das richtig,
dass die SCI mit einem 2006er KGV von (unter Herannahme des Jahresüberschusses 2005 von 2,10 je Aktie) 5-7 bewwertet ist?
Gruß
TS
War jemand auf der HV im Mai und könnte dazu vielleicht ein paar Sätze schreiben - wäre toll.
Die SCI hat Jahr für Jahr die Anzahl ausstehender Aktien erhöht:
287.388*
197.388*
137.388*
102.000*
62.000 im Jahr 2001
Die Anzahl der im Moment ausstehenden Beträgt laut HP knapp 370.000 und unter FAQ kann man folgendes einsehen:
"Welche weiteren Entwicklungsschritte sind geplant?
Die SCI AG plant weitere Kapitalmaßnahmen, um die sich weiterhin bietenden Investmentchancen unter Beibehaltung der bisherigen Anlagephilosophie gewinnbringend zu nutzen."
Wird die Anzahl der Aktien 2006 über diese 370.000 hinaus noch erhöht?
Wenn nicht, sehe ich das richtig,
dass die SCI mit einem 2006er KGV von (unter Herannahme des Jahresüberschusses 2005 von 2,10 je Aktie) 5-7 bewwertet ist?
Gruß
TS
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.151.632 von TimoS am 28.07.06 15:39:11GSC war da !
Guter Bericht unter www.gsc-resaerch.de
Guter Bericht unter www.gsc-resaerch.de
Die SCI AG gibt einen "Informationsdienst" namens "Small Cap Ideas" heraus. Diese Woche ist eine neue, lesenswerte Ausgabe erschienen, die allerdings noch nicht auf der Homepage abrufbar ist.
Heute erschien die Anzeige über den debitel Vergleich in der Börsen-Zeitung - debitel hat sich zu einer Anzeige in eben diesem "Informationsdienst" verpflichtet (nicht jedoch im Druckerzeugnis "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ).
Heute erschien die Anzeige über den debitel Vergleich in der Börsen-Zeitung - debitel hat sich zu einer Anzeige in eben diesem "Informationsdienst" verpflichtet (nicht jedoch im Druckerzeugnis "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ).
Der "Infodienst" ist jetzt auch auf der Site vorhanden
http://www.sci-ag.de/idea.htm?action=1
http://www.sci-ag.de/idea.htm?action=1
Ich habe mir mal die Investment Ideas durchgesehen.
Die vorgestellten Titel gefallen mir eigentlich gar nicht: Deutsche Steinzeug, Innotec, MDB, alles Aktien an der Schwelle zur Pleite mit Riesenverbindlichkeiten und kaum Zukunftsaussichten.
Die vorgestellten Titel gefallen mir eigentlich gar nicht: Deutsche Steinzeug, Innotec, MDB, alles Aktien an der Schwelle zur Pleite mit Riesenverbindlichkeiten und kaum Zukunftsaussichten.
Gar nicht so dumm die Leute von SCI. Mit der Anzeige in ihrem Börsenbrief können sie doppelt verdienen - an der Debitel Nachbesserung und an der Anzeige - Was kostet so eine Megaanzeige wohl??
der kurs hält sich ganz ordentlich
Ich denke, mit SCI können wir noch positive Überaschungen erleben.
In den aktuellen "AktionärsNews" der SdK wird die SCI Ag beschrieben. Dort ist von einer "Spezialaktie für Nebenwertefreunde" die Rede, deren Kursniveau "attraktiv" sei. Die Aktie wird zur Depotbeimischung für risikobereite Anleger empfohlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.632.911 von soebenda am 27.08.06 12:42:08http://www.sci-ag.de/downloads/SCI180806.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.603.713 von Countero am 24.08.06 22:09:09Mir gefällt
eigentlich nur eines nicht. Das ist der Name
Wilhelm Nachtigall. Ich hoffe er hat aus seinem
Verhalten rund um die ehemlige ABS in Bad Soden
und seine Rolle bei der Abakus gelernt. Na ja
ist immerhin schon 5 Jahre her und vielleicht
ist er ja lernfähig.
Helfrich ist okay und Widerhold ebenfalls. Übrigens
hat er sich nicht grundlos mit Beteiligung im Baltikum
eine goldene Nase verdient
Gruß Comedy
eigentlich nur eines nicht. Das ist der Name
Wilhelm Nachtigall. Ich hoffe er hat aus seinem
Verhalten rund um die ehemlige ABS in Bad Soden
und seine Rolle bei der Abakus gelernt. Na ja
ist immerhin schon 5 Jahre her und vielleicht
ist er ja lernfähig.
Helfrich ist okay und Widerhold ebenfalls. Übrigens
hat er sich nicht grundlos mit Beteiligung im Baltikum
eine goldene Nase verdient
Gruß Comedy
Also ich halte Herrn Wiederhold auch für einen der smartesten Leute im Nebenwertebereich... Man sollte aber nicht vergessen, dass im Kurs aus meiner Sicht auch schon einige Vorschusslorbeeren eingepreist sind. So sind bei der NAV-Angabe laut SCI bereits 20% des eingereichten Spruchstellenvolumens eingerechnet.
Na ja, der derzeitige Kurs ist aus meiner Sicht fair und schon Buffett ist ja ein großer Fan davon, Qualität zu einem angemessenen Preis zu kaufen statt mittelmäßige Unternehmen zu einem günstigen Preis (vgl. andere Beteiligungsgesellschaften des Entry Standard).
Hervorragend finde ich auch die mehr als faire Vorstandsvergütung. Hier sitzt der Vorstand mit den aussenstehenden Aktionären in einem Boot. Das sollte auch mal erwähnt werden.
Na ja, der derzeitige Kurs ist aus meiner Sicht fair und schon Buffett ist ja ein großer Fan davon, Qualität zu einem angemessenen Preis zu kaufen statt mittelmäßige Unternehmen zu einem günstigen Preis (vgl. andere Beteiligungsgesellschaften des Entry Standard).
Hervorragend finde ich auch die mehr als faire Vorstandsvergütung. Hier sitzt der Vorstand mit den aussenstehenden Aktionären in einem Boot. Das sollte auch mal erwähnt werden.
An der Aktie kann man Freude haben
SCI - Aktionärsinformation vom 19.9.06
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch einen heute veröffentlichten Vergleich ist die Abfindung für Aktien
der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG (EnBW ODR), die den Aktionären im Zuge
des Abschlusses des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages aus dem
Jahre 2001 gewährt wurde, von 46,00 EUR auf 58,02 EUR erhöht worden. Dies
entspricht einer Nachbesserung von 26 Prozent. Weiterhin wurde die jährliche
Ausgleichszahlung von 2,50 EUR auf 3,39 EUR erhöht. Die SCI AG hatte im Jahr
2003 im Wege eines öffentlichen Angebotes Aktien der EnBW ODR erworben. Mit
dem nun veröffentlichten Vergleich ergibt sich die Möglichkeit, die Aktien
zu der erhöhten Barabfindung anzudienen. Ferner fließt der SCI AG für die
Jahre 2003 bis 2005 der Erhöhungsbetrag für die Ausgleichszahlung zu. Die
Wertsteigerung des Investments beträgt damit rd. 44% seit November 2003 bei
sehr geringem Risiko.
Der innere Wert der SCI Aktie liegt aktuell bei 11,70 EUR. Zu dieser
erfreulichen Wertentwicklung, in der die Nachbesserung aus EnBW ODR bereits
berücksichtigt ist, haben die positive Entwicklung wichtiger
Depotpositionen, insbesondere HVB, AXA Konzern, InnoTec, Eurohypo, DBV
Winterthur und Dt. Steinzeug sowie die Nachbesserung auf debitel-Aktien
beigetragen. Mit einer bisherigen Wertsteigerung von 17 Prozent seit
Jahresbeginn (DAX: 7,6%) kann auch für das Gesamtjahr 2006 mit einer
Wertentwicklung der SCI-Aktie gerechnet werden, die deutlich über der
Gesamtmarktentwicklung liegt.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Wiederhold
Vorstand
____________________________________________
SCI AG
Weilburger Str. 6
61250 Usingen
T 06081-688050
F 06081-688051
E wiederhold@sci-ag.de
I www.sci.ag.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch einen heute veröffentlichten Vergleich ist die Abfindung für Aktien
der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG (EnBW ODR), die den Aktionären im Zuge
des Abschlusses des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages aus dem
Jahre 2001 gewährt wurde, von 46,00 EUR auf 58,02 EUR erhöht worden. Dies
entspricht einer Nachbesserung von 26 Prozent. Weiterhin wurde die jährliche
Ausgleichszahlung von 2,50 EUR auf 3,39 EUR erhöht. Die SCI AG hatte im Jahr
2003 im Wege eines öffentlichen Angebotes Aktien der EnBW ODR erworben. Mit
dem nun veröffentlichten Vergleich ergibt sich die Möglichkeit, die Aktien
zu der erhöhten Barabfindung anzudienen. Ferner fließt der SCI AG für die
Jahre 2003 bis 2005 der Erhöhungsbetrag für die Ausgleichszahlung zu. Die
Wertsteigerung des Investments beträgt damit rd. 44% seit November 2003 bei
sehr geringem Risiko.
Der innere Wert der SCI Aktie liegt aktuell bei 11,70 EUR. Zu dieser
erfreulichen Wertentwicklung, in der die Nachbesserung aus EnBW ODR bereits
berücksichtigt ist, haben die positive Entwicklung wichtiger
Depotpositionen, insbesondere HVB, AXA Konzern, InnoTec, Eurohypo, DBV
Winterthur und Dt. Steinzeug sowie die Nachbesserung auf debitel-Aktien
beigetragen. Mit einer bisherigen Wertsteigerung von 17 Prozent seit
Jahresbeginn (DAX: 7,6%) kann auch für das Gesamtjahr 2006 mit einer
Wertentwicklung der SCI-Aktie gerechnet werden, die deutlich über der
Gesamtmarktentwicklung liegt.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Wiederhold
Vorstand
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Merkwürdig, grade gestern dachte ich, es könnte bald wieder so weit sein...
Der NAV liegt jetzt bei 12,05 Euro!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorstand und Aufsichtsrat der SCI AG haben am 24. Oktober 2006 beschlossen, das Genehmigte Kapital teilweise auszunutzen und 50.000 junge Aktien zum Bezugspreis von 11,50 EUR zu begeben.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden durch Bezugsaufforderung im elektronischen Bundesanzeiger informiert und erhalten nachfolgend Mitteilung von ihrer Depotbank. Das Bezugsverhältnis für die Aktionäre beträgt 8:1.
Unsere Optionsscheininhaber, die ebenfalls bezugsberechtigt sind, möchten wir aus Kostengründen auf diesem Wege informieren. Wir senden Ihnen anliegend die Bezugsaufforderung für die Optionsscheininhaber und den Zeichnungsschein. Bitte bestätigen Sie den Erhalt durch Antwort auf diese mail.
Selbstverständlich können Sie Ihre Bezugsrechte aus Aktien und Optionsscheinen auf einem gemeinsamen Zeichnungsschein ausüben (bitte, wie gewohnt, im zweifachen Original an uns senden).
Über Ihren Bestand an Optionsscheinen haben wir Ihnen Anfang 2006 einen Nachweis ausgestellt. Da die von Ihnen gehaltenen Optionsscheine bei uns verzeichnet sind, brauchen Sie uns bei Ausübung Ihrer Bezugsrechte aus Optionsscheinen keinen separaten Nachweis zukommen zu lassen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wiederhold
Vorstand
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Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden durch Bezugsaufforderung im elektronischen Bundesanzeiger informiert und erhalten nachfolgend Mitteilung von ihrer Depotbank. Das Bezugsverhältnis für die Aktionäre beträgt 8:1.
Unsere Optionsscheininhaber, die ebenfalls bezugsberechtigt sind, möchten wir aus Kostengründen auf diesem Wege informieren. Wir senden Ihnen anliegend die Bezugsaufforderung für die Optionsscheininhaber und den Zeichnungsschein. Bitte bestätigen Sie den Erhalt durch Antwort auf diese mail.
Selbstverständlich können Sie Ihre Bezugsrechte aus Aktien und Optionsscheinen auf einem gemeinsamen Zeichnungsschein ausüben (bitte, wie gewohnt, im zweifachen Original an uns senden).
Über Ihren Bestand an Optionsscheinen haben wir Ihnen Anfang 2006 einen Nachweis ausgestellt. Da die von Ihnen gehaltenen Optionsscheine bei uns verzeichnet sind, brauchen Sie uns bei Ausübung Ihrer Bezugsrechte aus Optionsscheinen keinen separaten Nachweis zukommen zu lassen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wiederhold
Vorstand
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Hallo Philipp,
darf man fragen, ob deine Info zum NAV direkt von der Gesellschaft stammt? Habe nirgends eine entsprechende Info finden können.
Ansonsten scheint es ja so, dass Herr Wiederhold scheinbar immer noch mehr Ideen als Geld hat, wenn er das Kapital weiter erhöhen will. Bei mir siehts im Nebenwertebereich derzeit eher gegenteilig aus;-).
darf man fragen, ob deine Info zum NAV direkt von der Gesellschaft stammt? Habe nirgends eine entsprechende Info finden können.
Ansonsten scheint es ja so, dass Herr Wiederhold scheinbar immer noch mehr Ideen als Geld hat, wenn er das Kapital weiter erhöhen will. Bei mir siehts im Nebenwertebereich derzeit eher gegenteilig aus;-).
Kann mir einer sagen wo SCI Aktiv dabei ist bei Spruchstellen etc
Was mich stört das kaum umsatz ist man muss sich die AKtien ja immer aus dem Brief kaufen.....
Was mich stört das kaum umsatz ist man muss sich die AKtien ja immer aus dem Brief kaufen.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.186.802 von aotis68 am 07.11.06 09:11:18Einige Hinweise zu der Frage nach den Spruchstellenverfahren finden sich auf der Homepage und in den Geschäftsberichten unter www.sci-ag.de.
Ansonsten sollte man hier aufgrund der Marktenge wirklich nur langfristig engagiert sein. Dann relativiert sich auch der Spread, vorausgesetzt der innere Wert des Anteils steigt über die Jahre auch entsprechend.
Ansonsten sollte man hier aufgrund der Marktenge wirklich nur langfristig engagiert sein. Dann relativiert sich auch der Spread, vorausgesetzt der innere Wert des Anteils steigt über die Jahre auch entsprechend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.195.728 von MJW am 07.11.06 16:37:48Danke für die Information Schaue ich mir nachher mal an
Zeichnet jemand die KE?
Lohnt sich ja bei diesen Kursen kaum.
Lohnt sich ja bei diesen Kursen kaum.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.213.487 von fredolin22 am 08.11.06 12:06:57Die Frage stell ich mir auch gerade... Einerseits verständlich, dass die KE kommt. Andererseits bei dem derzeitigen Kurs nicht gerade attraktiv. Ich werde sie wohl nicht mitmachen. Kaufe lieber später nach. Das soll kein Argument gegen die SCI an sich sein. Die ist weiterhin top!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.213.487 von fredolin22 am 08.11.06 12:06:57Zeichnet jemand die KE?
Die Kapitalerhöhungsmethode ist etwas ungewöhnlich. Die Kapitalerhöhung wird nicht durch die Banken abgewickelt.
Das Geld für die gezeichnete Summe soll umgehend überwiesen werden. Umgehend heißt wohl sofort. Da muß also das Geld vorher überwiesen werden, ohne daß überhaupt sicher ist, daß die Kapitalerhöhung auch vollzogen wird. Bei durch Banken abgewickelte Kapitalerhöhungen wird das Geld erst bei Zuteilung der neuen Aktien abgebucht.
Wenn die Großaktionäre, die sich vorher abgesprochen haben dürften, selbst zeichnen, wird die Kapitalerhöhung wohl gelingen.
Man kann auf dem Zeichnungsschein auch eine Überzeichnung beantragen. Der Betrag für die Überzeichnungsaktien muß auch umgehend überwiesen werde, d.h., bevor der Aktionär überhaupt weiß, ob er Überzeichnungsaktien erhält.
Die Kapitalerhöhungsmethode ist etwas ungewöhnlich. Die Kapitalerhöhung wird nicht durch die Banken abgewickelt.
Das Geld für die gezeichnete Summe soll umgehend überwiesen werden. Umgehend heißt wohl sofort. Da muß also das Geld vorher überwiesen werden, ohne daß überhaupt sicher ist, daß die Kapitalerhöhung auch vollzogen wird. Bei durch Banken abgewickelte Kapitalerhöhungen wird das Geld erst bei Zuteilung der neuen Aktien abgebucht.
Wenn die Großaktionäre, die sich vorher abgesprochen haben dürften, selbst zeichnen, wird die Kapitalerhöhung wohl gelingen.
Man kann auf dem Zeichnungsschein auch eine Überzeichnung beantragen. Der Betrag für die Überzeichnungsaktien muß auch umgehend überwiesen werde, d.h., bevor der Aktionär überhaupt weiß, ob er Überzeichnungsaktien erhält.
Der Ausgabekurs ist sehr ambitioniert und läßt zumindest keine großartigen Zeichnungsgewinne erwarten.
Anderereseits ist das Angebot insofern sehr fair, als dass einem kein kein Schaden entsteht, wenn man nicht bei der KE mitmacht.
Generell denke ich, dass die SCI die Zeiten der höchsten Wertzuwächse leider schon hinter sich hat.
Vorbörslich ist der Kurs bis zur Börseneinführung ja bereits atemberaubend gestiegen.
Mit zunehmender Größe wird es auch für die SCI-AG allmählich schwieriger das gesamte Kapital hochgewinnbringend anzulegen. Squeez-Out Geschäfte lassen sich aufgrund der extemen Marktenge der meisten Kandidaten eben meist nur mit geringen Kapitaleinsätzen realisieren. Und Wettbewerber in diesem Nieschenmarkt gibt es ja auch schon in erheblichem Umfange. Da ist das Gerangel um die möglichen Abfindungswerte schon sehr groß.
Ebenfalls steigen die die Ausgaben deutlich. Anfänglich haben die Organe ja ehrenamtlich gearbeitet und insofern die Ergebnisse ein wenig "geschönt". Jetzt zieht nun langsam die Realität ein und der Vorstand u, Aufsichtsrat will auch eine Entlohnung für seine Leistungen.
Anderereseits ist das Angebot insofern sehr fair, als dass einem kein kein Schaden entsteht, wenn man nicht bei der KE mitmacht.
Generell denke ich, dass die SCI die Zeiten der höchsten Wertzuwächse leider schon hinter sich hat.
Vorbörslich ist der Kurs bis zur Börseneinführung ja bereits atemberaubend gestiegen.
Mit zunehmender Größe wird es auch für die SCI-AG allmählich schwieriger das gesamte Kapital hochgewinnbringend anzulegen. Squeez-Out Geschäfte lassen sich aufgrund der extemen Marktenge der meisten Kandidaten eben meist nur mit geringen Kapitaleinsätzen realisieren. Und Wettbewerber in diesem Nieschenmarkt gibt es ja auch schon in erheblichem Umfange. Da ist das Gerangel um die möglichen Abfindungswerte schon sehr groß.
Ebenfalls steigen die die Ausgaben deutlich. Anfänglich haben die Organe ja ehrenamtlich gearbeitet und insofern die Ergebnisse ein wenig "geschönt". Jetzt zieht nun langsam die Realität ein und der Vorstand u, Aufsichtsrat will auch eine Entlohnung für seine Leistungen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.214.214 von Bahncrash am 08.11.06 12:48:36Gut zusammengefasst, finde ich.
Was heißt der Kurs ist vor der Markteinführung gestiegen.
Waren die außerbörslich handelbar, oder wie meinst du das?
Was heißt der Kurs ist vor der Markteinführung gestiegen.
Waren die außerbörslich handelbar, oder wie meinst du das?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.230.710 von fredolin22 am 08.11.06 22:50:07Die SCI-AG gibts dann doch schon eine Zeit länger, als seit dem Börsengang. Man konnte direkt bei der AG seinen Kaufauftrag stellen, ebenso wie es KEs schon gab. Lies einfach mal die Infos auf der Homepage dazu. Und es stimmt, in dieser Zeit war natürlich der bislang signifikanteste Kursanstieg zu verzeichnen.
Das neue Kosten dazu kommen, wenn man nun auch börsennotiert ist und ein Stück weit sich aus der Beschaulichkeit entfernt, ist klar. Die sich daraus ergebenden Chancen sollte man jedoch nicht kleinreden, auch nicht die einer erfolgreichen KE, welche nach derzeitigem Stand zurecht fair genannt werden kann. Denke auch nicht, dass da so schnell die Ideen ausgehen, wie das Geld gewinnbringend eingesetzt wird.
Schönen Gruß
BalouM
Das neue Kosten dazu kommen, wenn man nun auch börsennotiert ist und ein Stück weit sich aus der Beschaulichkeit entfernt, ist klar. Die sich daraus ergebenden Chancen sollte man jedoch nicht kleinreden, auch nicht die einer erfolgreichen KE, welche nach derzeitigem Stand zurecht fair genannt werden kann. Denke auch nicht, dass da so schnell die Ideen ausgehen, wie das Geld gewinnbringend eingesetzt wird.
Schönen Gruß
BalouM
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.214.214 von Bahncrash am 08.11.06 12:48:36soo viel Geld ham die auch nich
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.417.462 von zocker_online am 15.11.06 17:43:02Nachdem der "Pandatel" Deal failed - ist die Kapitalerhöhung ggf. gefährdet ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.541.089 von zocker_online am 20.11.06 09:08:34Pandetel-Deal?
Kannst du mal einen Link darüber reinstellen, damit man sich kurz informieren kann?
Kannst du mal einen Link darüber reinstellen, damit man sich kurz informieren kann?
Sehr geehrte Aktionäre,
das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit einem heute zugestellten Beschluss die Abfindung für die im Dezember 2002 im Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der ConSors Discount Broker AG von ursprünglich 11,75 EUR auf 18,23 EUR erhöht. Diese Erhöhung um rund 55 Prozent geht im wesentlichen auf einen vom Gericht wesentlich niedriger als vom Hauptaktionär angesetzten Risikozuschlag beim Kapitalisierungszins zurück. Für die SCI AG ist diese Entscheidung außerordentlich erfreulich. ConSors bildet die viertgröße Position unter unseren im Squeeze-Out abgefundenen Werten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist naturgemäß damit zu rechnen, dass die Gegenseite die nächste Instanz anrufen wird. Aufgrund der Deutlichkeit und Schlüssigkeit der Urteilsbegründung sind wir jedoch optimistisch, dass die Erhöhung vor dem Oberlandesgericht Bestand haben wird.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Wiederhold
Vorstand
das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit einem heute zugestellten Beschluss die Abfindung für die im Dezember 2002 im Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der ConSors Discount Broker AG von ursprünglich 11,75 EUR auf 18,23 EUR erhöht. Diese Erhöhung um rund 55 Prozent geht im wesentlichen auf einen vom Gericht wesentlich niedriger als vom Hauptaktionär angesetzten Risikozuschlag beim Kapitalisierungszins zurück. Für die SCI AG ist diese Entscheidung außerordentlich erfreulich. ConSors bildet die viertgröße Position unter unseren im Squeeze-Out abgefundenen Werten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist naturgemäß damit zu rechnen, dass die Gegenseite die nächste Instanz anrufen wird. Aufgrund der Deutlichkeit und Schlüssigkeit der Urteilsbegründung sind wir jedoch optimistisch, dass die Erhöhung vor dem Oberlandesgericht Bestand haben wird.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Wiederhold
Vorstand
Was heißt denn viertgrößte Position absolut??
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.659.661 von schaerholder am 24.11.06 14:31:40Vielleicht bekommt man das raus, wenn man die alten GBs und GSC-HV-Berichte durchforstet. Nur eine Idee.
Gruß Unicum
Gruß Unicum
Consors : find ich gut.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.659.857 von unicum am 24.11.06 14:37:28Vielleicht bekommt man das aber auch durch einen einfachen Anruf bei der SCI AG raus ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.665.577 von soebenda am 24.11.06 16:42:05Da hast Du Recht !
gibt es eigentlich eine Meldung darüber, ob die Kapitalerhöhung durchgeführt worden ist und wenn ja, wie viele Aktien gezeichnet worden sind?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.983.262 von Hiberna am 06.12.06 22:28:45das würde mich eigentlich auch endlich interessieren
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.983.262 von Hiberna am 06.12.06 22:28:45anruf bei der sci hat ergeben dass die ke komplett gezeichnet wurde. was allerdings auch zu erwarten war, da der vorstand bzw. ar die ke garantiert hatte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.201.775 von Licher am 15.12.06 12:23:38Also die Informationspolitik ist in letzter Zeit sicherlich verbesserungswürdig. Damit meine ich nicht, dass der Vorstand sein Papier pushen soll, sondern dass die Eigentümer auf der Homepage zeitnah über relevante Fakten wie aktuellen NAV oder Status der Kapitalerhöhung informiert werden. Jedenfalls ist es kein guter Stil, wenn man sich über persönliche Telefonanrufe einen Informationsvorteil verschaffen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.202.083 von MJW am 15.12.06 12:43:33Hallo MJW,
da gibt es wirklich ganz andere. Bedenke, dass die SCI eine sehr kleine Gesellschaft ist, der Vorstand ein vergleichsweise moderates Salär bezieht und auch sonst die Kosten sehr niedrig gehalten werden. Trotzdem gibt es regelmäßig Aktionärsbriefe und im nächsten wird garantiert was zur KE stehen. Im Übrigen meine ich, dass der Vorstand lieber nach guten Geschäften für die Gesellschaft Ausschau halten soll, statt Power-Kapitalmarktpromotion zu betreiben.
Gruß Unicum
da gibt es wirklich ganz andere. Bedenke, dass die SCI eine sehr kleine Gesellschaft ist, der Vorstand ein vergleichsweise moderates Salär bezieht und auch sonst die Kosten sehr niedrig gehalten werden. Trotzdem gibt es regelmäßig Aktionärsbriefe und im nächsten wird garantiert was zur KE stehen. Im Übrigen meine ich, dass der Vorstand lieber nach guten Geschäften für die Gesellschaft Ausschau halten soll, statt Power-Kapitalmarktpromotion zu betreiben.
Gruß Unicum
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.205.124 von unicum am 15.12.06 15:01:10Hallo Unicum,
ich wollte auch keine Majestätsbeleidigung betreiben. Im Gegenteil habe ich hier schon einige Male gelobt, dass Herr Wiederhold sehr gute Arbeit leistet und die aussenstehenden Aktionäre grundsätzlich fair behandelt.
Dennoch sollte etwas Kritik erlaubt sein. Insofern würde ich es begrüßen, wenn zuerst die Homepage aktualisiert würde (bzw. ein Aktionärsbrief verschickt würde) bevor einzelne Anleger selektiv informiert werden.
Es geht mir dabei ganz und gar nicht um das Einfordern einer aggressiven Kapitalmarktkommunikation. Dafür bin ich hier langfristig dabei und auf lange Sicht ist ohnehin die Entwicklung des NAV entscheidend.
ich wollte auch keine Majestätsbeleidigung betreiben. Im Gegenteil habe ich hier schon einige Male gelobt, dass Herr Wiederhold sehr gute Arbeit leistet und die aussenstehenden Aktionäre grundsätzlich fair behandelt.
Dennoch sollte etwas Kritik erlaubt sein. Insofern würde ich es begrüßen, wenn zuerst die Homepage aktualisiert würde (bzw. ein Aktionärsbrief verschickt würde) bevor einzelne Anleger selektiv informiert werden.
Es geht mir dabei ganz und gar nicht um das Einfordern einer aggressiven Kapitalmarktkommunikation. Dafür bin ich hier langfristig dabei und auf lange Sicht ist ohnehin die Entwicklung des NAV entscheidend.
Ich persönlich finde ja die Rheiner Moden besser bewertet den da sind die Nachbesserungsrechte mit 0 bewertet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.227.912 von bountykiller68 am 16.12.06 11:29:55Bei geschätzten 2 mio. Eigenkapital der RMO am Jahresende und ca 13 mio. Nachbesserungsvolumen, bewertet zu 25% (wie bei SCI), würde sich ein NAV von 5,25 mio. ergeben. Die MCap liegt derzeit bei ca. 7 mio. Insofern sehe ich bei meiner Pi-mal-Daumen-Betrachtung keine relative oder absolute Unterbewertung der Rheiner Moden.
Abgesehen davon kann man sich fragen, wie zukunftsträchtig das Geschäft mit den Abfindungen in der Zukunft überhaupt ist (Stichwort Neufassung IDW S1 und zunehmende Konkurrenzsituation). Wenn ich mich recht erinnere, hat sich Herr Wiederhold auch schon des öfteren skeptisch in dieser Hinsicht geäußert. Die SCI ist in ihrem Anlageuniversum nicht so festgelegt wie die RMO.
Aber ich habe mich nur sehr oberflächlich mit der RMO befasst. Insgesamt hätte ich bei der SCI die Abfindungsansprüche auch gerne unberücksichtigt im NAV, finde die Vorgehensweise der SCI aber fair gegenüber den aktuellen Anteilseignern der SCI.
Abgesehen davon kann man sich fragen, wie zukunftsträchtig das Geschäft mit den Abfindungen in der Zukunft überhaupt ist (Stichwort Neufassung IDW S1 und zunehmende Konkurrenzsituation). Wenn ich mich recht erinnere, hat sich Herr Wiederhold auch schon des öfteren skeptisch in dieser Hinsicht geäußert. Die SCI ist in ihrem Anlageuniversum nicht so festgelegt wie die RMO.
Aber ich habe mich nur sehr oberflächlich mit der RMO befasst. Insgesamt hätte ich bei der SCI die Abfindungsansprüche auch gerne unberücksichtigt im NAV, finde die Vorgehensweise der SCI aber fair gegenüber den aktuellen Anteilseignern der SCI.
Sehr geehrte Aktionäre,
mit einem heute zugestellten Beschluss hat das Landgericht Hamburg im
Spruchverfahren die Abfindung für die im Rahmen des Squeeze-Out an den
Hauptaktionär übergegangenen Aktien der RWE-Dea AG von 296 EUR um rd. 36%
auf 402,15 EUR erhöht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
RWE-Dea bildet die sechstgrößte Position unter den im Squeeze-Out
abgefundenen Werten der SCI. Nach der Vereins-und Westbank und ConSors ist
damit binnen weniger Monate bei einem weiteren für uns bedeutenden Wert eine
Nachbesserung von deutlich über 20% festgesetzt worden.
Die erneut kleinanlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg
bestätigt uns in der Erwartung, auch für die Aktien der Phoenix AG, unsere
bei weitem größte Einreichungsposition, eine sehr deutliche Nachbesserung zu
erhalten. Das dortige Spruchverfahren ist bei der gleichen Kammer für
Handelssachen des Landgerichts Hamburg anhängig.
Im Zusammenhang mit der im November durchgeführten Kapitalerhöhung unserer
Gesellschaft möchten wir mitteilen, dass diese vollständig gezeichnet und
bereits zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wurde. Die
banktechnische Einbuchung in die Depots wird unverzüglich nach Eintragung
der Kapitalerhöhung erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat der SCI AG wünschen Ihnen ein besinnliches
Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Mit freundlichem Gruß
Oliver Wiederhold
Vorstand
mit einem heute zugestellten Beschluss hat das Landgericht Hamburg im
Spruchverfahren die Abfindung für die im Rahmen des Squeeze-Out an den
Hauptaktionär übergegangenen Aktien der RWE-Dea AG von 296 EUR um rd. 36%
auf 402,15 EUR erhöht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
RWE-Dea bildet die sechstgrößte Position unter den im Squeeze-Out
abgefundenen Werten der SCI. Nach der Vereins-und Westbank und ConSors ist
damit binnen weniger Monate bei einem weiteren für uns bedeutenden Wert eine
Nachbesserung von deutlich über 20% festgesetzt worden.
Die erneut kleinanlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg
bestätigt uns in der Erwartung, auch für die Aktien der Phoenix AG, unsere
bei weitem größte Einreichungsposition, eine sehr deutliche Nachbesserung zu
erhalten. Das dortige Spruchverfahren ist bei der gleichen Kammer für
Handelssachen des Landgerichts Hamburg anhängig.
Im Zusammenhang mit der im November durchgeführten Kapitalerhöhung unserer
Gesellschaft möchten wir mitteilen, dass diese vollständig gezeichnet und
bereits zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wurde. Die
banktechnische Einbuchung in die Depots wird unverzüglich nach Eintragung
der Kapitalerhöhung erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat der SCI AG wünschen Ihnen ein besinnliches
Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Mit freundlichem Gruß
Oliver Wiederhold
Vorstand
Wo kann man denn das lesen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.287.610 von fredolin22 am 18.12.06 22:26:23Du kannst dich bei der Gesellschaft in einen Mailverteiler eintragen lassen.
Im übrigen werden nur 20% des Nachbesserungsvolumens in den NAV eingerechnet. Die von mir erwähnten 25% waren also etwas zu hoch.
Im übrigen werden nur 20% des Nachbesserungsvolumens in den NAV eingerechnet. Die von mir erwähnten 25% waren also etwas zu hoch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.300.068 von MJW am 19.12.06 11:03:24Nur zur Verdeutlichung: um in den Mailverteiler u.a. für oben zitierte Nachricht zu gelangen, bedarf es eines aktuellen Nachweises, dass man auch Aktien der SCI hält.
Herr Wiederhold schrieb heute, dass die nächste Ausgabe der Small Cap Ideas in Kürze folgen wird. Die Anmeldung dafür ist für jeden Interessierten frei.
Schönen Gruß
BalouM
Herr Wiederhold schrieb heute, dass die nächste Ausgabe der Small Cap Ideas in Kürze folgen wird. Die Anmeldung dafür ist für jeden Interessierten frei.
Schönen Gruß
BalouM
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.307.652 von BalouM am 19.12.06 16:13:19Herr Wiederhold schrieb heute, dass die nächste Ausgabe der Small Cap Ideas in Kürze folgen wird. Die Anmeldung dafür ist für jeden Interessierten frei.
... dort wird es sicher auch news zum inka-vergleich geben. siehe veröffentlichung im ebanz von gestern ...
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
gruß
myschkin
... dort wird es sicher auch news zum inka-vergleich geben. siehe veröffentlichung im ebanz von gestern ...
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
gruß
myschkin
Ich kenne schon die Nachrichten von übermorgen:
15. Januar 2007
Die SCI AG hat ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot für max. 20.000 Aktien der GFKL Financial Services AG zum Preis von 15,00 EUR je Aktie veröffentlicht. Die Annahmeerklärung finden Sie unter dem Menüpunkt "Dokumente"
Quelle: www.sciag.de
15. Januar 2007
Die SCI AG hat ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot für max. 20.000 Aktien der GFKL Financial Services AG zum Preis von 15,00 EUR je Aktie veröffentlicht. Die Annahmeerklärung finden Sie unter dem Menüpunkt "Dokumente"
Quelle: www.sciag.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.882.940 von MJW am 13.01.07 15:11:22ist die GFKL Financial Services AG noch börsennotiert? Ich konnte bei der Kursabfrage diese Aktie nicht finden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.884.194 von Hiberna am 13.01.07 16:03:57Es scheint wohl schon einige Zeit keine Börsennotierung mehr zu bestehen. Konnte jedenfalls auch nichts finden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.906.289 von MJW am 14.01.07 11:09:51stellen die Banken denn solche Kaufangebote überhaupt noch zu?
Ich denke, daß ich gelesen habe, daß sich bei der Vorgehensweise der Banken im Falle von Kaufangeboten etwas geändert hat.
Ich denke, daß ich gelesen habe, daß sich bei der Vorgehensweise der Banken im Falle von Kaufangeboten etwas geändert hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.882.940 von MJW am 13.01.07 15:11:22Wollen die nicht demnächst an die Börse
Die Website wurde geändert.
Nun steht da:
"Nach mehreren Kapitalerhöhungen beträgt das Grundkapital heute 943.470 EUR und ist eingeteilt in 377.388 nennwertlose Stückaktien. "
Sind das nicht schon wieder 10.000 Stück mehr?
Oder ist das noch von der KE?
Nun steht da:
"Nach mehreren Kapitalerhöhungen beträgt das Grundkapital heute 943.470 EUR und ist eingeteilt in 377.388 nennwertlose Stückaktien. "
Sind das nicht schon wieder 10.000 Stück mehr?
Oder ist das noch von der KE?
Das ist noch vor der KE über 50.000 Aktien.
Diese KE muss erst noch vom Registergericht
eingetragen werden. Eigentlich sind es also
schon 427.388 Aktien.
Die 10.000 sind ausgeübte Bezugsrechte aus
dem Jahre 2002 die damit vollständig
ausgeübt wurden.
Ausstehend sind noch Bezugsrechte
aus den Jahren 2003 und 2005 über
insgesamt 29.736 Aktien.
Diese KE muss erst noch vom Registergericht
eingetragen werden. Eigentlich sind es also
schon 427.388 Aktien.
Die 10.000 sind ausgeübte Bezugsrechte aus
dem Jahre 2002 die damit vollständig
ausgeübt wurden.
Ausstehend sind noch Bezugsrechte
aus den Jahren 2003 und 2005 über
insgesamt 29.736 Aktien.
bei Wallstreet Online hat sich unter WPKN 605101 der Name der SCI AG zu SMIT INTLE CVA gewandelt.
Dies dürfte aber ein Fehler bei Wallstreet Online sein.
Dies dürfte aber ein Fehler bei Wallstreet Online sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.950.613 von rbaethke am 16.01.07 08:43:29Diese KE muss erst noch vom Registergericht
eingetragen werden. Eigentlich sind es also
schon 427.388 Aktien.
weißt Du, ob die Kapitalerhöhung inzwischen im Handelsregister eingetragen ist?
eingetragen werden. Eigentlich sind es also
schon 427.388 Aktien.
weißt Du, ob die Kapitalerhöhung inzwischen im Handelsregister eingetragen ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.085 von Hiberna am 19.01.07 12:42:09Nö, weiß ich nicht.
Mit den Gerichten das
dauert halt immer.
Mit den Gerichten das
dauert halt immer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.248.625 von soebenda am 23.06.06 16:17:23Hallo,
bin neu hier und finde es eine beachtliche Leistung, was die von SCI in den letzten Jahren (insbesondere in den "schlechten" Jahren) hinbekommen haben. Ich hoffe bzw. bin überzeugt, dass man mit dem Wert in den nächsten Jahren noch viel Freude haben wird.
Weiß jemand etwas über das Spruchverfahren im Fall Buderus?
Im Übrigen bin ich dafür dass SCI am Ende des Jahres bei 15 € steht.
SAJO
bin neu hier und finde es eine beachtliche Leistung, was die von SCI in den letzten Jahren (insbesondere in den "schlechten" Jahren) hinbekommen haben. Ich hoffe bzw. bin überzeugt, dass man mit dem Wert in den nächsten Jahren noch viel Freude haben wird.
Weiß jemand etwas über das Spruchverfahren im Fall Buderus?
Im Übrigen bin ich dafür dass SCI am Ende des Jahres bei 15 € steht.
SAJO
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.070.758 von sajo131 am 21.01.07 02:29:37Bei Buderus gibts eine
Nachzahlung von EUR 13,--
pro Aktie zuzüglich Zinsen
seit 2004.
Nachzahlung von EUR 13,--
pro Aktie zuzüglich Zinsen
seit 2004.
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Inhaber der Umtauschansprüche in Aktien der ContiTech AG
Wertpapierkennnummer: 603 100; ISIN: DE 000 603 100 8
Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern der Umtauschansprüche in Aktien der ContiTech an, ihre Umtauschansprüche zu einem Preis von 20,00 EUR je Umtauschanspruch zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 20.000 Umtauschansprüche begrenzt. Sollten mehr Umtauschansprüche zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 9. Februar 2007, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Inhaber von Umtauschansprüchen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Inhaber von Umtauschansprüchen, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 9. Februar 2007,
18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter
www.sci-ag.de erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Umtauschansprüche wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern.
Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Umtauschansprüche auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, 24. Januar 2007
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Inhaber der Umtauschansprüche in Aktien der ContiTech AG
Wertpapierkennnummer: 603 100; ISIN: DE 000 603 100 8
Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern der Umtauschansprüche in Aktien der ContiTech an, ihre Umtauschansprüche zu einem Preis von 20,00 EUR je Umtauschanspruch zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 20.000 Umtauschansprüche begrenzt. Sollten mehr Umtauschansprüche zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 9. Februar 2007, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Inhaber von Umtauschansprüchen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Inhaber von Umtauschansprüchen, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 9. Februar 2007,
18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter
www.sci-ag.de erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Umtauschansprüche wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern.
Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Umtauschansprüche auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, 24. Januar 2007
Der Vorstand
Hatte bzw hat SCI noch die Kunert Aktie wenn ja ist es ja ein Tag zum freuen.
das 2006er Ergebnis von SCI ist sicher schon ausgerechnet. Bei einem Beteiligungsunternehmen wie SCI kann man das schon in der ersten Woche des neuen Jahres machen. Nun muß der Anleger geduldig bis zur Veröffentlichung warten.
Falkenstein hat seine Ergebnisprognose im Dezember gesenkt wegen entstandener Andienungsverluste. Solche Andienungsverluste könnten bei SCI auch aufgetreten sein mit ergebnisbelastender Wirkung.
Falkenstein hat seine Ergebnisprognose im Dezember gesenkt wegen entstandener Andienungsverluste. Solche Andienungsverluste könnten bei SCI auch aufgetreten sein mit ergebnisbelastender Wirkung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.299.638 von Hiberna am 30.01.07 17:06:33Du bist aber sehr ungeduldig,
ist ja noch nicht mal der Januar rum.
Und durch die Bilanz und GuV gewinnt
man bei keinem Beteiligungsunternehmen
grosse Erkenntnisse.
Wichtig ist wie das NAV sich entwickelt,
also die Vermögensposten zum jeweils
aktuellen Börsenwert.
Und Einreichungsverluste sind natürlich
kein Belastungsfaktor - sondern es ist
umso besser je grösser diese sind.
Natürlich nicht für die handelsrechtlichen
Geschäftszahlen - aber wie gesagt die bringen
sowieso wenig Erkenntnis.
Erfreulicherweise hat SCI Einreichungsverluste
bei Phoenix.
ist ja noch nicht mal der Januar rum.
Und durch die Bilanz und GuV gewinnt
man bei keinem Beteiligungsunternehmen
grosse Erkenntnisse.
Wichtig ist wie das NAV sich entwickelt,
also die Vermögensposten zum jeweils
aktuellen Börsenwert.
Und Einreichungsverluste sind natürlich
kein Belastungsfaktor - sondern es ist
umso besser je grösser diese sind.
Natürlich nicht für die handelsrechtlichen
Geschäftszahlen - aber wie gesagt die bringen
sowieso wenig Erkenntnis.
Erfreulicherweise hat SCI Einreichungsverluste
bei Phoenix.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.301.169 von rbaethke am 30.01.07 18:07:23hallo rbaethke,
danke für die info bzgl. buderus. bin jetzt im verteiler von sci für aktionärsinformationen und denke die lassen einem die infos für abgeschlossene spruchverfahren zukommen.
könntest du mir vielleicht erklären, was man unter einreichungsverlusten versteht.
gruss sajo
danke für die info bzgl. buderus. bin jetzt im verteiler von sci für aktionärsinformationen und denke die lassen einem die infos für abgeschlossene spruchverfahren zukommen.
könntest du mir vielleicht erklären, was man unter einreichungsverlusten versteht.
gruss sajo
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.452.655 von sajo131 am 05.02.07 22:18:15bin jetzt im verteiler von sci für aktionärsinformationen
hast Du einen Nachweis für Deinen Anteilsbesitz zusenden müssen und wenn ja, was hast Du hierfür zugesendet?
hast Du einen Nachweis für Deinen Anteilsbesitz zusenden müssen und wenn ja, was hast Du hierfür zugesendet?
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.452.729 von Hiberna am 05.02.07 22:22:53hallo hiberna,
hab meine kaufabrechnung für sci-ag (depotnr. usw. geschwärzt) per email zugesandt und das wars. war vorher schon im verteiler von "small caps ideas".
eine andere frage an alle:
ist man eigentlich insider, wenn man über diese schiene etwas über spruchvervahren erfährt bevor diese im ebanz veröffentlicht wurden?
oder ist es so, daß wenn ein gericht entscheidet diese entscheidung "öffentlich" ist? wie sieht es in dieser beziehung mit ad hoc mittteilungen aus? man liest alle möglichen scheiß adhoc meldungen, wobei ein entscheid über ein spruchverfahren extrem kursrelevante auswirkungen haben kann.
will damit nicht den eindruck erwecken, die sci-ag müsste ständig irgendwelche adhock meldungen veröffentlichen, sondern wann muss man eigentlich eine adhock meldung lancieren?
Im Übrigen bin ich dafür dass SCI am Ende des Jahres bei 15 € steht.
SAJO
hab meine kaufabrechnung für sci-ag (depotnr. usw. geschwärzt) per email zugesandt und das wars. war vorher schon im verteiler von "small caps ideas".
eine andere frage an alle:
ist man eigentlich insider, wenn man über diese schiene etwas über spruchvervahren erfährt bevor diese im ebanz veröffentlicht wurden?
oder ist es so, daß wenn ein gericht entscheidet diese entscheidung "öffentlich" ist? wie sieht es in dieser beziehung mit ad hoc mittteilungen aus? man liest alle möglichen scheiß adhoc meldungen, wobei ein entscheid über ein spruchverfahren extrem kursrelevante auswirkungen haben kann.
will damit nicht den eindruck erwecken, die sci-ag müsste ständig irgendwelche adhock meldungen veröffentlichen, sondern wann muss man eigentlich eine adhock meldung lancieren?
Im Übrigen bin ich dafür dass SCI am Ende des Jahres bei 15 € steht.
SAJO
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.452.655 von sajo131 am 05.02.07 22:18:15Einreichungsverlust:
Beispiel:
Unternehmen A bietet Abfindungsangebot
mit Nachbesserungsabrede zu 20 an (die
meisten freiwilligen Angebote sind
allerdings ohne Nachbesserungsklausel).
Daraufhin kauft man an der Börse zu z.B. 22
und reicht diese zu 20 ein. Und schon hat
man 2,-- Verlust gemacht. Natürlich macht
man das nur weil man sicher ist nachher
eine Nachbesserung deutlich über 2,-- zu
erhalten. Zunächst ists aber ein Verlust
und bis die Spruchverfahren abgeschlossen
sind dauerts leider gerne mal 2 oder 3 Jahre.
Aktuell scheint sowas bei Allileben 840 300
nun möglich. Noch hab ich aber nichts definitives
gelesen (ordentlich dazugekauft aber trotzdem schon
mal).
Normalerweise ist es am besten bei Abfindungs-
geschichten so lange wie möglich an den Aktien
kleben zu bleiben - die letzten Stücke sind
die teursten. Gibts aber eine Nachbesserungs-
klausel kann es besser sein freiwillig abzugeben
wenn man dann sofort Geld bekommt (für das man
ggf. gleich wieder von diesen Aktien kauft!)
zu #85
Gerichtsverfahren sind öffentlich.
Das ist nix geheimes. Jeder hätte
ja an den Verhandlungen als Zuhörer
teilnehmen können. Hab ich allerdings
selber noch nie gemacht. Obwohl ich
auch Buderus hatte hab ich den Nachbesserungs-
betrag auch erst durch den SCI-Newsletter
erfahren. Kommt aber sicher bald im Bundesanzeiger.
Beispiel:
Unternehmen A bietet Abfindungsangebot
mit Nachbesserungsabrede zu 20 an (die
meisten freiwilligen Angebote sind
allerdings ohne Nachbesserungsklausel).
Daraufhin kauft man an der Börse zu z.B. 22
und reicht diese zu 20 ein. Und schon hat
man 2,-- Verlust gemacht. Natürlich macht
man das nur weil man sicher ist nachher
eine Nachbesserung deutlich über 2,-- zu
erhalten. Zunächst ists aber ein Verlust
und bis die Spruchverfahren abgeschlossen
sind dauerts leider gerne mal 2 oder 3 Jahre.
Aktuell scheint sowas bei Allileben 840 300
nun möglich. Noch hab ich aber nichts definitives
gelesen (ordentlich dazugekauft aber trotzdem schon
mal).
Normalerweise ist es am besten bei Abfindungs-
geschichten so lange wie möglich an den Aktien
kleben zu bleiben - die letzten Stücke sind
die teursten. Gibts aber eine Nachbesserungs-
klausel kann es besser sein freiwillig abzugeben
wenn man dann sofort Geld bekommt (für das man
ggf. gleich wieder von diesen Aktien kauft!)
zu #85
Gerichtsverfahren sind öffentlich.
Das ist nix geheimes. Jeder hätte
ja an den Verhandlungen als Zuhörer
teilnehmen können. Hab ich allerdings
selber noch nie gemacht. Obwohl ich
auch Buderus hatte hab ich den Nachbesserungs-
betrag auch erst durch den SCI-Newsletter
erfahren. Kommt aber sicher bald im Bundesanzeiger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.466.462 von rbaethke am 06.02.07 17:16:16hallo rbaethke,
vielen dank für die erklärung.
sajo
vielen dank für die erklärung.
sajo
Heinrich Industries Nachzahlung 7,81 €. SCI war dabei...
http://www.gsc-research.de/uploads/tx_mfcgsc/artikel/2007_02…
http://www.gsc-research.de/uploads/tx_mfcgsc/artikel/2007_02…
hallo,
kann mir vielleicht mal jemand erklären, was ein freiwillig, öffentliches kaufangebot deutlich unter dem "marktwert" sprich börsenkurs für einen sinn macht? wer verkauft denn seine z.B. umtauschansprüche von phönix für 20 Euro, wenns an der börse dafür wesentlich mehr gibt?
danke für eine antwort.
im übrigen ....
sajo
kann mir vielleicht mal jemand erklären, was ein freiwillig, öffentliches kaufangebot deutlich unter dem "marktwert" sprich börsenkurs für einen sinn macht? wer verkauft denn seine z.B. umtauschansprüche von phönix für 20 Euro, wenns an der börse dafür wesentlich mehr gibt?
danke für eine antwort.
im übrigen ....
sajo
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.765.836 von sajo131 am 17.02.07 01:51:05Es gibt seit Ende Januar keinen
Börsenhandel mehr in den
Umtauschansprüchen von daher
nimmt der eine oder andere
das Bargeld vielleicht ganz
gerne. Wird ja niemand dazu
gezwungen abzugeben.
Börsenhandel mehr in den
Umtauschansprüchen von daher
nimmt der eine oder andere
das Bargeld vielleicht ganz
gerne. Wird ja niemand dazu
gezwungen abzugeben.
Rundschreiben an die Aktionäre der SCI AG vom 19.02.2007:
"Sehr geehrte Aktionäre,
die GL AG, Hamburg, hat soeben mitgeteilt, dass einer ihrer Großaktionäre ein öffentliches Kaufangebot zum Preis von 1.000 EUR je Aktie der GL AG abgeben wird. Das Angebot steht im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der einzigen Beteiligung, des Zeitarbeitsunternehmens orizon AG. Diesem Verkauf hat die Hauptversammlung zugestimmt, jedoch wurde gegen den Beschluss seitens mehrerer Aktionäre Widerspruch zu Protokoll erklärt. Die SCI AG ist nach unserer Kenntnis größter außenstehender Aktionär der GL AG und hat zum Zeitpunkt der Hauptversammlung der GL AG rund ein Drittel der im Streubesitz befindlichen Aktien vertreten.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Wiederhold
Vorstand"
Mein Hinweis: das Volumen und der Einstandspreis im Besitz der SCI lassen sich schätzen auf Grund der Umsätze der letzten 1,5 Jahre, wobei natürlich SCI nicht der einzige Käufer gewesen sein wird.
"Sehr geehrte Aktionäre,
die GL AG, Hamburg, hat soeben mitgeteilt, dass einer ihrer Großaktionäre ein öffentliches Kaufangebot zum Preis von 1.000 EUR je Aktie der GL AG abgeben wird. Das Angebot steht im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der einzigen Beteiligung, des Zeitarbeitsunternehmens orizon AG. Diesem Verkauf hat die Hauptversammlung zugestimmt, jedoch wurde gegen den Beschluss seitens mehrerer Aktionäre Widerspruch zu Protokoll erklärt. Die SCI AG ist nach unserer Kenntnis größter außenstehender Aktionär der GL AG und hat zum Zeitpunkt der Hauptversammlung der GL AG rund ein Drittel der im Streubesitz befindlichen Aktien vertreten.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Wiederhold
Vorstand"
Mein Hinweis: das Volumen und der Einstandspreis im Besitz der SCI lassen sich schätzen auf Grund der Umsätze der letzten 1,5 Jahre, wobei natürlich SCI nicht der einzige Käufer gewesen sein wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.871.533 von ImmoAGfan am 21.02.07 11:12:24Die SCI AG ist nach unserer Kenntnis größter außenstehender Aktionär der GL AG und hat zum Zeitpunkt der Hauptversammlung der GL AG rund ein Drittel der im Streubesitz befindlichen Aktien vertreten.
laut Hauptversammlungsbericht von GSC Research über die Hauptversammlung vom 31.01.2007 befanden sich 572 Aktien im Streubesitz. Damit gehören ca. 190 Aktien der SCI AG.
laut Hauptversammlungsbericht von GSC Research über die Hauptversammlung vom 31.01.2007 befanden sich 572 Aktien im Streubesitz. Damit gehören ca. 190 Aktien der SCI AG.
Das ergäbe einen Ertrag zwischen 80 und 100 TEUR nicht schlecht für ein Investment...
!
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Mal sehen wie das Ergebnis sein wird
hat jemand eine Vorstellung davon, wann das Jahresergebnis der SCI AG veröffentlicht werden wird?
Im vorigen Jahr um diese Zeit war SCI noch nicht börsennotiert. So hat man keinen vorjährigen Veröffentlichungstermin als Anhaltspunkt für eine Veröffentlichung in diesem Jahr.
Vielleicht ist jetzt die Marke von 13 Euro übersprungen.
Im vorigen Jahr um diese Zeit war SCI noch nicht börsennotiert. So hat man keinen vorjährigen Veröffentlichungstermin als Anhaltspunkt für eine Veröffentlichung in diesem Jahr.
Vielleicht ist jetzt die Marke von 13 Euro übersprungen.
nur kurz gerüchteweise:
die GF soll sich dienstlich in Vietnam aufhalten.
Nach einem ähnlichen Aufenthalt in den baltischen Staaten wurden vor ca. 1-2 Jahren interessante Investments gemacht, u.a. Parex (?) Bank, die u.U. vor einem Verkauf stehen.
die GF soll sich dienstlich in Vietnam aufhalten.
Nach einem ähnlichen Aufenthalt in den baltischen Staaten wurden vor ca. 1-2 Jahren interessante Investments gemacht, u.a. Parex (?) Bank, die u.U. vor einem Verkauf stehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.474.064 von ImmoAGfan am 24.03.07 15:06:55Wenn das Gerücht stimmen sollte naja fände ich das nicht gut den Vietnam ist schon sehr gut gelaufen ausserdem sollte er eher das tun was er kann Nebenwerte in Deutschland
nur zur Info (auch Gerücht):
der Vorstand war auch in Dubai und fand die Situation dort als nicht mehr investitutionswürdig. Ich finde es super, daß solche Märkte abgeklopft werden.
der Vorstand war auch in Dubai und fand die Situation dort als nicht mehr investitutionswürdig. Ich finde es super, daß solche Märkte abgeklopft werden.
"Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen
Die im November 2006 durchgeführte Kapitalerhöhung ist nunmehr in das Handelsregister eingetragen worden. Das Grundkapital unserer Gesellschaft beträgt 1.068.470 EUR und ist eingeteilt in 427.388 Aktien. Die Verbriefung und Einbuchung der neuen Aktien in die Depots ist veranlasst und wird in den nächsten Wochen erfolgen."
http://www.gsc-research.de/gsc/nachrichten/detailansicht/ind…
Die im November 2006 durchgeführte Kapitalerhöhung ist nunmehr in das Handelsregister eingetragen worden. Das Grundkapital unserer Gesellschaft beträgt 1.068.470 EUR und ist eingeteilt in 427.388 Aktien. Die Verbriefung und Einbuchung der neuen Aktien in die Depots ist veranlasst und wird in den nächsten Wochen erfolgen."
http://www.gsc-research.de/gsc/nachrichten/detailansicht/ind…
Was meint Ihr zahlt SCI ne Dividende und wenn ja in welcher Höhe
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2007 um 17:30 Uhr im Gästehaus der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frauenlobstraße 1, 60487 Frankfurt am Main mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2006, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von EURO 1.316.247,38 für die Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,25 je gewinnberechtigter Stückaktie zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag von EURO 1.209.400,38 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die JAKOB WIRTSCHAFTSPRÜFUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wilhelmshöher Str.1, 34225 Baunatal zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von insgesamt 11.100,00 EURO (einschließlich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des derzeitigen Genehmigten Kapitals sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, Satzungsänderung
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Dezember 2004 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. November 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EURO 246.000,00 zu erhöhen. Zum Zeitpunkt der Einladung besteht das Genehmigte Kapital nach teilweiser Ausnutzung noch in Höhe von EURO 121.000,00.
Um das Genehmigte Kapital wieder auf den vollen Betrag aufzufüllen und die Laufzeit anzupassen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:
Der § 7 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„§ 7 Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Mai 2012 um bis zu EURO 534.000,00 (Nennbetrag) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht darf nur in folgenden Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden:
1. für Spitzenbeträge;
2. soweit erforderlich um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Optionsrechte als Aktionär zustehen würde;
3. wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und des § 7 (Genehmigtes Kapital) entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen.“
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals V, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30. November 2007 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 228.660,00 mit einer Laufzeit von längstens fünf Jahren zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit eine anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 114.330,00 zu begeben. Den Aktionären und Inhabern von Optionsscheinen auf Aktien steht dabei grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Dieses kann allerdings für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.
Bei der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhabern nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen.
Der jeweils festzusetzende Optionspreis für eine Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,50 muß bei Ausgabe der Optionsschuldverschreibung mindestens EUR 14,00 betragen.
Der Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 Aktiengesetz aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Optionsschuldverschreibungsbedingungen bei Kapitalveränderungen angepasst werden (Verwässerungsschutz).
b) Bedingtes Kapital V
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 114.330,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 45.732 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an die Inhaber oder Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung unter a) bis zum 30. November 2007 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß a) jeweils festzulegenden Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
c) Satzungsänderung
In der Satzung wird in § 8 (Bedingtes Kapital) ein Absatz 5 neu eingefügt und wie folgt gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 114.330 durch Ausgabe von bis zu Stück 45.732 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V).
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von Optionsschuldverschreibungen, deren Ausgabe an die Aktionäre und Inhaber von Optionsscheinen auf Aktien durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 beschlossen wurde, von ihrem Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 8 der Satzung (Bedingtes Kapital) entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals anzupassen.“
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. November 2008 eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Parkett-Handel um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.
d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 zu Tagesordnungspunkt 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 24. April 2007 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tage vor der Versammlung, das ist der 8. Mai 2007 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen.
SCI AG
Weilburger Straße 6
61250 Usingen
Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Hierzu benötigt der Bevollmächtigte eine in der Hauptversammlung vorzulegende schriftliche Vollmacht.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.068.470. Es ist eingeteilt in 427.388 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 427.388 Stimmrechte.
Usingen, im April 2007
Der Vorstand
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2007 um 17:30 Uhr im Gästehaus der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frauenlobstraße 1, 60487 Frankfurt am Main mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2006, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von EURO 1.316.247,38 für die Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,25 je gewinnberechtigter Stückaktie zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag von EURO 1.209.400,38 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die JAKOB WIRTSCHAFTSPRÜFUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wilhelmshöher Str.1, 34225 Baunatal zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von insgesamt 11.100,00 EURO (einschließlich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des derzeitigen Genehmigten Kapitals sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, Satzungsänderung
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Dezember 2004 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. November 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EURO 246.000,00 zu erhöhen. Zum Zeitpunkt der Einladung besteht das Genehmigte Kapital nach teilweiser Ausnutzung noch in Höhe von EURO 121.000,00.
Um das Genehmigte Kapital wieder auf den vollen Betrag aufzufüllen und die Laufzeit anzupassen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:
Der § 7 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„§ 7 Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Mai 2012 um bis zu EURO 534.000,00 (Nennbetrag) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht darf nur in folgenden Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden:
1. für Spitzenbeträge;
2. soweit erforderlich um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Optionsrechte als Aktionär zustehen würde;
3. wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und des § 7 (Genehmigtes Kapital) entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen.“
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals V, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30. November 2007 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 228.660,00 mit einer Laufzeit von längstens fünf Jahren zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit eine anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 114.330,00 zu begeben. Den Aktionären und Inhabern von Optionsscheinen auf Aktien steht dabei grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Dieses kann allerdings für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.
Bei der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhabern nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen.
Der jeweils festzusetzende Optionspreis für eine Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,50 muß bei Ausgabe der Optionsschuldverschreibung mindestens EUR 14,00 betragen.
Der Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 Aktiengesetz aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Optionsschuldverschreibungsbedingungen bei Kapitalveränderungen angepasst werden (Verwässerungsschutz).
b) Bedingtes Kapital V
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 114.330,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 45.732 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an die Inhaber oder Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung unter a) bis zum 30. November 2007 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß a) jeweils festzulegenden Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
c) Satzungsänderung
In der Satzung wird in § 8 (Bedingtes Kapital) ein Absatz 5 neu eingefügt und wie folgt gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 114.330 durch Ausgabe von bis zu Stück 45.732 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V).
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von Optionsschuldverschreibungen, deren Ausgabe an die Aktionäre und Inhaber von Optionsscheinen auf Aktien durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 beschlossen wurde, von ihrem Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 8 der Satzung (Bedingtes Kapital) entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals anzupassen.“
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. November 2008 eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Parkett-Handel um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.
d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 zu Tagesordnungspunkt 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 24. April 2007 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tage vor der Versammlung, das ist der 8. Mai 2007 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen.
SCI AG
Weilburger Straße 6
61250 Usingen
Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Hierzu benötigt der Bevollmächtigte eine in der Hauptversammlung vorzulegende schriftliche Vollmacht.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.068.470. Es ist eingeteilt in 427.388 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 427.388 Stimmrechte.
Usingen, im April 2007
Der Vorstand
ich habe heute den Geschäftsbericht 2006 gelesen.
Er ist nur 21 Seiten lang und man kann sich somit schnell über das Unternehmen SCI AG informieren.
Aufgefallen ist mir dabei, daß der Alleinvorstand, Herr Wiederhold, von Beruf Diplom-Ingenieur ist. Ich habe deshalb als SCI-Aktionär etwas Angst, daß Herr Wiederhold nicht genügend Fachkenntisse hat, um bilanzielle, betriebswirtschaftliche und juristische Sachverhalte richtig beurteilen zu können.
Ich kenne sogar viele Betriebswirte, die keine Bilanzen lesen und Verträge nicht sicher auf Risiken hin untersuchen können.
Ich war allerdings noch nicht auf einer Hauptversammlung der SCI AG und kenne Herrn Wiederhold nicht persönlich. Es kann durchaus sein, daß meine Befürchtungen unberechtigt sind.
Er ist nur 21 Seiten lang und man kann sich somit schnell über das Unternehmen SCI AG informieren.
Aufgefallen ist mir dabei, daß der Alleinvorstand, Herr Wiederhold, von Beruf Diplom-Ingenieur ist. Ich habe deshalb als SCI-Aktionär etwas Angst, daß Herr Wiederhold nicht genügend Fachkenntisse hat, um bilanzielle, betriebswirtschaftliche und juristische Sachverhalte richtig beurteilen zu können.
Ich kenne sogar viele Betriebswirte, die keine Bilanzen lesen und Verträge nicht sicher auf Risiken hin untersuchen können.
Ich war allerdings noch nicht auf einer Hauptversammlung der SCI AG und kenne Herrn Wiederhold nicht persönlich. Es kann durchaus sein, daß meine Befürchtungen unberechtigt sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.748.754 von Hiberna am 10.04.07 22:46:32fahr halt zur hauptversammlung und mach dir ein bild.
apropos hauptversammlung: wie lange wird die veranstaltung voraussichtlich dauern? wie ist die "verpflegung"? komme aus dem bonn-kölner raum, würde die hv gern besuchen und wüsste gerne, wann ich wieder die heimreise antreten kann.
hallo rbaethke,
vielleicht kannst du mir weiterhelfen, weil du schon eine hv besucht hast?
danke für die antworten
sajo
im Übrigen bin ich dafür dass SCI am Ende des Jahres bei 15 € steht.
apropos hauptversammlung: wie lange wird die veranstaltung voraussichtlich dauern? wie ist die "verpflegung"? komme aus dem bonn-kölner raum, würde die hv gern besuchen und wüsste gerne, wann ich wieder die heimreise antreten kann.
hallo rbaethke,
vielleicht kannst du mir weiterhelfen, weil du schon eine hv besucht hast?
danke für die antworten
sajo
im Übrigen bin ich dafür dass SCI am Ende des Jahres bei 15 € steht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.748.754 von Hiberna am 10.04.07 22:46:32Die Angst hätte ich eher, wenn Herr Wiederhold den Titel eines Diplom-Kaufmanns oder MBAs führen würde.
Die "Efficient Market Hypothesis" ist doch das beste Beispiel, dass man Wertpapieranalyse und Bilanzanalyse nicht an der Universität lernt.
Um das Management zu beurteilen, würde ich empfehlen, die älteren Geschäftsberichte und HV-Berichte von GSC zu lesen. Ansonsten spricht die langfristige Entwicklung des NAV pro Aktie, insbesondere auch in den schlechten Börsenjahren 2001-2003, aus meiner Sicht eindeutig für die Qualität des Managements.
Die "Efficient Market Hypothesis" ist doch das beste Beispiel, dass man Wertpapieranalyse und Bilanzanalyse nicht an der Universität lernt.
Um das Management zu beurteilen, würde ich empfehlen, die älteren Geschäftsberichte und HV-Berichte von GSC zu lesen. Ansonsten spricht die langfristige Entwicklung des NAV pro Aktie, insbesondere auch in den schlechten Börsenjahren 2001-2003, aus meiner Sicht eindeutig für die Qualität des Managements.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.750.450 von sajo131 am 11.04.07 00:35:23vorab:
ich schlage vor den hier in der
Luft hängenden Thread nicht fortzuführen
sondern den unter der Aktie SCI - 605 101
neu angelegten fortzuführen.
Zu Deiner Frage:
Die offiziellen Teile der HVs waren jeweils
recht schnell abgehandelt: ein ausführlicher
Vorstandsbericht und jeweils wenige kurze
Fragen und Antworten (so ca. 1 bis 1,5 Stunden).
Die Bewirtungen waren bisher immer sehr gut,
was sich nun nach dem Börsengang aber etwas
verschlechtern mag - je mehr Aktionäre umso
schwieriger wirds.
Hat ja auch schon nachgelassen, da es auch
vorbörslich immer mehr Aktionäre wurden,
so wurde vor der letzten immer serviert,
nun ist es Buffet - ab einer gewissen Größe
wirds halt schwierig oder auch zu teuer.
siehe auch die HV-Bewertungen
der von mir besuchten HVs (rund 100 pro Jahr) auf meiner Homepage
(Link in meinem Profil)
ich schlage vor den hier in der
Luft hängenden Thread nicht fortzuführen
sondern den unter der Aktie SCI - 605 101
neu angelegten fortzuführen.
Zu Deiner Frage:
Die offiziellen Teile der HVs waren jeweils
recht schnell abgehandelt: ein ausführlicher
Vorstandsbericht und jeweils wenige kurze
Fragen und Antworten (so ca. 1 bis 1,5 Stunden).
Die Bewirtungen waren bisher immer sehr gut,
was sich nun nach dem Börsengang aber etwas
verschlechtern mag - je mehr Aktionäre umso
schwieriger wirds.
Hat ja auch schon nachgelassen, da es auch
vorbörslich immer mehr Aktionäre wurden,
so wurde vor der letzten immer serviert,
nun ist es Buffet - ab einer gewissen Größe
wirds halt schwierig oder auch zu teuer.
Benotung:
(in 2004 und 2006 je 2 HVs)
Name/Jahr/Essen/Verfügbarkeit/Geschenk/Ort/Ambiente
SCI/04/1++W/1++++/6/Fairway Frankfurt/1
SCI/04/1++W/1++++/6/Lindenhof Bad Vilbel/1+
SCI/05/SUPERIOR++ S!! W!!/1++++/6/Hotel Maingau Frankfurt/1+
SCI -AO-/06/SUPERIOR++ S!! W!!/1++++/6/Hotel Maingau Frankfurt/1+
SCI/06/1 W!/1/3/Schloss Kransberg Usingen/1+
siehe auch die HV-Bewertungen
der von mir besuchten HVs (rund 100 pro Jahr) auf meiner Homepage
(Link in meinem Profil)
Sehr gute SCI HV ich denke da liegt man Goldrichtig vorallen eine große Postion war Gerling da freut man sich
Interesanter Wert und das Gerling im Depot war freut mich
Hallo SCI-Interessierte,
nehmt bitte alle den neuen Thread "SCI AG" zum posten. Dieser Alte hier ist, zumindestens was die Kursdarstellung anbetrifft, scheinbar tot. Mehrere Anfragen bei Wblieben dazu ohne Erfolg.
Schönen Gruß!
BalouM
nehmt bitte alle den neuen Thread "SCI AG" zum posten. Dieser Alte hier ist, zumindestens was die Kursdarstellung anbetrifft, scheinbar tot. Mehrere Anfragen bei Wblieben dazu ohne Erfolg.
Schönen Gruß!
BalouM
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.389.418 von BalouM am 19.05.07 22:38:51Sorry,
hier noch der Link:
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1116384-1.h…
hier noch der Link:
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1116384-1.h…
Also ich poste gerne hier den hier sind auch die alten Postings dazu ist der Kurs nun auch drin
SCI im Handelsblatt:
Jil Sander kommt nicht zur Ruhe - Kleinaktionär sperrt sich gegen Zwangsabfindung - Mehrheitseigner sehen Restrukturierung gefährdet
Handelsblatt Nr. 098 vom 23.05.2007 Seite 17 TANJA KEWES | DÜSSELDORF Die Auseinandersetzung um die Luxusmodemarke Jil Sander geht in eine neue Runde. Das vom neuen Mehrheitsaktionär, dem britischen Finanzinvestor Change Capital Partners, angestrengte Delisting droht sich zu verzögern. Ein Kleinaktionär will die im Rahmen des Squeeze-Out-Verfahrens angebotene Barabfindung nicht akzeptieren.
"Verbleibt die Jil Sander AG weiter an der Börse, dann ist unser Ziel gefährdet, im laufenden Geschäftsjahr die Gewinnschwelle zu erreichen. Neben den Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro für Veröffentlichungspflichten einer börsennotierten Gesellschaft werden auch interne Abläufe blockiert", sagte Armin Müller, Finanzvorstand der Jil Sander AG, dem Handelsblatt. Zum laufenden Verfahren wollte sich Müller nicht äußern.
Die britische Investorengruppe Change Capital Partners um den früheren Carrefour-Aufsichtsratschef Luc Vandevelde und den ehemaligen Marks&Spencer-Chef Roger Holmes hatte im Mai 2006 angekündigt, die Kleinaktionäre mit einer Zwangsabfindung aus dem Unternehmen drängen zu wollen. Gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. September 2006 beschlossene Barabfindung in Höhe von 347,94 Euro - weit unter dem letzten Börsenkurs, aber über dem vom bestellten Wirtschaftsprüfer ermittelten Unternehmenswert - hatten 15 Kleinaktionäre geklagt. Einem Teilvergleich in Höhe von bis zu 371,03 Euro je Vorzugsaktie stimmten im April dieses Jahres 14 der 15 Kleinaktionäre zu.
Lediglich die Beteiligungsgesellschaft SCI aus Usingen bei Frankfurt will ihr Paket von rund 3 700 der insgesamt 120.000 Vorzugsaktien nicht verkaufen. "Die bisher angebotene Abfindung ist uns zu wenig. Die Jil Sander AG steht am Anfang der Restrukturierung. An der Wachstumsgeschichte wollen wir teilhaben. Wir werden durch alle Instanzen gehen", sagte SCI-Vorstandschef Oliver Wiederhold dem Handelsblatt.
Die Krise der Jil Sander AG setzt sich damit fort. Für rund 100 Mill. Euro hatte die für ihren puristischen Stil berühmte Modedesignerin die Mehrheit an der Jil Sander AG im Jahr 1999 an den Mailänder Luxusmodekonzern Prada verkauft. Doch Prada-Chef Patrizio Bertelli bekam die Marke nicht in den Griff. Seit 2001 schreibt die Jil Sander AG rote Zahlen. Die Mailänder Mutter zog 2005 die Notbremse. Prada schloss das Werk in Ellerau und baute die Hamburger Zentrale um. Rund 300 Mitarbeiter verloren ihren Job. Der belgische Designer Raf Simons belebte die Marke kreativ. "Raf Simons hat die Marke Jil Sander mit modernsten Materialien und überraschenden Effekten wie Farbblitzen weiterentwickelt. Ihr Alleinstellungsmerkmal der klaren, weichen Silhouette hat er dabei bewahrt", sagt Clemens Pflanz von der Strategieberatung Roland Berger.
Der von Change Capital Partners bestellte Finanzvorstand Armin Müller und sein italienischer, noch von Prada engagierter Vorstandskollege Giacomo Ferraris, treiben die Restrukturierung voran. Die Struktur der Jil Sander AG ist mit rund 370 Mitarbeitern - davon fast die Hälfte im Verkauf vor Ort - extrem schlank und mittlerweile auch wieder schlagkräftig. Das Filialnetz wird erweitert und modernisiert. 40 eigene Filialen soll es bis Ende dieses Jahres geben. Und um das margenträchtige Geschäft mit Accessoires voranzutreiben, vergaben Müller und Ferraris nicht etwa Lizenzen, sondern gründeten eine eigene Accessoires-Abteilung.
"Die Restrukturierung von Jil Sander zielt auf die strategische Markenentwicklung und nicht nur auf kurzfristige Effekte", sagt Pflanz. Die Zahlen spiegeln den frischen Wind wider. Im vergangenen Geschäftsjahr 2006/2007 (bis Ende Januar) verzeichnete Jil Sander bei nahezu stagnierendem Umsatz von 129 Mill. Euro erstmals seit Jahren wieder ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 4,3 Mill. Euro. Das Nettoergebnis (Ebit) belief sich auf Minus 14,1 Mill. Euro. Für das laufende Jahr sind schwarze Zahlen avisiert.
MfG JE
Jil Sander kommt nicht zur Ruhe - Kleinaktionär sperrt sich gegen Zwangsabfindung - Mehrheitseigner sehen Restrukturierung gefährdet
Handelsblatt Nr. 098 vom 23.05.2007 Seite 17 TANJA KEWES | DÜSSELDORF Die Auseinandersetzung um die Luxusmodemarke Jil Sander geht in eine neue Runde. Das vom neuen Mehrheitsaktionär, dem britischen Finanzinvestor Change Capital Partners, angestrengte Delisting droht sich zu verzögern. Ein Kleinaktionär will die im Rahmen des Squeeze-Out-Verfahrens angebotene Barabfindung nicht akzeptieren.
"Verbleibt die Jil Sander AG weiter an der Börse, dann ist unser Ziel gefährdet, im laufenden Geschäftsjahr die Gewinnschwelle zu erreichen. Neben den Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro für Veröffentlichungspflichten einer börsennotierten Gesellschaft werden auch interne Abläufe blockiert", sagte Armin Müller, Finanzvorstand der Jil Sander AG, dem Handelsblatt. Zum laufenden Verfahren wollte sich Müller nicht äußern.
Die britische Investorengruppe Change Capital Partners um den früheren Carrefour-Aufsichtsratschef Luc Vandevelde und den ehemaligen Marks&Spencer-Chef Roger Holmes hatte im Mai 2006 angekündigt, die Kleinaktionäre mit einer Zwangsabfindung aus dem Unternehmen drängen zu wollen. Gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. September 2006 beschlossene Barabfindung in Höhe von 347,94 Euro - weit unter dem letzten Börsenkurs, aber über dem vom bestellten Wirtschaftsprüfer ermittelten Unternehmenswert - hatten 15 Kleinaktionäre geklagt. Einem Teilvergleich in Höhe von bis zu 371,03 Euro je Vorzugsaktie stimmten im April dieses Jahres 14 der 15 Kleinaktionäre zu.
Lediglich die Beteiligungsgesellschaft SCI aus Usingen bei Frankfurt will ihr Paket von rund 3 700 der insgesamt 120.000 Vorzugsaktien nicht verkaufen. "Die bisher angebotene Abfindung ist uns zu wenig. Die Jil Sander AG steht am Anfang der Restrukturierung. An der Wachstumsgeschichte wollen wir teilhaben. Wir werden durch alle Instanzen gehen", sagte SCI-Vorstandschef Oliver Wiederhold dem Handelsblatt.
Die Krise der Jil Sander AG setzt sich damit fort. Für rund 100 Mill. Euro hatte die für ihren puristischen Stil berühmte Modedesignerin die Mehrheit an der Jil Sander AG im Jahr 1999 an den Mailänder Luxusmodekonzern Prada verkauft. Doch Prada-Chef Patrizio Bertelli bekam die Marke nicht in den Griff. Seit 2001 schreibt die Jil Sander AG rote Zahlen. Die Mailänder Mutter zog 2005 die Notbremse. Prada schloss das Werk in Ellerau und baute die Hamburger Zentrale um. Rund 300 Mitarbeiter verloren ihren Job. Der belgische Designer Raf Simons belebte die Marke kreativ. "Raf Simons hat die Marke Jil Sander mit modernsten Materialien und überraschenden Effekten wie Farbblitzen weiterentwickelt. Ihr Alleinstellungsmerkmal der klaren, weichen Silhouette hat er dabei bewahrt", sagt Clemens Pflanz von der Strategieberatung Roland Berger.
Der von Change Capital Partners bestellte Finanzvorstand Armin Müller und sein italienischer, noch von Prada engagierter Vorstandskollege Giacomo Ferraris, treiben die Restrukturierung voran. Die Struktur der Jil Sander AG ist mit rund 370 Mitarbeitern - davon fast die Hälfte im Verkauf vor Ort - extrem schlank und mittlerweile auch wieder schlagkräftig. Das Filialnetz wird erweitert und modernisiert. 40 eigene Filialen soll es bis Ende dieses Jahres geben. Und um das margenträchtige Geschäft mit Accessoires voranzutreiben, vergaben Müller und Ferraris nicht etwa Lizenzen, sondern gründeten eine eigene Accessoires-Abteilung.
"Die Restrukturierung von Jil Sander zielt auf die strategische Markenentwicklung und nicht nur auf kurzfristige Effekte", sagt Pflanz. Die Zahlen spiegeln den frischen Wind wider. Im vergangenen Geschäftsjahr 2006/2007 (bis Ende Januar) verzeichnete Jil Sander bei nahezu stagnierendem Umsatz von 129 Mill. Euro erstmals seit Jahren wieder ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 4,3 Mill. Euro. Das Nettoergebnis (Ebit) belief sich auf Minus 14,1 Mill. Euro. Für das laufende Jahr sind schwarze Zahlen avisiert.
MfG JE
der Vergleich bei BrainForce Financial Solutions ist rechtkräftig geworden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.501.100 von philojoephus am 28.05.07 14:01:53Lediglich die Beteiligungsgesellschaft SCI aus Usingen bei Frankfurt will ihr Paket von rund 3 700 der insgesamt 120.000 Vorzugsaktien nicht verkaufen.
3.700 Vorzugsaktien mal angebotenen Vergleichspreis in Höhe von 371,03 Euro ergibt einen Wert von ca 1.4 Millionen Euro.
Erstaunlich ist es, daß Jil Sander nicht unter den größten Aktienpositionen bei SCI am Jahresende 2006 war, zu denen laut Aussage bei der Hauptversammlung Deutsche Steinzeug, GFKL Financial Services, Gerling und Kölnische Rück gehörten.
Vielleicht gehörten die vorgenannten 3.700 Vorzüge nicht vollständig der SCI AG und werden zum Teil nur durch die SCI AG vertreten.
3.700 Vorzugsaktien mal angebotenen Vergleichspreis in Höhe von 371,03 Euro ergibt einen Wert von ca 1.4 Millionen Euro.
Erstaunlich ist es, daß Jil Sander nicht unter den größten Aktienpositionen bei SCI am Jahresende 2006 war, zu denen laut Aussage bei der Hauptversammlung Deutsche Steinzeug, GFKL Financial Services, Gerling und Kölnische Rück gehörten.
Vielleicht gehörten die vorgenannten 3.700 Vorzüge nicht vollständig der SCI AG und werden zum Teil nur durch die SCI AG vertreten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.998.129 von Hiberna am 18.06.07 15:14:54schonmal auf die idee gekommen dass das hb unsinn schreibt? - die 3700 stück entsprechen nämlich m.w. dem kompletten freefloat...
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.019.755 von NMspezi2 am 19.06.07 15:37:33vielen Dank für den Hinweis.
So genau hatte ich Jil Sander nicht angeguckt.
So genau hatte ich Jil Sander nicht angeguckt.
Weis wer wievile HVB SCI hat
Und wer ist eigentlich Grossaktinär bei SCI
Und wer ist eigentlich Grossaktinär bei SCI
Langsam aber sicher geht es nach oben
interessant ist die 33-seitige Basisstudie über die Scherzer AG, die im gleichen Geschäftsfeld tätig ist wie die SCI AG, unter http://www.scherzer-ag.de/downloads/Research/Scherzer_Basiss…
Auf Seite 23 der Studie gibt es einen Vergleich der Eigenkapitalrenditen nach Steuern bei ausgewählten Beteiligungsunternehmen.
Im 5-Jahresdurchschnitt (2002-2006) betrug diese 30.55 Prozent bei der SCI AG. Von den 15 aufgeführten Unternehmen erzielte die SCI AG die zweitbeste Eigenkapitalrendite.
Im 5-Jahresdurchschnitt (2002-2006) betrug diese 30.55 Prozent bei der SCI AG. Von den 15 aufgeführten Unternehmen erzielte die SCI AG die zweitbeste Eigenkapitalrendite.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.469.222 von Hiberna am 03.07.07 14:11:33natürlich 30.55 Prozent Eigenkapitalrendite nach Steuern pro Jahr.
Bei so einer guten Rendite muß man sich schon fragen, ob die SCI-Aktie nicht ein Aufgeld auf den NAV verdient hat.
Bei so einer guten Rendite muß man sich schon fragen, ob die SCI-Aktie nicht ein Aufgeld auf den NAV verdient hat.
Herr Wiederhold hat einige Gegenanträge anläßlich der Kunert-HV eingereicht. Siehe Kunert-Homepage.
Kunert: Aktionaere stimmen Kapitalerhoehung zu
Immenstadt (ots) -
- Kapitalerhoehung um bis zu 15 Mio. Euro beschlossen
- Kunert verstaerkt Vorstand durch internationalen
Finanzierungsexperten Robert M. Calhoun
(31.07.2007) Die Aktionaere der Kunert AG haben auf der heutigen
Hauptversammlung mit einer Mehrheit von ueber 95 Prozent eine
Kapitalerhoehung um bis zu 15 Mio. Euro beschlossen. Die
Kapitalerhoehung erfolgt durch die Ausgabe von bis zu 8.823.529 Stueck
neuer Stammaktien. Die Altaktionaere koennen die neuen Aktien im
Verhaeltnis 1 zu 2,3339 beziehen. Allen Aktionaeren wird zudem ein
Mehrbezugsrecht fuer diejenigen Aktien eingeraeumt, fuer die das
gesetzliche Bezugsrecht nicht ausgeuebt wurde. Das frische Kapital
wird vorrangig in das geplante Wachstum investiert werden, wie der
Vorstand auf der Hauptversammlung erklaerte. Abhaengig vom Volumen
sollen insgesamt mindestens 10 Mio. Euro investiert werden.
Der Kapitalerhoehung geht wie angekuendigt ein Kapitalschnitt
voraus. Das Grundkapital wird im Verhaeltnis 2,1765 zu 1 von
13.988.331 Euro auf 6.427.071 Euro herabgesetzt.
Die Hauptversammlung hat ausserdem Herrn Oliver Wiederhold in den
Aufsichtsrat bestellt. Er folgt Albrecht von Habsburg nach, dessen
Amtszeit mit der heutigen Hauptversammlung endet. Wiederhold ist
Vorstand der Beteiligungsgesellschaft SCI AG.
Die Kunert AG verstaerkt zudem ihren Vorstand mit dem
internationalen Finanzierungsexperten Robert M. Calhoun (59). Der
Aufsichtsrat bestellte in seiner Sitzung vom 26. Juli Herrn Calhoun
mit sofortiger Wirkung zum dritten ordentlichen Vorstand. Der
gebuertige Amerikaner und Harvard-Absolvent ist Praesident von Beesley
Associates, einer auf Restrukturierungen spezialisierten Beratung mit
Sitz in Neuengland. Calhoun verantwortet zukuenftig den Bereich
Finanzen und wird die anstehenden Kapitalmassnahmen mit seiner breiten
Erfahrung begleiten. Hermann de Jong, bisher zustaendig fuer Finanzen,
Produktion und Verwaltung, wird sich infolgedessen staerker auf die
Produktion und das operative Geschaeft konzentrieren.
Immenstadt (ots) -
- Kapitalerhoehung um bis zu 15 Mio. Euro beschlossen
- Kunert verstaerkt Vorstand durch internationalen
Finanzierungsexperten Robert M. Calhoun
(31.07.2007) Die Aktionaere der Kunert AG haben auf der heutigen
Hauptversammlung mit einer Mehrheit von ueber 95 Prozent eine
Kapitalerhoehung um bis zu 15 Mio. Euro beschlossen. Die
Kapitalerhoehung erfolgt durch die Ausgabe von bis zu 8.823.529 Stueck
neuer Stammaktien. Die Altaktionaere koennen die neuen Aktien im
Verhaeltnis 1 zu 2,3339 beziehen. Allen Aktionaeren wird zudem ein
Mehrbezugsrecht fuer diejenigen Aktien eingeraeumt, fuer die das
gesetzliche Bezugsrecht nicht ausgeuebt wurde. Das frische Kapital
wird vorrangig in das geplante Wachstum investiert werden, wie der
Vorstand auf der Hauptversammlung erklaerte. Abhaengig vom Volumen
sollen insgesamt mindestens 10 Mio. Euro investiert werden.
Der Kapitalerhoehung geht wie angekuendigt ein Kapitalschnitt
voraus. Das Grundkapital wird im Verhaeltnis 2,1765 zu 1 von
13.988.331 Euro auf 6.427.071 Euro herabgesetzt.
Die Hauptversammlung hat ausserdem Herrn Oliver Wiederhold in den
Aufsichtsrat bestellt. Er folgt Albrecht von Habsburg nach, dessen
Amtszeit mit der heutigen Hauptversammlung endet. Wiederhold ist
Vorstand der Beteiligungsgesellschaft SCI AG.
Die Kunert AG verstaerkt zudem ihren Vorstand mit dem
internationalen Finanzierungsexperten Robert M. Calhoun (59). Der
Aufsichtsrat bestellte in seiner Sitzung vom 26. Juli Herrn Calhoun
mit sofortiger Wirkung zum dritten ordentlichen Vorstand. Der
gebuertige Amerikaner und Harvard-Absolvent ist Praesident von Beesley
Associates, einer auf Restrukturierungen spezialisierten Beratung mit
Sitz in Neuengland. Calhoun verantwortet zukuenftig den Bereich
Finanzen und wird die anstehenden Kapitalmassnahmen mit seiner breiten
Erfahrung begleiten. Hermann de Jong, bisher zustaendig fuer Finanzen,
Produktion und Verwaltung, wird sich infolgedessen staerker auf die
Produktion und das operative Geschaeft konzentrieren.
Chapeau, Herr Wiederhold.
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Inhaber des FT ABS-Plus
Wertpapierkennnummer: 592331, ISIN: LU0121186786
Die Fondsgesellschaft FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG hat die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen des FT ABS-Plus vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Lage an den Märkten für Asset-Backed-Securities (ABS) und Collateralized Debt Obligations (CDOs) auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Der Handel der Anteile im Freiverkehr der Börsen Berlin und Hamburg ist angesichts des Fehlens einer aktuellen Angabe des Anteilwertes seitens der Fondsgesellschaft ebenfalls ausgesetzt.
Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern des FT ABS Plus (Wertpapierkennnummer: 592331, ISIN: LU0121186786) an, ihre Anteile zu einem Preis von 25,12 EUR je Anteil zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 100.000 Anteile begrenzt. Sollten mehr Anteile zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
31. August 2007, 18:00 Uhr. Es endet vorzeitig, wenn und sobald der Handel der Anteile an einem organisierten Markt aufgenommen wird. Es richtet sich ausschließlich an Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Inhaber des FT ABS Plus, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 31. August 2007, 18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, mittels des unter www.sci-ag.de erhältlichen Vordruckes zu erklären.
Usingen, im August 2007
Der Vorstand
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Inhaber des FT ABS-Plus
Wertpapierkennnummer: 592331, ISIN: LU0121186786
Die Fondsgesellschaft FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG hat die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen des FT ABS-Plus vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Lage an den Märkten für Asset-Backed-Securities (ABS) und Collateralized Debt Obligations (CDOs) auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Der Handel der Anteile im Freiverkehr der Börsen Berlin und Hamburg ist angesichts des Fehlens einer aktuellen Angabe des Anteilwertes seitens der Fondsgesellschaft ebenfalls ausgesetzt.
Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern des FT ABS Plus (Wertpapierkennnummer: 592331, ISIN: LU0121186786) an, ihre Anteile zu einem Preis von 25,12 EUR je Anteil zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 100.000 Anteile begrenzt. Sollten mehr Anteile zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
31. August 2007, 18:00 Uhr. Es endet vorzeitig, wenn und sobald der Handel der Anteile an einem organisierten Markt aufgenommen wird. Es richtet sich ausschließlich an Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Inhaber des FT ABS Plus, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 31. August 2007, 18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, mittels des unter www.sci-ag.de erhältlichen Vordruckes zu erklären.
Usingen, im August 2007
Der Vorstand
laut Aktionärsrundbrief liegt der NAV gegenwärtig bei 14.15 Euro.
Nur ergänzend, den Aktionärsbrief gab es am 7.8.07, wobei der Vergleich gezogen wurde -> NAV-Entwicklung 19% 2007 bislang im Plus - DAX hingegen 13%. Bei solch geringem derzeitigem Aufschlag fallen Nachkäufe noch eine Spur leichter.
Schönen Gruß!
BalouM
Schönen Gruß!
BalouM
Ich denke einer der interesantes Titel die es mometan gibt. Dort wird gute ARbeit geleistet
KREDITKRISE
Das Geschäft mit der Angst
Von Arne Gottschalck
Fonds wie der Frankfurt Trust ABS Plus wurden geschlossen, weil sie von der Kreditkrise in den USA in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Anleger kommen also nicht an ihr Geld. Nun will eine kleine Firma aus dem Taunus die Fondsanteile kaufen. Bis Freitag gilt ihr Angebot an die Anteilseigner.
Hamburg - Der Notausgang ist nah. Genauer, nur eine Unterschrift weit entfernt. Eine Unterschrift unter ein Angebot der SCI aus Usingen im Taunus. Mit ihr übertragen Anleger des Frankfurt Trust ABS Plus ihre Anteile an die SCI.
Die Angst der Anleger: Wann komme ich wieder an mein Geld?
Dafür bekommen sie etwa 25 Euro pro Fondsanteil. Eigentlich recht wenig, immerhin notierte der Fonds zuletzt bei gut 41 Euro. "Wir halten das Angebot angesichts der sehr unübersichtlichen Lage an den Märkten für verbriefte Kredite für angemessen. Derzeit weiß doch keiner außer dem Fondsmanager, wo der innere Wert des Fonds liegt", sagt Oliver Wiederhold, Vorstand der SCI. "Auf die einzelnen Positionen des Fonds, insbesondere die CDO- und CLO-Positionen wurden Risikoabschläge vorgenommen, und so der Angebotspreis ermittelt. Wir geben den Anlegern die Liquidität zurück, die die Fondsgesellschaft ihnen vorenthält." Argumente, denen man bei Frankfurt Trust nicht folgen will. "In Anbetracht der Umstände und der indikativen Kursentwicklung des Fonds halten wir das Angebot nicht für angemessen", sagt Sprecher Thomas Kalich.
Tatsächlich dürfte SCI den Anlegern eines der letzten Schlupflöcher bieten, sich von ihren Anteilen zu trennen. Denn die Fondsgesellschaft selbst nimmt den Fonds derzeit nicht mehr zurück - wann das wieder möglich sein wird, weiß man noch nicht. Die Börse, jener inzwischen arrivierte Handelsplatz auch für Fonds? Zumindest die großen wie Hamburg oder Berlin haben den Handel ausgesetzt. Es bleibt der Verkauf an Dritte. "Wir haben geprüft, ob das zulässig ist", so Kalich. "Aber da können wir nichts machen."
Bislang ist Oliver Wiederhold mit dem Rücklauf der Angebote "nicht unzufrieden". Und gibt sich ganz entspannt: "In den vergangenen Tagen sind die meisten Annahmen gekommen und auch heute erwarten wir wieder einige". Wie viele ihre Fonds bereits verkauft haben, will er allerdings nicht sagen. Für Frankfurt Trust reicht auch das schon. "Wir schützen die Anleger durch die Schließung. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nicht an sein Geld kommt - doch das ist deutlich besser als wenn andere Anleger panisch fliehen und den Kurs des Fonds damit nach unten treiben - zu Lasten der verbleibenden Anleger." Abgesehen davon sei der Fonds nicht als Geldmarktfonds verkauft worden, sondern als einer mit einem dreijährigen Anlagehorizont. Ist SCI damit in die Nähe der "Heuschrecken" gerückt, von Zockern, die das Geschäft mit der Angst betreiben?
Eine alte Masche
Eher nicht. Dagegen spricht schon die Größenordnung des Geschäfts. Auch wenn SCI alle Anteile, die sie haben will, bekommt - das sind 100.000 - bündelt sie damit vier Millionen Euro, wenn man einen Kurs von 40 Euro pro Anteil zugrunde legt. Doch vier Millionen sind bei einem Fonds mit einem Volumen von rund 170 Millionen Euro keine prägende Größe. Entsprechend sieht sich SCI auch als strategischer Anleger, der erst dann aussteigt, "wenn die Fondsbewertung einen fairen Wert erreicht hat." Und ob der "dann über oder unter dem gebotenen Kaufpreis liegt, ist derzeit überhaupt nicht absehbar." Verbraucherschützer indes winken ab. "Für Fonds-Anteilbesitzer ist es daher wahrscheinlich nicht ratsam, panikartig zu Preisen zu verkaufen, die das aktuelle Liquiditätsproblem des Marktes widerspiegeln, nicht aber das tatsächliche Ausfallrisiko", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherschutzzentrale Bremen.
Abgeriegelt: Aus manchen Fonds kommen Anleger derzeit nicht heraus
Das Unternehmen SCI hat sich auf "Special Situations", auf Sondersituationen am deutschen Aktienmarkt spezialisiert. Neu ist dieses Konzept nicht. Spezialisierte Unternehmen, die an Stelle der Fondsgesellschaft und der Börsen treten, gibt es schon länger. Als die offenen Immobilienfonds vor einigen Jahren wegen angeblicher Bewertungsfehler in Misskredit gerieten, wurden auch die Rücknahme der Fondsteile bei einigen ausgesetzt.
Im Fall der Deutschen Bank zum Beispiel der Grundbesitz Invest, heute Grundbesitz Europa. Von Dezember 2005 bis März 2006 konnten Anleger ihre Anteile entsprechend nicht zurückgeben. Doch angeblich versuchten Sparkassen die Anleger davon zu überzeugen, ihnen ihre Anteile zu verkaufen. "Nach unserer Einschätzung haben allerdings nur wenige Anleger diese Möglichkeit genutzt", sagt RREEF Deutschland-Sprecher Tim Oliver Ambros
Solche Angebote könnten sich künftig häufen. Immerhin haben auch Gesellschaften wie BNP Paribas die Rücknahme von Fondsteilen zwischenzeitlich ausgesetzt. Entsprechend ist die Einstellung des SCI-Vorstands. "Wir prüfen auch andere Fonds auf die Möglichkeit, die Öffentlichkeit dort zum Verkauf ihrer Anteile aufzufordern", so Wiederhold. Ins Leere laufen wird das Angebot der SCI im Falle des FT ABS Plus zumindest nicht, schätzt er. "Der Fonds wird nicht so schnell wieder aufgemacht, dafür ist die Situation an den Kreditmärkten zu unübersichtlich". Zumindest mit dieser Einschätzung dürften Fondsgesellschaft und SCI auf einer Linie liegen.
Manager Magazin 31.08.2007
Das Geschäft mit der Angst
Von Arne Gottschalck
Fonds wie der Frankfurt Trust ABS Plus wurden geschlossen, weil sie von der Kreditkrise in den USA in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Anleger kommen also nicht an ihr Geld. Nun will eine kleine Firma aus dem Taunus die Fondsanteile kaufen. Bis Freitag gilt ihr Angebot an die Anteilseigner.
Hamburg - Der Notausgang ist nah. Genauer, nur eine Unterschrift weit entfernt. Eine Unterschrift unter ein Angebot der SCI aus Usingen im Taunus. Mit ihr übertragen Anleger des Frankfurt Trust ABS Plus ihre Anteile an die SCI.
Die Angst der Anleger: Wann komme ich wieder an mein Geld?
Dafür bekommen sie etwa 25 Euro pro Fondsanteil. Eigentlich recht wenig, immerhin notierte der Fonds zuletzt bei gut 41 Euro. "Wir halten das Angebot angesichts der sehr unübersichtlichen Lage an den Märkten für verbriefte Kredite für angemessen. Derzeit weiß doch keiner außer dem Fondsmanager, wo der innere Wert des Fonds liegt", sagt Oliver Wiederhold, Vorstand der SCI. "Auf die einzelnen Positionen des Fonds, insbesondere die CDO- und CLO-Positionen wurden Risikoabschläge vorgenommen, und so der Angebotspreis ermittelt. Wir geben den Anlegern die Liquidität zurück, die die Fondsgesellschaft ihnen vorenthält." Argumente, denen man bei Frankfurt Trust nicht folgen will. "In Anbetracht der Umstände und der indikativen Kursentwicklung des Fonds halten wir das Angebot nicht für angemessen", sagt Sprecher Thomas Kalich.
Tatsächlich dürfte SCI den Anlegern eines der letzten Schlupflöcher bieten, sich von ihren Anteilen zu trennen. Denn die Fondsgesellschaft selbst nimmt den Fonds derzeit nicht mehr zurück - wann das wieder möglich sein wird, weiß man noch nicht. Die Börse, jener inzwischen arrivierte Handelsplatz auch für Fonds? Zumindest die großen wie Hamburg oder Berlin haben den Handel ausgesetzt. Es bleibt der Verkauf an Dritte. "Wir haben geprüft, ob das zulässig ist", so Kalich. "Aber da können wir nichts machen."
Bislang ist Oliver Wiederhold mit dem Rücklauf der Angebote "nicht unzufrieden". Und gibt sich ganz entspannt: "In den vergangenen Tagen sind die meisten Annahmen gekommen und auch heute erwarten wir wieder einige". Wie viele ihre Fonds bereits verkauft haben, will er allerdings nicht sagen. Für Frankfurt Trust reicht auch das schon. "Wir schützen die Anleger durch die Schließung. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nicht an sein Geld kommt - doch das ist deutlich besser als wenn andere Anleger panisch fliehen und den Kurs des Fonds damit nach unten treiben - zu Lasten der verbleibenden Anleger." Abgesehen davon sei der Fonds nicht als Geldmarktfonds verkauft worden, sondern als einer mit einem dreijährigen Anlagehorizont. Ist SCI damit in die Nähe der "Heuschrecken" gerückt, von Zockern, die das Geschäft mit der Angst betreiben?
Eine alte Masche
Eher nicht. Dagegen spricht schon die Größenordnung des Geschäfts. Auch wenn SCI alle Anteile, die sie haben will, bekommt - das sind 100.000 - bündelt sie damit vier Millionen Euro, wenn man einen Kurs von 40 Euro pro Anteil zugrunde legt. Doch vier Millionen sind bei einem Fonds mit einem Volumen von rund 170 Millionen Euro keine prägende Größe. Entsprechend sieht sich SCI auch als strategischer Anleger, der erst dann aussteigt, "wenn die Fondsbewertung einen fairen Wert erreicht hat." Und ob der "dann über oder unter dem gebotenen Kaufpreis liegt, ist derzeit überhaupt nicht absehbar." Verbraucherschützer indes winken ab. "Für Fonds-Anteilbesitzer ist es daher wahrscheinlich nicht ratsam, panikartig zu Preisen zu verkaufen, die das aktuelle Liquiditätsproblem des Marktes widerspiegeln, nicht aber das tatsächliche Ausfallrisiko", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherschutzzentrale Bremen.
Abgeriegelt: Aus manchen Fonds kommen Anleger derzeit nicht heraus
Das Unternehmen SCI hat sich auf "Special Situations", auf Sondersituationen am deutschen Aktienmarkt spezialisiert. Neu ist dieses Konzept nicht. Spezialisierte Unternehmen, die an Stelle der Fondsgesellschaft und der Börsen treten, gibt es schon länger. Als die offenen Immobilienfonds vor einigen Jahren wegen angeblicher Bewertungsfehler in Misskredit gerieten, wurden auch die Rücknahme der Fondsteile bei einigen ausgesetzt.
Im Fall der Deutschen Bank zum Beispiel der Grundbesitz Invest, heute Grundbesitz Europa. Von Dezember 2005 bis März 2006 konnten Anleger ihre Anteile entsprechend nicht zurückgeben. Doch angeblich versuchten Sparkassen die Anleger davon zu überzeugen, ihnen ihre Anteile zu verkaufen. "Nach unserer Einschätzung haben allerdings nur wenige Anleger diese Möglichkeit genutzt", sagt RREEF Deutschland-Sprecher Tim Oliver Ambros
Solche Angebote könnten sich künftig häufen. Immerhin haben auch Gesellschaften wie BNP Paribas die Rücknahme von Fondsteilen zwischenzeitlich ausgesetzt. Entsprechend ist die Einstellung des SCI-Vorstands. "Wir prüfen auch andere Fonds auf die Möglichkeit, die Öffentlichkeit dort zum Verkauf ihrer Anteile aufzufordern", so Wiederhold. Ins Leere laufen wird das Angebot der SCI im Falle des FT ABS Plus zumindest nicht, schätzt er. "Der Fonds wird nicht so schnell wieder aufgemacht, dafür ist die Situation an den Kreditmärkten zu unübersichtlich". Zumindest mit dieser Einschätzung dürften Fondsgesellschaft und SCI auf einer Linie liegen.
Manager Magazin 31.08.2007
Der Kommentar der Wirtschaftswoche zu dem FT ABS Angebot.
MfG JE
DREISTE OFFERTE
03.09.2007 WirtschaftsWoche Nr. 36 heike.schwerdtfeger@wiwo.de -- Aus jeder Krise versuchen Geschäftemacher Kapital zu schlagen. So weit, so normal. Aber das, was sich eine kleine Beteiligungsbude aus dem hessischen Usingen erlaubt, ist dreist. Die SCI-AG versucht aus den verunsicherten Investoren des FT ABS Plus Kapital zu schlagen. Die Fondsgesellschaft Frankfurt Trust hatte diesen Fonds vor vier Wochen geschlossen und nimmt von Anlegern keine Anteile zurück. SCI bietet ihnen jetzt ein „freiwilliges öffentliches Kaufangebot“ mit 25 Euro pro Anteil für einen Fonds, der zuletzt 41 Euro kostete. Marktbeobachter gehen davon aus, dass der Fondskurs vielleicht fünf Prozent verliert, wenn er wieder geöffnet wird – SCI zahlt 40 Prozent weniger. Fraglich ist, ob Anleger auf diesen Humbug hereinfallen. Der ABS-Markt scheint sich zu beruhigen. Der DWS ABS-Fonds verlor in einem Monat 4,6 Prozent an Wert und liegt im laufenden Jahr mit 2,5 Prozent im Minus. Dramatische Verluste sehen anders aus. Dass sich die Lage normalisiert, ist wohl auch den Banken zu verdanken, die sich mit ihrem sogenannten Eigenhandel dort engagieren. Was dahintersteckt – ob nur die Schützenhilfe für die Fondsgesellschaften oder der Glaube an die Unterbewertung der Papiere, bleibt ihr Geheimnis.
MfG JE
DREISTE OFFERTE
03.09.2007 WirtschaftsWoche Nr. 36 heike.schwerdtfeger@wiwo.de -- Aus jeder Krise versuchen Geschäftemacher Kapital zu schlagen. So weit, so normal. Aber das, was sich eine kleine Beteiligungsbude aus dem hessischen Usingen erlaubt, ist dreist. Die SCI-AG versucht aus den verunsicherten Investoren des FT ABS Plus Kapital zu schlagen. Die Fondsgesellschaft Frankfurt Trust hatte diesen Fonds vor vier Wochen geschlossen und nimmt von Anlegern keine Anteile zurück. SCI bietet ihnen jetzt ein „freiwilliges öffentliches Kaufangebot“ mit 25 Euro pro Anteil für einen Fonds, der zuletzt 41 Euro kostete. Marktbeobachter gehen davon aus, dass der Fondskurs vielleicht fünf Prozent verliert, wenn er wieder geöffnet wird – SCI zahlt 40 Prozent weniger. Fraglich ist, ob Anleger auf diesen Humbug hereinfallen. Der ABS-Markt scheint sich zu beruhigen. Der DWS ABS-Fonds verlor in einem Monat 4,6 Prozent an Wert und liegt im laufenden Jahr mit 2,5 Prozent im Minus. Dramatische Verluste sehen anders aus. Dass sich die Lage normalisiert, ist wohl auch den Banken zu verdanken, die sich mit ihrem sogenannten Eigenhandel dort engagieren. Was dahintersteckt – ob nur die Schützenhilfe für die Fondsgesellschaften oder der Glaube an die Unterbewertung der Papiere, bleibt ihr Geheimnis.
Immer noch ein zu großer Abschlag zum NAV finde ich....
Hallo miteinander ,
Sehr geehrte Aktionäre,
mit heute zugestelltem Beschluss hat das Landgericht Hamburg die Abfindung
für die im Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der
Hermes Kreditversicherung AG von 355 EUR auf 495,36 EUR zzgl. Zinsen seit
dem 27.6.2002 erhöht.
Die Erhöhung liegt mit 39,5% (zzgl. Zinsen) sehr deutlich über dem
Prozentsatz von 20%, den die SCI AG bei der Bewertung ihrer
Nachbesserungsansprüche ansetzt.
Vorstand
Sehr geehrte Aktionäre,
mit heute zugestelltem Beschluss hat das Landgericht Hamburg die Abfindung
für die im Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der
Hermes Kreditversicherung AG von 355 EUR auf 495,36 EUR zzgl. Zinsen seit
dem 27.6.2002 erhöht.
Die Erhöhung liegt mit 39,5% (zzgl. Zinsen) sehr deutlich über dem
Prozentsatz von 20%, den die SCI AG bei der Bewertung ihrer
Nachbesserungsansprüche ansetzt.
Vorstand
Mal sehen wann wir die 20 Euroin Angriff nehmen werden
WIrd wohl noch ein weiter Weg sein doch ich bin guter Dinge
WIrd wohl noch ein weiter Weg sein doch ich bin guter Dinge
Bezugsangebot an die Aktionäre und Optionsscheininhaber
- Ausgabe von nom. EUR 228.660,00 Optionsschuldverschreibungen
- Jeder Aktionär, der am Stichtag 10. Oktober 2007 nach
Börsenschluss Aktionär der Gesellschaft ist, erhält das Recht,
für jeweils 10 Stückaktien eine Optionsschuldverschreibung mit
einem Nennwert von EUR 5,00 zu beziehen.
- Die Optionsschuldverschreibung wird in Stückelungen von je
EUR 5,00 Anleihebetrag ausgegeben. Jeder Anleihe über EUR 5,00
wird ein Optionsschein beigefügt, jeder Optionsscheine verkörpert
das Recht zum Bezug von einer neuen Stückaktie zum Preis von
14,00 EUR
- Die Optionsschuldverschreibung hat eine Laufzeit vom 31. Oktober
2007 bis zum 30. Oktober 2008 und wird mit 5% p.a., zahlbar am
Ende der Laufzeit, verzinst. Die Zinsen werden zusammen mit der
Rückzahlung des Kapitals am 30. Oktober 2008 an die Inhaber der
Optionsschuldverschreibung ausgezahlt.
- Die Laufzeit der Optionsscheine endet am 30. November 2009. Sie
können nach Ablauf einer am 1. Januar 2009 endenden Sperrfrist
bis zum Ende der Laufzeit ausgeübt werden. Näheres regeln die
Optionsscheinbedingungen. Der Bezugspreis beträgt 14,00 EUR je
Stückaktie.
Eine KAP ist hier prinzipiell ne prima Sache, aber ich verstehe nicht, warum der OS erst ab 2009 ausgeübt werden kann? Das bedeutet doch, dass die dann erworbenen Aktien 'minderwertiger' sind als solche die bis 2008 erworben wurden, denn hier fällt schließlich auf Kursgewinne die neue 28% Steuer an...
Unverständlich..
- Ausgabe von nom. EUR 228.660,00 Optionsschuldverschreibungen
- Jeder Aktionär, der am Stichtag 10. Oktober 2007 nach
Börsenschluss Aktionär der Gesellschaft ist, erhält das Recht,
für jeweils 10 Stückaktien eine Optionsschuldverschreibung mit
einem Nennwert von EUR 5,00 zu beziehen.
- Die Optionsschuldverschreibung wird in Stückelungen von je
EUR 5,00 Anleihebetrag ausgegeben. Jeder Anleihe über EUR 5,00
wird ein Optionsschein beigefügt, jeder Optionsscheine verkörpert
das Recht zum Bezug von einer neuen Stückaktie zum Preis von
14,00 EUR
- Die Optionsschuldverschreibung hat eine Laufzeit vom 31. Oktober
2007 bis zum 30. Oktober 2008 und wird mit 5% p.a., zahlbar am
Ende der Laufzeit, verzinst. Die Zinsen werden zusammen mit der
Rückzahlung des Kapitals am 30. Oktober 2008 an die Inhaber der
Optionsschuldverschreibung ausgezahlt.
- Die Laufzeit der Optionsscheine endet am 30. November 2009. Sie
können nach Ablauf einer am 1. Januar 2009 endenden Sperrfrist
bis zum Ende der Laufzeit ausgeübt werden. Näheres regeln die
Optionsscheinbedingungen. Der Bezugspreis beträgt 14,00 EUR je
Stückaktie.
Eine KAP ist hier prinzipiell ne prima Sache, aber ich verstehe nicht, warum der OS erst ab 2009 ausgeübt werden kann? Das bedeutet doch, dass die dann erworbenen Aktien 'minderwertiger' sind als solche die bis 2008 erworben wurden, denn hier fällt schließlich auf Kursgewinne die neue 28% Steuer an...
Unverständlich..
wenn ich es richtig verstanden habe, kommen da nur geringe Beträge zusammen bei der Zeichnung angesichts der Tatsache, daß man für 10 Aktien eine Optionsanleihe beziehen kann, die zudem nur 5 Euro kostet.
Richtig Eine Anleihe im Wert von etwa 228 TEU und das
Recht ab 2009 etwa 45000 Anteile zum Preis von 14 EUR zu zeichnen.
Recht ab 2009 etwa 45000 Anteile zum Preis von 14 EUR zu zeichnen.
es gibt eine neue Ausgabe der SmallCapIdeas.
Sehr gut ist der Kursverlauf bei der Beteiligung an Schnigge.
Sehr gut ist der Kursverlauf bei der Beteiligung an Schnigge.
Hi.Welsche Firmen stehen den noch drin?hab leider keinen bekommen.
Du kannst Dich unter http://www.sci-ag.de/kontakt.htm in den Verteiler aufnehmen lassen.
Danke ich bin im verteiler drin.bin sogar schon lange aktionär der gesellschaft hab aber heute nichts bekommen.
geht das das du mir das peer bord-mail schicken kannst?gruß
geht das das du mir das peer bord-mail schicken kannst?gruß
per board-mail kann ich keinen Anhang schicken.
Ich schlage vor, daß du SCI anschreibst. Dann wirst Du wahrscheinlich die neue Ausgabe der SmallCapIdeas erhalten.
Ich schlage vor, daß du SCI anschreibst. Dann wirst Du wahrscheinlich die neue Ausgabe der SmallCapIdeas erhalten.
Mal sehen wann man wieder News kommen
laut soeben erschienenen Aktionärsbrief beträgt der NAV 14.70 Euro.
Der NAV ist bei SCI definiert als Buchwert zuzüglich 20 Prozent des Wertes der Abfindungsergänzungsansprüche.
Der NAV ist bei SCI definiert als Buchwert zuzüglich 20 Prozent des Wertes der Abfindungsergänzungsansprüche.
Netter Abschlag zum NAV
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.703.792 von bountykiller68 am 08.12.07 14:54:56Netter Abschlag ?!?
Knapp 11 Prozent Abschlag zum NAV sind aktuell im Vergleich zu
vielen ähnlichen Beteiligungsgesellschaften extrem wenig.
Negativ formuliert: Fast alle anderen sind deutlich preiswerter.
Positiv: Aufgrund der Seriosität und anderer positiver Faktoren notiert SCI "nur" 11 Prozent unter ihrem NAV.
Knapp 11 Prozent Abschlag zum NAV sind aktuell im Vergleich zu
vielen ähnlichen Beteiligungsgesellschaften extrem wenig.
Negativ formuliert: Fast alle anderen sind deutlich preiswerter.
Positiv: Aufgrund der Seriosität und anderer positiver Faktoren notiert SCI "nur" 11 Prozent unter ihrem NAV.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.706.430 von Merrill am 08.12.07 22:28:51Negativ formuliert: Fast alle anderen sind deutlich preiswerter.
fast alle anderen veröffentlichen keinen NAV.
fast alle anderen veröffentlichen keinen NAV.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.706.430 von Merrill am 08.12.07 22:28:51Sorry ich finde ein Abscglag sollte nicht vrohanden sein.........
Wenn ich mir zb. Scherzer ansehe so gefallen die mir doch besser vorallen auch da SCI kaum noch information rausgibt....
Wenn ich mir zb. Scherzer ansehe so gefallen die mir doch besser vorallen auch da SCI kaum noch information rausgibt....
Weis wer wann mal Zahlen kommen
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.171.735 von zuhause88 am 25.01.08 17:56:23NAV liegt laut Aktinärsbrief (März 2008) bei rund 4,5 €
gruß johannes
gruß johannes
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.667.248 von sajo131 am 18.03.08 00:24:2814,50 EUR ist der korrekte Wert!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.667.319 von adelberts am 18.03.08 01:04:52mea culpa
natürlich hast du recht
johannes
natürlich hast du recht
johannes
@alle
Herr Wiederhold schreibt im Aktionärsbrief, dass in den nächsten Wochen noch drei weitere Vergleich geschlossen werden können (neben dem der Deutschen Bank Lübeck).
Fallen Euch außer der Köln.Rück noch weitere ein?
Herr Wiederhold schreibt im Aktionärsbrief, dass in den nächsten Wochen noch drei weitere Vergleich geschlossen werden können (neben dem der Deutschen Bank Lübeck).
Fallen Euch außer der Köln.Rück noch weitere ein?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.672.128 von NETTI_II am 18.03.08 14:21:56Ich denke, daß sich diese Aussage nicht auf Anfechtungsklagen (wie bei der Kölnischen Rück), sondern vielmehr auf bereits laufende Spruchstellenverfahren bezieht. Diese können ja auch im Wege eines Vergleichs beendet werden, so wie bei der Deutschen Bank Lübeck geschehen.
Welche Verfahren Herr Wiederhold hier im Sinn hat, weis ich allerdings nicht. Das kann wohl nur jemand beurteilen, der aktiv an den Spruchverfahren beteiligt ist.
Grüße
adelbert.
Welche Verfahren Herr Wiederhold hier im Sinn hat, weis ich allerdings nicht. Das kann wohl nur jemand beurteilen, der aktiv an den Spruchverfahren beteiligt ist.
Grüße
adelbert.
Wo finde ich denn diesen Aktionärsbrief?
Auf der Homepage habe ich nichts gefunden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.684.333 von NETTI_II am 19.03.08 13:25:59Nein. Aber ich möchte es vielleicht werden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.684.466 von keith am 19.03.08 13:36:38Hier der Aktionärsbrief
An die Aktionäre der SCI AG
Usingen, 17. März 2008
Aktionärsbrief März 2008
Sehr geehrte Aktionäre,
die Aktienmärkte befinden sich weltweit immer noch in Turbulenzen, und kaum ein Marktteilnehmer, uns
eingeschlossen, wagt derzeit die Prognose, dass das Schlimmste überstanden sei. Von deutschen und
internationalen Banken sind praktisch täglich neue Meldungen über subprime-Verluste und/oder
Liquiditätsengpässe zu vernehmen. Ölpreis und Euro auf Rekordhoch sind ebenfalls Faktoren, die –
allerdings schon seit geraumer Zeit – eine Belastung für den deutschen Aktienmarkt darstellen. Auch wir
versuchen daher, unser Depot für weitere Stürme zu rüsten und wetterfest zu machen.
In den letzten Monaten ist uns dies sehr gut gelungen. Seit unserem letzten Aktionärsbrief Mitte November
2007 bis heute ist der DAX um 15% gesunken, der NAV der SCI Aktie liegt hingegen mit rd. 14,50 EUR nur
unwesentlich unter dem seinerzeit gemeldeten Wert von rd. 14,70 EUR.
Es zeigte sich in diesem Zeitraum insbesondere, dass Abfindungswerte für Stabilität in unserem Depot
sorgen: bei Möbel Walther, Jil Sander und der Kölnischen Rückversicherung, wo wir größere Positionen
halten und auf die Eintragung des bereits beschlossenen Squeeze-Out warten, hat sich der Kurs aufgrund
der durch die Barabfindung quasi festgesetzten Kursuntergrenze per saldo kaum verändert, bei Vattenfall
ergaben sich aufgrund der Phantasie eines möglichen Verkaufs der Stromnetze sogar nennenswerte
Kurssteigerungen.
Bei der Schnigge Wertpapierhandelsbank AG haben wir unsere Position im Rahmen des Pflichtangebotes
komplett angedient. Mit der Rendite dieses Investments sind wir, auch vor dem Hintergrund einer weiteren
Erhöhung im Rahmen der vereinbarten Earn-out-Klausel, sehr zufrieden.
-2-
Bei der Garant Schuh, Berlin Hyp und bei GFKL sehen wir eine planmäßige Entwicklung, bei der Wüstenrot
& Württembergische AG lag das Ergebnis über unseren Erwartungen, was jedoch im schwachen
Marktumfeld noch nicht nennenswert honoriert wurde. Enttäuschend ist derzeit die Kursentwicklung bei der
Deutsche Steinzeug, jedoch wurde hier seitens der Investoren der Verkaufsprozess eingeleitet, was für
positive Überraschungen sorgen kann. Die InnoTec TSS AG stand in den letzten Monaten unter größerem
Abgabedruck, hier dürfte aber die Veröffentlichung des 07er Ergebnisses im April mindestens zur
Stabilisierung beitragen.
Wie schon früher in volatilen und tendenziell schwachen Börsenphasen praktiziert, haben wir auch in den
vergangenen Wochen den oben beschriebenen Anlagebereich durch maßvolle Trading-Aktivitäten ergänzt.
Mit Short-Positionen in Balda und in der Societé Generale (im Zuge der jüngst durchgeführten
Kapitalerhöhung) haben wir einen Ergebnisbeitrag im mittleren fünfstelligen EUR-Bereich realisiert.
Erfreulich entwickeln sich die Rückflüsse aus unseren in Spruchverfahren nachbesserungsfähigen
Einreichungen. So konnten wir für unseren nicht unerheblichen Bestand an Aktien der Deutsche Bank
Lübeck eine Nachbesserung von 29% vereinnahmen. Es handelte sich hierbei um einen der ersten
Squeeze-Outs in Deutschland nach Einführung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Jahr 2002,
die Verfahrensdauer betrug 5 Jahre, was für Spruchverfahren, die über 2 Instanzen geführt werden, als
normal gelten muss. Um so mehr freuen wir uns, wenn Verfahren im Vergleichswege erledigt werden
können und uns die Nachbesserung zügig zufließt. Bei drei Verfahren an denen wir beteiligt sind, dürfte ein
solcher Vergleich in den nächsten Wochen zustande kommen. Bei Kässbohrer hat das Landgericht Stuttgart
die Barabfindung im Rahmen des Beherrschungsvertrages und des Delisting von 27,77 EUR auf 31,25 EUR
erhöht, hier ist allerdings damit zu rechnen, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.
Den Termin für die diesjährige Hauptversammlung werden wir Ihnen in den nächsten Wochen mitteilen. Wir
beabsichtigen, die Versammlung wieder, wie im Vorjahr, im Gästehaus der Johann Wolfgang Goethe
Universität in Frankfurt-Bockenheim abzuhalten.
Mit freundlichem Gruß
Wiederhold
Vorstand
An die Aktionäre der SCI AG
Usingen, 17. März 2008
Aktionärsbrief März 2008
Sehr geehrte Aktionäre,
die Aktienmärkte befinden sich weltweit immer noch in Turbulenzen, und kaum ein Marktteilnehmer, uns
eingeschlossen, wagt derzeit die Prognose, dass das Schlimmste überstanden sei. Von deutschen und
internationalen Banken sind praktisch täglich neue Meldungen über subprime-Verluste und/oder
Liquiditätsengpässe zu vernehmen. Ölpreis und Euro auf Rekordhoch sind ebenfalls Faktoren, die –
allerdings schon seit geraumer Zeit – eine Belastung für den deutschen Aktienmarkt darstellen. Auch wir
versuchen daher, unser Depot für weitere Stürme zu rüsten und wetterfest zu machen.
In den letzten Monaten ist uns dies sehr gut gelungen. Seit unserem letzten Aktionärsbrief Mitte November
2007 bis heute ist der DAX um 15% gesunken, der NAV der SCI Aktie liegt hingegen mit rd. 14,50 EUR nur
unwesentlich unter dem seinerzeit gemeldeten Wert von rd. 14,70 EUR.
Es zeigte sich in diesem Zeitraum insbesondere, dass Abfindungswerte für Stabilität in unserem Depot
sorgen: bei Möbel Walther, Jil Sander und der Kölnischen Rückversicherung, wo wir größere Positionen
halten und auf die Eintragung des bereits beschlossenen Squeeze-Out warten, hat sich der Kurs aufgrund
der durch die Barabfindung quasi festgesetzten Kursuntergrenze per saldo kaum verändert, bei Vattenfall
ergaben sich aufgrund der Phantasie eines möglichen Verkaufs der Stromnetze sogar nennenswerte
Kurssteigerungen.
Bei der Schnigge Wertpapierhandelsbank AG haben wir unsere Position im Rahmen des Pflichtangebotes
komplett angedient. Mit der Rendite dieses Investments sind wir, auch vor dem Hintergrund einer weiteren
Erhöhung im Rahmen der vereinbarten Earn-out-Klausel, sehr zufrieden.
-2-
Bei der Garant Schuh, Berlin Hyp und bei GFKL sehen wir eine planmäßige Entwicklung, bei der Wüstenrot
& Württembergische AG lag das Ergebnis über unseren Erwartungen, was jedoch im schwachen
Marktumfeld noch nicht nennenswert honoriert wurde. Enttäuschend ist derzeit die Kursentwicklung bei der
Deutsche Steinzeug, jedoch wurde hier seitens der Investoren der Verkaufsprozess eingeleitet, was für
positive Überraschungen sorgen kann. Die InnoTec TSS AG stand in den letzten Monaten unter größerem
Abgabedruck, hier dürfte aber die Veröffentlichung des 07er Ergebnisses im April mindestens zur
Stabilisierung beitragen.
Wie schon früher in volatilen und tendenziell schwachen Börsenphasen praktiziert, haben wir auch in den
vergangenen Wochen den oben beschriebenen Anlagebereich durch maßvolle Trading-Aktivitäten ergänzt.
Mit Short-Positionen in Balda und in der Societé Generale (im Zuge der jüngst durchgeführten
Kapitalerhöhung) haben wir einen Ergebnisbeitrag im mittleren fünfstelligen EUR-Bereich realisiert.
Erfreulich entwickeln sich die Rückflüsse aus unseren in Spruchverfahren nachbesserungsfähigen
Einreichungen. So konnten wir für unseren nicht unerheblichen Bestand an Aktien der Deutsche Bank
Lübeck eine Nachbesserung von 29% vereinnahmen. Es handelte sich hierbei um einen der ersten
Squeeze-Outs in Deutschland nach Einführung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Jahr 2002,
die Verfahrensdauer betrug 5 Jahre, was für Spruchverfahren, die über 2 Instanzen geführt werden, als
normal gelten muss. Um so mehr freuen wir uns, wenn Verfahren im Vergleichswege erledigt werden
können und uns die Nachbesserung zügig zufließt. Bei drei Verfahren an denen wir beteiligt sind, dürfte ein
solcher Vergleich in den nächsten Wochen zustande kommen. Bei Kässbohrer hat das Landgericht Stuttgart
die Barabfindung im Rahmen des Beherrschungsvertrages und des Delisting von 27,77 EUR auf 31,25 EUR
erhöht, hier ist allerdings damit zu rechnen, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.
Den Termin für die diesjährige Hauptversammlung werden wir Ihnen in den nächsten Wochen mitteilen. Wir
beabsichtigen, die Versammlung wieder, wie im Vorjahr, im Gästehaus der Johann Wolfgang Goethe
Universität in Frankfurt-Bockenheim abzuhalten.
Mit freundlichem Gruß
Wiederhold
Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.718.750 von sajo131 am 25.03.08 13:09:36Danke!
heute ist der Vattenfall-Vergleich bekannt gegeben worden.
SCI informierte seine Aktionäre heute per EMail, daß Vattenfall die zweitgrößte Position im Depot von SCI ist.
SCI informierte seine Aktionäre heute per EMail, daß Vattenfall die zweitgrößte Position im Depot von SCI ist.
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 20. Juni 2008 um 17:30 Uhr
im
Gästehaus der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frauenlobstraße 1
60487 Frankfurt am Main
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2007, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 in Höhe von EURO 1.280.474,74 für die Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,30 je gewinnberechtigter Stückaktie zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag von EURO 1.149.035,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Jakob Wirtschaftsprüfung AG, Wilhelmshöher Str. 1 in 34225 Baunatal zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von insgesamt 15.300,00 EURO (einschließlich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals VI, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a)
Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2008 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 125.900,00 mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit eine anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 125.900,00 zu begeben. Den Aktionären und Inhabern von Optionsscheinen auf Aktien steht dabei grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Dieses kann allerdings für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.
Bei der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhabern nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen.
Der jeweils festzusetzende Optionspreis für eine Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,50 muss bei Ausgabe der Optionsschuldverschreibung mindestens EUR 15,00 betragen.
Der Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 Aktiengesetz aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Optionsschuldverschreibungsbedingungen bei Kapitalveränderungen angepasst werden (Verwässerungsschutz).
b)
Bedingtes Kapital VI
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 125.900,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 50.360 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an die Inhaber oder Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung unter a) bis zum 31. Dezember 2008 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß a) jeweils festzulegenden Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
c)
Satzungsänderung
In der Satzung wird in § 8 (Bedingtes Kapital) ein Absatz VI neu eingefügt und wie folgt gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 125.900,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 50.360 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI).
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von Optionsschuldverschreibungen, deren Ausgabe an die Aktionäre und Inhaber von Optionsscheinen auf Aktien durch die Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 beschlossen wurde, von ihrem Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 8 der Satzung (Bedingtes Kapital) entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals anzupassen.“
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Dezember 2009 eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b)
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Parkett-Handel um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.
c)
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.
d)
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 8
Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern.
Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.
Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 Prozent des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10-Prozent-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 30. Mai 2008 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tage vor der Versammlung, das ist der 13. Juni 2008 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen.
SCI AG
Weilburger Straße 6
61250 Usingen
Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Hierzu benötigt der Bevollmächtigte eine in der Hauptversammlung vorzulegende schriftliche Vollmacht.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.095.330. Es ist eingeteilt in 438.132 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 438.132 Stimmrechte.
Usingen, im Mai 2008
Der Vorstand
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 20. Juni 2008 um 17:30 Uhr
im
Gästehaus der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frauenlobstraße 1
60487 Frankfurt am Main
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2007, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 in Höhe von EURO 1.280.474,74 für die Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,30 je gewinnberechtigter Stückaktie zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag von EURO 1.149.035,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Jakob Wirtschaftsprüfung AG, Wilhelmshöher Str. 1 in 34225 Baunatal zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von insgesamt 15.300,00 EURO (einschließlich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals VI, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a)
Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2008 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 125.900,00 mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit eine anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 125.900,00 zu begeben. Den Aktionären und Inhabern von Optionsscheinen auf Aktien steht dabei grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Dieses kann allerdings für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.
Bei der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhabern nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen.
Der jeweils festzusetzende Optionspreis für eine Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,50 muss bei Ausgabe der Optionsschuldverschreibung mindestens EUR 15,00 betragen.
Der Optionspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 Aktiengesetz aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Optionsschuldverschreibungsbedingungen bei Kapitalveränderungen angepasst werden (Verwässerungsschutz).
b)
Bedingtes Kapital VI
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 125.900,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 50.360 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an die Inhaber oder Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung unter a) bis zum 31. Dezember 2008 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß a) jeweils festzulegenden Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
c)
Satzungsänderung
In der Satzung wird in § 8 (Bedingtes Kapital) ein Absatz VI neu eingefügt und wie folgt gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 125.900,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 50.360 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI).
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von Optionsschuldverschreibungen, deren Ausgabe an die Aktionäre und Inhaber von Optionsscheinen auf Aktien durch die Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 beschlossen wurde, von ihrem Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 8 der Satzung (Bedingtes Kapital) entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals anzupassen.“
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Dezember 2009 eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b)
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Parkett-Handel um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.
c)
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.
d)
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 8
Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern.
Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.
Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 Prozent des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10-Prozent-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 30. Mai 2008 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tage vor der Versammlung, das ist der 13. Juni 2008 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen.
SCI AG
Weilburger Straße 6
61250 Usingen
Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Hierzu benötigt der Bevollmächtigte eine in der Hauptversammlung vorzulegende schriftliche Vollmacht.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.095.330. Es ist eingeteilt in 438.132 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 438.132 Stimmrechte.
Usingen, im Mai 2008
Der Vorstand
Weis wer was die größten Position im Depot der SCI sind
Kölnische Rück
Vattenfall
Innotec TSS
GFKL
Möbel Walther
Quelle ist das "Smart Investor"-Spezial über Beteiligungsgesellschaften vom April.
Vattenfall
Innotec TSS
GFKL
Möbel Walther
Quelle ist das "Smart Investor"-Spezial über Beteiligungsgesellschaften vom April.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.262.291 von CharlieMunger am 08.06.08 09:32:11die SCI ist doch auch bei Kunert investiert. Weiss jemand wie viele kunert aktien die haben und wie hoch der Buchverlust dort bisher ist ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.301.197 von skbond am 13.06.08 23:06:40Auszug aus dem 07er-Geschäftsbericht:
Nicht erfüllt haben sich unsere Erwartungen an die Sanierungsfortschritte bei der Kunert AG. Die Kapitalerhöhung
des Jahres 2006 zeigte sich aufgrund weiterer operativer Verluste als nicht ausreichend,
so dass in der Hauptversammlung 2007 erneut Kapitalmaßnahmen auf die Tagesordnung
gesetzt werden mussten. Glücklicherweise hatten wir unser Investment in Stammaktien im Frühjahr
2007 im Zuge des überraschenden Kursanstiegs weitestgehend mit Gewinn abgebaut und konnten
Ihnen daher auf unserer letztjährigen Hauptversammlung mitteilen, dass unsere verbleibende Position
in den Vorzugsaktien nicht mehr zu unseren großen Investments gehört. Die zukünftige Entwicklung
wird entscheidend davon abhängen, dass die Darlehensgeber/Großaktionäre sich zu einem umfangreichen
Refinanzierungspaket mit Einbringung von Darlehen gegen Aktien, Darlehensverzicht und
Kapitalerhöhung durchringen können und dass es gelingt, die Umsatzeinbußen durch den Wegfall der
Burlington-Lizenz durch Ausweitung der Produktpalette weitgehend und zügig zu kompensieren.
Nicht erfüllt haben sich unsere Erwartungen an die Sanierungsfortschritte bei der Kunert AG. Die Kapitalerhöhung
des Jahres 2006 zeigte sich aufgrund weiterer operativer Verluste als nicht ausreichend,
so dass in der Hauptversammlung 2007 erneut Kapitalmaßnahmen auf die Tagesordnung
gesetzt werden mussten. Glücklicherweise hatten wir unser Investment in Stammaktien im Frühjahr
2007 im Zuge des überraschenden Kursanstiegs weitestgehend mit Gewinn abgebaut und konnten
Ihnen daher auf unserer letztjährigen Hauptversammlung mitteilen, dass unsere verbleibende Position
in den Vorzugsaktien nicht mehr zu unseren großen Investments gehört. Die zukünftige Entwicklung
wird entscheidend davon abhängen, dass die Darlehensgeber/Großaktionäre sich zu einem umfangreichen
Refinanzierungspaket mit Einbringung von Darlehen gegen Aktien, Darlehensverzicht und
Kapitalerhöhung durchringen können und dass es gelingt, die Umsatzeinbußen durch den Wegfall der
Burlington-Lizenz durch Ausweitung der Produktpalette weitgehend und zügig zu kompensieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.301.651 von CharlieMunger am 14.06.08 08:02:32Laut Aussage auf der HV liegt der aktuelle NAV knapp über 15 EUR.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.346.029 von CharlieMunger am 21.06.08 09:51:36Und hat man sonst noch irgendetwas spannenendes auf der HV erfahren dürfen? Was hat Herr Wiederhold denn so erzählt? Hatte leider keine Zeit selbst hinzufahren, Frankfurt ist ne ganze Ecke weg von Berlin..
Beste Grüße an Warren!
Beste Grüße an Warren!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.356.967 von smarten am 23.06.08 20:36:47Moin,
war auf der HV leider persönlich auch nicht anwesend, aber insgesamt gab es wohl nicht so viele Neuigkeiten.
Interessant war vielleicht noch, daß man sich dem Vergleich bei der Kölnische Rück noch nicht angeschlossen hat. KR ist zur Zeit auch die bei weitem größte Position im Portfolio.
war auf der HV leider persönlich auch nicht anwesend, aber insgesamt gab es wohl nicht so viele Neuigkeiten.
Interessant war vielleicht noch, daß man sich dem Vergleich bei der Kölnische Rück noch nicht angeschlossen hat. KR ist zur Zeit auch die bei weitem größte Position im Portfolio.
anbei meine Notizen zur Hauptversammlung von SCI am 20.06.2008:
Abweichend zur Tagesordnung wurde Herr Professor Lorch als Wirtschaftsprüfer gewählt. Dieser ist selbst an Spruchstellenverfahren beteiligt. Er ist Professor an einer Fachhochschule für Versicherungswesen. SCI erhofft sich wertvollen input von ihm vor allem auch deshalb, weil bei SCI die Versicherungsunternehmen einen hohen Anteil bei den Spruchstellenverfahren haben.
Es gab die folgenden vier Highlights in 2007:
1) Einreichungsvolumen Gerling in Höhe von 2.5 Millionen Euro.
2) Verkauf GL AG, Einstandspreis 450 €, Verkaufspreis 1.000 €
3) Verkauf Kunert Stämme
4) Verkauf Realquadrat, Einstandspreis 0.46 €, Verkaufspreis 0.68 €
Es hat in 2007 Nachbesserungen im niedrigen dreistelligen Tausenderbereich gegeben. In zukünftigen Jahren wird auch so ein hohes Niveau erwartet.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 602 Tsd. € betreffen mit 570 Tsd. € das Anlagevermögen und mit 32 Tsd. € das Umlaufvermögen.
Das Umlaufvermögen wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip abgeschrieben, wobei auch Wertminderungen im neuen Jahr im Zeitraum bis zu Bilanzerstellung eingeflossen sind.
Beim Anlagevermögen wurden Wertminderungen des neuen Jahres im Zeitraum bis zur Bilanzerstellung bei der Abschreibung nicht berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind nicht Steuer mindernd.
An größeren Abschreibungspositionen gab es Kunert mit 165 Tsd. €, Kölnische Rück mit 85 Tsd. € und RSE mit 68 Tsd. €.
Der Restbuchwert bei Kunert beträgt 157 Tsd. €.
Die Deutsche Bank hat sich bei Kunert zurückgezogen. Jetzt gibt es nur noch einen Darlehensgeber bei Kunert.
Bei der Kölnischen Rück wurde der Aktienbestand zu einem Zeitpunkt, als der Aktienkurs hoch stand, in ein Zertifikat getauscht. Somit war der Kurs des Zertifikates zur Zeit des Tausches hoch und das Zertifikat mußte abgeschrieben werden im Jahresabschluß. Diese Afa ist im neuen Jahr wieder aufgeholt worden.
Die Salzgitter AG hatte Klöckner erworben und hätte ein Pflichtangebot abgeben müssen für RSE. Es wurde ein Antrag für eine Ausnahme gestellt, weil ein Squeeze-out beabsichtigt war. Das BAFIN genehmigte eine Ausnahme unter der Bedingung, daß der 3-Monatsdurchschnittskurs eine Wertuntergrenze darstellen sollte. Später hat das BAFIN nachgegeben und nicht mehr den 3 Monatsdurchschnittskurs gefordert als Wertuntergrenze.
Alle anderen Abschreibungspositionen liegen jeweils unter 25 Tsd. € pro Position.
Für TRIAS gab es eine Steuernachzahlung für den Vorjahreszeitraum. Aufgrund der Rechtssprechung mußte SCI da seine Meinung ändern und den Steueraufwand buchen.
Die erzielten Nachbesserungen des Jahres 2007 sahen wie folgt aus:
Brain Force eingereichtes Volumen 270 Tsd. €, Nachbesserung 48 Prozent
Dt. Bank Lübeck eingereichtes Volumen 56 Tsd. €, Nachbesserung 29 Prozent
CAA (LG Stuttgart) eingereichtes Volumen 21 Tsd. €, Nachbesserung 2 Prozent
Scholz & Friends eingereichtes Volumen 24 Tsd. €, Nachbesserung 12 Prozent
(Gericht in Berlin)
Buderus eingereichtes Volumen 18 Tsd. €, Nachbesserung 37 Prozent
(Gericht in Frankfurt)
Die durchschnittliche Verbesserung betrug 26 Prozent und die volumengewichtete Verbesserung belief sich auf 40 Prozent.
In 2008 gab es bisher folgende Nachbesserungen:
BuG FAG eingereichtes Volumen 29 Tsd. €, Nachbesserung 31 Prozent
Squeeze-out FAG eingereichtes Volumen 41 Tsd. €, Nachbesserung 30 Prozent
KKK eingereichtes Volumen 12 Tsd. €, Nachbesserung 84 Prozent
Die durchschnittliche Verbesserung betrug hierbei im laufenden Jahr 49 Prozent und die volumengewichtete Verbesserung belief sich auf 37 Prozent.
Bei folgenden Unternehmen könnten Vergleiche kommen (in der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit):
Gea, DLW, Lycos, Kromschröder, Hütte Kayser und Sappi Alfeld
Die größeren Einreichungen des Jahres 2007 waren:
Gerling 2.52 Millionen €
Schwarz Pharma 2.73 Millionen €
Axa 0.872 Millionen €
Celanese 0.542 Millionen €
Piper 0.195 Millionen €
In 2008 ist Schnigge verkauft worden. Der Einkaufspreis hatte zwischen 4 und 4.5 Euro betragen. Der Verkaufspreis belief sich auf 10.04 Euro zuzüglich (???) eines variablen Kaufpreisanteils.
Vattenfall ist ausgebucht worden in 2008. Vattenfall war die zweitgrößte Position im Depot.
Bei der Kölnischen Rück hat es einen Teilvergleich gegeben. Falls diese Aktie noch in 2008 ausgebucht wird, dann sind die zwei größten Vorjahresendpositionen ausgebucht.
Bei MDT Products hat SCI ein Angebot gemacht. Der Squeeze-out Preis beträgt 85 Euro. Das Angebot von SCI beläuft sich auf 87 Euro. Es gibt nur noch 3.000 freie Aktien. SCI hat 800 von den 3.000 Aktien erhalten.
Gegenüber einer Zeitschrift waren die fünf größten Positionen von SCI wie folgt genannt worden:
Vattenfall, Kölnische Rück, Möbel Walther, Innotec und GFKL (aus Abit entstanden)
Die großen Positionen haben einen Wert von mindestens 300 Tsd. €. Möbel Walther und GFKL haben einen Wert von jeweils ca. 300 Tsd. €.
Bei Vattenfall sind 900 Tsd. € eingereicht worden.
Einreichungsprämien errechnen sich aus der Differenz zwischen Börsenkurs und Einreichungskurs, multipliziert mit Einreichungsmenge. So gesehen berichtet SCI eine Einreichungsprämie selbst dann, wenn der Kaufkurs unter dem Einreichungskurs liegt, sofern der Einreichungskurs unter dem Börsenkurs zum Einreichungszeitpunkt liegt.
Größere Einreichungsprämien sind angefallen wie folgt:
Gerling 300 Tsd. €
Axa 80-90 Tsd. €
Schwarz Pharma 125 Tsd. €
SCI tätigt auch Leerverkäufe und das schon seit der Gründung des Unternehmens. Dabei werden die Positionen in der Regel wieder innerhalb einer Woche aufgelöst. Die eingegangenen Positionen liegen nicht über 200 Tsd. €.
Insbesondere hat man Leerverkäufe durchgeführt im Zuge von Kapitalerhöhungen, bei welchen man die Erwartung hatte, daß der Kurs dann fällt.
Als größere unnotierte Position hält SCI MDT Products, wo der Squeeze-out am Dienstag beschlossen werden soll.
Die anderen unnotierten Werte sind relativ klein.
Abweichend zur Tagesordnung wurde Herr Professor Lorch als Wirtschaftsprüfer gewählt. Dieser ist selbst an Spruchstellenverfahren beteiligt. Er ist Professor an einer Fachhochschule für Versicherungswesen. SCI erhofft sich wertvollen input von ihm vor allem auch deshalb, weil bei SCI die Versicherungsunternehmen einen hohen Anteil bei den Spruchstellenverfahren haben.
Es gab die folgenden vier Highlights in 2007:
1) Einreichungsvolumen Gerling in Höhe von 2.5 Millionen Euro.
2) Verkauf GL AG, Einstandspreis 450 €, Verkaufspreis 1.000 €
3) Verkauf Kunert Stämme
4) Verkauf Realquadrat, Einstandspreis 0.46 €, Verkaufspreis 0.68 €
Es hat in 2007 Nachbesserungen im niedrigen dreistelligen Tausenderbereich gegeben. In zukünftigen Jahren wird auch so ein hohes Niveau erwartet.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 602 Tsd. € betreffen mit 570 Tsd. € das Anlagevermögen und mit 32 Tsd. € das Umlaufvermögen.
Das Umlaufvermögen wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip abgeschrieben, wobei auch Wertminderungen im neuen Jahr im Zeitraum bis zu Bilanzerstellung eingeflossen sind.
Beim Anlagevermögen wurden Wertminderungen des neuen Jahres im Zeitraum bis zur Bilanzerstellung bei der Abschreibung nicht berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind nicht Steuer mindernd.
An größeren Abschreibungspositionen gab es Kunert mit 165 Tsd. €, Kölnische Rück mit 85 Tsd. € und RSE mit 68 Tsd. €.
Der Restbuchwert bei Kunert beträgt 157 Tsd. €.
Die Deutsche Bank hat sich bei Kunert zurückgezogen. Jetzt gibt es nur noch einen Darlehensgeber bei Kunert.
Bei der Kölnischen Rück wurde der Aktienbestand zu einem Zeitpunkt, als der Aktienkurs hoch stand, in ein Zertifikat getauscht. Somit war der Kurs des Zertifikates zur Zeit des Tausches hoch und das Zertifikat mußte abgeschrieben werden im Jahresabschluß. Diese Afa ist im neuen Jahr wieder aufgeholt worden.
Die Salzgitter AG hatte Klöckner erworben und hätte ein Pflichtangebot abgeben müssen für RSE. Es wurde ein Antrag für eine Ausnahme gestellt, weil ein Squeeze-out beabsichtigt war. Das BAFIN genehmigte eine Ausnahme unter der Bedingung, daß der 3-Monatsdurchschnittskurs eine Wertuntergrenze darstellen sollte. Später hat das BAFIN nachgegeben und nicht mehr den 3 Monatsdurchschnittskurs gefordert als Wertuntergrenze.
Alle anderen Abschreibungspositionen liegen jeweils unter 25 Tsd. € pro Position.
Für TRIAS gab es eine Steuernachzahlung für den Vorjahreszeitraum. Aufgrund der Rechtssprechung mußte SCI da seine Meinung ändern und den Steueraufwand buchen.
Die erzielten Nachbesserungen des Jahres 2007 sahen wie folgt aus:
Brain Force eingereichtes Volumen 270 Tsd. €, Nachbesserung 48 Prozent
Dt. Bank Lübeck eingereichtes Volumen 56 Tsd. €, Nachbesserung 29 Prozent
CAA (LG Stuttgart) eingereichtes Volumen 21 Tsd. €, Nachbesserung 2 Prozent
Scholz & Friends eingereichtes Volumen 24 Tsd. €, Nachbesserung 12 Prozent
(Gericht in Berlin)
Buderus eingereichtes Volumen 18 Tsd. €, Nachbesserung 37 Prozent
(Gericht in Frankfurt)
Die durchschnittliche Verbesserung betrug 26 Prozent und die volumengewichtete Verbesserung belief sich auf 40 Prozent.
In 2008 gab es bisher folgende Nachbesserungen:
BuG FAG eingereichtes Volumen 29 Tsd. €, Nachbesserung 31 Prozent
Squeeze-out FAG eingereichtes Volumen 41 Tsd. €, Nachbesserung 30 Prozent
KKK eingereichtes Volumen 12 Tsd. €, Nachbesserung 84 Prozent
Die durchschnittliche Verbesserung betrug hierbei im laufenden Jahr 49 Prozent und die volumengewichtete Verbesserung belief sich auf 37 Prozent.
Bei folgenden Unternehmen könnten Vergleiche kommen (in der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit):
Gea, DLW, Lycos, Kromschröder, Hütte Kayser und Sappi Alfeld
Die größeren Einreichungen des Jahres 2007 waren:
Gerling 2.52 Millionen €
Schwarz Pharma 2.73 Millionen €
Axa 0.872 Millionen €
Celanese 0.542 Millionen €
Piper 0.195 Millionen €
In 2008 ist Schnigge verkauft worden. Der Einkaufspreis hatte zwischen 4 und 4.5 Euro betragen. Der Verkaufspreis belief sich auf 10.04 Euro zuzüglich (???) eines variablen Kaufpreisanteils.
Vattenfall ist ausgebucht worden in 2008. Vattenfall war die zweitgrößte Position im Depot.
Bei der Kölnischen Rück hat es einen Teilvergleich gegeben. Falls diese Aktie noch in 2008 ausgebucht wird, dann sind die zwei größten Vorjahresendpositionen ausgebucht.
Bei MDT Products hat SCI ein Angebot gemacht. Der Squeeze-out Preis beträgt 85 Euro. Das Angebot von SCI beläuft sich auf 87 Euro. Es gibt nur noch 3.000 freie Aktien. SCI hat 800 von den 3.000 Aktien erhalten.
Gegenüber einer Zeitschrift waren die fünf größten Positionen von SCI wie folgt genannt worden:
Vattenfall, Kölnische Rück, Möbel Walther, Innotec und GFKL (aus Abit entstanden)
Die großen Positionen haben einen Wert von mindestens 300 Tsd. €. Möbel Walther und GFKL haben einen Wert von jeweils ca. 300 Tsd. €.
Bei Vattenfall sind 900 Tsd. € eingereicht worden.
Einreichungsprämien errechnen sich aus der Differenz zwischen Börsenkurs und Einreichungskurs, multipliziert mit Einreichungsmenge. So gesehen berichtet SCI eine Einreichungsprämie selbst dann, wenn der Kaufkurs unter dem Einreichungskurs liegt, sofern der Einreichungskurs unter dem Börsenkurs zum Einreichungszeitpunkt liegt.
Größere Einreichungsprämien sind angefallen wie folgt:
Gerling 300 Tsd. €
Axa 80-90 Tsd. €
Schwarz Pharma 125 Tsd. €
SCI tätigt auch Leerverkäufe und das schon seit der Gründung des Unternehmens. Dabei werden die Positionen in der Regel wieder innerhalb einer Woche aufgelöst. Die eingegangenen Positionen liegen nicht über 200 Tsd. €.
Insbesondere hat man Leerverkäufe durchgeführt im Zuge von Kapitalerhöhungen, bei welchen man die Erwartung hatte, daß der Kurs dann fällt.
Als größere unnotierte Position hält SCI MDT Products, wo der Squeeze-out am Dienstag beschlossen werden soll.
Die anderen unnotierten Werte sind relativ klein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.374.232 von Hiberna am 25.06.08 17:29:28danke für deinen umfangreichen bericht
grüße
netti
grüße
netti
Ja, auch von mir besten Dank!
Da hätte ich mir ja den Abruf des HV-Berichts bei GSC sparen können;-)
Da hätte ich mir ja den Abruf des HV-Berichts bei GSC sparen können;-)
HV-Bericht von GSC ist auf www.gsc-research.de kostenlos verfügbar.
weiß jemand wieviele Gea die SCI hatte?
http://www.boersen-zeitung.de/slinks/open_pdf.php?finanz_id=…
http://www.boersen-zeitung.de/slinks/open_pdf.php?finanz_id=…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.487.724 von schaerholder am 11.07.08 12:37:42ich denke zwischen 4500 und 5000 Stücke
SCI erwartet eine nachzahlung von 54 T €inkl. ZInsen
SCI erwartet eine nachzahlung von 54 T €inkl. ZInsen
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.487.942 von NETTI_II am 11.07.08 12:55:36HV-Präsentation auf der Homepage:
http://www.sciag.de/downloads/Praesentation_hv0608.PDF
http://www.sciag.de/downloads/Praesentation_hv0608.PDF
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.539.319 von CharlieMunger am 18.07.08 16:59:00Macht einen guten Eindruck weiter so
21.07.2008
Jil Sander AG:
Jil Sander AG / Squeeze-Out
21.07.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
Der Vorstand der JIL SANDER Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass heute am
21. Juli 2008 der Beschluss der Hauptversammlung am 5. September 2006 über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der JIL SANDER
Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin VIOLINE S. à r. l. mit Sitz in
Luxemburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen wurde.
Die Aktien verbriefen nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Die Notierung
der Aktie der JIL SANDER Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.
Die Details der Übertragungsabwicklung werden gesondert bekannt gegeben.
21.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die
DGAP
23.05.2007
Restrukturierung
Jil Sander kommt nicht zur Ruhe
von Tanja Kewes
Die Auseinandersetzung um die Luxusmodemarke Jil Sander geht in eine neue Runde. Das vom neuen Mehrheitsaktionär, dem britischen Finanzinvestor Change Capital Partners, angestrengte Delisting droht sich zu verzögern. Ein Kleinaktionär will die angebotene Barabfindung nicht akzeptieren – und droht so die Restrukturierung des Unternehmens zu gefährden.
DÜSSELDORF. „Verbleibt die Jil Sander AG weiter an der Börse, dann ist unser Ziel gefährdet, im laufenden Geschäftsjahr die Gewinnschwelle zu erreichen. Neben den Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro für Veröffentlichungspflichten einer börsennotierten Gesellschaft werden auch interne Abläufe blockiert“, sagte Armin Müller, Finanzvorstand der Jil Sander AG, dem Handelsblatt. Zum laufenden Verfahren wollte sich Müller nicht äußern.
Die britische Investorengruppe Change Capital Partners um den früheren Carrefour-Aufsichtsratschef Luc Vandevelde und den ehemaligen Marks&Spencer-Chef Roger Holmes hatte im Mai 2006 angekündigt, die Kleinaktionäre mit einer Zwangsabfindung aus dem Unternehmen drängen zu wollen. Gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. September 2006 beschlossene Barabfindung in Höhe von 347,94 Euro – weit unter dem letzten Börsenkurs, aber über dem vom bestellten Wirtschaftsprüfer ermittelten Unternehmenswert – hatten 15 Kleinaktionäre geklagt. Einem Teilvergleich in Höhe von bis zu 371,03 Euro je Vorzugsaktie stimmten im April dieses Jahres 14 der 15 Kleinaktionäre zu.
Lediglich die Beteiligungsgesellschaft SCI aus Usingen bei Frankfurt will ihr Paket von zehn Prozent des Streubesitzes von rund 3 700 Aktien der insgesamt 120 000 Vorzugsaktien nicht verkaufen. „Die bisher angebotene Abfindung ist uns zu wenig. Die Jil Sander AG steht am Anfang der Restrukturierung. An der Wachstumsgeschichte wollen wir teilhaben. Wir werden durch alle Instanzen gehen“, sagte SCI-Vorstandschef Oliver Wiederhold dem Handelsblatt.
Die Krise der Jil Sander AG setzt sich damit fort. Für rund 100 Mill. Euro hatte die für ihren puristischen Stil berühmte Modedesignerin die Mehrheit an der Jil Sander AG im Jahr 1999 an den Mailänder Luxusmodekonzern Prada verkauft. Doch Prada-Chef Patrizio Bertelli bekam die Marke nicht in den Griff. Seit 2001 schreibt die Jil Sander AG rote Zahlen. Die Mailänder Mutter zog 2005 die Notbremse. Prada schloss das Werk in Ellerau und baute die Hamburger Zentrale um. Rund 300 Mitarbeiter verloren ihren Job. Der belgische Designer Raf Simons belebte die Marke kreativ. „Raf Simons hat die Marke Jil Sander mit modernsten Materialien und überraschenden Effekten wie Farbblitzen weiterentwickelt. Ihr Alleinstellungsmerkmal der klaren, weichen Silhouette hat er dabei bewahrt“, sagt Clemens Pflanz von der Strategieberatung Roland Berger.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wie Jil Sander wieder schwarze Zahlen schreiben will.
Der von Change Capital Partners bestellte Finanzvorstand Armin Müller und sein italienischer, noch von Prada engagierter Vorstandskollege Giacomo Ferraris, treiben die Restrukturierung voran. Die Struktur der Jil Sander AG ist mit rund 370 Mitarbeitern – davon fast die Hälfte im Verkauf vor Ort – extrem schlank und mittlerweile auch wieder schlagkräftig. Das Filialnetz wird erweitert und modernisiert. 40 eigene Filialen soll es bis Ende dieses Jahres geben. Und um das margenträchtige Geschäft mit Accessoires voranzutreiben, vergaben Müller und Ferraris nicht etwa Lizenzen, sondern gründeten eine eigene Accessoires-Abteilung.
„Die Restrukturierung von Jil Sander zielt auf die strategische Markenentwicklung und nicht nur auf kurzfristige Effekte“, sagt Pflanz. Die Zahlen spiegeln den frischen Wind wider. Im vergangenen Geschäftsjahr 2006/2007 (bis Ende Januar) verzeichnete Jil Sander bei nahezu stagnierendem Umsatz von 129 Mill. Euro erstmals seit Jahren wieder ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 4,3 Mill. Euro. Das Nettoergebnis (Ebit) belief sich auf Minus 14,1 Mill. Euro. Für das laufende Jahr sind schwarze Zahlen avisiert.
Aufstieg und Fall
Erfolgreicher Stil: Das Hamburger Mode-Imperium Jil Sander wurde 1968 von der Designerin Heidemarie Jiline Sander (Fo to) ins Leben gerufen. Sie prägt in Deutschland einen unverwechselbaren Modestil, der auf schlichte Schnitte und edle Stoffe setzt. Das Unternehmen expandiert kräftig.
Ärger mit Prada: 1999 verkauft die Modeschöpferin die Mehrheit an den Mailänder Luxusartikelhersteller Prada, bleibt aber als Chefdesignerin. Doch die „Queen of Less“ und Prada-Chef Patrizio Bertelli streiten über die strategische Linie. Nach einem nur vorübergehenden Ausstieg verlässt Jil Sander die Gesellschaft 2004 endgültig.
Ertragsprobleme: Mit dem Einstieg von Prada beginnt der wirtschaftliche Niedergang. Seit 2001 schreibt Jil Sander rote Zahlen. 2005 schließen die Mailänder das Werk in Ellerau und bauen die Hamburger Zentrale um. Rund 300 Mitarbeiter verlieren ihren Job.
Link zum Artikel: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister…
Jil Sander Expenses Rise as a Result of Lawsuit
BY AMANDA KAISER
June 29, 2007
MILAN — Jil Sander AG CFO Armin Mueller warned that the company may miss its breakeven target this year as it continues a legal battle with a minority shareholder and incurs unexpected costs.
Mueller said that the company will make up some of the additional expenditures by cutting its advertising budget by about 30 percent in the second half of the year. The company, which is thriving on the designs of creative director Raf Simons, is erring on the side of caution, the cfo said.
“This management here is very sensitive when it comes to numbers and it comes to costs and money,” Mueller told WWD in an interview. “We know we have a certain amount of flexibility in the company and that is what we want to use.
For the year ended Jan. 31, Jil Sander managed to more than halve its net losses to 14.1 million euros ($17.8 million). Management’s original target was to break even in fiscal 2007. Mueller said the company is still endeavoring to reach that target but can’t guarantee it for now. He also noted that a weak yen is really hurting the brand’s business in Japan.
The CFO said Jil Sander will have to book over one million euros ($1.3 million) in unexpected costs this year due to two factors. One problem was that it took longer than anticipated for Jil Sander to fully disengage itself from former owner Prada’s logistical and distribution system. The other issue is linked to Jil Sander’s stalled attempt to delist a small sliver of shares from the German stock exchange.
As reported last year, Jil Sander’s controlling shareholder Change Capital Partners is trying to execute a plan to buy out minority shareholders and take Jil Sander private. A group of 15 shareholders took action against the original tender offer price of 347.94 euros ($438.40) per share. Change Capital later upped its offer by 6.6 percent to 371.03 euros ($467.50) per share, placating 14 out of the 15 investors.
Because of that one lingering shareholder, Jil Sander must extend its life as a public company until German courts settle the dispute, a process could take months, if not longer. In the meantime, Jil Sander must publish another annual report and organize a shareholders meeting for September. Both are costly endeavors the company hadn’t anticipated and require management attention, the CFO explained.
“Solicitors don’t work free of charge,” Mueller said. “It’s a waste of time and a waste of money and a waste of effort. It’s not helping the company.”
The hold out is investment company SCI AG. Based in the centrally located German town of Usingen, SCI holds about 3,700 shares in Jil Sander, a stake amounting to less than 1 percent of the company. Reached by phone, SCI president Oliver Wiederhold declined to comment on his company’s investment in Jil Sander, citing the ongoing legal situation.
Since Jil Sander management takes its financial targets seriously, Jil Sander opted to cut its advertising expenses as a protective measure, Mueller said, stressing that this is a short-term message for just the current year.
“If we could avoid it, we would do that but when you have the negatives coming from another end of the business…what choice do you have?,” he said.
Instead, Jil Sander is pushing ahead with a series of projects.
On Sunday, the company will launch a men’s fragrance and fete its new Paris boutique on Avenue Montaigne. Jil Sander is mum on the name of the fragrance, the first Simons’ has fully developed for the house. Jil Sander’s beauty licensee is Coty.
Mueller said that several companies have approached Jil Sander about licensing pacts for various products but the company wants to be careful not to squander its image for the sake of easy cash. That said, soon the company will return to the eyewear category with a new licensing deal, Mueller specified.
“We’re moving in the right direction. We have a lot of interest in the brand,” he said.
Jil Sander is also in the process of establishing its own Japanese headquarters, which should be fully operational by the end of the summer. Previously, Jil Sander’s operations in the country were integrated with that of Prada. Earlier this month, the company tapped Hiroshi Saito as president and CEO of Jil Sander KK Japan. Saito, an alumnus of Gucci and Sergio Rossi, was most recently commercial director of Prada Japan.
Elsewhere, Mueller said that accessories sales are on the rise. As reported, Jil Sander recently set up its own accessories division with a dedicated design staff, ending an era of production under Prada. This week the showroom is selling its vast range of handmade men’s shoes and discreet but thoughtfully constructed bags.
The fashion house is also moving ahead with its retail expansion plans. Next month, the company will open stores in St. Petersburg and Moscow. It is also scouting a location for a new flagship in London, where it closed its old store in 2005.
“What we want to see is continuous development. That is what we are going for,” he said.
Jil Sander AG:
Jil Sander AG / Squeeze-Out
21.07.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
Der Vorstand der JIL SANDER Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass heute am
21. Juli 2008 der Beschluss der Hauptversammlung am 5. September 2006 über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der JIL SANDER
Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin VIOLINE S. à r. l. mit Sitz in
Luxemburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen wurde.
Die Aktien verbriefen nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Die Notierung
der Aktie der JIL SANDER Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.
Die Details der Übertragungsabwicklung werden gesondert bekannt gegeben.
21.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die
DGAP
23.05.2007
Restrukturierung
Jil Sander kommt nicht zur Ruhe
von Tanja Kewes
Die Auseinandersetzung um die Luxusmodemarke Jil Sander geht in eine neue Runde. Das vom neuen Mehrheitsaktionär, dem britischen Finanzinvestor Change Capital Partners, angestrengte Delisting droht sich zu verzögern. Ein Kleinaktionär will die angebotene Barabfindung nicht akzeptieren – und droht so die Restrukturierung des Unternehmens zu gefährden.
DÜSSELDORF. „Verbleibt die Jil Sander AG weiter an der Börse, dann ist unser Ziel gefährdet, im laufenden Geschäftsjahr die Gewinnschwelle zu erreichen. Neben den Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro für Veröffentlichungspflichten einer börsennotierten Gesellschaft werden auch interne Abläufe blockiert“, sagte Armin Müller, Finanzvorstand der Jil Sander AG, dem Handelsblatt. Zum laufenden Verfahren wollte sich Müller nicht äußern.
Die britische Investorengruppe Change Capital Partners um den früheren Carrefour-Aufsichtsratschef Luc Vandevelde und den ehemaligen Marks&Spencer-Chef Roger Holmes hatte im Mai 2006 angekündigt, die Kleinaktionäre mit einer Zwangsabfindung aus dem Unternehmen drängen zu wollen. Gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. September 2006 beschlossene Barabfindung in Höhe von 347,94 Euro – weit unter dem letzten Börsenkurs, aber über dem vom bestellten Wirtschaftsprüfer ermittelten Unternehmenswert – hatten 15 Kleinaktionäre geklagt. Einem Teilvergleich in Höhe von bis zu 371,03 Euro je Vorzugsaktie stimmten im April dieses Jahres 14 der 15 Kleinaktionäre zu.
Lediglich die Beteiligungsgesellschaft SCI aus Usingen bei Frankfurt will ihr Paket von zehn Prozent des Streubesitzes von rund 3 700 Aktien der insgesamt 120 000 Vorzugsaktien nicht verkaufen. „Die bisher angebotene Abfindung ist uns zu wenig. Die Jil Sander AG steht am Anfang der Restrukturierung. An der Wachstumsgeschichte wollen wir teilhaben. Wir werden durch alle Instanzen gehen“, sagte SCI-Vorstandschef Oliver Wiederhold dem Handelsblatt.
Die Krise der Jil Sander AG setzt sich damit fort. Für rund 100 Mill. Euro hatte die für ihren puristischen Stil berühmte Modedesignerin die Mehrheit an der Jil Sander AG im Jahr 1999 an den Mailänder Luxusmodekonzern Prada verkauft. Doch Prada-Chef Patrizio Bertelli bekam die Marke nicht in den Griff. Seit 2001 schreibt die Jil Sander AG rote Zahlen. Die Mailänder Mutter zog 2005 die Notbremse. Prada schloss das Werk in Ellerau und baute die Hamburger Zentrale um. Rund 300 Mitarbeiter verloren ihren Job. Der belgische Designer Raf Simons belebte die Marke kreativ. „Raf Simons hat die Marke Jil Sander mit modernsten Materialien und überraschenden Effekten wie Farbblitzen weiterentwickelt. Ihr Alleinstellungsmerkmal der klaren, weichen Silhouette hat er dabei bewahrt“, sagt Clemens Pflanz von der Strategieberatung Roland Berger.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wie Jil Sander wieder schwarze Zahlen schreiben will.
Der von Change Capital Partners bestellte Finanzvorstand Armin Müller und sein italienischer, noch von Prada engagierter Vorstandskollege Giacomo Ferraris, treiben die Restrukturierung voran. Die Struktur der Jil Sander AG ist mit rund 370 Mitarbeitern – davon fast die Hälfte im Verkauf vor Ort – extrem schlank und mittlerweile auch wieder schlagkräftig. Das Filialnetz wird erweitert und modernisiert. 40 eigene Filialen soll es bis Ende dieses Jahres geben. Und um das margenträchtige Geschäft mit Accessoires voranzutreiben, vergaben Müller und Ferraris nicht etwa Lizenzen, sondern gründeten eine eigene Accessoires-Abteilung.
„Die Restrukturierung von Jil Sander zielt auf die strategische Markenentwicklung und nicht nur auf kurzfristige Effekte“, sagt Pflanz. Die Zahlen spiegeln den frischen Wind wider. Im vergangenen Geschäftsjahr 2006/2007 (bis Ende Januar) verzeichnete Jil Sander bei nahezu stagnierendem Umsatz von 129 Mill. Euro erstmals seit Jahren wieder ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 4,3 Mill. Euro. Das Nettoergebnis (Ebit) belief sich auf Minus 14,1 Mill. Euro. Für das laufende Jahr sind schwarze Zahlen avisiert.
Aufstieg und Fall
Erfolgreicher Stil: Das Hamburger Mode-Imperium Jil Sander wurde 1968 von der Designerin Heidemarie Jiline Sander (Fo to) ins Leben gerufen. Sie prägt in Deutschland einen unverwechselbaren Modestil, der auf schlichte Schnitte und edle Stoffe setzt. Das Unternehmen expandiert kräftig.
Ärger mit Prada: 1999 verkauft die Modeschöpferin die Mehrheit an den Mailänder Luxusartikelhersteller Prada, bleibt aber als Chefdesignerin. Doch die „Queen of Less“ und Prada-Chef Patrizio Bertelli streiten über die strategische Linie. Nach einem nur vorübergehenden Ausstieg verlässt Jil Sander die Gesellschaft 2004 endgültig.
Ertragsprobleme: Mit dem Einstieg von Prada beginnt der wirtschaftliche Niedergang. Seit 2001 schreibt Jil Sander rote Zahlen. 2005 schließen die Mailänder das Werk in Ellerau und bauen die Hamburger Zentrale um. Rund 300 Mitarbeiter verlieren ihren Job.
Link zum Artikel: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister…
Jil Sander Expenses Rise as a Result of Lawsuit
BY AMANDA KAISER
June 29, 2007
MILAN — Jil Sander AG CFO Armin Mueller warned that the company may miss its breakeven target this year as it continues a legal battle with a minority shareholder and incurs unexpected costs.
Mueller said that the company will make up some of the additional expenditures by cutting its advertising budget by about 30 percent in the second half of the year. The company, which is thriving on the designs of creative director Raf Simons, is erring on the side of caution, the cfo said.
“This management here is very sensitive when it comes to numbers and it comes to costs and money,” Mueller told WWD in an interview. “We know we have a certain amount of flexibility in the company and that is what we want to use.
For the year ended Jan. 31, Jil Sander managed to more than halve its net losses to 14.1 million euros ($17.8 million). Management’s original target was to break even in fiscal 2007. Mueller said the company is still endeavoring to reach that target but can’t guarantee it for now. He also noted that a weak yen is really hurting the brand’s business in Japan.
The CFO said Jil Sander will have to book over one million euros ($1.3 million) in unexpected costs this year due to two factors. One problem was that it took longer than anticipated for Jil Sander to fully disengage itself from former owner Prada’s logistical and distribution system. The other issue is linked to Jil Sander’s stalled attempt to delist a small sliver of shares from the German stock exchange.
As reported last year, Jil Sander’s controlling shareholder Change Capital Partners is trying to execute a plan to buy out minority shareholders and take Jil Sander private. A group of 15 shareholders took action against the original tender offer price of 347.94 euros ($438.40) per share. Change Capital later upped its offer by 6.6 percent to 371.03 euros ($467.50) per share, placating 14 out of the 15 investors.
Because of that one lingering shareholder, Jil Sander must extend its life as a public company until German courts settle the dispute, a process could take months, if not longer. In the meantime, Jil Sander must publish another annual report and organize a shareholders meeting for September. Both are costly endeavors the company hadn’t anticipated and require management attention, the CFO explained.
“Solicitors don’t work free of charge,” Mueller said. “It’s a waste of time and a waste of money and a waste of effort. It’s not helping the company.”
The hold out is investment company SCI AG. Based in the centrally located German town of Usingen, SCI holds about 3,700 shares in Jil Sander, a stake amounting to less than 1 percent of the company. Reached by phone, SCI president Oliver Wiederhold declined to comment on his company’s investment in Jil Sander, citing the ongoing legal situation.
Since Jil Sander management takes its financial targets seriously, Jil Sander opted to cut its advertising expenses as a protective measure, Mueller said, stressing that this is a short-term message for just the current year.
“If we could avoid it, we would do that but when you have the negatives coming from another end of the business…what choice do you have?,” he said.
Instead, Jil Sander is pushing ahead with a series of projects.
On Sunday, the company will launch a men’s fragrance and fete its new Paris boutique on Avenue Montaigne. Jil Sander is mum on the name of the fragrance, the first Simons’ has fully developed for the house. Jil Sander’s beauty licensee is Coty.
Mueller said that several companies have approached Jil Sander about licensing pacts for various products but the company wants to be careful not to squander its image for the sake of easy cash. That said, soon the company will return to the eyewear category with a new licensing deal, Mueller specified.
“We’re moving in the right direction. We have a lot of interest in the brand,” he said.
Jil Sander is also in the process of establishing its own Japanese headquarters, which should be fully operational by the end of the summer. Previously, Jil Sander’s operations in the country were integrated with that of Prada. Earlier this month, the company tapped Hiroshi Saito as president and CEO of Jil Sander KK Japan. Saito, an alumnus of Gucci and Sergio Rossi, was most recently commercial director of Prada Japan.
Elsewhere, Mueller said that accessories sales are on the rise. As reported, Jil Sander recently set up its own accessories division with a dedicated design staff, ending an era of production under Prada. This week the showroom is selling its vast range of handmade men’s shoes and discreet but thoughtfully constructed bags.
The fashion house is also moving ahead with its retail expansion plans. Next month, the company will open stores in St. Petersburg and Moscow. It is also scouting a location for a new flagship in London, where it closed its old store in 2005.
“What we want to see is continuous development. That is what we are going for,” he said.
SCI hat sich laut eBundesanzeiger vom Freitag nun dem Vergleich bei der Kölnische Rück angeschlossen.
Mit 1,7 mio. investierten Euro folglich eine recht bedeutende Entscheidung für unsere Gesellschaft.
Mit 1,7 mio. investierten Euro folglich eine recht bedeutende Entscheidung für unsere Gesellschaft.
Ein Basis Investment
Bisher war ich ja ein Fan von der SCI aber seid heute nicht mehr
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG
WKN: 700 220 / ISIN: DE0007002206
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Rapunzel Naturkost AG an, ihre Inhaberaktien (WKN 700 200 / ISIN DE0007002206) zum Preis von 11,50 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 20.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 19. September 2008, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 19. September 2008, 18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im August 2008
Der Vorstand
Wenn Sie es lesen Herr Wiederhold schämen Sie sich einen schlechtern Kurs zu bieten wie man bei Valor bekommt (www.valora.de) da ist dei Geldseite bei 12,75 stand heute 22.08.2008. Haben Sie es notig solche Abzocker Angebote zu machen.......
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG
WKN: 700 220 / ISIN: DE0007002206
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Rapunzel Naturkost AG an, ihre Inhaberaktien (WKN 700 200 / ISIN DE0007002206) zum Preis von 11,50 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 20.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 19. September 2008, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 19. September 2008, 18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im August 2008
Der Vorstand
Wenn Sie es lesen Herr Wiederhold schämen Sie sich einen schlechtern Kurs zu bieten wie man bei Valor bekommt (www.valora.de) da ist dei Geldseite bei 12,75 stand heute 22.08.2008. Haben Sie es notig solche Abzocker Angebote zu machen.......
Naja, es ist ja nur ein Angebot und man muß es nicht annehmen. Und bei Aktionären unnotierter/vorbörslicher Papiere wie Rapunzel darf man doch wohl davon ausgehen, daß es sich um mündige Aktionäre handelt, die die Werthaltigkeit ihres Investments einschätzen können;-).
Übrigens hat Frankfurt Trust auch wieder die Rücknahme des ABS-Plus angenommen. Damaliges Angebot der SCI waren knapp über 25 EUR, FT zahlt derzeit etwa 4 EUR mehr.
Ein Update seitens des Vorstandes über die aktuelle Entwicklung wäre nicht so schlecht, es hat sich ja seit der HV einiges getan.
Übrigens hat Frankfurt Trust auch wieder die Rücknahme des ABS-Plus angenommen. Damaliges Angebot der SCI waren knapp über 25 EUR, FT zahlt derzeit etwa 4 EUR mehr.
Ein Update seitens des Vorstandes über die aktuelle Entwicklung wäre nicht so schlecht, es hat sich ja seit der HV einiges getan.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.813.804 von CharlieMunger am 22.08.08 16:41:33Stimmt man muss es nicht annehmen aber ich finde es unmöglich das eine öffentliche AG so ein Angebot macht
Angebot bei Valora steht bei 12,85 EUR für 250 Stück. Wenn du nun aus dem einen oder anderen Grund mit einer größeren Stückzahl aus Rapunzel aussteigen willst, könnte das Angebot eine geeignete Möglichkeit darstellen. Ich kann daher dein Problem mit dem Angebot überhaupt nicht nachvollziehen.
Die Aktie wird rocken egal was mache hier schreiben
Na ja rocken nicht gerade,aber ich glaube sie wird sich besser als der Markt entwickelen.
Der Wiederhold macht schon einen guten Job.
Der Wiederhold macht schon einen guten Job.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.893.219 von Sven1977 am 28.08.08 15:53:27Super Vorstandder kann wirklichmal was
Ja, da kann man wirklich mal ein Lob aussprechen.
Ansonsten gibt es aktuell eine (Mini-) Kapitalerhöhung:
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der SCI AG
und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.
SCI AG
Usingen
- WKN 605101, ISIN DE0006051014 -
Bezugsangebot
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der SCI AG ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 14.05.2012 das Grundkapital um bis zu
EUR 534.000,- (Nennbetrag) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Genehmigte Kapital wurde am 29. August 2007 in das Handelsregister eingetragen.
Der Vorstand der SCI AG hat in Ausübung der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals am 21.08.2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.095.862,50 durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um bis zu EUR 40.000 auf bis zu EUR 1.135.862,50 durch Ausgabe von bis zu 16.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“), zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien beträgt 12,50 EUR je Aktie. Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2008 voll gewinnanteilsberechtigt. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wird ausgeschlossen. Zur Darstellung eines glatten Bezugsverhältnisses haben Aktionäre für 23.600 Aktien bzw. Optionsscheine den Verzicht auf die Ausübung ihres Bezugsrechtes erklärt.
Die neuen Aktien werden den Aktionären in der Zeit vom 29.08.2008 bis 12.09.2008 („Bezugsfrist“) im Verhältnis 30:1 zum Bezug angeboten, d.h. für dreißig alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden.
Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am 28.08.2008 nach Börsenschluss Aktien der Gesellschaft halten. Als Nachweis für die Bezugsberechtigung ist eine von den Depotbanken der Aktionäre zu erstellende Depotbescheinigung, die den Bestand an Aktien der Gesellschaft am 28.08.2008 nach Börsenschluss ausweisen muss, dem Zeichnungsschein beizufügen. Inhaber von Aktien, die aus der Ausübung von Optionsscheinen entstanden und bislang nicht in den Börsenhandel einbezogen sind, benötigen keinen Nachweis.
Zur Vermeidung des Ausschlusses fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist bei der Gesellschaft (Postanschrift Weilburger Str. 6, 61250 Usingen) als Bezugsstelle unter Benutzung der dort oder auf Anforderung (Fax 06081-688051, info@sci-ag.de) erhältlichen Zeichnungsscheine auszuüben.
Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien ist ohne Abzüge bis spätestens 15.09.2008 auf das Sonderkonto der Gesellschaft mit der Kontonummer 200 389 807 bei der Frankfurter Sparkasse, BLZ 500 502 01 unter Angabe des Namens des Zeichners und dessen Wohnort einzuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Geldeingang. Wird der Ausgabepreis nicht rechtzeitig bezahlt, werden die betreffenden Zeichnungen ungültig, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.
Die bis Fristende nicht im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen jungen Aktien können von anderen Bezugsberechtigten bezogen werden, sofern sie dies bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindlich angeben (Überbezug) und der hierauf entfallende Ausgabebetrag nach Mitteilung über die Zuteilung, spätestens aber am 19.09.2008 auf dem Kapitalerhöhungskonto gutgeschrieben ist.
Der Beschluss des Vorstandes über die teilweise Ausnutzung der ihm erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Kapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 15.09.2008 mindestens 5.000 Stückaktien gezeichnet sind. Alle Zeichnungen werden unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.12.2008 im Handelsregister eingetragen ist.
Usingen, im August 2008
Der Vorstand
Ansonsten gibt es aktuell eine (Mini-) Kapitalerhöhung:
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der SCI AG
und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.
SCI AG
Usingen
- WKN 605101, ISIN DE0006051014 -
Bezugsangebot
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der SCI AG ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 14.05.2012 das Grundkapital um bis zu
EUR 534.000,- (Nennbetrag) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Genehmigte Kapital wurde am 29. August 2007 in das Handelsregister eingetragen.
Der Vorstand der SCI AG hat in Ausübung der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals am 21.08.2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.095.862,50 durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um bis zu EUR 40.000 auf bis zu EUR 1.135.862,50 durch Ausgabe von bis zu 16.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“), zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien beträgt 12,50 EUR je Aktie. Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2008 voll gewinnanteilsberechtigt. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wird ausgeschlossen. Zur Darstellung eines glatten Bezugsverhältnisses haben Aktionäre für 23.600 Aktien bzw. Optionsscheine den Verzicht auf die Ausübung ihres Bezugsrechtes erklärt.
Die neuen Aktien werden den Aktionären in der Zeit vom 29.08.2008 bis 12.09.2008 („Bezugsfrist“) im Verhältnis 30:1 zum Bezug angeboten, d.h. für dreißig alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden.
Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am 28.08.2008 nach Börsenschluss Aktien der Gesellschaft halten. Als Nachweis für die Bezugsberechtigung ist eine von den Depotbanken der Aktionäre zu erstellende Depotbescheinigung, die den Bestand an Aktien der Gesellschaft am 28.08.2008 nach Börsenschluss ausweisen muss, dem Zeichnungsschein beizufügen. Inhaber von Aktien, die aus der Ausübung von Optionsscheinen entstanden und bislang nicht in den Börsenhandel einbezogen sind, benötigen keinen Nachweis.
Zur Vermeidung des Ausschlusses fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist bei der Gesellschaft (Postanschrift Weilburger Str. 6, 61250 Usingen) als Bezugsstelle unter Benutzung der dort oder auf Anforderung (Fax 06081-688051, info@sci-ag.de) erhältlichen Zeichnungsscheine auszuüben.
Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien ist ohne Abzüge bis spätestens 15.09.2008 auf das Sonderkonto der Gesellschaft mit der Kontonummer 200 389 807 bei der Frankfurter Sparkasse, BLZ 500 502 01 unter Angabe des Namens des Zeichners und dessen Wohnort einzuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Geldeingang. Wird der Ausgabepreis nicht rechtzeitig bezahlt, werden die betreffenden Zeichnungen ungültig, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.
Die bis Fristende nicht im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen jungen Aktien können von anderen Bezugsberechtigten bezogen werden, sofern sie dies bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindlich angeben (Überbezug) und der hierauf entfallende Ausgabebetrag nach Mitteilung über die Zuteilung, spätestens aber am 19.09.2008 auf dem Kapitalerhöhungskonto gutgeschrieben ist.
Der Beschluss des Vorstandes über die teilweise Ausnutzung der ihm erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Kapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 15.09.2008 mindestens 5.000 Stückaktien gezeichnet sind. Alle Zeichnungen werden unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.12.2008 im Handelsregister eingetragen ist.
Usingen, im August 2008
Der Vorstand
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der
Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft Aktiengesellschaft, Berlin
- Wertpapier-Kenn-Nr. 705 310 -
- ISIN Nr. DE 0007053100 -
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft Aktiengesellschaft, Berlin an, ihre Inhaberaktien - Wertpapier-Kenn-Nr. 705 310, ISIN DE 0007053100 - zum Preis von 20,17 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 15.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 14. Oktober 2008, 18:00 Uhr (Annahmefrist). Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft Aktiengesellschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im September 2008
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der
Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft Aktiengesellschaft, Berlin
- Wertpapier-Kenn-Nr. 705 310 -
- ISIN Nr. DE 0007053100 -
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft Aktiengesellschaft, Berlin an, ihre Inhaberaktien - Wertpapier-Kenn-Nr. 705 310, ISIN DE 0007053100 - zum Preis von 20,17 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 15.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 14. Oktober 2008, 18:00 Uhr (Annahmefrist). Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft Aktiengesellschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im September 2008
Der Vorstand
Meckert doch soviel Ihr wollt das Glück is uns bald wiederhold
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.409.549 von digga08 am 04.10.08 14:41:47Unsere Vorschußlorbeeren waren berechtigt.
Aktueller NAV laut Aktionärsbrief bei 14,05 EUR, d.h. 7% Miese seit Jahresbeginn. Cashquote bei 10%, es wird eine deutliche Erhöhung derselben durch Abfindungen bei Squeezeouts erwaretet.
Aktueller NAV laut Aktionärsbrief bei 14,05 EUR, d.h. 7% Miese seit Jahresbeginn. Cashquote bei 10%, es wird eine deutliche Erhöhung derselben durch Abfindungen bei Squeezeouts erwaretet.
Absurde Bewertung, aber die anderen Beteiligungsgesellschaften sind natürlich auch gefallen. Hier gibts aber im Gegensatz zu den anderen Buden ein gutes Management dazu.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.631.607 von CharlieMunger am 20.10.08 16:01:21Munger muss nicht so prallen oder muss die Oli etwa zahlen
Nun, zweifelhafter Humor und fehlende Rechtschreibkenntnisse sind nicht die besten Voraussetzungen für eine Dichterkarriere.
Möchte mal wissen woher dieser dauernde Angebotsdruck kommt. Bei einem NAV von 14 ist das Teil selbst bei 8,7 scheinbar unverkäuflich...
Dafür kann es mehrere Gründe geben:
- der NAV ist nicht mehr aktuell und dürfte mittlerweile (deutlich?) niedriger liegen
- die Market Cap ist extrem gering, selbst bei größeren Unternehmen im Nebenwertebereich kommt man aktuell nicht heraus
- aktueller Käuferstreik im Nebenwertebereich
- offensichtlich braucht jemand Geld und bietet größere Stückzahlen an
Ein Update seitens des Vorstandes würde ich aber auch begrüßen.
- der NAV ist nicht mehr aktuell und dürfte mittlerweile (deutlich?) niedriger liegen
- die Market Cap ist extrem gering, selbst bei größeren Unternehmen im Nebenwertebereich kommt man aktuell nicht heraus
- aktueller Käuferstreik im Nebenwertebereich
- offensichtlich braucht jemand Geld und bietet größere Stückzahlen an
Ein Update seitens des Vorstandes würde ich aber auch begrüßen.
Als mögliche Ursache kommt auch in Betracht, daß die "Peer Group" der anderen Beteiligungsgesellschaften deutlich an Marktwert eingebüßt hat.
Und bei den aktuellen Verwerfungen kann man "dem Markt" ja nicht verübeln, daß er nicht zwischen guten und schlechten Beteiligungs-AGs unterscheiden kann...
Und bei den aktuellen Verwerfungen kann man "dem Markt" ja nicht verübeln, daß er nicht zwischen guten und schlechten Beteiligungs-AGs unterscheiden kann...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.053.115 von CharlieMunger am 24.11.08 16:35:04"Und bei den aktuellen Verwerfungen kann man "dem Markt" ja nicht verübeln, daß er nicht zwischen guten und schlechten Beteiligungs-AGs unterscheiden kann..."
Das Problem bei SCI könnte unter anderem daran liegen, das den
Nichtaktionären "des Marktes" keine ausreichenden Informationen
über SCI zur Verfügung stehen, da die Aktionärsbriefe nur an
SCI-Aktionäre versandt werden.
Wer kauft schon gern die Katze im Sack...
Das Problem bei SCI könnte unter anderem daran liegen, das den
Nichtaktionären "des Marktes" keine ausreichenden Informationen
über SCI zur Verfügung stehen, da die Aktionärsbriefe nur an
SCI-Aktionäre versandt werden.
Wer kauft schon gern die Katze im Sack...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.054.201 von keith am 24.11.08 18:10:35Ja, ist kritisch zu sehen, könnte aber auch auf die Vorschriften des Open Market (Werbeverbot ohne erstellten WP-Prospekt) zurückzuführen sein?!
Immerhin wird man hier wenigstens als Aktionär (wenn auch nicht als interessierter Kapitalmarktteilnehmer) ernstgenommen. Ist ja auch bei den wenigsten Beteiligungsbuden der Fall...
Immerhin wird man hier wenigstens als Aktionär (wenn auch nicht als interessierter Kapitalmarktteilnehmer) ernstgenommen. Ist ja auch bei den wenigsten Beteiligungsbuden der Fall...
Laut Aktionärsbrief vom Freitag liegt der aktuelle NAV bei 13,05 EUR.
Performance seit Jahresanfang damit bei minus 14%, SDAX minus 52%.
Hervorragend...
Sind wohl noch einige Zwangsverkäufer unterwegs...
Performance seit Jahresanfang damit bei minus 14%, SDAX minus 52%.
Hervorragend...
Sind wohl noch einige Zwangsverkäufer unterwegs...
Die könnten Pech haben wenn hier auch eine ordentliche Nachzahlung kommt:
GROUP Business Software AG
Eisenach
In dem Spruchverfahren
- 24 AktE 2/06 -
beim Landgericht Mannheim gemäß § 15 UmwG i.V.m. § 1 Nr. 4 SpruchG zur Festsetzung einer weiteren baren Zuzahlung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Group Technologies AG (alt) auf die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) schließen
A.) die beteiligten Antragsteller
1.
(…)
2.
(…)
3.
(…)
4.
Herr Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln
5.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln
6.
Herr Oliver Wiederhold, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen,
7.
SCI AG, vertreten durch das alleinige Vorstandsmitglied Oliver Wiederhold, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen
8.
(…)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hasselbruch u. Koll., Schlachte 30, 28195 Bremen
9.
(…)
10.
(…)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hasselbruch u. Koll., Schlachte 30, 28195 Bremen
B.)
der gemeinsame Vertreter der außenstehenden Aktionäre
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Fleck, Friedrichsplatz 9, 68165 Mannheim
und
C.)
die Antragsgegnerin
GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG), Hospitalstr. 6,
99817 Eisenach, vertreten durch den Vorstand, die Herren Jörg Ott und Markus Ernst,
auf ausdrückliches Anraten und Empfehlung des Gerichts den nachfolgenden Vergleich:
Präambel:
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2005 stimmte die Hauptversammlung der Group Technologies AG (alt) mit Sitz in Karlsruhe der Verschmelzung der Group Technologies AG (alt) – als übertragender Gesellschaft - auf die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG - zum Zeitpunkt der vorbezeichneten Hauptversammlung noch firmierend als „GlobalWare AG“) - als übernehmender Gesellschaft – mit der erforderlichen Mehrheit zu.
Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Group Technologies AG (alt) gewährte die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der Group Technologies AG (alt) auf der Grundlage der für die beteiligten Gesellschaften jeweils durchgeführten Unternehmensbewertung kostenfrei für je 1 (in Worten: eine) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro der Group Technologies AG (alt) 13 (in Worten: dreizehn) auf den Inhaber lautende Stückaktien der GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro zzgl. einer baren Zuzahlung von 0,07 Euro für jede übertragene Stückaktie der Group Technologies AG (alt).
Die Verschmelzung wurde am 31.03.2005 im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam. Die Gegenleistung wurde an die Aktionäre der Group Technologies AG (alt) geleistet.
Die Antragsteller zu 1. bis 10 waren bis zur Wirksamkeit der Verschmelzung Aktionäre der Group Technologies AG (alt). Sie erachten die der Barabfindung zugrunde liegenden Bewertungen der beteiligten Gesellschaften als fehlerhaft und die bare Zuzahlung als nicht angemessen.
Die Antragsteller rügen insbesondere, dass die Group Technologies AG (alt) im Rahmen der Verschmelzung zu gering bewertet wurde und begründen dies unter anderem mit einem zu geringen Ansatz zu erwartender Zahlungen aus einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ceyoniq AG, an dem die Group Technologies AG (alt) als Gläubigerin beteiligt ist.
Die eingeleiteten Verfahren wurden durch das Spruchgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen 24 AktE 2/06 verbunden. Herr Rechtsanwalt. Wolfgang Fleck, Mannheim, wurde zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt.
Der oben angeführten Rüge der Antragsteller im Spruchverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Group Technologies AG (alt) hat gegen die Ceyoniq AG eine Forderung aus Darlehen und Warenlieferung in Höhe von insgesamt 9.890.518,32 Euro. Mit der Insolvenz der Ceyoniq AG (eröffnet mit Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 29.05.2002
Az. 43 IN 652/02) wurde dieser Betrag zur Tabelle angemeldet und nach Korrektur am 21.09.2006 in Höhe von 9.663.667,97 Euro festgestellt. Zu erwarten war nur noch eine geringe prozentuale Erfüllung der Forderung gemäß der im Insolvenzverfahren noch festzusetzenden Quote.
Der (Rest)-Wert dieser Forderung wurde gemäß der Planungen der Group Technologies AG (alt) in der Bewertung der Group Technologies AG (alt) im Rahmen des Verschmelzungsverfahrens als Zufluss für das Jahr 2007 mit einem Betrag von 500.000,00 Euro angesetzt. Einschließlich dieser 500.000,00 Euro wurde sodann im Rahmen der Verschmelzung ein Wert der Group Technologies AG (alt) von 11.458.595,78 Euro ermittelt.
Damit ergab sich für die Group Technologies AG (alt) ein Wert von 15,28 Euro je Aktie.
Im Jahr 2007 erfolgte aus der Masse der Ceyoniq Insolvenz eine Vorabausschüttung. Die Quote betrug 7 %. Auf die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) entfiel ein Betrag von rd. 690.000,00 Euro, d.h. 190.000,00 Euro mehr, als ursprünglich im Rahmen der Verschmelzung geplant.
Zum Zeitpunkt der Planerstellung in 2005 war nicht von einer über dem Ansatz von 500.000,00 Euro liegenden Zahlung auszugehen. Berechnet man dennoch nun den Wert der Group Technologies AG (alt) auf Basis der tatsächlich erfolgten Auszahlung aus dem Insolvenzverfahren ergibt sich ein Wert der Group Technologies AG (alt) in Höhe von 11.648.595,78 Euro (11.458.595,78 Euro + 190.000 Euro) und damit ein Wert von 15,53 Euro je Aktie, der um 0,25 Euro je Aktie über dem früheren Wert von 15,28 Euro liegt.
Die Verfahrensbeteiligten haben sich daher auf die nachfolgende vergleichsweise Regelung zur Beendigung des vorstehenden Verfahrens verständigt.
I. Vergleichsbedingungen
1. Zuzahlung von 0,25 Euro je frühere Aktie der Group Technologie AG (alt)
Einschließlich der (über die bereits in der Verschmelzungsbewertung berücksichtigten Insolvenzquote von 500.000,00 Euro hinaus gehenden) zusätzlichen Zahlung aus dem Ceyoniq-Insolvenzverfahren in Höhe von 190.000,00 Euro ergibt sich ein Wert je Aktie der Group Technologies (alt) in Höhe von 15,53 je Aktie. Dieser Wert je Aktie liegt um 0,25 Euro höher als derjenige Wert, der im Verschmelzungsverfahren der seinerzeitigen baren Zuzahlung zugrunde gelegt wurde.
Im Wege des Vergleichs erhalten nunmehr die berechtigten früheren Aktionäre der Group Technologie (alt) für ihre im Zusammenhang mit der Verschmelzung übergegangenen Aktien eine weitere bare Zuzahlung von 0,25 Euro je übertragener Aktie der Group Technologies AG (alt), wobei zugunsten dieser berechtigten ehemaligen Group-Aktionäre auf eine Neuberechnung des Umtauschverhältnisses verzichtet wird. Da es sich vorliegend um die Auskehrung einer erst im Jahresabschluss 2007 zugeflossenen Zahlung handelt, erfolgt keine Verzinsung der weiteren baren Zuzahlung. Die Zahlung wird fällig unverzüglich nach Abschluss und Wirksamkeit des Vergleichs und dessen Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Sie erfolgt über diejenigen Kreditinstitute, die beim Aktienumtausch im Rahmen der Verschmelzung eingeschaltet waren. Soweit ein Berechtigter, z.B. aufgrund von Konto- und Depotverlagerung zu einem anderen Kreditinstitut, bis zwei Monate nach Veröffentlichung des Vergleichs noch nicht im Besitz der weiteren baren Zuzahlung ist, wird gebeten, die Ansprüche unmittelbar bei der zahlungspflichtigen Gesellschaft (GROUP Software Business AG, Hospitalstraße 6, 99817 Eisenach) unter Nachweis der Berechtigung geltend zu machen.
2. Zuzahlung von 0,45 Euro je frühere Aktie der Group Technologie AG (alt)
Das Ceyoniq-Insolvenzverfahren ist bislang nicht abgeschlossen und der Abschluss des Verfahrens ist derzeit auch nicht absehbar. Die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) rechnet damit, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abschließend eine weitere Zahlung an die Gesellschaft erfolgen dürfte. Es besteht ein derzeitiges Massevermögen bei der Ceyoniq von rund 5,5 Mio. Euro (Auskunft des Insolvenzverwalters). Legt man dieses – ohne Berücksichtigung weiterer Reduzierung des Massevermögens durch laufende Kosten – zugrunde und berechnet den Anteil der GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) entsprechend dem Anteil aus der Vorabausschüttung, so ergibt sich ein Betrag von rund 350.000,00 – 400.000,00 Euro. Dies zugrunde gelegt und auf die Aktionäre der Group Technologies AG (alt) verteilt und den tatsächlichen Eintritt einer Abschlusszahlung unterstellt, ergibt sich eine weitere bare Zuzahlung in Höhe von 0,45 Euro je frühere Aktie der Group Technologie AG (alt).
Die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) verpflichtet sich daher im Vorgriff auf eine solche – keinesfalls gesicherte – Abschlusszahlung aus dem Ceyoniq-Insolvenzverfahren und ungeachtet ihres tatsächlichen Eintritts, an die berechtigten früheren Aktionäre der Group Technologie (alt) für ihre im Zusammenhang mit der Verschmelzung übergegangenen Aktien eine weitere und abschließende bare Zuzahlung von 0,45 Euro je übertragener Aktie der Group Technologies AG (alt) zu leisten, wobei zugunsten dieser berechtigten ehemaligen Group-Aktionäre auf eine Neuberechnung des Umtauschverhältnisses verzichtet wird.
Diese Zahlung wird fällig zum 31.12.2008. Sie erfolgt über diejenigen Kreditinstitute, die beim Aktienumtausch im Rahmen der Verschmelzung eingeschaltet waren. Soweit ein Berechtigter, z.B. aufgrund von Konto- und Depotverlagerung zu einem anderen Kreditinstitut, bis zwei Monate nach Ablauf des 31.12.2008 noch nicht im Besitz der weiteren baren Zuzahlung ist, wird gebeten, die Ansprüche unmittelbar bei der zahlungspflichtigen Gesellschaft (GROUP Business Software AG, Hospitalstraße 6, 99817 Eisenach) unter Nachweis der Berechtigung geltend zu machen.
II. Wirkung des Vergleichs
Die Zahlungsverpflichtung gemäß Ziffer I. Nr. 1. und 2. wirkt zugunsten der Antragsteller und aller berechtigten ehemaligen Aktionäre der Group Technologies AG (alt) im Sinne eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB).
Mit dem Abschluss und der Erfüllung dieses Vergleiches und der darin getroffenen Vereinbarungen sind sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Group Technologies AG (alt) auf die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) abgegolten; jedwede weitere Zuzahlung – egal aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
III.
…
IV. Wirksamkeit des Vergleichs und Veröffentlichung
Der Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam. Damit ist das vorliegende Spruchverfahren (Az.: 24 AktE 2/06) beendet. Rein vorsorglich nehmen die Antragsteller ihre Anträge mit der Wirksamkeit des Vergleiches zurück.
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, diesen Vergleich nach dessen Wirksamkeit unter Nennung aller Namen der Beteiligten (ohne Anschrift) und mit Ausnahme der namentlichen Erwähnung der Antragsteller zu 1, 2, 3, 8, 9 und 10 seinem wesentlichen Inhalt nach unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger und einem weiteren noch zu bestimmenden Börsenpflichtblatt – nicht jedoch in dem Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ – auf ihre Kosten zu veröffentlichen.
V. Sonstiges
Die Antragsgegnerin erklärt, dass sie im Umfang der hier getroffenen Besserungsabrede zahlungsfähig ist.
VI. Schlussbestimmungen
Dieser Vergleich enthält sämtliche zwischen den Beteiligten getroffenen Abreden und Regelungen. Änderungen dieses Vergleichs oder sonstige weitere diesbezügliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Nebenabreden bestehen zwischen den Beteiligten nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vergleichs ganz oder teilweise unwirksam und undurchführbar sein oder werden oder sollte sich bei Durchführung dieses Vergleichs herausstellen, dass dieser eine Lücke enthält, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vergleichs hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen dieses Vergleichs soll eine solche angemessene oder rechtlich gültige Bestimmung treten, wie sie die Beteiligten vernünftigerweise vereinbart hätten und die wirtschaftlich demjenigen nahe kommt, was die Beteiligten bei Abschluss dieses Vergleichs vereinbart hätten, wenn sie den nunmehr in Frage stehenden Punkt bedacht hätten.
Der Vorstand
GROUP Business Software AG
Eisenach
In dem Spruchverfahren
- 24 AktE 2/06 -
beim Landgericht Mannheim gemäß § 15 UmwG i.V.m. § 1 Nr. 4 SpruchG zur Festsetzung einer weiteren baren Zuzahlung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Group Technologies AG (alt) auf die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) schließen
A.) die beteiligten Antragsteller
1.
(…)
2.
(…)
3.
(…)
4.
Herr Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln
5.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln
6.
Herr Oliver Wiederhold, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen,
7.
SCI AG, vertreten durch das alleinige Vorstandsmitglied Oliver Wiederhold, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen
8.
(…)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hasselbruch u. Koll., Schlachte 30, 28195 Bremen
9.
(…)
10.
(…)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hasselbruch u. Koll., Schlachte 30, 28195 Bremen
B.)
der gemeinsame Vertreter der außenstehenden Aktionäre
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Fleck, Friedrichsplatz 9, 68165 Mannheim
und
C.)
die Antragsgegnerin
GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG), Hospitalstr. 6,
99817 Eisenach, vertreten durch den Vorstand, die Herren Jörg Ott und Markus Ernst,
auf ausdrückliches Anraten und Empfehlung des Gerichts den nachfolgenden Vergleich:
Präambel:
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2005 stimmte die Hauptversammlung der Group Technologies AG (alt) mit Sitz in Karlsruhe der Verschmelzung der Group Technologies AG (alt) – als übertragender Gesellschaft - auf die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG - zum Zeitpunkt der vorbezeichneten Hauptversammlung noch firmierend als „GlobalWare AG“) - als übernehmender Gesellschaft – mit der erforderlichen Mehrheit zu.
Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Group Technologies AG (alt) gewährte die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der Group Technologies AG (alt) auf der Grundlage der für die beteiligten Gesellschaften jeweils durchgeführten Unternehmensbewertung kostenfrei für je 1 (in Worten: eine) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro der Group Technologies AG (alt) 13 (in Worten: dreizehn) auf den Inhaber lautende Stückaktien der GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro zzgl. einer baren Zuzahlung von 0,07 Euro für jede übertragene Stückaktie der Group Technologies AG (alt).
Die Verschmelzung wurde am 31.03.2005 im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam. Die Gegenleistung wurde an die Aktionäre der Group Technologies AG (alt) geleistet.
Die Antragsteller zu 1. bis 10 waren bis zur Wirksamkeit der Verschmelzung Aktionäre der Group Technologies AG (alt). Sie erachten die der Barabfindung zugrunde liegenden Bewertungen der beteiligten Gesellschaften als fehlerhaft und die bare Zuzahlung als nicht angemessen.
Die Antragsteller rügen insbesondere, dass die Group Technologies AG (alt) im Rahmen der Verschmelzung zu gering bewertet wurde und begründen dies unter anderem mit einem zu geringen Ansatz zu erwartender Zahlungen aus einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ceyoniq AG, an dem die Group Technologies AG (alt) als Gläubigerin beteiligt ist.
Die eingeleiteten Verfahren wurden durch das Spruchgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen 24 AktE 2/06 verbunden. Herr Rechtsanwalt. Wolfgang Fleck, Mannheim, wurde zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt.
Der oben angeführten Rüge der Antragsteller im Spruchverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Group Technologies AG (alt) hat gegen die Ceyoniq AG eine Forderung aus Darlehen und Warenlieferung in Höhe von insgesamt 9.890.518,32 Euro. Mit der Insolvenz der Ceyoniq AG (eröffnet mit Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 29.05.2002
Az. 43 IN 652/02) wurde dieser Betrag zur Tabelle angemeldet und nach Korrektur am 21.09.2006 in Höhe von 9.663.667,97 Euro festgestellt. Zu erwarten war nur noch eine geringe prozentuale Erfüllung der Forderung gemäß der im Insolvenzverfahren noch festzusetzenden Quote.
Der (Rest)-Wert dieser Forderung wurde gemäß der Planungen der Group Technologies AG (alt) in der Bewertung der Group Technologies AG (alt) im Rahmen des Verschmelzungsverfahrens als Zufluss für das Jahr 2007 mit einem Betrag von 500.000,00 Euro angesetzt. Einschließlich dieser 500.000,00 Euro wurde sodann im Rahmen der Verschmelzung ein Wert der Group Technologies AG (alt) von 11.458.595,78 Euro ermittelt.
Damit ergab sich für die Group Technologies AG (alt) ein Wert von 15,28 Euro je Aktie.
Im Jahr 2007 erfolgte aus der Masse der Ceyoniq Insolvenz eine Vorabausschüttung. Die Quote betrug 7 %. Auf die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) entfiel ein Betrag von rd. 690.000,00 Euro, d.h. 190.000,00 Euro mehr, als ursprünglich im Rahmen der Verschmelzung geplant.
Zum Zeitpunkt der Planerstellung in 2005 war nicht von einer über dem Ansatz von 500.000,00 Euro liegenden Zahlung auszugehen. Berechnet man dennoch nun den Wert der Group Technologies AG (alt) auf Basis der tatsächlich erfolgten Auszahlung aus dem Insolvenzverfahren ergibt sich ein Wert der Group Technologies AG (alt) in Höhe von 11.648.595,78 Euro (11.458.595,78 Euro + 190.000 Euro) und damit ein Wert von 15,53 Euro je Aktie, der um 0,25 Euro je Aktie über dem früheren Wert von 15,28 Euro liegt.
Die Verfahrensbeteiligten haben sich daher auf die nachfolgende vergleichsweise Regelung zur Beendigung des vorstehenden Verfahrens verständigt.
I. Vergleichsbedingungen
1. Zuzahlung von 0,25 Euro je frühere Aktie der Group Technologie AG (alt)
Einschließlich der (über die bereits in der Verschmelzungsbewertung berücksichtigten Insolvenzquote von 500.000,00 Euro hinaus gehenden) zusätzlichen Zahlung aus dem Ceyoniq-Insolvenzverfahren in Höhe von 190.000,00 Euro ergibt sich ein Wert je Aktie der Group Technologies (alt) in Höhe von 15,53 je Aktie. Dieser Wert je Aktie liegt um 0,25 Euro höher als derjenige Wert, der im Verschmelzungsverfahren der seinerzeitigen baren Zuzahlung zugrunde gelegt wurde.
Im Wege des Vergleichs erhalten nunmehr die berechtigten früheren Aktionäre der Group Technologie (alt) für ihre im Zusammenhang mit der Verschmelzung übergegangenen Aktien eine weitere bare Zuzahlung von 0,25 Euro je übertragener Aktie der Group Technologies AG (alt), wobei zugunsten dieser berechtigten ehemaligen Group-Aktionäre auf eine Neuberechnung des Umtauschverhältnisses verzichtet wird. Da es sich vorliegend um die Auskehrung einer erst im Jahresabschluss 2007 zugeflossenen Zahlung handelt, erfolgt keine Verzinsung der weiteren baren Zuzahlung. Die Zahlung wird fällig unverzüglich nach Abschluss und Wirksamkeit des Vergleichs und dessen Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Sie erfolgt über diejenigen Kreditinstitute, die beim Aktienumtausch im Rahmen der Verschmelzung eingeschaltet waren. Soweit ein Berechtigter, z.B. aufgrund von Konto- und Depotverlagerung zu einem anderen Kreditinstitut, bis zwei Monate nach Veröffentlichung des Vergleichs noch nicht im Besitz der weiteren baren Zuzahlung ist, wird gebeten, die Ansprüche unmittelbar bei der zahlungspflichtigen Gesellschaft (GROUP Software Business AG, Hospitalstraße 6, 99817 Eisenach) unter Nachweis der Berechtigung geltend zu machen.
2. Zuzahlung von 0,45 Euro je frühere Aktie der Group Technologie AG (alt)
Das Ceyoniq-Insolvenzverfahren ist bislang nicht abgeschlossen und der Abschluss des Verfahrens ist derzeit auch nicht absehbar. Die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) rechnet damit, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abschließend eine weitere Zahlung an die Gesellschaft erfolgen dürfte. Es besteht ein derzeitiges Massevermögen bei der Ceyoniq von rund 5,5 Mio. Euro (Auskunft des Insolvenzverwalters). Legt man dieses – ohne Berücksichtigung weiterer Reduzierung des Massevermögens durch laufende Kosten – zugrunde und berechnet den Anteil der GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) entsprechend dem Anteil aus der Vorabausschüttung, so ergibt sich ein Betrag von rund 350.000,00 – 400.000,00 Euro. Dies zugrunde gelegt und auf die Aktionäre der Group Technologies AG (alt) verteilt und den tatsächlichen Eintritt einer Abschlusszahlung unterstellt, ergibt sich eine weitere bare Zuzahlung in Höhe von 0,45 Euro je frühere Aktie der Group Technologie AG (alt).
Die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) verpflichtet sich daher im Vorgriff auf eine solche – keinesfalls gesicherte – Abschlusszahlung aus dem Ceyoniq-Insolvenzverfahren und ungeachtet ihres tatsächlichen Eintritts, an die berechtigten früheren Aktionäre der Group Technologie (alt) für ihre im Zusammenhang mit der Verschmelzung übergegangenen Aktien eine weitere und abschließende bare Zuzahlung von 0,45 Euro je übertragener Aktie der Group Technologies AG (alt) zu leisten, wobei zugunsten dieser berechtigten ehemaligen Group-Aktionäre auf eine Neuberechnung des Umtauschverhältnisses verzichtet wird.
Diese Zahlung wird fällig zum 31.12.2008. Sie erfolgt über diejenigen Kreditinstitute, die beim Aktienumtausch im Rahmen der Verschmelzung eingeschaltet waren. Soweit ein Berechtigter, z.B. aufgrund von Konto- und Depotverlagerung zu einem anderen Kreditinstitut, bis zwei Monate nach Ablauf des 31.12.2008 noch nicht im Besitz der weiteren baren Zuzahlung ist, wird gebeten, die Ansprüche unmittelbar bei der zahlungspflichtigen Gesellschaft (GROUP Business Software AG, Hospitalstraße 6, 99817 Eisenach) unter Nachweis der Berechtigung geltend zu machen.
II. Wirkung des Vergleichs
Die Zahlungsverpflichtung gemäß Ziffer I. Nr. 1. und 2. wirkt zugunsten der Antragsteller und aller berechtigten ehemaligen Aktionäre der Group Technologies AG (alt) im Sinne eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB).
Mit dem Abschluss und der Erfüllung dieses Vergleiches und der darin getroffenen Vereinbarungen sind sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Group Technologies AG (alt) auf die GROUP Business Software AG (vormals Group Technologies AG, davor GlobalWare AG) abgegolten; jedwede weitere Zuzahlung – egal aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
III.
…
IV. Wirksamkeit des Vergleichs und Veröffentlichung
Der Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam. Damit ist das vorliegende Spruchverfahren (Az.: 24 AktE 2/06) beendet. Rein vorsorglich nehmen die Antragsteller ihre Anträge mit der Wirksamkeit des Vergleiches zurück.
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, diesen Vergleich nach dessen Wirksamkeit unter Nennung aller Namen der Beteiligten (ohne Anschrift) und mit Ausnahme der namentlichen Erwähnung der Antragsteller zu 1, 2, 3, 8, 9 und 10 seinem wesentlichen Inhalt nach unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger und einem weiteren noch zu bestimmenden Börsenpflichtblatt – nicht jedoch in dem Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ – auf ihre Kosten zu veröffentlichen.
V. Sonstiges
Die Antragsgegnerin erklärt, dass sie im Umfang der hier getroffenen Besserungsabrede zahlungsfähig ist.
VI. Schlussbestimmungen
Dieser Vergleich enthält sämtliche zwischen den Beteiligten getroffenen Abreden und Regelungen. Änderungen dieses Vergleichs oder sonstige weitere diesbezügliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Nebenabreden bestehen zwischen den Beteiligten nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vergleichs ganz oder teilweise unwirksam und undurchführbar sein oder werden oder sollte sich bei Durchführung dieses Vergleichs herausstellen, dass dieser eine Lücke enthält, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vergleichs hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen dieses Vergleichs soll eine solche angemessene oder rechtlich gültige Bestimmung treten, wie sie die Beteiligten vernünftigerweise vereinbart hätten und die wirtschaftlich demjenigen nahe kommt, was die Beteiligten bei Abschluss dieses Vergleichs vereinbart hätten, wenn sie den nunmehr in Frage stehenden Punkt bedacht hätten.
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.252.159 von schaerholder am 22.12.08 15:28:51Die könnten Pech haben wenn hier auch eine ordentliche Nachzahlung kommt:
Verstehe nicht ganz?! Ironie!?
Verstehe nicht ganz?! Ironie!?
War auf die Zwangsverkäufer bezogen und echtes Bedauern
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.259.112 von schaerholder am 23.12.08 14:56:27Verstehe, da war mein Gehirn schon im Weihnachts-Modus.
Hucke Aktiengesellschaft i. I.
Lübbecke
Bekanntmachung der
Hucke Aktiengesellschaft i. I., Lübbecke
In dem Spruchstellenverfahren
SCI AG u. a. ./. Hucke AG u. a.
Landgericht Düsseldorf
- 33 O 132/06 -
zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out auf die Hucke AG übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der MHM Mode Holding AG (WKN: 6620206),
an dem beteiligt sind:
1.
SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
2.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
3.
Schüma GmbH & Co. KG, vertreten durch die Proximas HV-Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schüpfer, Textorstraße 15, 97070 Würzburg,
4.
Norbert Sieber, Schützenstraße 11, 68259 Mannheim,
5.
Gustav Willisch, Victoriastraße 13 - 15, 68165 Mannheim,
6.
Dr. Günter Saile, Tübacherstraße 12 b, 9326 Horn,
7.
Dr. Stefan Grom, Scharnhorststraße 37, 68259 Mannheim,
8.
Ulrich Treiber, Römerstraße 31, 69115 Heidelberg,
9.
Dr. Burkhardt Voges, Sophienstraße 9, 68165 Mannheim,
10.
Reinhard Giersbach, Brombeerhecke 27, 40789 Monheim,
11.
Frank Wallhöfer, Albrecht-Dürer-Straße 173, 97204 Höchberg,
12.
Dr. Thilo Roth, Vor der Hasenhecke 2, 34125 Kassel,
13.
Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Raffaelweg 10, 70192 Stuttgart,
14.
Dieter Sander, Virchowstraße 16, 53123 Bonn,
15.
Uwe Sander, Fontainengraben 80, 53123 Bonn,
16.
Jan Sander, Virchowstraße 16, 53123 Bonn,
17.
Sander Vermögensverwaltungsgesellschaft bR, vertreten durch die Geschäftsführer Dieter Sander und Uwe Sander, Virchowstraße 16, 53123 Bonn,
18.
Gerhard Krauss, Wasen 20 a, 83324 Ruhpolding,
19.
Ulrike Mellin, Wertheimer Straße 34, 97297 Waldbüttelbrunn,
20.
DNI Beteiligungen AG, vertreten durch den Alleinvorstand Friedrich Kautz, Lütticher Straße 8 a, 50674 Köln,
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: zu 1: Rechtsanwalt Helmut Steinfurt, Alte Bornstr. 4a, 61250 Usingen,
zu 2: Rechtsanwalt Ulrich Klauke, Alfred-Trappen-Str. 12, 44229 Dortmund,
zu 3: Rechtsanwalt Stefan Schindler, LL.M., Günter-Vogt-Ring 32, 60437 Frankfurt,
zu 4 - 10, 12: Rechtsanwalt Gustav Willisch, Tullastr. 16a, 68161 Mannheim,
zu 14 - 18, 20: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Str. 3, 76530 Baden-Baden,
zu 19: Rechtsanwalt Mellin, Wertheimer Str. 34, 97297 Waldbüttelbrunn,
21.
Rechtsanwalt WP StB Hans-Peter Burghardt, Bunsenstraße 3, 32052 Herford, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hucke AG i. I. vertreten durch den Vorstand, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke,
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: LTS Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Bunsenstr. 3, 32052 Herford,
22.
Gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre der MHM Mode Holding AG Rechtsanwalt Folker Künzel, Klever Straße 31, 40477 Düsseldorf,
haben die Parteien folgenden Teil-Vergleich geschlossen, dem die Beteiligten Nrn. 3 – 22 beigetreten sind:
- vollständiger Vergleichsinhalt -
I.
Präambel
1.
Die Hauptversammlung der MHM Mode Holding AG mit Sitz in Düsseldorf hat am 25. März 2002 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MHM Mode Holding AG auf die Hauptaktionärin, die Hucke AG, gemäß
§§ 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“).
2.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 17. Mai 2002 im Handelsregister der MHM Mode Holding AG eingetragen. In dem Übertragungsbeschluss wurde eine Barabfindung von 266,86 € je Stückaktie festgelegt.
3.
Aufgrund des Vertrages vom 11.03.2003 mit der Hauptaktionärin wurde die MHM Mode Holding AG auf die Hucke AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen, die dadurch zur Rechtsnachfolgerin der MHM Mode Holding AG wurde.
4.
Gegenstand des Spruchverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf, Az. 33 O 132/06 AktE, ist die Überprüfung der Angemessenheit der im Übertragungsbeschluss festgelegten Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (das „Spruchverfahren“).
5.
Über das Vermögen der Hauptaktionärin ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Amtgericht Bielefeld 43 IN 1282/06); zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Bunsenstr. 3, D-32052 Herford (der „Insolvenzverwalter“), bestellt. Dieser hat am 16.09.2007 die Unzulänglichkeit der Masse, alle Masseverbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen zu können, angezeigt (§ 208 Abs. 1 InsO).
6.
Mit Rücksicht darauf, dass nach § 210 InsO Vollstreckungen in die Masse wegen vor der Anzeige begründeter Masseverbindlichkeiten unzulässig sind und somit die für eine Fortführung des Verfahrens erforderlichen Mittel (z. B. Gerichtskosten für Bewertungsgutachten) nicht mehr von der Insolvenzschuldnerin (Hauptaktionärin) zu erlangen sein werden, sind die Beteiligten des Spruchverfahrens übereingekommen, zur Erledigung des Verfahrens diesen Vergleich zu schließen. Sämtliche Verfahrensbeteiligte des Spruchverfahrens, die dem Vergleich beitreten, sind mit den nachfolgenden Regelungen unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Bewertungen und Rechtsauffassungen einverstanden.
§ 1
Erhöhung der ursprünglichen Barabfindung
1.
Dies vorausgeschickt verpflichtet sich der Insolvenzverwalter hiermit, alle Forderungsanmeldungen ehemaliger Aktionäre der MHM Mode Holding AG, die durch den Übertragungsbeschluss aus dieser ausgeschlossen wurden (vgl. § 4 dieses Vergleichs), im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hucke AG anzuerkennen, mit denen eine Abfindung von weiteren 70,00 € pro Stückaktie der MHM Mode Holding AG (der „Erhöhungsbetrag“), also insgesamt 336,86 € pro Aktie der MHM Mode Holding AG als reguläre Insolvenzforderung im Rang des § 38 InsO angemeldet wird. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von 2,5 Prozent jährlich vom 18.05.2002 bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 327 b Absatz 2 AktG (31.01.2007). Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist damit abgegolten.
Die Anmeldungen müssen bis spätestens 31.12.2008 beim Insolvenzverwalter schriftlich auf Formblatt mit dem Nachweis der Zahl der Aktien geltend gemacht werden, wenn sie kostenfrei für den Anmelder geprüft werden sollen. Für die Kostenfreiheit übernimmt der Insolvenzverwalter keine Haftung. Die Prüfung wird in einem gesonderten Prüftermin erfolgen, den das Insolvenzgericht festlegt. Die Befriedigung der angemeldeten Forderungen erfolgt bei einer eventuellen Verteilung nach Berichtigung der Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe der Vorschriften der Insolvenzordnung.
2.
Der Insolvenzverwalter verpflichtet sich, keine Ausschüttungen auf Insolvenzverbindlichkeiten, die nicht Masseverbindlichkeiten sind, vor diesem weiteren Prüftermin vorzunehmen.
§ 2
Beitritt der Antragsteller / Beendigung des Spruchverfahren
1.
Die Antragsteller können diesem Vergleich jeweils beitreten. Der Beitritt zu diesem Vergleich ist gegenüber dem Gericht durch schriftliche Eingabe bis spätestens zum 30. Oktober 2008 (Eingang bei Gericht) zu erklären.
2.
Das Spruchverfahren wird hiermit einvernehmlich für erledigt erklärt, soweit die Antragsteller diesem Vergleich beitreten. Unter den etwa danach verbleibenden Antragstellern und dem Antragsgegner sowie dem gemeinsamen Vertreter wird das Verfahren fortgesetzt, sofern nicht die verbleibenden Antragsteller ihre Anträge zurücknehmen.
§ 3
Kosten
1.
Über die gerichtlichen Kosten des Verfahrens, die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre der MHM Mode Holding AG entscheidet das Gericht. Die Beteiligten des Vergleichs beantragen eine Entscheidung nach § 91 a ZPO.
2.
Sofern diesem Vergleich nicht alle Antragsteller beitreten, verpflichtet sich der Antragsgegner den Antragstellern gegenüber keine Kostenerstattung geltend zu machen, die innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Vergleichs ihre Anträge schriftlich gegenüber dem Gericht zurück nehmen.
3.
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass sie für etwa der Staatskasse wegen der Fortsetzung dieses Verfahrens entstehende Kosten als Zweitschuldner nach dem Antragsgegner, der bereits die Unzulänglichkeit der Masse erklärt hat, haften können, wenn sie dem Vergleich nicht beigetreten sind oder ihren Antrag nicht rechtzeitig zurück nehmen.
§ 4
Veröffentlichung
Der vollständige Inhalt dieses Vergleichs wird unter namentlicher Nennung der Antragsteller im elektronischen Bundesanzeiger sowie in einem täglich erscheinenden, überregionalen Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) durch den Antragsgegner auf seine Kosten bekannt gemacht.
§ 5
Wirkungen dieses Vergleichs
Dieser Vergleich stellt einen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB dar; er wirkt zu Gunsten sämtlicher ehemaligen Aktionäre der MHM Mode Holding AG, auch soweit sie nicht Antragsteller im vorliegenden Spruchverfahren sind,
•
die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Vergleichs ihre MHM Mode Holding-Aktien auf die Hauptaktionärin übertragen haben und/oder
•
deren MHM Mode Holding-Aktien aufgrund Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister auf die Hauptaktionärin übergegangen sind,
bzw. zu Gunsten ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger.
§ 6
Abgeltung von Ansprüchen
Mit der Erfüllung der sich aus diesem Vergleich ergebenden Verpflichtungen durch den Insolvenzverwalter oder die Hauptaktionärin sind sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Übertragung von Aktien auf die Hauptaktionärin aufgrund des Übertragungsbeschlusses, insbesondere weitere Ansprüche gemäß § 327b Abs. 2 AktG, abgegolten; eine etwa weitergehende Entscheidung des Gerichts zugunsten der ehemaligen Aktionäre der MHM Mode Holding AG im fortgesetzten Spruchverfahren bleibt unberührt.
§ 7
Sonstiges
1.
Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam.
2.
Die Hucke AG und der Insolvenzverwalter versichern, dass sie weder den Antragstellern im Spruchverfahren noch Dritten im Zusammenhang mit diesem Spruchverfahren irgendwelche sonstigen Zahlungen, Vergütungen oder sonstige Sondervorteile, gleich welcher Art unmittelbar oder mittelbar gewährt oder in Aussicht gestellt haben. Der gemeinsame Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre der MHM Mode Holding AG bleibt bis zur endgültigen Beendigung des Verfahrens im Amt, um sicherzustellen, dass auch künftig weder den verbleibenden Antragstellern noch Dritten im Zusammenhang mit diesem Spruchverfahren irgendwelche sonstigen Zahlungen, Vergütungen oder sonstige Sondervorteile, gleich welcher Art unmittelbar oder mittelbar gewährt oder in Aussicht gestellt werden.
3.
Soweit eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit dieses Vergleichs im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der undurchsetzbaren oder unwirksamen Bestimmungen gilt eine solche durchsetzbare und wirksame Bestimmung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Ende des vollständigen Vergleichsinhalts -
Hucke Aktiengesellschaft i. I.
Der Insolvenzverwalter
Lübbecke
Bekanntmachung der
Hucke Aktiengesellschaft i. I., Lübbecke
In dem Spruchstellenverfahren
SCI AG u. a. ./. Hucke AG u. a.
Landgericht Düsseldorf
- 33 O 132/06 -
zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out auf die Hucke AG übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der MHM Mode Holding AG (WKN: 6620206),
an dem beteiligt sind:
1.
SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
2.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
3.
Schüma GmbH & Co. KG, vertreten durch die Proximas HV-Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schüpfer, Textorstraße 15, 97070 Würzburg,
4.
Norbert Sieber, Schützenstraße 11, 68259 Mannheim,
5.
Gustav Willisch, Victoriastraße 13 - 15, 68165 Mannheim,
6.
Dr. Günter Saile, Tübacherstraße 12 b, 9326 Horn,
7.
Dr. Stefan Grom, Scharnhorststraße 37, 68259 Mannheim,
8.
Ulrich Treiber, Römerstraße 31, 69115 Heidelberg,
9.
Dr. Burkhardt Voges, Sophienstraße 9, 68165 Mannheim,
10.
Reinhard Giersbach, Brombeerhecke 27, 40789 Monheim,
11.
Frank Wallhöfer, Albrecht-Dürer-Straße 173, 97204 Höchberg,
12.
Dr. Thilo Roth, Vor der Hasenhecke 2, 34125 Kassel,
13.
Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Raffaelweg 10, 70192 Stuttgart,
14.
Dieter Sander, Virchowstraße 16, 53123 Bonn,
15.
Uwe Sander, Fontainengraben 80, 53123 Bonn,
16.
Jan Sander, Virchowstraße 16, 53123 Bonn,
17.
Sander Vermögensverwaltungsgesellschaft bR, vertreten durch die Geschäftsführer Dieter Sander und Uwe Sander, Virchowstraße 16, 53123 Bonn,
18.
Gerhard Krauss, Wasen 20 a, 83324 Ruhpolding,
19.
Ulrike Mellin, Wertheimer Straße 34, 97297 Waldbüttelbrunn,
20.
DNI Beteiligungen AG, vertreten durch den Alleinvorstand Friedrich Kautz, Lütticher Straße 8 a, 50674 Köln,
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: zu 1: Rechtsanwalt Helmut Steinfurt, Alte Bornstr. 4a, 61250 Usingen,
zu 2: Rechtsanwalt Ulrich Klauke, Alfred-Trappen-Str. 12, 44229 Dortmund,
zu 3: Rechtsanwalt Stefan Schindler, LL.M., Günter-Vogt-Ring 32, 60437 Frankfurt,
zu 4 - 10, 12: Rechtsanwalt Gustav Willisch, Tullastr. 16a, 68161 Mannheim,
zu 14 - 18, 20: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Str. 3, 76530 Baden-Baden,
zu 19: Rechtsanwalt Mellin, Wertheimer Str. 34, 97297 Waldbüttelbrunn,
21.
Rechtsanwalt WP StB Hans-Peter Burghardt, Bunsenstraße 3, 32052 Herford, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hucke AG i. I. vertreten durch den Vorstand, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke,
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: LTS Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Bunsenstr. 3, 32052 Herford,
22.
Gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre der MHM Mode Holding AG Rechtsanwalt Folker Künzel, Klever Straße 31, 40477 Düsseldorf,
haben die Parteien folgenden Teil-Vergleich geschlossen, dem die Beteiligten Nrn. 3 – 22 beigetreten sind:
- vollständiger Vergleichsinhalt -
I.
Präambel
1.
Die Hauptversammlung der MHM Mode Holding AG mit Sitz in Düsseldorf hat am 25. März 2002 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MHM Mode Holding AG auf die Hauptaktionärin, die Hucke AG, gemäß
§§ 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“).
2.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 17. Mai 2002 im Handelsregister der MHM Mode Holding AG eingetragen. In dem Übertragungsbeschluss wurde eine Barabfindung von 266,86 € je Stückaktie festgelegt.
3.
Aufgrund des Vertrages vom 11.03.2003 mit der Hauptaktionärin wurde die MHM Mode Holding AG auf die Hucke AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen, die dadurch zur Rechtsnachfolgerin der MHM Mode Holding AG wurde.
4.
Gegenstand des Spruchverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf, Az. 33 O 132/06 AktE, ist die Überprüfung der Angemessenheit der im Übertragungsbeschluss festgelegten Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (das „Spruchverfahren“).
5.
Über das Vermögen der Hauptaktionärin ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Amtgericht Bielefeld 43 IN 1282/06); zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Bunsenstr. 3, D-32052 Herford (der „Insolvenzverwalter“), bestellt. Dieser hat am 16.09.2007 die Unzulänglichkeit der Masse, alle Masseverbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen zu können, angezeigt (§ 208 Abs. 1 InsO).
6.
Mit Rücksicht darauf, dass nach § 210 InsO Vollstreckungen in die Masse wegen vor der Anzeige begründeter Masseverbindlichkeiten unzulässig sind und somit die für eine Fortführung des Verfahrens erforderlichen Mittel (z. B. Gerichtskosten für Bewertungsgutachten) nicht mehr von der Insolvenzschuldnerin (Hauptaktionärin) zu erlangen sein werden, sind die Beteiligten des Spruchverfahrens übereingekommen, zur Erledigung des Verfahrens diesen Vergleich zu schließen. Sämtliche Verfahrensbeteiligte des Spruchverfahrens, die dem Vergleich beitreten, sind mit den nachfolgenden Regelungen unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Bewertungen und Rechtsauffassungen einverstanden.
§ 1
Erhöhung der ursprünglichen Barabfindung
1.
Dies vorausgeschickt verpflichtet sich der Insolvenzverwalter hiermit, alle Forderungsanmeldungen ehemaliger Aktionäre der MHM Mode Holding AG, die durch den Übertragungsbeschluss aus dieser ausgeschlossen wurden (vgl. § 4 dieses Vergleichs), im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hucke AG anzuerkennen, mit denen eine Abfindung von weiteren 70,00 € pro Stückaktie der MHM Mode Holding AG (der „Erhöhungsbetrag“), also insgesamt 336,86 € pro Aktie der MHM Mode Holding AG als reguläre Insolvenzforderung im Rang des § 38 InsO angemeldet wird. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von 2,5 Prozent jährlich vom 18.05.2002 bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 327 b Absatz 2 AktG (31.01.2007). Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist damit abgegolten.
Die Anmeldungen müssen bis spätestens 31.12.2008 beim Insolvenzverwalter schriftlich auf Formblatt mit dem Nachweis der Zahl der Aktien geltend gemacht werden, wenn sie kostenfrei für den Anmelder geprüft werden sollen. Für die Kostenfreiheit übernimmt der Insolvenzverwalter keine Haftung. Die Prüfung wird in einem gesonderten Prüftermin erfolgen, den das Insolvenzgericht festlegt. Die Befriedigung der angemeldeten Forderungen erfolgt bei einer eventuellen Verteilung nach Berichtigung der Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe der Vorschriften der Insolvenzordnung.
2.
Der Insolvenzverwalter verpflichtet sich, keine Ausschüttungen auf Insolvenzverbindlichkeiten, die nicht Masseverbindlichkeiten sind, vor diesem weiteren Prüftermin vorzunehmen.
§ 2
Beitritt der Antragsteller / Beendigung des Spruchverfahren
1.
Die Antragsteller können diesem Vergleich jeweils beitreten. Der Beitritt zu diesem Vergleich ist gegenüber dem Gericht durch schriftliche Eingabe bis spätestens zum 30. Oktober 2008 (Eingang bei Gericht) zu erklären.
2.
Das Spruchverfahren wird hiermit einvernehmlich für erledigt erklärt, soweit die Antragsteller diesem Vergleich beitreten. Unter den etwa danach verbleibenden Antragstellern und dem Antragsgegner sowie dem gemeinsamen Vertreter wird das Verfahren fortgesetzt, sofern nicht die verbleibenden Antragsteller ihre Anträge zurücknehmen.
§ 3
Kosten
1.
Über die gerichtlichen Kosten des Verfahrens, die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre der MHM Mode Holding AG entscheidet das Gericht. Die Beteiligten des Vergleichs beantragen eine Entscheidung nach § 91 a ZPO.
2.
Sofern diesem Vergleich nicht alle Antragsteller beitreten, verpflichtet sich der Antragsgegner den Antragstellern gegenüber keine Kostenerstattung geltend zu machen, die innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Vergleichs ihre Anträge schriftlich gegenüber dem Gericht zurück nehmen.
3.
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass sie für etwa der Staatskasse wegen der Fortsetzung dieses Verfahrens entstehende Kosten als Zweitschuldner nach dem Antragsgegner, der bereits die Unzulänglichkeit der Masse erklärt hat, haften können, wenn sie dem Vergleich nicht beigetreten sind oder ihren Antrag nicht rechtzeitig zurück nehmen.
§ 4
Veröffentlichung
Der vollständige Inhalt dieses Vergleichs wird unter namentlicher Nennung der Antragsteller im elektronischen Bundesanzeiger sowie in einem täglich erscheinenden, überregionalen Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) durch den Antragsgegner auf seine Kosten bekannt gemacht.
§ 5
Wirkungen dieses Vergleichs
Dieser Vergleich stellt einen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB dar; er wirkt zu Gunsten sämtlicher ehemaligen Aktionäre der MHM Mode Holding AG, auch soweit sie nicht Antragsteller im vorliegenden Spruchverfahren sind,
•
die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Vergleichs ihre MHM Mode Holding-Aktien auf die Hauptaktionärin übertragen haben und/oder
•
deren MHM Mode Holding-Aktien aufgrund Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister auf die Hauptaktionärin übergegangen sind,
bzw. zu Gunsten ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger.
§ 6
Abgeltung von Ansprüchen
Mit der Erfüllung der sich aus diesem Vergleich ergebenden Verpflichtungen durch den Insolvenzverwalter oder die Hauptaktionärin sind sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Übertragung von Aktien auf die Hauptaktionärin aufgrund des Übertragungsbeschlusses, insbesondere weitere Ansprüche gemäß § 327b Abs. 2 AktG, abgegolten; eine etwa weitergehende Entscheidung des Gerichts zugunsten der ehemaligen Aktionäre der MHM Mode Holding AG im fortgesetzten Spruchverfahren bleibt unberührt.
§ 7
Sonstiges
1.
Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam.
2.
Die Hucke AG und der Insolvenzverwalter versichern, dass sie weder den Antragstellern im Spruchverfahren noch Dritten im Zusammenhang mit diesem Spruchverfahren irgendwelche sonstigen Zahlungen, Vergütungen oder sonstige Sondervorteile, gleich welcher Art unmittelbar oder mittelbar gewährt oder in Aussicht gestellt haben. Der gemeinsame Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre der MHM Mode Holding AG bleibt bis zur endgültigen Beendigung des Verfahrens im Amt, um sicherzustellen, dass auch künftig weder den verbleibenden Antragstellern noch Dritten im Zusammenhang mit diesem Spruchverfahren irgendwelche sonstigen Zahlungen, Vergütungen oder sonstige Sondervorteile, gleich welcher Art unmittelbar oder mittelbar gewährt oder in Aussicht gestellt werden.
3.
Soweit eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit dieses Vergleichs im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der undurchsetzbaren oder unwirksamen Bestimmungen gilt eine solche durchsetzbare und wirksame Bestimmung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Ende des vollständigen Vergleichsinhalts -
Hucke Aktiengesellschaft i. I.
Der Insolvenzverwalter
29.12.2008 16:27
PHN, SCI : EINSTELLUNG/DELISTING (26.01.2009)
DIE NOTIERUNG FOLGENDER AKTIEN WIRD MIT ABLAUF DES 26.01.2009 EINGESTELLT.
THE FOLLOWING SHARES WILL BE DELISTED AFTER POST TRADING ON JANUARY 26,
2009.
ISIN KUERZEL/SHORT CODE LONGNAME
DE000A0DJ4Q9 (News) PHN P&H Logistik AG
DE0006051014 (News) SCI SCI AG
Quelle: Deutsche Börse AG
PHN, SCI : EINSTELLUNG/DELISTING (26.01.2009)
DIE NOTIERUNG FOLGENDER AKTIEN WIRD MIT ABLAUF DES 26.01.2009 EINGESTELLT.
THE FOLLOWING SHARES WILL BE DELISTED AFTER POST TRADING ON JANUARY 26,
2009.
ISIN KUERZEL/SHORT CODE LONGNAME
DE000A0DJ4Q9 (News) PHN P&H Logistik AG
DE0006051014 (News) SCI SCI AG
Quelle: Deutsche Börse AG
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.009 von fredolin22 am 29.12.08 22:19:31Laut Aktionärsbrief werden in Frankfurt ab 2009 laufende Gebühren für das Listing erhoben, daher wird die Notierung in Frankfurt eingestellt und das Papier stattdessen in Hamburg notiert.
Sparsamkeit ist Trumpf
Sparsamkeit ist Trumpf
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber der
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
WKN 565970 (ISIN DE0005659700), Berlin
zum Erwerb ihrer Bezugsrechte
- WKN A0L1L6 / ISIN DE000A0L1L69 -
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 0,03 je Bezugsrecht
Die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG („Eckert & Ziegler AG“), Berlin, führt in der Zeit vom 20. Januar bis zum
3. Februar 2009 eine Barkapitalerhöhung mittels Bezugsrecht (ISIN DE000 A0L1L69) durch. Fünf Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von je einer jungen nicht börsennotierten Aktie mit der WKN A0L1MT (ISIN DE000A0L1MT4) zum Bezugspreis von € 5,--. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen nach Ende der Bezugsfrist (3. Februar 2009) wertlos.
Die SCI AG bietet den Aktionären/Bezugsrechtsinhabern der Eckert & Ziegler AG an, ihre Bezugsrechte (ISIN DE000 A0L1L69) gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 0,03 je Bezugsrecht nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 20. Januar bis zum
2. Februar 2009, 12:00 MEZ einschließlich.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich ausschließlich auf bis zu 300.000 Bezugsrechte der Eckert & Ziegler AG
(ISIN DE000 A0L1L69), die im Verhältnis 5:1 zum Bezug von jungen Aktien berechtigen. Stückzahlen von weniger als 200 Bezugsrechten können nicht angenommen werden. Dieses Kaufangebot erstreckt sich nicht auf die börsennotierten Aktien der Eckert & Ziegler AG mit der WKN 565970 (ISIN: DE0005659700).
Die Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber der Eckert & Ziegler AG, die ihre Bezugsrechte im Rahmen des Kaufangebotes zum Verkauf angemeldet haben, sind an die Annahme dieses Kaufangebots gebunden. Eine anderweitige Verfügung über die Bezugsrechte ist dann nicht mehr möglich.
Der Kaufvertrag kommt bindend für Käufer und Verkäufer mit rechtzeitiger und fristgerechter Übertragung der Bezugsrechte auf das Depot der SCI AG zustande. Hinsichtlich der Begrenzung der Stückzahl ist die Reihenfolge des Eingangs der Bezugsrechte auf dem Depot der SCI AG maßgeblich.
ACHTUNG: Bezugsrechte, die erst nach Ablauf des 2. Februar 2009 auf dem Depot der SCI AG gutgeschrieben werden, können nicht mehr angenommen werden.
Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 2. Februar 2009, 12:00 Uhr gegenüber der
SCI AG
Weilburger Straße 6
61250 Usingen
Telefon: +49 6081 688050
Telefax: +49 6081 688051
E-Mail: info@sci-ag.de
vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Bezugsrechte wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach fristgerechtem Eingang der Bezugsrechte auf ein vom Aktionär/Bezugsrechtsinhaber zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Den Vordruck können Sie mit diesem Formblatt auch per Post oder per Fax anfordern:
Name, Vorname: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Straße: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
PLZ: _ _ _ _ _ Ort: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Telefon: _ _ _ _ _ _ _ Fax: _ _ _ _ _ _ _ E-Mail : _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Es ist insbesondere nicht an Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber aus den USA gerichtet.
Usingen, 15. Januar 2009
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber der
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
WKN 565970 (ISIN DE0005659700), Berlin
zum Erwerb ihrer Bezugsrechte
- WKN A0L1L6 / ISIN DE000A0L1L69 -
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 0,03 je Bezugsrecht
Die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG („Eckert & Ziegler AG“), Berlin, führt in der Zeit vom 20. Januar bis zum
3. Februar 2009 eine Barkapitalerhöhung mittels Bezugsrecht (ISIN DE000 A0L1L69) durch. Fünf Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von je einer jungen nicht börsennotierten Aktie mit der WKN A0L1MT (ISIN DE000A0L1MT4) zum Bezugspreis von € 5,--. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen nach Ende der Bezugsfrist (3. Februar 2009) wertlos.
Die SCI AG bietet den Aktionären/Bezugsrechtsinhabern der Eckert & Ziegler AG an, ihre Bezugsrechte (ISIN DE000 A0L1L69) gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 0,03 je Bezugsrecht nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 20. Januar bis zum
2. Februar 2009, 12:00 MEZ einschließlich.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich ausschließlich auf bis zu 300.000 Bezugsrechte der Eckert & Ziegler AG
(ISIN DE000 A0L1L69), die im Verhältnis 5:1 zum Bezug von jungen Aktien berechtigen. Stückzahlen von weniger als 200 Bezugsrechten können nicht angenommen werden. Dieses Kaufangebot erstreckt sich nicht auf die börsennotierten Aktien der Eckert & Ziegler AG mit der WKN 565970 (ISIN: DE0005659700).
Die Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber der Eckert & Ziegler AG, die ihre Bezugsrechte im Rahmen des Kaufangebotes zum Verkauf angemeldet haben, sind an die Annahme dieses Kaufangebots gebunden. Eine anderweitige Verfügung über die Bezugsrechte ist dann nicht mehr möglich.
Der Kaufvertrag kommt bindend für Käufer und Verkäufer mit rechtzeitiger und fristgerechter Übertragung der Bezugsrechte auf das Depot der SCI AG zustande. Hinsichtlich der Begrenzung der Stückzahl ist die Reihenfolge des Eingangs der Bezugsrechte auf dem Depot der SCI AG maßgeblich.
ACHTUNG: Bezugsrechte, die erst nach Ablauf des 2. Februar 2009 auf dem Depot der SCI AG gutgeschrieben werden, können nicht mehr angenommen werden.
Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 2. Februar 2009, 12:00 Uhr gegenüber der
SCI AG
Weilburger Straße 6
61250 Usingen
Telefon: +49 6081 688050
Telefax: +49 6081 688051
E-Mail: info@sci-ag.de
vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Bezugsrechte wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach fristgerechtem Eingang der Bezugsrechte auf ein vom Aktionär/Bezugsrechtsinhaber zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Den Vordruck können Sie mit diesem Formblatt auch per Post oder per Fax anfordern:
Name, Vorname: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Straße: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
PLZ: _ _ _ _ _ Ort: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Telefon: _ _ _ _ _ _ _ Fax: _ _ _ _ _ _ _ E-Mail : _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Es ist insbesondere nicht an Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber aus den USA gerichtet.
Usingen, 15. Januar 2009
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.421.997 von CharlieMunger am 21.01.09 20:03:14Der Oli der macht sachen da kann man drüber lachen
Da macht er Angebote ohne Ende und bekommt so sicher auch die Wende
Da macht er Angebote ohne Ende und bekommt so sicher auch die Wende
Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft
Kulmbach
Bekanntmachung nach § 14 Spruchverfahrensgesetz
Die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft macht gemäß § 14 des Spruchverfahrensgesetzes Folgendes bekannt: In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren beim Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen des führenden Verfahrens: 1 HKO 10978/06) betreffend die Überprüfung der Barabfindung ehemaliger Minderheitsaktionäre der Würzburger Hofbräu AG, deren Aktien durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2006 gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft übertragen worden sind, ist der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.06.2008, in dem sämtliche Anträge auf gerichtliche Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen worden waren, infolge Antragsrücknahme rechtskräftig geworden. Der
31. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München hat im sofortigen Beschwerdeverfahren "SCI AG u.a. gegen Kulmbacher Brauerei AG wegen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG" (Az.: 31 Wx 091/08) betreffend die Anfechtung des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.06.2008 durch Beschluss vom 19.12.2008 festgestellt, dass das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache beendet und dass die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig ist. Die Entscheidungsformel des damit rechtskräftig gewordenen Beschlusses vom 27.06.2008 des Landgerichts Nürnberg-Fürth lautet: "1. Die Anträge werden zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Antragsteller findet nicht statt. 3. Der Geschäftswert für die Gerichtskosten wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt. 4. Die Vergütung des Vertreters außenstehender Aktionäre wird auf 4.540,00 EUR zuzügl. etwa anfallender Umsatzsteuer und Auslagen festgesetzt".
Kulmbach, im Januar 2009
Der Vorstand
Kulmbach
Bekanntmachung nach § 14 Spruchverfahrensgesetz
Die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft macht gemäß § 14 des Spruchverfahrensgesetzes Folgendes bekannt: In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren beim Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen des führenden Verfahrens: 1 HKO 10978/06) betreffend die Überprüfung der Barabfindung ehemaliger Minderheitsaktionäre der Würzburger Hofbräu AG, deren Aktien durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2006 gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft übertragen worden sind, ist der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.06.2008, in dem sämtliche Anträge auf gerichtliche Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen worden waren, infolge Antragsrücknahme rechtskräftig geworden. Der
31. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München hat im sofortigen Beschwerdeverfahren "SCI AG u.a. gegen Kulmbacher Brauerei AG wegen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG" (Az.: 31 Wx 091/08) betreffend die Anfechtung des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.06.2008 durch Beschluss vom 19.12.2008 festgestellt, dass das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache beendet und dass die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig ist. Die Entscheidungsformel des damit rechtskräftig gewordenen Beschlusses vom 27.06.2008 des Landgerichts Nürnberg-Fürth lautet: "1. Die Anträge werden zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Antragsteller findet nicht statt. 3. Der Geschäftswert für die Gerichtskosten wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt. 4. Die Vergütung des Vertreters außenstehender Aktionäre wird auf 4.540,00 EUR zuzügl. etwa anfallender Umsatzsteuer und Auslagen festgesetzt".
Kulmbach, im Januar 2009
Der Vorstand
Außerdem gibt es noch wieder zwei neue Übernahmeangebote, siehe Unternehmenshomepage.
Ist das Papier eigentlich noch irgendwo handelbar? Laut Comdirect wird nirgendwo Bid oder Ask gestellt?!
Ist das Papier eigentlich noch irgendwo handelbar? Laut Comdirect wird nirgendwo Bid oder Ask gestellt?!
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG
WKN: 700 220 / ISIN: DE0007002206
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Rapunzel Naturkost AG an, ihre Inhaberaktien (WKN 700 200 / ISIN DE0007002206) zum Preis von 14,40 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 20.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
27. Februar 2009, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im Februar 2009
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG
WKN: 700 220 / ISIN: DE0007002206
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Rapunzel Naturkost AG an, ihre Inhaberaktien (WKN 700 200 / ISIN DE0007002206) zum Preis von 14,40 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 20.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
27. Februar 2009, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im Februar 2009
Der Vorstand
Heute Squeeze Out - Eintragung bei der laut Aktionärsbrief "bei weitem größten Position" der SCI.
Mittlerweile ist das Delisting in Frankfurt durch, d.h. dort ist kein Handel mehr möglich.
Dagegen wird das Papier jetzt vom Makler in Hamburg 9,01/11,00 für je 500 Stück gestellt. Wahnsinnig liquides Papier.
Bin recht gespannt auf den nächsten Aktionärsbrief. Gerade im Abfindungsbereich gab es ja in den letzten Woche recht ungewöhnliche "Ineffizienzen". Wüde mich wundern, wenn diese nicht genutzt worden wären.
Dagegen wird das Papier jetzt vom Makler in Hamburg 9,01/11,00 für je 500 Stück gestellt. Wahnsinnig liquides Papier.
Bin recht gespannt auf den nächsten Aktionärsbrief. Gerade im Abfindungsbereich gab es ja in den letzten Woche recht ungewöhnliche "Ineffizienzen". Wüde mich wundern, wenn diese nicht genutzt worden wären.
ContiTech AG
Hannover
ISIN-Code: DE000 A0DN1L0
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
Die ordentliche Hauptversammlung der ContiTech AG, Hannover, („ContiTech“) vom 22. August 2007 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH, Hannover, („ContiTech-Universe“) als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 10. Februar 2009 in das Handelsregister der ContiTech beim Amtsgericht Hannover (HRB 62105) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle ContiTech-Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die ContiTech-Universe übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ContiTech eine von der ContiTech-Universe zu zahlende
Barabfindung in Höhe von
€ 24,83
für je eine Stückaktie der ContiTech AG
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von € 1,00 je Aktie.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main
zentralisiert.
Aktionäre der ContiTech, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren lassen, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der ContiTech provisions- und spesenfrei.
Sollte in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f Satz 2 AktG i.V.m. § 1 Nr. 3 SpruchG rechtskräftig eine höhere als die den Minderheitsaktionären für die Übertragung ihrer ContiTech-Aktien auf die ContiTech-Universe angebotene Barabfindung festgesetzt werden, wird diese höhere Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionären der ContiTech gewährt werden.
Hannover, im Februar 2009
ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführung
Hannover
ISIN-Code: DE000 A0DN1L0
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
Die ordentliche Hauptversammlung der ContiTech AG, Hannover, („ContiTech“) vom 22. August 2007 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH, Hannover, („ContiTech-Universe“) als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 10. Februar 2009 in das Handelsregister der ContiTech beim Amtsgericht Hannover (HRB 62105) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle ContiTech-Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die ContiTech-Universe übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ContiTech eine von der ContiTech-Universe zu zahlende
Barabfindung in Höhe von
€ 24,83
für je eine Stückaktie der ContiTech AG
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von € 1,00 je Aktie.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main
zentralisiert.
Aktionäre der ContiTech, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren lassen, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der ContiTech provisions- und spesenfrei.
Sollte in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f Satz 2 AktG i.V.m. § 1 Nr. 3 SpruchG rechtskräftig eine höhere als die den Minderheitsaktionären für die Übertragung ihrer ContiTech-Aktien auf die ContiTech-Universe angebotene Barabfindung festgesetzt werden, wird diese höhere Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionären der ContiTech gewährt werden.
Hannover, im Februar 2009
ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführung
aus dem e-bundesanzeiger:
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der MTD Products AG
Wertpapierkennnummer: 557 000; ISIN: DE 000 557 000 6
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der MTD Products AG an, ihre Inhaberaktien (WKN 557 000, ISIN: DE 000 557 000 6) zu einem Preis von 87,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 3.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
27. März 2009, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der MTD Products AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels des unter www.sci-ag.de (Menüpunkt „Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes „Annahmeerklärung“ zu erklären. Die Abwicklungsmodalitäten sind dort im einzelnen beschrieben.
Usingen, im Februar 2009
Der Vorstand
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der MTD Products AG
Wertpapierkennnummer: 557 000; ISIN: DE 000 557 000 6
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der MTD Products AG an, ihre Inhaberaktien (WKN 557 000, ISIN: DE 000 557 000 6) zu einem Preis von 87,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 3.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
27. März 2009, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der MTD Products AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels des unter www.sci-ag.de (Menüpunkt „Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes „Annahmeerklärung“ zu erklären. Die Abwicklungsmodalitäten sind dort im einzelnen beschrieben.
Usingen, im Februar 2009
Der Vorstand
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber von Böhler-Uddeholm Nachzahlungsansprüchen
Wertpapierkennnummer: A0R K3D; ISIN: AT 0000 A0B KQ3
Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern von Böhler-Uddeholm Nachzahlungsansprüchen (Ansprüchen auf eine eventuelle Nachzahlung für die im Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der Böhler-Uddeholm AG, Wien) an, ihre Nachzahlungsansprüche (WKN: A0R K3D; ISIN: AT 0000 A0B KQ3) zu einem Preis von 1,15 EUR je Nachzahlungsanspruch zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 150.000 Ansprüche begrenzt. Sollten mehr Ansprüche zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 10. April 2009, 18:00 Uhr.
Inhaber von Nachzahlungsansprüchen, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels des unter www.sci-ag.de (Menüpunkt „Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes „Annahmeerklärung“ zu erklären. Die Abwicklungsmodalitäten sind dort im einzelnen beschrieben.
Usingen, im März 2009
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber von Böhler-Uddeholm Nachzahlungsansprüchen
Wertpapierkennnummer: A0R K3D; ISIN: AT 0000 A0B KQ3
Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern von Böhler-Uddeholm Nachzahlungsansprüchen (Ansprüchen auf eine eventuelle Nachzahlung für die im Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der Böhler-Uddeholm AG, Wien) an, ihre Nachzahlungsansprüche (WKN: A0R K3D; ISIN: AT 0000 A0B KQ3) zu einem Preis von 1,15 EUR je Nachzahlungsanspruch zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 150.000 Ansprüche begrenzt. Sollten mehr Ansprüche zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 10. April 2009, 18:00 Uhr.
Inhaber von Nachzahlungsansprüchen, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels des unter www.sci-ag.de (Menüpunkt „Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes „Annahmeerklärung“ zu erklären. Die Abwicklungsmodalitäten sind dort im einzelnen beschrieben.
Usingen, im März 2009
Der Vorstand
Was´n heute los
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.898.602 von schaerholder am 01.04.09 16:28:47Die Börsennotierung ist eigentlich überflüssig, vielleicht sollte man das Papier wieder de-listen, dann müßte man sich nicht immer über die irrationalen Kurse und die Illiquidität ärgern.
Beta Systems Software AG
Alt-Moabit 90d
10559 Berlin
Bekanntmachung eines gerichtlichen Vergleichs in dem Spruchverfahren zur Verschmelzung
der Kleindienst Datentechnik AG auf die Beta Systems Software AG
Wir geben bekannt, dass das beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 18418/05 geführte Spruchverfahren betreffend eine bare Zuzahlung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Kleindienst Datentechnik AG auf die Beta Systems Software AG durch Abschluss des nachfolgenden Prozessvergleichs am 30. März 2009 beendet worden ist:
In dem Rechtsstreit
1.
Susanne Laudick, Norbertstraße 6, 48151 Münster
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Werner E. Alfuss, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln
2.
Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden
3.
Diplom-Ökonom Jörg-Christian Rehling, 2 Londsdowne Road, GB-London, W1J6HL, Großbritannien
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt André Krajewski, Kirchbachstraße 121, 28211 Bremen
4.
SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Helmut Steinfurt, Alte Bornstraße 4 a, 61250 Usingen
5.
Martin Arendts, Wendelsteinstraße 16, 82031 Grünwald
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Arendts, Perlacher Straße 68, 82031 Grünwald
6.
Frank Scheunert, c/o Klaus Scheunert, Elbergener Straße 15, 48691 Vreden
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arno Lampmann, Am Malzbüchel 6 - 8, 50667 Köln
7.
Martin Helfrich, Wildungerstraße 10, 60487 Frankfurt/Main
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Helmut Steinfurt, Alte Bornstraße 4 a, 61250 Usingen
8.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtanwalt Ulrich Klauke, Alfred-Trappen-Straße 12, 44263 Dortmund
9.
Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Raffaelweg 10, 70192 Stuttgart
- Antragsteller -
10.
Jens Penquitt, Eichenweg 13, 97084 Würzburg
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerd Chwoyka, Langenburger Straße 2, 74532 Obersteinach
11.
Dr. Claus Deininger, Erthalstraße 20, 96215 Lichtenfels
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Victoria Garcia Jiménez, Häuser Gasse 2, 60487 Frankfurt am Main
12.
JKK Beteiligungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Knoesel, Ludwigstraße 22, 97070 Würzburg
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Ermelesstraße 53, 72379 Hechingen
gegen
Beta Systems Software AG, vertreten durch den Vorstand, Alt-Moabit 90 d, 10559 Berlin
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Linklaters, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt
Gemeinsame Vertreterin der nicht als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre:
Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Franz-Joseph-Straße 9, 80801 München
schließen die Beteiligten auf Anraten und Empfehlung des Gerichts folgenden Vergleich:
Präambel
1.1
Die Kleindienst Datentechnik AG („Kleindienst“) und die Antragsgegnerin haben am 27. April 2005 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, durch den die Kleindienst unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens als Ganzes gegen Gewährung von Aktien der Antragsgegnerin auf die Antragsgegnerin verschmolzen werden sollte (die „Verschmelzung“). Die Hauptversammlung der Kleindienst hat dem Verschmelzungsvertrag am 13. Juni 2005 zugestimmt. Die Hauptversammlung der Antragsgegnerin hat dem Verschmelzungsvertrag sowie der zur Durchführung der Verschmelzung dienenden bedingten Kapitalerhöhung am 14. Juni 2005 zugestimmt. Das Umtauschverhältnis für die Verschmelzung wurde im Verschmelzungsvertrag auf drei Aktien der Antragsgegnerin („Beta Systems-Aktien“) für fünf Aktien der Kleindienst („Kleindienst-Aktien“), d.h. 0,6 Beta Systems-Aktien für je eine Kleindienst-Aktie, festgelegt. Die Verschmelzung ist am 28. Juli 2005 in das Handelsregister der Kleindienst beim Amtsgericht Augsburg eingetragen worden und am 25. August 2005 durch Eintragung in das Handelsregister der Antragsgegnerin beim Amtsgericht Charlottenburg wirksam geworden. Mit der Eintragung ist die Kleindienst als übertragende Gesellschaft erloschen. Ihre Aktionäre sind Aktionäre der Antragsgegnerin geworden.
Einige ehemalige Aktionäre der Kleindienst halten das Umtauschverhältnis für nicht angemessen und haben deshalb die Durchführung von Spruchverfahren (die „Spruchverfahren“) beantragt. Die Spruchverfahren sind bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I anhängig und zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem führenden Aktenzeichen 5HK O 18418/05 verbunden worden.
1.2
Die Spruchverfahren sollen vollständig und endgültig durch den vorliegenden Vergleich beendet werden. Hierzu erklärt sich die Antragsgegnerin bereit, an die ehemaligen Aktionäre der Kleindienst, deren Kleindienst-Aktien im Rahmen der Verschmelzung in Beta Systems-Aktien umgetauscht wurden („zuzahlungsberechtigte Aktionäre“), eine Zahlung nach Maßgabe des folgenden Vergleichs in Form einer baren Zuzahlung zu leisten.
1.3
Zu diesem Zweck schließen die Antragsteller, die gemeinsame Vertreterin nach § 6 SpruchG und die Antragsgegnerin auf Anraten und Empfehlung des Gerichts mit Wirkung für die unter dem Aktenzeichen 5HK O 18418/05 verbundenen Spruchverfahren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe gegenteiliger Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen den folgenden
Vergleich
1
Beendigung der Spruchverfahren
Die beim Landgericht München I anhängigen, unter dem Aktenzeichen 5HK O 18418/05 verbundenen Spruchverfahren werden hiermit einvernehmlich für beendet erklärt. Die Antragsteller verzichten unwiderruflich auf die Fortführung von Spruchverfahren im Zusammenhang mit der Verschmelzung. Die gemeinsame Vertreterin der nicht antragstellenden Aktionäre erklärt, dass auch sie mit der Verfahrensbeendigung durch diesen Vergleich einverstanden ist und auf eine Fortführung der Spruchverfahren unwiderruflich verzichtet.
2
Zuzahlung
2.1
Zusätzlich zu den den zuzahlungsberechtigten Aktionären im Rahmen der Verschmelzung gewährten 0,6 Beta Systems-Aktien je Kleindienst-Aktie zahlt die Antragsgegnerin jedem zuzahlungsberechtigten Aktionär einen Betrag i.H.v. EUR 1,00 („Zuzahlung“) für jede Kleindienst-Aktie, die im Rahmen der Verschmelzung umgetauscht wurde.
2.2
Die Zuzahlung wird nicht verzinst.
3
Bekanntmachung des Vergleichs
Die Antragsgegnerin wird unverzüglich nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs bzw. des Beschlusses über den Vergleichsinhalt durch das Landgericht München I dafür Sorge tragen, dass dieser Vergleich ([…]) im elektronischen Bundesanzeiger unter der Rubrik „Aktiengesellschaften“, in den „SdK-AktionärsNews“ und in einem Börsenpflichtblatt, nicht jedoch in den Druckerzeugnissen „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „Financial Times Deutschland“, veröffentlicht wird. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten dieser Veröffentlichungen.
4
Abwicklung
4.1
Die Zuzahlung an die zuzahlungsberechtigten Aktionäre ist drei Wochen nach Wirksamwerden dieses Vergleichs fällig.
4.2
Die Antragsgegnerin wird die Auszahlung des Zuzahlungsbetrages an die zuzahlungsberechtigten Aktionäre bei Fälligkeit gemäß Ziffer 4.1 veranlassen. Die Zuzahlung erfolgt über die Kreditinstitute, bei denen zum Zeitpunkt des Aktienumtauschs auf Grund der Verschmelzung die Konten der zuzahlungsberechtigten Aktionäre bestanden, auf die die im Rahmen der Verschmelzung gewährten Beta Systems-Aktien eingebucht wurden („Depotführende Institute“).
4.3
Diejenigen Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, ihrem Depotführenden Institut ihre Bankverbindung zur Weiterleitung der Zuzahlung bekannt zu geben. Sofern das Depotführende Institut die Zuzahlung aus von dem zuzahlungsberechtigten Aktionär nicht zu vertretenden Gründen nicht binnen zehn Bankarbeitstagen nach Fälligkeit auf das angegebene Konto weiterleitet, zahlt die Antragsgegnerin den Zuzahlungsbetrag auf Anforderung durch den zuzahlungsberechtigten Aktionär auf ein ihr benanntes Konto gegen Nachweis der Zahl der zuzahlungsberechtigten Aktien und der an das Depotführende Institut gerichteten Zahlungsaufforderung. Der Nachweis hat durch Bankabrechnung oder Bankbestätigung zu erfolgen und muss die Stückzahl der zuzahlungsberechtigten Aktien, die Depotnummer sowie die Bezeichnung des Depotführenden Instituts (einschließlich Bankleitzahl) enthalten und ist mit der Anforderung der Zahlung und dem Nachweis der Zahlungsaufforderung unter nachfolgender Anschrift an die Antragsgegnerin zu übersenden:
Beta Systems Software AG
Arne Baßler
Alt-Moabit 90d
10559 Berlin
4.4
Jeder Aktionär, der auf diesem Wege die Antragsgegnerin zur Zahlung auffordert, erklärt mit der Anforderung der Zahlung sein Einverständnis dazu, dass zwecks Nachprüfung bei dem Depotführenden Institut seine Konto- und Depotangaben an die mit der banktechnischen Abwicklung betraute Commerzbank AG, Frankfurt am Main, weitergegeben werden.
Die Antragsgegnerin wird von ihrer Pflicht zur Zahlung des Zuzahlungsbetrags frei, soweit die Gutschrift des Zuzahlungsbetrages auf den Konten der zuzahlungsberechtigten Aktionäre nicht möglich ist, weil die der Antragsgegnerin bekannten Konten nicht oder nicht mehr bestehen und der Anspruch auf Zuzahlung verjährt ist.
4.5
Die Zuzahlung erfolgt für die zuzahlungsberechtigten Aktionäre kosten-, spesen- und provisionsfrei.
5
[…]
6
Wirkung des Vergleichs
6.1
Der Vergleich wirkt als echter Vertrag zugunsten Dritter, also aller – auch der nicht antragstellenden – zuzahlungsberechtigten Aktionäre (§ 328 Abs. 1 BGB).
Mit Erfüllung dieses Vergleichs gegenüber jedem Antragsteller, jedem einzelnen zuzahlungsberechtigten Aktionär und der gemeinsamen Vertreterin sind jeweils sämtliche Ansprüche dieses Antragstellers, anderer zuzahlungsberechtigter Aktionäre und der gemeinsamen Vertreterin gegenüber der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit und aus der Verschmelzung erledigt.
6.2
Die Antragsteller, die gemeinsame Vertreterin und die Antragsgegnerin sind sich einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich wirksam sein soll. Für diesen Fall erklären hiermit sämtliche Antragsteller, die gemeinsame Vertreterin und die Antragsgegnerin die Spruchverfahren mit Erfüllung dieses Vergleichs übereinstimmend für erledigt.
7
Sonstiges
7.1
Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Antragstellern, der gemeinsamen Vertreterin und der Antragsgegnerin. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Soweit weitere Absprachen noch zu treffen wären, bedürften diese Absprachen der Schriftform.
7.2
Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit seiner übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
7.3
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
Berlin, im April 2009
Alt-Moabit 90d
10559 Berlin
Bekanntmachung eines gerichtlichen Vergleichs in dem Spruchverfahren zur Verschmelzung
der Kleindienst Datentechnik AG auf die Beta Systems Software AG
Wir geben bekannt, dass das beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 18418/05 geführte Spruchverfahren betreffend eine bare Zuzahlung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Kleindienst Datentechnik AG auf die Beta Systems Software AG durch Abschluss des nachfolgenden Prozessvergleichs am 30. März 2009 beendet worden ist:
In dem Rechtsstreit
1.
Susanne Laudick, Norbertstraße 6, 48151 Münster
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Werner E. Alfuss, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln
2.
Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden
3.
Diplom-Ökonom Jörg-Christian Rehling, 2 Londsdowne Road, GB-London, W1J6HL, Großbritannien
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt André Krajewski, Kirchbachstraße 121, 28211 Bremen
4.
SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Helmut Steinfurt, Alte Bornstraße 4 a, 61250 Usingen
5.
Martin Arendts, Wendelsteinstraße 16, 82031 Grünwald
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Arendts, Perlacher Straße 68, 82031 Grünwald
6.
Frank Scheunert, c/o Klaus Scheunert, Elbergener Straße 15, 48691 Vreden
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arno Lampmann, Am Malzbüchel 6 - 8, 50667 Köln
7.
Martin Helfrich, Wildungerstraße 10, 60487 Frankfurt/Main
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Helmut Steinfurt, Alte Bornstraße 4 a, 61250 Usingen
8.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtanwalt Ulrich Klauke, Alfred-Trappen-Straße 12, 44263 Dortmund
9.
Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Raffaelweg 10, 70192 Stuttgart
- Antragsteller -
10.
Jens Penquitt, Eichenweg 13, 97084 Würzburg
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerd Chwoyka, Langenburger Straße 2, 74532 Obersteinach
11.
Dr. Claus Deininger, Erthalstraße 20, 96215 Lichtenfels
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Victoria Garcia Jiménez, Häuser Gasse 2, 60487 Frankfurt am Main
12.
JKK Beteiligungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Knoesel, Ludwigstraße 22, 97070 Würzburg
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Ermelesstraße 53, 72379 Hechingen
gegen
Beta Systems Software AG, vertreten durch den Vorstand, Alt-Moabit 90 d, 10559 Berlin
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Linklaters, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt
Gemeinsame Vertreterin der nicht als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre:
Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Franz-Joseph-Straße 9, 80801 München
schließen die Beteiligten auf Anraten und Empfehlung des Gerichts folgenden Vergleich:
Präambel
1.1
Die Kleindienst Datentechnik AG („Kleindienst“) und die Antragsgegnerin haben am 27. April 2005 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, durch den die Kleindienst unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens als Ganzes gegen Gewährung von Aktien der Antragsgegnerin auf die Antragsgegnerin verschmolzen werden sollte (die „Verschmelzung“). Die Hauptversammlung der Kleindienst hat dem Verschmelzungsvertrag am 13. Juni 2005 zugestimmt. Die Hauptversammlung der Antragsgegnerin hat dem Verschmelzungsvertrag sowie der zur Durchführung der Verschmelzung dienenden bedingten Kapitalerhöhung am 14. Juni 2005 zugestimmt. Das Umtauschverhältnis für die Verschmelzung wurde im Verschmelzungsvertrag auf drei Aktien der Antragsgegnerin („Beta Systems-Aktien“) für fünf Aktien der Kleindienst („Kleindienst-Aktien“), d.h. 0,6 Beta Systems-Aktien für je eine Kleindienst-Aktie, festgelegt. Die Verschmelzung ist am 28. Juli 2005 in das Handelsregister der Kleindienst beim Amtsgericht Augsburg eingetragen worden und am 25. August 2005 durch Eintragung in das Handelsregister der Antragsgegnerin beim Amtsgericht Charlottenburg wirksam geworden. Mit der Eintragung ist die Kleindienst als übertragende Gesellschaft erloschen. Ihre Aktionäre sind Aktionäre der Antragsgegnerin geworden.
Einige ehemalige Aktionäre der Kleindienst halten das Umtauschverhältnis für nicht angemessen und haben deshalb die Durchführung von Spruchverfahren (die „Spruchverfahren“) beantragt. Die Spruchverfahren sind bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I anhängig und zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem führenden Aktenzeichen 5HK O 18418/05 verbunden worden.
1.2
Die Spruchverfahren sollen vollständig und endgültig durch den vorliegenden Vergleich beendet werden. Hierzu erklärt sich die Antragsgegnerin bereit, an die ehemaligen Aktionäre der Kleindienst, deren Kleindienst-Aktien im Rahmen der Verschmelzung in Beta Systems-Aktien umgetauscht wurden („zuzahlungsberechtigte Aktionäre“), eine Zahlung nach Maßgabe des folgenden Vergleichs in Form einer baren Zuzahlung zu leisten.
1.3
Zu diesem Zweck schließen die Antragsteller, die gemeinsame Vertreterin nach § 6 SpruchG und die Antragsgegnerin auf Anraten und Empfehlung des Gerichts mit Wirkung für die unter dem Aktenzeichen 5HK O 18418/05 verbundenen Spruchverfahren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe gegenteiliger Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen den folgenden
Vergleich
1
Beendigung der Spruchverfahren
Die beim Landgericht München I anhängigen, unter dem Aktenzeichen 5HK O 18418/05 verbundenen Spruchverfahren werden hiermit einvernehmlich für beendet erklärt. Die Antragsteller verzichten unwiderruflich auf die Fortführung von Spruchverfahren im Zusammenhang mit der Verschmelzung. Die gemeinsame Vertreterin der nicht antragstellenden Aktionäre erklärt, dass auch sie mit der Verfahrensbeendigung durch diesen Vergleich einverstanden ist und auf eine Fortführung der Spruchverfahren unwiderruflich verzichtet.
2
Zuzahlung
2.1
Zusätzlich zu den den zuzahlungsberechtigten Aktionären im Rahmen der Verschmelzung gewährten 0,6 Beta Systems-Aktien je Kleindienst-Aktie zahlt die Antragsgegnerin jedem zuzahlungsberechtigten Aktionär einen Betrag i.H.v. EUR 1,00 („Zuzahlung“) für jede Kleindienst-Aktie, die im Rahmen der Verschmelzung umgetauscht wurde.
2.2
Die Zuzahlung wird nicht verzinst.
3
Bekanntmachung des Vergleichs
Die Antragsgegnerin wird unverzüglich nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs bzw. des Beschlusses über den Vergleichsinhalt durch das Landgericht München I dafür Sorge tragen, dass dieser Vergleich ([…]) im elektronischen Bundesanzeiger unter der Rubrik „Aktiengesellschaften“, in den „SdK-AktionärsNews“ und in einem Börsenpflichtblatt, nicht jedoch in den Druckerzeugnissen „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „Financial Times Deutschland“, veröffentlicht wird. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten dieser Veröffentlichungen.
4
Abwicklung
4.1
Die Zuzahlung an die zuzahlungsberechtigten Aktionäre ist drei Wochen nach Wirksamwerden dieses Vergleichs fällig.
4.2
Die Antragsgegnerin wird die Auszahlung des Zuzahlungsbetrages an die zuzahlungsberechtigten Aktionäre bei Fälligkeit gemäß Ziffer 4.1 veranlassen. Die Zuzahlung erfolgt über die Kreditinstitute, bei denen zum Zeitpunkt des Aktienumtauschs auf Grund der Verschmelzung die Konten der zuzahlungsberechtigten Aktionäre bestanden, auf die die im Rahmen der Verschmelzung gewährten Beta Systems-Aktien eingebucht wurden („Depotführende Institute“).
4.3
Diejenigen Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, ihrem Depotführenden Institut ihre Bankverbindung zur Weiterleitung der Zuzahlung bekannt zu geben. Sofern das Depotführende Institut die Zuzahlung aus von dem zuzahlungsberechtigten Aktionär nicht zu vertretenden Gründen nicht binnen zehn Bankarbeitstagen nach Fälligkeit auf das angegebene Konto weiterleitet, zahlt die Antragsgegnerin den Zuzahlungsbetrag auf Anforderung durch den zuzahlungsberechtigten Aktionär auf ein ihr benanntes Konto gegen Nachweis der Zahl der zuzahlungsberechtigten Aktien und der an das Depotführende Institut gerichteten Zahlungsaufforderung. Der Nachweis hat durch Bankabrechnung oder Bankbestätigung zu erfolgen und muss die Stückzahl der zuzahlungsberechtigten Aktien, die Depotnummer sowie die Bezeichnung des Depotführenden Instituts (einschließlich Bankleitzahl) enthalten und ist mit der Anforderung der Zahlung und dem Nachweis der Zahlungsaufforderung unter nachfolgender Anschrift an die Antragsgegnerin zu übersenden:
Beta Systems Software AG
Arne Baßler
Alt-Moabit 90d
10559 Berlin
4.4
Jeder Aktionär, der auf diesem Wege die Antragsgegnerin zur Zahlung auffordert, erklärt mit der Anforderung der Zahlung sein Einverständnis dazu, dass zwecks Nachprüfung bei dem Depotführenden Institut seine Konto- und Depotangaben an die mit der banktechnischen Abwicklung betraute Commerzbank AG, Frankfurt am Main, weitergegeben werden.
Die Antragsgegnerin wird von ihrer Pflicht zur Zahlung des Zuzahlungsbetrags frei, soweit die Gutschrift des Zuzahlungsbetrages auf den Konten der zuzahlungsberechtigten Aktionäre nicht möglich ist, weil die der Antragsgegnerin bekannten Konten nicht oder nicht mehr bestehen und der Anspruch auf Zuzahlung verjährt ist.
4.5
Die Zuzahlung erfolgt für die zuzahlungsberechtigten Aktionäre kosten-, spesen- und provisionsfrei.
5
[…]
6
Wirkung des Vergleichs
6.1
Der Vergleich wirkt als echter Vertrag zugunsten Dritter, also aller – auch der nicht antragstellenden – zuzahlungsberechtigten Aktionäre (§ 328 Abs. 1 BGB).
Mit Erfüllung dieses Vergleichs gegenüber jedem Antragsteller, jedem einzelnen zuzahlungsberechtigten Aktionär und der gemeinsamen Vertreterin sind jeweils sämtliche Ansprüche dieses Antragstellers, anderer zuzahlungsberechtigter Aktionäre und der gemeinsamen Vertreterin gegenüber der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit und aus der Verschmelzung erledigt.
6.2
Die Antragsteller, die gemeinsame Vertreterin und die Antragsgegnerin sind sich einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich wirksam sein soll. Für diesen Fall erklären hiermit sämtliche Antragsteller, die gemeinsame Vertreterin und die Antragsgegnerin die Spruchverfahren mit Erfüllung dieses Vergleichs übereinstimmend für erledigt.
7
Sonstiges
7.1
Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Antragstellern, der gemeinsamen Vertreterin und der Antragsgegnerin. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Soweit weitere Absprachen noch zu treffen wären, bedürften diese Absprachen der Schriftform.
7.2
Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit seiner übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
7.3
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
Berlin, im April 2009
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft, Bad Rappenau
WKN: 633100 / ISIN: DE0006331002
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft an, ihre Inhaberaktien (WKN 633100 / ISIN: DE0006331002) zu 100% des Nennwertes, d.h. zu einem Preis von 183,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 1.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 29. Mai 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Es ist insbesondere nicht an Aktionäre aus den USA gerichtet.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im April 2009
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft, Bad Rappenau
WKN: 633100 / ISIN: DE0006331002
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft an, ihre Inhaberaktien (WKN 633100 / ISIN: DE0006331002) zu 100% des Nennwertes, d.h. zu einem Preis von 183,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 1.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 29. Mai 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Es ist insbesondere nicht an Aktionäre aus den USA gerichtet.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im April 2009
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf
WKN: 621660 / ISIN: DE0006216609
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Gesundheitswelt Chiemgau AG an, ihre Inhaberaktien (WKN: 621660 / ISIN: DE0006216609) zu einem Preis von 40,50 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 4.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 5. Juni 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Es ist insbesondere nicht an Aktionäre aus den USA gerichtet.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im Mai 2009
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf
WKN: 621660 / ISIN: DE0006216609
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Gesundheitswelt Chiemgau AG an, ihre Inhaberaktien (WKN: 621660 / ISIN: DE0006216609) zu einem Preis von 40,50 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 4.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 5. Juni 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Es ist insbesondere nicht an Aktionäre aus den USA gerichtet.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im Mai 2009
Der Vorstand
Offensichtlich hat SCI mehr als ausreichend Liquidität, sonst könnte sie solchen Angebote nicht machen...
SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen
______________________________________________________
An
Verteiler Presse
Usingen, 8. Mai 2009
Pressemitteilung zum öffentlichen Kaufangebot der SCI AG für Aktien
der Gesundheitswelt Chiemgau AG
Die SCI AG mit Sitz in Usingen bei Frankfurt/M., eine Beteiligungsgesellschaft für kleine und mittelgroße
börsennotierte deutsche Unternehmen, hat am 8. Mai 2009 ein Kaufangebot für bis zu 4.000 Aktien der
Gesundheitswelt Chiemgau AG (GWC) veröffentlicht und beabsichtigt, hierdurch ihre Beteiligungsquote an
der GWC von aktuell 1% auf rund 6% auszubauen. Der Kaufpreis liegt bei 40,50 EUR und damit über den
zuletzt notierten Börsenkursen. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz findet auf das Kaufangebot
keine Anwendung.
Das Engagement in der GWC ist langfristig ausgerichtet und wird als reines Finanzinvestment betrachtet.
Die beabsichtigte Erhöhung der Beteiligung wurde dem Vorstand der GWC, Herrn Otmar Steßl, bereits
Anfang Januar 2009 angekündigt und steht nicht in Zusammenhang mit der Pressemitteilung der
Marktgemeinde Bad Endorf vom 29. April 2009, ihre Beteiligung an der GWC zu reduzieren oder ganz
abgeben zu wollen. Eine Erhöhung der Anteilsquote über die angestrebten 6 Prozent hinaus oder sogar eine
Mehrheitsübernahme ist seitens der SCI AG nicht geplant.
Die SCI AG unterstützt die erfolgreiche Tätigkeit des Vorstands Otmar Steßl, dem es gelungen ist, mit
seinem Team engagierter Mitarbeiter die beiden Kliniken des Konzerns in einem schwierigen Umfeld
erfolgreich zu positionieren und für die Chiemgau-Thermen und weiteren Unternehmen des Konzerns Erfolg
versprechende Konzepte zu entwickeln.
Usingen, 8. Mai 2009
______________________________________________________
An
Verteiler Presse
Usingen, 8. Mai 2009
Pressemitteilung zum öffentlichen Kaufangebot der SCI AG für Aktien
der Gesundheitswelt Chiemgau AG
Die SCI AG mit Sitz in Usingen bei Frankfurt/M., eine Beteiligungsgesellschaft für kleine und mittelgroße
börsennotierte deutsche Unternehmen, hat am 8. Mai 2009 ein Kaufangebot für bis zu 4.000 Aktien der
Gesundheitswelt Chiemgau AG (GWC) veröffentlicht und beabsichtigt, hierdurch ihre Beteiligungsquote an
der GWC von aktuell 1% auf rund 6% auszubauen. Der Kaufpreis liegt bei 40,50 EUR und damit über den
zuletzt notierten Börsenkursen. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz findet auf das Kaufangebot
keine Anwendung.
Das Engagement in der GWC ist langfristig ausgerichtet und wird als reines Finanzinvestment betrachtet.
Die beabsichtigte Erhöhung der Beteiligung wurde dem Vorstand der GWC, Herrn Otmar Steßl, bereits
Anfang Januar 2009 angekündigt und steht nicht in Zusammenhang mit der Pressemitteilung der
Marktgemeinde Bad Endorf vom 29. April 2009, ihre Beteiligung an der GWC zu reduzieren oder ganz
abgeben zu wollen. Eine Erhöhung der Anteilsquote über die angestrebten 6 Prozent hinaus oder sogar eine
Mehrheitsübernahme ist seitens der SCI AG nicht geplant.
Die SCI AG unterstützt die erfolgreiche Tätigkeit des Vorstands Otmar Steßl, dem es gelungen ist, mit
seinem Team engagierter Mitarbeiter die beiden Kliniken des Konzerns in einem schwierigen Umfeld
erfolgreich zu positionieren und für die Chiemgau-Thermen und weiteren Unternehmen des Konzerns Erfolg
versprechende Konzepte zu entwickeln.
Usingen, 8. Mai 2009
Hallo zusammen,
kennt jmd. bereits den HV-Termin? und ist der GB bereits verfügbar?
gibt es den Aktionärsbrief noch? und wann wurde der letzte veröffentlicht?
Danke & Gruß
rod
kennt jmd. bereits den HV-Termin? und ist der GB bereits verfügbar?
gibt es den Aktionärsbrief noch? und wann wurde der letzte veröffentlicht?
Danke & Gruß
rod
Ein Geschäftsbericht oder HV-Termin wurde noch nicht veröffentlicht. Der letzte Aktionärsbrief erschien in 12/08. Der NAV lag damals bei 13,05 EUR. Hoffen wir mal, daß die Verzögerung darauf zurückzuführen sein wird, daß der Vorstand derzeit damit ausgelastet ist, Geld zu verdienen. Auf jeden Fall bin ich auch sehr gespannt auf den neuen Brief oder Geschäftsbericht...
So langsam könnte aber wirklich mal wieder ein wenig Information aus dem Unternehmen kommen....
Gestern war AR-Sitzung , heute geht die Post ab und die Umsätze nach oben - Ein Schelm wer Böses dabei denkt
Quelle: www.boersenalltag.de
Quelle: www.boersenalltag.de
Das spricht wirklich nicht unbedingt für die Seriösität des Aufsichtsrats....
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 10. August 2009 um 17:30 Uhr
in den Geschäftsräumen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH
60314 Frankfurt am Main, Lindleystraße 14, 6. OG
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2008, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EURO 811.318,83 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor die WORMSER WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT DR. WIENEMANN + PARTNER GMBH, Am Hang 38, 61440 Oberursel zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von insgesamt 11.250,00 EURO (einschließlich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG)
Das vom Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sieht unter anderem vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Berechnung der Fristen insbesondere für die Einberufung und die Anmeldung zur Hauptversammlung geändert werden. Im Vorgriff auf diese Änderungen, die für nach dem 31. Oktober 2009 einberufene Hauptversammlungen gelten werden, soll schon jetzt eine Anpassung von § 19 Abs. 1 der Satzung beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
§ 19 der Satzung der Gesellschaft wird in Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
„(1)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird.“
Der Vorstand wird angewiesen, vorstehenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 über die Änderung der Satzung erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung und der Fassung nach dem Gesetzesbeschluss Abweichungen bestehen, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Februar 2011 eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Handel der Börse an der der Rückkauf erfolgen soll um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie nicht überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.
d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 unter Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 8
Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern.
Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.
Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 % des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 20. Juli 2009 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tage vor der Versammlung, das ist der 3. August 2009 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen.
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt wird, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.130.975,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.500 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 447.890 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im Juli 2009
Der Vorstand
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 10. August 2009 um 17:30 Uhr
in den Geschäftsräumen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH
60314 Frankfurt am Main, Lindleystraße 14, 6. OG
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2008, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EURO 811.318,83 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor die WORMSER WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT DR. WIENEMANN + PARTNER GMBH, Am Hang 38, 61440 Oberursel zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von insgesamt 11.250,00 EURO (einschließlich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG)
Das vom Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sieht unter anderem vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Berechnung der Fristen insbesondere für die Einberufung und die Anmeldung zur Hauptversammlung geändert werden. Im Vorgriff auf diese Änderungen, die für nach dem 31. Oktober 2009 einberufene Hauptversammlungen gelten werden, soll schon jetzt eine Anpassung von § 19 Abs. 1 der Satzung beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
§ 19 der Satzung der Gesellschaft wird in Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
„(1)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird.“
Der Vorstand wird angewiesen, vorstehenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 über die Änderung der Satzung erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung und der Fassung nach dem Gesetzesbeschluss Abweichungen bestehen, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Februar 2011 eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Handel der Börse an der der Rückkauf erfolgen soll um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie nicht überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.
d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 unter Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 8
Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern.
Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.
Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 % des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 20. Juli 2009 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tage vor der Versammlung, das ist der 3. August 2009 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen.
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt wird, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.130.975,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.500 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 447.890 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im Juli 2009
Der Vorstand
Geschäftsbericht ist auf der Homepage verfügbar:
- Im letzten Jahr wurden vor Steuern nur 245,000 EUR verbrannt, angesichts der Finanzkrise ein wirklich hervorragendes Ergebnis
- aktueller NAV bei 14,20 EUR (entspricht meiner Erwartung)
- wirklich sensationell finde ich das aktuelle Abfindungsvolumen iHv 23 mio. EUR (!), wenn das kein Druckfehler ist und man die geänderte NAV-Berechnung zugrunde legt, komme ich mittlerweile zu dem Ergebnis, daß der angegebene NAV deutlich zu niedrig ist und der Fair Value deutlich höher ist als 14,20 EUR (ich nehme das ausgewiesene EK als Basis und rechne mit 20% auf das Abfindungsvolumen, ggf. kann man ja letzteres noch abdiskontieren)
- eine Dividende fällt aus, dafür sollen Aktien zurück gekauft werden, das macht aus meiner Sicht absolut Sinn (steuerlich und wirtschaftlich)
- in 2008 wurden bereits 3000 Aktien zu 11,50 zurückgekauft
- die ohnehin maßvolle Vorstandsvergütung ist in 2008 sogar noch zurückgegangen. Man sollte nochmal erwähnen, daß Herr Wiederhold für seinen sehr guten Job unterbewertet ist;-)
- größte Positionen sind Möbel Walther, Depfa-Anleihe, Innotec, Escada-Bond, Eckert+Ziegler, dabei Möbel Walther größte Position mit 7%
- Im letzten Jahr wurden vor Steuern nur 245,000 EUR verbrannt, angesichts der Finanzkrise ein wirklich hervorragendes Ergebnis
- aktueller NAV bei 14,20 EUR (entspricht meiner Erwartung)
- wirklich sensationell finde ich das aktuelle Abfindungsvolumen iHv 23 mio. EUR (!), wenn das kein Druckfehler ist und man die geänderte NAV-Berechnung zugrunde legt, komme ich mittlerweile zu dem Ergebnis, daß der angegebene NAV deutlich zu niedrig ist und der Fair Value deutlich höher ist als 14,20 EUR (ich nehme das ausgewiesene EK als Basis und rechne mit 20% auf das Abfindungsvolumen, ggf. kann man ja letzteres noch abdiskontieren)
- eine Dividende fällt aus, dafür sollen Aktien zurück gekauft werden, das macht aus meiner Sicht absolut Sinn (steuerlich und wirtschaftlich)
- in 2008 wurden bereits 3000 Aktien zu 11,50 zurückgekauft
- die ohnehin maßvolle Vorstandsvergütung ist in 2008 sogar noch zurückgegangen. Man sollte nochmal erwähnen, daß Herr Wiederhold für seinen sehr guten Job unterbewertet ist;-)
- größte Positionen sind Möbel Walther, Depfa-Anleihe, Innotec, Escada-Bond, Eckert+Ziegler, dabei Möbel Walther größte Position mit 7%
Kleiner Nachtrag noch zum eingereichten Abfindungsvolumen: Die signifikante Steigerung desselben dürfte auf die erworbenen Nachbesserungsrechte der Böhler-Uddeholm zurückzuführen sein. Steht ja auch so im Geschäftsbericht
Laut GB wurden 140.000 Nachbesserungsrechte (für 1,15 EUR) erworben. Die Abfindung betrug etwa 70 EUR pro BU-Aktie. Macht insofern ein Andienungsvolumen von ca. 10 mio. EUR.
Wahnsinnig guter Deal.
Laut GB wurden 140.000 Nachbesserungsrechte (für 1,15 EUR) erworben. Die Abfindung betrug etwa 70 EUR pro BU-Aktie. Macht insofern ein Andienungsvolumen von ca. 10 mio. EUR.
Wahnsinnig guter Deal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.532.628 von CharlieMunger am 08.07.09 13:16:37obs ein guter deal war wird man erst noch sehn.... kann ja auch sein daß es bei böhler gar kein nachbesserng gibt am ende....
Ist richtig, trotzdem ist es aus meiner Sicht eine gute Wette, selbst wenn es nachher keinen Nachschlag gibt. Mit einem Einsatz von 160.000 EUR hat die Gesellschaft die Chance auf 2-3 mio. EUR Nachbesserung. Statistisch gibt es ja in Deutschland 27% oder so ähnlich auf das Nachbesserungsvolumen. Der Vorstand ist aber auch vorsichtig und hat die Berechnung des NAV konservativ verändert, indem seit BU nur noch das tatsächlich bezahlte Aufgeld in die NAV-Berechnung einfließt...
Hatte nicht SCI bei der Eckert & Ziegler Kapitalerhöhung im größeren Umfang mitgezogen? Die Kursentwicklung dort ist sehr erfreulich
Man ist dort erst über ein Kaufangebot an die Bezugsrechteinhaber zu 5 EUR eingestiegen (plus 3 ct für die BZR), siehe eBundesanzeiger - also von Januar bis heute das investierte Kapital fast verdreifacht. Laut GB ist E&Z aktuell die fünftgrößte Position.
Freudentag für SCI Aktionäre (wenn sie nicht sowieso E&Z Aktionäre sind) Siehe dortige Meldung und Kurse...
War wer bei der Hv und kann berichten
Der www.investors-communications-group.de war da und hat seinen Bericht für die Mitglieder reingestellt.
Soll alles haushoch durchgegangen sein, Top 2 sogar einstimmig, aber es gab sonst wohl immer 80 Gegenstimmen und Anfechtungen, warum weiß ich nicht.
Soll alles haushoch durchgegangen sein, Top 2 sogar einstimmig, aber es gab sonst wohl immer 80 Gegenstimmen und Anfechtungen, warum weiß ich nicht.
Könnte vielleicht eine Art Racheaktion sein... war aber auch nicht auf der HV und warte gespannt auf einen Bericht von seiten der Gesellschaft oder GSC.
ZhongDe Waste Technology AG
Hamburg
Bekanntmachung gemäß §§ 248 a, 249 Absatz 1 AktG
Die ZhongDe Waste Technology AG gibt gemäß §§ 248 a, 249 Absatz 1 AktG folgendes bekannt:
In dem Rechtsstreit
1.
Pomoschnik Rabotajet GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tino Hofmann,
- Klägerin zu 1) -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat,
2.
Klaus E.H. Zapf
- Kläger zu 2) -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Angelika Wirth-Zobel,
1)
Ulpian GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder,
- Nebenintervenientin zu 1) -
Prozessbevollmächtigte zu 1): Rechtsanwälte Marzillier & Dr. Meier
gegen
ZhongDe Waste Technology AG
vertreten durch den Vorstand, Herrn Zefeng Chen und Frau Na Lin sowie durch den Aufsichtsrat, Herrn Hans-Joachim Zwarg, Herrn Joachim Ronge und Herrn Quan Hao,
Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle,
1)
SCI AG,
vertreten durch den Vorstand Oliver Kai Wiederhold,
2)
Gastro Beteiligungs AG,
vertreten durch den Vorstand Marion Stalter-Eck,
3)
Oliver Wiederhold,
- Nebenintervenienten -
hat das Landgericht Hamburg, Kammer 015 für Handelssachen, auf die mündliche Verhandlung vom 19. Januar 2009 (Geschäftsnummer 415 O 110/08) für Recht erkannt:
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1) zu 37 %, der Kläger zu 2) zu 13 % und die Nebenintervenientin auf Klägerseite zu 50 % zu tragen.
Jedoch fallen die Kosten des Zwischenstreits über die Zulassung dieser Nebenintervenientin der Beklagten zur Last.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutragenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Gegen dieses Urteil wurde keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Hamburg, im Juli 2009
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand
ZhongDe Waste Technology AG
Hamburg
Bekanntmachung gemäß §§ 248 a, 249 Absatz 1 AktG
Die ZhongDe Waste Technology AG gibt gemäß §§ 248 a, 249 Absatz 1 AktG folgendes bekannt:
In dem Rechtsstreit
1.
Pomoschnik Rabotajet GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tino Hofmann,
- Klägerin zu 1) -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat,
2.
Klaus E.H. Zapf
- Kläger zu 2) -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Angelika Wirth-Zobel,
1)
Ulpian GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder,
- Nebenintervenientin zu 1) -
Prozessbevollmächtigte zu 1): Rechtsanwälte Marzillier & Dr. Meier
gegen
ZhongDe Waste Technology AG
vertreten durch den Vorstand, Herrn Zefeng Chen und Frau Na Lin sowie durch den Aufsichtsrat, Herrn Hans-Joachim Zwarg, Herrn Joachim Ronge und Herrn Quan Hao,
Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle,
1)
SCI AG,
vertreten durch den Vorstand Oliver Kai Wiederhold,
2)
Gastro Beteiligungs AG,
vertreten durch den Vorstand Marion Stalter-Eck,
3)
Oliver Wiederhold,
- Nebenintervenienten -
hat das Landgericht Hamburg, Kammer 015 für Handelssachen, auf die mündliche Verhandlung vom 19. Januar 2009 (Geschäftsnummer 415 O 110/08) für Recht erkannt:
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1) zu 37 %, der Kläger zu 2) zu 13 % und die Nebenintervenientin auf Klägerseite zu 50 % zu tragen.
Jedoch fallen die Kosten des Zwischenstreits über die Zulassung dieser Nebenintervenientin der Beklagten zur Last.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutragenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Gegen dieses Urteil wurde keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Hamburg, im Juli 2009
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.795.413 von CharlieMunger am 17.08.09 15:43:15Klaus Zapf stellt sich mit diesem Verhalten immer mehr ins Abseits. Er ist in der Szene mittlerweile weitestgehend isoliert.
Seine Klagen sind in der Sache weitestgehend unbegründet und unfair. Seine Beiträge auf HVs zeugen in diesem Zusammenhang auch nicht von großem Willen, die Niederungen der Geschäfte einer AG verstehen zu wollen.
Abgesehen von Einzelfällen siegt langfristig immer noch das bessere Sachargument. D.h. langfristig wird Zapf mit seinem Verhalten immer mehr auf die Verliererseite rutschen.
Zapf wird sich am Ende des Tages bestenfalls damit brüsten können auf sein Verhalten hin Gesetzesänderungen -hin zur Entdemokratisierung- angestoßen zu haben.
Ich finde, SCI sollte sich hier nicht von ihrem Weg abbringen lassen. Zapf schadet der Aktienkultur und es ist gut, wenn jemand dagegen hält.
Seine Klagen sind in der Sache weitestgehend unbegründet und unfair. Seine Beiträge auf HVs zeugen in diesem Zusammenhang auch nicht von großem Willen, die Niederungen der Geschäfte einer AG verstehen zu wollen.
Abgesehen von Einzelfällen siegt langfristig immer noch das bessere Sachargument. D.h. langfristig wird Zapf mit seinem Verhalten immer mehr auf die Verliererseite rutschen.
Zapf wird sich am Ende des Tages bestenfalls damit brüsten können auf sein Verhalten hin Gesetzesänderungen -hin zur Entdemokratisierung- angestoßen zu haben.
Ich finde, SCI sollte sich hier nicht von ihrem Weg abbringen lassen. Zapf schadet der Aktienkultur und es ist gut, wenn jemand dagegen hält.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.795.413 von CharlieMunger am 17.08.09 15:43:15Wie wo was ? Racheakt was ist da den los gewessn
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.797.799 von tonisoprano am 17.08.09 21:14:37Ist bisher nur eine Vermutung aufgrund der erwähnten Veröffentlichung im eBanz bzgl Zhongde.
HV-Bericht nun auf der GSC-Seite abrufbar.
Der NAV liegt bei 14,45 (nach neuer Berechnung, siehe GB). Es werden Aktien zurückgekauft, der Spread von Kurs zu NAV ist laut Vorstand zu groß.
Der NAV liegt bei 14,45 (nach neuer Berechnung, siehe GB). Es werden Aktien zurückgekauft, der Spread von Kurs zu NAV ist laut Vorstand zu groß.
Weiß einer wie viel Aktien SCI an Jill Sanders hatte?(Stückzahl)
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.819.292 von Sven1977 am 20.08.09 16:47:59Interesanter wäre zu Wissen wie die AKtionärsstruktur bei SCI ist.
Wieviele Aktien haben Vorstand und AR. Und wer hat sonst große Pakete
Wieviele Aktien haben Vorstand und AR. Und wer hat sonst große Pakete
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der VOGT electronic AG, Obernzell
WKN Stammaktien: 765930 / ISIN: DE0007659302
WKN Vorzugsaktien: 765933 / ISIN: DE0007659336
Die Aktien der VOGT electronic AG sind nach Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (Veröffentlichung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Mai 2009) nicht mehr börsennotiert. Ein börslicher Handel ist seit Wirksamwerden des Widerrufs am
4. August 2009 nicht mehr möglich.
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der VOGT electronic AG an, ihre Stammaktien (WKN: 765930 / ISIN: DE0007659302) zu einem Preis von 7,61 EUR je Stammaktie („Kaufpreis Stammaktie“) und/oder ihre Vorzugsaktien (WKN: 765933 / ISIN: DE0007659336) zu einem Preis von 7,88 EUR je Vorzugsaktie („Kaufpreis Vorzugsaktie“) zu erwerben. Das Angebot ist auf jeweils 20.000 Stamm- und Vorzugsaktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 2. Oktober 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im September 2009
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der VOGT electronic AG, Obernzell
WKN Stammaktien: 765930 / ISIN: DE0007659302
WKN Vorzugsaktien: 765933 / ISIN: DE0007659336
Die Aktien der VOGT electronic AG sind nach Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (Veröffentlichung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Mai 2009) nicht mehr börsennotiert. Ein börslicher Handel ist seit Wirksamwerden des Widerrufs am
4. August 2009 nicht mehr möglich.
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der VOGT electronic AG an, ihre Stammaktien (WKN: 765930 / ISIN: DE0007659302) zu einem Preis von 7,61 EUR je Stammaktie („Kaufpreis Stammaktie“) und/oder ihre Vorzugsaktien (WKN: 765933 / ISIN: DE0007659336) zu einem Preis von 7,88 EUR je Vorzugsaktie („Kaufpreis Vorzugsaktie“) zu erwerben. Das Angebot ist auf jeweils 20.000 Stamm- und Vorzugsaktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 2. Oktober 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im September 2009
Der Vorstand
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft, München
WKN: 544880 / ISIN: DE0005448807
Die Aktien der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft sind nach Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (Veröffentlichung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 3. Juni 2009) nicht mehr börsennotiert. Ein börslicher Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und auf dem elektronischen Handelssystem XETRA ist seit Wirksamwerden des Widerrufs mit Ablauf des 3. September 2009 nicht mehr möglich.
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft an, ihre Inhaberaktien (WKN: 544880 / ISIN: DE0005448807) zu einem Preis von 18,50 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 10.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 2. Oktober 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im September 2009
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft, München
WKN: 544880 / ISIN: DE0005448807
Die Aktien der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft sind nach Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (Veröffentlichung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 3. Juni 2009) nicht mehr börsennotiert. Ein börslicher Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und auf dem elektronischen Handelssystem XETRA ist seit Wirksamwerden des Widerrufs mit Ablauf des 3. September 2009 nicht mehr möglich.
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft an, ihre Inhaberaktien (WKN: 544880 / ISIN: DE0005448807) zu einem Preis von 18,50 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 10.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 2. Oktober 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im September 2009
Der Vorstand
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der MWG-Biotech AG, Ebersberg
WKN: A0EPUF / ISIN: DE000A0EPUF5
Die Aktien der MWG-Biotech AG sind nach Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (Veröffentlichung der Frankfurter Wertpapierbörse vom
12. Mai 2009) nicht mehr börsennotiert. Ein börslicher Handel ist seit Wirksamwerden des Widerrufs am 12. August 2009 nicht mehr möglich.
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der MWG-Biotech AG an, ihre Inhaberaktien (WKN: A0EPUF / ISIN: DE000A0EPUF5) zu einem Preis von 1,93 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 100.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
2. Oktober 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im September 2009
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der MWG-Biotech AG, Ebersberg
WKN: A0EPUF / ISIN: DE000A0EPUF5
Die Aktien der MWG-Biotech AG sind nach Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (Veröffentlichung der Frankfurter Wertpapierbörse vom
12. Mai 2009) nicht mehr börsennotiert. Ein börslicher Handel ist seit Wirksamwerden des Widerrufs am 12. August 2009 nicht mehr möglich.
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der MWG-Biotech AG an, ihre Inhaberaktien (WKN: A0EPUF / ISIN: DE000A0EPUF5) zu einem Preis von 1,93 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 100.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
2. Oktober 2009, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen. Eine Vorab-Zahlung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Depotbank ein unwiderruflicher Auftrag zum Übertrag der Aktien vorliegt, der auf den Erhalt des Kaufpreises aufschiebend bedingt ist.
Usingen, im September 2009
Der Vorstand
Solche Kaufangebote haben mit fairniss Börse nichts zutun
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.943.747 von 69voodoo69 am 09.09.09 09:47:01Nicht solche Töne geben die Spitzbuden
Dat Matthias schaut schon drauf dat Wiederhold das Glück wieder(hold) ist
Dat Matthias schaut schon drauf dat Wiederhold das Glück wieder(hold) ist
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Inhaber von Bezugsrechten auf neue Aktien der Bausparkasse Mainz AG
ISIN: DE000A1A6V30 / WKN: A1A6V3
Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern von Bezugsrechten auf neue Aktien der Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft an, ihre Bezugsrechte (WKN: A1A6V3 / ISIN: DE000A1A6V3) zu einem Preis von 1,10 EUR je Bezugsrecht zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 7.500 Bezugsrechte begrenzt. Sollten mehr Bezugsrechte zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 6. Oktober 2009, 16:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Personen mit ständigem Wohnsitz in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Bezugsrechtsinhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Bezugsrechte wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Die Gutschrift auf dem Depot der SCI AG muss bis spätestens 7. Oktober 2009, 18 Uhr erfolgt sein. Erfolgt die Gutschrift später, wird die SCI AG die Bezugsrechte nicht annehmen und dem Inhaber zurück übertragen. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Bezugsrechte auf ein vom Verkäufer zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im September 2009
Der Vorstand
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Inhaber von Bezugsrechten auf neue Aktien der Bausparkasse Mainz AG
ISIN: DE000A1A6V30 / WKN: A1A6V3
Die SCI AG, Usingen bietet den Inhabern von Bezugsrechten auf neue Aktien der Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft an, ihre Bezugsrechte (WKN: A1A6V3 / ISIN: DE000A1A6V3) zu einem Preis von 1,10 EUR je Bezugsrecht zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 7.500 Bezugsrechte begrenzt. Sollten mehr Bezugsrechte zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 6. Oktober 2009, 16:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Personen mit ständigem Wohnsitz in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Bezugsrechtsinhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Annahmefrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) oder auf telefonische Anforderung (06081-688050) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Bezugsrechte wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Die Gutschrift auf dem Depot der SCI AG muss bis spätestens 7. Oktober 2009, 18 Uhr erfolgt sein. Erfolgt die Gutschrift später, wird die SCI AG die Bezugsrechte nicht annehmen und dem Inhaber zurück übertragen. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Bezugsrechte auf ein vom Verkäufer zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im September 2009
Der Vorstand
aktueller NAV bei 15,20 laut Aktionärsbrief
SCI AG
Usingen
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass der Aktionär Arno H. Menzel, Offenbach, gegen die Beschlussfassungen zu TOP 3 (Entlastung des Vorstands) und TOP 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) unserer Hauptversammlung vom 10. August 2009 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat. Die Klage ist beim Landgericht Frankfurt/M. unter dem Aktenzeichen 3-05 O 390/09 anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, 15. Dezember 2009, 9:15 Uhr, Justizgebäude Gerichtsstraße 2, Geb. B, Raum 301 anberaumt.
Usingen, im November 2009
SCI AG
Der Vorstand
Usingen
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass der Aktionär Arno H. Menzel, Offenbach, gegen die Beschlussfassungen zu TOP 3 (Entlastung des Vorstands) und TOP 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) unserer Hauptversammlung vom 10. August 2009 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat. Die Klage ist beim Landgericht Frankfurt/M. unter dem Aktenzeichen 3-05 O 390/09 anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, 15. Dezember 2009, 9:15 Uhr, Justizgebäude Gerichtsstraße 2, Geb. B, Raum 301 anberaumt.
Usingen, im November 2009
SCI AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.343.073 von tonisoprano am 08.11.09 14:07:55Ich glaubs nicht.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.819.292 von Sven1977 am 20.08.09 16:47:59Warum interessiert Dich die Anzahl der Jil Sander Aktien?
Wegen der Nachbesserung bei Jil Sanders
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.475.031 von Sven1977 am 29.11.09 12:16:56Wieviel gibt es denn an Nachbesserung? Habe nur Anfang November gelesen, dass es in die heiße Phase geht.
Weiß ich nicht?bin da der falsche der dir da was sagen kann.
Ich weiß auch nur das von den Freien handelbaren über 50% sci hatte,aber es waren wohl nicht mehr so viel freihandelbar.
Ich weiß auch nur das von den Freien handelbaren über 50% sci hatte,aber es waren wohl nicht mehr so viel freihandelbar.
500 Stück
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.480.464 von VoBe am 30.11.09 17:07:29Danke
In der SDK zeitschrift ein schöner Bericht unserer Gesellschaft drin,und ein Intervie mit Unserm Vorstand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.517.385 von Sven1977 am 06.12.09 16:30:34danke, hatte ich übersehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.517.385 von Sven1977 am 06.12.09 16:30:34Was sagt denn unser Vorstand zum Urteil vom 27.11.09 LG Köln
82 O 192/09
km
82 O 192/09
km
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.565.163 von kraftmobil am 14.12.09 18:59:00Keine Ahnung,kenne das Urteil nicht kannst mich ja mal bitte aufklären
Aufsichtsrat einer AG zu Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung eines Aktionärs verurteilt
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Düsseldorf
(openPR) - Mit Urteil vom 27.11.2009 hat das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 82 O 192/09) ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft wegen sittenwidriger Schädigung eines Aktionärs der Gesellschaft zu Schadensersatz verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Beklagte vorsätzlich in verwerflicher Weise in einem aktienrechtlichen Nichtigkeitsklageverfahren des Aktionärs gegen einen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft im Jahr 2005 Nebeninterventionen auf Seiten der Aktiengesellschaft veranlasst, um daraus in erheblichem Umfang finanzielle Vorteile zu Lasten des Aktionärs zu erzielen.
Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus:
„Der Beklagte hat bei ihm bekannten Rechtsanwälten Nebeninterventionen von Minderheitsaktionären der Aktiengesellschaft in dem vorgenannten Nichtigkeitsklageverfahren initiiert. Ziel war, dass Minderheitsaktionäre dem vorgenannten Streitverfahren als Streithelfer auf Seiten der beklagten Gesellschaft beitreten. Bereits diese "Organisation" von Nebeninterventionen ist für sich gesehen bedenklich. Rechtswidrig und verwerflich ist aber, dass der Beklagte die Nebenintervenienten und letztlich auch die beteiligten Rechtsanwälte in erheblichem Umfang daraus für sich finanzielle Einnahmen zulasten des Klägers [also des Aktionärs] generiert haben.“
Rechtsanwalt Tobias Ziegler, der den Aktionär im Verfahren vertrat, teilt dazu mit:
„Der verurteilte Aufsichtsrat wurde im Jahr 2004 vom Amtsgericht Köln auf seinen Antrag hin als Mitglied des Aufsichtsrats der AG bestellt, gegen deren Hauptversammlungsbeschluss [es handelte sich um einen beschlossenen Kapitalschnitt auf 0,- Euro mit anschließender Kapitalerhöhung] der Aktionär Nichtigkeitsklage erhoben hatte. Das Landgericht Köln stellte in dem aktuell entschiedenen Schadensersatzprozess in erster Instanz fest, dass dieser Aufsichtsrat das grundsätzlich legitime Mittel der Nebenintervention auf Seiten der AG dazu nutzte, risikolos zum Vermögensnachteil des Aktionärs Geld zu verdienen.“
„Grundsätzlich sind Nebeninterventionen im Aktienrecht zulässig. Das Landgericht Köln kam aber in diesem Ausnahmefall aufgrund der ihm vorliegenden Beweismittel zu dem zutreffenden Schluss, dass das Aufsichtsratsmitglied der Verantwortliche im Hintergrund war, der die Nebeninterventionen auf Seiten der Aktiengesellschaft initiierte und koordinierte und daran verdiente durch die eingenommenen Anwaltshonorare“, meint Rechtsanwalt Tobias Ziegler.
Das Aufsichtsratsmitglied muß nun nach dem Urteil des Landgericht Köln sämtliche von dem Aktionär an die Rechtsanwälte der Streithelfer gezahlten Anwaltshonorare erstatten.
Das Urteil des Landgericht Köln (Aktenzeichen: 82 O 192/09) ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrundwissen:
Die Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (=Streithelfer) tritt im Prozess einer der beiden Parteien bei, um diese zu unterstützen. In aktienrechtlichen Anfechtungsverfahren z.B., bei denen ein Aktionär gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft vor dem Landgericht Klage erhebt, kann ein Nebenintervenient auf Seiten des klagenden Aktionärs oder auf Seiten der Aktiengesellschaft beitreten, um diese im Streit zu unterstützen. Aufgrund des bestehenden Anwaltszwangs muß sich der Streithelfer von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Rechtsanwalt Tobias Ziegler
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Düsseldorf
(openPR) - Mit Urteil vom 27.11.2009 hat das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 82 O 192/09) ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft wegen sittenwidriger Schädigung eines Aktionärs der Gesellschaft zu Schadensersatz verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Beklagte vorsätzlich in verwerflicher Weise in einem aktienrechtlichen Nichtigkeitsklageverfahren des Aktionärs gegen einen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft im Jahr 2005 Nebeninterventionen auf Seiten der Aktiengesellschaft veranlasst, um daraus in erheblichem Umfang finanzielle Vorteile zu Lasten des Aktionärs zu erzielen.
Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus:
„Der Beklagte hat bei ihm bekannten Rechtsanwälten Nebeninterventionen von Minderheitsaktionären der Aktiengesellschaft in dem vorgenannten Nichtigkeitsklageverfahren initiiert. Ziel war, dass Minderheitsaktionäre dem vorgenannten Streitverfahren als Streithelfer auf Seiten der beklagten Gesellschaft beitreten. Bereits diese "Organisation" von Nebeninterventionen ist für sich gesehen bedenklich. Rechtswidrig und verwerflich ist aber, dass der Beklagte die Nebenintervenienten und letztlich auch die beteiligten Rechtsanwälte in erheblichem Umfang daraus für sich finanzielle Einnahmen zulasten des Klägers [also des Aktionärs] generiert haben.“
Rechtsanwalt Tobias Ziegler, der den Aktionär im Verfahren vertrat, teilt dazu mit:
„Der verurteilte Aufsichtsrat wurde im Jahr 2004 vom Amtsgericht Köln auf seinen Antrag hin als Mitglied des Aufsichtsrats der AG bestellt, gegen deren Hauptversammlungsbeschluss [es handelte sich um einen beschlossenen Kapitalschnitt auf 0,- Euro mit anschließender Kapitalerhöhung] der Aktionär Nichtigkeitsklage erhoben hatte. Das Landgericht Köln stellte in dem aktuell entschiedenen Schadensersatzprozess in erster Instanz fest, dass dieser Aufsichtsrat das grundsätzlich legitime Mittel der Nebenintervention auf Seiten der AG dazu nutzte, risikolos zum Vermögensnachteil des Aktionärs Geld zu verdienen.“
„Grundsätzlich sind Nebeninterventionen im Aktienrecht zulässig. Das Landgericht Köln kam aber in diesem Ausnahmefall aufgrund der ihm vorliegenden Beweismittel zu dem zutreffenden Schluss, dass das Aufsichtsratsmitglied der Verantwortliche im Hintergrund war, der die Nebeninterventionen auf Seiten der Aktiengesellschaft initiierte und koordinierte und daran verdiente durch die eingenommenen Anwaltshonorare“, meint Rechtsanwalt Tobias Ziegler.
Das Aufsichtsratsmitglied muß nun nach dem Urteil des Landgericht Köln sämtliche von dem Aktionär an die Rechtsanwälte der Streithelfer gezahlten Anwaltshonorare erstatten.
Das Urteil des Landgericht Köln (Aktenzeichen: 82 O 192/09) ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrundwissen:
Die Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (=Streithelfer) tritt im Prozess einer der beiden Parteien bei, um diese zu unterstützen. In aktienrechtlichen Anfechtungsverfahren z.B., bei denen ein Aktionär gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft vor dem Landgericht Klage erhebt, kann ein Nebenintervenient auf Seiten des klagenden Aktionärs oder auf Seiten der Aktiengesellschaft beitreten, um diese im Streit zu unterstützen. Aufgrund des bestehenden Anwaltszwangs muß sich der Streithelfer von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Rechtsanwalt Tobias Ziegler
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.565.163 von kraftmobil am 14.12.09 18:59:00Was hatt das mit unsere gesellschaft zu tuhn?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.565.163 von kraftmobil am 14.12.09 18:59:00An seiner Stelle würde ich mir die namentliche Erwähnung in der Veröffentlichung des Urteils durch das Gericht aber nachdrücklich verbitten.
meint cocho
meint cocho
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.569.845 von cocho am 15.12.09 14:30:27Sieh da ,
der ehrenwerte
O l i v e r
W i e d e r h o l t
Ein Fall für den Staatsanwalt
km
der ehrenwerte
O l i v e r
W i e d e r h o l t
Ein Fall für den Staatsanwalt
km
Heut ist jedenfalls Weihnachten, das Friedensfest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.569.845 von cocho am 15.12.09 14:30:27Oliver W i e d e r h o l t kann ja dem Richter
B a n d e n k r i m i n a l i t ä t ausreden.
Die ehrbaren Zeugen Sartingen,Eck,Scheunert,Schrade
werden ihr Möglichstes dazu beitragen.Ä h r l i c h
km
B a n d e n k r i m i n a l i t ä t ausreden.
Die ehrbaren Zeugen Sartingen,Eck,Scheunert,Schrade
werden ihr Möglichstes dazu beitragen.Ä h r l i c h
km
Wenn die HV wie im Terminkalender angegeben im Mai stattfinden soll wird es langsam mal Zeit für den Jahresabschluss...
1000 Stücke umgesetzt bei 12,79. Ist heute etwa auch AR-Sitzung wie bei Allerthal
Ich denke der Grund für die Umsätze und den Kursanstieg heute liegt eher hierin begründet...
MTD Products Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung
Das Saarländische Oberlandesgericht hat in dem bei ihm anhängigen Berufungsverfahren (Az.: 8 U 331/09-85; LG Saarbrücken, Az.: 8 KFH O 225/08) sowie in dem bei ihm anhängigen sofortigen Beschwerdeverfahren (Az. 8 W 284/09-46; LG Saarbrücken, Az. 8 KFH O 263/08) den nachfolgend wiedergegebenen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt:
In Sachen
1. des Herrn Manfred Klein
– Kläger zu 1. und Berufungskläger –
– Antragsgegner und Beschwerdeführer zu 1 –
2. des Herrn Karsten Trippel
– Kläger zu 2. und Berufungskläger –
– Antragsgegner und Beschwerdeführer zu 2 –
3. der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH
– Klägerin zu 3. und Berufungsklägerin –
– Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin zu 3 –
4. der Frau Martina Schütz
– Klägerin zu 4. und Berufungsklägerin –
– Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin zu 4 –
5. der Frau Ingrid Roß
– Klägerin zu 5. und Berufungsklägerin –
– Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin zu 5 –
6. des Herrn Dr. Günter Roß
– Kläger zu 6. und Berufungskläger –
– Antragsgegner und Beschwerdeführer zu 6 –
Nebenintervenienten:
1. SCI AG
2. Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG
3. Preussische Vermögensverwaltungs AG
4. Actien-Brauerei Neustadt-Magdeburg
und
1. MTD Products AG
– Beklagte und Berufungsbeklagte –
– Antragstellerin und Beschwerdegegnerin –
2. MTD Europe Holding GmbH
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien unter Einbeziehung der Nebenintervenienten und der MTD Europe Holding GmbH, die diesem Rechtsstreit nur zum Abschluss dieses Vergleichs beigetreten ist, ein Vergleich folgenden Inhalts zustande gekommen ist (§ 278 Abs. 6 ZPO):
PRÄAMBEL
(1)
Am 24.06.2008 hat die ordentliche Hauptversammlung der Beklagten gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin MTD Europe Holding GmbH, Industriestraße 23, 66129 Saarbrücken, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von € 85,00 je Aktie der Beklagten beschlossen (nachfolgend: „Übertragungsbeschluss“).
(2)
Die Kläger und Nebenintervenienten, die alle Aktionäre der Beklagten sind, haben beim Landgericht Saarbrücken Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage unter anderem gegen den Übertragungsbeschluss erhoben (nachfolgend: „Hauptsacheverfahren“). Die Klagen sind gemäß § 246 Abs. 3 Satz 3 AktG zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden (Az.: 8 KfH O 225/08). Mit Urteil vom 02.05.2009 hat das Landgericht Saarbrücken die Klagen abgewiesen. Gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken haben die Kläger und Nebenintervenienten Berufung eingelegt.
(3)
Am 30.09.2008 hat die Beklagte gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 5 AktG in einem so genannten Freigabeverfahren beantragt, festzustellen, dass die gegen den Übertragungsbeschluss erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen (nachfolgend: „Freigabeverfahren“). Diesem Antrag wurde vom Landgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 09.06.2009 (Az.: 8 KfH O 263/08) stattgegeben. Den hiergegen von den Klägerinnen und Nebenintervenienten beim Landgericht Saarbrücken eingelegten sofortigen Beschwerden hat das Landgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 08.September 2009 nicht abgeholfen. Das Verfahren ist beim Oberlandesgericht Saarbrücken anhängig.
Dies vorausgeschickt, schließen die Kläger und Nebenintervenienten und die Beklagte sowie MTD Europe Holding GmbH (nachfolgend zusammen auch die „Parteien“) auf Initiative aller Parteien und auf Vorschlag und Anraten des Gerichts im Wege des gegenseitigen Nachgebens zur endgültigen Beilegung der von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen unter Aufrechterhaltung ihrer gegenseitigen Rechtsauffassung diesen
Prozessvergleich
(nachfolgend auch „Vergleich“).
1.
MTD Europe Holding GmbH verpflichtet sich, die nach § 327b Abs. 1 AktG festgelegte Barabfindung von € 85,00 je Stückaktie der Beklagten (nachfolgend „festgelegte Barabfindung“) um € 30,00 je Stückaktie der Beklagten (nachfolgend „Erhöhungsbetrag“) auf insgesamt € 115,00 je Stückaktie der Beklagten zu erhöhen. Die vorstehende Erklärung wird von der MTD Europe Holding GmbH als Gegenleistung dafür abgegeben, dass infolge des Vergleichs und der hierdurch ermöglichten zügigen Eintragung in das Handelsregister von den Klägern oder Nebenintervenienten keine Spruchverfahren nach §§ 1 ff. SpruchG zur Überprüfung der festgelegten Barabfindung und des Erhöhungsbetrages eingeleitet werden.
Die Beklagte verpflichtet sich, unverzüglich nach Wirksamwerden dieses Vergleichs den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
2.
Ergänzend gilt für die festgelegte Barabfindung die folgende Regelung:
Der durch diesen Vergleich festgelegte Erhöhungsbetrag wird vom Tag der Hauptversammlung, auf der der Übertragungsbeschluss gefasst worden ist, d. h. vom 24.06.2008 an, mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
3.
Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen sind die Kläger und Nebenintervenienten bereit, den Übertragungsbeschluss zu akzeptieren.
(a)
In Ansehung und im Zuge dieses Vergleichs nehmen die Kläger mit vorsorglicher Zustimmung der Nebenintervenienten innerhalb von 10 Tagen nach gerichtlicher Feststellung dieses Vergleichs ihre sämtlichen Klagen gegen den Übertragungsbeschluss und ihre sofortigen Beschwerden im Freigabeverfahren zurück. Die Beklagte und die MTD Europe Holding GmbH stimmen den Klagrücknahmen und den Rücknahmen der sofortigen Beschwerden zu.
(b)
Die Kläger und die Nebenintervenienten verzichten unwiderruflich auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses. Die Kläger und die Nebenintervenienten stimmen der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken zu. Die Kläger und Nebenintervenienten verpflichten sich, auf Verlangen der Beklagten oder der MTD Europe Holding GmbH alle sonstigen Erklärungen gegenüber dem Handelsregister abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken notwendig oder hilfreich sein können, soweit diese im Zusammenhang mit dem von den Klägern erhobenen Klagen oder sonstigen Anträgen stehen.
(c)
Die Kläger und die Nebenintervenienten verpflichten sich, die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge noch in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern. Sie werden sich im Rahmen des Zumutbaren darum bemühen, dass auch Dritte die Eintragung des Übertragungsbeschlusses nicht verhindern oder verzögern.
(d)
Die Kläger und die Nebenintervenienten werden die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und dessen Eintragung im Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen.
4.
[Vom Abdruck wurde abgesehen]
5.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übertragungsbeschluss und diesem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche und Rechte zwischen den Klägerin und den Nebenintervenienten einerseits und der Beklagten und der MTD Europe Holding GmbH andererseits, soweit sie mit dem Übertragungsbeschluss und den sonstigen Beschlüssen im Zusammenhang stehen, erledigt, es sei denn, aufgrund dieses Vergleichs ergibt sich ausdrücklich etwas anderes.
6.
Die Beklagte verpflichtet sich, diesen Vergleich im Volltext (jedoch ohne Nennung der Adressen der Kläger und der Nebenintervenienten und ohne Nennung deren Prozessbevollmächtigten sowie ohne Ziffer 4) auf ihre Kosten im elektronischen Bundesanzeiger sowie in einem täglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) zu veröffentlichen. Soweit eine etwaige unvollständige Bekanntmachung vorliegen sollte, bleibt es bei allen Leistungspflichten der Kläger, der Nebenintervenienten, der Beklagten und der MTD Europe Holding GmbH, die vereinbart worden sind. Die Parteien verzichten für diesen Fall schon jetzt auf alle Rückforderungen einer trotz Unwirksamkeit bewirkten Leistung.
Sofern die Beklagte ihre Veröffentlichungspflicht nach Satz 1 nicht innerhalb von vierzehn Bankarbeitstagen nach Erhalt des gerichtlichen Protokolls über den Vergleichsabschluss erfüllt hat, sind die Kläger berechtigt, nachdem sie die Beklagte erfolglos einer Nachfrist von mindestens sieben Bankarbeitstagen gemahnt haben, die Veröffentlichung des Vergleichs selbst einmalig namens und auf Kosten der Beklagten zu veranlassen.
7.
Die Beklagte und die MTD Europe Holding GmbH versichern, dass sie im Zusammenhang mit diesem Vergleich Aktionären der Beklagten oder Dritten keinen Sondervorteil gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt haben noch gewähren werden.
8.
Die Beklagte und die MTD Europe Holding GmbH erklären, dass über diesen Vergleich hinaus keinerlei Vereinbarungen und Nebenabreden im Zusammenhang mit den Klagen gegen den Übertragungsbeschluss zwischen den Parteien getroffen worden sind. Die Leistungen der Beklagten an die Kläger und Nebenintervenienten anlässlich dieses Prozessvergleichs sind in diesem Vergleich vollständig beschrieben und hervorgehoben.
9.
Dieser Vergleich wird mit seiner Protokollierung bzw. der Feststellung seines Zustandekommens durch Gerichtsbeschluss wirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vergleichs nicht durchführbar oder unwirksam sind oder nicht durchführbar oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt, solange und soweit die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gemäß § 327e AktG hierdurch nicht behindert wird. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder unwirksame Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gestrebten Ziel der Parteien wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt auch entsprechend für etwaige Lücken in diesem Vergleich.
10.
Der Vergleich unterliegt deutschem Recht. Soweit zulässig wird vereinbart, dass das Landgericht Saarbrücken für Streitigkeiten aus diesem Vergleich ausschließlich zuständig sein soll.
***
Saarbrücken, im März 2010
MTD Products AG
Der Vorstand
MTD Products Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung
Das Saarländische Oberlandesgericht hat in dem bei ihm anhängigen Berufungsverfahren (Az.: 8 U 331/09-85; LG Saarbrücken, Az.: 8 KFH O 225/08) sowie in dem bei ihm anhängigen sofortigen Beschwerdeverfahren (Az. 8 W 284/09-46; LG Saarbrücken, Az. 8 KFH O 263/08) den nachfolgend wiedergegebenen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt:
In Sachen
1. des Herrn Manfred Klein
– Kläger zu 1. und Berufungskläger –
– Antragsgegner und Beschwerdeführer zu 1 –
2. des Herrn Karsten Trippel
– Kläger zu 2. und Berufungskläger –
– Antragsgegner und Beschwerdeführer zu 2 –
3. der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH
– Klägerin zu 3. und Berufungsklägerin –
– Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin zu 3 –
4. der Frau Martina Schütz
– Klägerin zu 4. und Berufungsklägerin –
– Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin zu 4 –
5. der Frau Ingrid Roß
– Klägerin zu 5. und Berufungsklägerin –
– Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin zu 5 –
6. des Herrn Dr. Günter Roß
– Kläger zu 6. und Berufungskläger –
– Antragsgegner und Beschwerdeführer zu 6 –
Nebenintervenienten:
1. SCI AG
2. Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG
3. Preussische Vermögensverwaltungs AG
4. Actien-Brauerei Neustadt-Magdeburg
und
1. MTD Products AG
– Beklagte und Berufungsbeklagte –
– Antragstellerin und Beschwerdegegnerin –
2. MTD Europe Holding GmbH
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien unter Einbeziehung der Nebenintervenienten und der MTD Europe Holding GmbH, die diesem Rechtsstreit nur zum Abschluss dieses Vergleichs beigetreten ist, ein Vergleich folgenden Inhalts zustande gekommen ist (§ 278 Abs. 6 ZPO):
PRÄAMBEL
(1)
Am 24.06.2008 hat die ordentliche Hauptversammlung der Beklagten gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin MTD Europe Holding GmbH, Industriestraße 23, 66129 Saarbrücken, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von € 85,00 je Aktie der Beklagten beschlossen (nachfolgend: „Übertragungsbeschluss“).
(2)
Die Kläger und Nebenintervenienten, die alle Aktionäre der Beklagten sind, haben beim Landgericht Saarbrücken Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage unter anderem gegen den Übertragungsbeschluss erhoben (nachfolgend: „Hauptsacheverfahren“). Die Klagen sind gemäß § 246 Abs. 3 Satz 3 AktG zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden (Az.: 8 KfH O 225/08). Mit Urteil vom 02.05.2009 hat das Landgericht Saarbrücken die Klagen abgewiesen. Gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken haben die Kläger und Nebenintervenienten Berufung eingelegt.
(3)
Am 30.09.2008 hat die Beklagte gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 5 AktG in einem so genannten Freigabeverfahren beantragt, festzustellen, dass die gegen den Übertragungsbeschluss erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen (nachfolgend: „Freigabeverfahren“). Diesem Antrag wurde vom Landgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 09.06.2009 (Az.: 8 KfH O 263/08) stattgegeben. Den hiergegen von den Klägerinnen und Nebenintervenienten beim Landgericht Saarbrücken eingelegten sofortigen Beschwerden hat das Landgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 08.September 2009 nicht abgeholfen. Das Verfahren ist beim Oberlandesgericht Saarbrücken anhängig.
Dies vorausgeschickt, schließen die Kläger und Nebenintervenienten und die Beklagte sowie MTD Europe Holding GmbH (nachfolgend zusammen auch die „Parteien“) auf Initiative aller Parteien und auf Vorschlag und Anraten des Gerichts im Wege des gegenseitigen Nachgebens zur endgültigen Beilegung der von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen unter Aufrechterhaltung ihrer gegenseitigen Rechtsauffassung diesen
Prozessvergleich
(nachfolgend auch „Vergleich“).
1.
MTD Europe Holding GmbH verpflichtet sich, die nach § 327b Abs. 1 AktG festgelegte Barabfindung von € 85,00 je Stückaktie der Beklagten (nachfolgend „festgelegte Barabfindung“) um € 30,00 je Stückaktie der Beklagten (nachfolgend „Erhöhungsbetrag“) auf insgesamt € 115,00 je Stückaktie der Beklagten zu erhöhen. Die vorstehende Erklärung wird von der MTD Europe Holding GmbH als Gegenleistung dafür abgegeben, dass infolge des Vergleichs und der hierdurch ermöglichten zügigen Eintragung in das Handelsregister von den Klägern oder Nebenintervenienten keine Spruchverfahren nach §§ 1 ff. SpruchG zur Überprüfung der festgelegten Barabfindung und des Erhöhungsbetrages eingeleitet werden.
Die Beklagte verpflichtet sich, unverzüglich nach Wirksamwerden dieses Vergleichs den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
2.
Ergänzend gilt für die festgelegte Barabfindung die folgende Regelung:
Der durch diesen Vergleich festgelegte Erhöhungsbetrag wird vom Tag der Hauptversammlung, auf der der Übertragungsbeschluss gefasst worden ist, d. h. vom 24.06.2008 an, mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
3.
Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen sind die Kläger und Nebenintervenienten bereit, den Übertragungsbeschluss zu akzeptieren.
(a)
In Ansehung und im Zuge dieses Vergleichs nehmen die Kläger mit vorsorglicher Zustimmung der Nebenintervenienten innerhalb von 10 Tagen nach gerichtlicher Feststellung dieses Vergleichs ihre sämtlichen Klagen gegen den Übertragungsbeschluss und ihre sofortigen Beschwerden im Freigabeverfahren zurück. Die Beklagte und die MTD Europe Holding GmbH stimmen den Klagrücknahmen und den Rücknahmen der sofortigen Beschwerden zu.
(b)
Die Kläger und die Nebenintervenienten verzichten unwiderruflich auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses. Die Kläger und die Nebenintervenienten stimmen der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken zu. Die Kläger und Nebenintervenienten verpflichten sich, auf Verlangen der Beklagten oder der MTD Europe Holding GmbH alle sonstigen Erklärungen gegenüber dem Handelsregister abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken notwendig oder hilfreich sein können, soweit diese im Zusammenhang mit dem von den Klägern erhobenen Klagen oder sonstigen Anträgen stehen.
(c)
Die Kläger und die Nebenintervenienten verpflichten sich, die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge noch in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern. Sie werden sich im Rahmen des Zumutbaren darum bemühen, dass auch Dritte die Eintragung des Übertragungsbeschlusses nicht verhindern oder verzögern.
(d)
Die Kläger und die Nebenintervenienten werden die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und dessen Eintragung im Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen.
4.
[Vom Abdruck wurde abgesehen]
5.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übertragungsbeschluss und diesem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche und Rechte zwischen den Klägerin und den Nebenintervenienten einerseits und der Beklagten und der MTD Europe Holding GmbH andererseits, soweit sie mit dem Übertragungsbeschluss und den sonstigen Beschlüssen im Zusammenhang stehen, erledigt, es sei denn, aufgrund dieses Vergleichs ergibt sich ausdrücklich etwas anderes.
6.
Die Beklagte verpflichtet sich, diesen Vergleich im Volltext (jedoch ohne Nennung der Adressen der Kläger und der Nebenintervenienten und ohne Nennung deren Prozessbevollmächtigten sowie ohne Ziffer 4) auf ihre Kosten im elektronischen Bundesanzeiger sowie in einem täglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) zu veröffentlichen. Soweit eine etwaige unvollständige Bekanntmachung vorliegen sollte, bleibt es bei allen Leistungspflichten der Kläger, der Nebenintervenienten, der Beklagten und der MTD Europe Holding GmbH, die vereinbart worden sind. Die Parteien verzichten für diesen Fall schon jetzt auf alle Rückforderungen einer trotz Unwirksamkeit bewirkten Leistung.
Sofern die Beklagte ihre Veröffentlichungspflicht nach Satz 1 nicht innerhalb von vierzehn Bankarbeitstagen nach Erhalt des gerichtlichen Protokolls über den Vergleichsabschluss erfüllt hat, sind die Kläger berechtigt, nachdem sie die Beklagte erfolglos einer Nachfrist von mindestens sieben Bankarbeitstagen gemahnt haben, die Veröffentlichung des Vergleichs selbst einmalig namens und auf Kosten der Beklagten zu veranlassen.
7.
Die Beklagte und die MTD Europe Holding GmbH versichern, dass sie im Zusammenhang mit diesem Vergleich Aktionären der Beklagten oder Dritten keinen Sondervorteil gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt haben noch gewähren werden.
8.
Die Beklagte und die MTD Europe Holding GmbH erklären, dass über diesen Vergleich hinaus keinerlei Vereinbarungen und Nebenabreden im Zusammenhang mit den Klagen gegen den Übertragungsbeschluss zwischen den Parteien getroffen worden sind. Die Leistungen der Beklagten an die Kläger und Nebenintervenienten anlässlich dieses Prozessvergleichs sind in diesem Vergleich vollständig beschrieben und hervorgehoben.
9.
Dieser Vergleich wird mit seiner Protokollierung bzw. der Feststellung seines Zustandekommens durch Gerichtsbeschluss wirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vergleichs nicht durchführbar oder unwirksam sind oder nicht durchführbar oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt, solange und soweit die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gemäß § 327e AktG hierdurch nicht behindert wird. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder unwirksame Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gestrebten Ziel der Parteien wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt auch entsprechend für etwaige Lücken in diesem Vergleich.
10.
Der Vergleich unterliegt deutschem Recht. Soweit zulässig wird vereinbart, dass das Landgericht Saarbrücken für Streitigkeiten aus diesem Vergleich ausschließlich zuständig sein soll.
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Saarbrücken, im März 2010
MTD Products AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.141.143 von schaerholder am 15.03.10 15:25:273-O 390/09 LG Frankfurt
Rechtsmißbrauch Oliver Wiederholt
Rechtsmißbrauch Oliver Wiederholt
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.195.903 von kraftmobil am 23.03.10 11:25:12Welcher Fall ist das den?
Auf der Hp ist als Termin für den GB Mai und für die HV Juni genannt. Schau´n mer mal
Bei SCI ist noch tiefster Winter: Still und Starr ruht der Newsflow...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.460.505 von schaerholder am 05.05.10 14:27:07Stimmt! Aber mir ist Juli oder August sowieso lieber.
Gestern kam ein neuer Aktionärsbrief: NAV bei 15,70; der GB soll nun erst in "wenigen Wochen" erscheinen.
SCI war doch meines Wissens nach auch groß im Spruchverfahren wegen des Squeeze outs bei der Vereins- und Westbank AG vertreten. Das Urteil des Landgerichts Hamburg fiel bereits in 2006 (40% Erhöhung wenn ich richtig recherchiert habe) - weiss jemand was der aktuelle Stand ist??
Termine auf der Homepage aktualisiert:
Juli 2010: Veröffentlichung des Jahresabschlusses und Aktionärsbrief
30. August 2010: ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009
Juli 2010: Veröffentlichung des Jahresabschlusses und Aktionärsbrief
30. August 2010: ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.782.102 von torjaeger-9 am 06.07.10 14:26:5530.08. ist ja mal ein Wort
Geschäftsbericht nun auch auf der Homepage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.811.404 von torjaeger-9 am 13.07.10 09:50:24Hätt ich ehrlich gesagt nicht gedacht, dass da ein Bilanzgewinn von über 900 TEUR steht!!
Einen Batzen eigene Aktien hat man auch eingezogen!!
Einen Batzen eigene Aktien hat man auch eingezogen!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.816.055 von cocho am 13.07.10 21:49:08Stimmt gute Zahlen von den Jungs
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.816.055 von cocho am 13.07.10 21:49:08Jahresüberschuß für 2009 aber leider nur bei gut 50tsd. EUR. Aber einige stille Reserven sind noch vorhanden. Der NAV wird mit 15,33 EUR pro Aktie (Stand 31.12.2009) angegeben. Eingereichtes Nachbesserungsvolumen bei 24 mio. (davon 11 mio. Böhler-Uddeholm).
Am 15.07 gab es einen neuen Aktionärsbrief: Der NAV ist aktuell bei 15,90, das eingereichte Nachbesserungsvolumen liegt mittlerweile bei etwa 30 mio. EUR (hauptsächlich durch das letzte Böhler-Uddeholm-Angebot). Die Hauptversammlung findet standesgemäß im Schloß Neuweilnau statt.
Die Höhe des jeweiligen Jahresergebnisses ist für die Bewertung der SCI eigentlich völlig belanglos.
Der NAV sollte da wohl eher die bessere Leitlinie sein.
NAV abzgl. der allg. üblichen 10 bis 20 Prozent Bewertungsabschlag = fair value.
So einfach ist das!
Der NAV sollte da wohl eher die bessere Leitlinie sein.
NAV abzgl. der allg. üblichen 10 bis 20 Prozent Bewertungsabschlag = fair value.
So einfach ist das!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.841.988 von Bahncrash am 19.07.10 16:05:56Absolut richtig, wobei auch nicht ganz so einfach bei der SCI, da bis Böhler-Uddeholm bereits 20% des eingereichten Nachbesserungsvolumens in den NAV eingeflossen sind und jetzt nur noch die gezahlte Prämie angesetzt wird. Insofern kann man den NAV der SCI nicht so ohne weiteres mit dem NAV anderer "abfindungsorientierter" Beteiligungsunternehmen vergleichen. Vielleicht ist hier ein höherer Abschlag angemessen, andererseits sind die langfristigen Ergebnisse bei der SCI besser als bei anderen Beteiligungsunternehmen.
Größte Depotpositionen sind übrigens Eckert & Ziegler, Innotec TSS und Möbel Walther. Insbesondere EUZ macht ja Freude im Moment...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.845.992 von schaerholder am 20.07.10 09:50:17Möbel Walther läuft heut auch nicht schlecht...
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 30. August 2010 um 10:00 Uhr
im Schloss Neuweilnau, Schlossstraße, 61276 Weilrod
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2009, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EURO 900.938,08 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von insgesamt 15.300,00 EURO (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2009 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung erhält, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SCI AG setzt sich gem. § 12 der Satzung sowie der §§ 95 und 96 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2009 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, die Herren
Wilhelm Nachtigall, Karben, Privatier
Markus Neumann, Hamburg, Privatier
Christian Wolff, Hamburg, Analyst und Portfoliomanager
als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 24 (Jahresabschluss und Lagebericht) der Satzung zu streichen.
Die Überschrift zu Abschnitt VI. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„VI. Geschäftsjahr“.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 29. August 2015 zu anderen Zwecken als denen des Wertpapierhandels eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Handel der Börse, an der der Rückkauf erfolgen soll, um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie nicht überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Das Volumen des öffentlichen Erwerbsangebots kann begrenzt werden. Bei einem öffentlichen Angebot an alle Aktionäre ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Aktienstückzahl je verkaufswilligen Aktionär zu bestimmen, bis zu deren Höhe Verkaufswünsche von Aktionären bevorzugt berücksichtigt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. August 2015 ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend dem Einzug eigener Aktien anzupassen.
d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 10. August 2009 unter Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 9
Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern. Die Veräußerungsmöglichkeit unter Bezugsrechtsausschluss soll die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft erhöhen.
Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.
Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern, um beispielsweise neue Investoren zu gewinnen oder die Aktionärsbasis zu erweitern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 % des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft die eigenen Aktien auch einziehen und damit das Grundkapital herabsetzen.
Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 9. August 2010 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 23. August 2010 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081/688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.135.802,50. Es ist eingeteilt in 454.321 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 454.321 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im Juli 2010
Der Vorstand
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 30. August 2010 um 10:00 Uhr
im Schloss Neuweilnau, Schlossstraße, 61276 Weilrod
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2009, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EURO 900.938,08 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von insgesamt 15.300,00 EURO (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2009 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung erhält, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SCI AG setzt sich gem. § 12 der Satzung sowie der §§ 95 und 96 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2009 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, die Herren
Wilhelm Nachtigall, Karben, Privatier
Markus Neumann, Hamburg, Privatier
Christian Wolff, Hamburg, Analyst und Portfoliomanager
als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 24 (Jahresabschluss und Lagebericht) der Satzung zu streichen.
Die Überschrift zu Abschnitt VI. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„VI. Geschäftsjahr“.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 29. August 2015 zu anderen Zwecken als denen des Wertpapierhandels eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Handel der Börse, an der der Rückkauf erfolgen soll, um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie nicht überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Das Volumen des öffentlichen Erwerbsangebots kann begrenzt werden. Bei einem öffentlichen Angebot an alle Aktionäre ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Aktienstückzahl je verkaufswilligen Aktionär zu bestimmen, bis zu deren Höhe Verkaufswünsche von Aktionären bevorzugt berücksichtigt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. August 2015 ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend dem Einzug eigener Aktien anzupassen.
d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 10. August 2009 unter Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 9
Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern. Die Veräußerungsmöglichkeit unter Bezugsrechtsausschluss soll die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft erhöhen.
Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.
Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern, um beispielsweise neue Investoren zu gewinnen oder die Aktionärsbasis zu erweitern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 % des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft die eigenen Aktien auch einziehen und damit das Grundkapital herabsetzen.
Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 9. August 2010 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 23. August 2010 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081/688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.135.802,50. Es ist eingeteilt in 454.321 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 454.321 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im Juli 2010
Der Vorstand
Schade finde ich das es keine Dividende gibt
Und warum macht Schrade als AR nicht weiter Oder merkte man er brachte der AG nix
Und warum macht Schrade als AR nicht weiter Oder merkte man er brachte der AG nix
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.874.065 von tonisoprano am 25.07.10 22:45:34Die Sache mit der Dividende sehe ich anders: Man investiert doch in eine Beteiligungsgesellschaft, weil man davon ausgeht, daß das Geld bei der Verwaltung gut aufgehoben ist und grundsätzlich höhere Erträge erzielt als wenn man es selbst anlegt.
Würde SCI das Geld über eine Dividende ausschütten, müßte man zudem knapp 30% Steuern zahlen. Bei Thesaurierung wird die Steuer vermieden bzw. aufgeschoben.
Würde SCI das Geld über eine Dividende ausschütten, müßte man zudem knapp 30% Steuern zahlen. Bei Thesaurierung wird die Steuer vermieden bzw. aufgeschoben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.874.065 von tonisoprano am 25.07.10 22:45:34Jo Toni,finde es gut das er aufhört.
glaube für die weitere enwicklung ist das besser.
div gib ich dir recht.
glaube für die weitere enwicklung ist das besser.
div gib ich dir recht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.892.173 von Sven1977 am 28.07.10 19:52:19Jeder hat Vertändnis, dass er sich jetzt voll um seine eigene Baustelle kümmert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.893.301 von cocho am 28.07.10 23:42:51Und damit hat er wohl genug zutun
Ich denke aber auch das unsere SCI eher Aufsichtsräte braucht die Wiederhold unterstützen und Ideen geben. Schade das Helfrich nicht mehr dabei ist aber ich denke nun haben wir 3 im AR die uns vorwärts bringen.
Ich denke aber auch das unsere SCI eher Aufsichtsräte braucht die Wiederhold unterstützen und Ideen geben. Schade das Helfrich nicht mehr dabei ist aber ich denke nun haben wir 3 im AR die uns vorwärts bringen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.874.776 von torjaeger-9 am 26.07.10 09:44:40Ich sehe das anders zwar will ich keine große Dividende haben aber ich mag gerne einen Cash Flow den wenn man was verkaufen wollte drückt das den Kurs ungemein da wenig Umsatz ist.
Daher mag ich bei den kleinen Werten immer eine kleine Div das man eben auch was davon hat. Ich hätte es zb gutgefunden wenn es 5 Cent gegeben hätte.
Daher mag ich bei den kleinen Werten immer eine kleine Div das man eben auch was davon hat. Ich hätte es zb gutgefunden wenn es 5 Cent gegeben hätte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.893.785 von tonisoprano am 29.07.10 08:07:35da für wäre der aufwand zu hoch,bezahlen dann schon 5 cent je aktie an die bank.wenn 20cent ab da hätte es sich langsamm gelohnt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.899.442 von Sven1977 am 29.07.10 19:59:38Ich habe in Sachen Spruchverfahren weiter recherchiert, und es sieht anscheinend alles andere als rosig aus. Das Verfahren Vereins- und Westbank AG wird mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit einer deutlich geringeren Nachzahlung als gedacht enden, evtl. kommt da sogar gar nichts raus. In Sachen RWE Dea AG sieht es ebenfalls nicht gut aus, vermutlich gibt es auch hier nur einen Krümel von der Nachzahlung die in der ersten Instanz beschlossen wurde. In Sachen T-Online sieht es meinen Erkenntnissen nach auch nicht gut aus.
Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn die SCI in Sachen Spruchverfahren hin- und wieder die Erwartungshaltung steuern würde. 20% erscheint mir jedenfalls doch langsam etwas zu hoch gegriffen.
Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn die SCI in Sachen Spruchverfahren hin- und wieder die Erwartungshaltung steuern würde. 20% erscheint mir jedenfalls doch langsam etwas zu hoch gegriffen.
Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn die SCI in Sachen Spruchverfahren hin- und wieder die Erwartungshaltung steuern würde. 20% erscheint mir jedenfalls doch langsam etwas zu hoch gegriffen.
Wenn man so will, macht die SCI das ja bereits. So gehen seit 2009 nur noch die tatsächlich gezahlten Aufgelder in die Berechnung mit ein und nicht mehr pauschal 20% des Nachbesserungsvolumens.
Wenn man so will, macht die SCI das ja bereits. So gehen seit 2009 nur noch die tatsächlich gezahlten Aufgelder in die Berechnung mit ein und nicht mehr pauschal 20% des Nachbesserungsvolumens.
Heute eine ganz nette Aufbesserung des SQO-Preises bei der Möbel Walther. Hier gibts die ersten 10% schon mal vor dem eigentlichen Spruchstellenverfahren. Sollte eigentlich noch nicht alles gewesen sein, wenn man bedenkt, wie unterbewertet MöWa tatsächlich ist. Für SCI ist die Sache von Bedeutung, da dies schon lange eine der größten Positionen im Depot ist. HV-Einladung habe ich heute auch mal angefordert. Habe zwar eine weite Anreise, plane aber einen Besuch, leider läuft parallel noch eine andere interessante HV.
Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft
Mainz
Wertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass der Aktionär SCI AG, Usingen, gegen die Beschlussfassungen zu TOP 3 (Entlastung des Vorstands) und TOP 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) unserer Hauptversammlung vom 22.06.2010 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat.
Die Klage ist beim Landgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 11 HK O 25/10 rechtshängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.
Mainz
Wertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass der Aktionär SCI AG, Usingen, gegen die Beschlussfassungen zu TOP 3 (Entlastung des Vorstands) und TOP 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) unserer Hauptversammlung vom 22.06.2010 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat.
Die Klage ist beim Landgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 11 HK O 25/10 rechtshängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.981.653 von torjaeger-9 am 13.08.10 16:02:13Hatten die nicht ein Kaufangebot zu der AG gehabt bzw den Bezugsrechten
Glaube schon.
Jedenfalls hat bei der BKM in 2009 eine KE zu 53 stattgefunden, offensichtlich um dem Hauptaktionär die Erhöhung der Beteiligung weit unter Eigenkapital der Gesellschaft zu ermöglichen.
Jedenfalls hat bei der BKM in 2009 eine KE zu 53 stattgefunden, offensichtlich um dem Hauptaktionär die Erhöhung der Beteiligung weit unter Eigenkapital der Gesellschaft zu ermöglichen.
Hallo war zufaellig von euch jemand auf der HV?
ich wollte wissen, ob und wenn ja gegebenfalls wieviel SCI an den Kunert Vorzuegen (kun2 und Kun4 )haelt. Frueher waren die da dick drin (Wiedrehold ist auch im AR der Kunert), mit dem angekuendigten Tuernaround bei Kunert koennte die Position wirklich interssant werden, handeln doch die VZ weit unter den Nachzahlungsansprüchen.
Wurde dazu was gesagt ?
Danke
ich wollte wissen, ob und wenn ja gegebenfalls wieviel SCI an den Kunert Vorzuegen (kun2 und Kun4 )haelt. Frueher waren die da dick drin (Wiedrehold ist auch im AR der Kunert), mit dem angekuendigten Tuernaround bei Kunert koennte die Position wirklich interssant werden, handeln doch die VZ weit unter den Nachzahlungsansprüchen.
Wurde dazu was gesagt ?
Danke
HV ist erst am 30.08.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.002.977 von torjaeger-9 am 18.08.10 10:00:29ups sorry
keep me updated please
keep me updated please
War am Monatg auf der HV:
- NAV aktuell bei 16,30 EUR
- 34,4 mio. eingereichtes Nachbesserungsvolumen (davon allein 19 mio. Böhler-U)
Viel mehr gab es nicht zu berichten, alle TOPs wurden mit 100% Zustimmung abgenickt.
- NAV aktuell bei 16,30 EUR
- 34,4 mio. eingereichtes Nachbesserungsvolumen (davon allein 19 mio. Böhler-U)
Viel mehr gab es nicht zu berichten, alle TOPs wurden mit 100% Zustimmung abgenickt.
Gerade sehe ich, daß die Vorstandspräsentation auf der Homepage verfügbar ist. Da hätte ich mir also meinen kleinen Kommentar schenken können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.080.729 von torjaeger-9 am 01.09.10 11:44:15trotzdem danke. Gab es Vorschläge zur Reduzierung des Discounts zwischen NAV und Aktienkurs? Wird es weiter Aktienrückkäufe geben, und wurde über eine Preisobergrenze gesprochen?
Wurde etwas über die Größe und Strategie beim Investment Degi Europa gesagt? nach den Abschreibungen hierfür in 2009 läuft es in 2010 leider auch nicht besser.
Grüße
netti_ii
Wurde etwas über die Größe und Strategie beim Investment Degi Europa gesagt? nach den Abschreibungen hierfür in 2009 läuft es in 2010 leider auch nicht besser.
Grüße
netti_ii
Konkrete Pläne für eine Reduzierung des Discounts (bspw über Rückkauf) gab es nicht, der Vorstand hat aber bei der Frage nach einer Kapitalerhöhung gesagt, daß eine solche zur Zeit schwierig realisierbar sei, eben wegen des hohen Discounts (Stichwort Verwässerung der Altaktionäre). Prinzipiell sei man aber am Wachstum interessiert, auch über weitere Kapitalerhöhungen.
Was die Preisgrenzen bei Rückkäufen angeht, so stehen einige Begrenzungen im entsprechenden HV-Beschluss.
Für den Degi Europa war der Vorstand optimistisch, dass der Fonds Ende Oktober geöffnet wird.
Was die Preisgrenzen bei Rückkäufen angeht, so stehen einige Begrenzungen im entsprechenden HV-Beschluss.
Für den Degi Europa war der Vorstand optimistisch, dass der Fonds Ende Oktober geöffnet wird.
wurde auch ueber kunert was gesagt, exposure ? aussichten?
Nö.
hmmmmmmm
Sehr geehrte Aktionäre,
am kommenden Montag, 11. Oktober 2010 findet in Wien die erste mündliche
Verhandlung im Spruchverfahren zum Squeeze-Out der Böhler Uddeholm AG statt.
Der Termin dient der Abklärung der Möglichkeit einer vergleichsweisen
Verfahrensbeendigung. Wie Ihnen bekannt ist, bildet Böhler Uddeholm die
größte Position unseres Einreichungsvolumens. Der Verlauf des Verfahrens
kann erheblichen Einfluss auf die Ertragslage und den Wert der SCI Aktie
haben.
Wir haben uns daher nach Rücksprache mit den zuständigen
Handelsüberwachungsstellen entschlossen, den Handel mit Aktien der SCI AG am
11. Oktober 2010 aussetzen zu lassen. Bis spätestens zur Börseneröffnung am
Dienstag, 12. Oktober 2010 soll nach derzeitiger Planung ein Aktionärsbrief
per e-mail versendet werden, in dem wir auch über den Verlauf der
Verhandlung berichten.
Damit ist sicher gestellt, dass der Handel mit SCI Aktien auf einheitlicher
Informationsgrundlage stattfindet.
Mit freundlichem Gruß
am kommenden Montag, 11. Oktober 2010 findet in Wien die erste mündliche
Verhandlung im Spruchverfahren zum Squeeze-Out der Böhler Uddeholm AG statt.
Der Termin dient der Abklärung der Möglichkeit einer vergleichsweisen
Verfahrensbeendigung. Wie Ihnen bekannt ist, bildet Böhler Uddeholm die
größte Position unseres Einreichungsvolumens. Der Verlauf des Verfahrens
kann erheblichen Einfluss auf die Ertragslage und den Wert der SCI Aktie
haben.
Wir haben uns daher nach Rücksprache mit den zuständigen
Handelsüberwachungsstellen entschlossen, den Handel mit Aktien der SCI AG am
11. Oktober 2010 aussetzen zu lassen. Bis spätestens zur Börseneröffnung am
Dienstag, 12. Oktober 2010 soll nach derzeitiger Planung ein Aktionärsbrief
per e-mail versendet werden, in dem wir auch über den Verlauf der
Verhandlung berichten.
Damit ist sicher gestellt, dass der Handel mit SCI Aktien auf einheitlicher
Informationsgrundlage stattfindet.
Mit freundlichem Gruß
Rechnen Sie selbst
Sehr geehrte Aktionäre,
in dem Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die durch Squeeze-Out zum
Preis von 70,26 EUR auf die Hauptaktionärin voestalpine AG übertragenen Aktien der Böhler Uddeholm AG fand
heute in Wien vor dem gerichtlichen Überprüfungsgremium eine Verhandlung zum Zwecke der Erörterung von
Vergleichsmöglichkeiten statt. Eine Einigung kam nicht zustande, da die anwesenden Antragsteller einen vom
Gremium angeregten Vergleich mit Erhöhung auf 85 EUR befürworteten, die Vertreter der Antragsgegnerin jedoch
zu einer Erhöhung auf mehr als 73 EUR nicht autorisiert bzw. nicht bereit waren. Es wird nun kurzfristig ein
Sachverständiger durch das Gremium bestellt. Der Squeeze-Out wurde im November 2008 durchgeführt, ihm war
ein Übernahmeangebot zu 73 EUR voraus gegangen. Die SCI AG hält rd. 300T Nachbesserungsrechte.
Der NAV der SCI-Aktie liegt per 8. Oktober mit 16,30 EUR exakt auf dem Niveau zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung. Die aktuell schwache Kursentwicklung beim Immobilienfonds DEGI Europa konnte durch
höhere Kurse bei InnoTec und dem Genussschein / Anleihenportfolio sowie durch einen Tradinggewinn bei der
Kapitalerhöhung der Heidelberger Druckmaschinen kompensiert werden.
Im September wurde, mehr als drei Jahre nach dem Hauptversammlungsbeschluss, der Squeeze-Out bei der
Möbel Walther AG eingetragen. Das eingereichte Volumen hat sich hierdurch um rd. 290 TEUR erhöht.
Unsere größten Positionen sind derzeit InnoTec, Eckert & Ziegler, Bausparkasse Mainz, Triumph-Adler (hier steht
die Eintragung des Squeeze-Out kurz bevor) und DEGI Europa.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Aktionäre,
in dem Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die durch Squeeze-Out zum
Preis von 70,26 EUR auf die Hauptaktionärin voestalpine AG übertragenen Aktien der Böhler Uddeholm AG fand
heute in Wien vor dem gerichtlichen Überprüfungsgremium eine Verhandlung zum Zwecke der Erörterung von
Vergleichsmöglichkeiten statt. Eine Einigung kam nicht zustande, da die anwesenden Antragsteller einen vom
Gremium angeregten Vergleich mit Erhöhung auf 85 EUR befürworteten, die Vertreter der Antragsgegnerin jedoch
zu einer Erhöhung auf mehr als 73 EUR nicht autorisiert bzw. nicht bereit waren. Es wird nun kurzfristig ein
Sachverständiger durch das Gremium bestellt. Der Squeeze-Out wurde im November 2008 durchgeführt, ihm war
ein Übernahmeangebot zu 73 EUR voraus gegangen. Die SCI AG hält rd. 300T Nachbesserungsrechte.
Der NAV der SCI-Aktie liegt per 8. Oktober mit 16,30 EUR exakt auf dem Niveau zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung. Die aktuell schwache Kursentwicklung beim Immobilienfonds DEGI Europa konnte durch
höhere Kurse bei InnoTec und dem Genussschein / Anleihenportfolio sowie durch einen Tradinggewinn bei der
Kapitalerhöhung der Heidelberger Druckmaschinen kompensiert werden.
Im September wurde, mehr als drei Jahre nach dem Hauptversammlungsbeschluss, der Squeeze-Out bei der
Möbel Walther AG eingetragen. Das eingereichte Volumen hat sich hierdurch um rd. 290 TEUR erhöht.
Unsere größten Positionen sind derzeit InnoTec, Eckert & Ziegler, Bausparkasse Mainz, Triumph-Adler (hier steht
die Eintragung des Squeeze-Out kurz bevor) und DEGI Europa.
Mit freundlichem Gruß
Gesetzt den Fall man einigt sich in der Mitte, also bei 78 wären das für SCI ca. 5 Euro pro Aktie Ertrag, nicht schlecht. Leider ist nicht abzusehen, ob und wann eine Einigung zustande kommt...
Ich halte das ganze für einen sensationellen Deal, insbesondere wenn man bedenkt wie umkämpft mitterweile der Bereich der Nachbesserungsrechte ist.
Der Börsenkurs sollte meiner bescheidenen Meinung nach eher bei 20,- stehen als bei 13,-. Liegt aber natürlich auch an den geringen Börsenumsätzen.
Der Börsenkurs sollte meiner bescheidenen Meinung nach eher bei 20,- stehen als bei 13,-. Liegt aber natürlich auch an den geringen Börsenumsätzen.
Es liegt wohl eher an der fehlenden Nachfrage und damit auch fehlenden Vertrauen in diesen "tollen" Wert. Sonst hätte schon längst jemand den Kurs mit Käufen nach oben getrieben. Wenn Du der Meinung bist 20 sind gerechtfertigt, solltest Du zu Kursen unter 15 aber zuschlagen
Hab schon genug, dafür daß ich Beteiligungsbuden eigentlich nicht mag.
Da der NAV bereits ohne Böhler bei über 16,- liegt, lehne ich mich mit den 20,- nicht mal weit aus dem Fenster. [In dem Nav von 16,- sind die Böhler-NBR mit etwa 1,20 bewertet.]
Da der NAV bereits ohne Böhler bei über 16,- liegt, lehne ich mich mit den 20,- nicht mal weit aus dem Fenster. [In dem Nav von 16,- sind die Böhler-NBR mit etwa 1,20 bewertet.]
Für Mr. Market war das offensichtlich ein Non-Event. Soll mir recht sein, bin ja konservativer Langfristanleger. ;-)
Gegenläufig wirkt zur Zeit das Engagement beim Degi Europa, hier riecht es eher nach Fehlspekulation. Wird spannend die nächsten Tage.
Gegenläufig wirkt zur Zeit das Engagement beim Degi Europa, hier riecht es eher nach Fehlspekulation. Wird spannend die nächsten Tage.
Wenn ich mir die ganzen Spruchstellen so ansehe läuft es in dem Bereich nicht so gute....leider...
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.360.300 von torjaeger-9 am 20.10.10 19:09:21Die Kurse kommen doch ohne Umsätze zustande und sind nicht Aussagekräftig.
:-)
InnoTec TSS AG mit Rekordergebnis
InnoTec TSS AG / Schlagwort(e): Unternehmen
11.11.2010 09:05
---------------------------------------------------------------------------
- Konzernumsatzplus von 17 % über Vorjahr
- Konzern-EBIT wächst um 43 % auf 8,3 Mio. Euro
Düsseldorf: Die im Geregelten Markt München notierte InnoTec TSS AG und
ihre Konzernunternehmen blicken auf ein sehr erfolgreiches 3. Quartal 2010
zurück. Das Konzern-EBIT erhöhte sich in den ersten neun Monaten 2010 um
43 % von 5,8 Mio. Euro auf 8,3 Mio. Euro. Mit einem Plus von rund 62 %
konnte das Konzern-EBT auf stolze 7 Mio. Euro (Vorjahr 4,3 Mio. Euro)
erhöht werden. Konzern-EBIT und Konzern-EBT haben nach nur neun Monaten
bereits den Vorjahresgesamtwert überschritten. Die EBIT-Marge erreichte
einen Wert von 15,3 % und konnte somit gegenüber dem Vorjahr (12,4 %)
deutlich gesteigert werden.
Insgesamt erzielte der InnoTec TSS-Konzern Umsätze in Höhe von 54,3 Mio.
Euro. Eine beachtliche Steigerung von 17 % verglichen mit dem Umsatz des
Vorjahreszeitraums in Höhe von 46,5 Mio. Euro. Beide Geschäftsbereiche
trugen zu diesem Wachstum bei. Der Geschäftsbereich Türsysteme konnte den
Umsatz um 17,5 % auf 35,3 Mio. Euro ausweiten (Vorjahr 30,0 Mio. Euro).
Energetische Sanierungen und Renovierungen konnten weiterhin das
Marktgeschehen beleben, zudem profitierte die Branche von den
Konjunkturpaketen. Auch die Entwicklung im Wohnungsbau signalisiert ein
positives Stimmungsbild. Der Geschäftsbereich Bauspezialwerte
erwirtschaftete einen Umsatz in Höhe von 19 Mio. Euro. Dies entspricht
einer Steigerung von rund 15 % gegenüber dem Umsatz in Höhe von 16,5 Mio.
Euro im Vorjahreszeitraum. Ein starkes Wachstum erzielte dabei insbesondere
die Calenberg Ingenieure GmbH. Die sehr gute Marktentwicklung im In- und
Ausland im Bereich der elastischen Lagerungen lässt das Unternehmen aus
Salzhemmendorf kontinuierlich wachsen.
Bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bewegte sich die Auftragslage
weiterhin auf einem hohen Niveau. Das operative Ergebnis in beiden
Geschäftsfeldern wird somit den Vorjahreswert übersteigen. Auf Basis des
aktuellen Informationsstandes gehen wir dementsprechend insgesamt von einer
deutlichen Ergebnissteigerung für den Gesamtkonzern aus.
Die InnoTec TSS AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist im Geregelten Markt
in München notiert. In Berlin, Frankfurt und Stuttgart nimmt sie am
Freiverkehr teil. Die substanz- und ertragsstarken Tochterunternehmen aus
dem Bereich der Bauzulieferindustrie zeichnen sich durch ihre exzellente
Marktstellung bzw. klare Nischenposition aus. Im Geschäftsjahr 2009
erwirtschaftete der InnoTec TSS-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 64,2 Mio.
Euro und ein Konzern-EBIT in Höhe von 8,2 Mio. Euro.
Die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gem. § 37 x WpHG innerhalb des
2. Halbjahres 2010 wurde heute unter www.innotectss.de veröffentlicht.
Ansprechpartner: Dr. Kerstin Hartmann
Telefon: 0211/ 6 10 70-17
Telefax: 0211/ 6 10 70-14
E-Mail: khartmann@innotectss.de
Internet: www.innotectss.de
11.11.2010 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: InnoTec TSS AG
Grunerstraße 62
40239 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.innotectss.de
Ende der Mitteilung DGAP-Media
InnoTec TSS AG mit Rekordergebnis
InnoTec TSS AG / Schlagwort(e): Unternehmen
11.11.2010 09:05
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- Konzernumsatzplus von 17 % über Vorjahr
- Konzern-EBIT wächst um 43 % auf 8,3 Mio. Euro
Düsseldorf: Die im Geregelten Markt München notierte InnoTec TSS AG und
ihre Konzernunternehmen blicken auf ein sehr erfolgreiches 3. Quartal 2010
zurück. Das Konzern-EBIT erhöhte sich in den ersten neun Monaten 2010 um
43 % von 5,8 Mio. Euro auf 8,3 Mio. Euro. Mit einem Plus von rund 62 %
konnte das Konzern-EBT auf stolze 7 Mio. Euro (Vorjahr 4,3 Mio. Euro)
erhöht werden. Konzern-EBIT und Konzern-EBT haben nach nur neun Monaten
bereits den Vorjahresgesamtwert überschritten. Die EBIT-Marge erreichte
einen Wert von 15,3 % und konnte somit gegenüber dem Vorjahr (12,4 %)
deutlich gesteigert werden.
Insgesamt erzielte der InnoTec TSS-Konzern Umsätze in Höhe von 54,3 Mio.
Euro. Eine beachtliche Steigerung von 17 % verglichen mit dem Umsatz des
Vorjahreszeitraums in Höhe von 46,5 Mio. Euro. Beide Geschäftsbereiche
trugen zu diesem Wachstum bei. Der Geschäftsbereich Türsysteme konnte den
Umsatz um 17,5 % auf 35,3 Mio. Euro ausweiten (Vorjahr 30,0 Mio. Euro).
Energetische Sanierungen und Renovierungen konnten weiterhin das
Marktgeschehen beleben, zudem profitierte die Branche von den
Konjunkturpaketen. Auch die Entwicklung im Wohnungsbau signalisiert ein
positives Stimmungsbild. Der Geschäftsbereich Bauspezialwerte
erwirtschaftete einen Umsatz in Höhe von 19 Mio. Euro. Dies entspricht
einer Steigerung von rund 15 % gegenüber dem Umsatz in Höhe von 16,5 Mio.
Euro im Vorjahreszeitraum. Ein starkes Wachstum erzielte dabei insbesondere
die Calenberg Ingenieure GmbH. Die sehr gute Marktentwicklung im In- und
Ausland im Bereich der elastischen Lagerungen lässt das Unternehmen aus
Salzhemmendorf kontinuierlich wachsen.
Bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bewegte sich die Auftragslage
weiterhin auf einem hohen Niveau. Das operative Ergebnis in beiden
Geschäftsfeldern wird somit den Vorjahreswert übersteigen. Auf Basis des
aktuellen Informationsstandes gehen wir dementsprechend insgesamt von einer
deutlichen Ergebnissteigerung für den Gesamtkonzern aus.
Die InnoTec TSS AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist im Geregelten Markt
in München notiert. In Berlin, Frankfurt und Stuttgart nimmt sie am
Freiverkehr teil. Die substanz- und ertragsstarken Tochterunternehmen aus
dem Bereich der Bauzulieferindustrie zeichnen sich durch ihre exzellente
Marktstellung bzw. klare Nischenposition aus. Im Geschäftsjahr 2009
erwirtschaftete der InnoTec TSS-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 64,2 Mio.
Euro und ein Konzern-EBIT in Höhe von 8,2 Mio. Euro.
Die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gem. § 37 x WpHG innerhalb des
2. Halbjahres 2010 wurde heute unter www.innotectss.de veröffentlicht.
Ansprechpartner: Dr. Kerstin Hartmann
Telefon: 0211/ 6 10 70-17
Telefax: 0211/ 6 10 70-14
E-Mail: khartmann@innotectss.de
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11.11.2010 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Ende der Mitteilung DGAP-Media
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.498.841 von Ahnung? am 11.11.10 09:43:08Da hatte der Wiederhold eine gute Nase
Tonider hat die meisten so bei zwischen 50-60 cent gekauft,das wirds fast als div geben
18.11.2010:
SCI AG meldet im Aktionärsbrief einen NAV von 16,80 €, größte Position InnoTec TSS gefolgt von Gasanstalt, BSK Mainz, Escada-Anl., Hamborner
SCI AG meldet im Aktionärsbrief einen NAV von 16,80 €, größte Position InnoTec TSS gefolgt von Gasanstalt, BSK Mainz, Escada-Anl., Hamborner
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.547.028 von Ahnung? am 18.11.10 15:54:52Bei 14,50 gibts in Stuttgart größeres Angebot, fast ein Prozent des Unternehmens. Finde ich ein attraktiv. Sind übrigens nicht meine Stücke
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.548.937 von torjaeger-9 am 18.11.10 19:17:59Die Frage ist wenn es so gut läuft wer verkauft dann da bzw warum
Ich hab um die 13,- noch ein paar Stücke gekauft. Bei knapp 17,- NAV habe ich demzufolge einen Discount von 23%. Das Management und die Chance bei Böhler-Uddeholm gibts gratis.
Könnte mir vorstellen, daß einige Verkäufer möglicherweise unzufrieden mit der konservativen Strategie sind und daher Stücke abgeben, zumal alle anderen Assetklassen haussieren. Vielleicht sollte man bei der Gesellschaft auch mal über ein öffentliches Rückkaufangebot nachdenken, wenn offensichtlich einige Shareholder ihre Aktien loswerden möchten.
Könnte mir vorstellen, daß einige Verkäufer möglicherweise unzufrieden mit der konservativen Strategie sind und daher Stücke abgeben, zumal alle anderen Assetklassen haussieren. Vielleicht sollte man bei der Gesellschaft auch mal über ein öffentliches Rückkaufangebot nachdenken, wenn offensichtlich einige Shareholder ihre Aktien loswerden möchten.
EANS-Adhoc: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG /
--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
01.12.2010
In dem vor dem Landgericht Mühlhausen anhängigen Spruchverfahren ist gemäß § 11
Abs. 4 SpruchG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO zwischen der Antragstellerin (SCI AG,
Usingen), dem vom Landgericht bestellten gemeinsamen Vertreter (Rechtsanwalt Dr.
Peter Dreier, Düsseldorf) und der Antragsgegnerin (LHA Krause AG) ein
gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, dem der vorsitzende Richter der 1.
Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Mühlhausen am 22. November 2010
zugestimmt hat und der der Prozeßbevollmächtigten der Antragsgegnerin am
heutigen Tage zugestellt wurde. Auf der Grundlage dieses Vergleiches wird die
LHA Krause AG den Wortlaut dieses gerichtlichen Vergleiches vollumfänglich
zusammen mit einem den Minderheitsaktionären zu unterbreitenden
Abfindungsangebot für die von diesen gehaltenen Inhaberstückaktien an der LHA
Krause AG bis zum 15. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlichen.
--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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01.12.2010
In dem vor dem Landgericht Mühlhausen anhängigen Spruchverfahren ist gemäß § 11
Abs. 4 SpruchG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO zwischen der Antragstellerin (SCI AG,
Usingen), dem vom Landgericht bestellten gemeinsamen Vertreter (Rechtsanwalt Dr.
Peter Dreier, Düsseldorf) und der Antragsgegnerin (LHA Krause AG) ein
gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, dem der vorsitzende Richter der 1.
Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Mühlhausen am 22. November 2010
zugestimmt hat und der der Prozeßbevollmächtigten der Antragsgegnerin am
heutigen Tage zugestellt wurde. Auf der Grundlage dieses Vergleiches wird die
LHA Krause AG den Wortlaut dieses gerichtlichen Vergleiches vollumfänglich
zusammen mit einem den Minderheitsaktionären zu unterbreitenden
Abfindungsangebot für die von diesen gehaltenen Inhaberstückaktien an der LHA
Krause AG bis zum 15. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlichen.
hört sich gut an
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.566.991 von torjaeger-9 am 22.11.10 15:43:27hallo,
ich bin nicht unzufrieden mit der strategie, sondern mit der dividendenpolitik.
sollte es für dieses jahr auch keine dividende geben, werde ich einen teil verkaufen. das hat nichts mit vorbehalten gegenüber wiederhold zu tun, aber meine strategie besteht halt unter anderem auch darin gut prognostizierbar gleichmäßig dividenden zu erhalten.
die idee mit einem rückkauf angebot halte ich auch für gut.
würde sci zB. zweimal jährlich (nur so eine zahl, viermal jährlich fänd ich besser), garantieren ihre aktien zB. zu 15% unter dem aktuellen NAV zurückzukaufen, käme richtig bewegung in die aktie und viele Anleger müssten sich nicht vor der teilweise extrem engen liquidität an den börsen fürchten.
das wär ein vorschlag an die HV.
natürlich weiß ich nicht, ob so etwas praktikabel ist. ich denke aber dadurch würde der umsatz an den börsen kontinuierlicher verlaufen und der ein oder andere bei sci zugreifen.
gute nacht und schönen tag morgen allen
sajo131
ich bin nicht unzufrieden mit der strategie, sondern mit der dividendenpolitik.
sollte es für dieses jahr auch keine dividende geben, werde ich einen teil verkaufen. das hat nichts mit vorbehalten gegenüber wiederhold zu tun, aber meine strategie besteht halt unter anderem auch darin gut prognostizierbar gleichmäßig dividenden zu erhalten.
die idee mit einem rückkauf angebot halte ich auch für gut.
würde sci zB. zweimal jährlich (nur so eine zahl, viermal jährlich fänd ich besser), garantieren ihre aktien zB. zu 15% unter dem aktuellen NAV zurückzukaufen, käme richtig bewegung in die aktie und viele Anleger müssten sich nicht vor der teilweise extrem engen liquidität an den börsen fürchten.
das wär ein vorschlag an die HV.
natürlich weiß ich nicht, ob so etwas praktikabel ist. ich denke aber dadurch würde der umsatz an den börsen kontinuierlicher verlaufen und der ein oder andere bei sci zugreifen.
gute nacht und schönen tag morgen allen
sajo131
Rückkauf wäre aus meiner Sicht auf jeden Fall einer Dividende vorzuziehen: Auf die Dividende zahlt man Kapitalertragssteuer, beim Rückkauf fällt diese zunächst nicht an. (Erst beim Verkauf der Aktien durch die Wertsteigerung der Papiere).
1000 Stück mit 13,75. Kommt jetzt endlich mal ein Kursruck
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.688.669 von schaerholder am 10.12.10 13:33:30DerRuck kommt.
Nachdem die Leute merken, dass Sci bei LHA Krause kassiert, bei Böhler und bei anderen Ags
Die brauchen halt alle etwas.
Nachdem die Leute merken, dass Sci bei LHA Krause kassiert, bei Böhler und bei anderen Ags
Die brauchen halt alle etwas.
In S und HH jeweils 2000 Stücke zu 13 gesucht
So langsam sollte doch auch mal das Jahresergebnis bekannt sein...
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.248.625 von soebenda am 23.06.06 16:17:23interessant waere auch zu wissen wie es aktuell beim degi europa und bei boehler steht
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.886.426 von gnuldi am 19.01.11 10:51:20Im Aktionärsbrief per November 2010 taucht Degi nicht mehr unter den 5 größten Positionen auf. Bei Böhler ist ein Vergleich im Oktober 2010 gescheitert, es wird nun ein Sachverständiger bestellt.
News zum DEGI Europa:
"DEGI EUROPA schüttet rund 20 Prozent des Nettofondsvermögens aus
Rund 90.000 Anleger des DEGI EUROPA erhalten am 24. Januar 2011 pro Anteil 9,70 Euro
Die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH gibt bekannt, dass für das Geschäftsjahr
2009/2010, das am 30. September 2010 endete, pro Anteil 9,70 Euro ausgeschüttet werden. Die
Ausschüttung für den DEGI EUROPA erfolgt am 24. Januar 2011. Investmentrechtlich wird diese
Auszahlung vollständig als Ausschüttung behandelt. Die depotführenden Stellen der Anleger
verfahren mit dieser Auszahlung wie mit den bisherigen Ausschüttungen auch, so dass für die
Anleger kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Für Privatanleger bleiben 90,4 % der Ausschüttung steuerfrei. Lediglich 0,93 Euro pro Anteil sind
steuerpflichtig, das entspricht 9,6 % des ausgeschütteten Betrages. Die Anleger erhalten damit, wie
von der Gesellschaft angekündigt, über 20 Prozent des Nettofondsvermögens von 1.267,7 Mio. Euro
zum 31. Dezember 2010, insgesamt sind das rund 254 Mio. Euro.
Angaben zu Anteilen im Betriebsvermögen sind dem Jahresbericht 2009/2010 des DEGI EUROPA
zu entnehmen, der bis zur Ausschüttung auf der Homepage www.aberdeen-immobilien.de zum
Herunterladen bereitstehen wird.
Die nächste Auszahlung an die Anleger ist gemäß des Auflösungsbeschlusses in sechs Monaten, im
Juli 2011, vorgesehen. Die Höhe hängt vor allem vom Verkauf weiterer Immobilien des DEGI
EUROPA ab. Aberdeen wird rechtzeitig auf der Homepage www.aberdeen-immobilien.de
informieren. "
"DEGI EUROPA schüttet rund 20 Prozent des Nettofondsvermögens aus
Rund 90.000 Anleger des DEGI EUROPA erhalten am 24. Januar 2011 pro Anteil 9,70 Euro
Die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH gibt bekannt, dass für das Geschäftsjahr
2009/2010, das am 30. September 2010 endete, pro Anteil 9,70 Euro ausgeschüttet werden. Die
Ausschüttung für den DEGI EUROPA erfolgt am 24. Januar 2011. Investmentrechtlich wird diese
Auszahlung vollständig als Ausschüttung behandelt. Die depotführenden Stellen der Anleger
verfahren mit dieser Auszahlung wie mit den bisherigen Ausschüttungen auch, so dass für die
Anleger kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Für Privatanleger bleiben 90,4 % der Ausschüttung steuerfrei. Lediglich 0,93 Euro pro Anteil sind
steuerpflichtig, das entspricht 9,6 % des ausgeschütteten Betrages. Die Anleger erhalten damit, wie
von der Gesellschaft angekündigt, über 20 Prozent des Nettofondsvermögens von 1.267,7 Mio. Euro
zum 31. Dezember 2010, insgesamt sind das rund 254 Mio. Euro.
Angaben zu Anteilen im Betriebsvermögen sind dem Jahresbericht 2009/2010 des DEGI EUROPA
zu entnehmen, der bis zur Ausschüttung auf der Homepage www.aberdeen-immobilien.de zum
Herunterladen bereitstehen wird.
Die nächste Auszahlung an die Anleger ist gemäß des Auflösungsbeschlusses in sechs Monaten, im
Juli 2011, vorgesehen. Die Höhe hängt vor allem vom Verkauf weiterer Immobilien des DEGI
EUROPA ab. Aberdeen wird rechtzeitig auf der Homepage www.aberdeen-immobilien.de
informieren. "
Nach langer Zeit mal wieder ein Umsatz in Hamburg zu 13,75
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.065.916 von schaerholder am 18.02.11 14:14:38Gut das man nicht verkaufen will, denn bei den Umsätzen wirds schwer.
Gibt es News? Irgendjemand wollte heute wohl unbedingt kaufen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.092.513 von schaerholder am 23.02.11 15:32:32heute gibts nen neuen aktionärsbrief. nav liegt bei ca. 17 Euro und wahrscheinlich gibts in diesem jahr eine "größere" steuerfreie ausschüttung wegen den zwei ausgefallenen dividenden.
gute nachrichten, wie ich meine
gute nachrichten, wie ich meine
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.119.013 von sajo131 am 28.02.11 16:40:49Hi.ja das währ mal ne gute nachricht.was auch positv ist das mann schnell die newes gebracht hatt
Der Briefkurs in Hamburg ist doch sicher verdreht
Jetzt glaub ich nicht mehr an einen Zahlendreher. Jetzt wird 60 statt 61 angezeigt...
So, alles wieder normal, aber immerhin fast 1000 Stücke Umsatz..
Nochmal 1000 Stück Umsatz über 15 aber jetzt niedrigerer Brief
Jetzt ist mal an beiden Börsen Umsatz gewesen. Der Kurs schiebt sich auch langsam nach oben...
Immoment kaum umsatz.
Wie hoch wohl die Dividende sein wird? Ob´s da eine Überraschung gibt? Oder hab ich was überlesen?
Bisher wurde nur per Aktionärsbrief kommuniziert, daß die Dividende höher ausfallen soll als die letzte (30ct für 2007) und steuerfrei (d.h. aus dem Einlagekonto) ausgezahlt werden soll.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.295.233 von schaerholder am 31.03.11 11:23:11Ich denke, da wird auch noch was aus der Vergangenheit nachgeholt, also ich freu mich schon mal drauf
Das ist aber keine Dividende sondern eine Kapitalrückzahlung von 1,50 je Aktie. Steuerfrei natürlich. Auch schön
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 16. Mai 2011 um 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2010, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2010
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 1.558.099,91 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von insgesamt EUR 17.925,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung erhält, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
TOP 7
Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital; Änderung von § 7 der Satzung
Die von der Hauptversammlung am 15. Mai 2007 beschlossene Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft, das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 534.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007), läuft mit Ablauf des 14. Mai 2012 aus. Sie soll durch eine neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals ersetzt werden (Genehmigtes Kapital 2011).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Unter Aufhebung der bestehenden Satzungsregelung des § 7 der Satzung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der im Folgenden beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister ein Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2011) durch Neufassung von § 7 der Satzung wie folgt geschaffen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Mai 2016 um bis zu EUR 226.195,00 (Nennbetrag) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011).
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht darf nur in folgenden Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden:
1. für Spitzenbeträge;
2. soweit erforderlich, um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Optionsrechte als Aktionär zustehen würde;
3. wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und des § 7 der Satzung (Genehmigtes Kapital) entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen.“
TOP 8
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.130.975,00, eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zwecke der teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Aktionäre um EUR 678.585,00 auf EUR 452.390,00 herabgesetzt.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung festzulegen.
§ 4 Absatz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird wie folgt neu gefasst.
„(1) Das Grundkapital beträgt EUR 452.390,00 (in Worten: Euro vierhundertzweiundfünfzigtausenddreihundertneunzig Komma null).“
Bericht des Vorstands gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu TOP 7
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals vor, um der Gesellschaft kurzfristige Reaktionen auf Marktgegebenheiten ohne erneute Einberufung einer Hauptversammlung zu ermöglichen. Die der Gesellschaft von der Hauptversammlung am 15. Mai 2007 erteilte Ermächtigung zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals läuft am 14. Mai 2012 aus. Um der Gesellschaft die lückenlose Möglichkeit der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital zu ermöglichen, soll das Genehmigte Kapital bereits jetzt erneuert werden.
Das Genehmigte Kapital soll bis zum höchsten gesetzlich zulässigen Betrag von EUR 226.195,00 geschaffen werden. Dies entspricht 50 % des Grundkapitals der Gesellschaft nach Durchführung der Kapitalherabsetzung gem. TOP 8 der obigen Tagesordnung. Gesetzlich zulässig ist eine Ermächtigung von bis zu fünf Jahren. Dies ist im vorliegenden Fall bis zum 15. Mai 2016.
Den Aktionären sind die aus der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals entstehenden neuen Aktien grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (§§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 5 AktG).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise für bestimmte Fälle auszuschließen. Dazu im Einzelnen:
Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen. Dies dient der Herstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrages würden insbesondere bei der Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Ferner wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, das Bezugsrecht soweit erforderlich auszuschließen, um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Optionsrechte als Aktionär zustehen würde. Dies ist vor dem Hintergrund erforderlich und angemessen, da ansonsten wegen des den Optionsscheininhabern gewährten Verwässerungsschutzes die Optionsbedingungen anzupassen wären. Dadurch wäre den Optionsscheininhabern eine höhere Anzahl Aktien zu gewähren, was im Resultat dem vorgeschlagenen Bezugsrechtsausschluss wirtschaftlich gleichkommt.
Für den Fall, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des KWG ist, die Aktien zeichnet und übernimmt und sie sodann den Aktionären entsprechend ihres gesetzlichen Bezugsrechtes zum Bezug anbietet, wird den Aktionären ein indirektes Bezugsrecht gewährt, welches sie gegenüber dem direkten gesetzlichen Bezugsrecht nicht benachteiligt. Die Möglichkeit der Übernahme der Aktien durch einen Dritten dient lediglich der schnelleren und einfacheren Durchführung der Kapitalerhöhung.
Der Ausgabebetrag kann naturgemäß derzeit noch nicht festgesetzt werden, da es an einer konkreten Verwendungsabsicht fehlt. Die Festsetzung des jeweiligen Ausgabebetrages obliegt daher kraft Gesetzes dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen, auch unter Berücksichtigung des zulasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffekts, für sachlich gerechtfertigt und angemessen.
Der Vorstand wird über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals jeweils in der nächsten Hauptversammlung berichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 25. April 2011 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 9. Mai 2011 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.130.975,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 452.390 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im April 2011
Der Vorstand
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 16. Mai 2011 um 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2010, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2010
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 1.558.099,91 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von insgesamt EUR 17.925,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung erhält, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
TOP 7
Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital; Änderung von § 7 der Satzung
Die von der Hauptversammlung am 15. Mai 2007 beschlossene Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft, das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 534.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007), läuft mit Ablauf des 14. Mai 2012 aus. Sie soll durch eine neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals ersetzt werden (Genehmigtes Kapital 2011).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Unter Aufhebung der bestehenden Satzungsregelung des § 7 der Satzung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der im Folgenden beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister ein Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2011) durch Neufassung von § 7 der Satzung wie folgt geschaffen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Mai 2016 um bis zu EUR 226.195,00 (Nennbetrag) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011).
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht darf nur in folgenden Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden:
1. für Spitzenbeträge;
2. soweit erforderlich, um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Optionsrechte als Aktionär zustehen würde;
3. wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und des § 7 der Satzung (Genehmigtes Kapital) entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen.“
TOP 8
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.130.975,00, eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zwecke der teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Aktionäre um EUR 678.585,00 auf EUR 452.390,00 herabgesetzt.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung festzulegen.
§ 4 Absatz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird wie folgt neu gefasst.
„(1) Das Grundkapital beträgt EUR 452.390,00 (in Worten: Euro vierhundertzweiundfünfzigtausenddreihundertneunzig Komma null).“
Bericht des Vorstands gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu TOP 7
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals vor, um der Gesellschaft kurzfristige Reaktionen auf Marktgegebenheiten ohne erneute Einberufung einer Hauptversammlung zu ermöglichen. Die der Gesellschaft von der Hauptversammlung am 15. Mai 2007 erteilte Ermächtigung zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals läuft am 14. Mai 2012 aus. Um der Gesellschaft die lückenlose Möglichkeit der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital zu ermöglichen, soll das Genehmigte Kapital bereits jetzt erneuert werden.
Das Genehmigte Kapital soll bis zum höchsten gesetzlich zulässigen Betrag von EUR 226.195,00 geschaffen werden. Dies entspricht 50 % des Grundkapitals der Gesellschaft nach Durchführung der Kapitalherabsetzung gem. TOP 8 der obigen Tagesordnung. Gesetzlich zulässig ist eine Ermächtigung von bis zu fünf Jahren. Dies ist im vorliegenden Fall bis zum 15. Mai 2016.
Den Aktionären sind die aus der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals entstehenden neuen Aktien grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (§§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 5 AktG).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise für bestimmte Fälle auszuschließen. Dazu im Einzelnen:
Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen. Dies dient der Herstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrages würden insbesondere bei der Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Ferner wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, das Bezugsrecht soweit erforderlich auszuschließen, um den Inhabern von Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Optionsrechte als Aktionär zustehen würde. Dies ist vor dem Hintergrund erforderlich und angemessen, da ansonsten wegen des den Optionsscheininhabern gewährten Verwässerungsschutzes die Optionsbedingungen anzupassen wären. Dadurch wäre den Optionsscheininhabern eine höhere Anzahl Aktien zu gewähren, was im Resultat dem vorgeschlagenen Bezugsrechtsausschluss wirtschaftlich gleichkommt.
Für den Fall, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des KWG ist, die Aktien zeichnet und übernimmt und sie sodann den Aktionären entsprechend ihres gesetzlichen Bezugsrechtes zum Bezug anbietet, wird den Aktionären ein indirektes Bezugsrecht gewährt, welches sie gegenüber dem direkten gesetzlichen Bezugsrecht nicht benachteiligt. Die Möglichkeit der Übernahme der Aktien durch einen Dritten dient lediglich der schnelleren und einfacheren Durchführung der Kapitalerhöhung.
Der Ausgabebetrag kann naturgemäß derzeit noch nicht festgesetzt werden, da es an einer konkreten Verwendungsabsicht fehlt. Die Festsetzung des jeweiligen Ausgabebetrages obliegt daher kraft Gesetzes dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen, auch unter Berücksichtigung des zulasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffekts, für sachlich gerechtfertigt und angemessen.
Der Vorstand wird über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals jeweils in der nächsten Hauptversammlung berichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 25. April 2011 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 9. Mai 2011 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.130.975,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 452.390 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im April 2011
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.340.852 von schaerholder am 08.04.11 15:21:19Ja.wie war das noch mal nach der H.V 6Monate muß mann warten oder?
haben wohl noch nicht viele mitbekommen
haben wohl noch nicht viele mitbekommen
Ich denke mal bisher haben wenige die hv einladung gelesen bzw verstanden.....
Die haben sich aber mal richtig was einfallen lassen :-)
Ja ist klasse den so hat man als aktionaer was davon das teil ist ja eng wie nen entenarsch....
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.340.852 von schaerholder am 08.04.11 15:21:19Das dahinterliegende Modell ist beeindruckend. Bleibt zu hoffen, dass auch automatisierte Analyseprogramme das verstehen.
Mitglieder können eine vereinsinterne Modellbeschreibung hier nachlesen:
www.investors-communication-group.de
Mitglieder können eine vereinsinterne Modellbeschreibung hier nachlesen:
www.investors-communication-group.de
Eine gute gesellschaft
UND DIE SCI AG WAR AUCH WIEDER DABEI:
Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens
vor dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen 102 O 38/08)
Die ordentliche Hauptversammlung der BHW Holding AG hat am 20. und 21. Juli 2006 auf Verlangen der Deutsche Postbank AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 12. Februar 2008 wirksam geworden.
Mehrere ehemalige Aktionäre hielten die Squeeze-Out Barabfindung für nicht angemessen und haben deshalb die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung in einem Spruchverfahren bei dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 102 O 38/08) beantragt.
Vor dem Landgericht Berlin wurde in der mündlichen Verhandlung vom 12.4.2011 zwischen den Antragstellern und der Deutsche Postbank AG nachfolgender Vergleich geschlossen:
„102 O 38/08
In den Spruchverfahren
betreffend den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHW Holding AG nach § 327a ff. AktG (Az. 102 O 38/08) der Antragsteller
1.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Klaus Schneider, Maximilianstraße 8, 80538 München,
- Antragstellerin zu 1) -
2.
Herrn Axel Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 2) -
3.
Die Erben nach Herrn Dr. Joachim Scholz, nämlich Frau Uta Scholz, Herr Axel Scholz und Herr Fritz Scholz, sämtlich von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 3) -
4.
Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 4) -
5.
Frau Ursula Grundt, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 5) -
6.
Die Erbin nach Frau Elsbeth ten Brinke, nämlich Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 6) -
7.
Die Erbin nach Frau Christel Feldt, nämlich Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 7) -
Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 1) - 7):
Rechtsanwalt Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
8.
SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
- Antragstellerin zu 8) -
9.
Herrn Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
- Antragstellerin zu 9) -
10.
Frau Natalia Svinova, Eisenstraße 52, 40227 Düsseldorf,
- Antragstellerin zu 10) -
11.
Herrn Peter Gerhard Heinrich Eck, Flat 7, 9 Devonshire Terrace, W2 3DN London, Vereinigtes Königreich,
- Antragstellerin zu 11) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 11):
Rechtsanwältin Lewinski-Klüsener, Wupperstr. 9, 44225 Dortmund;
12.
EXchange Investors N.V., vertreten durch den Vorstand, Orlyplein 85, 1043 DS Amsterdam, Niederlande,
- Antragstellerin zu 12) -
13.
Herrn Frank Scheunert, Tower No 8, Apt. 2902, The Residences 2, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate,
- Antragstellerin zu 13) -
14.
Herrn Tobias Rolle, Burj Residence W3 Tower, Apt. 2504, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate,
- Antragstellerin zu 14) -
15.
[…],
- Antragstellerin zu 15) -
16.
[…],
- Antragstellerin zu 16) -
17.
[…],
- Antragstellerin zu 17) -
18.
[…],
- Antragstellerin zu 18) -
19.
[…],
- Antragstellerin zu 19) -
Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 15) - 19):
Rechtsanwalt Markus Jaeckel, Spilhofstraße 58, 81927 München,
20.
[…],
- Antragstellerin zu 20) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 20):
Rechtsanwalt Dr. Werner E. Alfuss, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln,
21.
MILACO GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Sartingen, Kämpchensweg 2, 50933 Köln,
- Antragstellerin zu 21) -
22.
Herrn Werner Otto Peylo, Matenzeile 17, 13053 Berlin,
- Antragstellerin zu 22) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 22):
Rechtsanwalt Michael Krause, Berlin
23.
Herrn Rechtsanwalt Christian Behn, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
- Antragstellerin zu 23) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 23):
Rechtsanwalt Christian Behn, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
24.
Herrn Rechtsanwalt Arno Lampmann, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
- Antragstellerin zu 24) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 24):
Rechtsanwalt Arno Lampmann, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
25.
[…],
- Antragstellerin zu 25) -
26.
Frau Dipl.-Kffr. Alexandra Arendts, Wendelsteinstraße 16, 82031 Grünwald,
- Antragstellerin zu 26) -
Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 26):
Rechtsanwälte Arendts, Perlacher Straße 68, 82031 Grünwald,
27.
Herrn Richard Mayer, Uppenbornstraße 40, 81735 München,
- Antragstellerin zu 27) -
28.
Herrn Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
- Antragstellerin zu 28) -
29.
[…],
- Antragstellerin zu 29) -
30.
[…],
- Antragstellerin zu 30) -
31.
[…],
- Antragstellerin zu 31) -
32.
[…],
- Antragstellerin zu 32) -
33.
Phila Beteiligungs-AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
- Antragstellerin zu 33) -
34.
Ulpian GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder, Birkenstraße 6, 83646 Bad Tölz,
- Antragstellerin zu 34) -
35.
Celsus Ltd., vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder, Birkenstraße 6, 83646 Bad Tölz,
- Antragstellerin zu 35) -
Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 34) - 35):
Rechtsanwälte Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzregentenstraße 95, 81677 München,
36.
VM Value Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Hauschildt, Peter Martin und Ferdinand Pesch, Berliner Allee 21, 40212 Düsseldorf,
- Antragstellerin zu 36) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 36):
Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
37.
Frau Jeanette M. Buis, Am Geusfeld 22, 51519 Odenthal,
- Antragstellerin zu 37) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 37):
Rechtsanwalt Heinrich-Thomas Kloth, Eugen-Heinen-Platz 5, 51519 Odenthal,
38.
Pegnitz Nürnberger Wohnen AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
- Antragstellerin zu 38) -
39.
[…],
- Antragstellerin zu 39) -
40.
[…],
- Antragstellerin zu 40) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 39) - 40):
Rechtsanwalt Dr. Theo Schubert, Hum- boldtstraße 2, 79098 Freiburg,
41.
Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,
- Antragstellerin zu 41) -
42.
Taunus Capital Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Jörg Lüdemann und Dr. Ulrich W. Lüdemann, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main,
- Antragstellerin zu 42) -
43.
Frau Dr. Fouzia Saadi-Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern,
- Antragstellerin zu 43) -
44.
Herrn Dr. Jörg Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern,
- Antragstellerin zu 44) -
45.
Herrn Harald Pospischil, Weißenburger Straße 31, 81667 München,
- Antragstellerin zu 45) -
Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 45):
Rechtsanwälte Ruidisch und Pospischil, Rosenstraße 6/V, 80331 München,
46.
[…],
- Antragstellerin zu 46) -
47.
[…],
- Antragstellerin zu 47) -
48.
[…],
- Antragstellerin zu 48) -
49.
[…],
- Antragstellerin zu 49) -
50.
[…],
- Antragstellerin zu 50) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 47) - 50):
Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, Sophienstraße 3, 80333 München,
51.
Sophen Consulting GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Fouzia Saadi-Lüdemann und den Geschäftsführer Dr. Jörg Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern
- Antragstellerin zu 51) -
52.
Herrn Reinhard Onnasch, Douglasstraße 2-4, 14193 Berlin,
- Antragstellerin zu 52) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 52):
Rechtsanwalt Hendrik König, Potsdamer Straße 107, 10785 Berlin,
53.
Herrn Thomas Lüllemann, Wentzelstraße 20a, 22301 Hamburg,
- Antragstellerin zu 53) -
Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 53):
Rechtsanwälte Dreier Riedel, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf,
54.
Deutsche Balaton AG, vertreten durch den Vorstand Jörg Janich, Ziegelhäußer Landstraße 1, 69120 Heidelberg,
- Antragstellerin zu 54) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 54):
Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
55.
[…],
- Antragstellerin zu 55) -
56.
[…],
- Antragstellerin zu 56) -
57.
[…],
- Antragstellerin zu 57) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 57):
Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat, LEXTON Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 220, 10719 Berlin,
58.
Herrn Norbert Kind, Im Glockenschall 7, 56235 Ransbach-Baumbach,
- Antragstellerin zu 58) -
59.
[…],
- Antragstellerin zu 59) -
60.
Herrn Dr. André Westhoff, Neubaugasse 26/3/39, 1070 Wien, Österreich,
- Antragstellerin zu 60) -
Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 60):
Rechtsanwälte Dr. Krafczyk & Partner, Nienburger Straße 16, 30167 Hannover,
61.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Haareneschstraße 59, 26121 Oldenburg,
- Antragstellerin zu 61) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 61):
Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Friedhofsweg 61, 26121 Oldenburg,
62.
Frau Dr. Petra Evangeline Kerler, […],
- Antragstellerin zu 62) -
63.
Herrn Willi Alfred Erich Matthias Kerler, […],
- Antragstellerin zu 63) -
64.
[…],
- Antragstellerin zu 64) -
65.
[…],
- Antragstellerin zu 65) -
66.
[…],
- Antragstellerin zu 66) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 64) - 66):
Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin,
67.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
- Antragstellerin zu 67) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 67):
Rechtsanwalt Max Marc Malpricht, Philipsbornstraße 56, 30165 Hannover,
68.
Herrn Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
- Antragstellerin zu 68) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 68):
Rechtsanwalt Horst Hoffmann, Krebsgasse 4-6, 50667 Köln,
69.
[…],
- Antragstellerin zu 69) -
70.
[…],
- Antragstellerin zu 70) -
71.
[…],
- Antragstellerin zu 71) -
72.
Herrn Jens Penquitt, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,
- Antragstellerin zu 72) -
73.
Herrn Dr. Claus Deininger, Erthalstraße 20, 96215 Lichtenfels,
- Antragstellerin zu 73) -
74.
Herrn Fritz Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 74) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 74):
Rechtsanwalt Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden ,
- für die nachfolgende Bezeichnung der Antragsteller ist ausschließlich die vorstehende Nummerierung maßgeblich;
die Antragsteller und Antragstellerinnen zu 1) bis 74) gemeinsam nachfolgend
auch als die „Antragssteller“ bezeichnet -
sowie als Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht in den unter Aktenzeichen 102 O 38/08 verbundenen Spruchverfahren Antragsteller sind: Herr Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Regierer, in Kanzlei Röver Brönner Partnerschaft, Auguste-Viktoria-Straße 118, 14193 Berlin,
gegen
die Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn, vertreten durch den Vorstand, bestehend aus den Mitgliedern Stefan Jütte, Dr. Mario Daberkow, Marc Heß, Horst Küpker, Dr. Michael Meyer, Hans-Peter Schmid und Ralf Stemmer,
- nachfolgend auch als die „Antragsgegnerin“ bezeichnet -
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main,
wurde in der mündlichen Verhandlung vom 12. April 2011 auf Anraten und Empfehlung des Gerichts folgender Vergleich geschlossen, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist und den Erschienenen laut vorgelesen und von ihnen genehmigt wurde:
Vorbemerkung
1
Die ordentliche Hauptversammlung der BHW Holding AG (die „Gesellschaft“) am 20. und 21. Juli 2006 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 15,11 für je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft (die „Squeeze-Out Barabfindung“) auf die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn, beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 12. Februar 2008 wirksam geworden.
2
Sämtliche Antragsteller sind ehemalige Aktionäre der Gesellschaft, deren Aktien mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Antragsgegnerin übergegangen sind. Sie halten die Squeeze-Out Barabfindung für nicht angemessen und haben deshalb die Durchführung von Spruchverfahren beantragt. Das Landgericht Berlin hat die anhängigen Spruchverfahren mit den Aktenzeichen 102 O 38/08, 102 O 45/08, 102 O 49/08, 102 O 50/08, 102 O 53/08, 102 O 56/08, 102 O 57/08, 102 O 59/08, 102 O 63/08, 102 O 65/08, 102 O 68/08, 102 O 71/08, 102 O 72/08, 102 O 75/08, 102 O 77/08, 102 O 79/08, 102 O 80/08, 102 O 81/08, 102 O 84/08, 102 O 89/08, 102 O 90/08, 102 O 92/08, 102 O 96/08, 102 O 97/08, 102 O 98/08, 102 O 99/08, 102 O 100/08, 102 O 102/08, 102 O 103/08, 102 O 106/08, 102 O 107/08, 102 O 108/08, 102 O 109/08, 102 O 110/08, 102 O 111/08, 102 O 112/08, 102 O 113/08, 102 O 114/08, 102 O 115/08, 102 O 116/08, 102 O 117/08, 102 O 118/08, 102 O 119/08, 102 O 121/08, 102 O 122/08, 102 O 123/08, 102 O 124/08, 102 O 125/08, 102 O 126/08, 102 O 128/08 und 102 O 129/08 durch Beschluss vom 23. Juni 2008 mit einander verbunden und das Verfahren 102 O 38/08 zum führenden Verfahren bestimmt (das „Spruchverfahren“).
3
Ferner hat das Landgericht Berlin durch Beschluss vom 24. Juli 2008 Herrn Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Regierer, in Kanzlei Röver Brönner Partnerschaft, Auguste-Viktoria-Straße 118, 14193 Berlin, in dem Spruchverfahren zum gemeinsamen Vertreter der Antragsberechtigten bestellt, die nicht selbst Antragsteller sind (der „Gemeinsame Vertreter“).
4
Das Spruchverfahren soll vollständig und endgültig durch den vorliegenden Vergleich beendet werden. Hierzu erklärt sich die Antragsgegnerin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe ihrer Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen bereit, an diejenigen ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft, denen die Squeeze-Out Barabfindung gezahlt wurde (zusammen die „Abfindungsberechtigten Aktionäre“), eine weitere Zahlung nach Maßgabe des folgenden Vergleichs in Form einer Erhöhung der Squeeze-Out Barabfindung zu leisten.
5
Zu diesem Zweck schließen die Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter auf Anraten und Empfehlung des Gerichts mit Wirkung für das Spruchverfahren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe gegenteiliger Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen den folgenden
Prozessvergleich
1
Beendigung des Spruchverfahrens
Die beim Landgericht Berlin anhängigen, unter dem Aktenzeichen 102 O 38/08 verbundenen Spruchverfahren werden hiermit einvernehmlich für beendet erklärt. Die Antragsteller verzichten hiermit unwiderruflich auf die Fortführung des Spruchverfahrens sowie auf die Einleitung neuer Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss. Der Gemeinsame Vertreter erklärt, dass auch er mit der Verfahrensbeendigung durch diesen Vergleich einverstanden ist und dass auch er auf eine Fortführung des Spruchverfahrens hiermit unwiderruflich verzichtet.
2
Erhöhung der Barabfindung
2.1
Die Antragsgegnerin zahlt jedem Abfindungsberechtigten Aktionär, der aufgrund des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, zusätzlich zu der gezahlten Squeeze-Out Barabfindung einen Betrag von EUR 1,79 je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft (der „Barabfindungserhöhungsbetrag“), für die ihm die Squeeze-Out Barabfindung gezahlt wurde (die „Abfindungsberechtigten Aktien“). Damit erhalten die Abfindungsberechtigten Aktionäre für den Übertragungsbeschluss eine Barabfindung in Höhe von insgesamt EUR 16,90 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft.
2.2
Der Barabfindungserhöhungsbetrag wird mit dem jeweils anwendbaren Zinssatz gesetzlich verzinst.
2.3
Mit dem Barabfindungserhöhungsbetrag und der gesetzlichen Verzinsung des Barabfindungserhöhungsbetrags sind sämtliche übrigen Ansprüche der Abfindungsberechtigten Aktionäre im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss abgegolten. Die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die den Barabfindungserhöhungsbetrag nach diesem Vergleich in Anspruch nehmen, können diese Ansprüche deshalb nicht mehr gegen die Antragsgegnerin oder deren verbundene Unternehmen geltend machen.
3
Abwicklung der Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags
3.1
Die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags an die Abfindungsberechtigten Aktionäre ist einen Monat nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs durch das Landgericht Berlin an die Antragsgegnerin fällig. Sofern die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags aufgrund der von der mit der banktechnischen Abwicklung betrauten Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main, veröffentlichten technischen Richtlinien für die Abwicklung einer Anforderung des Barabfindungserhöhungsbetrags durch die Depotbank des Abfindungsberechtigten Aktionärs bedarf, ist der Barabfindungserhöhungsbetrag zehn Werktage nach Eingang der vollständigen Anforderungsunterlagen bei der Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main, fällig.
3.2
Die Antragsgegnerin wird die Auszahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags an die Abfindungsberechtigten Aktionäre bei Fälligkeit gemäß vorstehender Ziffer 3.1 veranlassen. Die Zahlung erfolgt über die Kreditinstitute, bei denen zum Zeitpunkt der Zahlung der Squeeze-Out Barabfindung diejenigen Konten der Abfindungsberechtigten Aktionäre bestanden, denen die Squeeze-Out Barabfindung gutgeschrieben wurde.
3.3
Die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags erfolgt für die Abfindungsberechtigten Aktionäre kosten-, spesen- und provisionsfrei.
4
[…]
5
Wirkung des Vergleichs
5.1
Dieser Vergleich wirkt als echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB zugunsten aller – auch der nicht antragstellenden – Abfindungsberechtigten Aktionäre.
5.2
Mit Erfüllung dieses Vergleichs gegenüber jedem Antragsteller, jedem sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionär und dem Gemeinsamen Vertreter sind jeweils sämtliche Ansprüche jedes Antragstellers, jedes sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionärs und des Gemeinsamen Vertreters gegenüber der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss erledigt.
5.3
Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter sind sich einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich wirksam sein soll. Für diesen Fall erklären hiermit sämtliche Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter das Spruchverfahren mit Erfüllung dieses Vergleichs übereinstimmend für erledigt.
6
Wirksamwerden
Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam.
7
Bekanntmachung des Vergleichs
7.1
Die Antragsgegnerin wird unverzüglich nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs durch das Landgericht Berlin dafür Sorge tragen, dass dieser Vergleich mit Rubrum und im vollen Wortlaut, […], bekannt gemacht wird. [...] Der Vergleich wird im elektronischen Bundesanzeiger, den AnlegerPlus News und in einem Börsenpflichtblatt, nicht jedoch in den Druckerzeugnissen „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „Financial Times Deutschland“ veröffentlicht.
7.2
Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt die Antragsgegnerin.
8
Sonstiges
8.1
Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Antragstellern, der Antragsgegnerin und dem Gemeinsamen Vertreter. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Soweit weitere Absprachen noch zu treffen wären, bedürften solche Absprachen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.
8.2
Sollte eine Bestimmung dieses Vergleiches ganz oder in Teilen nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
8.3
Dieser Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
8.4
Mit Abschluss dieses Vergleichs sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Spruchverfahren erledigt.“
Bonn, im April 2011
Deutsche Postbank AG
Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens
vor dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen 102 O 38/08)
Die ordentliche Hauptversammlung der BHW Holding AG hat am 20. und 21. Juli 2006 auf Verlangen der Deutsche Postbank AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 12. Februar 2008 wirksam geworden.
Mehrere ehemalige Aktionäre hielten die Squeeze-Out Barabfindung für nicht angemessen und haben deshalb die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung in einem Spruchverfahren bei dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 102 O 38/08) beantragt.
Vor dem Landgericht Berlin wurde in der mündlichen Verhandlung vom 12.4.2011 zwischen den Antragstellern und der Deutsche Postbank AG nachfolgender Vergleich geschlossen:
„102 O 38/08
In den Spruchverfahren
betreffend den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHW Holding AG nach § 327a ff. AktG (Az. 102 O 38/08) der Antragsteller
1.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Klaus Schneider, Maximilianstraße 8, 80538 München,
- Antragstellerin zu 1) -
2.
Herrn Axel Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 2) -
3.
Die Erben nach Herrn Dr. Joachim Scholz, nämlich Frau Uta Scholz, Herr Axel Scholz und Herr Fritz Scholz, sämtlich von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 3) -
4.
Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 4) -
5.
Frau Ursula Grundt, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 5) -
6.
Die Erbin nach Frau Elsbeth ten Brinke, nämlich Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 6) -
7.
Die Erbin nach Frau Christel Feldt, nämlich Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 7) -
Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 1) - 7):
Rechtsanwalt Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
8.
SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
- Antragstellerin zu 8) -
9.
Herrn Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
- Antragstellerin zu 9) -
10.
Frau Natalia Svinova, Eisenstraße 52, 40227 Düsseldorf,
- Antragstellerin zu 10) -
11.
Herrn Peter Gerhard Heinrich Eck, Flat 7, 9 Devonshire Terrace, W2 3DN London, Vereinigtes Königreich,
- Antragstellerin zu 11) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 11):
Rechtsanwältin Lewinski-Klüsener, Wupperstr. 9, 44225 Dortmund;
12.
EXchange Investors N.V., vertreten durch den Vorstand, Orlyplein 85, 1043 DS Amsterdam, Niederlande,
- Antragstellerin zu 12) -
13.
Herrn Frank Scheunert, Tower No 8, Apt. 2902, The Residences 2, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate,
- Antragstellerin zu 13) -
14.
Herrn Tobias Rolle, Burj Residence W3 Tower, Apt. 2504, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate,
- Antragstellerin zu 14) -
15.
[…],
- Antragstellerin zu 15) -
16.
[…],
- Antragstellerin zu 16) -
17.
[…],
- Antragstellerin zu 17) -
18.
[…],
- Antragstellerin zu 18) -
19.
[…],
- Antragstellerin zu 19) -
Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 15) - 19):
Rechtsanwalt Markus Jaeckel, Spilhofstraße 58, 81927 München,
20.
[…],
- Antragstellerin zu 20) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 20):
Rechtsanwalt Dr. Werner E. Alfuss, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln,
21.
MILACO GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Sartingen, Kämpchensweg 2, 50933 Köln,
- Antragstellerin zu 21) -
22.
Herrn Werner Otto Peylo, Matenzeile 17, 13053 Berlin,
- Antragstellerin zu 22) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 22):
Rechtsanwalt Michael Krause, Berlin
23.
Herrn Rechtsanwalt Christian Behn, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
- Antragstellerin zu 23) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 23):
Rechtsanwalt Christian Behn, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
24.
Herrn Rechtsanwalt Arno Lampmann, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
- Antragstellerin zu 24) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 24):
Rechtsanwalt Arno Lampmann, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
25.
[…],
- Antragstellerin zu 25) -
26.
Frau Dipl.-Kffr. Alexandra Arendts, Wendelsteinstraße 16, 82031 Grünwald,
- Antragstellerin zu 26) -
Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 26):
Rechtsanwälte Arendts, Perlacher Straße 68, 82031 Grünwald,
27.
Herrn Richard Mayer, Uppenbornstraße 40, 81735 München,
- Antragstellerin zu 27) -
28.
Herrn Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
- Antragstellerin zu 28) -
29.
[…],
- Antragstellerin zu 29) -
30.
[…],
- Antragstellerin zu 30) -
31.
[…],
- Antragstellerin zu 31) -
32.
[…],
- Antragstellerin zu 32) -
33.
Phila Beteiligungs-AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
- Antragstellerin zu 33) -
34.
Ulpian GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder, Birkenstraße 6, 83646 Bad Tölz,
- Antragstellerin zu 34) -
35.
Celsus Ltd., vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder, Birkenstraße 6, 83646 Bad Tölz,
- Antragstellerin zu 35) -
Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 34) - 35):
Rechtsanwälte Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzregentenstraße 95, 81677 München,
36.
VM Value Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Hauschildt, Peter Martin und Ferdinand Pesch, Berliner Allee 21, 40212 Düsseldorf,
- Antragstellerin zu 36) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 36):
Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
37.
Frau Jeanette M. Buis, Am Geusfeld 22, 51519 Odenthal,
- Antragstellerin zu 37) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 37):
Rechtsanwalt Heinrich-Thomas Kloth, Eugen-Heinen-Platz 5, 51519 Odenthal,
38.
Pegnitz Nürnberger Wohnen AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
- Antragstellerin zu 38) -
39.
[…],
- Antragstellerin zu 39) -
40.
[…],
- Antragstellerin zu 40) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 39) - 40):
Rechtsanwalt Dr. Theo Schubert, Hum- boldtstraße 2, 79098 Freiburg,
41.
Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,
- Antragstellerin zu 41) -
42.
Taunus Capital Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Jörg Lüdemann und Dr. Ulrich W. Lüdemann, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main,
- Antragstellerin zu 42) -
43.
Frau Dr. Fouzia Saadi-Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern,
- Antragstellerin zu 43) -
44.
Herrn Dr. Jörg Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern,
- Antragstellerin zu 44) -
45.
Herrn Harald Pospischil, Weißenburger Straße 31, 81667 München,
- Antragstellerin zu 45) -
Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 45):
Rechtsanwälte Ruidisch und Pospischil, Rosenstraße 6/V, 80331 München,
46.
[…],
- Antragstellerin zu 46) -
47.
[…],
- Antragstellerin zu 47) -
48.
[…],
- Antragstellerin zu 48) -
49.
[…],
- Antragstellerin zu 49) -
50.
[…],
- Antragstellerin zu 50) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 47) - 50):
Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, Sophienstraße 3, 80333 München,
51.
Sophen Consulting GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Fouzia Saadi-Lüdemann und den Geschäftsführer Dr. Jörg Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern
- Antragstellerin zu 51) -
52.
Herrn Reinhard Onnasch, Douglasstraße 2-4, 14193 Berlin,
- Antragstellerin zu 52) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 52):
Rechtsanwalt Hendrik König, Potsdamer Straße 107, 10785 Berlin,
53.
Herrn Thomas Lüllemann, Wentzelstraße 20a, 22301 Hamburg,
- Antragstellerin zu 53) -
Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 53):
Rechtsanwälte Dreier Riedel, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf,
54.
Deutsche Balaton AG, vertreten durch den Vorstand Jörg Janich, Ziegelhäußer Landstraße 1, 69120 Heidelberg,
- Antragstellerin zu 54) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 54):
Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
55.
[…],
- Antragstellerin zu 55) -
56.
[…],
- Antragstellerin zu 56) -
57.
[…],
- Antragstellerin zu 57) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 57):
Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat, LEXTON Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 220, 10719 Berlin,
58.
Herrn Norbert Kind, Im Glockenschall 7, 56235 Ransbach-Baumbach,
- Antragstellerin zu 58) -
59.
[…],
- Antragstellerin zu 59) -
60.
Herrn Dr. André Westhoff, Neubaugasse 26/3/39, 1070 Wien, Österreich,
- Antragstellerin zu 60) -
Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 60):
Rechtsanwälte Dr. Krafczyk & Partner, Nienburger Straße 16, 30167 Hannover,
61.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Haareneschstraße 59, 26121 Oldenburg,
- Antragstellerin zu 61) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 61):
Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Friedhofsweg 61, 26121 Oldenburg,
62.
Frau Dr. Petra Evangeline Kerler, […],
- Antragstellerin zu 62) -
63.
Herrn Willi Alfred Erich Matthias Kerler, […],
- Antragstellerin zu 63) -
64.
[…],
- Antragstellerin zu 64) -
65.
[…],
- Antragstellerin zu 65) -
66.
[…],
- Antragstellerin zu 66) -
Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 64) - 66):
Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin,
67.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
- Antragstellerin zu 67) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 67):
Rechtsanwalt Max Marc Malpricht, Philipsbornstraße 56, 30165 Hannover,
68.
Herrn Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
- Antragstellerin zu 68) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 68):
Rechtsanwalt Horst Hoffmann, Krebsgasse 4-6, 50667 Köln,
69.
[…],
- Antragstellerin zu 69) -
70.
[…],
- Antragstellerin zu 70) -
71.
[…],
- Antragstellerin zu 71) -
72.
Herrn Jens Penquitt, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,
- Antragstellerin zu 72) -
73.
Herrn Dr. Claus Deininger, Erthalstraße 20, 96215 Lichtenfels,
- Antragstellerin zu 73) -
74.
Herrn Fritz Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
- Antragstellerin zu 74) -
Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 74):
Rechtsanwalt Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden ,
- für die nachfolgende Bezeichnung der Antragsteller ist ausschließlich die vorstehende Nummerierung maßgeblich;
die Antragsteller und Antragstellerinnen zu 1) bis 74) gemeinsam nachfolgend
auch als die „Antragssteller“ bezeichnet -
sowie als Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht in den unter Aktenzeichen 102 O 38/08 verbundenen Spruchverfahren Antragsteller sind: Herr Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Regierer, in Kanzlei Röver Brönner Partnerschaft, Auguste-Viktoria-Straße 118, 14193 Berlin,
gegen
die Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn, vertreten durch den Vorstand, bestehend aus den Mitgliedern Stefan Jütte, Dr. Mario Daberkow, Marc Heß, Horst Küpker, Dr. Michael Meyer, Hans-Peter Schmid und Ralf Stemmer,
- nachfolgend auch als die „Antragsgegnerin“ bezeichnet -
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main,
wurde in der mündlichen Verhandlung vom 12. April 2011 auf Anraten und Empfehlung des Gerichts folgender Vergleich geschlossen, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist und den Erschienenen laut vorgelesen und von ihnen genehmigt wurde:
Vorbemerkung
1
Die ordentliche Hauptversammlung der BHW Holding AG (die „Gesellschaft“) am 20. und 21. Juli 2006 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 15,11 für je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft (die „Squeeze-Out Barabfindung“) auf die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn, beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 12. Februar 2008 wirksam geworden.
2
Sämtliche Antragsteller sind ehemalige Aktionäre der Gesellschaft, deren Aktien mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Antragsgegnerin übergegangen sind. Sie halten die Squeeze-Out Barabfindung für nicht angemessen und haben deshalb die Durchführung von Spruchverfahren beantragt. Das Landgericht Berlin hat die anhängigen Spruchverfahren mit den Aktenzeichen 102 O 38/08, 102 O 45/08, 102 O 49/08, 102 O 50/08, 102 O 53/08, 102 O 56/08, 102 O 57/08, 102 O 59/08, 102 O 63/08, 102 O 65/08, 102 O 68/08, 102 O 71/08, 102 O 72/08, 102 O 75/08, 102 O 77/08, 102 O 79/08, 102 O 80/08, 102 O 81/08, 102 O 84/08, 102 O 89/08, 102 O 90/08, 102 O 92/08, 102 O 96/08, 102 O 97/08, 102 O 98/08, 102 O 99/08, 102 O 100/08, 102 O 102/08, 102 O 103/08, 102 O 106/08, 102 O 107/08, 102 O 108/08, 102 O 109/08, 102 O 110/08, 102 O 111/08, 102 O 112/08, 102 O 113/08, 102 O 114/08, 102 O 115/08, 102 O 116/08, 102 O 117/08, 102 O 118/08, 102 O 119/08, 102 O 121/08, 102 O 122/08, 102 O 123/08, 102 O 124/08, 102 O 125/08, 102 O 126/08, 102 O 128/08 und 102 O 129/08 durch Beschluss vom 23. Juni 2008 mit einander verbunden und das Verfahren 102 O 38/08 zum führenden Verfahren bestimmt (das „Spruchverfahren“).
3
Ferner hat das Landgericht Berlin durch Beschluss vom 24. Juli 2008 Herrn Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Regierer, in Kanzlei Röver Brönner Partnerschaft, Auguste-Viktoria-Straße 118, 14193 Berlin, in dem Spruchverfahren zum gemeinsamen Vertreter der Antragsberechtigten bestellt, die nicht selbst Antragsteller sind (der „Gemeinsame Vertreter“).
4
Das Spruchverfahren soll vollständig und endgültig durch den vorliegenden Vergleich beendet werden. Hierzu erklärt sich die Antragsgegnerin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe ihrer Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen bereit, an diejenigen ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft, denen die Squeeze-Out Barabfindung gezahlt wurde (zusammen die „Abfindungsberechtigten Aktionäre“), eine weitere Zahlung nach Maßgabe des folgenden Vergleichs in Form einer Erhöhung der Squeeze-Out Barabfindung zu leisten.
5
Zu diesem Zweck schließen die Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter auf Anraten und Empfehlung des Gerichts mit Wirkung für das Spruchverfahren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe gegenteiliger Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen den folgenden
Prozessvergleich
1
Beendigung des Spruchverfahrens
Die beim Landgericht Berlin anhängigen, unter dem Aktenzeichen 102 O 38/08 verbundenen Spruchverfahren werden hiermit einvernehmlich für beendet erklärt. Die Antragsteller verzichten hiermit unwiderruflich auf die Fortführung des Spruchverfahrens sowie auf die Einleitung neuer Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss. Der Gemeinsame Vertreter erklärt, dass auch er mit der Verfahrensbeendigung durch diesen Vergleich einverstanden ist und dass auch er auf eine Fortführung des Spruchverfahrens hiermit unwiderruflich verzichtet.
2
Erhöhung der Barabfindung
2.1
Die Antragsgegnerin zahlt jedem Abfindungsberechtigten Aktionär, der aufgrund des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, zusätzlich zu der gezahlten Squeeze-Out Barabfindung einen Betrag von EUR 1,79 je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft (der „Barabfindungserhöhungsbetrag“), für die ihm die Squeeze-Out Barabfindung gezahlt wurde (die „Abfindungsberechtigten Aktien“). Damit erhalten die Abfindungsberechtigten Aktionäre für den Übertragungsbeschluss eine Barabfindung in Höhe von insgesamt EUR 16,90 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft.
2.2
Der Barabfindungserhöhungsbetrag wird mit dem jeweils anwendbaren Zinssatz gesetzlich verzinst.
2.3
Mit dem Barabfindungserhöhungsbetrag und der gesetzlichen Verzinsung des Barabfindungserhöhungsbetrags sind sämtliche übrigen Ansprüche der Abfindungsberechtigten Aktionäre im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss abgegolten. Die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die den Barabfindungserhöhungsbetrag nach diesem Vergleich in Anspruch nehmen, können diese Ansprüche deshalb nicht mehr gegen die Antragsgegnerin oder deren verbundene Unternehmen geltend machen.
3
Abwicklung der Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags
3.1
Die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags an die Abfindungsberechtigten Aktionäre ist einen Monat nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs durch das Landgericht Berlin an die Antragsgegnerin fällig. Sofern die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags aufgrund der von der mit der banktechnischen Abwicklung betrauten Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main, veröffentlichten technischen Richtlinien für die Abwicklung einer Anforderung des Barabfindungserhöhungsbetrags durch die Depotbank des Abfindungsberechtigten Aktionärs bedarf, ist der Barabfindungserhöhungsbetrag zehn Werktage nach Eingang der vollständigen Anforderungsunterlagen bei der Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main, fällig.
3.2
Die Antragsgegnerin wird die Auszahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags an die Abfindungsberechtigten Aktionäre bei Fälligkeit gemäß vorstehender Ziffer 3.1 veranlassen. Die Zahlung erfolgt über die Kreditinstitute, bei denen zum Zeitpunkt der Zahlung der Squeeze-Out Barabfindung diejenigen Konten der Abfindungsberechtigten Aktionäre bestanden, denen die Squeeze-Out Barabfindung gutgeschrieben wurde.
3.3
Die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags erfolgt für die Abfindungsberechtigten Aktionäre kosten-, spesen- und provisionsfrei.
4
[…]
5
Wirkung des Vergleichs
5.1
Dieser Vergleich wirkt als echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB zugunsten aller – auch der nicht antragstellenden – Abfindungsberechtigten Aktionäre.
5.2
Mit Erfüllung dieses Vergleichs gegenüber jedem Antragsteller, jedem sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionär und dem Gemeinsamen Vertreter sind jeweils sämtliche Ansprüche jedes Antragstellers, jedes sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionärs und des Gemeinsamen Vertreters gegenüber der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss erledigt.
5.3
Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter sind sich einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich wirksam sein soll. Für diesen Fall erklären hiermit sämtliche Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter das Spruchverfahren mit Erfüllung dieses Vergleichs übereinstimmend für erledigt.
6
Wirksamwerden
Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam.
7
Bekanntmachung des Vergleichs
7.1
Die Antragsgegnerin wird unverzüglich nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs durch das Landgericht Berlin dafür Sorge tragen, dass dieser Vergleich mit Rubrum und im vollen Wortlaut, […], bekannt gemacht wird. [...] Der Vergleich wird im elektronischen Bundesanzeiger, den AnlegerPlus News und in einem Börsenpflichtblatt, nicht jedoch in den Druckerzeugnissen „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „Financial Times Deutschland“ veröffentlicht.
7.2
Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt die Antragsgegnerin.
8
Sonstiges
8.1
Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Antragstellern, der Antragsgegnerin und dem Gemeinsamen Vertreter. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Soweit weitere Absprachen noch zu treffen wären, bedürften solche Absprachen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.
8.2
Sollte eine Bestimmung dieses Vergleiches ganz oder in Teilen nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
8.3
Dieser Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
8.4
Mit Abschluss dieses Vergleichs sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Spruchverfahren erledigt.“
Bonn, im April 2011
Deutsche Postbank AG
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.460.932 von Ahnung? am 05.05.11 20:23:53Eben gutes Team......
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.469.167 von herrmannkrages am 07.05.11 15:07:19Gutes Ergebnis! GW
SCI war auch beteiligt:
RWE Aktiengesellschaft
Essen
Bekanntmachung
der Entscheidung in einem Spruchverfahren
gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Nach Wirksamwerden des Squeeze-out bei der RWE Dea AG am 19. Oktober 2004 haben zahlreiche ehemalige Aktionäre der RWE Dea AG beim Landgericht Hamburg Anträge auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung gestellt. Darüber hat das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 7. Dezember 2006 (Az. 417 O 152/04) entschieden. Die gegen diesen Beschluss von einer Reihe von Antragstellern beim Hanseatischen Oberlandesgericht (13 W 10/09) eingelegten Beschwerden haben diese nun zurückgenommen; der gemeinsame Vertreter hat auf das Recht zur Fortführung des Verfahrens verzichtet. Die von der Antragsgegnerin eingelegte Anschlussbeschwerde ist damit wirkungslos. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Vorstand der RWE AG macht den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Hamburg gemäß § 14 SpruchG ohne Gründe wie folgt bekannt:
"In der Sache
1.
OMEGA Vermögensverwaltungs GmbH, [...] München
2.
Ute Stein, [...] München
3.
SCI AG, [...] Usingen
4.
Oliver Wiederhold, [...] Usingen
5.
Phila Beteiligungs-AG, [...] Bad Kissingen
6.
Rechtsanwalt Gernot Meyer, [...] Essen
7.
Jürgen Clasen, [...] Essen
8.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., [...] München
9.
Ulrich Lüdemann, [...] Bad Kissingen
10.
Andreas Grap, [...] Bad Kissingen
11.
Dirk Schmitt, [...] Holzkirchen
12.
Moritz Wendt, [...] Stockholm/Schweden
13.
Peter Braun, [...] Kleinostheim
14.
Markus Jaeckel, [...] Regensburg
15.
Suzanne Schubert, [...] Emmendingen
16.
Tatjana Frosch, [...] Ottersweier
17.
Rechtsanwalt Rolf C. Radtke, [...] Hamburg
18.
Bernd Lindemann, [...] Burgdorf
19.
Susanne Laudick, [...] Münster
20.
Thomas Lüllemann, [...] Norderstedt
21.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, [...] Köln
22.
Berlina AG für Anlagewerte, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, [...] Köln
23.
Karl-Walter Freitag, [...] Köln
24.
Karin Deger, [...] Köln
25.
Julia Paas, [...] Köln
26.
VM Value Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Hauschildt, Peter Martin und Ferdinand Pesch, [...] Düsseldorf
27.
Christa Götz, [...] Baden-Baden
28.
Schüma GmbH & Co. KG, [...] Würzburg
29.
Willem Schrama, [...] Würzburg
30.
Heiko Lüllemann, [...] Hamburg
31.
Gerhard Mahnke, [...] Hagen
32.
Wolfgang Morsch, [...] Bad Tölz
33.
Eheleute Otto und Christa Flimm, [...] Brühl
34.
Frank Flimm, [...] Brühl
35.
Andrea Schulte-Huermann-Flimm, [...] Brühl
36.
Carl Flimm, [...] Brühl
37.
Jens Penquitt und Claus Deininger, [...] Würzburg
38.
Martin Arendts, [...] Grünwald
39.
Elke Sterzelmaier, [...] Philippsburg
40.
Hermut Weber, [...] Berlin
41.
Christoph Huber, [...] Kaarst
42.
Protagon Capital GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ferit Dengiz, [...] Berlin
43.
Thorsten A. Grimm, [...] Hamburg
44.
Ban Consult & Asset Management GmbH, [...] Freigericht
45.
BBB Vermögensverwaltungsges. mbH, [...] Hamburg
46.
Hinnerk Becker, [...] Hamburg
47.
Katharina Becker, [...] Hamburg
48.
Horst Gassmann, [...] Sittensen
49.
Marianne Gröhl, [...] Hamburg
50.
Dr. Hadwig Gütschow, [...] Hamburg
51.
Eheleute Harald und Nicole Häuser, [...] Freigericht
52.
Jan-Erik Häuser, [...] Freigericht
53.
HydroCare GmbH, [...] Ostfildern
54.
Stefan Krumbholz, [...] Hamburg
55.
Nice Internet Beteiligungs AG, [...] Frankfurt am Main
56.
Louise Gräfin Plessen mdj., vertreten durch Sophie-Ch. Gräfin Plessen und Dr. med. Peter Hamann, [...] Dörnick
57.
Mogens Graf Plessen, vertreten durch Sophie-Ch. Gräfin Plessen und Dr. med. Peter Hamann, [...] Dörnick
58.
Eheleute Astrid und Thorgert Prantner, [...] Hamburg
59.
Monika Stumpp, [...] Ostfildern
60.
Vermögensverwaltung.net e.K., [...]Ostfildern
61.
Thomas Tretau, [...] Garlstorf
62.
Gerhard Wagner, [...] Hamburg
63.
Norbert Kind, [...] Ransbach-Baumbach
64.
Ulrike Mellin, [...] Waldbüttelbrunn
65.
Prof. Dr. Ekkehard Wenger, [...] Stuttgart
66.
Dr. Leonhard Knoll, [...] Mainbernheim
67.
B.E.M. Börseninformations- und Effekten-Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ingeborg Posch, [...] Mainbernheim
68.
Karin Beier, [...] Erlangen
69.
Diplom-Ökonom Stephan J. Gerken, [...] Stuhr
70.
Horizont Holding AG, [...] Fensterbach
71.
Diplom-Ökonom Jörg-Christian Rehling, [...] London/Großbritannien
72.
Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand Sam Winkel und Reiner Ehlerding, [...] Frankfurt am Main
73.
Steffi Jochim, [...] Wien/Österreich
74.
Rechtsanwalt Wilfried Becker, gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre, [...] Hamburg
75.
Actien-Brauerei Neustadt-Magdeburg AG i.L., vertreten durch den Liquidator Karin Deger, [...] Köln
76.
Eheleute Karl-Erich und Hildegard Müller, [...] Krefeld
77.
Ruth Hornung, [...] Baden-Baden
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigte zu 7: Rechtsanwalt Gernot Meyer, [...] Essen
zu 8: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, [...] Baden-Baden
zu 13: Rechtsanwalt Markus Jaeckel, [...] Regensburg
zu 15: Rechtsanwalt Dr. Theo Schubert, [...] Freiburg
zu 18: Rechtsanwalt Markus Jaeckel, [...] Regensburg
zu 19: Rechtsanwälte Dr. Werner E. Alfuss, [...] Köln
zu 20: Rechtsanwalt Rolf C. Radtke, [...] Hamburg
zu 21: Rechtsanwalt Ulrich Klauke, [...] Dortmund
zu 22: Rechtsanwälte Vogeler & Behrendt, [...] Castrop-Rauxel
zu 24: Rechtsanwalt Max Marc Malpricht, [...] Hannover
zu 25: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, [...] Baden-Baden
zu 26: Rechtsanwälte FPS Fritze Paul Seelig, [...] Düsseldorf
zu 27: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, [...] Baden-Baden
zu 30: Rechtsanwalt Peter Dreier, c/o Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) e.V., [...] Düsseldorf
zu 38: Rechtsanwälte Arendts pp., [...] Grünwald
zu 39: Rechtsanwalt Dr. Ralph Becker, [...] Stutensee
zu 40: Rechtsanwalt Henrik König, [...] Berlin
zu 41: Rechtsanwälte Koch pp., [...] Kiel
zu 42: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, [...] Berlin
zu 44: Rechtsanwälte Löwel pp., [...] Frankfurt am Main
zu 63: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen, [...] Westerburg
zu 64: Rechtsanwalt Holger Mellin, [...] Waldbüttelbrunn
zu 69: Rechtsanwälte Hasselbruch pp., [...] Bremen
zu 73: Rechtsanwalt Lars Richter, [...] Bremen
zu 75: Rechtsanwälte Dr. Georg von Wick pp., [...] Essen
zu 76: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, [...] Hechlingen
zu 77: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, [...] Hechlingen
gegen
RWE Aktiengesellschaft, [...] Essen
- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, [...] Düsseldorf
beschließt das Landgericht Hamburg, Kammer 017 für Handelssachen, durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Müller-Fritsch
als Vorsitzenden
Handelsrichter Dr. Möhlmann und Saecker
417 O 152/04
1.
Die Verfahren 417 O 36/05 und 417 O 152/04 werden verbunden. Das Verfahren 417 O 152/04 führt.
2.
Die Abfindung für die durch Beschluss der Hauptversammlung der Fa. RWE Dea AG (HRB Nr. 6882 Amtsgericht Hamburg) vom 7.4.04 auf die Antragsgegnerin als Hauptaktionärin übertragenen Aktien wird auf € 402,15 festgesetzt.
3.
Die Abfindung ist vom 3.11.04 an mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
4.
Die weitergehenden Anträge der Antragsteller werden zurückgewiesen.
5.
Die gerichtlichen Kosten und Auslagen sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen.
6.
Der gerichtliche Geschäftswert wird auf € 7.500.000,- festgesetzt. Die Gegenstandswerte für die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller betragen:
1. OMEGA VermVerw GmbH 76.634,19
2. Stein, Ute 32.988,23
3. SCI AG (Vorstand: Wiederhold) 48.213,56
4. Wiederhold, Oliver 5.000,00
5. Phila Beteiliggs -AG (V: Lüdemann) 25.375,56
6. Meyer, Gernot 5.075,11
7. Clasen, Jürgen 5.000,00
8. SdK e.V. 5.000,00
9. Lüdemann, Ulrich 5.000,00
10. Grap, Andreas 5.000,00
11. Schmitt, Dirk 5.000,00
12. Wendt, Moritz 203.004,47
13. Braun, Peter 167.986,20
14. Jaeckel, Markus 5.000,00
15. Schubert, Suzanne 154.283,39
16. Frosch, Tatjana 30.450,67
17. Radtke, Rolf C. 198.690,62
18. Lindemann, Bernd 668.645,96
19. Laudick, Susanne 5.000,00
20. Lüllemann, Thomas 1.117.032,07
21. Metropol GmbH (Geschf Freitag) 5.000,00
22. Berlina AG (V: Freitag) 5.000,00
23. Freitag, Karl-Walter Freitag 5.000,00
24. Deger, Karin 5.000,00
75. Actien-Brauerei AG iL (V: Deger) 5.000,00
25. Paas, Julia 63.438,90
26. VM Value Management GmbH 1.015.022,33
27. Götz, Christa 5.000,00
28. Schüma GmbH & Co. KG 60.393,83
29. Schrama, Willem 27.405,60
30. Lüllemann, Heiko 25.629,31
31. Mahnke, Gerhard 5.000,00
32. Morsch, Wolfgang 5.000,00
33. Flimm, Otto und Christa 177.121,40
34. Flimm, Frank 74.350,39
35. Schulte-Huermann-Flimm, Andrea 74.350,39
36. Flimm, Carl 74.350,39
37. Penquitt, Jens und Deininger, Claus GBR 5.000,00
38. Ahrendts, Martin 5.000,00
39. Sterzelmaier, Elke 5.000,00
40. Weber, Hermut 5.000,00
41. Huber, Christoph 17.762,89
42. Protagon Capital GmbH 5.000,00
43. Grimm, Thorsten A. 6.343,89
44. Ban Consult GmbH 10.150,22
45. BBB VermVerw GmbH 15.225,33
46. Becker, Hinnerk 38.063,34
47. Becker, Katharina 15.225,33
48. Gassmann, Horst 1.070.848,56
49. Gröhl, Marianne 761.266,75
50. Gütschow, Dr. Hadwig 172.300,04
51. Häuser, Harald und Nicole 75.111,65
52. Häuser, Jan-Erik 20.300,45
53. HydroCare GmbH 60.901,34
54. Krumbholz, Stefan 192.854,24
55. Nice Internet AG 40.600,89
56. Plessen, Louise Gräfin mdj. 25.375,56
57. Mogens Graf Plessen mdj. 38.063,34
58. Prantner, Astrid und Thorget 304.506,70
59. Stumpp, Monika 24.106,78
60. VermVerw.net e.K 9.896,47
61. Tretau, Thomas 101.502,23
62. Wagner, Gerhard 25.375,56
63. Kind, Norbert 5.000,00
64. Mellin, Ulrike 5.000,00
65. Wenger, Prof. D. Ekkehard 5.000,00
66. Knoll, Prof. Dr. Leonhard 5.000,00
67. B.E.M. GmbH 5.000,00
68. Beier, Karin 5.000,00
69. Gerken, Stephan J 5.000,00
70. Horizont Holding AG 5.000,00
71. Rehling, Jörg-Christian 5.000,00
72. Carthago Value Invest AG 5.000,00
73. Jochim, Steffi 5.000,00
76. Müller, Karl-Erich und Hildegard 76.126,67
77. Hornung, Ruth 50.751,12"
Ergänzender Hinweis
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten für die betreffenden Aktionäre erläutert, wird zeitnah im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.
Essen, im Juni 2011
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
RWE Aktiengesellschaft
Essen
Bekanntmachung
der Entscheidung in einem Spruchverfahren
gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Nach Wirksamwerden des Squeeze-out bei der RWE Dea AG am 19. Oktober 2004 haben zahlreiche ehemalige Aktionäre der RWE Dea AG beim Landgericht Hamburg Anträge auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung gestellt. Darüber hat das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 7. Dezember 2006 (Az. 417 O 152/04) entschieden. Die gegen diesen Beschluss von einer Reihe von Antragstellern beim Hanseatischen Oberlandesgericht (13 W 10/09) eingelegten Beschwerden haben diese nun zurückgenommen; der gemeinsame Vertreter hat auf das Recht zur Fortführung des Verfahrens verzichtet. Die von der Antragsgegnerin eingelegte Anschlussbeschwerde ist damit wirkungslos. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Vorstand der RWE AG macht den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Hamburg gemäß § 14 SpruchG ohne Gründe wie folgt bekannt:
"In der Sache
1.
OMEGA Vermögensverwaltungs GmbH, [...] München
2.
Ute Stein, [...] München
3.
SCI AG, [...] Usingen
4.
Oliver Wiederhold, [...] Usingen
5.
Phila Beteiligungs-AG, [...] Bad Kissingen
6.
Rechtsanwalt Gernot Meyer, [...] Essen
7.
Jürgen Clasen, [...] Essen
8.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., [...] München
9.
Ulrich Lüdemann, [...] Bad Kissingen
10.
Andreas Grap, [...] Bad Kissingen
11.
Dirk Schmitt, [...] Holzkirchen
12.
Moritz Wendt, [...] Stockholm/Schweden
13.
Peter Braun, [...] Kleinostheim
14.
Markus Jaeckel, [...] Regensburg
15.
Suzanne Schubert, [...] Emmendingen
16.
Tatjana Frosch, [...] Ottersweier
17.
Rechtsanwalt Rolf C. Radtke, [...] Hamburg
18.
Bernd Lindemann, [...] Burgdorf
19.
Susanne Laudick, [...] Münster
20.
Thomas Lüllemann, [...] Norderstedt
21.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, [...] Köln
22.
Berlina AG für Anlagewerte, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, [...] Köln
23.
Karl-Walter Freitag, [...] Köln
24.
Karin Deger, [...] Köln
25.
Julia Paas, [...] Köln
26.
VM Value Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Hauschildt, Peter Martin und Ferdinand Pesch, [...] Düsseldorf
27.
Christa Götz, [...] Baden-Baden
28.
Schüma GmbH & Co. KG, [...] Würzburg
29.
Willem Schrama, [...] Würzburg
30.
Heiko Lüllemann, [...] Hamburg
31.
Gerhard Mahnke, [...] Hagen
32.
Wolfgang Morsch, [...] Bad Tölz
33.
Eheleute Otto und Christa Flimm, [...] Brühl
34.
Frank Flimm, [...] Brühl
35.
Andrea Schulte-Huermann-Flimm, [...] Brühl
36.
Carl Flimm, [...] Brühl
37.
Jens Penquitt und Claus Deininger, [...] Würzburg
38.
Martin Arendts, [...] Grünwald
39.
Elke Sterzelmaier, [...] Philippsburg
40.
Hermut Weber, [...] Berlin
41.
Christoph Huber, [...] Kaarst
42.
Protagon Capital GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ferit Dengiz, [...] Berlin
43.
Thorsten A. Grimm, [...] Hamburg
44.
Ban Consult & Asset Management GmbH, [...] Freigericht
45.
BBB Vermögensverwaltungsges. mbH, [...] Hamburg
46.
Hinnerk Becker, [...] Hamburg
47.
Katharina Becker, [...] Hamburg
48.
Horst Gassmann, [...] Sittensen
49.
Marianne Gröhl, [...] Hamburg
50.
Dr. Hadwig Gütschow, [...] Hamburg
51.
Eheleute Harald und Nicole Häuser, [...] Freigericht
52.
Jan-Erik Häuser, [...] Freigericht
53.
HydroCare GmbH, [...] Ostfildern
54.
Stefan Krumbholz, [...] Hamburg
55.
Nice Internet Beteiligungs AG, [...] Frankfurt am Main
56.
Louise Gräfin Plessen mdj., vertreten durch Sophie-Ch. Gräfin Plessen und Dr. med. Peter Hamann, [...] Dörnick
57.
Mogens Graf Plessen, vertreten durch Sophie-Ch. Gräfin Plessen und Dr. med. Peter Hamann, [...] Dörnick
58.
Eheleute Astrid und Thorgert Prantner, [...] Hamburg
59.
Monika Stumpp, [...] Ostfildern
60.
Vermögensverwaltung.net e.K., [...]Ostfildern
61.
Thomas Tretau, [...] Garlstorf
62.
Gerhard Wagner, [...] Hamburg
63.
Norbert Kind, [...] Ransbach-Baumbach
64.
Ulrike Mellin, [...] Waldbüttelbrunn
65.
Prof. Dr. Ekkehard Wenger, [...] Stuttgart
66.
Dr. Leonhard Knoll, [...] Mainbernheim
67.
B.E.M. Börseninformations- und Effekten-Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ingeborg Posch, [...] Mainbernheim
68.
Karin Beier, [...] Erlangen
69.
Diplom-Ökonom Stephan J. Gerken, [...] Stuhr
70.
Horizont Holding AG, [...] Fensterbach
71.
Diplom-Ökonom Jörg-Christian Rehling, [...] London/Großbritannien
72.
Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand Sam Winkel und Reiner Ehlerding, [...] Frankfurt am Main
73.
Steffi Jochim, [...] Wien/Österreich
74.
Rechtsanwalt Wilfried Becker, gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre, [...] Hamburg
75.
Actien-Brauerei Neustadt-Magdeburg AG i.L., vertreten durch den Liquidator Karin Deger, [...] Köln
76.
Eheleute Karl-Erich und Hildegard Müller, [...] Krefeld
77.
Ruth Hornung, [...] Baden-Baden
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigte zu 7: Rechtsanwalt Gernot Meyer, [...] Essen
zu 8: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, [...] Baden-Baden
zu 13: Rechtsanwalt Markus Jaeckel, [...] Regensburg
zu 15: Rechtsanwalt Dr. Theo Schubert, [...] Freiburg
zu 18: Rechtsanwalt Markus Jaeckel, [...] Regensburg
zu 19: Rechtsanwälte Dr. Werner E. Alfuss, [...] Köln
zu 20: Rechtsanwalt Rolf C. Radtke, [...] Hamburg
zu 21: Rechtsanwalt Ulrich Klauke, [...] Dortmund
zu 22: Rechtsanwälte Vogeler & Behrendt, [...] Castrop-Rauxel
zu 24: Rechtsanwalt Max Marc Malpricht, [...] Hannover
zu 25: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, [...] Baden-Baden
zu 26: Rechtsanwälte FPS Fritze Paul Seelig, [...] Düsseldorf
zu 27: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Norbert Götz, [...] Baden-Baden
zu 30: Rechtsanwalt Peter Dreier, c/o Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) e.V., [...] Düsseldorf
zu 38: Rechtsanwälte Arendts pp., [...] Grünwald
zu 39: Rechtsanwalt Dr. Ralph Becker, [...] Stutensee
zu 40: Rechtsanwalt Henrik König, [...] Berlin
zu 41: Rechtsanwälte Koch pp., [...] Kiel
zu 42: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, [...] Berlin
zu 44: Rechtsanwälte Löwel pp., [...] Frankfurt am Main
zu 63: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen, [...] Westerburg
zu 64: Rechtsanwalt Holger Mellin, [...] Waldbüttelbrunn
zu 69: Rechtsanwälte Hasselbruch pp., [...] Bremen
zu 73: Rechtsanwalt Lars Richter, [...] Bremen
zu 75: Rechtsanwälte Dr. Georg von Wick pp., [...] Essen
zu 76: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, [...] Hechlingen
zu 77: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, [...] Hechlingen
gegen
RWE Aktiengesellschaft, [...] Essen
- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, [...] Düsseldorf
beschließt das Landgericht Hamburg, Kammer 017 für Handelssachen, durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Müller-Fritsch
als Vorsitzenden
Handelsrichter Dr. Möhlmann und Saecker
417 O 152/04
1.
Die Verfahren 417 O 36/05 und 417 O 152/04 werden verbunden. Das Verfahren 417 O 152/04 führt.
2.
Die Abfindung für die durch Beschluss der Hauptversammlung der Fa. RWE Dea AG (HRB Nr. 6882 Amtsgericht Hamburg) vom 7.4.04 auf die Antragsgegnerin als Hauptaktionärin übertragenen Aktien wird auf € 402,15 festgesetzt.
3.
Die Abfindung ist vom 3.11.04 an mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
4.
Die weitergehenden Anträge der Antragsteller werden zurückgewiesen.
5.
Die gerichtlichen Kosten und Auslagen sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen.
6.
Der gerichtliche Geschäftswert wird auf € 7.500.000,- festgesetzt. Die Gegenstandswerte für die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller betragen:
1. OMEGA VermVerw GmbH 76.634,19
2. Stein, Ute 32.988,23
3. SCI AG (Vorstand: Wiederhold) 48.213,56
4. Wiederhold, Oliver 5.000,00
5. Phila Beteiliggs -AG (V: Lüdemann) 25.375,56
6. Meyer, Gernot 5.075,11
7. Clasen, Jürgen 5.000,00
8. SdK e.V. 5.000,00
9. Lüdemann, Ulrich 5.000,00
10. Grap, Andreas 5.000,00
11. Schmitt, Dirk 5.000,00
12. Wendt, Moritz 203.004,47
13. Braun, Peter 167.986,20
14. Jaeckel, Markus 5.000,00
15. Schubert, Suzanne 154.283,39
16. Frosch, Tatjana 30.450,67
17. Radtke, Rolf C. 198.690,62
18. Lindemann, Bernd 668.645,96
19. Laudick, Susanne 5.000,00
20. Lüllemann, Thomas 1.117.032,07
21. Metropol GmbH (Geschf Freitag) 5.000,00
22. Berlina AG (V: Freitag) 5.000,00
23. Freitag, Karl-Walter Freitag 5.000,00
24. Deger, Karin 5.000,00
75. Actien-Brauerei AG iL (V: Deger) 5.000,00
25. Paas, Julia 63.438,90
26. VM Value Management GmbH 1.015.022,33
27. Götz, Christa 5.000,00
28. Schüma GmbH & Co. KG 60.393,83
29. Schrama, Willem 27.405,60
30. Lüllemann, Heiko 25.629,31
31. Mahnke, Gerhard 5.000,00
32. Morsch, Wolfgang 5.000,00
33. Flimm, Otto und Christa 177.121,40
34. Flimm, Frank 74.350,39
35. Schulte-Huermann-Flimm, Andrea 74.350,39
36. Flimm, Carl 74.350,39
37. Penquitt, Jens und Deininger, Claus GBR 5.000,00
38. Ahrendts, Martin 5.000,00
39. Sterzelmaier, Elke 5.000,00
40. Weber, Hermut 5.000,00
41. Huber, Christoph 17.762,89
42. Protagon Capital GmbH 5.000,00
43. Grimm, Thorsten A. 6.343,89
44. Ban Consult GmbH 10.150,22
45. BBB VermVerw GmbH 15.225,33
46. Becker, Hinnerk 38.063,34
47. Becker, Katharina 15.225,33
48. Gassmann, Horst 1.070.848,56
49. Gröhl, Marianne 761.266,75
50. Gütschow, Dr. Hadwig 172.300,04
51. Häuser, Harald und Nicole 75.111,65
52. Häuser, Jan-Erik 20.300,45
53. HydroCare GmbH 60.901,34
54. Krumbholz, Stefan 192.854,24
55. Nice Internet AG 40.600,89
56. Plessen, Louise Gräfin mdj. 25.375,56
57. Mogens Graf Plessen mdj. 38.063,34
58. Prantner, Astrid und Thorget 304.506,70
59. Stumpp, Monika 24.106,78
60. VermVerw.net e.K 9.896,47
61. Tretau, Thomas 101.502,23
62. Wagner, Gerhard 25.375,56
63. Kind, Norbert 5.000,00
64. Mellin, Ulrike 5.000,00
65. Wenger, Prof. D. Ekkehard 5.000,00
66. Knoll, Prof. Dr. Leonhard 5.000,00
67. B.E.M. GmbH 5.000,00
68. Beier, Karin 5.000,00
69. Gerken, Stephan J 5.000,00
70. Horizont Holding AG 5.000,00
71. Rehling, Jörg-Christian 5.000,00
72. Carthago Value Invest AG 5.000,00
73. Jochim, Steffi 5.000,00
76. Müller, Karl-Erich und Hildegard 76.126,67
77. Hornung, Ruth 50.751,12"
Ergänzender Hinweis
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten für die betreffenden Aktionäre erläutert, wird zeitnah im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.
Essen, im Juni 2011
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ich habe auf S. 8 in den Präsentationsunterlagen zur HV der SCI gelesen, dass diese in 2010 728.000 € sonstigle betriebl. Ertraege hatte u.a. auch aus Zuschreibungen auf Kunert. War jemand auf der HV ? Weiss jemand auf welchen Wert diese zugeschrieben wurden. Wie hoch ist das Engagement der SCI , gab es dazu eine Beurteilung/Einschätzung insb. über die Nachzahlungsansprüche der alten Kunert Vorzuege, die ja mittlerweile recht hoch sind.
Vielen dank
Vielen dank
Seit längerem einmal wieder sind die "Small Cap Ideas" von SCI erschienen:
http://www.sci-ag.de/downloads/SCI_080711.pdf
http://www.sci-ag.de/downloads/SCI_080711.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.853.900 von Ahnung? am 27.07.11 18:00:43danke fuer den hinweis
die seite schau ich mir auch immer wieder mal an
gerade hatte ich sie nicht im blick.......
die seite schau ich mir auch immer wieder mal an
gerade hatte ich sie nicht im blick.......
Eine neue Ausgabe der Small Cap Ideas ist online (bereits seit 4 Wochen):
http://www.sci-ag.de/downloads/SCI_080911.pdf
http://www.sci-ag.de/downloads/SCI_080911.pdf
Ich hatte es vor ein paar Wochen schon einmal in einem anderem Forum versucht. Wo steht denn das Spruchverfahren Vereins- und Westbank? SCI ist doch recht groß dabei. Vielen Dank.
http://www.boerse-express.com/cat/pages/1205426/fullstory
voestalpine: Squeeze-Out von Böhler könnte teurer werden
Gutachten sieht Wert je Aktie bei 75,62 bis 76,95 Euro - Termin am 24. November
Es bewegt sich doch etwas im Schiedsverfahren rund um die Überprüfung der Barabfindung im Böhler-Squeeze-Out. Diese Woche wurde ein Gutachten zugestellt, das den Wert der Böhler-Uddeholm-Aktie bis zu knapp 10% über dem damals bezahlten Preis ansiedelt. Zur Erinnerung: Vor mittlerweile mehr als drei Jahren hat die von der voestalpine übernommene Böhler-Uddeholm 70,26 Euro je Aktie im Squeeze-Out bezahlt, begutachtet von Ernst & Young. Dieser Preis lag unter den 73 Euro, welche die voestalpine zuvor freiwillig im Übernahmeverfahren bezahlt hat. Aktionäre verlangten daraufhin eine Überprüfung der Barabfindung. Das Gremium, das zur Überprüfung eingesetzt wurde, hat vor einem Jahr ein Gutachten zur Bestimmung des Unternehmenswertes bei Universitätsprofessor Klaus Rabel (BDO Graz und Assistenzprofessor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Karl Franzens Universität in Graz) in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten sieht nun einen Unternehmenswert der Böhler-Uddeholm zum 23. Juni 2008 (Squeeze-Out-Beschluss) von 75,62 bis 76,95 Euro je Aktie vor. Am 24. November soll dieses Ergebnis in der Räumen der FMA vor dem Gremium unter Anwesenheit aller Beteiligten diskutiert werden. „Ich würde mir von der voestalpine erwarten, dass sie bei dem Termin ein anständiges Angebot samt Kosten, Zins- und Zinseszins auf den Tisch legt“, sagt Alexander Proschofsky von der Cube Invest, einer der Anleger, die das Überprüfungsverfahren verlangt haben, dazu.
Im Rabel-Gutachten wurden zudem einige Feststellungen getroffen, die auch für andere Verfahren sehr wichtig sein werden. Diese sind primär technischer Natur und beziehen sich auf getätigte Annahmen (etwa die Verwendung von Länderrisikoprämien, Wachstumsfaktoren, Marktrisikoprämien, etc.).
Ob es zu einer Einigung Ende November kommt, bleibt abzuwarten. Ringt sich die voestalpine dazu durch, die Differenz auf den im Gutachten genannten Preis zu zahlen, könnte es sie überschlagsmässig zwischen 30 Mio. und 40 Mio. Euro kosten, zudem wären auch die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Seitens voestalpine wird gegenüber dem BE zwar bestätigt, dass es ein Gutachten und den Termin am 24. November gibt. Auf den Inhalt will das Unternehmen mit Verweis auf das laufende Verfahren aber nicht eingehen. Das Böhler-Verfahren dauert zwar schon gut drei Jahre, ist aber noch ein vergleichsweise „schnelles“ Verfahren. Im Fall der Bank Austria ist es bald fünf Jahre her - und hier ist auch noch immer kein Gutachten vorhanden. (bs)
voestalpine: Squeeze-Out von Böhler könnte teurer werden
Gutachten sieht Wert je Aktie bei 75,62 bis 76,95 Euro - Termin am 24. November
Es bewegt sich doch etwas im Schiedsverfahren rund um die Überprüfung der Barabfindung im Böhler-Squeeze-Out. Diese Woche wurde ein Gutachten zugestellt, das den Wert der Böhler-Uddeholm-Aktie bis zu knapp 10% über dem damals bezahlten Preis ansiedelt. Zur Erinnerung: Vor mittlerweile mehr als drei Jahren hat die von der voestalpine übernommene Böhler-Uddeholm 70,26 Euro je Aktie im Squeeze-Out bezahlt, begutachtet von Ernst & Young. Dieser Preis lag unter den 73 Euro, welche die voestalpine zuvor freiwillig im Übernahmeverfahren bezahlt hat. Aktionäre verlangten daraufhin eine Überprüfung der Barabfindung. Das Gremium, das zur Überprüfung eingesetzt wurde, hat vor einem Jahr ein Gutachten zur Bestimmung des Unternehmenswertes bei Universitätsprofessor Klaus Rabel (BDO Graz und Assistenzprofessor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Karl Franzens Universität in Graz) in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten sieht nun einen Unternehmenswert der Böhler-Uddeholm zum 23. Juni 2008 (Squeeze-Out-Beschluss) von 75,62 bis 76,95 Euro je Aktie vor. Am 24. November soll dieses Ergebnis in der Räumen der FMA vor dem Gremium unter Anwesenheit aller Beteiligten diskutiert werden. „Ich würde mir von der voestalpine erwarten, dass sie bei dem Termin ein anständiges Angebot samt Kosten, Zins- und Zinseszins auf den Tisch legt“, sagt Alexander Proschofsky von der Cube Invest, einer der Anleger, die das Überprüfungsverfahren verlangt haben, dazu.
Im Rabel-Gutachten wurden zudem einige Feststellungen getroffen, die auch für andere Verfahren sehr wichtig sein werden. Diese sind primär technischer Natur und beziehen sich auf getätigte Annahmen (etwa die Verwendung von Länderrisikoprämien, Wachstumsfaktoren, Marktrisikoprämien, etc.).
Ob es zu einer Einigung Ende November kommt, bleibt abzuwarten. Ringt sich die voestalpine dazu durch, die Differenz auf den im Gutachten genannten Preis zu zahlen, könnte es sie überschlagsmässig zwischen 30 Mio. und 40 Mio. Euro kosten, zudem wären auch die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Seitens voestalpine wird gegenüber dem BE zwar bestätigt, dass es ein Gutachten und den Termin am 24. November gibt. Auf den Inhalt will das Unternehmen mit Verweis auf das laufende Verfahren aber nicht eingehen. Das Böhler-Verfahren dauert zwar schon gut drei Jahre, ist aber noch ein vergleichsweise „schnelles“ Verfahren. Im Fall der Bank Austria ist es bald fünf Jahre her - und hier ist auch noch immer kein Gutachten vorhanden. (bs)
Das Potential für SCI aus den Böhler-Uddeholm-Nachbesserungsrechten ist gewaltig !
Laut Geschäftsbericht 2010 hatte SCI 307.500 Böhler-Uddeholm-Nachbesserungsrechte im Betsand. Sollte die Abfindung auf die in dem Gutachten genannten Werte angepasst werden, dann würden SCI zwischen 1,648 bzw. bis zu 2,057 Mio. Euro zufließen !!! Und das bei einer aktuellen Marktkapitalisierung von 2,6 Mio. Euro.
Laut Geschäftsbericht 2010 hatte SCI 307.500 Böhler-Uddeholm-Nachbesserungsrechte im Betsand. Sollte die Abfindung auf die in dem Gutachten genannten Werte angepasst werden, dann würden SCI zwischen 1,648 bzw. bis zu 2,057 Mio. Euro zufließen !!! Und das bei einer aktuellen Marktkapitalisierung von 2,6 Mio. Euro.
Bei 454321 Aktien (GB10) und Kurs 14,31 Euro beträgt die derzeitige Marktkapitalisierung ca. 6,5 Mio.
Dann müssen sich die Anbagen in onvista wohl auf die börsennotierten Aktien beziehn:
http://www.onvista.de/aktien/snapshot.html?ID_OSI=7744006
http://www.onvista.de/aktien/snapshot.html?ID_OSI=7744006
Auf Seite 12 des GB steht die Aktienanzahl:
http://www.sci-ag.de/downloads/SCI_GB10_web.pdf
Und dann wird ja demnächst noch die Sonderzahlung für die Aktionäre fällig.
http://www.sci-ag.de/downloads/SCI_GB10_web.pdf
Und dann wird ja demnächst noch die Sonderzahlung für die Aktionäre fällig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.275.229 von Ahnung? am 29.10.11 11:01:33ist das schon entschieden?
JA, Auszahlung erfolgt Ende Januar
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.275.883 von NETTI_II am 29.10.11 17:22:01Danke netter Netti
Gestern vermeldete die Innotec TSS AA, eine der Hauptpositionen im Depot der SCI, ein sehr gutes Ergebnis ;-)
http://www.dgap.de/news/ire/innotec-tss-ag_1089_694654.htm
http://www.dgap.de/news/ire/innotec-tss-ag_1089_694654.htm
Bin mal auf Morgen gespannt.
was ist an heute so besonders?
bei boehler wird eine entscheidung kommen heute
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.392.984 von gnuldi am 24.11.11 10:22:21danke, hatte mir den Termin nicht eingetragen
http://www.boerse-express.com/cat/pages/1205426/fullstory
http://www.boerse-express.com/cat/pages/1205426/fullstory
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.393.025 von NETTI_II am 24.11.11 10:30:40http://www.be24.at/blog/entry/667856/boehler-squeeze-out-so-…
inkl. Zinsen wäre das zwar weniger als ich erhofft hatte, aber immer noch ordentlich.
Die SCI wird dann bei ca. 300.000 Nachbesserungsrechten so roundabout 1,8 Mio. € überwiesen bekommen. Bei einem Bilanzansatz der Nachbesserungsrechte von 330 T € bleiben auch für den Gewinn noch 1,5 Mio. € übrig. Ein zusätzliches Ergebnis von 3,5 € pro Aktie!
Gut gemacht Herr Wiederhold!
Die SCI wird dann bei ca. 300.000 Nachbesserungsrechten so roundabout 1,8 Mio. € überwiesen bekommen. Bei einem Bilanzansatz der Nachbesserungsrechte von 330 T € bleiben auch für den Gewinn noch 1,5 Mio. € übrig. Ein zusätzliches Ergebnis von 3,5 € pro Aktie!
Gut gemacht Herr Wiederhold!
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.396.316 von NETTI_II am 24.11.11 20:21:09Ich finde das Ergebnis aus den Böhler-Uddeholm-Verfahren sehr, sehr gut
Die Summe, welche der SCI AG zufließen ist im Vergleich zur Marktkapitalisierung sehr beachtlich. Der jetzt festgelegte Wert orientiert sich am oberen Ende der vom Gutachten festgelegten Spanne.
Nach meiner Berechnung werden es rund 2,26 Mio. Euro sein (307.500 Nachbesserungsrechte x 6,50 Euro + 307.500 x 0,87 Euro Zins für rund 2,5 Jahre).
Pro Aktie entspricht dies einem Liquiditätszufluss von 4,98 Euro
Und der Kurs bzw. die Umsätze in der SCI haben bisher kaum auf die Nachricht reagiert.
Die Summe, welche der SCI AG zufließen ist im Vergleich zur Marktkapitalisierung sehr beachtlich. Der jetzt festgelegte Wert orientiert sich am oberen Ende der vom Gutachten festgelegten Spanne.
Nach meiner Berechnung werden es rund 2,26 Mio. Euro sein (307.500 Nachbesserungsrechte x 6,50 Euro + 307.500 x 0,87 Euro Zins für rund 2,5 Jahre).
Pro Aktie entspricht dies einem Liquiditätszufluss von 4,98 Euro
Und der Kurs bzw. die Umsätze in der SCI haben bisher kaum auf die Nachricht reagiert.
Di, 15.11.11 10:52
Brilliant Aktionär beantragt Bestellung eines Sonderprüfers
Gnarrenburg (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der Brilliant Aktiengesellschaft (ISIN DE0005272702/ WKN 527270) gibt bekannt, dass der Aktionär SCI AG (ISIN DE0006051014/ WKN 605101) mit Datum vom 07.10.2011 beim Landgericht Hannover die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß §§ 142 (2) AktG, 315 AktG beantragt hat. Die Sonderprüfung soll zum Gegenstand die Beziehungen der Brilliant Aktiengesellschaft zu verbundene Unternehmen im Geschäftsjahr 2010 haben.
Brilliant Aktionär beantragt Bestellung eines Sonderprüfers
Gnarrenburg (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der Brilliant Aktiengesellschaft (ISIN DE0005272702/ WKN 527270) gibt bekannt, dass der Aktionär SCI AG (ISIN DE0006051014/ WKN 605101) mit Datum vom 07.10.2011 beim Landgericht Hannover die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß §§ 142 (2) AktG, 315 AktG beantragt hat. Die Sonderprüfung soll zum Gegenstand die Beziehungen der Brilliant Aktiengesellschaft zu verbundene Unternehmen im Geschäftsjahr 2010 haben.
in Stuttgart stehen die heute bei 15.086,00
aber leider hat mir die für den Kurs keiner
abgenommen.
Mist und ich hatte mir schon ein Schiff gekauft. Ist aber wieder storniert.
aber leider hat mir die für den Kurs keiner
abgenommen.
Mist und ich hatte mir schon ein Schiff gekauft. Ist aber wieder storniert.
Bekannte Mitteilung zu Böhler-Uddeholm - andere Quelle:
http://derstandard.at/1319183779138/Voestalpine-erhoeht-Abfi…
http://derstandard.at/1319183779138/Voestalpine-erhoeht-Abfi…
Für mich immer noch ein Basis Investment !
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.483.821 von emmas76 am 15.12.11 09:15:33 DAs sehe ich genau so !
Gestern wurde übrigens ein neues All-time-high in dem Wert erzielt (17,20 Euro). Und das bei dem negativen Börsenumfeld.
Gestern wurde übrigens ein neues All-time-high in dem Wert erzielt (17,20 Euro). Und das bei dem negativen Börsenumfeld.
Ist nur schlecht wenn man Geld braucht und die verkaufen muss.
Sehr schön ! Bei (etwas) anziehenden Kursen steigen die Kurse weiter an ;-)
.. bei (etwas) anziehenden Umsätzen ...
weiß jemand, ob durch die Kapitalherabsetzung der Basispreis der Kaufoptionen verändert wird? Mir fehlt diese Information, weil ich 2011 nicht bei der Hauptversammlung war.
SCI wird wahrscheinlich ein hervorragendes Ergebnis berichten für 2011, das um so mehr glänzt, wenn man es mit den Entwicklungen bei andere Beteiligungsunternehmen wie Allerthal und Tokugawa vergleicht.
SCI wird wahrscheinlich ein hervorragendes Ergebnis berichten für 2011, das um so mehr glänzt, wenn man es mit den Entwicklungen bei andere Beteiligungsunternehmen wie Allerthal und Tokugawa vergleicht.
denke das müsste so sein, aber wissen tu ich das auch nicht.
Hier meine aktuellen Informationen zu SCI AG:
Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung soll um den 30. Januar sein.
Innotec gilt weiter als Kerninvestment und wird gehalten.
Orascom steht zur Disposition.
Termin für Zufluss von Voest ist offen, da noch nicht alle Antragsteller dem vor dem Gremium geschlossenen Vergleich zugestimmt haben und es deswegen keine gerichtliche Feststellung dieses Vergleichs gibt.
Es gibt keine konkrete Planungen für eine Kapitalerhöhung.
Hier meine aktuellen Informationen zu SCI AG:
Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung soll um den 30. Januar sein.
Innotec gilt weiter als Kerninvestment und wird gehalten.
Orascom steht zur Disposition.
Termin für Zufluss von Voest ist offen, da noch nicht alle Antragsteller dem vor dem Gremium geschlossenen Vergleich zugestimmt haben und es deswegen keine gerichtliche Feststellung dieses Vergleichs gibt.
Es gibt keine konkrete Planungen für eine Kapitalerhöhung.
Herr Wiederhold macht einen extrem guten Job ich kann mich nicht erinnern wann die AG mal keinen Gewinn hatte. Eine solide und gute Arbeit. Respekt !
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.593.928 von herrmannkrages am 14.01.12 08:25:46Das war 2008!
Ist also noch gar nicht so lange her. Spricht nicht für Dein Gedächtnis...
Ist also noch gar nicht so lange her. Spricht nicht für Dein Gedächtnis...
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.593.928 von herrmannkrages am 14.01.12 08:25:46Insgesamt wirklich ein sehr respektables Unternehmen, da darf man ruhig mal spicken
Jo stimmt vergesse ab und zu wohl was
Von der Seite iva.or.at Newsletter von heute:
"Squeeze out Böhler-Uddeholm
Es kam aus organisatorischen und formalen Gründen zu einer ärgerlichen Verzögerung. Es ist damit zu rechnen, dass der Vergleich in Kürze gerichtlich bestätigt wird, wodurch die Auszahlung von 6,50 plus Zinsen erfolgen kann. Besonders freuen kann sich der deutsche Spezialist SCI-AG www.sci-ag.de, die über 300.000 Stück Nachbesserungsansprüche um knapp über 1 € erwarb. "
"Squeeze out Böhler-Uddeholm
Es kam aus organisatorischen und formalen Gründen zu einer ärgerlichen Verzögerung. Es ist damit zu rechnen, dass der Vergleich in Kürze gerichtlich bestätigt wird, wodurch die Auszahlung von 6,50 plus Zinsen erfolgen kann. Besonders freuen kann sich der deutsche Spezialist SCI-AG www.sci-ag.de, die über 300.000 Stück Nachbesserungsansprüche um knapp über 1 € erwarb. "
Bei dem jetzt abgeschlossenen Verfahren bei der Computerlinks AG war dei SCI AG auch wieder mit dabei :-)
http://www.gsc-research.de/gsc/nachrichten/detailansicht/ind…
http://www.gsc-research.de/gsc/nachrichten/detailansicht/ind…
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.931.463 von Ahnung? am 20.03.12 20:19:15Ja weiss einer wie viele er bei BUG vertrag eingerreicht hat?schätze mal so das der herr wiederhold da auch gut stücke eingerreicht hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.985.258 von daPietro am 01.04.12 09:05:29Böhler Nachbesserung ist doch EUR 6,5 plus Zinsen - Im GB steht was völlig anderes?
Wer kennt sich aus?
Wer kennt sich aus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.985.258 von daPietro am 01.04.12 09:05:29GB gefällt mir auch
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 7. Mai 2012 um 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2011
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 1.687.003,22 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von insgesamt EUR 14.300,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2011 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 16. April 2012 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 30. April 2012 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 452.390,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.015 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 448.231 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im März 2012
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 30.03.2012
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 7. Mai 2012 um 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2011
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 1.687.003,22 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von insgesamt EUR 14.300,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2011 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 16. April 2012 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 30. April 2012 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 452.390,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.015 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 448.231 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im März 2012
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 30.03.2012
Bei gsc-research ist ein Bericht der HV kostenfrei abrufbar !
Überschrift: Böhler-Uddeholm wird NAV kräftigen Schub verleihen.
http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…
Überschrift: Böhler-Uddeholm wird NAV kräftigen Schub verleihen.
http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…
Böhler-Abfindungserhöhung ist eingegangen laut aktuellem Aktionärsbrief. NAV laut HV-Präsi auf der Homepage bei 17,23, hinzu kommt noch der Anteil Böhler, d.h. NAV aktuell bei >21 EUR.
Sehr gut,würde mich freuen wenn die Aktionäre auch was sehen mit div,aber sieht wohl nicht so aus.lg
Imnmerhin gab es vor ein paar Wochen schon 1,50 EUR Ausschüttung pro Aktie. Und in so schlechten Händen ist das Geld ja auch nicht. Ich kenne jedenfalls keine bessere Nebenwerte-Beteiligungsgesellschaft.
Mit dem Geldzufluss von Böhler-Uddeholm dürfte sich der NAV, nach meiner "Schätzung", so um die 23 Euro je Aktie bewegen. Der Kurs dürfte also noch Luft nach oben haben.
aus dem aktuellen HV-Bericht der GSC:
Anschließend kam der Vorstand auf den Themenkomplex Böhler-Uddeholm zu sprechen. SCI hält dort rund 300.000 Nachbesserungsrechte. Der am 24. November 2011 beschlossene Vergleich sieht eine Erhöhung um 6,50 Euro vor. Mit der Verzinsung von 5,19 Prozent seit Juni 2008 würde sich die Summe auf etwa 7,80 Euro je Nachbesserungsrecht belaufen. Der Vergleich muss jedoch noch vom Handelsgericht Wien bestätigt werden. Dieses hatte einige Vollmachten bemängelt, Herr Wiederhold zeigte sich aber zuversichtlich, dass es sich dabei nur noch um Formalien handelt. Angesichts der Verzinsung von 5,19 Prozent werde die Wartezeit der SCI AG auf die Auszahlung aber angenehm versüßt, so der Vorstand. Die Nachbesserungsrechte waren innerhalb von zwei Angeboten zu durchschnittlich 1,12 Euro erworben worden.
- Cashzufluss 300.000 x 7,80 = 2,34 mio.
- NAV-Effekt aber kleiner, da die Nachbesserungsrechte vorher mit dem Kaufkurs um 1,10/1,20 in den Büchern standen, d.h. 300.000 x [7,80-1,20]= 2 mio. EUR oder 4,40 EUR p.A.
- Zu berücksichtigen ist, daß die steuerliche Lage noch nicht ganz klar ist, d.h. möglicherweise geht von dem Betrag noch was ab
- aktueller NAV damit 17,23 EUR + 4,40 = 21,60 EUR
Anschließend kam der Vorstand auf den Themenkomplex Böhler-Uddeholm zu sprechen. SCI hält dort rund 300.000 Nachbesserungsrechte. Der am 24. November 2011 beschlossene Vergleich sieht eine Erhöhung um 6,50 Euro vor. Mit der Verzinsung von 5,19 Prozent seit Juni 2008 würde sich die Summe auf etwa 7,80 Euro je Nachbesserungsrecht belaufen. Der Vergleich muss jedoch noch vom Handelsgericht Wien bestätigt werden. Dieses hatte einige Vollmachten bemängelt, Herr Wiederhold zeigte sich aber zuversichtlich, dass es sich dabei nur noch um Formalien handelt. Angesichts der Verzinsung von 5,19 Prozent werde die Wartezeit der SCI AG auf die Auszahlung aber angenehm versüßt, so der Vorstand. Die Nachbesserungsrechte waren innerhalb von zwei Angeboten zu durchschnittlich 1,12 Euro erworben worden.
- Cashzufluss 300.000 x 7,80 = 2,34 mio.
- NAV-Effekt aber kleiner, da die Nachbesserungsrechte vorher mit dem Kaufkurs um 1,10/1,20 in den Büchern standen, d.h. 300.000 x [7,80-1,20]= 2 mio. EUR oder 4,40 EUR p.A.
- Zu berücksichtigen ist, daß die steuerliche Lage noch nicht ganz klar ist, d.h. möglicherweise geht von dem Betrag noch was ab
- aktueller NAV damit 17,23 EUR + 4,40 = 21,60 EUR
sci hat sich mit ca. 370k euro an cybio beteiligt (immerhin mehr als 3% der stimmrechte). hoffen wohl auf ein höheres angebot von analytik jena, bzw. werden nach squeze out ein spruchverfahren anstreben.
oder wollen die auf > 5% hinaus um analytik jena richtig zu ärgern?
gutes investieren in den schwierigen zeiten und gute nacht
sajo
oder wollen die auf > 5% hinaus um analytik jena richtig zu ärgern?
gutes investieren in den schwierigen zeiten und gute nacht
sajo
Es gibt einen neuen Aktinärsbrief. NAV liegt bei 20,10 Euro
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der MVS Miete Vertrieb Service AG
Wertpapierkennnummer 665680, ISIN: DE0006656804
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der MVS Miete Vertrieb Service AG an, ihre Aktien (WKN 665680, ISIN DE0006656804) zum Preis von 1,80 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 50.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
31. August 2012, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der MVS Miete Vertrieb Service AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 31. August 2012, 18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien, bei Vorliegen eines von der Depotbank bestätigten und auf den Eingang des Kaufpreises bedingten Übertragungsauftrages auch vorab, auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im August 2012
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 02.08.2012
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der MVS Miete Vertrieb Service AG
Wertpapierkennnummer 665680, ISIN: DE0006656804
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der MVS Miete Vertrieb Service AG an, ihre Aktien (WKN 665680, ISIN DE0006656804) zum Preis von 1,80 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 50.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am
31. August 2012, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der MVS Miete Vertrieb Service AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 31. August 2012, 18:00 Uhr gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien, bei Vorliegen eines von der Depotbank bestätigten und auf den Eingang des Kaufpreises bedingten Übertragungsauftrages auch vorab, auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im August 2012
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 02.08.2012
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.429.208 von sajo131 am 27.07.12 00:16:16Wieder ein Neuer aus Dezember.
NAV 20,70.
Schöne Feiertage
NAV 20,70.
Schöne Feiertage
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG
WKN HAST00 / ISIN DE000HAST002
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Hansen Sicherheitstechnik AG an, ihre Aktien (WKN HAST00 / ISIN DE000HAST002) zum Preis von 30,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 3.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 25. Januar 2013, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien, bei Vorliegen eines von der Depotbank bestätigten und auf den Eingang des Kaufpreises bedingten Übertragungsauftrages auch vorab, auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im Januar 2013
SCI AG
Vorstand
ebundesanzeiger vom 11.01.2013
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG
WKN HAST00 / ISIN DE000HAST002
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Hansen Sicherheitstechnik AG an, ihre Aktien (WKN HAST00 / ISIN DE000HAST002) zum Preis von 30,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 3.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 25. Januar 2013, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien, bei Vorliegen eines von der Depotbank bestätigten und auf den Eingang des Kaufpreises bedingten Übertragungsauftrages auch vorab, auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im Januar 2013
SCI AG
Vorstand
ebundesanzeiger vom 11.01.2013
Heute gingen 1.000 Aktien zu "günstigen" Kursen in Hamburg um !
dürfte ein ganz netter Gewinn für SCI übrig bleiben...
Brilliant Aktiengesellschaft
Gnarrenburg
Bekanntmachung gemäß Art. 142 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 149 AktG
Der Aktionär SCI AG (Antragstellerin), Usingen, hatte mit Datum vom 7. Oktober 2011 beim Landgericht Hannover die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß §§ 142 (2) AktG, 315 AktG beantragt. Die Sonderprüfung sollte zum Gegenstand die Beziehungen der Brilliant Aktiengesellschaft (Antragsgegnerin) zu verbundene Unternehmen im Geschäftsjahr 2010 haben.
Die Antragstellerin hat am 20. März 2013 Folgendes erklärt:
„In dem von der SCI AG gegenüber Brilliant Aktiengesellschaft unter dem 7. Oktober 2011 vor dem Landgericht Hannover zur Geschäfts-Nr.: 25 O 53/11 eingeleitete Verfahren zur Bestellung eines Sonderprüfers wird die SCI AG dem Gericht den Verlust ihrer Aktionärseigenschaft anzeigen und mangels rechtlichem Interesse an der Fortführung der Sonderprüfung den Antrag auf Bestellung des Sonderprüfers für erledigt erklären sowie vorsorglich erklären, den Antrag zurücknehmen. Das Landgericht Hannover und das OLG Celle hatten bereits entschieden, dass die Kosten des Rechtsstreits von der Brilliant Aktiengesellschaft zu tragen sind.“
Dieser Erklärung liegt nachfolgende Vereinbarung mit der Mehrheitsaktionärin der Antragsgegnerin, der The National Lighting Company Ltd. (NLC), Poole, Großbritannien, zu Grunde:
„ 1.
Die SCI AG verkauft an die NLC die von ihm an der Brilliant Aktiengesellschaft gehaltenen 8.109 Stückaktien (ISIN:
DE _0005272702).
2.
Mitverkauft sind alle dem Verkäufer zustehenden Vermögenswerten in den Stückaktien verkörperten Nebenrechte (Gewinnbezugsrecht bzw. Dividendenberechtigung) nach dem heutigen Stande.
3.
Der Verkauf der Stückaktien erfolgt mit sofortiger Wirkung und mit Gewinnbezugs- recht bzw. Dividendenberechtigung ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres, d.h. ab dem 1. Januar 2013 an.
4.
Der Kaufpreis beträgt pro verkaufte Stückaktie € 50,00, insgesamt also € 405.450,00.“
Gnarrenburg, im April 2013
Brilliant Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Brilliant Aktiengesellschaft
Gnarrenburg
Bekanntmachung gemäß Art. 142 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 149 AktG
Der Aktionär SCI AG (Antragstellerin), Usingen, hatte mit Datum vom 7. Oktober 2011 beim Landgericht Hannover die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß §§ 142 (2) AktG, 315 AktG beantragt. Die Sonderprüfung sollte zum Gegenstand die Beziehungen der Brilliant Aktiengesellschaft (Antragsgegnerin) zu verbundene Unternehmen im Geschäftsjahr 2010 haben.
Die Antragstellerin hat am 20. März 2013 Folgendes erklärt:
„In dem von der SCI AG gegenüber Brilliant Aktiengesellschaft unter dem 7. Oktober 2011 vor dem Landgericht Hannover zur Geschäfts-Nr.: 25 O 53/11 eingeleitete Verfahren zur Bestellung eines Sonderprüfers wird die SCI AG dem Gericht den Verlust ihrer Aktionärseigenschaft anzeigen und mangels rechtlichem Interesse an der Fortführung der Sonderprüfung den Antrag auf Bestellung des Sonderprüfers für erledigt erklären sowie vorsorglich erklären, den Antrag zurücknehmen. Das Landgericht Hannover und das OLG Celle hatten bereits entschieden, dass die Kosten des Rechtsstreits von der Brilliant Aktiengesellschaft zu tragen sind.“
Dieser Erklärung liegt nachfolgende Vereinbarung mit der Mehrheitsaktionärin der Antragsgegnerin, der The National Lighting Company Ltd. (NLC), Poole, Großbritannien, zu Grunde:
„ 1.
Die SCI AG verkauft an die NLC die von ihm an der Brilliant Aktiengesellschaft gehaltenen 8.109 Stückaktien (ISIN:
DE _0005272702).
2.
Mitverkauft sind alle dem Verkäufer zustehenden Vermögenswerten in den Stückaktien verkörperten Nebenrechte (Gewinnbezugsrecht bzw. Dividendenberechtigung) nach dem heutigen Stande.
3.
Der Verkauf der Stückaktien erfolgt mit sofortiger Wirkung und mit Gewinnbezugs- recht bzw. Dividendenberechtigung ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres, d.h. ab dem 1. Januar 2013 an.
4.
Der Kaufpreis beträgt pro verkaufte Stückaktie € 50,00, insgesamt also € 405.450,00.“
Gnarrenburg, im April 2013
Brilliant Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.410.583 von schaerholder am 11.04.13 15:10:34Der Gewinn aus diesem Geschäft dürfte für SCI über 100 % liegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.413.703 von Ahnung? am 11.04.13 21:23:51Ja dann kauft doch mal, denn keine Bewegung bringt ja auch nix
Wird SCI auch eine Klage auf Nachzahlung der Dividenden bei Kunert einreichen?
Auch hier ein gutes Näschen bewiesen. Fraglich ist wieviele Aktien angedient wurden....
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG
WKN HAST00 / ISIN DE000HAST002
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Hansen Sicherheitstechnik AG an, ihre Aktien (WKN HAST00 / ISIN DE000HAST002) zum Preis von 30,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 3.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 25. Januar 2013, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien, bei Vorliegen eines von der Depotbank bestätigten und auf den Eingang des Kaufpreises bedingten Übertragungsauftrages auch vorab, auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im Januar 2013
SCI AG
Vorstand
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG
WKN HAST00 / ISIN DE000HAST002
Die SCI AG, Usingen bietet den Aktionären der Hansen Sicherheitstechnik AG an, ihre Aktien (WKN HAST00 / ISIN DE000HAST002) zum Preis von 30,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf insgesamt 3.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 25. Januar 2013, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies innerhalb der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen, Fax 06081-688051, vorzugsweise mittels eines unter www.sci-ag.de (Menüpunkt Dokumente) erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Aktien wie dort beschrieben an die SCI AG zu liefern. Der Kaufpreis wird unmittelbar nach Eingang der Aktien, bei Vorliegen eines von der Depotbank bestätigten und auf den Eingang des Kaufpreises bedingten Übertragungsauftrages auch vorab, auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Usingen, im Januar 2013
SCI AG
Vorstand
Sehr geehrte Aktionäre,
in einem tendenziell aufwärts gerichteten Marktumfeld entwickelt sich das Portfolio der SCI AG weiter positiv. Der
NAV liegt bei rd. 21,50 EUR und damit erneut auf einem Allzeithoch.
Getragen wurde diese Entwicklung von der gesamten Breite des gesamtmarktsensiblen Anteils unseres Portfolios.
Hervorzuheben sind hierbei der weiterhin bestehende Kursauftrieb bei InnoTec und die Entwicklung unserer
lettischen Beteiligung Valmieras stikla šķiedra, einem in Riga und an deutschen Regionalbörsen notierten
Glasfaser-Hersteller mit deutschen Mehrheitsaktionären, dessen Kurs sich seit unserem Einstieg fast
verdreifacht hat.
Der aus Abfindungswerten bestehende Anteil unseres Portfolios, der aufgrund bereits feststehender
Abfindungskonditionen nicht in vollem Maße von der Stärke des Aktienmarktes profitiert, zeigt seine
Perfomance durch ein steigendes und mit nur geringen Einreichungsverlusten verbundenes
Einreichungsvolumen (akt. 20,2 Mio. EUR). Hier können wir derzeit zwei Effekte ausmachen: zum Einen
werden die Abfindungssituationen komplexer (z.B. grenzüberschreitende Verschmelzungen) mit der Folge
erhöhter Researchleistung bei der Identifizierung von Chancen und zusätzlichem Aufwand beim Betreiben
des Spruchverfahrens, zum Anderen finden wir interessante Abfindungssituationen zunehmend auch
außerhalb Deutschlands (insb. Österreich), wo wir auf weniger „Mitinteressenten“ an derartigen
Sondersituationen stoßen und deshalb niedrige Aufgelder zahlen, bis hin zu Einreichungen mit Gewinn wie
kürzlich bei der länderübergreifenden Verschmelzung (Österreich/Frankreich) von Intercell auf Valneva.
in einem tendenziell aufwärts gerichteten Marktumfeld entwickelt sich das Portfolio der SCI AG weiter positiv. Der
NAV liegt bei rd. 21,50 EUR und damit erneut auf einem Allzeithoch.
Getragen wurde diese Entwicklung von der gesamten Breite des gesamtmarktsensiblen Anteils unseres Portfolios.
Hervorzuheben sind hierbei der weiterhin bestehende Kursauftrieb bei InnoTec und die Entwicklung unserer
lettischen Beteiligung Valmieras stikla šķiedra, einem in Riga und an deutschen Regionalbörsen notierten
Glasfaser-Hersteller mit deutschen Mehrheitsaktionären, dessen Kurs sich seit unserem Einstieg fast
verdreifacht hat.
Der aus Abfindungswerten bestehende Anteil unseres Portfolios, der aufgrund bereits feststehender
Abfindungskonditionen nicht in vollem Maße von der Stärke des Aktienmarktes profitiert, zeigt seine
Perfomance durch ein steigendes und mit nur geringen Einreichungsverlusten verbundenes
Einreichungsvolumen (akt. 20,2 Mio. EUR). Hier können wir derzeit zwei Effekte ausmachen: zum Einen
werden die Abfindungssituationen komplexer (z.B. grenzüberschreitende Verschmelzungen) mit der Folge
erhöhter Researchleistung bei der Identifizierung von Chancen und zusätzlichem Aufwand beim Betreiben
des Spruchverfahrens, zum Anderen finden wir interessante Abfindungssituationen zunehmend auch
außerhalb Deutschlands (insb. Österreich), wo wir auf weniger „Mitinteressenten“ an derartigen
Sondersituationen stoßen und deshalb niedrige Aufgelder zahlen, bis hin zu Einreichungen mit Gewinn wie
kürzlich bei der länderübergreifenden Verschmelzung (Österreich/Frankreich) von Intercell auf Valneva.
Da hat einer 1500 Aktien verschenkt?
Immer noch keine HV-Einladung draußen. Dauert dieses Jahr aber recht lange. Bin mal gespannt wie das Ergebnis 2012 ausgefallen ist.
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 23. August 2013 um 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 4.351.981,81 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Stefan Süring, Bad Homburg v.d.H. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von insgesamt EUR 21.450,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2012 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 2. August 2013 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 16. August 2013 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081/688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 452.390,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 0 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 452.390 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im Juli 2013
Der Vorstand
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 23. August 2013 um 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 4.351.981,81 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Stefan Süring, Bad Homburg v.d.H. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von insgesamt EUR 21.450,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2012 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 2. August 2013 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 16. August 2013 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081/688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 452.390,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 0 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 452.390 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im Juli 2013
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.063.621 von schaerholder am 17.07.13 15:10:35SCI hat in 2012 nicht schlecht verdient. Vergleicht mal den Bilanzgewinn in der Tagesordnung im dem der Hautpversammlung im letzten Jahr! Da ergibt sich eine massive Steigerung.
Wenn ich richtig gerechnet habe, unter Einrechnung der gezahlten Dividenden und mit einem Einstand von 2,50 Euro, dann hat sich der NAV auf das ca. Zehnfache erhöht in 12 Jahren bis 2012. Die Nachbesserungsrechte sind im NAV enthalten.
Durchschnittsrendite 21,1% jährlich.
Ab 2008 hat sich die Erfolgskurve allerdings etwas abgeflacht.
Durchschnittsrendite 21,1% jährlich.
Ab 2008 hat sich die Erfolgskurve allerdings etwas abgeflacht.
Einer der besten Beteiligungsfirmen die ich kenne !
Ist wer bei der Hauptversammlung und kann berichten ?
Der Kurs ist ja am Tage der Hauptversammlung hoch gab es gute Nachrichten ?
Bericht kostenlos bei GSC
Nachdem es bei Sci Top läuft konnte auch die Beteiligung am Mantel softmatic interessant werden
Heute hoher Einzelumsatz für den Wert.
Die gehandelten 3.966 Stück zu 19,50 Euro waren wohl ein "abgesprochenes" Geschäft.
Die gehandelten 3.966 Stück zu 19,50 Euro waren wohl ein "abgesprochenes" Geschäft.
Sehr geehrte Aktionäre,
in dem Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für Aktien der Constantia Packaging AG, Wien (Squeeze-Out im August 2010, Barabfindung 47,00 EUR) ist uns heute das vom Gericht in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten zugegangen. Es kommt auf einen Wert von 68,08 EUR bis 71,82 EUR je Aktie.
Auf dieser Basis würde die auf die SCI AG entfallende Nachbesserung 378 TEUR bis 445 TEUR zuzüglich Zinsen betragen.
Das weitere Vorgehen wird in einer Verhandlung am 11. November in Wien erörtert werden.
in dem Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für Aktien der Constantia Packaging AG, Wien (Squeeze-Out im August 2010, Barabfindung 47,00 EUR) ist uns heute das vom Gericht in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten zugegangen. Es kommt auf einen Wert von 68,08 EUR bis 71,82 EUR je Aktie.
Auf dieser Basis würde die auf die SCI AG entfallende Nachbesserung 378 TEUR bis 445 TEUR zuzüglich Zinsen betragen.
Das weitere Vorgehen wird in einer Verhandlung am 11. November in Wien erörtert werden.
Kommtda ein Aktienrückkauf
Neue Ausgabe der Small Cap Ideas ist auf der Homepage online:
http://www.sci-ag.de/idea.htm?action=1
http://www.sci-ag.de/idea.htm?action=1
SCI AG, Weilburger Str. 6, 61250 Usingen
______________________________________________________
An die
Aktionäre der SCI AG
Usingen, 7. November 2013
Aktionärsinformation November 2013
Sehr geehrte Aktionäre,
der deutsche Aktienmarkt bewegt sich weiterhin auf historischen Höchstständen. Dass die Märkte immer stärker
am Tropf der Notenbanken hängen ist inzwischen für jedermann ersichtlich, die konjunkturelle Entwicklung trägt
die Hausse erkennbar nicht. Somit wird mit weiter steigenden Aktienkursen auch die Fallhöhe größer, wenn die
Politik des billigen Geldes beendet oder dies auch nur angekündigt wird.
Getragen von dieser festen Marktentwicklung bewegt sich auch das Portfolio der SCI mit einem inneren Wert von
23,30 EUR je Aktie weiter auf Rekordniveau. Einzelne Entwicklungen sind nicht herauszuheben; das Portfolio
profitiert in seiner gesamten Breite von dem im Markt zu verspürenden Kaufdruck.
Die größten Positionen sind derzeit InnoTec, caatoosee, IFA Hotel, CyBio und Valmieras stikla šķiedra (Lettland).
Das Einreichungsvolumen liegt unverändert bei 20,2 Mio., wir erwarten hier jedoch einen Anstieg durch das vor
kurzem angelaufene Kaufangebot für Nachzahlungsansprüche auf Barabfindung und Verschmelzungsverhältnis
für Intercell-Aktien.
Am 11. November wird in Wien das Spruchverfahren zum Squeeze-Out der Constantia Packaging AG verhandelt.
Auf Basis des vor einigen Tagen vorgelegten Gutachtens würde sich für die SCI AG eine Nachbesserung von 378-
445 TEUR zzgl. Zinsen ergeben. Im NAV sind diese Nachbesserungsrechte mit knapp 11 TEUR enthalten.
Mit freundlichem Gruß
Wiederhold
Vorstand
Kontoverbindung:
Frankfurter Sparkasse von 1822 Vorstand: Oliver Wiederhold
BLZ 500 502 01 Aufsichtsratsvorsitzender: Wilhelm Nachtigall
Kto. 200 160 311 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HR B 8761
Weilburger Str. 6
61250 Usingen
Tel: 06081-688050
Fax: 06081-688051
e-mail info@sci-ag.de
Internet www.sci-ag.de
______________________________________________________
An die
Aktionäre der SCI AG
Usingen, 7. November 2013
Aktionärsinformation November 2013
Sehr geehrte Aktionäre,
der deutsche Aktienmarkt bewegt sich weiterhin auf historischen Höchstständen. Dass die Märkte immer stärker
am Tropf der Notenbanken hängen ist inzwischen für jedermann ersichtlich, die konjunkturelle Entwicklung trägt
die Hausse erkennbar nicht. Somit wird mit weiter steigenden Aktienkursen auch die Fallhöhe größer, wenn die
Politik des billigen Geldes beendet oder dies auch nur angekündigt wird.
Getragen von dieser festen Marktentwicklung bewegt sich auch das Portfolio der SCI mit einem inneren Wert von
23,30 EUR je Aktie weiter auf Rekordniveau. Einzelne Entwicklungen sind nicht herauszuheben; das Portfolio
profitiert in seiner gesamten Breite von dem im Markt zu verspürenden Kaufdruck.
Die größten Positionen sind derzeit InnoTec, caatoosee, IFA Hotel, CyBio und Valmieras stikla šķiedra (Lettland).
Das Einreichungsvolumen liegt unverändert bei 20,2 Mio., wir erwarten hier jedoch einen Anstieg durch das vor
kurzem angelaufene Kaufangebot für Nachzahlungsansprüche auf Barabfindung und Verschmelzungsverhältnis
für Intercell-Aktien.
Am 11. November wird in Wien das Spruchverfahren zum Squeeze-Out der Constantia Packaging AG verhandelt.
Auf Basis des vor einigen Tagen vorgelegten Gutachtens würde sich für die SCI AG eine Nachbesserung von 378-
445 TEUR zzgl. Zinsen ergeben. Im NAV sind diese Nachbesserungsrechte mit knapp 11 TEUR enthalten.
Mit freundlichem Gruß
Wiederhold
Vorstand
Kontoverbindung:
Frankfurter Sparkasse von 1822 Vorstand: Oliver Wiederhold
BLZ 500 502 01 Aufsichtsratsvorsitzender: Wilhelm Nachtigall
Kto. 200 160 311 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HR B 8761
Weilburger Str. 6
61250 Usingen
Tel: 06081-688050
Fax: 06081-688051
e-mail info@sci-ag.de
Internet www.sci-ag.de
Gute Leistung !
verhandlung in wien (constantia pack.) war ergebnislos und wird auf ende januar vertagt.
laufen immerhin schön weiter zinsen auf.
laufen immerhin schön weiter zinsen auf.
Nach den guten Zahlen bei Allerthal und Scherzer hoffe ich mal die hier werden besser.
Langsam sollten auch hier mal Zahlen kommen
wie war das Ergebnis der Verhandlungen mit Constantia. sollte ja ende Januar sein
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 9. Mai 2014 um 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen
quelle bundesanzeiger vom 02.04.2014
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2013
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 4.819.444,17 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Stefan Süring, Bad Homburg v.d.H. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von insgesamt EUR 18.125,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 18. April 2014 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 2. Mai 2014 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 452.390,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 0 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 452.390 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im März 2014
Der Vorstand
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 9. Mai 2014 um 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Wernborn (Eichkopfhalle), An der Eichkopfhalle, Ortsteil Wernborn, 61250 Usingen
quelle bundesanzeiger vom 02.04.2014
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2013
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 4.819.444,17 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Stefan Süring, Bad Homburg v.d.H. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von insgesamt EUR 18.125,00 (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 18. April 2014 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 2. Mai 2014 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 452.390,00. Es ist eingeteilt in 452.390 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 0 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 452.390 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im März 2014
Der Vorstand
NAV je Aktie zum 31.12.13 bei rund 24 Euro. Innotec, wohl die größte Depotposition bei SCI hat seither weiter zugelegt. Die Aktie sollt die 20 Euro-Grenze eigentlich überwinden.
Kann wer von der heutigen HV berichten ? Danke
Ein Bericht über die Hauptversammlung ist schon bei gsc-research kostenlos verfügbar...
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.959.272 von Muckelius am 11.05.14 07:19:46Danke wie immer Grundsoliede
IFA hotel ist einer der Größten Posten bei sci
Glückwunsch an die Organe bei SCI hier wird seid Jahren gute arbeit gemacht.
Still und leise hier aber aus meiner Sicht extrem gut das Team hier
Das Engagement an der IFA Hotel & Touristik AG rauscht massiv in den (Börsen-)Keller. Die extrem marktenge Aktie der SCI AG hält sich (noch) recht gut.
SCI AG, Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82, 61250 Usingen
______________________________________________________
An die
Aktionäre der SCI AG
Usingen, 30. Oktober 2014
Aktionärsinformation Oktober 2014
Sehr geehrte Aktionäre,
mit diesem Aktionärsbrief möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen bei der SCI AG informieren.
Der deutsche Aktienmarkt hat sich inzwischen wieder etwas von den im Juni/Juli erreichten historischen
Höchstständen von knapp über 10.000 Punkten entfernt. Die Volatilität hat sich in den letzten Wochen deutlich
erhöht. Es ist aus unserer Sicht alles andere als sicher, ob es sich bei den Kursrückgängen seit den
Sommermonaten um eine gesunde Konsolidierung nach fast drei Jahren praktisch durchgängig steigenden
Kursen handelt, oder ob die Hausse zu Ende ist und man sich auf eine längere Durststrecke einstellen sollte. Die
derzeitig vielfältigen Krisenherde und potentiellen Gefahren, die mit den Stichworten „Ukraine-Krise“, „Krieg in
Nahost“, „Ebola“, „schwächelnde Konjunktur in Deutschland“ und „ungelöste Probleme in einigen EURO-Staaten“
noch lange nicht abschließend aufgezählt sind und in ihrem potentiellen Einfluss auf die Aktienmärkte derzeit
kaum abgeschätzt werden können, bieten jedenfalls ausreichend „Anlass“ für weitere Kursrückgänge. Der „Grund“
für weitere Kursrückgänge läge aber in jeden Fall in einem absolut gesehen immer noch hohen Kursniveau, bei
dem viele Marktteilnehmer noch auf ansehnlichen Buchgewinnen sitzen und zu Gewinnmitnahmen neigen, sobald
der Aufwärtstrend erkennbar abreißt.
In diesem unsicheren Umfeld bleiben wir defensiv aufgestellt. Wir konzentrieren uns auf unser Kerngeschäft
„Abfindungswerte“, das, soweit dies an den Einreichungsprämien abzulesen ist, derzeit von anderen
Marktteilnehmern vernachlässigt wird. Im klassischen Nebenwerte-Bereich sind es auch eher Sondersituationen,
die wir für interessant halten. Gesamtmarktrisiko vermeiden wir, soweit dies möglich ist.
Unsere größten Positionen sind derzeit InnoTec, Valmiera stikla skiedra (Lettland), caatoosee und die Impreglon
Wandelanleihe. Der NAV der SCI-Aktie liegt derzeit bei 23,30 EUR ist somit seit Jahresbeginn um 2,7% zurück
gegangen. Der DAX liegt, trotz der Kursgewinne in den letzten Tagen, seit Jahresbeginn mit 4,5% im Minus.
Unser Portfolio macht Marktschwankungen nur deutlich unterproportional mit.
Kontoverbindung:
Frankfurter Sparkasse von 1822 Vorstand: Oliver Wiederhold
BLZ 500 502 01 Aufsichtsratsvorsitzender: Wilhelm Nachtigall
Kto. 200 160 311 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HR B 8761
Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82
61250 Usingen
Tel: 06081-9874200
Fax: 06081-9858736
e-mail info@sci-ag.de
Internet www.sci-ag.de
Unsere Position in der InnoTec TSS AG haben wir in den letzten Monaten zu attraktiven Kursen um etwa die
Hälfte reduziert. InnoTec bleibt für uns jedoch auch künftig ein Basisinvestment. Wir müssen dabei allerdings im
Auge behalten dass InnoTec inzwischen eine hohe Korrelation mit dem Gesamtmarkt aufweist.
Die Aktie der Valmieras stikla skiedra hat sich in den letzten Monaten weiter hervorragend entwickelt. Wir sehen
hier immer noch deutliches Potential. Die Aktie hat auch zur Länder-Diversifikation eine wichtige Funktion in
unserem Portfolio.
Bei caatoosee hat sich die zwischenzeitliche Gefahr einer durch Steuernachzahlungen geringer als erwartet
ausfallenden Liquidationsausschüttung deutlich reduziert. Das Investment in caatoosee ist insgesamt im Plan und
wird in 2015 mit der Ausschüttung enden.
Mit der Wandelanleihe der Impreglon haben wir ein Instrument auf einen Abfindungswert im Portfolio. Wir liegen
mit den aktuellen Kursen bereits deutlich über unserem Einstieg und werden das durch die Kontrollerlangung
durch den neuen Hauptaktionär kurzzeitig verbesserte Wandlungsverhältnis nutzen.
Künftig größter Portfoliowert wird die IFA Hotel & Touristik AG werden. Wir beabsichtigen unsere Bezugsrechte
vollständig auszuüben. Die aktuelle Kursschwäche ist der volumenmäßig großen Kapitalerhöhung geschuldet und
aus unserer Sicht temporär. Mittelfristig sollte die gute fundamentale Entwicklung wieder in den Vordergrund
treten.
Nach wie vor verfügen wir auch über eine hohe cash-Quote, so dass wir auf kurzfristig sich bietende
Gelegenheiten schnell reagieren können.
Unser Einreichungsvolumen konnten wir auf aktuell 25,1 Mio. EUR steigern. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass
bei dem Großteil der Einreichungen des laufenden Jahres keine bzw. negative Einreichungsprämien gezahlt
wurden, so dass sich das neu hinzugekommene Einreichungsvolumen nicht im NAV wiederspiegelt.
Unsere – zuletzt in der Hauptversammlung – kommunizierte Absicht, einen Aktienrückkauf durchzuführen, besteht
weiter. Die hierbei angedachte Idee einer Verbriefung und Übertragbarkeit der Andienungsrechte (wie
zwischenzeitlich von Rhön-Klinikum praktiziert) stieß zunächst auf inakzeptable Honorarvorstellungen der
beteiligten Banken und Umsetzungsfragen bei den ausführenden Stellen. Beides betrachten wir inzwischen aber
als lösbar. Der Zeitpunkt der Durchführung ist jedoch noch offen.
Zu guter Letzt möchten wir Sie noch auf unsere neu gestaltete Homepage hinweisen. Unter Beachtung der
rechtlichen Restriktionen möchten wir Ihnen hierüber noch zeitnäher als bisher für Sie wichtige Informationen
bereit stellen.
Mit freundlichem Gruß
Wiederhold
Vorstand
Kontoverbindung:
Frankfurter Sparkasse von 1822 Vorstand: Oliver Wiederhold
BLZ 500 502 01 Aufsichtsratsvorsitzender: Wilhelm Nachtigall
Kto. 200 160 311 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HR B 8761
______________________________________________________
An die
Aktionäre der SCI AG
Usingen, 30. Oktober 2014
Aktionärsinformation Oktober 2014
Sehr geehrte Aktionäre,
mit diesem Aktionärsbrief möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen bei der SCI AG informieren.
Der deutsche Aktienmarkt hat sich inzwischen wieder etwas von den im Juni/Juli erreichten historischen
Höchstständen von knapp über 10.000 Punkten entfernt. Die Volatilität hat sich in den letzten Wochen deutlich
erhöht. Es ist aus unserer Sicht alles andere als sicher, ob es sich bei den Kursrückgängen seit den
Sommermonaten um eine gesunde Konsolidierung nach fast drei Jahren praktisch durchgängig steigenden
Kursen handelt, oder ob die Hausse zu Ende ist und man sich auf eine längere Durststrecke einstellen sollte. Die
derzeitig vielfältigen Krisenherde und potentiellen Gefahren, die mit den Stichworten „Ukraine-Krise“, „Krieg in
Nahost“, „Ebola“, „schwächelnde Konjunktur in Deutschland“ und „ungelöste Probleme in einigen EURO-Staaten“
noch lange nicht abschließend aufgezählt sind und in ihrem potentiellen Einfluss auf die Aktienmärkte derzeit
kaum abgeschätzt werden können, bieten jedenfalls ausreichend „Anlass“ für weitere Kursrückgänge. Der „Grund“
für weitere Kursrückgänge läge aber in jeden Fall in einem absolut gesehen immer noch hohen Kursniveau, bei
dem viele Marktteilnehmer noch auf ansehnlichen Buchgewinnen sitzen und zu Gewinnmitnahmen neigen, sobald
der Aufwärtstrend erkennbar abreißt.
In diesem unsicheren Umfeld bleiben wir defensiv aufgestellt. Wir konzentrieren uns auf unser Kerngeschäft
„Abfindungswerte“, das, soweit dies an den Einreichungsprämien abzulesen ist, derzeit von anderen
Marktteilnehmern vernachlässigt wird. Im klassischen Nebenwerte-Bereich sind es auch eher Sondersituationen,
die wir für interessant halten. Gesamtmarktrisiko vermeiden wir, soweit dies möglich ist.
Unsere größten Positionen sind derzeit InnoTec, Valmiera stikla skiedra (Lettland), caatoosee und die Impreglon
Wandelanleihe. Der NAV der SCI-Aktie liegt derzeit bei 23,30 EUR ist somit seit Jahresbeginn um 2,7% zurück
gegangen. Der DAX liegt, trotz der Kursgewinne in den letzten Tagen, seit Jahresbeginn mit 4,5% im Minus.
Unser Portfolio macht Marktschwankungen nur deutlich unterproportional mit.
Kontoverbindung:
Frankfurter Sparkasse von 1822 Vorstand: Oliver Wiederhold
BLZ 500 502 01 Aufsichtsratsvorsitzender: Wilhelm Nachtigall
Kto. 200 160 311 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HR B 8761
Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82
61250 Usingen
Tel: 06081-9874200
Fax: 06081-9858736
e-mail info@sci-ag.de
Internet www.sci-ag.de
Unsere Position in der InnoTec TSS AG haben wir in den letzten Monaten zu attraktiven Kursen um etwa die
Hälfte reduziert. InnoTec bleibt für uns jedoch auch künftig ein Basisinvestment. Wir müssen dabei allerdings im
Auge behalten dass InnoTec inzwischen eine hohe Korrelation mit dem Gesamtmarkt aufweist.
Die Aktie der Valmieras stikla skiedra hat sich in den letzten Monaten weiter hervorragend entwickelt. Wir sehen
hier immer noch deutliches Potential. Die Aktie hat auch zur Länder-Diversifikation eine wichtige Funktion in
unserem Portfolio.
Bei caatoosee hat sich die zwischenzeitliche Gefahr einer durch Steuernachzahlungen geringer als erwartet
ausfallenden Liquidationsausschüttung deutlich reduziert. Das Investment in caatoosee ist insgesamt im Plan und
wird in 2015 mit der Ausschüttung enden.
Mit der Wandelanleihe der Impreglon haben wir ein Instrument auf einen Abfindungswert im Portfolio. Wir liegen
mit den aktuellen Kursen bereits deutlich über unserem Einstieg und werden das durch die Kontrollerlangung
durch den neuen Hauptaktionär kurzzeitig verbesserte Wandlungsverhältnis nutzen.
Künftig größter Portfoliowert wird die IFA Hotel & Touristik AG werden. Wir beabsichtigen unsere Bezugsrechte
vollständig auszuüben. Die aktuelle Kursschwäche ist der volumenmäßig großen Kapitalerhöhung geschuldet und
aus unserer Sicht temporär. Mittelfristig sollte die gute fundamentale Entwicklung wieder in den Vordergrund
treten.
Nach wie vor verfügen wir auch über eine hohe cash-Quote, so dass wir auf kurzfristig sich bietende
Gelegenheiten schnell reagieren können.
Unser Einreichungsvolumen konnten wir auf aktuell 25,1 Mio. EUR steigern. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass
bei dem Großteil der Einreichungen des laufenden Jahres keine bzw. negative Einreichungsprämien gezahlt
wurden, so dass sich das neu hinzugekommene Einreichungsvolumen nicht im NAV wiederspiegelt.
Unsere – zuletzt in der Hauptversammlung – kommunizierte Absicht, einen Aktienrückkauf durchzuführen, besteht
weiter. Die hierbei angedachte Idee einer Verbriefung und Übertragbarkeit der Andienungsrechte (wie
zwischenzeitlich von Rhön-Klinikum praktiziert) stieß zunächst auf inakzeptable Honorarvorstellungen der
beteiligten Banken und Umsetzungsfragen bei den ausführenden Stellen. Beides betrachten wir inzwischen aber
als lösbar. Der Zeitpunkt der Durchführung ist jedoch noch offen.
Zu guter Letzt möchten wir Sie noch auf unsere neu gestaltete Homepage hinweisen. Unter Beachtung der
rechtlichen Restriktionen möchten wir Ihnen hierüber noch zeitnäher als bisher für Sie wichtige Informationen
bereit stellen.
Mit freundlichem Gruß
Wiederhold
Vorstand
Kontoverbindung:
Frankfurter Sparkasse von 1822 Vorstand: Oliver Wiederhold
BLZ 500 502 01 Aufsichtsratsvorsitzender: Wilhelm Nachtigall
Kto. 200 160 311 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HR B 8761
heute wurde zum Kurs von 19,72 Euro ein sattes Paket von 3750 Aktien umgesetzt
Aktonärsbrief
SCI AG, Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82, 61250 Usingen______________________________________________________
An die
Aktionäre der SCI AG
Usingen, 2. Februar 2015
Aktionärsinformation Februar 2015
Sehr geehrte Aktionäre,
unser lange geplanter Aktienrückkauf steht kurz vor der Durchführung. Wir möchten Ihnen hierzu einige Hinweise
geben und nutzen die Gelegenheit Sie auch über unsere Portfolioentwicklung zu informieren, nicht zuletzt um
Ihnen eine aktuelle Basis für Ihre Entscheidung bezüglich Annahme oder Nichtannahme des
Aktienrückkaufangebotes zu bieten.
Unsere Absicht, den Aktienrückkauf mittels „Andienungsrechten“ umzusetzen, können wir glücklicherweise
realisieren, und dies mit vertretbarem finanziellen Aufwand. Je SCI-Aktie (es zählt der Depotbestand vom Freitag,
6. Februar nach Börsenschluss) wird ein Andienungsrecht (ISIN DE000A1YDBE0, WKN A1YDBE) automatisch
durch Clearstream Banking an die verwahrenden Depotbanken geliefert und in der Folge durch diese in die
einzelnen Depots eingebucht. Dies sollte im Laufe des 9. Februar der Fall sein; die SCI AG hat auf die
Buchungsvorgänge der einzelnen Depotbanken keinen Einfluss und kann diese weder kontrollieren noch
beschleunigen.
Je 20 Andienungsrechte kann 1 SCI-Aktie zum Kurs von 23,00 EUR zum Rückkauf angedient werden. Die SCI AG
wird somit maximal 5% der ausgegebenen Aktien zurück erwerben. Die Andienungsrechte sind übertragbar, ein
börslicher Handel für die Andienungsrechte wird jedoch nicht organisiert.
Die Andienungsrechte sind bis zum 11. März 2015 durch die jeweilige Depotbank an die SCI AG zu übertragen
und die Annahmeerklärung an die Depotbank und die SCI AG zu übersenden. Bis zum 20. März sind dann die
angedienten Aktien zu übertragen. Die von den Depotbanken gesetzten Termine können jeweils etwas früher
liegen. Der Rückkaufpreis wird spätestens fünf Bankarbeitstage nach Übertragung der angedienten Aktien
ausgezahlt. Mit den lang gewählten Fristen kommen wir dem aus dem Aktionärskreis geäußerten Wunsch
entgegen. So bleibt Ihnen ausreichend Zeit, in den Andienungsrechten zu disponieren.
Kontoverbindung:
Frankfurter Sparkasse von 1822 Vorstand: Oliver Wiederhold
BLZ 500 502 01 Aufsichtsratsvorsitzender: Wilhelm Nachtigall
Kto. 200 160 311 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HR B 8761
Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82
61250 Usingen
Tel: 06081-688050
Fax: 06081-688051
e-mail info@sci-ag.de
Internet www.sci-ag.de
Die Depotbanken werden den genauen Ablauf der Kapitalmaßnahme in einem Anschreiben an ihre Depotkunden
mitteilen. Sollten dann noch Fragen bestehen können Sie sich auch gerne an uns wenden.
Der Rückkaufpreis von 23,00 EUR wurde auf Grundlage des zeitnah ermittelten NAV festgelegt, der bei 23,45
EUR liegt.
Bei den größeren Beteiligungen haben sich seit dem letzten Aktionärsbrief keine großen Kursbewegungen
ergeben. Analog zum Gesamtmarkt festere Kurse bei InnoTec wurden durch schwache Kurse bei unserer
lettischen Beteiligung Valmieras kompensiert, die durch die letzte Woche erfolgte Privatisierung des verbliebenen
Staatsanteils zu einem Kurs von 3,14 EUR ausgelöst wurden; wir gehen davon aus dass die alten Höchstkurse
schon bald wieder erreicht werden. Eine (temporär) große Position bildet derzeit die GSW Immobilien AG, die zum
Umtausch in Aktien der Deutsche Wohnen AG vorgesehen sind. Der positive Kursverlauf der Deutsche Wohnen
Aktie führt für uns zu erfreulichen Einreichungsgewinnen.
Die Arbeiten am Jahresabschluss 2014 sind in vollem Gange. Ein Termin für die Hauptversammlung, die wieder in
Usingen stattfinden wird, steht noch nicht fest.
Mit freundlichem Gruß
Wiederhold
Vorstand
Kontoverbindung:
Frankfurter Sparkasse von 1822 Vorstand: Oliver Wiederhold
BLZ 500 502 01 Aufsichtsratsvorsitzender: Wilhelm Nachtigall
Kto. 200 160 311 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HR B 8761
Ein guter Rückkaufskurs sehr gute Arbeit in Ussingen Respekt !
Die Aktie ist anscheinend aktuell nur noch am Börsenplatz Hamburg handelbar!
Ist Wer am Dienstag bei der Hauptversammlung?
Da habe ich mich doch glatt um einen Monat vertan
Aber ich bin auch da noch im Urlaub geht im Juli wer hin
Aber ich bin auch da noch im Urlaub geht im Juli wer hin
Der HV Bericht on GSC Research ist gratis online
Weiß jemand wieviele Schering angedient wurden. Bei beiden Verfahren war SCI jedenfalls als Antragsteller dabei.
Sollte nicht im September die Entscheidung in Sachen Constantia sein? Anscheinend hat sich nichts getan, sonst wäre schon gejubelt worden
SCI AG
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber von Namensaktien der
BEKO Holding AG
ISIN: AT0000A0ZHT2
Die SCI AG, Usingen, Deutschland bietet den Aktionären der BEKO Holding AG an, ihre Namensaktien (ISIN AT0000A0ZHT2, WKN A1T7NL) zu einem Preis von 6,15 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot gilt nur für Stückzahlen von mindestens 50 Aktien je Erwerbs- und Übertragungsvorgang. Den Depotbanken steht es jedoch frei, kleinere Stückzahlen gesammelt abzuwickeln. Das Angebot ist auf insgesamt 100.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 11. Dezember 2015, 18:00 Uhr. Es endet vorzeitig, sobald die von der Hauptversammlung am 20. November 2015 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter gegen eine Barabfindung von 5,80 EUR je Aktie wirksam geworden und eine Disposition des jeweiligen Aktionärs über seine BEKO-Aktien dann nicht mehr möglich ist.
Inhaber von BEKO-Aktien, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82, D-61250 Usingen, Deutschland, Fax +49-6081-688051, info@sci-ag.de, vorzugsweise mittels des unter www.sci-ag.de (Menüpunkt „Dokumente“) erhältlichen Vordruckes „Annahmeerklärung“ zu erklären. Die Abwicklungsmodalitäten sind dort im Einzelnen beschrieben.
Usingen, im November 2015
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 27.11.2015
Usingen
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber von Namensaktien der
BEKO Holding AG
ISIN: AT0000A0ZHT2
Die SCI AG, Usingen, Deutschland bietet den Aktionären der BEKO Holding AG an, ihre Namensaktien (ISIN AT0000A0ZHT2, WKN A1T7NL) zu einem Preis von 6,15 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot gilt nur für Stückzahlen von mindestens 50 Aktien je Erwerbs- und Übertragungsvorgang. Den Depotbanken steht es jedoch frei, kleinere Stückzahlen gesammelt abzuwickeln. Das Angebot ist auf insgesamt 100.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 11. Dezember 2015, 18:00 Uhr. Es endet vorzeitig, sobald die von der Hauptversammlung am 20. November 2015 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter gegen eine Barabfindung von 5,80 EUR je Aktie wirksam geworden und eine Disposition des jeweiligen Aktionärs über seine BEKO-Aktien dann nicht mehr möglich ist.
Inhaber von BEKO-Aktien, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis zum Ende der Angebotsfrist gegenüber der SCI AG, Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82, D-61250 Usingen, Deutschland, Fax +49-6081-688051, info@sci-ag.de, vorzugsweise mittels des unter www.sci-ag.de (Menüpunkt „Dokumente“) erhältlichen Vordruckes „Annahmeerklärung“ zu erklären. Die Abwicklungsmodalitäten sind dort im Einzelnen beschrieben.
Usingen, im November 2015
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 27.11.2015
Mal schauen wie die Zahlen hier für 2015 sind.
Gab es eigentlich mal wieder Aktionärsbrief ich habe zumindest keinen bekommen.
Gab es eigentlich mal wieder Aktionärsbrief ich habe zumindest keinen bekommen.
Kurs zieht langsam mit Umsätzen an. Ist das die Vorfreude auf das Ergebnis 2015 oder spielt hier der Kursanstieg bei IFA Hotel eine Rolle?
Muss sagen gute Zahlen dazu eine Dividende das mag ich
Geht wer zur HV am Freitag ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.033.482 von Huusmeister am 10.08.16 20:57:37War wohl keiner da
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.064.432 von Sven1977 am 15.08.16 20:01:43Bei GSC gibt es einen kostenlosen Bericht
InnotecTSS mit Prognoseerhöhung und 4 % Kursplus . Auch IFA ist die letzten Tage gut gelaufen
Mal sehen wie die Zahlen für 2016 sein werden
Heute sehr große Umsätze. Was ist da los?
Man kann nur hoffen, dass die Gesundheitswelt Aktien (2500?) die Ende 2015 im Bestand waren, noch da sind. Der Kurs hat sich seitdem vervierfacht!
Gesundheitswelt bei 200! Von den Börsenumsätzen her kann allenfalls ein Teil von den 2500 Stücken verkauft sein. Gut
Ist das der IFA-Effekt, oder schon die Vorfreude auf den Jahresabschluss?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.040.980 von schaerholder am 30.05.17 11:58:51von gestern
PTA-Adhoc: SCI AG: Jahresabschluss, Dividendenvorschlag, Hauptversammlung
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-06/40930366…
PTA-Adhoc: SCI AG: Jahresabschluss, Dividendenvorschlag, Hauptversammlung
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-06/40930366…
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.115.680 von Muckelius am 10.06.17 07:43:49Heute größere Umsätze (für den Wert) in Hamburg.
Gem. letzter Präsentation (der letztjährigen HV) war die IFA Hotel & Touristik AG (plus 45% Kursgewinn bis jetzt in 2017) die größte Position bei der SCI AG. Die nächst größeren Positionen ( Innotec TSS, Latvijas Balzams) liefen auch positiv. Weiterhin hielt man in der Vergangenheit auch Aktien der Gesundheitswelt Chiemgau! Mittelfristig aussichtsreich sind die u.a. die gehaltenen Nachbesserungsrechte an AXA Konzern. Negativ verlief dagegen die Entwicklung des Werts AG Bad Neuenahr.
Gem. letzter Präsentation (der letztjährigen HV) war die IFA Hotel & Touristik AG (plus 45% Kursgewinn bis jetzt in 2017) die größte Position bei der SCI AG. Die nächst größeren Positionen ( Innotec TSS, Latvijas Balzams) liefen auch positiv. Weiterhin hielt man in der Vergangenheit auch Aktien der Gesundheitswelt Chiemgau! Mittelfristig aussichtsreich sind die u.a. die gehaltenen Nachbesserungsrechte an AXA Konzern. Negativ verlief dagegen die Entwicklung des Werts AG Bad Neuenahr.
PTA-Adhoc: SCI AG: Net Asset Value
Datum: 28.07.2017 00:20:00 MESZ | Unternehmen: SCI AG (DE0006051014)
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Usingen (pta001/28.07.2017/00:20) - Der Vorstand der SCI AG hat den Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - mit aktuell 25,10 Euro ermittelt. Der Bewertung wurden die Schlusskurse vom 26.7.2017 zu Grunde gelegt. Ein Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren (derzeit eingereichtes Volumen 21,8 Mio. Euro) wurde hierbei nicht berücksichtigt. Zu der positiven Entwicklung haben insbesondere die Aktien der IFA Hotel & Touristik AG und Gesundheitswelt Chiemgau AG beigetragen. Der wie vorstehend ermittelte NAV soll künftig alle 2 Monate bekannt gegeben werden.
(Ende)
Aussender: SCI AG
Adresse: Bartholomäus-Arnoldi-Straße 82, 61250 Usingen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Oliver Wiederhold
Tel.: +49 6081 688050
E-Mail: info@sci-ag.de
Website: www.sci-ag.de
ISIN(s): DE0006051014 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in Hamburg
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170728001 ]
Datum: 28.07.2017 00:20:00 MESZ | Unternehmen: SCI AG (DE0006051014)
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Usingen (pta001/28.07.2017/00:20) - Der Vorstand der SCI AG hat den Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - mit aktuell 25,10 Euro ermittelt. Der Bewertung wurden die Schlusskurse vom 26.7.2017 zu Grunde gelegt. Ein Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren (derzeit eingereichtes Volumen 21,8 Mio. Euro) wurde hierbei nicht berücksichtigt. Zu der positiven Entwicklung haben insbesondere die Aktien der IFA Hotel & Touristik AG und Gesundheitswelt Chiemgau AG beigetragen. Der wie vorstehend ermittelte NAV soll künftig alle 2 Monate bekannt gegeben werden.
(Ende)
Aussender: SCI AG
Adresse: Bartholomäus-Arnoldi-Straße 82, 61250 Usingen
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Oliver Wiederhold
Tel.: +49 6081 688050
E-Mail: info@sci-ag.de
Website: www.sci-ag.de
ISIN(s): DE0006051014 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in Hamburg
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170728001 ]
War jemand Heute bei der HV ?
Bei gsc-Research ist ein kostenfreier HV-Bericht hinzerlegt.
Squeeze-out: Mit langem Atem sicher Geld verdienen
Interessante Aktien direkt kaufen oder lieber auf die Profis setzen wie Scherzer & Co., SCI, Horus, Sparta, Shareholder Value Beteiligungen, Allerthal-Werke, RM Rheiner Management?
> zum Artikel
Interessante Aktien direkt kaufen oder lieber auf die Profis setzen wie Scherzer & Co., SCI, Horus, Sparta, Shareholder Value Beteiligungen, Allerthal-Werke, RM Rheiner Management?
> zum Artikel
Ist die Seite von GSC Research gehackt worden oder gibt es die Firma nicht mehr? Jedenfalls erscheint bei mir ein seltsamer UFX Broker bei Aufruf...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.465.776 von schaerholder am 05.08.17 17:42:38Ja, irgendwie seit gestern, sehr merkwürdig...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.466.082 von sirmike am 05.08.17 19:19:22die Seite von GSC Research ist wieder erreichbar
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.924 von Muckelius am 07.08.17 16:36:48Was war denn da los?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.017 von Herbert H am 07.08.17 16:46:31
Wenn man ber Google ging, wurde man auf eine andere Seite geleitet. Das ging schon lange so. Man kam aber über die Direkteingabe im Browser beständig af die korrekte Seite. Mich nervte der Fehler auch ganz schön lang.
Zitat von Herbert H: Was war denn da los?
Wenn man ber Google ging, wurde man auf eine andere Seite geleitet. Das ging schon lange so. Man kam aber über die Direkteingabe im Browser beständig af die korrekte Seite. Mich nervte der Fehler auch ganz schön lang.
Schöne Meldung von heute von der SCI-Homepage. NAV jetzt bei 26,30 Euro und den Bestand an Nachbesserungsrechten gibts "gratis" als kostenlose Option noch obendrauf!
SCI AG: Net Asset Value
Usingen (pta012/29.01.2018/10:09) – Der Vorstand der SCI AG hat den Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie – Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren – mit aktuell 26,30 Euro ermittelt. Das Einreichungsvolumen (Aktien, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruchverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt bei 20,6 Mio. EUR.
SCI AG: Net Asset Value
Usingen (pta012/29.01.2018/10:09) – Der Vorstand der SCI AG hat den Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie – Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren – mit aktuell 26,30 Euro ermittelt. Das Einreichungsvolumen (Aktien, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruchverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt bei 20,6 Mio. EUR.
Schon erstaunlich: 8 % Discount zum NAV.
Bei Scherzer sind das nur 3 %...
Bei Scherzer sind das nur 3 %...
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.861.912 von schaerholder am 29.01.18 14:46:17
Scherzer-Aktien sind leichter/besser handelbar und Scherzer berichtet monatlich sehr transparent. Das spricht für einen geringe(re)n Discount zum NAV. Und... Scherzer hat doch noch gar nicht den NAV zum Ende Januar gemeldet, kann man also mit SCI nicht vergleichen. Da die größten Scherzer-Positionen im Januar alle gelaufen sind wie Hölle, dürfte der NAV auch einen Satz gemacht haben. Und damit auch der Discount des aktuellen Kurses zum NAV per 31.1.18. Äpfel, Birnen, Du verstehst...=
Zitat von schaerholder: Schon erstaunlich: 8 % Discount zum NAV.
Bei Scherzer sind das nur 3 %...
Scherzer-Aktien sind leichter/besser handelbar und Scherzer berichtet monatlich sehr transparent. Das spricht für einen geringe(re)n Discount zum NAV. Und... Scherzer hat doch noch gar nicht den NAV zum Ende Januar gemeldet, kann man also mit SCI nicht vergleichen. Da die größten Scherzer-Positionen im Januar alle gelaufen sind wie Hölle, dürfte der NAV auch einen Satz gemacht haben. Und damit auch der Discount des aktuellen Kurses zum NAV per 31.1.18. Äpfel, Birnen, Du verstehst...=
Birnen und Äpfel versteh ich nicht, schließlich ist auch der Scherzer-Kurs seit 1.1. deutlich gestiegen, mal sehen wieviel der NAV gestiegen ist...
Handelbarkeit lass ich gelten.
Handelbarkeit lass ich gelten.
So Scherzer mit 0,7 % AUFSCHLAG zum NAV. Also fast 9 % Unterschied - rechtfertigt die Liquidität diesen Unterschied??
SCI ist hier dicke mit Nachbesserungsrechten dabei. Ein hohe Nachzahlung sollte dieses Jahr das Ergebnis nach oben :
Constantia Packaging
Es liegt nun die Stellungnahme des Gutachters Dr. Klaus Rabel zu den zuletzt eingebrachten Schriftsätzen, insbes. betreffend die Ergebnisse aus dem „Discovery“-Verfahren, vor.
In acht Punkten wie EBITDA-Erwartung, Wachstumsannahmen, Planungsdaten, Aufteilungs- und Verwertungsabsicht der OEP(One Equity Partners/JPMorgan/Hanno Bästlein) ist bei einer Überprüfung eine Modifikation des Bewertungsergebnisses in Höhe von EUR 67,55 bis EUR 71,29 zum Stichtag 24.8.2010 (das entspricht einer Nachbesserung von EUR 20,55 bis EUR 24,29 plus Zinsen) möglich. Eine Überprüfung, die noch beauftragt werden muss, dauert erfahrungsgemäß circa sechs Monate, d.h. ein Ergebnis kann nicht vor dem Sommer erwartet werden.
Die Antragsgegner (dzt. Hauptaktionär Wendel Group aus Frankreich) waren bisher zu Vergleichsgesprächen nicht bereit, im Gegenteil: sie verzögern ihrerseits das Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen.
Quelle: http://www.iva.or.at/artdetail.php?id=12137
Constantia Packaging
Es liegt nun die Stellungnahme des Gutachters Dr. Klaus Rabel zu den zuletzt eingebrachten Schriftsätzen, insbes. betreffend die Ergebnisse aus dem „Discovery“-Verfahren, vor.
In acht Punkten wie EBITDA-Erwartung, Wachstumsannahmen, Planungsdaten, Aufteilungs- und Verwertungsabsicht der OEP(One Equity Partners/JPMorgan/Hanno Bästlein) ist bei einer Überprüfung eine Modifikation des Bewertungsergebnisses in Höhe von EUR 67,55 bis EUR 71,29 zum Stichtag 24.8.2010 (das entspricht einer Nachbesserung von EUR 20,55 bis EUR 24,29 plus Zinsen) möglich. Eine Überprüfung, die noch beauftragt werden muss, dauert erfahrungsgemäß circa sechs Monate, d.h. ein Ergebnis kann nicht vor dem Sommer erwartet werden.
Die Antragsgegner (dzt. Hauptaktionär Wendel Group aus Frankreich) waren bisher zu Vergleichsgesprächen nicht bereit, im Gegenteil: sie verzögern ihrerseits das Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen.
Quelle: http://www.iva.or.at/artdetail.php?id=12137
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.209.776 von Ahnung? am 07.03.18 11:40:04Da hat sich ja seit Okt. 2013 nicht wirklich viel getan. Hier ein Beitrag (Nr. 440) von damals:
"Sehr geehrte Aktionäre,
in dem Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für Aktien der Constantia Packaging AG, Wien (Squeeze-Out im August 2010, Barabfindung 47,00 EUR) ist uns heute das vom Gericht in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten zugegangen. Es kommt auf einen Wert von 68,08 EUR bis 71,82 EUR je Aktie. Auf dieser Basis würde die auf die SCI AG entfallende Nachbesserung 378 TEUR bis 445 TEUR zuzüglich Zinsen betragen. Das weitere Vorgehen wird in einer Verhandlung am 11. November in Wien erörtert werden."
SCI AG - ab 26. Juni 2006 im Open Market | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1067616-431-440/…
"Sehr geehrte Aktionäre,
in dem Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für Aktien der Constantia Packaging AG, Wien (Squeeze-Out im August 2010, Barabfindung 47,00 EUR) ist uns heute das vom Gericht in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten zugegangen. Es kommt auf einen Wert von 68,08 EUR bis 71,82 EUR je Aktie. Auf dieser Basis würde die auf die SCI AG entfallende Nachbesserung 378 TEUR bis 445 TEUR zuzüglich Zinsen betragen. Das weitere Vorgehen wird in einer Verhandlung am 11. November in Wien erörtert werden."
SCI AG - ab 26. Juni 2006 im Open Market | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1067616-431-440/…
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