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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 14217)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 13.06.24 00:03:45 von
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      schrieb am 30.11.17 14:06:26
      Beitrag Nr. 81.619 ()
      AfD wählen damit die kriminellen abgeschoben werden - Turboabschiebung ist nötig
      bitte bei dem Orginalbericht die vielen Kommentare lesen

      http://www.focus.de/politik/deutschland/weil-ihr-seine-zahle…

      Der Kriminologe sagte: „Wenn Max von Moritz angegriffen wird, liegt die Anzeigequote bei 13 Prozent. Wenn Max aber von Mehmet angegriffen wird, steigt sie auf 27 Prozent.“ Als Pfeiffer Weidel mit diesen Zahlen konfrontierte, wurde die AfD-Frau persönlich: „Die Bezeichnung Kriminologe, bei allem Respekt, spottet jeder Beschreibung.“ Weidel ging noch weiter und giftete in Richtung Pfeiffer: „Sie haben von Statistik keine Ahnung“.
      ---------------------------------
      Hier mal ein Einzelfall

      http://www.focus.de/panorama/welt/giessen-taeter-gingen-bei-…

      Sowohl Schläge mit einem stumpfen Gegenstand als auch Tritte oder Treppenstürze seien vorstellbar. Erst nach dem Tod des Mannes in der Nacht zum Mittwoch legten die Täter Feuer

      Der 57 Jahre alte Getötete aus dem mittelhessischen Laubach ist an massiver Gewalteinwirkung gestorben.

      Die 59 Jahre alte Frau, die den Überfall verletzt überlebte, hatte ausgesagt, die Männer hätten Französisch und "Marokkanisch" gesprochen. Ob damit Arabisch oder eine Berbersprache gemeint ist, war zunächst unklar.
      ------------------------------
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      schrieb am 30.11.17 14:06:06
      Beitrag Nr. 81.618 ()
      So Recht kann mir hier keiner die Frage beantworten,
      warum Betonpoller vor Weihnachtsmärkten stehen....

      Meine Vermutung: Greifen uns Marsmännchen an?
      oder ist mit Randale von Deutschen Rockerbanden zu rechnen?


      Wo liegt die Wahrheit......

      In Prag oder Budapest stehen keine Betonpoller.....
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.11.17 14:02:24
      Beitrag Nr. 81.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.323.973 von DonLongShort am 30.11.17 13:52:56
      Zitat von DonLongShort:
      Zitat von Albagubrath: ...

      Lass den doch labern, der versteht eh nie etwas: :laugh:

      Gutachten: Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz verstößt gegen Europarecht und das Grundgesetz

      Auszug:

      In ihrem Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des NetzDG, das aktuell in einer Zusammenfassung vorliegt, kommen Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur und Prof. Dr. Tobias Gostomzyk zu dem Ergebnis, dass der Entwurf erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufwirft, die ihn insgesamt als nicht haltbar erscheinen lassen. Am schwersten wiege dabei, dass die kurzen Löschfristen die Meinungsfreiheit beeinträchtigen. Das Risiko eines Bußgeldes führe dazu, dass die Entscheidungs- und Abwägungsregeln, die die Meinungsfreiheit schützen sollen, ignoriert werden müssten. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Bedenken, etwa dass mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „offensichtlich rechtswidrigen Inhalten“ gearbeitet wird.

      In seinem Gutachten zur Vereinbarkeit des NetzDG mit dem Europarecht stellt Prof. Dr. Gerald Spindler fest, dass der Entwurf gleich in mehrfacher Hinsicht unvereinbar mit den Vorgaben des Europarechts ist. So werden Vorgaben der europäischen E-Commerce-Richtlinie nicht umgesetzt, etwa beim Abweichen vom Herkunftslandprinzip, nach dem für Host-Provider das Recht jenes EU-Staates gilt, in dem er seinen Sitz hat. Auch die Vorgabe von starren und sehr kurzen Löschfristen verschärfe den Inhalt der E-Commerce-Richtlinie in unzulässiger Weise. Zudem sei das NetzDG nicht mit dem Datenschutz vereinbar: Es verlangt die Herausgabe von Daten des Verfassers eines Posts in Fällen der Verletzung „absolut geschützter Rechtsgüter“, und dies ohne dass darüber zuvor ein Richter entschieden hat.


      https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Gutachten-Ge…


      Deine Arroganz ist doch nur dafür da, dass du dich hinter ihr verstecken kannst.

      Auch du hast die Weisheit nicht mit Schaumlöffeln zu dir genommen...und
      es wird zu diesem NetzDG zahlreiche Einschätzungen von Juristen geben,
      die nicht immer nur deine Sicht der Dinge reflektieren.

      Mögest du deine Arroganz ablegen und Demut und Bescheidenheit in juristischen
      Diskursen entwickeln -
      das stände dir gut zu Gesichte und würde dem obigen Sachdiskurs (NetzDG) gerecht werden


      Was das NetzDG wert ist oder nicht werden hoffentlich bald die Gerichte klären, ich sehe die Sache eben so wie im Gutachten beschrieben, in aller Bescheidenheit.

      Sollten Gerichte das anders entscheiden nun denn, dann sei es so.
      Avatar
      schrieb am 30.11.17 14:01:27
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Kein deutlich erkennbarer Bezug auf den Threadtitel
      Avatar
      schrieb am 30.11.17 13:58:04
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Kein deutlich erkennbarer Bezug auf den Threadtitel

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      Avatar
      schrieb am 30.11.17 13:56:10
      Beitrag Nr. 81.614 ()
      @Don und unseren anderen ganz großen Liberalen DV. Habt Ihr mal über den von Frankishsoul
      gestern eingestellten Beitrag nachgedacht? Hier ist er nochmals:

      "Ich kenne tatsächlich keinen FDP-Wähler, welcher linke Parolen verbreitet, wie Forderung nach
      Einführung einer Vermögenssteuer oder Erhöhung von Erbschaftssteuern.

      Freiheit vor Gleichheit
      Individuum vor Staat
      Vernunft vor Gesinnung

      Kannst mit Vorgenanntem etwas anfangen?

      Das ist die DNA liberalen Gedankengutes."


      Na?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.11.17 13:53:15
      Beitrag Nr. 81.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.323.910 von vidar am 30.11.17 13:49:19
      Zitat von vidar: Was bringt Menschen dazu, permanent gegen eine Partei zu agitieren, die sich:

      - für mehr Demokratie (bspw. Volksabstimmungen),

      - für weniger Staat: also weniger Steuern, weniger Bürokratie, weniger Verschwendung usw.,

      - für die Einhaltung von Recht, Verträgen und Gesetzen

      einsetzt? Mit gesundem Menschenverstand ist ein solches Verhalten nicht zu erklären.



      Guten Tag allerseits! :)


      Comedy Pur
      was Fleischhauer,Maas und Pfeiffer abgezogen haben.....
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      Avatar
      schrieb am 30.11.17 13:52:56
      Beitrag Nr. 81.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.323.805 von Albagubrath am 30.11.17 13:43:18
      Zitat von Albagubrath:
      Zitat von Corine: Ähm, genau das durfte Facebook vor dem NetzDG entscheiden, jetzt nicht mehr. Innerhalb 24h muss gelöscht werden und im Zweifel lieber zuviel als zuwenig, Stichwort "Overblocking".

      Du hast das Ding glaub nicht so richtig verstanden :confused:


      Lass den doch labern, der versteht eh nie etwas: :laugh:

      Gutachten: Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz verstößt gegen Europarecht und das Grundgesetz

      Auszug:

      In ihrem Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des NetzDG, das aktuell in einer Zusammenfassung vorliegt, kommen Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur und Prof. Dr. Tobias Gostomzyk zu dem Ergebnis, dass der Entwurf erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufwirft, die ihn insgesamt als nicht haltbar erscheinen lassen. Am schwersten wiege dabei, dass die kurzen Löschfristen die Meinungsfreiheit beeinträchtigen. Das Risiko eines Bußgeldes führe dazu, dass die Entscheidungs- und Abwägungsregeln, die die Meinungsfreiheit schützen sollen, ignoriert werden müssten. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Bedenken, etwa dass mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „offensichtlich rechtswidrigen Inhalten“ gearbeitet wird.

      In seinem Gutachten zur Vereinbarkeit des NetzDG mit dem Europarecht stellt Prof. Dr. Gerald Spindler fest, dass der Entwurf gleich in mehrfacher Hinsicht unvereinbar mit den Vorgaben des Europarechts ist. So werden Vorgaben der europäischen E-Commerce-Richtlinie nicht umgesetzt, etwa beim Abweichen vom Herkunftslandprinzip, nach dem für Host-Provider das Recht jenes EU-Staates gilt, in dem er seinen Sitz hat. Auch die Vorgabe von starren und sehr kurzen Löschfristen verschärfe den Inhalt der E-Commerce-Richtlinie in unzulässiger Weise. Zudem sei das NetzDG nicht mit dem Datenschutz vereinbar: Es verlangt die Herausgabe von Daten des Verfassers eines Posts in Fällen der Verletzung „absolut geschützter Rechtsgüter“, und dies ohne dass darüber zuvor ein Richter entschieden hat.


      https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Gutachten-Ge…


      Deine Arroganz ist doch nur dafür da, dass du dich hinter ihr verstecken kannst.

      Auch du hast die Weisheit nicht mit Schaumlöffeln zu dir genommen...und
      es wird zu diesem NetzDG zahlreiche Einschätzungen von Juristen geben,
      die nicht immer nur deine Sicht der Dinge reflektieren.

      Mögest du deine Arroganz ablegen und Demut und Bescheidenheit in juristischen
      Diskursen entwickeln -
      das stände dir gut zu Gesichte und würde dem obigen Sachdiskurs (NetzDG) gerecht werden
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.11.17 13:49:19
      Beitrag Nr. 81.611 ()
      Was bringt Menschen dazu, permanent gegen eine Partei zu agitieren, die sich:

      - für mehr Demokratie (bspw. Volksabstimmungen),

      - für weniger Staat: also weniger Steuern, weniger Bürokratie, weniger Verschwendung usw.,

      - für die Einhaltung von Recht, Verträgen und Gesetzen

      einsetzt? Mit gesundem Menschenverstand ist ein solches Verhalten nicht zu erklären.



      Guten Tag allerseits! :)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.11.17 13:43:25
      Beitrag Nr. 81.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.323.763 von Frankishsoul am 30.11.17 13:41:20
      Zitat von Frankishsoul: dann verstehe ich nicht warum du einen FDP Wähler beleidigst,

      Auf Deinen Beitrag, welcher ebenfalls Obiges enthielt, habe ich Dir bereits gestern geantwortet. Will jetzt allerdings nochmals darauf zurück kommen, da ich "beleidigst" gestern keine Bedeutung beigemessen habe, da ich dies nicht einordnen konnte.

      Beim Nachlesen habe ich heute jedoch festgestellt, dass von mir ein Beitrag mit der Begründung "Beleidigung" gelöscht wurde, auf welchen Du Dich offensichtlich beziehst. In meinem gelöschten Beitrag habe ich unter Anderem "seine Schweine erkennt man am Gang" geschrieben, woran sich offensichtlich der MOD gestört hat und Du mit "beleidigst" bewertest.

      @Don... bei diesem, meinem gesamten Satz handelt es sich um eine "Metapher". Wenn Du nochmals nachliest, wirst Du den Zusammenhang sicherlich erkennen. Selbstverständlich ordne ich Dich dieser Tierart nicht zu, das liegt mir völlig fern, das war meinerseits keinesfalls als Beschimpfung, schon gar nicht als Beleidigung Deiner Person gedacht.

      Dafür gibt es für mich keinerlei Grund, Deine Beiträge rechtfertigen keinerlei solche Beschimpfung!
      Das will ich nochmals klarstellen.


      roger
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