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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
    Beiträge: 655
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      schrieb am 17.03.06 10:26:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs

      Der Name der Gesellschaft (New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG) mag auf den Ersten Blick ziemlich verstaubt klingen. Dahinter verbirgt sich jedoch ein traditionsreiches Hamburger Unternehmen. 1871 gründete u.a. Conrad Poppenhusen, welcher vorher mit Charles Goodyear in New York zusammenarbeitete, die Gesellschaft.

      Anfang der 90-iger Jahre begann dann der schleichende Verfall des Unternehmens. Mit Amtsantritt des heutigen Vorstandes Swienty sollte sich alles ändern. Dieser tätigte verschiedene Beteiligungskäufe und steckte viel Geld in Randaktivitäten von denen man sich zusätzliche Einnahmen erhoffte. Jahr für Jahr wurde Besserung versprochen, doch außer nachträglichen Beschönigungen tat sich nichts.

      Im Jahr 2005 war fast das gesamte Konzern-Eigenkapital vernichtet und dem Unternehmen drohte das Ende. „Der Pleitegeier hatte die Flügel zur Landung gespreizt“ bemerkte dazu die Hamburger Morgenpost treffend.

      Unfassbare Zustände

      Auf Drängen des Großaktionärs, der Menzel Vermögensverwaltung mit ca. 75 % Anteil, wurde im September 2004 ein neuer Aufsichtsrat bestellt. Dieser besteht u.a. aus Berns Günther (Unternehmer), Dr. Horst Hollstein (Vorstandsvorsitzender der H+R WASAG AG) sowie Dr. Heiner Seibt (Universitätsdozent). Dieser neue Aufsichtsrat machte sich auch gleich tatkräftig ans Werk.

      In der letzten Hauptversammlung im August 2005 wurde dann vom Aufsichtsrat das gesamte Versagen des Vorstandes offenbart. Das Unternehmen hatte nicht etwa, wie bisher immer als Argument vorgeschoben wurde, mit sinkenden Margen zu kämpfen. Vielmehr stellten sich krasse hausgemachte Managementfehler heraus.

      Die NYH galt lange Zeit als praktisch führungslos, da keinerlei funktionierende Kommunikation und Organisation vorhanden war. Viele Mitarbeiter waren zudem unproduktiv beschäftigt. Die Ausschussquoten in der Produktion betrugen zum Teil bis zu 40%.
      Die größte Überraschung brachte jedoch die Aussage von Dr. Hollstein. Einzelne Produkte erbringen eine sehr hohe Bruttomarge von über 50%. Die dort erzielten Gewinne wurden jedoch von den Verlusten anderer Bereiche aufgefressen. Dies zeigt, dass von Margenproblemen überhaupt nicht die Rede sein kann.

      Wende durch neuen Aufsichtsrat

      Der neue Aufsichtsrat hat sich sogleich in die aktive Unternehmensführung eingeschaltet und erste Maßnahmen ergriffen. So gelang es bisher u.a. die Ausschussquote auf 5% zu drücken, die Lohnkosten durch einen Lohnverzicht der Mitarbeiter um 15% zu senken sowie die Beteiligung an der nicht zum Kerngeschäft gehörenden Littmann GmbH zu veräußern. Geplant sind weitere Schritte, so z.B. die Schließung der Tochter KMS und die volle Konzentration auf das profitable Kerngeschäft Hartgummi, Weichgummi und Kämme.

      Im letztgenannten Bereich ist die Gesellschaft sogar mit mehr als 90% Marktanteil Weltmarktführer bei Friseurkämmen.

      Des weiteren soll noch in diesem Frühjahr eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Zu welchen Konditionen ist unbekannt.

      Fazit

      Durch die vom Aufsichtsrat eingeleiteten Maßnahmen, sind nach Aussagen desselben 2,5 Mio. EUR pro Jahr an Einsparungen zu erwarten. Unter Berücksichtigung des durch Beteiligungsverkäufe, sinkenden Umsatzes (20-25 Mio. EUR) sollen bereits wieder mindestens 1 Mio. EUR verdient werden. Dies entspräche bei dem derzeitigen Aktienkurs etwa einem KGV von 8. Die Gesellschaft wird aktuell an der Börse mit 8,8 Mio. EUR bewertet.

      Bei diesem Turnaroundwert geht es fast ausschließlich um hausgemachte Probleme. Mit Umsatzschwächen hat das Unternehmen überhaupt nicht zu kämpfen, wie die Zahlen der Vorjahre zeigen.

      Die Hoffnung liegt nun auf dem Aufsichtsrat, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. Die vertagte Entlastung des Vorstandes ist ein Indiz für einen baldigen Wechsel an der Unternehmensspitze und damit einem voll funktionierenden Unternehmen mit nicht unerheblichen Chancen für die Zukunft.



      Diese Ausführungen stellen keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen dar! Außerdem wird für die gemachten Angaben keine Haftung übernommen.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 10:37:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      du hast was vergessen ...das der Vorstand der für die Miesere verantwortlich ist 13 % der Aktien dierekt und indirekt vermutlich weitere 62% besitz immernoch am Ruder ist....Clikenwirtschaft:D:cool:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 13:55:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es ist unbestritten das der Vorstand für das Dilemma herangezogen werden muss. Dafür spricht auch die vertagte Entlastung bis die Vorgänge der letzten Jahre überprüft worden sind.

      Allerdings dürfte Vorstand Swienty höchstens 13,5 % der Anteile halten. Etwa 75 % liegen bei Menzel. Dieser scheint zwar in der Vergangenheit viel Geduld gezeigt zu haben, allerdings spricht eine Neubestellung des Aufsichtsrates auf Druck des Großaktionärs für sich. Irgendwann ist schließlich jede Geduld am Ende.

      Inwieweit Menzel und Swienty verbunden sind, kann ich nicht beurteilen, da Informationen über den Großaktionär rar sind. Interessant ist aber die Tatsache, dass Menzel seit 2003 seinen Anteil von 7,6 % auf jetzt 75% ausgebaut hat.

      Außerdem scheint der Vorstand sowieso nichts mehr zu sagen haben, da der Aufsichtsrat die Zügel in die Hand genommen hat.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 14:10:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.766.177 von smallcap_stockpicker am 17.03.06 13:55:12[/posting]Nee, die Anteile hat der Menzel-Clan schon sehr viel länger. Mindestens seit 2000 halten die bereits rd. 70 %. Ich bin mir auch nicht so sicher, ob man wirklich alles Swienty in die Schuhe schieben kann.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 14:28:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.766.557 von unicum am 17.03.06 14:10:59[/posting]Ich bin einfach mal von dem letzten BaFin-Eintrag ausgegangen. Mit Datum vom 03.07.2003 bzw. 28.06.2003 wurden da 7,645 % gemeldet. Aber darauf verlassen kann man sich leider nicht.

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      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:00:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier der bereits erwähnte Artikel aus der Hamburger Morgenpost vom 14.09.2005:

      Rettung für die legendäre Kämme-Fabrik
      MATHIS NEUBURGER/ ANJA WIEMKEN

      Der Pleitegeier hatte schon die Flügel zur Landung gespreizt. Das Schicksal der "New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG" (NYH) schien besiegelt: Insolvenz nach 150 Jahren Firmengeschichte. Die Rettung für das Harburger Traditionsunternehmen kam in letzter Sekunde, quasi über Nacht.

      Die Bilanzbuchhalter sahen nur noch rot. Mit einem gemeinsamen Kraftakt der Menzel Vermögensverwaltung als Mehrheitsaktionärin von 75 Prozent, dem Aufsichtsrat, dem Betriebsrat und Gewerkschaftsvertretern gelang es, die knapp 280 Arbeitsplätze zu retten. In einem nächtlichen Sitzungsmarathon einigten sich die Beteiligten auf ein tragfähiges Sanierungskonzept.

      Die Beschäftigten verzichten auf 15 Prozent Lohn, auch die Geschäftsführung beugte sich einem finanziellen Aderlass. Allerdings mussten auch 30 Arbeitsplätze in der Verwaltung zur Gesundung der Finanzen und für Neu-Investitionen gestrichen werden.

      Den Harburgern bleibt mit dieser Last-Minute-Sanierung nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber erhalten, sondern auch ein wichtiges Kapitel norddeutscher Industriegeschichte. Das altehrwürdige Backsteingebäude an der Harburger Nartenstraße umgibt eine wahrhaft nostalgische Aura. Es wurde bereits 1871 gegründet und fertigt bis in die heutige Zeit Raritäten und Kuriositäten wie Klarinetten-Mundstücke, Gummischläuche für Motorsägen und Kämme aus Naturkautschuk. Absolutes NYH-Special sind die Kämme. Die Harburger sind weltweit das einzige Unternehmen, das noch Kämme dieser Art produziert. So museal die Herstellung von Kämmen auch anmuten mag, bis heute erwirtschaftet die Fabrik in dieser Sparte Gewinne. "Wenn Sie das nächste Mal zum Friseur gehen", sagt Produktmanager Wolf Wetteborn mit selbstsicherem Stolz, "fragen Sie den mal, welche Sorte Kämme er benutzt, da stoßen sie bestimmt auf unsere Schmuckstücke."

      30 bis 40 Prozent der gesamten Kammproduktion - rund vier Millionen jährlich - werden an Friseure in Deutschland geliefert. Der Rest wird über Drogerien und Kaufhäuser unters Volk gebracht.

      Die Kämme-Produktion hats in sich: An schweren eisernen Maschinen, von denen einige noch aus dem vorigen Jahrhundert stammen, wird dem Kautschuk als erstes Schwefel zugesetzt. Die daraus entstehende zähe gelbe Rohmasse durchläuft dann, von 50 Mitarbeitern gesteuert, eine Reihe von Verarbeitungsprozessen: vorwärmen, walzen, in Form pressen und schleifen - teilweise geschieht das noch per Hand. Die feine Schleifweise sei besonders gesund für unsere Kopfhaut, lobt Wetteborn sein Produkt. Bevor die Kämme an die Kunden gehen, bekommen sie noch ihren traditionellen Markennamen aufgedruckt: "Hercules Sägemann".

      Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt: "Wir werden auch weiter für den Erhalt unserer Firma kämpfen", sagt Wetteborn.

      http://archiv.mopo.de/archiv/2005/20050914/nachrichten/hambu…
      Avatar
      schrieb am 10.04.06 16:07:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Neuer Vorstand bei NYH

      Wie ich dem Briefbogen der Gesellschaft entnehmen konnte, hat die NYH einen neuen Vorstand. Der Nachfolger von Peter Swienty ist Herr Dr. Walter Stute-Schlamme.

      Wie ich schon herausgefunden habe, war dieser bei mehreren mittelständischen Unternehmen in Führungspositionen tätig.
      U.a. bei Hukla (Polstermöbel), Casawell (Küchenhersteller - jetzt Tochter der Alno AG) und nobilia (Küchenhersteller).
      Beachtenswert ist bei letzterer Gesellschaft, dass diese seit Jahren überaus erfolgreich im schwierigen Küchenmarkt agiert. Was allerdings nicht mit der Person von Dr. Stute-Schlamme in Verbindung gebracht werden muss, da mir nicht bekannt ist wann dieser dort tätig war.

      Mit dem neuen Vorstand sollte es möglich sein, völlig unbelastet von der Vergangenheit, die NYH wieder profitabel zu machen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 18:13:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.760.116 von smallcap_stockpicker am 17.03.06 10:26:40SALVE!

      Es ist wieder soweit. Wieder sehe ich einen glasklaren Turnaroundkandidaten, die NYH !
      Eine sehr ähnliche Situation habe ich Anfang 2005 mit der Alexanderwerk AG erlebt.
      Ein Traditionsunternehmen wurde vom Management in den Boden gewirtschaftet und stand kurz vor der Pleite. Man hat hart ausgekehrt: Lohnsenkung im Einvernehmen mit der Belegschaft, Verbindlichkeiten reduziert, auf die starken Produkte fokussiert.
      Das Entwicklung kann man Thread: Der Turnaround ist geschafft: Das IST die neue ELEXIS!!.

      Ich bin bei NYH eingestiegen und kann den alten Kämpen von ALX nur empfehlen, wieder einmal ein Auge auf einen meiner Tipps zu werfen.
      Beim letzten Mal war das sehr profitabel. ;)

      Was überzeugt mich hier?

      - Nun, wie bei ALX ist das Management endlich ausgewechselt worden!
      - Die Produkte und Umsätze sind im Kern gut! Im Bereich Gummiteile für die Elektronik und den Maschinenbau erwarte ich eher POSITIVE Ueberraschngen
      - Es gibt wie bei ALX eine Lohnkürzung
      - Ein neuer Grossaktionär ist eingestiegen. Ich wette, dass auch bei NYH interessane Kapitalmassnahmen durcgezogen werden, da der Laden eine sehr kleine Kapitalisierung hat.
      - Die Aktie ist markteng. Sobald die Story allgemein wahrgenommen wird, muss der Kurs straff hoch. Käufe dringend limitieren!
      - NYH könnte noch dieses Jahr deutlich in die schwarzen Zahlen zurückkommen.
      - Stille Reserven müsste man mal analysieren
      Hier der Chart:



      Mein persönliches Kursziel ist 45 im Herbst.

      Dies' stellt, wie immer, meine Meinung dar und keine Kaufempfehlung. Aber wie das laufen kann, kennt iht ja noch von ALX.
      Viel Spass bei der Analyse!

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 18:57:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      SALVE!

      Kleiner Nachtrag.
      Man scheint auch an der Innovationsfront vorne zu stehen.
      NHY hat 2005 einen Technologiepreis gewonnen:
      http://www.jeccomposites.com/innovation/1607/Ground-transpor…

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 19:07:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      SALVE!

      Eiiiinen hab' ich noch.

      Interessantes Statement auf der Homepage der Menzel Vermögensverwaltung:
      http://www.menzel-vv.com/deu/index_de.htm
      http://www.menzel-vv.com/deu/index_de.htm

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 13:23:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      SALVE!

      Erstmals seit langer Zeit haben wir nun auch richtige Umsätze, 1600 Stück in Hamburg über den Tisch gegangen.

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:09:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Petronius,

      hier ist ein ALX-Kämpe. Ja das klingt grundsätzlich sehr interessant. Ich mag einfach diese verstaubten Gesellschaften aus dem vorvergangenen Jahrhundert. Ich habe mich mal kurz auf der Homepage der Gesellschaft umgesehen, investor relations scheint es da noch nicht zu geben, oder habe ich was übersehen? Ich würde mir gerne mal den letzten Geschäftsbericht ansehen, bevor ich eine Startposition in Erwägung ziehe. Der Kurs läuft mir momentan aber fast zu stark.

      Übrigens nochmals vielen Dank für die ALX-Geschichte. Es hat sich bis jetzt wirklich gelohnt. Im Prinzip bin ich ja nur darauf gestossen, weil ich mir ausgehend von Datapharm mal die anderen Engagements von Manni und Dir angeschaut habe.

      Viele Grüße bucceroni
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:44:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      SALVE bucceroni!

      Habe zur HP die gleich Kritik. Ich versuche den letzten GB aufzutreiben. Ein paar genauere Zahlen will ich auch mal sehen.

      In der Tat ist der Kurs schon ein Eck angezogen. Ich bin bei 28 EUR auf den Laden aufmerksam geworden, hatte mir aber noch keine Kaufmeinung gebildet. Das ist dann leider erst etwas später passiert und ich habe einige Schnäpse mehr bezahlt...;)

      Mir scheint, bei NYH ist die Ausgangslage etwas besser.
      Die Produkte liegen insgesamt ganz gut im Markt. Bei ALX konnte man das nur für die Granuliermaschinen sagen, während die Küchenmaschinen mau waren.

      Die Finanzsituation von NYH ist mir noch etwas undurchsichtig....

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 16:02:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Finanzlage war, wie ich bereits beschrieben habe, dramatisch. Im Grunde genommen ist zum Halbjahr 2005 kaum noch Eigenkapital vorhanden gewesen. Nur durch (angeblich) stille Immobilien-Reserven, konnte eine Verlustanzeige verhindert werden.
      Durch den Verkauf von Randaktivitäten sieht es derzeit wahrscheinlich um einiges besser aus. Trotzdem werden Kapitalmaßnahmen erforderlich sein.

      Den GB 204 kann man sich entweder bei hv-info.de anschauen oder direkt bei der Gesellschaft anfordern. Auf der Homepage kann man danach vergeblich suchen. Eine aktive Investor Relations Arbeit ist nicht vorhanden.
      Aber gerade diese Intransparenz macht die ganze Sache sehr interessant. Hier hat man durch einen Informationsvorsprung gegenüber dem Markt noch echte Chancen.
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 01:03:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      SALVE!

      Die Aufmerksamkeit für diesen Thread ist deutlich gestiegen. Ich denke, dies ist ein gutes Zeichen.
      Ich habe heute um 16.00 bei NYH angerufen, aber die IR-Ansprechparter waren nicht meht zugegen. :(
      Probier' es Morgen früh nochmal.

      Wenn wir den Abschluss 2005 haben, sollten wir mit dem vorhandenen Mengengerüst herumexperimentieren.

      - Umsatzszenarien pro Segment
      - Reduktion der Arbeitskosten
      - KE-Massnahmen

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 14:02:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      guten tag zusammen,

      vielleicht könnte dies von interesse sein.
      erwähnt ist angeblich auch das hier besprochene unternehmen

      http://www.sdk.org/aktuell.php?id=404
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 21:24:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das Schwarzbuch Börse widmete der NYH einen Atikel in dem die HV 2005 geschildert wurde. Auch der Verfasser des Artikels äußert sich darin optimistisch, dass mit dem neuen Aufsichtsrat die Wende gelingen könnte.
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 13:17:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      SALVE!

      Ich habe gestern den Jahresbericht 2004 erhalten, in dem einige positive Entwicklungen für 2005 angekündigt werden. Ich werde diese Fakten prüfen und am Dienstag hier reinstellen. Versuche auch noch eine elektronische Version des Berichtes aufzutreiben.
      Sollten die Ankündigungen mittlerweile Wahrheit geworden sein, sollten wir noch Freude mit NYH haben.

      So. Jetzt fahre ich für ein Wochenende nach Nizza. Ist nicht so weit weg von der Schweiz.

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 00:13:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      SALVE!

      Seit Wochen hatten wir heute den ersten grösseren Umsatz, leider zu fallenden Kursen. Es sind heute immer 50-Päckchen gehandelt worden. Seltsam.


      Hier meine Bemerkungen zum Jahresabschluss 2004.
      Der Bericht ist recht informativ und beinhaltet einige Aussagen zu den Zukunftsaussichten 2005.
      Diese Aussagen halte ich für interessant, können sie doch mittlerweile verifiziert werden.
      Dazu müsste ich aber eine kompetente Person bei NYH ans Telefon bekommen, da die Dame am Empfang lediglich
      auf die nächste HV verweist. Eine elektronische Version des Berichtes habe ich auch nicht zur Hand. Schade.

      Hier also meine Bemerkungen:

      1. Seite 2, Geschäftsverlauf: Der Umsatz wurde auf Vorjahresniveau gehalten, obwohl die Anfang 2004 explodierte Staubmühle für Umsatzausfälle im ertragsträchtigen Hartgummigeschäft gesorgt hat...
      Erst im April 2004 konnten unter strengen Auflagen nur 30% der alten Produktion erreicht werden.

      Laut GB betrug der Rohertragsverlust dieses Unfalls 850 TSD EUR.
      In Seite 3, wesentliche Risiken, gibt man an, dass man sich um eine umweltfeundliche Wiederaufnahme der Staubproduktion
      bis zum Jahresende 2005 bemüht.
      --> Wir sollten prüfen, ob dies gelungen ist.

      2. Seite 2, Geschäftsverlauf.
      Man behauptet, dass die exogenen Einflüsse Unfall, Wertberichtigungen und Abfindungen für Entlassungen in der AG ein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet wurde.

      --> Wenn diese Zusatzkosten dieses Jahr nicht wieder auftreten und die Staubproduktion wieder aufgenommen
      sein sollte, müsste ein positives Ergebnis 2006 möglich sein

      3. Seite 2, Geschäftsverlauf.
      Man erwähnt die Behauptung der Marktposition der ertragsstarken Kammsparte.
      Laut Segmentberichtserstattung liefert der Bereich 671 TSD Betriebsergebnis bei 6721 TSD Umsatz, nicht schlecht!
      --> Bei einen eher guten Konsumklima sehe ich in diesem Bereich keine Probleme.

      4. Im selben Abschnitt wird das Geschäft mit Kraftstoffschläuchen und Krümmern als stetig bezeichnet.

      5. Die Handläufe für Rolltreppen und Fahrsteige sind seit März 2005 serienreif. Ihr Umsatz hat sich nach der Startplanung
      nahezu verdreifacht. Es werden ein Grossauftrag in Warschau und Verhandlungen in Norddeutschland angesprochen.
      --> Es wird ein neuer Produktzweig beschrieben, der sich ANFANG 2005 sehr gut entwickelt hat.
      Es wäre interessant zu recherchieren, ob dies weiterhin so ist.

      6.Seite 3, Produkte und Entwicklungen
      Man hat eine Kunststoffdeckel für Kondensatoren entwickelt, die in Hybridautos verwendet werden, angeblich
      ein hochinnovatives Produkt. (NYHAGUM)
      7. Des weiteren sollen für weitere Autotypen Kunststoffummantelungen für Lenksäulen bis Ende 2006
      in Serie gehen.
      --> Dies muss auf der HV abgefragt werden.

      8. Im Juni 2005 hat man mit der Produktion von Trolley-Tischen für Fluggesellschaften begonnen.

      9. Ein Entwicklungsprojekt zur Verbesserung von Pumpen wurde mit dem Hersteller erfolgreich abgeschlossen,
      so dass man laut GB bis Ende 2005 eine Serienfertigung stehen soll
      --> Muss geprüft werden.

      Es wurden im GB2004 somit eine Reihe positiver Entwicklungen angekündigt, die wir nun verifizieren müssen.
      Insgesamt lässt dies verbesserten Umsatz erwarten.

      10 !!! Seite 3, Ausblick.
      Das erste Halbjahr 2005 ist verhalten wie geplant verlaufen. Für das zweite Halbjahr werden steigende Umsätze dazu führen, ein positives Ergebnis
      zu erwirtschaften.
      --> Hoffen wir mal, die lagen damals richtig!

      11. Das Betriebsgrundstück des Bereiches KMS wurde an eine Investor per Kaufoption verkauft.
      Die Gemeinde hat angeblich die neue Bebauung genehmigt, so dass der Abriss Herbst 2006 stattfinden soll.
      Aus dem Verkauf wird sich ein Buchgewinn und Liquidität ergeben. Es stehen dem Kosten für den
      angeblich einfachen Umzug nach Harburg gegenüber.

      12 Der Personalaufwand war im Konzern bei 279 Mitarbeitern 11687 TSD.
      Wenn ich die weiteren Entlassungen und die Lohnreduktion einrechne, sollten insgesamt 1 Mio pro Jahr
      einsparbar sein!

      13. Der Cashflow im Konzern war bis auf 2004 seit 1997 immer positiv.

      FAZIT:
      Sollte die Staubmühle bald wieder volle 850TSD im Jahr abliefen, die neuen Produkte zusätzliche Umsätze generieren
      und die Lohnkosten runtergehen, müsste für 2006 wieder ein Gewinn möglich sein.
      Ich würde mich nicht wundern, wenn man für 2005 nochmals Bilanzreinigung betreibt und abschreibt, was nur geht.
      Man bedenke auch, dass die Menzel Vermögensverwaltung Grossaktionär geworden ist und einen neuen
      Vorstand installiert hat. Auf der Menzel-Homepage wird von einen Turnaround-Projekt gesprochen
      Weitere Recherchen sind aber unablässig.

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 00:19:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      SALVE!

      Hier nochmal ein Artikel von weiter unten.
      Es wurden 10% der Konzernbelegschaft entlassen und die verbleibenden erhalten 15 % weiniger Lohn.
      --> Die Einsparung sollte also locker 1 Mio bringen!!!

      Petronius
      --------------------
      tegeier hatte schon die Flügel zur Landung gespreizt. Das Schicksal der "New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG" (NYH) schien besiegelt: Insolvenz nach 150 Jahren Firmengeschichte. Die Rettung für das Harburger Traditionsunternehmen kam in letzter Sekunde, quasi über Nacht.

      Die Bilanzbuchhalter sahen nur noch rot. Mit einem gemeinsamen Kraftakt der Menzel Vermögensverwaltung als Mehrheitsaktionärin von 75 Prozent, dem Aufsichtsrat, dem Betriebsrat und Gewerkschaftsvertretern gelang es, die knapp 280 Arbeitsplätze zu retten. In einem nächtlichen Sitzungsmarathon einigten sich die Beteiligten auf ein tragfähiges Sanierungskonzept.

      Die Beschäftigten verzichten auf 15 Prozent Lohn, auch die Geschäftsführung beugte sich einem finanziellen Aderlass. Allerdings mussten auch 30 Arbeitsplätze in der Verwaltung zur Gesundung der Finanzen und für Neu-Investitionen gestrichen werden.

      Den Harburgern bleibt mit dieser Last-Minute-Sanierung nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber erhalten, sondern auch ein wichtiges Kapitel norddeutscher Industriegeschichte. Das altehrwürdige Backsteingebäude an der Harburger Nartenstraße umgibt eine wahrhaft nostalgische Aura. Es wurde bereits 1871 gegründet und fertigt bis in die heutige Zeit Raritäten und Kuriositäten wie Klarinetten-Mundstücke, Gummischläuche für Motorsägen und Kämme aus Naturkautschuk. Absolutes NYH-Special sind die Kämme. Die Harburger sind weltweit das einzige Unternehmen, das noch Kämme dieser Art produziert. So museal die Herstellung von Kämmen auch anmuten mag, bis heute erwirtschaftet die Fabrik in dieser Sparte Gewinne. "Wenn Sie das nächste Mal zum Friseur gehen", sagt Produktmanager Wolf Wetteborn mit selbstsicherem Stolz, "fragen Sie den mal, welche Sorte Kämme er benutzt, da stoßen sie bestimmt auf unsere Schmuckstücke."

      30 bis 40 Prozent der gesamten Kammproduktion - rund vier Millionen jährlich - werden an Friseure in Deutschland geliefert. Der Rest wird über Drogerien und Kaufhäuser unters Volk gebracht.

      Die Kämme-Produktion hats in sich: An schweren eisernen Maschinen, von denen einige noch aus dem vorigen Jahrhundert stammen, wird dem Kautschuk als erstes Schwefel zugesetzt. Die daraus entstehende zähe gelbe Rohmasse durchläuft dann, von 50 Mitarbeitern gesteuert, eine Reihe von Verarbeitungsprozessen: vorwärmen, walzen, in Form pressen und schleifen - teilweise geschieht das noch per Hand. Die feine Schleifweise sei besonders gesund für unsere Kopfhaut, lobt Wetteborn sein Produkt. Bevor die Kämme an die Kunden gehen, bekommen sie noch ihren traditionellen Markennamen aufgedruckt: "Hercules Sägemann".

      Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt: "Wir werden auch weiter für den Erhalt unserer Firma kämpfen", sagt Wetteborn.

      http://archiv.mopo.de/archiv/2005/20050914/nachrichten/hambu…
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 10:04:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      SALVE!

      und wieder bei 35.59, leider ohne Umsatz.
      War das gestern ein Spielchen?

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 04.05.06 11:30:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Petronius,

      ich habe inzwischen auch mein bestelltes Exemplar des GB erhalten. Hatte leider noch nicht sehr viel Zeit, mir das Ding mal genauer anzuschauen. Beim Überfliegen ist mir eine Sache negativ aufgefallen: Die AG hat Pensionsrückstellungen in Höhe von um die 10% der Bilanzsumme. Da die Rückstellungen nach Heubeck nach heutigen Erkenntnissen nicht ausreichen, um den tatsächlichen Pensionsbedarf zu decken, steckt hier m.E. eine negative stille Reserve. Belastend in diesem Punkt ist auch, dass aus meiner Sicht keinerlei Rückdeckung für die Pensionsverpflichtungen existiert, die Pensionszahlungen müssen also aus dem laufenden CashFlow bezahlt werden.

      Weitere Anmerkungen nach genauem Studium. Die Sache interessiert mich aber weiterhin.

      Gruß bucceroni
      Avatar
      schrieb am 04.05.06 13:36:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      SALVE bucceroni!

      Hab gerade mal wg. Heubeck rumgesucht. Nun, Pensionszusagen sind ja allgemein eine blöde Angelegenheit, da man ihre tatsächlich Höhe ja nicht genau beziffern kann. Dies trifft aber auf alle Unternehmen zu. Letztlich werden Zahlungsverpflichtungen der Zukunft aufgebürdet (so wie unsere Kinder die überhöhten Beamtenpensionen berappen müssen).

      Ich gehe davon aus, dass die gesetzliche Rücklage normalerweise zu niedrig ist, bei allen Unternehmen!

      Ich glaube, die 10% Anteil an der Bilanzsumme sagen nicht so viel aus. Die Frage ist eher, wie hoch sind denn die zugesagten Pensionen? NYH ist 125 Jahre alt, daher bezahlen die ja heute schon Pensionen, die vielleicht vor dreizig Jahren begründet wurden.
      Die Rückstellungen werden normalerweise (leider) im Unternehmen belassen und nicht irgendwo eingezahlt (und dann verzinst).

      Hab die Zahlen gerade nicht zur Hand, aber wie sah das damals eigentlich beim Alexanderwerk aus?

      Zum Geschäftsverlauf.
      Da die notfallmässigen Umstrukturierungen erst im Herbst 2005 durchgezogen wurden, vermute ich für 2005 eher schlechte Zahlen.
      Da man nicht "Pleite" gegangen ist, lag also keine Ueberschuldung vor und die Liquidität war auch ausreichend!
      Wahrscheinlich sind im Rahmen der Entlassung weitere Sonderaufwendungen aufgetreten, die das Ergebnis 2005 belasteten.
      Die Verbesserung der Umsätze und laufenden Kosteneinsparungen sollten dann in 2006 aber sehr positiv wirken!

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 13:47:17
      Beitrag Nr. 24 ()
      SALVE!

      Ich habe ein wenig recherchiert.

      Die im GB angemerkten positiven Entwicklungen haben sich wohl nicht materialisiert!
      - Die Mühle konnte bisher noch nicht in Betrieb genommen werden. Der hohe Rohertrag steht also im Moment noch nicht zur Verfügung.
      Man arbeitet noch an einer umweltverträglichen Lösung.
      Trolley, Rolltreppengrossauftrag und Pumpenprojekt noch nicht abgeschlossen.

      Ich rechne für 2005 mit einem schlechten Ergebnis und danach mit Kapitalmassnahmen. Da ich kurzfristig mit sinkendem Kurs rechne, habe ich mein Anfangsinvestment mit kleinem Verlust glattgestellt.
      Im Moment gibt es andere interessante Investmentmöglichkeiten.

      Nach der HV muss die Lage neu bewertet werden.
      Die Turnaroundstory ist allerdings weiterhin da.

      Beobachten.

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 17:57:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Mal ein paar Bemerkungen zu den vorhergehenden Postings da sich diese teilweise wiedersprechen bzw. nicht richtig sind:

      Bereits im April 2004 wurde die Produktion, zumindest mit der alten Staubmühle, wieder aufgenommen (wenn auch nur zu 30% der alten Produktion). Das also gar keine Produktion mehr stattfindet ist falsch.

      Von einem „Rolltreppengroßauftrag“ höre ich zum Ersten Mal. Fakt ist, dass dieses Projekt jahrelang in der Entwicklungsschleife feststeckte. Eine Vermarktung fand praktisch nie statt. Laut der Äußerung von Dr. Hollstein auf der letzten HV sollte darüber schnellstmöglich eine Entscheidung getroffen werden. Dies ist wahrscheinlich bereits geschehen. Da das Unternehmen aber sehr knausrig mit Infos ist, ist mir der derzeitige Sachstand nicht bekannt.

      Teile der Pumpenherstellung (Statorenfertigung) wurde bereits im März 205 an die Allweiler AG veräußert.

      Noch ein Wort zum gern zitierten Geschäftsbericht 2004. Dieser ist bereits mit Erscheinen völlig überholt gewesen. Die dort gemachten Versprechungen und Planungen des alten Vorstandes Swienty dürfen keinen Glauben geschenkt werden. Zudem wurden mittlerweile tiefgreifende Veränderungen um Unternehmen vorgenommen. Diese Auswirkungen werden erst im GJ 2005 bzw. 2006 sichtbar.

      Das Ergebnis für 2005 wird also mit Spannung erwartet. Ich erwarte ein Ergebnis von ca. -500.000 € bei einem positiven Cash-Flow. Im Jahr 2006 soll laut Dr. Hollstein dagegen bereits in Gewinn von 1 Mio. drin sein.

      Ein Vergleich mit Alexanderwerk sollte nicht gezogen werden, da beide Unternehmen vollkommen verschiedene Produkte herstellen.



      Eine erneute Lagebeurteilung ist überhaupt nicht nötig, da die Ursachen für die miserable Vergangenheit bekannt sind und Schlussfolgerungen daraus bereits gezogen wurden (Aufgabe von unrentablen Aktivitäten, Neuer Vorstand, Einsparungen etc.). Außerdem kann meiner Meinung nach voll auf die Kompetenz des Aufsichtsrates gesetzt werden.

      Eine Anlageentscheidung bleibt aber wie immer jedem selbst überlassen.
      Avatar
      schrieb am 16.05.06 00:39:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      SALVE!

      Hallo small_cap.

      Bemerkung zur Bemerkung.
      Dass die Mühle zu 30 % läuft, habe ich als diskutiert und somit bekannt vorausgesetzt.
      Alle meine Anmerkungen beziehen sich auf die Analyse des GB2004.
      Dort wurde die Vollproduktion der Mühle für Ende 2005 vorhergesagt. Auch der Rolltreppengrossauftrag, die Entwicklung des Flugzeugtrolley wie auch die Entwicklung von Pumpenbestandteilen wurde hier angesprochen.
      Ich sage nur, dass alle diese Ankündigungen bisher NICHT umgesetzt wurden. Das deckt sich mit deinen Vermutungen hinsichtlich des alten Vorstandes.

      Deine Verlustschätzung in allen Ehren, aber hätte ein Verlust von 500TSD am Ende des Jahres 2005 die Pleite bedeutet? Nene, das wird schlimmer.
      In 2004 hatte man schon 1.2 Mio Nasse im Konzern. Glaube kaum, dass 2005 schon ein Turnaround eingetreten ist. Man hat aber die Grundlagen gelegt.

      Ich gehe von einem kräftigen Verlust aus, weil der neue VV aufräumen wird.
      Da die Eigenkapitaldecke sehr dünn ist, wird es auch drastische Kapitalmassnahmen geben.
      Für Menzel kein Problem, aber der Streubesitz mag sowas nicht.
      Für 2006 sehe ich eher gute Zeiten.

      Dennoch glaube ich, dass der Kurs nochmal nachgibt. Hoffentlich.
      Habe meine Teile ja wieder abgegeben. ;)

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 08.06.06 18:42:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      08.06.2006, 18:15

      Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

      Ad hoc-Mitteilung vom 8. Juni 2006

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG teilt mit, daß bei der
      soeben erfolgten Aufstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr 2005 unter
      Berücksichtigung des operativen Verlustes sowie der Rückstellungen für
      geplante Sanierungsaufwendungen in 2006 ein Verlust in Höhe von mehr als
      der Hälfte des Grundkapitals von derzeit 6.484.000 € besteht.

      Danach beträgt, vorbehaltlich der Billigung des Jahresabschlusses durch
      den Aufsichtsrat, der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft für 2005 rund 5,9
      Mio. EUR. Das Eigenkapital der Gesellschaft wird danach und nach
      Realisierung Stiller Reserven noch mit rund 2 Mio. EUR ausgewiesen.

      Der Vorstand wird die Einberufung der Hauptversammlung unverzüglich
      veranlassen, in deren Rahmen den Aktionären auch geeignete Kapitalmaßnahmen
      zur Sanierung der Gesellschaft vorgeschlagen werden sollen.

      Die Gesellschaft hat die Chance für eine erfolgreiche Sanierung und
      Zukunft. So liegt der Gesellschaft ein notarieller Kaufvertrag zur
      Veräußerung ihrer Immobilien vor. Nach Kaufpreiszahlung wird die
      Gesellschaft frei von Verbindlichkeiten sein.
      Avatar
      schrieb am 31.08.06 15:33:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Sieht nicht gut aus - ob das Ding auf der Watchlist bleibt? :rolleyes::rolleyes:

      DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Bekanntgabe der Bilanzpositionen 2005 sowie der Halbjahreszahlen 2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc-Mitteilung vom 31. August 2006

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG teilt mit:

      Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich von 18´376 TEUR im Jahr 2004 auf14´185 TEUR im Jahr 2005 substantiell verringert. Diese Veränderung beruhtim Wesentlichen auf einer Erhöhung des Anlagevermögens um rund 600 TEUR undeiner Verminderung des Umlaufvermögens um rund 5´000 TEUR.Die Passiv-Seite der Bilanz per 31.12.2005 ist gekennzeichnet durch einenBilanzverlust von 8´850 TEUR, welcher zum Ausweis eines nicht durchEigenkapital gedeckten Fehlbetrages von 189 TEUR führt. Zur Kompensationdes nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages sind entsprechendeMaßnahmen eingeleitet und teilweise schon vollzogen.


      Der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2005 beläuft sich auf -5´941 TEUR undhat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2004 (-685 TEUR) deutlichverschlechtert. Diese Verschlechterung ist hauptsächlich auf einen massivenUmsatzrückgang (von TEUR 26´407 im 2004 auf TEUR 20´461 im 2005) zurück zuführen.

      Die Bilanzüberschuldung per 31.12.2005 konnte zwischenzeitlich durch denVerkauf der Grundstücke und Immobilien der NYH AG in 2006 geheilt werden.Die Grundstücksverkäufe führen insgesamt zu einem Liquiditätszufluss von8´960 TEUR. Unter Berücksichtigung der Kosten für die Veräußerung wurde einBuchgewinn von 3´317 TEUR realisiert, der die Entschuldung der Bilanzermöglicht. Die Liquiditätszuflüsse werden unter anderem zur Rückführungder Darlehen und Kontokorrente in Höhe von 4´216 TEUR verwendet. Damit istdie NYH mit Abschluss dieser Maßnahmen frei von Darlehens- undBankverbindlichkeiten.

      Bereits im Geschäftsjahr 2005 sind eine ganze Reihe von Maßnahmen zurSanierung der NYH AG eingeleitet worden. Bis zum 28.02.2006 war Herr PeterSwienty Alleinvorstand der der NYH AG. Seit 01.03.06 ist Herr Dr. WalterStute-Schlamme Alleinvorstand. Aufgrund der immer noch unbefriedigendenSituation wurden ab dem 01.03.2006 weitere Maßnahmen eingeleitet.


      Diese können in Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität, Optimierung imBereich Personal, Verbesserung der Organisation sowie in die Reduzierungder Infrastrukturkosten gegliedert werden. Diese Maßnahmen sind aktuell zueinem Teil bereits abgeschlossen, zu einem anderen Teil werden sie imGeschäftsjahr 2006 fortgeführt.

      Zur Verbesserung der Liquidität wurden diverse Maßnahmen ergriffen:

      Ausgehend von einem ca. 14% niedrigeren Halbjahresumsatz per 30.06.2006(9´950 TEUR) zum Vergleichzeitraum des Vorjahres entwickelt sich dasUnternehmen positiv, so dass auf der Basis der unternehmensinternenBuchhaltung das Betriebsergebnis (EBIT) für das laufende Geschäftsjahr mitbisher -562 TEUR um 58% besser ausfällt als im vergangenen Jahr. Nichtsdesto trotz muss diese positiven Entwicklung auch im zweiten Halbjahrweitergeführt werden.Die Zinsaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht, da durchdie Anwachsung der Hebeg KG Ende 2005 auch Darlehensverbindlichkeiten unddaraus resultierend Zinsverpflichtungen übernommen wurden. Das Ergebnis vorSteuern (EBT) stellt sich per 06/06 in Höhe von -784 TEUR dar. Es liegtdamit um ca. 46% positiver als im Vorjahr.

      Sprache: Deutsch

      Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Nartenstraße 12

      21079 Hamburg Deutschland

      Telefon: 040-77129-200

      Fax: 040-77129-201

      Email: walter.stute-schlamme@nyhag.de

      WWW: www.nyhag.de

      ISIN: DE0006765506

      WKN: 676550

      Indizes:

      Börsen: Geregelter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt



      DGAP 31.08.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschEmittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Nartenstraße 12 21079 Hamburg DeutschlandTelefon: 040-77129-200Fax: 040-77129-201E-mail: walter.stute-schlamme@nyhag.deWWW: www.nyhag.deISIN: DE0006765506WKN: 676550Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------



      --------------------------------------------------------------------------------


      Autor: EquityStory AG
      © EquityStory AG
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 18:03:46
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.701.595 von Schnueffelnase am 31.08.06 15:33:31Ärger mit dem Ex-Vorstand:

      Anzeige nach § 15 WpHG

      01.11.2006, 16:10

      Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie

      Aktiengesellschaft

      Anzeige nach § 15 WpHG

      Ad hoc-Mitteilung vom 1. November 2006

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft gibt nach

      § 15 WpHG bekannt:

      Herr Alexander Swienty hat gegen den Beschluß der Hauptversammlung, den
      Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu
      erteilen, Anfechtungsklage erhoben.






      (c)DGAP 01.11.2006
      ---------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch
      Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Nartenstraße 12
      21079 Hamburg Deutschland
      Telefon: 040-77129-200
      Fax: 040-77129-201
      E-mail: walter.stute-schlamme@nyhag.de
      WWW: www.nyhag.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Indizes:
      Börsen: Geregelter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 09:40:43
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.064.783 von Muckelius am 01.11.06 18:03:46Kurs am Börsenplatz Hamburg bei 19,50 Euro. Wie weit geht es den noch runter?
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 12:34:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      WAs ist bei NYH los, Umzug nach Lüneburg ,22 euro Kaufkurs.?
      soll das Harburger Gelände verkauft werden
      Gerüchte ca. 22-25 Mill.Euro am ImobilGura Arne Winter?
      Passt gut ins Inverst Konzept Harburger Hafen als BÜRO-
      Noble Wohngegend (China Town Chanel )und was wird aus NYH ?
      Durch den Verkauf des Grundstücks wäre der Aktienkurs
      bei 46 E. soll man weiter Kaufen ?
      :lick:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:55:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.492.031 von Bahnhuber am 27.12.06 12:34:39SALVE!

      Wo hast du das Gerücht denn aufgeschnappt? Wollten die NYH nicht sowieso ein neues Werk für diesen Plastikstaub bauen und hatten Teile der FAbrikation verlegt?

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 14:20:17
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.492.031 von Bahnhuber am 27.12.06 12:34:39SALVE!

      Wie es nach Recherchen erscheint, wurde das gesamte alte Gelände verkauft!
      Der Liquiditätszufluss betrug die unten gemeldeten 8´960 TEUR.

      Die Staubmühle läuft IMMER NOCH NICHT und es muss ein NEUES WERK gebaut werden. Zumindest hat man keine Bankverbindlichkeiten mehr.

      Es sieht also so aus, als wenn die Immo-Spekulation nicht aufgeht.
      Wenn überhaupt handelt es sich hier um eine klassische Turnaround-Speku.
      Aber ohne vernünftige Infos kann man den Stand der Dinge nicht einschätzen.

      Ich werde an der Seitenlinie bleiben.

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 19:53:32
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.691.107 von Petronius am 05.01.07 14:20:17New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      Aktiengesellschaft
      Nartenstraße 12, 21079 Hamburg
      ISIN DE0006765506
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 21. Juni 2007, um 15.00 Uhr, im Konferenzzentrum des Channel Tower Harburg, 17. Etage, Karnapp 25 / Schellerdamm 30, 21079 Hamburg – Harburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2006

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Allein-Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

      • für den Allein-Vorstand bis zum 28.2.2006 des Geschäftsjahres, Herrn Peter Swienty, die Entlastung zu vertagen,
      • dem Allein-Vorstand ab 1.3.2006 des Geschäftsjahres, Herrn Dr. Stute-Schlamme, Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Control5H GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.

      5. Wahlen zum Aufsichtsrat
      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 7 Abs. (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Bernd Schmidek, Hochschullehrer am HAW, Hamburg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
      Herr Prof. Schmidek hat folgende weitere Mandate i.S.d. § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG inne:

      ― Mitglied des Aufsichtsrates der MBB Liftsysteme AG, Delmenhorst


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Durch das Inkrafttreten des UMAG und die nachfolgende Änderung der Satzung der Gesellschaft haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts geändert.



      Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 14. Juni 2007, 24.00 Uhr (Datum des Zugangs) unter Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung unter folgender Anschrift anmelden:
      New-York Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen. Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können.



      Stimmrechtsvertretung

      Wir weisen unsere Aktionäre gemäß § 125 Absatz 1 Satz 2 AktG auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, hin.



      Anträge von Aktionären

      Eventuelle Anträge zur Hauptversammlung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG werden unter der Internetadresse:
      http://www.nyhag.de

      veröffentlicht. Hierfür müssen die Anträge mit Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens am 6. Juni 2007, 24:00 Uhr, bei folgender Adresse eingehen:
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Der Vorstand
      Nartenstraße 12
      D-21079 Hamburg
      Telefax: +49 (0)40 77 129-201
      E-Mail: gabriele.philipp@nyhag.de

      Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.



      Hamburg im Mai 2007

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 20:09:15
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.140.154 von Muckelius am 04.05.07 19:53:32Die Homepage http://www.nyh.de präsentiert sich im neuen Gewand

      u.a. ist auch der aktuelle Geschäftsbericht online verfügbar!

      http://www.nyh.de/download/NYH-GB.pdf
      Avatar
      schrieb am 22.06.07 13:47:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.850.107 von Muckelius am 12.06.07 20:09:15Gestern hat die Hauptversammlung stattgefunden. Die heutige Kursreaktion lässt auf positive Äußerungen schließen. Oder?
      Avatar
      schrieb am 22.06.07 20:53:08
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.147.459 von Muckelius am 22.06.07 13:47:48Ja,

      Bernd Günther hatte die ganze Sache voll unter Kontrolle. Er drohte die anwesenden Aktionären damit, diese verhungern und verdursten zu lassen, wenn sie die Rede-/Fragezeit über gebühr belasten würden. Danach gab er noch einen Druckfehler im GB zu und bat um zügige Abstimmung.

      Ausser bei der Entlasstung eines Herrn Zwentje oder so, gab es keine Gegenstimmen.

      Er schloss dann die Versammlung mit den Worten, im nächsten Jahr werde n wir am neuen Stadtort eine Werksbesichtigung machen und die anwesenden Aktionäre werden auch wieder mit Kämmen versorgt, das Buffet sei nun eröffnet..............

      Fazit bleibt, er hat einen Mann von soner Bank in den Aufsichtsrat geholt, der da die Kreditlinie grade ziehen soll, wenn das alles klappt und die neuen Maschinen gut arbeiten, dann werden wir damit "Geld drucken ".
      Sollten die Finanzierung nicht klappen, kommen alle in schwarzen Anzügen zur nächsten HV.

      Kann man also so oder so sehen. Wir sprechen hier schliesslich über den AMrktführer im Bereich Gummikämme!:laugh::laugh::laugh:


      Frag in drei Jahren noch mal nach.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 17:36:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hört sich alles ganz nett an. Bloß frage ich mich, ob ich für einen angekündigten Turnaround etwa 45% vom Umsatz bezahlen soll. Da muss ich ehrlich gestehen zahle ich lieber so zwischen 10 und 20%, auch wenn solche Papiere gerade eher selten sind.
      Was für ein Ziel seht ihr?
      Für einen Kursgewinn von 50% - und den sollte man in so einer Situation als Ziel vor Augen haben - müßte ein Ergebnis von 1,36 Millionen Euro eingefahren werden, welches mit KGV 10 bewertet würde. Das gab es aber seit 1999 nie. Das würde einer ambitionierten Marge von 6% des Umsatzes entsprechen, wenn der um 15% zulegen sollte. Alles also Optimalszenario.
      Aus diesem Blickwinkel finde ich den Vergleich mit Alexanderwerk nicht schlecht. Die hatten auch nie eine Chance, so viel zu verdienen wie der Kurs eskomptiert hat.
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 08:41:25
      Beitrag Nr. 39 ()
      Schade, ich dachte, es erklärt mir einer, warum nyhag der Überflieger wird.
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 11:31:06
      Beitrag Nr. 40 ()
      Aktie ist und bleibt deutlich überbewertet!!

      Auch die etwas verbesserten Zahlen ändern daran nichts.
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 16:06:57
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.344.883 von Bahncrash am 27.06.07 11:31:06 28.06.2007 12:49
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Veröffentlichung einer
      Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG

      ISIN: DE0006765506

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft hat
      nachfolgende Meldung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:

      Am 18. Mai 2007 gehörten der Patrio Plus AG, Hamburg, Deutschland, 15.992
      stimmberechtigte Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      Aktiengesellschaft.

      Der Stimmrechtsanteil der Patrio Plus AG, Deutschland, an der New-York
      Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft betrug am 18. Mai 2007
      mehr als 3%, nämlich 4,04 %.

      Hamburg, im Juni 2007 Der Vorstand

      DGAP 28.06.2007
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Nartenstraße 12
      21079 Hamburg Deutschland
      www: www.nyhag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 13:01:38
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.344.883 von Bahncrash am 27.06.07 11:31:06Moin,

      sicherlich kann man hier etwas zugucken, der Kurs wird sich nicht grossartig bewegen. Heute kann man aber schon das neue Management spielen.
      Wer is den die Patriot Puls AG ?

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 13:05:55
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.369.553 von Muckelius am 28.06.07 16:06:57Die Patrio Plus AG wurde am 03. November 1999 als Beteiligungsholding gegründet und am 09. November 1999 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 78836 eingetragen.

      Patrio Plus erwirbt und hält Beteiligungen an nicht oder noch nicht börsennotierten Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt hierbei auf wachstumsorientierten Unternehmen aus innovativen Branchen wie der elektronischen Zahlungsabwicklung (payments), hochwertigen Computerspielen (On- und Offline-Games) sowie Offline- (Shop-in-Shops, Wettshops) und Online-Sportwetten (Internet Wett-Portal).

      Das Portfolio der Patrio Plus AG umfasst derzeit die Unternehmen Happybet, die 10tacle Studios AG, die Pintango sowie die One2money.

      * Happybet hat zur Zeit ca. 250 Shop-in-Shops über Franchiseverträge eingebunden und baut seine offline Präsenz laufend aus. Ein weiterer Ausbau ist Bestandteil der eigenen Planung, ebenso wird ein eigenes Internet-Wettportal in Kürze gestartet. Allerdings wird eine Neu-Orientierung aufgrund der politischen und juristischen Entwicklungen im Sportwetten-Markt notwendig werden.
      * Die 10tacle Studios AG steht exemplarisch für die erfolgreiche Durchführung von start-up Finanzierungen seitens der Patrio Plus AG und ihrer Partner. Innerhalb nur eines Jahres konnte ein Unternehmen aufgebaut werden, das hervorragend auf dem Games - Markt - dem Markt für PC-, Video-, Konsolen- und Internetspiele - positioniert ist. 10tacle fungiert als einer der wenigen weltweiten EA (Electronic Arts) - Partner und arbeitet daneben auch mit ATARI und zukünftig Microsoft für die neue X-Box zusammen. 10tacle ist seit Sommer 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse am Geregelten Markt notiert.
      * Bei Pintango GmbH handelt es sich um ein Produkt, das den Online- Internethandel deutlich vereinfacht - sowohl für den Anwender als auch für Händler. Es handelt sich dabei um eine „Ausfüllhilfe“, die es dem Kunden ermöglicht, schnell und sicher im Internet einzukaufen. Der Händler erhält dabei eine Planungssicherheit für seinen Produktvertrieb und die Zahlungsabwicklung.
      * Mit One2money entsteht die erste deutsche Kreditvermittlungsplattform im Internet. In Anlehnung an bestehende erfolgreiche Modelle im angelsächsischen Raum hat es sich die One2one GmbH, zur Aufgabe gemacht, eine Plattform für Geldverleiher und Geldleiher zu etablieren.



      Hey, die Firma sitzt im Alten Wall bei Bernie Günther im Haus und es taucht auch der Name Menzel darin auf. Ich hoffe der gute Menzel hat seine Stimmrechtsanteile auch ordnungsgemäss gemeldet.

      Sollte die Beteiligung neu sein, hat er jetzt 1/4 der Aktien, bald muss er dann ja ein Pflichtangebot raushauen, oder ? Wo is unsere Aktie den zugelassen?

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 18:41:11
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.502.922 von Berni911 am 05.07.07 13:05:55Kurzer Bericht in der der aktuellen Ausgabe des Nebenwerte Journals. Inhaltlich nicht viel Neues. Das Jahr 2007 hat operativ gut begonnen.
      Avatar
      schrieb am 08.10.07 17:35:13
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.989.078 von Muckelius am 02.08.07 18:41:11Seit Anfang Oktober sind täglich stets Umsätze von 100 oder 200 Stück zu beobachten. Es scheint so als ob sich da jemand in Position aufbaut....
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 18:46:10
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.901.094 von Muckelius am 08.10.07 17:35:13Harburg New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie räumte die Lager

      Handgesägte Kämme für die Ewigkeit

      Zum ersten Mal veranstaltete die NYH einen Hofverkauf. Kämme und Bürsten fanden rasenden Absatz.

      Von Thomas Sulzyc

      Harburg -

      Mehr als 60 Jahre mussten die Harburger darauf warten: Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie (NYH) öffnete sich Besuchern am Sonnabend für den ersten Hofverkauf ihrer Geschichte. Die Gummiwarenfabrik in der Nartenstraße, vor allem bekannt für die Produktion von hochwertigen Kämmen der Marke Herkules-Sägemann, beliefert in der Regel nur den Großhandel. 200 000 bis 300 000 Einzelartikel hielt die NYH nach Angaben von Heiko Delventhal, Vertriebs- und Marketingleiter für den Kammbereich, für die Aktion bereit.

      Die Kämme, Bürsten, Scheren und Lockenwickler gingen mit 25 bis 30 Prozent Preisnachlass über den Tisch. Die ersten 30 Kunden warten bereits vor dem Verkaufsstart um 11 Uhr vor dem Werkstor. Unter ihnen auch Klaus Hagel (72), früher Betriebsrat bei der Phoenix. Er schwört auf die Hartgummi-Kämme aus Harburger Produktion. "Ich decke mich für den Rest meines Lebens damit ein", scherzt er. Letztlich erwirbt er drei Stück zum Preis von jeweils drei Euro. Die handgesägten Kämme sind feiner als ihre Konkurrenz als Plastik. "Das macht die Haare nicht kaputt", sagt Klaus Hagel.

      Die Verkaufstische im alten Kesselhaus der Fabrik sind schnell dicht belagert. Heike (52) und Rolf (55) Hösrich waren in Harburg einkaufen und machen auf dem Heimweg nach Wilhelmsburg noch einen Zwischenstopp in der Gummifabrik. Schnell nennen sie vier Bürsten und zwei Kämme ihr Eigentum. Für insgesamt 21 Euro.

      Die Idee zum ersten Hofverkauf bei NYH hatte der Kammvertriebsleiter Heiko Delventhal. Die Aktion selbst samt Kinderbetreuung organisierten allein zwei Auszubildende: Janina Wehrmann und Tim Evermann. Einen Teil des Erlöses wird das Unternehmen an die Kinderhospiz Sternenbrücke und die NCL-Stiftung in Hamburg spenden.

      Bei NCL handelt es sich um eine seltene, unheilbare Krankheit, die zum Verfall von Nervenzellen und schließlich zum Tode führt. Die Höhe der Summe wird die NYH in der nächsten Woche bekannt geben.

      Nicht wenige sind zum Schauen gekommen, wie Andrea Obersteller (50). Die Harburgerin nutzt die einmalige Chance, einmal hinter die Kulissen des Werks schauen zu dürfen: "Die alte Industrie-Architektur ist sehenswert", schwärmt sie.

      Die Zukunft der Fabrikgebäude ist allerdings ungewiss. Schon im nächsten Jahr wird die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie ihren Standort nach Lüneburg verlegen. Grundsteinlegung wird am 17. Dezember 2008 sein. Das denkmalgeschützte Kesselhaus, heißt es beim Betriebsrat, wird wohl eine Veranstaltungshalle werden. Genaues sei aber zurzeit noch nicht bekannt.

      erschienen am 10. Dezember 2007

      (Quelle: www.abendblatt.de)
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 17:12:38
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.717.940 von Muckelius am 10.12.07 18:46:10

      PRESSEINFORMATION

      New York Hamburger stellt Planungen für neuen Unternehmensstandort in Lüneburg vor




      Spatenstich der New York Hamburger in Lüneburg: v.l. Jürgen Enkelmann (Süderelbe AG/WLG), Udo Stein (Stein Plan und Werk), Dr. Walter Stute-Schlamme (New York Hamburger), Ulrich Mädge (Oberbürgermeister Lüneburg).


      Hamburg, 18. Dezember 2007 - Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat gestern den Entwurf und den Standort für ihre neue Produktionsstätte in Lüneburg präsentiert. Ab dem 3. Quartal 2008 will das traditionsreiche Harburger Unternehmen seine berühmten Profi-Kämme �Hercules Sägemann� sowie Formteile in Weich- und Hartgummi in der Hansestadt Lüneburg produzieren.

      Der Aufbau der modernen Produktionsstätte ist mit 15,2 Mio. � veranschlagt. Auf einem 35.000 qm großen Grundstück direkt am Elbe-Seitenkanal im Industriegebiet Lüneburg Hafen, wird nach den neuesten Standards eine Produktionshalle mit ca. 9.000 qm und ein Verwaltungstrakt mit 1.500 qm BGF realisiert.

      Bei der Grundstückssuche hatte die Süderelbe AG das Unternehmen intensiv begleitet. Nach einer ausführlichen Prüfung verschiedener Standorte hat sich Lüneburg durch seine sehr gute Infrastruktur, die Verfügbarkeit von Industrieflächen sowie das attraktive Unternehmensumfeld durchgesetzt. Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge lobt die Ansiedlung der Süderelbe AG als großen Erfolg: �Durch die Ansiedlung von NYH kommt ein renommiertes Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes nach Lüneburg, welches das bestehende Unternehmensumfeld besonders gut ergänzt.�

      Am neuen Standort will die New York Hamburger zukünftig rund 200 Mitarbeiter beschäftigen. Ein großer Teil des hoch qualifizierten Personals wird von Hamburg-Harburg nach Lüneburg wechseln. Dieses war ein Faktor bei der Standortwahl des Unternehmens, denn die Mitarbeiter sind zur Herstellung der qualitativ hochwertigen Produkte unverzichtbar. NYH-Vorstand Dr. Stute-Schlamme geht sogar davon aus, dass die Zahl der Mitarbeiter in den nächsten Jahren kontinuierlich gesteigert werden kann.

      Der Umzug der NYH nach Lüneburg soll Ende 2008 abgeschlossen sein. Dann sollen die denkmalgeschützten Gebäude am alten Standort in Hamburg-Harburg umgenutzt werden. Geplant ist eine moderne Nachnutzung im Ambiente der industriellen Gründerzeit, in deren Verlauf eine Vielzahl an hochwertigen Dienstleistungsarbeitsplätzen entsteht. Jens-Peter Persoon, Bereichsleiter des Ansiedlungs- und Flächenmanagements der Süderelbe AG, sieht in der Ansiedlung der NYH in Lüneburg ein sehr gutes Beispiel für die Aufgabenteilung und die funktionierende Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg: �Ein in Hamburg ansässiger Industriebetrieb verlagert seine Produktion samt Mitarbeitern ins Umland und kann hier mit hochmodernen Produktionsstrukturen nun erfolgreich am Markt agieren. Der architektonisch anspruchsvolle Altindustriestandort, der modernen Produktionsabläufen von Industriebetrieben nicht mehr gerecht wird, kann nach entsprechendem Umbau als attraktiver Standort für forschungsintensive und kreative Branchen dienen. Dadurch profitiert die gesamte Region!�

      Ein Foto in druckfähiger Qualität steht in unserem Pressebereich zum Download für Sie bereit.

      Kontakt:
      Wachstumsinitiative Süderelbe AG
      Christina Krebs
      Tel.: +49 (40) 355 10 355, Fax: +49 (40) 355 10 330
      E-Mail:krebs@suederelbe.info

      Quelle: http://www.suederelbe.info/news.php?id=4&newsid=115
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 17:15:06
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.840.329 von Muckelius am 21.12.07 17:12:38da w:o mir einen Streich spielt, anbei Meldung nochmals ohne Foto:


      PRESSEINFORMATION

      New York Hamburger stellt Planungen für neuen Unternehmensstandort in Lüneburg vor



      Hamburg, 18. Dezember 2007 - Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat gestern den Entwurf und den Standort für ihre neue Produktionsstätte in Lüneburg präsentiert. Ab dem 3. Quartal 2008 will das traditionsreiche Harburger Unternehmen seine berühmten Profi-Kämme �Hercules Sägemann� sowie Formteile in Weich- und Hartgummi in der Hansestadt Lüneburg produzieren.

      Der Aufbau der modernen Produktionsstätte ist mit 15,2 Mio. � veranschlagt. Auf einem 35.000 qm großen Grundstück direkt am Elbe-Seitenkanal im Industriegebiet Lüneburg Hafen, wird nach den neuesten Standards eine Produktionshalle mit ca. 9.000 qm und ein Verwaltungstrakt mit 1.500 qm BGF realisiert.

      Bei der Grundstückssuche hatte die Süderelbe AG das Unternehmen intensiv begleitet. Nach einer ausführlichen Prüfung verschiedener Standorte hat sich Lüneburg durch seine sehr gute Infrastruktur, die Verfügbarkeit von Industrieflächen sowie das attraktive Unternehmensumfeld durchgesetzt. Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge lobt die Ansiedlung der Süderelbe AG als großen Erfolg: �Durch die Ansiedlung von NYH kommt ein renommiertes Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes nach Lüneburg, welches das bestehende Unternehmensumfeld besonders gut ergänzt.�

      Am neuen Standort will die New York Hamburger zukünftig rund 200 Mitarbeiter beschäftigen. Ein großer Teil des hoch qualifizierten Personals wird von Hamburg-Harburg nach Lüneburg wechseln. Dieses war ein Faktor bei der Standortwahl des Unternehmens, denn die Mitarbeiter sind zur Herstellung der qualitativ hochwertigen Produkte unverzichtbar. NYH-Vorstand Dr. Stute-Schlamme geht sogar davon aus, dass die Zahl der Mitarbeiter in den nächsten Jahren kontinuierlich gesteigert werden kann.

      Der Umzug der NYH nach Lüneburg soll Ende 2008 abgeschlossen sein. Dann sollen die denkmalgeschützten Gebäude am alten Standort in Hamburg-Harburg umgenutzt werden. Geplant ist eine moderne Nachnutzung im Ambiente der industriellen Gründerzeit, in deren Verlauf eine Vielzahl an hochwertigen Dienstleistungsarbeitsplätzen entsteht. Jens-Peter Persoon, Bereichsleiter des Ansiedlungs- und Flächenmanagements der Süderelbe AG, sieht in der Ansiedlung der NYH in Lüneburg ein sehr gutes Beispiel für die Aufgabenteilung und die funktionierende Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg: �Ein in Hamburg ansässiger Industriebetrieb verlagert seine Produktion samt Mitarbeitern ins Umland und kann hier mit hochmodernen Produktionsstrukturen nun erfolgreich am Markt agieren. Der architektonisch anspruchsvolle Altindustriestandort, der modernen Produktionsabläufen von Industriebetrieben nicht mehr gerecht wird, kann nach entsprechendem Umbau als attraktiver Standort für forschungsintensive und kreative Branchen dienen. Dadurch profitiert die gesamte Region!�

      Ein Foto in druckfähiger Qualität steht in unserem Pressebereich zum Download für Sie bereit.

      Kontakt:
      Wachstumsinitiative Süderelbe AG
      Christina Krebs
      Tel.: +49 (40) 355 10 355, Fax: +49 (40) 355 10 330
      E-Mail:krebs@suederelbe.info

      Quelle: http://www.suederelbe.info/news.php?id=4&newsid=115
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 22:06:27
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.840.370 von Muckelius am 21.12.07 17:15:06Moin Muckelius,
      weißt Du wie der Neubau finanziert wird (Kapitalerhöhung?)?

      Frohes neues Jahr !

      Gruß
      OF
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 18:32:57
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.911.113 von ostseefischer am 01.01.08 22:06:27Eher eine Randnotiz ist die folgende Meldung:

      NYH: Spende an "Sternenbrücke"

      HARBURG -

      Peer Gent, Geschäftsführer des Kinder-Hospiz "Sternenbrücke", war gern nach Harburg an die Nartenstraße gekommen, denn die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) führte Gutes im Schilde. 2500 Euro hatte das Unternehmen bei seinem Hofverkauf Anfang Dezember vergangenen Jahres als Erlös für den guten Zweck zusammengebracht. Gent: "Wir unterstützen Familien sterbenskranker Kinder und sind auf Spenden angewiesen." Die Hälfte des Geldes ist für die Sternenbrücke bestimmt, die andere für die NCL-Stiftung, die speziell Hilfe bei der tödlichen NCL-Nervenkrankheit (Neuronale Ceroid Lipofuszinose) leistet.

      Bei der NYH hatten sich der Vertriebsleiter für Haarpflegeartikel, Heiko Delvental, und Merle Joswich von der Betriebskrankenkasse Phoenix für den Hofverkauf zugunsten der Sternenbrücke eingesetzt. Der Betriebsrat und die Belegschaft (gut 200 Mitarbeiter) unterstützten die Aktion. Etwa 5000 Artikel des professionellen Friseurbedarfs, darunter Kämme und Bürsten, wurden zu Sonderpreisen an Jedermann verkauft. Etwa 1000 Besucher kamen und kauften. Dr. Walter Stute-Schlamme, Vorsitzender des voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres nach Lüneburg wechselnden Unternehmens: "Wir werden auch an unserem neuen Standort unser soziales Engagement fortsetzen."
      gip

      erschienen am 29. Januar 2008

      (www.abendblatt.de)
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 09:55:19
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.205.054 von Muckelius am 29.01.08 18:32:57Gestern war in NZZ-TV ein Bericht über die super Kämme von NYH.
      Die Maschinen sahen wirklich uralt aus, wird Zeit, dass sich etwas tut.:)
      Avatar
      schrieb am 15.02.08 15:44:35
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.268.885 von Berni911 am 05.02.08 09:55:19 15.02.2008 13:04
      Veröffentlichung gemäß §26 Abs. 1 WpHG

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Veröffentlichung einer
      Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Die Patrio Plus AG Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      29.01.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der New-York
      Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg, Deutschland, ISIN:
      DE0006765506, WKN: 676550 am 08.11.2007 durch Veräußerung von Aktien die
      Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 2,78% (das
      entspricht 10992 Stimmrechten) beträgt.

      15.02.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Nartenstraße 12
      21079 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.nyhag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 15.02.08 18:54:01
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.382.326 von Muckelius am 15.02.08 15:44:35Ergänzend sollte erwähnt werden, das sich der Kurs der Aktie auf langjährigem Tiefststand befindet. Zu 18 Euro stehen 500 Stück im Brief
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 09:53:35
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.382.326 von Muckelius am 15.02.08 15:44:35Du persönlich bist also der Meinung, dass die Aktien nicht über die Börse verkauft wurden! Das müssten ungefähr 5000 Stücke sein.Ich sehe diesen Umsatz nicht.
      Wenn Menzel-Männchen die also direkt wieder übernommen hat, ändert sich ja nichts.Rechte Tasche, linke Tasche. Meldepflicht hat er mit seinen 15% auch nicht, also was solls ?
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 12:35:10
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.398.033 von Berni911 am 18.02.08 09:53:35Der Kursverlauf sieht eher aus, als ob demnächst ein Inslovenzantrag ins Haus flattert!
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 18:38:22
      Beitrag Nr. 56 ()
      Es droht wohl eher eine satte Kapitalerhöhung. Lüneburg muss finanziert werden.
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 17:39:43
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.439.355 von ostseefischer am 21.02.08 18:38:22In Frankfurt stehen offenbar einige Aktien mittlerweile unter 15 Euro im Brief
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 18:16:51
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.494.213 von Muckelius am 27.02.08 17:39:43Heute mit sattem Kursplus hoch auf 17,50 Euro. Umgesetzt wurde heute bisher nur einige Hundert Stück. Gab es irgendwelche Nachrichten?
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 07:29:38
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.622.905 von Muckelius am 12.03.08 18:16:51So hofiert Lüneburg Unternehmen aus Harburg
      Extra für die NYH wird eine bereits gestrichene Zugverbindung reaktiviert



      Von Wolfgang Becker

      Harburg/Lüneburg. Aufatmen bei den Mitarbeitern der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie (NYH) in Harburg: Ab Juni setzt die Metronom-Gesellschaft wieder einen Zug auf den Fahrplan, der morgens gegen 4.30 Uhr in Harburg Richtung Lüneburg startet. Damit kann der geplante Schichtbetrieb am neuen Standort aufrechterhalten werden. Für Werner Tschense, NYH-Betriebsratschef, zeigt diese Wendung zum Guten, was möglich ist, wenn sich Kommunen aktiv für Unternehmen einsetzen. Er sagt: "So eine Unterstützung hätten wir uns von Hamburg gewünscht dann hätte unser Unternehmen nicht nach Lüneburg umziehen müssen."
      Wie berichtet, hatte der Winterfahrplan die NYH (Gummi-Formteile, Kämme) vor erhebliche Probleme gestellt, weil plötzlich die frühe Zugverbindung nach Lüneburg fehlte. Tschense: "Nachdem die HAN groß darüber berichtet hatten, gab es bei uns zahlreiche Reaktionen. Das hat richtig was bewirkt."
      Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge schaffte es schließlich, die Interessen des neu angesiedelten Unternehmens (Umzug im August 2008) mit denen der Metronom-Gesellschaft in Einklang zu bringen. Und: "Wir sollen vor unserem neuen Werk sogar eine eigene Bushaltestelle bekommen. Die Stadt Lüneburg hat uns von Anfang an auf vielfältige Weise unterstützt. Das ist vorbildlich. Ich verstehe nicht, warum uns die Hamburger nicht halten wollten. Das wäre für viele Kollegen besser gewesen", sagt Tschense. So müssten einige NYH-Mitarbeiter jetzt täglich 100 Kilometer Arbeitsweg zurücklegen, manche aus Harsefeld und Pinneberg sogar bis zu 200 Kilometer.

      http://www.han-online.de
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 10:29:23
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.637.359 von Muckelius am 14.03.08 07:29:38Wenn man erst im August umzieht, warum setzt man dann ab Juni schon diesen Zug ein ??? Werden dort Übungen durchgeführt ?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 10:33:37
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.737.324 von Berni911 am 27.03.08 10:29:23Industrie Bald zieht die New-York Hamburger nach Lüneburg

      Die letzten Kämme aus Harburg

      An der Hannoverschen Straße werden noch "Hercules Sägemann" oder "Matador" aus Ebonit hergestellt. Im Herbst ist das vorbei.

      Von Jochen Gipp

      Harburg -

      Noch rauchen die Schlote, und wie schon seit mehr als 150 Jahren zieht nach dem Entlüften von Vulkanisierkesseln auch dieser undefinierbare Geruch von Schwefel und Gummi durch die Luft, verpasst dem Standort der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) an Nartenstraße, Neuländer Straße und Hannoversche Straße gelegentlich diese eigenartige Duftnote.

      Eine kleine Schnupper-Kostprobe gefällig? Dann wird es Zeit, denn die NYH wird Harburg schon bald verlassen. Das Unternehmen baut bereits in Lüneburg neue Fabrik- und Verwaltungsgebäude und will dort voraussichtlich im Herbst mit der Produktion beginnen. Der größte Teil der gut 200 NYH-Beschäftigten wird von Harburg an den neuen Standort wechseln.

      Für die denkmalgeschützten Harburger NYH-Gebäude sind neue gewerbliche Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen. Nicht erhaltenswerte Gebäude werden zum Teil bereits abgerissen. Kommendes Jahr soll der Vertrieb der Heidelberger Druckmaschinen AG, mit Blick zur Hannoverschen Straße, einen Neubau beziehen.

      Wer beim Pförtner an der Nartenstraße das Werkstor und die Schranke passiert hat, kommt geradeaus zu einer modernen Werkhalle, in der die NYH Kunststoff- und Kautschuk-Formteile unter anderem für die Auto- und Luftfahrtindustrie und den Maschinenbau produziert und sich von anderen modernen Unternehmen nicht unterscheidet. Zur linken und zur rechten Hand ist hingegen Industriegeschichte lebendig. Hier verbreiten Treppenhäuser, Flure und Maschinenhallen den Charme vergangener Zeit. Hier schlägt das Herz der Hartgummi-Produktion (Ebonit). Das nach geheimer Rezeptur aus Naturkautschuk und Schwefel gebackene Material ist etwas Besonderes, fühlt sich warm und weich an, lässt sich biegen, mit Schneidwerkzeugen bearbeiten oder auch hochglänzend polieren.

      Die NYH stellt seit eh und je Kämme daraus her oder auch die Mundstücke für Blasinstrumente wie Klarinetten und Oboen. Heiko Delventhal, Vertriebsleiter für die Kamm-Produktion ist Ebonit-Fan: "Mit unseren Kamm-Serien ,Hercules Sägemann' oder ,Matador' sind wir weltweit Marktführer", sagt er stolz, "Qualität ,Made in Harburg' hat ihren Preis. Es ist bei der Herstellung auch sehr viel Handarbeit zu leisten. Wer mit Haarpflege zu tun hat, weiß unsere Produkte zu schätzen." Gut 60 000 Kämme werden wöchentlich in Harburg produziert, etwa 3,2 Millionen pro Jahr.

      140 verschiedene Kämme zählt das Sortiment. Anica Kröger, Versand-Abteilungsleiterin, hat alles im Blick: "Wir kommen ohne Computer aus", freut sie sich, "ich habe alle Warenbestände im Kopf." Zusammen mit ihren Kollegen gibt sie den Kämmen auch ihren Namen, prägt mit Blattgold "Hercules Sägemann" auf den Rücken, bevor die Ware in ihre Verpackung kommt. Kartons werden per Hand gefaltet und Etiketten aufgeklebt - fertig. Die Lieferung kommt in den Versand.

      Heiko Delventhal: "Mit dem Umzug nach Lüneburg wird sich an der Herstellung unserer Kämme nichts ändern. Leider können wird die Atmosphäre unserer alten Räume nicht mitnehmen."

      erschienen am 4. April 2008

      http://www.abendblatt.de
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 10:31:15
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.816.054 von Muckelius am 05.04.08 10:33:37Heiko Delventha:"Leider können wird die Atmosphäre unserer alten Räume nicht mitnehmen."

      Ne, soll auch nicht, ab jetzt soll Geld verdient werden; Knalltüte, Romantiker, Nostalgiker..........:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 20:47:40
      Beitrag Nr. 63 ()
      Wer weiß wie Lüneburg finanziert wird ? Da ich derzeit kein konkretes Kauf Interesse habe, tätige ich keinen Anruf bei der IR. Konnte keine Veröffentlichung zu diesem Thema finden.
      Kapital Erhöhung ?
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 16:46:58
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.850.438 von ostseefischer am 09.04.08 20:47:40aus dem elektr. Bundesanzeiger:



      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Hamburg
      ISIN DE0006765506
      Bekanntmachung
      über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft zum Bezug von
      bis zu 50.000 neuen Aktien aus der am 11. April 2008 beschlossenen Kapitalerhöhung


      Das nachfolgende Bezugsangebot der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, welchen mittels der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, das nachfolgende Angebot unterbreitet wird.

      Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. August 2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. August 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.421.872,04 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses, insbesondere bei Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung durch runde Beträge ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Das Genehmigte Kapital und die entsprechende Änderung der Satzung wurden am 09. September 2004 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

      Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.059.120,00. Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 11. April 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 639.255,61 durch Ausgabe von 50.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 12,79 (gerundet) je Aktie („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 20,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt. Eine Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister ist noch nicht erfolgt.

      Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft steht ein mittelbares Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zu („mittelbares Bezugsrecht“). Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Otto M. Schröder Bank AG zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zum Ausgabepreis von EUR 20,00 zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezugspreis je Neuer Aktie in Höhe von EUR 20,00 („Bezugspreis“) entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte anzubieten und zu liefern. Die Neuen Aktien werden im Verhältnis 8:1 zum Bezug angeboten, d.h. für acht alte Stückaktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft kann eine Neue Aktie bezogen werden. Für Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

      Die Neuen Aktien, die nicht durch die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft bezogen wurden, werden institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten.

      Das Bezugsangebot steht unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis spätestens 30. September 2008 in das Handelsregister eingetragen wird.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende
      Bezugsangebot
      der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg,

      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
      vom 24. April 2008 bis einschließlich 14. Mai 2008

      bei der Otto M. Schröder Bank AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 8:1 kann auf jeweils acht alte Aktien eine Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 20,00 bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 14. Mai 2008, 17:00 Uhr, bei der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, Fax: 040 / 340671, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Otto M. Schröder Bank AG zu zahlen:


      Otto M. Schröder Bank AG ,
      Sonderkonto New-York Hamburger, Verwendungszweck "Kapitalerhöhung"
      Konto Nr. 2277911, BLZ 202 303 00
      BIC: OSCBDEH1XXX, IBAN DE44 2023 0300 0002 2779 11

      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 23. April 2008. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (WKN: A0SFQU; ISIN: DE000A0SFQU3) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Zur Ausübung des Bezugsrechts haben unsere Aktionäre den Gewinnanteilschein Nr. 36 ihrer Aktien bei der vorstehenden Bezugsstelle einzureichen. Es findet weder ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte statt noch wird die Otto M. Schröder Bank AG den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

      Vom 24. April 2008 an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 4003 DWP Bank z. G. Konto 99999994000 zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Otto M. Schröder Bank AG gutgeschrieben ist.

      Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die WKN A0SFQV (ISIN DE000A0SFQV1) und werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht.

      Nach Börsenzulassung der Neuen Aktien und Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung in 2008, in der über die Dividende für 2007 zu entscheiden ist, werden die Neuen Aktien (WKN A0SFQV / ISIN DE000A0SFQV1) aus dieser Barkapitalerhöhung den alten Aktien (WKN 676550 / ISIN DE0006765506) gleichgestellt.


      Wichtige Hinweise:

      Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

      Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung nicht erfolgen und die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, ist die Otto M. Schröder Bank AG berechtigt, das Bezugsangebot rück abzuwickeln. Die Zeichnungsaufträge von Aktionären und Investoren werden in diesem Fall rück abgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht von der Otto M. Schröder Bank AG zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Otto M. Schröder Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft auf Rückzahlung der von der Otto M. Schröder Bank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und an die zeichnenden Investoren an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an, Zeichner der Privatplatzierung mit Abgabe ihres Zeichnungsauftrags.

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.



      Hamburg, im April 2008

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 19:49:07
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.933.927 von Muckelius am 21.04.08 16:46:58Vielen Dank, Muckelius.:kiss: Das muss ich mir in Ruhe zu Gemüte führen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 09:22:20
      Beitrag Nr. 66 ()
      Kann es sein, dass der Bezugskurs über dem jetzigen Börsenkurs liegt? Hatten wir nicht erst eine Kapitalerhöhung gehabt ?
      Avatar
      schrieb am 01.05.08 19:44:32
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.938.907 von Berni911 am 22.04.08 09:22:20Giftstoffe: Wird die NYH abgerissen?
      Krebserregende Chemikalien in der Bausubstanz



      Von Wolfgang Becker

      Harburg. Unter dem Namen "ECO-City" plant der Hamburger Investor Bernd Menzel derzeit ein millionenschweres Projekt auf dem Gelände der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie (NYH) in Harburg. Unter anderem sollen dabei die denkmalgeschützten Industriegebäude integriert werden. Jetzt hat das Vorhaben einen schweren Rückschlag erlitten: Ein neues Gutachten, das Menzel vorsichtshalber in Auftrag gegeben hatte, weist für mehreren Gebäude eine teils starke Belastung der Bausubstanz mit krebserregenden N-Nitrosaminen nach. Folge: Bereits unterschriebene Mietverträge stehen nun zur Disposition. So lehnen es die Betreiber des Marine-Training-Centers (MTC) ab, mit ihren Schiffssimulatoren (Lieferung im Oktober) in die alten NYH-Gebäude zu ziehen. Menzel setzt derzeit alle Hebel in Bewegung, um seine Mieter zu halten: "Wir bereiten uns darauf vor, für MTC einen Neubau zu errichten."
      Nach HAN-Informationen war Menzel beim Kauf der Immobilie ein Gutachten präsentiert worden, aus dem sich keine wesentlichen Belastungen der Gebäude ablesen ließen. Die Werte lagen deutlich unter denen, die 2001 gemessen worden waren. Ein plausibler Grund: Nitrosamine, die bei der Produktion von Kautschuk-Produkten entstehen und sich in Wänden, Decken und Böden anreichern, verflüchtigen sich über die Jahre. Dann der Schock: Im März wurde das Ergebnis des neuen Gutachtens vorgelegt in den versiegelten Räumen wurde der bis zu 26-fache Wert dessen gemessen, was als hinnehmbar gilt.
      Menzel: "Unsere gesamte Planung bezog sich auf den Altbau. Ich wundere mich, dass das erste Gutachten ausgerechnet zum Zeitpunkt des Kaufs so niedrige Werte vorwies." Er hat den Altvorstand der NYH verklagt. Mit dem Denkmal-schutzamt wird nun geklärt, ob die Gebäude an der Neuländer Straße abgerissen werden können.




      Investor Menzel: "Wasist eigentlich zumutbar?"


      Denkmalschutzamt will "glückliche Lösung" finden
      Harburg (wb)

      Wenn Investor Bernd Menzel über sein Projekt "EcoCity" spricht, gerät er ins Schwärmen: "Das Vorhaben ist legendär. Das wird ein Aushängeschild!" Doch momentan wird die Vision durch das jüngste Gutachten getrübt, aus dem eine Verseuchung der denkmalgeschützten Bausubstanz mit krebserregenden Nitrosaminen hervorgeht. Um die bereits geschlossenen Mietverträge einzuhalten, plant Menzel nun um: "Wir machen eine Schattenplanung und werden notfalls neu bauen."
      In Gesprächen mit dem Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt wird derzeit nach einer Lösung gesucht. Gabriele Bohnsack-Häfner von der Städtebaulichen Denkmalpflege: "Das Ensemble ist als geschütztes Denkmal eingetragen und prägend. Wir werden alles tun, um eine glückliche Lösung zu finden. Die Industriegeschichte ist grundlegend für die Entwicklung Harburgs. Diese Gebäude sind ganz wichtige Zeugnisse dieser Phase." Ob die Gebäude trotz der Verseuchung stehenbleiben können, darüber wollte sie sich nicht äußern: "Das betrifft laufende Gespräche."
      Menzel hofft auf eine schnelle Lösung. Er lobt die konstruktive Zusammenarbeit mit der Behörde, sagt aber: "Hier geht es auch um die Frage, was einem Mieter und was einem Investor zugemutet werden kann. Dieses Risiko übernehmen wir nicht." Die Mitarbeiter der künftigen Nutzer MTC und von Heidelberger Druck wollten sich nicht in vergifteten Räumen aufhalten. Für Heidelberger Druck wird zwar ein Neubau errichtet, aber es sind Nebennutzungen in den Altbauten vorgesehen zum Beispiel für die Kantine.
      Jörg-Heinrich Penner, Baudezernent in Harburg: "Wir sind nach wie vor optimistisch." Er wisse nicht, ob die Gebäude erhalten werden können. Denkbar seien jedoch technische Lösungen, bei denen die Fassade gerettet werden könnte. Unklar sei auch, wie gefährlich die Nitrosamin-Konzentration überhaupt ist.
      Im Gutachten heißt es: "Die festgestellte N-Nitrosamin-Konzentration von 2,22 bis 2,66 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten den Wert für die ubiquitäre (überall verbreitete, d. Red.) Luftverunreinigung deutlich." Eine Beeinträchtigung der Beschäftigten sei auch nach der Umnutzung nicht auszuschließen. Und: Eine relevante Belastung der bislang nicht unter-suchten Räume "kann nicht ausgeschlossen werden".


      Quelle: http://www.han-online.de/
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 13:59:56
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.010.767 von Muckelius am 01.05.08 19:44:32News - 07.05.08 10:16

      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      Veröffentlichung gemäß §26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
      07.05.2008
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Herr Bernd Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.04.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0006765506 , WKN: 676550 am 04.04.2007 durch Veräußerung von Aktien die Schwelle von 20% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 16,46% (das entspricht 65142 Stimmrechten) beträgt. 16,46% der Stimmrechte (das entspricht 65142 Stimmrechten) sind Herrn Menzel gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH zuzurechnen.
      07.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Nartenstraße 12 21079 Hamburg Deutschland Internet: www.nyhag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 10:45:21
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hätte man da nicht drauf wetten können ?

      Menzel ging es nicht um die NYH, sondern nur um das Grundstück.

      Vielleicht sollte man sich vor diesem Hintergrund auch mal Gedanken darüber machen, warum sich Holstein verpieselt hat !

      Ich denke mal die ganze Sache wird noch sehr spannend, ich kann nur jedem empfehlen für 19,- € dabei zu sein.

      Kann man solche Nitrinos eigentlich auch mit ner handelsüblichen Giftspritze auf Wände aufbringen?:D:D:D Wäre ja cool, wenn die hohe Konzentration dazu ausreicht, den ganzen Bau zusammen zu schieben.

      Menzel verkauft, um nicht via Kapitalerhöhung seine eigenen Schadensersatzansprüche zu bezahlen.:laugh::laugh:

      Ja, man wird sehen, irgend was muss er ja tun, den Abriss durchkriegen ist wohl die beste Möglichkeit, dann kann auch NYH überleben. Was solln die ganzen alten Kisten, da reichen doch auch Fotos. Energietechnisch überhaupt nicht zu vertreten, sonne Bude am Leben zu lassen.

      Wird ne spannende Zeit!:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.05.08 20:12:25
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.080.118 von Berni911 am 13.05.08 10:45:21nochmals zur Thematik Altlasten:


      Harburg Die denkmalgeschützten Bauten enthalten Krebs-Substanzen
      Gift: NYH droht Total-Abriss
      Die Belastung mit Nitrosaminen liegt 20-fach über dem Grenzwert. Da würde kein neuer Mieter einziehen, glaubt der Investor.

      Von Jochen Gipp

      Harburg -

      Mehr als 100 Jahre Gummiproduktion haben Spuren hinterlassen: Nitrosamine - krebserregende Substanzen bis ins Mauerwerk. Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) auf dem Firmengelände Neuländer Straße, Nartenstraße und Hannoverscher Straße können möglicherweise nicht erhalten bleiben und müssen abgerissen werden.

      Das Hamburger Denkmalschutzamt kämpft noch um den Erhalt der Gebäude, bemüht sich um weitere Gutachten. Und auch der Eigentümer und Investor, Bernd Menzel, hatte bislang die alte Bausubstanz in sein gewerbliches Neubau-Vorhaben "Eco-City" integriert, war beim Kauf der Immobile jedoch von der Verlässlichkeit ihm vorgelegter Gutachten ausgegangen. Nun bringt ein neues Gutachten, das eine Überschreitung der Grenzwerte um mehr als das Zwanzigfache benennt, den Investor in einen Entscheidungskonflikt. Menzel: "Bei der Gesundheitsgefährdung für Menschen ist eine weitere gewerbliche Nutzung der Gebäude undenkbar. Kein Mieter wäre bereit einzuziehen. Und die Gefährdung steht auch im krassen Widerspruch zu unserem Gewerbeprojekt Eco-City, das eine ökologische Spitzenposition belegen soll."

      Nicht denkmalgeschützte Gebäude der NYH, die im Herbst ihren Betriebsstandort nach Lüneburg verlagert, werden bereits abgerissen, um Neubauten für Menzels künftige Mieter Heidelberger Druck -Vertrieb Nord, Triton oder auch Marine-Training-Center (MTC) termingerecht voranzubringen. Architekt Heiko Ostmann von "Tec Architecture": "Ich rechne nicht damit, dass die Gebäude erhalten bleiben können. Bisher mussten in Deutschland alle schadstoffbelasteten Industriegebäude abgerissen werden. Messmethoden werden immer genauer, und die Grenzwerte werden in den kommenden Jahren noch weiter runter gehen. Eines unserer Angebote lautet, eine Neubaufassade in Art der Altsubstanz zu errichten."

      Gabriele Bohnsack-Häfner von der städtebaulichen Denkmalpflege: "Es gibt unterschiedliche Messmethoden und viele Fragestellungen. Wir haben noch keine Lösung gefunden. Der Erhalt der alten New York Hamburger-Gebäude ist wichtig für das Harburger Stadtbild. In Harburg wird es noch viel Neues geben. Deshalb macht der Erhalt der alten Substanz den Ort einzigartig."

      Es sind aber nicht nur die Nitrosamine, die belastend auf Mensch und Umwelt wirken. Hamburgs Umweltbehörde hat bereits 1995 an der Hannoverschen Straße und der Neuländer Straße insgesamt vier Brunnen bohren lassen, davon zwei ins Grundwasser und zwei ins obere Stauwasser. Volker Dumann, Sprecher der Umweltbehörde: "Bei der New-York Hamburger wurden früher Maschinen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) entfettet und gereinigt. Das Lösungsmittel belastete etwa 400 Quadratmeter des Erdreichs."

      Auch im Stauwasser sollen Spuren des Lösungsmittels festgestellt worden sein. Bis 2003 wurde auf dem Betriebsgelände Boden ausgetauscht. Inzwischen ist laut Dumann die "Gefahr gebannt".

      Aber, sollten die alten Gebäude abgerissen werden, müsste das Gelände bis unter das Kellerniveau aufgegraben und weiterer Boden ausgetauscht werden.

      erschienen am 14. Mai 2008


      http://www.abendblatt.de
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 17:50:32
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.104.366 von Muckelius am 15.05.08 20:12:25Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 2795: Bekannt gemacht am: 17.06.2008 12:00 Uhr

      Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      16.06.2008


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, Hamburg (Nartenstr. 12, 21079 Hamburg). Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 17.08.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital), eingetragen am 09.09.2004, ist die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 5.059.120,00 um EUR 639.255,61 auf EUR 5.698.375,61 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.04.2008 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. 1 und 2 geändert. Das genehmigte Kapital beträgt nach Teilausnutzung noch EUR 2.782.616,43.


      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 18:15:06
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.318.304 von Muckelius am 17.06.08 17:50:32aus der lokalen Presse:


      Harburg: Diskussion um Gebäude der New-York Hamburger Gummi-Waaren
      Kommt die Abrissbirne?

      Der Investor hat bereits einen Antrag auf Abriss für den denkmalgeschützten Komplex gestellt. Geplant ist ein Gewerbepark namens Eco-City.

      Von Jochen Gipp

      Harburg -

      Lassen sich Gesundheitsgefährdung und Denkmalschutz unter einen Hut bringen? Vor dieser Abwägung stehen derzeit Vertreter des Harburger Bezirksamts und des Hamburger Denkmalschutzamts. Anlass: Der Hamburger Investor Bernd Menzel hat vor wenigen Tagen für die denkmalgeschützten Fabrikgebäude der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) einen Abrissantrag gestellt.

      Menzel: "Im Mauerwerk stecken krebserregende Nitrosamine in hoher Konzentration. Das hat eine systematische Beprobung ergeben, die wir im Auftrag des Denkmalschutzamts vornehmen lassen mussten. Ich sehe bei dem Ergebnis kaum Spielraum, die Gebäude zu erhalten. Mir geht die Gesundheit künftiger Nutzer vor."

      Geplant ist der Bau eines modernen, ökonomisch und ökologisch vorbildlichen Gewerbeparks namens Eco-City. Den Erhalt der 1999 unter Denkmalschutz gestellten NYH-Gebäude hatte Menzel seinen Angaben zufolge ursprünglich eingeplant, bis Anfang des Jahres eine erste Untersuchung die hohen Nitrosamin-Konzentrationen ergab.

      Nun hängt der weitere Fortgang des Geschehens vom Denkmalschutzamt ab. Gabriele Bohnsack-Häfner (Städtebauliche Denkmalpflege): "Sobald wir die Untersuchungsergebnisse schriftlich vorliegen haben, schalten wir externe Sachverständige zur Beurteilung der Angelegenheit ein. Natürlich sind Nitrosamine gesundheitsgefährdend und ernst zu nehmen. Andererseits zählen die bis zu 150 Jahre alten Gebäude der New-York Hamburger zu den wichtigsten Denkmälern Harburgs. Vielleicht ist es technisch möglich, die Außenfassade stehen zu lassen und das belastete Innenmauerwerk einzukapseln." Vom Einkapseln mit einer speziellen Tapete hält Investor Menzel nicht viel: "Wer in die Wand bohrt, um ein Bild aufzuhängen, atmet den belasteten Staub ein und zerstört die Schutzschicht."

      Harburgs Bezirksamtsleiter Torsten Meinberg: "Die Befürchtungen von Herrn Menzel teile ich. Mit Abdichten kommen wir vermutlich nicht weiter. Wirtschaftlich kann eine Immobilie so kaum funktionieren. Im Zweifel geht immer die Gesundheit der Menschen vor. Dennoch ist es auch mein Wunsch, die alte Fassade zu erhalten. Der Harburger Binnenhafen lebt von einer Mischung aus Alt und Neu. Wenn möglich, sollte die Fassade stehen bleiben. Sofern sie nicht erhalten bleiben kann, sollte ein Neubau im gleichen Stil entstehen."

      Harburgs Baudezernent Jörg Penner sieht noch eine Möglichkeit zur Einkapselung in einem bautechnischen Kompromiss: Ein Neubau mit einem Zwischenraum zur Alt-Fassade. Menzel: "Das bedeutet ständig hohen Pflegeaufwand mit einer zweiten Fensterreihe." Sobald das Denkmalschutzamt die Beurteilung der Sachverständigen vorliegen hat, folgt die nächste Gesprächsrunde der Verhandlungspartner. Menzels Antrag auf Abrissgenehmigung hat Dringlichkeit, weil für den Neubau "Eco-City" bereits namhafte Mieter auf der Matte stehen.

      Die im Binnenhafen, Kanalplatz 6 ansässige KulturWerkstatt Harburg setzt sich für den Erhalt der historisch wertvollen Industriebauten ein. Kommenden Sonntag, 20. Juli, 11 Uhr, gibt es ein Hafenfrühstück mit Gesprächen gegen den Abriss der New-York Hamburger. Die KulturWerkstatt befürchtet, dass der Binnenhafen durch einen Neubau zu einem Durchschnitts-Gewerbegebiet verkommen würde.

      erschienen am 16. Juli 2008
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 15:20:26
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.540.200 von Muckelius am 18.07.08 18:15:06nächste KE zu 20 Euro in Aussicht:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Hamburg
      ISIN DE0006765506 / DE000A0SFQV1
      Bekanntmachung
      über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      zum Bezug von bis zu 85.000 neuen Aktien aus der am 11. Juli 2008
      beschlossenen Kapitalerhöhung


      Das nachfolgende Bezugsangebot der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, welchen mittels der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, das nachfolgende Angebot unterbreitet wird.

      Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. August 2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. August 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.421.872,04 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses, insbesondere bei Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung durch runde Beträge, ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Das Genehmigte Kapital und die entsprechende Änderung der Satzung wurden am 9. September 2004 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch EUR 2.782.616,43.

      Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.698.375,61. Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 11. Juli 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 5.698.375,61, das eingeteilt ist in 445.704 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu EUR 1.086.734,53 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 85.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 12,79 (gerundet) je Aktie („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 20,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt.

      Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft wird ein mittelbares Bezugsrecht auf die Neuen Aktien („mittelbares Bezugsrecht“) gewährt. Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 6:1 zum Bezugspreis von EUR 20,00 je Neuer Aktie („Bezugspreis“) anzubieten und entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte zu liefern.

      Die Neuen Aktien werden im Verhältnis 6:1 zum Bezug angeboten, d.h. für sechs alte Stückaktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft kann eine Neue Aktie bezogen werden. Für Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

      Die Neuen Aktien, die nicht durch die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft bezogen wurden, werden institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten.

      Das Bezugsangebot steht unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis spätestens 31. Dezember 2008 in das Handelsregister eingetragen wird.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot
      der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg,


      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
      vom 11. August 2008 bis einschließlich 1. September 2008


      bei der Otto M. Schröder Bank AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 6:1 kann auf jeweils sechs alte Aktien eine Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 20,00 bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 1. September 2008, 17:00 Uhr, bei der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, Fax: 040 / 340671, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Otto M. Schröder Bank AG zu zahlen:


      Otto M. Schröder Bank AG ,
      Sonderkonto New-York Hamburger, Verwendungszweck "Kapitalerhöhung"
      Konto Nr. 2277911, BLZ 202 303 00
      BIC: OSCBDEH1XXX, IBAN DE44 2023 0300 0002 2779 11

      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 8. August 2008. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN: DE000A0WMKP4 / WKN: A0WMKP) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Unsere Aktionäre, die Inhaber von Aktien mit der ISIN DE0006765506 sind, haben zur Ausübung des Bezugsrechts den Gewinnanteilschein Nr. 37 ihrer Aktien bei der vorstehenden Bezugsstelle einzureichen. Es findet weder ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte statt noch wird die Otto M. Schröder Bank AG den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

      Vom 11. August 2008 an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 4003 DWP Bank z. G. Konto 99999994000 zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Otto M. Schröder Bank AG gutgeschrieben ist.

      Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die ISIN DE000A0WMKQ2 / WKN A0WMKQ und werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht.

      Nach Börsenzulassung der Neuen Aktien und Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung in 2008, in der über die Gewinnverwendung für 2007 zu entscheiden ist, werden die Neuen Aktien (ISIN DE000A0WMKQ2 / WKN A0WMKQ) aus dieser Barkapitalerhöhung den alten Aktien (ISIN DE0006765506 / WKN 676550) gleichgestellt.

      Wichtige Hinweise:

      Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

      Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung nicht erfolgen und die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, ist die Otto M. Schröder Bank AG berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Die Zeichnungsaufträge von Aktionären und Investoren werden in diesem Fall rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht von der Otto M. Schröder Bank AG zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Otto M. Schröder Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft auf Rückzahlung der von der Otto M. Schröder Bank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und an die zeichnenden Investoren an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an, Zeichner der Privatplatzierung mit Abgabe ihres Zeichnungsauftrags.

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.



      Hamburg, im August 2008

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 23:16:10
      Beitrag Nr. 74 ()
      Wurden nicht grade die Bezugsrechte ausgebucht? Würde mich interessieren, wieviel Geld eingenommen wurde?
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 07:39:48
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.691.098 von Berni911 am 08.08.08 23:16:10die letzte Kapitalerhöhung um 639.255,61 Euro gleichbedeutend einer Kapitalerhöhung um 50000 Aktien ist vollst. zu 20 Euro durchgeführt worden. (siehe Handelsregistereintrag). Mittelzufluß ca. 1 Mio Euro
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 12:46:19
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.691.755 von Muckelius am 09.08.08 07:39:48Moin,

      was ist den mit der Hauptversammlung ?
      Avatar
      schrieb am 15.08.08 13:45:32
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.707.933 von Berni911 am 12.08.08 12:46:19...noch ist nicht zur HV eingeladen worden. Heute wird der Kurs mit geringen Umsätzen nach oben gehievt....
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 15:51:20
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.736.064 von Muckelius am 15.08.08 13:45:32:keks:
      Avatar
      schrieb am 08.09.08 20:38:47
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.998.158 von Muckelius am 05.09.08 15:51:20:look:
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 19:45:59
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.028.793 von ostseefischer am 08.09.08 20:38:47New York Hamburger: Nitrosamine in den Wänden verschrecken alle Mietinteressenten
      Investor: Den Altbauten droht die Abrissbirne

      Harburg -

      Es geht um Abriss oder Erhalt der mit Krebs erregenden Nitrosaminen belasteten Gebäude der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) im Harburger Binnenhafen. Am kommenden Montag wollen der NYH-Investor Bernd Menzel und das Bezirksamt ihre Gespräche fortsetzen. Das Hamburger Denkmalschutzamt, das sich um den Erhalt der bis zu 150 Jahre alten Gebäude am Eck von Neuländer Straße und Nartenstraße bemüht hat, wird in dieser Phase an den Gesprächen nicht beteiligt sein.

      Wegen der hohen Belastungswerte im Mauerwerk, sprang die Firma "Marine Training Centers" (MTC) kürzlich als Mieter ab, wird sich nun mit ihrem Schiffs-Simulator zur Ausbildung in- und ausländischer Seeleute in Stellingen in einer ehemaligen Mont-Blanc-Halle ansiedeln.

      Investor Bernd Menzel: "Seit zehn Jahren fließt mein Herzblut in die New-York Hamburger. Der Betrieb schreibt wieder schwarze Zahlen und wird im Dezember nach Lüneburg umziehen, wo wir seit zehn Monaten hochmoderne, neue Fabrikanlagen schaffen. Es kam dort durch weitere Umweltauflagen zu zeitlichen Verzögerungen. Die Folge war auch zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Jetzt sind alle Probleme gelöst, und der Umzug wird zum Jahresende erfolgen können."

      Auch für die Altbauten der NYH im Harburger Binnenhafen hofft Menzel auf eine rasche Lösung der Probleme. Menzel: "Ich bin ein Freund von Altbauten und hatte auch aus diesem Grund die New-York Hamburger vor zehn Jahren unter die Fittiche genommen. Leider versäumte die frühere Geschäftsführung, Untersuchungsergebnisse zu Nitrosaminen mitzuteilen. Die Nachuntersuchungen, die wir für unsere Sanierungsvorhaben in Auftrag geben mussten, brachten Anfang des Jahres die erschreckenden Ergebnisse. Man kann es nun drehen und wenden wie man will, aber in Kenntnis dieser Belastungen wird sich kein Unternehmen mehr finden, das sich auf dem Gelände ansiedelt. Das Risiko einer Gesundheitsgefährdung ist zu groß. Deshalb wird ein Abriss kaum vermeidbar sein. Kosmetische Zwischenlösungen wie Eintapezieren der Wände sind möglicherweise unwirksam. Wer haftet, wenn Beschäftigte später unter Gesundheitsschäden leiden?"
      gip

      erschienen am 13. September 2008

      (Quelle: www.abewnblatt.de)
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 16:00:03
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.117.548 von Muckelius am 15.09.08 19:45:59aus irgendwelchen Gründen hat man keine Probleme Kapitalerhöhungen in geplanter Höhe zu platzieren:


      News - 17.09.08 15:33

      DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Kapitalerhöhung

      17.09.2008

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc-Mitteilung

      ISIN: DE0006765506

      Kapitalerhöhung der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft in voller Höhe durchgeführt.

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass im Rahmen der am 11. Juli 2008 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 1.086.734,53 sämtliche 85.000 neuen Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2008 platziert wurden. Die Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital umfasste ein mittelbares Bezugsangebot an die bestehenden Aktionäre zum Bezugspreis von EUR 20,00 je Aktie. Die nicht bezogenen Aktien wurden anschließend vollständig im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis ausgegeben. Der Brutto-Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung beträgt EUR 1.700.000,00.

      Die bestehende Satzung wurde wie folgt geändert:

      § 4 - Grundkapital und Aktien

      (1) Das Grundkapital beträgt EUR 6.785.110,14 (in Worten: sechs Millionen siebenhundertfünfundachtzigtausendeinhundertundzehn, 14/100) und ist aufgeteilt in 530.704 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.

      (2) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. August 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um einen Betrag von bis zu EUR 1.695.881,90 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

      Hamburg, den 17.09.2008

      Für weitere Informationen:

      Kontakt:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie

      Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      Nartenstraße 12

      D-21079 Hamburg

      Telefax +49(0)40 77129-201

      E-Mail: gabriele.philipp@nyhag.de 17.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Nartenstraße 12 21079 Hamburg Deutschland Telefon: 040-77129-200 Fax: 040-77129-201 E-Mail: walter.stute-schlamme@nyhag.de Internet: www.nyhag.de ISIN: DE0006765506 WKN: 676550 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 23:37:27
      Beitrag Nr. 82 ()
      WAU !:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.10.08 15:19:13
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.158.518 von Berni911 am 17.09.08 23:37:27aus dem elektr. Bundesanzeiger:



      Nartenstraße 12, 21079 Hamburg
      ISIN: DE000676 5506

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
      ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
      am Donnerstag, dem 27. November 2008, Beginn: 15.00 Uhr


      im Konferenzzentrum des Channel Tower Harburg, 17. Etage, Karnapp 25 / Schellerdamm 30, 21079 Hamburg – Harburg, ein.


      Tagesordnung

      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2007


      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Allein-Vorstands für das Geschäftsjahr 2007


      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Allein-Vorstand, Herrn Dr. Stute-Schlamme, für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RP Richter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.


      5.

      Wahlen zum Aufsichtsrat


      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 7 Abs. (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG. Von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates werden daher vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.


      Nachdem das bisherige Aufsichtsratsmitglied Paul Bauer-Schlichtegroll sein Amt niedergelegt hatte, wurde Herr Bernd Menzel mit gerichtlichem Beschluß vom 17.12.07 gemäß § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet, sobald der Aufsichtsrat mittels einer Bestellung durch die Hauptversammlung wieder ordnungsgemäß besetzt ist.


      Das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Herr Helmuth Spincke, hat sein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2008 niedergelegt, so dass der Aufsichtsrat seit dem 1. Juli 2008 nicht mehr satzungsgemäß besetzt ist.

      Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,


      Herrn Bernd Menzel, Vorstand der Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft in Hamburg, Hamburg,
      und


      Herrn Jürgen Ragaller, Kaufmann, Ingolstadt,


      bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Herr Menzel hat folgende weitere Mandate i.S.d. § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG inne:


      Mitglied des Aufsichtsrates der Arena Box-Promotion AG, Hamburg

      Herr Ragaller hat folgende weitere Mandate i.S. d. § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG inne:


      Mitglied des Aufsichtsrates der Triton-format AG, Norderstedt


      6.

      Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend den Sitz der Gesellschaft


      Der Verwaltungssitz der Gesellschaft wird in die Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, verlegt.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den satzungsmäßigen Sitz an den tatsächlichen Sitz der Verwaltung anzupassen und wie folgt zu beschließen:


      § 1 der Satzung wird geändert und mit folgendem Wortlaut neu gefasst:


      㤠1 Firma und Sitz

      Die im Jahre 1871 gegründete Aktiengesellschaft führt die Firma


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft,


      hat ihren Sitz in Lüneburg und kann Zweigniederlassungen und Geschäftsstellen im Inland und Ausland errichten.“


      7.

      Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und die Änderung der Satzung


      Das Grundkapital der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 6.785.110,14 ist eingeteilt in 530.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie entspricht daher einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von Euro 12,79. Nunmehr ist beabsichtigt, die Zahl der insgesamt ausgegebenen Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft durch einen Aktiensplit um den Faktor 12 zu erhöhen. Jeder Aktionär wird demnach unmittelbar nach Vollzug des Aktiensplits zwölf Mal so viele Aktien halten, als vor dem Vollzug des Aktiensplits. Die Beteiligung der Aktionäre wird durch diese Maßnahme wertmäßig in keiner Weise beeinträchtigt. Die Beteiligung ist nur nach Vollzug des Aktiensplits in eine größere Zahl Aktien eingeteilt.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
      a)

      Das Grundkapital wird, ohne dass damit eine Veränderung des Nennbetrages des Grundkapitals verbunden ist, neu eingeteilt in 6.368.448 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Für jede vor der Neueinteilung gehaltene Aktie der Gesellschaft werden elf neue Stückaktien an die Aktionäre ausgegeben (Aktiensplit), so dass jeder Aktionär unmittelbar nach Vollzug des Aktiensplits zwölf Mal so viele Aktien halten wird, als er unmittelbar vor dem Vollzug des Aktiensplits hielt. Die neuen Aktien sind für das am 01.01.2008 begonnene Geschäftsjahr der Gesellschaft voll dividendenberechtigt.
      b)

      § 4 Abs. (1) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

      "(1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 6.785.110,14 (in Worten: sechs Millionen siebenhundertfünfundachtzigtausendeinhundertundzehn, 10/14) und ist aufgeteilt in 6.368.448 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien."


      8.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
      a)

      Das genehmigte Kapital in § 4 Abs. (2) der Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals aufgehoben.
      b)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:
      1.

      zum Ausschluss von Spitzenbeträgen;
      2.

      wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186, Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
      3.

      bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.


      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).


      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.
      c)

      § 4 Abs. (2) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:


      „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:
      1.

      zum Ausschluss von Spitzenbeträgen;
      2.

      bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
      3.

      wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186, Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.


      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).


      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.“


      9.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Vergleich mit Herrn Peter Swienty hinsichtlich der Streitigkeiten aus der Vertragsauflösung vom 28.2.2006


      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft hat am 28. August 2008 mit Herrn Peter Swienty zur Beendigung des Rechtsstreits vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht einen Vergleich geschlossen. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt bzw. der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung/Genehmigung der Hauptversammlung der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft. Die Zustimmung zu dem Vergleich ist darüber hinaus nach § 93 Abs. 4 AktG erforderlich, da von dem Vergleich auch Ansprüche der Gesellschaft gegen ehemalige Vorstandsmitglieder betroffen sind.

      Der Vergleich hat folgenden Wortlaut:
      1.

      Der Kläger und Berufungsbeklagte darf die insgesamt EUR 119.000,00, die er ab dem März 2006 von der Beklagten und Berufungsklägerin erhalten hat, endgültig behalten.
      2.

      Die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet sich, an den Kläger und Berufungsbeklagten auf das Konto Swienty & Swienty Rechtsanwälte Nr. 6618797, BLZ 20070024, Deutsche Bank, einen weiteren (Einmal-)Betrag von EUR 125.000,00 zu zahlen. Diese Summe ist zum 01.02.2009 zur Zahlung fällig.
      3.

      Die Ziffer 5 des Dienstvertrages zwischen den Parteien vom 17.05.1993 (Versorgung) wird dahingehend abgeändert, dass sich die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet, an den Kläger und Berufungsbeklagten für die Dauer von 11 Jahren beginnend ab 01. Februar 2009 und jeweils zum 01. eines Monats zur Zahlung fällig, eine Betriebsrente in Höhe von EUR 2.000,00 pro Monat zu zahlen (dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 264.000,00). Weitergehende Ansprüche aus dem Dienstvertrag und seinen Ergänzungen/Verlängerungen, insbesondere der (Alters-) Versorgungsregelungen, stehen dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht zu.
      4.

      Es wird festgelegt, dass der Dienstvertrag des Klägers und Berufungsbeklagten bei der Beklagten und Berufungsklägerin und seine Bestellung zum Vorstand einvernehmlich zum 28.02.2006 beendet worden sind.
      5.

      Mit diesem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien, insbesondere aus dem Dienstvertrag und/oder dem Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien und den Sachverhaltskomplexen mit der Darlehensvergabe an die Otto Littmann Maschinenfabrik-Präzisionsmechanik GmbH, der Darlehensaufnahme bei Herrn Körner, dem Verkauf des Grundstückes in der Nartenstraße und der Investition in Dampferzeugungsanlagen, mit Ausnahme der hier in diesem Vergleich festgelegten Ansprüche erledigt (Generalquittung), soweit dies gesetzlich möglich ist (vgl. § 93 Abs. 4 AktG). Von dieser Generalquittung bzw. diesem Verzicht auf wechselseitige Ansprüche ist auch der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende der Beklagten und Berufungsklägerin, Herr Bernd Günther, eingeschlossen; der Kläger und Berufungsbeklagte verzichtet auf alle etwaigen Ansprüche gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Bernd Günther, insbesondere auf Grund einer etwaigen Handlung als Vertreter ohne Vertretungsmacht.
      6.

      Von den Kosten des Rechtsstreits (des vor dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 409 O 151/06 in erster Instanz und vor dem hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 11 U 212/07 in zweiter Instanz geführten Rechtsstreits) trägt der Kläger und Berufungsbeklagte sämtliche Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten (die Rechtsanwaltsgebühren) trägt jede Partei selbst.
      7.

      Für den Fall, dass die Beklagte und Berufungsklägerin den in Ziffer 2 vorgesehenen weiteren (Einmal-)Betrag in Höhe von EUR 125.000,00 bis zum 01.09.2008 an den Kläger und Berufungsbeklagten zahlt und in Bezug auf die Ziffer 3 vorgesehene Betriebsrentenzahlung am 01. September 2008 die monatliche Ratenzahlung in Höhe von EUR 2.000,00 an den Kläger und Berufungsbeklagten durch die Zahlung der ersten Rate aufnimmt, erklärt sich der Kläger und Berufungsbeklagte Zug um Zug mit der Freigabe der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem Vorbehaltsurteil des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 409 O 151/06 von der Beklagten und Berufungsklägerin zu seinen Gunsten hinterlegten Bankbürgschaften der Otto M. Schröder Bank AG vom 21.06.2007 über EUR 603.900,00 (Prozessbürgschaft Nr. 340.560, Geschäfts Nr. der Hinterlegungsstelle 57 HL 274/07) einverstanden. Sollte für die unverzügliche Rückgabe der Sicherheit von der Hinterlegungsstelle noch ein persönliches Schreiben des Klägers und Berufungsbeklagten oder etwas anderes von ihm gefordert werden, verpflichtet sich der Kläger und Berufungsbeklagte, dies sowie etwaige sonstige Schritte unverzüglich vorzunehmen, damit jene hinterlegte Bürgschaft unverzüglich zurückgegeben werden kann. Der Kläger und Berufungsbeklagte verpflichtet sich, bis mindestens zum 12.01.2009 (vgl. Ziffer 9) keine Zwangsvollstreckung (auch keine vorläufige Zahlungsverbote o.ä.) auf Grund des Vorbehaltungsurteils des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 409 O 151/06 zu betreiben. Durch diesen etwaigen Beginn der Ratenzahlung ab September 2008 verlängert sich die in Ziffer 3 vorgesehene Ratenzahlungsdauer (Betriebsrentendauer) von 11 Jahren nicht; es bleibt bei dem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 264.000,00.
      8.

      In Bezug auf das Nachverfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az. 409 O 151/06) werden die Parteien bis spätestens zum 31.08.2008 das Ruhen des Verfahrens bis mindestens zum 12.01.2009 beantragen.
      9.

      Dieser Vergleich steht – bis auf die Ziffer 7 – unter dem Vorbehalt bzw. der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung/Genehmigung der Hauptversammlung der Beklagten und Berufungsklägerin (vgl. § 93 Abs. 4 AktG), die bis zum 31.12.2008 herbeigeführt sein muss. Die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet sich, diesen Vergleich der (nächsten) ordentlichen Hauptversammlung 2008 zur Genehmigung/Zustimmung vorzulegen.


      Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts
      gem. § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG zu TOP 8

      Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in Punkt 8 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

      Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals wollen wir unseren Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einräumen, möchten aber die Möglichkeit haben, es in bestimmten Fällen auszuschließen.

      Der Vorstand soll daher im Rahmen des Genehmigten Kapitals ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge beim Genehmigten Kapital dient dazu, im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.

      Der Vorstand soll weiter im Rahmen des Genehmigten Kapitals ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft steht im nationalen und internationalen Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der Lage sein, an den nationalen und internationalen Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen hieran zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option kann im Einzelfall darin bestehen, den Erwerb eines Unternehmens, den Teil eines Unternehmens oder einer Beteiligung hieran über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zurzeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Unternehmens- oder Beteiligungserwerb gegen Gewährung von Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung erteilen.

      Schließlich soll das Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über 3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.

      Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.


      Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 6.785.110,14 und ist eingeteilt in 530.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 530.704.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 20. November 2008, 24.00 Uhr (Datum des Zugangs) unter Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung unter folgender Anschrift in Textform (§ 126 b BGB) anmelden:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen. Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können.


      Stimmrechtsvertretung

      Wir weisen unsere Aktionäre gemäß § 125 Absatz 1 Satz 2 AktG auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine depotführende Bank oder eine Vereinigung von Aktionären, hin. Auch in diesem Fall ist eine Anmeldung unter Beachtung der vorstehend genannten Form- und Fristerfordernisse erforderlich. Die Vollmacht ist in schriftlicher Form zu erteilen.


      Anträge von Aktionären

      Eventuelle Anträge zur Hauptversammlung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG werden unter der Internetadresse:


      http://www.nyhag.de

      veröffentlicht. Hierfür müssen die Anträge mit Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens am 12. November 2008, 24:00 Uhr, bei folgender Adresse eingehen:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Der Vorstand
      Nartenstraße 12
      D-21079 Hamburg
      Telefax: +49 (0)40 77 129-201
      E-Mail: gabriele.philipp@nyhag.de

      Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.



      Hamburg im Oktober 2008

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.10.08 15:57:32
      Beitrag Nr. 84 ()
      Hi,

      also nun geht es doch los, Warum haben die Aufsichtsratmitglieder ihre Posten geräumt ?
      Warum findet die HV nicht in Lüneburg statt ?

      Wird es nächstes Jahr noch Kämme von NYHH geben ?:p
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 17:40:39
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.631.120 von Muckelius am 20.10.08 15:19:13Unglaublich! Swienty besitzt tatsächlich die Frechheit die NYH zu verklagen. Erst den Laden fast gegen die Wand fahren und dann noch abkassieren.


      Der Vergleich hat folgenden Wortlaut:

      1.
      Der Kläger und Berufungsbeklagte darf die insgesamt EUR 119.000,00, die er ab dem März 2006 von der Beklagten und Berufungsklägerin erhalten hat, endgültig behalten.

      2.
      Die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet sich, an den Kläger und Berufungsbeklagten auf das Konto Swienty & Swienty Rechtsanwälte Nr. 6618797, BLZ 20070024, Deutsche Bank, einen weiteren (Einmal-)Betrag von EUR 125.000,00 zu zahlen. Diese Summe ist zum 01.02.2009 zur Zahlung fällig.

      3.
      Die Ziffer 5 des Dienstvertrages zwischen den Parteien vom 17.05.1993 (Versorgung) wird dahingehend abgeändert, dass sich die Beklagte und Berufungsklägerin verpflichtet, an den Kläger und Berufungsbeklagten für die Dauer von 11 Jahren beginnend ab 01. Februar 2009 und jeweils zum 01. eines Monats zur Zahlung fällig, eine Betriebsrente in Höhe von EUR 2.000,00 pro Monat zu zahlen (dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 264.000,00). Weitergehende Ansprüche aus dem Dienstvertrag und seinen Ergänzungen/Verlängerungen, insbesondere der (Alters-) Versorgungsregelungen, stehen dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht zu.
      Avatar
      schrieb am 06.11.08 11:00:37
      Beitrag Nr. 86 ()
      Da wird es sich sicherlich um Gehälter handeln. Kann man den GF keine groben Schnitzer nachweisen, hat er natürlich Anrecht auf seine Zahlungen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 10:11:35
      Beitrag Nr. 87 ()
      Neuer "Grossaktionär":

      Herr Sven Rickertsen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      26.11.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der New-York
      Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg, Deutschland, ISIN:
      DE0006765506, WKN: 676550 am 04.11.2008 durch Aktien die Schwelle von 3%
      und 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 6,84% (das entspricht
      36280 Stimmrechten) beträgt.
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 19:32:39
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.087.452 von Berni911 am 27.11.08 10:11:35NYH: Im März ist die Einweihung
      Von Corinna Panek

      Harburg. "Das hat es lange nicht mehr gegeben, dass bei einer Hauptversammlung so viele Beschlüsse einstimmig gefasst wurden", freute sich Bernd Günther, Aufsichtsratsvorsitzender der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH). Und die Tagesordnung am Donnerstag war umfangreich.
      In den Aufsichtsrat wurden Bernd Menzel und Jürgen Ragaller gewählt. Menzel war vor einem Jahr als Nachfolger von Paul Bauer-Schlichtegroll in das Gremium berufen worden und wurde turnusgemäß gewählt. Ragaller folgt auf Helmuth Spincke, der sein Amt im Juni niedergelegt hatte. Er wurde bei der Hauptversammung verabschiedet.
      Anfang 2009 zieht die NYH von Harburg nach Lüneburg um, die Einweihung ist nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden Walter Stute-Schlamme für den Monat März geplant. Im Mittelpunkt der Diskussion stand Günther zufolge aber die Altlast: Die wie berichtet kontaminierten NYH-Gebäude an der Nartenstraße hatten zu langen Verhandlungen mit dem Käufer geführt. So mussten 883 000 Euro Extra-Rücklagen gebildet werden, was zu verspäteter Bilanz geführt hatte. Die Aktien, deren Anteil am Grundkapital bisher jeweils 12,79 Euro entsprach, sind nach Beschluss der Hauptversammlung in zwölf Teile gesplittet worden, so dass der Anteil am Grundkapital je Aktie jetzt rund einen Euro beträgt. "Das soll die Marktgängigkeit erhöhen und mehr Interesse an dem Papier hervorrufen", erläuterte Günther.
      Einem Vergleich im Rechtsstreit um die Vertragsaufhebung mit dem früheren Vorstandsvorsitzenden Peter Swienty stimmten die Aktionäre zu. Swienty war der NYH entgegengekommen, indem er einer monatlichen Betriebsrente von 2000 Euro für die Dauer von elf Jahren zustimmte. Außerdem seien w eitere Ansprüche seien aufgehoben worden. Günther begrüßte das Entgegenkommen Swientys, "ohne das beide Seiten großen Schaden erlitten hätten".
      Die Aktionäre beschlossen eine Kapitalerhöhung um 2,7 Millionen Euro für neue Maschinen. Wegen der Finanzkrise könne man für 2009 noch keine Prognose abgeben, sagte Günther. "Wir sind aber dabei, einige Neuaufträge von namhaften Firmen an Land zu ziehen", teilte er mit. Dem Vernehmen nach seien die 150 Arbeitsplätze sicher.
      Viel Lob erhielt Vorstandschef Stute-Schlamme dafür, das "Firmenschiff in schwierigen Zeiten gut gesteuert" zu haben, berichtete Günther. Gut gefallen habe den Aktionären auch der Ort der Versammlung: der Channel Tower in Harburg, der auch im nächsten Jahr wieder der Versammlungsort sein soll.

      http://www.han-online.de
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 09:23:36
      Beitrag Nr. 89 ()
      Warum werden denn hier ständig die Anzahl der Aktien veröffentlicht?
      Müssten es nicht 12 mal so viele sein ?

      Zu deinem Beitrag, den sollte man vorher Korrektur lesen!
      Wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen oder nur ein genehmigtes Kapital geschaffen???
      ....Außerdem seien w eitere Ansprüche seien aufgehoben worden. ...

      Das druckt man so in der Zeitung von heute ab?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 13:28:44
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.128.601 von Berni911 am 02.12.08 09:23:36Schon wieder:

      Hiermit teilt die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG mit, daß die
      Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Juni 2008 insgesamt 445704
      Stimmrechte beträgt.
      Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte ist seit dem 16.06.2008
      wirksam.
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 21:13:47
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.153.956 von Berni911 am 05.12.08 13:28:44So, nun gibt es auch noch ein paar neue /alte Grossaktionäre.
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 21:15:01
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.153.956 von Berni911 am 05.12.08 13:28:44Die Patrio Plus AG, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      05.12.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der New-York
      Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg, Deutschland, ISIN:
      DE0006765506, WKN: 676550 am 22.05.2008 durch Aktien die Schwelle von 3%,
      5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 14,73% (das
      entspricht 58289 Stimmrechten) beträgt.
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 22:22:13
      Beitrag Nr. 93 ()
      Meine Güte, haben dies bald ? :D
      Korrektur

      Herr Bernd Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2008
      mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0006765506, WKN:
      676550 am 04.11.2008 durch Aktien die Schwelle von 15% der Stimmrechte
      überschritten hat und nunmehr 16,55% (das entspricht 87861 Stimmrechten)
      beträgt.
      12,27% der Stimmrechte (das entspricht 65142 Stimmrechten) sind Herrn
      Menzel gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Bernd Menzel
      Handelsgesellschaft mbH, Hamburg
      zuzurechnen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 19:11:35
      Beitrag Nr. 94 ()
      Wir der Aktiensplit nun Stück für Stück durchgezogen, bis wir bei 2€ sind?:mad:
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 10:24:11
      Beitrag Nr. 95 ()
      Da wird der Menzel ja ein fettes Minus in seinen Büchern stehen haben!
      Avatar
      schrieb am 07.01.09 14:38:52
      Beitrag Nr. 96 ()
      Der bisherige Alleinvorstand, Herr Dr. Walter Stute-Schlamme, verläßt das Unternehmen auf eigenen Wunsch, um außerhalb des Unternehmens eine neue Aufgabe zu übernehmen.

      Der Aufsichtsrat der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat Herrn Stefan Ebert mit sofortiger Wirkung zum Alleinvorstand der Gesellschaft bestellt.

      Herr Ebert startete seine Berufskarriere 1989 als Diplom-Ingenieur im Harburger Daimler-Werk und war danach von 1998 bis Ende 2004 bereits als Werkleiter und Prokurist für das Unternehmen tätig. 07.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP



      Hey, das ist doch mal eine Erklärung für den Kursverfall.
      Avatar
      schrieb am 10.01.09 11:13:42
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.324.047 von Berni911 am 07.01.09 14:38:5208.01.2009


      NYH: Seevetaler neuer Vorstandschef
      Auftragslage positiv - Neue Kapitalerhöhung kommt


      Wolfgang Becker
      Harburg/Lüneburg. Mit einer überraschenden Personalie hat die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) gestern ad hoc die Aktionäre überrascht: Neuer Vorstandschef des Autozulieferers und Kamm-Produzenten ist Stefan Ebert. Sein Vorgänger Walter Stute-Schlamme hatte bereits zum 31. Dezember seinen Rücktritt erklärt. Er wird den Seevetaler noch bis Ende Februar einarbeiten. Der Wechsel fällt mitten in den Umzug des Harburger Traditionsunternehmens nach Lüneburg. In den Neubau an der Otto-Brenner-Straße ist bereits die NYH-Verwaltung eingezogen, die Produktion wird jetzt sukzessive folgen, wie Aufsichtsratschef Bernd Günther den HAN auf Nachfrage sagte. Stute-Schlamme übernimmt nach eigener Aussage eine neue Aufgabe bei einem Norddeutschen Unternehmen.
      Ebert ist bei der NYH kein Unbekannter. Günther: "Er war bereits von 1998 bis 2004 Werksleiter und Prokurist sowie Geschäftsführer der KHS in Stelle. Er kennt die NYH gut, verließ das Unternehmen damals jedoch nach heftigen Meinungsverschiedenheiten mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Peter Swienty über die Geschäftspolitik ." Ebert habe zudem gute Kontakte zu Daimler, war in Bostelbek nach dem Studium unter anderem als Assistent der Geschäftsführung tätig (damals noch Dieter Bobbert), bevor er zur NYH wechselte.
      Günther stellte gestern klar: "Herr Stute-Schlamme wollte seinen Vertrag nicht verlängern." Er habe als Sanierer Anerkennung erworben, die Situation bei der New-York Hamburger habe sich in allen Bereichen verbessert.
      Probleme gab es dennoch unter anderem durch die Explosion der Rohstoffpreise im Stahlbereich. So wurde der Neubau am Elbeseitenkanal in Lüneburg rund 2,5 Millionen Euro teurer als geplant. Folge: Das Unternehmen braucht eine weitere Kapitalerhöhung in etwa dieser Höhe nicht die erste Finanzspritze. Bernd Menzel, einer der Hauptaktionäre: "Die Kapitalerhöhung wird kommen."
      Günther sieht optimistisch in die Zukunft und verweist auf die positive Auftragslage. Die Krise in der Automobilindus-trie wirke sich jedoch verzögernd aus. Dennoch gebe es neue Modelle bei Mercedes, an denen die NYH mit Produkten beteiligt sei. Die Kamm-Sparte (Hercules Sägemann) wird laut Günther im Unternehmen bleiben. Es habe zwar Anfragen von Interessenten aus dem Ausland gegeben, aber die Kammfertigung ziehe in Kürze nach Lüneburg. Günther: "Das sind wir unseren 150 Mitarbeitern schuldig."

      http://www.han-online.de
      Avatar
      schrieb am 07.02.09 10:19:05
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.347.292 von Muckelius am 10.01.09 11:13:42Nachtrag vom 15.01.2009:


      Wirtschaft: Die New-York Hamburger Gummi-Waaren transportiert die ersten Maschinen ab
      Harburger Fabrik zieht in Lüneburg ein
      Das traditionsreiche Unternehmen hat im Neubau am Elbe-Seitenkanal viel mehr Platz als in den Backstein-Gebäuden am alten Standort im Harburger Binnenhafen. Ende März ist der Umzug abgeschlossen.

      Von Jochen Gipp und Carolin George

      Harburg/Lüneburg -

      Wer Anfang der Woche zum Telefonhörer griff, um Kontakt zur traditionsreichen New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie (NYH) zu bekommen, hatte Pech. Weder unter der alten Harburger Nummer kam es zur Verbindung, noch unter der neuen Lüneburger Nummer. Nur auf ihrem Handy waren Mitarbeiter der als Kamm-Produzent und Autozulieferer bekannten Harburger Aktiengesellschaft zu erreichen.

      "Unser Umzug hat begonnen, die ersten Maschinen werden verladen", sagt Hartmut Voges (64), Leiter der Zentralen Technik, zuständig auch für die Sicherheit auf dem Harburger Werksgelände, zwischen Neuländer Straße, Hannoverscher Straße und Nartenstraße. Für Voges ist die Umzugsaktion ein Höhepunkt zum Abschluss seines Berufslebens.

      Dieses Jahr erreicht er das Rentenalter. Voraussichtlich wird er es auch sein, der Ende März, zum Abschluss des Umzugs, in den leer geräumten Harburger Fabrikhallen das Licht ausknipst. "In Lüneburg kümmere ich mich darum, dass die Maschinen wieder laufen und die Produktion ungehindert fortgesetzt werden kann", erklärt er.

      Während der Standortwechsel Hunderter Maschinen gerade anläuft, räumte die Geschäftsführung der NYH AG bereits in der ersten Januarwoche ihre Schreibtische in Lüneburg ein. Eigentlich war der Umzug bereits für Ende vergangenen Jahres geplant. Aber beim Neubau am Elbe-Seitenkanal, im Gewerbegebiet Lüneburg-Hafen, Otto-Brenner-Straße, war es zu Verzögerungen gekommen. Steigende Rohstoffpreise, darunter beim Stahl, hatten zur Folge, dass die Aktionäre für eine Kapitalerhöhung des Unternehmens 2,5 Millionen Euro einzahlen mussten. Die Aktionäre hatten sich zum Jahreswechsel auch mit einem Vorstandswechsel zu befassen. Der Unternehmenssanierer Walter Stute-Schlamme wollte seinen auf drei Jahre befristeten Vertrag nicht verlängern und will sich neuen Aufgaben widmen. Neuer Vorstandschef ist Stefan Ebert (47), der früher Geschäftsführer der NYH-Tochter KMS in Stelle war. Und Ebert nahm jetzt freudig die erste von Harburg kommende Maschine in Lüneburg in Empfang. Anschließend begannen Aufbau und Probeläufe. Die Maschine sorgt dafür, dass hergestellte Gummi-Formteile für die Autoindustrie von überflüssigen Materialresten befreit werden. Ebert: Unser Problem, jede Maschine muss vom Kunden nach dem Umzug neu abgenommen werden, und das dauert." Damit keine Versorgungslücke entsteht, werden in Harburg derzeit noch Waren auf Halde produziert und nach Lüneburg geschafft. Das Lager für die Kämme ist bereits komplett umgezogen, das für Industrieartikel steht kurz vor dem Abschluss. Ebert: "Wir produzieren in Lüneburg auf etwa 10 000 Quadratmeter Fläche.

      Da ist durch die moderne Aufteilung der Räume deutlich mehr Platz als in Harburg. Und wir haben hier für die Zukunft auch auf dem Grundstück noch Expansionsmöglichkeiten." Die NYH hat als Autozulieferer auch den direkten Kontakt zum Kunden, sitzt mit einer Teileproduktion auch im Harburger Mercedes-Werk.

      Zurzeit arbeiten 150 Menschen für den Harburger Traditionsbetrieb, Anfang 2008 waren es noch 200 - ein Teil der Sanierungsmaßnahmen Stute-Schlammes. Rund 20 Mitarbeiter kommen aus dem Raum Lüneburg.

      Die meisten Beschäftigten wohnen im südlichen Hamburger Umland, darunter auch der für die Technik und Sicherheit zuständige Hartmut Voges. "Ich wohne in Hanstedt und bin bislang immer über Hittfeld nach Harburg gefahren. Künftig fahre ich über Hittfeld nach Lüneburg. Das ist mit 60 Kilometern etwa die doppelte Fahrstrecke."

      Was wird aus den alten und unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden der NYH, wenn Voges Ende März das Licht ausgeknipst hat? Der Hamburger NYH-Hauptaktionär Bernd Menzel will auf dem Gelände einen Vorzeige-Gewerbepark (Eco-City) entstehen lassen, der europa- oder gar weltweit Maßstäbe in Sachen Ökonomie und Ökologie setzen soll, unabhängig von externen Energieversorgern, wirtschaftlich durch niedrige Betriebskosten. An der Hannoverschen Straße entsteht bereits der Neubau für den Heidelberg-Druck, Vertrieb-Nord.

      Der Denkmalschutz für die bis zu 150 Jahre alten und durch krebserregende Nitrosamine belasteten Fabrikbauten verlangt nach Erhalt der Gebäude-Fassaden.

      Investor, Bezirksamt und Denkmalschutzamt sind bislang zu keinem Ergebnis gekommen.

      erschienen am 15. Januar 2009

      Quelle: www.abendblatt.de
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 09:03:09
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hamburger NYH-Hauptaktionär Bernd Menzel will auf dem Gelände einen Vorzeige-Gewerbepark (Eco-City) entstehen lassen, der europa- oder gar weltweit Maßstäbe in Sachen Ökonomie und Ökologie setzen soll, unabhängig von externen Energieversorgern, wirtschaftlich durch niedrige Betriebskosten

      Na, so hätt ich den Menzel ja garnicht eingeschätzt!
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 14:36:30
      Beitrag Nr. 100 ()
      DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Personalie

      09.03.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Aufsichtsrat der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat in
      seiner letzten Aufsichtsratssitzung Herrn Bernd Menzel zum neuen Vorstand
      der Gesellschaft bestellt. Sein Aufsichtsratsmandat wird per gerichtlicher
      Bestellung Herr Dr. Hans-Peter Rechel übernehmen.

      Herr Stefan Ebert tritt aus persönlichen Gründen als Vorstand zurück, steht
      dem Unternehmen jedoch in den Kernbereichen Vertrieb, Produktion und
      Entwicklung weiterhin voll zur Verfügung
      09.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 14:45:38
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.729.080 von Berni911 am 09.03.09 14:36:30Tja Freunde, das wars wohl. Wie immer unter den Fuchteln von Bernd Günther is mal wieder eine Gesellschaft in die Hose gegangen. Hatte ich schon vermutet, als Dr. Holstein aus unerfindlichen Grund das Weite suchte.

      Die Kernbereiche unseres neues Aufsichtsratmitgliedes, des Dr. H-P Rechel:

      Dr. Hans-Peter Rechel

      E-Mail: hans-peter.rechel@wzr-legal.com

      Adresse: Lehmweg 17, 20251 Hamburg
      Telefon +49 (0) 40 480 63 9-33
      Telefax +49 (0) 40 480 63 9-99

      Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter

      Kammerzugehörigkeit: Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg

      # Fachgebiete: Steuerberatung
      # Bank- und Kapitalmarktrecht
      # Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
      # Handels- und Gesellschaftsrecht
      # Sanierung/Insolvenz
      # Liquidaton
      # Zwangsverwaltung
      # Gutachten
      # Sanierungsberatung
      # Insolvenzverwaltung


      Sprachen: Deutsch, Englisch

      Werdegang:

      * 1979 – 1985: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn
      * 1986 – 1989: Referendariat
      * 1989: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
      * 1991 – 1992: Leiter der Rechtsabteilung des Direktorats Abwicklung der Treuhandanstalt
      * 1993 – 2000: Geschäftsführer der Stahl- und Walzwerke Brandenburg GmbH (größter Rohstahlproduzent der ehemaligen DDR)
      * seit 1994: Sachverständiger und (vorläufiger) Insolvenzverwalter in Insolvenzverfahren


      Vortragstätigkeit:

      * Seminare zum Insolvenzrecht für die Euler-Hermes Kreditversicherungs-AG
      * Vortrag zum Thema „Instrumentarien erfolgreicher Sanierung. Wie Sie Haftungsrisiken für Heimleitung und Geschäftsführung vermeiden.“ auf dem Altenpflegetag in Hannover "Heime im Recht" am 5.6.2008
      * Vortrag zum Thema „Die Aufsicht des Insolvenzgerichts über den Insolvenzverwalter“ auf dem 4. Kieler Insolvenzrechts Symposium in Kiel am 6.6.2008
      * Vorträge zum Insolvenz- und Sanierungsrecht für diverse Verbände


      Publikationen:

      * „Insolvenz am Bau: Was tun, wenn der Partner pleite geht !“ (Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg)
      * Anm. zu AG Stendal, Beschluss vom 16.4.1996 - 7 N 317/95 - DZWiR 1996, 329 ff.
      * Der Anspruch auf Übertragung und Schadlosstellung gem. § 25 Abs.5 DM-BilG, Wirtschaftsrecht 1992, 45 ff.
      * Die Aufsicht des Insolvenzgerichts über den Insolvenzverwalter“, De Gruyter Rechtswissenschaften Verlag, 2009
      * Mitautor des Kommentars von Prof. Smid zur Insolvenzordnung (InsO), 3. Auflage 2009, Kohlhammer Verlag


      Mitgliedschaften:

      * Verband Insolvenzverwalter Deutschland e.V. (VID)
      * Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein
      * Wustrauer Arbeitskreis Insolvenzrecht e.V.
      * Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.V., Köln
      * INSOL Europe, The European Organisation for Insolvency Professionals
      * Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverbands Deutschland e.V. (BVMW) a>
      * Hamburgischer Anwaltverein e.V.
      * Norddeutsches Insolvenzforum e.V.


      Da tun einem ja die Pfoten weh, wenn man da alles makiert, was zur NYHH passt.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 14:57:58
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.729.180 von Berni911 am 09.03.09 14:45:38Jetzt brauchen wir nicht mal mehr den Aktiensplit, um bei 1€ zu landen
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 17:02:07
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.729.309 von Berni911 am 09.03.09 14:57:58:confused:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Firmenübernahme

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat am 10.03.2009 von der
      CFO AG insgesamt 86,67 % des Stammkapitals der Tacitus Capital AG erworben.

      Die Tacitus Capital AG soll der NYH AG als Holdinggesellschaft dienen, um
      zunächst über ein erstes Tochterunternehmen die Lizenzrechte an den
      international bekannten Markennamen 'HERCULES Sägemann', 'TRIUMPH Master'
      und 'Matador' zu erwerben. Unter diesen Markennamen werden die weltweit
      führenden Hartgummikämme sowie hochwertige Bürsten für den Profibereich
      vertrieben.
      12.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
      Internet: http://www.nyh.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      -------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.03.09 10:31:38
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.754.252 von Muckelius am 12.03.09 17:02:07Das ist nur die Antwort darauf, warum die Vorstände alle abgehauen sind.
      Menzel versucht da wieder irgend eine Wischi-Waschi-Konstruktion. Denk sich irgend einen Schwachsinn aus, um Aktivität zu zeigen.

      Vermutlich kriegt der von seinen Investoren mal so richtig Druck.

      Diese komische AG gibt es erst seit letztem Jahr.

      Mal wieder Hohlsinn hoch drölf. Klarer Verkauf diese Aktie.

      Wünsche mir endlich Puts auf solche Aktien, ich will auch mal sicher reich werden, ohne viel nachzudenken.
      :D
      Avatar
      schrieb am 14.03.09 10:45:19
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.759.097 von Berni911 am 13.03.09 10:31:38 zurück zu Nachrichten Harburg
      NYH: Schon wieder ein neuer Chef

      Lüneburg -

      Die New-York Hamburger Gummi Waaren Compagnie (NYH) hat einen neuen Vorstand: Nach nur rund zwei Monaten im Amt hat Stefan Ebert den Vorstandsvorsitz aufgegeben, sein Nachfolger ist NYH-Aktionär Bernd Menzel.

      Menzel war vorher im Aufsichtsrat der AG tätig, dieses Mandat geht jetzt an den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel. Stefan Ebert tritt laut Mitteilung des Unternehmens "aus persönlichen Gründen" zurück, bleibe jedoch in der Firma und stehe "in den Kernbereichen Vertrieb, Produktion und Entwicklung weiterhin voll zur Verfügung".

      Sein Nachfolger Bernd Menzel ist Aktionär der AG, die mitten im Umzug von Harburg nach Lüneburg steckt und in Liquiditätsengpässe geraten ist. Diese Woche hat die NYH insgesamt 86,67 Prozent des Stammkapitals der Tacitus Capital AG erworben. Die Tacitus Capital AG soll laut Börsenticker der NYH AG als Holdinggesellschaft dienen, um zunächst über ein Tochterunternehmen die Lizenzrechte an den international bekannten Markennamen "Hercules Sägemann", "Triumph Master" und "Matador" zu kaufen. Unter diesen Markennamen ist die NYH weltweit führend auf dem Markt der Hartgummikämme und hochwertigen Bürsten für den Profibereich. Der Verkauf der Lizenzrechte soll dringend benötigtes Geld ins Unternehmen spülen.

      Wie berichtet, steht die NYH mit Stadt, Landkreis und Sparkasse Lüneburg sowie dem Land Niedersachsen in Gesprächen über mögliche Bürgschaften und Kredite. Der Umzug hat sich wegen gestiegener Kosten stark verzögert. Bei der NYH arbeiten zurzeit 150 Menschen. Ihr neues Gebäude am Elbe-Seitenkanal in Lüneburg steht bereits, doch produziert wird noch nicht.
      carol

      erschienen am 14. März 2009

      www.abendblatt.de
      Avatar
      schrieb am 14.03.09 10:49:29
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.766.598 von Muckelius am 14.03.09 10:45:19Samstag, 14. März 2009

      NYH-Großaktionär neuer Vorstandschef
      Bernd Menzel übernimmt in turbulenten Zeiten

      Wolfgang Becker
      Harburg/Lüneburg. Das hatte sich Stefan Ebert sicherlich anders vorgestellt: Erst im Januar hatte der Diplom-Ingenieur und ehemalige Mitarbeiter der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) die Nachfolge von Vorstandschef Walter Stute-Schlamme übernommen nun sind beide Geschichte. Mit Bernd Menzel hat jetzt der Hauptaktionär das Ruder bei der NYH in der Hand ein Kaufmann, der seit 1999 in das Harburger Traditionsunternehmen investiert und angetreten ist, das Schiff durch die stürmische See der Finanz- und Wirtschaftskrise zu manövrieren.
      Bereits im vergangenen Jahr hatte sich abgezeichnet, dass es bei dem im Umzug begriffenen Harburger Traditionsunternehmen (Hartgummi-Kämme, Gummi-Formteile, Klarinetten-Mundstücke) finanziell eng werden würde. Trotz zweier Kapitalerhöhungen reichte das Geld nicht. Gründe: Zum einen waren die Baukosten am neuen Standort in Lüneburg um zwei Millionen Euro überschritten worden, zum anderen führte die Wirtschaftskrise zu Umsatzrückgängen. Menzel: "Wenn sich dann eine klassische Geschäftsbank nicht mehr in der Lage sieht, finanzi-elle Zusagen zu machen, die drei Monate überschreiten, wird's schwierig." Er bedauert, dass ausgerechnet in dieser Phase ein Vorstandswechsel anstand, denn: "Man kann keinem Mann die Verantwortung für diese Situation aufbürden, der gerade acht Wochen im Amt ist." Der Amtsantritt von Ebert fiel in eine Zeit, in der sich die NYH mit dem Land, der Region und der Stadt Lüneburg in Verhandlungen befand. Menzel gestern: "Wir haben jetzt ein vernünftiges Konzept. Das Land Niedersachsen hat Unterstützung signali-siert, fordert jedoch Bürgschaften." Es gehe um mindestens drei Millionen Euro, mit denen die Altlasten aus dem vergangenen Jahr sowie die Herausforderungen der momentanen Marktkrise gestemmt werden sollen.
      Zusätzlich kauft die Stadt Lüneburg einen Teil des Industriegrundstücks an der Otto-Brenner-Straße zurück. Und: Mit der Tacitus capital AG hat die NYH eine börsennotierte Aktiengesellschaft gekauft, in die die Markenrechte an den Haarpflegeprodukten eingebracht wurden: Hercules Sägemann, Matador und Triumph. Menzel: "Für die Markenrechte erhält die NYH mehrere Millionen Euro von der Tacitus, zahlt aber im Gegenzug jedes Jahr eine Lizenzgebühr. Dadurch heben wir Stille Reserven, die in den Markenrechten liegen." Die Tacitus-Anteile werden an der Börse gehandelt, gehören noch zu 90 Prozent der NYH. Der Rest ist Streubesitz.
      Menzel, Vorstandschef der Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft, will nun im operativen Geschäft Akzente setzen. Entgegen der allgemein pessimistischen Prognosen sieht er für die NYH durchaus Potenzial: "Die mittelfristige Perspektive auch auf dem Automobilsektor ist sehr gut. Auch für Zulieferer. Wir haben durchaus ein paar vernünftige Umsätze in der Pipeline." Zudem sei die Kammfertigung nach wie vor eine Säule des Unternehmens und mache wirtschaftlich keine Probleme. Laut Menzel gab es auch Pläne, große Maschinen des Lüneburger Autozulieferers Johnson Controls Interiors GmbH (baut Türen und Instrumententafeln für Opel) in dem neuen NYH-Gebäude unterzubringen. Bei Johnson wird jedoch zurzeit auf Kurzarbeit gesetzt. Menzel: "Deshalb haben wir erstmal ein paar kleinere Kooperationen angedacht."
      Menzel, der bislang im Aufsichtsrat saß, geht davon aus, dass der Umzug von Harburg nach Lüneburg nun schnell abgeschlossen werden kann. Das gelte auch für die Kammfertigung. Bis April/Mai will die NYH Harburg verlassen haben.

      http://www.han-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 21:34:47
      Beitrag Nr. 107 ()
      und nun Bernie die Rettung naht:keks:Es gibt ja Werte die dieses zulassen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 09:38:35
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.778.730 von wilma1964 am 16.03.09 21:34:47Man kann keinem Mann die Verantwortung für diese Situation aufbürden, der gerade acht Wochen im Amt ist."

      Da soll wohl einer keinen Insolvenzantrag in seinem Lebenslauf stehen haben.:D
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 11:21:23
      Beitrag Nr. 109 ()
      Menzel nimmt wieder Aktien vom Markt ?
      Avatar
      schrieb am 06.05.09 10:45:42
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.790.422 von Berni911 am 18.03.09 11:21:23Moin, sollte die Aktie nicht mal gesplitet werden ?
      Avatar
      schrieb am 07.05.09 20:02:54
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.105.865 von Berni911 am 06.05.09 10:45:42Rettung für New-York Hamburger in Sicht
      5. Mai 2009, 02:46 Uhr

      Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat Ende vergangener Woche einer Landesgarantie über 2,5 Millionen Euro für die angeschlagene New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) zugestimmt.

      Lüneburg/Harburg - Die Zustimmung gilt als positives Signal, denn nun kann auch das Niedersächsische Innenministerium entscheiden, ob sich die Stadt Lüneburg - trotz ihres strapazierten Haushalts - finanziell an dem Rettungspaket beteiligen darf. Der Lüneburger Stadtrat hatte sich in seiner März-Sitzung mehrheitlich für die Beteiligung ausgesprochen.

      Bernd Menzel, Vorstand der NYH AG, rechnet mit raschem Fortschritt der Entscheidungen und Herstellung der Liquidität durch die Sparkasse Lüneburg. Es gilt, offene Lieferanten-Rechnungen zu begleichen und den Umzug des 180 Mitarbeiter zählenden Unternehmens von Harburg nach Lüneburg fortzusetzen. Menzel: "Unser unternehmerisches Gesamtpaket umfasst bis zum Jahresende rund 4,5 Millionen Euro. Wir werden gestärkt aus der Wirtschaftskrise hervorgehen." Menzel spricht von der NYH als "sein Kind", das er seit zehn Jahren mit Unterstützung der Belegschaft versucht, wieder auf Kurs zu bringen. Die Kamm-Sparte ist neben der Teileproduktion für Maschinenbau und Autoindustrie eine tragende Säule der 150 Jahre alten Firma. Wie berichtet hat die NYH - um finanziell wieder flüssig zu werden - Lizenzrechte an ihren Kamm-Marken "Herkules Sägemann", "Matador" und "Triumph Master" verkauft.

      Noch läuft ein Großteil der Produktion im Harburger Betrieb. Bis Juni soll der Umzug nach Lüneburg in den Unternehmens-Neubau an der Otto-Brenner-Straße laut Menzel abgeschlossen sein. (gip) (gip)


      http://www.abendblatt.de
      Avatar
      schrieb am 25.06.09 17:36:26
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.123.154 von Muckelius am 07.05.09 20:02:54Produktionsstopp
      New-York Hamburger: Banken verweigern Kredit für Maschinen
      24. Juni 2009, 04:00 Uhr

      Wegen der Finanzkrise muss die New-York Hamburger Gummiwaaren Compagnie (NYH) die Produktion von Kämmen aus Naturkautschuk aussetzen.

      Hamburg. - Das Unternehmen, das in den vergangenen Monaten Stück für Stück von Harburg nach Lüneburg umgezogen ist, wollte eigentlich am 1. Juli die letzte der verlagerten Produktionsstraßen in Lüneburg anfahren. Doch dazu hätten die Harburger Maschinen durch neue ersetzt werden müssen. Und dazu fehlten die Mittel. Erst wenn Geld dafür da sei, könne die Fertigung der hochwertigen Kämme weitergehen, sagte Vorstand und Miteigentümer Bernd Menzel dem Abendblatt.

      Es geht um Maschinen im Gesamtwert von 2,5 Millionen Euro. Trotz einer 60-Prozent-Bürgschaft des Landes wolle derzeit keine Bank einen Kredit gewähren, so Menzel, der sich zuversichtlich zeigt, dass er die Summe nun bis Ende Juli über eine Kapitalerhöhung aufbringen kann.

      Kämme aus Plastik und Carbon seien nicht vom Produktionsstopp betroffen. Die Belieferung von Kunden mit Naturkautschukkämmen der Marken Hercules-Sägemann, Matador und Triumph könne zunächst noch aus Lagerbeständen bestritten werden. Die Arbeitsplätze der insgesamt 160 NYH-Mitarbeiter seien aber nicht bedroht. Nach einem schwachen ersten Quartal mit Auftragseinbrüchen um bis zu 50 Prozent und Kurzarbeit seit 1. Juni sei die Insolvenzgefahr inzwischen gebannt, sagte Menzel: "Wir können noch unsere eigenen Wege gehen."

      Neben den Kämmen produziert NYH unter anderem Weich- und Hartgummiteile sowie Laminate für die Automobil- und Maschinenbauindustrie.(stü/HA)

      www.abendblatt.de
      Avatar
      schrieb am 10.08.09 16:38:49
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.468.096 von Muckelius am 25.06.09 17:36:26News - 10.08.09 14:20

      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1
      WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Veröffentlichung einer Mitteilung
      nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)


      10.08.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Patrio Plus AG, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      07.08.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der New-York
      Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland, ISIN:
      DE0006765506 , WKN: 676550 am 25.06.2009 die Schwelle von 15% der
      Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,15% (das entspricht
      80399 Stimmrechten) beträgt.

      10.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Internet: http://www.nyh.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 10.08.09 16:56:59
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.746.319 von Muckelius am 10.08.09 16:38:49Amtsgericht Lüneburg Aktenzeichen: HRB 201761: Bekannt gemacht am: 30.07.2009 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      20.07.2009


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg.Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.11.2008 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2008/I), eingetragen am 11.03.2009, ist die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 6.785.110,14 um 331.935,60 auf EUR 7.117.045,74 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.07.2009 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital und Aktien) geändert.Neues Grundkapital: 7.117.045,74 EUR. Das genehmigte Kapital 2008/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 3.060.619,47.
      Avatar
      schrieb am 02.09.09 22:48:59
      Beitrag Nr. 115 ()
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Kapitalerhöhung

      02.09.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Aktiengesellschaft gibt bekannt, daß im
      Rahmen der am 1.7.2009 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
      beschlossenen Kapitalerhöhung um 331.935,60 Euro sämtliche 311.552 neuen
      Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2009 platziert wurden. Die
      neuen Aktien wurden zum Betrag von 1,10 Euro ausgegeben.

      Die bestehende Satzung wurde wie folgt geändert:

      § 4 - Grundkapital und Aktien

      (1) Das Grundkapital beträgt Euro 7.117.045,74 (in Worten: sieben
      Millionen einhundertsiebzehntausendundfünfundvierzig 74/100) und ist
      aufgeteilt in 6.680.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.

      (2) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum
      26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach
      um bis zu insgesamt EUR 3.060.619,47 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber
      lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen
      (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe
      festzulegen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.09 22:51:02
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.906.553 von Berni911 am 02.09.09 22:48:59Komisch das man neue Aktien zu !710 rausgibt, der lange beschlossene Split aber noch nicht vollzogen ist!
      Avatar
      schrieb am 02.09.09 22:51:31
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.906.566 von Berni911 am 02.09.09 22:51:021/10^^
      Avatar
      schrieb am 01.10.09 15:21:30
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.906.570 von Berni911 am 02.09.09 22:51:31aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Lüneburg
      ISIN DE0006765506
      Aufruf des nächstfolgenden Kupons
      der Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Bekanntmachung
      über einen Aktiensplit

      Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, wird hiermit mitgeteilt, dass auf der Hauptversammlung vom 27.11.2008 beschlossen worden ist, das Grundkapital, ohne Veränderung des Nennbetrages des Grundkapitals, neu in 6.368.448 auf den Inhaber lautende Stückaktien einzuteilen. Für jede vor der Neueinteilung erhaltene Aktie der Gesellschaft werden 11 neue Stückaktien an die Aktionäre ausgegeben (Aktiensplit), so dass jeder Aktionär unmittelbar nach Vollzug des Aktiensplits 12-mal so viele Aktien halten wird, als er unmittelbar vor dem Vollzug des Aktiensplits hielt. Die neuen Aktien sind für das am 01.01.2008 begonnene Geschäftsjahr der Gesellschaft voll dividendenberechtigt. Demzufolge ist auch der § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend angepasst worden.

      Die entsprechende Änderung der Satzung ist auch am 11.03.2009 im Handelsregister eingetragen worden.

      Der Aktiensplit wird mit Wirkung vom 13. Oktober 2009 durchgeführt.

      Nach dem Stand vom 12. Oktober 2009, abends, werden die Depotbanken aufgrund der Neueinteilung zu einer bisherigen Aktie elf weitere Aktien einbuchen. Diese Umstellung ist für die Aktionäre kostenfrei.

      Die bisher im Umlauf befindlichen Aktien behalten auch nach diesem Aktiensplit ihre Gültigkeit.

      Die aufgrund des Aktiensplits neu auszugebenden Stückaktien werden allesamt ausschließlich girosammelverwahrt werden.

      Die Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg ist die Abwicklungsstelle der Gesellschaft.

      Als technische Abwicklungsstelle für die im Umlauf befindlichen effektiven Aktienurkunden fungiert jedoch die Deutsche WertpapierService Bank AG, Abt. WTWE2, Wildunger Str. 14, 60487 Frankfurt am Main.

      Die Aktionäre werden gebeten, den Kupon mit der Nummer 38 ab dem 13.10.2009 bei der
      Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
      oder
      bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die
      technische Abwicklungsstelle
      Deutsche WertpapierService Bank AG, Abt. WTWE2, Wildunger Str. 14, 60487 Frankfurt am Main

      während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Die Durchführung des Aktiensplits erfolgt kostenfrei.

      Aktionäre, die noch effektive Stücke selbst verwahren, werden gebeten, den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 38 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger Adresse oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die technische Abwicklungsstelle Deutsche WertpapierService Bank AG unter obiger Adresse einzureichen. Sie erhalten dann pro (effektiver) Stückaktie 11 zusätzliche Stückaktien. Diese 11 zusätzlichen Stückaktien pro 1 alten Stückaktie werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die neuen Splitaktien erhalten. Die Aktionäre werden mithin ferner gebeten, bei der Einreichung des Kupons mit der Nummer 38 eine Depotbankverbindung ihrer Wahl aufzugeben, auf der diese neuen Splitaktien nach Ausstellung der neuen Globalurkunde gutgeschrieben werden können. Bis zu dieser Gutschrift bei den Aktionären werden diese neuen Splitaktien nach Entstehung (Einreichung der Globalurkunde) in ein Treuhanddepot der Gesellschaft eingebucht; Verfügungen über diese (Treuhand-) Aktien durch die Gesellschaft sind ausgeschlossen.

      Die Aktionäre, die ihre Aktien in Streifbandverwahrung verbucht halten, werden gebeten, über ihre Depotbank den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 38 bei der technischen Abwicklungsstelle Deutsche WertpapierService Bank AG unter obiger Adresse einzureichen. Sie werden dann ebenfalls pro (effektiver) Stückaktie 11 zusätzliche Stückaktien erhalten. Diese 11 zusätzlichen Stückaktien pro 1 alten Stückaktie werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die neuen Splitaktien erhalten.

      Die Aktionäre, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verbucht sind, müssen nichts weiter veranlassen. Zu ihren in der Globalurkunde der Clearstream Banking AG girosammel verbrieften Stückaktien werden ihnen nach Ausstellung der neuen Globalurkunde pro Stückaktie 11 zusätzliche Stückaktien zugeteilt.

      Die (neuen) Aktionäre, die sich an der Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts im Jahre 2009 durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals beteiligt haben, partizipieren nicht noch einmal an diesem Aktiensplit. Ihre, nach Beschluss des obigen Aktiensplits erworbenen Aktien mit der Wertpapierkennnummer A0Z2ZU, haben bereits diesen zeitlich vorherigen Aktiensplit berücksichtigt.



      Lüneburg, im September 2009

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 14:28:29
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.095.338 von Muckelius am 01.10.09 15:21:30Jo, Kurs ist nicht mehr abrufbar von 676550.

      Dachte eigentlich, dass die Aktien nicht erst am 02.10. umgestellt werden!
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 16:19:57
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.103.667 von Berni911 am 02.10.09 14:28:29...sofern ich das nachvollziehen kann wurde die Preisfeststellung schon seit Anfang September (Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kaiptalerhöhung)zumindest in Frankfurt bis auf weiteres ausgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 10:13:22
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.105.085 von Muckelius am 02.10.09 16:19:57Du hast recht, letzter Kurs ist vom 02.09 nicht 02.10., na toll!:laugh:

      Mal wieder dürftige Informationen, vielleicht is schon ein Insolvenzantrag raus? Neue WPKNr hätt man ja auch gleich rausgeben können.

      Wer hät etwas anderes erwartet.?:D
      Avatar
      schrieb am 11.10.09 18:26:11
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.113.400 von Berni911 am 05.10.09 10:13:22Kämme für die Zukunft
      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie vor dem Umzug nach Lüneburg
      06.10.2009

      Von Wolfgang Becker

      Harburg/Lüneburg.In Lüneburg hatte man sich schon Sorgen gemacht, doch jetzt scheint sich alles zum Guten zu wenden: Ab Mitte November sollen die Maschinen und mit ihnen die noch verbliebenen Mitarbeiter der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) von Harburg endlich an die Ilmenau umziehen. Nachdem dem Harburger Traditionsunternehmen das Geld ausgegangen war, hatte es zunächst nach einer ernsten Krise ausgesehen. Doch jetzt präsentierten sich Vorstandschef Bernd Menzel und Betriebsratschef Werner Tschense beim Ortstermin mit den HAN auf dem neuen Firmengelände in Lüneburg bester Laune. Tschense: "Ich bin einfach nur glücklich, dass es jetzt weitergeht und wir hier endlich durchstarten können."

      Die NYH hat bewegte Zeiten hinter sich. Mehrfach stand das Unternehmen, das unter anderem Formteile für die Autoindustrie, Mundstücke für Klarinetten und Hartgummi- sowie Kunststoffkämme produziert, vor der Pleite. Doch immer wieder gelang es, die Investoren zu Kapitalerhöhungen zu bewegen. Zwei Vorstandswechsel, explodierende Baukosten am neuen Standort und dann auch noch die Wirtschaftskrise - es sah nicht gut aus. Doch namhafte Kunden, darunter Daimler-Benz, stellten sich in dieser Zeit auf die Seite der NYH und garantierten Aufträge. Und vor etwa einem halben Jahr wechselte der Großaktionär Bernd Menzel (hält etwa 30 Prozent der Anteile) vom Aufsichtsrat auf den Vorstandssessel.

      Menzel ist es offenbar gelungen, die Stimmung zu drehen. Eine seiner ersten Amtshandlungen: Er gab dem Nenndorfer Wolf Wetteborn, vielen Harburgern als "Herr der Kämme" bekannt, einen Beratervertrag im Produktionsbereich und heilte damit eine der wohl größten Fehlentscheidungen, die es in der Ära nach Vorstandschef Peter Swienty gegeben hatte. Dessen Nachfolger hatten sich auf unschöne Weise von Wetteborn getrennt und damit den wichtigsten Know-how-Träger im Kammbereich abserviert. Wetteborn, mittlerweile im Ruhestand, hatte zuvor Jahrzehnte in die Kammentwicklung investiert und gilt bis heute weltweit alsderExperte für die Produktion von Hartgummikämmen. Menzel: "Von diesem Wissen leben wir."

      Den HAN präsentierte Menzel jetzt Teile des neuen Sortiments, das unter dem Namen Hercules Sägemann schon bald in den Handel kommen soll. Dazu zählen nicht nur die bewährten schwarzen Kämme, sondern auch Haarbürsten und Profi-Scheren, die in einer "uralten Schmiede" in Solingen aus Japan-Stahl hergestellt werden. Menzel: "Wir haben Aufsteller entwickelt, die in den Friseursalons stehen werden. Wir haben dabei nicht nur den Profi im Blick, sondern auch den ganz normalen Konsumenten. Unsere Artikel sind made in Germany und einfach gut."

      Soviel Elan macht stutzig, denn es ist noch keine drei Monate her, da meldete die NYH den Produktionsstopp im Kammbereich. Doch auch dies ist schon wieder Geschichte: "Die Nachricht von der Aussetzung der Produktion, löste hier einen wahren Ansturm von Kunden aus, die sich alle mit Kämmen eindecken wollten. Seit sechs Wochen wird in Harburg wieder voll produziert", sagt Tschense. Knapp 90 Mitarbeiter sägen und polieren Kämme für den Weltmarkt. Auch sie stehen allerdings vor dem Umzug. In Lüneburg wurden bereits eine neue Kammpresse und eine neue Kammfräse aufgebaut. Eine weitere Maschine ist geordert. Menzel: "Wir nehmen aber auch noch alte Maschinen mit, machen einen Mix als Alt und Neu."

      Ähnlich gute Nachrichten gibt es aus dem Bereich der Formteile. Hier hat es neue Aufträge gegeben, es wird an sechs Tagen der Woche gearbeitet. Für Daimler werden im Werk Hamburg (Bostelbek) Komponenten für die Lenkspindeln produziert. Nach der C- und der E-Klasse kommt 2010 die Produktion dieser Teile für die S-Klasse hinzu. Für den Kettensägenhersteller Stihl werden zudem Benzinschläuche hergestellt. Auch hier sind weitere große Aufträge nicht ausgeschlossen. Und seit knapp vier Wochen ist auch der Autozulieferer Johnson Controls Inc. (Werk Lüneburg) im Boot. Für den Opel-Zulieferer fertig die NYH verschiedene Formteile aus dem Bereich Pkw-Innenausstattung.

      Menzel: "1999, 2004 und 2005 waren wir fast pleite. Dann die Entwicklung der letzten Jahre. Jetzt sehen wir erstmals wieder voller Hoffnung in die Zukunft. Die Mannschaft ist hoch motiviert. Ich bin froh und glücklich, dies sagen zu können. Und ich glaube, dass ein großes Auftragspotenzial auf uns zukommt."

      Knapp 180 Mitarbeiter hat die NYH heute. Menzel: "Wir wollen wieder auf 220 kommen, haben bereits wieder fünf Leute eingestellt." Andere mussten allerdings gehen, wie Menzel einräumt. Er habe klar gemacht, dass es bei der NYH nur Leute geben könne, die wirklich bereit sind anzupacken.

      http://www.han-online.de/HANArticlePool/00000124261575c80057…
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 16:21:40
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.155.593 von Muckelius am 11.10.09 18:26:11die Aktie ist wieder handelbar. Es gab auch schon wieder Umsatz: über 5000 Stück!
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 16:00:11
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.167.937 von Muckelius am 13.10.09 16:21:40Muss nicht noch eine HV in diesem Jahr stattfinden? Hab bei diesem Menzel nicht das Gefühl, dass sowas für ihn wichtig ist, von dem Günther mal ganz zu schweigen
      Avatar
      schrieb am 02.11.09 13:15:07
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.214.379 von Berni911 am 20.10.09 16:00:11 New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Kapitalerhöhung

      02.09.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Aktiengesellschaft gibt bekannt, daß im Rahmen der am 1.7.2009 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung um 331.935,60 Euro sämtliche 311.552 neuen Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2009 platziert wurden. Die neuen Aktien wurden zum Betrag von 1,10 Euro ausgegeben.

      Die bestehende Satzung wurde wie folgt geändert:

      § 4 - Grundkapital und Aktien

      (1) Das Grundkapital beträgt Euro 7.117.045,74 (in Worten: sieben Millionen einhundertsiebzehntausendundfünfundvierzig 74/100) und ist aufgeteilt in 6.680.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.

      (2) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.060.619,47 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      02.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Str. 17 21337 Lüneburg Deutschland Telefon: +49(04131) 2244-104 Fax: +49(04131) 2244-105 E-Mail: info@nyhag.de Internet: http://www.nyh.de ISIN: DE0006765506 WKN: 676550 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 17:18:17
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.301.653 von Berni911 am 02.11.09 13:15:07...wieso das erneute Posting der Meldung vom Anfang September?
      Avatar
      schrieb am 27.11.09 18:26:33
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.311.694 von Muckelius am 03.11.09 17:18:17News - 26.11.09 12:48

      DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Kapitalerhöhung
      26.11.2009
      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Aktiengesellschaft gibt bekannt, daß im Rahmen der am 08.06.2009 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung um 340.936,32 Euro nunmehr sämtliche 320.000 neuen Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1.
      Januar 2009 platziert wurden. Die neuen Aktien wurden zum Betrag von 1,10 Euro ausgegeben.
      Die bestehende Satzung wurde durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 21.10.2009 wie folgt geändert:
      § 4 - Grundkapital und Aktien
      (1) Das Grundkapital beträgt Euro 7.457.982,06 (in Worten: sieben Millionen vierhundertsiebenundfünfzigtausendneunhundertzweiundachtzig 6/100) und ist aufgeteilt in 7.000.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.
      (2) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 2.719.683,15 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
      26.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Str. 17 21337 Lüneburg Deutschland Telefon: +49(04131) 2244-104 Fax: +49(04131) 2244-105 E-Mail: info@nyhag.de Internet: http://www.nyh.de ISIN: DE0006765506 WKN: 676550 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 17:26:17
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.471.124 von Muckelius am 27.11.09 18:26:33am Handelsplatz Frankfurt stehen 18400 Stück zu 1,15 Euro im Brief. Wer soll denn die kaufen?
      Avatar
      schrieb am 19.01.10 19:35:05
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.522.264 von Muckelius am 07.12.09 17:26:17Neue Idee für die Kammfabrik
      08.01.2010

      Bleibt ein Teil der Produktion in Harburg?

      Das zumindest hofft NYH-Chef Bernd Menzel.

      Von Wolfgang Becker

      Harburg.Der Umzug der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) von Harburg nach Lüneburg hat sich um weitere drei Wochen verzögert. Das hat der Vorstandsvorsitzende Bernd Menzel jetzt den HAN bestätigt. Zugleich wartete er jetzt mit einer neuen Idee auf, die vor allem die Fans des legendären Hartgummi-Kamms "Hercules Sägemann" begeistern dürfte: "Wenn es nach mir ginge, würde ich einen Teil der Kamm-Produktion in der Harburger Kammfabrik belassen und dort im Rahmen einer kleinen Manufaktur eine exklusive Kleinserie fertigen lassen. Dazu könnten wir einen Teil der dortigen Maschinen nutzen und unseren Kunden, überwiegend Friseure, einen Rundgang durch die Fertigung ermöglichen." Diese Idee war von verschiedenen Seiten an Menzel herangetragen worden. Jetzt will er mit der Ecocity GmbH und dem Aufsichtsrat nach Wegen suchen, die Vision zu realisieren.

      Wie Menzel den HAN sagte, würde die exklusive Kammfertigung in Harburg allenfalls zehn Prozent der Gesamtproduktion betreffen. "Wir fertigen im Jahr drei Millionen Hercules-Sägemann-Kämme, die an Kunden in aller Welt gehen. Die Hauptproduktion der Kämme wird wie geplantkünftig in Lüneburg stattfinden. In Harburg könnten wir unseren Kunden die wichtigsten Schritte der Produktion zeigen, inklusive einer hochmodernen neuen Vulkanisation." Und: "Traditionell wurden die Friseure nach Harburg eingeladen und durch die Kammfabrik geführt. Das ist in Lüneburg so nicht mehr möglich, weil wir dort keine separaten Räume haben", so Menzel. Ihm schwebt vor, auf zwei Geschossen der historischen Kammfabrik auf der Ecke Nartenstraße/Neuländer Straße eine Sammlerserie edler Kämme mit Goldprägung zu produzieren, die durch erweiterte Verfahren noch hochwertiger sein soll als die ohnehin schon gut aufgestellte Profi-Serie.

      Ob der Plan eine Chance hat, liegt allerdings auch an der Investorengruppe unter dem Dach der Harbour Real Estate Portfolio AG, die - wie mehrfach berichtet - auf dem NYH-Gelände das Zukunftsprojekt Ecocity bauen will. Für den Umbau der Kamm-Fabrik liegt bereits eine Bauvoranfrage im Rathaus. Menzel: "Eine Kammfertigung als Manufakturbetrieb mit Maschinen und einem Showroom für Kunden muss sich in das Konzept einpassen. Dazu sind Messungen beispielsweise über Lärmemissionen nötig. Aber ich bin davon überzeugt, dass sich so eine Fertigung auch mit dem ökologische Gesamtkonzept von Ecocity vereinbaren lässt. Wenn wir ,Made in Germany’ haben wollen, dann muss das möglich sein!"

      Das Manufaktur-Konzept wird unter dem Namen "Hercules Sägemann" betrieben. Früher nur ein Markenname für den arbeitsaufwendigen Profikamm auf Kautschukbasis, steht der historische Name ab sofort für eine eigene Gesellschaft, die der Tacitus Capital AG gehört. An die AG waren damals die Markenrechte verkauft worden. Die Aktien der AG sind zu 85 Prozent im NYH-Besitz.

      Der Umzug der NYH nach Lüneburg sollte eigentlich bis Ende des Jahres 2009 vollzogen werden. Doch dann wurde wieder einmal das Geld knapp, deshalb mussten Bestellungen für Maschinen aus der Kammproduktion auf Eis gelegt werden, wie Menzel gegenüber den HAN einräumte. Andere Maschinen beispielsweise für die Fertigung von Bauteilen für Stihl-Motorsägen sind dagegen schon aufgestellt.

      Vor wenigen Tagen hat die Stadt Lüneburg eine Bürgschaft über eine halbe Million Euro abgesegnet. Weitere 2,5 Millionen Euro haben private Investoren aufgebracht, eine weitere Million wurde aus eigenen Mitteln bereitgestellt. Menzel: "Jetzt sind wir wieder im Fluss. Bis auf die Kammproduktion soll der Umzug am 20. Januar abgeschlossen sein."

      Die Harburger Kammproduktion ist auch ein historisches Thema und mit vielen Emotionen verbunden. Die NYH hat mit dem "Hercules Sägemann" ein Weltprodukt im Portfolio und setzt konsequent auf "Made in Germany", wie Menzel betont.

      Die eigenständige Gesellschaft Hercules-Sägemann in Harburg könnte eine exklusive Kamm-Manufaktur aufbauen.


      Quelle: www.han-online.de
      Avatar
      schrieb am 08.02.10 16:31:59
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.767.579 von Muckelius am 19.01.10 19:35:05News - 08.02.10 14:07

      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
      08.02.2010 14:07
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Die Patrio Plus AG, Hamburg, Hamburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.08.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland, ISIN: DE0006765506 , WKN: 676550 am 25.06.2009 die Schwelle von 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,15% (das entspricht 80399 Stimmrechten) betragen hat.
      08.02.2010 14:07 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Str. 17 21337 Lüneburg Deutschland Internet: http://www.nyh.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 18:55:23
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.904.136 von Muckelius am 08.02.10 16:31:59...wir schreiben das Jahr 2010 und warten noch auf den Jahresabschluss für 2008....
      Avatar
      schrieb am 20.04.10 16:43:59
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.072.382 von Muckelius am 05.03.10 18:55:23Ein Lebenszeichen. Im elektr. Bundesanzeiger für die Einladung zur Hauptversammlung für 2008 veröffentlicht:



      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg
      ISIN: DE0006765506

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Freitag, den 28.05.2010, Beginn: 10:00 Uhr

      in unseren Geschäftsräumen in der Otto-Brenner-Str. 17 in 21337 Lüneburg ein.
      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2008
      2.

      Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick
      3.

      Verwendung des Bilanzverlustes 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EUR 1.418.919,70 auf neue Rechnung vorzutragen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2008

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Alleinvorstand im Geschäftsjahr 2008, Herrn Dr. Stute-Schlamme, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008, Herrn Bernd Günther, Herrn Werner Tschense, Herrn Prof. Dr. Bernd Schmidek, Herrn Bernd Menzel, Herrn Helmuth Spincke (bis 30.06.2008), Frau Sabine Köllner (bis 07.07.2008) und Herrn Jürgen Ragaller (ab 27.11.2008) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Sammelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates entscheiden zu lassen.
      6.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG. Von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates werden daher vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Nachdem das bisherige Aufsichtsratsmitglied Menzel sein Amt aufgrund seiner Vorstandsbestellung niedergelegt hatte, wurde Herr Christian Gloe mit gerichtlichem Beschluss vom 09.04.2010 gem. § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet, soweit der Aufsichtsrat mittels einer Bestellung durch die Hauptversammlung wieder ordnungsgemäß besetzt ist.

      Nachdem das bisherige Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Schmidek sein Amt niedergelegt hatte, wurde Herr Dr. Hans-Peter Rechel mit gerichtlichem Beschluss vom 09.04.2010 gem. § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet, soweit der Aufsichtsrat mittels einer Bestellung durch die Hauptversammlung wieder ordnungsgemäß besetzt ist.

      Nachdem die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Günther zunächst (automatisch) zum 31.08.2009 beendet („ausgelaufen“) war, wurde Herr Bernd Günther mit gerichtlichem Beschluss vom 09.04.2010 gem. § 104 AktG (erneut) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet, soweit der Aufsichtsrat mittels einer Bestellung durch die Hauptversammlung wieder ordnungsgemäß besetzt ist.

      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor,


      Herrn Christian Gloe, Kaufmann, Hamburg,


      Herrn Dr. Hans-Peter Rechel, Rechtsanwalt, Hamburg und


      Herrn Bernd Günther, Kaufmann, Hamburg

      ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Herr Christian Gloe hat folgende weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:


      Mitglied des Aufsichtsrates der Patrio Plus AG, Hamburg,
      Mitglied des Aufsichtsrates der 10tacle Studios AG, Darmstadt.

      Herr Dr. Hans-Peter Rechel hat folgende weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:


      Vors. des Aufsichtsrates der Triton Water AG, Norderstedt,
      Vors. des Aufsichtsrates der Interbau AG, Hamburg,
      Vors. des Aufsichtsrates der german communications dbk AG, Hamburg
      Mitglied des Aufsichtsrates der Pütz Security AG, Kaltenkirchen,
      Mitglied des Aufsichtsrates der Patrio Plus AG, Hamburg.

      Herr Bernd Günther hat folgende weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:


      Mitglied des Aufsichtsrates der Real AG, Kelkheim
      Mitglied des Aufsichtsrates der KREMLIN AG, Hamburg, bis 26.06.2009
      Mitglied des Aufsichtsrates der Patrio Plus AG, Hamburg, ab 10.08.2009
      Vors. des Aufsichtsrates der H+R WASAG AG, Salzbergen
      Vors. des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG, Hannover

      Sowohl Herr Gloe als auch Herr Dr. Rechel üben keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

      Herr Günther übt eine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus, und zwar ist er Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau, Österreich.

      Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Sammelabstimmung über die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrates entscheiden zu lassen.
      7.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RP Richter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
      8.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Vergleich mit Herrn Stefan Ebert hinsichtlich der Streitigkeiten wegen seines Vorstandsdienstvertrages bzw. dessen Auflösung

      Die Gesellschaft hat am 01.10.2009 mit dem ehemaligen Vorstand Stefan Ebert zur Beendigung des Rechtsstreits vor dem Landgericht Lüneburg einen Vergleich geschlossen. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung/Genehmigung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Zustimmung zu dem Vergleich ist darüber hinaus nach § 93 Abs. 4 AG erforderlich.

      Der Vergleich hat folgenden Wortlaut (wobei die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG die „Beklagte“ ist und Herr Stefan Ebert der „Kläger“):

      „1.

      Die Beklagte zahlt an den Kläger als Bruttoabfindung einen Betrag in Höhe von 50.000,00 €, fällig bis zum 5. Oktober 2009.
      2.

      Den Parteien ist bekannt, dies wird zur Grundlage des Vergleichs gemacht, dass die Hauptversammlung der Beklagten über diesen Vergleich zu entscheiden hat (§ 93 Aktiengesetz).
      3.

      Hinsichtlich der Kosten trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Die Beklagte wird den Kläger von seinen Kosten in Höhe von 5.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer freistellen.
      4.

      Damit sind alle Vergütungsansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten erledigt.“

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, diesem Vergleich zuzustimmen bzw. ihn zu genehmigen.
      9.

      Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

      Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30. Juli 2009 (ARUG) sind u.a. die aktienrechtlichen Fristen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung geändert worden. § 8 der Satzung der Gesellschaft soll an die geänderten aktienrechtlichen Vorschriften angepasst werden.

      a)

      Änderung von § 8 Abs. 2 der Satzung

      § 8 Abs. 2 der Satzung, der wie nachstehend abgedruckt lautet, soll an die neue Rechtslage angepasst werden:

      § 8 Abs. 2 der Satzung lautet derzeit wie folgt:


      „Die Hauptversammlung ist, soweit gesetzlich keine kürzere Frist vorgesehen ist, mindestens dreißig Tage vor dem Tag einzuberufen, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anzumelden und den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringen haben (vgl. jeweils § 8 Absatz (3) Satz 2 und Satz 3 dieser Satzung).“

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 8 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Die Einberufung der Hauptversammlung und die Fristenberechnung der Einberufung richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.“
      b)

      Änderung von § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung und Streichung von § 8 Abs. 3 Satz 3 der Satzung

      § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung, der wie nachstehend abgedruckt lautet, soll an die neue Rechtslage angepasst werden und § 8 Abs. 3 Satz 3 der Satzung, der wie nachstehend abgedruckt lautet, soll aufgrund der neuen Rechtslage ersatzlos gestrichen werden:

      § 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Satzung lauten derzeit wie folgt:


      „Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder einem am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag, ist der vorhergehende Werktag für den Zugang maßgeblich.“

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 8 Abs. 3 Satz 3 der Satzung ersatzlos zu streichen und § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.“

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 7. Mai 2010, 0:00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), nachgewiesen haben.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 21.05.2010, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.

      Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.

      Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax:
      + 49 (0) 4131 – 22 44 105 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gabriele.philipp@nyhag.de zu übermitteln.

      Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

      Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

      Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zugegangen sein, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 27. April 2010, 24.00 Uhr.

      Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 27. Februar 2010) Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

      Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

      Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG

      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis spätestens zum 13. Mai 2010, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG

      Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten. Zulässige Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax:
      + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis spätestens zum 13. Mai 2010, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de.

      Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

      Die Veröffentlichungen und Erläuterungen gemäß § 124a AktG sind unter der Internet-Adresse www.nyhag.de zugänglich.

      Abstimmungsergebnisse

      Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internet-Adresse der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht.

      Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 7.457.982,06 und ist eingeteilt in 7.000.000 auf den Inhaber lautende und teilnahme- und stimmberechtigte Stück-Aktien. Jede teilnahmeberechtigte Stück-Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung und Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 7.000.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.



      Lüneburg, im April 2010

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.04.10 16:45:19
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.072.382 von Muckelius am 05.03.10 18:55:23Der Geschäftsbericht für 2008 ist auf der Homepage www.nyh.de abrufbar
      Avatar
      schrieb am 26.04.10 21:34:46
      Beitrag Nr. 134 ()
      NYHH heute ein Tick leichter mit -37,5% :D
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 16:17:35
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.404.416 von Berni911 am 26.04.10 21:34:46heute satter Kurssprung (in Frankfurt +57,14 %, auf 1,10 Euro). welche Info's mag es auf der Hauptversammlung am 28.05. gegeben haben?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.10 10:08:52
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.609.484 von Muckelius am 31.05.10 16:17:35Reiner Matelhandel á la Bernie Günther.:D:D Ich denke nicht, dass es etwas Erfreuliches auf der HV zu hören gab, was sollte das denn sein ?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.10 16:37:14
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.618.783 von Berni911 am 02.06.10 10:08:52über 30000 Aktien wurde heute bisher umgesetzt. Kurs fast bei 1,25 Euro. Was ist denn los?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.06.10 18:22:25
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.621.533 von Muckelius am 02.06.10 16:37:14die angegeben kurse hier für xetra sind quatsch, da steht noch 12 € an der skalar.

      auf der fankfurter börse.com, wird für die letzte zeit auch kein umsatz angezeigt. vermutlich ein fake von menzel :D
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 16:28:53
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.664.619 von Berni911 am 10.06.10 18:22:25New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Vorabbekanntmachung über
      die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

      08.09.2010 15:06

      Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Hiermit gibt die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG bekannt, dass
      folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

      Bericht: Jahresfinanzbericht
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 13.09.2010
      Deutsch: http://www.nyhag.de





      08.09.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Internet: http://www.nyh.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      --------------------------------------------------------------------------
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 17:55:48
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.119.209 von Muckelius am 08.09.10 16:28:53aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Lüneburg
      ISIN DE0006765506
      Bekanntmachung
      über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft zum Bezug von bis zu 1.250.000 neuen Aktien aus der am 31. August 2010 beschlossenen Kapitalerhöhung

      Das nachfolgende Bezugsangebot der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, welchen mittels der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, das nachfolgende Angebot unterbreitet wird.

      Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. November 2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. November 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre u.a. zum Ausschluss von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das Genehmigte Kapital und die entsprechende Änderung der Satzung wurden am 11. März 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch EUR 2.719.683,15.

      Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 7.457.982,06. Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 31. August 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 7.457.982,06, das eingeteilt ist in 7.000.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu EUR 1.331.782,51 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,065426 (gerundet) je Aktie („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,10 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2010 gewinnberechtigt.

      Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft wird ein mittelbares Bezugsrecht auf die Neuen Aktien („mittelbares Bezugsrecht“) gewährt. Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 28:5 zum Bezugspreis von EUR 1,10 je Neuer Aktie („Bezugspreis“) anzubieten und entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte zu liefern.

      Die Neuen Aktien werden im Verhältnis 28:5 zum Bezug angeboten, d.h. für achtundzwanzig alte Stückaktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft können fünf Neue Aktien bezogen werden. Für Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

      Die Neuen Aktien, die nicht durch die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft bezogen wurden, werden institutionellen und privaten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten.

      Das Bezugsangebot steht unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis spätestens 28. Februar 2011 in das Handelsregister eingetragen wird.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende
      Bezugsangebot
      der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg,

      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
      vom 30. September 2010 bis einschließlich 21. Oktober 2010

      bei der Otto M. Schröder Bank AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.

      Aktionäre, die noch effektive Stücke selbst verwahren, werden gebeten, den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 39 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger Adresse einzureichen und der Abwicklungsstelle eine formlose Weisung zum Bezug der Neuen Aktien zu erteilen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten. Die Aktionäre werden mithin ferner gebeten, bei der Einreichung des Kupons mit der Nummer 39 eine Depotbankverbindung ihrer Wahl aufzugeben, auf der diese Neuen Aktien nach Ausstellung der neuen Globalurkunde gutgeschrieben werden können.

      Die Aktionäre, die ihre Aktien in Streifbandverwahrung verbucht halten, werden gebeten, über ihre Depotbank den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 39 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger Adresse einzureichen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten.

      Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 28:5 können auf jeweils achtundzwanzig alte Aktien fünf Neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,10 je einer Neuen Aktie bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 21. Oktober 2010, 17:00 Uhr, bei der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, Fax: 040 / 340671, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Otto M. Schröder Bank AG zu zahlen:


      Otto M. Schröder Bank AG,
      Sonderkonto New-York Hamburger Gummi-Waaren Comp. AG,
      Verwendungszweck "Kapitalerhöhung"
      Konto Nr. 2277937, BLZ 202 303 00
      BIC: OSCBDEH1XXX, IBAN DE21 2023 0300 0002 2779 37

      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 29. September 2010. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN: DE000A1E8HJ8 / WKN: A1E8HJ) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Es findet weder ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte statt noch wird die Otto M. Schröder Bank AG den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

      Vom 30. September 2010 an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 4003 DWP Bank z. G. Konto 99999994000 zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Otto M. Schröder Bank AG gutgeschrieben ist.

      Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die ISIN DE000A1E8HK6 / WKN A1E8HK und werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht.

      Nach Börsenzulassung der Neuen Aktien und Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2010, in der über die Gewinnverwendung für 2009 zu entscheiden ist, werden die Neuen Aktien (ISIN DE000A1E8HK6 / WKN A1E8HK) aus dieser Barkapitalerhöhung den alten Aktien (ISIN DE0006765506 / WKN 676550) gleichgestellt.

      Wichtige Hinweise:

      Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

      Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung nicht erfolgen und die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, ist die Otto M. Schröder Bank AG berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Die Zeichnungsaufträge von Aktionären und Investoren werden in diesem Fall rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht von der Otto M. Schröder Bank AG zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Otto M. Schröder Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft auf Rückzahlung der von der Otto M. Schröder Bank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und an die zeichnenden Investoren an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an, Zeichner der Privatplatzierung mit Abgabe ihres Zeichnungsauftrags.

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.



      Lüneburg, im September 2010

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 13:03:24
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.217.944 von Muckelius am 27.09.10 17:55:48... immer noch keine Zahlen für 2009.

      Und in Franfurt stehen 12000 Aktien bei 0,95 im Brief!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 18:00:44
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.597.117 von Muckelius am 26.11.10 13:03:245000 von den 12000 Stück wurden heute umgesetzt
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 16:09:47
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.643.225 von Muckelius am 03.12.10 18:00:44Amtsgericht Lüneburg Aktenzeichen: HRB 201761 Bekannt gemacht am: 30.12.2010 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      20.12.2010


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.11.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals von 7.457.982,06 EUR um 1.097.705,40 EUR auf 8.555.687,46 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.08.2010 ist § 4 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital und Aktien) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Kapital geändert, nun: 8.555.687,46 EUR. Das genehmigte Kapital 2008/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.621.977,75 EUR.

      www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 16:15:45
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.779.704 von Muckelius am 30.12.10 16:09:47Mo, 24.01.1113:58
      DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

      24.01.2011 13:58

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Aktiengesellschaft gibt bekannt, daß im Rahmen der am 08.06.2009 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung um 1.097.705,40 Euro nunmehr 997.914 neue Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2010 platziert wurden. Die neuen Aktien wurden zum Betrag von 1,10 Euro ausgegeben.

      Die bestehende Satzung wurde durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 31.8.2010 wie folgt geändert:

      § 4 - Grundkapital und Aktien

      (1) Das Grundkapital beträgt Euro 8.555.687,46 (in Worten: acht Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausendsechshundertsiebenundachtzig 46/100) und ist aufgeteilt in 7.997.914 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.

      (2) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. November 2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.621.977,75 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Lüneburg, im Januar 2011

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      24.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Str. 17 21337 Lüneburg Deutschland Telefon: +49(04131) 2244-104 Fax: +49(04131) 2244-105 E-Mail: info@nyhag.de Internet: http://www.nyh.de ISIN: DE0006765506 WKN: 676550 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 16:08:10
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.914.413 von Muckelius am 24.01.11 16:15:45und die nächste Kapitalerhöhung wirft ihre Schatten voraus...



      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e):
      Kapitalmaßnahme

      25.01.2011 10:25

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Lüneburg
      ISIN DE0006765506
      ISIN DE000A1E8HK6

      Bekanntmachung
      über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren
      Compagnie Aktiengesellschaft zum Bezug von bis zu 1.500.000 neuen Aktien
      aus der am 21. Dezember 2010 beschlossenen Kapitalerhöhung

      Das nachfolgende Bezugsangebot der New-York Hamburger Gummi-Waaren
      Compagnie Aktiengesellschaft stellt kein öffentliches Angebot dar. Es
      richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, welchen mittels der Otto M.
      Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, das nachfolgende
      Angebot unterbreitet wird.

      Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung
      vom 27. November 2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. November
      2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu
      insgesamt EUR 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
      Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes
      Kapital). Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre u.a. zum Ausschluss
      von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner
      ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der
      Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
      festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte
      Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
      anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das Genehmigte Kapital und die
      entsprechende Änderung der Satzung wurden am 11. März 2009 in das
      Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Genehmigte Kapital
      beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch EUR 1.621.977,75.

      Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt
      EUR 8.555.687,46. Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 4
      Abs. 2 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 21. Dezember 2010
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das
      Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 8.555.687,46, das eingeteilt
      ist in 7.997.914 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis
      zu EUR 1.604.609,80 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.500.000
      neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil
      am Grundkapital von EUR 1,06974 (gerundet) je Aktie ('Neue Aktien') zu
      erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,10 je Neuer
      Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.

      Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      Aktiengesellschaft wird ein mittelbares Bezugsrecht auf die Neuen Aktien
      ('mittelbares Bezugsrecht') gewährt. Das mittelbare Bezugsrecht wird den
      Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Otto M. Schröder Bank
      AG, Hamburg, zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen wird
      mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis
      16:3 zum Bezugspreis von EUR 1,10 je Neuer Aktie ('Bezugspreis') anzubieten
      und entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte zu liefern.

      Die Neuen Aktien werden im Verhältnis 16:3 zum Bezug angeboten, d.h. für
      sechszehn alte Stückaktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      Aktiengesellschaft können drei Neue Aktien bezogen werden. Für
      Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

      Die Neuen Aktien, die nicht durch die Aktionäre der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft bezogen wurden, werden
      institutionellen und privaten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung
      zum Bezugspreis angeboten.

      Das Bezugsangebot steht unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der
      Kapitalerhöhung bis spätestens 30. April 2011 in das Handelsregister
      eingetragen wird.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot
      der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg,

      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur
      Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

      vom 31. Januar 2011 bis einschließlich 21. Februar 2011

      bei der Otto M. Schröder Bank AG während der üblichen Geschäftszeiten
      auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank
      eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur
      Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.

      Aktionäre, die noch effektive Stücke selbst verwahren, werden gebeten, den
      nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 40 bei der Abwicklungsstelle Otto M.
      Schröder Bank AG unter obiger Adresse einzureichen und der
      Abwicklungsstelle eine formlose Weisung zum Bezug der Neuen Aktien zu
      erteilen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der
      Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine
      entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten. Die Aktionäre
      werden mithin ferner gebeten, bei der Einreichung des Kupons mit der Nummer
      40 eine Depotbankverbindung ihrer Wahl aufzugeben, auf der diese Neuen
      Aktien nach Ausstellung der neuen Globalurkunde gutgeschrieben werden
      können.

      Die Aktionäre, die ihre Aktien in Streifbandverwahrung verbucht halten,
      werden gebeten, über ihre Depotbank den nächstfolgenden Kupon mit der
      Nummer 40 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger
      Adresse einzureichen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der
      Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine
      entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten.

      Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 16:3 können auf jeweils sechszehn
      alte Aktien drei Neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,10 je einer Neuen
      Aktie bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen
      der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 21. Februar 2011,
      17:00 Uhr, bei der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354
      Hamburg, Fax: 040 / 340671, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie
      ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto der
      Otto M. Schröder Bank AG zu zahlen:


      Otto M. Schröder Bank AG ,
      Sonderkonto New-York Hamburger Gummi-Waaren
      Comp. AG,
      Verwendungszweck 'Kapitalerhöhung'
      Konto Nr. 2277937, BLZ 202
      303 00
      BIC: OSCBDEH1XXX, IBAN DE21 2023 0300 0002 2779 37





      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der
      Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils
      zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf
      des 28. Januar 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN:
      DE000A1H3309 / WKN: A1H330 von den Aktienbeständen im Umfang des
      bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Es findet weder ein börslicher
      Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte statt noch wird die Otto M.
      Schröder Bank AG den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären
      vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist
      wertlos ausgebucht.

      Vom 31. Januar 2011 an werden die alten Aktien 'ex-Bezugsrecht' notiert.
      Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte.
      Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der
      Clearstream Banking AG geführte Konto 4003 DWP Bank z. G. Konto 99999994000
      zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis
      zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Otto
      M. Schröder Bank AG gutgeschrieben ist.

      Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die ISIN DE000A1H3317 /
      WKN A1H331 und werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der
      Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf
      Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die
      Depots der Erwerber eingebucht.

      Nach Börsenzulassung der Neuen Aktien und Ablauf der ordentlichen
      Hauptversammlung 2011, in der über die Gewinnverwendung für 2010 zu
      entscheiden ist, werden die Neuen Aktien (ISIN DE000A1H3317 / WKN A1H331)
      aus dieser Barkapitalerhöhung den alten Aktien (ISIN DE0006765506 / WKN
      676550) gleichgestellt.

      Wichtige Hinweise:

      Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung
      in das Handelsregister und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen
      Aktien.

      Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung nicht erfolgen und
      die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, ist die Otto M. Schröder
      Bank AG berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Die
      Zeichnungsaufträge von Aktionären und Investoren werden in diesem Fall
      rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten
      Beträge erstattet, soweit diese noch nicht von der Otto M. Schröder Bank AG
      zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Otto M.
      Schröder Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten
      Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft auf Rückzahlung der von der Otto
      M. Schröder Bank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage bzw. auf
      Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das
      Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und an die zeichnenden Investoren an
      Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des
      Bezugsangebots an, Zeichner der Privatplatzierung mit Abgabe ihres
      Zeichnungsauftrags.

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen
      Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das
      Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht
      durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den
      Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils
      gültigen Fassung (der 'Securities Act') noch bei den
      Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
      Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den
      Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt
      oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund
      einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

      Lüneburg, im Januar 2011

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand


      25.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
      Internet: http://www.nyh.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 16:22:53
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.921.405 von Muckelius am 25.01.11 16:08:10und aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Lüneburg
      ISIN DE0006765506
      ISIN DE000A1E8HK6
      Bekanntmachung
      über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft zum Bezug von bis zu 1.500.000 neuen Aktien aus der am 21. Dezember 2010 beschlossenen Kapitalerhöhung

      Das nachfolgende Bezugsangebot der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, welchen mittels der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, das nachfolgende Angebot unterbreitet wird.

      Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. November 2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. November 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre u.a. zum Ausschluss von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das Genehmigte Kapital und die entsprechende Änderung der Satzung wurden am 11. März 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch EUR 1.621.977,75.

      Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.555.687,46. Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 21. Dezember 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 8.555.687,46, das eingeteilt ist in 7.997.914 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu EUR 1.604.609,80 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,06974 (gerundet) je Aktie („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,10 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.

      Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft wird ein mittelbares Bezugsrecht auf die Neuen Aktien („mittelbares Bezugsrecht“) gewährt. Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 16:3 zum Bezugspreis von EUR 1,10 je Neuer Aktie („Bezugspreis“) anzubieten und entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte zu liefern.

      Die Neuen Aktien werden im Verhältnis 16:3 zum Bezug angeboten, d.h. für sechszehn alte Stückaktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft können drei Neue Aktien bezogen werden. Für Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

      Die Neuen Aktien, die nicht durch die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft bezogen wurden, werden institutionellen und privaten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten.

      Das Bezugsangebot steht unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis spätestens 30. April 2011 in das Handelsregister eingetragen wird.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende
      Bezugsangebot
      der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg,

      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
      vom 31. Januar 2011 bis einschließlich 21. Februar 2011

      bei der Otto M. Schröder Bank AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.

      Aktionäre, die noch effektive Stücke selbst verwahren, werden gebeten, den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 40 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger Adresse einzureichen und der Abwicklungsstelle eine formlose Weisung zum Bezug der Neuen Aktien zu erteilen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten. Die Aktionäre werden mithin ferner gebeten, bei der Einreichung des Kupons mit der Nummer 40 eine Depotbankverbindung ihrer Wahl aufzugeben, auf der diese Neuen Aktien nach Ausstellung der neuen Globalurkunde gutgeschrieben werden können.

      Die Aktionäre, die ihre Aktien in Streifbandverwahrung verbucht halten, werden gebeten, über ihre Depotbank den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 40 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger Adresse einzureichen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten.

      Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 16:3 können auf jeweils sechszehn alte Aktien drei Neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,10 je einer Neuen Aktie bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 21. Februar 2011, 17:00 Uhr, bei der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, Fax: 040 / 340671, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Otto M. Schröder Bank AG zu zahlen:


      Otto M. Schröder Bank AG,
      Sonderkonto New-York Hamburger Gummi-Waaren Comp. AG,
      Verwendungszweck "Kapitalerhöhung"
      Konto Nr. 2277937, BLZ 202 303 00
      BIC: OSCBDEH1XXX, IBAN DE21 2023 0300 0002 2779 37

      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 28. Januar 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN: DE000A1H3309 / WKN: A1H330 von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Es findet weder ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte statt noch wird die Otto M. Schröder Bank AG den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

      Vom 31. Januar 2011 an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 4003 DWP Bank z. G. Konto 99999994000 zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Otto M. Schröder Bank AG gutgeschrieben ist.

      Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die ISIN DE000A1H3317 / WKN A1H331 und werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht.

      Nach Börsenzulassung der Neuen Aktien und Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2011, in der über die Gewinnverwendung für 2010 zu entscheiden ist, werden die Neuen Aktien (ISIN DE000A1H3317 / WKN A1H331) aus dieser Barkapitalerhöhung den alten Aktien (ISIN DE0006765506 / WKN 676550) gleichgestellt.

      Wichtige Hinweise:

      Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

      Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung nicht erfolgen und die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, ist die Otto M. Schröder Bank AG berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Die Zeichnungsaufträge von Aktionären und Investoren werden in diesem Fall rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht von der Otto M. Schröder Bank AG zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Otto M. Schröder Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft auf Rückzahlung der von der Otto M. Schröder Bank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und an die zeichnenden Investoren an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an, Zeichner der Privatplatzierung mit Abgabe ihres Zeichnungsauftrags.

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.



      Lüneburg, im Januar 2011

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
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      schrieb am 28.01.11 15:13:54
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.929.145 von Muckelius am 26.01.11 16:22:53man verschiebt....




      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e):
      Kapitalerhöhung

      28.01.2011 12:59

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Lüneburg

      ISIN DE0006765506
      ISIN DE000A1E8HK6

      Wichtiger Hinweis - Verlegung der Kapitalerhöhung / Bezugsfrist

      Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG gibt bekannt,
      dass das am 26. Januar 2011 im elektronischen Bundesanzeiger
      veröffentlichte Bezugsangebot mit einer Bezugsfrist vom 31. Januar 2011 bis
      21. Februar 2011 bzgl. einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis
      zu EUR 1.604.609,80 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.500.000
      neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie AG aufgehoben und verlegt wird.

      In ca. 2 - 3 Wochen wird die Kapitalerhöhung durchgeführt werden und ein
      neues Bezugsangebot mit neuer Bezugsfrist wird veröffentlicht werden. Für
      die Unannehmlichkeiten bitten wir vielmals um Entschuldigung.

      Lüneburg, im Januar 2011

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Der Vorstand


      28.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
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      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
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      schrieb am 07.02.11 15:35:04
      Beitrag Nr. 148 ()
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg
      ISIN: DE0006765506
      ISIN: DE000A1E8HK6



      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Donnerstag, den 17.03.2011, Beginn: 10:00 Uhr



      in unseren Geschäftsräumen in der Otto-Brenner-Str. 17 in 21337 Lüneburg ein.
      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009
      2.

      Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick
      3.

      Verwendung des Bilanzgewinns 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EUR 683.777,78 auf neue Rechnung vorzutragen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2009

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2009, Herrn Stefan Ebert (vom 01.01.2009 bis zum 29.04.2009) und Herrn Bernd Menzel (ab dem 09.03.2009) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009, Herrn Bernd Günther, Herrn Werner Tschense, Herrn Prof. Dr. Bernd Schmidek (bis zum 31.08.2009), Herrn Bernd Menzel (bis zum 08.03.2009), Herrn Jürgen Ragaller und Herrn Harald Prigge (ab dem 03.04.2009) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      6.

      Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an die gängige Praxis (ausschließlich Girosammelverwahrung)

      § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft soll an die gängige Praxis dergestalt angepasst werden, dass es der Gesellschaft ermöglicht wird, die Aktien der Gesellschaft nur noch in der Girosammelverwahrung zu führen; ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung soll demzufolge ausgeschlossen werden.


      § 4 Abs. 3 der Satzung, der wie nachstehend abgedruckt lautet, soll an die gängige Praxis angepasst werden:

      § 4 Abs. 3 der Satzung lautet derzeit wie folgt:


      „Für mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien eines Aktionärs, auch in einer Urkunde, besteht nicht.“


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 4 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils sowie etwaiger Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktien zugelassen sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Urkunden über einzelne Aktien (Einzelurkunden) oder über mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszugeben.“
      7.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011/I sowie über die Änderung der Satzung

      Die Satzung enthält in § 4 Abs. 2 ein Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2008/I), das den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital derzeit noch um bis zu EUR 1.621.977,75 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung, die ursprünglich eine Erhöhung um bis zu EUR 3.392.555,07 vorsah, ist mehrmals Gebrauch gemacht worden, so dass das Genehmigte Kapital 2008/I nach teilweiser Ausschöpfung noch jene EUR 1.621.977,75 umfasst. Diese derzeit geltende Ermächtigung läuft am 26.11.2013 aus. Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der Vorstand über den 26.11.2013 hinaus und auch über einen weitergehenden Betrag hinaus ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:


      a)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. März 2016 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 2.655.865,98 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:
      1.

      zum Ausschluss von Spitzenbeträgen;
      2.

      wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
      3.

      bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.
      b)

      § 4 der Satzung wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:
      „(5)

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. März 2016 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 2.655.865,98 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:
      1.

      zum Ausschluss von Spitzenbeträgen;
      2.

      wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
      3.

      bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.“
      Zu TOP 7: Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 AktG

      Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in Punkt 8 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zu erstatten. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

      Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals wollen wir unseren Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einräumen, möchten aber die Möglichkeit haben, es in bestimmten Fällen auszuschließen. Es wird daher vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den nachfolgenden Fällen auszuschließen:

      Für Spitzenbeträge;
      Der Vorstand soll daher im Rahmen des Genehmigten Kapitals ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge beim Genehmigten Kapital dient dazu, im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.

      Für den Fall des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG;
      Ferner soll das Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien und damit die der Gesellschaft zufließende Gegenleistung wird sich am Börsenpreis der schon börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung orientieren und den aktuellen Börsenpreis zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich, voraussichtlich nicht um mehr als 3 %, jedenfalls aber nicht um mehr als 5 %, unterschreiten. Durch diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wird eine bestmögliche Stärkung der Eigenmittel im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre erreicht. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechts können der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen sehr zeitnah gedeckt sowie zusätzlich neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Diese Möglichkeit zur Kapitalerhöhung unter optimalen Bedingungen und ohne nennenswerten Bezugsrechtsabschlag ist für die Gesellschaft insbesondere deshalb von Bedeutung, weil sie Marktchancen in ihren sich schnell ändernden sowie in neuen Märkten schnell und flexibel nutzen und einen dadurch entstehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig decken können muss. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.

      Bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
      Der Vorstand soll schließlich im Rahmen des Genehmigten Kapitals ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft steht im nationalen und internationalen Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der Lage sein, an den nationalen und internationalen Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen hieran zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option kann im Einzelfall darin bestehen, den Erwerb eines Unternehmens, den Teil eines Unternehmens oder einer Beteiligung hieran über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zurzeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Unternehmens- oder Beteiligungserwerb gegen Gewährung von Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Der Vorstand wird die Möglichkeit der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem Genehmigten Kapital in jedem Fall nur dann nutzen, wenn der Wert der neuen Aktien und der Wert der Gegenleistung, d. h. der Wert des zu erwerbenden Unternehmens, Unternehmensteils oder der zu erwerbenden Beteiligungen an Unternehmen, in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dabei soll der Ausgabepreis der zu begebenden neuen Aktien grundsätzlich am Börsenkurs ausgerichtet werden. Ein wirtschaftlicher Nachteil für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre wird also vermieden. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung erteilen.

      Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen.
      8.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals und über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms 2011 unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG sowie über die Änderung der Satzung.

      Die Gesellschaft beabsichtigt, Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Arbeitnehmer der Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen Unternehmen zu incentivieren und langfristig an die Gesellschaft (bzw. verbundene Unternehmen) zu binden. Daher beabsichtigt die Gesellschaft, ein Aktienoptionsprogramm aufzulegen (Aktienoptionsprogramm 2011), welches diese Ziele erfüllt. Die Aktienoptionen werden durch das neu zu schaffende bedingte Kapital bedient.

      Um den Leistungsträgern auch weiterhin im Vergleich zum Wettbewerb attraktive Rahmenbedingungen und zielorientierte Motivationsanreize bieten zu können, muss die Gesellschaft über die Möglichkeit verfügen, Bezugsrechte auf Aktien als Vergütungsbestandteil anbieten zu können.

      Es wird den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und Arbeitnehmern der Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen Unternehmen so eine Beteiligung am Erfolg des Unternehmens eingeräumt. Durch diese Erfolgsbeteiligung wird erwiesenermaßen die Verbundenheit der Führungspersonen mit dem Unternehmen erhöht. In gleichem Maße wird der Konkurrenz die Abwerbung der Führungspersonen erschwert. Durch die Gewährung der Aktienoptionen wird für die Berechtigten ein besonderer Leistungsanreiz geschaffen, dessen Maßstab der sich im Kurs der Aktie der Gesellschaft zeigende und zu steigernde Wert des Unternehmens ist. Dies kommt sowohl den Aktionären als auch den Berechtigten zugute und hilft, die Position der Gesellschaft zu stärken.

      Einen weiteren Vorteil für das Unternehmen bietet das Beteiligungs-Programm aus dem Grunde, dass die Optionen nicht einen Bonus, sondern eine liquiditätsschonende Entlohnung der Berechtigten darstellen. Der Berechtigte wird also mit einem geringeren monatlichen Gehalt entlohnt, erhält dafür aber einen Anteil an Aktienoptionen. Für das Unternehmen fallen damit geringere monatliche Kosten für Gehälter an. Die Ausgabe der Optionen kann das Unternehmen kostenneutral tätigen, so dass effektiv eine Minderung der Personalkosten erfolgt.

      Der Aufsichtsrat wird bei einer Zuteilung an den Vorstand die Angemessenheitsvorgaben des § 87 AktG für die Vorstandsvergütung beachten.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      a)

      Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und – soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind – der Aufsichtsrat werden ermächtigt, bis zum 31. März 2016 für diejenigen Personen, die einer der in nachstehender Ziffer (1) genannten Personengruppen angehören, nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2011 einmalig oder mehrfach Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf bis zu 790.000 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren auszugeben mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft gewährt. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte erfolgt durch Ausnutzung des unter nachstehend Buchstabe b) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals. Die Gewährung der Bezugsrechte zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
      (1)

      Berechtigte Personen

      Berechtigt zum Erwerb der Bezugsrechte sind diejenigen Personen, die einer der folgenden Personengruppen angehören:
      (a)

      Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1);
      (b)

      Arbeitnehmer der Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen Unternehmen (Gruppe 2).

      Der Vorstand der Gesellschaft bestimmt den genauen Kreis der berechtigten Personen und den genauen Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Bezugsrechte. Die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat.
      (2)

      Aufteilung der Bezugsrechte

      Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf die nach vorstehender Ziffer (1) berechtigten Personengruppen wie folgt:
      (a)

      bis zu 390.000 Bezugsrechte entfallen auf die Gruppe 1;
      (b)

      bis zu 400.000 Bezugsrechte entfallen auf die Gruppe 2.
      (3)

      Recht zum Bezug von Aktien

      Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber des Bezugsrechts das Recht, eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer (5) zu erwerben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.
      (4)

      Erwerbszeiträume

      Die Bezugsrechte dürfen laufend begeben werden.
      (5)

      Ausübungspreis

      Der Ausübungspreis für eine Aktie der Gesellschaft beträgt EUR 1,07.
      (6)

      Anpassung bei Kapitalmaßnahmen

      Falls die Gesellschaft während der Laufzeit von Bezugsrechten unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts an ihre Aktionäre ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht oder eigene Aktien veräußert oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten begibt, können die Bezugsrechtsbedingungen vorsehen, dass der Ausübungspreis nach näherer Maßgabe der Bezugsrechtsbedingungen angepasst wird. Die Bezugsrechtsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Bezugsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) und Zusammenlegung von Aktien vorsehen. Der Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste Ausgabepreis i. S. d. § 9 Abs. 1 AktG.
      (7)

      Wartezeit /Ausübungszeiträume

      Die den einzelnen berechtigten Personen jeweils gewährten Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach dem Ausgabetag ausgeübt werden (Wartezeit). Nach Ablauf des zehnten Jahres seit dem Zeitpunkt ihrer Begebung verfallen nicht wirksam ausgeübte Bezugsrechte.

      Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können innerhalb ihrer Laufzeit jeweils nur innerhalb eines Zeitraums von einem Monat beginnend am fünften Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ausgeübt werden (Ausübungszeiträume).
      (8)

      Erfolgsziel

      Das Bezugsrecht kann nach Ablauf der Wartezeit nur ausgeübt werden, wenn das Wachstum der konsolidierten Umsätze der Gesellschaft und der mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen in dem vollen Geschäftsjahr, welches vor dem Geschäftsjahr liegt, in dem die Ausübung des Bezugsrechts erfolgt, das Wachstum der konsolidierten Umsätze der Gesellschaft und der mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen in dem ersten vollen Geschäftsjahr nach dem Geschäftsjahr, in dem die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt ist, um insgesamt 10 % übersteigt.
      (9)

      Persönliches Recht

      Die Bezugsrechte können nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden. Die Bezugsrechte sind rechtsgeschäftlich nicht übertragbar. Sie sind jedoch vererblich. Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, solange zwischen der berechtigten Person und der Gesellschaft ein Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis besteht. Die Bezugsrechtsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen vorsehen für den Fall, dass die berechtigte Person verstirbt oder in den Ruhestand eintritt oder ihr Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft in sonstiger nicht kündigungsbedingter Weise endet.
      (10)

      Regelung der Einzelheiten

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms einschließlich der Bezugsrechtsbedingungen für die berechtigten Personengruppen festzulegen; abweichend hiervon entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auch insoweit der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Bezugsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Bezugsrechte sowie weitere Verfahrensregelungen.
      b)

      Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011/I

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 845.094,50 durch Ausgabe von bis zu 790.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. März 2011 gemäß vorstehend Buchstabe a) ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Bezugsrechten von ihren Bezugsrechten auf den Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß Buchstabe a) Ziffer (5) dieses Beschlusses festgesetzten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und – soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind – der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
      c)

      Satzungsänderung in Anpassung an die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011/I

      § 4 der Satzung wird um folgenden Abs. 6 ergänzt:
      „(6)

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 845.094,50 durch Ausgabe von bis zu 790.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das Bedingte Kapital 2011/I dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. März 2011 von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2011 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. März 2011 ausgegeben werden, von ihren Rechten auf den Bezug neuer Aktien Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2011/I erfolgt zu dem gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. März 2011 zu Punkt 8 Buchstabe a) Ziffer (5) festgelegten Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und – soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind – der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung nach Maßgabe des Beschlusses vom 17. März 2011 festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzungen vorzunehmen, die die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2011/I nach Ablauf der Frist für die Ausübung von Bezugsrechten.“
      9.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ifact WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aschauer Straße 30, 81549 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 24. Februar 2011, 0:00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), nachgewiesen haben.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), also bis zum 10. März 2011, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.

      Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.

      Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 104 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gabriele.philipp@nyhag.de zu übermitteln.

      Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i. S. v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

      Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

      Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
      Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist – somit bis spätestens zum 14. Februar 2011, 24.00 Uhr, an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 104 zugegangen sein.

      Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 17. Dezember 2010) Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

      Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

      Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 104 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis spätestens zum 02. März 2011, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
      Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten. Zulässige Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Frau Gabriele Philipp, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 104 zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis spätestens zum 02. März 2011, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de.

      Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
      Die Veröffentlichungen und Erläuterungen gemäß § 124a AktG sind unter der Internet-Adresse www.nyhag.de zugänglich.

      Abstimmungsergebnisse
      Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internet-Adresse der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht.

      Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 8.555.687,46 und ist eingeteilt in 7.997.914 auf den Inhaber lautende und teilnahme- und stimmberechtigte Stück-Aktien. Jede teilnahmeberechtigte Stück-Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung und Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 7.997.914. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.



      Lüneburg, im Februar 2011

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Der Vorstand
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.02.11 16:53:15
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.995.204 von schaerholder am 07.02.11 15:35:04auf den Geschäftsbericht für 2009 darf man gespannt sein....
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 16:05:36
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.995.891 von Muckelius am 07.02.11 16:53:15alles zur Hauptversammlung und auch den GB für 2009 findet man hier:

      http://www.nyh.de/hv2009.php
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 16:22:37
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.002.917 von Muckelius am 08.02.11 16:05:36New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e):
      Kapitalerhöhung

      28.02.2011 14:30

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Lüneburg
      ISIN DE0006765506
      ISIN DE000A1E8HK6

      Bekanntmachung
      über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren
      Compagnie Aktiengesellschaft zum Bezug von bis zu 1.500.000 neuen Aktien
      aus der am 21. Dezember 2010 beschlossenen Kapitalerhöhung

      Das nachfolgende Bezugsangebot der New-York Hamburger Gummi-Waaren
      Compagnie Aktiengesellschaft stellt kein öffentliches Angebot dar. Es
      richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, welchen mittels der Otto M.
      Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, das nachfolgende
      Angebot unterbreitet wird.

      Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung
      vom 27. November 2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. November
      2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu
      insgesamt EUR 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
      Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes
      Kapital). Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre u.a. zum Ausschluss
      von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner
      ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der
      Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
      festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte
      Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
      anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das Genehmigte Kapital und die
      entsprechende Änderung der Satzung wurden am 11. März 2009 in das
      Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Genehmigte Kapital
      beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch EUR 1.621.977,75.

      Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt
      EUR 8.555.687,46. Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 4
      Abs. 2 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 21. Dezember 2010
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das
      Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 8.555.687,46, das eingeteilt
      ist in 7.997.914 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis
      zu EUR 1.604.609,80 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.500.000
      neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil
      am Grundkapital von EUR 1,06974 (gerundet) je Aktie ('Neue Aktien') zu
      erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,10 je Neuer
      Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.

      Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      Aktiengesellschaft wird ein mittelbares Bezugsrecht auf die Neuen Aktien
      ('mittelbares Bezugsrecht') gewährt. Das mittelbare Bezugsrecht wird den
      Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Otto M. Schröder Bank
      AG, Hamburg, zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen wird
      mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis
      16:3 zum Bezugspreis von EUR 1,10 je Neuer Aktie ('Bezugspreis') anzubieten
      und entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte zu liefern.

      Die Neuen Aktien werden im Verhältnis 16:3 zum Bezug angeboten, d.h. für
      sechszehn alte Stückaktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      Aktiengesellschaft können drei Neue Aktien bezogen werden. Für
      Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

      Die Neuen Aktien, die nicht durch die Aktionäre der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft bezogen wurden, werden
      institutionellen und privaten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung
      zum Bezugspreis angeboten.

      Das Bezugsangebot steht unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der
      Kapitalerhöhung bis spätestens 30. Mai 2011 in das Handelsregister
      eingetragen wird.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot
      der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg,

      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur
      Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

      vom 7. März 2011 bis einschließlich 28. März 2011

      bei der Otto M. Schröder Bank AG während der üblichen Geschäftszeiten
      auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank
      eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur
      Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.

      Aktionäre, die noch effektive Stücke selbst verwahren, werden gebeten, den
      nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 40 bei der Abwicklungsstelle Otto M.
      Schröder Bank AG unter obiger Adresse einzureichen und der
      Abwicklungsstelle eine formlose Weisung zum Bezug der Neuen Aktien zu
      erteilen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der
      Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine
      entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten. Die Aktionäre
      werden mithin ferner gebeten, bei der Einreichung des Kupons mit der Nummer
      40 eine Depotbankverbindung ihrer Wahl aufzugeben, auf der diese Neuen
      Aktien nach Ausstellung der neuen Globalurkunde gutgeschrieben werden
      können.

      Die Aktionäre, die ihre Aktien in Streifbandverwahrung verbucht halten,
      werden gebeten, über ihre Depotbank den nächstfolgenden Kupon mit der
      Nummer 40 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger
      Adresse einzureichen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der
      Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine
      entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten.

      Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 16:3 können auf jeweils sechszehn
      alte Aktien drei Neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,10 je einer Neuen
      Aktie bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen
      der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 28. März 2011,
      17:00 Uhr, bei der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354
      Hamburg, Fax: 040 / 340671, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie
      ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto der
      Otto M. Schröder Bank AG zu zahlen:


      Otto M. Schröder Bank AG ,
      Sonderkonto New-York Hamburger Gummi-Waaren
      Comp. AG,
      Verwendungszweck 'Kapitalerhöhung'
      Konto Nr. 2277937, BLZ 202
      303 00
      BIC: OSCBDEH1XXX, IBAN DE21 2023 0300 0002 2779 37





      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der
      Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils
      zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf
      des 4. März 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN:
      DE000A1H3309 / WKN: A1H330) von den Aktienbeständen im Umfang des
      bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Es findet weder ein börslicher
      Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte statt noch wird die Otto M.
      Schröder Bank AG den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären
      vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist
      wertlos ausgebucht.

      Vom 7. März 2011 an werden die alten Aktien 'ex-Bezugsrecht' notiert. Als
      Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese
      sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream
      Banking AG geführte Konto 4003 DWP Bank z. G. Konto 99999994000 zu
      übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu
      diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Otto M.
      Schröder Bank AG gutgeschrieben ist.

      Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die ISIN DE000A1H3317 /
      WKN A1H331 und werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der
      Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf
      Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die
      Depots der Erwerber eingebucht.

      Nach Börsenzulassung der Neuen Aktien und Ablauf der ordentlichen
      Hauptversammlung 2011, in der über die Gewinnverwendung für 2010 zu
      entscheiden ist, werden die Neuen Aktien (ISIN DE000A1H3317 / WKN A1H331)
      aus dieser Barkapitalerhöhung den alten Aktien (ISIN DE0006765506 / WKN
      676550) gleichgestellt.

      Wichtige Hinweise:

      Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung
      in das Handelsregister und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen
      Aktien.

      Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung nicht erfolgen und
      die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, ist die Otto M. Schröder
      Bank AG berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Die
      Zeichnungsaufträge von Aktionären und Investoren werden in diesem Fall
      rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten
      Beträge erstattet, soweit diese noch nicht von der Otto M. Schröder Bank AG
      zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Otto M.
      Schröder Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten
      Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft auf Rückzahlung der von der Otto
      M. Schröder Bank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage bzw. auf
      Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das
      Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und an die zeichnenden Investoren an
      Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des
      Bezugsangebots an, Zeichner der Privatplatzierung mit Abgabe ihres
      Zeichnungsauftrags.

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen
      Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das
      Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht
      durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den
      Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils
      gültigen Fassung (der 'Securities Act') noch bei den
      Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
      Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den
      Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt
      oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund
      einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

      Lüneburg, im Februar 2011

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand


      28.02.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
      Internet: http://www.nyh.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 17:56:17
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.118.864 von Muckelius am 28.02.11 16:22:37am Handelesplatz Hamburg stehen bei 0,90 Euro 20880 Aktien im Brief. Privatanleger werden die Kapitalerhöhung zu 1,10 Euro wohl kaum zeichnen....
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.11 16:17:43
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.119.608 von Muckelius am 28.02.11 17:56:17..über 35000 Aktien bei 0,85 Euro im Brief (frankfurt)!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 17:47:14
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.209.081 von Muckelius am 15.03.11 16:17:43heute wurden in Hamburg 21000 Aktien zum Kurs von 0,85 Euro gehandelt. Gestern war Tag der Hauptversammlung!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.03.11 16:13:56
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.233.262 von Muckelius am 18.03.11 17:47:14größere Umsätze am Handelsplatz Frankfurt

      gestern 10000 Stück zum Kurs 0,85 Euro, heute 26000 Stück zum gleichen Kurs
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.11 16:37:12
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.254.129 von Muckelius am 23.03.11 16:13:56die Abstimmungergebnisse der letzten Hauptversammlung sind verfübar.

      http://www.nyh.de/hv2009/AbstimmungsergebnisHV2009.pdf

      Bei Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat waren sage und schreibe 3328204 Aktien nicht stimmberechtigt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.04.11 13:01:48
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.283.635 von Muckelius am 29.03.11 16:37:12....am 28.03 endete die Bezugs-/Zechnungsfrist der neuen Aktien aus der letzten Kapitalerhöhung zum Kurs von 1,10 Euro. Es wird wohl kaum ein Kleinanleger mitgezogen haben, da die Aktie im Handel deutlich billiger zu haben ist. Dennoch wird wahrscheinlich auch diese Kapitalerhöhung wieder voll plaziert werden, da die nicht bezogenen Stücke bereitwilligen Adressen angeboten werden... ;)
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 10:30:21
      Beitrag Nr. 158 ()
      Moin,

      nun scheint der Großaktionär der Gesellschaft pleite zu sein. Die Patrio Plus AG hat die Hälfte ihres Eigenkapitals verbraten. Da könnte der Insolvenzverwalter schnell mal 15% der Aktien auf den Markt schmeißen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 12:48:04
      Beitrag Nr. 159 ()
      Verlust der Hälfte des Eigenkapitals bedeutet ja noch nicht zwangsläufig die Insolvenz.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.11 14:08:50
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.484.669 von Bahncrash am 11.05.11 12:48:04News! :)



      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: NYH kehrt in die Gewinnzone zurück und prognostiziert positive Zukunft mit neuen Geschäftsbereichen.

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e):
      Strategische Unternehmensentscheidung

      17.06.2011 12:59

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Seit nunmehr Januar 2011 ist der Umzug der NYH final vollzogen. Die über 2
      Jahre anhaltende Belastung durch den Doppelstandort ist beendet.

      Der Vorstand und Aufsichtsrat danken den Aktionären für ihr Vertrauen und
      ihre Treue in diesen nicht einfachen vergangenen Jahren.
      Es ist außerordentlich erfreulich, dass die vom Management avisierte Wende
      zu positiven Zahlen sich bereits früher als erwartet vollzogen hat. Das
      Unternehmen schreibt mittlerweile positive EBIT Zahlen in seinem
      angestammten Kerngeschäft. Dieser Trend wird untermauert durch die positive
      Auftragslage bei unseren Großkunden Stihl, Daimler sowie
      Hercules-Saegemann.

      Vorstand und Aufsichtsrat sahen auch deshalb keine Berechtigung oder
      Notwendigkeit mehr die geplante letzte Kapitalerhöhung zu den niedrigen
      Kurs von 1,10 Euro durchzuführen.

      Das Kerngeschäft wird in allen Segmenten weiter ausgebaut. Zum Bespiel
      führt der Vorstand derzeit Verhandlungen um die Traditionsmarke
      Hercules-Saegemann in neue kommerziell relevante und affine
      Geschäftsbereiche global zu etablieren. Es ist geplant noch in diesem Jahr
      eine Hercules-Saegemann Haarpflege-Linie in ausgewählten Ländern in den
      Markt zu bringen.

      Wie anlässlich der Hauptversammlung im März angekündigt, ist die NYH im
      Begriff sich die hervorragende strategische Positionierung des Unternehmens
      zu Nutze zu machen, um sich in neue, nachhaltige und zukunftsträchtige
      Geschäftsbereiche zu etablieren. Es handelt sich hierbei unter anderem um
      Wasseraufbereitung, Solar und aquaculture die kurzfristig ihre Tätigkeit
      operativ aufnehmen werden.

      Der Vorstand sieht diesen Schritt als essentiell wichtig an und geht davon
      aus, dass das Unternehmen mittelfristig global eine wichtige Rolle im
      Segment grüner Technologien 'Made in Germany' spielen wird.
      Es wurde bereits die NYH Water in Singapur gegründet, die sich mit dem
      Thema Wasseraufbereitung beschäftigt. Parallel ist es unseren Entwicklern
      gelungen auf Basis von Spezialruss und Kautschuk einen schwimmfähigen
      Öl-Binder zu entwickeln. Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Aufnahme in
      die Liste des Bundesumweltamts für Öl-Bindesysteme.

      Neben dem stabilisierenden positiven Kerngeschäft werden sich diese neuen
      Bereiche positiv auf den Wert der Firma auswirken und zu einer neuen
      Bewertung der Aktie führen.


      17.06.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
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      Internet: http://www.nyh.de
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      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Avatar
      schrieb am 17.06.11 18:37:39
      Beitrag Nr. 161 ()
      Hey,
      Wieso finde ich auf der Homepage keine Aktuellen Geschäftsberichte und informationen? Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen
      Avatar
      schrieb am 20.06.11 10:07:45
      Beitrag Nr. 162 ()
      Weil es für 2010 noch keinen gibt ? HV erst in 2011 geplant, wie für 2009 auch verspätet.^^

      http://www.nyh.de/hv2009/GB%202009.pdf
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 08:38:47
      Beitrag Nr. 163 ()
      Hallo! 100% überzeugt bin ich ja noch nicht von diesem Wert, aber daß diese ewigen KE nun ein Ende nehmen sollen ist ein gutes Zeichen. War eigentlich irgendwer bei der Patrio Plus-HV? Weiß jemand, wie es da weitergeht, der Menzel ist doch da auch Geschäftsführer?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 23:04:10
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.674.809 von MCKammerer am 21.06.11 08:38:47Vermutlich viel Blabla um Nix und die Schuld für das nicht rechtzeitige Abhalten der HV, liegt ganz klar nicht bei Menzel.Alle anderen sind Schuld.:D:D Vermutlich die Japaner mit dem Atomkraftwerk. Auch hier kannst ja nix auf Menzel setzen, da kannst nur hoffen, dass die Leutchen die in verantwortlichen Positionen sind, irgend wie was hinbekommen, weil um deren Arsch geht und deren Arbeitsplatz.

      Das ist hier ein Highriskinvestment. Entweder es klappt, dann haben wir hier 5 Euro in den nächsten 3 Jahren oder es geht dem Bach runter. Darüber sollte sich jeder im klaren sein.

      Schön, die KE wurde abgesagt. Kann sein, dass es sich bei 1,10 um verschenken der Aktien handelt. Kann auch sein, das der Menzelmännchen keine Kohle mehr auftreiben kann. Dann ist die NYH sein letzter Strohhalm, an den er sich klammern kann. Mag ja sein, dass dieser Ölbinder produziert werden kann, aber ist der auch konkurrenzfähig ? Da muss man sehen, ob der z.B. bei einer Ölpest im Golf von Mexiko eingesetzt werden kann oder nur überschüssiges Öl aussem Salat beim Griechen um die Ecke filtern kann. Da steht nix in der Meldung, oder ?
      Kann auch sein, dass es sich um das Öl, beim bohren in der Nase handelt.^^

      Also sehen wir es mal positiv, das wird eine Knaller und wir drehen das Zeugs den Schlitzaugen in Fernost an, als grüne Technologie Made in Germany von einem Unternehmen, das über eine 100-jahrige Tradition verfügt.:D Die sollen das Zeugs ja nur bezahlen, das wir hier unsere Schulden bezahlen können und in Ruhe mit den Kämmen Gewinn machen können.

      Alles nur meine populistische Meinung;)
      Avatar
      schrieb am 08.07.11 19:19:34
      Beitrag Nr. 165 ()
      Tacitus lädt zur Hauptversammlung ein!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.11 17:15:28
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.763.984 von Berni911 am 08.07.11 19:19:34New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG erwirbt 95% an der Flavus Beteiligungen AG

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e):
      Firmenübernahme

      12.07.2011 / 14:40

      ---------------------------------------------------------------------

      Flavus Beteiligungen AG, München:
      - Neue Mehrheitsaktionärin
      - Vorstandswechsel
      - Ausrichtung auf nachhaltige, moderne Technologien

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, ist seit heute
      neue Mehrheitsaktionärin der Flavus Beteiligungen AG. Der Aufsichtsrat hat
      Herrn Hanns Ulrich Schulte (Jahrgang 1964, Kaufmann) zum neuen Vorstand
      bestellt. Herr Olaf Seidel hat sein Vorstandsmandat niedergelegt. Auch die
      Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Ämter niedergelegt, um uns als
      neuem Großaktionär die Gelegenheit zu geben, dieses Organ mit New-York
      Hamburger Interessenvertretern zu besetzen.

      Wir werden den Aktionären der Flavus Beteiligungen AG auf der nächsten
      Hauptversammlung vor-schlagen, die Firmierung in 'NYH Environment AG' zu
      ändern.

      Die Gesellschaft plant mittelfristig weltweit eine wichtige Marktposition
      im Geschäftsfeld der nachhaltigen und grünen Technologien' - ''Made in
      Germany'' - einnehmen. Wir werden Beteiligungen eingehen und Tochterfirmen
      gründen, die aus den Bereichen erneuerbare Energien, Solar/Photovoltaik,
      Wasser, Wasseraufbereitung, Filtrierung, Abwasserbehandlung sowie
      Fischfarming (landbasierte marine Fischzucht) und nachhaltiger
      Abfallverwertung stammen.

      Der Verwaltungssitz wird in die Otto-Brenner-Straße 17 in 21337 Lüneburg
      verlegt. Wir, die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, freuen uns,
      dass die auf der vergangenen Hauptversammlung bereits vorgestellten neuen
      Geschäftsfelder nun mit Partnern im In- und Ausland aufgebaut werden.


      Lüneburg, den 12.07.2011

      Der Vorstand


      Ende der Corporate News

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      12.07.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
      Internet: http://www.nyh.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt


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      131754 12.07.2011
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.11 14:25:24
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.777.495 von Muckelius am 12.07.11 17:15:28Super Sache, ne GmbH hätts auch getan.:D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.07.11 16:14:04
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.003 von Berni911 am 13.07.11 14:25:24New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Flavus Beteiligungen AG, WKN A0Z25J, beteiligt sich an der Voigtländer GmbH.

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e):
      Firmenübernahme/Joint Venture

      18.07.2011 / 12:37

      ---------------------------------------------------------------------

      Die 95%ige Tochter der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG,
      Lüneburg (NYH AG), erwirbt damit eine strategisch bedeutsame Beteiligung.
      Gemeinsam mit der Voigtländer GmbH wird der neue Geschäftsbereich
      'Wasseraufbereitung' ausgebaut. Wie anlässlich der HV angekündigt setzt die
      NYH AG die Strategie im Bereich zukunftsorientierter, nachhaltiger
      Technologien konsequent fort.

      Die Anlagen der Voigtländer GmbH ermöglichen Desinfektion von Wasser auf
      einem bisher nicht erreichten technischen Niveau. Die neue
      Desinfektionstechnologie findet Einsatz in den Bereichen:
      - Trinkwasser, Brauchwasser
      - Wasseraufbereitung im Schwimmbadbereich
      - Sterilisation im Medizinalbereich
      - Nahrungsmittelindustrie
      - Tierzucht und Tierhaltung

      und hat mit z.B. der Fraport AG bereits bedeutende Referenzkunden gewonnen.
      Die Flavus Beteiligungen AG, die mit der kommenden Hauptversammlung in NYH
      Environment AG umbenannt werden soll, strebt mittelfristig die bereits
      vereinbarte Mehrheitsbeteiligung an der Voigtländer GmbH an und wird die
      Technologie international, auch in Kombination mit anderen Technologien
      vermarkten.

      Das Management der NYH AG bzw. der Flavus Beteiligungen AG erwartet mit
      dieser strategischen Akquisition erhebliches Umsatzpotential für die
      nächsten Jahre und sieht hierin einen wichtigen Baustein für das neue
      Segment Umwelttechnik innerhalb des Konzerns. Insbesondere ergeben sich
      auch erhebliche Synergien zu weiteren, geplanten Beteiligungen und
      Kooperationen oder Joint Ventures der Flavus Beteiligungen AG.

      Lüneburg 18.Juli.2011
      Der Vorstand


      Ende der Corporate News

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      18.07.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt


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      132336 18.07.2011
      Avatar
      schrieb am 19.07.11 14:33:45
      Beitrag Nr. 169 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 02:36:28
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.809.664 von Berni911 am 19.07.11 14:33:45Firma: Amtsgericht Darmstadt HRB 89408 - Voigtländer UG (haftungsbeschränkt)

      Kapital:
      100,00 EUR
      Eintragsdatum:
      19. Nov. 2010

      Anschrift (ohne Gewähr):
      Voigtländer UG (haftungsbeschränkt)
      Eulerweg 13
      64347 Griesheim

      ---

      Geht es dabei um diese Gesellschaft?

      Dann sollte man GmbH und UG nicht verwechseln.....

      Der Geschäftsführer der o.g. UG war auch hier GF:

      ---
      08.12.2010
      LVPG International GmbH, Ober-Ramstadt (Röhrstraße 4, 64372 Ober-Ramstadt). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
      ---

      Die Gesellschaft hat sich auch mit Wasseraufbereitung beschäftigt...
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 15:35:04
      Beitrag Nr. 171 ()
      Wer bietet denn in HH 89.100 Stücke zu .90 an???????????
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 00:24:59
      Beitrag Nr. 172 ()
      Was hat NY Gummi eigentlich die Übernahme der Flavus Beteiligungen AG gekostet? Grundkapital und Bilanzsumme ca. 250.000,- EUR, "gezockter" Börsenwert 4 Mio. EUR.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 00:50:05
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.896.872 von sweetinvestments am 05.08.11 00:24:59mit solchen "geilen" Übernahmen kann man auch Geld aus einer Firma ziehen über den exorbitanten Kaufpreis, dargestellt durch einen gelifteten Börsenwert.
      Wem gehörte bisher eigentlich Flavus AG, wer hat den Wert so hochgezockt und wem fließt der Kaufpreis von X Mio. EUR zu?
      Gezahlt von allen NY Gummi-Aktionären......

      Ich hoffe der Bernd Menzel dreht solche Spielchen nicht.

      Etwas mehr Transparenz wäre in diesem und anderen Fällen gut, Herr Bernd Menzel, veröffentlichen Sie den Kaufpreis und rechtfertige ihn, sonst werden die Aktionäre Ihnen die Aktien weiter um die Ohren hauen und meiden.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 17:17:36
      Beitrag Nr. 174 ()
      sweetinvestments, du hast diesen Namen nur für NYH in Gebrauch. Das hat aber nichts mit Swienty zu tuen, nicht? Klingt nur ähnlich?

      Sonst könnte ich ja annehmen, deine Fragen wären weniger Fragen, als vielmehr Wissen. Und dann hätte ich auch Sorgen.
      Weiß denn wirklich niemand, wem Flavus tatsächlich gehört hat?
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 13:34:04
      Beitrag Nr. 175 ()
      Nach längerer Recherche: Die CFO AG hielt zur Börseneinführung (Verkaufsprospekt) 90% der Flavus AG.
      Aus 1,- EUR eingezahltem Kapital wurden 15,- EUR in wenigen Monaten.
      War dies auch der Kaufpreis der NY Gummi? Was rechtfertigt diese Börsenbewertung?

      Die gleiche CFO AG hielt auch bis 2009 100% der Tacitus Capital AG. :eek:
      Eigenkapital TC AG (2009) = 111.000,- EUR, bei NY Gummi in der Bilanz 2009 mit 281.000,- EUR.

      Schon komisch, dass man seine neuen Beteiligungen bevorzugt bei der CFO AG einkauft.... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 16:09:25
      Beitrag Nr. 176 ()
      Langwierige Recherche....nun gut....vielen Dank dafür.
      Lord of share (war fürher aktiv bei w:o, bis ihm das Pushen und Bashen zu sehr auf den Geist ging) in seinem Börsenforum hat des öfteren auf diese Käufe hingewiesen.

      Unter "suchen" findet man jede Menge zu NYH.:

      http://177766.homepagemodules.de/search.php?suchen=New-York&…

      Aber sagen, ob B. M. materielle Interessen an den Aufkäufen hat, kann niemand wirklich, wenn keiner weiß, wem die CFO und die Flavus etc. geör(t)en. Auch eine dementsprechende Frage anlässlich der HV wird keine Antwort geben.

      Eigentlich wollte ich zur HV, trotz 4 Stunden Anfahrt aus dem Süden, aber, wenn das auch wieder so ein Laden sein solte, wo sich einige Wenige bedienen. .... Übel wäre es, wenn es hier einen intensiven In-sich-Handel gäbe, was ich nicht hoffe.
      Falls jemand etwas intimere Kenntnisse hat, muss er hier bei w:o bekanntermaßen vorsichtig formulieren, damit er nicht plötzlich eine Anzeige vom angeblich Beleidigten oder Verleumdeten im Briefkasten hat. Ich weiß zwar nicht, ob solche Spirenzien auch bei NYW gemacht würden, aber, man weiß ja nie.

      Und wenn mal jemand eigene HV-Erfahrungen bei der NYW mitteilen könnte.
      Schade, wenn man künftig doch nur Unerfreuliches lesen und hören würde.
      Schließlich verfolge ich die NYH seit 20 Jahren und bin seit einigen Jahren Aktionär.
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 16:17:36
      Beitrag Nr. 177 ()
      ohne die Hilfe von Menzel wäre die NYH schön längst insolvent...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 23:10:43
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.913.716 von Muckelius am 08.08.11 16:17:36Das ist bekannt, aber ist das jetzt schon der Rechtfertigungsgrund?
      Avatar
      schrieb am 11.08.11 15:57:20
      Beitrag Nr. 179 ()
      Ich mag es, wenn Gesellschaften auch Ihre Kleinaktionären halbwegs ersnt nehmen (zu nehmen scheinen) und schnelle Antwort zukommen lassen. Das hatte ich bei der NYH gar nicht so erwartet. Respekt.
      HV10 soll im 4. Quartal sein.

      Kann mir denn jemand einen Tipp geben, warum ich auf der HP unter IR die Unterlagen der HV08 finde, also da, wo man eigentlich zuerst schaut, und die Unterlagen der HV09 unter "Download"? Diese Frage kam mir jetzt erst, nachdem ich HV09 gefunden hatte.......

      Nächste Frage: Wird es hier HV-Besucher in Lüneburg geben?
      Avatar
      schrieb am 13.08.11 02:02:41
      Beitrag Nr. 180 ()
      Schön und was gab es tolles von der IR Abteilung zu berichten?

      Dass die HV verspätet im 4. Quartal stattfindet? Tolle Mitteilung. :laugh:

      Die Homepage ist auch nicht gut gepflegt, gut erkannt.

      Wenn man Anleger gewinnen will, muss man sich in vielen Dingen mehr ins Zeug legen und transparenter werden. Ansonsten fasst diese Aktie keiner mit der Kneifzange an.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.11 13:54:38
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.947.080 von sweetinvestments am 13.08.11 02:02:41Was "Tolles" gab es natürlich nicht für einen einzelnen Aktionär, jedenfalls nicht für einen einzelnen Kleinaktionär. Wäre ja auch mächtig rechtswidrig.
      Ich meinte den Fakt, d a s s schnell und Fragen entsprechend geantwortet wurde. Das hast du nicht bei allen, ebenfalls kleinen AGen.

      Warum nicht einmal mit Kneifzange? Vorstand, AR schlecht, unqualifiziert, ungepflegt, unsauber, kriminell?????
      Oder gefällt dir das Geschäft nicht (nicht mehr)?

      Die HV hätte ja, wie häufig bei kleinen Gesellschaften, auch e t w a s spät kommen könne, so Anfang September......
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 19:36:35
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.947.821 von Baldei am 13.08.11 13:54:38heute größere Umsätze. Kurs allerdings nahe dem ATL
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 15:06:17
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.051.391 von Muckelius am 06.09.11 19:36:35außerordentliche Hauptversammlung bei der neuen Beteiligung Flavus. Aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      Flavus Beteiligungen AG
      München
      Wertpapierkenn-Nr.: A0Z25J
      ISIN: DE000A0Z25J5
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      der Flavus Beteiligungen AG



      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Montag, den 17. Oktober 2011, 10:00 Uhr
      im
      Restaurant „Die Bäckerei“, Osdorfer Landstr. 4, 22607 Hamburg



      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung



      ein.


      Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
      der Flavus Beteiligungen AG



      I. Wahl des Versammlungsleiters

      II. Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

      Die Aufsichtsratsmitglieder Christian Sundermann, Horst Michael und Heinz Lomen haben ihre Ämter im Juli 2011 niedergelegt.

      Nach dem Gesetz (vgl. § 101 AktG) werden die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich von der Hauptversammlung gewählt.

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (vgl. § 7 Abs. 1 der Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus drei Vertretern der Anteilseigner/Aktionäre zusammen.

      Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner-/Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

      Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach § 7 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:


      Herrn Helge Schaare, Hamburg
      Geschäftsführer der Woelke Holsteinische Wurstmacherei GmbH


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      Mitglied des Aufsichtsrats der HappyBet AG, München
      Mitglied des Aufsichtsrats der Patrio Plus AG, Hamburg
      Mitglied des Aufsichtsrats der Triton Water AG, Norderstedt
      Mitglied des Aufsichtsrats der Tacitus Capital AG, Lüneburg


      Herrn Siegfried Deckert, Lüneburg
      Geschäftsführer der DCA Deckert Anlagenbau GmbH


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      keine


      Herrn Christian Gloe, Hamburg
      Kaufmann


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      Mitglied des Aufsichtsrats der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg
      Mitglied des Aufsichtsrats der Patrio Plus AG, Hamburg

      Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet (vgl. § 7 Abs. 2 der Satzung).

      III. Abwahl des Wirtschaftsprüfers

      In der Hauptversammlung am 18.01.2011 wurde die HÄCKL SCHMIDT LICHTENSTERN GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nördliche Auffahrtsallee 44, 80638 München, zum Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2010 gewählt.

      Im Sinne des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und damit nicht prüfungspflichtig.

      Zur Vermeidung unnötiger Kosten schlagen daher Vorstand und Aufsichtsrat vor, die HÄCKL SCHMIDT LICHTENSTERN GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nördliche Auffahrtsallee 44, 80638 München, als Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2010 wieder abzuwählen.

      IV. Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung (Umfirmierung)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, den Namen der Gesellschaft in New York Hamburger Environment AG zu ändern.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 1 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:

      „(1)

      Die Gesellschaft führt die Firma New York Hamburger Environment AG.“

      Zurzeit lautet der § 1 Abs. 1 der Satzung:

      „(1)

      Die Gesellschaft führt die Firma Flavus Beteiligungen AG.“

      V. Änderung des § 1 Abs. 2 der Satzung (Sitzverlegung)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, den Sitz der Gesellschaft von München nach Lüneburg zu verlegen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 1 Abs. 2 wie folgt neu zu fassen:

      „(2)

      Sie hat ihren Sitz in Lüneburg.“

      Zurzeit lautet der § 1 Abs. 2 der Satzung:

      „(2)

      Sie hat ihren Sitz in München.“

      VI. Änderung des § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, den § 2 der Satzung um einen Punkt d) zu erweitern.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 2 Abs. um den Satz d) wie folgt zu ergänzen:


      „d)

      Handel, Produktion und Entwicklungen von Waren und Dienstleistungen, die aus den Bereichen der nachhaltigen Technologien stammen, insbesondere Wassertechnologien, erneuerbare Energien, Ernährung und angrenzenden Bereichen.“

      Zurzeit lautet der § 2 Abs. 1 der Satzung:

      „(1)

      Gegenstand des Unternehmens ist
      a)

      Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften,
      b)

      Geschäftsführung in und Vertretung solcher Unternehmungen und Gesellschaften zu a) sowie
      c)

      Übernahme von Verwaltung, Managementaufgaben und Beratung (Organisation, Finanzierung, Kapitalmarkt usw.) an anderen Unternehmungen und Gesellschaften mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung.“

      VII. Änderung des § 13 Abs. 1 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, die Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder dergestalt zu ändern, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eine in der Satzung festgeschriebene, jährliche Vergütung erhalten.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 13 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:

      „(1)

      Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung von EUR 2.500,– (netto). Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.“

      Zurzeit lautet der § 13 Abs. 1 der Satzung:

      „(1)

      Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird.“

      VIII. Änderung des § 16 Abs. 1 der Satzung (Anmeldung zur Hauptversammlung)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, die Anmeldung zur Hauptversammlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen zu lassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 16 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:

      „(1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Mindestfrist anmelden. Für den Nachweis gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für börsennotierte Gesellschaften.“

      Zurzeit lautet der § 16 Abs. 1 der Satzung:

      „(1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung anmelden. Für den Nachweis gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für börsennotierte Gesellschaften.“
      Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Anschrift Flavus Beteiligungen AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg,
      Telefax: 04131/ 22 44 105 spätestens bis zum 10.10.2011, 24:00 Uhr zugehen.

      Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 26.09.2011,
      0:00 Uhr zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse (Flavus Beteiligungen AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, Telefax: 04131/ 22 44 105) spätestens am 10.10.2011, 24:00 Uhr zugehen.

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder auch eine andere Person, ausüben lassen. Sofern es sich bei dem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Person handelt, bedarf es zur Ausübung des Stimmrechts der Vorlage einer Vollmacht in Textform.

      Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf kann per Post an die Anschrift Flavus Beteiligungen AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, per Telefax an die Telefaxnummer 04131/ 22 44 105 oder mittels elektronischen Medien per E-Mail an gabriele.philipp@nyhag.de versandt werden.

      Vollmachtsformulare sind unter der Internetadresse http://www.flavus-beteiligungen.de verfügbar.

      Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.

      Nach § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,– erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuem Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

      Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen.

      Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift: Flavus Beteiligungen AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer 04131/ 22 44 105.

      Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens am 02.10.2011 der Gesellschaft übersandt wurden.

      Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse: http://www.flavus-beteiligungen.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Aktionäre können gemäß § 131 AktG in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG (Minderheitsverlangen), § 126 Abs. 1 AktG (Gegenanträge), § 127 AktG (Wahlvorschläge) und § 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrechte) finden sich zusammen mit dem Inhalt der Einberufung und der Tagesordnung, der in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, der Formulare zur Stimmrechtsvertretung sowie etwaiger Ergänzungen der Tagesordnung aufgrund von Minderheitsverlangen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.flavus-beteiligungen.de.



      Lüneburg, im September 2011

      Flavus Beteiligungen AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 16:46:38
      Beitrag Nr. 184 ()
      Bericht zum 30.06.2011:

      http://nyh.de/ir/dl/NYH_HJB%202011.pdf
      Avatar
      schrieb am 10.09.11 02:19:36
      Beitrag Nr. 185 ()
      und was wurde ein paar Tage später nach dem Halbjahresbericht gekauft?
      Genau, die Beteiligung an der "grandiosen" Flavus AG
      Für wieviel EUR? Das weis niemand.

      So lange diese Kaufpreis nicht veröffentlicht ist, ist das ein Fass ohne Boden.

      Wert ist der Laden bilanziell 1,- EUR, an der Börse auf 14,- EUR hochgezockt.

      Was hat der der Vorstand dafür bazahlt, für diesen LEEREN Mantel???

      Warum kauft er so etwas überhaupt? Kann man doch auch selber gründen.

      Fragen über Fragen.

      Lasst euch nicht veraschen!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.09.11 02:45:51
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.069.016 von sweetinvestments am 10.09.11 02:19:36schon komisch, dass dieser Kauf nur ein paar Tage nach dem Halbjahresschluss erfolgte........
      Strategisch gut platziert, da muss man erst mit dem Geschäftsbericht 2011 Auskunft geben über diese Beteiligung und deren Kaufpreis.

      Gut gemacht, Bernd Menzel, aber nicht gut genug. Manche Anleger durchschauen diese Dinge trotzdem.

      Ohne Transparenz wird der Kurs weiter absacken, bzw. nicht mehr das Niveau der letzten Monate sehen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.11 18:17:13
      Beitrag Nr. 187 ()
      Zwischenmitteilung zum Q3 ist online:

      http://www.nyh.de/ir/dl/NYH_Zwischenmitteilung_Q3_2011.pdf
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 14:41:05
      Beitrag Nr. 188 ()
      Hier der neuste Trash aus dem Reich des Menzels.
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis

      30.11.2011 11:47

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Mitteilung

      nach § 15 WpHG

      Veröffentlichung des Konzern-Jahresabschlusses 2010 und die damit verbundene Einberufung der Hauptversammlung muss verschoben werden

      Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

      Lüneburg, 30. November 2011. Die im regulierten Markt in Hamburg und Open Market der Frankfurter Börse notierte New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (ISIN DE0006765506), Lüneburg, muss die Veröffentlichung des Konzern-Jahresabschlusses 2010 verschieben.

      Veränderte Formalitäten und deutlich zeitintensivere Abstimmungsprozesse bei der erstmaligen Umstellung der Berichterstattung und Konsolidierung nach IFRS (International Financial Reporting Standards) verzögern die endgültige Vorlage.

      Aufgrund dessen wird sich auch der Termin zur Hauptversammlung der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG in Lüneburg verschieben.

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG wird den neuen Hauptversammlungstermin in Kürze bekannt geben.

      Kontakt

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Bernd Menzel Vorstand

      Telefon: +49 4131 22 44 100 Fax: +49 4131 22 44 105 E-Mail: bernd.menzel@nyhag.de

      Otto-Brenner-Str. 17 | 21337 Lüneburg

      30.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Str. 17 21337 Lüneburg Deutschland Telefon: +49(04131) 2244-104 Fax: +49(04131) 2244-105 E-Mail: info@nyhag.de Internet: http://www.nyh.de ISIN: DE0006765506 WKN: 676550 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 14:54:58
      Beitrag Nr. 189 ()
      Und noch eine Nachricht im Umfeld der AG.

      Die Tochter unseres Großaktionärs, Patrio Plus AG ( Vorstand Bernd Menzel),
      die Triton Water AG aus Norderstedt, hat die Hälfte ihres Grundkapitals verzockt.:):)

      Nanu, lief es da nicht ähnlich. Keine pünktliche HV, keine pünktliche HV... ups, Hälfte des GK weg. Wovon sprechen wir öh Triton, öh, nee,... Patrio Plus.... öhhh, New York Hamburger Gummi ??? :laugh::laugh:


      Ausserdem muss zur nächsten HV unbedingt das Thema Abschlussprüfer auf den Tisch. Geht ja nicht an, dass uns so a Bayer hier die Tour vermasselt. Es gibt in Lüneburg genug Wirtschaftsprüfer, da brauchen ma keinen aus Bayern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.11 16:09:00
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.419.552 von Berni911 am 30.11.11 14:54:58...zur nächsten HV....
      Also bist du weiterhin Aktionär? Trotz der nicht unbedeutenden Sorgen?
      Avatar
      schrieb am 02.12.11 10:06:03
      Beitrag Nr. 191 ()
      Sagen wir es mal so, Aktionär schon ganz lange aber jetzt mal mit nem bischen Spielgeld eingestiegen, dazu lief es anderswo zu gut ^^.

      Die Idee die dahinter steckt, das wirste ja sicherlich als nächstes fragen: Kammgeschäft, alt, solide, sollte keine grossen Probleme bereiten. Der andere Kunstoffkram läuft vermutlich auch. Das ist natürlich nix Neues, bringt mich aber auf eine Idee, hochspekulativ und als Glückszock gedacht.

      1. Lage zu Impreglon gleich um die Ecke. Grundstück und Halle könnte also gut in deren Expansion passen. Dazu könnte das Kammgeschäft sofort irgendwohin verkauft werden.
      2. Abgesagte KE, natürlich aus dem Grund, dass die Firma viel mehr wert ist und ein KE zu 1 € sich nicht lohnt, offizielles Statement. Seh ich etwas anders, denke Menzel hat massive Probleme, noch Leute zu bequatschen,in die Firma noch Geld zu stecken. der ist also unter Druck.
      3. Wie schon oben eingeleitet, ist der Menzel unter Druck, der hat Zugriff auf knapp 50% der Aktien. Die Patiro Plus, hat mit ihren anderen Beteiligungen, siehe Triton Water, auch massiv Probleme. Von dem ganzen anderen Unfug, den er so anstellt mal ganz abgesehen.

      Also was wir da brauchen ist nur ein Investor, der den Laden übernimmt und aufmöbelt. Das ist durchaus etwas, was sich einige Leute mal durch den Kopf gehen lassen sollten. An einen Grossteil der Aktien kommt man vermutlich ran, der Grossaktionär hat Verkaufsdruck, das nornmale Geschäft schreibt eine schwarze Null...., der Kurs hat sich nach dem "Turnaround" halbiert...

      Da kann man sich als Verrückter doch mal ne kleine Position hinlegen.:laugh:
      Vielleicht muss ja bei Übernahme der Gesellschaft jemand 1 -€ zahlen.:cool:
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 12:38:56
      Beitrag Nr. 192 ()
      Aktionär war ich vor vielen Jahren auch einmal (insbesondere, weil ich alte Firmengebäude spannend finde - ich weiß, ist ein bisschen daneben), jetzt bin ich immer am hin- und herhampeln, weil ich den Menzel nicht kenne und nicht einschätzen kann. Der Kauf von Flavus hat mich auch mächtig irritiert.
      Impreglion habe ich allerings nicht gesehen.

      Gut, ich beobachte einmal weiter. Dir viel Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 08:07:07
      Beitrag Nr. 193 ()
      Impreglon sind die mit den goldenen Türgriffen, weil sie es können, ein Oberflächenveredler.:laugh:

      Über den Zampano Menzel sollte man sich vorher informieren! Denke das ist das grösste Hindernis, was der New York Hamburger im Weg steht, eine normale Gesellschaft zu werden.
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 12:56:59
      Beitrag Nr. 194 ()
      Welche Leichen noch im NYG Keller liegen, wird erst der Jahresabschluss 2011 zeigen.
      Flavus & Co. lassen grüßen.

      Für die Aktionäre bleibt zu hoffen, dass die 14 Mio. Schulden der AG günstig und langfristig finanziert sind.

      Der kleinste Windstoß.......und der Laden liegt um, bei der derzeit ertragsschwachen Lage.

      Wer hat eigentlich die 4 Mio. Liquidität für die Lizenzen refinanziert?
      Milde Wohltäter aus München waren das wohl nicht......
      Und welchen Preis hat Menzel dafür gezahlt, bzw. muss er noch zahlen???

      Wurde deshalb der Flavus Kurs so hochgezockt und Menzel kaufte im Sommer im Namen der NYG zum überhöhten Preis???
      Marktkap. Damals 3,75 Mio. für einen leeren Mantel mit 0,25 Mio. Eigenkapital.

      Wird NYG daran noch lange ihre Liquidität verlieren, um diese Schuld wieder abzutragen?

      Fragen über Fragen, auf die es derzeit keine Antwort gibt.

      Mit offenen Karten spielt der Menzel nicht. Und gezinkt scheinen sie auch etwas zu sein.
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 13:47:48
      Beitrag Nr. 195 ()
      Mal etwas Zusammenhangloses. :cool:

      HappyBet AG
      München
      Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

      Der Vorstand der Gesellschaft teilt mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hintergrund für den Verlust ist die notwendige Wertberichtigung auf Beteiligungen. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der der Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt wird.

      Rückfragehinweis:
      HappyBet AG
      Ronald Wittkopf (Vorstand)
      c/o Wittkopf, Dr. Seitz Str. 27, D-82418 Murnau
      Tel.: +49 (0) 8841 - 625990
      Fax: +49 (0) 4131 – 22 44 105
      Email: r.wittkopf@googlemail.com




      HappyBet AG
      München
      Wertpapierkenn-Nr.: A0JD0N
      ISIN: DE000A0JD0N4
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      aufgrund Verlustanzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG
      der HappyBet AG

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Freitag, den 27. Januar 2012, 9:00 Uhr
      im
      Restaurant „Die Bäckerei“,
      Osdorfer Landstr. 4, 22607 Hamburg

      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung

      ein.
      Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
      der HappyBet AG
      I.

      Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

      Der außerordentlichen Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
      II.

      Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick
      III.

      Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 keine Entlastung zu erteilen.
      IV.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 keine Entlastung zu erteilen.
      V.

      Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 der Hauptversammlung zu überlassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 19.028.604,50 ausweist, festzustellen.
      VI.

      Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 keine Entlastung zu erteilen.
      VII.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 keine Entlastung zu erteilen.
      VIII.

      Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses 2010 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates

      Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 der Hauptversammlung zu überlassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 19.170.892,33 ausweist, festzustellen.
      IX.

      Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 keine Entlastung zu erteilen.
      X.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Herrn Wagner, Herrn Kauer und Herrn Schubert (jeweils bis zum 19.05.2010) keine Entlastung zu erteilen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiter vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Herrn Menzel, Herrn Schulte und Herrn Schaare (jeweils ab 18.11.2010) Entlastung zu erteilen.
      XI.

      Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

      Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Herren Bernd Menzel, Hamburg, Ulrich Schulte, Hamburg und Helge Schaare, die alle jeweils am 18.11.2010 vom Amtsgericht München zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt wurden, zusammen.

      Nach dem Gesetz (vgl. § 101 AktG) werden die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch grundsätzlich von der Hauptversammlung gewählt; daher endet die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder auch nach § 104 Abs. 5 AktG automatisch, sobald eine Neuwahl des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung erfolgt ist.

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (vgl. § 6 Abs. 1 der Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus drei Vertretern der Anteilseigner/Aktionäre zusammen.

      Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner-/Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach § 6 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:


      Herrn Bernd Menzel, Hamburg
      Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      Arena Box Promotions AG, Hamburg


      Herrn Helge Schaare, Hamburg
      Geschäftsführer der Woelke Holsteinische Wurstmacherei GmbH


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      Mitglied des Aufsichtsrats der Tacitus Capital AG, Lüneburg
      Mitglied des Aufsichtsrats der Triton Water AG, Norderstedt
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der New York Hamburger Environment AG, Lüneburg
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der Patrio Plus AG, Lüneburg


      Herrn Ulrich Schulte, Hamburg
      Vorstand der New York Hamburger Environment AG, Lüneburg


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der Tacitus Capital AG, Lüneburg
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 13:52:16
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.449.823 von Berni911 am 07.12.11 13:47:48Der nächste Beweis dafür, daß Menzel nicht in der Lage ist, seine Hausaufgaben zu machen.

      Statt die HV der NYH vorranzutreiben, organisiert sein Team HV´s für den Patrio Plus Schrott!

      Rechne noch diesen Monat mit der Amtsniederlegeung von Menzel zum 31.12.2011 und Ernennung von Scharrè zum CFO,CEO...PiPaPo.:D
      Avatar
      schrieb am 29.12.11 11:28:05
      Beitrag Nr. 197 ()
      Ähem, das war gestern auf dgap. Der 28.12. war auch gestern.
      Hiermit gibt die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG bekannt, dass
      folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

      Bericht: Jahresfinanzbericht
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 28.12.2011
      Avatar
      schrieb am 14.01.12 12:10:35
      Beitrag Nr. 198 ()
      Ok, hat nicht geklappt.:laugh::laugh:

      Die haben aber nicht aus lauter Langerweile ihr Kautschuk verbrannt ? Oder Aktionäre, die auf die Zahlen für 2010 warten ??:)
      Avatar
      schrieb am 14.01.12 12:24:45
      Beitrag Nr. 199 ()
      zumindest ein VORLAEUFIGER Jahresabschluss 2010 ist online:

      http://nyh.de/ir/dl/gb2010vorl.pdf
      Avatar
      schrieb am 08.02.12 16:04:38
      Beitrag Nr. 200 ()
      aus dgap von heute:
      Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft

      Hamburg

      Anschrift: Neuer Wall 54, 20354 Hamburg

      Durch Gesellschafterbeschluss vom 30.12.2011 ist die Gesellschaft aufgelöst worden. Gläubiger der Gesellschaft haben sich bei den Liquidatoren zu melden. Liquidatoren sind: Herr Reinhold Lüdemann, Uhlengrund 36, 21244 Buchholz, Herr Bernd Menzel, Buckhorn 51, 22359 Hamburg.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.02.12 16:57:03
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.720.165 von Herford am 08.02.12 16:04:38Oha, das heisst der Grossaktionär ist Pleite ??
      Da wird die nächste Hauptversammlung ja spannend, hatte der Lüdemann doch immer reichlich Stimmen an der AG für der MVV AG vertreten. Vielleicht tauchen da ein paar geprellte "Anleger" auf.:laugh: Da müssen sich die Anteilseigner wohl mal kurzschliessen und ausmisten.

      Ich bin mal gespannt, wieviel Stimmen Notbohm dieses mal haben wird und ob sich die DSW auch in Lüneburg sehen lässt.:p
      Avatar
      schrieb am 09.02.12 17:06:38
      Beitrag Nr. 202 ()
      Eine Liquidation ist keine Insolvenz!
      Avatar
      schrieb am 14.02.12 14:33:27
      Beitrag Nr. 203 ()
      Kapitulation :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.02.12 20:27:13
      Beitrag Nr. 204 ()
      Eine Pleite ist zwar keine Insolvenz, aber der letzte Ausweg davor ist die Kapitulation:

      Die Geschäftsberichte weisen für die Jahre 2009 und 2010 Gehälter für zwei Vorstände von je € 180.000 aus, die nicht in dieser Höhe verdient worden sind.
      Der Geschäftsbericht für 2011 ist noch nicht veröffentlicht. Hat sich das negative Verhältnis von Ertrag zu Aufwendungen weiter fortgesetzt, ist möglicherweise einer Kapitalverzehrmeldung von über 50% des Kapitals durch eine Liquidation vorgebeugt worden.
      Die Frage ist lediglich: Wem gehört das Aktienkapital der Menzel Vermögensverwaltungsgesellschaft AG? Haben die Vorstände ihr eigenes Aktienkapital durch Gehälter wieder eingesammelt oder die Aktienbeteiligung Dritter "gehaltsmäßig" verfrühstückt?:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.02.12 12:58:21
      Beitrag Nr. 205 ()
      Hi,

      ich habe das nun nicht überprüft, bin aber der Meinung gelesen zu haben, das der Menzel nur 3500 € im Monat verdient. Ist für das was er abliefert immer noch zuviel, macht in der Summe aber keine 180k.

      Vielleicht irr ich mich auch, sind wir mit dem Bericht über Geschäftsjahre ja elendig hinterher.:O
      Avatar
      schrieb am 11.05.12 19:24:32
      Beitrag Nr. 206 ()
      Die Zahlen zum ersten Quartal sind doch nicht grausam. Ich denke, sie können zumindest Mut machen:
      "Lüneburg, 09. Mai 2012. Der Umsatz der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      AG konnte in den ersten drei Monaten des Jahres erneut um 10% auf 4,44 Mio. Euro
      gesteigert werden. Das Quartalsergebnis gestaltet sich unter Berücksichtigung der
      notwendigen Rückstellungen, Bestandsveränderungen und Abgrenzungen mit TEUR 15,2
      leicht positiv.
      Die Materialaufwandsquote konnte weiter abgesenkt werden und liegt jetzt bei 29,4%
      (Vorjahr: 32%). Der Rohertrag beläuft sich auf 2,9 Mio. EUR unter Berücksichtigung der
      entsprechenden Bestandsveränderungen.
      Der Personalaufwand im Vergleich zur Vorjahresperiode bliebt stabil 1,73 Mio.
      (Vorjahresperiode 1,7 Mio. Euro) angestiegen. Allerdings sind hier die Sozialleistungen
      zeitraumbezogen bereits zurück gestellt. Durch wiederum leicht reduzierte sonstige
      betriebliche Aufwendungen i.H.v. 0,65 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro) erreichte die New-
      York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG ein deutlich gesteigertes positives
      Betriebsergebnis.
      Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit (EBIT) hat sich von 0,1 Mio. Euro auf 0,3
      Mio. Euro verbessert. Das Ergebnis nach Steuern ist damit mit 0,0 Mio. Euro nach -0,5 Mio.
      Euro wieder ausgeglichen Der Cash-Flow in den ersten drei Monaten des Jahres ist mit 0,66
      Mio. Euro wiederum deutlich positiver als im Vorjahr (0,3 Mio. EUR).
      Die Bilanzsumme hat sich auf 25 Mio. Euro zum 31. März 2012 gegenüber dem 31. März
      2011 (22 Mio. Euro) leicht erhöht. Das Eigenkapital beträgt 4,3 Mio. EUR.
      Für 2012 plant die NYH AG einen Umsatz von ca. 18,4 Mio. EUR, davon entfallen 0,7 Mio.
      EUR auf ein neues Produkt, was zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2012 in den Vertrieb
      gehen soll. Der derzeitige Geschäftsverlauf untermauert die Planansätze. Durch die
      Umsatzsteigerungen bei gleichzeitiger Beibehaltung bzw. in Teilbereichen Absenkungen der
      Kostenparameter sollte somit ein Jahresüberschuss für das Jahr 2012 zum Ausweis
      kommen."
      Avatar
      schrieb am 12.05.12 00:46:19
      Beitrag Nr. 207 ()
      Die Meldung ist schon 2 Tage alt, seit dem sackt der Kurs unter Umsätzen weiter ab.

      Die Verschuldung ist um 3 Mio. gestiegen, wahrscheinlich die Kosten für die Shoppingtour bei Flavus aus dem Sommer.

      Genaueres wird der JA 2011 zeigen, wann kommt der eigentlich raus?
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 09:52:02
      Beitrag Nr. 208 ()
      Ja, richtig. Diese uralten Geschichten sollte man nicht aufwärmen.
      Ist übrigens spannend mit dem Kurs.
      Derzeit werden in F 5000 Stück zu 0,40 gesucht und 2595 zu 0,424
      Geld angeboten. Der Kurs wird aber auf 0,385 gesetzt. Logisch, oder?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 12:47:50
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.160.572 von Herford am 14.05.12 09:52:02Geld/Brief
      0,365 0,405

      Scheint noch genug Abgabebereitschaft zu geben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 14:32:24
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.166.634 von sweetinvestments am 15.05.12 12:47:50...und was heißt das jetzt? Kaufen oder nicht kaufen? Was sagen die Profis? Was ist aus den Dezemberäusserungen geworden? Gibt es den Vorstand noch? Habe nichts gegenteiliges gefunden. Bin neu, wer hilft mir auf die Sprünge? Für mich sieht das nach einer interessanten Sache :lick:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 15:12:42
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.182.508 von hitman69 am 18.05.12 14:32:24aus dem Bundesanzeiger:


      New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie AG
      Lüneburg
      Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXQ
      ISIN: DE000A0MFXQ0
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Montag, den 25.06.2012, Beginn: 10:00 Uhr

      in unseren Geschäftsräumen in der Otto-Brenner-Str. 17 in 21337 Lüneburg ein.
      1.

      Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2009 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
      2.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2010 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
      3.

      Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2010 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
      4.

      Verwendung des Bilanzverlustes 2010

      Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 895.707.08 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.
      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010, Entlastung zu erteilen.
      6.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      7.

      Beschlussfassung über Satzungsanpassungen

      § 3 der Satzung der Gesellschaft bedarf der Anpassung aufgrund der Umbenennung des elektronischen Bundesanzeigers in „Bundesanzeiger“.


      § 3 der Satzung lautet derzeit wie folgt:


      „Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist tritt an die Stelle des elektronischen Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform.“


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform.“
      8.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ifact WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aschauer Straße 30, 81549 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
      Ausgelegte Unterlagen


      der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats


      Der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats


      der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats

      können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
      Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg

      eingesehen werden.

      Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.
      Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung

      Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachweisen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2012, 24:00 Uhr (MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen:
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 04. Juni 2012, 0:00 Uhr (MEZ) beziehen.

      Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen ( § 126b BGB).

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.

      Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts.

      Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung
      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2010, Otto-Brenner Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv2010@nyhag.de zu übermitteln.

      Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

      Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
      Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
      Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss (uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist – somit) bis spätestens zum 25. Mai 2012, 24.00 Uhr (MEZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2010, Otto-Brenner Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zugegangen sein.

      Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

      Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

      Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2010 , Otto-Brenner Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist,) also bis spätestens zum 10. Juni 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
      Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten. Zulässige Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2010, Otto-Brenner Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 10. Juni 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de.

      Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
      Die Veröffentlichungen und Erläuterungen gemäß § 124a AktG sind unter der Internet-Adresse www.nyhag.de zugänglich.

      Abstimmungsergebnisse
      Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internet Adresse der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht.

      Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 8.555.687,46 und ist eingeteilt in 7.997.914 auf den Inhaber lautende und teilnahme- und stimmberechtigte Stück-Aktien. Jede teilnahmeberechtigte Stück-Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung und Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 7.997.914. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.



      Lüneburg, im Mai 2012

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 07:58:39
      Beitrag Nr. 212 ()
      ......na das ist doch schon mal ein Anfang, auf der HV sagen die ja bestimmt auch mal was über das laufende Geschäft, die Planzahlen die für das ersten Quartal 12 genannt wurden lassen ja auch ein gewisses Maß an Hoffnung zu!
      Avatar
      schrieb am 22.05.12 02:08:57
      Beitrag Nr. 213 ()
      hitman69

      Der aktuelle Kurs spricht Bände.

      Die Firma ist eine Blackbox.

      Es werden leere börsennotierte Mäntel für wahrscheinlich unsummen (dem zehnfachen das Eigenkapitals) übernommen, um darin neue Geschäftsaktivitäten zu entwickeln.
      Da fragt man sich schon, ist der Vorstand zu blöd, eine Tochter GmbH oder AG zu gründen?
      An wen fließt der horrende und überzogene Kaufpreis?
      Die Höhe des Kaufpreises wird die Bilanz 2011 hoffentlich preisgeben.

      Und wie lange muss die NYG eigentlich schwarze Zahlen schreiben, um diesen Kaufpreis (Börsenwert 2,75 Mio. EUR, Eigen- und Grundkapital 0,25 Mio.) tilgen zu können? Und die ganzen anderen Verbindlichkeiten?

      Die Banken wollen permanent Tilgung und Zinsen. Dividende in den nächsten 5 Jahren ausgeschlossen. Meine Meinung.

      Nebenbei sollte man sich auch einmal ansehen, was der Großaktionär und Vorstand Bernd Menzel so nebenbei noch treibt und wie seine Geschäfte dort laufen.
      Das macht nicht gerade Mut, in NYG zu investieren.
      Menzel Vermögensverwaltung wurde liquidiert, andere Gesellschaften stehen bilanziell ziemlich angeschlagen da.

      Weiterhin erinnere ich mich an ein Zitat in einem der letzten Berichte des Vorstands, dass die Lieferantenobligo nicht optimal aufgestellt sind, bzw. unterschwellig, dass man diese etwas überzogen hat, also nur suboptimal Waren beziehen kann.

      Weiterhin wurden auch Tilgungsvereinbarungen ausgesetzt und verschoben mit der kreditgebenden Bank.

      Das zeugt nicht gerade von einer entspannten Liquiditätslage.

      Die Gesamtlage zeigt eine Firma, die ums Überleben kämpft und dabei jeden Strohhalm greift. Und wenn er noch so dubios ist.

      Warum übernehme ich eine Firma mit 250.000 EUR Eigenkapital und keiner Geschäftsaktivität für wahrscheinlich 2,75 Mio. EUR? Das ist doch schwachmatisch.

      Es sei denn, man bekommt dafür dringend benötigte Liquidität. Aber der Preis dafür ist verdammt hoch.

      Aufklären kann das alles nur Bernd Menzel. Was er hier getrieben hat und welche Vereinbarungen getroffen wurden.

      Ohne Klarheit und Offenheit wird der Kurs nicht steigen.

      Punkt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.05.12 11:05:17
      Beitrag Nr. 214 ()
      sweetinvestment

      Danke für die ausführlichen Infos, das ist ja unglaublich! 2,75 Mio für nothing - das wäre ja geradzu deutlich mehr als Leichtsinn! Wie kommt Ihr auf diese Erkenntnisse? Ist ja Gang und Gebe börsennotierte Mäntel mit einem geringen Aufschlag zu kaufen um sich den langen Weg der Börsenzulassung zu ersparen, aber zu solch horrende Aufschlägen habe ich noch nie mitbekommen. Dann wird die HV ja richtig spannend bei solchen Themen. Kommt Ihr auch? Muss mir dann doch mal die eine oder andere Aktie besorgen, dann könnte ich ja auch mal schauen. Was sind das für andere Engagements von Herrn Menzel? Laufen die so ähnlich oder wie?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.05.12 16:32:09
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.194.443 von sweetinvestments am 22.05.12 02:08:57Hi,

      ich teile Deine Meinung über den Vorstand und Deine Fragen habe ich mir schon selbst gestellt. Anstatt sich hier voll in den Turnaround zu hängen, werden neue Geschäftsfelder aufgebaut. Solarzellen auf dem Dach von Deckert Oberflächentechnik :confused: Was hatte der Menzel denn da zu suchen ? Also bei Deckert ? Wollte er sein Grundstück erweitern oder wollte es Deckert anbieten? Ich hab hier ja schon geunkt, dass Impreglon es übernehmen sollte.

      Dann diese Wasseraufbereitungsgeschichten, da hat er doch mit Triton Water bereits Schiffbruch erlitten. Übrigens: Triton Water - Maritim
      Innovative Konzepte, maßgeschneiderte Anlagen und Chemikalien und ein verlässlicher Service für Wasserbehandlung an Bord.
      Na, an welchem Bord denn ? Vogtländer macht Wasseraufbereitung bei Flugzeugen.:eek:Warum kauft Menzel so ein völlig überflüssigen Mist ?

      In den letzten Tagen werden ja sogar ein paar Aktien gehandelt.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.05.12 16:47:48
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.195.555 von hitman69 am 22.05.12 11:05:17Impreglon HV am gleichen Tag, 1 Stunde früher, auch in Lüneburg. Wer da Böses denkt.:)Hier versucht Menzel Aktionäre von einer renomierten Firma abzuziehen. Der Claassen wird ja höchstens 10 Minuten brauchen für seine HV, dann setzt sich der Troß Richtung NYH in Bewegung. Also Aktionär verbindet man ja gerne mehrere Veranstaltungen mit einander.
      Avatar
      schrieb am 25.05.12 14:53:13
      Beitrag Nr. 217 ()
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Prognose

      25.05.2012 / 14:03

      Im Februar 2012 erfolgte eine Umstrukturierung des kaufmännischen Bereichs mit dem Ziel, die Effektivität und Koordination der einzelnen Geschäftsbereiche zu erhöhen bzw . zu verbessern. Dies führte unter anderem zu einer optimierten Finalisierung sowie zeitnaher Finanzberichterstattung:
      Konzernabschluß 2009
      Konzernabschluß 2010
      Einzelabschluß 2010
      Zwischenmitteilung Q1 2012

      Der Geschäftsverlauf des ersten Quartals 2012 entsprach den geplanten Umsatzzahlen. Für das Geschäftsjahr 2012 ist ein Gesamtumsatz i.H.v. ca. 18,4 Mio EUR prognostiziert. Der derzeitige Geschäftsverlauf untermauert die Planansätze. Durch die Umsatzsteigerungen bei gleichzeitiger Beibehaltung bzw. in Teilbereichen Absenkungen der Kostenparameter sollte somit ein Jahresüberschuss für das Jahr 2012 zum Ausweis kommen.

      Des weiteren ist die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 für den 25. Juni 2012 einberufen (s. Bundesanzeiger vom 18. Mai 2012) und für das Geschäftsjahr 2011 für den 27. August 2012 geplant.


      Ende der Corporate News

      25.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
      Internet: http://www.nyh.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      171561 25.05.2012
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.05.12 02:29:23
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.211.559 von Muckelius am 25.05.12 14:53:13die Umsatzplanungen für das 1 Quartal wurden erfüllt. Konkrete Zahlen gibt es keine. da kann alles und nichts erfüllt worden sein. Vielleicht sollte man die Planzahlen in 2011 veröffentlichen und dann die IST-Zahlen aktuell dagegen halten. Ansonsten ist das blabla.

      Zum Quartalsergebnis Null Aussage. Das lässt nichts gutes erhoffen.

      Man will sich bemühen, die erheblichen Rückstände bei den Jahresabschlüssen und Hauptversammlungen aufzuarbeiten, hört sich löblich an, warten wir es ab. Das ist eigentlich Pflichtaufgabe jedes Vorstands, zeitnah die Unterlagen und Hauptversammlungen zu organisieren.

      Bedeutet aber auch, dass wir vor dem Sommer nichts zum Jahresabschluss 2011 hören werden, bis dahin weiter keine Erklärung zu der mördermäßigen Übernahme von Flavus und dem wahrscheinlich exorbitant hohen Kaufpreis.

      Marktkap. Damals 3,75 Mio. für einen leeren Mantel mit 0,25 Mio. Eigenkapital.

      Macht 3,50 Mio. Aufschlag, oder das 13-fache des Eigenkapitals.

      Wie lange wird NYG daran noch ihre Liquidität verlieren, um diese Schuld wieder abzutragen?

      Und was rechfertigt einen so überzogenen Kaufpreis?

      Fragen über Fragen, auf die es derzeit keine Antwort gibt.
      Avatar
      schrieb am 27.05.12 10:45:17
      Beitrag Nr. 219 ()
      Nachdem nunmehr alles zumindest nach meinen Recherchen irgendwie in die Richtung läuft die es haben sollte (Einladung HV fertig / JA 2009 kons und 2010m Einzel und kons auf der Homepage eingestellt / Meldung zum I. Quartal intime veröffentlicht), tut man wohl gut daran, die HV 2010 im Juni 2012 abzuwarten.

      Das die Zahlen 2011 noch nicht vorliegen können ist aus meiner Sicht ganz "normal", denn in der HV für 2010 witd wohl erst der Abschlussprüfer für 2011 bestellt werden wenn ich das richtig gelesen habe. Das das alles zu einem sehr späten Zeitpunkt kommt ist natürlich nicht optimal, aber es ist nun einmal so.

      Ich halte das Ganze mit der NYH AG für ausserordentlich unterbewertet mit dem derzeitigen Börsenkurs. Wenn ich die Segmente bzgl. des Umsatzes betrachte ist wohl davon auszugehen, dass alleine der immaterielle Geschäftswert resultierend aus den Markenrechten im Haarpflegebereich innerhalb der Gruppe höher liegen als die derzeitige Börsensituation.

      Auch der weitere Beteiligungsbereich mit der 20% Beteiligung an Voigtländer GmbH ist aus meiner Sicht ein tolles Asset. Habe hier mal ein wenig recherchiert, tolle Produkte im Wasserbereich / Trinkwasseraufbereitung. Denn: Wir haben 8% des Wassers auf Erden als trinkbar einzustufen bei einer ständig wachsenden Weltbevölkerung. Da der Anteil von 8% eher kleiner denn größer wird und die Weltbevölkerung weiter wächst ein steigendes Marktsegment mit sehr hohem Potential.

      Insofern ist die HV sicherlich von hohem Interesse und es wird sicherlich auch einiges zur Sprache kommen dort.
      Avatar
      schrieb am 27.05.12 17:54:35
      Beitrag Nr. 220 ()
      Gerade bin ich auf diesen Thread gestoßen.
      Wusste gar nicht, das die Firma noch existiert.
      Denn die hatten damals schon Probleme, zu der Zeit aus der ich jetzt eine kleine Geschichte erzähle.

      Als vor ziemlich genau dreißig Jahren AIDS aufkam, und es sinnvoll erschien die FREIE LIEBE durch Kondome abzusichern, verhielt sich der Kurs der Aktie äußerst erektil.
      Der damalige Vorstandsvorsitzende informierte daraufhin: „Die kleinsten Gummimanschetten die wir herstellen haben einen Durchmesser von etwa einem Meter und sind an beiden Seiten offen.“ ;)
      Avatar
      schrieb am 29.06.12 13:21:03
      Beitrag Nr. 221 ()
      Moin,

      Kurs steigt, was ist los ??

      Was man so hört, neuer kaufmännischer Leiter scheint seinen Job zu verstehen und an der fristgerechten HV für 2011 wird festgehalten. Vogtländer ist nicht mehr im Konzern und wird rückabgewickelt oder wie oder was ???
      Avatar
      schrieb am 29.06.12 16:21:13
      Beitrag Nr. 222 ()
      Habe ich anders gehört und verstanden. Die Voigtländer Beteiligung ist ein Asset wohl zu einem guten Preis erworben. Anscheinend höhere Werthaltigkeit als bezahlt, eine Verwertung ist wohl angedacht. Werden es sehen, ob HV 2011 noch im August stattfindet. So wie gesagt wurde sind Zahlen ja wohl jetzt in Prüfung nachdem WP bestellt wurde. Denke Potential ist da, der Strategiewechsel back to the roots ist auch richtig, die im Zuge der Unternehmenskäufe gezeigte Diversifikation soll bereinigt werden. Anscheinend eine Beteiligung bereits kurz vor der Veräusserung, was wohl Liquidität bringen würde. Wäre aus meiner Sicht ein Nachkauf wert.
      Avatar
      schrieb am 28.07.12 08:08:58
      Beitrag Nr. 223 ()
      New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie AG
      Lüneburg
      Wertpapierkenn-Nr.: 676550
      ISIN: DE0006765506
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG


      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

      ordentlichen Hauptversammlung
      am Dienstag, den 04.09.2012, Beginn: 11:00 Uhr
      in unseren Geschäftsräumen in der Otto-Brenner-Str. 17 in 21337 Lüneburg ein.

      Tagesordnung:
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates

      2. Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates

      3. Verwendung des Bilanzverlustes 2011


      Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 804.621,99 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

      4. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92.1

      5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

      6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. Herr Jürgen Ragaller war bis 17. September 2011 im Amt. Mit Datum zum 20. September 2011 wurde Herr Ravi Chidambaram zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.

      7. Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes


      Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Ravi Chidambaram hat mit Schreiben vom 26.06.2012 sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der Hauptversammlung vom 25.06.2012, niedergelegt. Daher schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat Herrn Siegfried Deckert, Kaufmann, Lüneburg als neues Mitglied vor.

      8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ifact WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aschauer Straße 30, 81549 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

      Ausgelegte Unterlagen
      • Der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats

      • der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats


      können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

      Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg
      eingesehen werden.

      Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
      Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachweisen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 28. August 2012, 24:00 Uhr (MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de
      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 14. August 2012, 0:00 Uhr (MEZ) beziehen.

      Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen ( § 126b BGB).

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.

      Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts.

      Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

      Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung
      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv2011@nyhag.de zu übermitteln.

      Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

      Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
      Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
      Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss (uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist – somit) bis spätestens zum 04. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zugegangen sein.

      Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

      Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

      Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist,) also bis spätestens zum 20. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
      Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten. Zulässige Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 04. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de.

      Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
      Die Veröffentlichungen und Erläuterungen gemäß § 124a AktG sind unter der Internet-Adresse www.nyhag.de zugänglich.

      Abstimmungsergebnisse
      Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internet Adresse der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht.

      Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 8.555.687,46 und ist eingeteilt in 7.997.914 auf den Inhaber lautende und teilnahme- und stimmberechtigte Stück-Aktien. Jede teilnahmeberechtigte Stück-Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung und Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 7.997.914. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.



      Lüneburg, im Juli 2012

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.12 16:07:58
      Beitrag Nr. 224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.433.553 von pjone am 28.07.12 08:08:58Mo, 30.07.1215:36
      DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: VERLUSTANZEIGE GEM §92 Abs. 1 AktG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: VERLUSTANZEIGE GEM §92 Abs. 1 AktG

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung

      30.07.2012 15:36

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Vorstand teilt mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB
      für das Geschäftsjahr 2011 ein Verlust von mehr als Hälfte des
      Grundkapitals eingetreten ist. Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß 92
      Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird mit der am 27.07.2012
      einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 2011 am 04. September 2012
      verbunden.

      Organisatorische und personelle Veränderungen im Rahmen einer
      Umstrukturierung haben im NYH Konzern dazu geführt, dass die
      Einzelabschlüsse 2010 & 2011 sowie die Konzernabschlüsse 2009-2011 im
      ersten Halbjahr 2012 erstellt werden konnten. 2009/2010 wurde in der
      Hauptversammlung am 25.06.2012 vorgelegt, 2011 wird der Hauptversammlung am
      04.09.2012 präsentiert. Bis Mitte August 2012 werden zudem die
      Halbjahreszahlen veröffentlicht.

      Der NYH Konzern hat im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen neben dem
      Start eines Kostensenkungsprogramms die notwendigen Schritte in die Wege
      geleitet, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Ergänzt durch neue
      Produkte im Haarpflege und Hartgummibereich geht der Vorstand davon aus,
      bereits im Jahre 2012 ein ausgeglichenes Ergebnis zu präsentieren und in
      den Folgejahren erstmalig wieder Gewinne auszuweisen. Das erste Halbjahr
      2012 bestätigt diese Annahme und ist ein weiteres Indiz für den Turnaround.

      Lüneburg, den 30. Juli 2012

      Der Vorstand


      30.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
      Internet: http://www.nyh.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 02:17:48
      Beitrag Nr. 225 ()
      Da wurden Verluste produziert, die in den Zwischenmeldungen nie erwähnt wurden.
      Beim Jahresabschluss mit Wirtschaftsprüfer herrschen andere Gesetze, als in Zwischenmitteilungen......
      Wahrscheinlich hängen die Verluste mit den „Neuerwerbungen“ des letzten Jahres zusammen, die jetzt wieder abgestoßen werden sollen oder wurden. Denn operativ war man ja bei mindestens einer schwarzen Null.

      Hätte man sich gleich auf das Kerngeschäft besonnen, wären die Verluste wahrscheinlich erspart geblieben. Aber vielleicht wollte man genau das nicht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 02:49:31
      Beitrag Nr. 226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.447.701 von sweetinvestments am 02.08.12 02:17:48achja, wenn man sich jetzt die Bilanz betrachtet, dann sieht man eine ausgeblutete Gesellschaft. Hier geht nicht mehr viel. Das Eigenkapital im Konzern steht noch bei 340 TEUR, wohlwollend.

      Unter Ansetzung der Verpflichtungen und Verbindlichkeiten kann hier mal schnell die Insolvenz ins Hause stehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 03:12:39
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.447.703 von sweetinvestments am 02.08.12 02:49:31Menzel näht alles auf Kante.

      Und ein Teil der Umsätze läuft gar nicht mehr über die NYG, sondern ist bereits ausgegliedert, dieses Geschäft machen andere wohl über die Lizenzen, wie man aus den Abschlussunterlagen erlesen kann.
      Auch danach sollte man mal auf der nächsten HV fragen.

      Es scheint bereits alles verraten und verkauft.

      Alles was jetzt über 50 cent notiert, ist träumerei.

      Alles was darunter noch notiert, ist Hoffnung.

      Hoffnung in eine Firma, die noch Jahre mit der Insolvenz kämpfen und unter der hohen Verschuldung stöhnen wird.
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 03:18:43
      Beitrag Nr. 228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.447.703 von sweetinvestments am 02.08.12 02:49:31bin mal gespannt, wie lange das Menzel noch durchsteht.
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 22:59:12
      Beitrag Nr. 229 ()
      Harte Sprüche sweetinvestments aber nicht nachvollziehbar, denn wenn ich auf der HV aufgepasst habe, dann gehört der ausgelagerte Teil noch zur Gruppe über eine Zwischenholding. Siehe auch Konzernbericht 2010, die Umsätze des Haarpflegebereichs laufen immer noch über die NYH AG, die das komplette Business abwickelt, bei der Hercules Sägemann verbleiben nur ein License Fee Anteil. Insofern wohl der falsche Ansatz.

      Auch sprach man in der HV 2010 von einem eingeschlagenen Konsolidierungskurs sprich der Konzentration auf das Kerngeschäft. Bemerkenswert für mich auch, dass in so kurzer Zeit die Gesellschaft es geschafft hat, die Defizite in der Erstellung der Jahresabschlüsse abzubauen und mit dem 4.9. als Termin HV für 2011 nun fast den gesetzlichen Vorschriften entspricht (31.8.2012. Das erscheint mir persönlich bemerkenswert und hier hat der Vorstand wohl den richtigen Hebel angesetzt.

      Schauen wir mal, wann die Veröffentlichung der Halbjahreszahlen erscheint, dass sollte wohl bis Ende August 2012 erfolgt sein. Dann sieht man wohl mehr und wenn auch hier "Normalität" sprich pünktliche Veröffentlichung erfolgt, dann kann man schon von Nachhaltigkeit sprechen.

      Die Konzentration auf das Kerngeschäft wird sicherlich zu Umsatzzuwächsen führen, das Ergebnis verbessern etc. In Verbindung mit der neu erscheinenden Ordnung im Verwaltungsbereich wohl der richtige Weg, der früher oder später auch zu Kurssteigerunne führen wird. Der Zeitpunkt zum NAchkaufen ist günstig, vor kurzem scheint auch ein größeres Paket über die Börse gegangen zu sein.
      Avatar
      schrieb am 08.08.12 08:14:31
      Beitrag Nr. 230 ()
      Na, nun haben wir es ja endlich geschafft, der Laden ist Pleite.

      Mir ist auch nicht ganz klar, warum das hier alles so schief läuft. War der Menzel damals nur wegen seines Boxstalles, den er in Harburg aufbauen wollte, in NYHG eingestiegen, so ist mir jetzt nicht ganz klar, wie er da großartig Geld aus der Gesellschaft für sich rausziehen kann. Da ist ja kaum etwas.;)

      Vermutlich sollte man mal eine Sonderprüfung machen, denn der Kauf von Vogtländer, einer Gesellschaft mit kaum Umsatz, der Erwerb eines Aktienmantels, um diese Gesellschaft dort einzubringen, macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Auch würde mich mal interessieren, wie die Arbeitnehmervertreter im AR zu den Dingen standen. Denn die von Menezl eingesetze Bagage der Aktionäre, ist ja hinreichend mit ihm verstrickt.
      Allen vorran "hat mall einer einen AR-Posten für mich" - Günther. Der schlappe Hut bettelt ja lieber bei Freenet rum, anstatt sich um die Belange der eigenen Gesellschaft zu kümmern. Rechtskräftig verurteilt im Fall Beuttenmüller! Nun gut, der Friedmann hat ja auch wieder eine Sendung im TV.:laugh:
      Aus der Welt aus dem Jahre 2000:
      Es geht um Untreue und Anlagebetrug in Millionenhöhe: Seit gestern muss sich der Hamburger Firmengründer Rüdiger Beuttenmüller (33) zusammen mit dem Mitangeklagten Bernd Günther (62) vor dem Landgericht verantworten. Die beiden Unternehmer werden beschuldigt, im März 2000 durch den vorgetäuschten Verkauf von Aktien aus dem Besitz der Beuttenmüller Wertpapieranlagen Verwaltungs AG die Jahresbilanz des Unternehmens frisiert zu haben. Im Jahresabschlussbericht 1999 wurde so ein Gewinn von damals fast 600 000 Mark angegeben. Tatsächlich hätte aber ein Verlust in Höhe von 1 906 000 Mark ausgewiesen werden müssen, so die Anklage. Im Herbst 2002 sollen die Angeklagten mit den gefälschten Bilanzen Investoren angeworben haben. Darüber hinaus soll Beuttenmüller über drei Millionen Mark veruntreut haben. Beuttenmüller räumte die Bilanzfälschung ein, er habe jedoch nicht die Anleger prellen, sondern die AG für den geplanten Börsengang gut dastehen lassen wollen. Ein Urteil wird Mitte Juni erwartet.

      Da hat sich der Menzel schon den richtigen Berater geholt.:)

      Und womit er sich so beschäftigt, hier ein Gerichtsbericht:
      http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=29.06.2012_-_Fu…

      Steht ziemlich in der Mitte, bei Marseille Kliniken AG.


      Tja, bleibt wohl nur die Frage, wo hat der Menzel eine Geldquelle im Unternehmen ausgemacht und kann da noch Kohle zu sich rüberschieben?

      Wenn ich da Mitarbeiter wäre und mein Gehalt käme nur einen Tag zu spät aufs Konto, würd ich sofort Insolvenzantrag stellen. Das schlimmste was hier passieren kann ist, dasr der Rechel hier noch irgendwas rumzaubert, als Profi in Sachen Insolvenzrecht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 20:39:36
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.468.541 von Berni911 am 08.08.12 08:14:31:cry:NICHTS NEUES,IMMER PLEITE:ABER STARK WIE NIE:mad::mad::mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 09:02:43
      Beitrag Nr. 232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.493.408 von hirsch63 am 14.08.12 20:39:36Mich würde interessieren, ob man ein HV Einladung eigentlich im Aufsichtsrat bespricht, ob der Vorstand diese dem AR vorlegt oder dieser das auch nur aus der Zeitung erfährt.
      Erstaunlich ist hierbei, dass in der Einladung vom 27.07. bereits §92 erwähnt wird, am 30.07. aber erst die Meldung kam. Ich werde mal eine Anfrage an den Hamburger Börsenrat stellen.
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 16:17:22
      Beitrag Nr. 233 ()
      Nachricht vom 06.12.2012 | 09:28
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e):
      Umsatzentwicklung

      06.12.2012 09:28

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Wertpapierkennummer 676550

      ISIN DE0006765506

      ad hoc Mitteilung

      Der bisherige stellvertretende Aufsichtsvorsitzende der New York Hamburger
      Gummi Waaren Compagnie AG hat sein Aufsichtsratsmandat aus beruflichen
      Gründen niedergelegt. Als Ersatz hierfür wird auf gerichtlichem Wege Herr
      Jürgen Ragaller, Vorstand der JR HOLDING AG, bestellt. Herrn Ragaller ist
      der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG aus einem vormaligen AR
      Mandat noch bestens bekannt.

      Gleichzeit teilt die Gesellschaft mit, dass das Geschäftsjahr 2012 mit
      einem deutlich besseren Ergebnis als in den Vorjahren abschließen wird. Bis
      Ende Oktober 2012 konnte ein Umsatz von Euro 12,95 Mio erzielt werden bei
      einem leicht negativen Ergebnis unter Berücksichtigung aller notwendiger
      Abgrenzungen und Abschreibungen von TEUR 99. Dabei ist berücksichtigen, da
      ca. TEUR 70 nicht die Periode 2012 betreffen. Der Umsatz ist zwar um Euro
      1,3 Mio zurück gegangen, allerdings resultiert dieses Umsatzrückgang
      daraus, dass sowohl Margen schwache als auch defizitäre Umsätze nicht mehr
      abgewickelt wurden. Dabei handelt es sich um produktionsunabhängigen
      Umsatz. Bis zum Jahresende wird ein Umsatz von ca. Euro 15,75 Mio erzielt
      werden.

      Die Planungen 2013 sehen bei einem Umsatz von Euro 17,5 Mio erstmalig einen
      Überschussausweis vor. Das neue Produkt der NYH AG ist auf dem Kanadischen
      und Nordamerikanischen Markt sehr gut angenommen worden, derzeit wird die
      Penetrierung des deutschen Marktes sowie der Nachbarländer Deutschlands
      vorbereitet. Dieser Bereich sollte in 2013 knapp 10% des geplanten
      Umsatzvolumens ausmachen. Auch im Bereich der Haarpflegeprodukte konnten
      neue Produkte fertig gestellt werden, die nun auf dem Markt eingeführt
      werden. Es handelt sich dabei um mehrere Bürstenmodelle, die von der
      Fachkundschaft bei den ersten Tests sehr gut angenommen wurden.

      Lüneburg, im November 2012

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Der Vorstand

      Bernd Menzel


      06.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
      Internet: http://www.nyh.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 19.03.13 12:00:14
      Beitrag Nr. 234 ()
      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)



      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      19.03.2013 11:46

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      --------------------------------------------------------------------------------



      Herr Wolfgang Kreuzer, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.03.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland ISIN: DE0006765506, WKN: 676550 am 15.03.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,13% (das entspricht 250000 Stimmrechten) betragen hat.

      19.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      --------------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Str. 17 21337 Lüneburg Deutschland Internet: http://www.nyh.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      --------------------------------------------------------------------------------


      ISIN DE0006765506

      AXC0138 2013-03-19/11:46

      © 2013 dpa-AFX

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-03/26288555…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.03.13 15:25:45
      Beitrag Nr. 235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.270.593 von pjone am 19.03.13 12:00:14Fr, 22.03.1313:44
      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      22.03.2013 13:44

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Korrektur einer Veröffentlichung vom 19.03.2013
      Herr Wolfgang Kreuzer, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      15.03.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der New-York
      Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland
      ISIN:DE0006765506, WKN: 676550 am 12.03.2013 die Schwelle von 3% der
      Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,51% (das entspricht
      280360 Stimmrechten) betragen hat.



      22.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Internet: http://www.nyh.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 19.05.13 07:01:06
      Beitrag Nr. 236 ()
      Der Q1/2013 Bericht ist da.
      Neu aktiviert sind "Selbst geschaffene Vermögenswerte" 153.420,00 :eek:

      Zitat: "Voraussetzung für die Erreichung der Planziele ist die Sicherstellung :rolleyes: und stetige
      Verbesserung der Liquiditätssituation"

      Wurde die Flavus Börsennotiz eigentlich eingestellt? :confused:
      Der Verkauf scheint sich auch hinzuziehen.....

      Wikipedia:
      Flavus (lateinisch „der Blonde“) war ein germanischer Fürstensohn in römischen Diensten. Aus dem berühmten Streitgespräch mit Arminius am Weserübergang im Jahre 16 n. Chr. ist bekannt, dass Flavus im Kampf für Rom ein Auge verloren hatte. :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.06.13 08:53:27
      Beitrag Nr. 237 ()
      DGAP-HV: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft /
      Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft:
      Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2013 in
      Tagungsraum Bernstein des Hotel Bergström, Bei der Lüner Mühle, 21335
      Lüneburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-06/27059590…
      Avatar
      schrieb am 10.06.13 10:47:52
      Beitrag Nr. 238 ()
      Auszüge aus dem Jahresabschluss 2012:


      Der Konzern NYH AG weist zum 31. Dezember 2012 ein Eigenkapital ohne Minderheiten in Höhe von TEUR -937 aus.

      Für das Geschäftsjahr 2012 ergibt sich nach Steuern ein Konzernjahresergebnis in Höhe von TEUR -720 (Vorjahr: TEUR -418).

      Die Liquiditätssituation der NYH AG ist aufgrund der nicht erreichten Ursprungsplanung des neuen Standorts nach wie vor angespannt

      8.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
      Für die in 2012 fälligen und nicht gezahlten Tilgungsbeträge (TEUR 540) für zwei Darlehen bei der
      Sparkasse Lüneburg wurde in 2012 ein Stundungsantrag gestellt.
      Mit Schreiben vom 14. Januar 2013 hat die Sparkasse Lüneburg dieser Stundung (Stundung der
      vertraglich vereinbarten Tilgungen in 2012 in Höhe von TEUR 328 sowie Stundung der vertraglich
      vereinbarten Sondertilgungen in Höhe von TEUR 212) zugestimmt.

      Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze
      New York Hamburger Environment AG in Höhe von TEUR 478,5 sowie auf die
      Beteiligung evert-druck medienservice GmbH in Höhe von TEUR 50 vorgenommen.

      Die Vorstandsbezüge beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt TEUR 134.
      Avatar
      schrieb am 10.06.13 11:03:49
      Beitrag Nr. 239 ()
      Da wird das Geld mit NYHE AG (ehemals Flavus AG) verdaddelt und auf der anderen Seite nicht die Tilgungen bei der Bank geleistet.

      Wer sind eigentlich die ehemaligen Flavus-Eigentümer, bei denen das Geld für den Kauf gelandet ist?
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 16:40:14
      Beitrag Nr. 240 ()
      :mad::O:mad::mad:
      HV vom 17.07.2013: Ein Trauerspiel!!
      Eine sozialistisch anmutende Abstimmungsquote hat zwar die NYHAG TOP
      bejaht (das liegt natürlich auch an der seit wenigen Jahren angewandten
      Methode z.B. wer nicht abstimmt, wird als Ja-Stimme behandelt),aber ein
      Kleinaktionär hat neben der noch eher zurückhaltenden kritischen Ausführungen des DSW-Vertreters ordentlich vom Leder gezogen.

      Alleinvorstand Bernd Ingo Menzel fühlte sich zwar erneut von diesem Aktionär "unter der Gürtellinie" getroffen, aber es waren schlicht ""Tritte auf die Füße" bzw. "Tritte gegen das Schienbein".

      Die katastrophalen Unternehmenszahlen wurden zwar nicht vom zuständig vermutlich wirtschaftlich verbal unterentwickelten Vorstand (Sparkassenfachwirt):mad: vorgetragen, sondern von Ronald Wittkopf.:)

      FAZIT: Kapital fast auf 0:mad: Beschlossene Kapitalerhöhung mittels Wandelschuldverschreibungen mit offener Ausstattung :mad::mad::mad::mad::mad:

      Ob ausgeschiedenes AR-Mitglied Dr. Rechel (Fachanwalt für Insolvenzrecht)
      sich rechtzeitig "aus dem Staube machen wollte (Insolvenzverschleppung?)" oder wegen "Arbeitsüberlastung (wo gibt es denn sowas?)" sei dahin gestellt.

      Übrigens: Bernd Ingo Menzels "Pleitespuren" sind im Internet mit etwas Recherche leicht nachprüfbar.

      Die Mitarbeiter der NYHAG sind neben einigen Aktionären (vermittelt durch die Menzel Vermögensverwaltung in Liquidation) ganz stark Betroffene.

      Nach der "Lohnerhöhung" für den Vorstand Bernd Ingo Menzel von T€ 40 auf
      T€ 120 und der undifferenzierten Einkommensverzichte der NYHAG-
      Arbeitnehmer scheint die Ausplünderung des Unternehmens vorgegeben!

      Die Lüneburger Presse, vielleicht persönlich verwoben mit Wirtschaftsförderungs-Institutionen hält sich mit sachlich beurteilenden
      Artikeln bemerkenswert zurück!


















      erlastung
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 19:39:18
      Beitrag Nr. 241 ()
      New-York Hamburger Gummi-Waaren C. AG – Aktie ist nicht bewertbar

      Eine Fundamentalanalyse zu Small- und Mid-Cap Werten die in den vergangenen Monaten eine Neuausrichtung veranlagt haben kann - eloquent geführt – spannende Investitionsmöglichkeiten aufzeigen.
      In meiner Fokussierung stand in der vergangenen Woche ein Nebenwert aus Hamburg, die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, ISIN DE0006765506, Gründung 1871, mit Sitz in Lüneburg, Leitung Bernd Menzel und der Website http://www.nyh.de/

      Eine Fundamentalanalyse zur New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG ist jedoch derzeit nicht möglich da keine aktuellen Zahlen oder Unternehmensnachrichten zur Verfügung stehen. In einem Unternehmen mit mehr als einhundert Mitarbeitern sollte es möglich sein zumindest einen Mitarbeiter mit der Erstellung und Verbreitung von aktuellen Unternehmenszahlen zu beauftragen und aktuelle Unternehmensinformationen zu veröffentlichen. Im Fall der New-York Hamburger stammt die letzte Veröffentlichung (http://www.nyh.de/ir/mitteilungen.php) vom 06.12.2012 (Veränderung Aufsichtsrat/Umsatzentwicklung). Somit gab es seit 10 Monaten keine neue Mitteilung. Neben einer bis dato so nicht gesehenen Korrektur an Veröffentlichungen konnte ich keine aktuellen Zahlen recherchieren. Das Unternehmen ist mir suspekt.

      Barinvest
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 20:27:36
      Beitrag Nr. 242 ()
      Häh?

      aktuelle Zahlen findet man hier:

      http://nyhag.de/ir/fb.php
      Avatar
      schrieb am 11.02.14 15:48:35
      Beitrag Nr. 243 ()
      Nachricht vom 11.02.2014 | 11:38
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG closed Einkaufsfinanzierung über Euro 1.500.000,00


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e):
      Marktbericht/Vorläufiges Ergebnis

      11.02.2014 11:38

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat das Geschäftsjahr 2013
      erfolgreich abgeschlossen. Erstmalig konnte im Rahmen der vorläufigen
      Zahlen bei in etwa gleichbleibendem Umsatz ein Jahresüberschuss von TEUR
      118 ausgewiesen werden. Der guten Ordnung halber wird nochmals darauf
      hingewiesen, dass es sich um vorläufige Zahlen vor Prüfung durch die
      Wirtschaftsprüfer und Feststellung durch den Aufsichtsrat handelt.

      Am 07.02.2014 konnte eine mehrjährige Einkaufsfinanzierung in Höhe von Euro
      1.500.000,00 zu guten Konditionen abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser
      Finanzierungshilfe hat die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG nun
      mehr die Möglichkeit in allen Sparten ihre Produkte kontinuierlich zu
      vertreiben und entsprechende Umsatzzuwächse zu erzielen. Neben dem
      Haarpflegeproduktbereich, bei dem naturgemäß eine starke Kundennachfrage
      vorhanden ist, konnten auch im Industrieprojektbereich (vor allem
      Automotive) sehr interessante Projektmöglichkeiten akquiriert werden.

      Die vorhandenen Marktansätze werden durch entsprechende Marketingmaßnahmen
      und Vertriebskampagnen sowie im Haarpflegeproduktbereich in den letzten
      Monaten entwickelte, neue innovative Bürstenprodukte unterstützt und
      weiterentwickelt.

      Bernd Menzel, Alleinvorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      AG: 'Nachdem wir in den letzten Jahren unsere Ertragssituation jährlich
      verbessern konnten, haben wir nun mehr mit dem Abschluss der
      Einkaufsfinanzierung die Basis für Umsatz- und Geschäftsausweitungen für
      die Folgejahre nachhaltig stärken können.'


      11.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Telefon: +49(04131) 2244-104
      Fax: +49(04131) 2244-105
      E-Mail: info@nyhag.de
      Internet: http://www.nyh.de
      ISIN: DE0006765506
      WKN: 676550
      Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Frankfurt in Open Market

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.14 01:02:38
      Beitrag Nr. 244 ()
      56 IN 4/14 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Patrio Plus AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 203407), vertr. d.: Ronald Wittkopf, Murnau, (Vorstand) ist am 03.02.2014 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Schreiber, Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg, Tel.: 004131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de, Internet: www.kanzlei-sbl.de bestellt worden.
      Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden.
      Amtsgericht Lüneburg, 03.02.2014
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.14 01:14:13
      Beitrag Nr. 245 ()
      Ist Flavus schon verkauft worden?
      War ein Fehlkauf, der wahrscheinlich die Aktionäre viel Geld kostet.
      Wer verdient eigentlich daran?

      Wie werden eigentlich die sonstigen Verbindlichkeiten über 2,5 Mio. EUR bei Hercules Sägemann GmbH verzinst und wer ist der Darlehensgeber?

      Kann da jemand Antworten geben?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.02.14 01:31:31
      Beitrag Nr. 246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.424.572 von Muckelius am 11.02.14 15:48:35Bisher hat man sich ohne Linien beim Einkauf durchgemogelt.

      Hier haben die Lieferanten o.a. wohl eine Kreditlinie gegeben, was normalerweise üblich ist.

      Muss man so etwas per Ad-hoc melden :confused:

      Die "guten Konditionen" werden auch nicht genannt. :rolleyes:

      Übrigens lagen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lt. letztem Jahresabschluss bei ca. 2,6 Mio. EUR.

      Ob da die 1,5 Mio. Linie reicht :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 19:40:07
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.465.501 von sweetinvestments am 17.02.14 01:02:38Da hat man ja grade noch die Aktien gerettet und an Birthe verschachert. Bin gespannt, ob da eine Insolvenzverschleppung vorliegt, dann könnte der Menzel ja noch in Bau gehen. Flavus und Tacitus könnten ja auch schon pleite sein. Zahlen liegen nicht vor !!!
      Avatar
      schrieb am 19.03.14 17:47:27
      Beitrag Nr. 248 ()
      von gestern:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      18.03.2014 15:37

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Frau Birthe Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      18.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland am 07.03.2014 die Schwelle
      von 15% und 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 23,88%
      (das entspricht 1909892 Stimmrechten) betragen hat.



      18.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Internet: http://www.nyh.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.03.14 17:47:48
      Beitrag Nr. 249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.660.059 von Muckelius am 19.03.14 17:47:27
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      18.03.2014 15:41

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland hat uns
      gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
      an der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland
      am 07.03.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat
      und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.



      18.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Internet: http://www.nyh.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.03.14 16:25:27
      Beitrag Nr. 250 ()
      Nach Jahren strotzender AG-Berichte und 3 fetten letzten Jahren an "Vorstandslöhnen" für Menzel und Lüdemann hat man ganz schnell noch
      die Reißleine für eine Liquidation reißen können. In den Vorjahren
      wurden VVW-Anleger in NYHAG-Aktien gejagt, mit deren zusätzlichen Stimmrechten Menzel sich über seine zusätzlich in der Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH und Patrio Plus AG befindlichen Stimmrechte
      bei der NYHAG zumindest eine Anwesenheitsmehrheit in der HV zur Wahl eines Vorstandes sichern konnte.
      "
      Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft
      Hamburg
      Anschrift: Neuer Wall 54, 20354 Hamburg

      Durch Gesellschafterbeschluss vom 30.12.2011 ist die Gesellschaft aufgelöst worden. Gläubiger der Gesellschaft haben sich bei den Liquidatoren zu melden. Liquidatoren sind: Herr Reinhold Lüdemann, Uhlengrund 36, 21244 Buchholz, Herr Bernd Menzel, Buckhorn 51, 22359 Hamburg.

      Hamburg, 30.12.2011

      Die Liquidatoren" unveröffentlichter Zusatz; Menzel und Lüdemann

      Fortsetzung folgt!
      Avatar
      schrieb am 28.03.14 16:36:14
      Beitrag Nr. 251 ()
      Bernd Menzel - NYHAG Vorstand
      (vielleicht hat die Namensbezeichnung in der nachstehenden Firmenbezeichnung gestört):

      "Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 68656 Bekannt gemacht am: 01.10.2013 12:00 Uhr
      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
      Veränderungen
      30.09.2013
      Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft, Hamburg, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 20.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. (1) (Firma) beschlossen. Neue Firma: Nomerato Consulting AG i. L."

      Fortsetzung folgt.
      Avatar
      schrieb am 28.03.14 16:46:00
      Beitrag Nr. 252 ()
      Na ja, Birthe Menzel hat immerhin die NYHAG-Anteile außerbörslich
      erworben - damit bleiben die Stimmrechte in "Menzel-Obhut"! :

      "Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 68656 Bekannt gemacht am: 25.02.2014 12:00 Uhr
      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
      Veränderungen
      24.02.2014
      Nomerato Consulting AG i. L., Hamburg, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 7/14) vom 19.02.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst."

      Fortsetzung fölgt.
      Avatar
      schrieb am 28.03.14 18:28:12
      Beitrag Nr. 253 ()
      Hamburg, Neuer Wall 54, da war doch was?

      Richtig: Menzel's "Aktivitätsstudio"!

      Und jetzt? Ehemaliger Mitvorstand Lüdemann in der
      Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft domiziliert dort:


      "Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 126994 Bekannt gemacht am: 08.04.2013 12:00 Uhr
      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
      Neueintragungen
      05.04.2013
      RGL Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2001 mit Änderung vom 19.12.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Buchholz (bisher Amtsgericht Tostedt HRB 4887) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Neuer Wall 54, 20354 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung und Erhaltung von eigenen Vermögenswerten, soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lüdemann, Reinhold, Buchholz, *11.08.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen."
      Avatar
      schrieb am 28.03.14 18:47:16
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.660.065 von Muckelius am 19.03.14 17:47:48Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH

      ist im Unternehmensregister zuletzt mit einer Bilanz per 12/2008:mad::mad::mad:verteten! Und sie wurde noch vor der
      Bilanzveröffentlichung für 2007 veröffentlicht.

      Es stellt sich die Frage, ob die Stimmrechte der obigen Gesellschaft
      (an der New York-Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG)in den Jahren
      nach 2008 überhaupt noch wirksam Bernd Menzel zuzurechnen und von diesem wirksam vertreten werden konnten?

      Der aktuelle Erwerb der NYHAG-Aktien obiger Gesellschaft seitens Birthe Menzel lässt Spekulationen über Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH
      bzw. die Rolle Bernd Menzel's in dieser Gesellschaft aufkeimen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.14 19:13:26
      Beitrag Nr. 255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.465.509 von sweetinvestments am 17.02.14 01:14:13Hercules Sägemann

      als Lizenträger der wesentlichen
      NYHAG-Produkte hat "Stille" Gesellschafter", die nicht bekannt
      gegeben wurden. Vermutlich wird die "Stille Einlage" so verzinst, dass sie
      aus Lizenzabgaben der NYHAG auf den lizensierten Umsatz bedient werden kann.

      Aus so einer Konstruktion kann bei den "richtigen" stillen Gesellschaftern
      ein gutes Geschäft gemacht werden - so lange immer neues Kapital und
      Liquidität bei der NYHAG vorhanden ist. Und letztendlich könnte man die
      lizensierten Warenbestände im Falle eines Falles nicht ohne Zustimmung der "Stillen" verwerten. Kluge Planung!:mad::mad::mad:

      Mal sehen, welche Kapitalzuführungen jetzt erfolgen.

      Der vorletzte Kapitalerhöhungsanlauf wurde nicht umgesetzt, was angesichts angesichts des optimistischen Bernd Menzel nicht serständlich ist! War doch die Kapitalerhöhung (Kapital II) nur für Mitarbeiter und Führungspersonal vorgesehen. Da hätte man doch für € 1,06 pro Aktie seitens des Vorstandes mutig vorangehen können! Und die vorgesehene Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen(mit verwirrenden, allerdings letztlich "0-Bedingungen" für Anleger)gemäß letztem HV-Bschluss scheint voraussichtlich auch keine Liebhaber zu finden.:keks:
      Avatar
      schrieb am 22.04.14 12:40:08
      Beitrag Nr. 256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.465.509 von sweetinvestments am 17.02.14 01:14:13Flavus heißt jetzt New York Hamburger Environment AG. Die Börsennotiz ist
      eingestellt.:keks:
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 17:46:59
      Beitrag Nr. 257 ()
      Einzelabschluss 2013 ist online. JÜ von kanpp 22000 Euro...kann man wohl als "schwarze Null" bezeichnen...

      http://nyhag.de/ir/dl/EA2013.pdf
      Avatar
      schrieb am 01.05.14 14:22:47
      Beitrag Nr. 258 ()
      Vielleicht sollte man sich neben dem Jahresergebnis auch einmal andere Textstellen ansehen, die ein ganz anderes Bild zeichnen.



      Auf Grund der Liquiditätssituation wurden die Tilgungen für 2013 sowie das I. Quartal 2014 seitens der Sparkasse in einer Höhe von gesamt TEUR 546 :eek:gestundet. Beginnend zum 30. Juni 2014 sollen diese gestundeten Tilgungen bis Ende 2014 sukzessive aufgenommen werden.

      Die Liquiditätssituation der NYH AG ist trotz den vorstehend dargestellten Entwicklung insbesondere aufgrund der nicht erreichten Ursprungsplanung des neuen Standorts nach wie vor angespannt. Obwohl die Gesellschaft mittlerweile seit dem Geschäftsjahr 2012 aus operativem Geschäft einen positiven Cashflow erarbeitet, besteht derzeit noch ein sich zwar ständig reduzierender Verbindlichkeitenüberhang, der jedoch immer noch Einfluss auf die Materialbeschaffung hat. Durch die abgeschlossene Einkaufsfinanzierung kann daher noch nicht:eek: produktionsoptimal eingekauft und produziert werden.

      Lizenzaufwand Hercules Sägemann GmbH in Höhe von TEUR 317 (5% vom Umsatz Haarpflegeprodukte)

      Die NYH AG hat zur Sicherung des Anspruchs auf Zahlung der Beitragsrückstände gegenüber der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Heidelberg eine Eintragung einer Sicherungshypothek:eek: im Grundbuch von Lüneburg Blatt 35154 in Höhe von Euro 139.370,54 vorgenommen

      Basierend auf der zum Vorjahr gleichen Kostenstruktur verschlechterte sich das Betriebsergebnis (vor Steuern) in 2013 von TEUR 861 auf TEUR 632. Dies ist im Wesentlichen auf eine notwendig gewordene Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 276:cry: zurück zu führen.

      -----
      Was da wohl abgeschieben werden musste :confused:

      Daneben verschwinden im Einzelabschluss 500 TEUR Beteiligungen im Anlagevermögen im Vergleich zum Vorjahr, ohne Erklärung.

      Die Hercules Sägmann GmbH ist mittlerweile mit -613 TEUR überschuldet.

      Bei der NYH Environment AG ist das Eigenkapital bei -1 TEUR, also der gesamte Kaufpreis weg. Grundkapital 250 TEUR, Kaufpreis deutlich mehr. Tolle Investition. Was macht die Gesellschaft eigentlich? Kein Wort im Einzelabschluss.
      Avatar
      schrieb am 07.05.14 14:22:47
      Beitrag Nr. 259 ()
      Sehen ganz anständig aus die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren. Auch die Einkaufsfinanzierung könnte einen deutlichen Schub nach vorne bewirken. Die Stunde der Wahrheit wird wohl 2014 schlagen. Habe gehört, dass der kaufmännische Leiter seit April diesen Jahres nicht mehr da sein soll. Kann ich mir keinen Reim drauf machen, schien ja unter dem aufwärts zu gehen, regelmäßige Berichterstattung und so weiter. Jemand etwas darüber gehört?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 16:03:34
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.936.524 von hitman69 am 07.05.14 14:22:47von gestern:

      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      Mi, 14.05.14 14:36

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      14.05.2014 14:35

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Frau Birthe Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      14.05.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland am 07.03.2014 die Schwelle
      von 15%, 20% und 25% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag
      27,01% (das entspricht 2159892 Stimmrechten) betragen hat.
      3,13% der Stimmrechte (das entspricht 250000 Stimmrechten) sind Frau Menzel
      gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte
      werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an
      der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG jeweils 3 Prozent oder
      mehr beträgt: Leon Menzel.



      14.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Deutschland
      Internet: http://www.nyh.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 16:04:04
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.988.800 von Muckelius am 15.05.14 16:03:34von heute:

      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      Do, 15.05.14 14:50

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      15.05.2014 14:50

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Frau Birthe Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am
      15.05.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
      10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 09.01.2014 über Folgendes
      informiert:

      * Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

      * Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

      * Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
      Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.

      * Der Meldepflichtige strebt eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
      der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
      und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

      * Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um
      Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
      Stimmrechte aufgenommen hat.



      15.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
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      Internet: http://www.nyh.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 10:54:35
      Beitrag Nr. 262 ()
      Hochinteressant die Entwicklung der Gesellschaft. Quartalsergebnis ist nicht weiter verwunderlich bei eingeschränkter Liquidität, Einkaufsfinanzierung greift ja bekanntermaßen immer später bei Realisierung von Umsätzen aus den eingekauften Dingen. Interessant die anderen Ausführungen hier im Forum, das sind ja erschreckende News und schreien förmlich nach einer Sonderprüfung. Auch die Frage nach der nächsten HV ist ja offen, irgendetwas scheint da ja richtig schief zu laufen. Wird wohl eine interessante HV werden.
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 20:12:02
      Beitrag Nr. 263 ()
      Amtsgericht Lüneburg Aktenzeichen: HRB 201761 Bekannt gemacht am: 27.05.2014 19:01 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      27.05.2014


      HRB 201761:New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg.Prokura erloschen: Wittkopf, Ronald, Murnau, *28.11.1955.
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 11:12:38
      Beitrag Nr. 264 ()
      NYHAG Quartalsbericht I/2014

      Allein diese Passage aus dem Quartalsbericht eicht doch wohl?

      "Das Quartalsergebnis beträgt TEUR -546(Vorjahr: TEUR 99)."
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 11:16:52
      Beitrag Nr. 265 ()
      Bei NYHAG läuft nix schief - da ist Vieles geplant!

      Jede Zeitverzögerung bringt die möglichen Delinquenten näher an
      Verjährungsfristen!
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 12:20:07
      Beitrag Nr. 266 ()
      Wird anscheinend immer spannender! Kaum 6 Wochen nach Veröffentlichung der Zahlen für 2013 immer noch keine weiteren News. Das in Verbindung mit dem Ersten Quartal, der Trennung von der kfm. Leitung wie durch die Löschung der Einzelprokura nunmehr offiziell und nicht nur Gerüchteküche und einigen anderen Gerüchten in und um die NYHAG lassen ja einiges erwarten. Eine Hauptversammlung ist anscheinend auch nicht in Sicht. Aber Dein Satz Pedroselino mit den Verjährungsfristen verstehe ich nicht. Meinst Du straf- und / oder zivilrechtlich? Andererseits sind die Chancen in einer Firma, in der ein Unternehmenslenker von solcher "Qualität" gepaart mit wohl enger Freundschaft zum in die Jahre gekommenen AR Vorsitzenden über ca. 28% der Aktien verfügt nicht sehr groß irgendetwas auf die Füße zu stellen nicht unbedingt als hoch anzusehen. Mit diesen %% kann man viel umschiffen und evtl. der Firma dienlichen Vorschlägen Paroli bieten. Die Qualität der Arbeit des hier herrschenden Duos kann ja bereits an der Patrio Plus AG nachvollzogen werden, die ja wie aus den öffentlichen Registern nachvollziehbar Anfang des Jahres Insolvenz angemeldet hat, die ja nun tatsächlich auch eröffnet wurde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 13:22:28
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.107.530 von hitman69 am 05.06.14 12:20:07NYHAG-Beteiligung "Voigtlaender GmbH" ist pleite!

      Die € 500.000-Beteiligung ist futsch! (Fehlte ja auch schon unkommentiert in der NYHAG-Bilanz 12/2013). Ich kann mir gut vorstellen, dass der (vorl.) Insolvenzverwalter sein Augenmerk auch auf eine deliktische Haftung
      Beteiligter richten wird.

      "Geschäfts-Nr.: 9 IN 386/14 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Voigtlaender GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 2, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 89408), vertr. d.: Frank Voigtländer, Eulerweg 13, (Geschäftsführer) ist am 30.05.2014 um 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Kasinostraße 9, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-3968211, Fax: 06151-3968220 bestellt worden.

      Amtsgericht Darmstadt, 30.05.2014"
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 15:32:04
      Beitrag Nr. 268 ()
      Einstige NYHAG-Stimmrechte Bernd Menzel/Patrio Plus AG i.I. liegen nun bei Frau Birthe Menzel, so dass Stimmenthaltungen bei Vorstandsentlastung dafür wegfallen.
      Was ist eigentlich aus den "Menzel Vermögensverwaltung AG"-Stimmrechten geworden? Deren verwaltete Geldanleger wurden m.W. üppig mit NYHAG-Aktien
      vesorgt, die von der Vermögensverwaltung wohl auch stimmrechtsmäßig vertreten
      werden konnten. Nun - die Vermögensverwaltung ist nach Umtaufung in "Nomera...", und Ausscheiden von Mitvorstand Menzel inzwischen in Insolvenz.

      In Hamburg, Neuer Wall 54, hat sich eine neue Vermögensverwaltungs GmbH nach Umzug aus der Lüneburger Heide etabliert. Ohne Menzel als Geschäftsführer - aber als Geschäftsführer fungiert der ehemalige Mitvorstand der Menzel Vermögensverwaltung AG.
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 15:32:31
      Beitrag Nr. 269 ()
      Einstige NYHAG-Stimmrechte Bernd Menzel/Patrio Plus AG i.I. liegen nun bei Frau Birthe Menzel, so dass Stimmenthaltungen bei Vorstandsentlastung dafür wegfallen.
      Was ist eigentlich aus den "Menzel Vermögensverwaltung AG"-Stimmrechten geworden? Deren verwaltete Geldanleger wurden m.W. üppig mit NYHAG-Aktien
      vesorgt, die von der Vermögensverwaltung wohl auch stimmrechtsmäßig vertreten
      werden konnten. Nun - die Vermögensverwaltung ist nach Umtaufung in "Nomera...", und Ausscheiden von Mitvorstand Menzel inzwischen in Insolvenz.

      In Hamburg, Neuer Wall 54, hat sich eine neue Vermögensverwaltungs GmbH nach Umzug aus der Lüneburger Heide etabliert. Ohne Menzel als Geschäftsführer - aber als Geschäftsführer fungiert der ehemalige Mitvorstand der Menzel Vermögensverwaltung AG.
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 15:33:50
      Beitrag Nr. 270 ()
      Einstige NYHAG-Stimmrechte Bernd Menzel/Patrio Plus AG i.I. liegen nun bei Frau Birthe Menzel, so dass Stimmenthaltungen bei Vorstandsentlastung dafür wegfallen?
      Was ist eigentlich aus den "Menzel Vermögensverwaltung AG"-Stimmrechten geworden? Deren verwaltete Geldanleger wurden m.W. üppig mit NYHAG-Aktien
      vesorgt, die von der Vermögensverwaltung wohl auch stimmrechtsmäßig vertreten
      werden konnten. Nun - die Vermögensverwaltung ist nach Umtaufung in "Nomera...", und Ausscheiden von Mitvorstand Menzel inzwischen in Insolvenz.

      In Hamburg, Neuer Wall 54, hat sich eine neue Vermögensverwaltungs GmbH nach Umzug aus der Lüneburger Heide etabliert. Ohne Menzel als Geschäftsführer - aber als Geschäftsführer fungiert der ehemalige Mitvorstand der Menzel Vermögensverwaltung AG.
      Avatar
      schrieb am 07.06.14 14:30:11
      Beitrag Nr. 271 ()
      Es ist doch schön, dass nicht Jeder unter Gedächtnisschwund leidet!:

      Stimmrechte Leon Menzel:
      06.06.2014 10:41

      "Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Herr Leon Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.06.2014

      mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger

      Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland am 03.11.2010 die Schwelle

      von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,13% (das

      entspricht 250000 Stimmrechten) betragen hat."
      Avatar
      schrieb am 12.06.14 16:25:28
      Beitrag Nr. 272 ()
      Tja, eine Haftung als AR-Mitglied ohne D&O-Versicherung kann schon nachdenklich machen:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Personalie

      12.06.2014 15:56

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der bisherige stellvertretende Aufsichtsvorsitzende der New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie AG Herr Jürgen Ragaller hat am 23.05.2014 sein
      Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Bestellung eines neuen
      Aufsichtsratsmitgliedes wird in Kürze erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 10:21:33
      Beitrag Nr. 273 ()
      Langsam aber sicher stellt sich die Frage was treibt das Duo Bernd / Bernd! Nach dem Veröffentlichen von Zahlen zum 31.12.2013 mit einem Gewinn aber wohl vor Wertberichtigung der Voigtländer Pleite mit einem gut sechsstelligen Betrag, dem Weggang des kfm. Leiters nun der Rücktritt des stellvertretenden AR Vorsitzenden. Und das kurz von einer eigentlich in Kürze abzuhaltenden HV mit Präsentation des Jahresabschlusses lässt Böses ahnen. Da kann man ja gespannt sein, wann zu einer HV eingeladen wird und wie der Jahresabschluss mit Testat aussehen wird. Nach den Ergebnissen des ersten Quartals 14 - eine nachvollziehbare Erklärung fehlt ja auch hier für die ausgewiesenen Verluste - naht ja nun das zweite Quartal. Mal sehen, ob man sich gefangen hat oder aber weiter so vor sich hin gewerkelt wurde. Wenn denn jetzt stimmige Meldungen über die Beteiligung einzelner Personen vorliegen, verfügt ja Frau Menzel wohl über ca. 28% und kann somit alle Dinge gut heißen. Die Aktien stammen wohl alle aus den Firmen von Menzel respektive der Patrio Plus AG, die ja nun Anfang 2014 in Insolvenz ging. Da stellt sich die Frage was die anderen Aktionäre der Patrio Plus AG sagen - müssen sich doch vorkommen wie auf dem Verschiebebahnhof!
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 10:21:43
      Beitrag Nr. 274 ()
      Langsam aber sicher stellt sich die Frage was treibt das Duo Bernd / Bernd! Nach dem Veröffentlichen von Zahlen zum 31.12.2013 mit einem Gewinn aber wohl vor Wertberichtigung der Voigtländer Pleite mit einem gut sechsstelligen Betrag, dem Weggang des kfm. Leiters nun der Rücktritt des stellvertretenden AR Vorsitzenden. Und das kurz von einer eigentlich in Kürze abzuhaltenden HV mit Präsentation des Jahresabschlusses lässt Böses ahnen. Da kann man ja gespannt sein, wann zu einer HV eingeladen wird und wie der Jahresabschluss mit Testat aussehen wird. Nach den Ergebnissen des ersten Quartals 14 - eine nachvollziehbare Erklärung fehlt ja auch hier für die ausgewiesenen Verluste - naht ja nun das zweite Quartal. Mal sehen, ob man sich gefangen hat oder aber weiter so vor sich hin gewerkelt wurde. Wenn denn jetzt stimmige Meldungen über die Beteiligung einzelner Personen vorliegen, verfügt ja Frau Menzel wohl über ca. 28% und kann somit alle Dinge gut heißen. Die Aktien stammen wohl alle aus den Firmen von Menzel respektive der Patrio Plus AG, die ja nun Anfang 2014 in Insolvenz ging. Da stellt sich die Frage was die anderen Aktionäre der Patrio Plus AG sagen - müssen sich doch vorkommen wie auf dem Verschiebebahnhof!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 18:57:21
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.147.780 von hitman69 am 13.06.14 10:21:43Fakt ist: Der NYHAG geht das Geld aus!

      Wodurch?:

      Durch hohes Vorstandsgehalt mit zusätzlicher Vergütung nicht genommenen Urlaubs. Ob die Arbeitnehmer ebenfalls in solchen Genuss kommen?

      Durch nutzlose und wertlose, aber teure Firmenkäufe, wie Voigländer GmbH, Tacitus, Flavus (jetzt NYH Environment).

      Durch 5% Lizenzgebühr vom Umsatz der lizensierten Haapflegeprodukte an
      Hercules Sägemann, die den Kaupreis für die Lizenzen von Dritten finanziert
      bekam und dafür Zinsen zahlen muss, die keinen € für Hercules-Kapitalbildung
      übrig lässt.

      Durch teure Entwicklung einer Hartgummiurne, deren Absatz ohne ausreichende
      Markterkundung erfolgte, sonst wäre man nicht plötzlich über zu geringe
      Absatz-Preise überrascht.

      Ordnungsgelder BaFin für verspätete Meldungen und Bundesanzeiger für ständige
      Berichtigungen abgegebener Meldungen.

      Marktbedingte allgemeine Umsatzeinbußen aus verschiedenen Gründen.

      Gestundete Tilgungsrückstände bei der Sparkasse:
      Wird nicht gestundet, bleibt wahrscheinlich nur der Gang zum Insolvenzgericht.
      Das wird die Sparkasse wohl vermeiden - Hauptsache sie bekommt überhaupt mal
      was.

      Ecocity-Vergleich: Leicht reduzierte, aber weiterhin erhebliche Verbindlichkeit mit Ratenzahlungsvereinbarung. Pferdefuß: Bei Zahlungsverzug
      lebt die gesamte Forderung wieder auf.
      Da hat sich bei der Ersteinschätzung des Ecocity-Mahnbescheid-Risikos der seinerzeitige Rechtskundige, Insolvenzfachanwalt und stellv. AR-Miglied
      Dr. Hans-Peter Rechel. in der Beurteilung wohl erheblich "vergutachtet".

      Die Bewertung eines Warenlagers und ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist bei allen Firmen, insbesondere produzierenden, ebenfalls
      stets ein Diskussionsthema - bis zur Stunde der Wahrheit.

      Immerhin: Der Bilanzeid nach HGB "... nach bestem Wissen ..." wurde abgegeben.
      Aus dem HGB ergibt sich allerdings nicht, wie groß das Wissen sein muss!

      Frisches Kapital:

      Bernd Menzel hat leider versäumt, die von ihm stets hochgelobten und immer höheren erträumten Umsatzzuwächse zu nutzen. Die letzten Kapitalerhöhungen,
      zuletzt sogar noch eigens nur für das hart arbeitende Personal (dafür
      natürlich auch Lohnmäßigung erwartet) und die Offiziere des Konzerns reserviert, zu zeichnen. Selbst bei den beschlossenen Wandelschuldverschreibungen hat er nicht zugegriffen - obgleich die Ausgestaltung der WSV noch in Vorstandshand belassen wurde.

      Und nun kommt die neue Großaktionärin, so wie auf der NYHAG-Website nachzulesen, um Einfluss zu nehmen, mehr Anteile zu erwerben und Dividenden
      zu erwirtschaften. Das ist noch kein neues Kapital - nur eine familiäre
      Aktienbesitzumschichtung - erworben mit 100% Finanzierung.
      Bei Abstimmung zur Vorstandsentlastung wird nun keine Enthaltung der
      bisher vom Vorstand gehaltenen Aktien/Stimmrechten erforderlich.

      Ich bin nicht der Meinung, dass nur das DUO Bernd/Bernd im Spiel ist:
      Es handelt sich sehr wahrscheinlich um eine mehrspännige Konsortengemengelage.
      Avatar
      schrieb am 22.06.14 08:00:39
      Beitrag Nr. 276 ()
      Ist doch eine prima Konstellation: Alleinvorstands Frau hält ca. 28% aller Aktien, wie der Name Alleinvorstand schon sagt - es wird allein entschieden, der AR Vorsitzende deckelt sowieso alles. Ist ja nicht viel gegen einzuwenden, wenn man die restlichen 72% auch noch hätte und keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.

      Aber wie auch immer: bei all hier geäußerter Kritik darf man nicht vergessen, es wird von allen alles zugelassen was das Duo Bernd & Bernd so abliefert (Vorstand - AR - HV mit allen Möglichkeiten - Lieferanten - Investoren - Kreditgeber). Gegen Umsatzrückgänge soll es ein profanes Mittel geben habe ich mal gehört: Nennt sich Akquisition - gehören aber wohl außer Selbstherrlichkeit noch ein paar andere Dinge zu. Professionelles Arbeiten sieht wohl ein wenig anders aus.

      Bleibt also abzuwarten, wann die nächste Märchenstunde sprich HV stattfindet - vor allem ob überhaupt. Und wenn sie denn stattfindet, stellt jemand die richtigen Fragen oder wird nur rumgelärmt und nachher gehen alle wieder mit neuen Märchen versehen nach Hause.

      Vielleicht wäre eine Insolvenz der NYH AG sogar eine Chance. Dies würde allerdings einen vernünftigen Verwalter voraussetzen und bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung den Austausch von jetzigem Vorstand und AR Vorsitzendem! Aber die gehören wohl sowieso ausgetauscht, wenn die Firma überhaupt noch eine Chance haben will und die Informationen hier im Board denn einmal detaillierter hinterfragt würden.
      Avatar
      schrieb am 23.06.14 12:01:46
      Beitrag Nr. 277 ()
      Eine HV ist kein Strafgericht: Soll heißen, auf Aktionärsfragen kann der Vorstand antworten was er will - daher Märchenstunde.

      Insolvenz in Eigenverwaltung wäre schon ein denkbarer Weg, wenn tatsächlich eine personelle Umbesetzung sowie Schulden- und Kostenentlastung durchsetzbar wäre; bei Eigenverwaltung müssten alle Gläubiger freiwillig auf sehr viel verzichten - angesichts der ausgeräumten Kapitalien allderdings wenig wahrscheinlich. Da nützt auch ein guter Insolvenzverwalter nichts.

      Da Bernd Menzel nach Ausplünderung seiner bisher geleiteten Firmen in der Vergangenheit schon recht erfolgreich Entkapitalisierungen durchgeführt hat wird der Restkapitalbestand der NYHAG wohl in 2014 endgültig ausgenullt!

      Am längsten Hebel sitzen derzeit wahrscheinlich die Finanzgeber (stille Gesellschafter) in der Hercules Sägemann GmbH, die die Lizenzen für Haarpflegeprodukte hält und finanziert hat.

      Dritte werden der NYHAG unter Bernd Menzels Alleinherrschaft wohl kaum noch neue Mittel bereit stellen. Das zeigen auch die vergeblichen Versuche in der jüngsten Vergangenheit, mittels Kapitalerhöhung/Wandelschuldverschreibungen an frisches Kapital zu kommen.

      Ohne Bernd Menzel und in positiver Einschätzung des Kerngeschäftes mit den lizensierten Haarpflegeprodukten wäre ein Kapitalschnitt etwa 5-10:1 mit anschließender Bar-Kapitalerhöhung und mutigen Investoren denkbar (wie z.B. bei der Commerzbank). Eine Einbrinung von Sachkapital brächte hier garnichts.
      Mit so einer Lösung wäre theoretisch eine Kapitalerhöhung zu einem rechtlich erforderlichen Preis über € 1,00 pro Anteil möglich.

      Eine Nullnummer (Totalverlust) für die Aktionäre, aber Großchance für die Lizenzbesitzer wäre eine Insolvenz wegen Überschuldung:

      Ein gewiefter Insolvenzverwalter handelt mit den Gläubigern einen tragbaren Preis für Forderungsverzichte aus und die Lizenzbesitzer bezahlen mit einer
      Übernahmegesellschaft den für sie tragbaren Preis - oder verkaufen die Lizenzen weiter an Dritte, die diesen Weg gehen.

      Oder ein Großgläubiger wandelt seine Forderung in eine Kapitalbeteiligung um.
      Ein eher schwieriger Weg - aber auch denkbar.

      Bei jeglicher Lösung steht fest, dass noch viel Kapital "den Bach runter geht" und somit alle ungesichterten Gläubiger und Anteilseigner auf "Nulldiät"gesetzt werden. Die Höhe des personellen Abbaues ist nicht einschätzbar - aber sicherlich erheblich.

      Am Rande sei noch bemerkt, dass alle Handlungen, die Bernd Menzel als Vertreter der NYHAG tätigt, auch von dieser zu bezahlen sind (z.b. BaFin
      wg. Verstößen gegen AktG., WpHG usw./Verpflichtungen mit und ohne AR-Genehmigung), es sei denn es handelt sich um deliktische (strafbare) Handlungen und dies hoffe ich noch zu erleben!!!

      Vielleicht gibt es ja noch genügend "geprellte" Aktionäre, die seinerzeit von der Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft (heute "Nomerato Consulting AG" in Insolvenz) in NYHAG-Aktien gejagt wurden und beim Insolvenzverwalter der "Nomerato" ihre Verlustansprüche wegen Falschberatung anmelden sollten. Es sind ja nicht immer nur Banken, die "falsch" beraten!
      Avatar
      schrieb am 24.06.14 13:38:15
      Beitrag Nr. 278 ()
      Die nachstehende Ad Hoc Meldung vom 11.02.2014 (letzter Absatz) und der Geschäftsbericht für 2013 auf der NYHAG-Homepage (dort auch wg. Unterlassung von Informationen zur Ausbuchung der Voigtlaender-Beteiligung) sollten einmal unter dem Gesichtspunkt des § 263 StGB überprüft werden!:


      Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat das Geschäftsjahr 2013
      erfolgreich abgeschlossen. Erstmalig konnte im Rahmen der vorläufigen
      Zahlen bei in etwa gleichbleibendem Umsatz ein Jahresüberschuss von TEUR
      118 ausgewiesen werden. Der guten Ordnung halber wird nochmals darauf
      hingewiesen, dass es sich um vorläufige Zahlen vor Prüfung durch die
      Wirtschaftsprüfer und Feststellung durch den Aufsichtsrat handelt.

      Am 07.02.2014 konnte eine mehrjährige Einkaufsfinanzierung in Höhe von Euro
      1.500.000,00 zu guten Konditionen abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser
      Finanzierungshilfe hat die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG nun
      mehr die Möglichkeit in allen Sparten ihre Produkte kontinuierlich zu
      vertreiben und entsprechende Umsatzzuwächse zu erzielen. Neben dem
      Haarpflegeproduktbereich, bei dem naturgemäß eine starke Kundennachfrage
      vorhanden ist, konnten auch im Industrieprojektbereich (vor allem
      Automotive) sehr interessante Projektmöglichkeiten akquiriert werden.

      Bernd Menzel, Alleinvorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      AG: 'Nachdem wir in den letzten Jahren unsere Ertragssituation jährlich
      verbessern konnten, haben wir nun mehr mit dem Abschluss der
      Einkaufsfinanzierung die Basis für Umsatz- und Geschäftsausweitungen für
      die Folgejahre nachhaltig stärken können.'
      Avatar
      schrieb am 25.06.14 14:16:44
      Beitrag Nr. 279 ()
      Das sind ja sehr detaillierte Ausführungen. Ich persönlich glaube, dass bei Studium aller öffentlich zugänglichen Unterlagen sich ein hochinteressanter Fragenkatalog entwickeln lässt, der in der HV sicherlich kein Strafgericht darstellt, sondern wo sich die Antworten alleine aus den öffentlichen Unterlagen raus ergeben. Sollten da falsche Antworten gegeben werden, wäre das sicherlich ein interessanter Fall für die Staatsanwaltschaft wie wohl einiges mehr. Auf jeden Fall hat unser Aktienbesitz mit dem Vorstand in Kombination mit dem Aufsichtsrat keine Chance auf einen vernünftigen Fortbestand. Es wird wohl auch einen Grund geben, warum der stellvertretende AR Vorsitzende kurz vor einer eigentlich zu erwartenden HV geschehen ist und nicht zu der HV (was nach meiner Erfahrung die Regel ist).

      Im übrigen lässt sich die Firma sicherlich im Rahmen einer Insolvenz nach vorne bringen, denn nur dann kann ein vernünftiges Personalkonzept und Cost Cutting stattfinden. Wenn ich die Ausführungen der letzten Jahre auf den HV´s durch Menzel richtig deute und die Jahresabschlüsse bei der Marktsegmentierung richtig lese, dann kann man mit dem Produktbereich Haarpflege ergänzt um die Mundstücke wohl einen Kernumsatz von ca. 7,5 bis 9,0 Mio erzielen. Die Industriefertigung bei Daimler ist ja ein Shop in Shop System, inwieweit Stihl Ersatz gefunden werden konnte weiss wohl niemand so recht. Die Urne scheint es ja nicht gewesen zu sein.

      Aber wie das Ganze auch sei: Es gibt Strukturen: Vorstand - Aufsichtsrat - Hauptversammlung. Ergänzt um einen Betriebsrat, zwei AN Vertreter im Aufsichtsrat, Darlehensgeber, Lieferanten etc. Bis dato haben es alles zugelassen!
      Avatar
      schrieb am 29.06.14 22:50:05
      Beitrag Nr. 280 ()
      Also: Die Phantasievorstellungen des Herrn Bernd Menzel hinsichtlich Umsatz und Ertrag sind in seinen letzten "Prophetenjahren" in die Büx (Hose) gegangen!

      Die WP-Gesellschaft muss nur glauben, dass die vom Vorstand abgegebenen Erklärungen schlüssig sein können.

      Aber wir haben ja noch die BaFin - die veständlicherweise keine Rechtsauskünfte erteilt - aber sehr effektiv Ungereimtheiten nachgeht.

      Und so erwarten wir also eine interessante nächste HV oder auch eine aktualisierte Mitteilung der Großaktionärin Birthe Menzel, dass sie die
      erklärte Zuerwerbung von Aktien der NYHAG aussetzt oder streicht!
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 21:08:05
      Beitrag Nr. 281 ()
      Moin Jungs,

      eine Tatsache die Ihr vielleicht mal recherchieren solltet ist, wer den bei der Patrio Plus den Insolvenzantrag gestellt hat. Nach den uns vorliegenden Informationen, könnte diese Aktion, mit einem Vertrauensbruch zwischen B&B und der Person W liegen. Dieser folgte dann die nicht Vertragsverlängerung mit W !

      Warum gibt es noch keinen GB ? keine Zahlen ? irgendwie nix ????

      Hat B , B noch unter Kontrolle? Leistet B wirklich das, was B immer über ihn sagt? Wenn B keinen Abschluss gebacken bekommt(<<Ironie, Mein Bäcker^^)dann hatte vielleicht nur einer Ahnung davon, was in dem Laden wirklich läuft. Die Leistung des VV oder nur V, ist daher auf der HV zu hinterfragen!

      Wenn B aber über die Insolvenz von PP sauer war, die W eingeleitet hatte, vermutlich ohne Rücksprache mit B, dann wollte B wohl noch einige Sache dort erledigen, W aber vielleicht nicht der Insolvenzverschleppung Vorschub leisten und sich selbst schützen.

      Vielleicht sieht man dann B in einem ganz anderem Licht.

      Statt seinen Job zu machen, geht B lieber Solaranlagen auf Nachbardächer bauen, Entwässerungsanlagen für Flugzeuge entwickeln und Gefäße für den Tod unserer Gesellschaft konzipieren. Der Fisch stinkt vom Kopf.

      F.A.M.E. wird als Mantel wieder entdeckt, Teilnehmer eine gewisse Frau Beutenmüller, WCM wird wiederbelebt durch Herrn Ehlerding , einem Freund von B, der damals in einem Prozess um die Firma Beutenmüller verurteilt wurde.
      B hat also genug um die Ohren, somit kann er sich nicht um B kümmern.
      Rechne mit einem Rücktritt von B auf der nächsten HV, soweit diese überhaupt stattfindet.
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 11:44:26
      Beitrag Nr. 282 ()
      Sehr wahrscheinlich hat W. den Insolvenzantrag gestellt, da dieser die erforderlichen Unterlagen für das Insolvenzgericht aktuell parat hatte und
      sich nicht einer strafbaren Insolvenzverschleppung aussetzen wollte.

      Sehr wahrscheinlich war auch noch "einiges zu regeln".

      Falls die Übertragung der Patrio Plus-Anteile an der NYHAG auf Birthe Menzel
      vom Insolvenzverwalter erfolgreich angefochten wird/wurde oder die Übertragung
      noch nicht "wasserdicht" ist (wegen vielleicht fehlenden Nachweises der BiM)
      könnten die Stimmrechte auf der HV fehlen.

      Nebulös auch die Umstände der weiteren Aktienübertragung an NYHAG-Anteilen, die von der Bernd Menzel Handeslgesellschaft mbH auf BiM übergegangen sind.
      Die letzte Bilanz der Bernd Menzel Handelsgesellschaft ist im Unternehmensregister per 12/2008 nachvollziehbar. Möglich, dass diese Gesellschaft schon gar nicht mehr insolvenzfest war und daher weitere Zahlen nicht abgeliefert wurden, um Stimmrechte an der NYHAG zu halten.

      Die Gruppe der Namen in AR und Vorstand von Menzel-Firmen oder -Interessen insbesondere aus der Vergangenheit (Patrio Plus AG, Menzel Vermögensverwaltungs AG (heute: Nomerato Consulting ... in Insolvenz), Aurora (heute:Backbone Capital), findet/fand sich auch bei der NYHAG wieder.

      Geschäftsbericht 12/2013 der NYHAG-Muttergesellschaft und Quartalsbericht 1/2014 sind auf der Homepage der NYhHAG veröffentlicht.

      Da die NYHAG-Änderungen der Veröffentlichungen im Unternehmensregister teilweise sogar weit zurückliegende Zeiten - nach HV - umfassen, traue ich den veröffentlichten Zahlen nur mit sehr großer Zurückhaltung!

      Die NYHAG-Aufsichtsräte leben ohne D&O-Versicherung ganz schön vermögensgefährdet - wobei grob fahrlässige und vorsätzliche "Untaten"
      eh' nicht mit versichert werden.

      Mit ihrem jetzigen Stimmenateil an der NYHAG (soweit dieser rechtlich Bestand hat) könnte BiM durch AR-Neubesetzung und dann Vorstand (z.B. selbst) BeM als Vorstand ablösen, so dass BeM erneut eine insolvenzreife Gesellschaft
      noch rechtzeitig verlassen könnte - dazu noch Abfindung für zwei Jahresgehälter geltend machen kann. Ambitionen für die Mitwirkung in den Organen der NYHAG sind von BiM ja in ihrer Erklärung nach § 27a WpHG klar geäußert!

      Bei der knappen Kassenlage der NYHAG wäre neben der Bewertung des Warenlagers
      und der Werthaltigkeit der Forderungen natürlich auch interessant, ob die per 30.6.2014 fälligen Zins- und Tilgungsleistungen (neben den bestehenden Rückständen)erbracht und Löhne und Gehälter pünktlich gezahlt wurden,
      um bei Vorlage der Zahlen per 30.6.2014 eventuelle Rückstände als im Grunde
      insolvenzverschleppende Maßnahmen deuten könnte.

      BeM ist kein Fisch, sondern eine Krake (nachwachsender Saugrüssel).
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 09:30:58
      Beitrag Nr. 283 ()
      Das sind ja interessante Erkenntnisse die hier offen gelegt werden. Nach Euren Ausführungen habe ich beim Gericht in Lüneburg wegen der Insolvenz Patrio Plus AG angerufen. Es handelt sich in der Tat so berichtete mir das Gericht um einen Eigenantrag der Gesellschaft. Somit steht wohl fest, dass W den Antrag gestellt haben muss. Das Verfahren ist eröffnet, eine Gläubigerversammlung hat bereits stattgefunden.

      Stellt sich ja die Frage, ob hier neben den Aktien der NYH AG in der Patrio Plus AG, die nunmehr wohl bei BiM gelandet sind noch andere Verbindungen bestehen. Bei der Lage der PP AG ist ja durchaus denkbar, dass auch hier Mittel der NYH AG ggfs. eingesetzt wurden, um evtl. hartnäckige Verbindlichkeiten zu bezahlen. Ist zwar kaum vorstellbar, da die beiden B´s ja hier Personenidentität haben als V und AR, aber möglich ist letztendlich alles.

      Aber alles in allem könnte das wohl ein wunder Punkt sein, der dafür sorgte, dass die beiden B´s vorsichtshalber die Zusammenarbeit mit W beendeten. Nachdem das wohl im April / Mai der Fall wahr, sollten eigentlich die Zahlen ziemlich fertig gestellt sein, so dass in der Tat die Frage auftaucht, was gibt es denn zu verbergen. Klar, die Inso Voigtländer muss noch eingearbeitet werden, aber das kann ja nicht so schwierig sein, dann werden aus 22 plus halt 1000 minus oder so. Die Hälfte vom Aktienkapital war schon weg, ins Minus gerät man wohl damit auch nicht. Wo ist dann eigentlich das Problem? Irgendwie müssen Aussagen übers Going Concern getroffen werden, vielleicht liegt es daran oder einfach auch nur daran dass den V solche Formalien in seinen gottähnlichen Auftritten nur wenig interessieren. Wie sonst hätte es zu den hohen Ordnungsgeldern der BAFIN kommen können.

      Wenn ich alle Ausführungen hier so lese, dann scheint es ja alles eine relativ sumpfige Angelegenheit zu sein. Stellt sich doch die Frage warum das Umfeld (Aktionäre, AR incl. AN Vertreter, Betriebsrat, Mitarbeiter, Kapitalgeber) jahrelang dabei mitspielt.

      Bin mal gespannt, wann es denn eine HV gibt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 15:41:51
      Beitrag Nr. 284 ()
      "Bericht des Aufsichtsrates:
      Die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben hat der
      Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2013 gewissenhaft wahrgenommen."

      Mein Kommentar: Wer kein Gewissen hat, darf sich auch so äußern.

      Die Mutterbilanz 12/2013 liegt vor und Voigtlaender ist schon kommentarlos
      mit 0,00 eingestellt. Aber die Nachfragen für einzelne Bilanzpunkte bleibt offen bis zur HV.
      "Zur Liquidität:
      Auf Grund der Liquiditätssituation wurden die Tilgungen für 2013 sowie das I. Quartal 2014 seitens der Sparkasse in einer Höhe von gesamt TEUR 546 gestundet
      Beginnend zum 30. Juni 2014 sollen diese gestundeten Tilgungen bis Ende 2014 sukzessive aufgenommen werden."

      Zur Frage Umfeld: (Aktionäre, AR incl. AN Vertreter, Betriebsrat, Mitarbeiter, Kapitalgeber)

      Aktionäre: Mehrheiten bei Anwesenden steht meist fest und freie Aktionäre können somit wenig Einfluss nehmen und insbesondere wegen fehlender Mindeststimmrechte auch v orher keine Anträge einbringen.
      Mein Vorschlag dazu: Aufforderung an den Versammlungsleiter, das "Abzugsverfahren" bei der Stimmabgabe durch "echte" "Ja" und "Nein"-Stimmen
      zu ersetzen (aber selbst das dürfte bei 50% Aktionärsbeteiligung zu alten Ergebnissen führen, da Birthe Menzel schon über 27% der Stimmen insgesamt verfügt).

      AR: Die AN-Vertreter (klug ausgedacht von BG aus seiner Erfahrung mit den
      "Crommeschen"-Touren bei Thyssen, die AN-AR-Verteter bei Laune zu halten).
      Neu-AR "JR"hat zügig die Klotzen geschmissen (vielleicht weil er keine
      Leiharbeiter für eine seiner JR-AG Holdingfirmen unterbringen durfte oder weil ihm der Boden zu heiß wurde?); übrige AR einschl. des bereits vorher ausgeschiedenen Insolvenzfachanwaltes Dr. H.P.Rechel passen in den Sack der
      "Menzel-Firmen" Patrio Plus, Menzel Vermögensverwaltung und andere.

      Betriebsrat und Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Geschäftsleitung und bleiben so lange froh, wie es immer noch weiter geht - denn bei einer Insolvenz weiß keiner, wer denn bei einer Fortführungswgesellschaft noch
      wieder mit dabei sein darf.

      Kapitalgeber können ihre Posoition nicht aktiv verbessern, sondern müssen warten, ob die (nachweislichen) Bemühungen des BeM um Kapitalerhöhungen, auch wenn er sie selbst nicht genutzt hat, tatsächlich mal greifen. Und so lange sich die eigene Position nicht verschlechtert, muss man nicht aktiv werden, sondern immer weiter in der Hoffnung leben, dass "mal 'ne Mark" rüberkommt.

      Landesbürgen, Kommunen, (Krankenkassen soweit keine Rückstände bestehen)
      haben kein Interesse an Problem-Abwälzung zu ihren Lasten.

      Letztlich könnte es BeM vielleicht sogar noch gelingen, seine unendlichen Bemühungen durch das Mindestlohngesetz endgültig als gescheitert darzustellen!
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 15:51:40
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.259.720 von hitman69 am 04.07.14 09:30:58Noch eine Bermerkung zu BeM'els Aktivitäten:

      BeM ist Alleinvertretungsberechtigt für die NYHAG und darf sowohl mit sich als Vertreter einer anderen Gesellschaft, als auch mit sich selbst allein
      rechtsmäßig Geschäfte abschließen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.14 06:35:59
      Beitrag Nr. 286 ()
      Danke für die ausführliche Darstellung und Antworten! Ich habe mir nochmal in dem Abschluss 12/13 der NYH AG, der veröffentlicht wurde, die Wertberichtigungen nachgesehen. Die Beteiligung wurde nicht in voller Höhe wertberichtigt und ist trotzdem aus dem Anlagevermögen verschwunden. Das bliebe mal abzuklären, ebenfalls der Anstieg der sonstigen Forderungen.

      Wenn der Einzelvorstand Geschäfte mit sich und von ihm vertretenen Gesellschaften (die ihm teilweise auch noch gehören bzw. an denen er beteiligt ist)macht, dann sollte eine gewisse Veröffentlichungspflicht im Abschluss (Geschäfte der Organe) geboten sein und würde die Vorlage von AR Beschlüssen voraussetzen. Das sollte aber bei dem Duo B&B wohl keine Problemstellung bedeuten, da hier anscheinend alles gedeckt wird. Wenn allerdings ein Geldfluss der NYH AG an die PP AG gegeben sein sollte, was man ja im Rahmen der HV fragen kann, dann wäre das für mich schon mehr als fragwürdig. Denn die fehlenden Abschlüsse 2011 bis 2013 lassen nicht unbedingt auf eine gut laufende Gesellschaft schließen. Und ausweislich des Abschlusses 2010 der PP AG werden Verbindlichkeiten von 2,8 Mio ausgewiesen. Das EK steht mit 1,4 Mio. auf der falschen Seite. Was nicht unbedingt auf eine Kreditwürdigkeit schließen lässt. Aber zunächst bleibt ja die Frage zu klären, ob denn tatsächlich in den sonstigen Forderungen gg die PP AG ausgewiesen sind respektive inwieweit die Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen solche Darlehensvergaben beinhalten.

      Ich glaube schon, dass Arbeitnehmer und Betriebsräte gewissen Einfluss auf solche Machenschaften nehmen können. Denn wenn ich auf den letzten HV´s aufgepasst habe, dann sind die AN Vertreter im AR wohl auch parallel im Betriebsrat (so die Ausführungen in den Lobeshymnen der Versammlungs leiter). Insofern ist man in Kenntnis von allen dem AR bekannten Dingen. Aber vielleicht genießen die Herrschaften ja eine gewisse Sonderbehandlung durch das Duo B&B, so dass man da gerne mitmacht.

      Es bleibt nur der Eindruck, dass die beiden B´s viel Wert darauf legen, sich mit gewisser Inkompetenz und stromlinienförmigen Mitarbeitern zu umgeben. So lässt sich aber anscheinend wie man sieht eine solche Firma nicht führen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.14 13:10:54
      Beitrag Nr. 287 ()
      Zur Beteiligung Voigtlaender GmbH.

      T€ 500 Kaufpreis für die Anteile im ersten Jahr"At Equiti" voll als Vermögenswert eingestellt.
      Dann wurde die Voigtlaender GmbH in die Konzernbilanz unter Beteiligungen
      eingestellt und es wurde nur noch das anteilige Kapital (20%) des nach Verlaustabschluss verbleibenden Kapitals ausgewiesen. Das bedurfte keiner Wertberichtigung. Das war als Bestandskonto einfach weniger (so wie ein Warenlager). Die Verlustwirtschaft setzte sich fort und stand per 12/2013
      mindestens auf "Null", wenn nicht sogar weitere Mittel der NYHAG eingeflossen sind, die bei V. unter Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen und bei NYHAG unter Forderungen an verbunden Unternehmen (ohne Namensnennung der Firma - im Gegensatz zu den in der Bilanz namentlich ausgewiesenen "verbunden Firmen). Anfang 2014 dann die von mir erwartete Insolvenz der Voigtlaender.

      Vielleicht klärt ja der Insolvenzverwalter der Voigtlaender, wohin und für welchen Zweck die flüssigen Mittel der Voigtlaender GmbH abgeflossen sind.
      Evt. als Vermittlungsgebühr für die NYHAG-Beteiligung an Kapitalvermittlungsfirmen, an denen Menzel direkt oder indirekt beteiligt ist?
      So wie einst die Menzel Vermögensverwaltungsgesellschaft AG Vermittlungsprovisionen für vermittelte Kapitalbeteiligungen an die NYHAG vereinnahmt hat!?

      Vielleicht ein mehrstufiges Geschäft mit der kürzlich in Insolvenz gegangenen
      TRITON Water AG ,nicht börsennotiert, aber Unternehemensregistereinsicht möglich: 'Vorstand (von AR-V. Insolvenzfachanwalt Dr. H.-P.Rechel's Gnaden):
      Helge Schaare, der einst die NYH Environment an den Markt in Singapore im Bereich "Wasserwirtschaft" groß heraus bringen sollte.
      Die vormalige TRITONformat stand früher ebenfalls im Dunstkreis von BM. Man muss nur die Geschäftsberichte früherer Jahre einmal mit den jeweiligen Verknüpfungen - insbesondere auch der Personen abgleichen. Misslich dabei
      ist das Fehlen der Bilanzen nach 2008 der Bernd Menzel Handelsgesellschaft
      mbH. Aber darum könnte sich zur Zeit ja das Bundesjustizministerium kümmern, das vom Bundesanzeiger jeweils zur weiteren Baearbeitung Mitteilung erhält,
      wenn Firmen überfällige Bilanzen nicht eingereicht haben.

      Zu Aufsichts-/Betriebsrat: Sprecher des AR ist stets der AR-Vorsitzende (hier:BG) und im Verhinderungsfall sein Stellvertreter (war bisher kein
      AN-Vertreter). Bei sechs AR-Mitgliedern können zwei nichts ausrichten - außer ihre Meinung (intern) zu äußern. nach Außen vertritt wie gesagt der AR- oder stv. AR-Vorsitzende.
      Die AN-Beteiligung ist entweder und/oder Auflage in der Landesbürgschaft
      gewesen oder besser noch "großzügiges" Verhalten der die Mehrheit der Stimmen beherrschenden Aktionäre. Bei diesen Mehrheitsverhältnissen tut das nicht weh.

      Die AN--AR/Betriebsräte erleichtern es auch, den Mitarbeitern klar zu machen, das "alles" getan wird, um das Unternehmen fortzusetzen und dabei auch Lohnkürzungen hin zu nehmen sind (nicht wie beim Alleinvorstand eine verdreifachte Erhöhung und Auszahlung nicht genommenen Urlaubs schon im
      Berichtsjahr)!

      Gespannt darf man auf die gerichtliche Neubestellung des ausgeschiedenen stv. Aufsichtsrates JR sein. Organe der Gesellschaft (V/AR) geben dem Gericht normalerweise Empfehlungen. Nicht auszuschließen, dass BiM als neue Großaktionärin und erklärtem Willen, sich Einluss-nehmend zu engagieren,
      berufen wird. So könnte eine Stimmenthaltung bis zur nächsten Wahl durch die Aktionäre, bei der dann eine Stimmenthaltung durch BiM erforderlich wäre,
      vermieden werden.

      Es gibt also viele Wege, die man als "krumm" bezeichnen könnte, die
      rechtlich nicht zu beanstanden sind und außerdem; Wo kein Kläger, da kein Richter. - Aber: Die BaFin arbeitet sehr gründlich die ihr kontrollmäßig
      unterstehenden Firmen ab. Etwaige Gesetzesverstöße oder Ordnungswidrigkeiten die Geld kosten, wie z.B. HV-/Bilanzvorlagenverschleppung werden geahndet. Nur zahlt dafür leider nicht der Vorstand, sondern die von ihm vertretene Gesellschaft!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 19:44:44
      Beitrag Nr. 288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.265.144 von Pedrosilino am 05.07.14 13:10:54Ich dachte der Schaare ist schon lange geflohen und kümmert sich um seine Würstchen. Die Insolvenzverwalter sollten mal ganz genau schauen, wo das Geld im letzten Jahr hingeflossen ist. Hier könnte vielleicht noch so manches Geschäft rückabgewickelt werden und BeM seine Fingerchen heben^^

      Den einen Betriebsrat hat BeM doch schon gut eingespannt und mit ein paar AR-Vergütungen ruhig gestellt, hier sollten die Mitarbeiter vlt. mal aktiv werden.
      Das BG immer noch AR ist wunder mich schon, hat er doch letzte Woche bei Albis-Leasing vorgesprochen und dort seine Bewerbung abgegeben.

      Sumpf ist in gutes Wort. Würde nach Canabis I Ag für NYHG, Sumpf I AG vorschlagen
      Avatar
      schrieb am 08.07.14 13:27:11
      Beitrag Nr. 289 ()
      "Würstchen-Schaare":laugh: (wie bekomme ich mehr Wasser in die Wurst?:confused:) hat es nicht geschafft, Triton Water AG wieder zu beleben - vielleicht auch, weil die "Kapitalerhöhung" per "Wandelschuldverschreibungen" - Ausgestaltung ähnlich wie bei der NYHAG vorgesehen - nicht geklappt hat!:eek::eek:

      BG hat wegen seiner geringen Auslastung und demnach Ausschluss des "Governant Kodex" auch in diesem Punkt noch Platz für weitere AR-Mandate, zumal dasT€ 100 H+R-ARV- Mandat in die "Ehrenvorsitzlegion" mit vielleicht mal einem belegten Brötchen ausgetauscht wurde.:mad:

      Schon bei der Kremlin AG ist er wohl nach deren Vorstandsneubesetzung mit seinem Pralinekastenpräsent abgeblitzt. Der neue "KremlinGoldjunge" möchte wohl lieber selbst §263igen.:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.07.14 08:37:27
      Beitrag Nr. 290 ()
      Das mit der Bewertung ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Beteiligung ist zwei Jahre lang mit jeweils 500 T€ bilanziert worden und dann wird auf ein anderes Verfahren umgestellt und man brauch nicht abschreiben und weist trotzdem eine geringere Summe aus? Das glaube ich nun wirklich nicht, sondern gehe davon aus, dass die endgültigen Zahlen hier noch ein wenig mehr Klarheit geben sollten.

      Wir sind ja jetzt bereits im Juli, die Halbjahreszahlen sollten ja auch langsam im Werden sein. Aber warum die veröffentlichen, wenn man schon mit der Abschlusserstellung 2013 wohl hinten dran ist. Wo ist hier eigentlich das Problem, wenn man schon Zahlen veröffentlicht, dass Monate später noch nichts weiter vorwärts gegangen ist. Gibt es eigentlich einen Nachfolger von W? Und immer wieder die Frage, was führte zu der wohl schnellen Trennung! Alleine unterschiedliche Auffassungen in Sachen PP AG können es meiner Meinung nach nicht gewesen sein, vielleicht gab es da ja noch andere Gründe. Letztendlich wurde der Typ auf den HV´s doch immer als ziemlich gründlich und ordentlich bei den Zahlen angepriesen.

      Im übrigen sind AN Vertreter wohl nicht von Gottes Gnaden inthronisiert sondern wohl eher den gesetzlichen Vorschriften geschuldet. Aber auch hier hatte ich bei den HV´s nicht unbedingt den Eindruck, dass hier denkende Menschen versammelt sind, sondern eher Jasager und A.....kriecher, mit gewissen Vorteilen und Bequemlichkeiten ausgestattet in Richtung Rente denkend.

      Wie auch immer, diese Strukturen werden zugelassen von denen, die ich schon einmal im Forum erwähnte. Es fehlt hier jede Konsequenz und Gradlinigkeit. Bereits auf den Hauptversammlungen haben sich kritische Aktionäre am Ende des Tages einwickeln lassen von den beiden Märchenerzählern.

      Die Bafin ist sicherlich eine lobenswerte Institution, siehe auch die Bußgelder die bereits gegen die Gesellschaft verhängt wurden. Auf den Hauptversammlungen wurden hier ja Beträge von ca. 200.000 Euro genannt. Das gibt schon zu denken in Richtung Vorstand und AR, denn letztendlich kann man auf seine Kaufleute schon schimpfen wie ein Rohrspatz, aber die Verantwortung tragen in erster Linie der Vorstand und dann der Aufsichtsrat. Vorstand hat für die Erstellung etc. zu sorgen und der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass der Vorstand seinen Verpflichtungen nachkommt. Hier haben B&B versagt und sind nach meinem Dafürhalten schadensersatzpflichtig gegenüber der Gesellschaft.

      Aber wie wurde hier so schön ausgeführt: Wo kein Kläger da kein Richter! Schade das es keine Aktien in Papierform gibt, da könnte ich meine Aktien in Rollenform auf ein gewisses Häuschen hängen!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.14 10:11:44
      Beitrag Nr. 291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.294.086 von hitman69 am 11.07.14 08:37:27Wenn ich es richtig gehört habe, sollen sich bei NYH schon Vorstände aufgehängt haben, hoffe nicht, das BeM da zur nächsten Versammlung vom Dach hängt.:(
      Schlimm auch die Geschichte mit dem Vorstandsgehalt. Wurde erst erzählt, BeM macht das für den kleinen Betrag, stellt sich im Nachherein heraus, das es sich um eine Vorgabe für die Vergabe der Fördermittel handelt. Da hat sich dieser Gutmensch ja mal wieder selbst bekleckert.

      Wer soll eigentlich die Abschlüsse machen? Ist da schon ein neuer Mann angergiert wurden ? Hat nicht der Dr. Dirk Neupert Zeit und Lust ?^^ Der würd doch super ins Team passen.^^
      Avatar
      schrieb am 11.07.14 13:09:43
      Beitrag Nr. 292 ()
      Makaber, aber

      Ehrbare Hamburger Kaufleute haben das anders gelöst.:eek:

      Mit seiner Lohnerhöhung:mad::keks: hat sich BeM bestimmt nicht bekleckert: Da ist kein Krümel verloren gegangen! Und mit der Lohnerhöhungsbegründung hat der ARV BGseinerzeit auf HV-Nachfrage die "Bedürftigkeit":confused: der BeM-Familie angeführt - nicht BeM's hervorragende Vermögensvernichtung!:mad:

      Nicht nur der endgültige Rechnungsabschluss nach AktG - auch der Text des WP dazu scheint mir erneut einer besonderen Aufmerksamkeit wert. Gab es doch schon in der WP-ifact-Vergangenheit in Verbindung mit NYHAG-Bundesanzeigerveröffentlichungen Korrekturen!:cool:

      Nach dem NYHAG-Bekenntnis, dass die Sparkasse Lüneburg die Tilgungen 2013 und
      für das 1. HJ 2014 gestundet und danach mit der Tilgung begonnen werden sollte, bleibt abzuwarten, wer noch zur Insoverschleppung beiträgt.

      Nicht nur Warenbestandskontrolle und Forderungsbewertung - auch sonstige "gestreckte" Zahlungsverpflichtungen (Leasing, Lohn- und Gehaltszahlungen)
      stehen auf dem Fragenkatalog zur nächsten HV sicherlich an.:eek::eek:

      Immer noch kein neuer AR für den ausgeschiedenen JR zeugt nicht von "Schlangestehen" für diesen Job.:confused::confused:

      Auf gesetzliche Fristeneinhaltung der NYHAG für aktienrechtliche Belange wird sicher auch anderweitig geachtet (BaFin) und der AR wird hoffentlich (so erwarte ich) etwaige Bußgelder vom Lohn des BeM abziehen.:p:rolleyes:

      BiM scheint sich nach Meldung § 27a AktG noch nicht entschlossen zu haben,
      welcher ihrer gemeldeten Interessen sie nun nachgehen möchte.:confused:
      Avatar
      schrieb am 13.07.14 08:02:51
      Beitrag Nr. 293 ()
      AR wird wohl auf der nächsten HV bestellt werden oder aber es läuft ein Antrag bei Gericht zur Bestellung. Veröffentlicht wurde aber wohl nichts bis dato! Veröffentlicht wurde nichts über einen neuen Mann, aus dem Umfeld war aber zu hören, das da wohl irgendetwas passiert sein soll. Stellt sich nur die Frage, wie das Profil desjenigen aussieht. Alles was man von Euch so hört und liest ist wohl auf eine gewisse Stromlinienförmigkeit gegenüber dem Duo B&B ausgerichtet! :-)
      Avatar
      schrieb am 13.07.14 12:00:30
      Beitrag Nr. 294 ()
      Vielleicht wird ja mal wieder ein "Adliger" berufen.

      Der kennt sich wahrscheinlich am Besten mit einigen alten "Organträgern"
      aus.
      Avatar
      schrieb am 14.07.14 14:07:42
      Beitrag Nr. 295 ()
      Ich meine, dass da noch was "drin" ist:Ö
      Aktiengesetz:
      § 401 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Mitglied des Vorstands entgegen § 92 Abs. 1 unterläßt, bei einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.
      (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
      § 402 Falsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen
      (1) Wer Bescheinigungen, die zum Nachweis des Stimmrechts in einer Hauptversammlung oder in einer gesonderten Versammlung dienen sollen, falsch ausstellt oder verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften über Urkundenstraftaten mit schwererer Strafe bedroht ist.
      (2) Ebenso wird bestraft, wer von einer falschen oder verfälschten Bescheinigung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Ausübung des Stimmrechts Gebrauch macht.
      (3) Der Versuch ist strafbar.

      § 403 Verletzung der Berichtspflicht
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis der Prüfung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt.
      (2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
      Avatar
      schrieb am 15.07.14 07:30:42
      Beitrag Nr. 296 ()
      ............sehr interessant. Allerdings wurde der Verlust gem. 92 angezeigt, 402 betrifft die Abschlussprüfer und 402 erscheint mir sehr komplex in der Prüfung zu sein. Das kann ich nicht nachvollziehen. Allerdings stellt sich bei einem solchen Unternehmensverlauf ja immer wieder die Frage, wann muss eigentlich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ist die Situation hier nicht gegeben? Letztendlich geht es nach den Buchstaben des Gesetzes und nicht nach Willkür von Vorstand und Aufsichtsrat. Und die weitere Frage für mich ist, ob Organe denn tatsächlich ohne Konsequenzen straf- und zivilrechtlicher Natur eine solche Vermögensverschleuderei betreiben dürfen oder ob hier nicht eine gewisse Veruntreuung von Firmenvermögen betrieben wurde / wird und weiter betrieben wird.

      Die Frage ist doch, wann ist mit einer HV zu rechnen oder sch...... die Organe auch darauf wieder. Dabei wäre es doch bestimmt schön, eine neue Märchenepisode aus dem Film "Wir spielen Firma" zu hören!
      Avatar
      schrieb am 16.07.14 06:11:29
      Beitrag Nr. 297 ()
      Verlust nach 92 AktG nicht unverzüglich angezeigt.
      Die Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH hat nach 2008 keine Bilanzen veröffentlicht! Da kann man schon mal fragen, wer die Besgtandsmeldung an NYHAG-Aktien ordnungsgemäß geprüft hat.
      ifact WP GmbH bestand zeitweise nur aus einem GeFÜ; seit 05/2014 sind zwei
      GeFü dazu gekommen. Gesellschaft arbeitet ohne Mitarbeiter. Schon recht seltsam.
      Hat zwei Mal das Testat korrigieren müssen (angeblich Verschulden der NYHAG, die einen falschen Text hat veröffentlichen lassen).
      Die Zahlungsfähigkeit der NYHAG lässt schon sehr zu wünschen übrig:
      T€ 546 Tilgungsstundungen seitens der Sparkasse Lüneburg für 2013 und bis 30.06.2014; T€ 139 Sicherheitshypothek für Krankenkassenbeiträge;
      1,84 Mio Umsatzrückgang in Q 1 2014 gegenüber Q 1 2013 (Industrieweichgummiwegfall).
      Und so entsteht bereits in Q 1 2014 ein Verlust von T€ 546!
      Die Konzernbilanz (zu erstellen bis 5 Monate nach Geschäftsjahresende)ist
      noch nicht veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 16.07.14 12:46:52
      Beitrag Nr. 298 ()
      Halt! Da war endlich auch von mir mal ein Zahlendreher drin;
      Umsatzrückgang um € 1,383 Mio Q1 1 2014 zu Q 1 2013.
      Avatar
      schrieb am 17.07.14 22:01:15
      Beitrag Nr. 299 ()
      Aus dem Bilanzbericht für das Geschäftsjahr 2011

      „Sonstige Verbindlichkeiten
      Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.520 (31. Dezember 2010: TEUR 2.942) enthalten im Wesentlichen eine (kurzfristige) Verbindlichkeit aus der Einlage einer stillen Gesellschaft in die Hercules Sägemann GmbH in Höhe von TEUR 2.500. Die stille Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 01. August 2009 errichtet.“

      Mein Kommentar: Teilkaufpreis für die Lizenzen Haarpflegeprodukte; dafür sind 5% vom Haarpflegeprodukteumsatz an Hercules Sägemann abzuführen.:mad:

      Jahresfehlbetrag der Hercules Sägemann GmbH 2012: € 165.125,23

      Der Verlustvortrag 12.2013 über T€ 600 lt. NYHAG-Bilanz.:mad::mad:
      .

      Soweit ich erinnere, hat der NYHAG HV-Versammlungsleiter BG auf der letzten HV die Frage nach den Namen der „Stillen Gesellschafter“ mit dem Hinweis auf „still“ verweigert.:eek:

      Das macht natürlich besonders neugierig:( und – die Hercules... muss zwar keinen WP-geprüften Abschluss erstellen, aber die Frage nach Besicherung der „Stillen Einlage“ und einem unverpfändeten (oder als Besicherung gegebenen) Lizenzeigentum ist natürlich zu stellen, weil da Moneten aus der NYHAG an mögliche "Insider" abfließen.:eek:

      Der "Dunstkreis" beteiligter Personen/Firmen wird möglicherweise noch aus
      schon früher involvierten Personen erweiter. Die Recherchen laufen noch.:D
      Avatar
      schrieb am 17.07.14 23:25:44
      Beitrag Nr. 300 ()
      Bernd Spincke - Vorstand Schröder-Bank

      Schröder-Bank, involviert in HV-Mitteilungen u.a. für NYHAG,HGL AG, und
      größerer Aktionär bei HGL AG.

      Bernd Spincke, früher AR bei Patrio Plus AG, Triton Water AG und NYH AG,
      macht sich rar: Die Google-Anfragen über Bernd Spincke:

      "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt."

      Man kann also nur über die obigen Firmeninformationen (HGL AG Website),
      Unternehmensregister (Patrio Plus AG in Insolvenz Geschäftsberichte und NYH AG
      ältere Geschäftsberichte) diese Funktion ermitteln.

      Tja, dem Mann ist möglicherweise die Verbindung zu obigen Firmen unangenehm, aber ein Institut muss ja die HV-Regularien durchführen und zum Ertrag der Bank beisteuern.
      Avatar
      schrieb am 25.07.14 09:54:38
      Beitrag Nr. 301 ()
      Noch immer nichts von einer HV in Sicht. Na ja, wenigstens sollen sie ja einen neuen kaufmännischen Leiter dem Vernehmen nach haben. Er wurde bereits gelegentlich in Lüneburg gesichtet. Was man so hört ein Steuerberater, Fachgebiet Insolvenzen. Dann sollte er ja wissen was zu tun ist.

      Die weitere Verzögerung der Bilanzveröffentlichungen stimmt mich immer bedenklicher. Aber Fristen sind den Organen ja anscheinend egal, siehe entsprechende Bußgelder in 6 stelliger Höhe in den Vorjahren.

      Gibt es sonst noch etwas Neues irgendwie?
      Avatar
      schrieb am 25.07.14 18:53:11
      Beitrag Nr. 302 ()
      Schon gelesen?
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      21.07.2014 15:45
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Die Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland hat uns
      gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.07.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
      an der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland
      am 20.12.2010 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und
      an diesem Tag 9,79% (das entspricht 782904 Stimmrechten) betragen hat.

      Die Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH hat zuletzt für 2008 ihre Bilanz
      veröffentlicht - aber man weiß, welchen Anteil man 2010 an der NYH AG hatte!:eek:
      Avatar
      schrieb am 26.07.14 10:46:43
      Beitrag Nr. 303 ()
      Die Stimmrechtsmitteilungen sind ja ganz "niedlich". Das Entscheidende aus meiner Sicht aber ist doch die Darstellung der jetzigen Verhältnisse. Da liegt alles bei seiner Ehefrau mit ca. 28%. Das ist ja wohl durch Verkauf Patrio Plus AG und Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH erfolgt. Angesichts der Entwicklung der Patrio Plus AG in den veröffentlichten Jahresabschlüssen bis einschließlich 2010 haben die beiden B`s wohl keines der Investments durchgebracht, nur NYH AG atmet noch. Wahrscheinlich ziemlich flach, aber immerhin noch am Atmen.

      Damit ist doch klar nachvollziehbar, auch angesichts der BG Historie, dass wir es nicht unbedingt mit hoher operativer Kompetenz zu tun haben. Leider scheinen das die Aktionäre zu wissen, zumindest habe ich die Fragen auf den letzten HV´s so verstanden, aber man hat sich doch immer wieder beruhigen lassen.

      Die Zahlen an und für sich liegen ja offen per 31.12.2013 (Voigtländer ist ja relativ einfach abzuziehen, so dass die Firma in den Verlustbereich wieder mal geht). In Verbindung mit den vorliegenden Quartalszahlen I/2014 allerdings stellt sich mir doch mehr die Frage ob es ein Going Concern gibt oder ab da evtl. Probleme bestehen, ein Testat zu erhalten. Das wäre dann schon ziemlich fatal - aber auch der letzte Beweis für eine Insolvenzverschleppung par excellence. Die daraus resultierenden Haftungsregularien sollten den Organen eigentlich bekannt sein.

      Da das aber nicht nur einen zivilrechtlichen Schadensersatz kreiert, sondern auch einen strafrechtlichen, sollte ebenfalls bekannt sein. Nachdem mit Investitionen in nicht operative Bereiche sowie durch schludriges Management im Verwaltungsbereich Bußgelder bei der Bafin in nicht unerheblicher Höhe angefallen sind, sollte der Katalog evtl. weiterer strafbarer Handlungen durchaus gegeben sein.
      Avatar
      schrieb am 28.07.14 13:35:57
      Beitrag Nr. 304 ()
      :mad:Fehlende Angaben zu Stimmrechtsveränderungen können durchaus bußgeldbewehrt sein.

      Früher unterlassene Stimmrechtsmeldungen könnten dazu gedient haben,
      WpHG-erforderliche Meldungen zur Transparenz des Marktes bewusst zu unterlassen, um dadurch den Markt zu manipulieren.:mad:

      Außerdem könnten falsche Stimmrechtsangaben die Ergebnisse früherer HV in Frage stellen.:mad:

      Aktionärsfragen auf einer HV sind kein Gerichtsverfahren. Dort entscheiden
      Stimmenmehrheiten und Entlastungen.:rolleyes:

      Die Voigtländer-Beteiligung steht per 12/2013 bereits auf "0" und ist dementsprechend im Ergebnis berücksichtigt. Der aufgelistete Verlust im Quartal I/2014 ist zwar erheblich - aber die Q I/2014 -Aufstellung erfolgte zeitlich nach der Bilanzaufstellung 12/2013 und enthält die "Freistellungsklausel", dass keine WP-Prüfung stattgefunden hat. Das scheint alles sehr sorgfältig vorbereitet zu sein. ::cry:

      Direkt geschädigte Gläubiger könnten zwar Drittantrag auf eigenes Risiko stellen, das gilt auch für nicht vereinbarte AN-Lohnrückstandsforderungen, aber der Ausgang erscheint eher ungewiss.:confused:

      So lange Gläubiger Stundungen gewähren oder Sicherheiten stellen und die AG nicht vollständig überschuldet ist und keine stillen Reserven nachweisen kann (z.B. durch ein Grundstücks-"Gut"achten) oder Forderungsverzichte ( mit
      "Besserungsschein") kann man durchaus den Ritt ins Moor fortsetzen.:mad:

      Lieferanten von Rohmaterial haben meist so hohe Preisaufschläge oder Versicherungsdeckung, dass schon bei Zahlung von 30% des Verkaufspreises
      der Rest nur noch "Gewinnverlust" ist.:D

      Forderungsverzichte mit Besserungsschein sind deshalb beliebt, weil die Verzichte erst endgültig sind, wenn die Firma tatsächlich "platt" ist.
      Dann lebt die gesamte Restforderung im "geordneten Verfahren"
      wieder auf. Ebenfalls dann, wenn bestimmte Gewinne wieder ausgewiesen werden
      sollten oder vereinbarte Rückführungen der Restforderung nicht eingehalten werden (wie z.B. bei dem Vergleich mit Ecocity ...KG).:(

      Der Dreh- und Angelpunkt liegt m.E. nur noch in der "Fernsteuerung" durch die
      "Stillen Gesellschafter" in der Hercules-Sägemann GmbH, die die Lizenzen für
      die Haarpflegeprodukte hält.

      So lange Zahlungsfähigkeit durch "nicht mehr Stillhalten" von Gläubigern
      nicht gegeben ist, kann das wohl noch eine Weile weiter gehen.

      In welche deliktische (strafrechtliche) Situation sich einzelne "Organträger"
      bringen, ist schwer vorhersehbar:

      Verlangt der AR keine WP-Prüfung von Warenlager und Einbringlichkeit von Forderungen und verlangt keine unabhängigen Gutachten für eingegangene
      Beteiligungen, könnte der Vorstand nur wenig belangt werden (es sei denn,
      es gibt Hinweise/Beweise für strafbare Handlungsweise), es sei denn, das
      Finanzamt wurde be....hutsam unkorrekt bedient.:cool:

      Kann sich der V auf Unterrichtung des AR berufen und hat der AR nichts einzuwenden ist der V meist raus.:eek:

      Und der AR?: Es gilt die Mehrheitsentscheidung. Und wenn ganz schlaue einzelne
      AR-Mitglieder intern protokolliert gegen einen AR-Beschluss votieren - sind auch sie meist "raus". Und es gibt "ganz schlaue" NYH AG - AR-Mitglieder.

      Mein Fazit: Es wird möglicherweise eine überlebende Hercules-Sägemann GmbH
      (die die Lizenzen hält) geben. Produktionsmaschinen werden neben erforderlichen Grundstücksteilen in diesem Zusammenhang der Lüneburger Sparkasse abgekauft (deren Forderungen sind durch Grundschulden, Sicherungsübereignungnen von Maschinen und Landesbürgschaft weitestgehend abgesichert und restlich - weil erforderlich - bereits wertberichtigt).
      Nun geht es nur noch darum, wie viele und welche AN neu anfangen dürfen,
      denn das ist Voraussetzung: Es gehr nur (auf kleinerer Flamme) weiter, wenn vorher alle MA zunächst aus dem direkten Arbeitsverhältnis ausscheiden.

      Mit Blick darauf, wird BeM so lange wie möglich - und vielleicht durch erneutes NYHAG-Darlehen oder Gehaltsvorschuss oder sonstige Aktionen wie Kapitalerhöhungen, die Dritte erbringen müssten, seinen "Geldsaugrüssel" betätigen. :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 30.07.14 10:33:50
      Beitrag Nr. 305 ()
      Danke für die ausführlichen Darlegungen, die doch immer wieder sehr erstaunlich angesichts der Detailkenntnisse sind. Ich gehe mit einigen Punkten nicht ganz konform.

      Nach wie vor gehe ich davon aus, dass noch Wertberichtigungsbedarf gegeben ist in Sachen Voigtländer (evtl. Umgliederung von AV in UV da Menzel immer wieder auf den beiden letzten HV s von Veräußerung der Beteiligung sprach). Auch sollte nachgehakt werden, ob neben dem Beteiligungserwerb weitere Mittel in die GmbH investiert wurden. Ein weiterer Bedarf von Wertberichtigung könnte sich ergeben haben, wenn denn Menzel im kollektiven Zusammentun mit Günther der Patrio Plus AG Darlehen zur Vermeidung einer Insolvenz gegeben hat. Das Ganze aus einer angeschlagenen NYH AG raus, das wäre für mich schon mehr als nur fragwürdig.

      Sicherlich hast Du mit den Aussagen recht, dass die HV keine Gerichtsverhandlung ist, aber wenn man sich dann wiederum von den beiden "Topmanagern" einseifen lässt, dann sind die Aktionäre selber schuld, wenn sie einen Totalverlust erleiden. Angesichts einer Fülle von massiv geschäftsschädigenden Unterlassungen / Entscheidungen / Ansichten des Vorstandes dieser Gesellschaft habe ich auch die Befürchtung, dass eine deliktische Haftung zwar durchkommt gegen die beiden B`s, aber am Ende des Tages doch die D&O (die zu behaupten ja auf jeder HV betont wurde) nicht greifen würde, da soviel impertinentes Vergessen von einer Versicherungsgesellschaft als Vorsatz gewertet werden könnte und eine Inanspruchnahme abgelehnt werden würde.

      Eine Insolvenzantragspflicht ist ja grundsätzlich auch gegeben, wenn drohende Illiquidität im Raume steht. Angesicht der auf den Hauptversammlungen immer wieder plastisch geschilderten Liquiditätsmissständen stellt sich nicht die Frage, ob ein Antrag des Vorstandes gestellt werden muss sondern wann er hätte gestellt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 31.07.14 13:51:16
      Beitrag Nr. 306 ()
      Da braut sich was zusammen:

      Zur Bilanz 12/2013 NYHAG:
      3. Ausleihungen, mit denen ein Bet.verh.besteht
      410.424,69 (die Bet. Voigtländer steht auf "0" und ist somit vorhanden).

      Patrio Plus war keine Beteiligung
      Avatar
      schrieb am 01.08.14 05:18:44
      Beitrag Nr. 307 ()
      Patrio Plus AG ist und war keine Beteiligung. Das ist richtig - aber Patrio Plus AG hatte bis zum Verkauf an Birte Menzel einen nicht unerheblichen Anteil an der NYH AG, war somit Aktionär. Sollte dann in der Tat ein Darlehen an die Patrio Plus AG gegeben worden sein, dann ist das wohl mehr als nur verwerflich.

      Ich gehe einfach davon aus, dass am Ende des Tages, sofern dann irgendwann mal ein Jahresabschluss 2013 offen gelegt wird, hier ein Minus zwischen 750.000 und 1.000.000 zum Ausweis kommt.

      Wenn man sich die Quartalszahlen I/2014 anschaut, kann man feststellen, dass hier Reduktionen bei den Finanzanlagen um T€ 538,6 im Vergleich zum 31.3.2013 und bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen um T€ 810 (gleiche Stichtage) zu verzeichnen sind.

      Der Quartalsbericht I/2014 datiert vom 15.5.2014, somit 6 Wochen nach einem Quartal mit einem Umsatzrückgang von 4463,3 in I/2013 auf 3080 in I/2014. Prognostiziert werden aber weiterhin 17,7 Mio. Umsatz (Seite 2 des Quartalsberichtes). Das heißt aber doch in den Augen eines gefälligen Betrachters, dass in den verbleibenden 9 Monaten April bis Dezember 2014 ein Umsatz von 14,7 Mio. Euro erzielt werden muss, um die Prognosen zu realisieren. Es sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei 14,7, Mio. Euro um den Umsatz handelt, der im Gesamtjahr 2013 erzielt wurde. Rein rechnerisch bedeuten 14,7 Mio. Euro Umsatz in 9 Monaten einen Durchschnittsumsatz von T€ 1.633 monatlich, das heißt im Quartal ca. 4,9 Mio. Euro Umsatz. Na - da sind wir mal auf das zweite Quartal 2014 gespannt. Aber vom Logischen her wird man sich das ja gut überlegt haben, denn 6 Wochen nach Ende des ersten Quartals 2014 sollten ja zumindest die Aprilzahlen Indikativ und die ersten Umsätze des fünften Monats 2014 vorliegen, um eine gewisse Plausibilität für diese Aussage zu haben. Sollte hier aber weiter auf dem Niveau der Vormonate 2014 agiert werden und kein sprunghafter Auftragseingang zu verzeichnen sein dann wird es eng.

      Beruhigend ist ja die Aussage, dass die Personalkosten im ersten Quartal nur geringfügig über dem des Vorjahreszeitraum liegen. Ein Drittel weniger Umsatz aber leicht gestiegene Personalkosten. Eine Erklärung dazu gibt es nicht. Aber warum auch - wem ist man denn letztendlich eine Erklärung schuldig.

      Ein weiterer Fragebedarf ergibt sich auch zu den aktivierten Eigenleistungen. Diese wurden für die Urnenentwicklung aktiviert. Nachdem aber keine erkennbares, nennenswertes Geschäft mit den Urnen getätigt wird, stellt sich hier ebenfalls die Frage nach einer möglichen Korrektur. Oder aber eine plausible Antwort dahingehend, wie im dritten Jahr der Urnenexistenz dann doch noch Umsätze kreiert werden können.

      Es gibt wohl ein Darlehen an Bernd Menzel, welches in den letzten HV´s kommuniziert wurde und der AR Vorsitzende von üblicher Besicherung sprach. Nachdem nun eine Bereinigung der BM Strukturen (Patrio Plus / Bernd Menzel Handelsgesellschaft / usw.) stattgefunden hat, davon ist ja auszugehen, nachdem alle Aktien aus den genannten Firmen der NYH AG bei der Dame angekommen sind, stellt sich die Frage nach der Werthaltigkeit dieser Forderung der NYH AG gegen den Vorstand unter dem Aspekt, wie es denn nun um dessen persönliche Bonität bestellt ist.

      Ein Wort noch zu Unterrichtungen des AR, Pedrosolino: hier wurde in jeder von mir besuchten HV vom AR Vorsitzenden BG darauf hingewiesen, dass es nicht für alles, was Genehmigungspflichtig ist, AR Beschlüsse gegeben hat (das war insbesondere bei den neuen Geschäftsfeldern so). Und Unterrichtungen verstehe ich grundsätzlich al AR Beschluss, es reicht wohl nach herrschendem Recht nicht, wenn Vorstand und AR Vorsitzender beim gemeinschaftlichen Tässchen Kaffee über das eine oder andere plauschen.

      Warten wir die Zahlen für das zweite Quartal 2014 und somit auch gleichzeitig den Halbjahresabschluss 2014 ab. Allerdings wären wir wohl Traumtänzer, wenn wir davon ausgehen, dass die große Wende eingetreten ist. Sollte der Trend nach oben sich allerdings nicht zeigen, dann stellt sich die Frage, was wurde getan, um dem Kostendruck vor allem im Personalbereich entgegen zu wirken. Mal wieder Kurzarbeit, wie wohl vor Jahren schon einmal. Denn ein Umsatz von 12 bis 13 Mio. Euro würde eine Personalkostenquote von über 50% beim jetzigen Personalniveau bedeuten. Insofern ist ein Personalabbau dringend geboten - aber wer soll den finanzieren? Und die Alternative Hercules Sägemann GmbH: Vorsicht! Auch hier ein Bernd Menzel Alleingeschäftsführer, Gesellschafterin eine AG mit dem Alleinvorstand Bernd Menzel, also alles nicht ganz so einfach!

      Eine weitere Anmerkung: Nachdem die Einkaufsfinanzierung abgeschlossen werden konnte, eine Volumen von Euro 1,5 Mio wurde hier berichtet, und es in den Vorjahren in den HV´s immer wieder hieß, der rückläufige Umsatz ist der mangelnden Liquidität geschuldet, sind ja jetzt die "Qualitäten" des Vorstandes in Sachen Geschäftsausweitung und Vertrieb gefragt.
      Avatar
      schrieb am 04.08.14 13:41:16
      Beitrag Nr. 308 ()
      Hallo hitmann 69,
      wir gehen in der Zielrichtung ja recht konform und ich bedauere ebenfalls sehr
      die Zurückhaltung anderer Aktionäre mit Fragen oder Hinweisen.

      Einzelne Korrekturen stören das Gesamtbild nicht. Eintrag zu F+E: Die "Urnenentwicklungskosten" scheinen aktiviert. Da die Urnen noch nicht eingeäschert sind, kann wohl so weiter verfahren werden.

      Das Testat für die Muttergesellschaft fehlt, weil WP bei Konzerngesellschaften alle Konzerntöchter einbeziehen muss, bevor Testat erteilt werden kann. Da gibt es wohl Probleme!

      Unwitzigerweise hat BeM bereits zur untestierten Mutterbilanz 12/2013 den Lagebericht für den Konzern mit fertiggestellt und den AR-Dank bereits veröffentlicht!

      Apropos WP: Die "Waigl-Firmen" von RP Richter bis ifact bestehen fast ausnahmslos nur aus einer Person! In 2014 sind zwei neue GeFü für ifact hinzu gekommen. Vielleicht arbeiten diese ja noch an den Konzerntöchtern.

      Insgesamt sehr bedauerlich, dass durch HV-Verschiebungen auch Stimmrechte
      "zurechtgerückt" werden können, da diese nicht auf das jeweilige Geschäftsjahr, sondern immer auf die "21 Tage vor der HV" abgestellt werden!!!

      So wird es auch in der BeM-NYHAG-Vergangenheit zugegangen seien, als mehrere Jahre der NYHAG unter dem angeblichen Mantel der IRFS-Bstimmungs-Probleme mehrere Geschäftsjahre fast zusammengefasst verhandelt wurden und kurzzeitig zurückliegende Stimmrechtsveränderungen für die HV "zurechtgerückt" werden konnten.

      Auch jetzt wird man krampfhaft nach einer Lösung suchen, die BiM-Anteile
      ohne Übernahmeverpflichtung durch anderweitige Bindungen schon mal auf
      HV-bestimmende Mehrheiten auszudehnen.

      In diesem Zusammenhang sollte man einmal die Tätigkeit der RGL Vermögenverwaltungsgesellschaft mbH, HH,Neuer Wall 54 (ehemalige "Brutstätte" der Menzel Vermögensgesellschaft Aktiengesellschaft) unter die Lupe nehmen:

      Verlagerung aus der Südheide nach HH: Geschäftsführer Lüdemann, einstmals
      Mitvorstand (mit BeM) bei der Menzel Vermögensverwaltung AG und nach "Leerung" dieser Gesellschaft durch üppige Vorstandsgehälter zunächst in freiwilliger Liquidation und nach Umfirmieruirung in "Nomerato Capital... und dann nach Ausscheiden von BeM in Insolvenz.

      Es taucht auch noch die Frage des Alters von Leon Menzel auf, dessen Stimmrechte (den Eltern sowohl BeM und BiM) jeweils zu 3,13 zugerechnet werden.

      hitmann 69: Bitte dranbleiben und eventuell werden die unabhängigen Aktionärsvertreterorganisationen ja mal mit Stimmrechten gefüttert und nicht
      die von der NYHAG stets angepriesenen "unabhängigen" Stimmrechtsvertreter.

      Ich kann mir gut vorstellen, dass Bilanz-/HV-Verzögerungen der BaFin zur Unterrichtung gelangen und Konsequenzen nach sich ziehen werden.

      Augenschließen des AR für NYHAG-nachteiliges Verhalten des NYHAG-Vorstandes könnte durchaus als Mithilfe bei "Untreue" des Vorstandes bei seinen NYHAG-Aktivitäten ausgelegt werden! Insbesdondere die AN-AR-Vertreter sollten sich einmal über ihre Haftung durch Rücksprache mit ihrer Gewerkschaft informieren.


      "
      Avatar
      schrieb am 04.08.14 23:18:50
      Beitrag Nr. 309 ()
      So viel z.B. aus der "aktuellen Berichterstattungt" sachdienlicher Medien:

      Aus:
      Dokumentation der Fachtagung Das große Schweigen?
      Korruption und die Rolle des Lokaljournalismus Transparency International
      2. und 3. April 2004 (mein Zusatz: auch heute noch gültig)

      Diakonische Akademie Berlin Pankow:

      „Viele Lokaljournalisten sind nicht kritisches Gegenüber, sondern
      Teil der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesellschaft;
      freundschaftliche Kontakte, Sponsoring, Mitgliedschaften in Verei-
      nen, Parteien und Initiativen erschweren die Distanznahme.“
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.08.14 08:41:39
      Beitrag Nr. 310 ()
      NENNT MAN DAS DANN GEMEINSAME LEICHEN IM KELLER????????????
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.14 08:42:05
      Beitrag Nr. 311 ()
      Ha,ha!
      Ob der AR eigentlich weiß, welchen Bericht er zum Jahresabschluss 2013 der NYHAG abgegeben hat?

      Hier ein Auszug:

      "Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses der New-York Hamburger-Gummi Waaren Compagnie AG zum 31. Dezember 2013 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts des Vorstands ist durch die Firma ifact WP GmbH,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vorgenommen worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt."
      Avatar
      schrieb am 05.08.14 15:31:24
      Beitrag Nr. 312 ()
      Da war doch noch was? Richtig:
      Neueintragungen 14.01.2013
      PP Beteiligungen AG & Co. KG, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Vorstandsmitglieder und Liquidatoren sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vetreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Patrio Plus AG, Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 203407). Der Sitz ist von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg, HRA 107988) nach Lüneburg verlegt.

      Mit der Sitzverlegung sind die Alteintragungen nicht „mitgegangen“, daher hier noch Ergänzungen:
      Sitz war vordem die „Menzel Brutstätte“ HH, Alter Wall.
      Gegenstand des Unternehmens u.a.: „Eingehung von stillen Beteiligungen“.
      Das könnte die Verbindung zu den stillen Gesellschaftern in der lizenzgebenden Hercules-Sägemann sein.
      Die nur haftende Patrio Plus AG ist zwar in Insolvenz – aber die PP … (bisher kein Insoantrag festzustellen) scheint noch zu leben und kann womöglich durch einen neuen phG die Ausbeutung der NYHAG fortsetzen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.14 19:19:03
      Beitrag Nr. 313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.430.307 von hitman69 am 05.08.14 08:41:39hitmann69: nein, das sind keine Leichen im Keller.
      Das liegt am gemeinsamen "Häppchen-Verdrücken" und mit vollem Mund spricht man ja nicht!:keks:
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 11:39:33
      Beitrag Nr. 314 ()
      BeM und Ecocity...

      insbesondere für hitmann 69 - aber auch sonstige Interessierte - mit Blick auf die eigenartig zuvorkommende Behandlung der Ecocity in den zurückliegenden Jahren.

      Wollte doch BeM eigentlich mit dem Ecocity-Immobilien-Vertrieb so richtig "abaschen" sind später entgegenkommende "Scheingefechte" zur Dokumentierung der "Ernsthaftigkeit" gegenüber Aktionären, Sparkasse und Land im Lagebericht als enventuell drohendes Liquiditätsschwert durch einen "Vergleich mit der Möglichkeit des Wiederauflebens restlicher Forderung"
      dem Wirtschaftsprüfer als "Futter" gegeben worden, um seinen "uneingeschränkten Bestätigungsvermerk", allerdings mit dem Hinweis auf das "Liquiditätsschwert" Ecocity, abgeben zu können!

      Wer Lust hat, im Unternehmensregister zu stöbern:

      HRP Verwaltungs GmbH , Hamburg, Neuer Wall 54 c/o Menzel VV AG (jetzt Nartenstr. HH-Harburg).

      Für den Schnelldurchlauf:

      23.11.2007
      Veränderungen

      23.11.2007


      Primus am Campus Verwaltungs GmbH, Hamburg (Albert-Einstein-Ring 19, 22761 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. (1) (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Primus Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Geselischafters in Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand die Verwaltung und Entwicklung von Immobilien ist. Ausgeschieden Geschäftsführer: Menzel, Bernd, Hamburg, *12.02.1962. Bestellt Geschäftsführer: Lorenz, Frank, Borstel-Hohenraden, *01.01.1956, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
      18.05.2008

      Primus Verwaltungs GmbH, Hamburg (Alter Wall 34-36, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und 3 beschlossen. Neue Firma: HRP Verwaltungs GmbH. Aus technischen Gründen von Amts wegen erneut gelöscht: Geschäftsführer: Dr. Sirch, Christian, München, *16.03.1977.

      Zur Bilanz per 12/2007;
      „Der Jahresabschluss der HRP Verwaltungs GmbH(vormals: Primus Verwaltungs GmbH), Hamburg wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.“


      08.07.2010


      HRP Verwaltungs GmbH, Hamburg, Neuer Wall 54 c/o Menzel VV AG, 20354 Hamburg.Geschäftsanschrift: Neuer Wall 54 c/o Menzel VV AG, 20354 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Pfeiffer, Markus, Taufkirchen, *26.09.1962, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Geißendörfer, Bernd, München, *10.09.1974.

      19.03.2012


      HRP Verwaltungs GmbH, Hamburg, Neuer Wall 54 c/o Menzel VV AG, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nartenstr. 14 A, 21079 Hamburg.

      Aus dem Geschäftsbericht der HRP für das Jahr 2010 (und auch 2011):

      „Die HRP Verwaltungs GmbH war im Geschäftsjahr persönlich haftende Gesellschafterin der Primus am Elbeseitenkanal GmbH & Co. KG, Hamburg, der Primus auf der Schatzinsel GmbH & Co. KG Hamburg, sowie der Ecocity Hamburg-Harburg GmbH & Co. KG, Hamburg.“

      16.12.2013


      HRP Verwaltungs GmbH, Hamburg, Nartenstr. 14 A, 21079 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Bauer-Schlichtegroll, Paul, Ermatingen / Schweiz, *03.03.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Pfeiffer, Markus, Taufkirchen, *26.09.1962.
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 14:32:28
      Beitrag Nr. 315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.434.888 von Pedrosilino am 05.08.14 15:31:24Der Abschluss zum 31.12.2013, der jetzt veröffentlicht war könnte ja dann so eine Art Entwurf gewesen sein, der nach der Trennung vom kafm Leiter Ende April 2013 um Termine einzuhalten einfach mal eingestellt wurde, nach dem Motto lieber Mist als gar nichts! Allerdings glaube ich, dass die beiden inkompetenten B´s sicherlich nicht wissen, was sich so im Netz tummelt.

      Der Vernehmen nach soll es ja auch nach dem Ausscheiden des kaufmännischen Leiters Wittkopf noch weitere Kompetenzverluste gegeben haben. Die alte Struktur hat sich dann sicherlich wieder durchsetzen können - das waren wohl die, die für den desolaten Zustand im Verwaltungsbereich mitverantwortlich waren. Wir haben jetzt den 6. August 2014, außer Stimmrechtsmitteilungen wird nichts veröffentlicht und eine HV ist wohl lange nicht in Sicht. Bin ja mal auf die Zahlen des zweiten Quartals 2014 gespannt und somit das Halbjahresergebnis 2014. Ach so ich vergaß: es wurde noch der Rücktritt des stellvertretenden AR Vorsitzenden noch veröffentlicht. Der wird wohl gemerkt haben, dass die geballte Doppel B Kompetenz auf Dauer nur gefährlich sein kann.

      Ecocity hat mit BeM nichts mehr zu tun, der Ursprung ist sicherlich BeM gewesen, aber seinerzeit muss es noch andere Partner gegeben haben, die dem Vernehmen nach jetzt die Kommanditisten der Ecocity sind. Auch hier kann wohl nicht mehr abgegriffen werden.

      In der letzten HV am 17.7.2013 wurde im Zusammenhang mit den Markenrechten von Seiten BeM ausgeführt, dass die stille Gesellschaft zum 31.12.2012 sich aufgelöst hat und die stillen Gesellschafter (deren Namen ja nie genannt wurden, Bernd Günther in dieser HV heißen sie ja gerade deswegen stillte Gesellschafter)direkte in die Hercules Sägemann GmbH die entsprechenden Beträge gegeben haben, da keine Rückzahlungen möglich waren. Allerdings ist die Frage sicherlich interessant, ob denn die Zinsen in dem Konstrukt immer pünktlich bezahlt wurden oder ob die auf die Nominalbeträge aufgeschlagen wurden und ebenfalls weiter darlehensweise zur Verfügung gestellt wurden.
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 21:06:29
      Beitrag Nr. 316 ()
      Zitat von Pedrosilino: ...
      Vielleicht ein mehrstufiges Geschäft mit der kürzlich in Insolvenz gegangenen
      TRITON Water AG ,nicht börsennotiert


      Gehört zwar jetzt nicht direkt in diesen Thread - aber ich würde sehr gerne wissen woher die Information stammt, dass die Triton Water AG in Insolvenz ist. Kann man hierzu irgendwo genauere Infos bekommen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.14 21:25:29
      Beitrag Nr. 317 ()
      Die stillen Gesellschafter haben der Hercules-Sägemann seinerzeit ein Darlehen gegeben, damit H-S die Lizenzen bezahlen konnte. Kosten (€ 2,5 Mio - € 3 Mio?). Ein Restbetrag blieb aber offen (ca € 1 Mio?)Für die Umsätze in den lizensierten Artikeln zahlt NYHAG 5% des Umsatzes an H-S. Bei angenommen € 6 Mio Umsatz in lizensierten Artkeln macht das T€ 300 p.a. Nun kommt es darauf an, welchen Zins die "Stillen" für das gewährte Darlehen verlangen und wieviel dann noch für die Tilgung des "Stillen-Darlehens" übrig bleibt.

      Durch den Umsatzwegfall der nichtlizensierten Artikel bereits seit Q 1 2014
      bleibt eigentlich für die NYHAG-Mutter so gut wie gar nichts mehr übrig.

      Die hitmann69-Erinnerung und Argumentation liegt auch m.E. in richtiger Richtung: Es wurde in der letzten HV geäußert, dass die "Stillen" möglicherweise ihr Darlehen kündigen könnten - aber man habe sich wohl wieder geeinigt.

      Das heißt doch im Klartext, dass eine erpressbare Situation besteht. Die
      Geschäftsberichte des Konzerns und der Einzelabschluss der H-S müssen auf
      eine Besicherung der "Stillen-Darlehen" durch Lizenzen (Abtretung/Verpfändung)
      überprüft werden.

      Bitter auch die ständige Berichtigung von Unternehmensmitteilungen z.B. bei der Berechnung von %-Anteilen der Stimmen - aber auch von (selbstverständlich untestierten) Zwischenberichten. Der Hinweis auf die "ungeprüften" Zahlenwerke ist ein Persilschein für die HGB-Versicherung: "Nach bestem Wissen ...". Das HGB schreibt nicht vor, wie umfangreich das Wissen sein muss!

      Die Bestätigung des AR zum Lagebericht der Konzernmutter "NYHAG", dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des WP zum 30.04.2014 vorliegt, hat zwar zu einer Bilanzveröffentlichung verleitet, um BaFin-Ordnungsgelder zu vermeiden - aber die HV kann nicht mehr gesetzeskonform bis Ende August 2014 einberufen werden und wir werden dazu sicher noch etwas hören!

      Größere NYHAG-Posten könnten inzwischen ja an diverse Dritte (mit "Action in Concert") veräußert sein und die schludrige "M-Familie" meldet mit Jahresverspätungen (siehe Stimmrechtsmitteilungen allein in 2014) Stimmrechts-
      veränderungen, die dann rückwirkend keinen Einfluss auf HV-Beschlüsse haben, die mit "alten" Stimmrechtsbestätigungen bewirkt wurden. So scheint die Rechtslage.

      Aber mir scheint, dass die Schlinge um BeM enger wird.
      Avatar
      schrieb am 07.08.14 16:09:45
      Beitrag Nr. 318 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.450.383 von hirnowitsch am 06.08.14 21:06:29Zu Triton Water AG (Gehört unbedingt zu diesem Thread)
      Hallo hirnowitsch, da bin ich ganz schön ins Schwitzen geraten, als ich versuchte, mein Gedächtnis durch Schriftnachweis in Sachen Triton Water AG zu untermauern. Aber es hat geklappt!!! Da es sich zunächst um ein Insolvenzantragsverfahren handelt, stehen die folgenden üblichen Registereintragungen noch aus. Ich vermute, dass es ein Insolvenzplanverfahren
      werden könnte.
      Merkwürdig allerdings: Der bisherige AR-Vorsitzende Insolvenzfachanwalt Dr. Hans-Peter Rechel ist seit einigen Monaten kein AR-Vorsitzender mehr (ob er überhaupt noch im AR ist, weiß ich nicht).

      "In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
      Triton Water AG (Registergericht: Amtsgericht Kiel HRB 8851 KI), Werkstraße 2b, 22844 Norderstedt, eingetragener Sitz: Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schaare, Eppendorfer Landstraße 10, 20249 Hamburg
      - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Zeuner & Rechel, Lehmweg 17, 20251 Hamburg -
      wird gemäß §§ 21, 22 InsO am 30.06.2014 um 15.00 Uhr folgendes angeordnet:
      I. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt und bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
      Zum Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestimmt:
      Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg.
      Dritte können mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den vorläufigen Verwalter zahlen.
      Der vorläufige Verwalter soll prüfen, ob ein Insolvenzgrund gegeben ist.
      Der vorläufige Verwalter soll prüfen, welche Aussichten zur Fortführung des Unternehmens bestehen.
      Trifft die Schuldnerin Verfügungen, so sind sie nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam.
      Der vorläufige Verwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO zum Zustellungsbeauftragten bestellt.
      II. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 22a InsO bestellt.
      Mitglieder sind:
      1. Herr Jörg Prehn, Haldesdorfer Str. 118m, 22179 Hamburg als Vertreter der Kleingläubiger und Arbeitnehmer
      2. Herr Reinhold Lüdemann, Uhlengrund 36, 21244 Buchholz für Frau Gunda Lüdemann als Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger
      3. Herr Bernd Eggert, Ortelsburger Str. 22, 24568 Kaltenkirchen für Firma Grundfos GmbH als Vertreter der Gläubiger mit den höchsten Forderungen.
      Norderstedt, 30.6.2014
      Amtsgericht Norderstedt
      - Insolvenzgericht -
      - 66 IN 173/14 -"

      Formell hätte es allerdings richtig heißen müssen :"...vertreten durch den Vorstand (nicht Geschäftsführer) Helge Schaare.

      Und noch etwas taucht aus dem Morast auf: Gläubigervertreter Nr. 2, Herr Reinhold Lüdemann aus Buchholz (für seine Frau Gunda Lüdemann). Selbiger Herr Lüdemann, der einst die Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft zusammen mit BeM vorstandsmäßig begleitete und letztlich nach Umtäuschung in "Nomerato Consulting ..." in die ewigen Jagdgründe schickte. Lüdemann hat ja
      vor nicht allzu langer Zeit d von ihm geschäftsführend betreute
      Firma "RGL Vermögensverwaltung GmbH", von Buchholz zur "Menzel-Brutstätte" HH, Neuer Wall 54 verlegt.

      Und weil ich gerade dabei bin: Man vergleiche einmal das seitens Triton Water AG geschützte "Wasserlogo (die Figuren)" mit der Aufmachung des Logos von
      Voigtlaender GmbH in Insolvenz - vielleicht musste Voigtlaender dafür viel Geld bezahlen?
      Avatar
      schrieb am 07.08.14 17:14:36
      Beitrag Nr. 319 ()
      BeM kriegt die Knoten nicht mehr auf: Die Verwirrungen werden immer verstrickter:

      heute um 17:04 keine Ad-Hocmeldung - bisher nur auf der NYHAG-Website.

      "Sehr geehrte Besucher,
      wir weisen darauf hin, dass eine Fehlmeldung auf unserer Webseite veröffentlicht wurde. Der endgültige Jahresabschluss 2013 liegt der Gesellschaft in testierter Form noch nicht vor. Der veröffentlichte Jahresabschluss 2013 ist aus diesem Grunde als vorläufig zu betrachten."
      Avatar
      schrieb am 07.08.14 18:54:46
      Beitrag Nr. 320 ()
      Zitat von Pedrosilino: Zu Triton Water AG (Gehört unbedingt zu diesem Thread)
      Hallo hirnowitsch, da bin ich ganz schön ins Schwitzen geraten, als ich versuchte, mein Gedächtnis durch Schriftnachweis in Sachen Triton Water AG zu untermauern. Aber es hat geklappt!!! Da es sich zunächst um ein Insolvenzantragsverfahren handelt, stehen die folgenden üblichen Registereintragungen noch aus. Ich vermute, dass es ein Insolvenzplanverfahren
      werden könnte....


      Aus dem Kreise eines großen Unternehmens - welches zu den Kunden der Triton Water AG zählt - habe ich vernommen, dass es eine Interne Anweisung gibt welche weitere Bestellungen bei Triton Water untersagt, da bereits das Insolvenzverfahren eröffnet sei. Diese Information ist ca. 3 bis 4 Wochen alt. Daher ging ich davon aus, dass bereits ein Insolvenzverfahren laufen würde. Und ich weiß auch gar nicht wie Umfangreich die Informationspflichten beim Insolvenzantragsverfahren gegenüber Lieferanten sind.

      Die Entwicklung bei Triton verfolge ich schon viele Jahre - seit dem Ausscheiden der Schiffsabteilung aus der Triton Belco AG und der Zusammenlegung mit der Tochter (Format Chemie und Apparate GmbH). Meiner Einschätzung nach waren die Vorgänge seit dieser Zeit höchst Schleierhaft. Die neue Triton-Format GmbH wurde später von einer anderen Firma Übernommen (soweit mir bekannt ist waren es Schweizer) und ging dann in das Insolvenzverfahren - in dessen Folge alle Gläubiger zu 100 Prozent bedient wurden. Da kann sich schon die Frage aufwerfen ob das Insolvenzverfahren dann überhaut nötig war. Aus der Insolvenz heraus entstand dann unter neuer Führung ja die Triton Water AG. Etwas plötzlich kamen dann die vielen Zusammenschlüsse mit anderen kleinen Unternehmen. Soweit mir zu Ohren gekommen ist, gab es aber auch durchaus Gespräche mit anderen Unternehmen über gemeinsame Aktivitäten - die jedoch gescheitert sind - angesichts der jüngeren Gesichte der Firma ist das nicht verwunderlich.

      Nachdem damals die Patrio Plus AG die Finger bei Triton mit im Spiel hatte (hier taucht der Name Menzel ja auch wieder auf) hatte ich sofort das Gefühl, dass das alles kein gutes Ende nehmen würde.
      1 Antwort
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      schrieb am 07.08.14 20:39:07
      Beitrag Nr. 321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.460.709 von hirnowitsch am 07.08.14 18:54:46Grundsätzlich ist es so, dass ein Insolvenzantrag auf Grund einer Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt wird.

      Wenn das Insolvenzgericht an Hand der eingereichten Unterlagen feststellt, dass zumindest die Kosten für das Verfahren herauskommen, wird vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, und es wird geprüft, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden kann.

      Ziel der Insolvenzverwaltung eines so genannten "geordneten Verfahrens" ist es eigentlich immer, in irgendeiner Form die Insolvenzfirma fortzuführen:

      Für maximal dreimonatige vorläufige Insolvenz erhalten die AN staatliche Löhne/Gehälter. In dieser Zeit kann die Insolvenzverwaltung also ohne Lohnkosten produzieren und verkaufen. Gläubiger erhalten zunächst kein Geld
      (aber Rechte an Waren und Vermögenswerten bleiben gewahrt).

      Insolvenzverwaltungen versuchen in dieser Zeit Interessenten zu finden, die
      eine Fortführung der Insolvenzfirma (unter neuem Namen, mit meist weniger AN) und (fast) frei von Schulden fortzuführen (Verbindlichkeiten aus Straftaten und Steuern bleiben). Das liegt häufig auch im Interesse der Lieferanten mit Kreditversicherung oder einfach Absatz in der Zukunft.
      Schwieriger ist es bei (unbesicherten) Garantieleistungen: Diese werden von der Insoverwaltung dann gern für Geld erbracht.

      Das "Planverfahren" kommt in der Regel in Gang, wenn ein Unternehmen frühzeitig erkennt, dass Zahlungsprobleme auftauchen können, die ohne freiwillige Mitwirkung Dritter nicht erfüllt werden können (z.B. Stundungen,
      Verzichte, Zahlungsziele). Hierbei müssen verfahrensrechtlich vorgesehene
      Gläubigergruppen "Federn lassen".

      Wegen der "Insolvenzanrüchigkeit" wird das Planverfahren bisher noch selten
      rechtzeitig in Anspruch genommen.

      Die vorgenannten Ausführungen sind unvollständig, ersetzen kein Gesetz, sind keine gewerbsmäßige oder freiberufliche Auskunft - lediglich eine Meinungsäußerung.

      Man kann natürlich auch hinsichtlich der Integrität seiner "Geschäftspartner" Zweifel haben und "lieber die Hände davon lassen".

      Im Unternehmensregister sind die Geschäftsberichte der Triton Water AG und Menzel Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft nebst Bilanzen zu lesen und man kann sich seine Meinung über die Geschäftsverläufe, Vorstände und Aufsichtsräte bilden.

      Ich hoffe sehr, dass dieser "Einzelunterricht" andere Interessenten nicht gelangweilt hat - aber da auch "hitmann69" aktivere Beteiligungen Dritter
      vermisst, habe ich mich über diese echte Frage nach der Triton Water AG
      gefreut, denn man findet im Internet "auf Verdacht" vor endültiger Eröffnung nix und unter "Insolvenzbekanntmachungen" AG Norderstedt (S-H) zur Zeit nach 14 Tagen (ab dem 30.06.2014) nur vorläufig über "Detailsuche" unter Angabe der geforderten Mindestangaben meine "Kopie" aus der Bekanntmachung.
      Avatar
      schrieb am 08.08.14 01:54:11
      Beitrag Nr. 322 ()
      Zitat von Pedrosilino: ...
      Insolvenzverwaltungen versuchen in dieser Zeit Interessenten zu finden, die
      eine Fortführung der Insolvenzfirma (unter neuem Namen, mit meist weniger AN) und (fast) frei von Schulden fortzuführen ...


      Bei der Triton-Format GmbH dauerte das Insolvenzverfahren damals wesentlich länger. Der Insolvenzverwalter hat einige Zeit gebraucht einen passenden Investor zu finden. Die Fortführung der Firma konnte tatsächlich fast frei von Schulden erfolgen - aber nicht etwa weil Gläubiger mit einer Quote abgespeist wurden - sondern weil tatsächlich am Ende alle Gläubiger zu 100 Prozent ihre Forderungen erhalten haben. Triton-Format war meiner Meinung nach zu diesem Zeitpunkt schon längst zum Spielball von Investoren geworden - daran hat sich auch nichts geändert als man zur Triton Water AG wurde. Aber wir schweifen ja ab. Es geht hier ja nicht um die Triton Water AG - mich hatte lediglich interessiert woher die Info mit der Insolvenz gekommen ist.
      1 Antwort
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      schrieb am 08.08.14 15:32:45
      Beitrag Nr. 323 ()
      Das sind ja alles wieder mal sehr interessante Erkenntnisse. Allerdings glaube ich, dass BeM mit dem Umfeld nichts mehr zu tun hat. Die letzte Triton HV habe ich noch "LIVE und in Farbe" mit verfolgt, ebenso noch die einer oder andere HV von Firmen, die irgendwann mit BeM zu tun hatte. Oder muss ich besser sagen, mit wo BeM mit zu tun hatte.

      Fakt ist aber doch, dass BeM mit seinem geschätzten AR Vorsitzenden BG im Rahmen der PP AG nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, Geschäfte NICHT erfolgreich zu führen. Denn alle mir bekannten Beteiligungen / Engagements sind platt, entweder bereits in Insolvenz oder aber kurz davor. Tentacle, CDV, Triton AG, usw. Erstaunlich, wie geduldig die Aktionäre bei der NYH AG sind. Auch wenn BiM jetzt ca. 28% hat, verbleiben doch immerhin 72% "woanders". Wie sagte ein Kleinaktionär auf einer der Hauptversammlungen doch so schön: "Herr Menzel, Sie führen sich auf wie ein alter Gutsherr oder aber wie ein geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, die Ihnen zu 100% gehören würde." Dem scheint denn ja so zu sein.

      Es gibt ausreichend Möglichkeiten, Organe zu ärgern. Aber anscheinend ist allen Investierten das Gesabber der beiden B Bubis vollkommen ausreichend, um weiter brav mitzuspielen.

      Veröffentlicht ist ja das I. Quartal 2014 nicht im Bundesanzeiger, ebenso wie der Abschluss per 31.12.2013 nicht. Die BAFIN wird es freuen. Hab da mal was von 4 Monaten gehört oder so fürs Jahr, Quartal ein bischen kürzer. Evtl. gibt es ja bald den Halbjahresabschluss auf der Homepage - das wird bestimmt etwas zum Schmunzeln, auch wenn er sicherlich nichts Gutes in Richtung der Position NYH AG in unseren Depots bedeuten wird.

      Hat einer eine Idee, warum der Kurs mal wieder nach unten geht? Man ist ja fast versucht nachzukaufen :-). Aber auch das ist eigentlich egal. Wie die Lebenserfahrung lehrt, hat eine Firma bestehend aus inkompetenten Organträgern und stromlinienförmigen Mitarbeitern (das Wort Arschkriecher kommt mir in den Kopf, aber das lassen wir mal sein)kaum eine Chance in einer solchen Situation zu überleben. Oder können die beiden B´s Menschen so unter Druck setzen, dass man vorsichtshalber der Demutshaltung eines Schafes auf dem Weg zur Schlachtbank verharrt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.14 12:46:11
      Beitrag Nr. 324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.469.838 von hitman69 am 08.08.14 15:32:45Triton Water AG und Organe gehören zum Umfeld BeM und NYHAG:

      Insolvenzanwalt Dr. Rechel war AR-Vors. bei TriWater, Aurora, und stv.AR bei NYHAG.

      Helge Schaare sollte als Vorstand mit NYH Environment Singapore bewässern; aber Dr. Rechel hat ihn als Vorstand zu Triton Water abgeworben, um von dort Singapore zu beackern.

      Die Geldverschwendung mit dem Voigtlaender-Kauf und die dann folgenden Geldabflüsse bei Voigtlaender werden namentlich noch zugeordnet werden.

      Aktionärsmeckern auf der HV bringt mit Minderheiten wenig - es sei denn, die
      Presse geht mal richtig zur Sache. Aber dort könnte es regionale Rücksichtnahmen geben.

      "Aktionärsbündnisse" könnten als "Action in Concert"
      ausgelegt werden und zur Verpflichtung eines Übernahmeangebotes führen (ab
      30% + 1 Stimme).

      hitmann69 hat selbst die geringe Diskussionsbereitschaft in
      Sachen NYHAG beklagt - aber wie viele Aktionäre lesen diesen Thread überhaupt und verfolgen die Story mit ihren Facetten?

      BaFin ist schon der richtige Aufhänger - aber Bußgelder hat meist die betroffene Gesellschaft und nicht der verantwortliche Vorstand zu leisten.
      Aber eine sich herausschälende Unzuverlässigkeit eines Vorstandes verbunden mit gravierenden fehlerhafte Meldungen, könnte durchaus etwas bei der BaFin bewirken.

      Die vom 30.04.2014 bis 07.08.2014 auf der NYHAG-Website verbreitete Nachricht zum NYHAG Geschäftsbericht 12/2013, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des WP vorliegt (der Anhang ist inzwischen gelöscht und der Geschäftsbericht als vorläufig deklariert), kann natürlich von Aktionären, die sich durch diese "Falschmeldung" entreichert fühlen, mit einer Schadenersatzklage verfolgt werden.

      Das es offentlich keine weiteren Großaktionäre gibt, für die sich finanzieller Schadenersatz überhaupt rechnet, wird sich hier wohl wenig tun, es sei denn, dass sich BiM bei weiter fallenden Kursen getäuscht fühlt und
      die NYHAG (nicht den Vorstand) auf Schadenersatz verklagt.

      Der Kursrückgang könnte aus dem (nicht zurechnungspflichtigen) BeM-Umfeld durchaus genutzt werden, um weitere NYHAG-Aktien im nicht meldepflichigen Umfang unter jeweils 3% anzusammeln um BeM zu festigen oder aus dem Lizenzgeberumfeld eine Position aufzubauen (was nicht ausschließt, dass
      diese Parteien eh' unter einer Decke stecken).

      Mit Blick auf das lizensierte Produktionsprogramm könnte sich hier eine
      abgespaltene, eigenständige Hercules-Sägemann GmbH auftun.
      Allerdings könnten Insiderprobleme erwachsen/vorhanden sein.

      Es wird sich wohl noch in 2014 Entscheidendes tun.
      Avatar
      schrieb am 10.08.14 15:22:08
      Beitrag Nr. 325 ()
      Endlich Zeit für vergangene Eintragungen:

      Ich muss keine alten Erkenntnisse mehr wiederholen:

      Bitte die unbedingt letzte Seiten ab 1 von 33 nachlesen. Da steht schon alles drin über BeM und BeG und Dr. H.P.R.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 09:04:12
      Beitrag Nr. 326 ()
      Dann bleibt eigentlich nur das Abwarten auf die Hauptversammlung respektive die Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.122013 als Einzelabschluss und Konzernabschluss. Dieser sollte nach einer genauen Analyse zu vielen Fragestellungen führen. Aber auch dann bleibt abzuwarten, ob es wieder auf Polemik hinausläuft oder aber ob einmal relevante Fragen gestellt werden.

      Nachdem die Kette mit den Markenrechten zur Herciles Sägemann GmbH führt und hier die Möglichkeit eines alleinigen Weitermachens diskutiert wird, sollte man berücksichtigen, dass BeM überall als Vorstand / GF eingetragen ist. Die NYH AG ist zu 77,33% Aktionäre der Tacitus AG als "Zwischenholding", die wiederum 100% an der Hercules Sägemann GmbH hält. Zumindest wird das in dem Konzernabschluss per 31.12.2012 auf Seite 5 dokumentiert. Wer aber sitzt im AR der Tacitus AG? Das sollten doch mal wieder die Gefolgsleute von den beiden B´s sein. Insofern würde eine Verselbstständigung der Hercules Sägemann GmbH nur eben wieder mit BeM im ersten Anlauf gehen. Denn: der AR der Tacitus müsste den inkompetenten Vorstand BeM der Tacitus abberufen und einen Neuen bestellen, der wiederum eine Gesellschafterversammlung der Hercules Sägemann GmbH abhalten müsste um den dortigen Geschäftsführer zu entmachten bzw. abzuberufen. Auch würde eine Insellösung der Hercules Sägemann GmbH den Kapitalinteressen des BeM in Form der Wertlosigkeit des Aktienpaketes BiM (oder aber des Refinanzierers - da stellt sich mir die Frage welcher Banker der halbwegs bei Sinnen ist refinanziert so etwas?).

      Warten wir ab, was die beiden Genies in der nächsten Zeit aus dem Hut zaubern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 12:16:08
      Beitrag Nr. 327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.479.447 von Pedrosilino am 10.08.14 15:22:08Es geht mir nicht darum, die drei B's + ein H.P. "hinzurichten", sondern zu
      überdenken, was denn in diesem "Konzern" für (wie viele) AN übrig bleiben könnte.:cry::

      Das einzig wertvolle "Sachvermögen" sind die Lizenzen + AN, die mit den selbstverständlich dazu gehörenden - teilweise uralt - Maschinen dafür, umgehen können.:lick:

      Die kapitalmäßigen Abhängigkeitsverhältnisse hat hitmann 69 noch einmal
      sehr schön dargestellt.:) Daher ist meine Folgerung:

      Mit einem "Ordnungsverfahren" über die NYHAG verlieren BeM (und natürlich auch die Aktionäre) Verfügungsgewalt als Vorstand und Aktionäre; der "Ordnungshüter" der NYHAG bestimmt, was mit den Assets (sprich Beteiligungen) der NYHAG (nach Meistgebot) passieren kann.:eek:

      Eines scheint mir sicher: Für die Aktionäre der NYHAG bleibt gar nichts.
      Die "Minderheit" bei Tacitus (vielleicht inzwischen über 25%, um unliebsame Satzungsänderungen verhindern zu können) könnte frohlocken.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 12:24:14
      Beitrag Nr. 328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.482.255 von hitman69 am 11.08.14 09:04:12Noch was:

      Weder Spark'is noch Banker dürften sich neu engagieren;

      aber tauchte in einer HV nicht mal die Frage nach "Schwarzgeld" auf?:eek:
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 13:48:46
      Beitrag Nr. 329 ()
      Es geht generell nicht um die Hinrichtung der Figuren, dass schaffen die früher oder später wahrscheinlich selber. Es geht rein darum, dass solche Chaoten als Organe in Firmen nichts verloren haben (es sei denn, es sind die Eigenen zu 100%). Andererseits ist jeder selber schuld, wer solchen Organen Geld anvertraut. Denn neben BeG gibt es ja noch mehrere AR Mitglieder, vor allem zwei AN Vertreter, die ja neben der Kenntnis über den Zahlen auch über fundierte Kenntnisse im operativen Bereich verfügen sollten. Nachdem beide AN Vertreter nun schon lange Zeit dabei sind, und viele Situationen miterlebt haben, umso mehr!

      Zum verbleibenden Anteil der AN:

      Der Umsatz im Haarpflegeproduktbereich gemäß veröffentlichtem ungeprüften Jahresabschluss (nachstehend Auszug aus dem Bericht Seite 3):
      "Der Umsatz teilt sich auf die Bereiche Hairtools (TEUR 6.332) und Industrie (TEUR 8.288) auf. Der Gesamtinlandsumsatz in Höhe von TEUR 7.994 liegt bei knapp 55 Prozent. Die Auslandsumsätze verteilen sich je hälftig auf den EU-Raum und Drittländer"

      Das sind ca. 43%. Auf das Personal quotal runtergerechnet würde das ca. 64 Arbeitnehmern entsprechen (bin von ca. 150 MA ausgegangen). Nachdem aber dieser Umsatz nicht komplett Eigenproduktion ist, sondern wie auf den Hauptversammlungen ausgeführt, einiges in Asien produziert wird und somit als "Handelsware" eingestuft werden kann, dürfte sich die Zahl wohl eher niedriger werden. Dazu kommt noch die Tatsache, dass bei einer unorganisierten Führung der Verwaltungsapparat zu hoch geputscht ist und das weiter zu einer Abrundung nach unten führen würde. Am Anfang kann man wohl von ca. 50 bis 55 Arbeitsplätzen ausgehen.

      Allerdings sprach BeM und ebenso BeG auf den HV auch davon, dass vor allem die Mundstücke und Hartgummistäbe von hohen Deckungsbeiträgen ausgestattet sind. Das könnten auch noch einmal ca. 2 Mio Umsätze sein, wenn ich die HV Zahlen in den mündlichen Erläuterungen des Vorstandes richtig im Gedächtnis haben sollte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 18:55:50
      Beitrag Nr. 330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.484.961 von hitman69 am 11.08.14 13:48:46Hallo hitmann69, die Analyse passt für das Gesamtpaket sehr gut, aber:

      Wenn nur noch H-S übrig bliebe und ein Teil der Produktion der lizensierten Waren eh schon aus Fernost kommt (an diese Äußerung erinnere ich mich auch noch - wahrscheinlich haben wir selbe HV besucht), wäre ein "Überleben" der
      H-S mit wenig Personal rechenbar.

      Insoweit steht nur die Frage im Raum: Wer steckt hinter den "Stillen Gesellschaftern"?

      Restliche Umsätze sind m.E. nur noch was für "Bastler".

      Auch Betriebsräte in AR haben "Überlebensängste" und werden möglicherweise den "Downpunkt" so lange wie möglich vermeiden - sie sind der AN-Mannschaft häufig "Garant" für AN-freundliche Unternehmensführung. Da kann man sich natürlich auch mal irren, denn die Hoffnung stirbt zuletzt.

      NYHAG-Börsenkurs heute im Sinkflug: € 0,36 bei 3.124 St. in Frankfurt.
      Letze große Bewegung: St. 71.078 zu 0,383 in Frankfurt am 5.8.2014.
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 10:09:49
      Beitrag Nr. 331 ()
      Tja - irgendeiner hat doch noch Hoffnung auf ein "Schnäppchen" und kauft die Aktie. Insgesamt wurden die letzten 10 Tage ca. 100.000 Aktien in Hamburg und Frankfurt gehandelt. Das sind mal eben 1,2%, BiM wird es wohl nicht sein, das hätte gemeldet werden müssen, aber die Menzelsche Familie muss ja relativ groß sein, wenn man die Ausführungen der beiden B´s noch in den Ohren hat auf den HV´s, wer sich so alles aus dem Umfeld engagiert hat und geholfen hat neben dem großen "Unternehmenssanierer" BeM.

      Da das ganze Menzelsche Konstrukt in den letzten Jahren wohl auf immer den gleichen Kapitalanlegern gefußt hat, liegt der Verdacht doch nahe, dass die 2,5 Mio. Euro auch bei den größeren Aktionären eingesammelt wurden und das Bild abrunden. Das ist allerdings eine Spekulation, aber es ist nur schwer vorstellbar da zu dem fraglichen Zeitpunkt 2009 ein fremder Dritter wohl eher weniger ansprechbar gewesen wäre. Diesen wurde gemäß Bericht auf der HV im letzten Jahr die Markenrechte abgetreten, nachdem die Darlehen nach Aussage des kaufmännischen Leiters in Bestätigung durch BeM und BeG direkt an die Hercules Sägemann GmbH gewährt wurde. Es wurde damals noch darauf hingewiesen, dass man über diesen direkten Weg Geld spare in durch den Wegfall der KG Lösung als stiller Gesellschafter mit entsprechenden Kommanditisten sowie die Provision für die Absicherung des Landes in Form einer Garantie oder so ähnlich. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Zinsen regelmäßig an die Geldgeber gezahlt wurden. Inwieweit ein Zinssatz in der HV´s genannt wurde kann ich mich nicht mehr erinnern. Das Zinsen zu zahlen sind ist klar, gehen wir von 5% aus (angesichts des Risikos eher die untere Grenze) dann reden wir von einem p.a. Betrag in Höhe von 125.000 Euro. Wenn die Zinsen für ein paar Jahre nicht gezahlt wurden, dann subsummiert sich das doch mal ganz schnell und wir reden nicht mehr über 2,5 Mio sondern über einen höheren Betrag.

      Und die bereits gestern geschilderte Problematik wie man den nicht qualifizierten GF der Hercules Sägemann GmbH los wird. Auch das ist nicht so einfach, es sei denn, man verkauft die Holding Aktien an einen Investor, der dann die notwendigen Schritte unternimmt. Der direkte Verkauf der HCS Anteile ist nicht möglich, da noch Fremdbesitz in der Tacitus AG.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 11:23:28
      Beitrag Nr. 332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.492.224 von hitman69 am 12.08.14 10:09:49BiM hält einschließlich des Sorgerechtsanteils Leon Menzel 27,01% und könnte vor nächster Meldung bis insgesamt 30% der Stimmrechte (vor Übernahmeangebot) erwerben.
      Es gibt ja noch weitere Familienangehörige, die etwas dazu erwerben könnten. Aber das bringt alles nix, was BeM weiter hilft. 25% reichen als
      Sperrminorität bei grundlegenden Satzungsänderungen.

      Mir scheint das Absaugen fremder Gelder (hohes Gehalt)für BeM + indirekte Vermittlungsprovision für weitere Firmenzukäufe interessanter:

      Beispielsweise über eine neue Vermögensverwaltungsgesellschaft, die ihre Kundengelder in "lukrativen Aktien" einer AG anlegt, die kurz vor ihrer "Finalisierung" zu stehen scheint.
      Ich denke hier an die kürzlich aus Buchholz nach HH, Neuer Wall 54, umgezogene RGL Vermögensverwaltungs GmbH mit GeFü Lüdemann (einst Mitvorstand in der Menzel Vermögensveraltungs AG), über deren Anlegerstimmen
      BeM mittels Kapitalerhöhungen nicht nur Kapitalvermittlungsprovision für die MVV-AG eingesammelt hat, sondern auch Stimmrechtsvertretungen, die erst zu dieser "gehobenen" Position bei NYHAG führte).

      NYHAG soll an H-S auf den lizensierten Umsatz 5% zahlen; bei angenommen
      € 6 Mio Lizenzumsatz p.a. sind das T€ 300 p.a.. Wenn sie denn gezahlt werden, könnte eine Darlehensverzinsung der "Stillen" durchaus möglich sein - aber eine Darlehenstilgung?

      Zu vermuten ist, dass die Lizenzabtretung eine Besicherung der "Stillendarlehen" darstellt und somit wieder fast alles in "Stillen Händen" ist.

      H-S-Anteile lagen zu über 77% bei NYHAG; inswoweit könnte ein NYHAG-Verwalter im "Ordnungsverfahren" wohl auch den H-S-Geschäftsführer nach
      Dienstvertrag und Satzung behandeln oder an einen Investor "mitliefern".

      Da die Äußerungen auf der letzten HV zu obigen Themen noch in keinen (Konzern-)Geschäftsbericht eingeflossen sind, könnte auch hierin mit ein Grund für die Veröffentlichungsverzögerung liegen.

      Da ein WP ungern für gesetzlich vorgesehen max. fünf Jahre "knastieren"
      geht (bei vorsätzlich unrichtigem Bestätigungsvermerk), bleibt es weiter spannend und es wird immer enger!
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 11:57:34
      Beitrag Nr. 333 ()
      ob es noch zu einer HV kommt ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 13:21:22
      Beitrag Nr. 334 ()
      Na in Frankfurt sind wir mittlerweile bei 0,305 angelangt, wenn auch nicht gehandelt. Starkes Interesse auf fallende Kurse bei wem? BeM sollte einfach am Gegenteil Interesse haben, aktive Kurs"pflege" ist ihm bestimmt kein Fremdwort, es sei denn, er hat, warum auch immer, Eigeninteressen im weiteren Erwerb der Aktie.

      Das BeM und sein Expartner noch gemeinschaftliche Geschäfte machen wage ich angesichts der gemeinsamen "Erfolge" doch stark zu bezweifeln. Insbesondere die von Pedrosilino geschilderten Zusammenhänge lassen nicht unbedingt auf ein freundschaftliches Verhältnis schließen, dazu ist wohl zu viel in die Luft geflogen.

      Inwieweit ein Insolvenzverwalter da Einfluss in dieser Form hat, vermag ich in letzter Konsequenz nicht zu beurteilen. Eine eigene Entlohnung aber gibt es wohl nicht, alles im Gesamtpaket von 120.000 p.a. abgefrühstückt. Zumindest wurde es so auf den HV´s immer dargestellt.

      Ich denke auch, dass das Vorstandsgehalt angemessen und nicht überhöht ist (wenn es einen Ganztagesjob beinhaltet und keinen Teilzeitjob, wie es ein Kleinaktionär auf einer HV mal formulierte).

      Ja, omdag, die Frage stellt sich in der Tat. Der Abschluss 31.12.2013 wurde veröffentlicht - in vorläufiger Form! Mittlerweile sind mehr als 3 Monate vergangen, und das Vorläufige wurde immer noch nicht geklärt. Merkwürdig! Aber vielleicht hat es ja ganz einfache Gründe: es wurde vielleicht der Obulus an den WP vergessen zu entrichten, es fehlt am Going Concern für die Bestätgigung, vielleicht ist es ja einfach mangelnde Kompetenz, wie diese bereits bis Anfang 2012 an den Tag gelegt wurde.

      Es gibt Gerüchte, dass es Kurzarbeit im Unternehmen geben soll. Hat jemand etwas darüber gehört? Wäre ja ein weiteres Indiz in Richtung "Es geht uns nicht so gut". Allerdings hatte ich die beiden B´s auf den HV´s immer so verstanden, dass die Umsatzausweitung und Erhaltung wegen fehlender liquider Mittel nicht möglich sei. Jetzt wurde Anfang des Jahres eine Einkaufsfinanzierung gemeldet über 1,5 Mio gemeldet. Anscheinend aber reicht diese Liquidität auch nicht aus, um den Umsatz der nach dem Bekunden des BeM auf jeder HV kein Problem darstellt zu erzielen. Oder liegt es einfach daran, dass eine Einkaufsfinanzierung zweckgebunden zu verwenden ist und nicht unbedingt dem Menzelschen Gießkannenprinzip der Schuldenregulierung / Investitionen entgegen kommt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 13:22:13
      Beitrag Nr. 335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.493.589 von omdag am 12.08.14 11:57:34Wenn es das "Wettbüro" Patrio Plus AG noch gäbe, würde ich dort wetten:

      "Es gibt keine NYHAG-HV mehr."

      BeM, der sowieso nicht in der Lage ist, als Vorstand Rede und Antwort zu "seinem" Unternehmen in wichtigen Fragen zu stehen, kann so seine "Zukunft"
      von Anwälten vertreten lassen.
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 13:30:23
      Beitrag Nr. 336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.494.402 von hitman69 am 12.08.14 13:21:22Wenn für ca. € 1,3 Mio Industrieaufträge weggefallen sind müssten zwangsläufig für diese Sparte Reaktionen erfolgen (wie z.B. Kurzarbeit in diesem Segment).

      Wenn die Lokalpresse in dieser Sache nix bringt, könnte das an der Vermeidung einer "undienlichen" Sachinformation liegen.
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 13:53:42
      Beitrag Nr. 337 ()
      nun wird schon unter 30 Cent gehandelt aber immer noch das große Schweigen.

      na dann hoffen wir mal, dass es nur Segmentskurzarbeit ist und irgendwann die Liquiditätsspritze Früchte trägt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 14:02:21
      Beitrag Nr. 338 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.494.687 von hitman69 am 12.08.14 13:53:42Ja, an den Börsen HH und FFM wird im Augenblick Kleingeld gehandelt - auch in
      G-und B-Kursen. (Wichtige Sachen laufen eh außerbörslich).

      Keine neuen Erkenntnisse für Wetteinsätze auf HV oder nicht!:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 15:46:56
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.494.402 von hitman69 am 12.08.14 13:21:22Zur MVV:

      BeM und Lüdemann haben gemeinsam als Vorstandsmitglieder (die MVV mittels ihrer Vorstandsgehälter über mehrere Jahre geplündert.

      Die Aktionärsmehrheit müsste nach der HV in Lüneburg nach "Agschiebung einer Drittaktionärin
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 11:04:50
      Beitrag Nr. 340 ()
      Pardon, mein verunglückter Beitrag zur MVV vom 12.8.2014 muss nur im ersten Satz stehen bleiben.

      Das fehlende "Testat" zur NYHAG könnte daran liegen, dass neue "ifact WP"
      vielleicht versuchen sollen, doch noch ein Testat zustande zu bringen.
      Nichtsdestotrotz wäre natürlich eine erläuternde Meldung seitens NYHAG fällig gewesen:

      "07.05.2014
      HRB 187601:ifact WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Aschauer Str. 30, 81549 München.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Dockter, Rolf, Wittlich, *22.08.1967; Fabis, Markus A., Berlin, *25.10.1965, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer."
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 11:18:43
      Beitrag Nr. 341 ()
      Ist doch interessant, wohin neue "ifact - WP" - Beratung führen könnte:

      "Googlet" doch mal "Dr. Rolf Dockter" (einer der neuen ifact-WP Geschäftsführer).

      Sein Spezialgebiet passt haargenau zur NYHAG.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 12:50:20
      Beitrag Nr. 342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.502.739 von Pedrosilino am 13.08.14 11:18:43da wir ja in einer Bananenrepublik leben wird es wohl zu folgendem Szenario kommen:

      Insolvenzantrag von dritter Stelle

      Herr B: wird dann seine Vermögenslosigkeit erklären.

      Alle seine Gehälter und Vermögensgegenstände an seine Familie abgetreten oder seit langem Verpfändet..

      und er hat natürlich versucht bis zum letzten Tag die Firma zu melken,... nein ich meinte natürlich zu retten...

      Falls es doch noch zu einer HV kommt, mal sehen ob die Kleinaktionäre sich diesmal vertreten lassen...

      Was machst eigentlich die gerichtliche Bestellung des Aufsichtsrates...
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 14:36:04
      Beitrag Nr. 343 ()
      interessante Perspektive, aber so wird es wahrscheinlich laufen! Wird mit Sicherheit eine interessante Insolvenz, der Verwalter ist ein gemachter Mann, wenn er allen Schadensersatzansprüchen nachgeht. Auf der letzten HV war ja am Rande auch die Rede davon, dass im Rahmen der Gesamtfinanzierung ein SWAP über die Sparkasse vermittelt abgeschlossen wurde. Damals schwieg man sich noch aus und verwies auf laufende rechtliche Prüfungen. Die (Un)taten der Organe usw.

      Aber welcher Dritter traut sich? :-)

      Die gerichtliche Bestellung des AR? Seid ihr Euch sicher, dass diese überhaupt gestoßen wurde oder wartet man nicht lieber bis zur nächsten HV, die ja dem Vernehmen nach schon längst vorbei gewesen wäre, wäre es da nicht zu der Trennung von dem kfm. Leiter gekommen. Von dem Nachfolger hört man relativ wenig - spielt wohl dem Doppel B´s in die Karten, die ja ein Leben und ein Umfeld von Jasagern und Arschkriechern benötigen, um ihre Inkompetenz nicht allzu offen erscheinen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 14:41:54
      Beitrag Nr. 344 ()
      ...:-) interessante Kursentwicklung bei NYH AG, jetzt sind wir bei 20 Cent angelangt: wenn wir warten bekommen wir bestimmt Geld, wenn wir ein paar nehmen ...........................
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 15:08:53
      Beitrag Nr. 345 ()
      INSOLVENZBERATUNG.DE
      Auch obigen etwas längeren Artikel empfehle ich zum "googlen".

      Wenn ein neuer WP der ifact... (Herr "Dr. Dockter) Sanierungsspezialist ist,
      kann er eigentlich nur ein "Insolvenzplanverfahren" empfehlen. Der lässt
      nämlich wirtschaftliche Chancen auch für BeM und BiM - es sei denn, inzwischen
      muss BeM deliktische Haftung fürchten.

      Die dafür erforderliche Gruppenbildung der Beteiligten dürfte gelingen:

      Einige Gläubiger (und falls es sie gibt, auch gewerbliche Aktionäre mit
      steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten) haben schon Wertberichtigungsvorsorge getroffen. Die AN müssen noch einmal eine Pille schlucken.
      Die "stillen H-S-Gesellschafter" wedeln mit den Lizenzen, könnten aber auch zu einem Beitrag "gezwungen" werden, denn Obstruktion könnte gebrochen werden.

      Da öffentlich nicht bekannt ist, wer hinter den "Stillen" steht, wäre deren Coup in dieser Gemengelage auch denkbar.

      Und die Zeit rinnt weiter für Verjährungen!
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 15:11:59
      Beitrag Nr. 346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.504.737 von hitman69 am 13.08.14 14:41:54"wenn wir ein par nehmen", ist die WP-Abwicklungsgebühr höher als der Aktiengegenwert!
      Avatar
      schrieb am 14.08.14 07:31:52
      Beitrag Nr. 347 ()
      Ein Insolvenzspezialist war und ist Dr. Rechel auch. Die Anforderungen an ein Insolvenzplanverfahren sind recht hoch und bedürfen gewisser Regularien. Inwieweit die erfüllt werden können bliebe abzuwarten.

      Was auch immer unter deliktischen Haftungen verstanden wird. Es ist davon auszugehen, dass eine straf- und auch zivilrechtliche Prüfung der letzten Jahre nicht unbedingt Positives ans Tageslicht bringt.

      Was die Lieferanten angeht, ist ja in der Regel davon auszugehen, dass die eine Kreditversicherung haben. Was die Sparkasse angeht ist ja die Sache klar. Gemäß den Ausführungen auf den HV´s stehen neben den im Bericht genannten Sicherheiten auch Ausfallbürgschaften des Landes in Höhe von 80% der Sparkasse zur Verfügung. Das heißt nach Verwertung des Ganzen bleiben unterm Strich für die Sparkasse 20% Ausfall hängen. Da sich in den HV´s immer wieder über das überhöhte Zinsniveau beschwert wurde, was ja auch im Jahresabschluss im Zinsaufwand nachvollziehbar ist, kann man davon ausgehen, dass diese 20% durch die hohen Zinsen bereits mehr als kompensiert sind.
      Avatar
      schrieb am 17.08.14 17:00:02
      Beitrag Nr. 348 ()
      In Schleswig-Holstein fanden auch die Produzenten von der Hamburger Wüste Film die geeigneten Motive für die Komödie „Arschkalt“ von André Erkau. Bereits am 20. September 2010 fiel in Pinneberg die erste Klappe für den Kinofilm mit Herbert Knaup und Johannes Allmeyer in den Hauptrollen. Erzählt wird die Geschichte eines verbitterten und zynischen Tiefkühlkostlieferanten, der mit seinem neuen und äußerst redseligen Partner geschäftlich unterwegs ist und nicht nur menschlich auf eine harte Probe gestellt wird. An insgesamt 22 Drehtagen wird in Hamburg auf der Veddel und in der New York-Hamburger Gummi-Waren Compagnie, in Schleswig-Holstein in Pinneberg und in Osten auf der Schwebefähre gedreht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.14 11:55:07
      Beitrag Nr. 349 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.539.555 von sweetinvestments am 17.08.14 17:00:02Hallo sweetinvestments,
      wurde "Arschkalt" bei der New-Yorker Gummi... in Lüneburg mitgedreht oder
      in den ehemaligen Gebäuden in Harburg, Nartenstr., die noch heute den Web-auftritt der New-Yorker Gummi zieren?
      Avatar
      schrieb am 18.08.14 12:31:54
      Beitrag Nr. 350 ()
      Ich gehe mal von den alten Gemäuern aus.

      Aber für einen Dreh in den neuen Räumlichkeiten liefert die Firma ja auch genug Stoff ;)

      Vielleicht sollte man die Filmrechte vermarkten, das könnte die Firma vielleicht noch retten :rolleyes:

      Habt Ihr nach dieser Entwicklung echt noch nennenswerte Anteile an dem Laden?

      Bei Quartalsverlusten von 550 TEUR kann es nicht mehr lange dauern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.14 20:38:22
      Beitrag Nr. 351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.544.220 von sweetinvestments am 18.08.14 12:31:54Ausbuchung der restlichen Aktien wg. Wertlosigkeit kostet nix.:cry:

      Verkauf der restlichen Aktien abzüglich Bank-/Börsenspesen bringt auch nix.:cry:
      Avatar
      schrieb am 20.08.14 17:43:18
      Beitrag Nr. 352 ()
      Na was sind hohe Bestände? So die eine oder andere Aktie ist es denn schon! Aber die paar Hundert Atkien werden außer dem Fragerecht nicht allzu viele Möglichkeiten bieten.

      Investiere nie, wenn solch hohe Kompetenzen gepaart mit einem größeren Aktienpaket das Sagen haben. Liebe den Euro unters Kissen legen, da bleibt es wenigsten ein Euro (abzgl. der Inflationsrate, die ja bei den beiden B´s doch recht hoch ist :-) ).

      Wenn es denn noch eine gibt, treffen wir uns ja alle vielleicht auf der nächsten HV, mal sehen, ob sich wieder alle von BG und BeM einseifen lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.08.14 15:07:01
      Beitrag Nr. 353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.567.056 von hitman69 am 20.08.14 17:43:18hallo hitman69,

      1 € bleibt ein 1 € - auch bei Inflation. Bei Autos ist das (fast) anders:
      Heute für 100.000 gekauft, morgen für nur 70.000 verkauft.

      Lasst euch also nicht "vermeditieren"! Wenn Meinungsbilung nicht hinhaut,
      wird medial "nachgeholfen" (ADAC,Fernsehumfragen) oder schweigt (LZ Lbg.).

      Aber ich freue mich schon auf die NYHAG-HV: Da du ja zu den Aktionären gehörst, die sich von den B's nicht einseifen lassen will, wirst du ja ganz gehörig von Leder ziehen - oder sollen das die anderen Aktionäre für dich machen?
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 07:43:19
      Beitrag Nr. 354 ()
      Heute mal die Homepage angeschaut, von Halbjahreszahlen noch keine Spur! Ebenfalls der Quartalsbericht Konzern I. Quartal. Zahlen nur auf der Homepage für EA 31.12.2013 und I.Q 2014. Von den in den letzten beiden Jahren zu spürenden leicht ordnenden Hand keine Spur mehr. Alles wie früher.

      Ja, Pedrosolino, das ist hier die Frage. Soll ich mich nach längerem Einseifen durch die beiden Figuren hinstellen und vom Leder ziehen? Das glaube ich nicht! Vom Leder ziehen und aus Veröffentlichtem (oder auch eben nicht Veröffentlichtem) erarbeitete Fragen stellen für mich einen Unterschied da. Und dann stellt sich da noch die Frage, ob man an dem Tag der HV nicht etwas besseres zu tun, als sich die geballte Ladung Inkompetenz anzusehen und vor allem anzuhören.

      Alle Fragen aber sind hier bereits im Forum in mehr oder weniger konkreter Form aufgetaucht. Es gibt sicherlich bereits einen umfassenden Fragenkatalog, der aber erst nach Vorlage der Zahlen entsprechend angefüttert werden kann, um konkrete Fragestellungen zu ermöglichen. Des Weitern bleiben natürlich die Ausführungen der Vorstandes und der anderen Organe abzuwarten um weitere Anpassungen vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass aus den Ausführungen zum Bericht des Vorstandes sich neue Fragestellungen ergeben werden. Er hat ja angesichts des Verlaufes einiges zu begründen. Denn nach der Trennung von dem damaligen kfm. Leiter läuft ja anscheinend nichts mehr rund im Verwaltungsbereich.

      Warum hier der AR nicht einschreitet bzgl. der Veröffentlichungszeiträume sowie der allgemeinen Veröffentlichungen über Unternehmensrelevante Informationen ist nicht nachvollziehbar.

      Lasst uns einfach abwarten, inwieweit es überhaupt noch zu einer Hauptversammlung kommt, es ist wohl davon auszugehen, dass auch das zweite Quartal 14 relativ desaströse Verhältnisse ausweisen wird und somit das Halbjahresergebnis ebenfalls als verhagelt angesehen werden kann.

      Ich wiederhole mich: Wo bleibt das Neugeschäft der Firma? Der Alleinvorstand wurde doch vom AR Vorsitzenden auf den letzten drei HV´s immer als so vertriebsstark dargestellt.
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 15:51:13
      Beitrag Nr. 355 ()
      Hallo hitman69, wir sind ja so dicht beieinander.
      Bevor Zahlen auf die Website der NYHAG gelangen, muss erst mal eine Ankündigung im Bundesanzeiger stattfinden. Das kann also noch dauern.
      Schön wär's, wenn ein mit ausreichend Stimmrechten ausgestatteter Aktionär eine Sonderprüfung beantragt. Das wäre dann schon einmal eine mediale Nachricht, die vielleicht weitere andere wach rüttelt.

      Der vertriebsstarke Vorstand ist so stark eingebunden, dass er nicht nur seinen Urlaubsanspruch monetarsieren lässt - es wird sogar auf der website von Hercules-Sägemann ein Vertriebsassistent m/w mit (100 Jahren?) Erfahrung und belastbar (wie ein'Ebonitkamm?) gesucht.

      Vielleicht war auch die letzte Warenbestandsmeldung eine grobe Schätzung, denn Hercules-Sägemann website:

      "Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine studentische Hilfskraft (m/w)
      für die Bestandsaufnahme und Ordnung unseres Dokumenten-Archivs."
      Also viel Arbeit für wenig Geld!

      Das letzte "Technische Highlight" führt NYHAG-website mit dem Jahr 2002 an.
      Da verkauft BeM möglichweise Plunder von gestern, den immer weniger Leute haben wollen, alldieweil die gigantisch teuren Firmenzukäufe ohne jeglichen output dahinsiechen.
      Dazu passt auch das website-outfit mit Abbildung des mit Altlasten verseuchten
      kulturdenkmalgeschützen und dessen von Käufern monetär regressforderungsbegünstigten ehemaligen Geschäftsgebäudes HH-Harburg, Nartenstr.

      Oder gehört die neue Produktionsstätte in Lüneburg schon Dritten? Die letzte HV hat ja nicht in der Produktionsstätte in Lüneburg stattgefunden.

      Je länger das NYHAG-Schweigen, desto mehr Dornen wachsen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 15:55:40
      Beitrag Nr. 356 ()
      Hallo hitman69, wir sind ja so dicht beieinander.
      Bevor Zahlen auf die Website der NYHAG gelangen, muss erst mal eine Ankündigung im Bundesanzeiger stattfinden. Das kann also noch dauern.
      Schön wär's, wenn ein mit ausreichend Stimmrechten ausgestatteter Aktionär eine Sonderprüfung beantragt. Das wäre dann schon einmal eine mediale Nachricht, die vielleicht weitere andere wach rüttelt.

      Der vertriebsstarke Vorstand ist so stark eingebunden, dass er nicht nur seinen Urlaubsanspruch monetarsieren lässt - es wird sogar auf der website von Hercules-Sägemann ein Vertriebsassistent m/w mit (100 Jahren?) Erfahrung und belastbar (wie ein'Ebonitkamm?) gesucht.

      Vielleicht war auch die letzte Warenbestandsmeldung eine grobe Schätzung, denn Hercules-Sägemann website:

      "Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine studentische Hilfskraft (m/w)
      für die Bestandsaufnahme und Ordnung unseres Dokumenten-Archivs."
      Also viel Arbeit für wenig Geld!

      Das letzte "Technische Highlight" führt NYHAG-website mit dem Jahr 2002 an.
      Da verkauft BeM möglichweise Plunder von gestern, den immer weniger Leute haben wollen, alldieweil die gigantisch teuren Firmenzukäufe ohne jeglichen output dahinsiechen uns nur noch Geld kosten.
      Dazu passt auch das website-outfit mit Abbildung des mit Altlasten verseuchten
      kulturdenkmalgeschützen und dessen von Käufern monetär regressforderungsbegünstigten ehemaligen Geschäftsgebäudes HH-Harburg, Nartenstr.

      Oder gehört die neue Produktionsstätte in Lüneburg schon Dritten? Die letzte HV hat ja nicht in der Produktionsstätte in Lüneburg stattgefunden.

      Je länger das NYHAG-Schweigen, desto mehr Dornen wachsen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 19:19:35
      Beitrag Nr. 357 ()
      Eine ganz geile Kursentwicklung heute in Frankfurt:

      Kurshochschnellung um 2 Cent = 6,66% auf € 0,32:eek:

      Und das bei sagenhaften Stück 2 (in Worten: zwei) Stück Umsatz!:confused:
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 19:21:07
      Beitrag Nr. 358 ()
      Eine ganz geile Kursentwicklung heute in Frankfurt:

      Kurshochschnellung um 2 Cent = 6,66% auf € 0,32:eek:

      Und das bei sagenhaften Stück 2 (in Worten: zwei) Stück Umsatz!:confused:
      Avatar
      schrieb am 23.08.14 09:14:29
      Beitrag Nr. 359 ()
      Die Spannung steigt, weil lang ersehnt:

      "Hiermit gibt die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

      Bericht: Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 29.08.2014 Deutsch: http://nyh.de/ir/dl/EAHJ2014.pdf"
      Avatar
      schrieb am 23.08.14 10:29:22
      Beitrag Nr. 360 ()
      Na da warten wir doch mal ab, was denn dann tatsächlich veröffentlicht wird. Bei der genannten Datei handelt es sich um die Halbjahreszahlen 2013.

      Aber das Ganze ist ja ebenso wie der Quartalsbericht I/2014 eine Farce, da noch keine testierten Zahlen per 31.12.2013 vorliegen bzw. veröffentlicht worden sind. Damit muss man ja automatisch die Frage mit den EWB Werten stellen. Insofern kein belastbares Material.

      Was bringt die Sonderprüfung? Die Kosten treffen die Gesellschaft, die sowie so kein Geld hat. Festgestellt werden teure Verfehlungen der Organe, evtl. rechtswidrige Geschäftsvorfälle der Organe, usw. Was soll speziell geprüft werden? Die Verschwendungssucht des Vorstandes mit seiner ach so edlen Gesinnung in der Ausstattung gewogener Mitarbeiter mit entsprechenden Gehältern und zusätzlichen Benefits? Frei nach dem Motto: gut gekauft (oder besser bestochen) ist die halbe Miete. Bei der letzten HV auf Firmengelände standen ja genügend Autos mit LG NY xxx als Kennzeichens jenseits der 50000 Euro Größenordnung herum. Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass hier Aktionäre aus lauter Verbundenheit sich Autos mit solchen Kennzeichen verschafft haben.

      Ist alles mit rechten Dingen zugegangen oder "vergaß" BeM des Öfteren sich AR Beschlüsse wie bei Erwerb der Voigtländer GmbH zu besorgen, wovon er von dem AR Vorsitzenden BG ja im Rahmen der letzten HV`s immer wieder gerügt wurde.

      Ja, eine Sonderprüfung macht Sinn. Ich verfüge (Gott sei es gedankt) nicht über eine ausreichende 5%ige Mehrheit. Wie bereits gesagt: Das Ergebnis vermuten wir alle - es ist nicht immer mit gesetzeskonformen Handlungsweisen agiert worden, die Situation ist angespannt, Vorstand incl. des AR gehört weg und zurück bleibt ein Haufen Elend, die im Prinzip nur über eine Insolvenz in verkleinerter Form Fortbestand haben kann. Nur dann kann das Heer der nichtsnutzigen teilweise stark inkompetenten Jasager und A....kriecher eliminiert werden. Eine Rumpfbelegschaft von ca. 60 Mitarbeitern incl. Verwaltung und Vertrieb, ca. 8 bis 9 Mio. Umsatz mit Haarpflegeprodukten sowie Mundstücke / Stäbe, das wäre ein Anfang, wenn man sich die Zahlen der Segmente in den Geschäftsberichten der Vorjahre anschaut und die prosaischen Ausführungen des Vorstandes mit berücksichtigt.

      Ein löblicher Schritt ist sicherlich die Einstellung eines Vertriebsassistenten (vorausgesetzt hier wird das richtige Händchen bei der Auswahl der betreffenden Person). Was aber nutzt es, wenn auch hier wieder entsprechende Vorgaben und Ansichten des Vorstandes umzusetzen sind, dessen Qualität sich ja in den Jahren seines Tuns immer wieder nicht unbedingt zum Vorteil der Gesellschaft herausgestellt haben.

      Zum Ort der Versammlung: Betriebsverbundenheit in allen Ehren, jedoch sagte mir die letztjährige Örtlichkeit insbesondere unter Sicherheitsaspekten deutlich mehr zu. Inwieweit der Versammlungsort in der Firma in diesem Zustand Betriebssicherheit ausweist wage ich zu bezweifeln.

      Wie wir als Kleinaktionäre aber auch vor uns hinträumen ist egal. Hier geht es nicht nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen, ein inkompetenter (?) Alleinvorstand kämpft hier um seine 28% Aktien und tritt sein Geld permanent selber in den Allerwertesten!
      Avatar
      schrieb am 23.08.14 13:11:02
      Beitrag Nr. 361 ()
      Hallo hitman69: es handelt sich um Q II Zahlen 2014 (auch wenn NYHAG-website und BA noch nicht veröffentlicht haben sollten: bitte googlen).

      Es sei denn, BeM korrigiert seine Zahlen - das wäre ja nix Neues (selbst mit Jahren Verspätung). :eek:

      Eine Sonderprüfung wäre delikat, weil dann Sonderprüfer auch die Warenbestände und Werthaltigkteit der Forderungen prüfen könnten (z.B ob es belieferte Firmen überhaupt gibt).:mad:

      Die Möglichkeiten für Beschiss sind groß - aber sie müssen ja nicht unbedingt bei NYHAG zutreffen!:rolleyes:

      Der Schwätzer vom AR wird sich wohl auf Notarprotokollierung seiner Amtworten einrichten müssen - falls er nicht ebenfalls vorher zurücktritt wie J.R.:D
      Avatar
      schrieb am 23.08.14 21:38:30
      Beitrag Nr. 362 ()
      liebe Thread-Interessenten, arbeitet doch bitte auch mal als weitere Interessenten mit, um zu sehen, ob der zum 29.08.2014 angekündigte Q II 2014-Bericht vollständig ist:

      das WpHG bietet im Internet vollständigen Text. Hier ein Auszug:

      § 37 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
      § 37b
      Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
      § 37c
      Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
      § 37n
      Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
      § 37o
      Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
      § 37r
      Mitteilungen an andere Stellen
      § 37v
      Jahresfinanzbericht
      (1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen ...
      § 37w
      Halbjahresfinanzbericht
      (2) Der Halbjahresfinanzbericht hat mindestens
      1.
      einen verkürzten Abschluss,
      2.
      einen Zwischenlagebericht und so weiter zu enthalten.
      37x
      Zwischenmitteilung der Geschäftsführung
      § 37y Konzernabschluss
      ...Die Angaben nach § 37x Abs. 2 Satz 2 in der Zwischenmitteilung eines Mutterunternehmens haben sich auf das Mutterunternehmen und die Gesamtheit der einzubeziehenden Tochterunternehmen zu beziehen.

      Auch § 38 WpHG sollte mal gelesen werden:p
      Strafvorschriften
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer...
      Avatar
      schrieb am 25.08.14 08:52:58
      Beitrag Nr. 363 ()
      Es ist nach meinem Dafürhalten nicht davon auszugehen, dass Warenbestände respektive Debitoren Anlass zur Kritik geben. Hier kam auf den letzten Hauptversammlungen nach meinem Empfinden rüber, dass die vorgelegten Zahlen nicht nur zeitkonform aufgearbeitet wurden, sondern ebenfalls detailliert geprüft wurden. Wir aus den veröffentlichten Abschlüssen ja ersichtlich, kann man von einem profitablen operativen Geschäft im Kernbereich sprechen. Ob das nach wie vor so ist, kann man vielleicht an den Halbjahreszahlen erkennen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass ein geprüfter Jahresabschluss sowohl als EA und auch als KA 2013 noch nicht eingesehen werden konnte, da nicht veröffentlicht. Über die Werthaltigkeit der Zahlen, die veröffentlicht wurden, wurde hier ja bereits ausreichend gemutmaßt.

      Warten wir auf den 29.8.2014, schauen wir es uns an und ergänzen dann den Fragenkatalog für die evtl. irgendwann stattfindende HV.

      Bezüglich des AR Rücktrittes von JR glaube ich, dass es sich hier um das angesichts der entwickelten Situation geradeaus denkende AR Mitglied gehandelt hat anesichts der seinerzeitigen Situation. Es scheint ja alles ein wenig gröber zu sein, der Rücktritt erfolgte zeitnah zur Trennung von dem damaligen kfm. Leiter. Hier wären sicherlich die Gründe interessant zu erfahren. Auch eine legitime Frage im Rahmen einer HV. Evtl. liegt hier ja eine gleiche Richtung zu Grunde.
      Avatar
      schrieb am 26.08.14 10:57:59
      Beitrag Nr. 364 ()
      Wer vorbeugt, kann darauf verweisen und seine vergeblichen Bemühungen darlegen:

      WP-Schlussabatz zu Bilanzbericht der AG 12.2012:
      "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir pflichtgemäß auf die Ausführungen im Lagebericht der Gesellschaft hin. Dort ist in den Abschnitten Wesentliche bestandsgefährdende Risiken“ innerhalb des „Risikoberichts“ und auch im „Prognosebericht“ ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund angespannter Liquidität bedroht sein kann und dass für die zukünftige Entwicklung die Erreichung der von der Gesellschaft aufgestellten Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsplanungen erforderlich ist sowie die geplanten Strukturmaßnahmen (Verkauf einzelner technischer Anlagen, Verkauf einzelner Unternehmensbeteiligungen und Kapitalmaßnahmen) umgesetzt werden müssen, um den Fortbestand der Gesellschaft sicherzustellen. Dies gilt auch bei negativen Planabweichungen.“
      München, den 24. Juli 2012
      ifact WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roland Weigl Wirtschaftsprüfer"

      Ist doch honorarhilfreich formuliert - oder?
      Avatar
      schrieb am 26.08.14 12:43:51
      Beitrag Nr. 365 ()
      Verust tip im 2 Quartal: 250.000 Euro
      Avatar
      schrieb am 26.08.14 13:34:42
      Beitrag Nr. 366 ()
      550.000 EUR
      Avatar
      schrieb am 29.08.14 12:04:13
      Beitrag Nr. 367 ()
      30.06.2014:

      Verlust 959.237,85:mad::cry:
      Avatar
      schrieb am 29.08.14 12:05:21
      Beitrag Nr. 368 ()
      Arie Hendriks, Kaufmann, Afferden, Niederlande (gerichtliche Bestellung beantragt)


      Das Halbjahresergebnis beträgt TEUR -959 (Vorjahr: Gewinn TEUR 42).

      Der Umsatz ist um 2,1 Mio. gesunken.

      Kein Wort zur Liquiditätslage und den Ratenrückständen bei der Sparkasse
      Avatar
      schrieb am 29.08.14 12:09:16
      Beitrag Nr. 369 ()
      Na da heben wir ja die Halbjahreszahlen. Bei 6 Mio Umsatz mal eben 950 Minus, da hat sich ja der Trend durchgesetzt. Allerdings wird dann wohl auch das Gesamtjahr 2014 massiv rot werden, denn im zweiten HJ mal eben 1 Mio zu verdienen um ein ausgeglichenes Ergebnis hinzubekommen scheint fraglich zu sein.

      Allerdings kann man wohl auch die Einkaufsfinanzierung nicht unbedingt Umsatzsteigernd umsetzen, denn pro Quartal 3 Mio. ist nicht ausreichend zur Kostendeckung.

      Die Bilanzzahlen sind unter dem Vorbehalt anzuschauen, dass noch keine geprüften EBW vorhanden sind aus dem Abschluss 31.12.2013. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben wir noch T€ 1342, im Vorjahreshalbjahr noch T€ 2212, gleichzeitig aber um eine halbe Million höhere Verbindlichkeiten.

      Nach dem Motto, die Hoffnung stirbt zuletzt, warten wir mal, was schneller kommt. Die Zahlen zum III. Quartal oder der testierte Abschluss 2013 :-)mit anschließender HV!
      Avatar
      schrieb am 29.08.14 12:11:02
      Beitrag Nr. 370 ()
      Kapital- uns Gewinnrücklage lassen also noch etwas Spielraum! Es kann weiter gemenzelt werden!

      "Eine Kapitalrücklage darf nur unter den Bedingungen, die in § 150 Abs. 3, 4 AktG festgelegt sind, aufgelöst werden.
      „(3) Übersteigen [...] die Kapitalrücklagen [...] zusammen nicht den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals, so dürfen sie nur verwandt werden

      zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann;
      zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann."
      Avatar
      schrieb am 29.08.14 18:49:03
      Beitrag Nr. 371 ()
      BeM verstößt doch in seiner Berichterstattung gegen das WpHG.
      Das wird Folgen haben schätze ich.
      Avatar
      schrieb am 31.08.14 12:58:11
      Beitrag Nr. 372 ()
      Allem Anschein nach gibt es ja neue Erkenntnisse zu 2013. Während im Bericht fürs Erste Quartal der Verlustvortrag mit T€ 7368,9 ausgewiesen wird, wird der selbige im Halbjahresabschluss mit T€ 8266,7 ausgewiesen. Das heißt wohl, dass ein Verlust in Höhe von 897,8 T€ entstanden ist. Interessant, veröffentlicht wird noch ein Gewinn von T€ 22 für 2013. Auf die Erklärung dürfen wir mal gespannt sein. 6 Mio Umsatz für erste HJ 2014, knapp 1 Mio Verlust, keine Nachricht in Form einer ad hoc Mitteilung! Spannend!
      Avatar
      schrieb am 01.09.14 09:51:13
      Beitrag Nr. 373 ()
      Vielleicht hat die neue Großaktionärin ihre Ankündigung bereits teilweise wahr gemacht; in welcher Richtung war ja nicht angegeben:

      " Der Meldepflichtige strebt eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
      der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
      und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an."
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 10:35:56
      Beitrag Nr. 374 ()
      Da biegt sich selbst der dickste Balken::confused:

      Ausschnitt aus der Ad Hoc-Meldung vom 11.2.2014 für das Geschäftsjahr 2013:

      "Bernd Menzel, Alleinvorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      AG: 'Nachdem wir in den letzten Jahren unsere Ertragssituation jährlich
      verbessern konnten
      , haben wir nun mehr mit dem Abschluss der
      Einkaufsfinanzierung die Basis für Umsatz- und Geschäftsausweitungen für
      die Folgejahre nachhaltig stärken können.":mad:
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 14:58:12
      Beitrag Nr. 375 ()
      Anscheinend zu schwach für einen vernünftigen Vertrieb. Auf jeder HV wurde uns vorgebetet, dass die Umsätze nicht gesteigert werden konnten und etliche Aufträge nicht angenommen werden konnten, da man die Rohstoffe / Waren nicht vorfinanzieren konnte. Nun verfügt man seit Anfang des laufenden Jahres über eine Einkaufsfinanzierung über Euro 1,5 Mio und der Umsatz geht im ersten HJ 14 und ca. 25% gegenüber dem Vorjahresvergleichs zeitraum zurück. Für das erste Quartal 2014 entschuldbar, man muss mit dem Geld Rohstoffe / Waren einkaufen aber parallel dazu gibt es ja die Möglichkeit, Aufträge zu akquirieren, die dann im zweiten Quartal zur Auslieferung und somit zu Umsatz geworden wären. Qua Begriffsdefinition kann BeM ja nicht nach freiem Gusto über diese Finanzierung verfügen, sondern zweckgebunden (wenn die Mittelverwendung denn tatsächlich im Rahmen der Begriffsdefinition Verwendung findet)einsetzen. Anscheinend bringt das aber auch nicht den erwünschten Erfolg.

      Noch eine Anmerkung: da der Gesamtumsatz eines Kunden, der jetzt weg ist, gem. den Aussagen der Organe auf der HV mit ca. 2,5 bis 3 Mio angegeben wurde, ist es schon bedenklich, wenn im ersten HJ der Umsatzrückgang bei 2,1 Mio Euro liegt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 17:33:14
      Beitrag Nr. 376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.694.318 von hitman69 am 04.09.14 14:58:12Umsatz:

      Man kann natürlich alles erklären, denn es gibt Firmen, die kaufen im I. HJ
      ihren Jahresbedarf und fällt der Käufer aus, fehlt im nächsten I. HJ der Umsatz entsprechend.

      Beim II.HJ- oder Jahresendekäufer argumentiert der Produzent: "Starker
      Verkaufsanstieg im II. HJ,der sich im nächstn Jahr fortsetzen könnte".

      Zum Kerngeschäft der NYH AG: Die Zahl der "Haarlosen":confused: und "elektrischen Selbstscherer" nimmt wohl zu und der Mindestlohn könnte ein weiteres Argument für den Absatzrückgang eines hervorragenden "Hercules Sägemann-Kammes" sein (bei dem selbst Kinder kein "Ziepen" mehr als Anlass zum Schreien haben;).

      Wir warten auf neue NYH AG Nachrichten.
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 09:04:08
      Beitrag Nr. 377 ()
      20,5 / 20,3 / 21,4 / 19,5 / 13,1 / 15,5 / 16,9 / 14,9 / 14,6 / ?12,5? /

      Nein! Das sind keine Wasserstandsmeldungen sondern die Umsätze von 2005 in Mio Euro. Nach dem Katastrophenjahr 2009 mit dem Umsatzeinbruch (Erklärung Wegfall eines Geschäftsbereiches)und der Bestellung des BeM als Vorstand (Wechsel von AR)hatte das Umsatzvolumen einen gleichbleibendes Niveau (+ / -). Jetzt ist wohl mal wieder ein Bereich weggefallen.Gemäß den Aussagen des BeM in den letzten beiden Hauptversammlungen handelt es sich hierbei um Stihl, die ein Umsatzvolumen in Höhe von ca. 2,5 bis 3,0 Mio Euro ausgemacht haben sollen. Margenschwacher Umsatz - wie immer wieder betont wurde.

      Allerdings scheint auch dieses Mal kein "Ersatz"Umsatz gefunden worden zu sein, so dass sich tatsächlich die Frage stellt, wo laufen wir in 2014 aus! Werden es denn wenigsten knapp 13 Mio, oder produziert man bereits auf neuen Aufträge und es werden 14 vlt. 15 Mio Euro? Fakt ist, das auch dieses Jahr mal wieder ein Verlust ausgewiesen werden muss, diesmal aber nicht Wertberichtigungsbedarf aus Managementfehlentscheidungen sondern einfach im operativen Bereich. Trotz hoher Zinsbelastung (bei der derzeitigen Zinsentwicklung - siehe auch gestrige Zinssatzsenkung könnte der SWAP als Ergänzung eines EURIBO basierten Darlehens siehe die entsprechenden Jahresabschlüsse) wäre ein Umsatz von ca. 14,5 Mio als 0 anzusehen. Ein Umsatz von 12 bis 13 Mio lässt aber irgendwie den Schluss zu, dass es zu einem Verlustausweis in 7-stelligem Bereich kommen wird.

      Die beiden G´s werden viel zu erklären haben. Aber in gewohnter Manier wird man die Aktionäre wieder einlullen und einseifen. Voraussetzung natürlich dass es noch zu einer HV kommt.

      Das Schlimme ist nicht die Situation, sondern die Unfähigkeit, ordentlich zu kommunizieren seitens der Unternehmensleitung! Hier scheint der alte Spruch über die Dummheit der Aktionäre "erst gibt der Aktionär Geld - dann will er noch Kurssteigerungen und Dividenen haben" voll zuzutreffen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 12:30:24
      Beitrag Nr. 378 ()
      Ein Fall in den Abgrund ist selten aufzuhalten.

      Und die Lizenzabgabe an Hercules Sägemann in Höhe von 5% des Umsatzes bedeutet auch, dass der Warenbestand in Halb- und Fertigprodukten für dieses Segment nicht anderweitig ohne Lizenzabgabe oder Lizenznehmerzustimmung verkauft werden könnte.

      Der Zins-Swap dürfte eine Absicherung gegen seinerzeit noch höhere Sollzinsen sein. Der Gegenwartswert für den Swap dürfte demnach ebenfalls gefallen sein.
      Man kann nur erwarten, dass die Sparkasse mit ihrem Zinszuschlag für das Bonitätsrisiko der NYHAG gedeckelt werden kann.
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 12:55:13
      Beitrag Nr. 379 ()
      Wie hoch sind eigentlich die aktuellen Ratenrückstände bei der Sparkasse? :rolleyes:
      Oder sind die rückständigen Raten schon alle nachgezahlt worden? :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 14:14:39
      Beitrag Nr. 380 ()
      Da SWAPS in der Regel eine Absicherung darstellen, ein gewisses Zinsniveau nach oben hin abzusichern, gehe ich nicht davon aus, dass bei sinkendem Zinssatz am Markt auch die Kosten des SWAPS sich reduzieren. Die Finanzierung auf EURIBOR Basis die sinkt wenn der EURIBOR nach unten geht, der SWAP aber wird dann eher steigen, um bis zu dem abzusichernden Zinssatz aufzufüllen. Erst wenn EURIBOR plus Marge diesen per SWAP gedeckelten Zinssatz übersteigen wird es ein Geschäfts zu Gunsten des Unternehmens. Da aber seid der Finanzierung der Zinsmarkt eher ins Bodenlose gefallen ist, wird man auch da auf einem hohen Niveau "bluten". Wenn ich Bankverbindlichkeiten und Zinsaufwand ins Benehmen bringe, dann komme ich schon auf einen Durchschnittszinssatz von über 6% für die Darlehen. Das lässt sich anhand der Geschäftsberichte schnell eruieren.

      Angesichts der Informationspolitik der NYH AG respektive ihres Vorstandes eher nicht. Dabei wäre es ja auch ein positives Signal für die Aktionäre, wenn es zu einer weiteren Absenkung der Fremdverbindlichkeiten durch Tilgung der Darlehen kommt. Nachdem aber nichts passiert ist, könne wir wohl davon ausgehen, dass die Sparkasse Geld bekommen hat. Aber wie wir ja wissen, sind die Tilgungen ja quartalsweise zu erbringen, somit haben wir den nächsten Zeitpunkt zum 30.9.2014. Vielleicht spielt ja die Sparkasse wieder mit und alles wird gut.
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 11:18:09
      Beitrag Nr. 381 ()
      Hinweis zum Zinsswap (aus dem vorl. Geschäftsbericht 12/2013):
      "Bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale wurde ein Zinssatz-Swapgeschäft mit einem Basisbetrag in Höhe von TEUR 3.000 mit einer Laufzeit vom 30. Oktober 2007 bis zum 30. Oktober 2022 abgeschlossen. ....
      Der Zeitwert beträgt TEUR 357 (Vj. TEUR 486).

      Der Zeitwert ist sozusagen "Nichtbilanzielles Vermögen".
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 11:34:25
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.463.487 von hirnowitsch am 08.08.14 01:54:11In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
      Triton Water AG (Registergericht: Amtsgericht Kiel HRB 8851 KI), Werkstraße 2b, 22844 Norderstedt, Geschäftszweig: Die Entwicklung und Produktion von Wassertechnologieanlagen, der Service, Handel, Vertrieb und Betrieb von Wassertechnologieanlagen, Handel und Vertrieb von Ersatzteilen und Zubehör, die Entwicklung und Produktion von Specialchemikalien und die Forschung und Entwicklung insbesondere auf dem Gebiet der Wassertechnologie, eingetragener Sitz: Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schaare
      - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Zeuner & Rechel, Lehmweg 17, 20251 Hamburg -
      wurde am 01.09.2014, 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
      Avatar
      schrieb am 07.09.14 06:58:30
      Beitrag Nr. 383 ()
      Die genannten TEUR 357 als Zeitwert sind nicht als nicht bilanzielles Vermögen zu sehen, sondern würden wohl im Falle der vorzeitigen Beendigung des SWAPS zu zahlen sein - somit dann eine Belastung der NYH AG. Addiert man dazu die seit dem Abschluss des SWAP Geschäftes angefallenen Kosten, dann ist das auch ein Betrag, der eine gewisse Größenordnung darstellt. Siehe hierzu den nachfolgenden Artikel, den man nach kurzem Googeln wie viele andere Artikel zu dem Thema Zins SWAP finden kann.
      "In einer erneuten mündlichen Verhandlung stellte der Senat des OLG Köln klar, dass auch bei einem Absicherungsswap über den anfänglichen negativen Marktwert seitens der Sparkasse aufzuklären war.

      "OLG Köln bleibt hart in Sachen Swapgeschäfte der Sparkasse Köln Bonn
      Wegen gefährlicher Swapgeschäfte der Sparkasse Köln Bonn tritt das OLG Köln erneut in die mündliche Verhandlung ein. Unbestrittener anfänglicher negativer Marktwert droht zur Schadensersatzpflicht für die Bank zu führen. Der Kläger, welcher zuvor eine sogenannte Schneerente abgeschlossen hat und dafür ein Darlehen bei der HSH Nordbank abgeschlossen hat, wurde später zur Sparkasse Köln Bonn umgeschuldet. Die Sparkasse verkaufte dem Kläger ein variables Darlehen und einen Zins Währungs Swap . Angeblich zur Zinsoptimierung. Der Swap entpuppte sich als gefährliches Wettgesxhäft und brachte dem Kläger horrende Verluste. Das Landgericht Köln hat die Klage zunächst abgewiesen. Das OLG Köln hat in der ersten mündlichen Verhandlung klargestellt, dass das Urteil erster Instanz insofern keinen Bestand haben kann, sofern das Landgericht darauf abgestellt hat, dass es bereits keine Beratungsleistung seitens der Sparkasse gab. Bedenken hatte der Senat allerdings, dass bei einem Swap der zur Absicherung verwendet word auch auf den unstreitigen anfänglichen negativen Marktwert hingewiesen werden muss. Nach ausführlicher Beratung hat der Senat anscheinend seine Meinung darüber geändert und hat nunmehr erneut zur mündlichen Verhandlung geladen. "Dieses Verfahren ist typisch für den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Anlegerschutzverfahren werden meist erst in der zweiten Instanz richtig entschieden. Keinesfalls sollten Anleger gegen ihre Bank klagen wenn sie nicht bereit sind das Verfahren durch mehrere Instanzen zu führen." So Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. Betroffenen Swapkunden wird dazu geraten ihre Ansprüche von spezialisierten Rechtsanwälten überprüfen zu lassen. Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt seit 11 Jahren geschädigte Anleger erfolgreich gegen Banken. Seit Jahren verfügt die Kanzlei über eine spezielle Swapabteilung."

      Entscheidend wohl der Begriff "negativer" Marktwert, der als eine Verpflichtung des Unternehmens gedeutet werden muss. Das Geschäft selber hat wohl der vormalige Vorstand abgeschlossen. Hieraus ergibt sich die Folgefrage, hat denn der damalige Vorstand Stute Schlamme gewusst was er tat oder aber hat er sich fachkompetent beraten lassen, von der Bank über die Risiken aufklären lassen und vor allem aber, musste und wenn ja hat er sich einen AR Beschluss zu dieser damals wohl eher neuartigen Finanzierungsform eingeholt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.09.14 11:24:04
      Beitrag Nr. 384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.714.082 von hitman69 am 07.09.14 06:58:30Aus dem NYHAG-Geschäftsbericht 2007:

      "5. Derivate Finanzinstrumente
      Bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale wurde ein Zinssatz-Swapgeschäft mit einem Basisbetrag von
      TEUR 3.000 mit einer Laufzeit vom 30. Oktober 2007 bis zum 30. Oktober 2022 abgeschlossen. Der Marktwert des
      Swaps zum Bilanzstichtag setzt sich zusammen aus der Bewertung der aktuellen Zinskupons mit den Marktpreisen
      sowie der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Stückzinsen. Alle Werte sind vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit auf den
      Bilanzstichtag auf Barwerte abgezinst. Der Zeitwert beträgt TEUR -103.

      Nicht jedes SWAP-Geschäft läuft gegen einen Bankkunden. Das angezogene Urteil
      betrifft eine Klage gegen eine Bank, weil dem Kunden wegen nicht ausreichender Info Nachteile entstanden sind.
      Läuft der SWAP gut, muss gegen die Bank nicht geklagt werden.
      Avatar
      schrieb am 08.09.14 11:45:14
      Beitrag Nr. 385 ()
      Durchaus bekannt und nachvollziehbar. Angesichts der hohen Zinsbelastungen p.a. seit Ausreichung der Finanzierung gekoppelt mit einem SWAP (auf welcher Basis) ist es aus meiner Sicht durchaus legitim, solche Konstruktionen zu hinterfragen. Letztendlich profitiere ich von einem SWAP nur, wenn dauerhaft die Zinsen höher liegen als der SWAP zu Grunde liegt. Das ist aus meiner Sicht zu hinterfragen. Bei einer Darlehensvaluta von irgendwo 5,7 Mio Euro ist es Fakt, dass 1% Zinseinspaarung Euro 57.000 p.a. ausmachen. Die Entwicklung des Durchschnittszinssatzes seit Abschluss der Finanzierung ist ja einfach nachzugoogeln. Insofern ist es sicherlich eine Frage wert, wie viel "Risikoaufschlag" berechnet die Sparkasse letztendlich.
      Avatar
      schrieb am 09.09.14 11:11:10
      Beitrag Nr. 386 ()
      War ja schon im Thread als vermutet angekündigt:

      "Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG gibt bekannt, dass das
      Amtsgericht Lüneburg durch Beschluss vom 02.09.2014 dem Antrag des
      Vorstandes der NYH AG vom 05.08.2014 entsprochen hat und Herrn Arie
      Hendriks zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt hat...."
      Avatar
      schrieb am 09.09.14 14:17:18
      Beitrag Nr. 387 ()
      "Herr Arie Hendriks plant, sich bei der kommenden ordentlichen
      Hauptversammlung des Unternehmens den Wahlen zum Aufsichtsrat zu stellen."

      Bleibt nur noch die Frage ja wann kommt sie denn - die kommende ordentliche Hauptversammlung!
      Avatar
      schrieb am 13.09.14 11:19:02
      Beitrag Nr. 388 ()
      Jahresfehlbetrag -959.237,85 per 30.06.2014

      Die Halbjahresbilanz wurde zwar im Unternehmensregister angekündigt und dann auch veröffentlicht - aber:

      Nach den BaFin-Regeln wäre eine ad-hoc-Vorwegmeldung erforderlich gewesen, denn der erhebliche Verlust weicht von den Prognosen gewaltig ab!
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 14.09.14 17:45:35
      Beitrag Nr. 389 ()
      na ja, wie wir ja wissen hat die Vertretung dieser altehrwürdigen:laugh: Firma es ja nicht so!
      Avatar
      schrieb am 13.10.14 14:07:17
      Beitrag Nr. 390 ()
      AR-Haftung?

      Bin mal gespannt, wie der AR, der mit dem von der HV gewählten WP, dessen Auftragserteilung er zu überwachen hat, sich zur Frage der Auftragserfüllung äußert und finanzielle Auswirkungen auf das erteilte Mandat erläutert!!!

      Ein rückwirkend datiertes Testat kommt ja wohl nicht in Frage, da das Testat für die Mutterbilanz zurück gezogen wurde!
      Und das nicht Ad-Hoc, sondern als Mitteilung auf der Homepage!
      Avatar
      schrieb am 15.10.14 17:35:26
      Beitrag Nr. 391 ()
      AR Haftung
      Haftungsansprüche sind wohl aus den letzten Jahren mehr als nur ausreichend gegeben! Das betrifft nicht nur den AR sondern auch den Vorstand und ggfs. noch die Sparkasse als Darlehensgeber und vor allem auch Tilgungskassierer!

      Da wir keine Details kennen, können wir zur Verhaltensweise des Wirtschaftsprüfers keine Aussagen abgeben, die mehr als Kaffeesatzleserei bedeuten! Eventuel hat dieser ja irgendwelche Momente erkannt, die eine Testierung des Ganzen nicht ermöglicht.

      Angesichts der Zahlen zum 31.12.2013, die ja in Wahrheit etwas anders aussehen als die Veröffentlichten auf der NYH AG Seite sowie unter Berücksichtigung der Halbjahreszahlen ( 6 Mio Umsatz / knappe 1 Mio Verlust) ist es natürlich schwierig, eine Fortbestandsprognose zu testieren. Insbesondere dann, wenn es kein aktives Konzept gibt, was den Fortbestand und vor allem die Erfüllbarkeit aller Verbindlichkeiten PLAUSIBEL prognostiziert.

      Die Frage ist aber weitehrin, wie sieht die Sparkasse als Darlehensgeber das Ganze! Wie verhält diese sich in dem jetzigen Zustand! Nach dem Halbjahresergebnis zu urteilen, hat die Einkaufsfinanzierung ja auch incht unbedingt den "Befreiungsschlag" gebracht, da man anscheinend keine Aufträge hat, deren Materialanteil vorzufinanzieren ist.

      Alles in allem ein unguter Zustand. Aber Respekt den handelnden Organen, die es anscheinend immer wieder verstehen, die Kreditierenden (sei es die Lieferantenseite oder die Darlehensseite) mit welchen Versprechen / Lockungen diese hingehalten werden.

      Es wäre an der Zeit, dass das Unternehmen mal offensiv den Eigentümern des Ganzen reinen Wein einschenkt. BM kann mit den Aktien die von seiner Frau gehalten werden letztendlich machen was er will, aber allem Anschein nach vergisst er, dass seine Rechenschaft auch gegenüber den restlichen knapp 72% gilt.
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 12:48:50
      Beitrag Nr. 392 ()
      Der Aktienkurs nähert sich wohl langsam dem "inneren Wert":

      Alle Kurse zu NEW-YORK HAMB.GUMMI-WAAREN CO. INHABER-AKTIEN O.N.

      Kursquelle Akt. Kurs Datum Zeit Geld / Brief

      Frankfurt 0,23 EUR 16.10. 08:10:26 0,232 / 0,274
      Hamburg 0,25 EUR 16.10. 08:39:25 0,232 / 0,274
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 12:57:14
      Beitrag Nr. 393 ()
      Haftungsreihenfolge:
      1. Vorstand
      2. mit Einschränkung AR
      3. evt. WP

      Alle anderen Teilnehmer riskieren nur ihr Geld.
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 22:56:20
      Beitrag Nr. 394 ()
      Was ist den mit den GB der Töchter !? Ich bin dafür das sich B.M. die nächsten Monate im Knast rumtreiben würde., der ist ja das Problem Nr. 1 in der AG!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 00:04:21
      Beitrag Nr. 395 ()
      Haftung
      Das ist wohl so zu betrachten.

      Die Haftung beim Vorstand ist klar, beim AR kommt es wohl darauf an, was hat er gewusst bzw. in Beschlüssen unterstützt respektive keine Konsequenzen aus Fehlverhalten gezogen.

      Beim WP sehe ich zunächst im ersten Ansatz keine Haftungsrelevanzen. Allerdings gehe ich nach wie vor davon aus, dass in Sachen SWAP Sparkasse dieselbige sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Ein weiterer Ansatzpunkt ist sicherlich, dass die Sparkasse "gute Mine zum bösen Spiel" gemacht hat und immer noch macht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 11:27:51
      Beitrag Nr. 396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.061.759 von hitman69 am 17.10.14 00:04:21Die Sparkasse ist nicht antragspflichtig. Sie setzte sich damit eher einer Schadenersatzklage aus (siehe Deutsche Bank:Kirch).

      Die Kreditforderungen dürften inzwischen weitgehend wertberichtigt sein. Die anfallenden, nicht bezahlten Zinsen gehen im Kontokorrent unter und werden so
      zu einer Kreditforderung, die unter eventuell werthaltige Sicherheiten fallen und
      in einem Ordnungsverfahren als Forderung angemeldet werden können, während bei einem Ordnungsverfahren dann anfallende Zinsen erst als nachrangige Forderung geltend gemacht werden kann.
      Die möglicherweise nicht bezahlten Zinsen könnte die Sparkasse evt. auch schon nicht mehr im regulären Einnahmetopf der GuV ausweisen.

      Der Swap wurde zwischen Vollkaufleuten geschlossen und man kennt die Bedingungen nicht.

      Nicht HGB-gerechte Meldeerfordernisse der Konzerntöchter könnten bei Fristablauf
      vom Unternehmensregister seitens des Bundesanzeiger dem Bundesjustizministerium gemeldet werden.

      Das braucht alles so seine Zeit und vielleicht spekuliert BM ja auf Verjährung!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 11:31:55
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.064.636 von Pedrosilino am 17.10.14 11:27:51Es ist klar, dass die Sparkasse nicht antragspflichtig ist. Da die Darlehen der Sparkasse Landesverbürgt sind (sofern BM hier auf den HV´s nicht gelogen hat) werden diese besonderen Anforderungen und Bedingungen unterliegen. Insofern gibt es Kreditbedingungen, an die sich auch ein BM halten müsste als Organ der Gesellschaft. Nachdem zu erwarten steht, dass sich BM auch hier analog seinen anderen Auftrittsweisen verhält, wird er wohl mehrfach dagegen verstoßen. Aus dem "normalen" Wirtschaftsleben kenne ich es so, dass bei Verstößen Darlehensverträge gekündigt werden. Eine Bank macht sich insofern schadensersatzpflichtig, wenn ihre Verhaltensweisen zu Schädigungen anderer Beteiligter führen.

      Bezüglich des SWAPS ist die Einrede es waren beide Parteien Vollkaufleute wie die Urteile zeigen irrelevant. Es werden hier Anforderungen an die Belehrung und deren Inhalte gestellt. Wenn hier ein Schadensersatz so abwegig ist, stellt sich mir die Frage, warum dann die Urteile zu Gunsten der Unternehmen ergangen sind respektive die Banken relativ zügig auf einen Vergleich drängen.

      Ein paar Monate? Beim besten Willen Nicht - es sollten wohl schon Jahre sein. Aber allem Anschein nach ist die Struktur der restlichen Aktionäre mit den 72% ja so gestrickt, dass man sich das Alles gefallen lässt. Mir kann es am Ende des Tages egal sein: Meine paar Hundert Aktien machen mich weder ärmer noch reicher - geben mir allerdings das Recht,auf einer HV Fragen zu stellen.Inwieweit ich dann belogen werde, ist dann wiederum eine andere Sache. Was mich allerdings massiv stört, ist, das die Unfähigkeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates geduldet wird.
      Avatar
      schrieb am 18.10.14 18:44:14
      Beitrag Nr. 398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.061.342 von Pegasus203 am 16.10.14 22:56:20
      Zitat von Pegasus203: Was ist den mit den GB der Töchter !? Ich bin dafür das sich B.M. die nächsten Monate im Knast rumtreiben würde., der ist ja das Problem Nr. 1 in der AG!


      Vielleicht ist das ja schon geschehen, denn man hört und liest ja nix mehr von B.M.?
      Avatar
      schrieb am 19.10.14 10:19:25
      Beitrag Nr. 399 ()
      Hallo Pedrosolino

      schweigen, lügen sowie im Stillen dealen war doch schon immer eine Spezilität von BM mit BG im Schlepptau.

      Im übrigen suche ich immer noch eine Firma, die von BM geführt wurde, die überlebt hat. Bis dato noch keine gefunden (von NYH AG abgesehen). Wenn Sie da etwas wissen, teilen Sie mir es bitte mit.

      MAl sehen wann die HV kommt, es wird bestimmt sehr interessatn, wer dann welche Fragen stellt und welche Antworten von BM und BG kommen.

      Nachdem das erste HJ 2014 ja richtig Sch..... gelaufen ist, hätte ich eigentlich eine ad hoc Mitteilung erwartet, woraus das resultiert (wobei wir wissen ja, dass es die Blödheit der Organe weitestgehend sind)und vor allem welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, um hier aus der Misere zukommen un den Kapitaleignern ihr Invest zu sichern.

      Das eine Personaldecke von fast 150 Mitarbeiter bei einem Umsatz von auf Basis 1. HJ 2014 geschätzten 12 Mio nicht gut gehen kann ist wohl jedem klar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.14 15:00:25
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.076.399 von hitman69 am 19.10.14 10:19:25B.M. hat sich stets rechtzeitig "aus dem Staube" gemacht, um für den nächsten Fall rechtsfähig zu bleiben.

      Und er kann bei NYHAG stets darauf verweisen, auf welch dünnen Eis er sich bewegt und welche Unwägbarkeiten die Firma möglicherweise nicht verkraften kann (siehe Geschäftsberichte, Kapitalerhöhungen mit und ohne Erfolg, Lieferantenkredite,
      Stundungen, Vergleiche).

      Es bleiben natürlich die dubiosen Beteiligungen wie Flavus (NYH-Environment), Voigtländer, für deren Kauf die Aurora (heute Backbone...) wohl üppig kassiert und B.M. über Beteiligungen mit MVV/Patrio Plus ordentlich eingesammelt hat.

      Auch die Trennung von seinen ehemals direkt und indirekt kontrollierten NYHAG-Anteilen und damit Einstieg einer engagierten Neu-Großaktionärin Bi.M., die ihre
      Absichten nach § 27 WpHG ja deutlich artikuliert hat, könnte er als Hinweis auf seine unermüdlichen "Rettungsversuche" ins Feld führen.

      Aber es wird ihm nix mehr nützen. Die Lizenzhalter für die Hercules Sägemann-Produkte dürften schon eine Auffanglösung für sich gebastelt haben.

      Und die würde frei von allen Verbindlichkeiten und belastendem Personal sein.

      Meine Glaskugel sieht keine HV mehr.
      Avatar
      schrieb am 20.10.14 13:00:05
      Beitrag Nr. 401 ()
      Das bleibt abzuwarten, inwieweit eine HV noch stattfindet. Aber ich teile Die Auffassung der Pedrosolinischen Glaskugel. Allerdings kann man dann nur hoffen, dass im Falle der Insolvenz der richtige Verwalter am Start ist und vor auch die Staatsanwalt einmal näher mit einigen Dingen beschäftigt.

      Wir machen das, was wir immer gemacht haben: Wir warten getreu dem Motto "Die Hälfte seines Lebens wartet der Mensch vergebens!"
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.14 18:58:10
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.082.780 von hitman69 am 20.10.14 13:00:05... und den Rest verschläft er!

      hitman69: Natürlich sind wir in der Beurteilung beieinander - auch wenn die
      Standpunkte hin und wieder mal abweichen:

      Es sind nicht nur zwei. Das ganze Rudel gehört in den Sack gesteckt!

      Aber B.M. spielt auf Zeit. Und wenn dann die Ordnungsbehörden auch noch ausreichend Zeit für Ermittlungen brauchen, um handfest anzugreifen, ist die Verjährung schon eingetreten.

      Mal sehen, wie das weiter geht. Da es noch keinerlei Mitteilungen gibt, scheint sich was anzubahnen. Hörte kürzlich, dass die Stimmrechtsmitteilungen zu früheren HV möglicherweise nicht mit den Gegebenheiten übereingestimmt haben könnten. Das würde zwar HV-Beschlüsse nicht anfechtbar machen, aber eventuell strafrechtlich relevant werden.
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 16:47:14
      Beitrag Nr. 403 ()
      Für Geschädigte und Neuerwerber:

      "§ 37b WpHG
      Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen"

      "(1) Unterlässt es der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, unverzüglich eine Insiderinformation zu veröffentlichen, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Dritte

      1. die Finanzinstrumente nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist oder
      2. die Finanzinstrumente vor dem Entstehen der Insiderinformation erwirbt und nach der Unterlassung veräußert.
      (2) Nach Absatz 1 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass die Unterlassung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

      (3) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nicht, wenn der Dritte die Insiderinformation im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 bei dem Erwerb oder im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 bei der Veräußerung kannte.

      (4) Der Anspruch nach Absatz 1 verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Dritte von der Unterlassung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Unterlassung."

      B.M. könnte sich zwar auf Unkenntnis berufen - aber wegen Compliance mit Ehefrau Bi.M. eigentlich nicht rausreden.
      Avatar
      schrieb am 24.10.14 12:14:55
      Beitrag Nr. 404 ()
      Fragen über Fragen:

      Fehlt eventuell Geld für

      den Druck
      Avatar
      schrieb am 24.10.14 12:18:10
      Beitrag Nr. 405 ()
      :confused:Fragen über Fragen:

      Fehlt eventuell Geld für den Druck des Geschäftsberichtes oder für den Bericht des WP
      oder für Kosten einer HV oder alles zusammen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.10.14 12:49:44
      Beitrag Nr. 406 ()
      :laugh:das könnte wohl sein, mal sehen was in Bälde die 9 Monatszahlen so von sich geben!

      Man hört ja relativ wenig oder besser gesagt gar nichts! Der Aktienkurz scheint sich schon im winterlichen Zustand zu befinden und schlingert ein wenig;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.14 14:09:29
      Beitrag Nr. 407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.150.857 von hitman69 am 28.10.14 12:49:44
      NYHAG Schlingerkurs
      Da fehlt das Geld für die Winterreifen!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.14 10:14:50
      Beitrag Nr. 408 ()
      Heute kam Ankündigung der Zahlen für das dritte Quartal 2014 für den 14. November 2014. Das wird ja ein Tag voller Spannung. Vielleicht gibt es ja eine Überraschung und gebratene Tauben sind in die Münder der Organe geflogen und haben jeglichen straf- und zivilrechtlichen Anspruch Dritter geheilt.

      Sicherlich auch eine Frage für eine möglicherweise irgendwann statt findende Hauptversammlung, was denn die BAFIN angesichts der NYH AG Vorgeschichte bzgl. der Einhaltung der Veröffentlichungspflichten zu einem solchen Verhalten sagt. Das sollte ja bereits Bußgelder hageln, die nach den von BeM in den HV´s genannten ca. 200.000 Euro an die BAFIN aus der Vorzeit sicherlich auch nicht am unteren Ende der BAFIN Möglichkeiten angesiedelt sein werden.
      Avatar
      schrieb am 10.11.14 21:35:44
      Beitrag Nr. 409 ()
      Birthe lass rocken auch bei uns in Lüneburg ( siehe Facebook), Verantwortung für das Unternehen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 11:33:37
      Beitrag Nr. 410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.279.049 von wilma1964 am 10.11.14 21:35:44Verantwortung für das Unternehen?

      Ist Unternehmen oder Untergehen gemeint?

      Wenn eine Verbindung zu Black Rock Inc. besteht, sollte man zugreifen!
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 12:24:49
      Beitrag Nr. 411 ()
      Etwa NYH AG-Auswirkung?

      Aus Landeszeitung Lüneburg:

      "Neuer Besitzer für Filetstück
      Für das Sparkassen-Gebäude am Platz Am Sande sind sechs Gebote abgegeben worden."
      Avatar
      schrieb am 13.11.14 19:09:49
      Beitrag Nr. 412 ()
      Aus dem NYH AG Quartalsbericht III/2013:

      "Tochterunternehmen ohne Geschäftsbetrieb bzw. mit
      geringem Geschäftsvolumen werden dabei grundsätzlich nicht in den Konzernabschluss einbezogen."

      Vielleicht "arbeitet" BeM ja an solcher Konstruktion für 2013?
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 10:01:25
      Beitrag Nr. 413 ()
      Dann sind wir mal auf den heutigen Tag gespannt. Es sollen die Zahlen für das III. Quartal 2014 veröffentlicht werden. Mal sehen, ob aus diesen Zahlen ein Aufwärtstrend zu erkennen ist, oder aber ob sich das Ganze wie im ersten Halbjahr 2014 fortsetzt. Rein theoretisch sollte sich ja die viel gerühmte Auftragsfinanzierung langsam aber sicher in Umsätzen niederschlagen.

      Nach wir vor können wir alle nur verwundert sein, wie die Organe der Gesellschaft den Berichtsmodus handhaben. Nach den absolut bescheidenen Zahlen des ersten Halbjahres hätte ein verantwortungsbewusstes Organ ja eine Veröffentlichung über den Fortgang der Dinge gewählt. Nicht aber das von wenig Erfolg gekrönte Duo B & B. Das ist bedauerlich. Noch bedauerlicher aber ist die Tatsache, dass allem Anschein nach alle mitspielen und diese "fachkompetenten" Strategen gewähren lassen.

      Warten wir das Ende des Tages ab und bewerten die Situation dann neu!
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 14:48:50
      Beitrag Nr. 414 ()
      Nun wollen wir erst mal den "sagenhaften" Verlustabbau von Q II auf Q III in Höhe von TEU 733 an Hand der Konzernzahlen überprüfen. Daher sollten diese Zahlen vom AR eingefordert werden.

      Sachanlagen sind um TEU 478 in Q III zu Q II gestiegen,
      Forderungen (gegen wen?) und sonst. Vermögen um TEU 560 gestiegen;
      Vorräte um TER 737 gestiegen!
      Fertigwarenbestand um TEU 193 gestiegen.

      Verbindlichkeiten um TEU 532 gestiegen
      Avatar
      schrieb am 17.11.14 09:04:31
      Beitrag Nr. 415 ()
      Nach dem Wunder von Bern im neuen Hamburger Theater können wir nunmehr Das Wunder von Lüneburg erleben.

      Als Aktionäre können wir ja angesichts der Entwicklung uns nur glücklich schätzen. Das allerdings nur unter der Prämisse, dass wir mit den gemeldeten Zahlen nicht verschaukelt werden. Bedenklich aus meiner Sicht der markante Rückgang beim Materialeinsatz, da doch nach den Bekundungen des Menzels in den letzten HV´s ein gewisser Anteil an Handelsware im Kammbereich existent sein soll. Mit 3,7 Mio Umsatz über 700 Überschuss zu erzielen (immer noch 500 wenn man die sonstigen Erträge eliminiert)- eine stolze Leistung. Aber wie heisst es so schön: Traue keine Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast!:lick:

      Um die Finanzierunskosten künftig der Marktlage anzupassen, werden mit der Sparkasse Lüneburg Verhandlungen über Umschuldungskmaßnahmen geführt. Das bekommen wir ja nun schon seit langem zu hören. Wann gibt es ein Ergebnis? Ist das Voraussetzung für einen Fortbestand der NYH AG oder nur ein "nettes Beiwerk" zur Verbessrung der Zahlen?

      Fragen über Fragen - wann kommt die Hauptversammlung? Dann könnte man diese Fragen endlich stellen und sich (mal wieder) von Menzel und Günther belügen und einseifen lassen sowie das AR Beiwerk betrachten! Na ja - Hauptsache die immer wieder behauptete D&O existiert und die laufenden Prämien sind bezahlt!
      Avatar
      schrieb am 17.11.14 16:20:48
      Beitrag Nr. 416 ()
      :mad:"Nicht zuletzt zahlt die D&O nur dann, wenn kein Vorsatz (klingt selbstverständlich) und keine grobe Fahrlässigkeit (schon schwieriger, hier lässt sich trefflich streiten) im Spiel ist.

      Da würde ja zumindest eine Doppelzahlung vermieden!:D
      Avatar
      schrieb am 18.11.14 14:02:11
      Beitrag Nr. 417 ()
      Das ist mit den D&O´s leider so. Aber im vorliegenden Fall ist ja dann die Frage ob Dummheit vorsätzlich sein kann:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 16:05:51
      Beitrag Nr. 418 ()
      Nun haben wir kurz vor dem Jahresschluss und wir haben immer noch keinen Aufschluss darüber, wie es der Firma denn nun geht. Die eingekehrte Ordnung der letzten 2 Jahre unter dem kfm. Leiter Wittkopf mit verlässlichen Zahlenveröffentlichungen scheint vorbei zu sein. Die alte Lalala Combo der vormaligen Zeiten hat unter der erfolgreichen Verschleierungsführung der beiden B´s das Zepter fest in der Hand und verarscht die Aktionäre allem Anschein nach nach Strich und Faden.

      Die Organe halten es wohl nicht für notwendig, den Abschluss für 2013 der HV zu präsentieren. Anhand des zweiten Quartals lässt sich ja aus den Zahlen recht gut entnehmen, dass der Verlust bei annährend 1 Mio Euro liegen muss. Die Zahlen der ersten 3 Quartale sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache, zumindest die ersten beiden Quartale, dass dritte Quartal aber lässt schon eher einen Harry Potter Effekt erkennen - anders kann wohl diese Ergebnis Zauberei nicht erklären.

      Wie dem auch sei, als leicht erzürnter Aktionär werde ich nunmehr darüber nachdenken, inwieweit ich das vorliegende Material dahingehend untersuche, ob es ggfs. zu einer Strafanzeige gegen die handelnden Figuren Menzel und Günther sowie die sonstigen AR Pausenclowns reicht. Der Anfangsverdacht wegen Insolvenz verschleppung sollte doch gegeben sein, wenn man sich den Verlauf der ersten drei Quartale anschaut.

      Andererseits was lohnt es sich, wegen ein paar Hundert / Tausend Aktien erworben zu einem Einstand deutlich unter 70 Cent hier einen Affen zu machen und kostbare Lebenszeit zu investieren. Ich gehe mal davon aus, dass es größer Geschädigte gibt, die in diese Aktien und die beiden Nasen vertraut haben.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 09:01:10
      Beitrag Nr. 419 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.526.421 von hitman69 am 09.12.14 16:05:51Da hat sich ja jemand kräftig verstärkt:

      Herr Wolfgang Kreuzer, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      11.12.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der New-York
      Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg, Deutschland am 20.10.2014
      die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag
      5,55% (das entspricht 443527 Stimmrechten) betragen hat.

      Aber immer noch keine Erklärung für die Entwicklung der Firma im 1. und 2. Quartal sowie des Wunders von Lüneburg im 3. Quartal! Wer konnte ahnen, dass es soviel Potential in der Firma gibt wie man uns in den Zahlen des dritten Quartals 2014 glauben machen will!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 15:20:16
      Beitrag Nr. 420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.570.764 von hitman69 am 15.12.14 09:01:10
      Wolfgang Kreuzer
      "Depotstimmrecht fällt unter die Ad-hoc-Publizität. Wird eine der in dem WpHG genannten Schwellen (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75) erreicht oder über- bzw. unterschritten, so muss dieses (§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a WpHG) gegenüber dem Emittent sowie gegenüber der BaFin unverzüglich angezeigt werden. Das bedeutet, dass diese beiden Institutionen innerhalb von maximal vier Handelstagen über den entsprechenden Besitz informiert werden müssen."

      Etwaige Bußgelder für verspätete Meldung entfielen demnach wohl auf Herrn Kreuzer.

      Da mir die Verbindung Kreuzer/Menzel nicht bekannt ist, schließe ich auch eine denkbare "Action in Concert" nicht aus, da BiM und Kreuzer zusammen über 30% der Stimmrechte halten und so ein Übernahmeangebot "für lau" abgeben könnten.

      Die Geschichte bleibt spannend!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 16:11:54
      Beitrag Nr. 421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.574.202 von Pedrosilino am 15.12.14 15:20:16Nach meiner Erinnerung auf den letzten HV´s gab es ja noch ein paar größere Aktionäre die Menzel folgten. Das waren gesamt wohl um die 17 bis 18%, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Mit Kreuzer zusammen - und ich gehe davon aus, dass hier eine warmgestrickte Connection zu Grunde liegt- hat er dann über 50% zusammen bei einer vollen HV. Inwieweit dieser Freundeskreis - der ja von Menzel und Günther immer wieder auf den HV´s zitiert wurde - letztendlich hinter ihm steht, wenn man anfängt das ganze Spielchen mal ein wenig detaillierter zu hinterfragen, bleibt dann abzuwarten. Normalerweise dürfen weder Menzel noch Günther und einige andere aus dem AR die nächste HV überleben. Dann aber stellt sich die Frage, wer kann das Desaster fortführen (egal auf welchem Weg) mit einer Großaktionärin Birte Menzel, Ihres Zeichen Ehegatten des Firmenvernichters Bernd Menzel.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 15:22:23
      Beitrag Nr. 422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.574.676 von hitman69 am 15.12.14 16:11:54
      NYH AG Überlebenskonzept
      Die Arie wird möglicherweise von "Hercules Sägemann" als Trägerin der wertvollen
      Lizenzen für die"Altumsatzprodukte" gesungen.

      Mit Verkauf der "Hercules-Sägemann"-Anteile" an derer derzeitigen Share-Holding-Beteiligung unter 75% oder an die Stillen Gesellschafter der "Hercules Sägemann" könnte ohne Aktionärsbeteiligung der NYHAG-Konzern-Status aufgehoben werden, BeM könnte den Erlös im Zeitfenster seines Anstellungsvertrages weiter verbraten, den NYH AG - Gläubigern (insbesondere Sparkasse und Land) wird ein sittliches Angebot zur Fortführung des Unternehmens mit unsittlichen Alternativen für eine Verlagerung unterbreitet - für die Lizenzproduktion.

      Die letzte HV-Abstimmung der NYH AG fand nach dem Subtraktionsverfahren statt:

      Es gab keine "Ja-Stimmen". Das zulässige Wahlverfahren zählt "Nein"-Stimmen und
      "Stimmenthaltungen". Die restlich vertretenen Stimmberechtigungen werden als "Ja-Stimmen" gewertet[:mad:.

      Nach Wertung der NYH AG Geschäftsjahre 2013 und fast 2014 bleibt festzuhalten:

      BeM, BiM, BG gehören wahrscheinlich dem Dunstkreis an - aber da sind mehr involviert!
      Avatar
      schrieb am 20.12.14 11:21:01
      Beitrag Nr. 423 ()
      BeM?
      Auch noch nicht so lange her:

      "Gericht Amtsgericht Hamburg
      HR-Nummer HRB 112155
      Art der Eintragung Veränderungen
      Datum 26.04.2012
      Auszug mystreet AG, Hamburg, Alter Wall 34-36, 20457 Hamburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67e IN 3/12) vom 20.03.12 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.":eek:

      Wer mag da bloß Vorstand gewesen sein?:confused:
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 13:14:02
      Beitrag Nr. 424 ()
      Wird in der "Brenner" Str. nach Patrio Plus AG die nächste Firma eingeäschert?:cry:

      "Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH
      Otto-Brenner-Str. 17
      21337 Lüneburg
      Niedersachsen
      Bundesrepublik Deutschland"

      Der ehemalige Aktienbestand obiger GmbH an der NYH AG ist ja 2014 auf BiM übergegangen!

      Lt. Unternehmensregister ist der Sitz noch HH-Alter Wall 34-36 und Bilanzen sind auch schon einige Jahre nicht mehr eingereicht.:eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 15:20:19
      Beitrag Nr. 425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.630.974 von Pedrosilino am 22.12.14 13:14:02
      erfolgreiche Unternehmensführung
      Na ja - wieder mal Beispiel der erfolgreichen Unternehmensführung von BeM. Bios dato konnte ich noch keine Firma finden wo er und sein väterlicher Freund BG gemeinsam etwas überlebensfähiges auf die Füße gestellt haben. Vielleicht klappt es ja mit der NYH AG, das letzte veröffentlichte Quartal lässt ja große Zuversicht aufkommen - aber es bleibt die Frage: was lief in den Vorjahren schief? Was waren die Gründe für die Trennung von dem kfm Leiter im ersten Halbjahr 2014? Was sind das für Wertberichtigungen in 2013? Hatte man neben den Voigtländer Geldern noch andere Gelder vergeben? Etwa an die Patrio Plus AG? Warum trat der stellvertretende AR Vorsitzende zurück, der einen kompetenten Eindruck vermittelte im Gegensatz zu dem einen oder anderen AR Mitglied? Fragen über Fragen - und das ist nur der Bruchteil von Fragen die sich mit stellen!
      Avatar
      schrieb am 23.12.14 16:15:24
      Beitrag Nr. 426 ()
      Tja,
      leider fehlen die Konzern-Zahlen und fällige Ad-hoc Berichte.

      Da wird eine Arie aus den Niederlanden gesungen, alldieweil eine Sopranistin
      mit angekündigter Selbstbeteiligung keine Berücksichtigung findet.

      Seltsam, seltsam!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.02.15 09:39:56
      Beitrag Nr. 427 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.640.769 von Pedrosilino am 23.12.14 16:15:24
      Die Spannung wächst!
      Voller Erwartung auf die nächsten Zahlen per 31.12.2014! Da sind wir doch alle mal gespannt, wie es im vierten mit dem Wunder von Lüneburg weiter gegangen ist.

      Nach wie vor keine Meldungen, keine Hauptversammlung! Wer prüft denn nun den den Abschluß von 2014, wenn noch auf keiner Hauptversammlung durch uns Aktionäre ein Abschlussprüfer bestellt wurde. Das riecht doch förmlich nach weiteren Verzögerungen und Ärger mit der BAFIN. Ach ja - ich vergaß, wir die Aktionäre durften ja noch nicht einmal einen geprüften Jahresabschluss 2013 zur Kenntnis nehmen.

      Anscheinend kann man es sich ja leisten, denn ich gehe davon aus, dass die BAFIN sich bereits wieder mit Ordnungsgeldern gemeldet hat. Menzel und Günther scheißen sich ja wohl nichts - wieder die Situation wie 2011 / Anfang 2012 alles im Chaos. Es stellt sich für mich als Aktionär immer drängender die Frage, warum der kfm. Leiter nicht mehr da ist. Kam er zu nah an die Machenschaften der beiden B´s ran? Oder war die eingetretene Ordnung zu viel des Guten in der NYH AG?

      Sollte ein Ersatz gefunden worden sein, was seinerzeit mal gerüchteweise zu vernehmen war, dann muss man hier mal wieder in die Kloake gegriffen haben, denn das was jetzt abläuft ist ja allem Anschein nach der Slogan "Back to the Chaos roots!".:laugh::rolleyes:

      Es stellt sich Frage, wie denn nun die nächste Versammlung der NYH AG zu titulieren ist: Haupt- oder Gläubigerversammlung. Na ja, der Zyniker in mir sagt mir, dass wir ja als Aktionäre auch immer Gläubiger waren: Wir haben den Scheiss geglaubt, den die beiden B´s von sich gegeben haben!:laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.02.15 13:45:16
      Beitrag Nr. 428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.125.356 von hitman69 am 20.02.15 09:39:56Die Verzögerung riecht mir nach Vorsatz - um z.B. mögliche Verjährungsfristen vor
      Bekanntwerden von unangenehmen Tasachen zu erreichen.

      W. hatte ja seine Schuldigkeit getan und die Patrio Plus AG nach Verdünnisierung
      von Vorstand BM und ARVors. BG in die erforderlichen Insolvenzjagdgründe geführt.

      Vielleicht sieht man ihn ja in ähnlicher Eigenschaft bei der NYH AG wieder.

      Wenn der Schotter alle ist, gibt es eh keine HV mehr und alle Aktionärsfragen bleiben unbeantwortet auf der Strecke.:D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.15 13:53:19
      Beitrag Nr. 429 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.147.589 von Pedrosilino am 23.02.15 13:45:16
      Alle Antworten bleiben auf der Strecke
      Nun ja - im Endeffekt ist es ja vollkommen egal, ob denn nun die Antworten im Falle einer Insolvenz auf der Strecke bleiben oder die beiden kriminell anmutenden Organe B & B auf der HV lügen bis sich die Balken biegen.

      Fakt ist definitv, dass sich hier die Versäumnisse häufen und es passiert nichts. Bei der BAFIN habe ich eher den Eindruck, dass die einzige Maßnahme die der BAFIN übrig bleibt ist, die Firmen mittels Bußgelder zum Tun zu bewegen. Wie wir aber wissen, interessiert es die beiden B´s ja bekanntlich einen Scheissdreck, ist ja im Falle BG eh die Kohle der Anderen und im Fall BM wahrscheinlich denkerisches Unvermögen, dass es ihn ja denn auch trifft.

      Übermorgen ist Februar Ultimo und wir werden wohl mal wieder nichts sehen. Die letzte Hauptversammlung war am 17.7.2013 und das ist ja nun schon mal ein paar Tage her.

      Ich habe viele Firmen in meinem Leben gesehen, darunter auch viele börsennotierte Firmen, in denen ich investiert war. Ich habe auch vieles an Risikowerten besessen, es war nicht immer alles Gold was glänzt, aber die NYH AG stellt alles in den Schatten. Irgendwie erscheint mir da Russisch Roulette erfolgsversprechender als weiter in dem Haufen investiert bleiben.
      Avatar
      schrieb am 28.02.15 09:01:44
      Beitrag Nr. 430 ()
      Technischer Fortschritt: Fehlanzeige - seit 2003 nix passiert?
      Hier die aktuelle Liste aus der NYH AG-Homepage (Investor Relations)

      "Technologische Highlights
      1871 Gründung der New-York Hamburger Gummi- Waaren Compagnie Aktiengesellschaft in Hamburg-Barmbek zur Herstellung und Vertrieb von Hartgummi-Produkten (Ebonit). Ein Gründungsmitglied, Conrad Poppenhusen, hatte vorher mit Charles Goodyear in New York zusammengearbeitet.
      1926 Aufnahme der Fertigung von Pressteilen aus einem der ersten halbsynthetischen Polymere (Faturan)
      1930 Markteinführung des ersten technisch hergestellten Chlorkautschuks
      1936 Aufnahme der Produktion von Thermoplast- Spritzgussbauteilen
      1995 Vorstellung eines der ersten Gas Innendruck Technik (GIT) -Spritzgussbauteile
      1999 Erster faserverstärkter, direkt extrudierter Handlauf für Fahrtreppen aus TPE
      2000 Vorstellung einer neuartigen Kohlendioxid-Eisstrahltechnologie
      2001 Erste Direkt-Extrusion von TPU-beschichteten Textilverbunden
      2002 Vorstellung einer neuartigen Thermoplast-Kondensatorverdeckelung u.a. für Superkondensatoren"
      Ende der Vorstellung!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.15 11:04:44
      Beitrag Nr. 431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.202.516 von Pedrosilino am 28.02.15 09:01:44@ Pedrosolino

      Bei der letzten HV wurde doch noch eine Innovation vorgestellt: Die Gummiurne!
      Avatar
      schrieb am 02.03.15 13:54:27
      Beitrag Nr. 432 ()
      Lieber Zoodirektor,
      offensichtlich ordnet NYH AG selbst die Gummi-Urne nicht als Technisches Highligt ein.

      Als Wiederholung: Homepage "Investor Relations, Technische Highligts": 2002 Vorstellung einer neuartigen Thermoplast-Kondensatorverdeckelung u.a. für Superkondensatoren"
      Ende der Vorstellung!
      Avatar
      schrieb am 02.03.15 17:50:57
      Beitrag Nr. 433 ()
      Hat da jemand kalte Füsse gekriegt?:
      „Amtsgericht Lüneburg Aktenzeichen: HRB 201761
      Bekannt gemacht am: 25.02.2015 19:01 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
      Vorgänge ohne Eintragung
      25.02.2015
      HRB 201761:New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg.Eine neue Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.“

      § 106 (Aktiengesetz)
      Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat
      Der Vorstand hat bei jeder Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der Mitglieder ersichtlich ist, zum Handelsregister einzureichen; das Gericht hat nach §10 des Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekannt zu machen, dass die Liste zum Handelsregister eingereicht worden ist.
      Avatar
      schrieb am 13.03.15 12:06:38
      Beitrag Nr. 434 ()
      Erklärung zu Abweichungen vom Corporate Governance überfällig:

      "Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, nach pflichtgemäßer Prüfung voraussichtlich bis zum
      28. Februar 2015 die jährliche Entsprechenserklärung zu aktualisieren. Nach Abgabe der Erklärung
      können Sie diese neben den nicht mehr aktuellen Entsprechenserklärungen auf unserer
      Internetpräsenz finden.
      Lüneburg, im April 2014
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG"
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.03.15 11:33:48
      Beitrag Nr. 435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.319.996 von Pedrosilino am 13.03.15 12:06:38
      so dies und das
      Kennzeichen guter Corporate Governance:
      -angemessener Umgang mit Risiken
      -formelles, transparentes Verfahren für Vorschlag und Wahl der Board-M-itglieder (z. B. breites Spektrum von Personen einbeziehen)
      -funktionsfähige Unternehmensleitung
      -keine Kreuzverflechtung zwischen den Vergütungsausschüssen verschiedener Unternehmen
      -Managemententscheidungen sind auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet
      -Transparenz in der Unternehmenskommunikation
      -Wahren der Interessen verschiedener Gruppen (z. B. der Stakeholder)
      -zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und -Überwachung

      Das fand ich als Kennzeichen guter Corporate Governance! Was also sollen die beiden B´s großartig veröffentlichen? Immer noch die Fassung 2013 auf der Internetpräsenz, keine neuere Fassung! Ist vielleicht auch besser so - irgendwann hat man von den verlogenen, teilweise kriminell anmutenden Organen ja die Schnauze voll. Die Selbstherrlichkeit des Menzels kennt keine Grenzen!

      Vielleicht gibt es ja dann doch irgendwann eine Hauptversammlung und man kann sich ein wenig über die Witzfiguren sowie deren Wahrheiten, Halbwahrheiten insbesondere aber Unwahrheiten amüsieren! Ich bin fest davon überzeugt, dass eine zielgerichtete Sonderprüfung durch die Bafin den beiden B´s doch den einen oder anderen Schweisstropfen auf die Stirn treiben würde! Und wahrscheinlich noch dem Einen oder Anderen mehr!:laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 10:54:31
      Beitrag Nr. 436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.371.599 von hitman69 am 19.03.15 11:33:48
      Corporate Governace
      Die Veröffentlichung ist mit Blick auf die erforderliche Meldung von Abweichungen notwendig!

      Da ist vielleicht noch einiges nachzuholen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:00:23
      Beitrag Nr. 437 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.427.486 von Pedrosilino am 26.03.15 10:54:31
      CC
      Die Abweichungen berichtet man nicht - die lebt man ja allem Anschein nach! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 14:08:55
      Beitrag Nr. 438 ()
      "Gehandelte Aktien (heute 08.04.2015) (17.800 Stk. Frankfurt bis 14:00):

      Da investiert niemand € 5000 zur Geldanlage. Absicherung vorhandener Positionen?

      Oder Positionsergänzung zur Erlangung von Rechten?

      Da braut sich doch was zusammen - ich fürchte, nicht zum Vorteil von Arbeitnehmern und
      Kleinaktionären!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 14:13:11
      Beitrag Nr. 439 ()
      Was ist eigentlich aus der Patrio Plus AG geworden?

      Da hatte NYH-Mann Frenzel doch auch seine Finger im Spiel und nichts lief und nichts wurde kommuniziert!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.15 18:04:00
      Beitrag Nr. 440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.517.087 von Pedrosilino am 08.04.15 14:08:55Eigentlich ist doch seit längerem bekannt, dass die Bude eigentlich keinen Geldwert mehr hat und aufgrund beider Bernds nur in einem Unterhaltungswert besteht. Vielleicht ist den heutigen Verkäufern klar geworden, dass sich auch letzterer nicht realisieren lässt, wenn es nicht bald wieder eine HV gibt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 12:59:24
      Beitrag Nr. 441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.517.129 von MONOTONI am 08.04.15 14:13:11
      Patrio Plus AG und NYHAG
      13.09.2012
      Patrio Plus AG, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg.
      Nicht mehr Vorstand: Menzel, Bernd, Hamburg, *12.02.1962.
      Bestellt als Vorstand: Wittkopf, Ronald, Murnau, *28.11.1955, einzelvertretungsberechti

      HRB 203407:
      Patrio Plus AG, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg.
      Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (56 IN 4/14) vom 11.04.2014
      ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

      HRB 201761 (27.05.2014):

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft,
      Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg.
      Prokura erloschen: Wittkopf, Ronald, Murnau, *28.11.1955.


      Ob Wittkopf freiwillig ging oder zerwürfnismäßig gegangen wurde, vermag ich nicht zu beurteilen, aber der Kreis der Vorstände und "Rat der Ratlosen" findet sich z.B. auch im Geschäftsbericht der "HappyBet AG" (in Insolvenz) und anderen Gesellschaften wieder!
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 13:15:29
      Beitrag Nr. 442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.519.316 von Zoodirektor am 08.04.15 18:04:00Der nicht unerhebliche Geldwert liegt in den Patenten, die von "stillen" Geldgebern
      erkauft und finanziert wurden. Das wird sich - in welcher Form auch immer - auch künftig monetisieren lassen!

      Da Auskunft über die Namen der "Stillen Gesellschafter" verweigert wurde, denke ich mir mein Teil.

      Der Unterhaltungswert von B.M. ist überbezahlt: T€ 120 Jahresgage plus Vergütung für unbezahlten Urlaub.

      Meine Vermutung: Nicht bald, sondern gar nicht wird es eine HV mehr geben!
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 13:21:39
      Beitrag Nr. 443 ()
      Berichtigung Vorstandsbezüge
      Berichtigung zum meinem vorigen Beitrag:

      Es muss heißen: T€ 120 Jahresgage plus Vergütung für nicht genommenen Urlaub.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.15 12:09:39
      Beitrag Nr. 444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.525.697 von Pedrosilino am 09.04.15 13:21:39
      Pausenclownentlohnung
      So denn diese Entlohnung die Einzige ist kann man ja noch von Glück sprechen. Ich kann mich allerdings an eine Frage des Kleinaktionärs Hülse auf einer HV erinnern, wo es um die tatsächlichen Arbeitszeiten von dem Pausenclown Menzel ging. Das Gestotter von Günther im Rahmen der Antwort habe ich immer noch im Ohr und es entlockt mir ein gewisses Schmunzeln. Weiterhin stelle sich für mich die Frage, ob Menzel noch anderweitig in die Kasse gegriffen hat, um sich Geld zu besorgen.

      Allerdings ist auszuführen, dass ich es dermaßen absonderlich empfinde, dass sich die Hauptversammlung angesichts der Fehlinvestitionen im 7-stelligen Bereich und der Versäumnisse des Menzels (BAFIN Ordnungsgelder wie auf den HV´s dargelegt knapp 200.000 Euro)ein solches Gebaren gefallen lässt und sich von den beiden B´s derartig vorführen lässt. Eine Sonderprüfung - die zwar zu Lasten der Firma zunächst ging (leider)- würde sicherloch nicht unerhebliche Veruntreuungstatbestände (ich betrachte jede Fehlinvestition in der Regel als solche) offenkundig erscheinen lassen.

      Pedrosolino: Sie werden wohl Recht haben! An eine HV glaube ich auch nicht mehr, evtl. ist das aber das Ziel von den beiden B´s. Irgendwann gibt es ein Delisting und dann können die beiden B´s ungehindert weiter machen und auch noch den letzten Cent aus dem Gebilde rausnuggeln. Sofern noch ein Cent vorhanden sein sollte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.15 13:52:30
      Beitrag Nr. 445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.545.725 von hitman69 am 12.04.15 12:09:39
      Kassengriff?
      Hallo hitman 69,

      ich habe auf einer HV auch gehört, "ob B.M. weiter macht, bis die letzte Mark
      verknackt ist!" In Euro mildert das zwar die Optik, gilt aber auch sicherlich in Euro.

      Sicher scheint, dass B.M. über seine damalige "Menzelverplanungs AG" pardon,

      Menzel Vermögensverwaltungs AG > zunächst in Liquidation > dann Menzel als Vorstand ausgeschieden > dann die (längst vorher beschlossene) Umfirmierung in "Nomera.... >dann Insolvenz,

      genügend Stimmrechte (eigene und in Vollmacht)der NYH AG hatte, um Vorgänge in seinem Sinne voran zu treiben.

      Möglicherweise war das Manöver eigentlich nur auf die Vermarktung eines geplanten ECOcity-Centers im alten NYH AG Betriebsgelände abgestellt (siehe B.M. im Sonnenglanz eines großen Artikels im Hamburger Abendblatt zu jener Zeit). Die Adresse für Interesse an einer Ecocity-Beteiligung für dieses Projekt war postalisch immerhin bei B.M.Vermögensverwaltung angesiedelt.

      Nicht auszuschließen sind "Nebentätigkeiten" aus dem B.M.-Umfeld, das horrende Beträge für den Kauf von "Non Valeur-Firmen" für den NYH AG - Konzern, eingesammelt hat.

      Das neue AR-Mitglied (gescheiterte Bewerbung als Karnevalsprinz) scheint mit seinen "immensen Erfahrungen" auch keine Impulse zu setzen.

      Die wenigen aktiven unbedeutenden Kleinaktionäre haben wohl kaum eine Chance, eine
      Änderung herbei zu führen. Der AR ist nicht nur gefragt - möglicherweise auch haftbar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.15 07:50:24
      Beitrag Nr. 446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.546.001 von Pedrosilino am 12.04.15 13:52:30
      Management vom Feinsten
      Ich sehe es ähnlich wie Sie, Pedrosolino!

      Menzel im Verbund mit Günther hat in der Patrio Plus AG bereits nachhaltig unter Beweis gestellt, dass man unfähig ist, Firmen zu leiten. Es hat alles irgendwie den faden Beigeschmack, dass hier das Motto "wir spielen Firma" im Vordergrund stand. Es wurde sehr viel Geld verbrannt - in der Regel das Geld Dritter!

      Bei der NYH AG lässt sich ja definitiv konstatieren, dass innerhalb kürzester Zeit der Nachweis erbracht wurde, dass die NYH AG operativ positiv geführt werden kann. Letztendlich wurden innerhalb kürzester Zeit etliche Jahresabschlüsse (2009 / 2010 / 2011) im Verlauf der ersten neun Monate 2012 erstellt, geprüft und auf den Hauptversammlungen "durchgewunken".

      Das dieses nicht unbedingt der Verdienst von Menzel und Günther war, konnte man ja auf den entsprechenden Hauptversammlungen feststellen. Die Firma war sozusagen auf einem guten (?) zumindest aber besseren Weg. Der kaufmännische Leiter hat diese Dinge wohl auf den Weg bringen können und durchgezogen. Allerdings war aus dem Hamburger Umfeld von Menzel immer wieder zu hören, dass Wittkopf in seiner Konsequenz Dinge anzupacken etlichen Leuten massiv auf die Füße getreten ist und viel Porzellan zerschlagen hat. Fragt sich nur welches!

      Dass Menzel und Konsorten gemeinsam mit Günther dafür sorgen, dass nur "genehme" Menschen (Jasager)würdig sind dem AR der NYH AG anzugehören ist doch nachvollziehbar. Es wird schon einen Grund haben, warum der seinerzeitige stellvertretende AR Vorsitzende Ragaller zeitnah zum Ausscheiden Wittkopfs zurückgetreten ist. Das lässt die Vermutung zu, dass hier wohl ein paar Fragen aufgetaucht sind, die dem Rest der Organe sehr nahe hätte gehen können. Recherchen zu Ragaller haben ergeben, dass dieser kein Angepasster ist und auch unangenehme Dinge anspricht und aufgreift. Nachdenklich stimmt hier auch die zeitliche Nähe zum Patrio Plus AG Insoantrag.

      Wie dem auch sei - es ist davon auszugehen, dass Menzel und seine "Freunde" (hier scheint der Spruch "bei Geld hört die Freundschaft auf" nicht zu greifen)die (Un)geschicke der NYH AG über die HV´s bestimmen können. Die Kleinaktionäre haben da keine Chance einzugreifen. Es sei denn, dass ein Antrag auf eine Sonder prüfung bei der NYH AG gestellt wird, den letztendlich 5% bejahen müssten. Sollten diese 5% nicht zusammen kommen, dann sieht man, wie weit die Interessenlage vieler Kleinaktionären gestrickt sind. Allerdings muss man auch definitiv ausführen, dass evtl. Konsequenzen eng gesteckt sind. Insofern wird die Bafin weiter Ordnungsgelder verhängen, die Menzel irgendwie zahlt / abstottert oder was auch immer!

      Wie heißt es so schön: Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht!
      Avatar
      schrieb am 18.04.15 16:08:26
      Beitrag Nr. 447 ()
      Die Vernichtungsspur setzt sich fort
      Wer hat schon diese Veröffentlichungsagentur im „Verfolgungswahn“?


      PTA-AFR: New York - Hamburger Gummi - Waaren Compagnie AG: Vorabbekanntmachung ...

      Art der Vorabbekanntmachung: Jahresabschlussbericht gem. § 37v Abs. 1 WpHG Bericht: Jahresabschlussbericht 2013 Berichtszeitraum: 01.01.2013 ...

      Auszug aus Bilanz und Lagebericht (vollständig auf NYH AG Homepage)

      Lüneburg, den 17. April 2015 New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft Bernd Menzel Vorstand

      Hinweis Die Prüfung des Jahresabschlusses ist noch nicht abgeschlossen. Bei Vorliegen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird dieser veröffentlicht.

      2013 2012

      23. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -875.735,89 -401.003,96

      Sparkassendarlehen:

      Im Juni 2014 fand eine Teiltilgung in Höhe von TEUR 218 statt. Die Tilgung ist derzeit ausgesetzt und die Verhandlungen über eine Neufinanzierung laufen.

      Die Beteiligung Voigtländer GmbH hat ebenfalls am 22.05.2014 Antrag auf vorläufige Insolvenz beim Amtsgericht gestellt.

      Aus diesem Grund wurden die Beteiligung (TEUR 500) und auch das gewährte Darlehen (TEUR 560) vollständig abgeschrieben. !!!!

      6. Nachtragsbericht: Aufgrund der momentan schlechten Wirtschaftslage durch den Wegfall eines Industrieproduktes, der in den ersten 5 Monaten 2014 noch nicht kompensiert werden konnte, hat die NYH AG ab Juni 2014 bis Oktober 2014 Kurzarbeit angemeldet. Im November 2014 wurde bis auf weiteres eine Absenkung der Arbeitszeit von 37,5 Stunden auf 35,0 Stunden verordnet. Im IV. Quartal 2014 wurde ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 erstellt, wobei in diesem Zusammenhang auch Gespräche mit der Sparkasse Lüneburg in Bezug auf neue Finanzierungsmodalitäten und Tilgungsaussetzungen geführt wurden. Im Rahmen des Sanierungsgutachtens wurden desweiteren langfristige Zahlungspläne in Bezug auf fällige Kreditorenverbindlichkeiten erstellt.
      Avatar
      schrieb am 18.04.15 19:06:28
      Beitrag Nr. 448 ()
      Sanierungsfähigkeit nach IDW S 6 in Ergänzung zum Vorbericht oben
      Tja, die Sparkasse Lüneburg ist wohl gefragt:

      "Die Neufassung des IDW S 6 (Stand: 20.08.2012) soll „den
      Anregungen einiger Anwender Rechnung“ tragen und
      einen „deutlichen Bezug zu der einschlägigen BGH Rechtsprechung“
      herstellen.
      Der Standard weist jetzt darauf hin, daß immer zur
      Sanierungsfähigkeit Stellung genommen werden muß.
      Soweit Sanierungsfähigkeit erst dann gegeben ist, wenn ein
      Kreditinstitut ein erforderliches Darlehen gewährt oder
      verlängert, kommt eine Ankündigung des Erstellers in
      Betracht, eine positive Aussage zur Sanierungsfähigkeit in
      die Schlussbemerkung aufzunehmen, sobald diese
      Bedingung erfüllt ist."
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 13:08:29
      Beitrag Nr. 449 ()
      Unterschied zwischen Bergwerk und NYH AG? :confused:

      Keiner!

      Beide werden ausgebeutet!:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 17:33:05
      Beitrag Nr. 450 ()
      Was ist denn da heute los?

      Warum der Kurseinbruch?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 17:36:39
      Beitrag Nr. 451 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.603.733 von Courtier am 20.04.15 17:33:05
      hier wird es keine hv mehr geben
      - haben jetzt Antrag beim Amtsgericht gestellt eine einzuberufen....

      das wird bestimmt rausgezögert...

      wir werden die herren nicht mehr sehen auf einer hv...
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 18:06:22
      Beitrag Nr. 452 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.603.784 von omdag am 20.04.15 17:36:39Danke omdag!

      Wie steht es generell um die AG? Was sind die Patente wert?

      Ist ja wohl eine der ältesten Aktie auf dem deutschen Stimmzettel,

      die sollte nach beinahe 150 Jahren nicht so unter die Räder kommen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 19:21:53
      Beitrag Nr. 453 ()
      ... mit dem Stimmzettel war der Kurszettel gemeint ;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 22:00:25
      Beitrag Nr. 454 ()
      Habe den Bericht vom Freitag gefunden.

      Das war also der Grund für den Abschlag.

      Aber eventuell etwas übertrieben, mit einer

      Marktkapitalisierung von nun lediglich 1,6 Mio.?

      Das ist ja schon unter dem Zerschlagungswert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.04.15 12:46:18
      Beitrag Nr. 455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.605.671 von Courtier am 20.04.15 22:00:25
      Das Geld ist nicht weg - aber woanders!
      Vom reinen Grundkapital der Muttergesellschaft NYH AG ist ja nix mehr übrig.
      Es sind nur noch Teile der Kapitalrücklage und Gewinnrücklage vorhanden, die zur
      Verlustdeckung rechnerisch herangezogen werden können.
      Die Rücklagen sind aber nicht "Bares" vorhanden - sie sind ein rechnerischer Wert
      der übrigen "Vermögensteile"

      Konzerntochter Hercules Sägemann ist Lizenzträger für die wichtigsten Umsatzträger.
      Der Erwerb der Lizenzen durch Hercules Sägemann wurde über eine "Stille Gesellschaft" finanziert. Ich gehe davon aus, dass als Sicherheit für die Finanzierung zu Gunsten der "Stillen Gesellschaft" eine Verpfändung der Patente und Lizenzen efolgte, so dass die Produktionsmaschinen nur für diese einen Wert darstellen. Selbst "Hercules-Fertigwaren", die von NYH AG gegen 5% Umsatzentgelt vertrieben werden, könnten im Crash-Fall nur der "Stillen Gesellschaft" dienen.

      Neben den rechtlichen Verstößen gegen das WpHG bleiben die Fragen nach

      Finanzverschuldung der Konzerngesellschaften (an wen sind deren Mittel geflossen?
      (Nutznießeradressen der unverständlich hohen Kaufpreise für Tacitus, Flavus(Environment),

      Rolle der "ifact WP GmbH" und deren "Netzwerkähnliche-Angehörigkeit" zu WP-+ Beratungsfirmen(für schwierige Fälle), wobei die Frage auftaucht, ob dort und/oder
      anderen nahestehen Adressen und wem sonst noch die immensen Beträge für Gutachten und Beratung geflossen sind.

      € 1,06 Mio Kaufpreis für 20% eines GmbH-Anteils von T€ 500 und T€ 560 Darlehen (die insgsamt wg. Insolvenz der Voigtlaender GmbH abgeschrieben wurden) an eine GmbH, die
      schnell aus einer haftungsbeschränkten UG mit € 100 (hundert ohne weitere Nullen!)
      mit T€ 25 GmbH-Kapital gegründet wurde, schreien nach Verbleib der Moneten.

      Der AR wird Probleme bekommen, die Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht nachzuweisen.

      Auch ich bin weiterhin der Überzeugung, dass es keine HV mehr geben wird. Und das ist gut so, denn was nützen HV-Fragen, wenn sie nicht oder fälschlich beantwortet werden? Oder von Stimmenmehrheit ignoriert werden.
      Da gibt es andere Stellen, die rechtlich wesentlich mehr Möglichkeiten haben.
      Avatar
      schrieb am 21.04.15 15:23:54
      Beitrag Nr. 456 ()
      AR-Mitglied verschwunden? - Keine Ad-Hoc-Meldung!

      Herr Bernd Günther, (Vorsitzender), Kaufmann, Hamburg
      Herr Christian Gloe, Kaufmann, Hamburg
      Herr Arie Hendriks, Kaufmann, Afferden
      Herr Siegfried Deckert, Techniker, Reppenstedt
      Herr Werner Tschense (Arbeitnehmervertreter), Horneburg

      Herr Prigge wird nicht mehr aufgeführt in der NYH AG-Homepage
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.04.15 13:49:14
      Beitrag Nr. 457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.603.784 von omdag am 20.04.15 17:36:39
      HV-Antrag
      Erlolgte der Antrag auf HV nach

      Aktiengesetz
      § 122 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit?
      Avatar
      schrieb am 23.04.15 14:52:25
      Beitrag Nr. 458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.611.026 von Pedrosilino am 21.04.15 15:23:54
      NYH AG
      Das entwickelt sich ja nun recht schnell. Kaum April 15 kurz vor dem Ende schon sieht man den Jahresabschluss 2013 veröffentlicht. Leider ohne Testat - wird denn da der böse WP diesen Testat nicht vornehmen wollen oder gar können?

      Wie sieht denn eine Fortbestandsanalyse der NYH AG respektive Gruppe aus? Gibt es sie, dann gibt es ein Testat! Gibt es sie nicht, gibt es wohl auch eher kein Testat. Lasst uns noch ein wenig grübeln!

      Nun sollten denn ja irgendwann die 14er Zahlen auftauchen! Allerdings stellt sich die Frage, wer soll diese denn zusammenstellen. Dem Vernehmen nach besteht die Verwaltung ja zum überwiegenden Teil den beiden B´s zugewandten ............:-)!

      Der verschwundene AR wird sich wohl aus seinem Arbeitsverhältnis mit der NYH AG verabschiedet haben, so dass er nicht mehr AR AN Vertreter sein kann (oder sollte man angesichts der Theaterähnlichen Strukturen besser "geben kann" sagen?)! Wie verhält sich das dann ? Rutscht einer aus dem BR nach oder wie ist das geregelt? Kann man sich den Haftungsansprüchen entziehen in dem man einfach kündigt? Wohl eher nicht!

      Wie dem auch sei: Das Ganze verkommt immer mehr zu einem Kaspertheater, wo kleine dumme Jungs AG Sandkastenspielchen veranstalten. Lachhaft.

      Ob der Sprücheklopfer Menzel eigentlich mit dem Kurs zufrieden ist? Seine verehrte Frau Gemahlin als Großaktionärin kann es wohl eher nicht! Ob denn der Aktienkurs gerechtfertigt ist, ist für mich hier die Frage! Bei den vorhandenen Organen denke ich eher, dass er überzogen ist :-).

      Dieses Engagement kann man nur noch mit Galgenhumor und der Hoffnung, dass sich irgendwann ein Staatsanwalt der Witzfiguren annimmt, ertragen. Abgeben mag ich meine Aktien nicht!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.04.15 13:36:31
      Beitrag Nr. 459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.628.717 von hitman69 am 23.04.15 14:52:25
      Veröffentlichung der 13 er Zahlen ohne Testat
      Zu diesem Thema gibt es im Prinzip wenig zu sagen, aber ganz kann man es denn doch nicht sein lassen. Nachdem ich den Bericht für 2013 vor allem aber den Nachtragsbericht gelesen habe, kam ich aus dem Staunen nicht mehr raus.

      Ein großartiges Sanierungsgutachten nach was auch immer (über was auch immer) wurde gemacht. Es wurden Personalmaßnahmen ergriffen usw. Wie auch immer: Das Sanierungsgutachten stammt aus dem IV. Quartal 2014. Jetzt haben wir den 24. April 2015. Gemäß den hier vorliegenden Aussagen des Allein vorstandes Menzel wurden in diesem Zusammenhang auch Gespräche mit der Sparkasse über Tilgungsaussetzungen und Umfinanzierungsmaßnahmen gesprochen. Ebenso wurden auch langfristige Zahlungspläne im Bezug auf fällige Keditorenverbindlichkeiten erstellt.

      Das Ganze ist nun ein knappes halbes Jahr her! Die Frist bei drohender Insolvenz beträgt 21 Tage. Gesprochen - Erstellt! Das Leben ist kein Konjunktiv - hätte wäre wenn kann es doch nicht sein! MENZEL: Was war das Ergebnis der Gespräche und Planungen? Was machte die Sparkasse denn nun nach den Gesprächen? Was machten denn nun die Gläubiger (Lieferanten) nach der Erstellung der Pläne? Gibt es da etwas Schriftliches oder wieder nur das Doppel Bernd Wunschdenken und stillschweigende Duldung?

      Fragen über Fragen! KEINE Antworten!

      Ein Insolvenzverwalter würde sicherlich viel zu tun haben: Weniger mit der Abwicklung als mit der Aufarbeitung der kompletten möglichen Schadensersatz
      ansprüchen gegen die Organe und sicherlich auch den einen oder anderen Dritten! Allerdings dann wieder die Frage nach dem Sinn gegen die Organe vorzugehen: Kann man da noch Kohle holen oder aber haben wir es gemäß dem Sprichwort Arm wie eine Kirchenmaus mit einem Haufen Kirchenmäuse zu tun!
      Avatar
      schrieb am 27.04.15 10:42:30
      Beitrag Nr. 460 ()
      Was ist los? - Bemerkenswerte Börsenumsätze im April 2015!

      Nachdem WpHG-konform zeitlich die Meldung von W.K. wg Überschreitung der 5%-Grenze (5,55%) im Dez. erfolgte frage ich mich, was die großen Umsätze allein im April 2015 in Frankfurt mit rd. Stück 200.00 wohl zu bedeuten haben?

      Werden (und von wem) neue Meldepflichten "nach oben" angestrebt oder werden die "letzten Heller", die an der NYH AG noch abzusaugen sind, durch Abverkauf "versilbert"?

      Da die WpHG-Meldepflichten von BiM und BeM - zeitlich im Unternehmensregister nachvollziehbar - wohl auch schon mal mit erheblicher Zeitverzögerung erfolgten, interessiert natürlich die Tendenz sehr.
      Avatar
      schrieb am 27.04.15 18:01:08
      Beitrag Nr. 461 ()
      Heute am 27.4.2015 bis 17:55 Uhr geht's weiter

      Gehandelte Aktien (heute) 77.865 Stk. (in Frankfurt)

      Die Spannung steigt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.04.15 10:19:09
      Beitrag Nr. 462 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.653.938 von Pedrosilino am 27.04.15 18:01:0815 Cents, wir nähern uns mit großen Schritten dem fairen Wert der Gesellschaft.:p
      Avatar
      schrieb am 28.04.15 13:04:17
      Beitrag Nr. 463 ()
      Info-Lücke

      Einfach geil, wie BeM lückenhaft, dennoch richtig - aber nicht in der Reihenfolge berichtet:

      Die Quartalsberichte I-III/2013 waren ziemlich unverdächtig. Die Bilanz 12.2013 wurde nicht
      veröffentlicht - aber ab Quartalsbericht I/14 wurden schon die nicht bekannt gemachten
      erheblichen Verlustpositionen (allein Voigtlaender mit 1,060 Mio Abschreibung) als vorhandener Bestand aufgeführt (ohne Erläuterung dazu).

      Daher auch die Irritationen im Blog, wie die Abschmelzung der Beteiligungen eigentlich dargestellt wurde!

      Und Bankfachwirt BeM hat ja schon im Bericht zu Q 1II/14 verkündet:

      "Um die Finanzierungskosten künftig der Marktlage anzupassen, werden mit der Sparkasse Lüneburg Verhandlungen über Umschuldungsmaßnahmen geführt."
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 08:50:53
      Beitrag Nr. 464 ()
      Übernahmetrickversuch?
      Folgendes Szenario ist denkbar – aber angreifbar:

      BiM erhöht ihren Anteil auf über 30% der Anteile (was auf Grund der im April festzustellenden Börsenumsätze denkbar wäre).

      1% des Grundkapitals von 7.997.914 Anteilen entspricht 79.998 Anteilen.


      Bisher gemeldeter Bestand BiM lt. „Jahresbilanz 12/2013“:
      Frau Birthe Menzel hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der NYH AG am 7. März 2014 27,01 Prozent beträgt.


      Damit könnte BiM die Ankündigung nach § 27a Abs. 1 WpHG umsetzen:

      „Frau Birthe Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am
      15.05.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
      10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 09.01.2014 über Folgendes
      informiert:

      * Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

      * Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

      * Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
      Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.

      * Der Meldepflichtige strebt eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
      der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
      und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

      * Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um
      Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
      Stimmrechte aufgenommen hat“.
      Und dann, nach Überschreitung der 30%-Kapitalbeteiligungsgrenze unterbreitet sie das WpHG-Übernahmepflichtangebot:
      Übernahmepflichtangebot: € 0,01 pro Aktie
      denn das Grundkapital ist vermutlich „0“ und die Aktiva anderweitig belastet/verpfändet/übereignet/abgetreten!
      So könnte man denn mit den „Stillen Gesellchaftern“ (deren „Mitwirkende“ nicht bekannt sind) des Lizenzhalters, der Sparkasse, dem Betriebsrat und dem Bürgschaftsland eine Firmenfortführung ohne lästige Fremdaktionäre darstellen!
      Wenn da nicht die Staatsanwaltschaft wäre!
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 08:51:37
      Beitrag Nr. 465 ()
      Folgendes Szenario ist denkbar – aber angreifbar:

      BiM erhöht ihren Anteil auf über 30% der Anteile (was auf Grund der im April festzustellenden Börsenumsätze denkbar wäre).

      Gestern am 29.4.2015 weitere:


      1% des Grundkapitals von 7.997.914 Anteilen entspricht 79.998 Anteilen.


      Bisher gemeldeter Bestand BiM lt. „Jahresbilanz 12/2013“:
      Frau Birthe Menzel hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der NYH AG am 7. März 2014 27,01 Prozent beträgt.


      Damit könnte BiM die Ankündigung nach § 27a Abs. 1 WpHG umsetzen:

      „Frau Birthe Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am
      15.05.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
      10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 09.01.2014 über Folgendes
      informiert:

      * Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

      * Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

      * Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
      Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.

      * Der Meldepflichtige strebt eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
      der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
      und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

      * Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um
      Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
      Stimmrechte aufgenommen hat“.
      Und dann, nach Überschreitung der 30%-Kapitalbeteiligungsgrenze unterbreitet sie das WpHG-Übernahmepflichtangebot:
      Übernahmepflichtangebot: € 0,01 pro Aktie
      denn das Grundkapital ist vermutlich „0“ und die Aktiva anderweitig belastet/verpfändet/übereignet/abgetreten!
      So könnte man denn mit den „Stillen Gesellchaftern“ (deren „Mitwirkende“ nicht bekannt sind) des Lizenzhalters, der Sparkasse, dem Betriebsrat und dem Bürgschaftsland eine Firmenfortführung ohne lästige Fremdaktionäre darstellen!
      Wenn da nicht die Staatsanwaltschaft wäre!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 10:02:01
      Beitrag Nr. 466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.678.890 von Pedrosilino am 30.04.15 08:51:37
      NYH AG
      Ich habe mir ein wenig die veröffentlichten Zahlen angesehen, die jetzt veröffentlicht wurden für 2013 und diese mit den veröffentlichten Zahlen der ersten drei Quartal verglichen. Dabei ist mir folgendes aufgefallen oder wie auch immer man das nennen will:

      1. Die Zahlen 2013, die jetzt ohne Testat(!) veröffentlicht wurden, gleichen den ersten Zahlen, die veröffentlicht worden sind im letzten Jahr. Es wurden "lediglich" die Anpassungen Voigtländer betreffend vorgenommen. Dieses aber ohne jedwede Erklärung, ist ja auch egal - ist ja nur mal eben ne Million!

      2. Die Entwicklung in einigen Positionen in der Bilanz 2013 im Vergleich zu den Quartalen I II und III ist für mich wenig nachvollziehbar:

      a) Verbindlichkeiten (leider nur Gesamtsumme in den Quartalen deshalb kein Detailvergleich möglich)

      2013 TE 9.892

      I/14 TE 10.112

      II/14 TE 10.510

      III/14 TE 11.042

      b) Vorräte


      2013 TE 2.263

      I/14 TE 2.256

      II/14 TE 2.313

      III/14 TE 2.554

      c) Forderungen / sonstige Vermögensgegenstände


      2013 TE 1.236

      I/14 TE 1.534

      II/14 TE 1.342

      III/14 TE 2.066

      d) Umsätze

      2013 TE 14.620

      bis 3/2014 (Vorjahr) TE 3.079 (4.463) - 1.483 = minus 31%

      bis 6/2014 (Vorjahr) TE 6.051 ( 8.176) - 2.105 = minus 25,99%

      bis 9/2104 (Vorjahr) TE 9.276 (11.676) - 2.400 = minus 20,55%

      geschätzt 2014 (Vorjahr) TE 12.000 (14.620) - 2.620 = minus 18%

      Ich verstehe das Ganze im Gesamtkontext nicht mehr. Wir haben ca. 20% Umsatzverlust in 2014 im Vergleich zu 2013. Parallel dazu bauen sich die Verbindlichkeiten sukzessive in den ersten drei Quartalen 2014 von 9.892 über 10.112, 10.510 auf 11.042 im dritten Quartal 2014 auf. Das ist eine Erhöhung von 1,1 Mio. Euro. Wir haben einen kumulierten Verlust in den ersten 9 Monaten 2014 von TE 226 (bei einem geringeren Materialeinsatz als in den Vorjahren, was im Detail zu prüfen wäre). Auf der Aktivseite erhöhen sich die Forderungen / sonstigen Vermögensgegenstände von 1236 per Ende 13 und 1.342 per 30.6.2014 um 700 TE auf über 2066. Gleichzeitig wird das Warenlager per Saldo um TE 300 höher. Das alles in einem Zeitraum mit Kurzarbeit Juni 14 bis November 14.

      Die langfristigen Verbindlichkeiten bei der Sparkasse liegen per 30.9.2014 wohl auf der gleichen Höhe wie zum 31.12.2013 (lässt sich aber nur vermuten), die anderen Verbindlichkeiten wurden um 1,2 Mio. Euro erhöht, davon wurden kumuliert TE 226 Verluste finanziert, somit verbleiben eine knappe Mio. die in Vorräte / höhere Vermögensgegenstände gesteckt wurden. Merkwürdig für mich, ich habe in der Regel erlebt, dass bei Umsatzreduktionen die Vorräte und Forderungen ebenso rückläufig sind, es sei denn, beim Warenlager stehen Ladenhüter dagegen und es werden Forderungen aufgebaut, die woher auch immer resultieren. Und wenn es "Luftbuchungen" sind! Oder der Markt ist explodiert und es ist ein Riesenauftragsbestand vorhanden :-)

      Ein interessantes Szenario was Pedrosolino da aufbaut! Stellt sich die Frage, was hat Menzel davon einen Haufen heiße Luft zu übernehmen. Meiner Meinung nach und da sprechen die obigen Zahlen eine klare Sprache, ist der Laden platt wie eine Flunder. Da bedarf es schon einiges an Sanierungsgeschick, um das ohne Insolvenz weiter führen zu können. Mit Lügen, Betrügen, Halbwahrheiten und Verschweigen wird das wohl schwerlich gelingen. Die interessante Frage ist, wer stellt den einen dringend notwendigen Insolvenzantrag? Der Vorstand - wohl eher NIE! Von außen - da gehört dann doch schon Mumm zu! Anscheinend spielen ja alle noch mit irgendwie, sonst könnte er ja die Verbindlichkeiten nicht erhöhen.

      Die Kurzarbeit ist vorbei seit November 2014! Wie entwickelt sich das Ganze danach mit der vollen Kostenstruktur? Sind die Umsätze wieder gewachsen oder werden jetzt massive Verluste produziert? Vorsichtshalber wird nichts veröffentlicht!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 12:21:12
      Beitrag Nr. 467 ()
      Habe mir zu diesen Kursen nun auch mal einige Stücke ins Depot gelegt.
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 14:05:49
      Beitrag Nr. 468 ()
      Betreff:

      Hinweis auf Quartalsfinanzbericht vom 01.01.2015 bis 31.03.2015

      Ergänzende Angaben:

      New York - Hamburger Gummi - Waaren Compagnie AG gibt hiermit bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

      Quartalsbericht 1. Quartal 2015 - New York - Hamburger Gummi - Waaren Compagnie AG: Vorabbekanntmachung Finanzberichte gemäß § 37v,w,x WpHG
      Angaben zum Emittenten:

      New York - Hamburger Gummi - Waaren Compagnie AG

      Der Finanzbericht steht zur Verfügung:

      Im Internet unter:

      http://www.nyhag.de/ir/dl/EAq12015.pdf

      Im Internet am:

      06.05.2015
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 14:19:13
      Beitrag Nr. 469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.679.811 von hitman69 am 30.04.15 10:02:01
      Stille Gesellschafter bei Hercules Sägemann
      Es gibt nur eine Gruppe, die lebensfähig ist: Hercules- Sägemann! Und daher interessiert, wer die "Stillen Gesellschafter" sind, die die Patente und Lizenzen finanziert und wohl auch als Sicherheit für die Finanzierung halten.

      Als Lizenzhalter könnte man die notwendigen Maschinen und Mitarbeiter preiswert einkaufen, der ansonsten restliche "menzelsche Schrotthaufen" ist ausgeplündert und wertlos!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 14:59:25
      Beitrag Nr. 470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.682.679 von Pedrosilino am 30.04.15 14:19:13
      Hercules Sägemann / NYH AG
      Ob und inwieweit hier Markenechte an Dritte übereignet worden sind können wir wohl ebenfalls nur vermuten. In Erinnerung an die HV´s der letzten Jahre aber kann man wohl der Annahme sein, dass diese Gruppe als Menzelnah anzusehen ist und aus dem näheren Dunstkreis der beiden B´s kommt. Somit auch in der AG mit einigen Aktien investiert ist.

      Wenn ich auch da noch richtig in Erinnerung habe, wurde auch das Thema kontrollierte Insolvenz in einer HV angesprochen, um mit den profitablen Produkten eine Goin Concern Lösung zu schaffen. Aber auch dafür hatten die beiden B´s kein Ohr. Das mag aber daran liegen, dass sie für einen solchen Sanierungsansatz nicht über die notwendige Intelligenz verfügen, überhaupt in die Richtung zu denken. Das Ganze wird so weiter gehen, bis es von dritter Seite gestoppt wird.

      Dann stürzen wir uns mal auf das erste Quartal 2015, aus den Verlustvorträgen müsste ja das Ergebnis für 2014 nachvollziehbar sein. Allerdings ist es eine bodenlose Unverschämtheit von den beiden "Vollprofis", was hier Informationspolitik betrieben wird. Nach über einem Jahr werden untestierte 13er Zahlen veröffentlicht, nichs wird kommentiert geschweige denn in der künftige Existenz kommuniziert.

      Aber vielleicht spielt Menzel tatsächlich in die Richtung, je mehr Aktien ich erhaschen kann, umso weniger Leute wollen mir mit ihren kalten Fingern für meine "Verdienste" an den Kragen.
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 15:21:37
      Beitrag Nr. 471 ()
      Aber woher kommen immer diese 10.000 und 20.000 Pakete?

      Und Abnehmer gibt es trotz hoher Stückzahlen dafür auch immer wieder.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 15:52:41
      Beitrag Nr. 472 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.683.339 von Courtier am 30.04.15 15:21:37Wo die Pakete herkommen, vielleicht liquidiert der IV von Patrio Plus die Beteiligung,...aber nur eine wage Vermutung
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 16:00:33
      Beitrag Nr. 473 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.682.547 von Pedrosilino am 30.04.15 14:05:49
      Ich kann diese Meldung nicht finden, Quelle bitte
      Hinweis auf Quartalsfinanzbericht vom 01.01.2015 bis 31.03.2015

      Ergänzende Angaben:

      New York - Hamburger Gummi - Waaren Compagnie AG gibt hiermit bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

      Quartalsbericht 1. Quartal 2015 - New York - Hamburger Gummi - Waaren Compagnie AG: Vorabbekanntmachung Finanzberichte gemäß § 37v,w,x WpHG
      Angaben zum Emittenten:

      New York - Hamburger Gummi - Waaren Compagnie AG

      Der Finanzbericht steht zur Verfügung:

      Im Internet unter:

      http://www.nyhag.de/ir/dl/EAq12015.pdf

      Im Internet am:

      06.05.2015
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 16:07:35
      Beitrag Nr. 474 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.683.747 von Jgersauce am 30.04.15 16:00:33Ah ok gefunden , aber warum unter http://www.pressetext.com/ und nicht unter dgap.de auesserst merkwuerdig wusste gar nicht, dass das geht
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 16:44:19
      Beitrag Nr. 475 ()
      Nun also auch noch eine Quartalsbericht, und den auch noch zeitnah.


      Was ist von dem Quartalsbericht zu erwarten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 17:35:15
      Beitrag Nr. 476 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.683.810 von Jgersauce am 30.04.15 16:07:35
      Presseveröffentlichungen:
      Die Menzelei hat inzwischen auch die Veröffentlichungen erwischt:

      Man lässt nicht mehr über DGAP veröffentlichen, sondern über eine österreichische Agentur (die aber wohl zugelassen ist).

      FAZIT: Unternehmensregister und NYH AG Homepage täglich lesen.

      Heutige Umsätze: 41.000 Stück in Frankfurt und 5000 Stück in Hamburg.
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 17:40:24
      Beitrag Nr. 477 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.684.269 von Courtier am 30.04.15 16:44:19
      Quartalsbericht
      Der Quartalsbericht wird ohne WP-Prüfung "nach bestem Wissen" des Vorstandes erstellt.

      Das HGB schreibt aber nicht vor, wieviel Wissen erforderlich ist!!!!!
      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 18:16:47
      Beitrag Nr. 478 ()
      Nja also fuer die Menzels scheint das alles nur Spielerei zu sein - denen scheint egal zu sein wieviel Geld sie verlieren. Ja ! solche reichen Familien gibt es...

      Patrio Plus in den Sand gesetzt
      CDV Softwaretainment

      und die anderen hab ich vergessen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 18:19:38
      Beitrag Nr. 479 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.685.250 von Jgersauce am 30.04.15 18:16:47Hatte BiM nicht die Aktien von Patrio Plus übernommen ?
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 18:35:05
      Beitrag Nr. 480 ()
      Weiss nicht, aber das ist ja bei den Menzels und ihren Firmen im Prinzip so, als wenn du dir deine 50 Aktien XY von einem deinem ins anderes Depot von dir buchst (((-: sorry bisi
      Avatar
      schrieb am 01.05.15 09:05:41
      Beitrag Nr. 481 ()
      Das Geld ist nicht weg - aber woanders!
      Patrio Plus und Bernd Menzel Handelsgesellschaft hatten die Unterschreitung aller meldepflichtigen Schwellen an der NYH AG veröffentlicht. Mit zeitlich nicht WpHG-konformer Meldung hat BiM den Erwerb in etwa entsprechender Höhe von rd. 27% gemeldet und dann mit weiterer Verspätung die nachstehende erforderliche Erklärung abgegeben. Leere Worte - oder folgen jetzt die angekündgten Maßnahmen? Die Meldung wurde am 15.5.2014 abgegeben und hätte eigentlich schon im Jan. 2014 erfolgen müssen.

      "Frau Birthe Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am
      15.05.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
      10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 09.01.2014 über Folgendes
      informiert:

      * Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

      * Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate
      weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.


      * Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
      Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.

      * Der Meldepflichtige strebt eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
      der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
      und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

      * Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um
      Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
      Stimmrechte aufgenommen hat."
      Avatar
      schrieb am 01.05.15 13:28:31
      Beitrag Nr. 482 ()
      Aber man wird doch hoffentlich nicht alle Stücke vom Markt
      kaufen, und dann einen miesen Quartalsbericht liefern.

      Preiswerter wäre da die umgekehrte Vorgehensweise ;)

      Bin sehr auf die Meldung am 6. Mai gespannt.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.05.15 10:50:52
      Beitrag Nr. 483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.689.435 von Courtier am 01.05.15 13:28:31Der Qu I /2015-Bericht muss ja nicht mies sein.

      Aber man muss gespannt sein, welche Ausgangs-Bestandszahlen sich daraus aus dem noch nicht veröffentlichten Jahresbericht 12/2014 ablesen lassen.

      Konzernzahlen fehlen seit 12/2013. Die sind wichtig, weil das Unternehmen wesentlich
      auch von Hercules Sägemann - Zahlen beeinflusst wird.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.05.15 14:07:46
      Beitrag Nr. 484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.696.803 von Pedrosilino am 03.05.15 10:50:52
      NAH AG Hercules Sägemann GmbH
      Wenn ich die letzten HV´s richtig verstanden habe, dann ist der Konzernabschluss im Wesentlichen Schicki Micki Woraus besteht der Konzern? Aus ein paar platten Beteiligungen (im altbekannten Patrio Plus AG Menzel Style - alles mittlerweile wertberichtigt), der Ag und der Hercules Sägemann GmbH.

      Wie gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe, dann werden die Umsätze im Kammbereich von der Hercules Sägemann GmbH fakturiert, wovon wieder 95% der AG zustehen für alle mit der Herstellung und dem Vertrieb verbundenen Kosten. Das bedeutet letztendlich 5% Markenrechtsgebühren für die Hercules Sägemann GmbH.

      Was hat die Hercules Sägemann für Positionen?

      a) die Markenrechte - 5% Umsatz aus den Hercules Sägemann Umsätzen verbleiben in der Gesellschaft
      b) die Verbindlichkeiten der früher stillen Gesellschafter mit 2,5 Mio Euro
      für 7% Zinsen
      c) Verrechnungskonto(en) Hercules Sägemann / NYH AG

      Da Menzel die Eigenschaft hat, grundsätzlich sich jeder Liquidität zu bedienen, die er irgendwo abgreifen kann ohne große Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen ist davon auszugehen, dass er hier ggfs. die volle Summe aus der Liquidität an die NYH AG weiter reicht und auch hier evtl. die eigentlichen Darlehensgeber mit Rückständen zu kämpfen haben.

      Das aber ist Kaffeesatzleserei vermischt mit den Erinnerungen an die Bernd´schen Vorträge auf den HV´s sowie der Wittkopfschen Ergänzungen sowie aus dem Gesamtbild entstandenen Vorstellungen!
      6 Antworten
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      schrieb am 04.05.15 15:21:42
      Beitrag Nr. 485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.703.082 von hitman69 am 04.05.15 14:07:46
      das überhaupt ein Bericht kommt
      ist schon mehr als erstaunlich...

      da wird vermutlich alles versilbert und verpfändet...

      Herr B, wird dann bald bestimmt ohne Vermögen sein und alles seine Frau haben...

      Tip : Umsatz 2,5 Millionen
      5 Antworten
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      schrieb am 04.05.15 17:14:53
      Beitrag Nr. 486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.703.748 von omdag am 04.05.15 15:21:42
      NYH AG / Hercules Sägemann GmbH
      Was heißt hier versilbert und verpfändet?

      Das AV im Jahresabschluss 2013 liegt bei den Grundstücken nebst Aufbauten liegt irgendwo bei 9 Mio Euro, die Maschinen und maschinellen Anlagen irgendwo bei ca. 2,35 Mio Euro, die Sparkasse hatte mal 7 gegeben (mit Landesbürgschaft als Ausfallbürgschaft), die Forderungen auf L/L liegen bei ca. 550 TEUR zum Stichtag 31.12.2013. Bei einem Umsatz von über 14 Mio. Euro heißt das aber, dass gerade mal ein halber Monatsumsatz "geschuldet" wird.

      Da Menzel aber immer wieder die Liquiditätsenge auf die nicht zur Verfügung stehenden kfr. Linien einer Bank zur Vorfinanzierung zurückführte, gleichtzeitig aber auf lange Zahlungsziele von 60 / 75 Tagen hinwies ist wohl davon auszugehen, dass immer wieder versucht wird, Debitoren vor Ablauf der Fälligkeit zu realisieren. Das aber klappt nur, wenn dem Kunden ein An reiz in Form von Skonto etc. gegeben wird.

      Gleichzeitig aber werden Lieferantenverbindlichkeiten von Euro 1,3 Mio ausgewiesen zzgl. sonstiger Verbindlichkeiten von ca. 1,9 Euro Mio ausgewiesen.

      Alles von Merkwürdigkeiten umrahmt! Die Relationen stimmen vorne und hinten nicht. Im Bericht 2013 wird auf die Einkaufsfinanzierung eingegangen, 1,5 Mio Euro wurden genannt zur Finanzierung der "Umsatzausweitungen"! Es wurde aber wohl eine Umsatzreduzierung damit finanziert. Aber evtl. wurde diese gar nicht in Anspruch genommen!:-) (zum besseren Verständnis: meine Art von Humor).

      Der Laden ist schlichtweg ausgedrückt im jetzigen Zustand einen Scheißdreck wert. Wir reden über 12 Mio Umsatz die übrig geblieben sind. Und einen selbstherrlichen Menz in Kombination mit einem alten ebenfalls durch Selbstüberschätzung glänzenden Aufsichtsrat Günther!

      Was für mich keinen Sinn ergibt ist die Tatsache, dass über 200.000 Aktien dieser Firma alleine im April 2015 gehandelt wurden! Kurse unter 20 Cent! Was nutzen ihm die Anteile da er ja nachweislich wohl wenig geeignet ist eine Firma zu führen.
      4 Antworten
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      schrieb am 05.05.15 09:48:16
      Beitrag Nr. 487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.704.831 von hitman69 am 04.05.15 17:14:53Börsenumsätze heute am 5.5.2015 bis 9:42 Uhr: St. 10.000 in Frankfurt zu 0,20
      und weitere Nachfrage St. 10.000 zu 0,19

      Das macht Sinn, wenn man die Anteile an Tacitus versilbert.

      Alldiweil NYH AG Kurzarbeit verordnete, stopfte sich der Vorstand wegen Arbeitsüberlastung auch noch Moneten für nicht genommenen Urlaub in die Tasche!

      Ich habe das Gefühl, der hat was zu verbergen und lässt seine Geldquelle nicht aus den Augen!

      Über die Sicherungshypothek für die Berufsgenossenschaft bzw. Stand der rückständigen Zahlungen steht auch nix in den Berichten.

      Hercules Sägemann GmbH ist lebensfähig, die anderen Kleinteile in derzeitiger Umgebung wohl nicht.
      Und: Hercules Sägemann hat keine Mitarbeiter - nur einen Geschäftsführer: BeM!:mad:
      3 Antworten
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      schrieb am 05.05.15 11:39:23
      Beitrag Nr. 488 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.709.064 von Pedrosilino am 05.05.15 09:48:16
      Hercules Sägemann GmbH
      NEIN - Hercules Sägemann GmbH ist alleine nicht lebensfähig. Denn es sind dort die Markenrechte, die wiederum durch Dritte finanziert sind. Der Deal seinerzeit war irgendwie um die 2,5 Mio Euro, voll refinanziert durch Dritte zu 7% Verzinsung.

      Also wird immer ein Dritter zur Produktion benötigt, der das notwendige Know How hat, um hier zu agieren. Dort kommt dann die NYH AG in die Geschichte rein, da sie über de Maschinen, das Personal etc. verfügt.

      Da die NYH AG ca. 78% der Aktien der Tacitus AG hat, die wiederum 100% Gesellschafter der Hercules Sägemann GmbH ist, ist im Falle einer Insolvenz nur ein Gesamtpaket denkbar, da ein Insolvenzverwalter aus den Fehlern und Managementpraktiken der Organe sicherlich einiges an Möglichkeiten ziehen kann.

      Wenn ich jetzt aber die Gruppes NYH AG / Hercules Sägemann GmbH betrachte, erhöhen sich die Verbindlichkeiten um 2,5 Mio Darlehen der Hercules Sägemann GmbH, auf der Aktivseite habe ich die Markenrechte, deren Werthaltigkeit ich nioht beurteilen kann. Ich weiß dass die Haaarprodukte ca.6,5 is 7 Mio Umsatz machen Je nach Rendite werde zwischen 500 und 1000 TEUR Überschuss gemacht.

      Das wird in dieser Form nicht reichen, die Gesamtverbindlichkeiten zu befriedigen und sukzessive abzuarbeiten. Insofern hilft nur die Insolvenz mit einem Herauskaufen von Markenrechten und noch dem einen oder anderen AV der Übernahme entsprechenden notwendigen Personals mit maximal 50 / 60 Mitarbeitern und einer Verkleinerung der Produktionsfläche. En Umzug in andere Produktionsräumlichkeiten ist zwar generell denkbar, auf Grund spezifischer Produktionsanforderungen mit höheren Umzugskosten verbunden.

      Das ist alles schon sehr verzwickt schon ohne das "fähige" Management. Da Menzel in einem Größenwahn aber sicherlich weiter agieren wird / will / möchte (sofern er in seiner Egozentrik das Wort möchte überhaupt zu seinem Sprachschatz zähl)ist auch dieses zunächst undenkbar.

      Deshalb kann es eine zufriedenstellende Lösung nur dann geben, wenn die Unfähigkeit aus der Firma verbannt wird, alle "Taten" oder besser Untaten des Menzels unter Duldung des großen Vorsitzenden des AR sowohl straf- als auch zivilrechtlich aufgearbeitet wird und diese Figuren einfach aus dem Verkehr gezogen werden. Menzel und Günther verstehen es allem Anschein nach vortrefflich, die Kohle anderer zu verzocken.

      Leider sind ja auch Arbeitnehmer betroffen. Es wird einige bis viele Arbeitslose geben - die sollen sich dann an die AN Vertreter im AR wenden. Die genießen wohl wenn sie parallel auch im BR sind Kündigungsschutzrechte und hätten dieses Pack sicherlich stoppen können zumindest aber mal deutlich größeren Druck aufbauen können. Aber die sitzen den beide B´s wohl so tief hinten drin, dass sie keine eigene Luft mehr atmen können. Statt als Vorsitzender der GDL wäre der bessere Posten für Weselsky wohl ein AR Posten bei der NYH AG gewesen. Da hätten sich zwei machtverl(i)ebte Egozentriker dann die Köpfe einschlagen können!
      2 Antworten
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      schrieb am 06.05.15 11:36:40
      Beitrag Nr. 489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.710.123 von hitman69 am 05.05.15 11:39:23
      Verlust in 2014 € 1.086,872,41?
      Meine Betrachtungsweise:

      Dreh- und Angelpunkt sind die "Stillen Gesellschafter" - sprich Darlehensgeber für den Kauf der Patente. Diese haben sich als als Sicherheit die Patente/Lizenzen verpfänden lassen. Das sind letztlich die Darahtzieher.
      Zum heutigen Q 1/2ß15 Bericht:

      Bilanz 2013: Verlustvortrag -7.390.937,61
      Jahresüberschuss-/fehlbetrag - 875.735,89
      -8.266.673,50 Ende 2013
      Q 2015 Verlustvortrag von 2014 -9.353.545,91[/b]

      heißt im Klartext Verlust 2014: 1.086.872,41

      Der Abgang von AR-Mitglied Prigge wird erwähnt - aber keine sofort veröffentlichte
      ad-hoc Info. Auch nicht im Nachgtragsbericht zur Bilanz 12/2013.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.05.15 12:24:55
      Beitrag Nr. 490 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.720.170 von Pedrosilino am 06.05.15 11:36:40
      NYH AG Herculs Sägemann GmbH
      Da gibt es aus meiner Sicht keine "Drahtzieher", sondern nur Geldgeber. Wären es Drahtzieher, kann man wohl davon ausgehen, dass bereits am Draht gezogen worden wäre.

      Da Menzel aus der Capital Szene kommt und vom "Kohle" einsammeln gelebt hat gehe ich mal davon aus, dass ein Kreis von Investoren vorhanden ist, der immer wieder von Menzel angesprochen wurde und in welcher Form auch immer. Wenn ich mich an die Hauptversammlungen richtig erinnere, sprachen die beiden B´s auc von der Menzelschen Familie, die investiert sind.

      Man kann es drehen und auch wenden wenn die Markenreche losgelöst werden, dann wird es auf jeden Fall zu einem Knall kommen. Dann steht nämlich die Gruppe ohne den Hauch von etwas da. Es wird dann on Reaktionen von aussen kommen, denn dann kann Menzel sabbeln was er will, das sollte dann endgültig seine fragwürdigen Machenschaften auffliegen lassen.

      Sollte es aber zu einer Insolvenz kommen, dann wird der Insolvenzverwalter das Ganze wohl in irgendeiner Art und Weise anfechten.

      Das Quartalsergebnis spricht für sich! Sind da 20 Mitarbeiter gegangen oder wurden Aufhebungsverträge geschlossen? Wenn letzteres: wo stehen die Abfindungen? Was sagen die Fördermittelgeber zu dem Personalabbau? Soweit mir bekannt, werden doch in erster Linie Fördermittel für den Erhalt und den Aufbau von Arbeitsplätzen gegeben.

      Ach so: Verwundert bin ich darüber, dass bei einem Umsatz von 3.675 EUR im III. Quartal 14 733 TEUR Überschuss entstanden sein müssen (kummuliert per 6/2014 959 und per 9/2014 226) und bei einem Umsatz im ersten Quartal 2015 auf einmal der Umsatz bei 3,2 Mio Euro einen Verlust von TEUR 241 ergibt. Das bedarf doch einer näheren Analyse und einer vernünftigen Erklärung der beiden B´s.

      Und um Abschuss mal wieder ein Sanierungsgutachten aus dem IV. Quartal 2014. Und anscheinend noch immer kein Testat - sonst hätten wir doch wohl die Einladung zur HV schon angekündigt bekommen.

      Was hier die Organe machen ist aus meiner Sicht mehr als fragwürdig und eine Würdigung straf- und zivilrechtliche Aspekte wäre sicherlich hochinteressant.
      Avatar
      schrieb am 07.05.15 08:37:58
      Beitrag Nr. 491 ()
      Die "Drahtzieher" sind schon von Anfang an dabei.

      Es geht nur darum, wer die Schlinge enger zieht.

      Die direkte Familienbeteiligung des Menzel-
      Clans an NYH AG lag unterhalb der Meldeschwelle von 3%. Gebündelt waren die
      Beteiligungen unter BeM-Einfluss: Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH, Patrio-Plus AG, Menzel Vermögensverwaltungs AG.
      Diese drei Gesellschaften, waren durch jeweilige Mitbeiligung Dritter am Gesellschaftskapital so beteiligt, dass eine direkte Zurechnung auf BEM nach WpHG nicht erforderlich - und somit die Schwelle von 30% für ein Übernahmeangebot vermieden werden konnte.

      Weitere Stimmrechte wurden durch leidgeprüfte Aktionäre der NYH AG in der Weise ausgenutzt, dass die Hingabe von Barvermögen in die Menzel Vermögensverwaltungs AG
      in NYH AG-Aktien angelegt wurde, für die kraft" Vermögensverwaltung" das Stimmrecht
      ausgeübt werden konnte, ohne dass eine Zurechnung der Stimmrechte nach WpHG auf BeM
      erfolgen musste.

      Wer die Beiträge zu diesem Blog einmal von Anfang an durchblättert, wird auf Stimmrechtsvermutungen in erheblichen Umfang stoßen, die m.E. wesentlich mit aus
      dem Vollmachtsstimmrecht herrühren.

      BeM ging es möglicherweise von vornherein nur um die Vermarktungsmöglichkeit des alten NYH AG-Grundstückes, bei dem man gegenüber dem neuen Eigentümer "großzügig"
      freiwillig auf finanzell umsetzbares Recht verzichtete und anschließend per
      Mahnbescheid dann eine saftige Gegenforderung präsentiert bekam. Die anfangs erforderliche Rückstellung wurde zunächst durch "Berater" im eigenen Umfeld
      "niedlich" gerechnet und dann stückweise bis zur gerichtlichen Einigung erhöht

      Rückstellungen per 12/2013: € 3,1 Mio, davon € 2,4 Mio für Pensionen.
      Rückstellungen Q I 2015: € 3,569 Mio, davon weniger als € 2,4 Mio für Pensionen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.05.15 10:21:24
      Beitrag Nr. 492 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.727.877 von Pedrosilino am 07.05.15 08:37:58
      NYH AG
      Ist Menzel denn noch Eigentümer der Grundstücksgesellschaft? Dann wären Ihre Gedankengänge ja sehr dreist von Seiten Menzel! Da wurde ja auch wenig zu gesagt auf den Hauptversammlungen, außer das es eine Klage von über 1,7 Mio oder so ähnlich gab. Es wurden per 31.12.2012 Rückstellungen in der Größenordnung von TEUR 750 gebildet. Wie es dann weiter gegangen ist lesen wir ja im Bericht (ungeprüft)per 31.12.2013. Es wurde im November ein Vergleich geschlossen über TEUR 600, somit konnten 150 TEUR wieder erfolgswirksam aufgelöst werden.

      Interessant, dass per 31.12.2012 die Rückstellungen (sonstige) bei 1.238 TEUR liegen, davon 750 TEUR für die ECCOCITY. Per 31.12.2013 liegen dann die sonstigen Rückstellungen bei TEUR 724, jetzt per 31.3.2015 bei ca. 1,3 Mio! Was ist jetzt schon wieder passiert? Woraus resultieren diese Rückstellungen? Sind es zu bildende Rückstellungen für weitere Personalmaßnahmen (per 31.3.2015 131 Mitarbeiter gleich minus 20) die dann über Abfindungen laufen oder hat es in anderer Angelegenheit wieder (?) Bedarf gegeben.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.15 15:17:22
      Beitrag Nr. 493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.738.737 von hitman69 am 08.05.15 10:21:24Hallo hitman,
      die Frage war doch, ob Rückstellungen für die ausscheidenden MA getroffen wurden. Rückstellungen für diesen Fall dürften dabei sein.
      Sein Urlaubsentsagungsentgelt hat sich BeM ja noch im Berichtsjahr ausgezahlt! Frage nur, ob schon im voraus oder erst zum Jahresultimo. AR-Mitglieder warten wohl teilweise auch noch auf ihre Moneten. Bußgelder BaFin und Kosten für Gutachten und WP könnten auch noch in diesem Restposten stecken.
      Rückstellungen für das Altgrundstück wurden erstmals 2010 gebildet, ohne den
      Betrag explizit auszuweisen. Es wurde von (hausintern festgestellt?) angemessenem Betrag berichtet. Jedenfalls in bilanzmäßig noch zu verkraftbaren Rahmen.

      Der Vergleich mit Ecocity gilt bis zur pünktlichen Zahlung des letzten Vergleichscent. Ansonsten lebt die amtliche Mahnbescheidsforderung wieder auf. (z.B. bei Eröffnung eines Ordnungsverfahrens).

      Wegen der nach meiner Meinung seitens BeM angestrebten Ecocity-Vermarktungen (Menzel Vermögensverwaltung war Adresse für die Vermarktung: HH, Neuer Wall),war NYH AG Lüneburg die Möglichkeit, sich von dem Altgrundstück als AG zu trennen.
      Verzichte auf berechtigte Forderungen gegen Ecocity wurden ausgesprochen.

      Für mich: Alles abgekartet!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.15 16:00:29
      Beitrag Nr. 494 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.755.474 von Pedrosilino am 11.05.15 15:17:22
      NYH AG
      Hallo Pedrosolino

      der Vergleich ist nicht so abgeschlossen, dass bei Nichteinhaltung das Mahnverfahren wieder auflebt, sondern gemäß Bericht per 31.12.2013 unter bestandsgefährdenden Risiken steht es so, dass sich die Vergleichssumme bei zwei rückständigen Raten um 300 au 900 abzgl. der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen erhöht mit sofortiger Fälligkeit.

      Interessant di Anmerkungen mit der Schlussfolgerung abgekartetes Spiel von Seiten Menzel. Hat er das nicht auf den HV´s immer als gute Tat seinerseits dargestellt? Meine mich dunkel erinnern zu können.

      Interessant auch die Verlustvorträge im ersten Quartal 2015 mit TEUR 9353,5 im Vergleich zum Verlustvortrag im ersten Quartal 2014 mit TEUR 8266,7? Das bedeutet ja wohl ein Verlust in 2014 Gesamtjahr von TEUR 1.086,8 oder sehe ich da etwas falsch? Im dritten Quartal 2014 waren es kumuliert für die ersten drei Quartale TEUR 226. Das wären ja dann TEUR 820 nur m vierten Quartal 2014. Respekt: Sprünge wie im Känguruland.

      Aber das ist alles nur versuchte Kaffeesatzleserei ohne Detailzahlen. Es sind einfach rein rechnerische Werte. So veröffentlich man z.B. für das erste Quartal 2014 einen Verlustvortrag von TEUR 7368,9 ohne die Verluste von 2013 mit TE 875,8 zu berücksichtigen. Es seht wohl zu vermuten, dass zwar der Abschluss 2013 irgendwann in korrigierter Form eingestellt wurde, er mit den Verlusten an Stelle der zuerst veröffentlichten Version mit einem kleinen Gewinn. Man hat aber dann wohl vergessen, dass sich zwangsläufig auch die Zahlen des ersten Quartals des Folgejahres ändern. Man kann hier wohl nicht von vorhandener Intelligenz sprechen, da man vergessen hat, sich die Konsequenzen aus dem 2013er Abschluss zu überlegen und entsprechend zu handeln.

      Alls in allem ergeben die Zahlen 2013 sowie die veröffentlichten Quartalszahlen 14/15 ja eine umfassende Übersicht: Der Laden ist PLATT, Vorstand und Aufsichtsrat haben es auf Grund mangelnden wirtschaftlichen Sachverstandes nur noch nicht gemerkt! :)
      Avatar
      schrieb am 11.05.15 16:35:02
      Beitrag Nr. 495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.755.474 von Pedrosilino am 11.05.15 15:17:22
      Zitat von Pedrosilino: Wegen der nach meiner Meinung seitens BeM angestrebten Ecocity-Vermarktungen (Menzel Vermögensverwaltung war Adresse für die Vermarktung: HH, Neuer Wall),war NYH AG Lüneburg die Möglichkeit, sich von dem Altgrundstück als AG zu trennen.

      Für mich: Alles abgekartet!


      Im Neuer Wall, da hat doch auch der andere Bernie sein Haim. Vielleicht bekommen die Menzels ihren "Biefkasten" von dem geleert ??
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.15 19:22:11
      Beitrag Nr. 496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.756.113 von Pegasus203 am 11.05.15 16:35:02Menzel Vermögensverwaltung: HH Neuer Wall 54, HGL: HH Neuer Wall 18

      Also:
      Die Menzel Vermögensverwaltung AG (erst in Liquidation) ( nach Ausscheiden von BeM als Mitvorstand mit Lüdemann) (veröffentlichte) Umfirmierung in "Nomera..." und dann Insolvenz. Da eine Dritte Beteiligte rechtzeitig ausgeschieden war und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten nicht bestanden, konnte man nach Auszahlung von Vorstandsgehältern diesen Weg gehen, die verwalteten Vermögen waren ausgeplündert (auch durch Aktienanlagen), anzulegen war nix mehr.

      Lüdemann ist in der Patrio Plus AG i.I. im Gläubigerausschuss als Vertreter für die Anteile bzw. Vermögenswerte seiner Frau. BG war AR.

      Lüdemann verlagerte seine RGL Vermögensverwaltung aus der Nordheide an die Adresse HH Neuer Wall 54; inzwischen hat ein Umzug an eine unverdächtige Adresse in HH stattgefunden.

      Und so glaube ich an den großen Sack, in dem man immer einen Richtigen trifft, wenn man draufhaut!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.15 09:57:19
      Beitrag Nr. 497 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.757.139 von Pedrosilino am 11.05.15 19:22:11
      Engagements Menzel
      Dass würde ja heißen, das Menzel in der Menzel Vermögensverwaltung AG Gelder eingesammelt hat, davon dann die Gehälter gezahlt hat, damit dann Aktien der Beteiligungen welcher auch immer gekauft hat und so lange gewerkt hat bis es nichts mehr zu lutschen gab.

      Wenn ich mir alle im Laufe der Zeit von Ihnen gemachten kompetenten Ausführungen von Ihnen, Pedrosolino, so anlese, dann komme ich ja immer mehr zu dem Schluss, dass das wenigste Geld was Menzel zugerechnet wurde, sein Eigenes war. Vielmehr hat er ja anscheinend immer mit dem Geld anderer Leute einen auf dicke Hose gemacht.

      Wie sieht es eigentlich bei der Patrio Plus AG aus? Wer war denn da Aktionär? Menzel direkt? Mit wieviel Prozent? Denn das ist ja auch irgendwie verwunderlich: wenn ihm die Patrio Plus AG nicht zu 100% gehört (davon ist ja irgendwie auszugehen), dann freuen sich ja seine Mitaktionäre besonders, wenn die Aktien der NYH AG, die der Patrio Plus AG gehörten, nun auf einmal seiner Ehefrau gehören. Was war der Kaufpreis? Wie war die Gegenleistung? War das einer der Insolvenzgründe von Wittkopf, der ja als Vorstand seit September 2012 fungiert hat und Menzel ist wohl in den AR gewechselt! Dann trat der andere Bernd zurück - was kann hier ein Grund gewesen sein? Der ist doch sonst nicht so zimperlich und deckt jede Schandtat von Menzel. Was ist im Zusammenhang mit Patrio Plus AG / NYH AG Wittkopf eigentlich? Mittäter oder Opfer? Warum ist er nicht mehr da? Ist er gegangen oder ist er gegangen worden? Gehört hat man ja nichts mehr von ihm. Dabei sollte er doch über ein Wissen verfügen, was den beiden Bernd´s leichte Schweißtropfen auf die Stirn treiben sollte.

      Langsam aber sicher entsteht auch bei mir der Eindruck, dass das Alles im Ganzen zu betrachten ist. Anascheinend wurde / wird ja hier kein Kuh gemolken, sondern gleich eine ganze Herde! Wenn man das Ganze einfach mal sammeln, zusammenschreiben, analysieren und dann die Fakten geordnet aufschreibt, dann kommt bestimmt eine interessante Hamburger Wirtschafts- geschichte zusammen. :-)
      Avatar
      schrieb am 18.05.15 18:27:17
      Beitrag Nr. 498 ()
      :mad::mad::mad::mad::mad::mad: Einzelheiten sind nicht glasklar zu erkennen, aber man muss vielleicht zwei Dinge beachten:

      1. BeM ist nicht der erste Vorstand, der an der NYH AG zu scheitern droht.
      2. Es wurden erhebliche Summen teils für BaFin-Ordnungsgelder und größtenteils für
      zweifelhafte Firmenkäufe aufgewendet. Im letzteren Fall wäre es nicht verwunderlich, wenn indirekt von den Verkäufern dafür Vergütungen geflossen sind.

      Schlau gemacht: Wenn auch verspätet, erstellt BeM Einzeljahresabschlüsse für die AG (auf der Website veröffentlicht) und die Beteiligungs-GmbH (veröffentlicht im Bundesanzeiger) für 2013 - wenn auch zeitlich einige Monate verspätet. Damit erfüllt er die HGB-Auflagen, auch wenn es sich um nicht testierte Bilanzen handelt. WpHG-Verstoß besteht wegen Nichterstellung der erforderlichen Konzernbilanz, die eines Testates bedarf - dafür können Ordnungsgelder der BaFin fällig werden.
      Die BaFin prüft m.W. nur im Bundesanzeiger veröffentlichte AG-Bilanzen.

      Da es noch keine Konzernbilanz gibt, muss man vom AG-Kapital/Rücklagen neben den Verlusten noch das Minuskapital der Beteiligungen -€ 501 und die Forderungen gegen Beteiligungen - 143
      abziehen.

      Wittkopf ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird selbstverständlich keine öffentlichen Erklärungen abgeben. Der Abgang wird wohl von vielen wegen dessen Sachkenntnis vermisst!

      Und wer`s noch ertragen kann:

      Ausgangsposition der Beteiligungen an der HYH AG:

      Aus den Geschäftsberichten Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH 2007 und 2008
      -Seither erfolgten keine Berichte mehr an das Unternehmensregister+
      (Der Bundesanzeiger zeigt überfällige Jahresschlussmeldungen dem Justizministerium an)

      -   65.242 Anteile an der New-York Hamburger Gummi-Waren AG (DE 0006765506)
       
       - 132.075 Anteile an der Menzel Vermögensverwaltungs AG (DE 0006604705) 

       - 299.435 Anteile an der Patrio Plus AG (DE 0005287502)

      Die Anteile der GmbH an NYH AG wurden BeM zugerechnet (inzw. wohl von BiM erworben).
      die direkten Anteile Patrio Plus AG an der NYH AG wurden BeM nicht zugerechnet, konnten von BeM als Vorstand wohl stimmrechtsmäßig genutzt werden (inzwischen wohl auch von BiM erworben).

      Die direkten Anteile der GmbH an der Vermögensverwaltung und die Vorstandseigenschaft
      zusammen mit Lüdemann in der Vermögensverwaltung ließen sich rechnerisch wohl auch zuordnen.

      Von der Zeitrechnung her dürften die Anteile vor dem Aktiensplit bei der NYH AG bestanden haben (aus einem Anteil wurden dann später 12 Anteile).

      Darüber hinaus war die Vermögensverwaltung fleißig mit der Anlage fremder Gelder beschäftigt und hatte mittels der „Vermögensverwaltung“ wohl auch die Stimmrechte zu vertreten.
      Zumindest 1 Fall (Auslandsaufenthalt) mit einer recht großen Geldanlage hat mir sein Leid gebeichtet. Die ersten Kommentare in diesem Blog bestätigen insofern meine Vermutung weiterer Vermögensverwaltungs-Stimmrechte (was generell auch üblich ist).

      BiM hat die rd. 27% NYH AG – Anteile per Kredit erworben (siehe WpHG-Meldung). Könnte heißen, dass eine ausserbörsliche Übertragung gegen Kreditübernahme (Höhe?) erfolgte.

      Da BeM auf seine außerordentlich häufigen Berichtigungen im Bundesanzeiger hinweisen kann, können ihm bewusste Falschmeldungen schwer zum Vorwurf gemacht werden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.15 07:24:49
      Beitrag Nr. 499 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.800.237 von Pedrosilino am 18.05.15 18:27:17Hatte hier nicht einer die HV beantragt ? Habe noch nichts gelesen deswegen. Kann man da mehr Info´s bekommen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.15 08:01:21
      Beitrag Nr. 500 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.802.229 von Pegasus203 am 19.05.15 07:24:49
      NYH AG - HV?
      Hab ich auch gelesen - aber es scheint noch kein Beschluss über den Antrag vorzuliegen.
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