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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
    Beiträge: 1.341
    ID: 1.326.811
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      schrieb am 03.07.20 17:57:21
      Beitrag Nr. 501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.285.261 von Doom183 am 03.07.20 16:30:37
      Zitat von Doom183: Gibt ja noch andere Investmentideen, wer in Wirecard jetzt investieren würde, kann sich auch Bitcoins und Altcoins anschauen, vielleicht eine bessere Alternative?

      Kein Kauf-Verkaufempfehlung, nur eine Idee...


      Luckin Coffee da kommst vom Regen in die Traufe.

      Kaufen kannst WC bei einigen Broker auch nicht mehr von da her gar keine Chance was zu verbilligen.

      Große Partner haben die Zahlungsabwicklung mit WC doch auch schon gekündigt und die Kunden werden nie wieder kommen egal ob da jetzt noch die Deutsche Bank unterstützen will oder sonst wer.
      Wirecard | 3,215 €
      Avatar
      schrieb am 03.07.20 18:19:54
      Beitrag Nr. 502 ()
      @Doom:
      Ich bin ganz sicher, dass es mir gelingen wird, unter Zuhilfenahme aller "statistischen Möglichkeiten" zumindest das Zeitfenster für die nächste Gegenbewegung zu bestimmen.
      Die immer noch mögliche Welle C nach EW oder 3 nach Ross(-Trading) kann im übrigen natürlich jederzeit starten.
      Danach sieht es aber aktuell nicht aus.
      Das wird mir Zeit geben, am WE nochmals alles zu untersuchen.
      Dass das hier eine knappe, hochspekulative Angelegenheit wird, ist völlig klar.
      Insbesondere die am Mittwoch gesetzte INSIDE DAY Kerze wird über die D/SR Datenbank noch einigen Aufschluss geben und den Zeitrahmen stark eingrenzen.

      Ich möchte betonen, dass ich hier auf gar keinen Fall jemanden dazu animieren will, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen.

      Am letzten Sonntag einen Tag vor Beginn des Rebounds eröffnete ich den Thread *Wirecard - Wo bleibt die technische Reaktion?*
      Das Timing hierbei fiel nach einem historisch einmaligen 99% Absturz innerhalb von nur
      7 Handelstagen eines (zumindest ehemalig) bedeutenden Wertes
      (und keiner Zockerklitsche) nicht besonders schwer, aber dennoch punktgenau.

      Ich kann mich nur wiederholen.
      Einem derartigen statistischen Ausreißer folgt in der Regel eine ähnlich irrationale, zumindest überzogene Reaktion.

      Leider ist von der Nachrichtenseite aktuell mit gar nichts Positivem und keiner Unterstützung mehr zu rechnen, was die Sache deutlich erschwert.

      Im Grunde setzt man auf ein Naturgesetz (Ausreißer und Reaktion) und die am UpMove von Dienstag Beteiligten.

      Ich hoffe, das ist ok, wenn ich komprimierte Infos dazu auch hier poste. Bei mir drüben hab ich mir den einen oder anderen Spaß erlaubt, was meiner Seriosität möglicherweise schaden könnte.
      Wirecard | 3,260 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.20 18:20:27
      Beitrag Nr. 503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.283.482 von willimiller1 am 03.07.20 14:13:12
      Zitat von willimiller1: Ein Wermutstropfen beleibt dennoch:
      Die Commerzbank hat endlich auch mal eins auf die Mütze bekommen .
      Geschieht denen RECHT!
      Meine Geschichte: Hatte vor Jahren einmal sehr ,sehr viel Geld verloren mit Zertifikate von der Schweine--äh Commerzbank -Der Aktienkurs wurde MANIPULIERT !!! bis zum Knock out Wert .EXACT bis zu dem Cent und ist danach SOFORT wieder zum ursprünglichen Kurs raufgegangen Exact innerhalb von nur 1 Minute wurde Kurse von 3 Euro rauf und runtergedrückt und damit war mein gesamtes Vermögen WEG!!! Leute ,ich weiß wie sich das anfühlt.Konnte nicht mehr essen,nicht mehr schlafen nicht mehr denken Ich hasse diese Bank bis zum heutigen Zeitpunkt !!!Es war bewußte Manipulation!1 Und jetzt sind Betrüger von anderen Betrüger reingelegt worden...….Das finde ich erst mal gut-.Habe mich bis heute nicht mehr davon erholt.



      Wie hast du denn das hingekriegt? Glückwunsch. ;)

      Commerzbank-Chef Zielke bietet überraschend Rücktritt an

      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Commerzbank-Chef-Zielke-biete…
      Wirecard | 3,260 €
      1 Antwort
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      schrieb am 03.07.20 18:55:31
      Beitrag Nr. 504 ()
      https://www.capital.de/geld-versicherungen/was-anleger-jetzt…

      ich finde tilp geht bislang sehr straight den richtigen weg.....
      Wirecard | 3,285 €
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.07.20 19:01:14
      Beitrag Nr. 505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.287.049 von gggold am 03.07.20 18:55:31Wer zahlt eigentlich, wenn Tilp nicht erfolgreich sein sollte?
      Wirecard | 3,285 €
      7 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 03.07.20 19:03:25
      Beitrag Nr. 506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.287.118 von sdaktien am 03.07.20 19:01:14Dumbposting Troll.
      Wirecard | 3,300 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.07.20 19:26:04
      Beitrag Nr. 507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.287.136 von speakingvolume am 03.07.20 19:03:25Yep.

      Hätt mal schauen sollen, ne.

      https://tilp.de/faelle/der-fall-wirecard-ag/
      Wirecard | 3,255 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.20 19:27:27
      Beitrag Nr. 508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.287.307 von sdaktien am 03.07.20 19:26:04u are Dumb as Dumb can be
      Wirecard | 3,255 €
      Avatar
      schrieb am 03.07.20 19:58:48
      Beitrag Nr. 509 ()
      Einzeltäter? Unwahrscheinlich

      Wer ist verantwortlich für den Wirecard-Skandal? Die Korruptionsforschung gibt wichtige Hinweise. Eines aber steht fest: Der Staat muss Unternehmen stärker kontrollieren.
      https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-07/bilanzskandal-wirecar…
      Wirecard | 3,286 €
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      schrieb am 04.07.20 16:55:27
      Beitrag Nr. 510 ()
      Ich wäre dafür, dass die BAFIN aufgelöst wird,
      weil sie anscheinend nicht wissen wofür sie bezahlt werden, bzw. welche Aufgaben sie verrichten müssen.

      https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wirecard-hätt…
      Wirecard | 3,227 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.07.20 21:09:01
      Beitrag Nr. 511 ()
      "Hätte die Finanzaufsicht früher eingreifen müssen?"

      von der beantwortung und richterlichen beurteilung dieser frage wird
      m.e. letztlich abhängen ob die bis zum 18.06. investiert haben auf einem grossteil ihres schadens
      sitzen bleiben oder der steuerzahler letztlich dafür aufkommen wird.
      von wirecard vorstand aufsichtsrat etc ist mangels verwertbarem insbesondere für
      aktionäre die am ende der nahrungskette stehen nur wenig zu erwarten.
      bei ey sieht es ggfs schon besser aus. entsprechend schweres verschulden vorausgesetzt
      ist die haftung schadensmäßig zunächst einmal unbegrenzt.
      ey kann es sich m.e. nicht leisten die deutsche ey gmbh alleine im regen stehen zu lassen
      (hat kpmg damals bei flowtex z.b. auch nicht gemacht)
      dennoch, selbst wenn ey letztlich willens wäre mehr als 2 mrd wären schlichtweg nicht möglich
      da ey sich mehr theoretisch gar nicht leisten kann ohne komplett unterzugehen.
      die große frage ist in welcher höhe schadensersatzforderungen überhaupt
      geltend gemacht werden und welche gläubiger in welcher höhe im laufe des insoverfahrens
      befriedigt werden.
      abhängig davon was verwertet werden kann und welche gelder evtl. noch "gefunden" werden
      gehe ich davon aus das ca 3-4 mrd. an berechtigten schadensersatzforderungen
      verbleiben die im besten falle für die geschädigten (sollten die klagen vollumfänglich auch gegen ey und den staat am ende erfolgreich sein) von ey und dem steuerzahler zu ersetzen wären.
      ich gehe davon aus das die klagen gegen wirecard vorstände aufsichtsrat etc...
      zu 100% gewonnen werden.
      mit ey wird ein vergleich geschlossen werden der ey ein überleben ermöglicht, also deutlich unter 2 mrd.€
      und was klagen gegen den bund der u.a. für die bafin verantwortlich ist angeht so könnte ich mir durchaus vorstellen das ein von tilp ins spiel gebrachter entschädigungsfond für anleger
      gar keine so uncharmante idee für alle beteiligten sein könnte der sich m.e verkaufen liesse und
      die möglichkeit bietet das gesicht nicht zu verlieren kein schuldeingeständnis erfordert und keine präzedenzfälle schafft und den schaden limitiert.
      ob es so kommen wird ----who knows ---time will tell.....
      in jedem fall wird es jahre dauern bis geschädigte wissen ob und wieviel sie ggfs von ihrem geld
      wiedersehen werden und ob sie mit einem mehr oder weniger blauen auge ihr engagement bei
      wirecard abhaken können....
      eines dürfte auch jedem klar sein ... einen ersatz des erlittenen schadens zu 100 % wird es keinesfalls geben.
      das erwarte ich persönlich im übrigen als selbst betrogener - geschädigter auch gar nicht....
      selbst wenn manche da anderer ansicht sein mögen und selbst wenn es rechtliche mittel
      hergeben würden... es würde falsche akzente setzen und eine vollkaskomentalität fördern
      die es so m.e. - selbst im fall wirecard - auch nicht geben darf.
      ein gewisses maß an selbstbeteiligung muss m.e. am ende schon sein....
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.07.20 21:11:51
      Beitrag Nr. 512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.294.510 von gggold am 04.07.20 21:09:01https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-haett…

      "Hätte die Finanzaufsicht früher eingreifen müssen?"
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      Avatar
      schrieb am 04.07.20 21:46:59
      Beitrag Nr. 513 ()
      Marsallek und Braun haben die gesamte Finanz und Finanzprüfungswelt an der Nase herumgeführt. Glaubt ihr hier hat irgendwer Interesse an Aufklärung. Olaf scholz will seine finanztransaktionssteuer und ansonsten seine Ruhe. Da der Staat bei der Commerzbank drinhängt wird er einen Teufel tun und Druck auf die Aufklärung zu machen. Mund ab putzen Kohle abschreiben und hoffen das man als kleinanleger nicht auf den nächsten Betrüger reinfällt.
      Wirecard | 3,227 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.07.20 22:19:55
      Beitrag Nr. 514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.294.645 von anglers04 am 04.07.20 21:46:59Dann wird hier niemand mehr in Deutsche DAX Unternehmen investieren, denn die ganze Welt schaut und lacht über uns.
      Wirecard | 3,227 €
      Avatar
      schrieb am 04.07.20 23:45:00
      Beitrag Nr. 515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.294.645 von anglers04 am 04.07.20 21:46:59
      ...dafür ist das Interesse zu groß und
      ...die Europäische Finanzaufsicht interessiert sich sehr für den Fall - wir werden sehen
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      Avatar
      schrieb am 05.07.20 00:21:40
      Beitrag Nr. 516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.295.014 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 04.07.20 23:45:00Gut den die Deutsche Finanzaufsicht kümmert sich lieber um Corona und die Masken
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      Avatar
      schrieb am 05.07.20 07:35:06
      Beitrag Nr. 517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.287.118 von sdaktien am 03.07.20 19:01:14Muss man verkaufen um klagen zu können?
      mfg HPEE
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 08:09:53
      Beitrag Nr. 518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.295.353 von HundertProzentEE am 05.07.20 07:35:06nein das muss man nicht...
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 08:20:33
      Beitrag Nr. 519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.295.413 von gggold am 05.07.20 08:09:53
      Zitat von gggold: nein das muss man nicht...


      Ansprüche auf Ersatz des Kursdifferenzschadens verlieren Sie nicht, wenn Sie Aktien von Wirecard verkaufen. Ein Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht fort, also unabhängig davon, ob man die Aktien weiterhin hält oder verkauft.

      https://tilp.de/faelle/der-fall-wirecard-ag/
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 08:59:02
      Beitrag Nr. 520 ()
      Hallo,

      der Thread hat sich zwar leider etwas verselbständigt... Mir ging es darum, auf welchem Wege Ihr klagt und was die Kosten sind. Weiß schon jemand, ob die Rechtsschutzversicherung übernimmt?

      Oder hat jemand schon etwas von einem Prozessfinanzierer gehört? Wenn ja, wie viel Prozent nimmt der.

      Anbei mal das Angebot von Dr. Greger & Collegen...
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 09:19:23
      Beitrag Nr. 521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.295.638 von Moneyburner1 am 05.07.20 08:59:02
      Zitat von Moneyburner1: Hallo,

      der Thread hat sich zwar leider etwas verselbständigt... Mir ging es darum, auf welchem Wege Ihr klagt und was die Kosten sind. Weiß schon jemand, ob die Rechtsschutzversicherung übernimmt?

      Oder hat jemand schon etwas von einem Prozessfinanzierer gehört? Wenn ja, wie viel Prozent nimmt der.

      Anbei mal das Angebot von Dr. Greger & Collegen...



      Es ist deine Entscheidung, daher nur meine ganz persönliche Meinung dazu:

      1. Die Rechtsschutzversicherungen zahlen da in der Regel nicht. Eventuell bei langjähriger Mitgliedschaft mal auf Kulanz. Aber grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass die Kosten hier nicht übernommen werden.

      2. Das Angebot von Dr. Greger & Collegen ist (aber das ist nur meine Meinung) KEIN gutes Angebot, aus folgenden Gründen

      a. Eine Klage nur gegen EY macht keinen Sinn, stattdessen sollte Wirecard, die Vorstände, EY auf jeden Fall verklagt werden. Dazu kommen noch mögliche Klagen gegen den Aufsichtsrat und eventuell (da sehe ich aber wenig Chancen) die Bafin. Nur gegen EY zu Klagen ist daher eventuell keine gute Strategie

      b. Die Kosten halte ich für zu hoch. Wenn du 50k verloren hast, müsstest du 4.000 Euro bezahlen. Wenn - sagen wir - nur 4.000 Leute mitklagen würden mit im Durschschnitt 50k, dann hätte die Kanzlei 16 Mio verdient(!). Für eine einzige Klage - eine Goldgrube.

      Mein Tipp: Klagen grundsätzlch würde ich AUF JEDEN FALL, vor allem wenn es sich um eine höhere Schadenssumme handelt. Es ist nicht aussichtslos, wenigstens einen Teil seiner Summe zu bekommen, gerade wenn EY mit drinsteckt. Aber 8% der Schadenssumme dafür ausgeben-nein. Ich vermute, da wird es Möglichkeiten geben, sich für einen Bruchteil der Kosten einer größeren Sammel- bzw. Musterklage anzuschließen. Ich will hier nichts empfehlen, hol dir einfach Vergleichsangebote ein und immer daran denken - man muss momentan nichts überstürzen.
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      Avatar
      schrieb am 05.07.20 09:28:31
      Beitrag Nr. 522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.294.735 von zerdrescher am 04.07.20 22:19:55
      Zitat von zerdrescher: Dann wird hier niemand mehr in Deutsche DAX Unternehmen investieren, denn die ganze Welt schaut und lacht über uns.


      Deutsche Unternehmen haben so oder so wenig Potential. Ich würde da nicht investieren.
      Wirecard | 3,227 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 09:29:06
      Beitrag Nr. 523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.295.443 von gggold am 05.07.20 08:20:33Danke für die Antwort.:)
      Endlich mal ein User der was weitergibt,
      nicht sowie immer nur Selbstdarsteller.
      mfg HPEE
      Wirecard | 3,227 €
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 09:48:03
      Beitrag Nr. 524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.294.645 von anglers04 am 04.07.20 21:46:59
      Zitat von anglers04: Marsallek und Braun haben die gesamte Finanz und Finanzprüfungswelt an der Nase herumgeführt. Glaubt ihr hier hat irgendwer Interesse an Aufklärung. Olaf scholz will seine finanztransaktionssteuer und ansonsten seine Ruhe. Da der Staat bei der Commerzbank drinhängt wird er einen Teufel tun und Druck auf die Aufklärung zu machen. Mund ab putzen Kohle abschreiben und hoffen das man als kleinanleger nicht auf den nächsten Betrüger reinfällt.


      [urlhttps://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-07/5009148…[/url]
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      Avatar
      schrieb am 05.07.20 12:27:11
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Spam, Werbung
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 12:31:18
      Beitrag Nr. 526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.295.638 von Moneyburner1 am 05.07.20 08:59:02ich denke es ist doch hier schon mehrfach genannt, das EY allenfalls 2 Mrd hat. Dann käme man in Best case bei einer gesamten Schadenshöhe von 20 Mrd auf eine Quote von vielleicht 10%.
      Also kein wirtschaftliches Angebot für die Kläger.
      Für die Anwälte ist das natürlich ein Fest sondergleichen.
      Wirecard | 3,227 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 12:40:32
      Beitrag Nr. 527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.296.700 von erwin-kostedde am 05.07.20 12:31:18
      Zitat von erwin-kostedde: ich denke es ist doch hier schon mehrfach genannt, das EY allenfalls 2 Mrd hat. Dann käme man in Best case bei einer gesamten Schadenshöhe von 20 Mrd auf eine Quote von vielleicht 10%.
      Also kein wirtschaftliches Angebot für die Kläger.
      Für die Anwälte ist das natürlich ein Fest sondergleichen.


      Das ist wohl ehr der Profit pro Jahr.

      Bei 36,4 Mrd USD Umsatz

      einem sehr Personalintensiven Unternehmen sollten durchaus 10% unterm Strich über bleiben ... ergo vielleicht 3,6 Mrd Gewinn.

      Wobei die schon wissen, die Schadenshöhe zu reduzieren.

      Achso, das Marsalek die Einreisedokumente in den Philipinen gefälscht hat wurde auch von der FT aufgedeckt ... Der Rattenschwanz ist so lang, das man wohl nichts wirklich aufdecken kann. zumindest m.M.n.
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      Avatar
      schrieb am 05.07.20 12:55:36
      Beitrag Nr. 528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.296.772 von Chris_M am 05.07.20 12:40:32es geht erstmal um EY D GmbH.
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      Avatar
      schrieb am 05.07.20 16:58:45
      Beitrag Nr. 529 ()
      Die immer noch mögliche, aufwärtsgerichtete Welle C nach EW oder Welle 3 nach Ross(-Trading) kann nach der INSIDE DAY Kerze von Mittwoch bereits am letzten Donnerstag im Tief gestartet sein, Tief bei 2,58 bei L&S bzw. 2,60 auf Tradegate
      (Zitat von Donnerstag, 2.6., 06:16: Insgesamt führen alle 7 (von 7) Situationen zu Stärke, zumindest Intraday, s. Beitrag 101 in meinem Thread Wirecard - Wo bleibt....). Solange diese Marken halten, ist noch alles intakt. Auf Xetra kam es ebenfalls nach 2 Minustagen am Donnerstag bei 3,00 zum (vorläufigen?) Tief der möglichen Korrekturwelle B bzw. 2 ohne INSIDE DAY Kerze.

      Dass das hier eine sehr knappe, hochspekulative Angelegenheit wird, ist völlig klar.
      Wer investiert ist, kann aktuell noch hoffen.
      Ich selbst werde weitere Positionen sehr vorsichtig erst auf deutlich niedrigerem Niveau in Betracht ziehen, nach dem Motto: Bekomme ich vorerst keine Kurse unter 1,08 €, besteht weiterhin die Chance auf Vollzug dieser ABC/123 Bewegung.

      Weil leider von der Nachrichtenseite aktuell mit gar nichts Positivem und keiner Unterstützung mehr zu rechnen ist, wird die Sache deutlich erschwert.
      Im Grunde setzt man nur noch auf ein mathematisch-statistisches Phänomen (Ausreißer und starke Reaktion darauf) und die am UpMove von Dienstag Beteiligten, die in der kommenden Woche hoffentlich ihren Coup wiederholen.

      Ich möchte nochmals betonen, dass ich auf gar keinen Fall jemanden dazu animieren will, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen.

      Ich kann mich aber nur wiederholen.
      Einem derartigen statistischen Ausreißer (ein Minus von 99% in nur 7 Handelstagen) folgt in der Regel eine ähnlich irrationale, zumindest überzogene Reaktion und dies überwiegend in der ersten Reaktion. Hier ist grundsätzlich weiterhin noch einiges möglich, auch wenn die Voraussetzungen denkbar schlecht sind.

      Als weiterer Hoffnungsschimmer kann Folgendes zum Tragen kommen:
      Ein Rebound nach dem historisch einmaligen 99% Blutbad muss später auch im Linienchart auf Monatsbasis zu erkennen sein. Das bedeutet, es besteht eine vielleicht nicht unwesentliche Chance, dass der Monatschlusskurs Juli über SK Juni liegt und der ist bei 5,73 auf Xetra. Das wiederum erscheint aktuell fast unmöglich. Ansonsten verschiebt sich das auf den August. Beispiel: Monatsschluss Juli die von allen erwarteten vielleicht 0,25 €, dann würde theoretisch ein Monatsschluss August bei 0,26 oder etwas höher bereits reichen, um sichtbar sein zu können. Den würde man aber im Chart gar nicht erkennen, deshalb schließe ich eine solche extrem negative Entwicklung aus. (Fast-) Nulllinie nach extremem Ausreißer? - NEVER!

      Erste Indikationen bis 19:00 auf L&S, akt. 3,30 €.
      Dort seit Donnerstag durch den Handel am Sonnabend bereits 2 Plustage (insges. 2,58-3,40), aber 4 Minustage bei den Daily Highs!!. Es wird spannend.
      Hier übrigens 2 weitere Inside Day Kerzen!
      Die D/SR Datenbank hierzu auf Basis von NASDAQ-Daten 1985-2020 "bemühe" ich bis morgen irgendwann.
      Sie zeigte bereits das Tief am Donnerstag an.

      16:58, los gehts!
      GLTA!
      Wirecard | 3,227 €
      Avatar
      schrieb am 05.07.20 17:59:23
      Beitrag Nr. 530 ()
      Falls Sie hier mal mitlesen und sich noch in Europa aufhalten Herr Masalek: Falls Sie Interesse auf Erholungsurlaub haben, steht Ihnen ein leerstehendes Ferienhaus an der deutschen Nordseeküste in Alleinlage jederzeit zur Verfügung!!! Email reicht!!

      Wirecard - Top oder Flop | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-159241-1…
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      schrieb am 05.07.20 18:46:44
      Beitrag Nr. 531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.282.276 von gggold am 03.07.20 12:54:05
      Zitat von gggold: was wollen sie von mir (oder über mich wissen)?



      Ich ? Nichts. Ich blicke durch. ;)
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      schrieb am 05.07.20 18:52:14
      Beitrag Nr. 532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.285.243 von Chef_III am 03.07.20 16:28:11Ich gehöre nicht zu den Duz Jahrgângen.
      Wurde in einer Zeit erzogen, wo man Unbekannte oder nicht-echte-Freunde mit Sie anspricht.

      Aber heute ist ja alles verfreundet, besonders unter den besseren Ständen der Linken und Sozialisten und dann natürlich alle diese Kinder- und Jugend Aktionsteilnehmer.

      Gott sei Dank, ist es im Finanzsektor immer noch etwas förmlicher, ausser bei den britishen Conservativen, die ja zu Proleten à la Johnson verkommen sind. 😆
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      schrieb am 05.07.20 18:56:55
      Beitrag Nr. 533 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.286.704 von sebaldo am 03.07.20 18:20:27
      Zitat von sebaldo:
      Zitat von willimiller1: Ein Wermutstropfen beleibt dennoch:
      Die Commerzbank hat endlich auch mal eins auf die Mütze bekommen .
      Geschieht denen RECHT!
      Meine Geschichte: Hatte vor Jahren einmal sehr ,sehr viel Geld verloren mit Zertifikate von der Schweine--äh Commerzbank -Der Aktienkurs wurde MANIPULIERT !!! bis zum Knock out Wert .EXACT bis zu dem Cent und ist danach SOFORT wieder zum ursprünglichen Kurs raufgegangen Exact innerhalb von nur 1 Minute wurde Kurse von 3 Euro rauf und runtergedrückt und damit war mein gesamtes Vermögen WEG!!!


      Das ist mir ähnlich gegangen, zwar ohne Verlust, aber Commerzbank hatte einen gut laufenden Gold-Schein gekündigt und dann zum Abrechnungstag sank der Goldpreis und ging danach sofort wieder rauf.
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      schrieb am 05.07.20 18:59:04
      Beitrag Nr. 534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.293.184 von m1s8h1 am 04.07.20 16:55:27
      Zitat von m1s8h1: Ich wäre dafür, dass die BAFIN aufgelöst wird,
      weil sie anscheinend nicht wissen wofür sie bezahlt werden, bzw. welche Aufgaben sie verrichten müssen.

      https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wirecard-hätt…


      Was soll man denn von Juristen anderes erwarten?

      Da fehlen die Finanzanalysten und Wirtschaftsprüfer unter den Beamten.
      Aber so ist sie nun mal, die Einstellungspolitik des Staates seit dem Kaiserreich: Juristen können alles.
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      schrieb am 05.07.20 19:24:49
      Beitrag Nr. 535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.298.786 von Erdman am 05.07.20 18:46:44
      Zitat von Erdman:
      Zitat von gggold: was wollen sie von mir (oder über mich wissen)?



      Ich ? Nichts. Ich blicke durch. ;)
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      schrieb am 05.07.20 19:26:18
      Beitrag Nr. 536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.298.786 von Erdman am 05.07.20 18:46:44
      Zitat von Erdman:
      Zitat von gggold: was wollen sie von mir (oder über mich wissen)?



      Ich ? Nichts. Ich blicke durch. ;)


      na dann bin ich ja beruhigt... schön für sie:)
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      schrieb am 05.07.20 20:13:33
      Beitrag Nr. 537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.295.764 von geo80 am 05.07.20 09:28:31
      Zitat von geo80:
      Zitat von zerdrescher: Dann wird hier niemand mehr in Deutsche DAX Unternehmen investieren, denn die ganze Welt schaut und lacht über uns.


      Deutsche Unternehmen haben so oder so wenig Potential. Ich würde da nicht investieren.


      Dann investiert mal schön in den überbewerteten Amerikanischen Markt🤣
      Tesla, Amazon und Co haben noch riesiges Potenzial.
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      schrieb am 05.07.20 20:18:18
      Beitrag Nr. 538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.298.816 von Erdman am 05.07.20 18:52:14
      Zitat von Erdman: Ich gehöre nicht zu den Duz Jahrgângen.
      Wurde in einer Zeit erzogen, wo man Unbekannte oder nicht-echte-Freunde mit Sie anspricht.

      Aber heute ist ja alles verfreundet, besonders unter den besseren Ständen der Linken und Sozialisten und dann natürlich alle diese Kinder- und Jugend Aktionsteilnehmer.

      Gott sei Dank, ist es im Finanzsektor immer noch etwas förmlicher, ausser bei den britishen Conservativen, die ja zu Proleten à la Johnson verkommen sind. 😆


      Ich gehe auch schwer auf die Hundert zu, nichtsdestotrotz kann man zeitgemäß leben.
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      schrieb am 05.07.20 20:21:41
      Beitrag Nr. 539 ()
      Falls Sie hier mal mitlesen und sich noch in Europa aufhalten Herr Masralek: Falls Sie Interesse auf Erholungsurlaub haben, steht Ihnen ein leerstehendes Ferienhaus an der deutschen Nordseeküste in Alleinlage jederzeit zur Verfügung!!! Email reicht!!
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      schrieb am 05.07.20 20:33:06
      Beitrag Nr. 540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.299.410 von Chef_III am 05.07.20 20:13:33
      Zitat von Chef_III:
      Zitat von geo80: ...

      Deutsche Unternehmen haben so oder so wenig Potential. Ich würde da nicht investieren.


      Dann investiert mal schön in den überbewerteten Amerikanischen Markt🤣
      Tesla, Amazon und Co haben noch riesiges Potenzial.


      Kennst du aktuell deutsche Unternehmen, die Umsätze, wie Apple, Microsoft oder Amazon generieren und die Produkte geschaffen haben, die weltweit großen Einfluss haben? Ich nicht.
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      schrieb am 05.07.20 21:00:37
      Beitrag Nr. 541 ()
      https://www.manager-magazin.de/unternehmen/tech/finanzminist…

      hört sich für mich so an als ob recht bald weitere klageerweiterungen von nöten werden und die
      liste der beklagten ggfs ebenso zu erweitern ist....
      naja nicht wirklich verwunderlich...
      den geschädigten kann es nur recht sein....
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      schrieb am 05.07.20 21:07:19
      Beitrag Nr. 542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.299.560 von geo80 am 05.07.20 20:33:06
      Zitat von geo80:
      Zitat von Chef_III: ...

      Dann investiert mal schön in den überbewerteten Amerikanischen Markt🤣
      Tesla, Amazon und Co haben noch riesiges Potenzial.


      Kennst du aktuell deutsche Unternehmen, die Umsätze, wie Apple, Microsoft oder Amazon generieren und die Produkte geschaffen haben, die weltweit großen Einfluss haben? Ich nicht.


      Nein, das innovativste deutsche Unternehmen löst sich gerade in Luft auf.😂
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      schrieb am 05.07.20 21:37:46
      Beitrag Nr. 543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.275.595 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:48:17
      „Niemand hatte die Absicht, echte Gewinne zu erZielen ..“ - oder wiw ?
      Zitat von Jlivermore999: https://www.ft.com/content/24447808-fbd9-11e5-b3f6-11d5706b6…

      Fotos bitte !

      Hier auch noch der „Mauritius-Deal“ 😂😂😂😂

      https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…

      Hier der „Great India Deal“ - nur noch bei Google-Cache, auf Osborne Clarke Homepage entfernt ..😂😏

      Text: Team unter Leitung von Dr. Matthias Terlau






      und Dr. Björn Hürten ....



      Personen unseres Vertrauens.


      Hat Wirecard jahrelang gar keine Gewinne erzielt ?

      https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Sonntag-den-05-Juli-2…

      Waren alle Zukäufe einen Riesen-Bluff ?

      Gab es keine Due Diligence bei den Unternehmenskäufen ?
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      Avatar
      schrieb am 05.07.20 22:08:21
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.061 von Jlivermore999 am 05.07.20 21:37:46
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von Jlivermore999: https://www.ft.com/content/24447808-fbd9-11e5-b3f6-11d5706b6…

      Fotos bitte !

      Hier auch noch der „Mauritius-Deal“ 😂😂😂😂

      https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…

      Hier der „Great India Deal“ - nur noch bei Google-Cache, auf Osborne Clarke Homepage entfernt ..😂😏

      Text: Team unter Leitung von Dr. Matthias Terlau






      und Dr. Björn Hürten ....



      Personen unseres Vertrauens.


      Hat Wirecard jahrelang gar keine Gewinne erzielt ?

      https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Sonntag-den-05-Juli-2…

      Waren alle Zukäufe einen Riesen-Bluff ?

      Gab es keine Due Diligence bei den Unternehmenskäufen ?


      Doch. In dem anderen Thread zu Wirecard gab einen interessanten Kommentar dazu, dass Baker Tilley wohl Firmenwerte abseits jeder Realität bestätigt hat. Mich wundert, dass Baker Tilley noch gar nicht im Fokus ist, was die Klagen angehen. Da wurde offenbar eine Due Diligence durchgeführt, bei der ein Unternehmen, welches praktisch wertlos war auf 300 Millionen taxiert wurde von Baker Tilley.
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      schrieb am 05.07.20 22:13:34
      Beitrag Nr. 545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.298.531 von Bruehlsdorf am 05.07.20 17:59:23
      Zitat von Bruehlsdorf: Falls Sie hier mal mitlesen und sich noch in Europa aufhalten Herr Masalek: Falls Sie Interesse auf Erholungsurlaub haben, steht Ihnen ein leerstehendes Ferienhaus an der deutschen Nordseeküste in Alleinlage jederzeit zur Verfügung!!! Email reicht!!

      Wirecard - Top oder Flop | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-159241-1…


      Bestimmt meldet er sich bei dir. Vielleicht kannst du dann mal die Adresse hier im Forum posten. Ich (und vermutlich einige andere hier) würde ihm gerne mal einen kleinen, netten Besuch unter Freunden abstatten. Ich bringe auch gerne noch ein ganz nette Freunde mit.
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      schrieb am 05.07.20 22:15:25
      Beitrag Nr. 546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.298.858 von Erdman am 05.07.20 18:59:04
      Zitat von Erdman:
      Zitat von m1s8h1: Ich wäre dafür, dass die BAFIN aufgelöst wird,
      weil sie anscheinend nicht wissen wofür sie bezahlt werden, bzw. welche Aufgaben sie verrichten müssen.

      https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wirecard-hätt…


      Was soll man denn von Juristen anderes erwarten?

      Da fehlen die Finanzanalysten und Wirtschaftsprüfer unter den Beamten.
      Aber so ist sie nun mal, die Einstellungspolitik des Staates seit dem Kaiserreich: Juristen können alles.


      Oh, es gibt durchaus sehr fähige Juristen.

      Aber die werden sicher nicht Beamte und schon gar nicht bei der Bafin...
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      schrieb am 05.07.20 22:35:11
      Beitrag Nr. 547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.061 von Jlivermore999 am 05.07.20 21:37:46
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von Jlivermore999: https://www.ft.com/content/24447808-fbd9-11e5-b3f6-11d5706b6…

      Fotos bitte !

      Hier auch noch der „Mauritius-Deal“ 😂😂😂😂

      https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…

      Hier der „Great India Deal“ - nur noch bei Google-Cache, auf Osborne Clarke Homepage entfernt ..😂😏

      Text: Team unter Leitung von Dr. Matthias Terlau






      und Dr. Björn Hürten ....



      Personen unseres Vertrauens.


      Hat Wirecard jahrelang gar keine Gewinne erzielt ?

      https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Sonntag-den-05-Juli-2…

      Waren alle Zukäufe einen Riesen-Bluff ?

      Gab es keine Due Diligence bei den Unternehmenskäufen ?


      @Ahns Schneider

      Gerade habe ich mir den Great India / Mauritius - Deal noch einmal angesehen. Großartiger Vortrag ! Ich kann verstehen, wenn die Anwälte da gut drauf sind ... 😂😂😂😂😂

      Die Jungs auf deN Fotos sehen auch nicht so aus, als hätten Sie schlechte Laune 😂😂😂😉😉

      Leute, Leute, die haben Euch alle veräppelt.
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 14:16:07
      Beitrag Nr. 548 ()
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 14:46:22
      Beitrag Nr. 549 ()
      Oh Mann, w:o.

      Das Posten desselben Beitrags in einem anderen Thread offensichtlich ab heute verboten.
      Mods, checkt das mal. Im Top oder Flop Thread z.B. geht doch alles verloren!!
      Die einzigen, die das da alles lesen, seid IHR!!!!!


      Und ich erwarte, dass ihr einen gehaltvollen Beitrag von einem mit wenig Content unterscheiden könnt.

      Und wenn wir schon mal dabei sind: Was bringt das, das ein Klick immer doppelt zählt?
      Wer braucht denn eigentlich diese Selbstäuschung?

      Ok, zurück zum Thema. Wer das von mir lesen will, muss bei mir schauen. Stichworte: aktuelle LV-Quote und mögliches weiteres Vorgehen der beteiligten Hedgefonds.

      GLTA!
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 14:48:41
      Beitrag Nr. 550 ()
      Ach nee, die w:o KI hats offensichtlich automatisch gesperrt. Wie fortschrittlich!
      Wirecard | 2,664 €
      Avatar
      schrieb am 06.07.20 15:04:53
      Beitrag Nr. 551 ()
      Der Sturm im Wasserglas hat sich gelegt, sorry. Hier mein Beitrag.
      Mit dem Content hab ich mich nun aber selbst unter Druck gesetzt.

      Gesamte Netto-Short-Position am 6. Juli 2020: 9,61%, weiterhin beachtlich hoch und leicht ansteigend.
      https://shortsell.nl/short/Wirecard/30

      Die LVs wären unfähig, wenn sie den Wirecard Gaul hier nicht noch häufiger reiten würden, wie sie das in ihrer Überheblichkeit sicherlich bezeichnen.
      Das Minus heute verwundert nicht nach 2 Plustagen und einem unveränderten (durch den Wochenendhandel) bei L&S seit dem Tief am Donnerstag und der Nachrichtenlage.
      Tradegate und Xetra hingegen mit aktuell bereits 4 Minustagen(!) in Folge bei den Daily Highs.

      Ohne Unterschreiten der 1,08 € bleibt weiterhin (NATÜRLICH NUR!) ein Fünkchen Hoffnung auf eine laufende Korrekturwelle B bzw. 2 einer ABC-Welle nach EW oder 123 nach Ross(Trading), was sicherlich mittlerweile auch schon nach Lehrbuch nicht mehr sauber ist.

      Und bitte, ich will eigentlich nichts von Donauwellen oder Rossbratwürsten o.ä. dazu im Top oder Flop Thread lesen, was aber eigentlich auch ganz amüsant ist.
      Ich will das hier nur dokumentiert wissen.

      Zitat:
      Ich selbst werde weitere Positionen sehr vorsichtig erst auf deutlich niedrigerem Niveau in Betracht ziehen, nach dem Motto: Bekomme ich keine Kurse unter 1,08 €, besteht weiterhin die Chance auf Vollzug dieser ABC/123 Bewegung.

      Mir ist klar, dass diese Chance extrem klein ist, aber wir werden sehen, wie die beteiligten Hedgefonds vorgehen werden.
      Beispiel: Morgen vielleicht, aber auch nur vielleicht, ein mögliches Replay von letztem Dienstag dann an einem bereits (Intraday?) 5. Minustag bei den Daily Highs (s.o)?
      Die Big Boys lieben Wiederholungen - genauso wie ich, der das schon mehrmals zu verschiedenen Anlässen geschrieben hat.

      Die Hoffnung stirbt zuletzt und wäre den "Altaktionären" gegönnt. Ich bin übrigens keiner.

      Ich bin leicht long (und mit einer noch kleineren Position short), da ich seit dem 26.06. drin bin, siehe meinen Thread von Sonntag, 28.06.!
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 15:43:37
      Beitrag Nr. 552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.286.695 von night_version am 03.07.20 18:19:54Hm aber hatten wir die Reaktion nicht schon? Von 1 Euro auf fast 10 und das für ein Unternehmen welches aktuell laut Berichten nie Gewinne gemacht hat, Pleite ist, ggf. auf Lügen und Betrug aufgebaut ist und keinerlei Kapital vorhanden war.

      Da ist die Reaktion auf fast 10 Euro nicht ohne.

      Für Zocker sicherlich interessant, für Altaktionäre wie mich absolut fraglich hier weiter zu investieren, da man ja schon genug verloren hat und Gefahr läuft auch den nächsten Einsatz zu verlieren.

      Aber ja man weiß nie. Hätte ich bei 1 Euro wieder investiert, wären meine Verluste weg (natürlich nur wenn ich gehalten hätte) :-)

      Was sind denn deine Ziele nach oben?
      Wirecard | 2,650 €
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      schrieb am 06.07.20 16:08:29
      Beitrag Nr. 553 ()
      Um aber nochmal auf den Ursprung des Threads zu kommen.

      Wie sieht es aktuell für uns Verlustaktionäre aus?

      Im Internet gibt es ja einige Anwälte die zu einer Klage raten. Auch die SDK prüft gerade alles.

      Hier verstehe ich es so, dass aktuell geplant wird einen Finanzierer zu finden der die Klagekosten übernimmt und falls gewonnen wird erhält dieser als Ausgleich xx-Prozent vom erstrittenen Wert.

      Das liest man zumindest regelmäßig, hier findet man aber noch keine konkreten Informationen, sollen aber bald Angebote kommen. Interessant wäre hier, dass ein Finanzierer natürlich davon ausgeht, das man was abbekommt...

      Anderst bieten andere Kanzleien an, gegen Honorar zu klagen.

      Für mich als Laie wäre es natürlich am besten mit einem Prozessfinanzierer zu klagen, sobald es die Option konkret gibt. Oder gibt es dir gar schon?

      Jetzt ist die Frage gegen wen klagt man jetzt?

      Wirecard ist insolvent, hier ist nicht viel zu holen und was zu holen ist dürfte für Aktionäre kaum der rede Wert sein.

      EY, wenn man denen wirklich das Versagen vorwerfen kann, stellt sich dennoch die Frage bis zu welchem Wert die Haften werden und können. EY soll zwar gegen solche Fälle versichert sein aber sicherlich auch nicht in jeder Höhe. Im Internet ist man sich der Sache sehr sicher, dass hier Geld für jeden rausspringt, hört sich aber für mich zu schön an um wahr zu sein.

      BaFin, die bekommen Rückendeckung von der Politik, falls die BaFin also der Staat haften würde, wäre das der Befreiungsschlag für alle Beteiligten, die Chance halte ich aber für sehr gering.

      CEO und Vorstandsmitglieder - hier ist zu wenig zu holen...

      Deutsche Börse, kann man die verklagen? Man muss sich ja auch fragen wie so ein Unternehmen im Dax landen konnte. Vermutlich nicht.

      Sonst noch jemand?

      Fazit, in der Nahrungskette stehen wir Aktionäre ganz am Ende, erstmal werden alle vor uns befriedigt - Mitarbeiter, Finanzamt, Sozialversicherungsbeiträge, Bankschulden, Mieten und irgendwann dann die Aktionäre.

      Vielleicht gibt es hier ja Juristen die etwas besser die Wahrscheinlichkeiten sagen können ob man als Aktionär überhaupt noch Hoffnung haben darf ein bischen Geld wieder zu sehen und wie steht es wirklich mit EY, was ist da zu holen? Wie hoch würde die Versicherung von EY haften, weiß man das?

      Vom Verstand her würde ich sagen - das Geld ist weg und hier ist nichts zu holen?!

      Gab es in der Vergangenheit schon mal so einen Fall mit Betrug usw. wie ging das aus?

      Vielleicht gibt es hier ja auch Leser die bereits über eine Kanzlei usw. klagen, vielleicht können die uns Tipps und Kosten nennen.

      Danke und viele Grüße
      Wirecard | 2,661 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.07.20 16:22:45
      Beitrag Nr. 554 ()
      Die großen holen sich ihre Stücke.

      Ich meine das die Anleihen von GR damals (2015) so in den Keller gingen und viele Anleger Geld verloren haben und ich meine mich zu erinnern das eine große bekannte US Investmentbank sogar noch Anleihen gekauft hat. Ich weiß nur nicht ob es Goldman war oder eine der anderen der Bekannten.

      Und diese Banken holen sich ihr Geld.

      Zu Prozessfinanzierern: die machen das ja auch nicht aus Solildarität. Es gibt spezielle Kanzleien dafür. Deren Absicht ist natürlich auch das der Prozess gewonnen wird und der Rubel rollt.

      So wurde von Skandinavischen Konzernen der Bund auf Milliarden verklagt werden dem Atomabkommen. Ein anderes Beispiel war Spanien, wo auf einmal keine Solar- oder Windkraftenergie gefördert wurde. Da springen Finanzkräftige Investoren doch auf und kaufen z.B. die Energieanlagen, um dann mit Hilfe von Prozesskostenfinanzierern Profite zu erzielen. Der dumme Michel (Steuerzahler) ist immer im Hinter gebissen.

      Ich bin gespannt wie viele Jahre hier gewartet werden darf bis nur ein einziger Cent an einen deutschen Anlager geht.
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      Avatar
      schrieb am 07.07.20 00:34:06
      Beitrag Nr. 555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.308.245 von Doom183 am 06.07.20 16:08:29
      Sonst noch jemand?
      Eventuell Hedge-Fonds ? Auf Insiderwissen/Informationsfluss prüfen. Waren zum Teil besser informiert als EY selber ? Kann theoretisch nicht wirklich sein !?!?


      FT intelligenter als EY, vermutlich auch nicht, wurden eher benutzt. Wirecard als Fahrstuhl ? Blase aufsteigen lassen und am Hochpunkt (laut einigen Aussagen) rösten lassen, / bzw. den Ballon abschiessen.

      Shorts als Regulirung ?...... Eher eine Einladung den Wert vorher aufzupumpen und die Kleinanleger abzuzocken.. Die Entwicklung war einigen Beteilgten vermutlich Jahre vorher bekann.
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.20 08:54:09
      Beitrag Nr. 556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.314.398 von Trader221 am 07.07.20 00:34:06Ja nur wird man die nicht belangen, stattdessen werden die ja eher wie Helden gefeiert....
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      schrieb am 07.07.20 13:54:19
      Beitrag Nr. 557 ()
      So sehe ich das auch

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…

      Abwarten was die ermittelte Sachverhalt ergibt. Dann kann man die erfolgsaussichten besser beurteilen.

      SDK gefällt mir ganz gut von der Strategie, weil die erst mal den Sachverhalt ermittel (hierzu wurde zB Stfabazzeige gegen Abschlussprüfer gestellt ... Das ist eine ziefährende Mapnahme, wärend TILP u.a möglichst sofort klagen will, was die Kläger bezahlen und nicht Prozessfinanzierer die das Prozessrisiko tragen ! (SDK will das über einen Prozessfinanzierer abbilden))
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      schrieb am 07.07.20 14:05:29
      Beitrag Nr. 558 ()
      heute hatte ich eine Push Nachricht auf dem Handy, demnach kann man einen Antrag stellen, um die letzten 3 Jahre der Wirtschaftsprüfer einzusehen.

      Das geht wenn man z.B. über 100.000 Euro an Aktien besitzt ... dennoch wird dazu gesagt, das EY nur den Auftrag hatte den Jahresabschluss zu prüfen.

      Und das muss nun festgestellt werden, ob in diesen Prüfungsberichten ungereimheiten vorhanden waren worauf hin dann erst EY z.B: Sonderprüfungen beantragen hätten können. Dies nachzuweisen wird sehr schwer werden.
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      schrieb am 07.07.20 14:34:37
      Beitrag Nr. 559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.320.302 von Chris_M am 07.07.20 14:05:29
      Zitat von Chris_M: heute hatte ich eine Push Nachricht auf dem Handy, demnach kann man einen Antrag stellen, um die letzten 3 Jahre der Wirtschaftsprüfer einzusehen.

      Das geht wenn man z.B. über 100.000 Euro an Aktien besitzt ... dennoch wird dazu gesagt, das EY nur den Auftrag hatte den Jahresabschluss zu prüfen.

      Und das muss nun festgestellt werden, ob in diesen Prüfungsberichten ungereimheiten vorhanden waren worauf hin dann erst EY z.B: Sonderprüfungen beantragen hätten können. Dies nachzuweisen wird sehr schwer werden.


      _______________________________________________________________________

      Also praktisch Null - Aussichten !
      So wie es auch von vielen anderen dargestellt wird !
      Am Schluß steht jeder WC- Aktionär da ,daß er die eigene Verantwortung für seine
      Investition trägt !
      Hinterher ist es auch leicht zu sagen ,aber WC war von Anfang ein Schwindel und
      ab 2015 wurde schon sehr gewarnt und ab ca. Jahresanfang massivst !
      Erstaunlich ist nur ,daß der Betrug bei dieser Luftnummer solange verschleiert werden
      konnte !Also müssen außer Braun ,Marsalek noch viele andere WC -Angestellten davon
      gewußt und mitgewirkt haben !
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      schrieb am 07.07.20 14:47:03
      Beitrag Nr. 560 ()
      Nun, dass sich sowas erst später aufdeckt ist ja auch bei anderen Konzernen der Fall gewesen.

      Mal als Hinweis wofür auch eine Hauptversammlung der Aktionäre gedacht ist:
      - die Abschlussprüfer zu bestellen
      - Sonderprüfer zu bestellen

      Also gerade die Punkte die hier ja am liebsten Angeklagt werden sollen. Die dem Unternehmen kritisch gestellt waren werden wohl kaum Aktien haben und somit auch keine Einladung zu HV bekommen haben.

      Ich möchte hier aber nicht den Aktionären die Schuld in die Schuhe schieben. Der Betrug kommt ja woanders her.

      Marsalek hat ja wohl auch die Einreisedokumente fälschen lassen (was auch die FT aufgedeckt hat) .. Es scheint ein guter Blender zu sein und es ist ein wirklicher Krimi der bestimmt mal verfilmt wird.
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      schrieb am 07.07.20 14:53:35
      Beitrag Nr. 561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.320.152 von 007coolinvestor am 07.07.20 13:54:19
      Zitat von 007coolinvestor: So sehe ich das auch

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…

      Abwarten was die ermittelte Sachverhalt ergibt. Dann kann man die erfolgsaussichten besser beurteilen.

      SDK gefällt mir ganz gut von der Strategie, weil die erst mal den Sachverhalt ermittel (hierzu wurde zB Stfabazzeige gegen Abschlussprüfer gestellt ... Das ist eine ziefährende Mapnahme, wärend TILP u.a möglichst sofort klagen will, was die Kläger bezahlen und nicht Prozessfinanzierer die das Prozessrisiko tragen ! (SDK will das über einen Prozessfinanzierer abbilden))


      ich bin auch noch unentschlossen wem ich das mandat geben werde.

      sdk dsw tilp sehe ich als mittel der wahl an...in meinem fall...

      tilp sehe ich etwas anders bzgl prozesskostenrisiko und kosten - stichwort musterklage deutsche "sammelklage"

      ... und klage bei tilp läuft schliesslich ja schon eine geraume zeit...

      „Unsere Kanzlei hat mit der jetzigen Klage zeitgleich einen Antrag auf die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG vor dem Oberlandesgericht München gestellt. Ein solches Verfahren erhöht die Erfolgsaussichten von klagenden Anlegern und Investoren deutlich, senkt deren Kostenrisiko erheblich und bedeutet maximalen Druck für die Beklagtenseite“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP, die prozessuale Strategie der Kanzlei.




      hier mal der link zur thematik

      https://tilp.de/press/tilp-erste-anlegerklage-gegen-die-wire…
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      schrieb am 07.07.20 16:35:55
      Beitrag Nr. 562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.320.671 von punta am 07.07.20 14:34:37
      WC war von Anfang ein Schwindel

      Laut deine Aussage hat aber dann EY gewaltig gepennt !?!
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      schrieb am 07.07.20 22:12:53
      Beitrag Nr. 563 ()
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      schrieb am 08.07.20 07:17:36
      Beitrag Nr. 564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.327.103 von gggold am 07.07.20 22:12:53Was steht da drinnen
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      schrieb am 08.07.20 17:20:08
      Beitrag Nr. 565 ()
      https://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/skandal-um-wirec…

      und hat die bafin reagiert...... sorry blöde frage auch hier wohl nicht zuständig gewesen....
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      schrieb am 09.07.20 10:36:13
      Beitrag Nr. 566 ()
      Hallo zusammen,

      ich stelle mir ebenfalls die Frage welcher Kanzlei ich mich anschließen soll. Bin derzeit mit TILP sowie Schirp in Kontakt.

      Ich weiß nicht ob es da so gravierende Unterschiede gibt, ich gehe aber davon aus, dass wenn ein entsprechendes Urteil gefällt wird, dann gilt es im Wesentlichen für beide Kanzleien.

      Habt ihr schon die Vollmacht unterschrieben und abgeschickt? Ist es riskant eine Blankovollmacht auszustellen?
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      schrieb am 09.07.20 10:40:27
      Beitrag Nr. 567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.320.671 von punta am 07.07.20 14:34:37
      Zitat von punta:
      Zitat von Chris_M: heute hatte ich eine Push Nachricht auf dem Handy, demnach kann man einen Antrag stellen, um die letzten 3 Jahre der Wirtschaftsprüfer einzusehen.

      Das geht wenn man z.B. über 100.000 Euro an Aktien besitzt ... dennoch wird dazu gesagt, das EY nur den Auftrag hatte den Jahresabschluss zu prüfen.

      Und das muss nun festgestellt werden, ob in diesen Prüfungsberichten ungereimheiten vorhanden waren worauf hin dann erst EY z.B: Sonderprüfungen beantragen hätten können. Dies nachzuweisen wird sehr schwer werden.


      _______________________________________________________________________

      Also praktisch Null - Aussichten !
      So wie es auch von vielen anderen dargestellt wird !
      Am Schluß steht jeder WC- Aktionär da ,daß er die eigene Verantwortung für seine
      Investition trägt !
      Hinterher ist es auch leicht zu sagen ,aber WC war von Anfang ein Schwindel und
      ab 2015 wurde schon sehr gewarnt und ab ca. Jahresanfang massivst !
      Erstaunlich ist nur ,daß der Betrug bei dieser Luftnummer solange verschleiert werden
      konnte !Also müssen außer Braun ,Marsalek noch viele andere WC -Angestellten davon
      gewußt und mitgewirkt haben !



      Mit Verlaub, was für ein Schwachsinn.
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      schrieb am 09.07.20 15:17:50
      Beitrag Nr. 568 ()
      Quelle Handelsblatt

      Deutsche Ermittler prüfen bei Wirecard auch Geldwäscheverdacht

      Die Staatsanwaltschaft München geht mehreren aktuellen Anzeigen nach. Indes räumt Bayerns Innenminister Lücken in der Geldwäscheaufsicht ein.

      Lücken in der BAFIN
      Lücken in der deutschen Rechnungslegungsstelle
      Lücken in der Geldwäscheaufsicht

      Man fragt sich auch bei den staatlichen Stellen, ob überhaupt jemand seine Arbeit macht...
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      schrieb am 09.07.20 15:28:52
      Beitrag Nr. 569 ()
      Morgen gehts zum Wochenschluss abwärts.... Wirecard über das Wochenende zu halten wäre selten dumm.
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      schrieb am 09.07.20 20:49:46
      Beitrag Nr. 570 ()
      Diese Kanzlei rechnet insgesamt mit eher geringen Aussichten gegen sämtliche Beteiligte. https://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/wi…
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      schrieb am 09.07.20 21:37:17
      Beitrag Nr. 571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.354.229 von bulleundbaer88 am 09.07.20 20:49:46
      Zitat von bulleundbaer88: Diese Kanzlei rechnet insgesamt mit eher geringen Aussichten gegen sämtliche Beteiligte. https://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/wirecard-was-koennen-anleger-tun.html


      jedenfalls positiv, dass der nicht versucht die gefoppten Anleger noch einmal auszunehmen.
      Gilt ja nicht für alle "Finanzanwälte".
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      schrieb am 11.07.20 13:08:20
      Beitrag Nr. 572 ()
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12713201-zerschla…


      Nach dem aktuellen Hinweis des beigefügten links stellt sich für mich mal wieder die Frage:
      Wann sollte man sich spätestens entschieden haben ?

      Wen sollte man beauftragen, bzw. welcher Gemeinschaft sollte man sich anschließen ?

      a) geringster finanzieller Aufwand für den einzelnen Kläger
      b ) größtmögliche Chancen auf Schadenzahlung

      1. ) SdK
      2. ) TILP
      3. ) DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
      4. ) Interessengemeinschaft Widerruf.


      Was tun sprach Zeus .

      Ich bitte um seriöse Kommentare
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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:20:31
      Beitrag Nr. 573 ()
      M1s: zunächst mal gilt Füße ruhig halten! Wir sind in einem extrem frühen Stadium! Schau mal was da jeden Tag an neuen Ungeheuerlichkeiten an die Oberfläche kommt! Und ich denke das war es noch lange nicht...
      Egal für wen Du Dich entscheidest: ohne Backup durch einen sehr, sehr potenten Finanzierer: Finger weg...sonst wird’s noch einmal richtig teuer!
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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:22:26
      Beitrag Nr. 574 ()
      Im übrigen: mal abwarten was sich in den Staaten so entwickelt?! Wenn da einer der großen Buben EY an den Haken nimmt...würde spannend werden!!!!
      Wirecard | 2,335 €
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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:23:41
      Beitrag Nr. 575 ()
      Staatshafttung / Amtshaftung schließe ich für mich persönlich völlig(!!!) aus und so bleibt, wenn überhaupt nur ein einziges Ziel: EY
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      Avatar
      schrieb am 11.07.20 14:25:46
      Beitrag Nr. 576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.372.616 von m1s8h1 am 11.07.20 13:08:20
      Zitat von m1s8h1: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12713201-zerschla…


      Nach dem aktuellen Hinweis des beigefügten links stellt sich für mich mal wieder die Frage:
      Wann sollte man sich spätestens entschieden haben ?

      Wen sollte man beauftragen, bzw. welcher Gemeinschaft sollte man sich anschließen ?

      a) geringster finanzieller Aufwand für den einzelnen Kläger
      b ) größtmögliche Chancen auf Schadenzahlung

      1. ) SdK
      2. ) TILP
      3. ) DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
      4. ) Interessengemeinschaft Widerruf.


      Was tun sprach Zeus .

      Ich bitte um seriöse Kommentare


      Der Vogel in dem Video kommt mir auch schon wieder wie ein Fliegenfänger vor....für mich gilt: von dem Laden lasse ich die Finger! Schaut Eich das Impressum an!!!!!!!!!!!
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      schrieb am 11.07.20 14:36:19
      Beitrag Nr. 577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.373.126 von TangoPaule am 11.07.20 14:22:26
      Zitat von TangoPaule: Im übrigen: mal abwarten was sich in den Staaten so entwickelt?! Wenn da einer der großen Buben EY an den Haken nimmt...würde spannend werden!!!!


      Was soll da passieren?

      Der Abschluss wurde von EY Germany durchgeführt. Punkt

      Und selbst wenn werden die deutschen ehr leer ausgehen. Siehe mal VW und #Dieselgate, da wurden die Amis auch schneller und besser bedient. Die dt. durften sehr lange mit der Musterfeststellungsklage warten.

      Akt. haben ja nur diejenigen ein Verlust, die den Verlust realisiert haben alle anderen haben halt Buchverluste. Mein Gott.
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      1 Antwort
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      schrieb am 11.07.20 17:11:26
      Beitrag Nr. 578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.373.246 von Chris_M am 11.07.20 14:36:19Und wenn von wirecard dann nur noch der Börsenmantel existiert, sind es immer noch nur Buchverluste. Bis in alle Ewigkeit oder wenn der nächste Schlawiner diesen Börsenmantel wachküsst. Wahrscheinlich dann was mit weltraumbasiertem genetischen Impfstoff oder so.
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      Avatar
      schrieb am 12.07.20 09:01:37
      Beitrag Nr. 579 ()
      IG Widerruf schreibt folgendes:
      So bitter die Verluste für Wirecard-Anleger auch sind, so gut stehen die Chancen, sich zumindest einen Teil der Verluste durch eine Schadensersatzklage zurückzuholen. Doch dazu wird Geduld nötig sein. Denn ein Musterverfahren, zu dem es aller Voraussicht nach kommen wird, braucht Zeit. Und natürlich entstehen dabei Kosten. Somit stellt sich die Frage: Soll ich gutes Geld schlechtem hinterherwerfen? Deswegen bereiten wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung vor, bei der lediglich dann Kosten entstehen, wenn für Anleger auch Schadensersatz erstritten wird.
      Klare Regel hier: Ohne Erfolg – keine Kosten!
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      Avatar
      schrieb am 12.07.20 09:26:01
      Beitrag Nr. 580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.374.209 von sdaktien am 11.07.20 17:11:26
      Zitat von sdaktien: Und wenn von wirecard dann nur noch der Börsenmantel existiert, sind es immer noch nur Buchverluste. Bis in alle Ewigkeit oder wenn der nächste Schlawiner diesen Börsenmantel wachküsst. Wahrscheinlich dann was mit weltraumbasiertem genetischen Impfstoff oder so.


      Dann schließt sich der Kreis wieder.

      So weit ich mich erinnere, entstand Wirecard auch aus einem ehemaligen Börsenmantel des ehemaligen Neuen Marktes, der InfoGenie AG.
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      1 Antwort
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      schrieb am 12.07.20 09:30:14
      Beitrag Nr. 581 ()
      Hier noch mal aus einer Meldung von WO:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12713201-zerschla…

      Ich habe mich nun auch erst mal registriert. Falls E & Y bluten muss, dann wäre es schön wenigstens 10% meiner Verluste, aus diesem Betrug u.U. zurück zu erhalten....
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      schrieb am 12.07.20 09:33:51
      Beitrag Nr. 582 ()
      P.S.
      Die Amis haben nun auch schon eine Sammelklage am Laufen. Ob das E & Y übersteht oder ob sie diese halbwegs schonen?
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      schrieb am 12.07.20 10:59:14
      Beitrag Nr. 583 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.061 von Jlivermore999 am 05.07.20 21:37:46
      Warum geht Ihr immer nur auf EY ? => DIE ANWÄLTE, DIE BERATEN HABEN ....
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von Jlivermore999: https://www.ft.com/content/24447808-fbd9-11e5-b3f6-11d5706b6…

      Fotos bitte !

      Hier auch noch der „Mauritius-Deal“ 😂😂😂😂

      https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…

      Hier der „Great India Deal“ - nur noch bei Google-Cache, auf Osborne Clarke Homepage entfernt ..😂😏

      Text: Team unter Leitung von Dr. Matthias Terlau






      und Dr. Björn Hürten ....



      Personen unseres Vertrauens.


      Hat Wirecard jahrelang gar keine Gewinne erzielt ?

      https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Sonntag-den-05-Juli-2…

      Waren alle Zukäufe einen Riesen-Bluff ?

      Gab es keine Due Diligence bei den Unternehmenskäufen ?


      @Forum: Ich kann es nicht so nachvollziehen. EY bestätigt als Wirtschaftsprüfer, dass etwas „so und so“ oder eben nicht „so und so“ gewesen ist. Das tun sie für jedes Jahr und setzen ihren Abschlussprüfer-Stempel und -Vermerk unter die Wirecard-Abschlüsse.

      Und die EY-Leute fragen doch die Rechtsberater und holen von diesen Stellungnahmen ein. Da gibt es doch Muster-Anfrage-Schreiben! Da muss der beratende Anwalt doch erklären, was er gesehen bzw sich gedacht hat.

      Also ich glaube und meine, die besten Anspruchsgegner sind die beratenden Anwälte. Dies sind nach der Presse, glaubt man dieser, Dr. Matthias Terlau und Dr. Björn Hürten von der Kanzlei Osborne Clarke - prüfen kann man noch, ob / was Baker Tilly damit zu tun hat.

      Was haltet Ihr davon, wir gründen eine „Interessengemeinschaft“ und schreiben denen mal Briefe ?
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      Avatar
      schrieb am 12.07.20 11:04:16
      Beitrag Nr. 584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.376.972 von Forum am 12.07.20 09:30:14
      Zitat von Forum: Hier noch mal aus einer Meldung von WO:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12713201-zerschla…

      Ich habe mich nun auch erst mal registriert. Falls E & Y bluten muss, dann wäre es schön wenigstens 10% meiner Verluste, aus diesem Betrug u.U. zurück zu erhalten....


      Die IG sitzt in Sofia? Also ich weiss nicht. Ich bleibe lieber bei der SdK und Tilp.
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      Avatar
      schrieb am 12.07.20 11:12:26
      Beitrag Nr. 585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.377.410 von Jlivermore999 am 12.07.20 10:59:14
      P.S.: „Interessengemeinschaft“ gegen beratende Rechtsanwälte OHNE Übertragung von Anspruchsforderungen !
      Gemeint ist nur die Zusammenführung unserer Interessen, nichts Kommerzielles, keine Übertragung von Forderungen.
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      schrieb am 12.07.20 12:09:06
      Beitrag Nr. 586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.377.410 von Jlivermore999 am 12.07.20 10:59:14
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von Jlivermore999: ...

      Hat Wirecard jahrelang gar keine Gewinne erzielt ?

      https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Sonntag-den-05-Juli-2…

      Waren alle Zukäufe einen Riesen-Bluff ?

      Gab es keine Due Diligence bei den Unternehmenskäufen ?


      @Forum: Ich kann es nicht so nachvollziehen. EY bestätigt als Wirtschaftsprüfer, dass etwas „so und so“ oder eben nicht „so und so“ gewesen ist. Das tun sie für jedes Jahr und setzen ihren Abschlussprüfer-Stempel und -Vermerk unter die Wirecard-Abschlüsse.

      Und die EY-Leute fragen doch die Rechtsberater und holen von diesen Stellungnahmen ein. Da gibt es doch Muster-Anfrage-Schreiben! Da muss der beratende Anwalt doch erklären, was er gesehen bzw sich gedacht hat.

      Also ich glaube und meine, die besten Anspruchsgegner sind die beratenden Anwälte. Dies sind nach der Presse, glaubt man dieser, Dr. Matthias Terlau und Dr. Björn Hürten von der Kanzlei Osborne Clarke - prüfen kann man noch, ob / was Baker Tilly damit zu tun hat.

      Was haltet Ihr davon, wir gründen eine „Interessengemeinschaft“ und schreiben denen mal Briefe ?


      ich habe das schon mal beschrieben . EY haftet u.a. auch für das handeln der von ihnen zur erstellung der testate hinzugezogenen und zu rate gezogenen personen....(sog. "gehilfen:))
      Rechtsberater....
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      Avatar
      schrieb am 12.07.20 13:02:33
      Beitrag Nr. 587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.377.437 von Returnhunter am 12.07.20 11:04:16
      Zitat von Returnhunter: Die IG sitzt in Sofia? Also ich weiss nicht. Ich bleibe lieber bei der SdK und Tilp.


      Die machen allerdings scheinbar auch nichts anderes als die Daten an TILP weiterzuleiten. Nach der Registrierung bei IG Widerruf habe ich eine Mail von TILP bekommen:

      vielen Dank für Ihre Registrierung über die IG-Widerruf http://www.widerruf.info. Diese hat Ihre Daten an uns weitergeleitet.
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      Avatar
      schrieb am 12.07.20 13:35:43
      Beitrag Nr. 588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.373.111 von TangoPaule am 11.07.20 14:20:31
      Zitat von TangoPaule: M1s: zunächst mal gilt Füße ruhig halten! Wir sind in einem extrem frühen Stadium! Schau mal was da jeden Tag an neuen Ungeheuerlichkeiten an die Oberfläche kommt! Und ich denke das war es noch lange nicht...
      Egal für wen Du Dich entscheidest: ohne Backup durch einen sehr, sehr potenten Finanzierer: Finger weg...sonst wird’s noch einmal richtig teuer!


      Ja, man kann ruhig noch ein paar Wochen und Monate abwarten und schauen, wie sich das entwickelt. Insbesondere inwieweit die Berater (Baker Tilley) und Wirtschaftsprüfer (EY) mit drinstecken.

      Von Wirecard wird kaum mehr was zu holen sein.

      Die Vorstände dürften ihre Millionen in Bitcoin getauscht haben oder auf Angehörige übertrage haben (oder, wie bei Homm, in Gold auf einem Schweizer Nummernkonto liegen).

      Bei den Aufsichtsräten dürfte es ähnlich sein.

      BAFIN sehe ich auch schwierig. Die sind einfach nur inkompetent. Aber das reicht leider nicht.

      Also bleibt EY und Baker Tilley. Und da ist abzuwarten, was noch alles rauskommt.

      "Nur" gefälschte Bankbestätigungen nicht erkannt --> schwierig

      Jahrelange Bilanzfälschungen "übersehen" ---> sehr gute Chance

      Ich denke insgesamt sind die Chancen sehr gut gegen EY, aber man braucht jetzt noch nirgendwo unterschreiben und in aller Ruhe warten, ob es einen Prozessfinanzierer (Geld nur im Erfolgsfall) findet.
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      schrieb am 12.07.20 13:46:48
      Beitrag Nr. 589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.378.397 von HansSchneider am 12.07.20 13:35:43Also EY sind Wirtschaftsprüfer und keine Wirtschaftskriminologen.

      Fälschungen sind heute so gut, das sie von Leihen überhaupt nicht erkannt werden können.

      Sollten Auffälligkeiten entstehen, so besteht eine Meldepflicht.

      Wer bestellt den den Wirtschaftsprüfer und wo? Richtig die Aktionäre auf der HV und dort kann auch eine Sonderprüfung beantragt werden.
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      schrieb am 12.07.20 14:04:33
      Beitrag Nr. 590 ()
      Problem Prozessfinanzierung: Wer kennt einen, der eine Zusage wegen WC gegeben hat?
      Hier

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-160321-1…

      habe ich was zur Diskussion gestellt.

      Bisher werden Prozessfinanzierer nur geheimnisvoll erwähnt.

      Kennt jemand schon Namen, damit man eine offizielle Anfrage stellen kann?

      Oder ist alles nur heiße Luft und verkaufen die "Interessengemeinschaften" doch nur Kaffeeservice und Heizdecken?
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      schrieb am 12.07.20 18:18:52
      Beitrag Nr. 591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.377.410 von Jlivermore999 am 12.07.20 10:59:14
      Dr. Matthias Terlau im Vortrag
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von Jlivermore999: ...

      Hat Wirecard jahrelang gar keine Gewinne erzielt ?

      https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Sonntag-den-05-Juli-2…

      Waren alle Zukäufe einen Riesen-Bluff ?

      Gab es keine Due Diligence bei den Unternehmenskäufen ?


      @Forum: Ich kann es nicht so nachvollziehen. EY bestätigt als Wirtschaftsprüfer, dass etwas „so und so“ oder eben nicht „so und so“ gewesen ist. Das tun sie für jedes Jahr und setzen ihren Abschlussprüfer-Stempel und -Vermerk unter die Wirecard-Abschlüsse.

      Und die EY-Leute fragen doch die Rechtsberater und holen von diesen Stellungnahmen ein. Da gibt es doch Muster-Anfrage-Schreiben! Da muss der beratende Anwalt doch erklären, was er gesehen bzw sich gedacht hat.

      Also ich glaube und meine, die besten Anspruchsgegner sind die beratenden Anwälte. Dies sind nach der Presse, glaubt man dieser, Dr. Matthias Terlau und Dr. Björn Hürten von der Kanzlei Osborne Clarke - prüfen kann man noch, ob / was Baker Tilly damit zu tun hat.

      Was haltet Ihr davon, wir gründen eine „Interessengemeinschaft“ und schreiben denen mal Briefe ?


      Dr. Matthias Terlau im Vortrag. Ganz lustig mitanzusehen !

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      schrieb am 12.07.20 19:06:53
      Beitrag Nr. 592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.378.133 von noxx2k am 12.07.20 13:02:33
      Zitat von noxx2k:
      Zitat von Returnhunter: Die IG sitzt in Sofia? Also ich weiss nicht. Ich bleibe lieber bei der SdK und Tilp.


      Die machen allerdings scheinbar auch nichts anderes als die Daten an TILP weiterzuleiten. Nach der Registrierung bei IG Widerruf habe ich eine Mail von TILP bekommen:

      vielen Dank für Ihre Registrierung über die IG-Widerruf http://www.widerruf.info. Diese hat Ihre Daten an uns weitergeleitet.


      Verkaufen also Daten an Tilp, oder wie läuft das?
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      schrieb am 12.07.20 21:08:33
      Beitrag Nr. 593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.376.948 von professordeluxe am 12.07.20 09:26:01https://www.pressetext.com/news/20040928004

      Genau so isses. Eine Leiche die man einmal zum Leben erwecken kann, kann man auch nochmal erwecken. Und nochmal. Und nochmal, ...:D

      Dass es sich um sowas wie einem Zombie handelt. Da darf man halt nicht so genau hinsehen und auch nicht die Hand hinhalten (sonst isse abgebissen).
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      schrieb am 13.07.20 08:06:50
      Beitrag Nr. 594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.379.990 von Jlivermore999 am 12.07.20 18:18:52
      Zitat von Jlivermore999: ...
      Dr. Matthias Terlau im Vortrag. Ganz lustig mitanzusehen !



      Omg!
      Ich habe mein Lebtag noch nie einen Vortrag mit so vielen "ähm", "ä" und "hm" gehört. Das tut ja richtig weh.
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      schrieb am 13.07.20 08:21:45
      Beitrag Nr. 595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.382.432 von Aristide_Saccard am 13.07.20 08:06:50
      Zitat von Aristide_Saccard:
      Zitat von Jlivermore999: ...



      Omg!
      Ich habe mein Lebtag noch nie einen Vortrag mit so vielen "ähm", "ä" und "hm" gehört. Das tut ja richtig weh.


      Blockchain ist die Zukunft - Hat er auch tausendmal gesagt.
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      schrieb am 13.07.20 08:24:35
      Beitrag Nr. 596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.382.579 von Blockzugriff am 13.07.20 08:21:45Advanced Blockchain AG macht das alles bereits.
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      schrieb am 13.07.20 09:09:18
      Beitrag Nr. 597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.177.084 von Klabautermann1958 am 25.06.20 13:16:19
      Ach! Olaf Scholz
      Der Komplize und Buddy von Obergangster Ackermann aus der Finanzkrise!!:eek: Jetzt wundert mich die dumm-dreistigkeit der Bafin in der Causa WC gar nicht mehr :mad:
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      schrieb am 13.07.20 09:10:28
      Beitrag Nr. 598 ()
      Wollte eigentlich Bankster schreiben.Aber egal
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      schrieb am 13.07.20 19:35:25
      Beitrag Nr. 599 ()
      Ein Bekannter von mir arbeitet in einer großen Kanzlei in der wir euch vorstellen könnt, das Thema Wirecard top Thema Nummer eins ist.

      Er hat mir als Geschädigter einen guten Rat gegeben:
      Schluck die bittere Pille finde dich damit ab und sehe das Thema als Lessons Learned!

      Der Großteil der Privatanleger, die wahrscheinlich auch eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist sich leider nicht bewusst, dass Spekulationsgeschäfte, in ihrer Police gar nicht abgedeckt werden.
      Zudem kommt noch, dass die Erfolgschancen hier nur einen Bruchteil seines Verlustes wieder zu sehen, so gut wie null sind.
      Wirecard Insolvent = 0 zu holen
      E&Y = Haftungsgrenze ca 8mio also gar nix für Die Anzahl der Gläubiger
      Und bei Rest gibt es auch nix zu holen

      Die einzigen die hier verdienen und das nicht so schlecht, sind die Rechtsanwälte.

      Ich würde mich gerne eines besseren belehren lassen, doch auch ich sehe, als Geschädigter, hier so gut wie keine Chance jemals einen Cent wieder zu sehen. Ganz im Gegenteil, das Ganze wird einen über Monate beziehungsweise Jahre hin weiter begleiten und nur noch mehr Kopfschmerzen bereiten.
      Ich weiß es immer einfach zu sagen (Schwamm drüber) gerade dann, wenn man mehrere 100 Tausende Euros verloren hat

      Die ersten Tage waren schmerzhaft...doch die zeit heilt Wunden.
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      schrieb am 13.07.20 20:03:31
      Beitrag Nr. 600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.378.595 von Finanzanwalt am 12.07.20 14:04:33
      Zitat von Finanzanwalt: Hier

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-160321-1…

      habe ich was zur Diskussion gestellt.

      Bisher werden Prozessfinanzierer nur geheimnisvoll erwähnt.

      Kennt jemand schon Namen, damit man eine offizielle Anfrage stellen kann?

      Oder ist alles nur heiße Luft und verkaufen die "Interessengemeinschaften" doch nur Kaffeeservice und Heizdecken?


      ... könnte ja vielleicht daran liegen, dass Prozessfinanzierer nur Geld verdienen, wenn es was zu holen gibt, während Finanzanwälte auch Honorar verlangen, obwohl es nichts zu holen gibt.
      Soviel zu Heizdecken und Kaffeeservice...
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      schrieb am 13.07.20 20:46:23
      Beitrag Nr. 601 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.393.388 von dressed_to_kill am 13.07.20 19:35:25
      Zitat von dressed_to_kill: Ein Bekannter von mir arbeitet in einer großen Kanzlei in der wir euch vorstellen könnt, das Thema Wirecard top Thema Nummer eins ist.

      Er hat mir als Geschädigter einen guten Rat gegeben:
      Schluck die bittere Pille finde dich damit ab und sehe das Thema als Lessons Learned!

      Der Großteil der Privatanleger, die wahrscheinlich auch eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist sich leider nicht bewusst, dass Spekulationsgeschäfte, in ihrer Police gar nicht abgedeckt werden.
      Zudem kommt noch, dass die Erfolgschancen hier nur einen Bruchteil seines Verlustes wieder zu sehen, so gut wie null sind.
      Wirecard Insolvent = 0 zu holen
      E&Y = Haftungsgrenze ca 8mio also gar nix für Die Anzahl der Gläubiger
      Und bei Rest gibt es auch nix zu holen

      Die einzigen die hier verdienen und das nicht so schlecht, sind die Rechtsanwälte.

      Ich würde mich gerne eines besseren belehren lassen, doch auch ich sehe, als Geschädigter, hier so gut wie keine Chance jemals einen Cent wieder zu sehen. Ganz im Gegenteil, das Ganze wird einen über Monate beziehungsweise Jahre hin weiter begleiten und nur noch mehr Kopfschmerzen bereiten.
      Ich weiß es immer einfach zu sagen (Schwamm drüber) gerade dann, wenn man mehrere 100 Tausende Euros verloren hat

      Die ersten Tage waren schmerzhaft...doch die zeit heilt Wunden.

      Ja, an der Börse braucht man eine gut funktionierende Wundheilung.

      Haftungsgrenze bei E&Y = 4 Mio gilt wohl nur bei Fahrlässigkeit.
      Das könnte aber auf min. grobe Fahrlässigkeit hinauslaufen, dann Haftung = unbegrenzt.
      Bei den groben Böcken die die Jungs geschossen haben halte ich das nicht für unwahrscheinlich.
      Alle anderen Anspruchsgegner = bitte schnell vergessen.

      Also: wenn dann gegen E&Y und dann auch nur mit Prozessfinanzierer.
      Keinen Cent eigenes Geld vorschießen !!
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      schrieb am 13.07.20 21:00:36
      Beitrag Nr. 602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.394.534 von Aldy am 13.07.20 20:46:23
      Zitat von Aldy:
      Zitat von dressed_to_kill: Ein Bekannter von mir arbeitet in einer großen Kanzlei in der wir euch vorstellen könnt, das Thema Wirecard top Thema Nummer eins ist.

      Er hat mir als Geschädigter einen guten Rat gegeben:
      Schluck die bittere Pille finde dich damit ab und sehe das Thema als Lessons Learned!

      Der Großteil der Privatanleger, die wahrscheinlich auch eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist sich leider nicht bewusst, dass Spekulationsgeschäfte, in ihrer Police gar nicht abgedeckt werden.
      Zudem kommt noch, dass die Erfolgschancen hier nur einen Bruchteil seines Verlustes wieder zu sehen, so gut wie null sind.
      Wirecard Insolvent = 0 zu holen
      E&Y = Haftungsgrenze ca 8mio also gar nix für Die Anzahl der Gläubiger
      Und bei Rest gibt es auch nix zu holen

      Die einzigen die hier verdienen und das nicht so schlecht, sind die Rechtsanwälte.

      Ich würde mich gerne eines besseren belehren lassen, doch auch ich sehe, als Geschädigter, hier so gut wie keine Chance jemals einen Cent wieder zu sehen. Ganz im Gegenteil, das Ganze wird einen über Monate beziehungsweise Jahre hin weiter begleiten und nur noch mehr Kopfschmerzen bereiten.
      Ich weiß es immer einfach zu sagen (Schwamm drüber) gerade dann, wenn man mehrere 100 Tausende Euros verloren hat

      Die ersten Tage waren schmerzhaft...doch die zeit heilt Wunden.

      Ja, an der Börse braucht man eine gut funktionierende Wundheilung.

      Haftungsgrenze bei E&Y = 4 Mio gilt wohl nur bei Fahrlässigkeit.
      Das könnte aber auf min. grobe Fahrlässigkeit hinauslaufen, dann Haftung = unbegrenzt.
      Bei den groben Böcken die die Jungs geschossen haben halte ich das nicht für unwahrscheinlich.
      Alle anderen Anspruchsgegner = bitte schnell vergessen.

      Also: wenn dann gegen E&Y und dann auch nur mit Prozessfinanzierer.
      Keinen Cent eigenes Geld vorschießen !!


      Ich hoffe für alle Geschädigten dass du recht hast und das über E&Y noch etwas zu holen ist.

      E&Y wird sich hier irgendwie auf der Schlinge ziehen..bin ich felsenfest der Meinung.

      Ich persönlich glaube daran nicht, da die Geschädigten hier etwas sehen werden, außer noch mehr Frust.

      Ich werde mir das ganze in Ruhe über die nächsten Wochen beziehungsweise Monate und Jahre ansehen und sollte es doch wieder erwartend zu einem Erfolg kommen denke ich kann man sich der Klage immer noch anschließen, oder was meinst du?

      Wenn man sich im Fall im Nachhinein betrachtet muss man ehrlicherweise auch gestehen, dass hier viel zu viele gute Namen investiert haben und man sich doch einfach von der Euphorie hier mit Reis nachlassen.
      Es gab einige wenige die Wirecard schon immer angezweifelt hatten und ihm in defekt aufrecht behalten. Der größte Teil der investierten allerdings ließ sich von den geschönten Zahlen beenden....wie ich....

      Steinhoff hat auch grob fahrlässig gehandelt...haben die Geschädigten etwas gesehen....keinen müden Cent.
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      schrieb am 13.07.20 21:07:00
      Beitrag Nr. 603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.394.828 von dressed_to_kill am 13.07.20 21:00:36Verjährung sind drei Jahre ab JE. Da eilt mE nichts. Insbesondere da es da soviele Geschädigte gibt, wird es da auch nur eine pauschale Entschädigung geben können. Also nix mit Early bird, der alles bekommt.
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      schrieb am 13.07.20 21:08:44
      Beitrag Nr. 604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.394.948 von erwin-kostedde am 13.07.20 21:07:00
      Zitat von erwin-kostedde: Verjährung sind drei Jahre ab JE. Da eilt mE nichts. Insbesondere da es da soviele Geschädigte gibt, wird es da auch nur eine pauschale Entschädigung geben können. Also nix mit Early bird, der alles bekommt.


      Das wollte ich hören. Abwarten und in der Zwischenzeit sehen, ob man einen Teil des Geldes wieder reinholen kann.
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      Avatar
      schrieb am 13.07.20 21:55:01
      Beitrag Nr. 605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.394.948 von erwin-kostedde am 13.07.20 21:07:00
      Zitat von erwin-kostedde: Verjährung sind drei Jahre ab JE. Da eilt mE nichts. Insbesondere da es da soviele Geschädigte gibt, wird es da auch nur eine pauschale Entschädigung geben können. Also nix mit Early bird, der alles bekommt.

      So isses.
      Abwarten und schauen welche Möglichkeiten sich da mit Prozessfinanzierer auftun.
      Das Ding hat eine politische Dimension erreicht, mit ensprechend publicity und der BaFin als trotteliger Behörde.
      Würde mich nicht wundern wenn es E&Y ordentlich an den Kragen geht, um ein Exempel zu statuieren.
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      schrieb am 13.07.20 22:14:44
      Beitrag Nr. 606 ()
      Ein Exempel XD

      HIer mal was ganz neues:

      "Acht Tage vor dem Wirecard-Crash habe darin ein Nutzer geschrieben, dass der Bilanzprüfer EY am 18. Juni nicht uneingeschränkt testieren werde. Die Wirecard-Geschäftsführung habe keine erforderlichen Nachweise erbracht, woher erhebliche Summen als Sicherheiten auf Treuhandkonten stammten, und Mitarbeiter hätten die Information weitergegeben, habe es in dem Post geheißen. Woher ich diese Kenntnis habe, bleibt mir überlassen", so der Beitrag. "Näheres wird am 18.06.2020 bekanntgegeben", schließt der Nutzer. Damit habe der anonyme Hinweisgeber das Prüfergebnis von EY vorweggenommen, so das "Handelsblatt"."

      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Forennutzer-sagte-Wirecard-Sk…

      Also scheint es ja Leak´s zu geben was viel interessanter ist. Die das gelesen haben hätten sofort short gehen können ....
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      schrieb am 13.07.20 22:28:18
      Beitrag Nr. 607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.395.746 von Aldy am 13.07.20 21:55:01
      Zitat von Aldy:
      Zitat von erwin-kostedde: Verjährung sind drei Jahre ab JE. Da eilt mE nichts. Insbesondere da es da soviele Geschädigte gibt, wird es da auch nur eine pauschale Entschädigung geben können. Also nix mit Early bird, der alles bekommt.

      So isses.
      Abwarten und schauen welche Möglichkeiten sich da mit Prozessfinanzierer auftun.
      Das Ding hat eine politische Dimension erreicht, mit ensprechend publicity und der BaFin als trotteliger Behörde.
      Würde mich nicht wundern wenn es E&Y ordentlich an den Kragen geht, um ein Exempel zu statuieren.


      Kukies, Hufeld, Roegele und die ganze (hier würden Worte stehen, die meine Erziehung jedoch nicht erlauben) Bande gleich mit...
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      schrieb am 13.07.20 22:33:02
      Beitrag Nr. 608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.396.301 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 13.07.20 22:28:18
      Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic:
      Zitat von Aldy: ...
      So isses.
      Abwarten und schauen welche Möglichkeiten sich da mit Prozessfinanzierer auftun.
      Das Ding hat eine politische Dimension erreicht, mit ensprechend publicity und der BaFin als trotteliger Behörde.
      Würde mich nicht wundern wenn es E&Y ordentlich an den Kragen geht, um ein Exempel zu statuieren.


      Kukies, Hufeld, Roegele und die ganze (hier würden Worte stehen, die meine Erziehung jedoch nicht erlauben) Bande gleich mit...


      https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-bundesfinanz…
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      schrieb am 14.07.20 00:36:35
      Beitrag Nr. 609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.393.802 von erwin-kostedde am 13.07.20 20:03:31
      Prozessfinanzierer
      Nach meiner Erfahrung finanzieren Prozessfinanzierer keine Risiken. Sie werden aktiv, wenn sie die Erfolgsaussichten als so sicher ansehen, wie einen Elfmeter ohne Torwart.

      Wer sich bei solchen Aussichten einen Prozess finanzieren lässt und seinem Anwalt nicht die gesetzlich vorgegebene Vergütung gönnt, dem Finanzierer aber 30 % überlässt, spart nicht, sondern verschwendet Geld.

      Wie, wenn er auf einer Kaffeefahrt "Schnäppchen" macht.

      Gute Fahrt!
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      Avatar
      schrieb am 14.07.20 01:00:00
      Beitrag Nr. 610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.394.534 von Aldy am 13.07.20 20:46:23
      Haftungsobergrenze
      Der Bundesgerichtshof sieht zwischen Anleger und Wirtschaftsprüfer in Konstellationen, wie hier, keine Vertrags - oder vergleichbaren Beziehungen, bei denen ein fahrlässiger Pflichtverstoß Ersatzansprüche auslösen könnte. Nur solche beträfe die Haftungsgrenze im HGB.

      Die hier in Frage kommenden deliktischen Schadensersatzansprüche "brauchen" wenigstens bedingten Vorsatz. Vorsatz schließt die HGB - Haftungsobergrenze nicht ein. Insoweit ist der Himmel weit, weit offen.

      Das wissen auch die potentiellen Anspruchsgegner. Sie freuen sich über zögerliche Geschädigte, die trotz eintrittspflichtiger Rechtsschutzversicherung nicht schleunigst richtig begründete Individualprozesse einleiten.
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      schrieb am 14.07.20 06:26:16
      Beitrag Nr. 611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.382.432 von Aristide_Saccard am 13.07.20 08:06:50
      Dr. Matthias Terlau - noch ein Vortrag
      Zitat von Aristide_Saccard:
      Zitat von Jlivermore999: ...
      Dr. Matthias Terlau im Vortrag. Ganz lustig mitanzusehen !



      Omg!
      Ich habe mein Lebtag noch nie einen Vortrag mit so vielen "ähm", "ä" und "hm" gehört. Das tut ja richtig weh.


      Dr. Matthias Terlau - noch ein Vortrag.

      Ich habe nur die ersten 3 Minuten gesehen.



      Ich werde mich mit ICOs nicht mehr befassen.
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      Avatar
      schrieb am 14.07.20 06:27:19
      Beitrag Nr. 612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.397.660 von Jlivermore999 am 14.07.20 06:26:16
      Vortrag

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      schrieb am 14.07.20 07:37:28
      Beitrag Nr. 613 ()
      Pressebericht zu Forenbeitrag und Anlass für Bafin und Staatsanwaltschaft
      Pressebericht zu Forenbeitrag und Anlass für Bafin und Staatsanwaltschaft

      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Forennutzer-sagte-Wirecard-Sk…


      Lesen Bafin-Referenten, Staatsanwälte oder sogar Vertreter des BKA hier mit ? - Dann bitte einen Hinweis, denn dann liefert sicher der eine und andere noch Substantiierteres.
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      Avatar
      schrieb am 14.07.20 08:38:01
      Beitrag Nr. 614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.397.999 von Jlivermore999 am 14.07.20 07:37:28
      Zitat von Jlivermore999: Pressebericht zu Forenbeitrag und Anlass für Bafin und Staatsanwaltschaft

      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Forennutzer-sagte-Wirecard-Sk…


      Lesen Bafin-Referenten, Staatsanwälte oder sogar Vertreter des BKA hier mit ? - Dann bitte einen Hinweis, denn dann liefert sicher der eine und andere noch Substantiierteres.


      ... sollten diese hier (auch andere Foren zu WireCard bei W:O) mitlesen, ist schon ein guter Teil der Ermittlungen erledigt.
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      schrieb am 14.07.20 09:02:46
      Beitrag Nr. 615 ()
      lest den Link mal durch. Die Staatsanwaltschaft und andere Behörden werden sicher nicht auf Unterhaltungsseiten mitlesen, die haben andere operative Tätigkeiten zu erledigen.

      Die Presse ließt aber bei einigen Threats mit und das geht aus dem Artikel hervor, denn es war das Handelsblatt denen das aufgefallen ist.
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      schrieb am 14.07.20 09:08:04
      Beitrag Nr. 616 ()
      Naja es ist schon klar dass bei Wirecard sehr viele Mitarbeiter/innen bei dem ganzen involviert waren (ich rede nicht von der Mitschuld) aber an diesen Berichten haben ja doch recht viele interne und externe Leute gearbeitet. Da wundert mich eh dass nicht mehr nach außen gesickert ist.

      Wie dem auch sei, die Staatsanwaltschaft sollte dringend in Zusammenarbeit mit Banken und Brokern sämtliche Shortgewinne prüfen. Angefangen von Mitarbeitern und ggf. auch Kontakten/Freunde von Mitarbeitern, wer hier plötzlich größere Summen gemacht hat.

      Auch für die Banken dürfte es ja leicht sein, hier gewisse Kriterien auszuwerten, wer z. B. plötzlich Shortanteile hatte und vorher nie irgendwas mit Hebelprodukten usw. zu tun hatte.

      Wer höhere Gewinne ab 5000 Euro z. B. hat sollte man einfach mal durchleuchten...

      Ich denke da wird man zumindest weitere Strukturen erkennen, wer alles mit an diesem Betrug gearbeitet hat.

      Falls die Staatsanwaltschaft hilfe benötigt, ich verhöre gerne auch den einen oder anderen :-)
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      schrieb am 14.07.20 10:19:53
      Beitrag Nr. 617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.397.375 von Finanzanwalt am 14.07.20 00:36:35
      Zitat von Finanzanwalt: Wer sich bei solchen Aussichten einen Prozess finanzieren lässt und seinem Anwalt nicht die gesetzlich vorgegebene Vergütung gönnt, dem Finanzierer aber 30 % überlässt, spart nicht, sondern verschwendet Geld.

      Du mußt aber erstmal (als Laie) den Anwalt finden, der nicht nur labert, sondern auch was reißt.
      Werbung, wie toll sie sind, machen sie alle.
      Die wenigsten reissen was, sondern leben wie die Maden im Speck, sprich: von der BRAGO.
      Die BRAGO legt die Vergütungen fest - egal ob der Anwalt was reißt oder nicht.
      Die Kohle ist dann definitiv weg, wenn du an einen Schnulli-Anwalt geraten bist.

      Insofern macht es für den Kleinanleger durchaus Sinn, das über einen Prozessfinanzierer laufen zu lassen.
      Die Prozessfinanzierer sind Profis, die kennen die Anwälte, mit denen sie das erfolgreich durchziehen können.
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      schrieb am 14.07.20 10:32:35
      Beitrag Nr. 618 ()
      zu Prozessfinanzierer und Kanzlein

      Vor einiger Zeit habe ich von meinem Broker eine Mail erhalten, dabei ging es um Novo-Nordisk die wohl Aktionären geprällt haben sollen bei der Dividendenausschüttung. In den schreiben wurde auch eine Kanzlei aus Australien genant, die eine Sammelklage durchführt und man sich anschließen kann.

      Daraufhin habe ich mich bei der Kanzlei gemeldet. Die Antwort kam auch ganz zügig. Wie vertreten nur Institutionelle Anleger. Punkt.
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      schrieb am 14.07.20 10:37:35
      Beitrag Nr. 619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.400.291 von Aldy am 14.07.20 10:19:53
      Richtiger Anwalt
      Wer sucht, der findet. Wer sich nur der längsten Schlange anschließt, greift schon mal daneben.

      Nach meinem Eindruck zögern die Finanzierer weniger wegen geringer Erfolgsaussichten. Sondern aus Sorge, dass am Ende eines KapMuG - Verfahrens und der sich daran noch anschließen müssenden Individualprozesse einfach nichts mehr da ist zum vollstrecken.
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      schrieb am 14.07.20 12:22:34
      Beitrag Nr. 620 ()
      Ehrlich gesagt sehe ich das auch nicht so einfach an, ein alternativen Anwalt zu finden. Das Vorabhonorar richtet sich ja nach dem Streitwert, da kann schon ordentlich was zusammenkommen. Am Ende bekommt man dann viell. 10% vom Schadenswert zurück und hat ggf. mehr Anwaltskosten bezahlt als wieder bekommen?

      Wie kommt man eigentlich auf die 30% für den Prozessfinanzierer? Fiktiver Wert oder steht das irgendo?

      Gab es ein ähnlichen Betrugsfall mal mit Wirtschaftsprüfer usw. der erfolgreich ablief für Kläger?

      Ich halte die Option über den Finanzierer auf jeden Fall für eine interessante Option, zumindest dürften die am meisten Interesse haben dass die Klage erfolgreich wird.

      Alternativ abwarten, wenn ein Urteil gesprochen wird, kann man sich auch recht schnell anschließen und weiß konkreter was zu holen ist oder kann der "Geld"topf auch schnell aufgebraucht sein und den der letzte Kläger macht dann einfach nur das Licht aus?

      Gruß
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      schrieb am 14.07.20 12:58:45
      Beitrag Nr. 621 ()
      20-35% ist die übliche Größenordnung
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      schrieb am 15.07.20 08:14:52
      Beitrag Nr. 622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.268.017 von Doom183 am 02.07.20 14:07:50
      Zitat von Doom183: Das ist so die Antwort die ich erwartet habe.

      Nicht jeder liest Tag und Nacht Forenbeiträge durch um zu investieren? Mich haben beim Investieren noch nie irgendwelche Foren interessiert.

      Das hat mit Gier nichts zutun dass ein Dax Unternenehmen betrügt und den Bach runter geht.

      Du solltest dich nochmal wirklich fragen ob man hier den Anlegern Gier unstellen kann? Mit Sicherheit nicht, viele waren dabei die diesen Wert viell. schon lange gehalten haben oder noch lange halten wollten.

      Ich finde hier sollte sehr wohl der Staat einspringen!!!

      Und als Denkanstoß, wir Anleger sind die betrogenen!!! Wenn du vergewaltigt wirst, biste auch ein Opfer und nicht der Täter. Warum begreifen hier das manche einfach nicht???

      Komische Leute ehrlich!


      Aha, interessant. Ich vereinfache mal ganz provokativ...
      Blind irgendwelche Aktien kaufen, die gerade irgendwo gehypt werden und wenn’s in die Hose geht, den Steuerzahler den Schaden bezahlen lassen.
      Äh geht‘s noch dreister?
      Sorry das ist eine Frechheit, ich sehe gar nicht ein, warum ich mit meinem Steuergeld euch alimentieren sollte.
      Diese Vollkaskomentalität ist echt erbärmlich.
      Und jetzt der Klageweg.....lest euch mal die WP Testate im JA durch. Da stehen so viele Vorbehalte drin, da komm EY ohne Probleme raus, da könnt ihr Klagen wie ihr wollt.

      bp
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      Avatar
      schrieb am 15.07.20 08:36:41
      Beitrag Nr. 623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.411.910 von boersenpaule am 15.07.20 08:14:52Hast du sie nicht alle?
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      schrieb am 15.07.20 08:41:40
      Beitrag Nr. 624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.411.910 von boersenpaule am 15.07.20 08:14:52
      Zitat von Doom183: Ich finde hier sollte sehr wohl der Staat einspringen!!!


      Ja klar XD

      das wäre so geil, denn dann würde der Staat ggf. auch Rückwirkend für Verluste aus Aktiengeschäfte aufkommen müssen. zumindest würde ich es bei einklagen sollte es soweit kommen.

      Es reicht schon, das dieser Staat schlechtem Geld noch gutes hinterher wirft.
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      schrieb am 15.07.20 08:46:02
      Beitrag Nr. 625 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.411.910 von boersenpaule am 15.07.20 08:14:52Das machen Merkel und macron gerade im großen Stil

      750 Milliarden coronabonds als Zuschüsse - geschenktes Steuergeld

      Für die wirtschaftlich Inkompetenten Politiker im Süden, die seit Jahren den Staatshaushalt als Selbstbedienungsladen verwenden und jetzt jammern wie arm sie sind wegen dem Virus.

      Da lieber betrogene Steuerzahler entschädigen. Die Wirtschaften wenigstens sauber und zahlen weiter steuern
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      Avatar
      schrieb am 15.07.20 08:50:01
      Beitrag Nr. 626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.399.190 von Doom183 am 14.07.20 09:08:04
      Zitat von Doom183: ...
      Wie dem auch sei, die Staatsanwaltschaft sollte dringend in Zusammenarbeit mit Banken und Brokern sämtliche Shortgewinne prüfen. Angefangen von Mitarbeitern und ggf. auch Kontakten/Freunde von Mitarbeitern, wer hier plötzlich größere Summen gemacht hat.

      ...


      Genau... die Shortgewinne gehören weg genommen *Ironie off*

      Vorher sollten allerdings alle Banken und Broker alle Wirecard-Transaktionen von 2008 bis Mai 2020 komplett rückabwickeln. Schließlich sind diese Aktiengewinne alle auf einem gigantischen Betrug aufgebaut worden, den es so NIEMALS hätte gegeben, wenn WDI von Anfang an ehrlich bilanziert hätte.
      Alle, die die Marktkapitalisierung von €500m (2008) auf €23b € (2019) gepusht haben, sind verpflichtet ihre Aktiengewinne in einen Entschädigungsfonds einzuzahlen aus dem dann die armen Opfer diese Betruges (die die einfach zu spät eingestiegen sind, obwohl schon 20% auf den Verfall gewettet haben - "what goes up, must come down") ein Teil ihrer Verluste erstattet bekommen...
      mit den restlich überbleibenden €8-10b kauft der Entschädigungsfond die WDI-Aktien aus der Insolvenz auf, übernimmt die Coba und verschmilzt beide Gesellschaften zum deutschlandweit führenden Mittelstandsfinanzinstitut inkl. Zahlungsverkehr ...
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      schrieb am 15.07.20 09:02:31
      Beitrag Nr. 627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.411.910 von boersenpaule am 15.07.20 08:14:52Das mit EY ist grober unfug ! Die müssen richtig prüfen. Warum 2019 etwas festgestellt wird, was 2018 bereits bestand und nicht festgestellt wird, deutet schon klar in Richtung schlampige nicht oprdnungsmäße Prüfung der Escrow-Konten ! Das Kartenhaus wäre dann früher zusammen gebrochen.
      Die BAFin hat sich auch nicht mit Ruhm bekläckert (ob das zur Schadenersatzpflicht führt bezweifel ich allerdings stark !)

      Zitat von boersenpaule:
      Zitat von Doom183: Das ist so die Antwort die ich erwartet habe.

      Nicht jeder liest Tag und Nacht Forenbeiträge durch um zu investieren? Mich haben beim Investieren noch nie irgendwelche Foren interessiert.

      Das hat mit Gier nichts zutun dass ein Dax Unternenehmen betrügt und den Bach runter geht.

      Du solltest dich nochmal wirklich fragen ob man hier den Anlegern Gier unstellen kann? Mit Sicherheit nicht, viele waren dabei die diesen Wert viell. schon lange gehalten haben oder noch lange halten wollten.

      Ich finde hier sollte sehr wohl der Staat einspringen!!!

      Und als Denkanstoß, wir Anleger sind die betrogenen!!! Wenn du vergewaltigt wirst, biste auch ein Opfer und nicht der Täter. Warum begreifen hier das manche einfach nicht???

      Komische Leute ehrlich!


      Aha, interessant. Ich vereinfache mal ganz provokativ...
      Blind irgendwelche Aktien kaufen, die gerade irgendwo gehypt werden und wenn’s in die Hose geht, den Steuerzahler den Schaden bezahlen lassen.
      Äh geht‘s noch dreister?
      Sorry das ist eine Frechheit, ich sehe gar nicht ein, warum ich mit meinem Steuergeld euch alimentieren sollte.
      Diese Vollkaskomentalität ist echt erbärmlich.
      Und jetzt der Klageweg.....lest euch mal die WP Testate im JA durch. Da stehen so viele Vorbehalte drin, da komm EY ohne Probleme raus, da könnt ihr Klagen wie ihr wollt.

      bp
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      schrieb am 15.07.20 09:17:24
      Beitrag Nr. 628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.412.318 von Celovec am 15.07.20 08:46:02
      Zitat von Celovec: Das machen Merkel und macron gerade im großen Stil

      750 Milliarden coronabonds als Zuschüsse - geschenktes Steuergeld

      Für die wirtschaftlich Inkompetenten Politiker im Süden, die seit Jahren den Staatshaushalt als Selbstbedienungsladen verwenden und jetzt jammern wie arm sie sind wegen dem Virus.

      Da lieber betrogene Steuerzahler entschädigen. Die Wirtschaften wenigstens sauber und zahlen weiter steuern


      Das eine (Wirecard) hat mit dem anderen (Corona)überhaupt nichts zu tun. Abgesehen davon, habe ich zu dem Coronabondthema auch so meine Meinung, die gehört aber nicht hierhin.

      Aber im Ernst, es kommt überhaupt nicht in Frage Wirecardanleger aus Steuergeldern zu entschädigen.
      Wo kommen wir dann dahin, wenn jeder seine Spekulationsverluste von der Allgemeinheit übernehmen lässt. Heißt das dann Hartz 5 für Aktionäre"?

      Wer wagt, kann halt auch verlieren. Begreift das endlich.
      Leute, Leute, ihr habt den Boden zur Realität aber sowas von verloren....
      Wirecard | 2,395 €
      Avatar
      schrieb am 15.07.20 09:28:10
      Beitrag Nr. 629 ()
      Wirecard | 2,361 €
      Avatar
      schrieb am 15.07.20 10:16:41
      Beitrag Nr. 630 ()
      Wirecardanleger aus Steuergeldern zu entschädigen
      Untersuchungen auf eine Firma abzuschieben, die offensichtlich nichts macht oder nichts kann, könnte man schon als grob fahrlässig einstufen. Der Vergleich mit normalen Verlusten eines Aktionärs ist absolut daneben. Leute gibts ?!?!? Welches Interesse verfolgen diese paar User hier ? Doch nicht etwa Schadenfreude ?
      Wirecard | 2,363 €
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 21:46:47
      Beitrag Nr. 631 ()
      Die Suche nach den Schuldigen ...
      Die Suche nach den Schuldigen ....

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…

      Das ich nicht lache !

      Hat sich jemals jemand mit den beratenden Rechtsanwälten unterhalten ? Die müssten doch alles, aber wirklich alles, wissen ! Wie naiv sind die Ermittlungsbehörden ?

      Vernehmt die Rechtsanwälte von Baker Tilly, Osborne Clake und deren indischen Ableger !

      Dr Terlau und Dr Hürtgen sind in allen Presseberichten als die FEDERFÜHRENDEN Rechtsanwälte genannt.

      Wiewiel Naive gibt es auf der Welt eigentlich ?
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      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 21:51:08
      Beitrag Nr. 632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.440.812 von Jlivermore999 am 16.07.20 21:46:47Scholz wusste seit Februar 2019 von Verdacht bei Wirecard

      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/f-a-z-exklusiv-scholz…


      Ja ja der ganze Dreck wird jetzt aufgewühlt
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      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 21:57:55
      Beitrag Nr. 633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.440.884 von Chris_M am 16.07.20 21:51:08
      30.1.19: Erste Vorwürfe
      Am Mittwoch, 30. Januar bricht die Wirecard-Aktie nachmittags schlagartig um rund 21 Prozent ein. Grund ist ein kritischer Bericht in der Online-Ausgabe der "Financial Times" über den Zahlungsabwickler. Demnach habe ein hochrangiger Manager in Singapur im vergangenen Jahr womöglich Verträge gefälscht und Geldwäsche betrieben. Die Zeitung bezog sich auf eine von ihr eingesehene interne Präsentation, die sich mit zweifelhaften Geldströmen beschäftigt haben soll


      da war er aber nicht der einzige. Das war seit Jan 19 allgemein zugänglich. Wer nicht lesen wollte, kann jetzt natürlich alle verklagen, die auch nicht lesen wollten.
      Wirecard | 2,050 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 22:00:18
      Beitrag Nr. 634 ()
      Schlüsselfigur bei Wirecardskandal geständig.
      Wer mag das sein?
      Wirecard | 2,057 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 22:21:22
      Beitrag Nr. 635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.440.971 von erwin-kostedde am 16.07.20 21:57:55
      ...da gibt's nur einen
      Zitat von erwin-kostedde:
      30.1.19: Erste Vorwürfe
      Am Mittwoch, 30. Januar bricht die Wirecard-Aktie nachmittags schlagartig um rund 21 Prozent ein. Grund ist ein kritischer Bericht in der Online-Ausgabe der "Financial Times" über den Zahlungsabwickler. Demnach habe ein hochrangiger Manager in Singapur im vergangenen Jahr womöglich Verträge gefälscht und Geldwäsche betrieben. Die Zeitung bezog sich auf eine von ihr eingesehene interne Präsentation, die sich mit zweifelhaften Geldströmen beschäftigt haben soll


      da war er aber nicht der einzige. Das war seit Jan 19 allgemein zugänglich. Wer nicht lesen wollte, kann jetzt natürlich alle verklagen, die auch nicht lesen wollten.


      winzigen jedoch entscheiden Unterschied !
      ...und hier wird der Frosch ein Lurch.
      Wirecard | 2,055 €
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 22:24:02
      Beitrag Nr. 636 ()
      Der Laden ist tot Leute selbst bei VolitionX von Karl Ess gibts höhere Chancen sein Geld wieder zu sehen.
      Wirecard | 2,040 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 22:24:26
      Beitrag Nr. 637 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.441.310 von George_Soros666 am 16.07.20 22:24:02VolumeX* natürlich
      Wirecard | 2,040 €
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 22:33:09
      Beitrag Nr. 638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.441.007 von Ninjago am 16.07.20 22:00:18
      ...ich denke hier steht es
      https://orf.at/stories/3173911/
      Wirecard | 2,055 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 22:39:11
      Beitrag Nr. 639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.441.421 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 16.07.20 22:33:09Danke für den Link. Der Inhaftierte hat ein Geständnis abgelegt und Mitbeteiligung eingeräumt.
      Ob wir dazu näheres erfahren?
      Wirecard | 2,041 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.20 22:41:56
      Beitrag Nr. 640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.441.496 von Ninjago am 16.07.20 22:39:11
      nicht heut, nicht morgen...
      ...aber das mediale Interesse ist hier mittlerweile so groß - ich bin mir ziemlich sicher.
      Wirecard | 2,055 €
      Avatar
      schrieb am 17.07.20 12:18:11
      Beitrag Nr. 641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.440.884 von Chris_M am 16.07.20 21:51:08
      Zitat von Chris_M: Scholz wusste seit Februar 2019 von Verdacht bei Wirecard

      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/f-a-z-exklusiv-scholz…


      Ja ja der ganze Dreck wird jetzt aufgewühlt


      Ob Wirecard oder Ex cum / WArburg bank. Scholz wußte immer Bescheid und hat nichts gemacht. Und immer stehen diese Sachverhalte in Zusammenhang mit Parteispenden an die SPD. Ich bin sehr gespannt, wie die Verbindungen von Scholz zu Wirecard sind. Gerüchte gibt es ja bereits. Auf jeden Fall wird immer klarer erkennbar, dass Scholz an einer Aufklärung in keinster Weise interessiert ist. Da kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen.
      Wirecard | 1,957 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.20 12:29:22
      Beitrag Nr. 642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.441.007 von Ninjago am 16.07.20 22:00:18
      ... müsste
      Olivier Bellenhaus gewesen sein.
      Wirecard | 1,920 €
      Avatar
      schrieb am 17.07.20 12:31:33
      Beitrag Nr. 643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.447.169 von HansSchneider am 17.07.20 12:18:11
      ...welche Gerüchte
      Zitat von HansSchneider:
      Zitat von Chris_M: Scholz wusste seit Februar 2019 von Verdacht bei Wirecard

      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/f-a-z-exklusiv-scholz…


      Ja ja der ganze Dreck wird jetzt aufgewühlt


      Ob Wirecard oder Ex cum / WArburg bank. Scholz wußte immer Bescheid und hat nichts gemacht. Und immer stehen diese Sachverhalte in Zusammenhang mit Parteispenden an die SPD. Ich bin sehr gespannt, wie die Verbindungen von Scholz zu Wirecard sind. Gerüchte gibt es ja bereits. Auf jeden Fall wird immer klarer erkennbar, dass Scholz an einer Aufklärung in keinster Weise interessiert ist. Da kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen.


      waren das?
      Wirecard | 1,920 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.20 12:47:16
      Beitrag Nr. 644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.447.370 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 17.07.20 12:31:33
      Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic:
      Zitat von HansSchneider: ...

      Ob Wirecard oder Ex cum / WArburg bank. Scholz wußte immer Bescheid und hat nichts gemacht. Und immer stehen diese Sachverhalte in Zusammenhang mit Parteispenden an die SPD. Ich bin sehr gespannt, wie die Verbindungen von Scholz zu Wirecard sind. Gerüchte gibt es ja bereits. Auf jeden Fall wird immer klarer erkennbar, dass Scholz an einer Aufklärung in keinster Weise interessiert ist. Da kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen.


      waren das?

      ______________________________________________________________________

      Seit Anfang dieser Woche tauchen ja die Gerüchte auf von Verbindungen Wirecard / Braun
      mit dem Finanzministerium in Berlin und jetzt soll auch noch Scholz drinstecken ?
      Sofern das alles stimmt könnte zumindest Scholz und die SPD sich einsargen lassen !
      Wirecard ein bisher in der Art noch nie dagewesener Betrugsfall und ein Regierungsmitglied
      und sein Ministerium steckt drin in dem Fall !
      Dann dürfte in dem Fall auch garnichts unter dem Teppich gekehrt werden dürfen !
      Wirecard | 1,920 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.20 13:22:44
      Beitrag Nr. 645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.447.661 von punta am 17.07.20 12:47:16
      Weiss man genaueres?
      Zitat von punta:
      Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: ...

      waren das?

      ______________________________________________________________________

      Seit Anfang dieser Woche tauchen ja die Gerüchte auf von Verbindungen Wirecard / Braun
      mit dem Finanzministerium in Berlin und jetzt soll auch noch Scholz drinstecken ?
      Sofern das alles stimmt könnte zumindest Scholz und die SPD sich einsargen lassen !
      Wirecard ein bisher in der Art noch nie dagewesener Betrugsfall und ein Regierungsmitglied
      und sein Ministerium steckt drin in dem Fall !
      Dann dürfte in dem Fall auch garnichts unter dem Teppich gekehrt werden dürfen !


      ... Verbindung sind ja offensichtlich da - Herr Kubies zum 50. Geburtstag von Herrn Braun.
      Scholz ist mir neu! Der mauert zwar wie ein Ochse, aber Verbindung ist für mich (noch) nicht ersichtlich.
      Ich kann nur erahnen...
      Wirecard | 1,970 €
      Avatar
      schrieb am 17.07.20 14:38:51
      Beitrag Nr. 646 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.447.661 von punta am 17.07.20 12:47:16Sofern das alles stimmt könnte zumindest Scholz und die SPD sich einsargen lassen !



      Natürlich stellt sich da die Frage:


      Ist Olaf Scholz...


      a) ...ein skrupelloser Verbrecher?


      b) ...nur ein ahnungsloser Trottel?


      Persönlich würde ich da spontan zu seinen Gunsten urteilen! :D :D :D



      Freundliche Grüße
      superenova
      Wirecard | 1,944 €
      Avatar
      schrieb am 17.07.20 15:11:42
      Beitrag Nr. 647 ()
      https://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/skandal-um-wirec…

      Jeder wußte bei Wirecard Bescheid. Vom CEO bis zum kleinsten Buchhalter.
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      schrieb am 17.07.20 18:36:53
      Beitrag Nr. 648 ()
      Zum Stand: TILP
      In meinem konkreten Fall bewegt sich etwas.
      In den letzten zwei Tagen bestätigte man mit separaten Mails den Eingang der Vollmacht (auf dem Postweg) und in einer weiteren mail den Eingang der Excel-Tabellen
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      schrieb am 17.07.20 19:18:23
      Beitrag Nr. 649 ()
      Illusionen das Spiel ist aus Abpfiff basta!
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      schrieb am 17.07.20 23:24:11
      Beitrag Nr. 650 ()
      Hgh Court of Justice und Dr. Terlau
      High Court of Justice und Dr. Terlau

      Ich empfehle. Screenshots zu ziehen. Ich gehe davon aus, der Text steht nicht lange offen im Netz:

      https://www.fountaincourt.co.uk/wp-content/uploads/Final-Jud…
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      4 Antworten
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      schrieb am 18.07.20 08:00:03
      Beitrag Nr. 651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.456.913 von Jlivermore999 am 17.07.20 23:24:11
      High Court of Justice, Dr. Terlau und Mr. Singh
      Alles interessant. Nummer 51 ist wohl das Interessanteste.

      Ob sich - wenn man den Kronzeugen, der sich gestellt hat (Herr O.B. ?), vernommen hat - der Tatsachenstand nicht genau umkehrt - und WC eben doch und ganz klar den Vor-Kaufpreis kannte - wird man schnell sehen und nachlesen können. In jedem Fall meine ich:

      Diese Indien-Mauritius-Transaktion bleibt im Auge des Sturms. Die Annahmen und Gedanken in Nummer 51 der Note könnten sich gerade umgedreht als tatsächlich richtig erweisen. Nach heutiger allgemeiner Mutmaßung spricht das Bauch-Gefühl nicht doch klar dazu, dass WC „alles wusste“ ? Ja, was denn sonst ..., sagt der Gefühlsbauch (um es vorsichtig zu beschreiben). Ergo: Das wird noch spannend um Baker Tilly (financial DD angeblich), Osborne Clake / Dr. Terlau (Koordination legal DD angeblich) und BTG / Mr Singh (legal DD vor Ort angeblich)

      Warten wir mal zu, wer noch wo und wie weitergehend in Erscheinung tritt - oder besser formuliert: über wen bald noch was aus der Vergangenheit aufgedeckt wird. Einige Beteiligte sollen schon nervös sein!

      Aus dem Ganzen könnte sich evtl. schon, sagt mir mein Anwalt, ein Haftungsanspruch „für alle oder jedenfalls sehr viele Geschädigte“ ergeben.
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      schrieb am 18.07.20 09:06:35
      Beitrag Nr. 652 ()
      ich denke da wurden viele falsche Finten gelegt, die einem einerseits erfreuen aber dennoch die Ermittlungen in die Länge ziehen wird bis es verjährt ist.
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      schrieb am 18.07.20 09:10:00
      Beitrag Nr. 653 ()
      Guttenberg warb bei Merkel
      Kanzleramt half Wirecard offenbar in China

      https://www.n-tv.de/politik/Kanzleramt-half-Wirecard-offenba…
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      schrieb am 18.07.20 11:08:08
      Beitrag Nr. 654 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.457.642 von Jlivermore999 am 18.07.20 08:00:03Du redest von Ansprüchen des Insolvenzverwalters gegen entsprechende Beteiligten ....
      Die Helfen den geschädigten Anlegern nicht viel ... !!!

      Zitat von Jlivermore999: Alles interessant. Nummer 51 ist wohl das Interessanteste.

      Ob sich - wenn man den Kronzeugen, der sich gestellt hat (Herr O.B. ?), vernommen hat - der Tatsachenstand nicht genau umkehrt - und WC eben doch und ganz klar den Vor-Kaufpreis kannte - wird man schnell sehen und nachlesen können. In jedem Fall meine ich:

      Diese Indien-Mauritius-Transaktion bleibt im Auge des Sturms. Die Annahmen und Gedanken in Nummer 51 der Note könnten sich gerade umgedreht als tatsächlich richtig erweisen. Nach heutiger allgemeiner Mutmaßung spricht das Bauch-Gefühl nicht doch klar dazu, dass WC „alles wusste“ ? Ja, was denn sonst ..., sagt der Gefühlsbauch (um es vorsichtig zu beschreiben). Ergo: Das wird noch spannend um Baker Tilly (financial DD angeblich), Osborne Clake / Dr. Terlau (Koordination legal DD angeblich) und BTG / Mr Singh (legal DD vor Ort angeblich)

      Warten wir mal zu, wer noch wo und wie weitergehend in Erscheinung tritt - oder besser formuliert: über wen bald noch was aus der Vergangenheit aufgedeckt wird. Einige Beteiligte sollen schon nervös sein!

      Aus dem Ganzen könnte sich evtl. schon, sagt mir mein Anwalt, ein Haftungsanspruch „für alle oder jedenfalls sehr viele Geschädigte“ ergeben.
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      schrieb am 18.07.20 12:07:25
      Beitrag Nr. 655 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.457.642 von Jlivermore999 am 18.07.20 08:00:03
      Zitat von Jlivermore999: Aus dem Ganzen könnte sich evtl. schon, sagt mir mein Anwalt, ein Haftungsanspruch „für alle oder jedenfalls sehr viele Geschädigte“ ergeben.


      dein RA ist aber eine echte Leuchte. Natürlich hast du einen Haftungsanspruch.
      Die Frage ist doch, ob du den durchsetzen kannst. Das wird dir weder bei Braun noch Marsalek gelingen. Bei EY bist du auch nur einer von vielen.
      Bei den kriminellen Helfern in Dubai oder Asien wirst du auch einen Anspruch haben. Viel Spaß damit
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      schrieb am 18.07.20 19:26:04
      Beitrag Nr. 656 ()
      BMF vom 16.07.20

      Aufzeichnung für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags (Sachstandsbericht und Chronologie Wirecard)

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardar…
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      schrieb am 19.07.20 11:42:03
      Beitrag Nr. 657 ()
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12737753-bafin-ch…
      ...sie wissen nicht was sie tun und welche Aufgaben sie verrichten müssen.
      Super der Hufeld. Wahnsinn ( Rinderwahnsinn? ) Und er: King of the Koppel ?
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      schrieb am 21.07.20 05:16:58
      Beitrag Nr. 658 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.457.642 von Jlivermore999 am 18.07.20 08:00:03
      Mauritius-Behörden und auch (?) indische Behörden ermitteln immer noch wegen Geldwäsche-Verdacht
      Zitat von Jlivermore999: Alles interessant. Nummer 51 ist wohl das Interessanteste.

      Ob sich - wenn man den Kronzeugen, der sich gestellt hat (Herr O.B. ?), vernommen hat - der Tatsachenstand nicht genau umkehrt - und WC eben doch und ganz klar den Vor-Kaufpreis kannte - wird man schnell sehen und nachlesen können. In jedem Fall meine ich:

      Diese Indien-Mauritius-Transaktion bleibt im Auge des Sturms. Die Annahmen und Gedanken in Nummer 51 der Note könnten sich gerade umgedreht als tatsächlich richtig erweisen. Nach heutiger allgemeiner Mutmaßung spricht das Bauch-Gefühl nicht doch klar dazu, dass WC „alles wusste“ ? Ja, was denn sonst ..., sagt der Gefühlsbauch (um es vorsichtig zu beschreiben). Ergo: Das wird noch spannend um Baker Tilly (financial DD angeblich), Osborne Clake / Dr. Terlau (Koordination legal DD angeblich) und BTG / Mr Singh (legal DD vor Ort angeblich)

      Warten wir mal zu, wer noch wo und wie weitergehend in Erscheinung tritt - oder besser formuliert: über wen bald noch was aus der Vergangenheit aufgedeckt wird. Einige Beteiligte sollen schon nervös sein!

      Aus dem Ganzen könnte sich evtl. schon, sagt mir mein Anwalt, ein Haftungsanspruch „für alle oder jedenfalls sehr viele Geschädigte“ ergeben.


      Mauritius-Behörden und auch (?) indische Behörden ermitteln noch wegen Geldwäsche-Verdacht!

      Berichte aus Ende 2019 dazu,der beste von FT:

      https://www.asianage.com/metros/delhi/180319/acquisition-of-…

      https://ffj-online.org/2018/01/23/wirecard-ag-the-great-indi…

      https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…

      und Herr B. hat ausgepackt ? Dazu Weitere money laundering investigation

      https://www.pymnts.com/news/2020/irish-police-raid-wirecards…

      investigativ und hochklassig

      https://www.mca-mathematik.com/static/pdf/indian-round-trip.…

      Frage ist: FinTech = immer Geldwäsche-Verdacht ?
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      schrieb am 21.07.20 11:00:26
      Beitrag Nr. 659 ()
      Jahrelang gezahlte Versicherungsprämien
      Gibt es tatsächlich Geschädigte, die das Geschenk einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung ausschlagen, um sich in die Schlange derjenigen einzureihen, die in Jahren vermutlich nicht einmal mehr den "Kleinen Schadensersatzbetrag" bekommen, mit dessen unverbindlicher Inaussichtstellung sie sich heute einfangen lassen?
      Wirecard | 1,830 €
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      schrieb am 21.07.20 11:50:12
      Beitrag Nr. 660 ()
      ...also das ist ja der Hammer !!! Hoffentlich versickert die Kohle nicht gleich wieder.
      https://www.tag24.de/amp/nachrichten/wirtschaft/wirecard-ska…
      Wirecard | 1,808 €
      1 Antwort
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      schrieb am 21.07.20 11:58:40
      Beitrag Nr. 661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.486.440 von m1s8h1 am 21.07.20 11:50:12Der Insolvenzverwalter kann sich freuen: Die Kosten für ein jahreslanges Verfahren sind gedeckt. Und die lukrativen Klagen gegen den ganzen Vorstand können jetzt auch angegangen werden. Also luktrativ für die damit beauftragte Kanzlei.
      Wirecard | 1,790 €
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      schrieb am 22.07.20 13:07:44
      Beitrag Nr. 662 ()
      Merkel: "Keine Kenntnis von möglicherweise schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei Wirecard"

      https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/finanzskandal…
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.20 13:51:45
      Beitrag Nr. 663 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.503.144 von m1s8h1 am 22.07.20 13:07:44
      Nun schließt sich der Kreis...
      Ich konnte mir nicht erklären warum der Bundesfinanzminister den Wirtschaftsminister mit in den Dreck zieht...Herr Röller ist die Lösung - der beide Ministerien im Bundeskanzleramt betreut.
      Wirecard | 1,880 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.20 17:26:10
      Beitrag Nr. 664 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.503.852 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 22.07.20 13:51:45
      yepp.
      Lars-Hendrik Röller ist ein deutscher Ökonom. Seit dem 1. Juli 2011 arbeitet er als Leiter der Wirtschafts- und Finanzabteilung im Bundeskanzleramt.
      Wirecard | 1,829 €
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      schrieb am 22.07.20 17:30:59
      Beitrag Nr. 665 ()
      Von den insgesamt 45 Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft Wirecard gab es überhaupt nur drei, die nennenswert profitabel waren, hieß es.

      https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/staatsanwaltsc…
      Wirecard | 1,810 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.20 21:21:11
      Beitrag Nr. 666 ()
      Betrug bereits seit 2015 ?
      Betrug bereits bereits seit 2015 ?

      https://www.welt.de/politik/deutschland/article212031099/Wir…

      Ich glaube, ich kenne einen, der weiß was ! 😉


      (Das wird noch sehr lustig !)
      Wirecard | 1,730 € | Meinung: halten
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.20 08:28:53
      Beitrag Nr. 667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.510.068 von Jlivermore999 am 22.07.20 21:21:11
      Hypothese: Bandenmäßiger Betrug seit 2015, aber keine Kenntnis im Great India Deal Ende 2015
      Hypothesen sind gut.

      Wirecard - Vorstand sagte stets, ich weiss von keinen Vor-Erwerbspreisen.

      https://www.it-times.de/news/wirecard-nimmt-zum-indien-artik…

      Unterlagen fehlen heute ... „natürlich“ ....

      https://www.derstandard.at/story/2000118544342/sonderpruefer…

      Bandenmäßiger Betrug aus dem Vorstand heraus seit 2015, der Indien-Deal-begleitende Herr Ley nach dem Kronzeugen klarer Teil der Bande (?), aber selbstverständlich und gegen jede natürliche Neugier wusste da niemand den Vor-Erwerbspreis, so dass ein Unbekannter oder eine Gruppe Unbekannter mal ganz schnell ca 250-300 Mio Euro verdienen konnten, steuerfrei wohl auch noch ..?

      Herrlich, herrlich. 😂😂😂😂😂😂
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      schrieb am 23.07.20 15:59:20
      Beitrag Nr. 668 ()
      Von der esma

      Dear Mr White,

      We are writing to you with reference to the e-mail that you sent to Info.ESMA@esma.europa.eu on 16 July 2020.


      In this regard, we would like to inform you that the European Securities and Market Authority (ESMA) is in the process of assessing whether, in accordance with Article 17 of  Regulation (EU) No 1095/2010 (ESMA Regulation) and the Rules of Procedure on breach of Union law investigations (ESMA/2012/BS/87rev), your complaint is admissible and, if so, whether it is substantiated. We will inform you about the conclusions of ESMA’s assessment in due course.
      Furthermore, please note that ESMA is already taking action regarding the events leading to the collapse of Wirecard AG, in particular launching a fast-track peer review on the supervisory response by BaFin and the Financial Reporting Enforcement Panel (FREP) in the financial reporting area. You will find further information about this action on ESMA’s website: https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-assess-…
      We will inform you regularly on the progress and outcome of any actions undertaken by ESMA.
      However, please bear in mind that ESMA is a EU public authority and that, as such, its tasks and powers are defined by a legal act, in particular, Regulation (EU) No. 1095/2010 (ESMA Regulation), which do not include the power to investigate or take action against financial market participants other than credit rating agencies (CRAs), trade repositories (TRs) and securitisation repositories (SRs); nor do they include the power to impose payment of compensation or restitution in individual cases.  
      Please bear also in mind that ESMA cannot order a country to pay damages to an individual adversely affected by an infringement of EU law. To seek compensation, complainants must still take their case at national level within the time limit set out in national law.
      Yours sincerely
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      Avatar
      schrieb am 23.07.20 16:08:28
      Beitrag Nr. 669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.503.852 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 22.07.20 13:51:45
      Man sieht auch sein...
      leibliches Wohlergehen dabei, auf den Google Fotos, vor und nach, seiner prosperietären Äre
      Wirecard | 1,730 €
      Avatar
      schrieb am 23.07.20 17:06:43
      Beitrag Nr. 670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.507.146 von Chris_M am 22.07.20 17:30:59...das mit der Profitabilität sollte man nicht überbewerten bei Firmen im Aufbau.
      TESLA hat 17 Jahre in Folge - teilweise dicke - Verluste geschrieben und meldet nun erstmals winzige Quartalsgewinne.
      Die Börse feiert das und bewertet die Firma mit 300 Mrd. US$ - und das auch noch trotz stark sinkender Marktanteile bei BEV.

      Auch bei dem viel zu teuren Indienkauf müsste erst einmal das Abzweigen von Geldern bewiesen werden. In 2000 hatte die Telekom in den USA einen kleinen Anbieter übernommen, bei dem jeder Kunde mit einer MK von 20.000,- USD bewertet wurde - für jeden offensichtlich brutalstmöglich überbewertet.
      Nach 20 Jahren ist T-Mobile aber höher bewertet als die Muttergesellschaft und fährt ordentliche Gewinne ein.

      Da könnte also die Überlegung des Marktzutritts mit 1,4 Mrd. potenziellen Kunden eine Rolle gespielt haben. Also müssen hier erst einmal ECHTE Beweise auf den Tisch gelegt werden.

      In Bezug auf die Inhaftungnahme der Politik und seinen Aufsichtsorganen bin ich jetzt erst einmal pessimistisch. Wenn ich irgendetwas in den letzten Jahren gelernt habe, dann ist es dass deutsche Politiker am Ende für absolut nichts die Verantwortung übernehmen.
      Das könnte nur etwas werden, wenn es einen politischen Wechsel gibt ("ja, damals war ja auch die SPD am Ruder und hat alles falsch gemacht, jetzt aber..."). Bei einer de facto Einheitspartei (mit stigmatisierter kleiner Opposition) hier in Deutschland ist aber ein echter Wechsel derzeit wohl ausgeschlossen. Am Ende (nach Jahren) ist das eben "sehr bedauerlich" gewesen - und das war's.
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.20 17:24:58
      Beitrag Nr. 671 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.521.270 von Schlaemmer_Horst am 23.07.20 17:06:43
      Zitat von Schlaemmer_Horst: ...das mit der Profitabilität sollte man nicht überbewerten bei Firmen im Aufbau.


      Richtig ... Tesla weiß man ja war lange Zeit ein Cash Burner und ist es auch noch immer.

      Wirecard hingegen hat ihre Profitabilität ja schön gefälscht und da liegt der Grund für den Kurssturz.

      but nvm gerade habe ich einen WSO Gastautorartikel gelesen, wo der Autor auch vieles in Aussicht stellt selbst für Derivatehändler. Also was da für windige Hunde auf absurde Ideen kommen bzgl. Schadensersatz.
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      Avatar
      schrieb am 23.07.20 20:02:32
      Beitrag Nr. 672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.485.591 von Finanzanwalt am 21.07.20 11:00:26
      Zitat von Finanzanwalt: Gibt es tatsächlich Geschädigte, die das Geschenk einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung ausschlagen, um sich in die Schlange derjenigen einzureihen, die in Jahren vermutlich nicht einmal mehr den "Kleinen Schadensersatzbetrag" bekommen, mit dessen unverbindlicher Inaussichtstellung sie sich heute einfangen lassen?


      Was genau meinen Sie damit? Gerne auch als pn
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      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.20 22:13:41
      Beitrag Nr. 673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.523.748 von Moneyburner1 am 23.07.20 20:02:32
      Zitat von Moneyburner1:
      Zitat von Finanzanwalt: Gibt es tatsächlich Geschädigte, die das Geschenk einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung ausschlagen, um sich in die Schlange derjenigen einzureihen, die in Jahren vermutlich nicht einmal mehr den "Kleinen Schadensersatzbetrag" bekommen, mit dessen unverbindlicher Inaussichtstellung sie sich heute einfangen lassen?


      Was genau meinen Sie damit? Gerne auch als pn


      Die Sorge von Leuten, die es beurteilen können, ist, dass nach einem nach allen Erfahrungen ganz erheblich länger als ein Prozess eines einzelnen Anlegers dauernden Musterverfahren nichts mehr da ist, in das man vollstrecken könnte.

      Hat man die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung, braucht man nicht nur kein "Musterverfahren", sondern verschwendet damit unnötig Zeit und letzlich Geld. Wie, wenn ein Privatpatient nur Kassenleistungen beansprucht und auf eine CT drei Monate wartet, statt gleich "in die Röhre geschoben" zu werden.

      Schaut man sich die Werbung von Kollegen an, locken sie Rechtsschutzversicherte an für "Sammelklagen". Wie ein Arzt, der privat liquidiert aber behandelt wie bei Kassenabrechnung, - drei Patienten in einem Zimmer. Wer würde das mit sich machen lassen? Und warum lässt man sich das als WC - Anleger mit Rechtsschutzversicherung gefallen?
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.07.20 23:13:24
      Beitrag Nr. 674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.525.494 von Finanzanwalt am 23.07.20 22:13:41hier wird überhaupt nichts entschieden, solange die Musterverfahren nicht dran sind. EY wird sich mit Sicherheit höchstinstanzlich wehren. Da ändert auch kein "Privatpatient" was dran, der sich erstinstanzlich ein positives Urteil erstreitet.
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      2 Antworten
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      schrieb am 23.07.20 23:26:57
      Beitrag Nr. 675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.526.262 von erwin-kostedde am 23.07.20 23:13:24Gerade noch mit WC schief gelegen aber hier schon wieder prophetische Fähigkeiten?

      Selbst wenn ein KapMuG - Verfahren dazwischen kommt, ist man mit einem vorher eingeleiteten Einzelprozess schon weiter, als die Masse und kann mit einem Zweizeiler wieder durchstarten. Zudem wird schon bezweifelt, ob alle Adressaten für Schadensersatz KapMug - tauglich sind. Sicher wird das nicht hier entschieden.

      Also: Ball flach halten!
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      schrieb am 24.07.20 05:00:09
      Beitrag Nr. 676 ()
      Warum nicht eine große Demo vorm Kanzleramt oder EY organisieren?

      Ich habe vor 11 Jahren die Organisation der Lehman Brothers Geschädigten entscheidend mitorganisiert. Angefangen hat dies alles bei W.O. Die Fälle haben sowohl Parallelen als auch Diskrepanzen. Die Wirkung einer solchen Demo Wirecard wären aber ebenso enorm.
      Der Druck auf Politik und alle Verursacher würde entscheidend hoch gehalten werden.

      Angefangen vom Aufbau der Webpage, über lokale, teils verrückte und medial wirksame Demos, bis zu großen Demonstrationen vor der Börse FRA oder in Straßburg mit bis zu 500 Teilnehmern, haben entscheidend zu einer hohen medialen Aufmerksamkeit beigetragen. Die Insolvenzquote von weit über 50% war natürlich nicht entscheidend ausschlaggebend dafür, aber sicherlich auch fördernd.

      Ich bin bei weitem in meinem breit gestreuten Aktiendepot mit Wirecard nicht so betroffen wie bei Lehman (mit glücklichem Ausgang) aber ein Taschengeld ist es auch nicht.

      Gibt es jemanden , der Zeit und Lust hat hat, so eine Demo zu organisieren. Ich hätte Lust, aber mir fehlt leider die Zeit , die ich vor 10 Jahren hatte.
      Wirecard | 1,662 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.20 06:09:37
      Beitrag Nr. 677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.526.835 von 1caipirinha am 24.07.20 05:00:09
      ... und auch bezogen auf Baker Tilly, Osborne Clarke / Dr. Terlau pp. und BTG
      Zitat von 1caipirinha: Warum nicht eine große Demo vorm Kanzleramt oder EY organisieren?

      Ich habe vor 11 Jahren die Organisation der Lehman Brothers Geschädigten entscheidend mitorganisiert. Angefangen hat dies alles bei W.O. Die Fälle haben sowohl Parallelen als auch Diskrepanzen. Die Wirkung einer solchen Demo Wirecard wären aber ebenso enorm.
      Der Druck auf Politik und alle Verursacher würde entscheidend hoch gehalten werden.

      Angefangen vom Aufbau der Webpage, über lokale, teils verrückte und medial wirksame Demos, bis zu großen Demonstrationen vor der Börse FRA oder in Straßburg mit bis zu 500 Teilnehmern, haben entscheidend zu einer hohen medialen Aufmerksamkeit beigetragen. Die Insolvenzquote von weit über 50% war natürlich nicht entscheidend ausschlaggebend dafür, aber sicherlich auch fördernd.

      Ich bin bei weitem in meinem breit gestreuten Aktiendepot mit Wirecard nicht so betroffen wie bei Lehman (mit glücklichem Ausgang) aber ein Taschengeld ist es auch nicht.

      Gibt es jemanden , der Zeit und Lust hat hat, so eine Demo zu organisieren. Ich hätte Lust, aber mir fehlt leider die Zeit , die ich vor 10 Jahren hatte.


      Das ist eine gute Idee. Bitte den Kreis erweitern um Baker Tilly, Osborne Clarke und BTG. Da kommt sicher noch was ...

      Demo finde ich nicht so gut, besser investigative Seite mit Analysen zu den Einzelpersonen und deren Involvement. Das zeigt, mit welchen Menschen man es in der Wirtschaft zu tun hat oder eben nicht.
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      Avatar
      schrieb am 24.07.20 12:23:17
      Beitrag Nr. 678 ()
      Ich bin selbst mit einem sechsstelligen Betrag Geschädigter. Eine Garantie einzufordern, nicht Betrugsopfer zu werden halte ich doch etwas für kindlicher Wunsch ... Und die Fehler die gemacht worden sind, im Rückspiegel zu betrachten, und nicht in der Situation in der - nach heutiger SIcht - die Handlungspflicht / -gebot bestand, ist rechtlich falsch ....

      Ihr könnt gerne auf Demos gehen ...
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      schrieb am 24.07.20 13:08:56
      Beitrag Nr. 679 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.531.818 von 007coolinvestor am 24.07.20 12:23:17

      Dear all,
      welche Anwaltskanzlei sollte man als geschädigter konsultieren?

      Danke
      LG DNU
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      schrieb am 24.07.20 14:25:25
      Beitrag Nr. 680 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.532.418 von dasneueuniversum am 24.07.20 13:08:56Da ich nicht Rechtschutzversichert bin, warte ich ab, ob ein Musterverfahren zustande kommt. Dann würde ich mich da dran hängen. Wenn das nicht zustande kommt, werde ich schauen welcher Prozessifinazierer akzeptable Konditionen hat.


      Zitat von dasneueuniversum: Dear all,
      welche Anwaltskanzlei sollte man als geschädigter konsultieren?

      Danke
      LG DNU
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      schrieb am 24.07.20 18:11:18
      Beitrag Nr. 681 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.526.397 von Finanzanwalt am 23.07.20 23:26:57Nee, in WC investiert war ich nicht. Ich kann mich zum Glück ganz gut informieren.

      Aber btw: Läuft denn deine Akquise hier im Forum wenigstens erfolgreich?
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      schrieb am 25.07.20 07:59:52
      Beitrag Nr. 682 ()
      Liebes Forum,

      auch ich bin Betroffener und möchte gern versuchen, einen Teil meines verlorenen Geldes über den Klageweg per Prozessfinanzierung erstattet zu bekommen.

      Mir stellt sich nur noch einmal eine generelle Frage, für die ich keine Antwort gefunden habe.

      Wenn das Musterverfahren seitens Tilp genehmigt wird, kommen dann alle anderen Sammelklagen zum Erliegen, oder werden diese trotz des Musterverfahrens weitergeführt? Wahrscheinlich nicht oder?

      Von der Kanzlei Schirp habe ich nun auch eine E-Mail erhalten, dass Sie einen Prozessfinanzierer gefunden haben (Vergütung: 25%-30%). Mit weiteren Finanzierern sind Sie noch im Gespräch.
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      schrieb am 25.07.20 10:46:45
      Beitrag Nr. 683 ()
      Great India Deal und Mauritius
      Und es wussten doch alle alles ?

      https://www.mca-mathematik.com/ey-wirecard-finance/

      Bald noch mehr; Screenshots ziehen!
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      schrieb am 25.07.20 10:49:37
      Beitrag Nr. 684 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.540.665 von Maracuja10 am 25.07.20 07:59:52
      Liegenlassen
      Sie können warten, mindestens noch 1, 2 Jahre.

      Der Sachverhalt ist noch gar nicht aufbereitet. Keinem Marktschreier folgen bitte. Die „wahren“ Verantwortlichen stehen meist nicht in der ersten Reihe.
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      schrieb am 25.07.20 15:50:00
      Beitrag Nr. 685 ()
      RSV Versichert
      Moin Zusammen,

      ich bin Rechtschutzversichert. Ob eine Deckungszusage von der RSV kommt, gute Frage. Macht es wirklich Sinn einzeln zu klagen und sich nicht an eine Tilp o.ä. dran zuhängen?
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      Avatar
      schrieb am 25.07.20 20:50:38
      Beitrag Nr. 686 ()
      Und jeden Tag wird der Kreis der Delinquenten größer
      Delinquentenzahl steigt exponentiell:

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12761424-brisante…

      Es wird lustig: Alles Delinquenten, die seit 2008 an den M&A-Deals beteiligt waren, beteiligt an Fake-M&A-Deals ? - Täterschaft und Teilnahme wären zu prüfen ....

      I love it !
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      schrieb am 25.07.20 21:35:11
      Beitrag Nr. 687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.543.401 von Nachtstute am 25.07.20 15:50:00man kann wohl sicher sein, dass es nicht 5.000 Einzelurteile geben wird. Insofern wäre es auch unschädlich sich an einer Sammelklage anzuhängen. Was anderes als irgendeine Pauschalabgeltung wird es auch nicht geben können. Schließlich reicht die Haftungsmasse bei EY nicht aus. Bei WC erst Recht nicht.
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      schrieb am 26.07.20 01:31:20
      Beitrag Nr. 688 ()
      Ich würde mich gerne einer Sammelklage anschließen. Aber nur über Prozesfinanzierer ohne weiteres Kostenrisiko für mich. Hatte zum Glück nur eine Summe von 1XXX Euro investiert. Ich halte es da auch nicht für sinnvoll noch weitere Hunderte Euro und mehr hinterherzuwerfen.

      Bis jetzt hab ich nur Sammelklagen gefunden, wo es nur ab 5000€ möglich ist. Hat vielleicht jemand eine Alternative wo es ab 1000€ möglich ist?
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      schrieb am 26.07.20 07:37:51
      Beitrag Nr. 689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.545.411 von Nudelplantage am 26.07.20 01:31:20Wo hast du diese gefunden?
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      schrieb am 26.07.20 09:38:34
      Beitrag Nr. 690 ()
      Hallo,

      ich würde mich auch an einer Sammelklage mit Prozessfinanzierer beteiligen. Bei der SDK geht das ja erst ab einem Schaden ab 5000,-

      Meine Frage wäre: weiß jemand ob hier der "Nettoschaden" gemeint ist? Denn mein Verlust sind Kauf-Verkauf über 5000,- jedoch ist der tatsächliche Abrechnungsbetrag niedriger da ich noch Steuer gutgeschrieben bekommen habe und somit in Summe weniger als 5000,- Verlust habe :confused:
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      schrieb am 26.07.20 10:14:21
      Beitrag Nr. 691 ()
      Ich möchte hier nochmal erwähnen, dass der wenigste Teil der Rechtsschutzversicherungen auch Spekulationsgeschäfte abdeckt!!!
      D.h. Schaut erst mal eure Police an bevor ihr hier mit irgendwelchen kostenübernahmen rechnet
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      schrieb am 26.07.20 14:27:29
      Beitrag Nr. 692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.545.567 von megadeal2020 am 26.07.20 07:37:51Das ist die Sammelklage von der SDK. Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre oder so ähnlich.
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      Avatar
      schrieb am 26.07.20 21:44:28
      Beitrag Nr. 693 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.543.401 von Nachtstute am 25.07.20 15:50:00
      Wirecard Individualprozess
      Zitat von Nachtstute: Moin Zusammen,

      ich bin Rechtschutzversichert. Ob eine Deckungszusage von der RSV kommt, gute Frage. Macht es wirklich Sinn einzeln zu klagen und sich nicht an eine Tilp o.ä. dran zuhängen?


      Ja!
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      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.07.20 23:24:37
      Beitrag Nr. 694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.549.773 von Finanzanwalt am 26.07.20 21:44:28
      Zitat von Finanzanwalt:
      Zitat von Nachtstute: Macht es wirklich Sinn einzeln zu klagen und sich nicht an eine Tilp o.ä. dran zuhängen?


      Ja!

      NEIN!

      Sag ich als Nichtanwalt, weil:
      - der Anwalt NULL Risiko hat, der kassiert nach BRAGO, unabhängig von der Leistung
      - der Klient das volle Risiko trägt bei Nichterfolg
      - bei kleinen Schadensummen das Kostenrisiko im Verhältnis zum Schaden sehr hoch ist
      - man hier min. 2, eher 3 Instanzen einkalkulieren muss

      Wenn man keine Versicherungsdeckung hat (wie die allermeisten) macht eine Einzelklage m.M.n. nur Sinn wenn die Schadenssumme sehr hoch ist und man sich einen Spitzenanwalt mit entsprechender nachweislicher Prozessführungserfahrung leisten kann.
      Die Gegenseite hat garantiert TOP-Anwälte, immer bedenken!

      Für den geschädigten Kleinanleger kommt daher m.M.n. nur eine Sammelklage unter Beteiligung eines Prozessfinanzierers in Frage. Der finanziert das Ding nur wenn er a) in die klageführende Kanzlei Vertrauen hat und b) hinreichend Erfolgswahrscheinlichkeit besteht.
      Damit läuft man nicht Gefahr, schlechtem Geld noch gutes hinterherzuwerfen. :)
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 01:10:07
      Beitrag Nr. 695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.550.169 von Aldy am 26.07.20 23:24:37
      Zitat von Aldy:
      Zitat von Finanzanwalt: ...

      Ja!

      NEIN!

      Sag ich als Nichtanwalt, weil:
      - der Anwalt NULL Risiko hat, der kassiert nach BRAGO, unabhängig von der Leistung
      - der Klient das volle Risiko trägt bei Nichterfolg
      - bei kleinen Schadensummen das Kostenrisiko im Verhältnis zum Schaden sehr hoch ist
      - man hier min. 2, eher 3 Instanzen einkalkulieren muss

      Wenn man keine Versicherungsdeckung hat (wie die allermeisten) macht eine Einzelklage m.M.n. nur Sinn wenn die Schadenssumme sehr hoch ist und man sich einen Spitzenanwalt mit entsprechender nachweislicher Prozessführungserfahrung leisten kann.
      Die Gegenseite hat garantiert TOP-Anwälte, immer bedenken!

      Für den geschädigten Kleinanleger kommt daher m.M.n. nur eine Sammelklage unter Beteiligung eines Prozessfinanzierers in Frage. Der finanziert das Ding nur wenn er a) in die klageführende Kanzlei Vertrauen hat und b) hinreichend Erfolgswahrscheinlichkeit besteht.
      Damit läuft man nicht Gefahr, schlechtem Geld noch gutes hinterherzuwerfen. :)


      KOMMT DRAUF AN ... :P

      Wer viel Geld verloren und ne Spitzenanwalt anheuern kann, der legt es nicht ewig auf einen Prozess mit ungewissen Ausgang an - sondern überlegt sich, wo seine Schmerzensgrenze liegt und handelt ein Deal aus ... lieber 25 oder 30 oder 33% über einen Vergleich in ein paar Monaten ... als vlt. 100% über 7 Jahre und mehrere Instanzen und dem Prozessrisiko dass er verliert (und im Kapitalmarktrecht bekommt er immer "MITSCHULD" ... weil ein gieriger Spekulant eben doch in jedem von uns steckt... )...
      Bei kleineren Verlusten (5-stellig) ist wahrscheinlich sinnvoller sich einer Sammelklage anzuschließen... dann kriegt man vlt. auch nur 30% nach vielen Jahren, hat aber nicht viel Aufwand und Lebenszeit vergeudet ...

      nur meine Gedankengänge dazu - keinerlei Empfehlung
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 08:23:01
      Beitrag Nr. 696 ()
      Bonn, 27. Juli 2020

      Unser Zeichen: ADR26335 hak





      Sehr geehrter Herr ...,

      herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

      FORIS arbeitet mit führenden Bank- und Kapitalrechtskanzleien an gemeinsamen Lösungen. Zwar scheint es, dass in der Sache grundsätzlich gute Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen „Wirecard“ bestehen könnten. Leider allerdings wirkt es derzeit umso zweifelhafter, ob – auch unter Berücksichtigung von mehr als 123 Mio. ausgegebenen Wirecard Aktien und der auch damit korrespondierenden Höhe der erwartenden Forderungen – nach einem Prozessgewinn tatsächlich ein substantieller Erlös tatsächlich durchgesetzt werden könnte.

      Daher beobachten wir derzeit primär die Entwicklung und versuchen zunächst neue Erkenntnisse zu erlangen. Hierfür rechnen wir mit einem Zeitfenster von ca. drei Monaten.

      Zudem prüfen wir die Aussichten eines Vorgehens gegen EY, die die Abschlüsse der Wirecard AG jahrelang testiert haben. Auch diese Prüftätigkeiten von EY werden in den nächsten Monaten und Jahren von einer ganzen Reihe von Behörden, Aufsichtsstellen etc. unter die Lupe genommen werden, so dass sich ebenfalls bessere Erkenntnisse ergeben sollten.

      Sofern Sie uns sodann weiterhin als Prozessfinanzierer in Betracht ziehen, würden wir uns über eine erneute Anfrage freuen.

      Mit freundlichen Grüßen



      Havrez Akrawe

      Assistenz Prozessfinanzierung



      FORIS AG

      Kurt-Schumacher-Straße 18 – 20

      53113 Bonn

      Deutschland
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 09:02:23
      Beitrag Nr. 697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.550.373 von Dale77se am 27.07.20 01:10:07also bei WC gibt es was zu holen, denn wenn man Gewinne besteuert hat die nicht da waren, kann der Insolvenzverwalter zu viel gezahlte Steuern rückfordern ;)

      So und das die Geschädigten ähm Anteilseigner nun auf Schadensersatz pochen hin oder her, denn wenn sie den Verlust realisieren, dann können sie den ja auch verrechnen also Steuerlich geltend machen. Das vergessen hier viele und nur eines ist möglich.

      Bisher sieht man in der Öffentlichkeit nur als Geschädigte die kleinen Anteilseigner die hier und woanders posten und Anwälte die werben, um neue Mandanten ans Land zu ziehen.

      Oder kann mal jemand eine Quelle aufzeigen wo min. eine Hand voll großer Institutioneller rumheulen und die Fäuste in die Luft halten und klagewillig sind.

      Fail und fertig.

      Ist ja auch nicht der erste und einzige bekannte Fall von einer Insolvenz mit gefäschten Zahlenwerk etc. und Scholz wird es nicht zum Referenzfall machen, denn dann kann jeder den Staat oder sonstwem darauf ruhend verklagen weil er beim Steinhoff Zock Geld verloren hat, der Weg #Dieselgate wäre geöffnet, dt. Bank könnte die über 8000 Verfahren an die Wand stellen und wäre pleite etc. pp.
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      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.20 09:19:26
      Beitrag Nr. 698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.551.579 von Chris_M am 27.07.20 09:02:23
      Zitat von Chris_M: also bei WC gibt es was zu holen, denn wenn man Gewinne besteuert hat die nicht da waren, kann der Insolvenzverwalter zu viel gezahlte Steuern rückfordern ;)


      Ammenmärchen, soweit die Steuern in Deutschland entrichtet worden sind und die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat bereits abgelaufen ist. Ansonsten sind die Bescheide rechtskräftig
      Wirecard | 1,590 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.20 10:10:26
      Beitrag Nr. 699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.550.169 von Aldy am 26.07.20 23:24:37
      Verfälschtes Zitat!
      Zitat von Aldy:
      Zitat von Finanzanwalt: ...

      Ja!

      NEIN!

      Sag ich als Nichtanwalt, weil:
      - der Anwalt NULL Risiko hat, der kassiert nach BRAGO, unabhängig von der Leistung
      - der Klient das volle Risiko trägt bei Nichterfolg
      - bei kleinen Schadensummen das Kostenrisiko im Verhältnis zum Schaden sehr hoch ist
      - man hier min. 2, eher 3 Instanzen einkalkulieren muss

      Wenn man keine Versicherungsdeckung hat (wie die allermeisten) macht eine Einzelklage m.M.n. nur Sinn wenn die Schadenssumme sehr hoch ist und man sich einen Spitzenanwalt mit entsprechender nachweislicher Prozessführungserfahrung leisten kann.
      Die Gegenseite hat garantiert TOP-Anwälte, immer bedenken!

      Für den geschädigten Kleinanleger kommt daher m.M.n. nur eine Sammelklage unter Beteiligung eines Prozessfinanzierers in Frage. Der finanziert das Ding nur wenn er a) in die klageführende Kanzlei Vertrauen hat und b) hinreichend Erfolgswahrscheinlichkeit besteht.
      Damit läuft man nicht Gefahr, schlechtem Geld noch gutes hinterherzuwerfen. :)


      Bei WC in die Lehre gegangen?

      Meine Empfehlung bezog sich nur auf rechtsschutzversicherte Kläger!!!! Der Teil wurde aus dem Zitat entfernt!

      Was soll diese Manipulation und Unterstellung?

      Hier machen sich Leute existenzielle Sorgen und brauchen solche Tricksereien von Wichtigtuern nicht!
      Wirecard | 1,920 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.20 10:40:36
      Beitrag Nr. 700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.551.804 von freixenetter am 27.07.20 09:19:26Im Prinzip richtig,aber:
      WC unterliegt der Groß-bzw.der Konzernbetriebsprüfung.Die prüfen von der Wiege bis zur Bahre.Die
      Steuerbescheide bleiben unter dem Vorbehalt der Nachprüfung bis geprüft wurde.Prüfungszeitraum 4 Jahre.
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 11:47:48
      Beitrag Nr. 701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.552.515 von Finanzanwalt am 27.07.20 10:10:26
      Zitat von Finanzanwalt: Meine Empfehlung bezog sich nur auf rechtsschutzversicherte Kläger!!!! Der Teil wurde aus dem Zitat entfernt!

      Was soll diese Manipulation und Unterstellung?

      Hier machen sich Leute existenzielle Sorgen und brauchen solche Tricksereien von Wichtigtuern nicht!

      Das mußt Du dann aber auch sagen, dass sich das nur auf rechtsschutzversicherte Kläger bezieht. :rolleyes:
      Der Fragesteller hat zwar eine RV, weiß aber nicht ob er für solche Kapitalmarktgeschichten Deckung hat.
      --> mit hoher Wahrscheinlichkeit hat er keine Deckung!
      --> das gilt für die allermeisten Betroffenen!

      Die Deckungszusage einer RV ist ein absoluter Sonderfall und daher für die allermeisten hier irrelevant.

      Da ein pauschales "JA" in den Raum zu stellen ist irreführend.

      Deshalb habe ich mein "NEIN" dagegengestellt und mit sachlichen Argumenten unterlegt. ;)
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.20 11:53:06
      Beitrag Nr. 702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.551.579 von Chris_M am 27.07.20 09:02:23
      Bitte nützliche Beiträge zum Thread !!!!!!!!!!
      Was ist mit dir los ? Wenn man deine Beiträge liest, und die Beiträge andere user deiner Gesinnung hier, könnte man meinen ihr habt was zu verlieren ?!??! Müllt bitte den Thread nicht mit euren Schwachsinn voll !
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 12:23:33
      Beitrag Nr. 703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.553.925 von Aldy am 27.07.20 11:47:48
      Lesen vor Labern
      Lass doch die unpassenden Belehrungen und lies, was ich schreibe, bevor Du drauf antwortest.

      So sieht doch jeder, dass es Dir nicht um eine seriöse Diskussion geht, sondern um das Verbreiten von Dir genehmen Botschaften ohne realen Hintergrund.
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.07.20 12:26:07
      Beitrag Nr. 704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.551.804 von freixenetter am 27.07.20 09:19:26Die Steuerbescheide der Wirecard AG werden zum Teil noch nicht bestandskräftig sein. Denn es handelt sich um einen Konzern, der von der bayerischen Finanzverwaltung anschlußgeprüft wird. Das heißt jedes Jahr wird vom Steuerprüfer durchgeprüft. Das ist bundesweit bei allen deutschen Konzernen so. Die Steuerbescheide ergehen daher an Konzerne erst mal nach § 164 Abgabenordnung und dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das hat zur Folge, dass nach Ablauf der Einspruchsfrist die Bescheide trotzdem jederzeit änderbar sind. Der Inolvenzverwalter kann durchaus noch berichtigte Steuererklärungen einreichen. Die Änderung erfolgt dann nach § 164 Abgabenordnung und die zu viel bezahlte Steuer wird an den Insolvenzverwalter als Masseguthaben ausgezahlt.
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 12:27:47
      Beitrag Nr. 705 ()
      Entschuldigug, ich habe den Beitrag von googey nicht gelesen.

      Da stand schon alles drin.
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 12:48:36
      Beitrag Nr. 706 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.554.471 von Finanzanwalt am 27.07.20 12:23:33
      Zitat von Finanzanwalt: Lass doch die unpassenden Belehrungen und lies, was ich schreibe, bevor Du drauf antwortest.

      So sieht doch jeder, dass es Dir nicht um eine seriöse Diskussion geht, sondern um das Verbreiten von Dir genehmen Botschaften ohne realen Hintergrund.

      Schau mal in den Spiegel - da siehst Du die unpassende Belehrung.

      Das greift bei mir nicht - also lass es ganz einfach bleiben. :rolleyes:
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 16:43:52
      Beitrag Nr. 707 ()
      herzlichen glückwunsch an schirp und co tolle einnnahmen bei wenig aufwand!sisiphusarbeit der kleinanleger glaubt an schadensersatz lol.braun in 5 jahren draussen und millionaer.jan bumst ukrainerin und thais und sagt prost germany....
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 16:45:16
      Beitrag Nr. 708 ()
      3600 verlust abgehagt schwachsinn alles weitere....
      Wirecard | 1,880 €
      Avatar
      schrieb am 27.07.20 18:28:51
      Beitrag Nr. 709 ()
      Rechtliche Schritte schirp lacht ueber die Millionen leicht verdienter euros
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 18:31:12
      Beitrag Nr. 710 ()
      Gegen 1 Krankenhaus zu klagen ist schwer.ich habe getan bekomme 14000e fuer Mutter

      Bei wdi gibts nix außer spesen
      Wirecard | 1,848 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.20 18:38:35
      Beitrag Nr. 711 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.559.745 von jameslabrie am 27.07.20 18:31:12Von mir würdest du erst was bekommen wenn du 20 Jahre ins System eingezahlt hast.
      Sonst nix.:mad:
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      Avatar
      schrieb am 27.07.20 20:50:59
      Beitrag Nr. 712 ()
      Also das Vorgehen von TILP wirkt mir recht marktschreierisch. Das mit der Klage gegen die BaFin ist schon seltsam, also nicht die Klage an sich, sondern das KapMuG. Im Gesetzestext steht eigentlich für wen das Anwednung finden kann. Da dürfte die BaFin nicht drunter fallen.
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      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.20 21:13:29
      Beitrag Nr. 713 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.561.317 von Returnhunter am 27.07.20 20:50:59es hat schon eine Grund, weswegen die Marktschreier immer neue Hoffnungen verbreiten, während die Prozessfinanzierer hier nichts wagen.
      Die Bafin verklagen, kann man allenfalls als Kuriosum bezeichnen. Was genau hätte die Bafin finden sollen, wenn 5.000 Mitarbeiter bei WC nicht gemerkt haben, dass WC ein Betrugsunternehmen ist und auch die WP nichts merken (wollten)?
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      schrieb am 28.07.20 00:19:47
      Beitrag Nr. 714 ()
      bafinstellungnahme beachten wir sind staatlich hey kein regress.e.y.4mio vorsatz net nachweisbar.
      ergo;kanzleieien melken ohne aussischt bzw max 15 des schadens ohne kanzleigebuehren wow!

      verluste abhaken (3600) und mund abwischen!warum 2000E fuer klage zahlen.steuerbetrug gegen scholz besser.verlusttopf aktien also 3600 steueerfrei auch was oder?
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      schrieb am 28.07.20 07:54:23
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Tatsachenbehauptungen bitte immer mit Quellenangaben, ggf überarbeitet neu einstellen
      Avatar
      schrieb am 28.07.20 09:13:15
      Beitrag Nr. 716 ()
      HB berichtet: Betrug soll schon vor 15 Jahren begonnen haben
      Handelsblatt berichtet: Der Betrug bei Wirecard soll schon vor 15 Jahren begonnen haben. Ex-Vorstand habe seit 2008 den damaligen AR-Vorsotzenden gewarnt. In der Konsequenz sei nichts passiert.

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…


      Aufsichtsratsvorsitzenden war: Wulf Matthias



      Niemand hatte die Absicht, echte Gewinne zu erwirtschaften .... ? - Die Aufdeckungs-Party hat noch gar nicht richtig begonnen. Die jetzt schon Verdächtigen stecken vielleicht noch viel viel mehr drin - und die sich nach Außen als brave Unschuldslämmer Darstellenden sind eventuell bis wahrscheinlich mit die schlimmsten.

      Die Staatsanwaltschaft hat viel zu tun ! Ein echtes Konjunkturprogramm für Strafrechtler.
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      schrieb am 28.07.20 09:20:08
      Beitrag Nr. 717 ()
      Kronzeugen haben es bei solchen großen Medialen Themen auch nicht einfach. Endet häufig im Suizid oder andere haben einen längeren Arm. Ich freu mich schon, wenn das mal verfilmt wird.
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      schrieb am 28.07.20 10:02:15
      Beitrag Nr. 718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.561.560 von erwin-kostedde am 27.07.20 21:13:29
      Zitat von erwin-kostedde: es hat schon eine Grund, weswegen die Marktschreier immer neue Hoffnungen verbreiten, während die Prozessfinanzierer hier nichts wagen.
      Die Bafin verklagen, kann man allenfalls als Kuriosum bezeichnen. Was genau hätte die Bafin finden sollen, wenn 5.000 Mitarbeiter bei WC nicht gemerkt haben, dass WC ein Betrugsunternehmen ist und auch die WP nichts merken (wollten)?


      Ähm vielleicht informierst du dich erstmal

      1. Prozessfinanzier sind längst mit im Boot und das nicht nur bei TILP

      2. Ich weiß nicht, ob du eine Glaskugel besitzt aber vielleicht sollte man seriöserweise mal den Ausgang der laufenden Verfahren abwarten, bevor hier im Forum schon Gewissheiten verbreitet werden, wie das Urteil ausgehen wird.

      3. Wer sagt denn, dass 5000 Mitarbeiter nichts davon gewußt haben? All die Whistleblower der FT waren ja Mitarbeiter. Ich persönlich bin der Meinung, dass alle 5000 Mitarbeiter davon gewußt haben müssen, bis runter zur Empfangsdame. Sowas spricht sich schnell herum in einem Unternehmen. Du kannst gerne eine andere Meinung haben, aber dann stelle sie nicht dar als wäre das eine Tatsache.

      4. Die WP sollen nichts gemerkt haben? Ist das wirklich dein Ernst??
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      schrieb am 28.07.20 10:31:49
      Beitrag Nr. 719 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.565.367 von Chris_M am 28.07.20 09:20:08Und du bekommst die Nebenrolle, dreimal darfst du raten als was !
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      schrieb am 28.07.20 10:48:25
      Beitrag Nr. 720 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.566.024 von HansSchneider am 28.07.20 10:02:15
      Zitat von HansSchneider: Ähm vielleicht informierst du dich erstmal

      1. Prozessfinanzier sind längst mit im Boot und das nicht nur bei TILP

      2. Ich weiß nicht, ob du eine Glaskugel besitzt aber vielleicht sollte man seriöserweise mal den Ausgang der laufenden Verfahren abwarten, bevor hier im Forum schon Gewissheiten verbreitet werden, wie das Urteil ausgehen wird.

      3. Wer sagt denn, dass 5000 Mitarbeiter nichts davon gewußt haben? All die Whistleblower der FT waren ja Mitarbeiter. Ich persönlich bin der Meinung, dass alle 5000 Mitarbeiter davon gewußt haben müssen, bis runter zur Empfangsdame. Sowas spricht sich schnell herum in einem Unternehmen. Du kannst gerne eine andere Meinung haben, aber dann stelle sie nicht dar als wäre das eine Tatsache.

      4. Die WP sollen nichts gemerkt haben? Ist das wirklich dein Ernst??


      1. stimmt. Die kommen aber nicht auf die Idee die Bafin zu verklagen, sondern EY

      2. Nein, ist rein spekulativ. Insofern hast du recht.

      3. von 5.000 MA sind erfahrungsgemäß nicht alle bis auf 10 whistle blowern derartig loyal.

      4. der Wirtschaftsprüfer hätte was merken müssen. Es geht aber darum, ob es die Aufgabe der Bafin sein kann, die Arbeit des WP noch einmal zu machen. Das müsste dann ja auch nicht nur für WC gelten, sondern für alle Unternehmen.
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      schrieb am 28.07.20 10:55:17
      Beitrag Nr. 721 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.566.756 von erwin-kostedde am 28.07.20 10:48:25Nein die BAFIN muss nicht die Arbeit der WP wiederholen.

      ABER die BAFIN hatte wohl klare Anhaltspunkte für Bilanzmanipulation und hat dies nicht ordentlich verfolgt. Zudem hat die BAFIN die Journalisten verklagt und wegen Marktmanipulation angezeigt. Das war das Zeichen für große Teile des Finanzmarktes, dass Wirecard sauber ist und ein krummes Ding mit den Hedgefonds und Zeitungen läuft. Das eine hat die BAFIN veröffentlicht und das andere nicht. Die BAFIN hat somit selbst Marktmanipulation begangen (mMn.).
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      schrieb am 28.07.20 11:01:12
      Beitrag Nr. 722 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.566.756 von erwin-kostedde am 28.07.20 10:48:25Aber eins ist klar, .....wenn sich jemand bis zum Dax vormogeln kann.....und in diesem Fall sogar von oberster Stelle Puts verboten werden........auf die Seite stellt, und dann sagt, man hätte nichts machen können........dann ist Satndort Deutschlad tot.......welcher Depp invistiert dann noch hier ???
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      schrieb am 28.07.20 11:15:56
      Beitrag Nr. 723 ()
      "Prozessfinanzier sind längst mit im Boot und das nicht nur bei TILP"

      Gibt es denn schon eine Liste der Prozeßfinanzierer ?
      Angaben darüber, wen sie jeweils verklagen wollen - oder ob alle Verdächtigen ?
      Gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen - Vorauszahlungen, Anmeldefristen ?
      Gibt es schon Empfehlungen, wer besser oder weniger gut geeignet wäre ?

      Bin für Hinweise sehr dankbar.
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      Avatar
      schrieb am 28.07.20 13:27:25
      Beitrag Nr. 724 ()
      Wenn man sich den Handelsblatt Artikel durchliest dann ist offenkundig, dass alle im Markt wussten dass Wirecard betrügt auch wenn man nichts nachweisen konnte / wollte.

      Angesprochen hat es keiner, jeder hat seine eigenen Leichen im Keller liegen.
      Und wäre EY jetzt nicht umgefallen und hätte wieder einen Scan als Nachweise der 1.9 MRD akzeptiert, wäre das Spielchen einfach weitergangen.

      Wo kein Kläger da kein Richter.
      Wieviele Luftballons gibt es noch im Dax in die aber aus Angst vor dem Knall keiner eine Nadel pieksen möchte?
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      schrieb am 28.07.20 13:38:52
      Beitrag Nr. 725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.568.787 von Roberto99 am 28.07.20 13:27:25
      Zitat von Roberto99: Wenn man sich den Handelsblatt Artikel durchliest dann ist offenkundig, dass alle im Markt wussten dass Wirecard betrügt auch wenn man nichts nachweisen konnte / wollte.

      Angesprochen hat es keiner, jeder hat seine eigenen Leichen im Keller liegen.
      Und wäre EY jetzt nicht umgefallen und hätte wieder einen Scan als Nachweise der 1.9 MRD akzeptiert, wäre das Spielchen einfach weitergangen.

      Wo kein Kläger da kein Richter.
      Wieviele Luftballons gibt es noch im Dax in die aber aus Angst vor dem Knall keiner eine Nadel pieksen möchte?


      Jeder ist sich selbst am nächsten und der ein oder andere Konzern versucht es halt mit krimineller Energie. Ich meine mich zu erinnern das bei der KTG Agrar SE auch Bücher geschönt wurden.

      https://www.capital.de/wirtschaft-politik/ktg-agrar-glaeubig…
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      schrieb am 28.07.20 13:48:57
      Beitrag Nr. 726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.567.143 von aris1 am 28.07.20 11:15:56
      Zitat von aris1: "Prozessfinanzier sind längst mit im Boot und das nicht nur bei TILP"

      Gibt es denn schon eine Liste der Prozeßfinanzierer ?
      Angaben darüber, wen sie jeweils verklagen wollen - oder ob alle Verdächtigen ?
      Gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen - Vorauszahlungen, Anmeldefristen ?
      Gibt es schon Empfehlungen, wer besser oder weniger gut geeignet wäre ?

      Bin für Hinweise sehr dankbar.


      Willst du ernsthaft die Infos (die kannst du aber auch mit 3 Klicks über den SDK oder TILP selber raussuchen, ich kann dir aber die Links auch schicken)

      Oder geht es dir nur darum, das, was jeder andere mit 3 Klicks herausfinden kann, abzustriten, dann spare ich mir die Mühe
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.07.20 14:39:31
      Beitrag Nr. 727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.566.756 von erwin-kostedde am 28.07.20 10:48:25
      Zitat von erwin-kostedde:
      Zitat von HansSchneider: Ähm vielleicht informierst du dich erstmal

      1. Prozessfinanzier sind längst mit im Boot und das nicht nur bei TILP

      2. Ich weiß nicht, ob du eine Glaskugel besitzt aber vielleicht sollte man seriöserweise mal den Ausgang der laufenden Verfahren abwarten, bevor hier im Forum schon Gewissheiten verbreitet werden, wie das Urteil ausgehen wird.

      3. Wer sagt denn, dass 5000 Mitarbeiter nichts davon gewußt haben? All die Whistleblower der FT waren ja Mitarbeiter. Ich persönlich bin der Meinung, dass alle 5000 Mitarbeiter davon gewußt haben müssen, bis runter zur Empfangsdame. Sowas spricht sich schnell herum in einem Unternehmen. Du kannst gerne eine andere Meinung haben, aber dann stelle sie nicht dar als wäre das eine Tatsache.

      4. Die WP sollen nichts gemerkt haben? Ist das wirklich dein Ernst??


      1. stimmt. Die kommen aber nicht auf die Idee die Bafin zu verklagen, sondern EY

      --> Klagen gegen die Bafin, das sehe ich auch relativ skeptisch. Nicht völlig aussichtslos aber schwierig

      2. Nein, ist rein spekulativ. Insofern hast du recht.

      --> ok

      3. von 5.000 MA sind erfahrungsgemäß nicht alle bis auf 10 whistle blowern derartig loyal.

      --> Sehr gute Frage bzw. Feststellung.

      Aber Bilanzfälschungen über Jahre hinweg, die offenbar auch die deutschen Gesellschaften betreffen. Das geht nicht ohne dass das einige Leute im Controlling, Buchhaltung, Bilanzierung, interne Revision, Steuerabteilung, Beteiligungsverwaltung etc etc davon wußten. Und dass die alle dicht gehalten haben. Hm...ich glaube nicht daran.

      4. der Wirtschaftsprüfer hätte was merken müssen. Es geht aber darum, ob es die Aufgabe der Bafin sein kann, die Arbeit des WP noch einmal zu machen. Das müsste dann ja auch nicht nur für WC gelten, sondern für alle Unternehmen.



      --> Grundsätzlich richtig. Aber hat EY wirklich nichts bemerkt? Ich vermute doch. Ich halte für absolut ausgeschlossen, dass KPMG in zwei Wochen aufdeckt, was EY angeblich jahrelang nicht bemerkt hat.
      Entweder EY hat komplett Blinde da hingeschickt, oder es wurde bewußt weggeschaut. Klar, noch ist nichts erwiesen, aber da habe ich persönlich keine Zweifel mehr.
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      schrieb am 28.07.20 14:41:28
      Beitrag Nr. 728 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.568.787 von Roberto99 am 28.07.20 13:27:25
      Zitat von Roberto99: Wenn man sich den Handelsblatt Artikel durchliest dann ist offenkundig, dass alle im Markt wussten dass Wirecard betrügt auch wenn man nichts nachweisen konnte / wollte.

      Angesprochen hat es keiner, jeder hat seine eigenen Leichen im Keller liegen.
      Und wäre EY jetzt nicht umgefallen und hätte wieder einen Scan als Nachweise der 1.9 MRD akzeptiert, wäre das Spielchen einfach weitergangen.

      Wo kein Kläger da kein Richter.
      Wieviele Luftballons gibt es noch im Dax in die aber aus Angst vor dem Knall keiner eine Nadel pieksen möchte?


      EY ist nicht "umgefallen". KPMG hat es im Februar aufgrund deren Prüfungen öffentlich gemacht. Ansonsten steht zu befürchten, dass EY weiter alles für in Ordnung befunden hätte.
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      schrieb am 28.07.20 14:52:54
      Beitrag Nr. 729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.569.066 von HansSchneider am 28.07.20 13:48:57Ob es schon einen Prozessfinanzierer zum Wirecard-Schadensfall gibt und wie ggf. die Bedingungen lauten, weiß kaum jemand. Eilbedürfnis für einschlägige Klagen besteht aber gegenwärtig nicht, da noch
      lange keine Verjährung droht. Es wird sich noch herausstellen, gegen wen mit Hilfe eines Prozessfinanzierers letzten Endes geklagt werden wird. Wirtschaftsprüfer und BaFin, die Wirecard-
      Anleger mit Testaten, Nichtstun oder Fehlverhalten eingelullt und von rechtzeitiger Auflösung des
      ergaunerten Investment abgehalten haben, sind ja wohl nicht außen vor. Weiteres wird sich noch
      herausstellen. Der deutsche Staat hätte sich gewiss eine Menge langandauernden Schaden für
      den Finanzplatz Deutschland und diversen Langzeit-Ärger ersparen können, wenn er rechtzeitig eine
      Übernahme des Wirecard-Unternehmens, das ja doch neben vertuschten Verlusten auch allerhand Brauchbares aufgewiesen hat, eingefädelt hätte. Dies zu versäumen, war gewiss ein Fehler, entschuldigt wohl nur zum Teil durch gleichzeitiges Staatsbemühen um Erhalt eines anderen Dax-Unternehmens. War
      der deutsche Bund überfordert, sich gleichzeitig um zwei hochkritische Problemfälle aus dem Dax-Gigantenbereich mit massivem Einsatz staatlicher Lösungskompetenz zu kümmern?
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      schrieb am 28.07.20 16:00:43
      Beitrag Nr. 730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.566.933 von Trader221 am 28.07.20 11:01:12dann ist Satndort Deutschlad tot.......welcher Depp invistiert dann noch hier ???

      Ich sehe, dass der Fall Wirecard praktisch gar keinen Einfluss auf die übrigen DAX-Werte hatte.
      Dass sich nun die "Luftbuchungen in Singapur" zu einem frei erfundenen Bankkonto auf den Phillippinen mit €1,9 Mrd. € entwickeln konnten, hat ja tatsächlich - mit Ausnahme einiger Shortseller - niemand gewusst, zumal dieses Guthaben mehrfach vom WP testiert worden ist. Und genau darauf sind ja auch Großbanken hereingefallen, wie hätte das der Kleinanleger also wissen können.

      Ein einfacher Anruf beim Treuhänder hätte schon gereicht - und insofern gehe ich von Mittäterschaft des WP aus. Dazu müsste sich EY aber erst einmal als lohnenswertes Ziel einer Haftungsklage erweisen. Beim Staat als Klagegegner hätte man ja zumindest die Gewissheit, dass der Milliardenschaden auch abgedeckt ist. Aber ich vermute, dass in beiden Fällen sich jetzt Hindernisse auftun. Dann blieben nur noch die Fa. selbst und die Vorstände - und das würde nicht reichen.
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      1 Antwort
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      schrieb am 28.07.20 18:22:59
      Beitrag Nr. 731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.570.749 von Schlaemmer_Horst am 28.07.20 16:00:43Wenn die Bafin keinen Durchblickt hatte, dann hat sich der Staat mit Verboten auf Shorts zurückzuhalten! Hat also nichts mit Einfluss, sondern mit Vertrauen in den Standort zu tun. Das ist durch das Fehlverhalten komplett hinüber. Entsprechend muss er auch zu Rechenschaft gezogen werden. Bei den Amis ist man eher auf der sicheren Seite, das war die Aussage ! LG
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      Avatar
      schrieb am 28.07.20 19:53:17
      Beitrag Nr. 732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.559.745 von jameslabrie am 27.07.20 18:31:12
      Zitat von jameslabrie: Gegen 1 Krankenhaus zu klagen ist schwer.ich habe getan bekomme 14000e fuer Mutter

      Bei wdi gibts nix außer spesen




      Alles klar im Oberstübchen?
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      Avatar
      schrieb am 28.07.20 23:10:08
      Beitrag Nr. 733 ()
      Selbstlose Finanzierer
      Wie es aussieht gehört derzeit zu dem Lockbegriff "Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierer" immer die alleinige Aussicht auf Teilnahme an einer Sammelklage. Womit ein KapMuG - Verfahren gemeint sein dürfte. Mit dem potentielle Anspruchsgegner überzogen werden sollen. Was denen nach allen bisherigen Erfahrungen zu nicht unwahrscheinlich etlichen Jahren Aufschub verhelfen würde. Zeit, von der der gemeine Deliktsschuldner sonst nur träumt und die er nicht ungenutzt verstreichen lassen wird. Er würde von dem Verfahren zuerst profitieren und schlimmstenfalls als Einziger.

      Warum sollte ein wirtschaftlich orientierter Finanzierer, der diese Zusammenhänge natürlich durchschaut, Geld in ein Verfahren stecken, das seine Aussichten auf die Realisierung von Ansprüchen sowohl zeitlich in weite Ferne rückt, wie tatsächlich aussichtslos erscheinen lässt?

      Schwerlich, weil er Geld verschenken will. Wenn nicht, - wer außer geprellten Anlegern könnte sonst in vertretbarer Weise für seinen Gewinn sorgen, indem er sich erkenntlich zeigt? Vielleicht als Werbung?

      Aufmerksamkeit erzeugt schon die Erwähnung des Firmennamens als Kandidat für eine Finanzierung. Springt der vielleicht nie ernsthaft interessierte "Helfer in der Not" doch ab, - wird dann der zwischenzeitlich griffig aufbereitete Anleger von den verbliebenen Heinzelmännchen bearbeitet werden, doch selbst das Portemonaie zu zücken? Jetzt wegen der "Aussicht", dass nach erfolgreichem Ende vom Musterverfahren "freiwillig" Ersatz geleistet werden könnte oder die anschließende Zahlungsklage finanziert würde? Jetzt aber wirklich!

      Täusche ich mich oder sähe das nach dem aus, was man früher als "Nachabzocken" bezeichnete?

      Kommt heute aber bestimmt nicht mehr vor!
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      Avatar
      schrieb am 29.07.20 00:38:21
      Beitrag Nr. 734 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.576.227 von Finanzanwalt am 28.07.20 23:10:08Bitte keine klugen Belehrungen! 😋😉

      Viele glauben, hier wird genau 1 Prozess geführt bzw. je 1 gegen WDI, EY, Bafin und die Organe von WDI - und am Ende sagt ein Richter "Schuldig - Anspruch auf Schadensersatz von X% (Anm.: X = eine Zahl zwischen 1 und 100)" ...

      .. Der Prozessfinanzierer bezahlt alles und behält vorher 30% Erfolgsbeteiligung von X% ein.
      Im Idealfall gibt es mehrere und man schreibt sich auf der Liste mit der geringsten Erfolgsbeteiligung ein.

      So wird es laufen.
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      Avatar
      schrieb am 29.07.20 06:59:46
      Beitrag Nr. 735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.576.227 von Finanzanwalt am 28.07.20 23:10:08
      Zitat von Finanzanwalt: Wie es aussieht gehört derzeit zu dem Lockbegriff "Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierer" immer die alleinige Aussicht auf Teilnahme an einer Sammelklage. Womit ein KapMuG - Verfahren gemeint sein dürfte. Mit dem potentielle Anspruchsgegner überzogen werden sollen. Was denen nach allen bisherigen Erfahrungen zu nicht unwahrscheinlich etlichen Jahren Aufschub verhelfen würde. Zeit, von der der gemeine Deliktsschuldner sonst nur träumt und die er nicht ungenutzt verstreichen lassen wird. Er würde von dem Verfahren zuerst profitieren und schlimmstenfalls als Einziger.

      Warum sollte ein wirtschaftlich orientierter Finanzierer, der diese Zusammenhänge natürlich durchschaut, Geld in ein Verfahren stecken, das seine Aussichten auf die Realisierung von Ansprüchen sowohl zeitlich in weite Ferne rückt, wie tatsächlich aussichtslos erscheinen lässt?

      Schwerlich, weil er Geld verschenken will. Wenn nicht, - wer außer geprellten Anlegern könnte sonst in vertretbarer Weise für seinen Gewinn sorgen, indem er sich erkenntlich zeigt? Vielleicht als Werbung?

      Aufmerksamkeit erzeugt schon die Erwähnung des Firmennamens als Kandidat für eine Finanzierung. Springt der vielleicht nie ernsthaft interessierte "Helfer in der Not" doch ab, - wird dann der zwischenzeitlich griffig aufbereitete Anleger von den verbliebenen Heinzelmännchen bearbeitet werden, doch selbst das Portemonaie zu zücken? Jetzt wegen der "Aussicht", dass nach erfolgreichem Ende vom Musterverfahren "freiwillig" Ersatz geleistet werden könnte oder die anschließende Zahlungsklage finanziert würde? Jetzt aber wirklich!

      Täusche ich mich oder sähe das nach dem aus, was man früher als "Nachabzocken" bezeichnete?

      Kommt heute aber bestimmt nicht mehr vor!


      Und? Wem bringen deine Spekulationen weiter?

      Es kann sich doch jeder bei dem Anwalt seiner Wahl informieren und das werden auch hoffentlich alle, die an einer Klage interessiert sind, tun.

      Anstatt auf haltlose Spekulationen eines angeblichen "Finanzanwalts" (wobei der Name schon ziemlich lächerlich ist, kein seriöser Anwalt würde sich "Finanzanwalt" nennen).
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      schrieb am 29.07.20 07:05:57
      Beitrag Nr. 736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.576.227 von Finanzanwalt am 28.07.20 23:10:08Es sind die Amerikanischen Großbanken die ein wieder aufstehen eines Konkurrenten verhindern wollen.
      Das sind die Prozessfinanzierter.
      mfg HPEE
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      Avatar
      schrieb am 29.07.20 09:32:28
      Beitrag Nr. 737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.565.250 von Jlivermore999 am 28.07.20 09:13:15
      Manager-Magazin: Das Versagen der Aufsichtsräte - und „Gipfel der Arroganz ...“
      Zitat von Jlivermore999: Handelsblatt berichtet: Der Betrug bei Wirecard soll schon vor 15 Jahren begonnen haben. Ex-Vorstand habe seit 2008 den damaligen AR-Vorsotzenden gewarnt. In der Konsequenz sei nichts passiert.

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…


      Aufsichtsratsvorsitzenden war: Wulf Matthias



      Niemand hatte die Absicht, echte Gewinne zu erwirtschaften .... ? - Die Aufdeckungs-Party hat noch gar nicht richtig begonnen. Die jetzt schon Verdächtigen stecken vielleicht noch viel viel mehr drin - und die sich nach Außen als brave Unschuldslämmer Darstellenden sind eventuell bis wahrscheinlich mit die schlimmsten.

      Die Staatsanwaltschaft hat viel zu tun ! Ein echtes Konjunkturprogramm für Strafrechtler.


      Was gibt es noch für ein schlimmeres Werturteil über die Wirecard-Aufsichtsräte als das: https://www.manager-magazin.de/unternehmen/wirecard-das-ver… .... vernichtend.

      Lesen die Staatsanwaltschaft, der Insolvenzverwalter und die Gesellschaftlichen Gremien, die Ehrenposten wie Stiftungsratsvorsitz und Verdienstmedaillen im weitesten Sinne vergeben, hier mit?
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      Avatar
      schrieb am 29.07.20 10:23:04
      Beitrag Nr. 738 ()
      Möglichkeit zur Teilnahme an einer Sammelklage auch ohne eigenes
      Prozesskostenrisiko:

      https://sdk.org/assets/Uploads/Wirecard-Newsletter-8.pdf
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      schrieb am 29.07.20 11:03:39
      Beitrag Nr. 739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.578.720 von Faktencheck am 29.07.20 10:23:04
      Prozessfinanzierer
      Angebot SdK, Ziff. III: "Die Abwicklung über einen Dienstleister ist jedoch leider nicht kostenlos ...". Die Aufgabe des Dienstleisters ist sonst die des prozessführenden Rechtsanwalts. Der trotzdem noch über RVG bezahlt werden soll.

      Hat schon jemand eine konkrete Zusage von diesem Finanzierer der SdK und wer ist der Prozessfinanzierer?
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      schrieb am 29.07.20 13:48:25
      Beitrag Nr. 740 ()
      wirecard stuertzt regierung bild in 1 paar wochen....
      Wirecard | 1,947 €
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      schrieb am 29.07.20 15:40:21
      Beitrag Nr. 741 ()
      BaFin droht Wirecard mit 330.000 Euro Strafe
      Frankfurt (Reuters) - Dem insolventen Zahlungsabwickler Wirecard droht eine Strafe der Finanzaufsicht BaFin.

      Das Unternehmen habe die Frist für die Vorlage des Geschäftsberichts 2019 nicht eingehalten, erklärte die Behörde. Dafür soll Wirecard 330.000 Euro Zwangsgeld zahlen. Doch wie viel von dem Geld die BaFin jemals sehen wird, ist unklar. Wirecard hatte Insolvenz angemeldet, nachdem die Wirtschaftsprüfer von EY den Bestätigungsvermerk unter dem Jahresabschluss verweigerten, da 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz fehlen. Der ehemalige Vorstandschef Markus Braun und mehrere Top-Manager stehen unter dem Verdacht, über Jahre die Bilanzen aufgebläht zu haben, um bei Kunden, Anlegern und Banken besser dazustehen und mehr Geld von ihnen zu bekommen.

      Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse normalerweise bis zum 30. April vorlegen. Wegen der Corona-Krise bekamen die Firmen aber Aufschub bis zum 30. Juni. Wirecard hatte die Veröffentlichung der Bilanz 2019 wegen einer Sonderprüfung mehrfach verschoben. Am 18. Juni räumte Wirecard ein, dass 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz nicht auffindbar seien. Wenige Tage später meldete Wirecard Insolvenz an.
      Wirecard | 1,929 €
      1 Antwort
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      schrieb am 29.07.20 23:10:44
      Beitrag Nr. 742 ()
      Aus dem newsletter der SdK:
      Die Abwicklung über einen Dienstleister ist jedoch leider nicht kostenlos, bietet Ihnen jedoch im Laufe des Verfahrens auch Vorteile bei der Kommunikation und Sie behalten den Überblick über den Verfahrensstandund die nötigen Dokumente. Für den Beitritt zu der eigenfinanzierten Sammelklage fallen 99,00 Euro einmalige Gebühr an, sofern eine solche Sammelklage zustande kommt. Für die Teilnahme an der von unserem Prozessfinanzierer finanzierten Sammelklage fallen einmalig 199,00 Euro an, aber auch nur dann, wenn der Prozesskostenfinanzierungsvertrag zustande gekommen ist. Mitglieder der SdK erhalten einen Rabatt von knapp 50 % und zahlen nur 49,00 Euro(eigenfinanzierte Sammelklage)bzw. 99 Euro(vom Prozessfinanzier finanzierte Sammelklage)

      Also:

      a) Einmalig 99,00 EUR Gebühr für die Abwicklung über einen Dienstleister bei eigenfinanzierter Sammelklage (d.h. ohne Prozessfinanzierer) --> sofern diese Klage zustandekommt

      b) Einmalig 199,00 EUR für prozesskostenfinanzierte Klage (d.h. mit Prozesskostenfinanzierer) --> sofern diese Klage zustandekommt

      Für SdK Mitglieder wie üblich entsprechend rabattiert.

      Wenn jemand bspw. 10.000 EUR oder mehr verloren hat macht das aus meiner Sicht durchaus Sinn, sich daran zu beteiligen. Ich halte diese Angebote gebührenmässig für fair kalkuliert. :)
      Das Geld kann weg sein wenn keine Klage zustandkommt - was ich aber angesichts der Dimension des Falls nicht glaube.

      Ich persönlich würde Variante b) wählen - das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
      Wirecard | 2,057 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.20 23:33:52
      Beitrag Nr. 743 ()
      Standort Deutschlad auf dem Abstieg
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsi…


      Was ist mit denen los, wieso soll das alles in Ordnung gewesen sein ? Das muss doch für diese Fehlentscheidungen Konsequenzen haben ? Sind die den alle irre, sich so blind für Wirecard einzusetzen ? Was für ein dämmlicher Haufen, und auch noch anschließend zu behaupten es ist alles richtig gelaufen. Ich bin sprachlos !!!!!
      Wirecard | 2,057 €
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      schrieb am 30.07.20 06:09:18
      Beitrag Nr. 744 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.577.979 von Jlivermore999 am 29.07.20 09:32:28
      Finanzausschuss-Sitzung im dt. Bundestag .. und ?
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von Jlivermore999: Handelsblatt berichtet: Der Betrug bei Wirecard soll schon vor 15 Jahren begonnen haben. Ex-Vorstand habe seit 2008 den damaligen AR-Vorsotzenden gewarnt. In der Konsequenz sei nichts passiert.

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…


      Aufsichtsratsvorsitzenden war: Wulf Matthias



      Niemand hatte die Absicht, echte Gewinne zu erwirtschaften .... ? - Die Aufdeckungs-Party hat noch gar nicht richtig begonnen. Die jetzt schon Verdächtigen stecken vielleicht noch viel viel mehr drin - und die sich nach Außen als brave Unschuldslämmer Darstellenden sind eventuell bis wahrscheinlich mit die schlimmsten.

      Die Staatsanwaltschaft hat viel zu tun ! Ein echtes Konjunkturprogramm für Strafrechtler.


      Was gibt es noch für ein schlimmeres Werturteil über die Wirecard-Aufsichtsräte als das: https://www.manager-magazin.de/unternehmen/wirecard-das-ver… .... vernichtend.

      Lesen die Staatsanwaltschaft, der Insolvenzverwalter und die Gesellschaftlichen Gremien, die Ehrenposten wie Stiftungsratsvorsitz und Verdienstmedaillen im weitesten Sinne vergeben, hier mit?


      Gestern Bundestags-Ausschuss getagt, und ?

      Langsam schlägt man sich an die Stirn. Wann laden die Rechtsinstitutionen wie Staatsanwaltschaft, Bafin, BMF endlich die potentiellen Mitwisser vor?

      Wann werden befragt:

      Wulf Matthias, mehr als 10 Jahre Aufsichtsratsvorsitzender bis vor knapp 8 Monaten

      • alle wesentlichen Rechtsberater der letzten 10 Jahre, namentlich insbesondere Dr. Björn Hürten, Dr. Matthias Terlau, vor ?

      • alle EY-Partner, die WC seit 2005 geprüft haben ?


      Wie langen schlafen die Rechtsverfolger noch ? Peinlich peinlich.
      Wirecard | 2,057 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 07:59:59
      Beitrag Nr. 745 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.582.806 von Hoernchen2 am 29.07.20 15:40:21
      Zitat von Hoernchen2: Frankfurt (Reuters) - Dem insolventen Zahlungsabwickler Wirecard droht eine Strafe der Finanzaufsicht BaFin.

      Das Unternehmen habe die Frist für die Vorlage des Geschäftsberichts 2019 nicht eingehalten, erklärte die Behörde. Dafür soll Wirecard 330.000 Euro Zwangsgeld zahlen. Doch wie viel von dem Geld die BaFin jemals sehen wird, ist unklar. Wirecard hatte Insolvenz angemeldet, nachdem die Wirtschaftsprüfer von EY den Bestätigungsvermerk unter dem Jahresabschluss verweigerten, da 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz fehlen. Der ehemalige Vorstandschef Markus Braun und mehrere Top-Manager stehen unter dem Verdacht, über Jahre die Bilanzen aufgebläht zu haben, um bei Kunden, Anlegern und Banken besser dazustehen und mehr Geld von ihnen zu bekommen.

      Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse normalerweise bis zum 30. April vorlegen. Wegen der Corona-Krise bekamen die Firmen aber Aufschub bis zum 30. Juni. Wirecard hatte die Veröffentlichung der Bilanz 2019 wegen einer Sonderprüfung mehrfach verschoben. Am 18. Juni räumte Wirecard ein, dass 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz nicht auffindbar seien. Wenige Tage später meldete Wirecard Insolvenz an.


      Oh Mann, die BaFin macht sich immer lächerlicher.
      Wirecard | 2,032 €
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 10:45:03
      Beitrag Nr. 746 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.589.028 von Aldy am 29.07.20 23:10:44
      Kostenlos
      Zitat von Aldy: Aus dem newsletter der SdK:
      Die Abwicklung über einen Dienstleister ist jedoch leider nicht kostenlos, bietet Ihnen jedoch im Laufe des Verfahrens auch Vorteile bei der Kommunikation und Sie behalten den Überblick über den Verfahrensstandund die nötigen Dokumente. Für den Beitritt zu der eigenfinanzierten Sammelklage fallen 99,00 Euro einmalige Gebühr an, sofern eine solche Sammelklage zustande kommt. Für die Teilnahme an der von unserem Prozessfinanzierer finanzierten Sammelklage fallen einmalig 199,00 Euro an, aber auch nur dann, wenn der Prozesskostenfinanzierungsvertrag zustande gekommen ist. Mitglieder der SdK erhalten einen Rabatt von knapp 50 % und zahlen nur 49,00 Euro(eigenfinanzierte Sammelklage)bzw. 99 Euro(vom Prozessfinanzier finanzierte Sammelklage)

      Also:

      a) Einmalig 99,00 EUR Gebühr für die Abwicklung über einen Dienstleister bei eigenfinanzierter Sammelklage (d.h. ohne Prozessfinanzierer) --> sofern diese Klage zustandekommt

      b) Einmalig 199,00 EUR für prozesskostenfinanzierte Klage (d.h. mit Prozesskostenfinanzierer) --> sofern diese Klage zustandekommt

      Für SdK Mitglieder wie üblich entsprechend rabattiert.

      Wenn jemand bspw. 10.000 EUR oder mehr verloren hat macht das aus meiner Sicht durchaus Sinn, sich daran zu beteiligen. Ich halte diese Angebote gebührenmässig für fair kalkuliert. :)
      Das Geld kann weg sein wenn keine Klage zustandkommt - was ich aber angesichts der Dimension des Falls nicht glaube.

      Ich persönlich würde Variante b) wählen - das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.



      Danke für die Herausstellung von "... sofern diese Klage zustandekommt ...". Dürfte bedeuten, dass noch keine Prozessfinanzierung zugesagt worden ist. Für eine sog. Sammelklage außerhalb des KapMuG reichten zwei Kläger, die man mittlerweile zusammenhaben sollte.

      Die prozesstaugliche Aufbereitung der von der Mandantschaft beigebrachten Wertpapierkauf - und verkaufsabrechnungen, mit denen sich der Verlustbetrag errechnen lässt, ist der Job des mit der Klage beauftragten Rechtsanwalts und in der RVG - Abrechnung inkludiert. Wieviel zu addierende Kaufabrechnungen rechtfertigen die aufgerufenen Pauschalen, - zumal, wenn "KI" den Job übernehmen sollte: Einmal durch den Scanner und anschließend ein tabellenfähiger Datensatz mit diversen Extras. Den Kollegen möchte ich sehen, der selbst solche Tarife akzeptieren würde, wenn er sein Sekretariat durch das Auslagern der Klagevorbereitung entlasten wollte.

      Was gibt's denn noch an kostenpflichtigen Diensten im Zusammenhang mit kostenlosen Klagen?
      Wirecard | 1,982 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 12:28:03
      Beitrag Nr. 747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.592.301 von Finanzanwalt am 30.07.20 10:45:03Sehr graeflich formuliert aber richtig.
      Wirecard | 1,930 €
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 12:33:03
      Beitrag Nr. 748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.592.301 von Finanzanwalt am 30.07.20 10:45:03
      Zitat von Finanzanwalt:
      Zitat von Aldy: Aus dem newsletter der SdK:
      ...
      Also:

      a) Einmalig 99,00 EUR Gebühr für die Abwicklung über einen Dienstleister bei eigenfinanzierter Sammelklage (d.h. ohne Prozessfinanzierer) --> sofern diese Klage zustandekommt

      b) Einmalig 199,00 EUR für prozesskostenfinanzierte Klage (d.h. mit Prozesskostenfinanzierer) --> sofern diese Klage zustandekommt

      Für SdK Mitglieder wie üblich entsprechend rabattiert.

      Wenn jemand bspw. 10.000 EUR oder mehr verloren hat macht das aus meiner Sicht durchaus Sinn, sich daran zu beteiligen. Ich halte diese Angebote gebührenmässig für fair kalkuliert. :)
      Das Geld kann weg sein wenn keine Klage zustandkommt - was ich aber angesichts der Dimension des Falls nicht glaube.

      Ich persönlich würde Variante b) wählen - das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.



      Danke für die Herausstellung von "... sofern diese Klage zustandekommt ...". Dürfte bedeuten, dass noch keine Prozessfinanzierung zugesagt worden ist. Für eine sog. Sammelklage außerhalb des KapMuG reichten zwei Kläger, die man mittlerweile zusammenhaben sollte.

      Die prozesstaugliche Aufbereitung der von der Mandantschaft beigebrachten Wertpapierkauf - und verkaufsabrechnungen, mit denen sich der Verlustbetrag errechnen lässt, ist der Job des mit der Klage beauftragten Rechtsanwalts und in der RVG - Abrechnung inkludiert. Wieviel zu addierende Kaufabrechnungen rechtfertigen die aufgerufenen Pauschalen, - zumal, wenn "KI" den Job übernehmen sollte: Einmal durch den Scanner und anschließend ein tabellenfähiger Datensatz mit diversen Extras. Den Kollegen möchte ich sehen, der selbst solche Tarife akzeptieren würde, wenn er sein Sekretariat durch das Auslagern der Klagevorbereitung entlasten wollte.

      Was gibt's denn noch an kostenpflichtigen Diensten im Zusammenhang mit kostenlosen Klagen?


      Warst du nicht derjenige, der gestern noch aller Ernstes behauptet hat, es gäbe gar keine Prozessfinanzierer?

      Du bist echt peinlich.

      Ich glaube, die Leute können ganz gut selbst entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren die 199 Euro wert ist oder nicht, da brauchen sie keinen angeblichen "Finanzanwalt".
      Wirecard | 1,900 €
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 14:09:46
      Beitrag Nr. 749 ()
      Für was sind denn die 199 Euro, das ist schon etwas arg oder ist das so viel Aufwand für die?
      Wirecard | 1,900 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 14:42:05
      Beitrag Nr. 750 ()
      Hallo. Hat jemand Erfahrung mit
      wirecardclaim.com
      respektive litfin.co.uk

      Ich habe mich heute dort mal registrieren lassen. Freue mich ueber Erfahrungen und dort registrierte Leidensgenossen, ggf. gerne auch via pm
      Wirecard | 1,921 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 15:30:54
      Beitrag Nr. 751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.595.904 von jajore18 am 30.07.20 14:42:05Sagen mir beide nichts, Konditionen konnte ich ebenfalls nicht finden außer dass der erste Sitz in NL und der zweite in England hat. Dann kannste auch bevorzugt einen vor Ort nehmen?
      Wirecard | 1,932 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 16:52:03
      Beitrag Nr. 752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.596.732 von Doom183 am 30.07.20 15:30:5428% ist ihr anteil und keine vorabzahlungen.
      so die homepage infos.
      scheinbar der top prozessfinanzierer in europa
      wie gesagt : fuer jedes feedback dankbar
      Wirecard | 1,863 €
      Avatar
      schrieb am 30.07.20 17:25:52
      Beitrag Nr. 753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.589.028 von Aldy am 29.07.20 23:10:44
      Zitat von Aldy: Wenn jemand bspw. 10.000 EUR oder mehr verloren hat macht das aus meiner Sicht durchaus Sinn, sich daran zu beteiligen. Ich halte diese Angebote gebührenmässig für fair kalkuliert. :)
      Das Geld kann weg sein wenn keine Klage zustandkommt - was ich aber angesichts der Dimension des Falls nicht glaube.

      Ich persönlich würde Variante b) wählen - das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

      Finde ich eine gute Empfehlung. Zwar ist dieses Geld dann auch noch weg, doch 199 Euro sind überschaubar, und der wackere Kleinanleger hat das psychologisch wichtige Gefühl, etwas zu unternehmen.

      Noch besser wäre freilich, draus zu lernen, die Eigenverantwortung am Verlust sich einzugestehen, aber das ist den wenigsten gegeben. Die meisten werden auch das nächste mal dabei sein, wenn es heißt, mit dieser Aktie wirst du reich und alle kritischen Stimmen sind von Leerverkäufern bezahlte "Basher".
      Wirecard | 1,863 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 11:46:43
      Beitrag Nr. 754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.598.568 von Teddybear am 30.07.20 17:25:52Im Erfolgsfall gehen noch 30% an den Prozessfinanzierer.
      Wer in jedem Fall gut daran verdient, sind die Anwälte und SdK.
      Wirecard | 1,950 €
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 12:30:05
      Beitrag Nr. 755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.595.361 von Doom183 am 30.07.20 14:09:46Und wenn es ein betrügerischer abzocker Verein ist? Grob gerechnet, 199 Euro × 1.000 Kläger ! Dann wisst Bescheid. Wäre Batzen Geld für vielleicht nicht's tun und plötzlich nicht mehr erreichbar. Lieber sich erst genau informieren
      Wirecard | 1,930 €
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 13:12:51
      Beitrag Nr. 756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.598.568 von Teddybear am 30.07.20 17:25:52Nicht alle haben investiert um schnell reich zu werden. Ich z. B. habe die Aktien gekauft weil die Gewinne über jahre (angeblich) gepasst haben, die Billanzen waren super, der Fortschritt war zukunftssicher und ich hatte das Investment über viele Jahre gesehen. Ich hatte nie Ziele von 200 Euro und mehr. Ich sah in Wirecard mehr Perspektive als z. B. in Lufthansa, Daimler usw.

      Eigenverantwortung übernimmt doch jeder selbst, da wir alle die Verluste realisiert haben. ABER was hier passiert ist an einem riesigen Betrugsnetzwerk eines Dax-Konzerns da kann man dann dem Privatanleger sicherlich keine Schuld in die Schuhe schieben, hier sind andere Mitverantwortlich!

      Ich werde mich einer Sammelklage anschließen, das Geld habe ich aber schmerzhaft abschreiben müssen.

      Mit der Börse bin ich damit auch fertig, da der Geschmack bleibt, dass alles nicht nur künstlich aufgebläht ist, Insider top informiert sind mit sämtlichen Institute und man als Privatanleger am Ende nur auf der Strecke bleibt. Weiter weiß ich nicht ob die Billanzen bei überhaupt einem Unternehmen korrekt sind, wem kann ich denn noch vertrauen? Börse ist eine Spekulation, das wohl früher oder später jeder mal schmerzhaft erfahren darf.

      Die letzten Jahre steigt alles schön fleißig, ein Bärenmarkt kennt hier keiner mehr. Wenn dann aber Jahrelang alles fällt (ala Neuer Markt) dann nützt es auch nichts mehr breit zu streuen usw.
      Wirecard | 1,940 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 13:15:21
      Beitrag Nr. 757 ()
      Von:
      "RA Michael Siegle | SdK e.V." <siegle@sdk.org>
      An:


      Datum:
      28.07.2020 16:44:37

      Guten Tag ,
      den Prozesskostenfinanzierungsvertrag erhalten Sie in den nächsten Wochen, wenn Sie sich für diese Option entscheiden. Die Vermittlungsgebühr wird in jedem Fall nur fällig, wenn Sie den Prozesskostenfinanzierungsvertrag unterzeichnen. Wenn Ihnen dieser also vorliegt und Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dann fällt auch keine Vermittlungsgebühr an.
      Eine Klage gegen die BaFin wird derzeit nicht finanziert, da die Erfolgsaussichten aus Sicht der Prozesskostenfinanzierer nur sehr gering sind. Daher bieten wir diese Option derzeit nicht an.
      Das KapMuG Verfahren wird nach Einschätzung unserer Anwälte nicht zugelassen. Selbst wenn aber die Zulassung erfolgt, bietet das Verfahren zwei entscheidende Nachteile: Erstens wird im Musterverfahren nur eine allgemeine Rechtsfrage geklärt, jedoch müssen Sie nach Schluss des Musterverfahrens immer noch individuell auf Schadensersatz klagen. Und zweitens können derartige Verfahren extrem lange dauern, wie das Telekom-Verfahren, welches mittlerweile fast 20 Jahre läuft, sehr gut zeigt. Aus unserer Sicht ist das KapMuG Verfahren daher kein geeignetes Instrument.
      Wirecard | 1,892 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 13:44:17
      Beitrag Nr. 758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.608.162 von Doom183 am 31.07.20 13:12:51
      Zitat von Doom183: Die letzten Jahre steigt alles schön fleißig, ein Bärenmarkt kennt hier keiner mehr. Wenn dann aber Jahrelang alles fällt (ala Neuer Markt) dann nützt es auch nichts mehr breit zu streuen usw.


      Was ist der Grund weshalb die Börsen steigen?

      An das Anlageverhalten insb. der dt. hat sich ja nicht wirklich was geändert ABER seit spätestens der Eurokrise wird doch nur noch frisches Geld in den Markt gepumpt und wo glaubst du fließt das hin?

      Die 750 Mrd. die letztens von der EU Kommission bewilligt wurden, die wurden auch nur bewilligt, wer die Zeche mal zahlen soll das ist doch auch noch nicht geklärt. Erst schießen und dann überlegen, das ist doch das Motto.

      Die akt. 3 MWSt Senkung ist doch genauso ein Politisches reinfall ... denn nicht jeder gibt die 3% weiter und auf der anderen Seite werden Produkte teilweise 20% teurer ...

      Wenn die Zentralbanken weiter so fleißig drucken, was passiert dann? .... siehe mal Venezuela ... galoppierende Inflation -> Inländische Stocks steigt -> es wird noch mehr Geld gedruckt -> Hyperinflation -> Inländische Stocks steigen um mehrere Hunderttausend Prozent.
      Wirecard | 1,940 €
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 22:41:32
      Beitrag Nr. 759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.608.189 von 007coolinvestor am 31.07.20 13:15:21
      Gebür für &quot;kostenlos&quot;?
      Zitat von 007coolinvestor: Von:
      "RA Michael Siegle | SdK e.V." <siegle@sdk.org>
      An:


      Datum:
      28.07.2020 16:44:37

      Guten Tag ,
      den Prozesskostenfinanzierungsvertrag erhalten Sie in den nächsten Wochen, wenn Sie sich für diese Option entscheiden. Die Vermittlungsgebühr wird in jedem Fall nur fällig, wenn Sie den Prozesskostenfinanzierungsvertrag unterzeichnen. Wenn Ihnen dieser also vorliegt und Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dann fällt auch keine Vermittlungsgebühr an.
      Eine Klage gegen die BaFin wird derzeit nicht finanziert, da die Erfolgsaussichten aus Sicht der Prozesskostenfinanzierer nur sehr gering sind. Daher bieten wir diese Option derzeit nicht an.
      Das KapMuG Verfahren wird nach Einschätzung unserer Anwälte nicht zugelassen. Selbst wenn aber die Zulassung erfolgt, bietet das Verfahren zwei entscheidende Nachteile: Erstens wird im Musterverfahren nur eine allgemeine Rechtsfrage geklärt, jedoch müssen Sie nach Schluss des Musterverfahrens immer noch individuell auf Schadensersatz klagen. Und zweitens können derartige Verfahren extrem lange dauern, wie das Telekom-Verfahren, welches mittlerweile fast 20 Jahre läuft, sehr gut zeigt. Aus unserer Sicht ist das KapMuG Verfahren daher kein geeignetes Instrument.


      Vor angeblich kostenloser Prozessfinanzierung stehen eine Servicepauschale und eine Vermittlungsgebühr. Wie "20 % auf alles. Bis auf Tiernahrung".

      Man sollte wohl erwarten dürfen, dass eine international bewanderte, einschlägig erfahrene Top - Rechtsanwaltstruppe, die sich selbstbewusst per Gebührenvereinbarung über Tarif bezahlen lässt, ihren Job dann auch komplett erledigt und die Unterlagen ihrer Mandanten selbst aufbereitet. Zumal sie ein ihr zugearbeitetes Ergebnis ohnehin überprüfen und die Schadensberechnung kontrollieren muss, um nicht für übersehene Fehler bei der Klagevorbereitung zu haften. Sichten muss sie das Material also allemal. Bekommt da jemand eine überflüssige Serviceleistung bezahlt?

      Geschädigte Anleger mit eintrittspflichtiger Rechtsschutzversicherung in eine sog. Sammelklage zu stecken ist wie Reihenimpfung mit einer Einmalspritze. Wird die Anwaltstruppe der Eingesammeltkläger über die gesetzliche Gebühr hinaus vergütet, zahlt die Rechtsschutzversicherung den Mehrbetrag nicht. Soll der Versicherte für die Minderleistung, auf die er sich unter Verzicht auf seine Möglichkeiten in einem Individualprozess stutzen lässt, auch noch zuzahlen?

      Und für diesen katastrophalen Rat wird ihm auch noch nicht versicherte Service - und Vermittlungsgebühr abverlangt?
      Wirecard | 1,920 €
      Avatar
      schrieb am 01.08.20 13:44:07
      Beitrag Nr. 760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.589.562 von Jlivermore999 am 30.07.20 06:09:18
      Ermittelt der WDR ?
      Es gibt Gerüchte, der WDR ermittelt.

      Tatort-Folge mit Titel:

      FinTech

      Wirecard | 1,934 €
      Avatar
      schrieb am 02.08.20 12:11:08
      Beitrag Nr. 761 ()
      Vorteil Individualprozess
      Die hier einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gilt als gefestigt. Offene Rechtsfragen, die als Musterfall dienen könnten, stellen sich nicht. Das KapMuG - Verfahren, um dessen Ausrichtung sich Kollegenschaft balgt, muss nicht schon dann durchgeführt werden, wenn in ausreichender Zahl Musterfeststellungsanträge gestellt werden. Ist eine unnötige Verfahrensausweitung statt einer Verfahrensvereinfachung zu befürchten, können die Musterfeststellungsanträge wegen Prozessverschleppung zurückgewiesen werden.

      Dann bliebe ein (Ein -)"Sammelverfahren" übrig. Der BGH sieht Klagehäufungen in Anlegerschutzsachen als häufig unzweckmäßig an. Instanzgerichte können willkürliche Klagezusammenschlüsse auftrennen. Damit entfiele das entscheidende Argument eines Kostenvorteils.
      Wirecard | 1,934 €
      Avatar
      schrieb am 02.08.20 22:52:15
      Beitrag Nr. 762 ()
      Das sind ja alles Behauptungen und Mutmaßungen. Wie der Prozess gemacht wird kommt ja erst ans Tageslicht.

      Was würden sie empfehlen wenn man viel geld verloren hat, jetzt keines mehr hat.
      Wirecard | 1,934 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.08.20 00:15:41
      Beitrag Nr. 763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.624.339 von megadeal2020 am 02.08.20 22:52:15
      Wenn man kein Geld mehr hat
      gibt es u. U. Prozesskostenhilfe für die Kosten des eigenen Anwalts. Verliert man den Prozess, muss man der Gegenseite ihre Kosten trotzdem erstatten.

      Für eine Rechtsschutzversicherung hat man Prämien gezahlt. Tritt sie ein, ist das Verfahren also auch nicht "umsonst". Finanziert man einen Prozess selbst, zahlt man im übertragenen Sinne die Prämien nachträglich. Wer beabsichtigt, seine Verluste mit einer erfolgreichen Spekulation "zurückzuholen", könnte erwägen, in die Kosten seines Prozesses zu investieren. Auch ein prozessfinanziertes Verfahren kostet bei Erfolg.

      Ich will nichts kleinreden und eine für alle Fälle passende Empfehlung gibt es nicht, - ich hab' sie jedenfalls leider nicht. Jeder muss selbst die für sich persönlich passende Entscheidung treffen. Wer sich nur jetzt keinen Prozess leisten will/kann, könnte die Entwicklung beobachten. Vielleicht lernen Prozessfinanzierer mit der Zeit und wenden sich den Einzelklägern zu, die individuell vertreten und nicht "massenabgefertigt" werden. Oder die persönliche Chancen/Risiko - Bewertung ändert sich über die Beobachtung von Prozessverläufen anderer Anleger.

      Steht stattdessen mal eine Finanzierung für ein nicht in erster Linie werbetechnisch an den Hoffnungen der Geschädigten orientiertes "Traum - Musterverfahren", sondern einen investmenttauglichen Prozess, und hat man keine Alternative, wird man daran teilnehmen, bevor man gar nichts unternimmt. Wobei es auch Anleger gibt, die sich wohler fühlen, wenn sie von Anfang an nicht aktiv werden und gleich alles auf das "Konto Erfahrung" buchen. Auch das kann die individuell genau richtige Entscheidung sein. Nur eins ist gewiss: Nachher ist man immer schlauer.

      Und: Vorsicht bei "Traumangeboten" und Schlaumeiern. Was von gewissen "Versprechungen" zu halten ist, wissen gerade WC - Anleger. Es gibt immer und überall Geschäftemacher, die es gezielt auf verunsicherte Geschädigte anlegen.
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      schrieb am 03.08.20 13:41:31
      Beitrag Nr. 764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.624.540 von Finanzanwalt am 03.08.20 00:15:41
      Zitat von Finanzanwalt: gibt es u. U. Prozesskostenhilfe für die Kosten des eigenen Anwalts. Verliert man den Prozess, muss man der Gegenseite ihre Kosten trotzdem erstatten.

      Für eine Rechtsschutzversicherung hat man Prämien gezahlt. Tritt sie ein, ist das Verfahren also auch nicht "umsonst". Finanziert man einen Prozess selbst, zahlt man im übertragenen Sinne die Prämien nachträglich. Wer beabsichtigt, seine Verluste mit einer erfolgreichen Spekulation "zurückzuholen", könnte erwägen, in die Kosten seines Prozesses zu investieren. Auch ein prozessfinanziertes Verfahren kostet bei Erfolg.

      Ich will nichts kleinreden und eine für alle Fälle passende Empfehlung gibt es nicht, - ich hab' sie jedenfalls leider nicht. Jeder muss selbst die für sich persönlich passende Entscheidung treffen. Wer sich nur jetzt keinen Prozess leisten will/kann, könnte die Entwicklung beobachten. Vielleicht lernen Prozessfinanzierer mit der Zeit und wenden sich den Einzelklägern zu, die individuell vertreten und nicht "massenabgefertigt" werden. Oder die persönliche Chancen/Risiko - Bewertung ändert sich über die Beobachtung von Prozessverläufen anderer Anleger.

      Steht stattdessen mal eine Finanzierung für ein nicht in erster Linie werbetechnisch an den Hoffnungen der Geschädigten orientiertes "Traum - Musterverfahren", sondern einen investmenttauglichen Prozess, und hat man keine Alternative, wird man daran teilnehmen, bevor man gar nichts unternimmt. Wobei es auch Anleger gibt, die sich wohler fühlen, wenn sie von Anfang an nicht aktiv werden und gleich alles auf das "Konto Erfahrung" buchen. Auch das kann die individuell genau richtige Entscheidung sein. Nur eins ist gewiss: Nachher ist man immer schlauer.

      Und: Vorsicht bei "Traumangeboten" und Schlaumeiern. Was von gewissen "Versprechungen" zu halten ist, wissen gerade WC - Anleger. Es gibt immer und überall Geschäftemacher, die es gezielt auf verunsicherte Geschädigte anlegen.


      Vielen Dank für Ihre Antwort j.g.
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      schrieb am 03.08.20 14:49:37
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.595.904 von jajore18 am 30.07.20 14:42:05
      Zitat von jajore18: Hallo. Hat jemand Erfahrung mit
      wirecardclaim.com
      respektive litfin.co.uk

      Ich habe mich heute dort mal registrieren lassen. Freue mich ueber Erfahrungen und dort registrierte Leidensgenossen, ggf. gerne auch via pm



      Haben heute unterlagen versendet. und folgendes feedback bekommen.
      vielleicht hilft das weiter.:

      "Wir haben mit Stand heute Interessenten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 120 Mio. Euro registriert und in unsere Kartei aufgenommen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Anleger mit einem individuellen Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro. Mehr als die Hälfte des bei uns registrierten Investitionsvolumens entfällt auf Anleger mit einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Mio. Euro. Dieses Volumen sichert unserer Sammelklage bereits jetzt eine umfangreiche Finanz- und Verhandlungsstärke, insb. verglichen ggü. individuellen Klagen einzelner Rechtsanwaltskanzleien.



      Während es weiterhin möglich ist, sich für unsere Sammelklage zu registrieren, befinden wir uns derzeit in detaillierten Gesprächen mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien, um einen geeigneten Kooperationspartner für die von uns finanzierte Sammelklage auszuwählen. Bei dieser Auswahl spielen die Kosten eine untergeordnete Rolle. Entscheidend wird sein, welche Rechtsanwaltskanzlei aufgrund ihrer Erfahrungen, ihres Know-hows, ihrer Teamzusammensetzung und – nicht zuletzt – aufgrund ihres Renommees die besten Chancen bietet, die Schadensersatzansprüche der von uns finanzierten Anleger auch gegen einen starken Gegner wie Ernst & Young (sowie ggf. weitere Anspruchsgegner) erfolgreich durchzusetzen. In jedem Fall wird es sich nicht um eine lokale, auf Basis der gesetzlichen Gebühren abrechnende Einheit handeln, sondern um eine international tätige und auf komplexe Schadensersatzverfahren spezialisierte Sozietät. Wir gehen davon aus, dass wir diese Gespräche in Kürze abschließen können.



      Die Auswahl der Rechtsanwaltskanzlei hat erheblichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten der von uns finanzierten Sammelklage. Es handelt sich daher um einen maßgeblichen Baustein in dem Angebot, das wir Ihnen unterbreiten. Wir werden Ihnen daher unseren verbindlichen Prozessfinanzierungsvertrag zu den bereits genannten Konditionen (kein Kostenrisiko für Sie; prozentuale Provision im Erfolgsfall für uns) erst zusenden, sobald wir den Prozessvertreter final ausgewählt haben.
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      schrieb am 03.08.20 15:41:31
      Beitrag Nr. 766 ()
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      schrieb am 03.08.20 21:40:03
      Beitrag Nr. 767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.629.697 von jajore18 am 03.08.20 14:49:37
      Gute Reise!
      Zitat von jajore18:
      Zitat von jajore18: Hallo. Hat jemand Erfahrung mit
      wirecardclaim.com
      respektive litfin.co.uk

      Ich habe mich heute dort mal registrieren lassen. Freue mich ueber Erfahrungen und dort registrierte Leidensgenossen, ggf. gerne auch via pm



      Haben heute unterlagen versendet. und folgendes feedback bekommen.
      vielleicht hilft das weiter.:

      "Wir haben mit Stand heute Interessenten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 120 Mio. Euro registriert und in unsere Kartei aufgenommen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Anleger mit einem individuellen Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro. Mehr als die Hälfte des bei uns registrierten Investitionsvolumens entfällt auf Anleger mit einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Mio. Euro. Dieses Volumen sichert unserer Sammelklage bereits jetzt eine umfangreiche Finanz- und Verhandlungsstärke, insb. verglichen ggü. individuellen Klagen einzelner Rechtsanwaltskanzleien.

      Während es weiterhin möglich ist, sich für unsere Sammelklage zu registrieren, befinden wir uns derzeit in detaillierten Gesprächen mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien, um einen geeigneten Kooperationspartner für die von uns finanzierte Sammelklage auszuwählen. Bei dieser Auswahl spielen die Kosten eine untergeordnete Rolle. Entscheidend wird sein, welche Rechtsanwaltskanzlei aufgrund ihrer Erfahrungen, ihres Know-hows, ihrer Teamzusammensetzung und – nicht zuletzt – aufgrund ihres Renommees die besten Chancen bietet, die Schadensersatzansprüche der von uns finanzierten Anleger auch gegen einen starken Gegner wie Ernst & Young (sowie ggf. weitere Anspruchsgegner) erfolgreich durchzusetzen. In jedem Fall wird es sich nicht um eine lokale, auf Basis der gesetzlichen Gebühren abrechnende Einheit handeln, sondern um eine international tätige und auf komplexe Schadensersatzverfahren spezialisierte Sozietät. Wir gehen davon aus, dass wir diese Gespräche in Kürze abschließen können.



      Die Auswahl der Rechtsanwaltskanzlei hat erheblichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten der von uns finanzierten Sammelklage. Es handelt sich daher um einen maßgeblichen Baustein in dem Angebot, das wir Ihnen unterbreiten. Wir werden Ihnen daher unseren verbindlichen Prozessfinanzierungsvertrag zu den bereits genannten Konditionen (kein Kostenrisiko für Sie; prozentuale Provision im Erfolgsfall für uns) erst zusenden, sobald wir den Prozessvertreter final ausgewählt haben.


      Was sagt das Feedback: Immer noch gibt es keine Zusage. Registriert hat man sich demnach in einem "Blind - pool", dessen nach Litfin wichtigste Komponente "möglichst teure Rechtsanwälte mit klingendem Namen" noch gesucht wird. Hochtrabende Bezeichnungen und WC - Anleger, - da war doch mal was? Man scheint sich gewiss zu sein, dass die Kundschaft wieder voller Ehrfurcht sein wird bei einer klingenden Bezeichnung wie "Waldorf & Statler".

      Je internationaler und größer, je wahrscheinlicher gab es mal Kontakte zu EY. Und wird es sie in Zukunft wieder geben. Die Mandantschaft kommt und geht. Mit der Kollegenschaft in seiner "Oberliga" trifft man sich immer wieder. Warum sucht ein wirklicher Millionärsclub Mitspieler schon ab € 25.000,-. Und wie koordiniert man die Interessenspanne zwischen Altersvorsorge und Spielgeld? Obacht bei den Vertragsklauseln für die "Vergleichsgelegenheiten"!
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      schrieb am 03.08.20 22:00:15
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: auffällige/abwertende Vulgärsprache
      Avatar
      schrieb am 05.08.20 11:21:03
      Beitrag Nr. 769 ()
      Da wird sie echt geholfen!
      Lese gerade über einen praktischen Link hier in w:o: "Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden. Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY".

      Wenn unterschieden wird zu "... auch gegen die Vermittler ..." dürfte der Vorstand von WC gemeint sein. Sein wann berät ein Vorstand seine Aktionäre? Wenn "die Vorstand ... in der Regel über einer D & O Versicherung ..." verfügt, und diese Versicherung sollte tatsächlich für bertrügerische, d. h. vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen aufkommen müssen, dann gegenüber der Gesellschaft, bei der ein Vorstand seine (Dienst -)Pflichten verletzt hat. Um solche Ansprüche kümmert sich gegebenenfalls der Insolvenzverwalter. Der kann das ohne TV- erfahrene Anwaltschaft und der Aktionär partizipiert davon, wenn für ihn was übrig bleibt, in der Regel schon durch Anmeldung seiner Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
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      schrieb am 05.08.20 18:44:08
      Beitrag Nr. 770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.651.534 von Finanzanwalt am 05.08.20 11:21:03Kannst du mal den Link reinstellen?

      Falschberatung und Vermittler würde ich eher auf Anlageberater beziehen, die ihren Kunden Wirecard empfohlen haben. Dann müsste sich das mit dem Vorstand auf die beratende Institution beziehen, etwa eine Bank oder eine Vermögensverwaltung oder sowas. Die kann als Einheit eine vorsätzliche Falschberatung ihrer Mitarbeiter natürlich nicht ausschliessen, und dagegen muss man sich absichern.
      Tatsächlich ist es aber so etwas widersprüchlich, weswegen ich um den Link gebeten habe.
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      schrieb am 05.08.20 21:43:31
      Beitrag Nr. 771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.658.203 von sdaktien am 05.08.20 18:44:08
      Kaa
      Hier ist der Link: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12800533-wirecard…

      Ich sag's vorsichtshalber: "Praktisch" war ironisch gemeint, - "verführerisch" wäre vermutlich die bessere Charakterisierung.

      Für mich ist der Bezug zu WC deutlich: Die "... D & O Versicherung ..." wird ins Spiel gebracht, um die Hoffnung zu erzeugen, dass die Haftungsmasse trotz der befürchteten Pleite von WC nennenswert ist. Eine beratende Bank müsste allenfalls für die von ihr vermittelten Aktien einstehen, - nie für den ganzen Schaden. Sie könnte schon deshalb wegen einem WC - Problem nicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten und brauchte keine "Aufstockung" der Haftungsmasse durch eine Versicherung. Das sieht sehr danach aus, dass jemand riskiert, bei schon einmal Belogenen unerfüllbare Hoffnungen zu wecken!
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      schrieb am 05.08.20 22:05:00
      Beitrag Nr. 772 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.660.108 von Finanzanwalt am 05.08.20 21:43:31Danke. :)

      und Hä?

      Wer hat denn falsch beraten? Der Vorstand doch nicht, der hat wenn, dann betrügerisch gehandelt. EY fallen auch als Berater aus, denn die haben lediglich testiert, also abgenickt. Beratend tätig wurden sie nicht.

      Da bleiben nur Wertpapiervermittler(?) übrig. Also Anlageberater. Aber die wurden ja selbst betrogen, indem Wirecard Zahlen vorgelegt haben, die nicht korrekt waren. Welcher Anlageberater kann von sich behaupten, da einen detaillieren Überblick zu haben?

      Auf den Rest sollte man gar nicht weiter eingehen. Ein Anwalt der sich mit Finanzfragen beschäftigt, sollte eigentlich wissen, dass weder Anleihen, noch Derivate Aktien sind. Du meine Güte!

      Man sollte sich so einen Text nicht von einem 1Stern-Freelancer-Internetschreiber einfach so hinrotzen lassen. Und wenn man es doch macht, muss man zumindest mal drüberlesen, um sowas zu vermeiden. Spricht beides nicht für die Kanzlei.
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      schrieb am 05.08.20 22:17:44
      Beitrag Nr. 773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.660.108 von Finanzanwalt am 05.08.20 21:43:31und wohin soll sich der gefoppte Anleger deiner Meinung nach hinwenden?
      An (einen) "Finanzanwalt"?
      Aber in der Tat witzig, welche Erwartungen hier geschürrt werden, denn die Haftungsmasse reicht im best case nicht für die Anwaltsgebühren.
      ... und das ein Vermittler gesagt hat, dass ist ein totsicherer Tip kann man wohl ausschließen. Die Banken empfehlen schon lange keine Einzelwerte mehr. Obendrein ist der Haftungsausschluss selbst bei Fonds mind. eine halbe Seite lang.
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      schrieb am 05.08.20 22:18:40
      Beitrag Nr. 774 ()
      LTO
      Drei Fragen an die Finanz­auf­sicht: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wirecard-bafin-bera…
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.20 22:22:35
      Beitrag Nr. 775 ()
      Also bevor bei Wirecard Geld fleißt, möchte ich von Volkswagen eine Entschädigung #Betrug #Dieselgate da plumste die Aktie auch runter und ist auch noch weit entfernt vom damaligen ATH
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      schrieb am 05.08.20 22:44:11
      Beitrag Nr. 776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.660.474 von Finanzanwalt am 05.08.20 22:18:40Die wichtigste Frage fehlt natürlich ! Warum Short Verbote ? Aber das interessiert ja niemanden.
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      schrieb am 06.08.20 08:09:50
      Beitrag Nr. 777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.660.474 von Finanzanwalt am 05.08.20 22:18:40
      Und warum vernimmt die Staatsanwaltschaft nicht alle AR-Mitglieder + Rechtsberater aus letzten 15 Jahren
      Zitat von Finanzanwalt: Drei Fragen an die Finanz­auf­sicht: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wirecard-bafin-berater-ey-finanzaufsicht-strukturelle-maengel-noetige-veraenderungen/


      Und warum vernimmt die Staatsanwaltschaft nicht alle AR-Mitglieder und Rechtsberater der letzten 15 Jahre ?

      Genügend Verdachtsmomente sollte die StA jetzt, glaubt man der Presse, doch haben.

      Es muss endlich eine Staatshaftung fürs Untätigbleiben von Verwaltung und Justiz her. Und Dienstaufsichtsbeschwerden sollte man = hier alle im Forum vorbereiten und unterstützen. Die leitende Staatsanwältin zeigt sich in der Presse, macht Fotos, jetzt aber bitte mal HANDELN !
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.20 09:02:15
      Beitrag Nr. 778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.662.166 von Jlivermore999 am 06.08.20 08:09:50
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von Finanzanwalt: Drei Fragen an die Finanz­auf­sicht: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wirecard-bafin-berater-ey-finanzaufsicht-strukturelle-maengel-noetige-veraenderungen/


      Und warum vernimmt die Staatsanwaltschaft nicht alle AR-Mitglieder und Rechtsberater der letzten 15 Jahre ?

      Genügend Verdachtsmomente sollte die StA jetzt, glaubt man der Presse, doch haben.

      Es muss endlich eine Staatshaftung fürs Untätigbleiben von Verwaltung und Justiz her. Und Dienstaufsichtsbeschwerden sollte man = hier alle im Forum vorbereiten und unterstützen. Die leitende Staatsanwältin zeigt sich in der Presse, macht Fotos, jetzt aber bitte mal HANDELN !


      Weil dann vielleicht ein paar Dinge herauskämen die für die Herren (und Damen) in der Politik ziemlich unangenehm wären.
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      schrieb am 06.08.20 09:02:44
      Beitrag Nr. 779 ()
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      schrieb am 06.08.20 09:41:18
      Beitrag Nr. 780 ()
      Ja nur das:

      "... An der Börse rechnet man mit weniger als 70 Millionen Euro Rückzahlung für die Anleihebesitzer aus der Insolvenzmasse. Nach dieser Rechnung wäre für die Aktionäre nichts mehr übrig."

      überlesen halt viele, weil sie es nicht wahr haben wollen.
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      schrieb am 06.08.20 15:28:04
      Beitrag Nr. 781 ()
      Das ist auch amüsant:

      Beitrag des DSW Sprechers Brejis auf der Hauptversammlung der Wirecard AG in 2016:

      "Als erster Redner kam Andres Breijs für die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zu Wort. Der Redner kennt die Gesellschaft bereits seit langem und hatte erstmal vor neun Jahren eine Hauptversammlung besucht. Damals, so Herr Breijs, ging es um den Vorwurf einer Bilanzfälschung, und ein wenig, so seine Bedenken, wirken diese Vorgänge auch heute noch nach. Daher entschuldigte er sich eingangs für seine „Branche“, da nach seiner Kenntnis bislang keine solche Entschuldigung erfolgt ist. Zugleich stellte er fest, dass die Mehrheit der Leute noch nicht verstanden hat, was hier passiert. So sei es unfassbar, was hier an Wertschöpfung generiert werde. Die Gesellschaft ist die einzige Bank in Deutschland, die verstanden hat, wo der Weg hingeht, während die Konkurrenz noch nicht einmal ansatzweise zu erkennen ist, führte der Redner dazu aus."

      Quelle: GSC-Bericht 2016

      Schon lustig, sich jetzt hinzustellen, und zu sagen, man habe immer gewarnt. Sogar auf einem Aktienforum waren die bei der DSW eingeladen.
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      schrieb am 06.08.20 22:20:25
      Beitrag Nr. 782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.629.697 von jajore18 am 03.08.20 14:49:37Litfin scheint mir eine gute Wahl. Die kennen das Geschäft und haben einen überzeugenden track record. Hatte mich auch mal bei Omnibridgeway erkundigt, aber die vertreten nur Instis, keine Privatanleger. Schade. Litfin scheint mir die nächstbeste Variante.

      Die 20-28% Prozent Erfolgsbeteiligung zahle ich im Erfolgsfall mit Freuden. Die verbleibenden 72-80% wären weit besser als nichts.

      Wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist, steht natürlich in den Sternen, aber das risk-reward-Verhältnis macht das für mich zu einem no-brainer. Zu verlieren hat man m. E. nichts, auch wenn ich das erst abschließend beurteilen möchte, wenn mir der Prozessfinanzierungsvertrag vorliegt. Vor allem muss man nicht in Vorleistung gehen.

      Ich werde mich die Tage dort registrieren. Können uns bei Interesse ja gerne weiter austauschen, gerne auch über BM.
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.20 00:55:30
      Beitrag Nr. 783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.675.513 von Experialist am 06.08.20 22:20:25
      Zitat von Experialist: Litfin scheint mir eine gute Wahl. Die kennen das Geschäft und haben einen überzeugenden track record. Hatte mich auch mal bei Omnibridgeway erkundigt, aber die vertreten nur Instis, keine Privatanleger. Schade. Litfin scheint mir die nächstbeste Variante.

      Die 20-28% Prozent Erfolgsbeteiligung zahle ich im Erfolgsfall mit Freuden. Die verbleibenden 72-80% wären weit besser als nichts.

      Auf mich macht LitFin keinen seriösen Eindruck. Die Website ist zwar ziemlich aufpoliert, wenn man sich aber dann den Sitz in Salford in Maps anschaut, sieht das sehr nach Wohngegend aus. Außerdem wurde die Kapitalgesellschaft erst am 08.02.2018 gegründet und zwar als KSF CAPITAL LIMITED. Am 10.05.2018 erfolgte dann die Namensänderung in LITFIN CAPITAL LIMITED.
      https://beta.companieshouse.gov.uk/company/11196065/filing-h…

      Zur Erfolgsprovision (FAQ LitFin-Website):
      "Für Anleger mit einem Investitionsvolumen bis 100.000 Euro beträgt die Erfolgsprovision 28% vom erzielten Nettoerlös (nach Abzug der Verfahrenskosten).
      Für Anleger mit einem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro bzw. 1 Mio. Euro bieten wir eine abgesenkte Erfolgsprovision von 24% bzw. 20% an.
      "

      Dann lieber großen Kanzleien oder Vereinigungen (Schirp, Tilp, DSW) anschließen.
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      schrieb am 07.08.20 08:15:22
      Beitrag Nr. 784 ()
      Richtig, entscheidend ist die Kanzlei. Litfin ist keine Kanzlei, sondern ein Prozessfinanzierer. Ob ich mich am Ende anschließe, hängt letztlich von der noch ausstehenden Wahl der Kanzlei ab.

      Aber die drei von Dir genannten als „große Kanzleien“ zu bezeichnen - na ja. Das wird vor US-Gerichten eher ein Schmunzeln erzeugen.

      Das war einer der Vorteile von Omnibridgeway. Die haben eine Kanzlei gefunden, die Eindruck hinterläßt. Aber halt nicht für Privatanleger. Schade.
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      Avatar
      schrieb am 07.08.20 08:27:15
      Beitrag Nr. 785 ()
      Guten Morgen, ....unsere Finanzaufsichtsbehörde - und wieder eine Steilvorlage. Cum/Ex - beschwert sich zu diesem Thema eigentlich der frei denkende Steuerzahler? Da werden mehrere Milliarden ganz offensichtlich durch Staatsdeckung (Flankenschutz durch Gesetze) dem Steuerzahler gestohlen und es wird einfach so hingenommen - ist doch ein Wahnsinn.
      https://www.bloomberg.com/amp/news/articles/2020-08-06/ecb-s…
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      schrieb am 07.08.20 21:54:47
      Beitrag Nr. 786 ()
      Wirecard und Herstatt-Pleite
      Was Wirecard mit der Herstatt-Pleite vor 46 Jahren gemeinsam hat

      https://www.dasinvestment.com/wenn-eine-bank-zumacht-dann--w…
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      schrieb am 14.08.20 00:29:08
      Beitrag Nr. 787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.677.898 von Experialist am 07.08.20 08:15:22Omni Bridgeway zusammen mit der amerikanischen Prozesskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hört sich vielversprechend an.
      Die Prozesskanzlei ist laut verschiedener Branchenumfragen durchweg bei den Besten mit dabei:
      - Im Jahr 2016 stufte The American Lawyer die Kanzlei als eine der sechs besten Prozessabteilungen in den USA ein.
      - Chambers and Partners erkannte John B. Quinn als "einen der besten Prozessanwälte in Kalifornien" an.

      Wo hast du die Info entnommen, dass das nichts für Privatanleger ist?

      https://portal.omnibridgeway.com/cases/register/wirecard-ove…
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      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 13:34:23
      Beitrag Nr. 788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.757.638 von Apfelbutzen am 14.08.20 00:29:08vielen Dank für Ihre Email.


      Derzeit beabsichtigen wir nicht, Klagen von Einzelinvestoren zu finanzieren. Es steht Ihnen aber die Möglichkeit offen, sich auf investor-rights.de zu registrieren, wo derzeit eine große Gruppe von Einzelinvestoren zusammengestellt wird. Wir befinden uns mit dem Betreiber der Website im Gespräch über eine mögliche Zusammenarbeit; für den Fall, dass diese nicht zustande kommt, sollte dort für Prozessfinanzierung gesorgt werden.


      Mit freundlichem Gruß

      Laura Thum
      Client Liaison Officer


      OMNI BRIDGEWAY


      Zitat von Apfelbutzen: Omni Bridgeway zusammen mit der amerikanischen Prozesskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hört sich vielversprechend an.
      Die Prozesskanzlei ist laut verschiedener Branchenumfragen durchweg bei den Besten mit dabei:
      - Im Jahr 2016 stufte The American Lawyer die Kanzlei als eine der sechs besten Prozessabteilungen in den USA ein.
      - Chambers and Partners erkannte John B. Quinn als "einen der besten Prozessanwälte in Kalifornien" an.

      Wo hast du die Info entnommen, dass das nichts für Privatanleger ist?

      https://portal.omnibridgeway.com/cases/register/wirecard-ove…
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      Avatar
      schrieb am 14.08.20 13:36:51
      Beitrag Nr. 789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.757.638 von Apfelbutzen am 14.08.20 00:29:08 Omni Bridgeway (UK) Limited (Omni Bridgeway) is proposing to fund (through its group investment vehicles) a shareholder action on behalf of shareholders of Wirecard AG (Wirecard), who acquired ordinary shares during the period from 1 April 2012 to 30 June 2020 (inclusive), against Wirecard’s long term auditor, Ernst & Young GmbH (E&Y). The precise period of loss will be determined on the basis of legal advice depending on factual developments. This action will be led by the international law firm Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan LLP (Quinn Emanuel).
      Information on the proposed claim is set out in the attached Claim Overview document.
      Please find attached:

      a. Claim Overview;

      b. Answers to Questions; and

      c. Providing Data Information Sheet.

      The proposed shareholder action is being funded on a “no win, no pay” basis.
      If Omni Bridgeway offers to fund your claims against E&Y, it will meet the costs of the legal proceedings, including any costs that may be awarded to E&Y if the proceedings are lost.
      If the proceedings are successfully resolved, Omni Bridgeway will be entitled to reimbursement of the costs it has expended plus a commission calculated by reference either to the amount of your individual claim (in the case of a settlement of all claims) or by reference to the amount of any damages the Court may award you.
      In summary, there are no ‘out of pocket’ costs for you to pay if the proceeding is resolved successfully as Omni Bridgeway is only entitled to be paid from what is recovered. You do not have to pay anything in the event that the shareholder action proceeds and your claim is unsuccessful as Omni Bridgeway agrees to pay any legal costs that might be awarded to E&Y in the event that the litigation is unsuccessful.
      If you traded in Wirecard shares between 1 April 2012 and 30 June 2020 and would like to participate in the proposed Wirecard shareholder action you will need to execute an Omni Bridgeway Funding Agreement and Retainer agreements with Quinn Emanuel. This documentation will made available to shareholders in due course.
      In the meantime, please send us your trading data for 1 April 2012 to 30 June 2020 to wirecard@omnibridgeway.com and we can prepare a preliminary loss estimate.
      The preliminary loss estimate will give you an idea of your possible loss on one of the methods which might be employed by the Court. However, all claims will be the subject of further investigation and legal advice and your loss figure may change. In providing the Trade History or otherwise, Omni Bridgeway does not guarantee or represent in any way that you will be held to have suffered any loss or any particular level of loss.
      If you have any questions about the Wirecard shareholder action, please contact Omni Bridgeway’s Client Liaison Team via email at wirecard@omnibridgeway.com or call 1800 016 464 (free call within Australia) (or +61 8 9225 2322 from overseas).

      Yours sincerely



      Jeremy Marshall
      Senior Investment Manager


      OMNI BRIDGEWAY

      PO Box 5106, Perth WA 6831
      Level 6, 37 St Georges Terrace, Perth, WA 6000
      FREECALL 1800 016 464 (within Australia)
      T +61 8 9225 2322 F +61 8 9225 2399
      www.omnibridgeway.com


      Zitat von Apfelbutzen: Omni Bridgeway zusammen mit der amerikanischen Prozesskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hört sich vielversprechend an.
      Die Prozesskanzlei ist laut verschiedener Branchenumfragen durchweg bei den Besten mit dabei:
      - Im Jahr 2016 stufte The American Lawyer die Kanzlei als eine der sechs besten Prozessabteilungen in den USA ein.
      - Chambers and Partners erkannte John B. Quinn als "einen der besten Prozessanwälte in Kalifornien" an.

      Wo hast du die Info entnommen, dass das nichts für Privatanleger ist?

      https://portal.omnibridgeway.com/cases/register/wirecard-ove…
      Wirecard | 1,330 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 13:37:46
      Beitrag Nr. 790 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.757.638 von Apfelbutzen am 14.08.20 00:29:08hank you for registering for myIMF, IMF Bentham Limited's secure online client access tool, which has been designed to keep you up to date with your IMF claim participation.



      Please click here or copy and paste the temporary link below to create your myIMF password.



      https://portal.imf.com.au/set-password/44327/NDk0dWNuZUFoSGZ…



      *Please note the link is temporary and will expire after 24 hours.



      When you log in for the first time you will be prompted to change your password and confirm your contact details.



      When in your myIMF account, you will be able to:



      update your contact information;
      view current and historic claims that you are involved in;
      access important notifications; and
      download key documents relating to actions being funded by IMF.

      If you have any questions about your myIMF account or any other matter, please contact the Client Liaison Team by email at portal@imf.com.au, by phone on free call 1800 016 464 (within Australia) or +61 (0) 8 9225 2322.



      If you did not register for the myIMF, and received this email in error, please call IMF on 1800 016 464.



      Kind Regards,



      Client Liaison Team

      OMNI BRIDGEWAY

      PO Box 5106, Perth WA 6831
      Level 6, 37 St Georges Terrace, Perth, WA 6000
      FREECALL 1800 016 464 (within Australia)
      T +61 8 9225 2322 F +61 8 9225 2399
      www.imfbenthamltd.com


      Zitat von Apfelbutzen: Omni Bridgeway zusammen mit der amerikanischen Prozesskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hört sich vielversprechend an.
      Die Prozesskanzlei ist laut verschiedener Branchenumfragen durchweg bei den Besten mit dabei:
      - Im Jahr 2016 stufte The American Lawyer die Kanzlei als eine der sechs besten Prozessabteilungen in den USA ein.
      - Chambers and Partners erkannte John B. Quinn als "einen der besten Prozessanwälte in Kalifornien" an.

      Wo hast du die Info entnommen, dass das nichts für Privatanleger ist?

      https://portal.omnibridgeway.com/cases/register/wirecard-ove…
      Wirecard | 1,322 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 13:59:47
      Beitrag Nr. 791 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.757.638 von Apfelbutzen am 14.08.20 00:29:08Von Omnibridgeway selbst, habe dort angefragt (siehe auch Antwort von coolinvestor). Die daraufhin auch mir genannte Alternativadresse investorrights.de habe ich mir angeschaut - hat mich aber nicht überzeugt.

      Ich warte mal, ob sich da noch ein Großer engagiert, oder mit welcher Kanzlei LitFin herauskommt. Ist ja noch Zeit. Was mich bei LitFin interessiert, ist, wie die einen Prozess eigentlich (vor-)finanzieren würden. Das Kapital dafür dürften sie selbst vermutlich nicht haben. Vielleicht frage ich mal nach. Richtig überzeugt haben die mich auch nicht...😐

      Übrigens hielte ich nur eine Klage vor einem US-Gericht für interessant. Eine „Sammelklage“ nach deutschem KapMug liefert ja im Erfolgsfall noch keinen Schadensersatz, sondern nur eine Rechtsposition für eine private Schadenersatzklage. Gerade die Privatklage will ich ja eigentlich vermeiden.
      Wirecard | 1,321 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 14:31:16
      Beitrag Nr. 792 ()
      Aktuelle Wirtschaftswoche Nr. 34/2020, Seiten 74 - 78

      Sollte man VOR einer Klage gegen Wirecard gelesen haben!


      Freundliche Grüße
      supernova
      Wirecard | 1,320 €
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 14:47:53
      Beitrag Nr. 793 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.764.136 von supernova1712 am 14.08.20 14:31:16Gibts nur als Print oder auch als Link?
      Wirecard | 1,310 €
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 15:21:57
      Beitrag Nr. 794 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.764.343 von sdaktien am 14.08.20 14:47:53
      Wenn du nicht mal mehr die lausigen 5,90€ für eine Zeitschrift besitzt... :laugh: :kiss: :D


      Nichts für ungut
      supernova
      Wirecard | 1,304 €
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 15:24:27
      Beitrag Nr. 795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.764.895 von supernova1712 am 14.08.20 15:21:57
      Berichtigung: 6,90€ :(
      Wirecard | 1,293 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 15:36:06
      Beitrag Nr. 796 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.764.895 von supernova1712 am 14.08.20 15:21:57Reich wird man nur durch das Geld, das man nicht ausgibt.
      Wirecard | 1,300 €
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 15:52:41
      Beitrag Nr. 797 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.765.138 von sdaktien am 14.08.20 15:36:06
      Notierung
      Hallo
      Wollte hier mal etwas richtig stellen - !!!! Wirecard werden nur nicht mehr im DAX 30 notiert.
      Wechseln in ein anderes Segment - NOTIERUNG wird nat. NICHT EINGESTELLT .
      Hab ich schon sehr oft erlebt - nach dem Wechsel geht das Ding noch mal durch die Decke 😉- denke das die großen mittlerweile fast alle draußen sind - ich kaufe auf jeden Fall
      Viel Glück allen Investierten 👍
      Wirecard | 1,300 €
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 15:56:23
      Beitrag Nr. 798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.765.138 von sdaktien am 14.08.20 15:36:06
      Index Wechsel Wirecard
      Wirecard - Notierung wechselt NUR das Segment - bleiben natürlich an der Börse gelistet 😄👍🆒
      Wirecard | 1,309 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 16:01:55
      Beitrag Nr. 799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.765.432 von Zaddy am 14.08.20 15:52:41In welches Segment wechseln sie denn?
      Wirecard | 1,309 €
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 16:08:55
      Beitrag Nr. 800 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.765.582 von sdaktien am 14.08.20 16:01:55
      Notierung
      Auskunft - Deutsche Börse AG -
      Notierung bleibt natürlich nach dem Index -Wechsel weiterhin bestehen 👍👍
      Wirecard | 1,309 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 16:18:53
      Beitrag Nr. 801 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.765.699 von Zaddy am 14.08.20 16:08:55Hast du einen Link zur Meldung?
      Wirecard | 1,310 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 16:28:47
      Beitrag Nr. 802 ()
      Abrutschen vermutlich im sdax
      Wirecard | 1,327 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 17:08:34
      Beitrag Nr. 803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.765.876 von sdaktien am 14.08.20 16:18:53
      Notierung Wirecard
      30 Jahre direkt an der Börse gearbeitet - Makler 😉
      DAX 30 Kriterien erfüllen sie leider nicht mehr
      Notierung von Wirecard geht aber selbstverständlich ganz normal weiter - nur eben in einem anderen Börsensegment 😀
      ...alle großen Fonds etc. wissen schon seit dem 25.6. das Sie die Aktie verkaufen mussten - hat bald ein Ende 😋
      Wirecard | 1,320 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 17:19:32
      Beitrag Nr. 804 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.766.029 von Anubisra100 am 14.08.20 16:28:47
      Zitat von Anubisra100: Abrutschen vermutlich im sdax


      fliegt aus der Dax Familie .... gestern auf ntv Berichtet welche Nachfolger in den Dax Familien als Ersatz in Frage kommen ... Hornbach, HelloFresh usw.

      einfach mal google nutzen
      Wirecard | 1,326 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 17:49:42
      Beitrag Nr. 805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.766.548 von Zaddy am 14.08.20 17:08:34Dann stel'mer uns mal janz dumm, watt issene Sechmennd?

      https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rsensegment

      Es gibt an der deutschen Börse die Segmente Prime Standard und General Standard.

      Die Segmente sagen was über die Pflichten zur Berichterstattung der einzelnen Gesellschaft aus, die je nach Segment unterschiedlich (umfangreich) sind.

      wirecard wechselt nicht das Segment, denn dann würden sie vom Prime Standard in den General Standard wechseln. Sie werden lediglich aus dem Dax, einem Index, geschmissen. Das damit ein "Segmentwechsel" verbunden ist, hab ich nirgendwo gelesen. Die Pflichten zur Berichterstattung haben sich für wirecard durch den Rausschmiss nicht verändert.

      Da du etwas unpräzise warst in deinem Beitrag, habe ich so genau gefragt. Ich hoffte du würdest drauf kommen und das von selbst klarstellen. :)

      https://www.boerse-frankfurt.de/aktie/wirecard-ag
      Wirecard | 1,312 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 17:55:29
      Beitrag Nr. 806 ()
      "Künftig soll ein DAX-Konzern den Index schon nach einem Insolvenzantrag verlassen müssen, und zwar binnen zweier Handelstagen. Diese Neuregelung soll nicht nur für den DAX gelten, sondern auch für die anderen Auswahlindizes MDax, SDAx und TecDAX."

      https://www.deutschlandfunk.de/deutsche-boerse-aendert-regel…
      Wirecard | 1,349 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 18:02:49
      Beitrag Nr. 807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.767.043 von sdaktien am 14.08.20 17:49:42
      Notierung Wirecard
      .... die Notierung geht auf jeden Fall weiter -
      Freiverkehr etc. - Börsennotiz wird NICHT eingestellt !!! - hat jetzt hoffentlich jeder verstanden 🙈
      - kleiner Tipp : große Verkäufer gibt es dann nicht mehr 😉
      Ich habe fertig 😄 - lasst die Spiele bald beginnen
      Kursziel nächste Woche Euro 2,8 - 3 ( ist der Wert nach Bekanntgabe der Inso)
      Wirecard | 1,349 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 18:26:57
      Beitrag Nr. 808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.767.169 von Zaddy am 14.08.20 18:02:49Davon hat auch keiner gesprochen. Die Börsennotierung wird erst dann eigestellt, wenn der Titel von der Börse genommen wird. Zur weitern Notierung braucht es aber kein operatives Geschäft. Sowas nennt sich dann Börsenmantel und wenn der nächste kleine Gangster mit irgendeiner Weltidee um die Ecke kommt, krallt der sich besagten Börsenmatel und bläst das Ganze wieder auf. Auf dass die nächsten Anleger drauf reinfallen und er den großen Reibach machen möge.
      Wirecard | 1,350 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 09:56:55
      Beitrag Nr. 809 ()
      Neue Petition: Steuerlicher Verlustausgleich im &quot;Betrugsfall&quot; WIRECARD
      Liebe Community,

      die finanziellen Ressourcen von Wirecard/EY/Co. werden wahrscheinlich nicht ausreichen, um bei erfolgreichen Schadenersatzklagen alle Ansprüche vollständig zu befriedigen. Daher sollten sich die Geschädigten (gilt auch für ähnliche und zukünftige Fälle) aus meiner Sicht dafür einsetzen, dass der Staat den Umständen angemessene steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten schafft.

      Bitte unterstützen Sie die folgende Petition. Man benötigt dafür lediglich eine E-Mail-Adresse. Der ganze Prozess dauert nicht länger als 1 Minute.

      Herzlichen Dank!
      -------------------------------------------------------------------------------------------------
      Link zur Petition:

      https://www.openpetition.de/petition/online/steuerlicher-ver…
      -------------------------------------------------------------------------------------------------
      Wortlaut der Petition:

      "Umfassender steuerlicher Verlustausgleich bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften aufgrund von schwerwiegenden Betrugsfällen (WIRECARD)"

      Der § 20 EStG (Einkommensteuergesetz: Einkünfte aus Kapitalvermögen) soll dahingehend erweitert werden, dass das Bundesministerium der Finanzen für den konkreten Einzelfall (Angabe der Wertpapierkennnummer) anordnen kann, dass bei innerhalb eines festgelegten Zeitraums entstandenen Veräußerungsverlusten ein umfassender Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten erfolgen kann. Dadurch sollen insbesondere § 20 Absatz 6 Satz 1 und Satz 4 EStG außer Kraft gesetzt werden. Die folgenden Punkte können alternativ (oder teilweise kumulativ) zusätzlich vorausgesetzt werden: • gerichtlich festgestellte erhebliche Pflichtverletzung seitens der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden oder eines mit den entsprechenden Aufgaben betrauten Dritten • gerichtlich festgestellte erhebliche Pflichtverletzung des bestellten Abschlussprüfers • ein (in den zurückliegenden drei Jahren) erteilter Bestätigungsvermerk wäre ohne vorsätzliche Täuschung des Abschlussprüfers in erheblichem Umfang nicht erteilt worden.
      Begründung

      Die Begründung ergibt sich aus der aktuellen Diskussion um den insolventen Zahlungsdienstleister WIRECARD. Hier sind viele Steuerzahler aufgrund von (höchstwahrscheinlichem) Fehlverhalten von WIRECARD selbst sowie (höchstwahrscheinlich) auch durch Defizite im Bereich der Aufsichtsbehörden bzw. des Abschlussprüfers zu Schaden gekommen. Gerade in den aktuellen Zeiten des Niedrigzinses und der immer wieder geforderten verstärkten Altersvorsorge auf Basis von Aktien, sollte sich der Staat - in diesem Fall auch als Mitverursacher des Schadens - zumindest durch angemessene steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten an den finanziellen Konsequenzen beteiligen.
      --------------------------------------------------------------------------------------------------
      Wirecard | 1,359 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 10:33:53
      Beitrag Nr. 810 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.765.876 von sdaktien am 14.08.20 16:18:53
      Link zur Berichterstattung der WiWo
      https://www.wiwo.de/my/finanzen/steuern-recht/abzocke-wireca…
      Wirecard | 1,359 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 11:10:01
      Beitrag Nr. 811 ()
      Hallo - mich hat es leider auch erwischt - hart 😔
      kaufe mir jetzt aber Aktien dazu da es IMMER noch ein paar mal Inso - Zocks gibt 😉 - denke wir werden hier noch einmal Kurse bis Euro 5-6 sehen .
      Viel Erfolg allen / und hoffentlich die richtige Entscheidung
      Wirecard | 1,359 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 11:13:55
      Beitrag Nr. 812 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.772.143 von Zaddy am 15.08.20 11:10:01Träum weiter aber viel Glück!
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      Avatar
      schrieb am 15.08.20 11:45:56
      Beitrag Nr. 813 ()
      Fliegt Wirecard wirklich aus dem Dax?



      Oder wird gefahren oder gelaufen?
      Wirecard | 1,359 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 11:48:51
      Beitrag Nr. 814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.765.699 von Zaddy am 14.08.20 16:08:55
      hä??
      hast Du das schriftlich?

      Stimmt das?
      Wirecard | 1,359 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 12:36:26
      Beitrag Nr. 815 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.771.666 von nickname0815 am 15.08.20 09:56:55Gilt das auch für Österreich.
      Wirecard | 1,359 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 14:50:09
      Beitrag Nr. 816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.772.383 von howdeep am 15.08.20 11:45:56
      ??
      Diese Schadensersatzansprüche sind möglich: Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.

      Ich bleib auf jeden Fall dabei - stocke jetzt sogar noch auf 😉
      Wirecard | 1,359 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 18:38:36
      Beitrag Nr. 817 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.772.143 von Zaddy am 15.08.20 11:10:01Kaufst Wirecard Aktien dazu? Dann bist einer von vielen die noch drin sind, und auf die
      Auferstehung von Wirecard wartet! Wenn du glaubst das Jesus auferstanden ist, dann geh voll rein! Wenn nicht, ist dir nicht mehr zu helfen! Aber auch wenn an die Auferstehung des Sohnes Gottes glaubst, ist dir nicht mehr zu helfen ! Egal wie ich es dir formuliere, so oder so bist verloren wenn deine letzten Brickett's in Wirecard investierst
      Wirecard | 1,359 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 18:51:40
      Beitrag Nr. 818 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.774.699 von Anubisra100 am 15.08.20 18:38:36Lass ihn aufstocken, wenn er will.
      Nun wird boon.Planet eingestellt und das ist sowieso das Ende für wdi.
      https://stadt-bremerhaven.de/boon-planet-wird-eingestellt/
      Wirecard | 1,359 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 18:54:33
      Beitrag Nr. 819 ()
      Wirecard | 1,359 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.20 19:21:28
      Beitrag Nr. 820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.772.143 von Zaddy am 15.08.20 11:10:01War auch bedingungslos Wirecard treu , wie ein Legionär sein Kaiser, und wie die meisten hier! Natürlich habe mich vorher über das Unternehmen ,und den ganzen Theater in den Jahren um die Vorwürfe informiert! Hatte auch sehr fette Gewinne, da schon lange dabei aber immer vorsichtig wegen der Vorwürfe! Dann im Sommer 18 ,da vorher schon von staatlichen kontrollorgane,
      Finanzministerium BaFin EY und andere kontrollorgane nie was von den Vorwürfen
      bewiesen wurde, nochmal mit Teil der Gewinne rein und hier extra nochmal angemeldet, wegen '' Dax Einstieg und Vision 25 und goldene Zukunft usw usw! Das Ende ist hinlänglich bekannt und viele haben es zu spüren bekommen! Kann man so sagen! Hier hätte schon am Anfang keiner investiert, wenn alle staatlichen kontrollorgane , vom Finanzministerium bis runter zu den zuständigen Finanzämter und EY sowieso, so kontrolliert hätten wie sie sich verpflichtet haben und wofür bezahlt werden! EY wird sich vor Gericht
      erklären verantworten müssen,wieso so lange gleichgültig oberflächlich desinteressiert kontrolliert haben! Bei den staatlichen kontrollorgane zeigt sich immer mehr, das Wirecard ''mit allen Mitteln ''zum Globalplayer gepusht werden sollte und die Schützende ''staatliche Hand von oben '' darüber lag! Ob da einige vor Gericht müssen und Anleger entschädigt werden, (in diesem äußerst kriminellen einmaligen Betrugsfall an Anleger) wird sich zeigen! Zumal auch die Europäische Finanzaufsicht ermittelt und viele Antworten von D erwartet! Leider muss Braun ein Moment von geistigen Verfall gehabt haben, oder auf Druck eines Investor dann KPMG beauftragt haben! Ab den Moment hatten er und seine Beschützer nur noch die Hoffnung, das KPMG auch so alles durchwinkt und nicht genau prüft! Der Anfang vom Ende! War klar das jetzt Regierung Finanzministerium und Co von nicht's wussten! Nichtmal, unsere, ''sooooo beliebte Mutti '' die sonst immer alles weiss! Vor allem immer schnell und aktuell, wie viele ''ihrer Lieblingskinder an welcher Grenze warten '',um von Mutti heimgeholt zu werden''! Ist das nicht rührend? Da kommen mir die ( Krokodil's)tränen!
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      schrieb am 15.08.20 19:26:24
      Beitrag Nr. 821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.773.610 von Zaddy am 15.08.20 14:50:09
      Zock
      ... bin 30 Jahre an der Börse 😀 - Wirecard wird mindestens noch 3 - 4 mal gezockt / - der Kurs ging nach der Inso schon einmal von Euro 1,1 auf Euro 8,8 in zwei Tagen 😋 - habe da schon einmal kräftig 😜😃
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      schrieb am 15.08.20 19:37:33
      Beitrag Nr. 822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.775.008 von Zaddy am 15.08.20 19:26:24Freut mich wenn alle betrogene Anleger irgendwie ein Teil oder alle Verluste von Wirecard egalisiren können! Solltest dich aber Fragen , warum wie durch wen ist der Kurs von 1,1 bis über 8 gestiegen . Und wer warum könnte jetzt den Kurs auf über 5 oder höher treiben? Die grossen sind sicher raus. Auch die habe dicke Verluste erlitten, auch wenn einige vorgewarnt wurden von staatlichen Behörden ! Was auch kriminell ist. Man hätte die kleinen warnen sollen! Vor Jahren! Dann versuche dein Glück, aber mit sehr enge SL. Wenn's schief geht sag Bescheid! Ob ein Strick und ein Baum brauchst! Oder hat Marsalek dich angerufen? Kommt er mit den fast 2 Milliarden? Dann geht der Kurs auf 100 oder was?
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      schrieb am 15.08.20 20:29:27
      Beitrag Nr. 823 ()
      Bei 1,10 hatte sich MM der Hohn eingedeckt und da ist das Ding bis 9€ gestiegen. Da waren bestimmt noch ein paar weitere LV beteiligt.
      Das hätte man wissen müssen !!! Dann all-in und oben wieder raus.
      Ob das nochmal klappt?
      Ich habe hier eine schöne alte Akazie mit einer schönen Astgabel, sogar mit Seeblick und schöne stabile Bootsleinen.
      Nicht dass nachher mein Baum vollhängt.
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      schrieb am 16.08.20 09:08:30
      Beitrag Nr. 824 ()
      Zock Wirecard Guten Morgen und schönen Sonntag In den letzten beiden Handelstagen wurden in Wirecard ca. 8.000.0000 Aktien gehandelt - wer kauft den so viele - was passiert da wohl ?? Der Zock wird kommen - und ich bin dabei 🙋‍♂️
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      schrieb am 16.08.20 13:50:31
      Beitrag Nr. 825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.772.143 von Zaddy am 15.08.20 11:10:01Kaufst du eigentlich auch auf Kredit?
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      schrieb am 19.08.20 11:33:26
      Beitrag Nr. 826 ()
      Hallo Zusammen!

      Ich habe mich vor gefühlter ewiger Zeit bei TILP gemeldet, um zumindest den Hauch einer Chance zu wahren. Leider komme ich hier nicht weiter. Zunächst hieß es, dass die Unterlagen, die ich geschickt habe, nicht vollständig waren, was nicht stimmte und jetzt bekommt man seit Wochen keine Info mehr. Hat jemand einen Tipp, wo man es vielleicht noch versuchen könnte?

      Danke und VG
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      schrieb am 19.08.20 13:00:51
      Beitrag Nr. 827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.810.918 von mcsven am 19.08.20 11:33:26TILP hat doch selbst geschrieben, dass es aufgrund der Vielzahl an Anfragen/Unterlagen einige Zeit dauern wird, bis alle eine Antwort erhalten. Zudem steht das Ausmaß doch aktuell noch gar nicht fest, so dass es nicht von Nöten ist, in Torschlusspanik zu verfallen.
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      schrieb am 19.08.20 18:57:01
      Beitrag Nr. 828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.810.918 von mcsven am 19.08.20 11:33:26
      Unerfüllbare Hoffnungen geschürt?
      Anwälte sollten Versprechungen einhalten. Oder sie gar nicht erst machen.

      Wer ohne Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung auf einen Prozessfinanzierer angewiesen ist, damit aus "Einsammeln" tatsächlich mal eine sog. Sammelklage wird, würde sich wohl auch gedulden müssen, wenn seine Unterlagen umgehend fachmännisch aufbereitet worden wären. Trotzdem sollte man nicht eigehaltene Zusagen nicht einfach hinnehmen.

      Gibt es mittlerweile einen Finanzierer, der eine konkrete Zusage für eine Inanspruchnahme z. B von EY gemacht hat?
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      schrieb am 22.08.20 23:14:23
      Beitrag Nr. 829 ()
      Ich habe auch Kontakt zu TILP und der hat mir heute folgende Vorschläge gemacht:

      (1) Sammelklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY

      Zukünftige Möglichkeiten:

      (2a) Vorgehen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG
      (2b) Musterverfahren gegen die BaFin

      Für die Klage (1) gibt es einen Prozessfinanzierer, die Prozessfinanzierungsgesellschaft Therium.
      Ich werde mich an der Klage (1) über meine Rechtsschutzversicherung beteiligen, die ich bereits 2005 abgeschlossen habe. Darin sind keine Klauseln enthalten, die Schadenersatzforderungen aus Aktiengeschäften ausschließen. Eine Deckungszusage wird TILP einholen.

      Sehr interessant auch die Darstellung zur Haftungsbeschränkung von EY:

      In vielen Medienberichten wird im Zusammenhang mit der Haftung der Wirtschaftsprüfer die gesetzliche Haftungsbeschränkung in Höhe von 4 Millionen EUR erwähnt (§ 323 HGB). Dieser Hinweis ist oft missverständlich. Die Haftungsbeschränkung des Wirtschaftsprüfers gilt nur im Verhältnis des Wirtschaftsprüfers (EY) zu dem geprüften Unternehmen (Wirecard AG) und mit diesem verbundenen Unternehmen. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber den geschädigten Anlegern ist hingegen unbeschränkt.
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      schrieb am 23.08.20 10:35:47
      Beitrag Nr. 830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.851.370 von SF0815 am 22.08.20 23:14:23Die Anspruchsgrundlage ist aber § 826 BGB, also vorsätzliche Schädigung. EY wird sich da auf eine Täuschung und Opferposition zurück ziehen. Das ist aber durch aus fraglich, weil bei dem durch Prüfungsstanddars vorgegebene Prüfungsprocedere, nämlich die Bankbestätigung direkt bei der Bank einzuholen, wie in 2020 aufgeflogen wäre. Die Frage ist was ist mit den anderen EY Ländergesellschaften ??? Hat da jemand etwas gehört ?
      Was verlangt der Prozessfinanzierer von Tilp ?
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      schrieb am 23.08.20 11:04:21
      Beitrag Nr. 831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.852.474 von 007coolinvestor am 23.08.20 10:35:47Was der Prozessfinanzierer für eine Erfolgsbeteiligung haben möchte, weiß ich nicht. Gängig sind aber 30 - 35 % vom erstrittenen Schadenersatz.
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      schrieb am 23.08.20 11:14:56
      !
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      Avatar
      schrieb am 23.08.20 11:45:29
      Beitrag Nr. 833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.852.690 von Finanzanwalt am 23.08.20 11:14:56
      Zitat von Finanzanwalt: Eine für Rechtsschutzversicherungen interessante Besonderheit einer sog. Sammelklage ist die aus ihrer Sicht billigere Abrechnungsweise: Entscheidend dafür ist der Gesamtstreitwert aller Eingesammelten. So soll die Gegenseite gedrückt werden in ihrem Kostenerstattungsanspruch im Falle der Prozessniederlage der Anleger und die Gerichtskasse bekommt weniger.

      Wenn der eigene Anwalt aber nicht nach der Gesamtsumme abrechnen will, sondern nach dem jeweiligen auf den Mandanten anfallenden Schaden, wäre sein Honorar höher, als der anteilige gesetzliche Betrag. Das geht über eine Honorarvereinbarung. Die Mehrkosten daraus schließen Rechtsschutzversicherungen regelmäßig aus. Ist man gegenüber der Versicherung ehrlich, was man zur Erhaltung des Versicherungsschutzes natürlich sein sollte, und besteht der Anwalt auf seinem "Extra", wird sie nicht alle Kosten einer Sammelklage übernehmen wollen. Sonst behandelt sie ihre Versicherten ungleich.

      Gewinnt man den Sammelprozess, muss der Gegner nur den anteiligen, auf den Gesamtstreitwert bezogenen Betrag der eigenen Anwaltskosten übernehmen. Auf dem Rest bleibt man bei einer höheren Rechnung seines Anwalts und nach den Bedingungen abrechnender Rechtsschutzversicherung sitzen. Der Anwalt bekommt für die Arbeitserleichterung eines Massenverfahrens den Lohn wie für eine Einzelklage.

      Warum, ist man für einen Individualprozess versichert, soll man sich gleichwohl mit einem Massenverfahren begnügen und bekommt schlimmstenfalls Ärger mit der Versicherung, wenn der Anwalt ihr gegenüber trotzdem voll abrechnet?

      Mal angenommen, der Finanzierer hat doch keine Lust auf die Menge der Kleinanleger. Ist ja alles noch offen. Dann gibt es da plötzlich nicht mehr die eingesammelte "Masse", die die Stellung als Musterklägervertreter sichern soll. Da könnten dann auch die anderen, professionellen Kunden zu unsicheren Kandidaten werden. Wenn sie z. B. auf ein KapMuG - Verfahren Einfluss nehmen wollen und es sie zum "Musteranwalt" drängt. Oder sie sich, weil es erheblich billiger ist, einem von anderen teuer anschubfinanzierten KapMuG - Verfahren nur anschließen wollen. Wie praktisch, wenn dann rechtsschutzversicherte Massenmandanten für ein "Sammelverfahren" sorgen. An dessen Ende ihre Vollstreckungschancen als Teil der "Masse" vielleicht so mies sind, wie heute befürchtet wird. Während sie als Einzelkläger bestenfalls noch hätten sichernden Zugriff nehmen können.


      Einzelklage macht überhaupt keinen Sinn. Nur die großen Kanzleien haben überhaupt die Möglichkeit, ein solches Verfahren mit einiger Erfolgsaussicht durchzuführen.

      Da muss man

      Zeugen ausfindig machen (ggf. im Ausland oder ehemalige Mitarbeiter von EY)
      Anderweitig Informationen beschaffen (Einschaltung eines Detektivs z.B. der auch im Ausland über die überhöhten Käufe Informationen einholen kann etc)
      Die Rechtsmaterie mit entsprechendem Nachdruck zu erfassen und darzulegen (Haftungsbegrenzung EY etc)
      Ausländische Klagen in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls durchzuführen
      Ständiger Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden

      Das kann ein Einzelanwalt nicht in dem Maße leisten, wie das eine Großkanzlei mit den entsprechenden Ressourcen (insbesondere Kontakte, aber natürlich auch Netzwerk und finanzielle Möglichkeiten) leisten kann.

      Bei einer Einzelklage wäre mir das Risiko viel zu groß, dass der Anwalt ordnungsgemäß seine Arbeit macht (aber eben auch nicht mehr), sein gesetzlich geregeltes Honorar kassiert und danach gibt es so eine Aussage von wegen "mehr war eben nicht drin" oder so.
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      schrieb am 23.08.20 12:02:36
      Beitrag Nr. 834 ()
      Toll: Fachmann!
      Jetzt weiß ich, warum bei den "Einsammlern" so schwer einer ans Telefon zu bekommen ist: Entweder, sie frühstücken in München mit kontaktfreudigen Staatsanwälten oder suchen in Manila nach Zeugen! Wie schön, dass hier echte Kenner ihre Weisheiten mit uns Dummen teilen! Besten Dank dafür und für kommende Belehrungen!
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      schrieb am 23.08.20 13:00:23
      Beitrag Nr. 835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.853.023 von Finanzanwalt am 23.08.20 12:02:36
      Zitat von Finanzanwalt: Jetzt weiß ich, warum bei den "Einsammlern" so schwer einer ans Telefon zu bekommen ist: Entweder, sie frühstücken in München mit kontaktfreudigen Staatsanwälten oder suchen in Manila nach Zeugen! Wie schön, dass hier echte Kenner ihre Weisheiten mit uns Dummen teilen! Besten Dank dafür und für kommende Belehrungen!


      Ich habe nicht gesagt, dass du dumm bist. Aber die Art, wie du auf Fakten reagierst, lässt bestimmte Schlüsse zu.

      Ich würde jedenfalls jedem raten, zu den Großen zu gehen, als bei im Rahmen einer Einzelklage von einem windigen Anwalt nochmal über den Tisch gezogen zu werden.

      Ist nur meine Meinung.
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      schrieb am 23.08.20 13:21:40
      Beitrag Nr. 836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.853.317 von HansSchneider am 23.08.20 13:00:23
      Wenn Fehlvorstellungen
      "Fakten" sein sollen, weiß jeder, was von darauf "basierenden" Ratschlägen zu halten ist. Zumal, wenn man sie mit abwegigen Pauschalherabwürdigungen "aufwertet".
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      2 Antworten
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      schrieb am 23.08.20 13:35:25
      Beitrag Nr. 837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.853.471 von Finanzanwalt am 23.08.20 13:21:40
      Zitat von Finanzanwalt: "Fakten" sein sollen, weiß jeder, was von darauf "basierenden" Ratschlägen zu halten ist. Zumal, wenn man sie mit abwegigen Pauschalherabwürdigungen "aufwertet".



      Die Großen (ich könnte diese jetzt benennen, mache hier aber keine Werbung) sind seriös und führen das professionell durch.

      Für mich bist du aber einer derjenigen windigen Anwälte, die versuchen, die ohnehin schon Geschädigten noch weiter abzuzocken.

      Nur eine Großkanzlei mit entsprechenden Ressourcen kann ihren Mandanten die Chance bieten, noch etwas zu holen. Da braucht es ein internationales Netzwerk, finanzielle Ressourcen, ein Team von mindestens 10 - 15 Anwälten um das überhaupt zu stemmen.

      Wer eine Einzelklage auch nur versucht, kann es auch gleich bleiben lassen - keine Chance. Da verdient nur der Anwalt um am Ende kommt ein Schreiben in dem steht "Sorry, Pech gehabt".
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      schrieb am 23.08.20 18:22:46
      Beitrag Nr. 838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.853.471 von Finanzanwalt am 23.08.20 13:21:40
      Wieso darf diese Person hier Werbung in eigener Sache machen ?
      Leider habe ich auch schon mit solchen angeblichen Vollprofis zu tun gehabt.

      Bereichern sich unfair zusätzlich an geschädigten Menschen.

      Erklären optimistisch und allwissend die juristische Situation, und nach Beaufragung wird ein Allwissender plötzlich zum Skeptiker.

      Eigentlich müsste das strafbar sein !?!?? Oder Finanzanwalt ???

      Einfach erbärmlich, auch mit welcher Hartnäckigkeit sie versuchen die Sammelklagen hier schlecht zu machen. Die einzige Form einem Juristen zu glauben kann eine Beaufragung nur auf Provision sein.
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      schrieb am 23.08.20 22:19:43
      Beitrag Nr. 839 ()
      Wie beschenkt sind die Nichtswisser, da es doch Euch gibt!
      Sammelklage, Gesamtstreitwert 3 Mio. Welcher "Spezialist" sagt mir, ob bei den Angeboten am Markt eines dabei ist, bei dem der den Sammelprozess führende Anwalt von seinen Mandanten das bis zu 21fache an Gebühren beanspruchen können will, als er ihnen abknöpfen könnte bei gesetzlicher Abrechnung nach dem Gesamtstreitwert und dem Anteil daran?

      Und ob es sein kann, dass wenn dieser gemolkene Mandant den Prozess voll gewinnt, der Gegner den Mehrbetrag gegenüber dem gesetzlichen Anteil nicht erstatten müsste, d. h. der Anleger auch beim Prozesserfolg drauf sitzen bliebe?

      Selbst wenn dereinst ein Prozessfinanzierer wirklich diese ganze Megazeche für diesen Anleger zahlen würde, dann kalkulierte er doch entsprechend hoch seinen Anteil oder zöge, bevor geteilt wird, erstmal seine Ausgaben ab. Oder missverstehe ich da was?

      Sähe das nach der Hilfe aus, die gebeutelte WC - Aktionäre erwarten? Oder muss man "Echter Kenner" sein, um den wahren Segen solcher Gestaltungen zu erkennen?
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      Avatar
      schrieb am 23.08.20 22:35:27
      Beitrag Nr. 840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.857.008 von Finanzanwalt am 23.08.20 22:19:43
      Glaubwürdigkeit
      Eins ist klar, Anwälte + Prozessfinanzierer würden sich anstrengen den Prozess zu gewinnen, hätten also die gleiche Motivation wie der Geschädigte, egal was an Kosten vorher oder nachher abgezoge werde.

      Ihre Anstrengung geht jedoch in eine ganz andere Richtung, nämlich auch dann zu verdienen trotz ihrer Perspektivlosigkeit im Fall Wirecard.

      Lassen sie es einfach !!!
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      schrieb am 23.08.20 23:01:07
      Beitrag Nr. 841 ()
      Heile Welt
      Einsammel - Anwälte sind wie Weihnachtsmänner: Leben nur vom Lächeln der Beschenkten!
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 00:37:43
      Beitrag Nr. 842 ()
      Wirecard | 1,290 €
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 01:40:28
      Beitrag Nr. 843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.857.152 von Finanzanwalt am 23.08.20 23:01:07
      Finanzanwalt und sein Lächeln
      Wenn man hauptsächlich von juristischen Niederlagen lebt, kann man natürlich mit einem Lächeln nicht überleben. Aber wie wäre einfach nur dann Geld anzunehmen, wenn man auch Erfolg in seinem Handwerk hatte.
      Wie z.B. jeder Kfz-Mechaniker, Dachdecker oder auch Bäcker.

      Oder kaufen sie auch verbrannte Brötchen, rein aus sozialen Gründen ?

      Keiner diese Handwerker beklagt sich im Normalfall wie sie. Sie verdienen ja auch als Finanzanwalt viel zu wenig !
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      Avatar
      schrieb am 24.08.20 06:46:37
      Beitrag Nr. 844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.857.152 von Finanzanwalt am 23.08.20 23:01:07
      Zitat von Finanzanwalt: Einsammel - Anwälte sind wie Weihnachtsmänner: Leben nur vom Lächeln der Beschenkten!



      Das Gute ist, dass hier nun jeder nachlesen kann, was passiert, wenn man sich an irgendwelche windigen "Finanzanwälte" wendet.

      Am Anfang wird noch versucht, pseudojuristisch zu argumentieren, um Eindruck zu schinden und nach ein paar kritischen Nachfragen kommt nur noch Polemik und heiße Luft ohne jede Substanz.

      Und genauso wird es Ihnen vor Gericht auch ergehen und sie werden ihren Prozess krachend verlieren.

      Es ist nachvollziehbar, dass sie hier auf Mandantenfang gehen wollen, aber selbst damit waren sie vermutlich nicht erfolgreich. Man fragt sich, wer soll den ernsthaft mit Ihnen arbeiten wollen - hier geht es gegen Vorstände und Aufsichtsräte, die anwaltlich bestens beraten sind, es geht gegen EY, möglicherweise sogar gegen die Bafin. Das ist einfach zwei (oder besser drei?) Nummern zu groß für Sie. Das merkt doch jeder, der auch nur einen Post von Ihnen liest.
      Wirecard | 1,290 €
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 06:53:25
      Beitrag Nr. 845 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.857.152 von Finanzanwalt am 23.08.20 23:01:07
      Zitat von Finanzanwalt: Einsammel - Anwälte sind wie Weihnachtsmänner: Leben nur vom Lächeln der Beschenkten!



      Vielleicht noch eine Ergänzung

      Schon ihr Nick-Name hier "Finanzanwalt" ist einfach unterirdisch. Kein ernsthafter Anwalt würde sich "Finanzanwalt" nennen.

      Das ist doch peinlich.

      Da wird man doch gleich an diese schmierigen "Finanzberater" in ihren braunen Anzügen erinnert, die irgendwelchen alten Omis völlig sinnlose Kapitalanlagen aufschwätzen wollen.

      Passt zwar zu ihrem Auftreten aber ist nicht gerade förderlich bei der Mandantensuche.
      Wirecard | 1,290 €
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 10:15:48
      Beitrag Nr. 846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.857.008 von Finanzanwalt am 23.08.20 22:19:43
      Keine Antwort ist auch eine Antwort
      Zitat von Finanzanwalt: Sammelklage, Gesamtstreitwert 3 Mio. ... bis zu 21fache an Gebühren ...

      Dazu hört man ... Schweigen.

      Verausgabt beim Zetern?
      Wirecard | 1,279 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 11:02:53
      Beitrag Nr. 847 ()
      Euer Geld ist weg
      Wirecard | 1,255 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 11:58:54
      Beitrag Nr. 848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.859.240 von Finanzanwalt am 24.08.20 10:15:48
      Zitat von Finanzanwalt:
      Zitat von Finanzanwalt: Sammelklage, Gesamtstreitwert 3 Mio. ... bis zu 21fache an Gebühren ...

      Dazu hört man ... Schweigen.

      Verausgabt beim Zetern?


      Weil ihre Ausführungen überhaupt keinen Sinn ergeben.

      21fache Gebühren?? Im Vergleich zu was? Und was spielt das überhaupt für eine Rolle, jetzt wo es Prozessfinanzierer gibt?

      Und wiso 3 Mio? Warum sollte sich jemand (das müsste ja schon ein Fond sein) der tatsächlich 3 Mio verloren hat, ausgerechnet Ihnen anvertrauen? Das wäre ja völlig unlogisch.
      Wirecard | 1,255 €
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 12:13:51
      Beitrag Nr. 849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.859.837 von Pennystocksammler am 24.08.20 11:02:53Deins auch bald.
      Wirecard | 1,270 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 12:24:10
      Beitrag Nr. 850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.860.602 von Trader221 am 24.08.20 12:13:51Man braucht nur 3 dinge im leben, einen guten Arzt, einen guten Buchhalter, und einen Beichtvater aber bestimmt keinen schlechten Anwalt:laugh:
      Wirecard | 1,266 €
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 12:44:03
      Beitrag Nr. 851 ()
      Was ist denn jetzt mit Wirecard ?

      Fliegt die nun raus oder nicht ?
      Wird munter weiter gehandelt ?

      Das sind auch drei Dinge
      Wirecard | 1,268 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 12:59:10
      Beitrag Nr. 852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.860.983 von FiftyMorgan am 24.08.20 12:44:03
      I
      Ist doch schon aus dem DAX raus. Natürlich wird weitergehandelt. Erstmal kommt der U-Ausschuss, (falls Grün wirklich grün ist), dann sieht man wer außer EY von den Verantwortlichen in D was verbockt hatte. Und dann brauchst du einen wie den Finanzanwalt hier oben, natürlich nur auf Provisionsbasis bei Erfolg. 😂😂😂
      Wirecard | 1,283 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 13:07:32
      Beitrag Nr. 853 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.861.157 von Trader221 am 24.08.20 12:59:10Da es wahrscheinlich eh nix mehr zu holen gibt, lohnt sich auch der Anwalt nicht.

      Börse ist Kapitalismus und im Kapitalismus muss man Verluste akzeptieren. Dass ist das Lehrgeld, dass man nun mal zahlen muss, wenn man noch dumm ist.

      Alle die an der Börse tätig sind, haben diese Phase auch durchlitten. Teilweise öfters und immer wieder. Setzt euch hin, schaut was falsch gelaufen ist und vermeidet beim nächsten Mal die Fehler.
      Wirecard | 1,282 € | im Besitz: Nein | Meinung: verkaufen
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      schrieb am 24.08.20 13:15:20
      Beitrag Nr. 854 ()
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      schrieb am 24.08.20 13:27:29
      Beitrag Nr. 855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.861.235 von sdaktien am 24.08.20 13:07:32
      Blödsinn
      Woher weißt du vorher wie der UA ausgeht ? Wenn es nix zu holen gibt, wird es auch keine Prozessfinanzierer geben. Das wird sich aber erst alles zeigen. Stehst du an der Spitze der Aufklärung ? Oder bist du auch so schlau wie der Finanzanwalt hier.

      Verluste zu akzeptieren und Verbrecher laufen zu lassen, ist wohl ein ganz großer Unterschied.
      Also nimm diese Schweinereien nicht in Schutz und leite deine Angriffe auf die aktive und passive Täter um !

      Du und deine 3 bis 5 weitere Mitschreiber verfolgen eher aber ein anderes Ziel.
      Wirecard | 1,271 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 15:50:28
      Beitrag Nr. 856 ()
      ich benötige keinen Anwalt

      Ich will zocken zocken zocken

      wo gibt es denn schon nen Pennystock wo das so easy geht
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 16:49:13
      Beitrag Nr. 857 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.863.401 von FiftyMorgan am 24.08.20 15:50:28
      Zitat von FiftyMorgan: ich benötige keinen Anwalt

      Ich will zocken zocken zocken

      wo gibt es denn schon nen Pennystock wo das so easy geht


      ______________________________________________________

      Deine Worte sind total überflüssig hier im Thread !

      Dann gehe doch einfach in ein Spielcasino !
      Wirecard | 1,213 €
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      schrieb am 24.08.20 18:37:19
      Beitrag Nr. 858 ()
      Ach ich dachte wir sind in einem Wirecard Forum und nicht

      Wir lecken uns gerade nur noch die wunden Pfoten Forum

      Das ist doch hier ein Aktienforum oder?

      Geh du lieber zum Anwalt,das werden se geholfen
      Wirecard | 1,261 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.20 13:51:21
      Beitrag Nr. 859 ()
      es wird wie immer so kommen:ob long ob short das geld ist foooort!!!!!
      Wirecard | 1,190 €
      Avatar
      schrieb am 27.08.20 17:02:05
      Beitrag Nr. 860 ()
      Ich wäre dafür nach dem ganzen WIRECARD-Bashing jetzt einfach mal alles auf LUFTHANSA zu setzen (lach)
      Wirecard | 1,041 €
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      schrieb am 27.08.20 20:35:17
      Beitrag Nr. 861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.861.532 von Trader221 am 24.08.20 13:27:29
      Zitat von Trader221: Woher weißt du vorher wie der UA ausgeht ? Wenn es nix zu holen gibt, wird es auch keine Prozessfinanzierer geben. Das wird sich aber erst alles zeigen. Stehst du an der Spitze der Aufklärung ? Oder bist du auch so schlau wie der Finanzanwalt hier.

      Verluste zu akzeptieren und Verbrecher laufen zu lassen, ist wohl ein ganz großer Unterschied.
      Also nimm diese Schweinereien nicht in Schutz und leite deine Angriffe auf die aktive und passive Täter um !

      Du und deine 3 bis 5 weitere Mitschreiber verfolgen eher aber ein anderes Ziel.


      Ich rechne schon mit Kohle, allerdings erst wenn ich ziemlich alt bin - macht aber nichts😀
      Wirecard | 1,027 €
      Avatar
      schrieb am 27.08.20 21:44:05
      Beitrag Nr. 862 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.274.995 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:09:44
      Es war eine geile Zeit, Wulf Matthias !
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von gggold: ...

      hääää....

      ich glaub du hast da was nicht verstanden.....
      der mehr als 200 seiten anhang
      stammt von der kpmg wurde aber damals eben nicht - veröffentlicht weil er als "vertaulich" eingestuft wurde!!!!!!!!!!

      Wirecard-News
      Beim Ende April veröffentlichten, 74 Seiten langen KPMG-Prüfbericht handelte es sich offenbar nicht um die vollständige Fassung. So berichten „SZ“ und „Tagesschau“ nun von 232 Seiten „unveröffentlichten Anhängen“, in denen unter anderem von fragwürdigen Kreditgeschäften in Asien und von Geldtransfers an eine Briefkastenfirma auf Mauritius die Rede sei. Insgesamt seien bei diesen Geschäften in den vergangenen Jahren offenbar mehrere hundert Mio. Euro aus der Wirecard-Gruppe abgeflossen. Wenn das so stimmt, ergeben sich hieraus eine Schlussfolgerung und eine Frage. Hier die Schlussfolgerung: Wir haben es beim Wirecard-Skandal offenbar nicht nur mit milliardenschweren Fake-Positionen zu tun, sondern offenkundig auch (diese These hatten wir ja letzte Woche schon aufgestellt) mit beträchtlichen echten Umsätzen, die allerdings in dunkle Kanäle wanderten (wichtig: „echte“ ist nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit „legale“). Und hier die Frage: Wären Vorstand/Aufsichtsrat nicht verpflichtet gewesen, den Aktionären die Erkenntnisse aus den „unveröffentlichten Anhängen“ mitzuteilen? tagesschau.de


      u.a. daher die frage zur rolle der kpmg und die konkrete frage je nach inhalt des anhangs...

      war die kpmg daher zur vertaulichen behandlung und somit zum schweigen über den
      inhalt verpflichtet oder war dieser inhalt damals schon so brisant das kpmg nicht mehr
      zum schweigen verpflichtet gewesen wäre...
      wer hat alles kenntnis über diesen inhalt gehabt bzw. erlangt vor dem 18.06. und von wem?
      https://finanz-szene.de/news/02-07-20-wirecard-bafin-1822dir…


      Packt sie: EY und ARVorsitzender Wulf Matthias ....

      und deren Berater: wer waren sie, die Berater .... her mit den Namen und Fotos



      Es war eInfach eine geile Zeit, Wulf Matthias.

      https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/wirecard-insolve…

      Einfach klasse !
      Wirecard | 1,011 €
      Avatar
      schrieb am 27.08.20 21:47:32
      Beitrag Nr. 863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.275.595 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:48:17
      Nichts gesehen, Nichts gemerkt, aber wenigstens gut verdient ?
      Zitat von Jlivermore999: https://www.ft.com/content/24447808-fbd9-11e5-b3f6-11d5706b6…

      Fotos bitte !

      Hier auch noch der „Mauritius-Deal“ 😂😂😂😂

      https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…

      Hier der „Great India Deal“ - nur noch bei Google-Cache, auf Osborne Clarke Homepage entfernt ..😂😏

      Text: Team unter Leitung von Dr. Matthias Terlau






      und Dr. Björn Hürten ....



      Personen unseres Vertrauens.


      Nichts gesehen, nichts gemekt, aber wenigstens gut verdient ?

      Es waren unbeschreibliche Zeiten:
      https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/wirecard-insolven…

      😂😂😂😂😂
      Wirecard | 1,011 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.08.20 21:14:18
      Beitrag Nr. 864 ()
      Wulf Matthias: mehr geht nicht, Bravo!
      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/die-trotz…

      Wulf Matthias: mehr geht nicht! -
      Wirecard | 0,860 €
      Avatar
      schrieb am 29.08.20 21:14:55
      Beitrag Nr. 865 ()
      Wirecard | 0,860 €
      Avatar
      schrieb am 31.08.20 19:12:31
      Beitrag Nr. 866 ()
      Habt ihr euch einer Klage angeschlossen ? Wenn ja welcher und warum.
      Wirecard | 0,596 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.08.20 19:14:02
      Beitrag Nr. 867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.941.504 von Jay4all am 31.08.20 19:12:31
      warum denn
      verlusttopf gleicht aus ohne stress baby!
      Wirecard | 0,596 €
      Avatar
      schrieb am 02.09.20 11:03:14
      Beitrag Nr. 868 ()
      Zur Prozesskostenfinanzierung

      So wie ich das sehe, gibt es bei 2 Kanzleien eine Einigung mit einem Prozesskostenfinanzierer für eine Klage gegen E&Y. Jeweils 20% Beteiligung.

      Für eine Klage gegen Wirecard gibt es scheinbar keinen Prozessfinanzierer.

      Das heißt dann wohl: Die Aussichten bei Wirecard auch nur einen Euro zu holen gehen gegen 0 während bei E&Y sicher was rauspringt (wie viele auch immer).

      Aber so ganz blicke ich da nicht durch:
      Werden dann trotzdem noch Kosten für die Kanzlei fällig?
      Wenn ja in welcher Höhe?

      Ich erwarte da eigentlich eh nix, aber wenn es die Möglichkeit gibt sich ohne hohe Kosten zu beteiligen würde ich das schon aus Prinzip machen wollen.
      Wirecard | 0,970 €
      Avatar
      schrieb am 02.09.20 18:26:37
      Beitrag Nr. 869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.961.151 von Roberto99 am 02.09.20 11:03:14Welche zwei denn?
      Wirecard | 1,080 €
      Avatar
      schrieb am 03.09.20 21:54:31
      Beitrag Nr. 870 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.968.168 von megadeal2020 am 02.09.20 18:26:37
      Zitat von megadeal2020: Welche zwei denn?


      Eine ist TILP ! Die andere weiss ich nicht
      Wirecard | 1,056 €
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.20 08:35:46
      Beitrag Nr. 871 ()
      Guten Morgen,

      ich möchte geren bei den Insolvenzverwalter Jaffé meine Forderungen als Anleger in Wirecard-Aktien anmelden. Da ich sicher nicht der einzge bin, der zumindestens einen Teil seines Geldes wieder haben will, gehe ich mal davon aus, dass meine Frage an euch und eure Antworten viele andere Anleger interessieren würde.

      Dieser Insolvenzverwalter hat einen speziellen Vordurck, den man ausfüllen und mit Nachweisen über Kauf/Verkauf einreichen soll. In dem Antrag will er auch eine Begründung für die "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" haben, die dann auch darüber entscheiden soll, ob man als Gläubiger anerkannt wird.

      Habe daraufhin mal 2 Anwälte angefragt, ob sie mir so eine rechtlich einwandfreie Begründung zur Verfügung stellen können, aber die wollen nur ein Mandat für die Vertretung im Insolvenzverfahren und dafür soll man dann hohe Gebühren bezahlen.

      Hat von euch jemand wegen seiner Insolvenz-Ansprüche schon einen Anwalt eingeschaltet und würdet ihr mir die fachlich/rechtliche Begründung eures Anwaltes zur Verfügung stellen. Das könnt ihr gerne auch als PM an mich schicken.

      Ich sage schon mal danke
      Wirecard | 1,200 €
      Avatar
      schrieb am 04.09.20 09:57:21
      Beitrag Nr. 872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.983.936 von Pebotodi am 03.09.20 21:54:31Was sind eure Einschätzungen für ein Best-case-Szenario für eine teilweise Entschädigung?

      Hier meine Schätzung für eine mögliche Erstattungs-Quote:

      Unter folgenden Annahmen:
      -Investoren sind mit Banken und anderen Gläubigern gleichgestellt, auch andere Gläubiger haben Recht auf Klage gegen AR/EY/etc.
      - 26 Mio liquide mittel
      - 100 Mio Verkaufserlöse für Firmenanteile
      - 200 Mio Haftpflicht AR
      - 160 Mio Steuerrückerstattung
      - 2000 Mio maximale umsetzbare Haftung gegenüber EY Deutschland
      =2486 Mio in Summe

      dem gegenüber stehen:
      - ca 3 Mrd Euro (von Banken, Anleihegläubiger und Geschäftspartner mit ihren Forderungen)
      - ca 12,357 Mrd (von Aktionären - vereinfacht habe ich hier angenommen 120 Kurswert - 20 Verkaufspreis x 123,57 Mio Stücke)

      -> Rückzahlungsquote von 3,1% bei Insolvenzverfahren ohne EY Klage
      -> das gäbe eine Rückzahlungsquote von 16,2% bei Klage im absoluten best case (hiervon ist leider nicht auszugehen!).
      Hiervon müssen noch die Klagekosten+Insolvenzabwicklungskosten abgezogen werden.
      Das sind alles nur Annahmen.

      Kann jemand ergänzen? Sind grobe Schnitzer drin?
      Wirecard | 1,178 €
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.20 10:24:05
      Beitrag Nr. 873 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.985.976 von dietmar321 am 04.09.20 08:35:46„Habe daraufhin mal 2 Anwälte angefragt, ob sie mir so eine rechtlich einwandfreie Begründung zur Verfügung stellen können, aber die wollen nur ein Mandat für die Vertretung im Insolvenzverfahren und dafür soll man dann hohe Gebühren bezahlen.“

      Ein trauriges Bild welches diese gierigen Typen abgeben. Null Anstand. Für mich ist es Wucher. Der Aufwand des Anwaltes im Insolvenzverfahren bei der Anmeldung von Verlusten aus Aktiengeschäften geht im Verhältnis zu den Kosten gegen Null.

      Für mich nur ein weitere Zeichen auf solche Subjekte wenn nicht absolut notwendig zu verzichten.
      Wirecard | 1,160 €
      Avatar
      schrieb am 04.09.20 10:26:04
      Beitrag Nr. 874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.987.005 von Maim am 04.09.20 09:57:21Die "umsetzbare Haftung" gegenüber EY scheint aber wohl mehr als übertrieben hoch angesetzt zu sein.
      Wirecard | 1,155 €
      Avatar
      schrieb am 04.09.20 10:43:55
      Beitrag Nr. 875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.987.005 von Maim am 04.09.20 09:57:21
      EY Deutschland 2000 Mio!! Never ever - no way.
      Bei EY Deutschland sind die meisten assets geschützte Pensionszusagen und Rückstellungen (über 1 Mrd). Die sind nicht greifbar. Ansonsten hat EY einen niedrigen 3-stelligen Mio-Betrag.

      Zudem wird sich EY winden und rechtlich alles ausnutzen. Die kennen da alle Tricks und sind bestens vernetzt. Da kommt maximal ein Vergleich mit 20 bis 50 Mio. € raus, wenn überhaupt. Sollen es auch 100 Mio. € was ich nicht glaube.

      Einfach nur die vergangenen ähnlich gelagerten Fälle ansehen. Gibt ja mehrere Dutzend davon. Eine mögliche Quote wird garantiert niedrig einstellig sein.
      Wirecard | 1,093 €
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.20 10:56:25
      Beitrag Nr. 876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.987.764 von Synercon am 04.09.20 10:43:55Danke für die Antwort, daher ein Update:


      Unter folgenden Annahmen:
      -Investoren sind mit Banken und anderen Gläubigern gleichgestellt, auch andere Gläubiger haben Recht auf Klage gegen AR/EY/etc.
      - 26 Mio liquide mittel
      - 200 Mio Verkaufserlöse für Firmenanteile (428 Mio werden hier genannt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wirecard-insolvenz-sollten… )
      - 200 Mio Haftpflicht AR
      - 160 Mio Steuerrückerstattung
      - 100 Mio maximale umsetzbare Haftung gegenüber EY Deutschland
      =686 Mio in Summe

      dem gegenüber stehen:
      - ca 3,2 Mrd Euro (von Banken, Anleihegläubiger und Geschäftspartner mit ihren Forderungen)
      - ca 12,357 Mrd (von Aktionären - vereinfacht habe ich hier angenommen 120 Kurswert - 20 Verkaufspreis x 123,57 Mio Stücke)
      = 15,557 Mrd in Summe

      -> Rückzahlungsquote von 3,8% bei Insolvenzverfahren ohne EY Klage -> das gäbe eine Rückzahlungsquote von 4,4% bei Klage im absoluten best case (hiervon ist leider nicht auszugehen!). Hiervon müssen noch die Klagekosten+Insolvenzabwicklungskosten abgezogen werden. Das sind alles nur Annahmen.

      Hat noch jemand Input? Ist es wirklich realistisch das getäuschte Aktionäre mit einem Kredit der Deutschen Bank gleichgestellt werden?
      Wirecard | 1,110 €
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.20 11:02:19
      Beitrag Nr. 877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.987.926 von Maim am 04.09.20 10:56:25
      aus der Masse werden zuerst die Banken als Kreditgeber
      und dann die Anleihehalter bedient. D.h. aus der Masse bzw. den Erlösen aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen und anderen assets bekommen die Aktionäre überhaupt nichts.

      Bei den Schadensersatzklagen gegen Braun, Marsalek etc. und EY hingegen schon. Die Frage ist halt ob man gegen EY gewinnt. Ich rechen da eben mit einem Vergleich. Nur werden da auch nicht besonders viele Mio. dabei herauskommen. dafür bekommen nur die, die auch Ansprüche stellen. Daher sieht die Rechnung wieder ganz anders aus.
      Wirecard | 1,110 €
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 08:40:40
      Beitrag Nr. 878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.987.926 von Maim am 04.09.20 10:56:25Laut Deinem Link ex. Vermögenswerte von 428 Mio. Setze diese ruhig in die Beispielrechnung.

      M. Braun wird für seine 7% Aktien keine Ansprüche stellen können. Gilt das eventuell noch für weitere Aktionäre?
      Wirecard | 1,077 €
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 08:50:25
      Beitrag Nr. 879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.987.998 von Synercon am 04.09.20 11:02:19Laut Link vom von Dir zitierten Maim sind die geprellten Aktionäre eben gleichrangig zu Kreditgebern und Aktionären.
      Oder will der RA Meschede hier die geprellten Aktionäre prellen?
      Wirecard | 1,077 €
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 08:54:28
      Beitrag Nr. 880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.996.992 von Highflighr am 05.09.20 08:50:25Korrektur:
      Gleichrangig zu Kreditgeber und Gläubigern
      Wirecard | 1,077 €
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 10:12:50
      Beitrag Nr. 881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.996.992 von Highflighr am 05.09.20 08:50:25
      Als Gläubiger sind die Aktionäre nicht gleichrangig sondern ganz hinten als Letzte in der Kette.
      Nur bei Klagen gegenüber Braun, EY etc. werden sie gleich behandelt. Das betrifft aber nur die, die klagen. Aus der Masse bzw. dem normalen Insolvenzverfahren erhalten sie garantiert nichts. Hier kommen zuerst die Banken, Lieferanten und Anleihehalter.
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      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 11:09:52
      Beitrag Nr. 882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.997.337 von Synercon am 05.09.20 10:12:50
      Fazit:
      Synercon bejaht, dass RA Meschede die geprellten Aktionäre prellen will, da die Anmeldung zum Insolvenzvervahren mit erheblichen Kosten verbunden ist, der Aktionär jedoch "garantiert nichts erhält".

      Vielleicht kann ja ein Mandnat (Aktionär) eines RA, der diese Anmeldungen tätigen will, den RA mit Synercons Aussage konfrontieren und dessen Antwort hier einstellen. Wäre doch mal interessant.
      Wirecard | 1,077 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 11:21:47
      Beitrag Nr. 883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.997.604 von Highflighr am 05.09.20 11:09:52
      Gib mal einen link rein was der RA behauptet.
      Nochmals. Aktionäre sind keine Gläubiger, sondern Eigentümer der Gesellschaft.

      Als Gläubiger werden zuerst die Banken, Lieferanten und dann die Anleihegläubiger befriedigt.

      Aktionäre haben nur die Möglichkeit einer Entschädigung, wenn sie Braun, EX etc. wegen Täuschung/Betrug verklagen und nachweisen können, dass der Schaden nur wegen diesem Betrug bei ihnen eingetreten ist. Und dann die natürlich noch etwas haben. Die Gläubiger können die natürlich auch zusätzlich noch wegen Betrug verklagen. Von der Masse und dem Insolvenzverfahren selbst bekommen die Aktionäre nichts.
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 16:15:49
      Beitrag Nr. 884 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.997.604 von Highflighr am 05.09.20 11:09:52Es ist vielleicht keine rechtliche Garantie, aber eine real existierende. Aktionäre sind Anteileigner des Unternehmens, und damit den Gläubigern gegenüber haftbar. Die Haftungssumme beschränkt sich aber auf das eingesetzte Kapital und nicht auf das Gesamtvermögen des Aktionärs. Deswegen gibt es ja Kapitalgesellschaften, um ein solches Haftungsrisiko zu beschränken.

      Sollte das Unternehmen liquidiert werden, werden mit dem vorhandenen Kapital zuerst die Gläubiger bedient, und erst wenn die zufriedengestellt und dann noch was da ist, bekommen die Anteilseigner noch was raus.

      Jetzt kann man sich ja überlegen, ob bei den Vorständen oder den Aufsichtsräten noch was zu holen ist. Die betrügerische Absicht ist ja unbestritten. Trotzdem muss diese Absicht erst einmal bewiesen werden, und dann muss bei denen genug Kapital vorhanden sein, um die Außenstände bedienen zu können.

      Jetzt wäre es sicherlich mal interessant, die Außenstönde der wirecard (mitsamt Krediten, Anleihen, usw) den möglichen Vermögen der beteiligten Personen gegenüberzustellen. Kann daraus ein positives Saldo resultieren? Wenn nicht, kann man zwar klagen, aber auch das muss bezahllt werden. Anwälte wollen ihr Geld haben. Von wem sie es bekommen, ob vom Kläger oder dem Beklagten, ist denen am Ende egal.

      Und damit ist noch nicht die Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre abgehandelt, die ihren Verlust ja auch hätten vermeiden können. Dafür kann es nach wie vor kein Geld geben.
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      Avatar
      schrieb am 05.09.20 17:32:10
      Beitrag Nr. 885 ()
      Mir ist es ein Rätsel warum dieser Synercon hier ständig versucht hier die geschädigten Anleger davon abzuhalten sich einen Anteil des verlorenen Kapitals von den Verbrechern wiederzuholen.
      Wird der dafür bezahlt oder welchen Grund hat er als angeblicher Millionär hier soviel Zeit zu verbringen.
      Mir geht nur auf den Sack,also Synercon dein Geschwätz braucht hier niemand.
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      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 18:01:49
      Beitrag Nr. 886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.347 von 408d0fe3 am 05.09.20 17:32:10
      Hast Du eine Leseschwäche oder einfach so keine Ahnung von der Materie?
      Ich habe schon zig-mal hier empfohlen sich einer Sammelklage auf Erfolgsbasis gegen EY anzuschließen.

      Und die Sammelklagen richten sich auch gegen EY weil hier am ehesten was zu holen ist bzw. vielleicht ein Vergleich angeboten wird.

      Nur aus der Masse werden zuerst die Gläubiger entschädigt und dann bleibt nichts mehr übrig.

      Natürlich gibt es auch Anwälte, die die Anleger nochmals schröpfen wollen.

      Schaut Euch doch einfach frühere Fälle an und überlegt Euch dann gutes Geld dem schlechten nachwerfen. bei einer Sammelklage auf Erfolgsbasis sieht das besser aus.
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      schrieb am 05.09.20 18:05:56
      Beitrag Nr. 887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.347 von 408d0fe3 am 05.09.20 17:32:10
      Zitat von 408d0fe3: Mir ist es ein Rätsel warum dieser Synercon hier ständig versucht hier die geschädigten Anleger davon abzuhalten sich einen Anteil des verlorenen Kapitals von den Verbrechern wiederzuholen.
      Wird der dafür bezahlt oder welchen Grund hat er als angeblicher Millionär hier soviel Zeit zu verbringen.
      Mir geht nur auf den Sack,also Synercon dein Geschwätz braucht hier niemand.



      Das fragen sich hier mehrere. Vor allem sind es mittlerweile hunderte von "Beiträgen" über Monate hinweg. Da kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen...
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      schrieb am 05.09.20 18:08:04
      Beitrag Nr. 888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.347 von 408d0fe3 am 05.09.20 17:32:10
      und ein Nachtrag an Dich 408....
      Hast Du eine Persönlichkeitsstörung mit multiplen Persönlichkeiten oder warum sprichst Du hier für alle?

      Wenn Dich meine postings nicht interessieren, blende sie einfach aus. Und wenn Dich das technisch überfordert erkläre ich Dir gerne wie das geht.

      Was maßt Du Dir eigentlich hier an zu bestimmen wer hier was posten darf und wer nicht? Du wolltest ja schon damals alle aus dem Forum verbannen die Zweifel an Brauns Worten erhoben.

      Genau so Leute wie Du haben einige Anleger noch tiefer reingerissen.
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      schrieb am 05.09.20 19:06:54
      Beitrag Nr. 889 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Wenn hier Wirecard Aktionäre Kasse machen sollten insb. mit den Vorstellungen BaFin etc. pp. dann würde ich mich sehr sehr freuen, denn auf Schadensersatz #Dieselgate gab es bisher NICHTS für die Aktionäre.

      Wenigstens verdienen die Anwälte noch an den ausgebeutelten Aktionären ;) und selbst wenn ein positives Urteil fällt, dann wünsche ich allen viel Erfolg das auch einzufordern
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      schrieb am 05.09.20 19:29:24
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Löschung auf Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 19:35:00
      Beitrag Nr. 891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.347 von 408d0fe3 am 05.09.20 17:32:10
      Zitat von 408d0fe3: Mir ist es ein Rätsel warum dieser Synercon hier ständig versucht hier die geschädigten Anleger davon abzuhalten sich einen Anteil des verlorenen Kapitals von den Verbrechern wiederzuholen.
      Wird der dafür bezahlt oder welchen Grund hat er als angeblicher Millionär hier soviel Zeit zu verbringen.
      Mir geht nur auf den Sack,also Synercon dein Geschwätz braucht hier niemand.


      Hast du dich schon dafür entschuldigt, dass du dir soviele Pusher Nachrichten für WC ausgedacht hast?
      Welche Bezeichnung würdest du für dich verwenden, wenn du Leute die eine andere Meinung haben beleidigst?
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      schrieb am 05.09.20 19:43:02
      Beitrag Nr. 892 ()
      Hallo zusammen,

      nach meinem Kenntnisstand gibt es 2 Handlungsstränge

      1) Anmeldung zur Insolvenztabelle bis 26. Oktober 2020

      • Lt. Tilp sind die Schadensersatzansprüche gleichrangig mit den anderen Insolvenzforderungen

      • Tilp sagt zwar, dass man keinen Anwalt benötigt, aber die angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden muss. Die Anforderungen an diese Begründung ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift….
      Kann das jemand bestätigen bzw. könnten Musteranträge helfen?


      2) Klage gegen EY und ggf. BAFIN

      • Hier bietet Tilp einen Prozessfinanzierer an, der 20 % haben möchte – sofern die Rechtschutzversicherung nicht greift.

      • Hat jemand schon Feedback von seiner Rechtschutzversicherung?



      Welche Maßnahmen ergreift Ihr? Und wo kann man weitere Infos für weitere Optionen erhalten?
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      schrieb am 05.09.20 20:36:09
      Beitrag Nr. 893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02
      Zitat von Moneyburner1: Hallo zusammen,

      nach meinem Kenntnisstand gibt es 2 Handlungsstränge

      1) Anmeldung zur Insolvenztabelle bis 26. Oktober 2020

      • Lt. Tilp sind die Schadensersatzansprüche gleichrangig mit den anderen Insolvenzforderungen

      • Tilp sagt zwar, dass man keinen Anwalt benötigt, aber die angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden muss. Die Anforderungen an diese Begründung ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift….
      Kann das jemand bestätigen bzw. könnten Musteranträge helfen?


      2) Klage gegen EY und ggf. BAFIN

      • Hier bietet Tilp einen Prozessfinanzierer an, der 20 % haben möchte – sofern die Rechtschutzversicherung nicht greift.

      • Hat jemand schon Feedback von seiner Rechtschutzversicherung?



      Welche Maßnahmen ergreift Ihr? Und wo kann man weitere Infos für weitere Optionen erhalten?


      Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken keine Aktienverluste (Risikogeschäfte) ab.
      Meine sage ganz klar, keine Abdeckung!
      Denke das werden die wenigsten machen, es sei den, man hat es bei Abschluss in die Police packen lassen, was die wenigsten „ Privatanleger“ denke ich nicht gemacht haben.
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      schrieb am 05.09.20 20:37:13
      Beitrag Nr. 894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02
      Zitat von Moneyburner1: Hallo zusammen,

      nach meinem Kenntnisstand gibt es 2 Handlungsstränge

      1) Anmeldung zur Insolvenztabelle bis 26. Oktober 2020

      • Lt. Tilp sind die Schadensersatzansprüche gleichrangig mit den anderen Insolvenzforderungen

      • Tilp sagt zwar, dass man keinen Anwalt benötigt, aber die angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden muss. Die Anforderungen an diese Begründung ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift….
      Kann das jemand bestätigen bzw. könnten Musteranträge helfen?


      2) Klage gegen EY und ggf. BAFIN

      • Hier bietet Tilp einen Prozessfinanzierer an, der 20 % haben möchte – sofern die Rechtschutzversicherung nicht greift.

      • Hat jemand schon Feedback von seiner Rechtschutzversicherung?



      Welche Maßnahmen ergreift Ihr? Und wo kann man weitere Infos für weitere Optionen erhalten?


      Ich gehe den Weg mit dem Prozessfinanzierer.
      Hab das Geld was ich mit WDI verloren habe eh abgeschrieben. Wenn die noch was rausholen, können die gerne 20% von mit haben
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      schrieb am 05.09.20 21:26:37
      Beitrag Nr. 895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02Gelten die 20% nur im Erfoglsfall oder will der Finanzierer auch dann was haben, wenn der Erfolgsfall nicht eintritt, oder das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Geschädigten im Erfolgsfall bedienen zu können?
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      schrieb am 05.09.20 21:30:13
      Beitrag Nr. 896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.172 von sdaktien am 05.09.20 21:26:37Aussage Tilp:

      Die Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus, dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.
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      schrieb am 05.09.20 21:30:47
      Beitrag Nr. 897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.941 von dressed_to_kill am 05.09.20 20:36:09Kannst Du die Versicherung nennen?
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      schrieb am 05.09.20 21:32:43
      Beitrag Nr. 898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.190 von Moneyburner1 am 05.09.20 21:30:47
      Zitat von Moneyburner1: Kannst Du die Versicherung nennen?


      Basler
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      schrieb am 05.09.20 21:33:07
      Beitrag Nr. 899 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.181 von Moneyburner1 am 05.09.20 21:30:13
      Zitat von Moneyburner1: Aussage Tilp:

      Die Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus, dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.


      Genau so ist es 👍
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      1 Antwort
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      schrieb am 05.09.20 21:39:38
      Beitrag Nr. 900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.217 von dressed_to_kill am 05.09.20 21:33:07
      Das mit 20% ist sehr günstig
      Zitat von dressed_to_kill:
      Zitat von Moneyburner1: Aussage Tilp:

      Die Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus, dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.


      Genau so ist es 👍


      Normalerweise nehmen Prozessfinanzierer ca. 1/3. Und wie Ihr lesen könnt gehen die Prozessfinanzierer alle gegen EY und nicht gegen WDI vor, weil sie wissen, dass hier nichts zu holen ist, auch wenn man natürlich hier Forderungen anmelden kann. Prozessfinanzierer finanzieren nur dort Klagen, wo sie eine reale Chance sehen. Das unterscheidet sie von vielen Anwälten, die immer ihr Honorar bekommen. unabhängig vom Erfolg und Ausgang. Die verdienen sogar noch mehr, wenn sie den Klienten nach einem Misserfolg noch eine Berufung bzw. die nächsten Instanzen einreden.
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      schrieb am 05.09.20 21:53:16
      Beitrag Nr. 901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.181 von Moneyburner1 am 05.09.20 21:30:13Mal eine weitere Frage hinterher, die erscheint vielleicht auf den ersten Blick eigenartig aber ich würd mich auf alles gefasst machen. So ein Verfahren kann Jahre dauern, vor allem wenn es durch die Instanzen geht. Bis zu dem dann endgültigen Urteil hat die beklagte Gesellschaft Insolvenz angemeldet und die Anleger/Geschädigten sehen wieder kein Geld. Der Erfolgsfall ist da, Geld gibt's trotzdem nicht.

      Was ist dann?
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      schrieb am 05.09.20 21:55:35
      Beitrag Nr. 902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.247 von Synercon am 05.09.20 21:39:38
      Zitat von Synercon:
      Zitat von dressed_to_kill: ...

      Genau so ist es 👍


      Normalerweise nehmen Prozessfinanzierer ca. 1/3. Und wie Ihr lesen könnt gehen die Prozessfinanzierer alle gegen EY und nicht gegen WDI vor, weil sie wissen, dass hier nichts zu holen ist, auch wenn man natürlich hier Forderungen anmelden kann. Prozessfinanzierer finanzieren nur dort Klagen, wo sie eine reale Chance sehen. Das unterscheidet sie von vielen Anwälten, die immer ihr Honorar bekommen. unabhängig vom Erfolg und Ausgang. Die verdienen sogar noch mehr, wenn sie den Klienten nach einem Misserfolg noch eine Berufung bzw. die nächsten Instanzen einreden.


      Aber sind wir mal wirklich alle ehrlich zueinander.
      Das Geld was man verloren hat ist weg und wir auch nicht mehr wieder kommen. Ich kann mir wirklich nur sehr schwer vorstellen, dass wenn man wirklich ein paar 10k Euros verloren hat (so war es bei mir) das man hier ein Teil seines Geldes wieder sieht, auch wenn ich mir nichts mehr wünschen würde.

      Die Anzahl der Gläubiger übersteigt ein Vielfaches dessen, was man E&Y aus den Rippen leiern kann wird, so dass eine Rückzahlung eher nüchtern ausfallen wird.
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      Avatar
      schrieb am 05.09.20 22:50:13
      Beitrag Nr. 903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.331 von dressed_to_kill am 05.09.20 21:55:35
      Das muss man auch so sehen.
      Siehe Fälle in der Vergangenheit. Mit viel sollte man nicht rechnen und auch viel Geduld haben bzw. Sich freuen wenn man ein paar Euro erhält.
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      schrieb am 05.09.20 22:57:14
      Beitrag Nr. 904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.505 von Synercon am 05.09.20 22:50:13
      Zitat von Synercon: Siehe Fälle in der Vergangenheit. Mit viel sollte man nicht rechnen und auch viel Geduld haben bzw. Sich freuen wenn man ein paar Euro erhält.


      Was viel wichtiger ist, man sollte daraus lernen und zukünftig bei Investments drüber nachdenken was man tut.
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      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 23:04:48
      Beitrag Nr. 905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.514 von dressed_to_kill am 05.09.20 22:57:14
      Natürlich
      jeder der das 1x1 der Börse eingehalten hat, hat nicht sehr unter Wdi gelitten. Und die anderen sollten daraus lernen oder die Finger von Aktien lassen.
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.09.20 23:19:11
      Beitrag Nr. 906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.541 von Synercon am 05.09.20 23:04:48
      Zitat von Synercon: jeder der das 1x1 der Börse eingehalten hat, hat nicht sehr unter Wdi gelitten. Und die anderen sollten daraus lernen oder die Finger von Aktien lassen.


      Ich zähle mich leider nicht zu denen, die das 1x1 eingehalten haben...das muss ich leider mir so eingestehen.
      Gelitten habe ich sehr darunter bzw leide immer noch.
      aber wie sagt man so schön
      Aufstehen...Krone richten....weitere macheny
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      schrieb am 05.09.20 23:20:14
      Beitrag Nr. 907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.580 von dressed_to_kill am 05.09.20 23:19:11
      Zitat von dressed_to_kill:
      Zitat von Synercon: jeder der das 1x1 der Börse eingehalten hat, hat nicht sehr unter Wdi gelitten. Und die anderen sollten daraus lernen oder die Finger von Aktien lassen.


      Ich zähle mich leider nicht zu denen, die das 1x1 eingehalten haben...das muss ich leider mir so eingestehen.
      Gelitten habe ich sehr darunter bzw leide immer noch.
      aber wie sagt man so schön
      Aufstehen...Krone richten....weitere macheny


      Sorry...sollte heißen NICHT EINGEHALTEN
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      schrieb am 06.09.20 01:31:32
      Beitrag Nr. 908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.541 von Synercon am 05.09.20 23:04:48Dummes Geschwätz, kein Mensch braucht deine Weisheiten. Wenn EY das 1x1 blablabla....wenn Bafin das 1x1 blabla.....wenn vor empfehlungen die Analysten das 1x1 blablabla...... Hast du nichts besseres zu tun als die Opfer hier zu dissen. Manche Leute haben wirklich nicht alle .....blablabla
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.20 01:44:03
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Bitte bleiben Sie sachlich und unterlassen persönliche Provokationen
      Avatar
      schrieb am 06.09.20 01:58:52
      Beitrag Nr. 910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.316 von sdaktien am 05.09.20 21:53:16
      Nervige Typen
      Und was geht dich das an ? Kann dir doch absolut egal sein ! Lass es einfach !
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.20 02:00:22
      Beitrag Nr. 911 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.772 von Synercon am 06.09.20 01:44:03Kein Wunder wenn man deinen Sch.... lesen muss
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      Avatar
      schrieb am 06.09.20 08:35:09
      Beitrag Nr. 912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.997.685 von Synercon am 05.09.20 11:21:47Wieso diskutierst Du mit mir eine Weile über den Inhalt eines Links, obwohl Du den Link jetzt angeblich nicht kennst?!!! So etwas machen eigentlich nur Trolls.

      Ich gebe Dir jetzt noch eine letzte Chance, eine wahrhafte Position zu beziehen. Hier ist dein nachgefragter Link:

      https://www.anwalt.de/rechtstipps/wirecard-insolvenz-sollten…

      Laut Moneyburner, Beitrag 892, vertritt also auch TILP die Auffassung der Gleichrangigkeit Geschädigter Aktionäre im Insolvenzverfahren.
      D.h laut Synercon ist TILP also noch eine Kanzlei, die bewusst die geprellten Aktionäre abzocken wollen...
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      schrieb am 06.09.20 10:46:39
      Beitrag Nr. 913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02Wenn jemand so eine Begründung von einem Anwalt bezüglich der Insolvenz hat - ich bin auch daran interessiert.

      Kann mir auch gerne als PM zugeschickt werden

      Danke
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.09.20 10:48:08
      Beitrag Nr. 914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02Meine RS hat angelehtlnt. Die übernehmen solche Sachen nur, wenn man einen älteren RS-Vertrag hat, wo solche Risiken noch nicht ausgeschlossen sind
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.09.20 12:33:14
      Beitrag Nr. 915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.001.000 von Highflighr am 06.09.20 08:35:09
      Du muß mir überhaupt keine Chance geben.
      Könnt Ihr denn nicht lesen. er schreibt es ja selbst: Nicht ausreichend ist die Anmeldung von Rückzahlungsansprüchen aus dem Wertpapier (Aktie oder Anleihe) selbst. Denn diese Forderungen sind „nachrangig“, weshalb sie häufig bei der Verteilung der Insolvenzmasse nicht berücksichtigt werden. Erforderlich ist vielmehr die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen, die im Fall Wirecard insbesondere auf die unzureichende Kapitalmarktinformation (z.B. die Verletzung von Ad-hoc-Informationspflichten) und fehlerhafte Finanzberichterstattung gestützt werden können.

      Natürlich könnt Ihr anmelden. Nur das ist dann aus dem Grund der Fehlberatung und nicht normale Forderungen. und das bringt in der Praxis nur im Zusammenhang einer Klage was, weil das ansonsten vom Masseverwalter ganz hinten gereiht wird.

      Nur weil diese Themen etwas komplexer sind und Du Dich nicht auskennts. musst Du nicht ggleich schimpfen. Meine vorherigen Aussagen dazu decken sich komplett mit dem Sachverhalt und Tatbestand.
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      schrieb am 06.09.20 12:42:17
      Beitrag Nr. 916 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.001.582 von dietmar321 am 06.09.20 10:48:08
      Zitat von dietmar321: Meine RS hat angelehtlnt. Die übernehmen solche Sachen nur, wenn man einen älteren RS-Vertrag hat, wo solche Risiken noch nicht ausgeschlossen sind


      Meine Rechtsschutzversicherung läuft seit dem Jahr 2005. Da ich in den Vertragsbedingungen bei Schadenersatzklagen keine Ausschlussklausel für Aktiengeschäfte gefunden habe, gehe ich davon aus, dass die Versicherung die Kosten übernimmt.
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      schrieb am 06.09.20 12:44:34
      Beitrag Nr. 917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.002.062 von Synercon am 06.09.20 12:33:14
      und Nachtrag:
      und diese Klagen machen in der Praxis nur gegen EY einen Sinn, weil nur noch dort Geld zu holen ist. Natürlich kann man auch beim Insolvenzverwalter formal anmelden. Nur kommt da in der praxis nichts raus.

      was glaubt Ihr warum sich bisher alle Prozessfinanzierer (die eigenes Geld in die Hand nehmen) ausschliesslich gegen EY richten? Aus genau diesem Grund.
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      schrieb am 06.09.20 13:56:05
      Beitrag Nr. 918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.781 von Trader221 am 06.09.20 01:58:52Ja, was geht es mich an? Natürlich nichts, wo Anleger ihr gutes Geld, dem schlechten hinterher schmeißen. Muss ja schliesslich jeder in sein eigenes Verderben rennen.

      Aber: In dem auch diese Frage beantwortet wird, können Anleger vielleicht besser abwägen, ob sich eine Klage gegen EY tatsächlich lohnt. Damit können die Geschädigten die Verantwortung gegenüber ihrem Kapital besser wahrnehmen.

      Wie das mit der Verantwortung so ist, das haben wir ja schonmal andiskutiert (wobei ich mir nicht sicher bin, ob du das damals verstanden hast).

      Damit diese wichtige Detailfrage nicht zwischen deinen Ausfällen geschreddert wird, will ich sie noch mal einstellen:

      Mal eine weitere Frage hinterher, die erscheint vielleicht auf den ersten Blick eigenartig aber ich würd mich auf alles gefasst machen. So ein Verfahren kann Jahre dauern, vor allem wenn es durch die Instanzen geht. Bis zu dem dann endgültigen Urteil hat die beklagte Gesellschaft Insolvenz angemeldet und die Anleger/Geschädigten sehen wieder kein Geld. Der Erfolgsfall ist da, Geld gibt's trotzdem nicht. Was ist dann?
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      schrieb am 06.09.20 15:30:19
      Beitrag Nr. 919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.002.485 von sdaktien am 06.09.20 13:56:05

      Damit diese wichtige Detailfrage nicht zwischen deinen Ausfällen geschreddert wird, will ich sie noch mal einstellen:

      Mal eine weitere Frage hinterher, die erscheint vielleicht auf den ersten Blick eigenartig aber ich würd mich auf alles gefasst machen. So ein Verfahren kann Jahre dauern, vor allem wenn es durch die Instanzen geht. Bis zu dem dann endgültigen Urteil hat die beklagte Gesellschaft Insolvenz angemeldet und die Anleger/Geschädigten sehen wieder kein Geld. Der Erfolgsfall ist da, Geld gibt's trotzdem nicht. Was ist dann?
      [/quote]


      Dann bekommt der Kläger 80% von dem Insolvenzquote und der Prozessfinanzierer 20%

      Das wäre meine Erwartung....
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      schrieb am 06.09.20 16:46:12
      Beitrag Nr. 920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.784 von Trader221 am 06.09.20 02:00:22
      Zitat von Trader221: Kein Wunder wenn man deinen Sch.... lesen muss


      Der Typ ist nicht ganz sauber, ich sag es ja immer wieder Jigajig lässt grüßen, der gehört einfach nur gebannt und das auch zurecht
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      schrieb am 06.09.20 19:31:12
      Beitrag Nr. 921 ()
      Also verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mit Tilp den Weg über einen Prozesskostenfinanzierer wählen kann und selber erstmal kein Risiko habe? Also nur im Erfolgsfall 20% an den Prozesskostenfinanzierer abgeben muss?

      Außerdem wird ja öfter von zwei Prozesskostenfinanzierer angesprochen, welcher ist denn der andere?
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      schrieb am 06.09.20 20:03:34
      Beitrag Nr. 922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.001.573 von dietmar321 am 06.09.20 10:46:39
      Zitat von dietmar321: Wenn jemand so eine Begründung von einem Anwalt bezüglich der Insolvenz hat - ich bin auch daran interessiert.

      Kann mir auch gerne als PM zugeschickt werden

      Danke


      Bezahl dein eigenen Anwalt du Schnorrer
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      Avatar
      schrieb am 06.09.20 20:09:22
      Beitrag Nr. 923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.003.919 von dgmx am 06.09.20 19:31:12
      Zitat von dgmx: Also verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mit Tilp den Weg über einen Prozesskostenfinanzierer wählen kann und selber erstmal kein Risiko habe? Also nur im Erfolgsfall 20% an den Prozesskostenfinanzierer abgeben muss?

      Außerdem wird ja öfter von zwei Prozesskostenfinanzierer angesprochen, welcher ist denn der andere?


      Zumindest zu Tilp kann ich ja sagen, dass Stand in dem Schreiben dass ich diese Woche erhalten habe.

      Originalzitat:

      4. Aktueller Stand unserer Gespräche mit dem Prozessfinanzierer Therium



      Die Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus, dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.
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      1 Antwort
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      schrieb am 07.09.20 01:26:20
      Beitrag Nr. 924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.002.485 von sdaktien am 06.09.20 13:56:05
      Und täglich grüßt das Murmeltier
      Denke ihre Position ist schon allen hier im Forum bekannt, das ganze nochmal in eine Frage zu verpacken ist nicht nur scheinheilig sondern auch billig.

      Sie sind wirklich ein selbstloser und uneigennütziger Missionar. 🤣
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      schrieb am 07.09.20 08:33:50
      Beitrag Nr. 925 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.004.099 von 911turbo911 am 06.09.20 20:03:34
      Zitat von 911turbo911:
      Zitat von dietmar321: Wenn jemand so eine Begründung von einem Anwalt bezüglich der Insolvenz hat - ich bin auch daran interessiert.

      Kann mir auch gerne als PM zugeschickt werden

      Danke


      Bezahl dein eigenen Anwalt du Schnorrer



      Kümmere dich um deine Sachen du Darmausgang
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      schrieb am 07.09.20 09:02:46
      Beitrag Nr. 926 ()
      Das Forum hier hat wieder Wirecard-Niveau erreicht.
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      schrieb am 07.09.20 12:18:33
      Beitrag Nr. 927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.004.099 von 911turbo911 am 06.09.20 20:03:34Bist du eines dieser abzockenden Subjekte?

      Etwas Copy und Paste und vollkommen risikolos mit 4-5- stelligen Stundensätzen Geld scheffeln. Das RVG machts möglich.
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      schrieb am 07.09.20 16:52:00
      Beitrag Nr. 928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.001.573 von dietmar321 am 06.09.20 10:46:39
      Zitat von dietmar321: Wenn jemand so eine Begründung von einem Anwalt bezüglich der Insolvenz hat - ich bin auch daran interessiert.

      Kann mir auch gerne als PM zugeschickt werden

      Danke


      Ich schließe mich Dietmars Anfrage an. Es geistert ja auch eine Ausfüllhilfe der SdK herum, vielleicht kann jemand die Formulierung daraus zur Verfügung stellen, gerne auch als private Nachricht?
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      schrieb am 07.09.20 18:03:32
      Beitrag Nr. 929 ()
      Hat jemand von der SdK das Musterformular zur Forderungsanmeldung sowie die Ausfüllhilfe? Würde ich gerne mal lesen. Gerne per PM schicken


      🐘❤️🐜
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      schrieb am 07.09.20 18:05:40
      Beitrag Nr. 930 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.005.863 von Synercon am 07.09.20 09:02:46
      Zitat von Synercon: Das Forum hier hat wieder Wirecard-Niveau erreicht.


      Mit dir definitiv
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      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.09.20 18:30:22
      Beitrag Nr. 931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.011.608 von Levity240 am 07.09.20 18:05:40
      Zitat von Levity240:
      Zitat von Synercon: Das Forum hier hat wieder Wirecard-Niveau erreicht.


      Mit dir definitiv


      _______________________________________________________________________________

      Warum nur diese Meinung ? Synercon hat schon vor Monaten vor dieser Luftnummerbude
      Wirecard gewarnt und auch den Letzten geraten heraus zugehen weil nichts mehr da ist !
      Jeder Investor bei Wirecard müßte sich doch an Braun ,Marsalek und Konsorten wenden !
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      schrieb am 07.09.20 19:23:37
      Beitrag Nr. 932 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.011.887 von punta am 07.09.20 18:30:22
      Zitat von punta:
      Zitat von Levity240: ...

      Mit dir definitiv


      _______________________________________________________________________________

      Warum nur diese Meinung ? Synercon hat schon vor Monaten vor dieser Luftnummerbude
      Wirecard gewarnt und auch den Letzten geraten heraus zugehen weil nichts mehr da ist !
      Jeder Investor bei Wirecard müßte sich doch an Braun ,Marsalek und Konsorten wenden !
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      schrieb am 07.09.20 20:16:42
      Beitrag Nr. 933 ()
      Ich versteh nicht warum manche Leute hier immer einen auf gutmütigen Samariter machen wollen (Synercon, Jigajig) lässt die Leute doch Zocken wie sie wollen heute konnte man mit Wirecard gutes Daytrading betreiben wenn man schlau eingestiegen ist. 6% Hallo??? Was will man mehr. Hört doch mal auf die Leute bekehren zu wollen meine Fresse.
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      Avatar
      schrieb am 07.09.20 20:32:44
      Beitrag Nr. 934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.005.635 von dietmar321 am 07.09.20 08:33:50
      Zitat von dietmar321:
      Zitat von 911turbo911: ...

      Bezahl dein eigenen Anwalt du Schnorrer



      Kümmere dich um deine Sachen du Darmausgang


      Dietmar ist wohl Schwabe
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.09.20 21:40:45
      Beitrag Nr. 935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.012.880 von D-D_Invest am 07.09.20 20:32:44
      Zitat von D-D_Invest:
      Zitat von dietmar321: ...

      Neee - Kölner!
      Ich will nicht unbedingt zusätzliches Geld in diese Pleitefirma zu stecken.

      Und bei so einem Verlust ist es doch ganz legitim, um Unterstützung zu bitten um Geld zu sparen - oder?

      .
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      schrieb am 07.09.20 22:12:13
      Beitrag Nr. 936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.004.117 von Moneyburner1 am 06.09.20 20:09:22
      Zitat von Moneyburner1:
      Zitat von dgmx: Also verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mit Tilp den Weg über einen Prozesskostenfinanzierer wählen kann und selber erstmal kein Risiko habe? Also nur im Erfolgsfall 20% an den Prozesskostenfinanzierer abgeben muss?

      Außerdem wird ja öfter von zwei Prozesskostenfinanzierer angesprochen, welcher ist denn der andere?


      Zumindest zu Tilp kann ich ja sagen, dass Stand in dem Schreiben dass ich diese Woche erhalten habe.

      Originalzitat:

      4. Aktueller Stand unserer Gespräche mit dem Prozessfinanzierer Therium



      Die Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus, dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.


      Danke!
      Habe mich dort auch mal registriert und ebenfalls die Infos bekommen. Was ich nicht verstehe ist aber, man soll ja auch diese Excel Tabelle ausfüllen, das muss man wohl in jedem Fall tun, oder nicht? Muss man auch in jedem Fall schon die Dokumente bezüglich der Wertpapierkäufe hinschicken, oder nicht?
      Ich würde wohl den Weg gehen, dass die mich nur mit einem Prozesskostenfinanzierer gegen EY und gegebenenfalls gegen die BaFin vertreten. Also für mich Risiko und kostenlos.
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      schrieb am 08.09.20 07:58:22
      Beitrag Nr. 937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.013.444 von dietmar321 am 07.09.20 21:40:45
      Zitat von dietmar321:
      Zitat von D-D_Invest: ...

      Wie hoch war denn der Verlust?
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      Avatar
      schrieb am 09.09.20 01:30:02
      Beitrag Nr. 938 ()
      Bald weitere Verhaftungen, auch von Beratern ?
      Geschichten werden sich erzählt .....

      Es bleibt spannend. Denn DA könnten die Rosinen liegen.
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      Avatar
      schrieb am 09.09.20 09:21:16
      Beitrag Nr. 939 ()
      Hallo,

      wenn jemand von der SdK das Musterformular zur Forderungsanmeldung sowie die Ausfüllhilfe zur Hand hat bitte als PM schicken.

      Vielen Dank
      Wirecard | 0,910 €
      Avatar
      schrieb am 09.09.20 09:55:18
      Beitrag Nr. 940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.027.820 von Convenientia am 09.09.20 09:21:16Schnorrer 🐷
      Wirecard | 0,910 €
      Avatar
      schrieb am 09.09.20 10:26:23
      Beitrag Nr. 941 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.027.820 von Convenientia am 09.09.20 09:21:16
      Zitat von Convenientia: Hallo,

      wenn jemand von der SdK das Musterformular zur Forderungsanmeldung sowie die Ausfüllhilfe zur Hand hat bitte als PM schicken.

      Vielen Dank


      ...mir bitte auch!

      Wichtigst (!) soll lt. Tilp ja die Begründung sein.

      Danke schön!


      🐘💙🐜
      Wirecard | 0,904 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.09.20 13:19:07
      Beitrag Nr. 942 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.028.813 von Pebotodi am 09.09.20 10:26:23
      Zitat von Pebotodi:
      Zitat von Convenientia: Hallo,

      wenn jemand von der SdK das Musterformular zur Forderungsanmeldung sowie die Ausfüllhilfe zur Hand hat bitte als PM schicken.

      Vielen Dank


      ...mir bitte auch!

      Wichtigst (!) soll lt. Tilp ja die Begründung sein.

      Danke schön!


      🐘💙🐜


      Ein kleiner Tipp:
      Der SdK-Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen beträgt 85,- Euro (inkl. MwSt.) im Kalenderjahr. Je nach Eintrittszeitpunkt im Verlauf eines Kalenderjahres (abhängig vom Quartal des Eintritts, siehe hierzu die Satzung) reduziert sich der Mitgliedsbeitrag für das betreffende Jahr.
      Wirecard | 0,901 €
      Avatar
      schrieb am 10.09.20 22:07:30
      Beitrag Nr. 943 ()
      Kann gerne das musterformular zur Verfügung stellen. Service Gebühr fehlt halt an.
      Wirecard | 0,934 €
      Avatar
      schrieb am 12.09.20 03:16:23
      Beitrag Nr. 944 ()
      Wirecard-Assets = totaler Schrott ?
      Wie ist der Handelsblatt-Artikel zu verstehen ?

      Sind die assets der Wirecard völliger Schrott ? Liest sich für mich so. Deutsche Bank hat schlau wie sie ist die Topköpfe schon abgeworben. Was bleibt dann ?

      Vielleicht ein paar Computerprogramme. Ein paar selbstgeschriebene IT-Softwaremodule ? Eigentlich zum totlachen ....

      Wirecard = der Name ist DIE TOTALE ANTIWERBUNG - vielleicht fliegt selbst Insolvenzverfahren noch in die Insolvenz = Masseunzulänglichkeit wie das heisst ... ganz ganz großartig
      Wirecard | 0,908 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.20 03:17:30
      Beitrag Nr. 945 ()
      Wirecard | 0,908 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.20 19:43:30
      Beitrag Nr. 946 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.060.007 von Jlivermore999 am 12.09.20 03:17:30Ich würde es so interpretieren, dass was als "Wert" noch vorhanden ist, nicht ausreicht um alle bedienen zu können. Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen selbst die Gläubiger auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten.
      Wirecard | 0,908 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 12:18:08
      Beitrag Nr. 947 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.063.202 von sdaktien am 12.09.20 19:43:30
      Zitat von sdaktien: Ich würde es so interpretieren, dass was als "Wert" noch vorhanden ist, nicht ausreicht um alle bedienen zu können. Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen selbst die Gläubiger auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten.


      ______________________________________________________________________________

      Wie könnte das auch nur, denn allein die Bankkredite für Wirecard waren ja allein schon
      über 3 Mrd. €. Und Gewinne machte WC ja schon lange nicht mehr aber es erfolgten
      weiterhin Entnahmen durch die Gangster und CO. !
      Die Prozesse gegen die Verbrecher werden vermutl. sehr lange dauern und die nötigen
      langen Haftstrafen aber hoffentlich auch ! Wichtig wäre auch ,daß nach Cum- ex wenigstens
      bei Wirecard der Scholz die Wahrheit sagt und ohne Gedächtnislücken bevor er hoffentlich
      abtritt !!!! Bei der Wahl im nächsten Jahr sollte Scholz schon lange Vergangenheit sein .
      Aber ohne noch großzügigen Bezügen . Er könnte ja auch sein Geld als Kartenkontrolleur
      bei den Hafenrundfahrten in Hamburg verdienen aber hier hat er dann wenigstens nichts
      mehr mit Geldabrechnungen zu tun .
      Wirecard | 0,908 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 13:40:07
      Beitrag Nr. 948 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.065.291 von punta am 13.09.20 12:18:08Der wird Kanzler. Gedächtnislücken sind eine Grundvoraussetzung.

      Kann wirecard eigentlich EY verklagen, wei die ihr Testat auf eine offensichtlich falsche Bilanz gegeben haben?
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 18:15:06
      Beitrag Nr. 949 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.060.004 von Jlivermore999 am 12.09.20 03:16:23
      Wirecard Assets = totaler Schrott ? => Insolvenzverfahren droht zu kippen ?
      Je mehr ich solche Nachrichten wie

      https://www.merkur.de/wirtschaft/wirecard-verkauf-michael-ja…

      lese, desto mehr glaube ich daran, dass ist reine und billige Propaganda der Verwertungsbeauftragten !

      Wer will den Schrott von Wirecard eigentlich ZU WELCHEM PREIS haben ? - GEGENFRAGE: Läuft vielleicht das Insolvenzverfahren „auf Grund“, weil nicht hinreichende Liquide Mittel zur Verfügung stehen ? Eine Bank finanziert da ja wohl gar nichts mehr !

      Herr Braun hätte vielleicht eine Idee: Die Wirecard-Bank könnte doch das Insolvenzverfahren der Mutter-Gesellschaft Wirecard AG vorfinanzieren. 😂😂😂😂
      Wirecard | 0,908 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 18:16:13
      Beitrag Nr. 950 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.065.597 von sdaktien am 13.09.20 13:40:07Das kann ich Dir leider nicht beantworten ! Das ist ganz sicher auch eine Justiz-Angelegenheit !
      Aber meiner Meinung hat Wirecard mit das größte Lügengebäude so oder so überhaupt kein
      Recht zu klagen !
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 19:23:04
      Beitrag Nr. 951 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.012.325 von punta am 07.09.20 19:23:37
      Zitat von punta:
      Zitat von punta: ...

      _______________________________________________________________________________

      Warum nur diese Meinung ? Synercon hat schon vor Monaten vor dieser Luftnummerbude
      Wirecard gewarnt und auch den Letzten geraten heraus zugehen weil nichts mehr da ist !
      Jeder Investor bei Wirecard müßte sich doch an Braun ,Marsalek und Konsorten wenden !



      Wenn Synercron nach dem Fall von Wirecard geschrieben hätte: Seht her, ich hatte recht. Hätte niemand was gesagt.

      Aber das Gefasel und die Tatsache, dass er Dutzende von Posts täglich zu dem Thema auch in den letzten Wochen noch abgelassen hat mit teilweisen falschen rechtlichen Informationen -- das war eher seltsam.
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      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.20 19:45:50
      Beitrag Nr. 952 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.066.800 von punta am 13.09.20 18:16:13Man könnte sich aber vielleicht auf den Standpunkt stellen, dass EY das aufgefallen sein und so das Testat eigentlich verweigert werden müsste. Man muss ja als Insolvenzverwalter alle Register ziehen und die Guten machen das auch. Das hätte, deswegen mein Gedanke, dann wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die Klagen der Anleger gegen EY.
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      schrieb am 14.09.20 04:53:13
      Beitrag Nr. 953 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.066.788 von Jlivermore999 am 13.09.20 18:15:06
      Seeking Alpha wusste schon am 25 Juni erwas ?
      Zitat von Jlivermore999: Je mehr ich solche Nachrichten wie

      https://www.merkur.de/wirtschaft/wirecard-verkauf-michael-ja…

      lese, desto mehr glaube ich daran, dass ist reine und billige Propaganda der Verwertungsbeauftragten !

      Wer will den Schrott von Wirecard eigentlich ZU WELCHEM PREIS haben ? - GEGENFRAGE: Läuft vielleicht das Insolvenzverfahren „auf Grund“, weil nicht hinreichende Liquide Mittel zur Verfügung stehen ? Eine Bank finanziert da ja wohl gar nichts mehr !

      Herr Braun hätte vielleicht eine Idee: Die Wirecard-Bank könnte doch das Insolvenzverfahren der Mutter-Gesellschaft Wirecard AG vorfinanzieren. 😂😂😂😂


      Schon Ende Juni wusste seeking alpha Entsprechendss zu berichten:

      https://seekingalpha.com/article/4355650-wirecard-no-value-d…

      Insolvenzverfahren selbst vir der Insolvenz = Masseunzulänglichkeit ? Wie hoch ist die Bruttolohnsumme für die Wirecard-Restmannschaft ? Und dann die Fülle von Beratern und die .... Aus der U-Haft hört man Herrn Braun lachen ? .... 😇😇😇
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 05:00:39
      Beitrag Nr. 954 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.068.495 von Jlivermore999 am 14.09.20 04:53:13
      Totale Implosion in Form der Masseunzulänglickeit droht ?
      Seeking Alpha - Bericht aus Juni lesen!

      Und versuchen wir zu erfahren, wie hoch ist die Bruttolohnsumme ?

      Cashbestand war vor kurzen bei etwa 26 Mio Euro.

      Alle Shorties könnten jetzt erst einmal so richtig Gewinne einfahren. Das Kursziel von TOTAL NULL ist möglicherweise sehr nah.
      Wirecard | 0,915 €
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 06:38:16
      Beitrag Nr. 955 ()
      Am 18. November (erste Gläubigerversammlumg) sollten wir mehr wissen?! Ich habe auch das ungute Bauchgefühl, dass da an Masse ganz erheblich WENIGER vorhanden sein wird als gegenwärtig prognostiziert wird...es bleibt spannend !!
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.20 09:09:01
      Beitrag Nr. 956 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.067.097 von HansSchneider am 13.09.20 19:23:04
      Hans; so Leute wie Du waren und sind bezeichnend für das Wirecard Forum
      Jeden, der nicht die gleiche Meinung vertrat oder auf Misstände bei WDI hinwies wurde persönlich angegriffen und diskreditiert. Selbst jedoch gepusht und weitere Anleger hineingetrieben und jegliche Warnung als bezahlte Basher hingestellt.

      Und nun machst Du das Gleiche wieder. Hast mir sogar schon unterstellt ich würde für EY arbeiten. das sogar als belegt hingestellt. Du verbreitest also ständig Lügen und verleumdest Leute.

      Was erlaubst Du Dir zudem zu bestimmen wer hier, wann und was posten darf?

      Und bevor Du wieder weiter Verleumdungen postest. nochmals zusammengefasst. ich rate jedem sich einer Sammelklage anzuschließen ohne finanzielles Risiko.

      Ich warnte und warne vor falschen Hoffnungen, welche zum Teil Anwälte und Poster hier schüren, die primär auf Kundenkeilerei sind, weil für Kleinanleger bei solchen Causen die Klagskosten nicht im Verhältnis zum möglichen Schadensersatz sind. Aus der Masse wird nichts oder minimal was für die Aktionäre bleiben, da hier primär die Banken und danach die Anleihegläubiger befrieidgt werden. Und EY wird sich mit einem vergleich rausschwindeln wie in anderen Fällen bereits erfolgt. Milliarden werden hier auch nicht fließen.

      Und Träumereien, dass 100% des Schadens erstattet wird oder gar Merkel & Co einen Entschädigungsfonds einrichten etc. sind und bleiben Träumereien. Nur mal die ähnlich gelagerten Fälle in der Vergangenheit ansehen.

      Das Forum hier war und ist in weiten Teilen abschreckend mit solchen Usern, die statt sachlichen Diskussionen immer nur persönlich angreifen müssen, wenn Ihnen Argumente nicht passen oder sie einfach überfordert.

      Wer den Gedanken nicht angreifen kann, greift eben den Denkenden an.

      Und nein, ich lege keinen Wert mehr auf eine weitere Diskussion mit Dir.
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      schrieb am 14.09.20 19:31:39
      Beitrag Nr. 957 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.068.567 von TangoPaule am 14.09.20 06:38:16Naja, auch die Insolvenzverwalter müssen erstmal sehen was da it, und vor allem was nicht da ist. Ich denke, die jetzige Gemengelage rührt ein wenig daher, dass Braun & Consorten wirecard ja immer als Technologie mit substanziellem Hintergrund verkauft haben. Ich denke daraus haben einige den Schluss gezogen, dass die Technologie an sich einen erheblichen Wert besitzt.
      Tatsächlich lässt sich sowas im laufenden Betrieb nur schwer beziffern, weil sich der Wert der Technologie ja auch aus der Anzahl der Kunden und ihrer Zufriedenheit ablesen lässt.

      Wie man nun weiß, waren viele Kunden erfunden, somit steht natürlich auch die Technologie, das Geschäftsmodell als solches und alles was sonst noch damit zusammenhängt in Frage.

      Wenn etwa die Kunden abspringen, weil sie allein mit dem Namen wirecard nicht in Verbindung gebracht werden wollen, ist auch der Kundenstamm nichts wert, denn den gibt es in dem Fall gar nicht mehr. Sowas kommt dann auf die 1,8Mrd, die eh nicht vorhanden waren noch obendrauf.
      Und so minimiert sich der noch verbleibende Wert immer weiter und es gibt noch weniger zu holen.

      Das gilt für die Gläubiger, denn die kommen erstmal dran. Für die Anteilseigner gibt es einen kalten Händedruck (und der fällt jetzt auch aus).
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      schrieb am 14.09.20 20:08:54
      Beitrag Nr. 958 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.077.060 von sdaktien am 14.09.20 19:31:39
      Nur mal die ähnlich gelagerten Fälle in der Vergangenheit ansehen.
      - Welche ? Ich glaube kaum dass man da Vergleiche in der Vergangen heranziehen kann !?

      - Zitat: für Kleinanleger bei solchen Causen die Klagskosten nicht im Verhältnis zum möglichen Schadensersatz sind.

      Ist kein spezifisches Wirecard Problem,....... habe in verschiedenen Bereichen schon leider erfahren dürfen. Ob in Gesundheit, Verkehr oder in Sachen Wohnrecht. Ist glaube das ist der einzige Stand, der trotz falschen Endresultat/Versprechungen unverhälnismäßig viel Geld einsacken darf. Heißt aber nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss.

      Stell dir vor, das wäre im Handwerk so.
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      schrieb am 14.09.20 20:33:57
      Beitrag Nr. 959 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.069.467 von Synercon am 14.09.20 09:09:01Was bringt es hier zu diskutieren? Nichts. Entweder man klagt oder lässt ed bleiben. Ich hab selber 10k schaden und bin über Tilp in der Musterklage und lasse auch meinen schaden beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob ich was bekomme, wen interessierts. Ich werde es definitiv versuchen. Und wenn ich selbst nur 20% bekomme, bin ich zufrieden und der aufwand hat sich für mich gelohnt. Übrigens sind die kosten überschaubar und es gibt sogar Prozess Finanzierer der auf 20% Provision arbeitet, sozusagen ganz ohne Kosten Risiko, wer es nicht versucht ist selber schuld. Der Antrag bei Insolvenz Verwalter ist etwas schwieriger und wird sich wohl nur lohnen wenn die quoto deutlich über 7% liegt. Aber dennoch find ich es daneben die chancen runterzureden. Den es gibt welche. Man wird es aber nur erfahren, wenn man auch tatsächlich was macht und nicht nur jammert.
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      schrieb am 14.09.20 20:49:22
      Beitrag Nr. 960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.077.846 von Krankus1989 am 14.09.20 20:33:57
      Nochmals;
      habe und werde jedem empfehlen sich einer Muster-/Sammelkage mit Prozessfinanzierer.
      Bei einer Einzelklage lohnt sich das für den normalen Kleinanleger nicht. Außer man sagt natürlich "mir sind die Kosten egal, geht nur ums Prinzip; da setze ich gerne nochmals 10k".
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      schrieb am 14.09.20 22:23:29
      Beitrag Nr. 961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.077.846 von Krankus1989 am 14.09.20 20:33:57
      Prozessfinanzierer
      Wer etwas unternehmen möchte und keine Alternative hat zur "prozessfinanzierten Sammelklage" sollte so vorgehen, - statt gar nichts zu tun.

      Bisher haben meine an einem finanzierten gemeinsamen Vorgehen ernsthaft interessierten Gesprächspartner aber immer noch keinen Finanzierungsvertrag vorgelegt bekommen oder ein Formularangebot für den Abschluss gegengezeichnet zurückbekommen. Keiner hat einen Vertrag mit einer Unterschrift eines Finanzierers. Hat sich an der Lage nun etwas geändert und welcher Kollege hat seine Ankündigungen wahr gemacht?
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      schrieb am 14.09.20 23:22:17
      Beitrag Nr. 962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.069.467 von Synercon am 14.09.20 09:09:01
      Sorry, zuvor falscher Adressat.....obwohl SD-Aktien kann sich das auch mal verinnerlichen ;-)
      Nur mal die ähnlich gelagerten Fälle in der Vergangenheit ansehen.

      - Welche ? Ich glaube kaum dass man da Vergleiche aus der Vergangenheit heranziehen kann !?

      Zitat: für Kleinanleger bei solchen Causen die Klagskosten nicht im Verhältnis zum möglichen Schadensersatz sind.

      - Ist kein spezifisches Wirecard Problem, das weißt du auch ! Wieso machst du dir hier aber so große Sorgen ?....... habe in verschiedenen Bereichen schon leider erfahren dürfen. Ob in Gesundheit, Verkehr oder in Sachen Wohnrecht. Ist glaube der einzige Stand, der trotz falschen Endresultats/Versprechungen unverhälnismäßig viel Geld einsacken darf. Heißt aber nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss.

      Stell dir vor, das wäre im Handwerk so.
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      schrieb am 14.09.20 23:26:31
      Beitrag Nr. 963 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.031 von Finanzanwalt am 14.09.20 22:23:29
      Ich würde dir raten von einem Anwalt beraten zu lassen !
      Ich würde dir raten von einem Anwalt beraten zu lassen !
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      schrieb am 14.09.20 23:27:54
      Beitrag Nr. 964 ()
      Lasst es bleiben beim Insolvenzverwalter kriegt ihr nix und sonst ist nix zu holen außer Vlt bei der Sammelklage ansonsten könnt ihr noch Tesla kaufen
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      schrieb am 14.09.20 23:37:34
      Beitrag Nr. 965 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.397 von 911turbo911 am 14.09.20 23:27:54Wieso, muss du die Anträge bearbeiten ?

      Tesla ?....... Lieber Delivery Hero, ich habe gehört die machen ganz viel Umsatz in Dubai ! 🤣
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      schrieb am 14.09.20 23:44:53
      Beitrag Nr. 966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.382 von Trader221 am 14.09.20 23:22:17
      Natürlich gibt es jede Menge vergleiche hierzu
      Metabox, Steinhoff, EM.TV, Comroad, Parmalat und noch ca. 50 weitere......
      Überall Bilanzbetrug und falsch testierte Bilanzen etc...
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      10 Antworten
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      schrieb am 14.09.20 23:49:55
      Beitrag Nr. 967 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.427 von Trader221 am 14.09.20 23:37:34Wie kann man nur ?..:mad::mad::mad:...ich glaube die Deutsche Börse muss man auch in die Verantwortung ziehen. :mad::mad::mad:
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      schrieb am 14.09.20 23:51:17
      Beitrag Nr. 968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.454 von Synercon am 14.09.20 23:44:53Die hatten auch alle Shortsellingverbote ? Wusste ich gar nicht.
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      schrieb am 14.09.20 23:57:16
      Beitrag Nr. 969 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.472 von Trader221 am 14.09.20 23:51:17
      das Thema und der Verlust der Aktionäre
      resultieren aus dem massiven Bilanzbetrug trotz positiv testierter Bilanzen und nicht aufgrund des Short-selling-Verbots, dass ohnehin nicht lange galt. Mit oder ohne dem hätte sich nichts geändert.
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      schrieb am 14.09.20 23:58:56
      Beitrag Nr. 970 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.454 von Synercon am 14.09.20 23:44:53
      Die schützende Hand der Bafin
      Ich glaube kaum, dass die Bafin bei irgendeinem dieser Unternehmen die schützende Hand drübergelegt hatte. Wenn ja, wo kann man das nachlesen ?
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      schrieb am 15.09.20 00:01:39
      Beitrag Nr. 971 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.499 von Trader221 am 14.09.20 23:58:56
      als ob jemand die Aktie wegen der Bafin gekauft hat.....
      Die Klagen der Anleger konzentrieren sich deswegen auf EY und nicht auf die Bafin. Von der Bafin hat noch nie jemand was erwartet.

      Aber ich lasse Dich gerne in deinem Glauben und wenn Du aufgrund der Bafin gekauft und gehalten hast, wird es wohl für Dich zutreffen und evt. andere auch.
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      schrieb am 15.09.20 00:03:15
      Beitrag Nr. 972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.490 von Synercon am 14.09.20 23:57:16
      Vollkommen unrelevant wie lange die schützende Hand da war
      Vollkommen unrelevant wie lange die schützende Hand da war......absolutes Fehlverhalten und das ist nur die Spitze des Eisberges.....also kein Vergleich mit den aufgeführte Unternehmen
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      2 Antworten
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      schrieb am 15.09.20 00:06:30
      Beitrag Nr. 973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.508 von Synercon am 15.09.20 00:01:39
      Für mich war die Bafin ausschlaggebend auf welche Seite ich mich stelle..... ganz klar !!!
      Für mich war die Bafin ausschlaggebend auf welche Seite ich mich stelle..... ganz klar !!! Fatales Signal !
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      schrieb am 15.09.20 00:13:05
      Beitrag Nr. 974 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.532 von Trader221 am 15.09.20 00:06:30
      dann verklage die Bafin
      Viel Erfolg dabei!
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      1 Antwort
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      schrieb am 15.09.20 00:25:57
      Beitrag Nr. 975 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.553 von Synercon am 15.09.20 00:13:05Vielen Dank,... den Schaden habe aber nicht nur ich, sonder der ganze Wirtschafts,- und Investionsstandort Deutschland. Mal schauen was sich da alles noch an die Oberfläche kommt.
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      schrieb am 15.09.20 02:31:09
      Beitrag Nr. 976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.031 von Finanzanwalt am 14.09.20 22:23:29Hier ein Auszug aus einer Email,

      "4. Aktueller Stand unserer Gespräche mit dem Prozessfinanzierer Therium

       

      Eine Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus.

       

      Dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.

       

      Wenn Sie an einer Finanzierung für ein Vorgehen gegen EY interessiert sind, wählen Sie dies bitte im Online-Formular unserer vorherigen E-Mail aus – sofern noch nicht geschehen.

       

       

      Mit freundlichen Grüßen"
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      schrieb am 15.09.20 10:45:10
      Beitrag Nr. 977 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.688 von Krankus1989 am 15.09.20 02:31:09
      Fata Morgana
      Vielen Dank!

      Den Text kenne ich seit Wochen. Aber bis gestern noch keinen Vertrag mit einem der eingesammelten Hoffenden.

      20 % nach Abzug u. a. der bis zu 20fachen Vergütung des eigenen Sammelanwalts, die die Gegenseite nicht erstatten muss. Für die Anleger wird erst etwas übrig bleiben, wenn ein Vergleichsbetrag höher ist, als die Kosten, die der Finanzierer hat. Eine übliche Ausstiegsklausel in Finanzierungsverträgen greift bei Streit über die Vergleichssumme. Reicht sie dem Finanzierer muss ab dann der Eingesammelte selbst das Risiko übernehmen, wenn nur er weiter gehen will. Es ist also denkbar, dass der Sammelanwalt voll bezahlt wird, dem Finanzierer die "Spesen" ausgeglichen werden und für den Eingesammelten, der nicht plötzlich ins Risiko gehen will, nichts mehr über bleibt.
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      schrieb am 15.09.20 10:54:08
      Beitrag Nr. 978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.082.469 von Finanzanwalt am 15.09.20 10:45:10Tja mehr hoffnung bleibt eben nicht. Falls es so kommt ok, ich hab es versucht. Falls nicht umso besser. Also worüber reden wir hier eigentlich. Plan B gibts nicht.
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      schrieb am 15.09.20 10:56:37
      Beitrag Nr. 979 ()
      Bafin Finanzaufsicht? Der Name ist nicht gerechtfertigt
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      Avatar
      schrieb am 15.09.20 11:06:40
      Beitrag Nr. 980 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.082.469 von Finanzanwalt am 15.09.20 10:45:10Falls deine Empfehlung einfach nichts zu tun, na dann nein danke. Die schwarzseherei hat noch keinen weiter gebracht.
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.09.20 11:28:02
      Beitrag Nr. 981 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.082.793 von Krankus1989 am 15.09.20 11:06:40
      Man könnte sich das Sammelverfahren
      aussuchen/verhandeln, das nicht nur einen Gewinner hat, einen, der ohne Verlust wieder herauskommt und ansonsten nur Verlierer. Das einschließlich seines eigenen Honorars vorrangig im Interesse seiner Mandantschaft zu regeln ist die Aufgabe des Einsammelanwalts. Schließlich wirbt gerade er mit dem "Druck", den er mit denen hinter sich versammelt ausüben will, die ihm vertrauen.
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      schrieb am 15.09.20 12:50:05
      Beitrag Nr. 982 ()
      SdK warnt vor Betrugsversuchen
      Unbekannte geben sich als angebliche Mitarbeiter/Vertreter der SdK aus

      Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. erhält in letzter Zeit vermehrt Hinweise, wonach Personen sich als Vertreter oder Mitarbeiter der SdK ausgeben und versuchen, Anleger zu dubiosen Klagen zu überreden.

      In letzter Zeit tritt ein „Herr Wagner“ mit der Telefonnummer 0041 / 43 55 01 384 und der Mailadresse m.wagner(at)investingmarkets.net auf und gibt sich als Vertreter der SdK aus. Anlegern empfiehlt er, diverse Banken zu verklagen und Geld auf einer Kryptowährungsplattform zu investieren.

      Herr Wagner ist weder Sprecher noch Mitarbeiter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Aus unserer Sicht wird hier bewusst unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, Anleger zu betrügen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat daher heute eine entsprechende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I erstattet.

      Wir weisen darauf hin, dass alle Mitarbeiter und Sprecher der SdK ausschließlich eine Mailadresse mit einer SdK-Domain (name@sdk.org) verwenden. In keinem Fall wird Ihnen im Rahmen von unaufgeforderten Telefonanrufen empfohlen, bestimmte Investitionen zu tätigen. Seien Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn Sie ohne Anlass angerufen oder angeschrieben werden. Prüfen Sie bei Mails immer genau, wer der Absender der Mailadresse ist.

      Im Zweifel wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 oder per E-Mail unter info@sdk.org.
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      Avatar
      schrieb am 15.09.20 16:12:27
      Beitrag Nr. 983 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.079.517 von Trader221 am 15.09.20 00:03:15
      Hier zum Vergleich noch ein aktueller ähnlicher Fall in Österreich
      Die Gesetzeslage ist hier zu D nahezu ident. Anbei im Artikel auch ein Hinweis auf die judikatur dazu: https://burgenland.orf.at/stories/3066935/
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      1 Antwort
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      schrieb am 16.09.20 15:35:54
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Bitte bleiben Sie sachlich und unterlassen persönliche Provokationen, ggf. neu einstellen
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 15:38:30
      Beitrag Nr. 985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.086.477 von Synercon am 15.09.20 16:12:27
      Zitat von Synercon: Die Gesetzeslage ist hier zu D nahezu ident. Anbei im Artikel auch ein Hinweis auf die judikatur dazu: https://burgenland.orf.at/stories/3066935/


      Oh Mann...da fehlen einem echt die Worte.
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      schrieb am 16.09.20 16:57:41
      Beitrag Nr. 986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.098.825 von HansSchneider am 16.09.20 15:35:54
      Hans hör doch endlich auf dauert Stuß zu schreiben und Leute zu verleumden
      Lies meine postings. Ich habe x-mal erwähnt, dass man sich Sammelklagen ines Prozessfinanzierers anschließen soll..Aber wahrscheinlich überfordern Dich der Inhalt.

      Und lass Deine dummen ewigen Unterstellungen. Dauert bezichtigst Du poster irgendwelche Absichten oder dass sie bezahlte Basher wären etc.

      Und erst wenn du aufhörst, über mich Lügen zu erzählen, werde ich aufhören, über dich Wahrheiten zu verbreiten.
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 17:18:36
      Beitrag Nr. 987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.100.121 von Synercon am 16.09.20 16:57:41Du willst doch nicht wirklich sagen Finanzanwalt zugehört zu "normale Leute" ? Der stolpert hier sogar über seine eigene Formulierungen. Immer wieder diese scheinheilige Fragestellungen.
      Ich habe iihm schon geraten bei Fragen einen Finanzanwalt zu konsultieren.
      Für dich scheint er aber ein ganz normaler User zu sein.
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      Avatar
      schrieb am 17.09.20 08:44:05
      Beitrag Nr. 988 ()
      Heftig
      Wirecard-Shortseller wirft MDax-Konzern Grenke Bilanzfälschung, Geldwäsche und Betrug vor:

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12935572-wirecard…
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      Avatar
      schrieb am 17.09.20 12:48:26
      Beitrag Nr. 989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.106.442 von Synercon am 17.09.20 08:44:05
      Zitat von Synercon: Wirecard-Shortseller wirft MDax-Konzern Grenke Bilanzfälschung, Geldwäsche und Betrug vor:

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12935572-wirecard…


      ______________________________________________________________________
      Wenn das zuträfe wäre das nach Wirecard schon der nächste Betrugsfall ?
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      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.09.20 13:37:47
      Beitrag Nr. 990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.109.709 von punta am 17.09.20 12:48:26
      Für Wirecardgeschädigte sind das keine hilfreiche Infos
      Hat aber mit Wirecard nichts zu tun und überhaupt nicht vergleichbar. Wirecard ständig als einen Betrugsfall von vielen darzustellen wird der Sache nicht gerecht. Bitte auf rechtliche Schritte gegen.......fokusieren Danke
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.09.20 16:09:44
      Beitrag Nr. 991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.106.442 von Synercon am 17.09.20 08:44:05
      Zitat von Synercon: Wirecard-Shortseller wirft MDax-Konzern Grenke Bilanzfälschung, Geldwäsche und Betrug vor:

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12935572-wirecard…


      Scheint gerade in Mode zu sein. Hier schon der nächste Milliardenbetrug

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/german-prop…

      Trotzdem: Trader hat recht. Das hat hier nichts zu suchen.
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      schrieb am 17.09.20 16:10:57
      Beitrag Nr. 992 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.110.291 von Trader221 am 17.09.20 13:37:47
      Zitat von Trader221: Hat aber mit Wirecard nichts zu tun und überhaupt nicht vergleichbar. Wirecard ständig als einen Betrugsfall von vielen darzustellen wird der Sache nicht gerecht. Bitte auf rechtliche Schritte gegen.......fokusieren Danke[/quote

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…

      Hier mal wieder News zu Wirecard. Nicht überraschend, aber trotzdem interessant.
      Wirecard | 0,856 €
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      schrieb am 17.09.20 16:27:14
      Beitrag Nr. 993 ()
      Während die Wirecard-Konkurrenz bei mickrigen Gewinnen herumkrebste, brüstete sich Ex-Wirecard-Vorstand Braun gerne mit zweistelligen Wachstumszahlen. Viele haben ihm geglaubt. Die wahren Zahlen sahen anders aus. Nun soll es Belege geben, dass gut 250 Mitarbeiter im Bilde waren.[/b

      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Hunderte-kannten-wohl-Wirecar…
      Wirecard | 0,860 €
      1 Antwort
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      schrieb am 17.09.20 22:12:36
      Beitrag Nr. 994 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.112.370 von Chris_M am 17.09.20 16:27:14
      Wie tief schlafen Staatsanwaltschaften und BaFin immer noch ...?
      Zitat von Chris_M: Während die Wirecard-Konkurrenz bei mickrigen Gewinnen herumkrebste, brüstete sich Ex-Wirecard-Vorstand Braun gerne mit zweistelligen Wachstumszahlen. Viele haben ihm geglaubt. Die wahren Zahlen sahen anders aus. Nun soll es Belege geben, dass gut 250 Mitarbeiter im Bilde waren.[/b

      https://www.n-tv.de/wirtschaft/Hunderte-kannten-wohl-Wirecar…


      Muss man den Staatsanwaltschaften die Haftbefehle noch von außen schreiben ? Oder sind die Justizvollsanstalten voll ?

      Und dis BaFin: nicht so viel diskutieren die Staatsanwaltschaftren besser unterstützen !

      Es gibt noch viele weitere „Mitwisser“. Zum Beispiel die vielen externen Berater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer usw.

      Und wieso läuft der AR-Vorsitzende zu der damaligen Zeit, Herr Wulf Matthias, boch unbelligt von der Staatsanwaltschaft herum ? Ein Witz. Genauso wie die Braun-Geschichte „ich hab von nichts gewusst“,
      Wirecard | 0,871 €
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      schrieb am 18.09.20 11:40:55
      Beitrag Nr. 995 ()
      https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-ey-wa…

      Tja, das so etwas früher oder später hochkommt, war abzusehen.

      Wenn EY offenbar in Kenntnis der Vorgänge (es reicht auch Kenntnis über die Ungereimtheiten) lediglich den AR informiert hat, aber munter weiter testiert hat, dann dürfte Vorsatz vorliegen und mit dem Dokument bewiesen sein.

      Jetzt fragt man sich nur noch, wie dieses offenbar streng vertrauliche Dokument zum Spiegel gelangen konnte und was konkret drin steht.

      Es bleibt also spannend.
      Wirecard | 0,838 €
      20 Antworten
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      schrieb am 18.09.20 11:46:23
      Beitrag Nr. 996 ()
      https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-ey-wa…


      Und noch mehr ist an diesem Artikel spannend: Dass offenbar auch der kleine Buchhalter ungehemmt in die Kasse gegriffen und sich bedient hat.

      Eine Vermutung, die sich aber auch schon seit längerem aufdrängt und erklärt, warum es nur wenige Whistleblower gab.

      Passt auch gut zu der Meldung von gestern, dass (mindestens) 250 Personen Bescheid wußten.
      Wirecard | 0,834 €
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      schrieb am 18.09.20 12:09:41
      Beitrag Nr. 997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.120.491 von HansSchneider am 18.09.20 11:40:55
      Wann hat EY
      das letzte uneingeschränkte Testat gegeben?
      Wirecard | 0,823 €
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.20 12:36:28
      Beitrag Nr. 998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.120.845 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 18.09.20 12:09:41
      Antwort gefunden... Testat 2018
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11922557-wirecard…
      Wirecard | 0,826 €
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.20 12:46:03
      Beitrag Nr. 999 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.121.196 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 18.09.20 12:36:28
      Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11922557-wirecard-lest-einfach-geklaert/all


      Das Testat für 2018 müsste irgendwann Anfang/Mitte 2019 erteilt worden sein. Also ungefähr der Zeitpunkt, zu dem auch das vom Spiegel erwähnte Schreiben an den AR gegangen sein soll.

      Das ist wirklich SEHR spannend.
      Wirecard | 0,830 €
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      Avatar
      schrieb am 18.09.20 12:49:38
      Beitrag Nr. 1.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.121.298 von HansSchneider am 18.09.20 12:46:03
      Ich versuche mal das genaue Datum rauszukommen...
      Zitat von HansSchneider:
      Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11922557-wirecard-lest-einfach-geklaert/all


      Das Testat für 2018 müsste irgendwann Anfang/Mitte 2019 erteilt worden sein. Also ungefähr der Zeitpunkt, zu dem auch das vom Spiegel erwähnte Schreiben an den AR gegangen sein soll.

      Das ist wirklich SEHR spannend.
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