Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 3)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.121.196 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 18.09.20 12:36:28
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-ey-wa…
Wenn das Stimmt, was der Spiegel so schreibt, haben sich hier Buchhalter kräftig bedient.
Mit so ein paar Millionen aus Mataseks schwarzer Kasse lässt es sich relativ entspannt auf Jobsuche gehen.
Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11922557-wirecard-lest-einfach-geklaert/all
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-ey-wa…
Wenn das Stimmt, was der Spiegel so schreibt, haben sich hier Buchhalter kräftig bedient.
Mit so ein paar Millionen aus Mataseks schwarzer Kasse lässt es sich relativ entspannt auf Jobsuche gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.120.491 von HansSchneider am 18.09.20 11:40:55
danach haben sie ja nicht mehr testiert.
Nur wenn das stimmt, kriegt man auch die Aufsichtsräte dran. Die haften voll, wenn sie grob fahrlässig ihre Pflichten verletzten. Die hätten aktiv werden müssen, wenn die von EY in Kenntnis gesetzt worden sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.121.298 von HansSchneider am 18.09.20 12:46:03
Nun frage ich mich wann EY der APAS inoffiziell die Unregelmäßigkeiten mitteilte.
Hilfe aus dem Nachbarforum - danke
Am 24. April 2019 wurde uneingeschränkt testiert.Nun frage ich mich wann EY der APAS inoffiziell die Unregelmäßigkeiten mitteilte.
Zitat von HansSchneider:Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11922557-wirecard-lest-einfach-geklaert/all
Das Testat für 2018 müsste irgendwann Anfang/Mitte 2019 erteilt worden sein. Also ungefähr der Zeitpunkt, zu dem auch das vom Spiegel erwähnte Schreiben an den AR gegangen sein soll.
Das ist wirklich SEHR spannend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.036 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 18.09.20 13:56:07
Entscheidend ist vielmehr, wann EY die Tatsachen bekannt wurden. Da der Wirtschaftsprüfer die Tatsachen ja nur während der Prüfung feststellen konnte (wann sonst?), dürfte es kaum eine Rolle spielen, ob das Dokument jetzt im Mai oder erst im August an den AR ging.
Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: Am 24. April 2019 wurde uneingeschränkt testiert.
Nun frage ich mich wann EY der APAS inoffiziell die Unregelmäßigkeiten mitteilte.
Zitat von HansSchneider: ...
Das Testat für 2018 müsste irgendwann Anfang/Mitte 2019 erteilt worden sein. Also ungefähr der Zeitpunkt, zu dem auch das vom Spiegel erwähnte Schreiben an den AR gegangen sein soll.
Das ist wirklich SEHR spannend.
Entscheidend ist vielmehr, wann EY die Tatsachen bekannt wurden. Da der Wirtschaftsprüfer die Tatsachen ja nur während der Prüfung feststellen konnte (wann sonst?), dürfte es kaum eine Rolle spielen, ob das Dokument jetzt im Mai oder erst im August an den AR ging.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.165 von HansSchneider am 18.09.20 14:11:53
Betrug in Mrd. Höhe laufen ließ und weitere Mrd. Schäden nicht verhinderte.
Für die Grundlage
einer Staatshaftungdklage ist für mich schon entscheidend seit wann ein staatliches Kontrollorgan durch inoffizielle Informationen im Bild war und durch nichthandeln,Betrug in Mrd. Höhe laufen ließ und weitere Mrd. Schäden nicht verhinderte.
Zitat von HansSchneider:Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: Am 24. April 2019 wurde uneingeschränkt testiert.
Nun frage ich mich wann EY der APAS inoffiziell die Unregelmäßigkeiten mitteilte.
...
Entscheidend ist vielmehr, wann EY die Tatsachen bekannt wurden. Da der Wirtschaftsprüfer die Tatsachen ja nur während der Prüfung feststellen konnte (wann sonst?), dürfte es kaum eine Rolle spielen, ob das Dokument jetzt im Mai oder erst im August an den AR ging.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.121.433 von Synercon am 18.09.20 12:55:36
Der EY Verteidiger wieder auf missionarischer Tour. Was muss eigentlich noch passieren, dass sie es einsehen?
Da verkündet der EY Boss noch vor einer Woche, dass das Geflecht von Wirecard so schwierig zu durschauen war, dass es EY nicht erkennen konnte. Und kaum ein paar Tage später liegt beim Spiegel der Beweis, dass das von hinten bis vorne gelogen war, weil EY nämlich ganz genau wußte was Sache war.
Und das Beste - so wie es aussieht kann der Spiegel das sogar anhand des Dokumentes (das ich zu gerne mal sehen würde) beweisen.
Ihre Frage nach dem Zeitpunkt wann das Dokument an den AR gesendet wurde ist mal wieder eine typische Synercon Nebelkerze. Darauf kommt es gar nicht an.
Es kommt darauf an, wann EY Kenntnis von den Unregelmäßigkeiten erlangt hat, die zu dem Schreiben geführt haben. Und diese Kenntnis kommt natürlich aus den Prüfungshandlungen, die vor dem Testat stattgefunden haben.
Zitat von Synercon: Nur wenn das stimmt, kriegt man auch die Aufsichtsräte dran. Die haften voll, wenn sie grob fahrlässig ihre Pflichten verletzten. Die hätten aktiv werden müssen, wenn die von EY in Kenntnis gesetzt worden sind.
Der EY Verteidiger wieder auf missionarischer Tour. Was muss eigentlich noch passieren, dass sie es einsehen?
Da verkündet der EY Boss noch vor einer Woche, dass das Geflecht von Wirecard so schwierig zu durschauen war, dass es EY nicht erkennen konnte. Und kaum ein paar Tage später liegt beim Spiegel der Beweis, dass das von hinten bis vorne gelogen war, weil EY nämlich ganz genau wußte was Sache war.
Und das Beste - so wie es aussieht kann der Spiegel das sogar anhand des Dokumentes (das ich zu gerne mal sehen würde) beweisen.
Ihre Frage nach dem Zeitpunkt wann das Dokument an den AR gesendet wurde ist mal wieder eine typische Synercon Nebelkerze. Darauf kommt es gar nicht an.
Es kommt darauf an, wann EY Kenntnis von den Unregelmäßigkeiten erlangt hat, die zu dem Schreiben geführt haben. Und diese Kenntnis kommt natürlich aus den Prüfungshandlungen, die vor dem Testat stattgefunden haben.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.360 von Synercon am 18.09.20 14:30:48
Erst sachlichen Input fordern und dann beleidigen.
Bist du frustiert, weil ich recht hatte? Musst du nicht sein, wenn du Fragen hast, darfst du dich gerne weiter an mich wenden
Zitat von Synercon: Natürlich soll EY verklagt werden. habe ich hier schon x-mal gepostet. Nur wenn EY den AR informiert hat, ist der auch dran.
Beschränke Dich mal auf sachlichen input anstatt immer nur poster anzugreifen und zu verleumden.
Ich weiß ja nicht was Du für Medikamente nimmst, es dürften jedenfalls die Falschen sein. Oder die Dosierung passt nicht.
Erst sachlichen Input fordern und dann beleidigen.
Bist du frustiert, weil ich recht hatte? Musst du nicht sein, wenn du Fragen hast, darfst du dich gerne weiter an mich wenden
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.237 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 18.09.20 14:19:29
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Am 13. Februar 2019 hat EY die APAS tel. Informiert
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.465 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 18.09.20 14:41:14
AHA
Vielen Dank
Im Februar 2019 die Ungereimtheiten gemeldet (im Geheimen).
Im April 2019 das Testat für das Geschäftsjahr 2018 erteilt (öffentlich)
EY
Game over
Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
AHA
Vielen Dank
Im Februar 2019 die Ungereimtheiten gemeldet (im Geheimen).
Im April 2019 das Testat für das Geschäftsjahr 2018 erteilt (öffentlich)
EY
Game over
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.123.911 von Synercon am 18.09.20 16:25:53
Interessierte Nutzer nervt das.
Leute, wie wärs mal mit ner Arbeit?
Vielen Dank.
Rote Karten für Synercon und HansSchneider:
Synercon spamt und Schneider spamt mit. Interessierte Nutzer nervt das.
Leute, wie wärs mal mit ner Arbeit?
Vielen Dank.
Scholz und Co ... Mein Name ist Hase und ich weiß von nichts!
Heiße Wetten mit Wirecard
Bafin-Prüfer zockten mit Hochrisikopapieren
Dass Finanzaufseher ganz offen privat mit Wirecard-Papieren gehandelt haben, ist nicht neu. In welchem Ausmaß sie aber mit hochriskanten Finanzinistrumenten spekulierten, schon. Innerhalb der Bafin gab es laut "Capital" sogar "Shortseller", die noch kurz vor dem Zusammenbruch auf sinkende Kurse wetteten.
Beschäftigte der Finanzaufsicht Bafin haben in den Monaten vor der Wirecard-Pleite nicht nur mit Aktien des Zahlungsabwicklers gehandelt, sondern auch mit hoch riskanten Derivaten. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Bettina Stark-Watzinger hervor, die Capital vorliegt. ....
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Bafin-Pruefer-zockten-mit-Hoc…
Da seht ihr wie unsere Aufsichtsorgane ablaufen.
Heiße Wetten mit Wirecard
Bafin-Prüfer zockten mit Hochrisikopapieren
Dass Finanzaufseher ganz offen privat mit Wirecard-Papieren gehandelt haben, ist nicht neu. In welchem Ausmaß sie aber mit hochriskanten Finanzinistrumenten spekulierten, schon. Innerhalb der Bafin gab es laut "Capital" sogar "Shortseller", die noch kurz vor dem Zusammenbruch auf sinkende Kurse wetteten.
Beschäftigte der Finanzaufsicht Bafin haben in den Monaten vor der Wirecard-Pleite nicht nur mit Aktien des Zahlungsabwicklers gehandelt, sondern auch mit hoch riskanten Derivaten. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Bettina Stark-Watzinger hervor, die Capital vorliegt. ....
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Bafin-Pruefer-zockten-mit-Hoc…
Da seht ihr wie unsere Aufsichtsorgane ablaufen.
Warscheinlich haben Scholz und seine Freunde auf fallende Kurse gesetzt.
Ich kann diesen Mann nicht mehr ertagen.😡
Ich kann diesen Mann nicht mehr ertagen.😡
Und eins kann ich euch sagen ich bin nich braun.
Aber SPD geht garnicht.
Der Scholz steigt warschenlich bei Gasprom ein und Schröder freut sich.
Aber SPD geht garnicht.
Der Scholz steigt warschenlich bei Gasprom ein und Schröder freut sich.
Gibt es eigentlich irgendjemanden hier in dem Thread der schon Geld von Wirecard zurückbekommen hat, sei es durch Klagen oder durch die Forderungsanmeldung?
Ich hab mich nach dem Wirecard-Desaster monatelang nicht mehr mit der Thematik befassen wollen.
Ich habe auch Geld verloren, für mich viel Geld, aber mein Leben wurde dadurch zum Glück nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ich habe mich entschlossen, mich doch nochmal zu informieren, bezüglich möglicher rechtlicher Schritte.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und mein Vermögensschaden liegt in dem Rahmen, dass ich es nicht wagen will und auch nicht kann, finanziell bezüglich rechtlicher Beratung ins Kostenrisiko zu gehen.
Daher kommt für mich nur eine Sammelklage mit Prozessfinanzierung in Frage.
Natürlich kenne ich schon 1-2 Namen möglicher Kanzleien, aber ich wollte hier nochmal nach einer Empfehlung fragen. Die ist natürlich zu Teilen subjektiv, aber ich nehme jede Meinung, jeden Rat gerne mit
Ich habe auch Geld verloren, für mich viel Geld, aber mein Leben wurde dadurch zum Glück nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ich habe mich entschlossen, mich doch nochmal zu informieren, bezüglich möglicher rechtlicher Schritte.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und mein Vermögensschaden liegt in dem Rahmen, dass ich es nicht wagen will und auch nicht kann, finanziell bezüglich rechtlicher Beratung ins Kostenrisiko zu gehen.
Daher kommt für mich nur eine Sammelklage mit Prozessfinanzierung in Frage.
Natürlich kenne ich schon 1-2 Namen möglicher Kanzleien, aber ich wollte hier nochmal nach einer Empfehlung fragen. Die ist natürlich zu Teilen subjektiv, aber ich nehme jede Meinung, jeden Rat gerne mit
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.134.654 von Levity240 am 20.09.20 13:26:27
Keiner kriegt was deshalb probieren sie es nicht umsonst Zeit verschwenden
Zitat von Levity240: Gibt es eigentlich irgendjemanden hier in dem Thread der schon Geld von Wirecard zurückbekommen hat, sei es durch Klagen oder durch die Forderungsanmeldung?
Keiner kriegt was deshalb probieren sie es nicht umsonst Zeit verschwenden
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.135.146 von Clerence_Philipp am 20.09.20 14:46:12
Ich werde es stand jetzt mit TILP versuchen.
Zitat von Clerence_Philipp: Ich hab mich nach dem Wirecard-Desaster monatelang nicht mehr mit der Thematik befassen wollen.
Ich habe auch Geld verloren, für mich viel Geld, aber mein Leben wurde dadurch zum Glück nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ich habe mich entschlossen, mich doch nochmal zu informieren, bezüglich möglicher rechtlicher Schritte.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und mein Vermögensschaden liegt in dem Rahmen, dass ich es nicht wagen will und auch nicht kann, finanziell bezüglich rechtlicher Beratung ins Kostenrisiko zu gehen.
Daher kommt für mich nur eine Sammelklage mit Prozessfinanzierung in Frage.
Natürlich kenne ich schon 1-2 Namen möglicher Kanzleien, aber ich wollte hier nochmal nach einer Empfehlung fragen. Die ist natürlich zu Teilen subjektiv, aber ich nehme jede Meinung, jeden Rat gerne mit
Ich werde es stand jetzt mit TILP versuchen.
Ich kann nur hier & jetzt sagen, wem ich mich ganz sicher NICHT anschließen werde: MINGERS
Litfin hat soweit eine anwaltskanzlei.
Hallo Zusammen,
habe gerade von dem Prozesskostenfinanzierer "LitFin" eine Mail erhalten, dass die die renomierte internationale Großkanzlei "Pinsent Masons" beauftragt haben, die bei LitFin gemeldeten Anleger in einer Sammelklage zu vertreten. Was ich so gelesen habe, hat diese Anwaltsfirma schon in diversen Verfahren den Anlegern geholfen und Forderungen durchgesetzt.
Da diese international tätige Großkanzlei mehr Erfahrung als Tilp, Schirp etc. haben, habe ich LitFin jetzt den Auftragt erteilt, meine Ansprüche mit dieser Großkanzlei durchzusetzen.
Also dann - ich lasse mich überraschen.
habe gerade von dem Prozesskostenfinanzierer "LitFin" eine Mail erhalten, dass die die renomierte internationale Großkanzlei "Pinsent Masons" beauftragt haben, die bei LitFin gemeldeten Anleger in einer Sammelklage zu vertreten. Was ich so gelesen habe, hat diese Anwaltsfirma schon in diversen Verfahren den Anlegern geholfen und Forderungen durchgesetzt.
Da diese international tätige Großkanzlei mehr Erfahrung als Tilp, Schirp etc. haben, habe ich LitFin jetzt den Auftragt erteilt, meine Ansprüche mit dieser Großkanzlei durchzusetzen.
Also dann - ich lasse mich überraschen.
Sdk kooperiert mit litfin
Habt Ihr eine Empfehlung für Geschädigte mit einem Verlust <5k Euro?
Bin da "leider" knapp drunter
Habe keine Rechtsschutzversicherung und würde mich gerne einem seriösen Prozesskostenfinanzierer anschließen, bei dem ich nur im Falle eines Erfolgs mit Kosten zu rechnen habe.
Danke
Bin da "leider" knapp drunter
Habe keine Rechtsschutzversicherung und würde mich gerne einem seriösen Prozesskostenfinanzierer anschließen, bei dem ich nur im Falle eines Erfolgs mit Kosten zu rechnen habe.
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.165.299 von dietmar321 am 23.09.20 10:23:47
Bin auch ein schwer Geschädigter in Sachen Wirecard. Habe mich bei Tilp registriert, die über 60.000 Aktionäre vertreten, bei LitFin sind es gerade mal 20.000. Keine Ahnung wie die Gerichte letztendlich entscheiden. Aber ich denke, dass nichts zu holen ist und da die Rechtsschutzversicherungen zu 99% nichts bezahlen (AGB lesen), überlege ich mir es noch es doch über über einen Prozessfinanzieren abzuwickeln auch wenn die Provision ca. 28% beträgt. Bei Tilp kostet es auch ein paar Mille....
Zitat von dietmar321: Hallo Zusammen,
habe gerade von dem Prozesskostenfinanzierer "LitFin" eine Mail erhalten, dass die die renomierte internationale Großkanzlei "Pinsent Masons" beauftragt haben, die bei LitFin gemeldeten Anleger in einer Sammelklage zu vertreten. Was ich so gelesen habe, hat diese Anwaltsfirma schon in diversen Verfahren den Anlegern geholfen und Forderungen durchgesetzt.
Da diese international tätige Großkanzlei mehr Erfahrung als Tilp, Schirp etc. haben, habe ich LitFin jetzt den Auftragt erteilt, meine Ansprüche mit dieser Großkanzlei durchzusetzen.
Also dann - ich lasse mich überraschen.
Bin auch ein schwer Geschädigter in Sachen Wirecard. Habe mich bei Tilp registriert, die über 60.000 Aktionäre vertreten, bei LitFin sind es gerade mal 20.000. Keine Ahnung wie die Gerichte letztendlich entscheiden. Aber ich denke, dass nichts zu holen ist und da die Rechtsschutzversicherungen zu 99% nichts bezahlen (AGB lesen), überlege ich mir es noch es doch über über einen Prozessfinanzieren abzuwickeln auch wenn die Provision ca. 28% beträgt. Bei Tilp kostet es auch ein paar Mille....
Hallo so auch nicht gans Richtig, bei Tilp läuft es ebenfalls über einen Prozessfinanzierer mit Erfolgsprovision 20%
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.168.395 von janus4665 am 23.09.20 13:53:26Wieviel % nimmt Litfin?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.168.914 von woodle am 23.09.20 14:33:39
24% - aber die Anwälte wurden ja von LitFin ausgewählt und die haben mit Sicherheit auch bei Tilp und Schirp anfefragt. Und haben sich sann für die Kanzlei entschieden, die international am meisten Erfahrung haben.
Und was die 60.000 Registrierten bei Tilp angeht - ich hab mich da auch registriert, aber nachdem ich dieses unqualifizierte Schreiben von denen an meine RS-Versicherung gelesen habe, haben die sich für mich selber disqualifiziert - deren Anfrage könnte jeder Hilfsschüler formulieren!
Zitat von woodle: Wieviel % nimmt Litfin?
24% - aber die Anwälte wurden ja von LitFin ausgewählt und die haben mit Sicherheit auch bei Tilp und Schirp anfefragt. Und haben sich sann für die Kanzlei entschieden, die international am meisten Erfahrung haben.
Und was die 60.000 Registrierten bei Tilp angeht - ich hab mich da auch registriert, aber nachdem ich dieses unqualifizierte Schreiben von denen an meine RS-Versicherung gelesen habe, haben die sich für mich selber disqualifiziert - deren Anfrage könnte jeder Hilfsschüler formulieren!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.169.322 von dietmar321 am 23.09.20 15:06:54
Ich habe bisher noch kein Schreiben von denen an meine RS-Vers. gesehen, obwohl das schon 4 Wochen zurückliegt. Wenn die sich stümperhaft anstellen muss ich wohl wechseln.
Zitat von dietmar321:Zitat von woodle: Wieviel % nimmt Litfin?
24% - aber die Anwälte wurden ja von LitFin ausgewählt und die haben mit Sicherheit auch bei Tilp und Schirp anfefragt. Und haben sich sann für die Kanzlei entschieden, die international am meisten Erfahrung haben.
Und was die 60.000 Registrierten bei Tilp angeht - ich hab mich da auch registriert, aber nachdem ich dieses unqualifizierte Schreiben von denen an meine RS-Versicherung gelesen habe, haben die sich für mich selber disqualifiziert - deren Anfrage könnte jeder Hilfsschüler formulieren!
Ich habe bisher noch kein Schreiben von denen an meine RS-Vers. gesehen, obwohl das schon 4 Wochen zurückliegt. Wenn die sich stümperhaft anstellen muss ich wohl wechseln.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.169.322 von dietmar321 am 23.09.20 15:06:5424% - aber die Anwälte wurden ja von LitFin ausgewählt und die haben mit Sicherheit auch bei Tilp und Schirp anfefragt. Und haben sich sann für die Kanzlei entschieden, die international am meisten Erfahrung haben.
24% oder 28% und für die gleiche Anforderung, nacht bei einer Schadensumme mal gute 800€-1000€ mehr..........
24% oder 28% und für die gleiche Anforderung, nacht bei einer Schadensumme mal gute 800€-1000€ mehr..........
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.169.448 von janus4665 am 23.09.20 15:14:39
Also mir hat LitFin die 24% mitgeteilt - 28% war mal ganz am Anfang im Gespräch. Bei Tilp wollen die 20%. Hab mich aber für LitFin entschieden, weil deren Anwälte mehr Erfahrung haben.
Zitat von janus4665: 24% - aber die Anwälte wurden ja von LitFin ausgewählt und die haben mit Sicherheit auch bei Tilp und Schirp angefragt. Und haben sich dann für die Kanzlei entschieden, die international am meisten Erfahrung haben.
24% oder 28% und für die gleiche Anforderung, nacht bei einer Schadensumme mal gute 800€-1000€ mehr..........
Also mir hat LitFin die 24% mitgeteilt - 28% war mal ganz am Anfang im Gespräch. Bei Tilp wollen die 20%. Hab mich aber für LitFin entschieden, weil deren Anwälte mehr Erfahrung haben.
Hatte mich bei Tilp, Schirp und wie sie alle heißen registriert. Da ich sicher nicht der einzige bin, der es auch so gemacht hat, bezweifele ich deren Zahlen, wieviele sie angeblich vertreten!
Erst, nachdem man denen ein Mandat oder einen Vertrag mit deren Prozesskostenfinanzierer gemacht hat, sollten die behaupten, wen bzw. wieviele Aktionäre vertreten. Die jeweils Registrierten zählen gar nicht.
Also sind die z.B. 60.000 von Tilp nur Augenwischerei um Geschädigte anzulocken und um sich als die Besten aufzuspielen.
Erst, nachdem man denen ein Mandat oder einen Vertrag mit deren Prozesskostenfinanzierer gemacht hat, sollten die behaupten, wen bzw. wieviele Aktionäre vertreten. Die jeweils Registrierten zählen gar nicht.
Also sind die z.B. 60.000 von Tilp nur Augenwischerei um Geschädigte anzulocken und um sich als die Besten aufzuspielen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.169.817 von dietmar321 am 23.09.20 15:49:53LitFin kooperiert nun mit SdK , SdK delegiert die Datenerfassung an Investors rights , ein spin off von Sdk.
Litfin- "Kunden" mit Verlusten unter 100k € erhalten einen Sonderrabatt, 99 € anstelle von 199€ . Bearbeitungskosten wg. Datenerfassung und -management.
Werden also behandelt wie SdK Mitglieder.
Irgendwie sind bei LitFin die Nullstellen verrutscht. Vordem konnte sich bei litfin registrieren wer mehr als 10k Anlagevolumen hatte. Hieraus sind 100k Anlageverluste geworden
Zusammenfassend: Frechheit.
Litfin- "Kunden" mit Verlusten unter 100k € erhalten einen Sonderrabatt, 99 € anstelle von 199€ . Bearbeitungskosten wg. Datenerfassung und -management.
Werden also behandelt wie SdK Mitglieder.
Irgendwie sind bei LitFin die Nullstellen verrutscht. Vordem konnte sich bei litfin registrieren wer mehr als 10k Anlagevolumen hatte. Hieraus sind 100k Anlageverluste geworden
Zusammenfassend: Frechheit.
Wo hast du das denn her mit den Gebühren? LitFin hat bei mir keine Gebühren für "Bearbeitungskosten wg. Datenerfassung" erhoben. Wer sackt denn die 99€ bzw. 199€ ein? SdK? Wenn ja, Frechheit! Ich würde mich direkt an LitFin wenden.
Auszug aus heutigem Litfin - Rundmail
"So funktioniert die Teilnahme für Anleger unter 100.000 Euro Verlust
Diese beiden Partner (SdK und Investors rights, meine Anmerkung)werden für uns die Datenerfassung und Betreuung von Anlegern übernehmen, bei denen andernfalls der hiermit verbundene Verwaltungsaufwand einer Prozessfinanzierung durch LitFin entgegenstehen würde. Somit können Sie – genau wie auch Anleger mit größerem Gesamtverlust – an dem gemeinsamen Vorgehen teilnehmen, ebenfalls vertreten durch die renommierte Kanzlei Pinsent Masons; lediglich die Aufnahme Ihrer Daten und die Betreuung während des Verfahrens übernehmen aus logistischen Gründen SdK/Investor Rights. Hierfür fällt eine Handling-Gebühr von 99 Euro (für SdK-Mitglieder) bzw. 199 Euro (für Nicht-Mitglieder) an.
Da Sie sich bereits frühzeitig bei LitFin registriert haben, erhalten Sie von Investor-Rights die gleichen vergünstigten Konditionen wie SdK-Mitglieder mit 99 Euro.
"So funktioniert die Teilnahme für Anleger unter 100.000 Euro Verlust
Diese beiden Partner (SdK und Investors rights, meine Anmerkung)werden für uns die Datenerfassung und Betreuung von Anlegern übernehmen, bei denen andernfalls der hiermit verbundene Verwaltungsaufwand einer Prozessfinanzierung durch LitFin entgegenstehen würde. Somit können Sie – genau wie auch Anleger mit größerem Gesamtverlust – an dem gemeinsamen Vorgehen teilnehmen, ebenfalls vertreten durch die renommierte Kanzlei Pinsent Masons; lediglich die Aufnahme Ihrer Daten und die Betreuung während des Verfahrens übernehmen aus logistischen Gründen SdK/Investor Rights. Hierfür fällt eine Handling-Gebühr von 99 Euro (für SdK-Mitglieder) bzw. 199 Euro (für Nicht-Mitglieder) an.
Da Sie sich bereits frühzeitig bei LitFin registriert haben, erhalten Sie von Investor-Rights die gleichen vergünstigten Konditionen wie SdK-Mitglieder mit 99 Euro.
In der Mail, die ich heute um 09:02 Uhr erhalten habe, steht gar nichts von irgendwelchen oder zusätzlichen Gebühren drin - ebenso wenig steht da ein Hinweis auf SdK drin.
Merkwürdig, dass da angeblichl Mails mit unterschiedlichen Inhalten unterwegs sein sollen.
Merkwürdig, dass da angeblichl Mails mit unterschiedlichen Inhalten unterwegs sein sollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.169.436 von Erbsenzaehlerxy am 23.09.20 15:13:29
Wieso verzichtet man freiwillig - nehme ich doch an - auf die Vorteile einer Einzelklage? Wer lässt sich mit Zahnschmerzen auf eine Warteliste setzen?
Trotz Rechtsschutz Sammelklage?
Verstehe ich nicht. Unsere rechtsschutzversicherten Klienten haben vom Gericht schon die Erwiderungsschriftsätze u. a. von EY. Wieso verzichtet man freiwillig - nehme ich doch an - auf die Vorteile einer Einzelklage? Wer lässt sich mit Zahnschmerzen auf eine Warteliste setzen?
Bei litfin heißt es...
Sie tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko im Unterliegensfall. Im Erfolgsfall erhalten wir dafür eine prozentuale Beteiligung am erzielten Nettoerlös (nach Abzug der Verfahrenskosten.
Was bedeutet das? Da werden noch andere Kosten vorher abgezogen und dann die Erfolgsquote? Danke euch
Sie tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko im Unterliegensfall. Im Erfolgsfall erhalten wir dafür eine prozentuale Beteiligung am erzielten Nettoerlös (nach Abzug der Verfahrenskosten.
Was bedeutet das? Da werden noch andere Kosten vorher abgezogen und dann die Erfolgsquote? Danke euch
Guten Abend,
versucht jemand selbst beim Insolvenzverwalter Ansprüche geltend zu machen?
Ich habe ein entsprechendes Formular gefunden und ausgefüllt, jedoch benötigt man scheinbar noch ein juristisches Anschreiben. Das scheint für den Fall, dass man die Anteile behalten hat einfach(er), jedoch komplizierter wenn verkauft wurde.
Dennoch sollte das ja sehr viele Anleger betreffen, gibt es da etwas öffentlich, dass auf Schadensersatzansprüchen unzureichende Kapitalmarktinformation (z.B. die Verletzung von Ad-hoc-Informationspflichten) und fehlerhafte Finanzberichterstattung basiert?
Beste Grüße
versucht jemand selbst beim Insolvenzverwalter Ansprüche geltend zu machen?
Ich habe ein entsprechendes Formular gefunden und ausgefüllt, jedoch benötigt man scheinbar noch ein juristisches Anschreiben. Das scheint für den Fall, dass man die Anteile behalten hat einfach(er), jedoch komplizierter wenn verkauft wurde.
Dennoch sollte das ja sehr viele Anleger betreffen, gibt es da etwas öffentlich, dass auf Schadensersatzansprüchen unzureichende Kapitalmarktinformation (z.B. die Verletzung von Ad-hoc-Informationspflichten) und fehlerhafte Finanzberichterstattung basiert?
Beste Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.174.515 von megadeal2020 am 23.09.20 21:34:09
Er hat gleich die Kosten "seiner" Anwälte zu bezahlen. Die Gerichtskosten erst, wenn ein Vergleich nicht erzielt werden kann. Die Vergütung, welche die Kollegen einstreichen, geringer angesetzt, als die bekannten Trommler: 2 Mio außergerichtlich. Für den Gesamtfinanzierer ein Schnäppchen, bezogen auf die Finanzierung von Einzelklagen.
Die Überlegung von EY u. a. müsste also sein – wenn sie überhaupt vergleichsbereit sind und nicht auf den erst in möglichst weiter Ferne liegenden Zusammenbruch setzen -, den Betrag zu ermitteln, der zunächst mal die Kosten des Finanzierers deckt. Um dann gerade so viel mehr anzubieten, dass 20 % davon ein für ihn annehmbares Sümmchen sind. Sagen wir mal 10 Mio. Dafür müsste der zu verteilende Rest 50 Mio sein, 2 Mio Anwaltskosten drauf wären 10,5 % von der Gesamtforderung. Anteil des X wären entsprechend 32.550,-, nach Abzug 20 % verblieben 26.040,-. Wenn X damit nicht zufrieden ist, müsste er ab dann damit rechnen, das Verfahren auf eigenes Risiko und Kosten fortzuführen.
Gäbe es einen außergerichtlichen Vergleich zu den angenommenen Konditionen, hätte Finanzierer seinen Einsatz (2 Mio) verfünffacht. Mit dem Hebel auch des Anteils X an 500 Mio.
Natürlich gibt es auch woanders keine Garantie für einen Prozesserfolg und was der eine Finanzierer im Schilde führen könnte macht der andere vielleicht sowieso. Oder es sind doch Engel und Selbstlose. Wer weiß das schon vorher. Und wenn man wirklich keine Alternative hat sind 26.000 mehr als nichts.
Kosten gehen vorher ab, - auch bei anderen Finanzierern
Nur mal so nachgedacht, - Schadensbetrag des X: 310.000. Finanzierer will für Anleger 500 Millionen einfordern und ist auf einen Vergleich aus. Je größer das Volumen, je geringer die Aussicht, den vollen Betrag einzutreiben. Weiß auch der Finanzierer.Er hat gleich die Kosten "seiner" Anwälte zu bezahlen. Die Gerichtskosten erst, wenn ein Vergleich nicht erzielt werden kann. Die Vergütung, welche die Kollegen einstreichen, geringer angesetzt, als die bekannten Trommler: 2 Mio außergerichtlich. Für den Gesamtfinanzierer ein Schnäppchen, bezogen auf die Finanzierung von Einzelklagen.
Die Überlegung von EY u. a. müsste also sein – wenn sie überhaupt vergleichsbereit sind und nicht auf den erst in möglichst weiter Ferne liegenden Zusammenbruch setzen -, den Betrag zu ermitteln, der zunächst mal die Kosten des Finanzierers deckt. Um dann gerade so viel mehr anzubieten, dass 20 % davon ein für ihn annehmbares Sümmchen sind. Sagen wir mal 10 Mio. Dafür müsste der zu verteilende Rest 50 Mio sein, 2 Mio Anwaltskosten drauf wären 10,5 % von der Gesamtforderung. Anteil des X wären entsprechend 32.550,-, nach Abzug 20 % verblieben 26.040,-. Wenn X damit nicht zufrieden ist, müsste er ab dann damit rechnen, das Verfahren auf eigenes Risiko und Kosten fortzuführen.
Gäbe es einen außergerichtlichen Vergleich zu den angenommenen Konditionen, hätte Finanzierer seinen Einsatz (2 Mio) verfünffacht. Mit dem Hebel auch des Anteils X an 500 Mio.
Natürlich gibt es auch woanders keine Garantie für einen Prozesserfolg und was der eine Finanzierer im Schilde führen könnte macht der andere vielleicht sowieso. Oder es sind doch Engel und Selbstlose. Wer weiß das schon vorher. Und wenn man wirklich keine Alternative hat sind 26.000 mehr als nichts.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.175.313 von Finanzanwalt am 23.09.20 22:32:26
Wie armselig ist das denn? Hast du schon jemals einen wichtigen Prozess gewonnen geschweige denn geführt? DAS wären Argumente, warum jemand zu dir gehen sollte.
Aber dieses Geschreibsel hier - was soll das?
Für mich wirkst du komplett inkompetent - ich glaube eben, dass selbst wenn Tilp oder wie sie alle heißen den Prozess gegen EY gewinnen würden, dann würdest du ihn trotzdem verlieren, weil du an irgendwas nicht gedacht hast oder eine Frist versäumst etc.
Sorry, das ist nur meine Meinung basierend auf der Wahrnehmung aufgrund deiner Beiträge hier.
Da muss ich sogar der Hohlbirne Synercon recht geben, der es mittlerweile auch verstanden hat - wer nennenswert Geld verloren hat, soll sich einer Sammelklage anschließen.
Zitat von Finanzanwalt: Nur mal so nachgedacht, - Schadensbetrag des X: 310.000. Finanzierer will für Anleger 500 Millionen einfordern und ist auf einen Vergleich aus. Je größer das Volumen, je geringer die Aussicht, den vollen Betrag einzutreiben. Weiß auch der Finanzierer.
Er hat gleich die Kosten "seiner" Anwälte zu bezahlen. Die Gerichtskosten erst, wenn ein Vergleich nicht erzielt werden kann. Die Vergütung, welche die Kollegen einstreichen, geringer angesetzt, als die bekannten Trommler: 2 Mio außergerichtlich. Für den Gesamtfinanzierer ein Schnäppchen, bezogen auf die Finanzierung von Einzelklagen.
Die Überlegung von EY u. a. müsste also sein – wenn sie überhaupt vergleichsbereit sind und nicht auf den erst in möglichst weiter Ferne liegenden Zusammenbruch setzen -, den Betrag zu ermitteln, der zunächst mal die Kosten des Finanzierers deckt. Um dann gerade so viel mehr anzubieten, dass 20 % davon ein für ihn annehmbares Sümmchen sind. Sagen wir mal 10 Mio. Dafür müsste der zu verteilende Rest 50 Mio sein, 2 Mio Anwaltskosten drauf wären 10,5 % von der Gesamtforderung. Anteil des X wären entsprechend 32.550,-, nach Abzug 20 % verblieben 26.040,-. Wenn X damit nicht zufrieden ist, müsste er ab dann damit rechnen, das Verfahren auf eigenes Risiko und Kosten fortzuführen.
Gäbe es einen außergerichtlichen Vergleich zu den angenommenen Konditionen, hätte Finanzierer seinen Einsatz (2 Mio) verfünffacht. Mit dem Hebel auch des Anteils X an 500 Mio.
Natürlich gibt es auch woanders keine Garantie für einen Prozesserfolg und was der eine Finanzierer im Schilde führen könnte macht der andere vielleicht sowieso. Oder es sind doch Engel und Selbstlose. Wer weiß das schon vorher. Und wenn man wirklich keine Alternative hat sind 26.000 mehr als nichts.
Wie armselig ist das denn? Hast du schon jemals einen wichtigen Prozess gewonnen geschweige denn geführt? DAS wären Argumente, warum jemand zu dir gehen sollte.
Aber dieses Geschreibsel hier - was soll das?
Für mich wirkst du komplett inkompetent - ich glaube eben, dass selbst wenn Tilp oder wie sie alle heißen den Prozess gegen EY gewinnen würden, dann würdest du ihn trotzdem verlieren, weil du an irgendwas nicht gedacht hast oder eine Frist versäumst etc.
Sorry, das ist nur meine Meinung basierend auf der Wahrnehmung aufgrund deiner Beiträge hier.
Da muss ich sogar der Hohlbirne Synercon recht geben, der es mittlerweile auch verstanden hat - wer nennenswert Geld verloren hat, soll sich einer Sammelklage anschließen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.184.937 von HansSchneider am 24.09.20 18:13:36Oh Hans, ich habe in meinem Leben mehr schlechte als gute Anwälte kennen gelernt. In meinen Augen wollen die alle nur abzocken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.185.009 von Ninjago am 24.09.20 18:20:57
Dem kann man nur schwer widersprechen. Gilt aber nicht nur für Anwälte, da gibt es noch mehr Berufsgruppen, wie z.B. Bankberater, Versicherungsvertreter und so weiter.
Zitat von Ninjago: Oh Hans, ich habe in meinem Leben mehr schlechte als gute Anwälte kennen gelernt. In meinen Augen wollen die alle nur abzocken.
Dem kann man nur schwer widersprechen. Gilt aber nicht nur für Anwälte, da gibt es noch mehr Berufsgruppen, wie z.B. Bankberater, Versicherungsvertreter und so weiter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.066.788 von Jlivermore999 am 13.09.20 18:15:06
Aus dem Bieterprozess steigen immer mehr aus!
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Die Kernmannschaft und Topleute, die da waren, sind bald weg. Das wird böse böse enden ....
Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ? Denkbar ?
Immer deutlicher: Wirecard-Kerngeschäft = völliger Schrott ?
Zitat von Jlivermore999: Je mehr ich solche Nachrichten wie
https://www.merkur.de/wirtschaft/wirecard-verkauf-michael-ja…
lese, desto mehr glaube ich daran, dass ist reine und billige Propaganda der Verwertungsbeauftragten !
Wer will den Schrott von Wirecard eigentlich ZU WELCHEM PREIS haben ? - GEGENFRAGE: Läuft vielleicht das Insolvenzverfahren „auf Grund“, weil nicht hinreichende Liquide Mittel zur Verfügung stehen ? Eine Bank finanziert da ja wohl gar nichts mehr !
Herr Braun hätte vielleicht eine Idee: Die Wirecard-Bank könnte doch das Insolvenzverfahren der Mutter-Gesellschaft Wirecard AG vorfinanzieren. 😂😂😂😂
Aus dem Bieterprozess steigen immer mehr aus!
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Die Kernmannschaft und Topleute, die da waren, sind bald weg. Das wird böse böse enden ....
Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ? Denkbar ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.187.130 von Jlivermore999 am 24.09.20 21:24:52
Die Topleute?
Sind schon längst weg.
Integre und fähige Leute haben wahrscheinlich schnell gemerkt, was hier los ist (fähig) und dann das Weite gesucht (integer).
Daher meine Meinung: Wer da noch im Mai als Mitarbeiter tätig war war entweder total unfähig (hat nichts gemerkt) oder korrupt (hat davon gewußt oder sogar mitgemacht)
Zitat von Jlivermore999:Zitat von Jlivermore999: Je mehr ich solche Nachrichten wie
https://www.merkur.de/wirtschaft/wirecard-verkauf-michael-ja…
lese, desto mehr glaube ich daran, dass ist reine und billige Propaganda der Verwertungsbeauftragten !
Wer will den Schrott von Wirecard eigentlich ZU WELCHEM PREIS haben ? - GEGENFRAGE: Läuft vielleicht das Insolvenzverfahren „auf Grund“, weil nicht hinreichende Liquide Mittel zur Verfügung stehen ? Eine Bank finanziert da ja wohl gar nichts mehr !
Herr Braun hätte vielleicht eine Idee: Die Wirecard-Bank könnte doch das Insolvenzverfahren der Mutter-Gesellschaft Wirecard AG vorfinanzieren. 😂😂😂😂
Aus dem Bieterprozess steigen immer mehr aus!
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Die Kernmannschaft und Topleute, die da waren, sind bald weg. Das wird böse böse enden ....
Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ? Denkbar ?
Die Topleute?
Sind schon längst weg.
Integre und fähige Leute haben wahrscheinlich schnell gemerkt, was hier los ist (fähig) und dann das Weite gesucht (integer).
Daher meine Meinung: Wer da noch im Mai als Mitarbeiter tätig war war entweder total unfähig (hat nichts gemerkt) oder korrupt (hat davon gewußt oder sogar mitgemacht)
Also wenn man komplett ohne eigene Kosten und Risiko mitmachen möchte, bleibt nur noch Tilp, oder?
Ist wirklich schwer nachzuvollziehen ab wann Kosten entstehen . In Wirtschaftswoche Ausgabe 34 Zitat: "Einige Anlegeranwälte versprechen, ihre Klagen gegen Wirecard seien kosten- und risikolos. Das stimmt nicht. Geht ein Rechtsstreit verloren, müssen die Kläger auch die Kosten der Gegenseite tragen (siehe Kasten Seite 77)."
Gibt es eine Möglichkeit seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden, so das ein nicht Anwalt das versteht.
Wie geht Ihr vor?
Gibt es eine Möglichkeit seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden, so das ein nicht Anwalt das versteht.
Wie geht Ihr vor?
Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Wie habt ihr denn euren Schaden ermittelt?
Formel Verkauf - Kauf + Gebühren ist wenig hilfreich.
Formel Verkauf - Kauf + Gebühren ist wenig hilfreich.
Wieso?
Zumindest für Aktien und der Ermittlung des Transaktionsschadens doch genauso und kinderleicht.
Oder? Wo sind deine Bedenken?
Zumindest für Aktien und der Ermittlung des Transaktionsschadens doch genauso und kinderleicht.
Oder? Wo sind deine Bedenken?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.206.912 von feingeist1 am 27.09.20 19:59:23
Hat das wer gemacht? Wann ja wie?
Zitat von feingeist1: Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Hat das wer gemacht? Wann ja wie?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.206.912 von feingeist1 am 27.09.20 19:59:23
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
Zitat von feingeist1: Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.216.647 von Moneyburner1 am 28.09.20 20:27:52
Meine Meinung: Klage über Prozessfinanzierer unbedingt, alles was nicht finanziert wird (z.B. Anmeldung im Rahmen der Insolvenz) eher vorsichtig, jedenfalls kein Geld mehr einsetzen.
Zitat von Moneyburner1:Zitat von feingeist1: Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
Meine Meinung: Klage über Prozessfinanzierer unbedingt, alles was nicht finanziert wird (z.B. Anmeldung im Rahmen der Insolvenz) eher vorsichtig, jedenfalls kein Geld mehr einsetzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.216.947 von HansSchneider am 28.09.20 20:54:55
Warum nicht?
Wenn wirklich 500 Mio festgesetzt wurden, dann sollte es doch zumindest eine kleine Quote geben, die sicher die Kosten zur Insolvenzanmeldung decken
Zitat von HansSchneider:Zitat von Moneyburner1: ...
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
Meine Meinung: Klage über Prozessfinanzierer unbedingt, alles was nicht finanziert wird (z.B. Anmeldung im Rahmen der Insolvenz) eher vorsichtig, jedenfalls kein Geld mehr einsetzen.
Warum nicht?
Wenn wirklich 500 Mio festgesetzt wurden, dann sollte es doch zumindest eine kleine Quote geben, die sicher die Kosten zur Insolvenzanmeldung decken
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.212.999 von IFHXI am 28.09.20 15:14:59
Na ja, alleine schon , ob Brutto oder Nettoverlust (alsoGewinne gegengerechnet) angegeben werden müssen.
Zitat von IFHXI: Wieso?
Zumindest für Aktien und der Ermittlung des Transaktionsschadens doch genauso und kinderleicht.
Oder? Wo sind deine Bedenken?
Na ja, alleine schon , ob Brutto oder Nettoverlust (alsoGewinne gegengerechnet) angegeben werden müssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.216.647 von Moneyburner1 am 28.09.20 20:27:52
WEnn Betrug vorliegt, dann werden Gläubiger und Anteilseigner gleichgestellt. So zumindest
wird es gesagt.
Zitat von Moneyburner1:Zitat von feingeist1: Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
WEnn Betrug vorliegt, dann werden Gläubiger und Anteilseigner gleichgestellt. So zumindest
wird es gesagt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.219.962 von feingeist1 am 29.09.20 09:15:22
Jain
Der Betrug wird aber nicht vom Insolvenzverwalter festgestellt, sondern vom Gericht. Das muss erst über Klagen und Gerichte geschehen. Die Insolvenz ist schon da und wird vom Insolvenzverwalter abgewickelt. Beim Insolvenzverwalter wirst du daher erstmals ganz hinten angereiht nach den Gläubigern und Anleihebesitzern bzw. gar nicht akzeptiert. Aus belegten Betrug und Schadensersatz entstehen dann bei entsprechenden Gerichtsurteilen andere Titel. Und auch die Frage gegenüber wem. Leider alles sehr komplex, extrem zeitraubend, langwierig und bei eigenen Klagen teuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.222.815 von Synercon am 29.09.20 12:41:58
Anderer Titel
Solange würden aber die Unterlagen beim IVerwalter liegen?
Frage in die Runde:
Müssen die Gewinn mit angegeben werden? Nur Tilp sagt mal, NEIn. Andere RA sind anderer Meinung.
Deshalb ist die Sache schwierig. Kann Jaffe dann sofort ablehnen, nur Teile anerkennen. Kennt sich jemand aus?
Müssen die Gewinn mit angegeben werden? Nur Tilp sagt mal, NEIn. Andere RA sind anderer Meinung.
Deshalb ist die Sache schwierig. Kann Jaffe dann sofort ablehnen, nur Teile anerkennen. Kennt sich jemand aus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.224.723 von feingeist1 am 29.09.20 15:17:06
Meines Wissens in der Praxis leider wieder nur ein nicht sehr hilfreiches "Jein"
Vorsichtshalber lieber überall hinsenden. bei kleineren und mittleren Summen fressen die Rechtsanwälte die möglicherweise zu erwartenden Entschädigungen auf. ich würde mich daher nur einer Sammelklage auf Erfolgsbasis anschließen.
ja, aber auch den Verlust richtig angeben. Ansonsten wird die Hälfte nicht anerkannt evtl. und der RA berechent seine Gebühren nach der zu hohen Summe. Da werden noch einige ins Grübeln kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02Gibt es mittlerweile eine Vorlage/Ausfüllhilfe für das Insolvenzverfahren als Aktienbesitzer? Bitte per PM zukommen lassen oder antworten. Danke euch vielmals
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.252.500 von Maim am 01.10.20 15:45:08Schließe mich an. Danke!
Gibt es irgendeinen Prozessfinanzierer oder Sammelklagen, wo man sich nur auf Erfolgsbasis noch anschließen kann, wenn man mit weniger als 5000€ investiert war?
Die anwaelte kassieren und es kommt nix bei Rum alles illusionen...
Hier gibts nichts mehr zu holen auch nicht über den Klageweg...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.259.568 von D-D_Invest am 02.10.20 08:20:58
Das sehe ich auch so. Nicht mal bei EY hackt es ab hier ist alles gelaufen spart euch das Geld und investiert es lieber in die Bayer Aktie
Zitat von D-D_Invest: Hier gibts nichts mehr zu holen auch nicht über den Klageweg...
Das sehe ich auch so. Nicht mal bei EY hackt es ab hier ist alles gelaufen spart euch das Geld und investiert es lieber in die Bayer Aktie
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.254.828 von Nudelplantage am 01.10.20 18:31:17
Mach aus
Zitat von Nudelplantage: Gibt es irgendeinen Prozessfinanzierer oder Sammelklagen, wo man sich nur auf Erfolgsbasis noch anschließen kann, wenn man mit weniger als 5000€ investiert war?
Mach aus
Am alle die eine Ausfüllhilfe suchen. Bei der DSW den wirecard Newsletter bestellen. Habe dort in der ersten Mail auch ein PDF mit genau dem zugeschickt bekommen. Falls es nicht klappt kann ich es weiterleiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.269.345 von Maim am 02.10.20 22:23:30
Schick mal
Per PN bringt aber eh nichts
Zitat von Maim: Am alle die eine Ausfüllhilfe suchen. Bei der DSW den wirecard Newsletter bestellen. Habe dort in der ersten Mail auch ein PDF mit genau dem zugeschickt bekommen. Falls es nicht klappt kann ich es weiterleiten.
Schick mal
Per PN bringt aber eh nichts
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.269.345 von Maim am 02.10.20 22:23:30
Danke, ich hätte auch Interesse.
Zitat von Maim: Am alle die eine Ausfüllhilfe suchen. Bei der DSW den wirecard Newsletter bestellen. Habe dort in der ersten Mail auch ein PDF mit genau dem zugeschickt bekommen. Falls es nicht klappt kann ich es weiterleiten.
Danke, ich hätte auch Interesse.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.269.345 von Maim am 02.10.20 22:23:30
Ich wäre Dir auch sehr verbunden, wenn Du mir per PN einen Link zum PDF schicken könntest.
Trotz Newsletteranmeldung habe ich nichts vom DSW erhalten.
Zitat von Maim: Am alle die eine Ausfüllhilfe suchen. Bei der DSW den wirecard Newsletter bestellen. Habe dort in der ersten Mail auch ein PDF mit genau dem zugeschickt bekommen. Falls es nicht klappt kann ich es weiterleiten.
Ich wäre Dir auch sehr verbunden, wenn Du mir per PN einen Link zum PDF schicken könntest.
Trotz Newsletteranmeldung habe ich nichts vom DSW erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.276.026 von Beepo am 04.10.20 11:14:16Hi, gerne ich leite die Mail weiter - du hast eine PN
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.276.032 von Maim am 04.10.20 11:16:37
Senden sie mir es bitte auch mal.
Danke 🙏🏽
Zitat von Maim: Hi, gerne ich leite die Mail weiter - du hast eine PN
Senden sie mir es bitte auch mal.
Danke 🙏🏽
Frage an alle Österreicher in der Runde wo soll ich mich zur Sammelklage anmelden wo habt ihr euch angemeldet ?
Danke im voraus
ray2
Danke im voraus
ray2
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.269.345 von Maim am 02.10.20 22:23:30Hallo @maim,
könntest Du mir bitte ebenfalls die Ausfüllhilfe schicken?
Vielen Dank
könntest Du mir bitte ebenfalls die Ausfüllhilfe schicken?
Vielen Dank
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.269.345 von Maim am 02.10.20 22:23:30
Kannst mir bitte auch weiterleiten?
Von DSW kommt nichts.
Merci
Zitat von Maim: Am alle die eine Ausfüllhilfe suchen. Bei der DSW den wirecard Newsletter bestellen. Habe dort in der ersten Mail auch ein PDF mit genau dem zugeschickt bekommen. Falls es nicht klappt kann ich es weiterleiten.
Kannst mir bitte auch weiterleiten?
Von DSW kommt nichts.
Merci
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.297.933 von PlungeProtection am 06.10.20 16:47:34
Hi, gerne. Schick mir eine PN und ich leite weiter was ich bekommen habe 👍
Zitat von PlungeProtection:Zitat von Maim: Am alle die eine Ausfüllhilfe suchen. Bei der DSW den wirecard Newsletter bestellen. Habe dort in der ersten Mail auch ein PDF mit genau dem zugeschickt bekommen. Falls es nicht klappt kann ich es weiterleiten.
Kannst mir bitte auch weiterleiten?
Von DSW kommt nichts.
Merci
Hi, gerne. Schick mir eine PN und ich leite weiter was ich bekommen habe 👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.298.197 von Maim am 06.10.20 17:06:52Meinen Schaden als Kleinaktionär habe ich zur Insolvenztabelle per email angemeldet.
Das ist die Antwort vom Insolvenzverwalter
Sehr geehrter Herr ...
auf Ihre Nachricht vom 17.09.2020 nehmen wir Bezug.
Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft (vgl. § 1 InsO). Diese können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden, was eine schriftliche Forderungsanmeldung voraussetzt. Ihre E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Unabhängig davon sei auf Folgendes hingewiesen: Nur wenn im Insolvenzverfahren alle Gläubiger vollständig befriedigt werden können (was in der Regel nicht der Fall ist), können die verbliebenen Gelder an die Aktionäre ausgekehrt werden (vgl. § 199 Satz 2 InsO). Die bloße Beteiligung an einer Aktiengesellschaft führt nicht dazu, dass dem Aktionär Insolvenzforderungen zustehen, die er im Insolvenzverfahren geltend machen könnte. Die Aktionäre sind Eigenkapitalgeber und mithin keine Gläubiger, weswegen Ansprüche der Aktionäre im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeteiligung nicht anmeldefähig sind.
Sofern Ihnen etwaige sonstige Ansprüche gegen die Schuldnerin aus anderem Rechtsgrund zustehen, können Sie diese mit anliegendem Formular bei uns per Fax oder Post zur Tabelle anmelden.
Im Übrigen halten wir fest, dass wir Sie in dieser Angelegenheit nicht beraten können. Sollten Sie Fragen haben, müssten Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Anwalt wenden. Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Bachmayer
Wirtschaftsjurist LL.M.
Jaffé Rechtsanwaelte Insolvenzverwalter
Franz-Joseph-Straße 8
80801 München (Munich)
Phone: +49 89 25 54 87 00
Fax: +49 89 25 54 87 10
E-Mail: muenchen@jaffe-rae.de
Register und weitere Angaben:
www.jaffe-rae.de
GOI Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung
ISO 9001
InsO Excellence
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.
Das ist die Antwort vom Insolvenzverwalter
Sehr geehrter Herr ...
auf Ihre Nachricht vom 17.09.2020 nehmen wir Bezug.
Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft (vgl. § 1 InsO). Diese können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden, was eine schriftliche Forderungsanmeldung voraussetzt. Ihre E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Unabhängig davon sei auf Folgendes hingewiesen: Nur wenn im Insolvenzverfahren alle Gläubiger vollständig befriedigt werden können (was in der Regel nicht der Fall ist), können die verbliebenen Gelder an die Aktionäre ausgekehrt werden (vgl. § 199 Satz 2 InsO). Die bloße Beteiligung an einer Aktiengesellschaft führt nicht dazu, dass dem Aktionär Insolvenzforderungen zustehen, die er im Insolvenzverfahren geltend machen könnte. Die Aktionäre sind Eigenkapitalgeber und mithin keine Gläubiger, weswegen Ansprüche der Aktionäre im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeteiligung nicht anmeldefähig sind.
Sofern Ihnen etwaige sonstige Ansprüche gegen die Schuldnerin aus anderem Rechtsgrund zustehen, können Sie diese mit anliegendem Formular bei uns per Fax oder Post zur Tabelle anmelden.
Im Übrigen halten wir fest, dass wir Sie in dieser Angelegenheit nicht beraten können. Sollten Sie Fragen haben, müssten Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Anwalt wenden. Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Bachmayer
Wirtschaftsjurist LL.M.
Jaffé Rechtsanwaelte Insolvenzverwalter
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Fax: +49 89 25 54 87 10
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TILP will jetzt eine Vollmacht, aber ein Vertrag mit dem Prozesskostenfinanzierer liegt nicht vor. Das gefällt mir nicht, da ich kein weiteres Geld Hinterherwerfen möchte.
Insolvenz bringt nichts meldet euch bei TILP an gegen EY und die bafin
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.314.943 von H2insekt am 07.10.20 21:25:20
Der TILP versendet aber nur Vollmachten. Ohne Prozesskostenfinanzierer mache ich das nicht. Klage ich mit TILP sowohl gegen EY und BaFin habe ich ein Kostenrisiko das mein Investment übersteigt. Verliert man die Klage verdoppelt sich mein Verlust ja.
Zitat von H2insekt: Insolvenz bringt nichts meldet euch bei TILP an gegen EY und die bafin
Der TILP versendet aber nur Vollmachten. Ohne Prozesskostenfinanzierer mache ich das nicht. Klage ich mit TILP sowohl gegen EY und BaFin habe ich ein Kostenrisiko das mein Investment übersteigt. Verliert man die Klage verdoppelt sich mein Verlust ja.
Hallo Leute !
Bin auch Geschädigter !
Ich komme aus Österreich.
Werde mich aber nur einer Klage mit Prozesskostenfinanzierung anschließen.
Habe mich bei Tilp regestriert.
Wer kann mir bitte bitte bitte das Formular und dir Formulierung bezüglich der Insolvenz schicken.
Gewisse Kosten entstehen bei einer Anmeldung einer Forderung sowieso ? Oder ?
Wie hoch sind diese ?
Danke Danke....
Bin auch Geschädigter !
Ich komme aus Österreich.
Werde mich aber nur einer Klage mit Prozesskostenfinanzierung anschließen.
Habe mich bei Tilp regestriert.
Wer kann mir bitte bitte bitte das Formular und dir Formulierung bezüglich der Insolvenz schicken.
Gewisse Kosten entstehen bei einer Anmeldung einer Forderung sowieso ? Oder ?
Wie hoch sind diese ?
Danke Danke....
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.322.650 von fuballgottsir am 08.10.20 14:25:35
Insolvenz kriegst du nix raus also lass es bleiben.
Melde dich bei TILP gegen EY
Zitat von fuballgottsir: Hallo Leute !
Bin auch Geschädigter !
Ich komme aus Österreich.
Werde mich aber nur einer Klage mit Prozesskostenfinanzierung anschließen.
Habe mich bei Tilp regestriert.
Wer kann mir bitte bitte bitte das Formular und dir Formulierung bezüglich der Insolvenz schicken.
Gewisse Kosten entstehen bei einer Anmeldung einer Forderung sowieso ? Oder ?
Wie hoch sind diese ?
Danke Danke....
Insolvenz kriegst du nix raus also lass es bleiben.
Melde dich bei TILP gegen EY
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.315.069 von Returnhunter am 07.10.20 21:35:37wieso kann ich bei Verlust haften? habe doch die Prozesskostenfinanzierung zugestimmt. damit tretet ich ja 30% meiner evtl. Entschädigung ab. für was soll ich das sonst machen?^^ dafür das ich trotzdem volles Risiko trage?
kannst du das bitte ausführen? habe schon zugestimmt also der Zug ist abgefahren.
bei dem Insolvenz verfahren bin ich auch noch stark am zweifeln ob ich das machen soll. einerseits sind es nur 300€ die ich zahlen muss um dabei zu sein anderseits ist es so wie du sagts...
ich als kleiner rechtschaffener Bürger bekomme eh nichts raus. wobei die Chancen ja anscheinend hoch sind...
kannst du das bitte ausführen? habe schon zugestimmt also der Zug ist abgefahren.
bei dem Insolvenz verfahren bin ich auch noch stark am zweifeln ob ich das machen soll. einerseits sind es nur 300€ die ich zahlen muss um dabei zu sein anderseits ist es so wie du sagts...
ich als kleiner rechtschaffener Bürger bekomme eh nichts raus. wobei die Chancen ja anscheinend hoch sind...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.333.705 von lordoffall am 09.10.20 11:53:38
Geht der Prozess verloren, verurteilt das Gericht die Klägerpartei in die Kosten. Gegen die dann auf Betreiben der Beklagtenseite ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht, aus dem auch vollstreckt werden kann. Auch davon hat der Finanzierer die Klägerpartei freizustellen. Tut er das nicht, bleibt sie auf der Verpflichtung sitzen.
Das ist im Grundsatz nicht anders, wenn eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Sollte sie mal nicht zahlen (können), hätte die Klägerpartei auch ein Problem.
Kostenschuldner gegenüber dem Gericht
ist und bleibt auch bei einer Finanzierung die Klägerpartei. Sie erwirbt gegen den Finanzierer einen Anspruch auf Freistellung. Kommt er dem nach, zahlt er auf die Gerichtskostenanforderung. Oder gibt dem Klägeranwalt einen entsprechenden Geldbetrag, den der an das Gericht weiterleitet.Geht der Prozess verloren, verurteilt das Gericht die Klägerpartei in die Kosten. Gegen die dann auf Betreiben der Beklagtenseite ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht, aus dem auch vollstreckt werden kann. Auch davon hat der Finanzierer die Klägerpartei freizustellen. Tut er das nicht, bleibt sie auf der Verpflichtung sitzen.
Das ist im Grundsatz nicht anders, wenn eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Sollte sie mal nicht zahlen (können), hätte die Klägerpartei auch ein Problem.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.333.705 von lordoffall am 09.10.20 11:53:38
Einer der "Anbieter" soll gerade verlautbart haben, es könne "noch Wochen" dauern, bis er dann eventuell einen Vorschlag unterbreitet.
Darf ich mal fragen,
ob es in Ihrem Fall einen Finanzierungsvertrag gibt (mit welchem Finanzierer?), oder nur Ihrerseits eine "Anmeldung/Registrierung" o. ä. mit der Inaussichtstellung einer zukünftig irgend wann mal zustande kommenden Finanzierungsvereinbarung? War hier nicht immer von nur 20 % die Rede?Einer der "Anbieter" soll gerade verlautbart haben, es könne "noch Wochen" dauern, bis er dann eventuell einen Vorschlag unterbreitet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.341.871 von Finanzanwalt am 10.10.20 00:10:32
Wie bei dem Rechtsschutzversicherer kommt es auf die Bonität eines Finanzierers an. Wie sicher kann man sich sein, dass er noch nach (vielleicht zehn) Jahren zahlen kann und will? Je kleiner der eigene Verlust, desto prozentual höher und lästiger die dann vielleicht relevant werdende eigene Zahlungsverpflichtung. Bei hohen Schadensbeträgen werden die absoluten Beträge entsprechend unangenehm sein können.
"Absolut kein Risiko"?
Risikobetrachtung
Zitat von Finanzanwalt: ... Das ist im Grundsatz nicht anders, wenn eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Sollte sie mal nicht zahlen (können), hätte die Klägerpartei auch ein Problem.
Wie bei dem Rechtsschutzversicherer kommt es auf die Bonität eines Finanzierers an. Wie sicher kann man sich sein, dass er noch nach (vielleicht zehn) Jahren zahlen kann und will? Je kleiner der eigene Verlust, desto prozentual höher und lästiger die dann vielleicht relevant werdende eigene Zahlungsverpflichtung. Bei hohen Schadensbeträgen werden die absoluten Beträge entsprechend unangenehm sein können.
"Absolut kein Risiko"?
EMAIL von DWS
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes DSW-Mitglied,
mit unserer heutigen Email möchten wir Sie zunächst daran erinnern, Ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Zur Orientierung über die Notwendigkeit Ihrer Anspruchsanmeldung und auch über den Weg, wie dies erfolgen kann, möchten wir auf die unten folgenden Emails sowie beigefügten Dokumente verweisen.
Zugleich möchten wir ankündigen, dass wir Sie in Kürze über unsere weiteren Aktivitäten informieren werden.
So haben wir immer auf das Spannungsfeld zwischen
1. dem Insolvenzverfahren,
2. möglichen Klagen und
3. alternativen Lösungen
hingewiesen.
Weiterhin sind wir der Ansicht, dass eine Klage allein nicht zwingend der beste Weg für Sie als geschädigter Investor ist.
Daher haben wir uns in den letzten Wochen sehr intensiv um alternative Lösungen bemüht und sind nun kurz vor Abschluss unserer Vorbereitungen.
Im Kern geht es darum, dass Lösungen gesucht werden, die Ihnen eine möglichst hohe Kompensation bieten.
Klagen gegen EY sind u. E. in ihren Möglichkeiten doch recht reduziert, wenn man bedenkt, dass das dort zur Verfügung stehende Haftungsvermögen - auch inklusive der Berücksichtigung möglicher Berufshaftpflichtversicherungen – rund 250 bis 300 Millionen Euro betragen dürfte. Zugleich werden aber Ansprüche in Milliardenhöhe geltend gemacht. Diese Problematik ist mit weiteren Klagen nicht zu lösen.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen schon bald konkrete Nachrichten übermitteln können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes DSW-Mitglied,
mit unserer heutigen Email möchten wir Sie zunächst daran erinnern, Ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Zur Orientierung über die Notwendigkeit Ihrer Anspruchsanmeldung und auch über den Weg, wie dies erfolgen kann, möchten wir auf die unten folgenden Emails sowie beigefügten Dokumente verweisen.
Zugleich möchten wir ankündigen, dass wir Sie in Kürze über unsere weiteren Aktivitäten informieren werden.
So haben wir immer auf das Spannungsfeld zwischen
1. dem Insolvenzverfahren,
2. möglichen Klagen und
3. alternativen Lösungen
hingewiesen.
Weiterhin sind wir der Ansicht, dass eine Klage allein nicht zwingend der beste Weg für Sie als geschädigter Investor ist.
Daher haben wir uns in den letzten Wochen sehr intensiv um alternative Lösungen bemüht und sind nun kurz vor Abschluss unserer Vorbereitungen.
Im Kern geht es darum, dass Lösungen gesucht werden, die Ihnen eine möglichst hohe Kompensation bieten.
Klagen gegen EY sind u. E. in ihren Möglichkeiten doch recht reduziert, wenn man bedenkt, dass das dort zur Verfügung stehende Haftungsvermögen - auch inklusive der Berücksichtigung möglicher Berufshaftpflichtversicherungen – rund 250 bis 300 Millionen Euro betragen dürfte. Zugleich werden aber Ansprüche in Milliardenhöhe geltend gemacht. Diese Problematik ist mit weiteren Klagen nicht zu lösen.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen schon bald konkrete Nachrichten übermitteln können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.341.892 von Finanzanwalt am 10.10.20 00:22:31Vielen dank für Ihre Antwort.
bin bei TILP.
bin bei TILP.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.315.069 von Returnhunter am 07.10.20 21:35:37von meinem bescheidenen Rechtsverständnis sollten die Chancen aber ja gut stehen?
was bringt mir dann die Prozesskostenfinanzierung? wie komme ich sonst zu meinen recht. muss mich ja auf die Prüffirmen verlassen können. sonst ist das ganze ja absolut sinnlos!
was bringt mir dann die Prozesskostenfinanzierung? wie komme ich sonst zu meinen recht. muss mich ja auf die Prüffirmen verlassen können. sonst ist das ganze ja absolut sinnlos!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.354.673 von 007coolinvestor am 12.10.20 09:33:19Bin mal gespannt auf die Ergebnisse
Haftung der beratenden Rechtsanwälte
Die investigativen Reporter sind auf der Spur ...https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Hat jemand den vollen Text = Zugang ohne Paypal?
Bitte gerne hier einstellen.
Den beratenden Rechtsanwälten kommt man näher!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.363.034 von Jlivermore999 am 12.10.20 20:53:22DAS WÄRE EIN URHEBERREECHTSVERSTOSS.
ABER NAS IST MEHR AUFGEWÄHRMT ALS NEU. Resultiert wohl aus dem Insolvenzbericht.
Der Anspruch muss der Insolvenzverwalter ggf. geltend machen.
ABER NAS IST MEHR AUFGEWÄHRMT ALS NEU. Resultiert wohl aus dem Insolvenzbericht.
Der Anspruch muss der Insolvenzverwalter ggf. geltend machen.
Zitat von Jlivermore999: Die investigativen Reporter sind auf der Spur ...
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Hat jemand den vollen Text = Zugang ohne Paypal?
Bitte gerne hier einstellen.
Den beratenden Rechtsanwälten kommt man näher!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.354.673 von 007coolinvestor am 12.10.20 09:33:19
Hat die DSW mal irgendeine Möglichkeit einer "alternativen Lösung" benannt, so dass man eine Vorstellung von diesem Begriff bekommt? (z.B: "hoffen und warten" auf einen Entschädigungsfonds?)
Stellt die DSW ein Schreiben zur Selbstanmeldung zum Insolvenzverfahren für die geschädigten Anleger bereit?
Präferiert die DSW die Angabe des "Kursdifferenzschadens" oder die Angabe des "Transaktionsschadens realisiert". Laut TILP ist mittels rechtlicher Begründung der Kursdifferenzschaden besser beim Insolvenzverwalter durchzusetzbar.
Danke.
Hallo 007,
drei Fragen:Hat die DSW mal irgendeine Möglichkeit einer "alternativen Lösung" benannt, so dass man eine Vorstellung von diesem Begriff bekommt? (z.B: "hoffen und warten" auf einen Entschädigungsfonds?)
Stellt die DSW ein Schreiben zur Selbstanmeldung zum Insolvenzverfahren für die geschädigten Anleger bereit?
Präferiert die DSW die Angabe des "Kursdifferenzschadens" oder die Angabe des "Transaktionsschadens realisiert". Laut TILP ist mittels rechtlicher Begründung der Kursdifferenzschaden besser beim Insolvenzverwalter durchzusetzbar.
Danke.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Das könnte auch noch SEHR spannend werden. Wenn Vertreter namhafter (und vor allem solventer) Kanzleien bewußt falsche Werte errechnet haben (das wird noch zu klären sein, aber es sieht wohl dannach aus), heißt das Delikthaftung (auch gegenüber Dritten wie z.B. Anleger), zumindest aber gegenüber dem Insolvenzverwalter von Wirecard, der nun eigentlich Klagen gegen diese Anwaltskanzleien anstrengen müsste (vermutlich auch wird). Da könnte nochmal eine größere Summe zusammenkommen.
Das könnte auch noch SEHR spannend werden. Wenn Vertreter namhafter (und vor allem solventer) Kanzleien bewußt falsche Werte errechnet haben (das wird noch zu klären sein, aber es sieht wohl dannach aus), heißt das Delikthaftung (auch gegenüber Dritten wie z.B. Anleger), zumindest aber gegenüber dem Insolvenzverwalter von Wirecard, der nun eigentlich Klagen gegen diese Anwaltskanzleien anstrengen müsste (vermutlich auch wird). Da könnte nochmal eine größere Summe zusammenkommen.
Die DSW hatte jahrelang Wirecard protegiert, sowohl auf der Hauptversammlung, siehe GSC-Berichte, als auch auf deren Aktienforen.
Die Gremien der DSW sind mit Vertretern aus der Industrie besetzt, siehe u.a. https://www.dsw-info.de/ueber-uns/gremien/kuratorium/. Man kennt doch durchaus sicher auch den einen oder anderen von EY. Daher macht das für mich eher den Eindruck, als würde man EY schützen wollen. Auch die genannten 250 Mio., die angeblich EY nur bringen sollte, finde ich fragwürdig. Die EY Deutschland GmbH hat Assets in Höhe von über 1 Mrd. Euro....wieso sollen da also nur 250 Mio. zu holen sein?
Die Gremien der DSW sind mit Vertretern aus der Industrie besetzt, siehe u.a. https://www.dsw-info.de/ueber-uns/gremien/kuratorium/. Man kennt doch durchaus sicher auch den einen oder anderen von EY. Daher macht das für mich eher den Eindruck, als würde man EY schützen wollen. Auch die genannten 250 Mio., die angeblich EY nur bringen sollte, finde ich fragwürdig. Die EY Deutschland GmbH hat Assets in Höhe von über 1 Mrd. Euro....wieso sollen da also nur 250 Mio. zu holen sein?
Leute Markus Braun ist ein Genie.. 🙂
Wollte mal kurz vorbeischauen. Ob Braun schon für Weihnachten shoppt? Heute ist doch prime day.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.375.454 von D-D_Invest am 13.10.20 20:43:44
Wahrlich
Zitat von D-D_Invest: Leute Markus Braun ist ein Genie.. 🙂
Wahrlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.440.338 von 007coolinvestor am 20.10.20 13:38:00
Aha, die BAFIN selbst:
"Die BaFin steht wegen ihrer angeblichen Nachlässigkeit im Fall Wirecard im Kreuzfeuer. Nun wurde ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht, dass dezidiert die Prüfungsvorgänge der Finanzaufsicht und der ihr untergeordneten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auseinandernimmt."
Weiter:
"Das Gutachten untersucht die Rechtsauffassung der BaFin, wonach die DPR auch dann auf erster Stufe prüfen muss und kann, wenn mögliche Betrugsvorwürfe aufgetaucht sind. Selbst bei dem Verdacht auf Bilanzbetrug sei dieses Vorgehen sachgerecht.
Zwei-Stufen-System ist grundsätzlich ok
Damit treten die Wissenschaftler dem Vorwurf entgegen, die BaFin habe im Fall Wirecard ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, beziehungsweise sei Vorwürfen gegen den Bezahldienstleister viel zu spät nachgegangen."
Also wurde gar nicht geprüft, wo die BAFIN Scheisse gebaut hat:
1. Laut TILP: BAFIN beauftragte die DPR, welche sie per Gesetz nur beauftragen darf, wenn Bilanz-Betrugsverdacht besteht. Das wurde dem Markt nicht kommuniziert. Gleichzeitig hatte die BAFIN das europaweite Leerverkaufsverbot durchgesetzt und McCrum angezeigt. Das wurde dem Markt kommuniziert.
Der Markt wog sich in Sicherheit, klarer Fall von Marktmanipulation
2. Laut Irle: unabhängig von Beauftragung der DPR ist die BAFIN nach 110 Abs. 1 WpHG gesetzlich verpflichtet Wiredcard bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen
3. BAFINs Einordnung von WC als Technologieunternehmen und nicht als Finanzholding dürfte justiziabel sein. Die EZB stellte auch schon klar, dass solcherart Einordnungen in nationaler Verantwortung liegt. (Quelle im Netz)
4. Die BAFIN hat mindestens von 2008 bis 2020 von vielen verschiedenen qualifizierten Stellen klare Hinweise und Beweise von Betrügereien geliefert bekommen. Diesen wurde im Stile von Strafvereitelung und Amtsmissbrauch nicht nachgegangen. (im Netz auffindbar, Nachweise liefere ich aus Zeitgründen nicht). Auch das dürfte justiziabel sein.
Und dabei hat der Untersuchungsausschuss hat noch nicht mal richtig begonnen...
1. bis 4. sollten aber für einen 100% Entschädigungsfond bzw. Verurteilung zum 100% Schadensersatz schon mehr als genug sein.
Wes Brot ich ess, des Lied ...
Wer hat denn die Studie zur Entlastung der BAFIN beauftragt?Aha, die BAFIN selbst:
"Die BaFin steht wegen ihrer angeblichen Nachlässigkeit im Fall Wirecard im Kreuzfeuer. Nun wurde ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht, dass dezidiert die Prüfungsvorgänge der Finanzaufsicht und der ihr untergeordneten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auseinandernimmt."
Weiter:
"Das Gutachten untersucht die Rechtsauffassung der BaFin, wonach die DPR auch dann auf erster Stufe prüfen muss und kann, wenn mögliche Betrugsvorwürfe aufgetaucht sind. Selbst bei dem Verdacht auf Bilanzbetrug sei dieses Vorgehen sachgerecht.
Zwei-Stufen-System ist grundsätzlich ok
Damit treten die Wissenschaftler dem Vorwurf entgegen, die BaFin habe im Fall Wirecard ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, beziehungsweise sei Vorwürfen gegen den Bezahldienstleister viel zu spät nachgegangen."
Also wurde gar nicht geprüft, wo die BAFIN Scheisse gebaut hat:
1. Laut TILP: BAFIN beauftragte die DPR, welche sie per Gesetz nur beauftragen darf, wenn Bilanz-Betrugsverdacht besteht. Das wurde dem Markt nicht kommuniziert. Gleichzeitig hatte die BAFIN das europaweite Leerverkaufsverbot durchgesetzt und McCrum angezeigt. Das wurde dem Markt kommuniziert.
Der Markt wog sich in Sicherheit, klarer Fall von Marktmanipulation
2. Laut Irle: unabhängig von Beauftragung der DPR ist die BAFIN nach 110 Abs. 1 WpHG gesetzlich verpflichtet Wiredcard bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen
3. BAFINs Einordnung von WC als Technologieunternehmen und nicht als Finanzholding dürfte justiziabel sein. Die EZB stellte auch schon klar, dass solcherart Einordnungen in nationaler Verantwortung liegt. (Quelle im Netz)
4. Die BAFIN hat mindestens von 2008 bis 2020 von vielen verschiedenen qualifizierten Stellen klare Hinweise und Beweise von Betrügereien geliefert bekommen. Diesen wurde im Stile von Strafvereitelung und Amtsmissbrauch nicht nachgegangen. (im Netz auffindbar, Nachweise liefere ich aus Zeitgründen nicht). Auch das dürfte justiziabel sein.
Und dabei hat der Untersuchungsausschuss hat noch nicht mal richtig begonnen...
1. bis 4. sollten aber für einen 100% Entschädigungsfond bzw. Verurteilung zum 100% Schadensersatz schon mehr als genug sein.
Ich habe das inhaltlich nicht bewertet.
Das obiter dictum des BGH lässt die erfolgsaussichten als mäßig erscheinen. unmöglich ist das natürlich nicht. Die Prozessfianzierer schließen derzeit keine Finanzierungsvertrüge ab, sondern werben nur Interessenten ein. Da besteht noch Unklarhjeit bzgl. Sachverhalt und Erfolgsaussichten (gegen Bonitätstrake Schuldner)
Das obiter dictum des BGH lässt die erfolgsaussichten als mäßig erscheinen. unmöglich ist das natürlich nicht. Die Prozessfianzierer schließen derzeit keine Finanzierungsvertrüge ab, sondern werben nur Interessenten ein. Da besteht noch Unklarhjeit bzgl. Sachverhalt und Erfolgsaussichten (gegen Bonitätstrake Schuldner)
1. Laut TILP: BAFIN beauftragte die DPR, welche sie per Gesetz nur beauftragen darf, wenn Bilanz-Betrugsverdacht besteht. Das wurde dem Markt nicht kommuniziert. Gleichzeitig hatte die BAFIN das europaweite Leerverkaufsverbot durchgesetzt und McCrum angezeigt. Das wurde dem Markt kommuniziert.
Der Markt wog sich in Sicherheit, klarer Fall von Marktmanipulation
Der Markt wog sich in Sicherheit, klarer Fall von Marktmanipulation
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.444.742 von Highflighr am 20.10.20 19:23:12Nach jetzigem Stand, sehr gute Zusammenfassung.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/warum-ey-…
EY scheint ja sehr dubios gearbeitet haben in den letzten Jahren
EY scheint ja sehr dubios gearbeitet haben in den letzten Jahren
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.187.130 von Jlivermore999 am 24.09.20 21:24:52
Wirecard-Kerngeschäft = völliger Schrott ?
Es scheint sich zu bewahrheiten: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Jetzt kommt der Insolvenzverwalter massiv unter Druck. Manche beschimpfen ihn schon als unfähig. Wer hat Recht ?
Wirecard-Kerngeschäft = völliger Schrott ?
Zitat von Jlivermore999:Zitat von Jlivermore999: Je mehr ich solche Nachrichten wie
https://www.merkur.de/wirtschaft/wirecard-verkauf-michael-ja…
lese, desto mehr glaube ich daran, dass ist reine und billige Propaganda der Verwertungsbeauftragten !
Wer will den Schrott von Wirecard eigentlich ZU WELCHEM PREIS haben ? - GEGENFRAGE: Läuft vielleicht das Insolvenzverfahren „auf Grund“, weil nicht hinreichende Liquide Mittel zur Verfügung stehen ? Eine Bank finanziert da ja wohl gar nichts mehr !
Herr Braun hätte vielleicht eine Idee: Die Wirecard-Bank könnte doch das Insolvenzverfahren der Mutter-Gesellschaft Wirecard AG vorfinanzieren. 😂😂😂😂
Aus dem Bieterprozess steigen immer mehr aus!
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Die Kernmannschaft und Topleute, die da waren, sind bald weg. Das wird böse böse enden ....
Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ? Denkbar ?
Wirecard-Kerngeschäft = völliger Schrott ?
Es scheint sich zu bewahrheiten: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Jetzt kommt der Insolvenzverwalter massiv unter Druck. Manche beschimpfen ihn schon als unfähig. Wer hat Recht ?
Ich habe meine Forderung bei Insolvenzverw. Angemeldet aber keine Rückmeldung bekommen.
Sonst noch wer?
Sonst noch wer?
Hallo liebe Leidensfreunde !
Könnte mir bitte bitte jemand das Formular u die Begründung zur Forderungsanmeldung übermitteln.
Ich kann mir weitere Koszen leider nicht mehr leisten.
Danke !
Mfg
Könnte mir bitte bitte jemand das Formular u die Begründung zur Forderungsanmeldung übermitteln.
Ich kann mir weitere Koszen leider nicht mehr leisten.
Danke !
Mfg
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.474.304 von megadeal2020 am 23.10.20 10:41:42Ich habe es auch eingereicht und auch keine Nachricht erhalten. Man bekommt auch keine Nachricht, so habe ich das mal gelesen gehabt.
EY sei selbst ein Opfer und die Schuld an den Verlusten des Aktionärs trügen eindeutig andere.
In 3-5 Jahren werden wir Wissen ob sie Opfer oder Täter sind. 😢
Der Wirtschaftsprüfer EY sieht sich im Skandal um den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard als Aufklärer. Das geht aus einer Klageerwiderung der Kanzlei Wirsing Hass Zoller hervor, die EY im Streit gegen einen ehemaligen Wirecard-Aktionär vertritt. Die Klageerwiderung liegt der WirtschaftsWoche vor. Darin schreiben die EY-Anwälte, der Wirtschaftsprüfer, der den Wirecard-Bilanzen jahrelang ein uneingeschränktes Testat ausgestellt hat, sei es gewesen, der „dieses Betrugssystem zu Fall brachte“ – und nicht etwa die Konkurrenten von KPMG.
https://www.wiwo.de/my/finanzen/geldanlage/zahlungsdienstlei…
In 3-5 Jahren werden wir Wissen ob sie Opfer oder Täter sind. 😢
Der Wirtschaftsprüfer EY sieht sich im Skandal um den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard als Aufklärer. Das geht aus einer Klageerwiderung der Kanzlei Wirsing Hass Zoller hervor, die EY im Streit gegen einen ehemaligen Wirecard-Aktionär vertritt. Die Klageerwiderung liegt der WirtschaftsWoche vor. Darin schreiben die EY-Anwälte, der Wirtschaftsprüfer, der den Wirecard-Bilanzen jahrelang ein uneingeschränktes Testat ausgestellt hat, sei es gewesen, der „dieses Betrugssystem zu Fall brachte“ – und nicht etwa die Konkurrenten von KPMG.
https://www.wiwo.de/my/finanzen/geldanlage/zahlungsdienstlei…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.480.409 von Chef_III am 23.10.20 18:37:28Die Richtung der Verteidigung von EY war klar (wir sind getäuscht worden). Mich überzeugt das jedoch nicht, da die ganz formal die Bankkonten sich von der betreffenden Bank nachweisen hätte lassen, wäre das nicht erst in 2020 aufgefallen, zumal es Sepkulationen um das TPA-Geschäft gab.
EY muss auch mit krimineller Energie rechnen und deshalb strikt formalistisch vorgehen.
Die Prozessfinanzierer warten derzeit noch mit einer Finanzierungszusage, weil hier unklarheiten bestehen, ob EY sich herausreden kann. - ME muss EY erklären warum was 2020 möglich war, die vorherigen Jahre nicht möglich war.
EY muss auch mit krimineller Energie rechnen und deshalb strikt formalistisch vorgehen.
Die Prozessfinanzierer warten derzeit noch mit einer Finanzierungszusage, weil hier unklarheiten bestehen, ob EY sich herausreden kann. - ME muss EY erklären warum was 2020 möglich war, die vorherigen Jahre nicht möglich war.
Zitat von Chef_III: EY sei selbst ein Opfer und die Schuld an den Verlusten des Aktionärs trügen eindeutig andere.
In 3-5 Jahren werden wir Wissen ob sie Opfer oder Täter sind. 😢
Der Wirtschaftsprüfer EY sieht sich im Skandal um den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard als Aufklärer. Das geht aus einer Klageerwiderung der Kanzlei Wirsing Hass Zoller hervor, die EY im Streit gegen einen ehemaligen Wirecard-Aktionär vertritt. Die Klageerwiderung liegt der WirtschaftsWoche vor. Darin schreiben die EY-Anwälte, der Wirtschaftsprüfer, der den Wirecard-Bilanzen jahrelang ein uneingeschränktes Testat ausgestellt hat, sei es gewesen, der „dieses Betrugssystem zu Fall brachte“ – und nicht etwa die Konkurrenten von KPMG.
https://www.wiwo.de/my/finanzen/geldanlage/zahlungsdienstlei…
Insolvenzantrag anmelden bringt nichts
Hat schon jemand Unterlagen von Investor Rights bekommen?
Also bei L&S heute sogar 0,65 Prozent im Plus
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.482.413 von 007coolinvestor am 23.10.20 22:37:13
Ja klar, klingt trotzdem ziemlich armselig und reichlich dämlich, wird schwer für EY vor Gericht zu beweisen, dass sie keine Mittel gegen die "arglistige Täuschung" hatten😂
Zitat von 007coolinvestor: Die Richtung der Verteidigung von EY war klar (wir sind getäuscht worden). Mich überzeugt das jedoch nicht, da die ganz formal die Bankkonten sich von der betreffenden Bank nachweisen hätte lassen, wäre das nicht erst in 2020 aufgefallen, zumal es Sepkulationen um das TPA-Geschäft gab.
EY muss auch mit krimineller Energie rechnen und deshalb strikt formalistisch vorgehen.
Die Prozessfinanzierer warten derzeit noch mit einer Finanzierungszusage, weil hier unklarheiten bestehen, ob EY sich herausreden kann. - ME muss EY erklären warum was 2020 möglich war, die vorherigen Jahre nicht möglich war.
Zitat von Chef_III: EY sei selbst ein Opfer und die Schuld an den Verlusten des Aktionärs trügen eindeutig andere.
In 3-5 Jahren werden wir Wissen ob sie Opfer oder Täter sind. 😢
Der Wirtschaftsprüfer EY sieht sich im Skandal um den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard als Aufklärer. Das geht aus einer Klageerwiderung der Kanzlei Wirsing Hass Zoller hervor, die EY im Streit gegen einen ehemaligen Wirecard-Aktionär vertritt. Die Klageerwiderung liegt der WirtschaftsWoche vor. Darin schreiben die EY-Anwälte, der Wirtschaftsprüfer, der den Wirecard-Bilanzen jahrelang ein uneingeschränktes Testat ausgestellt hat, sei es gewesen, der „dieses Betrugssystem zu Fall brachte“ – und nicht etwa die Konkurrenten von KPMG.
https://www.wiwo.de/my/finanzen/geldanlage/zahlungsdienstlei…
Ja klar, klingt trotzdem ziemlich armselig und reichlich dämlich, wird schwer für EY vor Gericht zu beweisen, dass sie keine Mittel gegen die "arglistige Täuschung" hatten😂
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.483.760 von Levity240 am 24.10.20 10:07:25
?
Zitat von Levity240: Hat schon jemand Unterlagen von Investor Rights bekommen?
?
Brauni hat alle verarscht😂😂😂😂
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.486.127 von D-D_Invest am 24.10.20 18:01:59
Wieso???
Er hat doch gesagt er sei selbst betrogen worden🤣🤣
Bin ich froh, dass der Typ mir von Anfang an (02.19. erster Kauf) suspekt war, deshalb hielten sich meine Verluste in erträglichen Grenzen.
Zitat von D-D_Invest: Brauni hat alle verarscht😂😂😂😂
Wieso???
Er hat doch gesagt er sei selbst betrogen worden🤣🤣
Bin ich froh, dass der Typ mir von Anfang an (02.19. erster Kauf) suspekt war, deshalb hielten sich meine Verluste in erträglichen Grenzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.482.701 von 911turbo911 am 24.10.20 00:04:30
Und warum bringt die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter nichts?
Zitat von 911turbo911: Insolvenzantrag anmelden bringt nichts
Und warum bringt die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter nichts?
Hallo,
so, ich habe meine Verluste als Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet.
Dazu habe ich das Formular der DSW benutzt - also ausser Porto für Einschreiben mit Rückschein sind keine Kosten entstanden.
Sehr interessant wird natürlich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die Forderung nach Schadenersatz anerkennt.
Dann werden aus 3,2 Mrd Schulden gut 15 Mrd....
Interessant wird, wie die großen Spieler hier agieren.... wenn man mal die Aktionäristruktur von Mitte Dezember sich ansieht:
15.12.2019
MB Beteiligung 7,05%
Black Rock 5,53%
Jupiter 0,00%
Citigroup 4,93%
Artisan 4,49%
Goldman Sachs 9,84%
Morgan Stanley 3,32%
DWS 5,95%
Other 58,89%
Summe 100,00%
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-nordamerika-…
so, ich habe meine Verluste als Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet.
Dazu habe ich das Formular der DSW benutzt - also ausser Porto für Einschreiben mit Rückschein sind keine Kosten entstanden.
Sehr interessant wird natürlich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die Forderung nach Schadenersatz anerkennt.
Dann werden aus 3,2 Mrd Schulden gut 15 Mrd....
Interessant wird, wie die großen Spieler hier agieren.... wenn man mal die Aktionäristruktur von Mitte Dezember sich ansieht:
15.12.2019
MB Beteiligung 7,05%
Black Rock 5,53%
Jupiter 0,00%
Citigroup 4,93%
Artisan 4,49%
Goldman Sachs 9,84%
Morgan Stanley 3,32%
DWS 5,95%
Other 58,89%
Summe 100,00%
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-nordamerika-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.229 von Moneyburner1 am 25.10.20 17:23:55
Laut wallstreet-online haben Aktionäre von Wirecard durchaus eine Chance gleichrangig bedient zu werden.
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12904929-uhr-tick…
We will see.
Zitat von Moneyburner1:Zitat von 911turbo911: Insolvenzantrag anmelden bringt nichts
Und warum bringt die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter nichts?
Laut wallstreet-online haben Aktionäre von Wirecard durchaus eine Chance gleichrangig bedient zu werden.
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12904929-uhr-tick…
We will see.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.277 von Moneyburner1 am 25.10.20 17:31:45
Würde das zurück ziehen da kannst dir ein Anwalt nehmen und wirst sowieso nicht bedient weil der Jafe dagegen klagt. Lasst gut sein.
Zitat von Moneyburner1: Hallo,
so, ich habe meine Verluste als Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet.
Dazu habe ich das Formular der DSW benutzt - also ausser Porto für Einschreiben mit Rückschein sind keine Kosten entstanden.
Sehr interessant wird natürlich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die Forderung nach Schadenersatz anerkennt.
Dann werden aus 3,2 Mrd Schulden gut 15 Mrd....
Interessant wird, wie die großen Spieler hier agieren.... wenn man mal die Aktionäristruktur von Mitte Dezember sich ansieht:
15.12.2019
MB Beteiligung 7,05%
Black Rock 5,53%
Jupiter 0,00%
Citigroup 4,93%
Artisan 4,49%
Goldman Sachs 9,84%
Morgan Stanley 3,32%
DWS 5,95%
Other 58,89%
Summe 100,00%
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-nordamerika-…
Würde das zurück ziehen da kannst dir ein Anwalt nehmen und wirst sowieso nicht bedient weil der Jafe dagegen klagt. Lasst gut sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.485.587 von Levity240 am 24.10.20 16:04:19
?
Zitat von Levity240:Zitat von Levity240: Hat schon jemand Unterlagen von Investor Rights bekommen?
?
?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.491.597 von Levity240 am 25.10.20 21:47:22
Mach aus da kommt nichts
Zitat von Levity240:Zitat von Levity240: ...
?
?
Mach aus da kommt nichts
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.491.510 von 911turbo911 am 25.10.20 21:22:49
Das ist Unfug. Ein Insolvenzverwalter klagt nicht. Gegen wen soll er denn klagen?
Er erkennt höchstens Forderungen nicht an. Das muss er aber begründen. Dagegen kann ein Aktionär dann klagen. Bei Prozessgewinn trägt der Insolvenzverwalter dann die Gerichts- und Anwaltskosten.
Dem Insolvenzverwalter sollte im Übrigen egal sein, an wen er Gelder ausschüttet, denn er wird nach Insolvenzmasse bezahlt. Der hält sich einfach an die Gesetze und fertig.
Mir nicht nachvollziehbar, wieso hier Leuten von einer Sache abgeraten wird, die kostenlos ist und aussichtsreich erscheint, ihren Verlust wenigstens um ein paar Euro zu minimieren.
Oder hast du selbst Forderungen angemeldet und willst die Quote hochhalten. *lach*
Komm gib's zu!
Zitat von 911turbo911:Zitat von Moneyburner1: Hallo,
so, ich habe meine Verluste als Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet...
Würde das zurück ziehen da kannst dir ein Anwalt nehmen und wirst sowieso nicht bedient weil der Jafe dagegen klagt. Lasst gut sein.
Das ist Unfug. Ein Insolvenzverwalter klagt nicht. Gegen wen soll er denn klagen?
Er erkennt höchstens Forderungen nicht an. Das muss er aber begründen. Dagegen kann ein Aktionär dann klagen. Bei Prozessgewinn trägt der Insolvenzverwalter dann die Gerichts- und Anwaltskosten.
Dem Insolvenzverwalter sollte im Übrigen egal sein, an wen er Gelder ausschüttet, denn er wird nach Insolvenzmasse bezahlt. Der hält sich einfach an die Gesetze und fertig.
Mir nicht nachvollziehbar, wieso hier Leuten von einer Sache abgeraten wird, die kostenlos ist und aussichtsreich erscheint, ihren Verlust wenigstens um ein paar Euro zu minimieren.
Oder hast du selbst Forderungen angemeldet und willst die Quote hochhalten. *lach*
Komm gib's zu!
Quatsch!
Das ganze anmelden der Insolvenz bringt gar nichts!
Da wirft man nur dem Anwalt noch Geld in den Rachen und wer meint mit dem 0815 Text von DSW etwas zu erreichen der hat gar nichts gelernt.
Das ganze anmelden der Insolvenz bringt gar nichts!
Da wirft man nur dem Anwalt noch Geld in den Rachen und wer meint mit dem 0815 Text von DSW etwas zu erreichen der hat gar nichts gelernt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.483.760 von Levity240 am 24.10.20 10:07:25
Nein
Zitat von Levity240: Hat schon jemand Unterlagen von Investor Rights bekommen?
Nein
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.229 von Moneyburner1 am 25.10.20 17:23:55"Und warum bringt die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter nichts?"
Bevor man zum Gericht rennt, sollte man erstmal die außergerichtlichen Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen ausgeschöpft haben.
Bevor man zum Gericht rennt, sollte man erstmal die außergerichtlichen Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen ausgeschöpft haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.497.660 von Borealis am 26.10.20 15:02:59Vielen DAnk für Deine Antwort, aber was genau meinst Du damit?
1) Der Insolvenzverwalter ist doch nicht das Gericht. Erst wenn er die Forderungsanmeldung ablehnt, dann kann man über rechtliche Schritte nachdenken.
Bisher ist es doch nur ein Formblatt, mit dem man seine Forderung in den Ring geworfen hat....
1) Der Insolvenzverwalter ist doch nicht das Gericht. Erst wenn er die Forderungsanmeldung ablehnt, dann kann man über rechtliche Schritte nachdenken.
Bisher ist es doch nur ein Formblatt, mit dem man seine Forderung in den Ring geworfen hat....
EY
Hat sich jemand eigentlich schon die Konzernbilanz von EY angesehen?
Stand 30.06.2020 EK 35,5 Mio Euro
Ergebnis -70,2 Mio Euro
das Jahr davor war das Ergebnis bei -54,5 Mio Euro.
Einzig es gibt Rückstellungen von 1.629 Mio Euro für Pensions und Personalverpflichtungen.
Zumindest hier wird nicht allzu viel zu holen sein...sofern es nicht stille Reserven gibt
Hat sich jemand eigentlich schon die Konzernbilanz von EY angesehen?
Stand 30.06.2020 EK 35,5 Mio Euro
Ergebnis -70,2 Mio Euro
das Jahr davor war das Ergebnis bei -54,5 Mio Euro.
Einzig es gibt Rückstellungen von 1.629 Mio Euro für Pensions und Personalverpflichtungen.
Zumindest hier wird nicht allzu viel zu holen sein...sofern es nicht stille Reserven gibt
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.277 von Moneyburner1 am 25.10.20 17:31:45Hallo,
Wo bekommt man das Formular von DWS her und an wem (Adresse) muss man das ausgefüllte Formular senden?
Danke euch & Grüße
Loren
Wo bekommt man das Formular von DWS her und an wem (Adresse) muss man das ausgefüllte Formular senden?
Danke euch & Grüße
Loren
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.501.080 von Moneyburner1 am 26.10.20 19:18:10
Naja, dann ist die Truppe nächstes Jahr schon mausetot.
Die Muttergesellschaft wird sie wohl den Bach runtergehen lassen.
Wenn die schon in "normalen" Jahren bloß Verluste produziert haben.
Und jetzt ist der Name hier sowieso verbrannt.
Zitat von Moneyburner1: EY
Hat sich jemand eigentlich schon die Konzernbilanz von EY angesehen?
Stand 30.06.2020 EK 35,5 Mio Euro
Ergebnis -70,2 Mio Euro
das Jahr davor war das Ergebnis bei -54,5 Mio Euro.
Einzig es gibt Rückstellungen von 1.629 Mio Euro für Pensions und Personalverpflichtungen.
Zumindest hier wird nicht allzu viel zu holen sein...sofern es nicht stille Reserven gibt
Naja, dann ist die Truppe nächstes Jahr schon mausetot.
Die Muttergesellschaft wird sie wohl den Bach runtergehen lassen.
Wenn die schon in "normalen" Jahren bloß Verluste produziert haben.
Und jetzt ist der Name hier sowieso verbrannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.501.080 von Moneyburner1 am 26.10.20 19:18:10
A bissl was wird gehen. Die GmbH in D hat letztes Jahr 2 Mrd. Umsatz gemacht. Hab mich gerade gefragt, was für ein Aushängeschild das für einen Wirtschaftsprüfer ist, wenn er Jahr für Jahr Verluste macht. Aber die wissen genau was sie tun. (abgesehen von Wirecard) Ein Teil des Umsatzes wird vermutlich an die Ernst & Young Global Limited geleitet. Für Namensrechte, Consultingleistungen, bla. Wie das eben bei internationalen Multis gemacht wird. Auf diese Weise fällt kein Cent Steuern in Deutschland an. Bei einer justiziablen Mitschuld am Wirecard Skandal wird sich da allerdings einiges ändern.
Just my two cents.
Zitat von Moneyburner1: EY
Hat sich jemand eigentlich schon die Konzernbilanz von EY angesehen?
Stand 30.06.2020 EK 35,5 Mio Euro
Ergebnis -70,2 Mio Euro
das Jahr davor war das Ergebnis bei -54,5 Mio Euro.
Einzig es gibt Rückstellungen von 1.629 Mio Euro für Pensions und Personalverpflichtungen.
Zumindest hier wird nicht allzu viel zu holen sein...sofern es nicht stille Reserven gibt
A bissl was wird gehen. Die GmbH in D hat letztes Jahr 2 Mrd. Umsatz gemacht. Hab mich gerade gefragt, was für ein Aushängeschild das für einen Wirtschaftsprüfer ist, wenn er Jahr für Jahr Verluste macht. Aber die wissen genau was sie tun. (abgesehen von Wirecard) Ein Teil des Umsatzes wird vermutlich an die Ernst & Young Global Limited geleitet. Für Namensrechte, Consultingleistungen, bla. Wie das eben bei internationalen Multis gemacht wird. Auf diese Weise fällt kein Cent Steuern in Deutschland an. Bei einer justiziablen Mitschuld am Wirecard Skandal wird sich da allerdings einiges ändern.
Just my two cents.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.497.660 von Borealis am 26.10.20 15:02:59
Bringt’s nix
Zitat von Borealis: "Und warum bringt die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter nichts?"
Bevor man zum Gericht rennt, sollte man erstmal die außergerichtlichen Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen ausgeschöpft haben.
Bringt’s nix
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.501.911 von lorenlai am 26.10.20 20:17:09
An wirecard
Bzw lass es bringt nix
Zitat von lorenlai: Hallo,
Wo bekommt man das Formular von DWS her und an wem (Adresse) muss man das ausgefüllte Formular senden?
Danke euch & Grüße
Loren
An wirecard
Bzw lass es bringt nix
Es bringt nichts Leute die Insolvenzanmeldung ist fürn arsch
Werft das gute Geld nicht mehr dem schlechten hinterher..
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.503.762 von D-D_Invest am 26.10.20 23:40:33
Seh ich auch so
Zitat von D-D_Invest: Es bringt nichts Leute die Insolvenzanmeldung ist fürn arsch
Seh ich auch so
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.503.453 von 911turbo911 am 26.10.20 22:46:40
Kann schon sein. Bei Wirecard oder der deutschen EY GmbH dürfte nix zu holen sein. Aber da gibts ja noch die staatlichen Mittäter (anders kann man die nicht bezeichnen).
Vor einer Klage also erstmal die Hausaufgaben machen. Wäre sonst so, als ob du eine Zahlung einklagen willst und "vergessen" hast, dem Zahlungspflichtigen vorher eine Mahnung zu schicken und den Schuldner in Verzug zu setzen. Dann hast du vor Gericht auch schlechte Karten.
Zitat von 911turbo911:Zitat von Borealis: "Und warum bringt die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter nichts?"
Bevor man zum Gericht rennt, sollte man erstmal die außergerichtlichen Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen ausgeschöpft haben.
Bringt’s nix
Kann schon sein. Bei Wirecard oder der deutschen EY GmbH dürfte nix zu holen sein. Aber da gibts ja noch die staatlichen Mittäter (anders kann man die nicht bezeichnen).
Vor einer Klage also erstmal die Hausaufgaben machen. Wäre sonst so, als ob du eine Zahlung einklagen willst und "vergessen" hast, dem Zahlungspflichtigen vorher eine Mahnung zu schicken und den Schuldner in Verzug zu setzen. Dann hast du vor Gericht auch schlechte Karten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.504.731 von Borealis am 27.10.20 08:06:42
Bringt nichts spart euch das Geld Insolvenzforderungen bringt nix !!!!
Zitat von Borealis:Zitat von 911turbo911: ...
Bringt’s nix
Kann schon sein. Bei Wirecard oder der deutschen EY GmbH dürfte nix zu holen sein. Aber da gibts ja noch die staatlichen Mittäter (anders kann man die nicht bezeichnen).
Vor einer Klage also erstmal die Hausaufgaben machen. Wäre sonst so, als ob du eine Zahlung einklagen willst und "vergessen" hast, dem Zahlungspflichtigen vorher eine Mahnung zu schicken und den Schuldner in Verzug zu setzen. Dann hast du vor Gericht auch schlechte Karten.
Bringt nichts spart euch das Geld Insolvenzforderungen bringt nix !!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.505.172 von 911turbo911 am 27.10.20 08:46:43Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.240 von punta am 27.10.20 14:14:57
Ja aber hier machen sich einige Hoffnung vergisst das mal schnell wieder nur klagen gegen EY und Bafin bringen Was
Zitat von punta: Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
Ja aber hier machen sich einige Hoffnung vergisst das mal schnell wieder nur klagen gegen EY und Bafin bringen Was
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.642 von 911turbo911 am 27.10.20 14:51:09Und gerade bei der BaFin besteht meiner Meinung gar keine Aussicht denn die untersteht dem
Finanzministerium und wer deren Minister ist weißt Du ja selbst , der Vergeßliche und Lächler
bei der Cum-ex-Affäre und jetzt bei dem größten Betrugsfall nach dem 2.Weltkrieg bei Wirecard
schweigt er ! Bei E & Y wird die Versicherung nur mit einem minimalen Mio. -Betrag haften !
Alles ist bei Wirecard aussichtslos mit Klagen !
Und der Scholz ist auch noch Kanzlerkandidat für die SPD .Welch eine Schande !
Finanzministerium und wer deren Minister ist weißt Du ja selbst , der Vergeßliche und Lächler
bei der Cum-ex-Affäre und jetzt bei dem größten Betrugsfall nach dem 2.Weltkrieg bei Wirecard
schweigt er ! Bei E & Y wird die Versicherung nur mit einem minimalen Mio. -Betrag haften !
Alles ist bei Wirecard aussichtslos mit Klagen !
Und der Scholz ist auch noch Kanzlerkandidat für die SPD .Welch eine Schande !
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.240 von punta am 27.10.20 14:14:57
Ist es eigentlich Absicht, dass Du so "unausgewogen" schreibst?
1) Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann man recht einfach selber machen - dafür ist das Standardschreiben der DSW sehr hilfreich.
2) Ob der IV die Forderung des Schadenersatzes anerkennt, ist natürlich die große Frage, die keiner aktuell beantworten kann.
- Aber wenn der IV die Forderung anerkennt, ist nach meine Kenntnisstand die Forderung gleichrangig zu den 3,2 Mrd. Natürlich wird man auch dann keine 100 % erhalten, aber ich würde mich auch über 10 % freuen !
3) Wenn der IV die Forderung ablehnt, dann kann man immer noch schauen, ob man den Rechtsweg geht. Hier wird auch interessant, wie die großen Adressen (Goldman Sachs, Morgan Stanley, DWS...) sich verhalten...
Eine etwas differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller als einfach zu schreiben, dass es sich nicht lohnt.
Oder welche Motivation hast Du?
Zitat von punta: Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
Ist es eigentlich Absicht, dass Du so "unausgewogen" schreibst?
1) Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann man recht einfach selber machen - dafür ist das Standardschreiben der DSW sehr hilfreich.
2) Ob der IV die Forderung des Schadenersatzes anerkennt, ist natürlich die große Frage, die keiner aktuell beantworten kann.
- Aber wenn der IV die Forderung anerkennt, ist nach meine Kenntnisstand die Forderung gleichrangig zu den 3,2 Mrd. Natürlich wird man auch dann keine 100 % erhalten, aber ich würde mich auch über 10 % freuen !
3) Wenn der IV die Forderung ablehnt, dann kann man immer noch schauen, ob man den Rechtsweg geht. Hier wird auch interessant, wie die großen Adressen (Goldman Sachs, Morgan Stanley, DWS...) sich verhalten...
Eine etwas differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller als einfach zu schreiben, dass es sich nicht lohnt.
Oder welche Motivation hast Du?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.527.612 von Moneyburner1 am 28.10.20 19:41:12
Du kriegst nicht mal ein Cent Spar dir den Porto
Zitat von Moneyburner1:Zitat von punta: Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
Ist es eigentlich Absicht, dass Du so "unausgewogen" schreibst?
1) Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann man recht einfach selber machen - dafür ist das Standardschreiben der DSW sehr hilfreich.
2) Ob der IV die Forderung des Schadenersatzes anerkennt, ist natürlich die große Frage, die keiner aktuell beantworten kann.
- Aber wenn der IV die Forderung anerkennt, ist nach meine Kenntnisstand die Forderung gleichrangig zu den 3,2 Mrd. Natürlich wird man auch dann keine 100 % erhalten, aber ich würde mich auch über 10 % freuen !
3) Wenn der IV die Forderung ablehnt, dann kann man immer noch schauen, ob man den Rechtsweg geht. Hier wird auch interessant, wie die großen Adressen (Goldman Sachs, Morgan Stanley, DWS...) sich verhalten...
Eine etwas differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller als einfach zu schreiben, dass es sich nicht lohnt.
Oder welche Motivation hast Du?
Du kriegst nicht mal ein Cent Spar dir den Porto
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.527.879 von 911turbo911 am 28.10.20 20:01:22
Super fundierte Argumentation ! Respekt... so stelle ich mir einen Austausch mit Niveau vor ....
Achtung Ironie !
Zitat von 911turbo911:Zitat von Moneyburner1: ...
Ist es eigentlich Absicht, dass Du so "unausgewogen" schreibst?
1) Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann man recht einfach selber machen - dafür ist das Standardschreiben der DSW sehr hilfreich.
2) Ob der IV die Forderung des Schadenersatzes anerkennt, ist natürlich die große Frage, die keiner aktuell beantworten kann.
- Aber wenn der IV die Forderung anerkennt, ist nach meine Kenntnisstand die Forderung gleichrangig zu den 3,2 Mrd. Natürlich wird man auch dann keine 100 % erhalten, aber ich würde mich auch über 10 % freuen !
3) Wenn der IV die Forderung ablehnt, dann kann man immer noch schauen, ob man den Rechtsweg geht. Hier wird auch interessant, wie die großen Adressen (Goldman Sachs, Morgan Stanley, DWS...) sich verhalten...
Eine etwas differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller als einfach zu schreiben, dass es sich nicht lohnt.
Oder welche Motivation hast Du?
Du kriegst nicht mal ein Cent Spar dir den Porto
Super fundierte Argumentation ! Respekt... so stelle ich mir einen Austausch mit Niveau vor ....
Achtung Ironie !
Am 3.11.2020 präsentiert die SDK ein Gutachten bzgl. Staatshaftung im Fall Wirecard
Aus dem Schreiben der SDK von gestern: "Ein Schwerpunkt lag dabei neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Organe und den Abschlussprüfer der Gesellschaft auch auf der Frage, ob eventuell Schadensersatzansprüche gegen die BaFin oder anderweitige Staatshaftungsansprüche bestehen könnten.
Zur Klärung dieser Frage hatten wir im Sommer ein Gutachten bei Prof. Dr. Renner in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir am Dienstag, den 3. November 2020, um 11 Uhr im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz präsentieren. "
Hier ist also eine qualifizierte Aussage zu erwarten.
Falls diese Pro-Staatshaftung ausfällt, bekräftigt das die geringe Relevanz kommender (und vergangener) gegensätzlicher Meinungen von Amateuren, die hier posten, egal wie verdient sie sich bei der Aufklärung der WC-Betrügereien machen/gemacht haben.
Vorab schon mal meine Meinung zum Fall WC: Die Anleger, im wesentlichen Kleinanleger, wurden auch unter Beteiligung von diversen öffentlichen Aufsichtsstellen betrogen, durch jahrelangen wissentlichen Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften (Amtsmissbrauch).
Und: Amtsmissbrauch dürfte die Grundlage für eine Schuldigsprechung zur Staatshaftung bilden.
Die Motive, die den fortgesetzten Amtsmissbrauch bedingten, dürften dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Das ist auch gut so, weil die Motive vermutlich auch mit umfangreichsten staatsanwaltlichen Untersuchungen und Untersuchungsausschüssen nur schwer aufzudecken sind, das sollten starke Interessengruppen zu verhindern wissen.
Potentielle Motive wären zB
- Bestechung von Schlüsselpersonen (Geld war bei Marcalek u. Co. genügend vorhanden)
- Geheimdienstverwicklungen/-interessen (aufpoppende Verwicklungen: Marcalek, Fritsche, BVT, Russischer Geheimdienst)
- Erpressung von Schlüsselpersonen (Marsalek u. Co. hatten vermutlich durch Auswertung von Transaktionen im Porno- und Glücksspielgeschäft brisantes Wissen über Schlüsselpersonen in der Hand, das begründet auch internationales Geheimdienstinteresse)
- nationales Interesse an einem internationalen Tec-Champion (bewusstes: Wegschauen, Gewährenlassen, Vorgehen gg. Leerverkäufer und Investigativjournalisten, mangelhafte Sonder-/Prüfungen usw)
Meine Meinung ist klar, der Schadensersatz für betrogene WC Anleger wird kommen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.524 von Highflighr am 31.10.20 17:23:08
Sehr guter Beitrag da teile ich gerne deine Meinung. Bei der Staatshaftung wenn diese in Kraft tritt ist was zu holen denn der Staat kann keine Insolvenz anmelden.
Zitat von Highflighr: Aus dem Schreiben der SDK von gestern:
"Ein Schwerpunkt lag dabei neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Organe und den Abschlussprüfer der Gesellschaft auch auf der Frage, ob eventuell Schadensersatzansprüche gegen die BaFin oder anderweitige Staatshaftungsansprüche bestehen könnten.
Zur Klärung dieser Frage hatten wir im Sommer ein Gutachten bei Prof. Dr. Renner in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir am Dienstag, den 3. November 2020, um 11 Uhr im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz präsentieren. "
Hier ist also eine qualifizierte Aussage zu erwarten.
Falls diese Pro-Staatshaftung ausfällt, bekräftigt das die geringe Relevanz kommender (und vergangener) gegensätzlicher Meinungen von Amateuren, die hier posten, egal wie verdient sie sich bei der Aufklärung der WC-Betrügereien machen/gemacht haben.
Vorab schon mal meine Meinung zum Fall WC: Die Anleger, im wesentlichen Kleinanleger, wurden auch unter Beteiligung von diversen öffentlichen Aufsichtsstellen betrogen, durch jahrelangen wissentlichen Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften (Amtsmissbrauch).
Und: Amtsmissbrauch dürfte die Grundlage für eine Schuldigsprechung zur Staatshaftung bilden.
Die Motive, die den fortgesetzten Amtsmissbrauch bedingten, dürften dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Das ist auch gut so, weil die Motive vermutlich auch mit umfangreichsten staatsanwaltlichen Untersuchungen und Untersuchungsausschüssen nur schwer aufzudecken sind, das sollten starke Interessengruppen zu verhindern wissen.
Potentielle Motive wären zB
- Bestechung von Schlüsselpersonen (Geld war bei Marcalek u. Co. genügend vorhanden)
- Geheimdienstverwicklungen/-interessen (aufpoppende Verwicklungen: Marcalek, Fritsche, BVT, Russischer Geheimdienst)
- Erpressung von Schlüsselpersonen (Marsalek u. Co. hatten vermutlich durch Auswertung von Transaktionen im Porno- und Glücksspielgeschäft brisantes Wissen über Schlüsselpersonen in der Hand, das begründet auch internationales Geheimdienstinteresse)
- nationales Interesse an einem internationalen Tec-Champion (bewusstes: Wegschauen, Gewährenlassen, Vorgehen gg. Leerverkäufer und Investigativjournalisten, mangelhafte Sonder-/Prüfungen usw)
Meine Meinung ist klar, der Schadensersatz für betrogene WC Anleger wird kommen!
Sehr guter Beitrag da teile ich gerne deine Meinung. Bei der Staatshaftung wenn diese in Kraft tritt ist was zu holen denn der Staat kann keine Insolvenz anmelden.
Nachdem die Wirecard AG unter Staatsaufsicht vom Vorstand, Aufsichtsrat und sonst wem abschließend geplündert worden ist, dachte ich mir, rufe ich mal Herrn Dr. Marcus Braun an. Ich rief diese Woche in der JustizvollzugsanstaltAugsburg-Gablingen, Am Fliegerhorst 1, 86456 Gablingen an und bat in der Telefonzentrale mich mit Herr Dr. Braun zu verbinden.
Dort wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass er über keinen Telefonanschluß verfüge. Anschließend bat ich das Personal, ob sie mit mir einen Termin mit Herrn Dr. Braun vereinbaren könnten. Denn schließlich sei ich ein betrogener Kleinaktionär seiner Firma und wollte mich mal mit ihm unterhalten. Das wurde auch abgelehnt, weil in der JVA Gablingen zur zeit wegen der Corona Pandemie Besucherverkehr nicht möglich sei.
Anschließend fragte ich die zentrale ob er denn schon an Covid 19 erkrankt sei oder wie es ihm denn geht. Lebt er in einer Einzelzelle? Die Antwort lautete, dass ich aus Datenschutzgründen keine Antwort erhalten darf. Mir teilte man jedoch mit, dass sich Herr Dr. Braun über schriftliche Post sehr freuen werde. Briefe werden zu ihm durchgestellt. Zu einer Antwort sei er jedoch nicht verpflichtet.
Dort wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass er über keinen Telefonanschluß verfüge. Anschließend bat ich das Personal, ob sie mit mir einen Termin mit Herrn Dr. Braun vereinbaren könnten. Denn schließlich sei ich ein betrogener Kleinaktionär seiner Firma und wollte mich mal mit ihm unterhalten. Das wurde auch abgelehnt, weil in der JVA Gablingen zur zeit wegen der Corona Pandemie Besucherverkehr nicht möglich sei.
Anschließend fragte ich die zentrale ob er denn schon an Covid 19 erkrankt sei oder wie es ihm denn geht. Lebt er in einer Einzelzelle? Die Antwort lautete, dass ich aus Datenschutzgründen keine Antwort erhalten darf. Mir teilte man jedoch mit, dass sich Herr Dr. Braun über schriftliche Post sehr freuen werde. Briefe werden zu ihm durchgestellt. Zu einer Antwort sei er jedoch nicht verpflichtet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.240 von punta am 27.10.20 14:14:57
So issses....leider!!!!
EY wird sich durch die Instanzen winden......und am Schluß gibt es vielleicht für die Aktionäre zwischen 3,95 Euro bis 150 Euro je nach Verlust.
Der Käse ist gegessen
Ich hab 40% meiner WDI Verluste durch einen DAX PUT wieder reingeholt, den Rest hole ich mir hoffentlich mit meinen jetzigen DAX CALL.....eine andere Möglichkeit sehe ich für mich nicht, als durch Traden meine Verluste auszugleichen.
Zitat von punta: Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
So issses....leider!!!!
EY wird sich durch die Instanzen winden......und am Schluß gibt es vielleicht für die Aktionäre zwischen 3,95 Euro bis 150 Euro je nach Verlust.
Der Käse ist gegessen
Ich hab 40% meiner WDI Verluste durch einen DAX PUT wieder reingeholt, den Rest hole ich mir hoffentlich mit meinen jetzigen DAX CALL.....eine andere Möglichkeit sehe ich für mich nicht, als durch Traden meine Verluste auszugleichen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.561.500 von Bruehlsdorf am 01.11.20 10:58:51
Schreibt ihm ganz viele Briefe
Zitat von Bruehlsdorf: Nachdem die Wirecard AG unter Staatsaufsicht vom Vorstand, Aufsichtsrat und sonst wem abschließend geplündert worden ist, dachte ich mir, rufe ich mal Herrn Dr. Marcus Braun an. Ich rief diese Woche in der JustizvollzugsanstaltAugsburg-Gablingen, Am Fliegerhorst 1, 86456 Gablingen an und bat in der Telefonzentrale mich mit Herr Dr. Braun zu verbinden.
Dort wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass er über keinen Telefonanschluß verfüge. Anschließend bat ich das Personal, ob sie mit mir einen Termin mit Herrn Dr. Braun vereinbaren könnten. Denn schließlich sei ich ein betrogener Kleinaktionär seiner Firma und wollte mich mal mit ihm unterhalten. Das wurde auch abgelehnt, weil in der JVA Gablingen zur zeit wegen der Corona Pandemie Besucherverkehr nicht möglich sei.
Anschließend fragte ich die zentrale ob er denn schon an Covid 19 erkrankt sei oder wie es ihm denn geht. Lebt er in einer Einzelzelle? Die Antwort lautete, dass ich aus Datenschutzgründen keine Antwort erhalten darf. Mir teilte man jedoch mit, dass sich Herr Dr. Braun über schriftliche Post sehr freuen werde. Briefe werden zu ihm durchgestellt. Zu einer Antwort sei er jedoch nicht verpflichtet.
Schreibt ihm ganz viele Briefe
Hat jemand schon mal seine Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet und einen Zugang zum Gläubigerinformationssystem erhalten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.567.237 von yimmi am 02.11.20 09:52:39
Ja
Nein
Zitat von yimmi: Hat jemand schon mal seine Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet und einen Zugang zum Gläubigerinformationssystem erhalten?
Ja
Nein
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.561.500 von Bruehlsdorf am 01.11.20 10:58:51Du könntest aber auch die Zeit mit etwas Sinnvollem verbringen und meinen Garten umgraben. Das hätte in etwa die gleichen Auswirkungen auf den Erhalt von Schadensersatz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.524 von Highflighr am 31.10.20 17:23:08
Heute wurden die Ergebnisse des o.g. Rechtsgutachtens zur Frage der BaFin / Staatshaftung im Fall Wirecard präsentiert:
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Wirecard/Wirecard-News…
Zitat.
"Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass sowohl eine Haftung der BaFin als auch ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der „Francovich“-Rechtsprechung bestehen. Hintergrund ist eine fehlerhafte Umsetzung der Transparenzrechterichtlinie in deutsches Recht (RL 2004/109/EG, RL 2013/50/EU)."
D.h. von diesem Rechtsgutachten abweichende, von Rechtsamateuren (Private, Politiker, Mittäter und Beihelfer, usw) abgegebene Meinungen können von den betrogenen Anlegern getrost ignorieret werden, weil offenbar interessenmotiviert oder einfach nur missgünstig.
Der Weg ist geebnet!
Zitat von Highflighr: Am 3.11.2020 präsentiert die SDK ein Gutachten bzgl. Staatshaftung im Fall Wirecard
Aus dem Schreiben der SDK von gestern:
"Ein Schwerpunkt lag dabei neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Organe und den Abschlussprüfer der Gesellschaft auch auf der Frage, ob eventuell Schadensersatzansprüche gegen die BaFin oder anderweitige Staatshaftungsansprüche bestehen könnten.
Zur Klärung dieser Frage hatten wir im Sommer ein Gutachten bei Prof. Dr. Renner in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir am Dienstag, den 3. November 2020, um 11 Uhr im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz präsentieren. "
Hier ist also eine qualifizierte Aussage zu erwarten.
Falls diese Pro-Staatshaftung ausfällt, bekräftigt das die geringe Relevanz kommender (und vergangener) gegensätzlicher Meinungen von Amateuren, die hier posten, egal wie verdient sie sich bei der Aufklärung der WC-Betrügereien machen/gemacht haben.
Vorab schon mal meine Meinung zum Fall WC: Die Anleger, im wesentlichen Kleinanleger, wurden auch unter Beteiligung von diversen öffentlichen Aufsichtsstellen betrogen, durch jahrelangen wissentlichen Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften (Amtsmissbrauch).
Und: Amtsmissbrauch dürfte die Grundlage für eine Schuldigsprechung zur Staatshaftung bilden.
Die Motive, die den fortgesetzten Amtsmissbrauch bedingten, dürften dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Das ist auch gut so, weil die Motive vermutlich auch mit umfangreichsten staatsanwaltlichen Untersuchungen und Untersuchungsausschüssen nur schwer aufzudecken sind, das sollten starke Interessengruppen zu verhindern wissen.
Potentielle Motive wären zB
- Bestechung von Schlüsselpersonen (Geld war bei Marcalek u. Co. genügend vorhanden)
- Geheimdienstverwicklungen/-interessen (aufpoppende Verwicklungen: Marcalek, Fritsche, BVT, Russischer Geheimdienst)
- Erpressung von Schlüsselpersonen (Marsalek u. Co. hatten vermutlich durch Auswertung von Transaktionen im Porno- und Glücksspielgeschäft brisantes Wissen über Schlüsselpersonen in der Hand, das begründet auch internationales Geheimdienstinteresse)
- nationales Interesse an einem internationalen Tec-Champion (bewusstes: Wegschauen, Gewährenlassen, Vorgehen gg. Leerverkäufer und Investigativjournalisten, mangelhafte Sonder-/Prüfungen usw)
Meine Meinung ist klar, der Schadensersatz für betrogene WC Anleger wird kommen!
Heute wurden die Ergebnisse des o.g. Rechtsgutachtens zur Frage der BaFin / Staatshaftung im Fall Wirecard präsentiert:
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Wirecard/Wirecard-News…
Zitat.
"Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass sowohl eine Haftung der BaFin als auch ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der „Francovich“-Rechtsprechung bestehen. Hintergrund ist eine fehlerhafte Umsetzung der Transparenzrechterichtlinie in deutsches Recht (RL 2004/109/EG, RL 2013/50/EU)."
D.h. von diesem Rechtsgutachten abweichende, von Rechtsamateuren (Private, Politiker, Mittäter und Beihelfer, usw) abgegebene Meinungen können von den betrogenen Anlegern getrost ignorieret werden, weil offenbar interessenmotiviert oder einfach nur missgünstig.
Der Weg ist geebnet!
Entschädigungsfonds für Wirecard Aktionäre... Ich sehe es kommen..
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.583.749 von Highflighr am 03.11.20 17:37:13
Dort sind die Downloads. Der Bericht bezieht sich wohlgemerkt nur auf die Verfehlungen der Integration der europäischen Richtlinien in die deutsche Bilanzkontrolle, nicht auf Verfehlungen wie Leerverkaufsverbot, Klage gg. McCrum, Marktaufsicht u.Ä. Zu letzteren ist noch mehr zu erwarten.
Hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung, direkt nach Erscheinen des Berichts, mit einem vernichtenden Urteil, ich vermute, Analysten werden im Bericht noch viel Verheerendes entdecken:
https://www.wiwo.de/politik/europa/wirecard-skandal-ohrfeige…
ein (höfliches) Zitat:
"Die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) hat die deutschen Behörden für ihr Handeln im Wirecard-Skandal stark kritisiert. Gleich eine ganze Reihe von Mängeln, Versäumnissen und ineffizienten Abläufen hätte man gefunden."
Langsam werden sich die Anwälte, die mit Weirdcard befasst sind, anfangen zu ärgern, weil Ihnen hier potentiell viel Klagegeschäft durch die Lappen gehen kann, da die Mit-Schuldfrage am WC Betrug immer deutlicher auf der Hand liegt. Damit wird ein Entschädigungsfonds für die betrogenen Anleger immer wahrscheinlicher, weil die verantwortlichen Stellen dürften langwierigen Klagen aus dem Wege gehen wollen, in dessen Verlauf noch wesentlich Unangenehmeres zu Tage tretem könnte.
Bericht der Europäischen Finanzaufsicht ESMA über BAFIN - DPR - BMF - Wirecard wurde veröffentlicht:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-identif…Dort sind die Downloads. Der Bericht bezieht sich wohlgemerkt nur auf die Verfehlungen der Integration der europäischen Richtlinien in die deutsche Bilanzkontrolle, nicht auf Verfehlungen wie Leerverkaufsverbot, Klage gg. McCrum, Marktaufsicht u.Ä. Zu letzteren ist noch mehr zu erwarten.
Hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung, direkt nach Erscheinen des Berichts, mit einem vernichtenden Urteil, ich vermute, Analysten werden im Bericht noch viel Verheerendes entdecken:
https://www.wiwo.de/politik/europa/wirecard-skandal-ohrfeige…
ein (höfliches) Zitat:
"Die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) hat die deutschen Behörden für ihr Handeln im Wirecard-Skandal stark kritisiert. Gleich eine ganze Reihe von Mängeln, Versäumnissen und ineffizienten Abläufen hätte man gefunden."
Langsam werden sich die Anwälte, die mit Weirdcard befasst sind, anfangen zu ärgern, weil Ihnen hier potentiell viel Klagegeschäft durch die Lappen gehen kann, da die Mit-Schuldfrage am WC Betrug immer deutlicher auf der Hand liegt. Damit wird ein Entschädigungsfonds für die betrogenen Anleger immer wahrscheinlicher, weil die verantwortlichen Stellen dürften langwierigen Klagen aus dem Wege gehen wollen, in dessen Verlauf noch wesentlich Unangenehmeres zu Tage tretem könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.596.097 von Highflighr am 04.11.20 18:18:24Hier noch ein Link, der Ziel und Umfang der o.g. ESMA Untersuchung kurz erläutert:
https://financefeeds.com/wirecard-collapse-prompts-esma-eval…
https://financefeeds.com/wirecard-collapse-prompts-esma-eval…
Guten Abend zusammen
Ich würde dgerne mal eine Frage zum Thema Verlust Verrechnung aus Aktien stellen.
Ich würde mich freuen wenn ihr diese Antwort beantworten würdest:
Wenn ich bei Wirecard einen Verlust mit verkauften Aktien von 100.000 € eingefahren habe und im gleichen Jahr mit einer zweiten Aktion 100.000 € Gewinn gemacht habe, muss ich doch keine Abgeltungssteuer zahlen, oder?
Oder ist es so, dass man nur 10000 Euro Verlust gegen den Gewinne stellen kann so dass man hier für 90000 Euro Abgeltungssteuer bezahlen muss.
Würde mich echt freuen wenn ihr mir diese Frage beantworten könntet
Ich sag trotzdem schon mal danke für eure Mühe
Ich würde dgerne mal eine Frage zum Thema Verlust Verrechnung aus Aktien stellen.
Ich würde mich freuen wenn ihr diese Antwort beantworten würdest:
Wenn ich bei Wirecard einen Verlust mit verkauften Aktien von 100.000 € eingefahren habe und im gleichen Jahr mit einer zweiten Aktion 100.000 € Gewinn gemacht habe, muss ich doch keine Abgeltungssteuer zahlen, oder?
Oder ist es so, dass man nur 10000 Euro Verlust gegen den Gewinne stellen kann so dass man hier für 90000 Euro Abgeltungssteuer bezahlen muss.
Würde mich echt freuen wenn ihr mir diese Frage beantworten könntet
Ich sag trotzdem schon mal danke für eure Mühe
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.360 von dressed_to_kill am 04.11.20 19:55:50Habe mal etwas recherchiert und es scheint so, dass du Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen kannst:
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/v…
https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/r…
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/v…
https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/r…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.678 von Duncan_Idaho_42 am 04.11.20 20:22:09Ich danke dir für die Mühe:
Dieser Artikel hatte ich auch schon gefunden und genaustens studiert.
Dort steht allerdings nichts drinnen, über die 10.000 € die man man nur noch mit den Gewinnen verrechnen darf, oder bin ich blind?
100000 Verlust
100000 gewinn
10000 Abzug
Heist für 90000 muss man Abgeltungssteuer bezahlen
Alles in einem Jahr
Richtig oder falsch?
Danke
Dieser Artikel hatte ich auch schon gefunden und genaustens studiert.
Dort steht allerdings nichts drinnen, über die 10.000 € die man man nur noch mit den Gewinnen verrechnen darf, oder bin ich blind?
100000 Verlust
100000 gewinn
10000 Abzug
Heist für 90000 muss man Abgeltungssteuer bezahlen
Alles in einem Jahr
Richtig oder falsch?
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.708 von dressed_to_kill am 04.11.20 20:25:32Im zweiten Artikel steht zwar etwas von 10.000 € allerdings in Verbindung mit einer absoluten Firmen pleite bedeutet, dass die Aktien nichts mehr wert sind.
Ich spreche allerdings von wirklich eingefahrenen Verlusten wo die Aktien selbst am Markt noch existent sind allerdings einen niedrigeren Aktien Wert aufweist.
Ich spreche allerdings von wirklich eingefahrenen Verlusten wo die Aktien selbst am Markt noch existent sind allerdings einen niedrigeren Aktien Wert aufweist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.825 von dressed_to_kill am 04.11.20 20:33:45Also diese 10.000 Euro Grenze sehe ich nur bei Verlusten aus Termingeschäften ab 2021.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.852 von Duncan_Idaho_42 am 04.11.20 20:36:45Wem dem so ist wäre das ja top.
Danke Dir für die Mühe.....
Danke Dir für die Mühe.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.825 von dressed_to_kill am 04.11.20 20:33:45Und eben bei Firmenpleiten gilt diese 10.000 Euro Grenze genau. Also solltest du deine Verluste unbegrenzt mit Gewinnen verrechnen können. Stand heute
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.885 von Duncan_Idaho_42 am 04.11.20 20:40:34Die Frage nun ist, ist Wirecard eine Firmenpleite? Aktuell noch nicht 😂
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.900 von dressed_to_kill am 04.11.20 20:43:02Nein, da die Aktie noch gehandelt werden kann.
"Verluste, die nicht im Zuge des Verkaufs entstehen, dürfen künftig nur noch bis zu einer Grenze von 10.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden" (Quelle: FAZ Artikel vom 11.11.2019). So einen Totalverlust hast du ja nicht erlitten, da die Aktie noch existent ist.
"Verluste, die nicht im Zuge des Verkaufs entstehen, dürfen künftig nur noch bis zu einer Grenze von 10.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden" (Quelle: FAZ Artikel vom 11.11.2019). So einen Totalverlust hast du ja nicht erlitten, da die Aktie noch existent ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.912 von Duncan_Idaho_42 am 04.11.20 20:46:27Naja für mich schon Totalverlust (75%) des Investments in Minute dahin 😭
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.915 von dressed_to_kill am 04.11.20 20:47:27Ja schon klar. Nur kannst du froh sein, dass die Aktie noch handelbar ist. Ansonsten greift diese Grenze von 10.000 nämlich. Hat sich der Gesetzgeber was Tolles ausgedacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.933 von Duncan_Idaho_42 am 04.11.20 20:49:46Klar bin ich auch...
Wie gesagt danke für dein Mühe
Werde dich in meinem Nachtgebet mit einbeziehen 🤞
Wie gesagt danke für dein Mühe
Werde dich in meinem Nachtgebet mit einbeziehen 🤞
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.933 von Duncan_Idaho_42 am 04.11.20 20:49:46Sorry, eine Frage hätte ich allerdings noch.
Gilt diese 10.000 € Regel nur wenn eine Firma schon bankrott ist und man dann die Aktien verkauft oder zum Beispiel man kauft sich heute Aktien verkauft diese allerdings mit Verlust und die Firma geht 34 Jahre später erst bei Gott, dann greift diese Regel nicht ein, oder?
Gilt diese 10.000 € Regel nur wenn eine Firma schon bankrott ist und man dann die Aktien verkauft oder zum Beispiel man kauft sich heute Aktien verkauft diese allerdings mit Verlust und die Firma geht 34 Jahre später erst bei Gott, dann greift diese Regel nicht ein, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.598.011 von dressed_to_kill am 04.11.20 21:00:05So wie ich es verstanden habe muss die Aktie vollkommen wertlos sein. Firma Pleite und auch kein Aktienhandel mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.583.749 von Highflighr am 03.11.20 17:37:13Bericht der Europäischen Finanzaufsicht ESMA über BAFIN - DPR - BMF - Wirecard wurde veröffentlicht:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-identif…
Dort sind die Downloads.
Der Bericht bezieht sich wohlgemerkt nur auf die Verfehlungen der Integration der europäischen Richtlinien in die deutsche Bilanzkontrolle, nicht auf Verfehlungen wie Leerverkaufsverbot, Klage gg. McCrum, Marktaufsicht u.Ä. Zu letzteren ist noch mehr zu erwarten.
Hier der Link, der Ziel und Umfang der ESMA Untersuchung kurz erläutert:
https://financefeeds.com/wirecard-collapse-prompts-esma-eval…
Hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung, direkt nach Erscheinen des Berichts, mit einem vernichtenden Urteil, ich vermute, Analysten werden im Bericht noch viel Verheerendes entdecken:
https://www.wiwo.de/politik/europa/wirecard-skandal-ohrfeige…
ein (höfliches) Zitat:
"Die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) hat die deutschen Behörden für ihr Handeln im Wirecard-Skandal stark kritisiert. Gleich eine ganze Reihe von Mängeln, Versäumnissen und ineffizienten Abläufen hätte man gefunden."
Langsam werden sich die Anwälte, die mit Weirdcard befasst sind, anfangen zu ärgern, weil Ihnen hier potentiell viel Klagegeschäft durch die Lappen gehen kann, da die Mit-Schuldfrage am WC Betrug immer deutlicher auf der Hand liegt. Damit wird ein Entschädigungsfonds für die betrogenen Anleger immer wahrscheinlicher, weil die verantwortlichen Stellen dürften langwierigen Prozessen aus dem Wege gehen wollen, in dessen Verlauf noch wesentlich Unangenehmeres zu Tage treten könnte.
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-identif…
Dort sind die Downloads.
Der Bericht bezieht sich wohlgemerkt nur auf die Verfehlungen der Integration der europäischen Richtlinien in die deutsche Bilanzkontrolle, nicht auf Verfehlungen wie Leerverkaufsverbot, Klage gg. McCrum, Marktaufsicht u.Ä. Zu letzteren ist noch mehr zu erwarten.
Hier der Link, der Ziel und Umfang der ESMA Untersuchung kurz erläutert:
https://financefeeds.com/wirecard-collapse-prompts-esma-eval…
Hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung, direkt nach Erscheinen des Berichts, mit einem vernichtenden Urteil, ich vermute, Analysten werden im Bericht noch viel Verheerendes entdecken:
https://www.wiwo.de/politik/europa/wirecard-skandal-ohrfeige…
ein (höfliches) Zitat:
"Die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) hat die deutschen Behörden für ihr Handeln im Wirecard-Skandal stark kritisiert. Gleich eine ganze Reihe von Mängeln, Versäumnissen und ineffizienten Abläufen hätte man gefunden."
Langsam werden sich die Anwälte, die mit Weirdcard befasst sind, anfangen zu ärgern, weil Ihnen hier potentiell viel Klagegeschäft durch die Lappen gehen kann, da die Mit-Schuldfrage am WC Betrug immer deutlicher auf der Hand liegt. Damit wird ein Entschädigungsfonds für die betrogenen Anleger immer wahrscheinlicher, weil die verantwortlichen Stellen dürften langwierigen Prozessen aus dem Wege gehen wollen, in dessen Verlauf noch wesentlich Unangenehmeres zu Tage treten könnte.
Hey, habe die Frist zur Anmeldung beim Insolvenzverwalter verpasst. Macht es noch irgendeinen Sinn, diese jetzt "nachzureichen" oder wird diese in jedem Fall abgelehnt? Gibt es sonst noch irgendeinen hier als sinnvoll erachteten Weg, einen zumindest einen Teil seiner Verluste wiederzubekommen, den man gehen sollte - wohlgemerkt ohne in irgendwelche Vorleistungen zu treten (ich bin nicht bereit hier noch Geld reinzuschmeißen, fühle mich jedoch schon als Opfer des Betrugs). Danke an jene, die Antworten. Alles Gute
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.599.754 von Chavreu am 05.11.20 06:53:55
Hallo,
Nein es macht kein Sinn da ist sowieso für Aktionäre nichts drin. Da kriegen nur Gläubiger was
Zitat von Chavreu: Hey, habe die Frist zur Anmeldung beim Insolvenzverwalter verpasst. Macht es noch irgendeinen Sinn, diese jetzt "nachzureichen" oder wird diese in jedem Fall abgelehnt? Gibt es sonst noch irgendeinen hier als sinnvoll erachteten Weg, einen zumindest einen Teil seiner Verluste wiederzubekommen, den man gehen sollte - wohlgemerkt ohne in irgendwelche Vorleistungen zu treten (ich bin nicht bereit hier noch Geld reinzuschmeißen, fühle mich jedoch schon als Opfer des Betrugs). Danke an jene, die Antworten. Alles Gute
Hallo,
Nein es macht kein Sinn da ist sowieso für Aktionäre nichts drin. Da kriegen nur Gläubiger was
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.600.099 von 911turbo911 am 05.11.20 07:37:24Hallo, man ist Gläubigern meines Wissens nach gleichgestellt im Insolvenzverfahren, aber danke für deine Antwort.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.600.309 von Chavreu am 05.11.20 08:01:07
Das ist ein Gerücht. Vergiss es
Zitat von Chavreu: Hallo, man ist Gläubigern meines Wissens nach gleichgestellt im Insolvenzverfahren, aber danke für deine Antwort.
Das ist ein Gerücht. Vergiss es
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.601.935 von 911turbo911 am 05.11.20 09:49:33
Vergiss 911turbo911 was er schreibt ist Schwachsinn und warum er das tut weiss kein Mensch.
Das mit der Gleichstellung stimmt natürlich, wenn es sich um Betrug etc... an Aktionären etc. handelt.
Und eine Nachmeldung von Forderungen ist natürlich möglich und für die meisten Masseverwalter absolut kein Problem. In diesem Fall musst deine Forderung aber zusätzlich begründen ( wegen dem Betrug) aber mit Hilfe von Google etc wirst du sicher eine passende Formulierung finden.
Zitat von 911turbo911:Zitat von Chavreu: Hallo, man ist Gläubigern meines Wissens nach gleichgestellt im Insolvenzverfahren, aber danke für deine Antwort.
Das ist ein Gerücht. Vergiss es
Vergiss 911turbo911 was er schreibt ist Schwachsinn und warum er das tut weiss kein Mensch.
Das mit der Gleichstellung stimmt natürlich, wenn es sich um Betrug etc... an Aktionären etc. handelt.
Und eine Nachmeldung von Forderungen ist natürlich möglich und für die meisten Masseverwalter absolut kein Problem. In diesem Fall musst deine Forderung aber zusätzlich begründen ( wegen dem Betrug) aber mit Hilfe von Google etc wirst du sicher eine passende Formulierung finden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.602.292 von fuballgottsir am 05.11.20 10:11:50
Ja klar betrug. Noch ist keiner verurteilt bei wirecard ist kein Euro zu holen also lasst es bleiben und schreibt es ab
Zitat von fuballgottsir:Zitat von 911turbo911: ...
Das ist ein Gerücht. Vergiss es
Vergiss 911turbo911 was er schreibt ist Schwachsinn und warum er das tut weiss kein Mensch.
Das mit der Gleichstellung stimmt natürlich, wenn es sich um Betrug etc... an Aktionären etc. handelt.
Und eine Nachmeldung von Forderungen ist natürlich möglich und für die meisten Masseverwalter absolut kein Problem. In diesem Fall musst deine Forderung aber zusätzlich begründen ( wegen dem Betrug) aber mit Hilfe von Google etc wirst du sicher eine passende Formulierung finden.
Ja klar betrug. Noch ist keiner verurteilt bei wirecard ist kein Euro zu holen also lasst es bleiben und schreibt es ab
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.602.292 von fuballgottsir am 05.11.20 10:11:50
Super, danke für deine Antwort. Wenn es doch noch Aussicht gibt, dass ich mit "auf die Liste" komme, werde ich meine Dinge dann noch nachträglich einreichen dieses Wochenende.
Zitat von fuballgottsir:Zitat von 911turbo911: ...
Das ist ein Gerücht. Vergiss es
Vergiss 911turbo911 was er schreibt ist Schwachsinn und warum er das tut weiss kein Mensch.
Das mit der Gleichstellung stimmt natürlich, wenn es sich um Betrug etc... an Aktionären etc. handelt.
Und eine Nachmeldung von Forderungen ist natürlich möglich und für die meisten Masseverwalter absolut kein Problem. In diesem Fall musst deine Forderung aber zusätzlich begründen ( wegen dem Betrug) aber mit Hilfe von Google etc wirst du sicher eine passende Formulierung finden.
Super, danke für deine Antwort. Wenn es doch noch Aussicht gibt, dass ich mit "auf die Liste" komme, werde ich meine Dinge dann noch nachträglich einreichen dieses Wochenende.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.583.749 von Highflighr am 03.11.20 17:37:13
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-identif…
Dort sind die Downloads. Der Bericht bezieht sich wohlgemerkt nur auf die Verfehlungen der Integration der europäischen Richtlinien in die deutsche Bilanzkontrolle, nicht auf Verfehlungen wie Leerverkaufsverbot, Klage gg. McCrum, Marktaufsicht u.Ä. Zu letzteren ist noch mehr zu erwarten.
Hier der Link, der Ziel und Umfang der ESMA Untersuchung kurz erläutert:
https://financefeeds.com/wirecard-collapse-prompts-esma-eval…
Hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung, direkt nach Erscheinen des Berichts, mit einem vernichtenden Urteil, ich vermute, Analysten werden im Bericht noch viel Verheerendes entdecken:
https://www.wiwo.de/politik/europa/wirecard-skandal-ohrfeige…
ein (höfliches) Zitat:
"Die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) hat die deutschen Behörden für ihr Handeln im Wirecard-Skandal stark kritisiert. Gleich eine ganze Reihe von Mängeln, Versäumnissen und ineffizienten Abläufen hätte man gefunden."
Langsam werden sich die Anwälte, die mit Weirdcard befasst sind, anfangen zu ärgern, weil Ihnen hier potentiell viel Klagegeschäft durch die Lappen gehen kann, da die Mit-Schuldfrage am WC Betrug immer deutlicher auf der Hand liegt. Damit wird ein Entschädigungsfonds für die betrogenen Anleger immer wahrscheinlicher, weil die verantwortlichen Stellen dürften langwierigen Prozessen aus dem Wege gehen wollen, in dessen Verlauf noch wesentlich Unangenehmeres zu Tage treten könnte.
Dieser Beitrag ist wohl ein Stich ins Wespennest! Sorry, nochmal, bitte unbedingt downloaden und lesen falls Zeit:
Bericht der Europäischen Finanzaufsicht ESMA über BAFIN - DPR - BMF - Wirecard wurde am 3.11. veröffentlicht:https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-identif…
Dort sind die Downloads. Der Bericht bezieht sich wohlgemerkt nur auf die Verfehlungen der Integration der europäischen Richtlinien in die deutsche Bilanzkontrolle, nicht auf Verfehlungen wie Leerverkaufsverbot, Klage gg. McCrum, Marktaufsicht u.Ä. Zu letzteren ist noch mehr zu erwarten.
Hier der Link, der Ziel und Umfang der ESMA Untersuchung kurz erläutert:
https://financefeeds.com/wirecard-collapse-prompts-esma-eval…
Hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung, direkt nach Erscheinen des Berichts, mit einem vernichtenden Urteil, ich vermute, Analysten werden im Bericht noch viel Verheerendes entdecken:
https://www.wiwo.de/politik/europa/wirecard-skandal-ohrfeige…
ein (höfliches) Zitat:
"Die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) hat die deutschen Behörden für ihr Handeln im Wirecard-Skandal stark kritisiert. Gleich eine ganze Reihe von Mängeln, Versäumnissen und ineffizienten Abläufen hätte man gefunden."
Langsam werden sich die Anwälte, die mit Weirdcard befasst sind, anfangen zu ärgern, weil Ihnen hier potentiell viel Klagegeschäft durch die Lappen gehen kann, da die Mit-Schuldfrage am WC Betrug immer deutlicher auf der Hand liegt. Damit wird ein Entschädigungsfonds für die betrogenen Anleger immer wahrscheinlicher, weil die verantwortlichen Stellen dürften langwierigen Prozessen aus dem Wege gehen wollen, in dessen Verlauf noch wesentlich Unangenehmeres zu Tage treten könnte.
Wirecard: Kein Entschädigungsfonds für Aktionäre geplant
Finanzen/Antwort - 27.08.2020 (hib 880/2020)
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht "keine Veranlassung für die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Verlusten bei Aktienanlagen". Das schreibt sie in einer Antwort (19/21724) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21387). Die Liberalen hatte sich darin danach erkundigt, ob die Bundesregierung angesichts der Vorgänge rund um die insolvente Wirecard AG prüfe, einen solchen Fonds für ähnlich gelagerte Fälle anzulegen.
Mit Bezug auf die Wirecard AG betont die Bundesregierung, dass "die Beurteilung möglicher Schadenersatzansprüche von Aktionären der Wirecard AG von der Aufklärung der gesamten, möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Sachverhalte" abhänge
Finanzen/Antwort - 27.08.2020 (hib 880/2020)
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht "keine Veranlassung für die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Verlusten bei Aktienanlagen". Das schreibt sie in einer Antwort (19/21724) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21387). Die Liberalen hatte sich darin danach erkundigt, ob die Bundesregierung angesichts der Vorgänge rund um die insolvente Wirecard AG prüfe, einen solchen Fonds für ähnlich gelagerte Fälle anzulegen.
Mit Bezug auf die Wirecard AG betont die Bundesregierung, dass "die Beurteilung möglicher Schadenersatzansprüche von Aktionären der Wirecard AG von der Aufklärung der gesamten, möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Sachverhalte" abhänge
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.604.884 von Chavreu am 05.11.20 13:11:00
Wie so oft gesagt du wirst nichts kriegen und ohne Anwalt schon dreimal nix
Zitat von Chavreu:Zitat von fuballgottsir: ...
Vergiss 911turbo911 was er schreibt ist Schwachsinn und warum er das tut weiss kein Mensch.
Das mit der Gleichstellung stimmt natürlich, wenn es sich um Betrug etc... an Aktionären etc. handelt.
Und eine Nachmeldung von Forderungen ist natürlich möglich und für die meisten Masseverwalter absolut kein Problem. In diesem Fall musst deine Forderung aber zusätzlich begründen ( wegen dem Betrug) aber mit Hilfe von Google etc wirst du sicher eine passende Formulierung finden.
Super, danke für deine Antwort. Wenn es doch noch Aussicht gibt, dass ich mit "auf die Liste" komme, werde ich meine Dinge dann noch nachträglich einreichen dieses Wochenende.
Wie so oft gesagt du wirst nichts kriegen und ohne Anwalt schon dreimal nix
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.629.154 von megadeal2020 am 07.11.20 21:29:21
Da muss was her
Zitat von megadeal2020: Wirecard: Kein Entschädigungsfonds für Aktionäre geplant
Finanzen/Antwort - 27.08.2020 (hib 880/2020)
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht "keine Veranlassung für die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Verlusten bei Aktienanlagen". Das schreibt sie in einer Antwort (19/21724) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21387). Die Liberalen hatte sich darin danach erkundigt, ob die Bundesregierung angesichts der Vorgänge rund um die insolvente Wirecard AG prüfe, einen solchen Fonds für ähnlich gelagerte Fälle anzulegen.
Mit Bezug auf die Wirecard AG betont die Bundesregierung, dass "die Beurteilung möglicher Schadenersatzansprüche von Aktionären der Wirecard AG von der Aufklärung der gesamten, möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Sachverhalte" abhänge
Da muss was her
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.630.423 von D-D_Invest am 08.11.20 09:06:15
D-D invest du bist doch Anwalt über den Insolvenzverwalter ist nix zu holen oder ?
Klär mal auf
Zitat von D-D_Invest:Zitat von megadeal2020: Wirecard: Kein Entschädigungsfonds für Aktionäre geplant
Finanzen/Antwort - 27.08.2020 (hib 880/2020)
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht "keine Veranlassung für die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Verlusten bei Aktienanlagen". Das schreibt sie in einer Antwort (19/21724) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21387). Die Liberalen hatte sich darin danach erkundigt, ob die Bundesregierung angesichts der Vorgänge rund um die insolvente Wirecard AG prüfe, einen solchen Fonds für ähnlich gelagerte Fälle anzulegen.
Mit Bezug auf die Wirecard AG betont die Bundesregierung, dass "die Beurteilung möglicher Schadenersatzansprüche von Aktionären der Wirecard AG von der Aufklärung der gesamten, möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Sachverhalte" abhänge
Da muss was her
D-D invest du bist doch Anwalt über den Insolvenzverwalter ist nix zu holen oder ?
Klär mal auf
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.631.482 von 911turbo911 am 08.11.20 12:15:54
Über den Insolvenzverwalter ist diesbezüglich nichts zu holen.
Zitat von 911turbo911:Zitat von D-D_Invest: ...
Da muss was her
D-D invest du bist doch Anwalt über den Insolvenzverwalter ist nix zu holen oder ?
Klär mal auf
Über den Insolvenzverwalter ist diesbezüglich nichts zu holen.
Ich sehe hohe Chancen über eine Klage gegen die BaFin (Staatshaftung) ebenfalls über den Klageweg gegen EY die Hauptverantwortlichen Bilanzprüfer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.631.494 von D-D_Invest am 08.11.20 12:18:06
Danke.
Ja gehen die BaFin und EY gehe ich vor
Zitat von D-D_Invest:Zitat von 911turbo911: ...
D-D invest du bist doch Anwalt über den Insolvenzverwalter ist nix zu holen oder ?
Klär mal auf
Über den Insolvenzverwalter ist diesbezüglich nichts zu holen.
Danke.
Ja gehen die BaFin und EY gehe ich vor
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.599.376 von Highflighr am 05.11.20 00:01:40Habe es schon vor Monate geschrieben! Am Ende kommt doch der Entschädigungsfond! Zu viel S......der Regierung und staatlichen kontrollorgane ist raus gekommen! Und bevor es sogar Neuwahlen gibt , werden wohl bald LIEBER die unfähigen da oben , die betrogenen Anleger da unten entschädigen , bevor auch schlimmeres entdeckt wird
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.635.206 von Anubisra100 am 09.11.20 06:54:39
Für die Wahlen nächstes Jahr ist das Thema Wirecard doch leider 0,0 relevant.
Würde mich wundern wenn es überhaupt mehr als 0,1 Prozentpunkte ausmachen würde.
Gegen einen Entschädigungsfond hätte ich nichts, glaube aber nicht daran.
Zitat von Anubisra100: Habe es schon vor Monate geschrieben! Am Ende kommt doch der Entschädigungsfond! Zu viel S......der Regierung und staatlichen kontrollorgane ist raus gekommen! Und bevor es sogar Neuwahlen gibt , werden wohl bald LIEBER die unfähigen da oben , die betrogenen Anleger da unten entschädigen , bevor auch schlimmeres entdeckt wird
Für die Wahlen nächstes Jahr ist das Thema Wirecard doch leider 0,0 relevant.
Würde mich wundern wenn es überhaupt mehr als 0,1 Prozentpunkte ausmachen würde.
Gegen einen Entschädigungsfond hätte ich nichts, glaube aber nicht daran.
Hat jemand Erfahrung mit mingers?
Forderungsanmeldungen von über 12 Mrd Euro
Wenn diese Meldung stimmt, haben auch die großen Adressen Ihre Verluste aus Aktiengeschäften beim Insolvenzverwalter angemeldet. Sofern die Forderungen anerkannt werden, gehe ich von einer Quote von 5 - 10 % aus. Nicht viel, aber zumindest etwas.....
Wenn diese Meldung stimmt, haben auch die großen Adressen Ihre Verluste aus Aktiengeschäften beim Insolvenzverwalter angemeldet. Sofern die Forderungen anerkannt werden, gehe ich von einer Quote von 5 - 10 % aus. Nicht viel, aber zumindest etwas.....
Niemand wird nur 1Cent erhalten außer Fondsgesellschaften und anleihebesitzer
Der aktionaer hat die arschkarte
Der aktionaer hat die arschkarte
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.771.799 von jameslabrie am 19.11.20 17:22:16
Ich hole mir meine Kohle direkt von Braun wenn er in 2-3 Jahren auf Bewährung frei kommt - und zwar ohne Abschlag
Zitat von jameslabrie: Niemand wird nur 1Cent erhalten außer Fondsgesellschaften und anleihebesitzer
Der aktionaer hat die arschkarte
Ich hole mir meine Kohle direkt von Braun wenn er in 2-3 Jahren auf Bewährung frei kommt - und zwar ohne Abschlag
Verfahrenskosten - Sponsoren
Hallo Eingesammelte! Wurde "schon" die versprochene Stufe der "Original - Finanzierung" erreicht? Oder verzögert Corona auch diese Formalie?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.846.649 von Finanzanwalt am 25.11.20 23:42:50
Ach Herr RA Graf, suchen sie auch noch paar wirecard geschädigte um Weihnachtsgeschenke zu finanzieren?
Zitat von Finanzanwalt: Hallo Eingesammelte! Wurde "schon" die versprochene Stufe der "Original - Finanzierung" erreicht? Oder verzögert Corona auch diese Formalie?
Ach Herr RA Graf, suchen sie auch noch paar wirecard geschädigte um Weihnachtsgeschenke zu finanzieren?
Hat man eigentlich im Moment einen Nachteil, wenn man sich die Sache erstmal anschaut und dann auf die vielversprechendste Schiene aufgleist ?
!
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https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschafts…
Immerhin scheint es jetzt auch transparent zu werden, was jeder schon vor Monaten vermuten konnte (ich schreibe jetzt nicht "wüßte"), der ein paar Ex Mitarbeiter von EY kennt.
Diese Beratungsgesellschaft rutscht, wenn sich das alles auch beweisen lässt, wovon aber, wenn die Aufsicht schon eine Anzeige bei der StA gemacht hat nun auszugehen ist in die Insolvenz. Aber immerhin ist da was für die Kläger zu holen.
Die spannende Frage ist nun, ob EY den Schaden auf die deutsche EY Gesellschaft begrenzen kann oder ob da andere EY Gesellschaften mit im Boot sind (z.B. in Asien).
Immerhin scheint es jetzt auch transparent zu werden, was jeder schon vor Monaten vermuten konnte (ich schreibe jetzt nicht "wüßte"), der ein paar Ex Mitarbeiter von EY kennt.
Diese Beratungsgesellschaft rutscht, wenn sich das alles auch beweisen lässt, wovon aber, wenn die Aufsicht schon eine Anzeige bei der StA gemacht hat nun auszugehen ist in die Insolvenz. Aber immerhin ist da was für die Kläger zu holen.
Die spannende Frage ist nun, ob EY den Schaden auf die deutsche EY Gesellschaft begrenzen kann oder ob da andere EY Gesellschaften mit im Boot sind (z.B. in Asien).
Neuer Newsletter von der DSW ist ja schon sehr fragwürdig aus meiner Sicht. Sie wollen das ganze so lösen, dass EY das ganze "reputations- und exiszenzwahrend" lösen könne. Reputationserhaltend?🤣
Die Nähe von der DSW zur Industrie ist ja bekannt, da aber finde ich geht zu weit.
Die Nähe von der DSW zur Industrie ist ja bekannt, da aber finde ich geht zu weit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.850.597 von seniortrader am 26.11.20 11:47:00
Ist dies eigentlich ein internes Anwaltsforum oder erhält ein Normalsterblicher Auskunft ?
Zitat von seniortrader: Hat man eigentlich im Moment einen Nachteil, wenn man sich die Sache erstmal anschaut und dann auf die vielversprechendste Schiene aufgleist ?
Ist dies eigentlich ein internes Anwaltsforum oder erhält ein Normalsterblicher Auskunft ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.861.844 von seniortrader am 27.11.20 10:16:35Wie heißt es so schön? Wir dürfen keine…
Das Leben ist toll, wenn man sich seine Gesetze selbst baut. Auch das RVG ist prächtig. Willkommen im Sumpf.
Aber um deine Frage zu beantworten. Imo nein. U. a. Verjährung 3 Jahre bis Mitte 2023.
Das Leben ist toll, wenn man sich seine Gesetze selbst baut. Auch das RVG ist prächtig. Willkommen im Sumpf.
Aber um deine Frage zu beantworten. Imo nein. U. a. Verjährung 3 Jahre bis Mitte 2023.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.865.102 von IFHXI am 27.11.20 13:58:13
Gilt das auch für die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter?
Zitat von IFHXI: Wie heißt es so schön? Wir dürfen keine…
Das Leben ist toll, wenn man sich seine Gesetze selbst baut. Auch das RVG ist prächtig. Willkommen im Sumpf.
Aber um deine Frage zu beantworten. Imo nein. U. a. Verjährung 3 Jahre bis Mitte 2023.
Gilt das auch für die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.865.102 von IFHXI am 27.11.20 13:58:13
Danke dafür. Im Moment wird ja auf vielen Feldern getrommelt. Bafin, Bundesregierung (BMF), WDI direkt über den Ins. Verwalter, Gegen Personen des Vorstands, EY etc.
Meine Strategie wäre im Moment abzuwarten und zu gegebener Zeit einen vielversprechenden Weg mitzugehen.
Wenn z. B. die DWS o. a. einen Vergleich mit EY erzielen könnte man diesem ja beitreten, oder ?
Alles Spekulationen m. S. erwarte ausdrücklich keine Beratung, sondern fachlichen Austausch.
Danke st
Zitat von IFHXI: Wie heißt es so schön? Wir dürfen keine…
Das Leben ist toll, wenn man sich seine Gesetze selbst baut. Auch das RVG ist prächtig. Willkommen im Sumpf.
Aber um deine Frage zu beantworten. Imo nein. U. a. Verjährung 3 Jahre bis Mitte 2023.
Danke dafür. Im Moment wird ja auf vielen Feldern getrommelt. Bafin, Bundesregierung (BMF), WDI direkt über den Ins. Verwalter, Gegen Personen des Vorstands, EY etc.
Meine Strategie wäre im Moment abzuwarten und zu gegebener Zeit einen vielversprechenden Weg mitzugehen.
Wenn z. B. die DWS o. a. einen Vergleich mit EY erzielen könnte man diesem ja beitreten, oder ?
Alles Spekulationen m. S. erwarte ausdrücklich keine Beratung, sondern fachlichen Austausch.
Danke st
Genauso sieht auch mein Plan aus.
Einen möglichen außergerichtlichen Vergleich mit EY schließen und anderweitig gegen EY klagen wird wohl imo eher nicht möglich sein.
Daher: Insolvenzverfahren läuft. Anderweitig die Füße stillhalten und beobachten was sich ergibt.
Die schreienden Anwälte welche Druck mit Fristen ausüben links liegen lassen.
Einen möglichen außergerichtlichen Vergleich mit EY schließen und anderweitig gegen EY klagen wird wohl imo eher nicht möglich sein.
Daher: Insolvenzverfahren läuft. Anderweitig die Füße stillhalten und beobachten was sich ergibt.
Die schreienden Anwälte welche Druck mit Fristen ausüben links liegen lassen.
An die bereits klagenden Kollegen mit Prozesskostenfinanzierer:
Ist die Möglich die Klage vollkommen kostenneutral zurückzuziehen? Oder werden dann gebühren fällig?
Ist die Möglich die Klage vollkommen kostenneutral zurückzuziehen? Oder werden dann gebühren fällig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.874.321 von IFHXI am 28.11.20 13:10:07
Ich habe noch nicht gehört, dass man schon die Klage über einen Prozesskonstenfinanzierer abschließen konnte.
Bei Tilp gibt es bisher nicht ein mal ein Angebot - sondern nur eine Ankündigung und die Möglichkeit zur Registrierung....
Zitat von IFHXI: An die bereits klagenden Kollegen mit Prozesskostenfinanzierer:
Ist die Möglich die Klage vollkommen kostenneutral zurückzuziehen? Oder werden dann gebühren fällig?
Ich habe noch nicht gehört, dass man schon die Klage über einen Prozesskonstenfinanzierer abschließen konnte.
Bei Tilp gibt es bisher nicht ein mal ein Angebot - sondern nur eine Ankündigung und die Möglichkeit zur Registrierung....
Wenn man seinen Verlust über den Insolvenzverwalter angemeldet hat (der ja EY und ggf auch die Bafin in Haftung nehmen will) und dann sich über eine der Kanzleien gegen Ey / Bafin klagt, wird dann nicht 2 mal der die gleiche Forderung versucht einzubringen.
Klar, dafür muss der Insolvenzverwalter erstmal die Forderung anerkennen, dass als Annahme vorweg.
Ist das überhaupt rechtens?
Klar, dafür muss der Insolvenzverwalter erstmal die Forderung anerkennen, dass als Annahme vorweg.
Ist das überhaupt rechtens?
Von Tilp:
Zur Prozesskostenfinanzierung: Wie bereits mitgeteilt liegt uns die Zusage des Prozesskostenfinanzierers Therium für ein Vorgehen im Musterverfahren gegen Ernst & Young bereits vor. Therium hat ebenfalls bestätigt, dass die Höhe der Erlösbeteiligung bei 20 % liegen wird. Sämtliche Details der Prozesskostenfinanzierung sowie der Vertragstext werden voraussichtlich aber erst im Januar 2021 final feststehen. Erst dann können und werden wir Sie darüber unaufgefordert informieren.
Hintergrund: Bei Therium handelt es sich um einen großen weltweit agierenden und sehr renommierten Finanzierer. Therium seinerseits wird finanziert durch große Geldgeber, welche ihrerseits zunächst alle Eventualitäten und die Sach- und Rechtslage intensiv selbst und durch Großkanzleien prüfen lassen. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch.
Zur Prozesskostenfinanzierung: Wie bereits mitgeteilt liegt uns die Zusage des Prozesskostenfinanzierers Therium für ein Vorgehen im Musterverfahren gegen Ernst & Young bereits vor. Therium hat ebenfalls bestätigt, dass die Höhe der Erlösbeteiligung bei 20 % liegen wird. Sämtliche Details der Prozesskostenfinanzierung sowie der Vertragstext werden voraussichtlich aber erst im Januar 2021 final feststehen. Erst dann können und werden wir Sie darüber unaufgefordert informieren.
Hintergrund: Bei Therium handelt es sich um einen großen weltweit agierenden und sehr renommierten Finanzierer. Therium seinerseits wird finanziert durch große Geldgeber, welche ihrerseits zunächst alle Eventualitäten und die Sach- und Rechtslage intensiv selbst und durch Großkanzleien prüfen lassen. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch.
Hat jemand mit mingers Erfahrung
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.907.987 von Jlivermore999 am 27.08.20 21:47:32
Die alten Wirtschaftsprüfer haben nun ein Staatsanwaltliches Verfahren am Hals, https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Haben die sonstigen Berater wie Anwälte, siehe oben, auch schon Verfahren am Hals ?
Beratern kommt man näher !
Zitat von Jlivermore999:Zitat von Jlivermore999: https://www.ft.com/content/24447808-fbd9-11e5-b3f6-11d5706b6…
Fotos bitte !
Hier auch noch der „Mauritius-Deal“ 😂😂😂😂
https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…
Hier der „Great India Deal“ - nur noch bei Google-Cache, auf Osborne Clarke Homepage entfernt ..😂😏
Text: Team unter Leitung von Dr. Matthias Terlau
und Dr. Björn Hürten ....
Personen unseres Vertrauens.
Nichts gesehen, nichts gemekt, aber wenigstens gut verdient ?
Es waren unbeschreibliche Zeiten:
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/wirecard-insolven…
😂😂😂😂😂
Die alten Wirtschaftsprüfer haben nun ein Staatsanwaltliches Verfahren am Hals, https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Haben die sonstigen Berater wie Anwälte, siehe oben, auch schon Verfahren am Hals ?
So litfin verschickt die Verträge zur Finanzierung
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.935.029 von megadeal2020 am 03.12.20 13:52:01
Dort habe ich mich vor ein paar Wochen angeschlossen. Mein Schaden lag unter 5000 Euro, deswegen war es gefühlt die einzige Option für mich.
Gestern habe ich auch eine Information erhalten, dass der Prozesskostenfinanzierer meine Angelegenheit übernimmt. Vllt. wurden ja alle informiert?
Ich erwarte nichts, aber so ist das Risiko bei 0 bzw. muss ich nichts zahlen.
Lediglich einen Anteil von der unwahrscheinlichen Entschädigung.
Grüße
Zitat von megadeal2020: Hat jemand mit mingers Erfahrung
Dort habe ich mich vor ein paar Wochen angeschlossen. Mein Schaden lag unter 5000 Euro, deswegen war es gefühlt die einzige Option für mich.
Gestern habe ich auch eine Information erhalten, dass der Prozesskostenfinanzierer meine Angelegenheit übernimmt. Vllt. wurden ja alle informiert?
Ich erwarte nichts, aber so ist das Risiko bei 0 bzw. muss ich nichts zahlen.
Lediglich einen Anteil von der unwahrscheinlichen Entschädigung.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.071.212 von actown85 am 15.12.20 12:19:38
Wenn der Finanzierer sich ausbedingt, von einem Prozesserlös seine Kosten, wie die eines über RVG hinaus vergüteten Anwalts, vor der Teilung abzuziehen, bleibt zum Teilen entsprechend weniger über. Das wäre selbst bei vollem Obsiegen der Fall, wenn der eigene Anwalt nach Honorarvereinbarung über RVG hinaus abrechnet. Den Mehrbetrag über RVG muss der Gegner nicht erstatten! Dann bezahlt der Anleger den teuren Anwalt selbst, den ihm der Finanzierer angeblich "spendiert".
Ist der Anwalt auch Geschäftsführer des Prozessfinanzierers seiner Mandanten, könnte ein "Erfolgshonorar" anzunehmen sein. Dann könnten möglicherweise allenfalls RVG - Gebühren durchgesetzt werden.
Risiko Prozessfinanzierung
Das Risiko besteht darin, dass der selbst klagende Anleger bei einem verlorenen Prozess der Schuldner der gegnerischen Anwaltsvergütung ist. Geht der Finanzierer über die Niederlage in die Grätsche oder zahlt nicht unverzüglich aus dem Ausland, realisiert sich das Risiko.Wenn der Finanzierer sich ausbedingt, von einem Prozesserlös seine Kosten, wie die eines über RVG hinaus vergüteten Anwalts, vor der Teilung abzuziehen, bleibt zum Teilen entsprechend weniger über. Das wäre selbst bei vollem Obsiegen der Fall, wenn der eigene Anwalt nach Honorarvereinbarung über RVG hinaus abrechnet. Den Mehrbetrag über RVG muss der Gegner nicht erstatten! Dann bezahlt der Anleger den teuren Anwalt selbst, den ihm der Finanzierer angeblich "spendiert".
Ist der Anwalt auch Geschäftsführer des Prozessfinanzierers seiner Mandanten, könnte ein "Erfolgshonorar" anzunehmen sein. Dann könnten möglicherweise allenfalls RVG - Gebühren durchgesetzt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.079.894 von Finanzanwalt am 15.12.20 22:28:19
Herr RA Graf, sie vergessen etwas... die gesamten Prozesskosten werden entweder auf einem Treuhandkonto hinterlegt oder aber mittels Bankgarantie gewährt, sodass eine Insolvenz im Falle eines Unterliegens ausgeschlossen werden kann.
Also wie ist es mit ihrem PF? bankgarantie oder doch nur blankes vertrauen
Zitat von Finanzanwalt: Das Risiko besteht darin, dass der selbst klagende Anleger bei einem verlorenen Prozess der Schuldner der gegnerischen Anwaltsvergütung ist. Geht der Finanzierer über die Niederlage in die Grätsche oder zahlt nicht unverzüglich aus dem Ausland, realisiert sich das Risiko.
Wenn der Finanzierer sich ausbedingt, von einem Prozesserlös seine Kosten, wie die eines über RVG hinaus vergüteten Anwalts, vor der Teilung abzuziehen, bleibt zum Teilen entsprechend weniger über. Das wäre selbst bei vollem Obsiegen der Fall, wenn der eigene Anwalt nach Honorarvereinbarung über RVG hinaus abrechnet. Den Mehrbetrag über RVG muss der Gegner nicht erstatten! Dann bezahlt der Anleger den teuren Anwalt selbst, den ihm der Finanzierer angeblich "spendiert".
Ist der Anwalt auch Geschäftsführer des Prozessfinanzierers seiner Mandanten, könnte ein "Erfolgshonorar" anzunehmen sein. Dann könnten möglicherweise allenfalls RVG - Gebühren durchgesetzt werden.
Herr RA Graf, sie vergessen etwas... die gesamten Prozesskosten werden entweder auf einem Treuhandkonto hinterlegt oder aber mittels Bankgarantie gewährt, sodass eine Insolvenz im Falle eines Unterliegens ausgeschlossen werden kann.
Also wie ist es mit ihrem PF? bankgarantie oder doch nur blankes vertrauen
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.097.831 von megadeal2020 am 17.12.20 08:13:55https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQHxojs…
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.097.831 von megadeal2020 am 17.12.20 08:13:55
Meinen aufrichtigen Glückwunsch all denen, zu deren Gunsten eine Bankgarantie besteht oder ein "sattes" Treuhandkonto (hoffentlich nicht in ..., - kleiner Scherz). Davon war in den mir bekannten Angeboten bisher nichts zu lesen und ich glaube erst dran, wenn ich genug gesehen habe. Da halte ich es wie mit dem Weihnachtsmann.
Die Kosten einer solchen Sicherheit trägt der Anleger. Wie, wenn es klappt, die seines Anwalts, der, nach allem was ich weiß, weder nach RVG abrechnet, noch mit einem angemessenen Aufschlag auf die günstigere Vergütung einer "Sammelklage" zufrieden sein wird. Und dieses "Mehr" wird dem Anleger zuerst abgezogen, bevor es ans Teilen geht. Auch, wenn "voll" obsiegt wird.
Wer von Beginn an zugehört hat, erinnert sich, dass ich denen, die sonst überhaupt keine Möglichkeit haben, etwas zu unternehmen, nicht von einer finanzierten Sammelaktion abgeraten habe. Ich mag nur das Getue nicht, wenn es darum geht, sich klar zu machen, was diese "Hilfe" tatsächlich kostet. Womit es dann auch keine Hilfe mehr ist, sondern ein Geschäft und der Geschädigte dafür sehr wohl einen Preis zahlt und - bis zum Nachweis der Besicherung - ein Risiko trägt. Und wer das weiß findet vielleicht dann doch einen anderen, für ihn persönlich letztlich besseren Weg. Vor allem, wenn er eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung hat.
Weihnachtsmann und Garantie
Was heißt "PF"?Meinen aufrichtigen Glückwunsch all denen, zu deren Gunsten eine Bankgarantie besteht oder ein "sattes" Treuhandkonto (hoffentlich nicht in ..., - kleiner Scherz). Davon war in den mir bekannten Angeboten bisher nichts zu lesen und ich glaube erst dran, wenn ich genug gesehen habe. Da halte ich es wie mit dem Weihnachtsmann.
Die Kosten einer solchen Sicherheit trägt der Anleger. Wie, wenn es klappt, die seines Anwalts, der, nach allem was ich weiß, weder nach RVG abrechnet, noch mit einem angemessenen Aufschlag auf die günstigere Vergütung einer "Sammelklage" zufrieden sein wird. Und dieses "Mehr" wird dem Anleger zuerst abgezogen, bevor es ans Teilen geht. Auch, wenn "voll" obsiegt wird.
Wer von Beginn an zugehört hat, erinnert sich, dass ich denen, die sonst überhaupt keine Möglichkeit haben, etwas zu unternehmen, nicht von einer finanzierten Sammelaktion abgeraten habe. Ich mag nur das Getue nicht, wenn es darum geht, sich klar zu machen, was diese "Hilfe" tatsächlich kostet. Womit es dann auch keine Hilfe mehr ist, sondern ein Geschäft und der Geschädigte dafür sehr wohl einen Preis zahlt und - bis zum Nachweis der Besicherung - ein Risiko trägt. Und wer das weiß findet vielleicht dann doch einen anderen, für ihn persönlich letztlich besseren Weg. Vor allem, wenn er eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.994.341 von Jlivermore999 am 09.12.20 04:08:43
Steuerprüfer und Auffälligkeiten bei Mauritius-Deals .... 😂😂😂😂 wie wäre es mit der Prüfung der Haftung der „Teilnehmer“ .... 😂😂😂🧐🧐🧐
Manchem wird das Lachen noch vergehen ....!
Steuerprüfer und Auffälligkeit bei Deals auf Mauritius
Zitat von Jlivermore999:Zitat von Jlivermore999: ...
Nichts gesehen, nichts gemekt, aber wenigstens gut verdient ?
Es waren unbeschreibliche Zeiten:
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/wirecard-insolven…
😂😂😂😂😂
Die alten Wirtschaftsprüfer haben nun ein Staatsanwaltliches Verfahren am Hals, https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Haben die sonstigen Berater wie Anwälte, siehe oben, auch schon Verfahren am Hals ?
Steuerprüfer und Auffälligkeiten bei Mauritius-Deals .... 😂😂😂😂 wie wäre es mit der Prüfung der Haftung der „Teilnehmer“ .... 😂😂😂🧐🧐🧐
Manchem wird das Lachen noch vergehen ....!
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.126.808 von Jlivermore999 am 18.12.20 21:38:33
Ergänzung
https://www.capital.de/allgemein/wie-steuerpruefer-wirecard-…
Gibt es eigentlich zwischenzeitlich eine Rechtsanwaltskanzlei, die mit einem Prozesskostenkostenfinanzierer zusammenarbeitet, bei der man seine Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG gegen Beteiligung am Schadensersatz im Erfolgsfall anmelden kann?
Bei TILP ging das seinerzeit nur für Klagen z.B. gegen EY und evt. Bafin. Für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG sollte man selbst bezahlen.
Danke. Und bleibt gesund!
Bei TILP ging das seinerzeit nur für Klagen z.B. gegen EY und evt. Bafin. Für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG sollte man selbst bezahlen.
Danke. Und bleibt gesund!
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 66.181.657 von Pebotodi am 23.12.20 18:11:16
Die Forderungsanmeldung bei dem Konkursverwalter kostet relativ wenig über Till. Man kann das aber auch selber machen. Es gibt ein Formular der DSW dass man nutzen kann. Die Frage ist natürlich ob das Formular anerkannt wird. Dann bleibt natürlich immer noch der Rechtsweg.
Zitat von Pebotodi: Gibt es eigentlich zwischenzeitlich eine Rechtsanwaltskanzlei, die mit einem Prozesskostenkostenfinanzierer zusammenarbeitet, bei der man seine Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG gegen Beteiligung am Schadensersatz im Erfolgsfall anmelden kann?
Bei TILP ging das seinerzeit nur für Klagen z.B. gegen EY und evt. Bafin. Für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG sollte man selbst bezahlen.
Danke. Und bleibt gesund!
Die Forderungsanmeldung bei dem Konkursverwalter kostet relativ wenig über Till. Man kann das aber auch selber machen. Es gibt ein Formular der DSW dass man nutzen kann. Die Frage ist natürlich ob das Formular anerkannt wird. Dann bleibt natürlich immer noch der Rechtsweg.
moin, frage, hat mal jemand der beim Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte seine Ansprüche angemeldet hat, ne Antwort erhalten?
Frohe Weihnachten allen. und viel Gesundheit
Frohe Weihnachten allen. und viel Gesundheit
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.187.342 von J_C66 am 24.12.20 10:31:49
Alles wird abgelehnt
Zitat von J_C66: moin, frage, hat mal jemand der beim Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte seine Ansprüche angemeldet hat, ne Antwort erhalten?
Frohe Weihnachten allen. und viel Gesundheit
Alles wird abgelehnt
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.187.507 von 911turbo911 am 24.12.20 10:54:16
Warum?
Weißt Du mehr als die Gerichte?
Oder hast Du gar eine Quelle?
Zitat von 911turbo911:Zitat von J_C66: moin, frage, hat mal jemand der beim Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte seine Ansprüche angemeldet hat, ne Antwort erhalten?
Frohe Weihnachten allen. und viel Gesundheit
Alles wird abgelehnt
Warum?
Weißt Du mehr als die Gerichte?
Oder hast Du gar eine Quelle?
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.181.657 von Pebotodi am 23.12.20 18:11:16
Warst du nicht einer der Hauptschreihälse im Wirecardforum der "Bedenkenträger" und "Mahner" ziemlich angegangen ist, um es Mal "harmlos" auszudrücken?
Zitat von Pebotodi: Gibt es eigentlich zwischenzeitlich eine Rechtsanwaltskanzlei, die mit einem Prozesskostenkostenfinanzierer zusammenarbeitet, bei der man seine Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG gegen Beteiligung am Schadensersatz im Erfolgsfall anmelden kann?
Bei TILP ging das seinerzeit nur für Klagen z.B. gegen EY und evt. Bafin. Für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG sollte man selbst bezahlen.
Danke. Und bleibt gesund!
Warst du nicht einer der Hauptschreihälse im Wirecardforum der "Bedenkenträger" und "Mahner" ziemlich angegangen ist, um es Mal "harmlos" auszudrücken?
Hallo, Hat inzwischen jemand eine Rückmeldung vom Insolvenzverwalter erhalten oder zumindest eine Eingangsbestätigung für die Forderungsanmeldung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.336.161 von Moneyburner1 am 07.01.21 20:46:47Weder noch, rein gar nix.
Morgen technischer Rebound
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.337.313 von Frhstck am 07.01.21 21:46:48
Na dann. Bin ich mal gespannt...
Zitat von Frhstck: Morgen technischer Rebound
Na dann. Bin ich mal gespannt...
man ein neues Schreiben von Tilp:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst wünschen wir Ihnen noch ein gutes neues Jahr!
Es gibt einige Neuigkeiten zum Fall Wirecard, über die wir Sie informieren möchten.
Aufdeckung weiterer Fakten zum Sachverhalt
In den letzten Wochen überschlagen sich die Pressemeldungen zum Fall Wirecard, weitere Fakten wurden bekannt. Diese stützen unsere bisherigen Erkenntnisse und Einschätzungen für ein erfolgversprechendes Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und die BaFin.
Unabhängig davon gelang es unserer Kanzlei weitere Unterlagen zu recherchieren, die weitere brisante Fakten belegen. Derzeit werten wir diese Unterlagen zusammen mit von uns beauftragten Experten (dazu unten) aus.
Wir arbeiten stetig an der Aufklärung der Vorgänge und werden „neue Sachverhalte“ selbstverständlich auch für unsere Mandanten bei Gericht einführen.
In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen, ob Anleger auch selbst Strafanzeige(n) gegen verantwortlich handelnde Personen bei Wirecard stellen sollten. Wir halten dieses für nicht erforderlich, da die Staatsanwaltschaft München bereits sehr umfangreich ermittelt. Wir gehen derzeit davon aus, dass erste Strafverfahren noch in diesem Jahr beginnen werden.
Stand des Insolvenzverfahrens
Wir hatten Ihnen bereits berichtet, dass die Verwertung der Beteiligungen des Wirecard Konzerns gut voran schreitet. Das Kerngeschäft wurde bereits Ende 2020 an Banco Santander veräußert. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen wurde mit der Wirecard Solutions South Africa eine weitere Beteiligung erfolgreich verwertet. Nach unserer Einschätzung verläuft das Insolvenzverfahren bisher im Sinne der Gläubiger. Aus diesem Grunde halten wir weiterhin daran fest, dass eine entsprechend gute Insolvenzquote (möglich erscheint derzeit eine Größenordnung zwischen zumindest 8% und 17 %) erzielt werden kann.
Im Rahmen unseres Berichtes von der ersten Gläubigerversammlung Mitte November 2020 sind wir bereits auf die Frage der insolvenzrechtlichen Behandlung von Anlegerschäden eingegangen. Dieses Thema war in den vergangenen Wochen auch Gegenstand einiger Presseberichterstattungen, welche auf ein Gutachten von Prof. Thole Bezug nahmen, das nach unserer festen Überzeugung rechtlich nicht haltbar ist. Dieses Gutachten wurde im Auftrag einer Gläubigerin erstellt. Es handelt sich daher um ein sog. Parteigutachten, welches die für die Gläubigergruppe der Kapitalanleger nachteilige Rechtsauffassung dieser Gläubigerin stützen soll. Das Gutachten kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass Schäden von Anlegern nicht in die Verteilung der Insolvenzmasse einzubeziehen seien.
Nach unserer festen Rechtsauffassung sind die Ansätze von Prof. Thole in rechtlicher Hinsicht unhaltbar, da wesentliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes keinen Eingang in seine rechtliche Würdigung gefunden haben. Unsere Rechtsauffassung wird auch von führenden Experten im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht geteilt (mehr dazu sogleich). Insbesondere findet das Gutachten auch keinen weiteren Halt in der juristischen Literatur oder der Rechtsprechung. Konkret: Es gibt weder einen weiteren juristischen Autoren noch ein gerichtliches Urteil, welches die Thesen von Prof. Thole stützen. Das Gegenteil ist nach unserer Überzeugung der Fall. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer Vielzahl von Fällen, die unseres Erachtens vergleichbar gelagert waren, spricht für unsere Überzeugung. Die wesentliche Rechtsfragen zu Gunsten von Anlegern hat der Bundesgerichtshof u.a. in seinem Urteil vom 04.06.2007, II ZR 173/05 entschieden. Eine börsennotierte Aktiengesellschaft haftet danach gegenüber einem Aktionär auf Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB, wenn der Vorstand fehlerhafte Umsatzzahlen bekannt gibt und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Aktienkurs einbricht, sofern die falschen Umsatzzahlen bekannt werden, und die Anleger infolgedessen geschädigt werden. Und bereits im Jahr 2005 hatte der Bundesgerichtshof entschieden (II ZR 87/02), dass Schadensersatzansprüche der Anleger, die auf der Verletzung einer kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflicht beruhen, nicht am Grundsatz der Kapitalerhaltung aus § 57 AktG scheitern. Zur Begründung führt er aus, dass der deliktische Anspruch nicht auf der Stellung des Anlegers als Aktionär, sondern auf der Verletzung der gesetzlichen Publizitätspflicht durch das börsennotierte Unternehmen beruht.
Aus diesen Gründen sind wir der festen Rechtsüberzeugung, dass die Schadensersatzansprüche der Aktionäre als gleichrangige Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle festzustellen sind.
Warum wurde dann das gegenteilige Parteigutachten trotzdem beim Insolvenzverwalter eingereicht?
In der Praxis werden Parteigutachten häufig verwendet, um es dem Insolvenzverwalter zu erschweren, die geltend gemachten Forderungen der Anleger anzuerkennen. So ersichtlich auch in diesem Fall, da die beauftragende Gläubigerin kein Interesse daran haben dürfte, die vorhandene Insolvenzmasse mit anderen Gläubigern (insbesondere mit Kapitalanlegern) zu teilen.
Wir haben die unhaltbaren Thesen des Prof. Thole bereits in einem Schriftsatz an den Insolvenzverwalter widerlegt. Auch freuen wir uns sehr, Ihnen bekannt geben zu können, dass wir mit Herrn Prof. Dr. Georg Bitter den aus unserer Sicht führenden und renommiertesten Experten für kapitalmarktrechtliche Fragestellungen im Insolvenzrecht als unseren (Gegen)Gutachter gewinnen konnten. Herr Prof. Bitter war schon in vielen anderen prominenten Insolvenzfällen in Deutschland als Gutachter tätig (u.a. Lehman Brothers, Mobilcom, Prokon, Phoenix Kapitaldienst, Chips & More).
. Unser Expertenteam von Professoren
Das Expertenteam, welches unsere Kanzlei berät, besteht damit aktuell aus
Herrn Prof. Dr. Lars Klöhn, Humboldt-Universität Berlin (Kapitalmarktrecht);
Herrn Prof. Dr. Reinhard Heyd,Universität Ulm (Bilanzexperte);
Herrn Prof. Dr. Edgar Löw, Frankfurt School of Finanz & Management (Bilanzexperte);
Herrn Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim (Insolvenz- und Kapitalmarktrecht).
Ebenfalls freuen wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass durch die Beauftragung dieser externen Experten keinerlei Mehrkosten für unsere Mandanten entstehen.
Die Insolvenzverwaltung hat sich bisher zu den streitigen Rechtsfragen noch nicht festgelegt. Dieses vor allem auch, da derzeit andere Maßnahmen im Fokus stehen. Der Prüftermin der Forderungen ist derzeit Mitte April 2021 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bleibt abzuwarten, ob dieser Termin ggf. erneut vertagt werden muss.
Wir halten Sie zu diesem Thema ebenfalls auf dem Laufenden.
Zum Finanzierungsangebot von Therium
Wie mitgeteilt, ist Therium bereit, ein Angebot zur Finanzierung eines Vorgehens im Musterverfahren gegen EY zu unterbreiten. Therium finanziert normalerweise die Rechtsverfolgung durch institutionelle Kläger, deren Zahl sich überschaubar darstellt. Im vorliegenden Fall haben sich uns gegenüber jedoch bereits mehr als 16.000 der bei uns Registrierten gemeldet, die das Therium-Angebot wünschen. Dies muss - und wird - organisatorisch bewältigt werden, erfordert jedoch die Bereitstellung der entsprechenden IT, um zum Beispiel den Vertragsabschluss durch eine elektronische Signatur zu ermöglichen. Zu diesem Komplex werden aktuell Gespräche mit darauf spezialisierten Anbietern geführt, um es unseren Mandanten wie auch Therium so einfach und rechtssicher wie möglich zu gestalten, die Finanzierungsverträge abzuschließen. Vor diesem Hintergrund bitten wir alle hieran Interessierten noch um etwas Geduld. Es entstehen keine Nachteile durch das Zuwarten.
Stand der Musterverfahren gegen EY und die BaFin
In den von TILP bereits eingereichten sog. Pilotverfahren gegen EY vor dem Landgericht München I und gegen die BaFin vor dem Landgericht Frankfurt am Main sind mittlerweile weitere wesentliche Schritte vollzogen worden, um die Einleitung der Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu erreichen. In beiden Verfahren liegen uns nunmehr die Schriftsätze vor, mit denen die Beklagten auf die Vorwürfe aus unseren Klagschriften erwidern. Dadurch sind die damit befassten Richter jetzt in die Lage versetzt, über die von uns gestellten Musterverfahrensanträge entscheiden zu können.
Im Fall EY gehen wir davon aus, dass unser Antrag auf Einleitung des Musterverfahrens bis zum Sommer/Herbst 2021 vom Landgericht München I positiv beschieden wird.
An dieser Stelle: Verschiedentlich wird behauptet, EY müsse vor dem Landgericht Stuttgart verklagt werden. Das halten wir für falsch. Vielmehr besteht unseres Erachtens gegen EY eine ausschließliche Gerichtszuständigkeit beim Landgericht München I, da EY auch Beihilfe zu den Taten der Wirecard AG vorzuwerfen ist (vgl. dazu Beschluss des Bundesgerichtshof vom 21.07.2020, Az. II ZB 19/19).
Im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die BaFin hatten wir Sie bereits informiert, dass der von TILP beim Landgericht Frankfurt am Main gestellte Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens eine noch nicht entschiedene Rechtsfrage aufwirft. Nämlich, ob die Verfahrensart des KapMuG für ein Vorgehen gegenüber der BaFin zulässig ist oder nicht. Das Landgericht Frankfurt am Main wird diese nunmehr aufgrund der von uns gestellten Musterverfahrensanträge entscheiden müssen. Von der Entscheidung dieses Landgerichts hängt es ab, ob die Kläger gemeinsam gegen die BaFin in einem Musterverfahren vorgehen können oder ob jeder geschädigte Anleger den Schadensersatz in Einzelverfahren (und damit zu erhöhten Kosten und Kostenrisiken) einklagen muss.
Warum ist das Musterverfahren auch gegen die BaFin so wichtig?
Seit nunmehr 27 Jahren kämpft TILP für eine Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland. Die bisherigen Musterverfahren haben gezeigt, dass Musterverfahren nicht nur die Kosten und Kostenrisiken auf ca. 25 % gegenüber Einzelklagen senken, sondern auch die Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich steigt, da alle Kläger gemeinsam argumentieren und für ihre Rechte streiten (müssen).
Wie geht es weiter?
Sofern die Gerichte die Musterverfahrensanträge für zulässig erachten, wird ein sogenannter Vorlagebeschluss erlassen. Dieser umfasst die für die Fälle relevanten Tatsachen- und Rechtsfragen und wird dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht vorgelegt. Der Vorlagebeschluss stellt daher das „Arbeitsprogramm“ des Musterverfahrens dar. Kommt es zum Vorlagebeschluss, werden dann sämtliche Klagen ausgesetzt, auch die solcher Kläger, die ein Musterverfahren gar nicht anstreben.
Als Anschauungsbeispiel hierzu möchten wir Sie auf den von TILP aktuell erstrittenen Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14.01.2021 gegen die Daimler AG verweisen, welchen Sie unter https://tilp.de/faelle/daimler-abgasskandal/ oder www.daimler-klage.de einsehen können.
Über den weiteren Fortgang der Verfahren halten wir Sie informiert.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Wegner Marvin Kewe
Rechtsanwalt Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt:
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 90909-38
Fax: +49 7121 90909-81
Mail: wirecard@tilp.de
www.tilp.de
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe https://tilp.de/impressum/
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst wünschen wir Ihnen noch ein gutes neues Jahr!
Es gibt einige Neuigkeiten zum Fall Wirecard, über die wir Sie informieren möchten.
Aufdeckung weiterer Fakten zum Sachverhalt
In den letzten Wochen überschlagen sich die Pressemeldungen zum Fall Wirecard, weitere Fakten wurden bekannt. Diese stützen unsere bisherigen Erkenntnisse und Einschätzungen für ein erfolgversprechendes Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und die BaFin.
Unabhängig davon gelang es unserer Kanzlei weitere Unterlagen zu recherchieren, die weitere brisante Fakten belegen. Derzeit werten wir diese Unterlagen zusammen mit von uns beauftragten Experten (dazu unten) aus.
Wir arbeiten stetig an der Aufklärung der Vorgänge und werden „neue Sachverhalte“ selbstverständlich auch für unsere Mandanten bei Gericht einführen.
In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen, ob Anleger auch selbst Strafanzeige(n) gegen verantwortlich handelnde Personen bei Wirecard stellen sollten. Wir halten dieses für nicht erforderlich, da die Staatsanwaltschaft München bereits sehr umfangreich ermittelt. Wir gehen derzeit davon aus, dass erste Strafverfahren noch in diesem Jahr beginnen werden.
Stand des Insolvenzverfahrens
Wir hatten Ihnen bereits berichtet, dass die Verwertung der Beteiligungen des Wirecard Konzerns gut voran schreitet. Das Kerngeschäft wurde bereits Ende 2020 an Banco Santander veräußert. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen wurde mit der Wirecard Solutions South Africa eine weitere Beteiligung erfolgreich verwertet. Nach unserer Einschätzung verläuft das Insolvenzverfahren bisher im Sinne der Gläubiger. Aus diesem Grunde halten wir weiterhin daran fest, dass eine entsprechend gute Insolvenzquote (möglich erscheint derzeit eine Größenordnung zwischen zumindest 8% und 17 %) erzielt werden kann.
Im Rahmen unseres Berichtes von der ersten Gläubigerversammlung Mitte November 2020 sind wir bereits auf die Frage der insolvenzrechtlichen Behandlung von Anlegerschäden eingegangen. Dieses Thema war in den vergangenen Wochen auch Gegenstand einiger Presseberichterstattungen, welche auf ein Gutachten von Prof. Thole Bezug nahmen, das nach unserer festen Überzeugung rechtlich nicht haltbar ist. Dieses Gutachten wurde im Auftrag einer Gläubigerin erstellt. Es handelt sich daher um ein sog. Parteigutachten, welches die für die Gläubigergruppe der Kapitalanleger nachteilige Rechtsauffassung dieser Gläubigerin stützen soll. Das Gutachten kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass Schäden von Anlegern nicht in die Verteilung der Insolvenzmasse einzubeziehen seien.
Nach unserer festen Rechtsauffassung sind die Ansätze von Prof. Thole in rechtlicher Hinsicht unhaltbar, da wesentliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes keinen Eingang in seine rechtliche Würdigung gefunden haben. Unsere Rechtsauffassung wird auch von führenden Experten im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht geteilt (mehr dazu sogleich). Insbesondere findet das Gutachten auch keinen weiteren Halt in der juristischen Literatur oder der Rechtsprechung. Konkret: Es gibt weder einen weiteren juristischen Autoren noch ein gerichtliches Urteil, welches die Thesen von Prof. Thole stützen. Das Gegenteil ist nach unserer Überzeugung der Fall. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer Vielzahl von Fällen, die unseres Erachtens vergleichbar gelagert waren, spricht für unsere Überzeugung. Die wesentliche Rechtsfragen zu Gunsten von Anlegern hat der Bundesgerichtshof u.a. in seinem Urteil vom 04.06.2007, II ZR 173/05 entschieden. Eine börsennotierte Aktiengesellschaft haftet danach gegenüber einem Aktionär auf Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB, wenn der Vorstand fehlerhafte Umsatzzahlen bekannt gibt und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Aktienkurs einbricht, sofern die falschen Umsatzzahlen bekannt werden, und die Anleger infolgedessen geschädigt werden. Und bereits im Jahr 2005 hatte der Bundesgerichtshof entschieden (II ZR 87/02), dass Schadensersatzansprüche der Anleger, die auf der Verletzung einer kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflicht beruhen, nicht am Grundsatz der Kapitalerhaltung aus § 57 AktG scheitern. Zur Begründung führt er aus, dass der deliktische Anspruch nicht auf der Stellung des Anlegers als Aktionär, sondern auf der Verletzung der gesetzlichen Publizitätspflicht durch das börsennotierte Unternehmen beruht.
Aus diesen Gründen sind wir der festen Rechtsüberzeugung, dass die Schadensersatzansprüche der Aktionäre als gleichrangige Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle festzustellen sind.
Warum wurde dann das gegenteilige Parteigutachten trotzdem beim Insolvenzverwalter eingereicht?
In der Praxis werden Parteigutachten häufig verwendet, um es dem Insolvenzverwalter zu erschweren, die geltend gemachten Forderungen der Anleger anzuerkennen. So ersichtlich auch in diesem Fall, da die beauftragende Gläubigerin kein Interesse daran haben dürfte, die vorhandene Insolvenzmasse mit anderen Gläubigern (insbesondere mit Kapitalanlegern) zu teilen.
Wir haben die unhaltbaren Thesen des Prof. Thole bereits in einem Schriftsatz an den Insolvenzverwalter widerlegt. Auch freuen wir uns sehr, Ihnen bekannt geben zu können, dass wir mit Herrn Prof. Dr. Georg Bitter den aus unserer Sicht führenden und renommiertesten Experten für kapitalmarktrechtliche Fragestellungen im Insolvenzrecht als unseren (Gegen)Gutachter gewinnen konnten. Herr Prof. Bitter war schon in vielen anderen prominenten Insolvenzfällen in Deutschland als Gutachter tätig (u.a. Lehman Brothers, Mobilcom, Prokon, Phoenix Kapitaldienst, Chips & More).
. Unser Expertenteam von Professoren
Das Expertenteam, welches unsere Kanzlei berät, besteht damit aktuell aus
Herrn Prof. Dr. Lars Klöhn, Humboldt-Universität Berlin (Kapitalmarktrecht);
Herrn Prof. Dr. Reinhard Heyd,Universität Ulm (Bilanzexperte);
Herrn Prof. Dr. Edgar Löw, Frankfurt School of Finanz & Management (Bilanzexperte);
Herrn Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim (Insolvenz- und Kapitalmarktrecht).
Ebenfalls freuen wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass durch die Beauftragung dieser externen Experten keinerlei Mehrkosten für unsere Mandanten entstehen.
Die Insolvenzverwaltung hat sich bisher zu den streitigen Rechtsfragen noch nicht festgelegt. Dieses vor allem auch, da derzeit andere Maßnahmen im Fokus stehen. Der Prüftermin der Forderungen ist derzeit Mitte April 2021 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bleibt abzuwarten, ob dieser Termin ggf. erneut vertagt werden muss.
Wir halten Sie zu diesem Thema ebenfalls auf dem Laufenden.
Zum Finanzierungsangebot von Therium
Wie mitgeteilt, ist Therium bereit, ein Angebot zur Finanzierung eines Vorgehens im Musterverfahren gegen EY zu unterbreiten. Therium finanziert normalerweise die Rechtsverfolgung durch institutionelle Kläger, deren Zahl sich überschaubar darstellt. Im vorliegenden Fall haben sich uns gegenüber jedoch bereits mehr als 16.000 der bei uns Registrierten gemeldet, die das Therium-Angebot wünschen. Dies muss - und wird - organisatorisch bewältigt werden, erfordert jedoch die Bereitstellung der entsprechenden IT, um zum Beispiel den Vertragsabschluss durch eine elektronische Signatur zu ermöglichen. Zu diesem Komplex werden aktuell Gespräche mit darauf spezialisierten Anbietern geführt, um es unseren Mandanten wie auch Therium so einfach und rechtssicher wie möglich zu gestalten, die Finanzierungsverträge abzuschließen. Vor diesem Hintergrund bitten wir alle hieran Interessierten noch um etwas Geduld. Es entstehen keine Nachteile durch das Zuwarten.
Stand der Musterverfahren gegen EY und die BaFin
In den von TILP bereits eingereichten sog. Pilotverfahren gegen EY vor dem Landgericht München I und gegen die BaFin vor dem Landgericht Frankfurt am Main sind mittlerweile weitere wesentliche Schritte vollzogen worden, um die Einleitung der Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu erreichen. In beiden Verfahren liegen uns nunmehr die Schriftsätze vor, mit denen die Beklagten auf die Vorwürfe aus unseren Klagschriften erwidern. Dadurch sind die damit befassten Richter jetzt in die Lage versetzt, über die von uns gestellten Musterverfahrensanträge entscheiden zu können.
Im Fall EY gehen wir davon aus, dass unser Antrag auf Einleitung des Musterverfahrens bis zum Sommer/Herbst 2021 vom Landgericht München I positiv beschieden wird.
An dieser Stelle: Verschiedentlich wird behauptet, EY müsse vor dem Landgericht Stuttgart verklagt werden. Das halten wir für falsch. Vielmehr besteht unseres Erachtens gegen EY eine ausschließliche Gerichtszuständigkeit beim Landgericht München I, da EY auch Beihilfe zu den Taten der Wirecard AG vorzuwerfen ist (vgl. dazu Beschluss des Bundesgerichtshof vom 21.07.2020, Az. II ZB 19/19).
Im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die BaFin hatten wir Sie bereits informiert, dass der von TILP beim Landgericht Frankfurt am Main gestellte Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens eine noch nicht entschiedene Rechtsfrage aufwirft. Nämlich, ob die Verfahrensart des KapMuG für ein Vorgehen gegenüber der BaFin zulässig ist oder nicht. Das Landgericht Frankfurt am Main wird diese nunmehr aufgrund der von uns gestellten Musterverfahrensanträge entscheiden müssen. Von der Entscheidung dieses Landgerichts hängt es ab, ob die Kläger gemeinsam gegen die BaFin in einem Musterverfahren vorgehen können oder ob jeder geschädigte Anleger den Schadensersatz in Einzelverfahren (und damit zu erhöhten Kosten und Kostenrisiken) einklagen muss.
Warum ist das Musterverfahren auch gegen die BaFin so wichtig?
Seit nunmehr 27 Jahren kämpft TILP für eine Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland. Die bisherigen Musterverfahren haben gezeigt, dass Musterverfahren nicht nur die Kosten und Kostenrisiken auf ca. 25 % gegenüber Einzelklagen senken, sondern auch die Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich steigt, da alle Kläger gemeinsam argumentieren und für ihre Rechte streiten (müssen).
Wie geht es weiter?
Sofern die Gerichte die Musterverfahrensanträge für zulässig erachten, wird ein sogenannter Vorlagebeschluss erlassen. Dieser umfasst die für die Fälle relevanten Tatsachen- und Rechtsfragen und wird dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht vorgelegt. Der Vorlagebeschluss stellt daher das „Arbeitsprogramm“ des Musterverfahrens dar. Kommt es zum Vorlagebeschluss, werden dann sämtliche Klagen ausgesetzt, auch die solcher Kläger, die ein Musterverfahren gar nicht anstreben.
Als Anschauungsbeispiel hierzu möchten wir Sie auf den von TILP aktuell erstrittenen Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14.01.2021 gegen die Daimler AG verweisen, welchen Sie unter https://tilp.de/faelle/daimler-abgasskandal/ oder www.daimler-klage.de einsehen können.
Über den weiteren Fortgang der Verfahren halten wir Sie informiert.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Wegner Marvin Kewe
Rechtsanwalt Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt:
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 90909-38
Fax: +49 7121 90909-81
Mail: wirecard@tilp.de
www.tilp.de
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe https://tilp.de/impressum/
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Antwort auf Beitrag Nr.: 66.571.757 von Moneyburner1 am 23.01.21 08:45:42Die Kanzlei Tilp schickt ja relativ regelmäßig Updates.
Hat von Euch schon jemand ein Feedback vom Insolvenzverwalter erhalten?
🐘🧡🐜
Hat von Euch schon jemand ein Feedback vom Insolvenzverwalter erhalten?
🐘🧡🐜
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.581.358 von Pebotodi am 24.01.21 11:41:38ja, aber nur eine allgemeine Antwort auf die Frage zur Eingangsbestätigung:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.01.2021.
Die Erfassung der zehntausendfach eingereichten Forderungsanmeldungen in unseren Systemen wird noch einige Monate dauern.
Der gerichtliche Prüfungstermin wurde zwischenzeitlich auf den 15.04.2021 vertagt. Dass in diesem Prüfungstermin sodann alle angemeldeten und individuell durch den Insolvenzverwalter durchzusehenden Forderungsanmeldungen geprüft werden können, ist unwahrscheinlich. Dies auch, weil die Forderungsanmeldung der Aktionäre schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen aufwerfen. Wahrscheinlich ist eher, dass der Prüfungstermin im April hinsichtlich einer Vielzahl von Forderungen nochmals vertagt werden wird. Auch ein Zugang zum Gläubiger-Informationssystem (GIS) kann erst nach der Prüfung der Anmeldung eingerichtet werden.
Abschließend noch der Hinweis, dass sich allgemeine Informationen zu dem Verfahren den öffentlichen Bekanntmachungen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sowie unsere Pressemitteilungen entnehmen lassen, die Sie unter www.jaffe-rae.de finden.
Vielen Dank für ihre Geduld und ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Jaffé Rechtsanwaelte Insolvenzverwalter
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.01.2021.
Die Erfassung der zehntausendfach eingereichten Forderungsanmeldungen in unseren Systemen wird noch einige Monate dauern.
Der gerichtliche Prüfungstermin wurde zwischenzeitlich auf den 15.04.2021 vertagt. Dass in diesem Prüfungstermin sodann alle angemeldeten und individuell durch den Insolvenzverwalter durchzusehenden Forderungsanmeldungen geprüft werden können, ist unwahrscheinlich. Dies auch, weil die Forderungsanmeldung der Aktionäre schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen aufwerfen. Wahrscheinlich ist eher, dass der Prüfungstermin im April hinsichtlich einer Vielzahl von Forderungen nochmals vertagt werden wird. Auch ein Zugang zum Gläubiger-Informationssystem (GIS) kann erst nach der Prüfung der Anmeldung eingerichtet werden.
Abschließend noch der Hinweis, dass sich allgemeine Informationen zu dem Verfahren den öffentlichen Bekanntmachungen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sowie unsere Pressemitteilungen entnehmen lassen, die Sie unter www.jaffe-rae.de finden.
Vielen Dank für ihre Geduld und ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Jaffé Rechtsanwaelte Insolvenzverwalter
Die SdK hat ein Video zur Siemens-HV gepostet. Ab Minute 08:50 geht es aber nahezu nur noch um EY / Wirecard:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Ist die Commerzbank irgendwie für die offenbar (so scheint es zumindest) bewußt falschen Aussagen zu Wirecard haftbar zu machen? Grundsätzlich ist eine Haftung ja ausgeschlossen. Aber wenn hier bewußte Täuschungen vorliegen?
Der Fall, dass eine Anlystin eines renommierten Geldhauses (so scheint es zumindest) vorsätzlich mit einem Betrugsunternehmen zusammenarbeitet, dürfte ja trotz vieler Skandale an der Börse ziemlich einmalig sein.
Ist die Commerzbank irgendwie für die offenbar (so scheint es zumindest) bewußt falschen Aussagen zu Wirecard haftbar zu machen? Grundsätzlich ist eine Haftung ja ausgeschlossen. Aber wenn hier bewußte Täuschungen vorliegen?
Der Fall, dass eine Anlystin eines renommierten Geldhauses (so scheint es zumindest) vorsätzlich mit einem Betrugsunternehmen zusammenarbeitet, dürfte ja trotz vieler Skandale an der Börse ziemlich einmalig sein.
Justizmarathon: BGH verpasst Aktionären der Hypo Real Estate kleinen Dämpfer
Mehr als elf Jahre nach der Verstaatlichung der Münchner Hypo Real Estate (HRE) ist im Streit um die Schadensersatzansprüche der Aktionäre kein Ende in Sicht. Nach dem umstrittenen Urteil des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) von 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Kapitalanleger-Musterverfahren teilweise zurückverwiesen. Nun muss sich das OLG mit neuer Besetzung den Fall wieder vornehmen (Az. II ZB 31/14).
tolles Geschäft für die Anwälte.
Mehr als elf Jahre nach der Verstaatlichung der Münchner Hypo Real Estate (HRE) ist im Streit um die Schadensersatzansprüche der Aktionäre kein Ende in Sicht. Nach dem umstrittenen Urteil des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) von 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Kapitalanleger-Musterverfahren teilweise zurückverwiesen. Nun muss sich das OLG mit neuer Besetzung den Fall wieder vornehmen (Az. II ZB 31/14).
tolles Geschäft für die Anwälte.
neues von der DSW:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes DSW-Mitglied,
nachdem es schon wieder einige Zeit her ist, dass wir Sie in Sachen Wirecard mit einem Update versorgt haben, möchten wir heute auf die Entwicklungen in den letzten zwei Monaten etwas detaillierter eingehen.
Dabei möchten wir uns unser heutiges Rundschreiben in drei Teile untergliedern.
Zunächst möchten wir über den Stand des Insolvenzverfahrens berichten.
Danach soll es um die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Aufklärung des Wirecard-Skandals, insbesondere in Bezug auf EY gehen.
In einem dritten Teil möchten wir darstellen, welche Möglichkeiten Ihnen derzeit offenstehen und insbesondere das Verhältnis von möglichen Klagen und der von uns zwischenzeitlich gegründeten niederländischen Stiftung erläutern.
1. Stand des Insolvenzverfahrens
Nach den letzten Informationen aus dem Büro des Insolvenzverwalters ist davon auszugehen, dass sich das Verfahren, insbesondere die Registrierung und Verarbeitung der von Ihnen eingereichten Forderungsanmeldungen, noch einige Monate hinziehen wird.
Mit unserem letzten Rundschreiben hatten wir dargestellt, dass bereits zum seinerzeitigen Zeitpunkt Forderungen in Höhe von knapp 12,5 Milliarden Euro angemeldet worden waren. Es ist davon auszugehen, dass sich diese beträchtliche Summe in der Zwischenzeit nochmals erhöht hat.
Geht man weiter davon aus, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, weitere Vermögensgegenstände zu veräußern und auch die einschlägigen Versicherungen der potentiellen Anspruchsgegner in Anspruch zu nehmen, so ist ein Gesamtbetrag auf der Haben-Seite von rund 1 – 1,5 Milliarden Euro nicht unwahrscheinlich. Würde ein derartiges Vermögen zur Verteilung anstehen, so würde dies auf eine Befriedigungsquote von rund 10 Prozent hindeuten.
Zu berücksichtigen ist, dass auch weiterhin Forderungsanmeldungen möglich sind. Sofern Sie Ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, ist dies also auch noch denkbar.
Ggf. fallen für die nachträgliche Anmeldung von Ansprüchen Gebühren an. Diese belaufen sich jedoch auf lediglich rund 20,00 Euro, so dass die Gebührenerhebung nicht im Wege stehen sollte.
Sollten Sie eine Anspruchsanmeldung noch nachholen wollen, so stellen wir Ihnen bei Bedarf sehr gerne das entsprechende Formular und unsere DSW-Ausfüllanleitung dafür zur Verfügung.
2. Aktuelles zum Untersuchungsausschuss und zur Sachverhaltsaufklärung insbesondere in Bezug auf das Fehlverfahren von EY
Wie Sie verfolgen auch wir die Berichterstattung im Fall Wirecard sehr aufmerksam und haben mit Ihnen die Erfahrung machen müssen, dass sich die Nachrichtenlage fast täglich ändert. Ihre und unsere Aufmerksamkeit genießen dabei vor allem die Aktivitäten des Wirecard-Untersuchungsausschusses.
Daneben sind wir sehr erschrocken über die Nachrichten, die uns in Bezug auf das Wirken der BaFin erreichen. Dass BaFin-Mitarbeiter mit Wirecard-Aktien und Produkten auf die Wirecard-Aktie – möglicherweise auch unter Ausnutzung von Insiderwissen – gehandelt haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Dieser Aspekt wird nochmals gesondert zu beurteilen sein und ist selbstverständlich Teil unserer Recherchen und auch rechtlichen Überlegungen. Mindestens einen ähnlichen Fall soll es übrigens bei der APAS, der Abschlussprüfer Aufsichtsstelle gegeben haben. Wenn sich das bewahrheitet, sind wir natürlich auch darüber sehr bestürzt.
Wie bisher befindet sich weiterhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Fokus unserer Prüfungen. Nachdem Vertreter von EY im Untersuchungsausschuss bislang lediglich mit Plattitüden und damit leeren Aussagen für zusätzliche Verärgerung gesorgt haben, hat sich in dieser Woche ein sehr wichtiger Aspekt ergeben. So hat der Bundesgerichtshof die Wirtschaftsprüfer von EY von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Bisher hatte sich EY hinter genau dieser Verschwiegenheitspflicht versteckt, so dass nunmehr also der Weg frei ist, dass EY ihre Sicht und Wertung des Sachverhaltes im Untersuchungsausschuss vortragen kann.
Natürlich wird sich EY nicht selbst belasten. Allerdings möchten wir an dieser Stelle unterstreichen, dass wir von der Arbeit der den Untersuchungsausschuss initiierten Parteien und handelnden Personen, und damit den Vertretern der FDP, Grünen und auch Linken, höchst positiv beeindruckt sind und großes Vertrauen haben, dass im Untersuchungsausschuss nicht nur die richtigen Fragen gestellt werden, sondern auch die notwendige Transparenz herbeigeführt wird, um klarer auf den Fall und auf die seinerzeitigen Vorgänge schauen zu können.
Dies ist – wie wir es immer wieder betont haben – für uns der zentrale Ausgangspunkt, um Ihnen zur rechten Zeit die richtige Empfehlung geben zu können, wie Sie Ihre Schadenersatzansprüche und damit Ihre Rechte mit möglichst geringem Risiko geltend machen können.
3. Wirecard-Stiftung und Schadenersatzklagen
Die Zeit seit unserem letzten Rundschreiben haben wir dazu genutzt, unsere Ankündigung umzusetzen und gemeinsam mit Partnern eine niederländische Stiftung zu gründen. Sinn und Zweck dieser Stiftung ist, den Weg für eine weltweite Einigung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY möglich zu machen. Dabei zielen wir nicht nur auf EY Deutschland ab, sondern auf die globale EY-Gruppe.
Derartige Stiftungen führten bereits - unter Begleitung der DSW - in Fällen wie Shell, World Online oder Fortis zu Zahlungen in Milliardenhöhe an die geschädigten Anleger.
Aus Reputationsgründen müsste auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Mehrwert einer solchen Stiftungslösung erkennen. Ein Einlenken von EY in der jetzigen Phase ist noch nicht zu erwarten. Gerade die in dem vorherigen Abschnitt erwähnte Entbindung von EY von ihrer Verschwiegenheitspflicht und damit die Aussagen im Untersuchungsausschuss werden die Weichen hier entsprechend stellen.
Nachdem die Stiftung gegründet ist und ihre Arbeit aufnimmt, werden auch Sie bald die Möglichkeit haben, sich bei der Stiftung kostenlos zu registrieren und über diesen Weg an einem möglichst attraktiven Vergleich zu partizipieren. Wie und wann dies möglich ist, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Rundschreiben genau erläutern. Wir haben übrigens bereits einen Gesprächskanal zu EY konstituiert. Es bleibt abzuwarten, ob EY und ggfs. auch dritte Adressen sich für eine Entschädigungslösung für die betroffenen Investoren offen zeigen. Dies sollte nicht nur im Interesse von EY, sondern vielmehr auch anderer Adressaten sein, damit dauerhaft die Existenz einer vierten großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die deutsche Wirtschaft gesichert ist. Klar ist, dass wir bis zu einer zufriedenstellenden Lösung der Problematik im Hinblick auf die betroffenen Anleger EY ablehnen müssen, sofern diese als Abschlussprüfer in anstehenden Hauptversammlungen zur Wahl steht.
Die Stiftungslösung steht dabei neben Schadenersatzklagen, die teilweise bereits eingereicht wurden oder aber noch eingereicht werden. Insofern besteht hier keine Konkurrenz. Durch die Einreichung einer Schadenersatzklage nehmen Sie sich also nicht die Chancen, von einem möglichen Vergleich über den Stiftungsweg zu profitieren.
Ohne zu wiederholen, was wir bereits bisher in unseren Rundschreiben dargelegt haben, ist unserer Ansicht nach ein isoliertes Vorgehen gegen EY Deutschland unter gewissen Voraussetzungen sinnvoll. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder aus anderen Gründen die Verfolgung Ihrer Ansprüche im Rahmen einer Schadenersatzklage schon heute umsetzen wollen, steht dem also die Stiftungslösung nicht im Wege. Auch wenn Sie bereits eine Klage eingereicht haben, sollten Sie sich unbedingt bei Stiftung anmelden, um auch der Stiftungslösung die notwendige Relevanz zu geben.
Sofern Sie bereits heute klageweise Ihre Ansprüche geltend machen möchten, bitten wir Sie, sich bei uns melden.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind.
Wir werden dann einen entsprechenden Kontakt zu einschlägigen Anwälten herstellen, die sich um alles Weitere für Sie kümmern.
Ergänzend möchten wir auch darauf hinweisen, dass auch das Thema Prozessfinanzierung für uns weiterhin eine hohe Priorität hat.
Allerdings werden wir Ihnen allein einen Prozessfinanzierer vorschlagen, der Ihnen 1. das gesamte Risiko nimmt und Sie damit vollends von jeglichem Kostenrisiko freistellt und 2. so finanzkräftig ist, dass möglichst auch alle Geschädigten von einer Finanzierung profitieren können.
Abschließend bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen zum Thema Wirecard zeitnah und vor allen Dingen individuell beantworten können. So erreichen uns jede Woche Hunderte von Eingaben. Sofern Sie bereits DSW-Mitglied sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer Mitgliederbetreuung an uns zu wenden.
Weitere Informationen über die DSW-Mitgliedschaft und auch einen Mitgliedsantrag finden Sie auch unter www.dsw-info.de
Wir verbleiben mit besten Grüßen
Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes DSW-Mitglied,
nachdem es schon wieder einige Zeit her ist, dass wir Sie in Sachen Wirecard mit einem Update versorgt haben, möchten wir heute auf die Entwicklungen in den letzten zwei Monaten etwas detaillierter eingehen.
Dabei möchten wir uns unser heutiges Rundschreiben in drei Teile untergliedern.
Zunächst möchten wir über den Stand des Insolvenzverfahrens berichten.
Danach soll es um die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Aufklärung des Wirecard-Skandals, insbesondere in Bezug auf EY gehen.
In einem dritten Teil möchten wir darstellen, welche Möglichkeiten Ihnen derzeit offenstehen und insbesondere das Verhältnis von möglichen Klagen und der von uns zwischenzeitlich gegründeten niederländischen Stiftung erläutern.
1. Stand des Insolvenzverfahrens
Nach den letzten Informationen aus dem Büro des Insolvenzverwalters ist davon auszugehen, dass sich das Verfahren, insbesondere die Registrierung und Verarbeitung der von Ihnen eingereichten Forderungsanmeldungen, noch einige Monate hinziehen wird.
Mit unserem letzten Rundschreiben hatten wir dargestellt, dass bereits zum seinerzeitigen Zeitpunkt Forderungen in Höhe von knapp 12,5 Milliarden Euro angemeldet worden waren. Es ist davon auszugehen, dass sich diese beträchtliche Summe in der Zwischenzeit nochmals erhöht hat.
Geht man weiter davon aus, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, weitere Vermögensgegenstände zu veräußern und auch die einschlägigen Versicherungen der potentiellen Anspruchsgegner in Anspruch zu nehmen, so ist ein Gesamtbetrag auf der Haben-Seite von rund 1 – 1,5 Milliarden Euro nicht unwahrscheinlich. Würde ein derartiges Vermögen zur Verteilung anstehen, so würde dies auf eine Befriedigungsquote von rund 10 Prozent hindeuten.
Zu berücksichtigen ist, dass auch weiterhin Forderungsanmeldungen möglich sind. Sofern Sie Ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, ist dies also auch noch denkbar.
Ggf. fallen für die nachträgliche Anmeldung von Ansprüchen Gebühren an. Diese belaufen sich jedoch auf lediglich rund 20,00 Euro, so dass die Gebührenerhebung nicht im Wege stehen sollte.
Sollten Sie eine Anspruchsanmeldung noch nachholen wollen, so stellen wir Ihnen bei Bedarf sehr gerne das entsprechende Formular und unsere DSW-Ausfüllanleitung dafür zur Verfügung.
2. Aktuelles zum Untersuchungsausschuss und zur Sachverhaltsaufklärung insbesondere in Bezug auf das Fehlverfahren von EY
Wie Sie verfolgen auch wir die Berichterstattung im Fall Wirecard sehr aufmerksam und haben mit Ihnen die Erfahrung machen müssen, dass sich die Nachrichtenlage fast täglich ändert. Ihre und unsere Aufmerksamkeit genießen dabei vor allem die Aktivitäten des Wirecard-Untersuchungsausschusses.
Daneben sind wir sehr erschrocken über die Nachrichten, die uns in Bezug auf das Wirken der BaFin erreichen. Dass BaFin-Mitarbeiter mit Wirecard-Aktien und Produkten auf die Wirecard-Aktie – möglicherweise auch unter Ausnutzung von Insiderwissen – gehandelt haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Dieser Aspekt wird nochmals gesondert zu beurteilen sein und ist selbstverständlich Teil unserer Recherchen und auch rechtlichen Überlegungen. Mindestens einen ähnlichen Fall soll es übrigens bei der APAS, der Abschlussprüfer Aufsichtsstelle gegeben haben. Wenn sich das bewahrheitet, sind wir natürlich auch darüber sehr bestürzt.
Wie bisher befindet sich weiterhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Fokus unserer Prüfungen. Nachdem Vertreter von EY im Untersuchungsausschuss bislang lediglich mit Plattitüden und damit leeren Aussagen für zusätzliche Verärgerung gesorgt haben, hat sich in dieser Woche ein sehr wichtiger Aspekt ergeben. So hat der Bundesgerichtshof die Wirtschaftsprüfer von EY von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Bisher hatte sich EY hinter genau dieser Verschwiegenheitspflicht versteckt, so dass nunmehr also der Weg frei ist, dass EY ihre Sicht und Wertung des Sachverhaltes im Untersuchungsausschuss vortragen kann.
Natürlich wird sich EY nicht selbst belasten. Allerdings möchten wir an dieser Stelle unterstreichen, dass wir von der Arbeit der den Untersuchungsausschuss initiierten Parteien und handelnden Personen, und damit den Vertretern der FDP, Grünen und auch Linken, höchst positiv beeindruckt sind und großes Vertrauen haben, dass im Untersuchungsausschuss nicht nur die richtigen Fragen gestellt werden, sondern auch die notwendige Transparenz herbeigeführt wird, um klarer auf den Fall und auf die seinerzeitigen Vorgänge schauen zu können.
Dies ist – wie wir es immer wieder betont haben – für uns der zentrale Ausgangspunkt, um Ihnen zur rechten Zeit die richtige Empfehlung geben zu können, wie Sie Ihre Schadenersatzansprüche und damit Ihre Rechte mit möglichst geringem Risiko geltend machen können.
3. Wirecard-Stiftung und Schadenersatzklagen
Die Zeit seit unserem letzten Rundschreiben haben wir dazu genutzt, unsere Ankündigung umzusetzen und gemeinsam mit Partnern eine niederländische Stiftung zu gründen. Sinn und Zweck dieser Stiftung ist, den Weg für eine weltweite Einigung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY möglich zu machen. Dabei zielen wir nicht nur auf EY Deutschland ab, sondern auf die globale EY-Gruppe.
Derartige Stiftungen führten bereits - unter Begleitung der DSW - in Fällen wie Shell, World Online oder Fortis zu Zahlungen in Milliardenhöhe an die geschädigten Anleger.
Aus Reputationsgründen müsste auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Mehrwert einer solchen Stiftungslösung erkennen. Ein Einlenken von EY in der jetzigen Phase ist noch nicht zu erwarten. Gerade die in dem vorherigen Abschnitt erwähnte Entbindung von EY von ihrer Verschwiegenheitspflicht und damit die Aussagen im Untersuchungsausschuss werden die Weichen hier entsprechend stellen.
Nachdem die Stiftung gegründet ist und ihre Arbeit aufnimmt, werden auch Sie bald die Möglichkeit haben, sich bei der Stiftung kostenlos zu registrieren und über diesen Weg an einem möglichst attraktiven Vergleich zu partizipieren. Wie und wann dies möglich ist, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Rundschreiben genau erläutern. Wir haben übrigens bereits einen Gesprächskanal zu EY konstituiert. Es bleibt abzuwarten, ob EY und ggfs. auch dritte Adressen sich für eine Entschädigungslösung für die betroffenen Investoren offen zeigen. Dies sollte nicht nur im Interesse von EY, sondern vielmehr auch anderer Adressaten sein, damit dauerhaft die Existenz einer vierten großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die deutsche Wirtschaft gesichert ist. Klar ist, dass wir bis zu einer zufriedenstellenden Lösung der Problematik im Hinblick auf die betroffenen Anleger EY ablehnen müssen, sofern diese als Abschlussprüfer in anstehenden Hauptversammlungen zur Wahl steht.
Die Stiftungslösung steht dabei neben Schadenersatzklagen, die teilweise bereits eingereicht wurden oder aber noch eingereicht werden. Insofern besteht hier keine Konkurrenz. Durch die Einreichung einer Schadenersatzklage nehmen Sie sich also nicht die Chancen, von einem möglichen Vergleich über den Stiftungsweg zu profitieren.
Ohne zu wiederholen, was wir bereits bisher in unseren Rundschreiben dargelegt haben, ist unserer Ansicht nach ein isoliertes Vorgehen gegen EY Deutschland unter gewissen Voraussetzungen sinnvoll. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder aus anderen Gründen die Verfolgung Ihrer Ansprüche im Rahmen einer Schadenersatzklage schon heute umsetzen wollen, steht dem also die Stiftungslösung nicht im Wege. Auch wenn Sie bereits eine Klage eingereicht haben, sollten Sie sich unbedingt bei Stiftung anmelden, um auch der Stiftungslösung die notwendige Relevanz zu geben.
Sofern Sie bereits heute klageweise Ihre Ansprüche geltend machen möchten, bitten wir Sie, sich bei uns melden.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind.
Wir werden dann einen entsprechenden Kontakt zu einschlägigen Anwälten herstellen, die sich um alles Weitere für Sie kümmern.
Ergänzend möchten wir auch darauf hinweisen, dass auch das Thema Prozessfinanzierung für uns weiterhin eine hohe Priorität hat.
Allerdings werden wir Ihnen allein einen Prozessfinanzierer vorschlagen, der Ihnen 1. das gesamte Risiko nimmt und Sie damit vollends von jeglichem Kostenrisiko freistellt und 2. so finanzkräftig ist, dass möglichst auch alle Geschädigten von einer Finanzierung profitieren können.
Abschließend bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen zum Thema Wirecard zeitnah und vor allen Dingen individuell beantworten können. So erreichen uns jede Woche Hunderte von Eingaben. Sofern Sie bereits DSW-Mitglied sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer Mitgliederbetreuung an uns zu wenden.
Weitere Informationen über die DSW-Mitgliedschaft und auch einen Mitgliedsantrag finden Sie auch unter www.dsw-info.de
Wir verbleiben mit besten Grüßen
Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
__________________________________________
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.065.189 von Moneyburner1 am 17.02.21 19:59:14Bist du Mitglied bei der dsw?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.065.531 von megadeal2020 am 17.02.21 20:11:44
Nein
Zitat von megadeal2020: Bist du Mitglied bei der dsw?
Nein
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.100.798 von Finanzanwalt am 17.12.20 11:02:03
Stimmt - aber wie soll es auch anders gehen? Der Prozessfinanzierer (PF) finanziert i.d.R. über einen Investorenfonds. Dessen Investoren gehen dadurch ein erhebliches Risiko ein und erwarten dafür berechtigterweise eine Rendite. Dass die über Sparbuchniveau liegen muss, ist verständlich.
Die Anwaltskanzlei selbst hat damit nichts zu tun. Dass deren Kosten daher on top kommen, sollte also auch klar sein - das Risiko der Kapitalgeber würde sonst ja zusätzlich zu dem Prozessrisiko auch noch ein Kostenrisiko beinhalten. Jede Planbarkeit einer Erfolgsbeteiligung ginge für sie verloren.
Dass aber die Prozesskosten fast 80% der Schadenssumme ausmachen - nur dann bliebe ja der Kläger selbst bei völligem Obsiegen unentschädigt - ist vielleicht theoretisch denkbar, aber in der Praxis wohl reichlich unwahrscheinlich. Man rechne mal nach, was das in Summe für Prozesskosten wären.
Aber natürlich ist das ein Geschäft, was denn sonst. Übrigens für alle Beteiligten, auch den Kläger. Welches Risiko der Kläger dabei trägt, ist eine Frage der Vertragsgestaltung. Bei LitFin ist es z.B. offenbar so, dass die Anwaltskosten von Litfin monatlich beglichen werden. Insofern sollte sich das Haftungsrisiko für den Kläger maximal auf die Kosten eines Monats beschränken, sollte der Finanzierer unterwegs Pleite gehen.
In Summe halte ich den Weg über einen Prozessfinanzierer bei allen genannten Risiken immer noch für den für mich(!) am besten. Insbesondere, da die Bündelung vieler Interessen - die ich bei Einzelklage nicht habe - den Beklagten schneller zu einem außergerichtlichen Vergleich bewegen könnte. Und Kopfschmerzen und Zeitaufwand einer jahrelangen eigenen Prozessführung, die mir selbt mit Rechtsschutzversicherung nicht erspart bleiben, brauche ich auch nicht zu fürchten.
Alles was für dabei herauskommt - falls es das tut - ist am Ende ein "windfall proft", denn gedanklich abschreiben sollte jeder Anleger seine Verluste ohnehin. So betrachtet gibt es hier fast nur Gewinnmöglichkeiten, bei in der Praxis sehr geringen Verlustrisiken bei persönlichem Minimalaufwand, die ich dafür gerne auf mich nehme.
Zitat von Finanzanwalt: Was heißt "PF"?
...
Die Kosten einer solchen Sicherheit trägt der Anleger. Wie, wenn es klappt, die seines Anwalts, der, nach allem was ich weiß, weder nach RVG abrechnet, noch mit einem angemessenen Aufschlag auf die günstigere Vergütung einer "Sammelklage" zufrieden sein wird. Und dieses "Mehr" wird dem Anleger zuerst abgezogen, bevor es ans Teilen geht. Auch, wenn "voll" obsiegt wird. ...
Stimmt - aber wie soll es auch anders gehen? Der Prozessfinanzierer (PF) finanziert i.d.R. über einen Investorenfonds. Dessen Investoren gehen dadurch ein erhebliches Risiko ein und erwarten dafür berechtigterweise eine Rendite. Dass die über Sparbuchniveau liegen muss, ist verständlich.
Die Anwaltskanzlei selbst hat damit nichts zu tun. Dass deren Kosten daher on top kommen, sollte also auch klar sein - das Risiko der Kapitalgeber würde sonst ja zusätzlich zu dem Prozessrisiko auch noch ein Kostenrisiko beinhalten. Jede Planbarkeit einer Erfolgsbeteiligung ginge für sie verloren.
Dass aber die Prozesskosten fast 80% der Schadenssumme ausmachen - nur dann bliebe ja der Kläger selbst bei völligem Obsiegen unentschädigt - ist vielleicht theoretisch denkbar, aber in der Praxis wohl reichlich unwahrscheinlich. Man rechne mal nach, was das in Summe für Prozesskosten wären.
Zitat von Finanzanwalt: ...Womit es dann auch keine Hilfe mehr ist, sondern ein Geschäft und der Geschädigte dafür sehr wohl einen Preis zahlt und - bis zum Nachweis der Besicherung - ein Risiko trägt. Und wer das weiß findet vielleicht dann doch einen anderen, für ihn persönlich letztlich besseren Weg. Vor allem, wenn er eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung hat.
Aber natürlich ist das ein Geschäft, was denn sonst. Übrigens für alle Beteiligten, auch den Kläger. Welches Risiko der Kläger dabei trägt, ist eine Frage der Vertragsgestaltung. Bei LitFin ist es z.B. offenbar so, dass die Anwaltskosten von Litfin monatlich beglichen werden. Insofern sollte sich das Haftungsrisiko für den Kläger maximal auf die Kosten eines Monats beschränken, sollte der Finanzierer unterwegs Pleite gehen.
In Summe halte ich den Weg über einen Prozessfinanzierer bei allen genannten Risiken immer noch für den für mich(!) am besten. Insbesondere, da die Bündelung vieler Interessen - die ich bei Einzelklage nicht habe - den Beklagten schneller zu einem außergerichtlichen Vergleich bewegen könnte. Und Kopfschmerzen und Zeitaufwand einer jahrelangen eigenen Prozessführung, die mir selbt mit Rechtsschutzversicherung nicht erspart bleiben, brauche ich auch nicht zu fürchten.
Alles was für dabei herauskommt - falls es das tut - ist am Ende ein "windfall proft", denn gedanklich abschreiben sollte jeder Anleger seine Verluste ohnehin. So betrachtet gibt es hier fast nur Gewinnmöglichkeiten, bei in der Praxis sehr geringen Verlustrisiken bei persönlichem Minimalaufwand, die ich dafür gerne auf mich nehme.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.134.309 von Experialist am 22.02.21 12:00:28Vielen Dank für den Beitrag. Hatte die Hoffnung aufgegeben, dass hier eine Diskussion mit Niveau möglich ist. Mein Kompliment und hoffe und wünsche, dass sich die Erwartungen erfüllen. Dann werden sich letztlich auch unsere Klienten freuen können.
Ich beanstande unseriöse Versprechungen, mit denen nicht erfüllbare Hoffnungen gemacht wurden und immer noch werden. Wer eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung hat oder selbst ins Prozessrisiko geht, fährt mit einer Einzelklage immer besser und sollte sich nicht als "Sponsor" für Sammelveranstaltungen hergeben.
Bevor man gar nichts unternimmt, kommt ein eingesammeltes Vorgehen in Betracht, - wenn man das verbleibende Risiko kennt und es akzeptieren will. Ich bezweifle aber, dass viele darum wissen. Die Gespräche, die wir mit Geschädigten geführt haben, zeichnen ganz überwiegend ein anderes Bild.
Ein weit verbreitetes Missverständnis z. B. ist die Kalkulation der zu erwartenden Kosten u. a. von Rechtsanwälten an der Forderung, die der einzelne Anleger in Höhe seines erlittenen Schadens geltend macht. Betrachtet man die Sache von der Seite des Finanzierers aus und seinem Break - Even - Point, wäre es kein Wunder, wenn von einem Vergleichsbetrag von z. B. 30 % der eingesammelten Gesamtforderung nach Abzug der Kosten und der Gewinnbeteiligung für den einzelnen Anleger ein einstelliger Prozentteil seines Verlustes übrig bleibt. Während der Finanzierer seinen Einsatz vedoppelt. Mit dieser Aussicht eines eingesammelten Geschädigten ist das verbleibende Risiko, beim Ausfall des Finanzierers die Kosten des obsiegenden Gegners selbst zahlen zu müssen, ein erwägenswertes Risiko, nicht nur "nichts" zurück zu bekommen, sondern drauf zu zahlen. Wer weiß schon, wie wahrscheinlich welcher Verlauf ist. Wer hielt vor einem Jahr die Pleite einer DAX - AG auch nur für denkbar?
Ohne Corona hätten wir vor ein paar Tagen die erste Gerichtsverhandlung gehabt. Ist in einem Sammelverfahren eine Klage wenigstens schon eingereicht worden?
Ich beanstande unseriöse Versprechungen, mit denen nicht erfüllbare Hoffnungen gemacht wurden und immer noch werden. Wer eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung hat oder selbst ins Prozessrisiko geht, fährt mit einer Einzelklage immer besser und sollte sich nicht als "Sponsor" für Sammelveranstaltungen hergeben.
Bevor man gar nichts unternimmt, kommt ein eingesammeltes Vorgehen in Betracht, - wenn man das verbleibende Risiko kennt und es akzeptieren will. Ich bezweifle aber, dass viele darum wissen. Die Gespräche, die wir mit Geschädigten geführt haben, zeichnen ganz überwiegend ein anderes Bild.
Ein weit verbreitetes Missverständnis z. B. ist die Kalkulation der zu erwartenden Kosten u. a. von Rechtsanwälten an der Forderung, die der einzelne Anleger in Höhe seines erlittenen Schadens geltend macht. Betrachtet man die Sache von der Seite des Finanzierers aus und seinem Break - Even - Point, wäre es kein Wunder, wenn von einem Vergleichsbetrag von z. B. 30 % der eingesammelten Gesamtforderung nach Abzug der Kosten und der Gewinnbeteiligung für den einzelnen Anleger ein einstelliger Prozentteil seines Verlustes übrig bleibt. Während der Finanzierer seinen Einsatz vedoppelt. Mit dieser Aussicht eines eingesammelten Geschädigten ist das verbleibende Risiko, beim Ausfall des Finanzierers die Kosten des obsiegenden Gegners selbst zahlen zu müssen, ein erwägenswertes Risiko, nicht nur "nichts" zurück zu bekommen, sondern drauf zu zahlen. Wer weiß schon, wie wahrscheinlich welcher Verlauf ist. Wer hielt vor einem Jahr die Pleite einer DAX - AG auch nur für denkbar?
Ohne Corona hätten wir vor ein paar Tagen die erste Gerichtsverhandlung gehabt. Ist in einem Sammelverfahren eine Klage wenigstens schon eingereicht worden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.147.143 von Finanzanwalt am 23.02.21 00:18:57
Keine Ahnung, mir ginge es da jetzt auch nicht um Monate, bei einem Verfahren, das vermutlich ohnehin viele Jahre brauchen wird.
Da macht es vielleicht vorläufig mehr Sinn, erstmal die täglich neuen Informationsquellen auszuschöpfen, die sich immer noch ergeben, etwa aus dem laufenden U-Ausschuss oder aus Einsichtnahmen in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsunterlagen. Eine gute Vorbereitung kann scheinbar verlorene Zeit schnell wieder wett machen, denke ich.
Ein Annahmeschluss für die Klage droht ja kurzfristig nicht, wenn ich das richtig sehe.
Zitat von Finanzanwalt: . Ist in einem Sammelverfahren eine Klage wenigstens schon eingereicht worden?
Keine Ahnung, mir ginge es da jetzt auch nicht um Monate, bei einem Verfahren, das vermutlich ohnehin viele Jahre brauchen wird.
Da macht es vielleicht vorläufig mehr Sinn, erstmal die täglich neuen Informationsquellen auszuschöpfen, die sich immer noch ergeben, etwa aus dem laufenden U-Ausschuss oder aus Einsichtnahmen in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsunterlagen. Eine gute Vorbereitung kann scheinbar verlorene Zeit schnell wieder wett machen, denke ich.
Ein Annahmeschluss für die Klage droht ja kurzfristig nicht, wenn ich das richtig sehe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.156.662 von Experialist am 23.02.21 13:21:31
Die "atemberaubenden" neusten Erkenntnisse, die andauernd schlagzeilenträchtig zu Tage gefördert werden, mögen Munition sein für Ansprüche Wirecard gegen Wirtschaftsprüfer. Weil sie immer auch Vertragsverletzungen sind. Der Anleger aber hat praktisch nur deliktische Ansprüche, wenn sie kausal auf eine sittenwidrige Schädigung zurückgehen. Dafür kommen überhaupt nur ganz besondere Sachverhalte in Betracht. Weshalb die Geschichte von den Treuhandkonten eine so besondere Ausnahmechance ist für geprellte Anleger. Ob da noch ein anderes schadensersatztaugliches Wunder gefunden wird? Zweimal ein Haupttreffer in einer Verlosung? Da verbessern sich die Bohrtechniken beim Zahnarzt vermutlich schneller. Wenn die Klägersammler schneller könnten, - was hätten sind dann empfohlen?
Alles Theorie, wenn nur ein gemeinsames fremdfinanziertes Vorgehen in Frage kommt. Aber viele Gründe mehr für Einzelklagen, wenn man die Möglichkeit dazu hat. Für die viele Versicherte ja auch jahrelang Prämien gezahlt haben.
So macht die Diskussion Freude!
Der Vergleich hinkt vielleicht: Bei Zahnschmerzen zu warten, bis sich Erfolg versprechende Behandlungsmethoden noch weiter verbessert haben, ist keine gute Idee. Bei einem Schuldner mit begrenzten Mitteln zu zögern, bis endlich alle aktiv werden, auch nicht. Die Sorge, dass in zehn Jahren nach einem KapMuG - Verfahren nichts mehr zum vollstrecken da ist, ist nach meinem Informationsstand der Grund, warum sich Prozessfinanzierer bis heute sträuben, aussichtsreiche Einzelfälle zu finanzieren. Warum sie Sammelbewegungen, die es auf Musterverfahren anlegen, für ein besseres Investment halten, - wer weiß das schon?Die "atemberaubenden" neusten Erkenntnisse, die andauernd schlagzeilenträchtig zu Tage gefördert werden, mögen Munition sein für Ansprüche Wirecard gegen Wirtschaftsprüfer. Weil sie immer auch Vertragsverletzungen sind. Der Anleger aber hat praktisch nur deliktische Ansprüche, wenn sie kausal auf eine sittenwidrige Schädigung zurückgehen. Dafür kommen überhaupt nur ganz besondere Sachverhalte in Betracht. Weshalb die Geschichte von den Treuhandkonten eine so besondere Ausnahmechance ist für geprellte Anleger. Ob da noch ein anderes schadensersatztaugliches Wunder gefunden wird? Zweimal ein Haupttreffer in einer Verlosung? Da verbessern sich die Bohrtechniken beim Zahnarzt vermutlich schneller. Wenn die Klägersammler schneller könnten, - was hätten sind dann empfohlen?
Alles Theorie, wenn nur ein gemeinsames fremdfinanziertes Vorgehen in Frage kommt. Aber viele Gründe mehr für Einzelklagen, wenn man die Möglichkeit dazu hat. Für die viele Versicherte ja auch jahrelang Prämien gezahlt haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.167.291 von Finanzanwalt am 23.02.21 22:24:46Ich stimme in einem Punkt zu: Der Vergleich mit dem Zahnarzt hinkt tatsächlich. Um trotzdem im Medizinischen zu bleiben: Mir ist lieber, der Operateur erstellt vor der OP eine professionelle Diagnose samt Behandlungsplan, als dass er sofort zum Messer greift.
Ich gehe davon aus, dass die Anwälte der PF sich nicht primär aus den genannten schlagzeilenträchtigen Presseberichten informieren. Eine Kanzlei, die erst seit einigen Wochen mandatiert wurde, ist sicher gut beraten, nicht gleich mit einer Klage aus der Hüfte zu schießen. Und ein Prinzip "first to sue, first served" ist mir auch nicht bekannt. Allerdings bin ich kein Anwalt, insofern würde ich mich da als Sammelklagender auf die Kompetenz meiner Interessenvertreter verlassen - sind ja immerhin ein Haufen Profis. Die werden das nicht "verpennen". Auch auf die Gefahr hin, nun als naiv zu gelten ;-) - aber wenn ich nicht mal soviel Vertrauen habe, dann lasse ich es lieber.
Ich gehe davon aus, dass die Anwälte der PF sich nicht primär aus den genannten schlagzeilenträchtigen Presseberichten informieren. Eine Kanzlei, die erst seit einigen Wochen mandatiert wurde, ist sicher gut beraten, nicht gleich mit einer Klage aus der Hüfte zu schießen. Und ein Prinzip "first to sue, first served" ist mir auch nicht bekannt. Allerdings bin ich kein Anwalt, insofern würde ich mich da als Sammelklagender auf die Kompetenz meiner Interessenvertreter verlassen - sind ja immerhin ein Haufen Profis. Die werden das nicht "verpennen". Auch auf die Gefahr hin, nun als naiv zu gelten ;-) - aber wenn ich nicht mal soviel Vertrauen habe, dann lasse ich es lieber.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.173.105 von Experialist am 24.02.21 10:45:32Anwälte wie wir, die wir im Interesse der Mandanten nicht nur schnell handeln können, sondern es auch tun, machen das nicht ohne Grund und professionellen Behandlungsplan. Einen Plan erstellen heißt ja nicht, deshalb nicht nötigenfalls gleich zum Messer zu greifen, wenn sich das als die patientengerechte Vorgehensweise erweist. Und daran besteht hier kein Zweifel.
Von der Qualität von Anwälten habe ich bisher nicht gesprochen und die spreche ich niemandem ab, nur weil er Mandanten einsammelt. Nur, - wenn er was auf dem Kasten hat und dann trotzdem das Blaue vom Himmel verspricht, wäre das doppelt ärgerlich.
So, wie Diesel - Anwälte für Geschädigte vermutlich bis heute noch keine staatsanwaltlichen Ermittlungsakten einsehen konnten (und für ihren Erfolg letztlich auch nicht mussten), steht es in den Sternen, wann und ob das jemals hier möglich sein wird. Weil das der Regelfall ist, ein andauerndes Ermittlungs - oder ein anschließendes Strafverfahren immer Priorität genießen und bei der Gewährung von Akteneinsicht die Rechte der Beschuldigten umfangreich zu wahren sind. Was gibt es sonst an potentiell ertragreichen Quellen für geheimnisvolle besondere Erkenntnisse, die sich "richtig teure Anwälte" auf monatelangen Reisen zu den diversen Tatorten weltweit verschaffen könnten? Ich denke nichts. Das besondere Thema erschließt sich ausreichend aus dem allseits Bekannten, dem Sonderprüfungsbericht und den Jahresberichten Wirecard. Bei uns kommen noch die durch den Druck des zügig betriebenen Vefahrens entstandenen Erkenntnisse aus dem Prozessvortrag der Gegenseite hinzu. Das reichte, um gleich das erste Gericht zu dem Hinweis zu veranlassen, unter welchen Voraussetzungen es sich die Ableitung des Schadensersatzanspruchs in Gänze vorstellen könnte.
Der größere Lärm beim Trommeln macht nicht den Unterschied. Im Ergebnis ist es eine finanzielle / "versicherungstechnische" Frage: Chefarztbehandlung oder Mehrbettzimmer und CT erst in sechs Wochen. Wenn man darüber informiert ist und sich trotz Privatversicherung einsammeln lässt, - alles in Ordnung. Allerdings bezweifle ich, dass richtig unterrichtete Rechtsschutzversicherte sich zwecks Sammelbehandlung hinten anstellen würden. Vielleicht müssen sie das ja auch nicht.
Weiterhin viel Erfolg! Der würde auch auf unsere Mandanten ausstrahlen, - und umgekehrt!
Von der Qualität von Anwälten habe ich bisher nicht gesprochen und die spreche ich niemandem ab, nur weil er Mandanten einsammelt. Nur, - wenn er was auf dem Kasten hat und dann trotzdem das Blaue vom Himmel verspricht, wäre das doppelt ärgerlich.
So, wie Diesel - Anwälte für Geschädigte vermutlich bis heute noch keine staatsanwaltlichen Ermittlungsakten einsehen konnten (und für ihren Erfolg letztlich auch nicht mussten), steht es in den Sternen, wann und ob das jemals hier möglich sein wird. Weil das der Regelfall ist, ein andauerndes Ermittlungs - oder ein anschließendes Strafverfahren immer Priorität genießen und bei der Gewährung von Akteneinsicht die Rechte der Beschuldigten umfangreich zu wahren sind. Was gibt es sonst an potentiell ertragreichen Quellen für geheimnisvolle besondere Erkenntnisse, die sich "richtig teure Anwälte" auf monatelangen Reisen zu den diversen Tatorten weltweit verschaffen könnten? Ich denke nichts. Das besondere Thema erschließt sich ausreichend aus dem allseits Bekannten, dem Sonderprüfungsbericht und den Jahresberichten Wirecard. Bei uns kommen noch die durch den Druck des zügig betriebenen Vefahrens entstandenen Erkenntnisse aus dem Prozessvortrag der Gegenseite hinzu. Das reichte, um gleich das erste Gericht zu dem Hinweis zu veranlassen, unter welchen Voraussetzungen es sich die Ableitung des Schadensersatzanspruchs in Gänze vorstellen könnte.
Der größere Lärm beim Trommeln macht nicht den Unterschied. Im Ergebnis ist es eine finanzielle / "versicherungstechnische" Frage: Chefarztbehandlung oder Mehrbettzimmer und CT erst in sechs Wochen. Wenn man darüber informiert ist und sich trotz Privatversicherung einsammeln lässt, - alles in Ordnung. Allerdings bezweifle ich, dass richtig unterrichtete Rechtsschutzversicherte sich zwecks Sammelbehandlung hinten anstellen würden. Vielleicht müssen sie das ja auch nicht.
Weiterhin viel Erfolg! Der würde auch auf unsere Mandanten ausstrahlen, - und umgekehrt!
Die Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung ist endlich eingetroffen. Ich werde jetzt die Anmeldung im Insolvenzverfahren und die Beteiligung an der Sammelklage gegen E&Y durchführen lassen.
hallo,
mal ein update von Tilp:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie erneut zum Stand im Komplex Wirecard informieren.
Zur Funktionsweise des Kapitalanleger-Musterverfahrens
In den letzten Wochen erreichen uns viele Fragen zum Ablauf eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Eine dieser Fragen ist, ob eine Beteiligung an diesem noch möglich ist und welches die Unterschiede zur Einzelklage sind.
Die erste dieser Fragen ist leicht mit „ja“ beantwortet. Alle geschädigten Anleger haben grundsätzlich bis zum Eintritt der Verjährung Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Da im Fall Wirecard von einer Verjährung nicht vor Ablauf des 31.12.2023 auszugehen ist, besteht also derzeit noch kein Grund zur Eile.
Zum Ablauf eines Kapitalanleger-Musterverfahrens
Die Einleitung des Musterverfahrens erfolgt durch Erlass eines sog. Vorlagebeschlusses durch das zuständige Landgericht. In den Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „EY“ ist dies das Landgericht München I. Im Anschluss an diesen Vorlagebeschluss greift eine gesetzliche Zwangswirkung des § 8 KapMuG. Danach hat nach der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses im Klageregister das Prozessgericht (das Gericht an dem Klage erhoben wurde) von Amts wegen alle bereits anhängigen oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsziele im Musterverfahren noch anhängig werdenden Verfahren auszusetzen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt. Das gilt unabhängig davon, ob in dem Verfahren ein Musterverfahrensantrag gestellt wurde. Es kommt also nicht darauf an, ob die Parteien des jeweiligen Verfahrens ein Musterverfahren wollen oder nicht.
Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen ein Wahlrecht im Hinblick auf die Teilnahme an einem Musterverfahren entschieden. Es ist Sinn und Zweck des Musterverfahrens, dass nicht hunderte oder gar tausende Prozesse – mit womöglich unterschiedlichen Ergebnissen – parallel geführt werden. Die wesentlichen Fragen sollen vielmehr in einem Verfahren für sämtliche Anleger gleich behandelt und deren einzelne Verfahren bis zum Abschluss des Musterverfahrens zwingend ausgesetzt werden.
Nach Abschluss des Musterverfahrens werden die Ausgangsklagen (gleich ob Einzelklage oder „Sammelklage“) wieder aufgenommen und das Ausgangsgericht kann dann eine Entscheidung fällen, wobei es an die Feststellungen des Musterverfahrens gebunden ist (sog. Bindungswirkung).
Einer der wesentlichen Vorteile des Musterverfahrens ist, dass die Kosten bzw. Kostenrisiken der Klageverfahren für die einzelnen Kläger hierdurch erheblich sinken.
Derzeit haben wir gegen EY vor dem Landgericht München I die erforderlichen Musterverfahrensanträge gestellt. Wir rechnen damit, dass das Gericht im Laufe des Jahres den Vorlagebeschluss erlässt und sodann sämtliche Ausgangsklagen für die Dauer des Musterverfahrens ausgesetzt werden.
Zur Verfahrensdauer von Musterverfahren
Aus unserer Erfahrung mit solchen Großverfahren heraus können wir Ihnen sagen, dass Verfahren dieser Komplexität immer langwierig sind. Eine genaue Verfahrensdauer kann seriös nicht prognostiziert werden. Werbeaussagen anderer Rechtsanwälte dahingehend, dass „man schon in 2022 vollstrecken“ wolle, sind für uns allerdings nicht nachvollziehbar. Das Verfahren wird sich, soweit man nicht zwischenzeitlich einen Vergleich schließt, deutlich über das Jahr 2022 hinaus andauern.
Die langjährige Verfahrensdauer ist freilich zu verschmerzen, wenn am Ende das Ergebnis stimmt. Hierzu ein Beispiel: Am 05. Februar 2021 hat der Bundesgerichtshof zu dem von TILP geführten Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate (HRE) seine Entscheidung bekannt gemacht. Der BGH hat darin die Rechte von Anlegern und Investoren entscheidend gestärkt. TILP vertritt in diesem Verfahren, ebenso wie in diversen anderen Großverfahren, den Musterkläger. Die BGH-Entscheidung belegt, dass sich der Schulterschluss von Anlegern in einem Musterverfahren lohnt, um gemeinsam Schadensersatz zu erstreiten. Auch besitzt die Entscheidung des BGH weit über den Fall HRE hinaus Bedeutung für den Anlegerschutz und ist wegweisend für viele andere laufende Verfahren.
Diese von TILP erstrittene Entscheidung umfasste im Übrigen auch eine Vielzahl von bilanzrechtlichen Fragestellungen, welche wir gemeinsam mit unseren externen Sachverständigen, Herrn Prof. Dr. Reinhard Heyd und Herrn Prof. Dr. Edgar Löw, aufgearbeitet haben. Im Rahmen unserer letzten Information hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass beide Professoren auch Teil des Expertenteams im Fall Wirecard sind, bei dem ebenfalls eine Vielzahl von bilanzrechtlichen Fragestellungen zu klären sein werden. Wir fühlen uns insoweit bestärkt, dass wir mit diesen Experten sehr gut aufgestellt sind, um auch im Fall Wirecard ein positives Urteil für Anleger zu erstreiten.
Zum Stand des Insolvenzverfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG gibt es derzeit keine nennenswerten Neuigkeiten. Die Einreichung von Forderungsanmeldungen ist nach wie vor noch möglich.
Wir halten Sie zu diesem Thema ebenfalls auf dem Laufenden.
Zum Verfahren gegen die BaFin
Wie Sie vielleicht der Tagespresse entnommen haben, hat die BaFin auf die nicht nachlassende Kritik reagiert, indem sie sich u.a. ein rechtswissenschaftliches Gutachten hat erstellen lassen, welches ihre Verteidigungslinie stützen soll. Darin wird behauptet, dass die BaFin infolge mangelnder Zuständigkeit bzw. infolge mangelnder Befugnisse im Komplex Wirecard in wesentlichen Bereichen nichts hätte tun können.
Mittlerweile haben sich bereits andere namhafte Professoren mit dieser These auseinandergesetzt und mit stichhaltiger Argumentation widerlegt. Nicht zuletzt Professor Dr. Klöhn von der Berliner Humboldt-Universität, welcher uns ebenfalls beratend zur Seite steht, hat einen Beitrag zu diesem Thema in der ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, einer renommiertem juristischen Fachzeitschrift, veröffentlicht. Er greift darin die BaFin-Thesen auf und kommt zu dem Ergebnis, dass die BaFin sehr wohl eine Kompetenz besitzt, in Untersuchungen wegen Marktmissbrauchs Abschlüsse und Finanzberichte gemäß der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes eigenständig zu kontrollieren und dabei insbesondere externe Wirtschaftsprüfer heranzuziehen. Der Fachaufsatz von Professor Dr. Klöhn stützt damit die von TILP vertretene Rechtsauffassung.
Zur Verfahrensfinanzierung zum Vorgehen gegen EY
Wie bereits mitgeteilt, wird derzeit der Finanzierungsvertrag erstellt. Sobald dieser vorliegt, werden wir Sie entsprechend informieren.
Über den weiteren Fortgang der Verfahren halten wir Sie informiert. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Wegner Marvin Kewe
Rechtsanwalt Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt:
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 90909-38
Fax: +49 7121 90909-81
Mail: wirecard@tilp.de
www.tilp.de
mal ein update von Tilp:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie erneut zum Stand im Komplex Wirecard informieren.
Zur Funktionsweise des Kapitalanleger-Musterverfahrens
In den letzten Wochen erreichen uns viele Fragen zum Ablauf eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Eine dieser Fragen ist, ob eine Beteiligung an diesem noch möglich ist und welches die Unterschiede zur Einzelklage sind.
Die erste dieser Fragen ist leicht mit „ja“ beantwortet. Alle geschädigten Anleger haben grundsätzlich bis zum Eintritt der Verjährung Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Da im Fall Wirecard von einer Verjährung nicht vor Ablauf des 31.12.2023 auszugehen ist, besteht also derzeit noch kein Grund zur Eile.
Zum Ablauf eines Kapitalanleger-Musterverfahrens
Die Einleitung des Musterverfahrens erfolgt durch Erlass eines sog. Vorlagebeschlusses durch das zuständige Landgericht. In den Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „EY“ ist dies das Landgericht München I. Im Anschluss an diesen Vorlagebeschluss greift eine gesetzliche Zwangswirkung des § 8 KapMuG. Danach hat nach der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses im Klageregister das Prozessgericht (das Gericht an dem Klage erhoben wurde) von Amts wegen alle bereits anhängigen oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsziele im Musterverfahren noch anhängig werdenden Verfahren auszusetzen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt. Das gilt unabhängig davon, ob in dem Verfahren ein Musterverfahrensantrag gestellt wurde. Es kommt also nicht darauf an, ob die Parteien des jeweiligen Verfahrens ein Musterverfahren wollen oder nicht.
Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen ein Wahlrecht im Hinblick auf die Teilnahme an einem Musterverfahren entschieden. Es ist Sinn und Zweck des Musterverfahrens, dass nicht hunderte oder gar tausende Prozesse – mit womöglich unterschiedlichen Ergebnissen – parallel geführt werden. Die wesentlichen Fragen sollen vielmehr in einem Verfahren für sämtliche Anleger gleich behandelt und deren einzelne Verfahren bis zum Abschluss des Musterverfahrens zwingend ausgesetzt werden.
Nach Abschluss des Musterverfahrens werden die Ausgangsklagen (gleich ob Einzelklage oder „Sammelklage“) wieder aufgenommen und das Ausgangsgericht kann dann eine Entscheidung fällen, wobei es an die Feststellungen des Musterverfahrens gebunden ist (sog. Bindungswirkung).
Einer der wesentlichen Vorteile des Musterverfahrens ist, dass die Kosten bzw. Kostenrisiken der Klageverfahren für die einzelnen Kläger hierdurch erheblich sinken.
Derzeit haben wir gegen EY vor dem Landgericht München I die erforderlichen Musterverfahrensanträge gestellt. Wir rechnen damit, dass das Gericht im Laufe des Jahres den Vorlagebeschluss erlässt und sodann sämtliche Ausgangsklagen für die Dauer des Musterverfahrens ausgesetzt werden.
Zur Verfahrensdauer von Musterverfahren
Aus unserer Erfahrung mit solchen Großverfahren heraus können wir Ihnen sagen, dass Verfahren dieser Komplexität immer langwierig sind. Eine genaue Verfahrensdauer kann seriös nicht prognostiziert werden. Werbeaussagen anderer Rechtsanwälte dahingehend, dass „man schon in 2022 vollstrecken“ wolle, sind für uns allerdings nicht nachvollziehbar. Das Verfahren wird sich, soweit man nicht zwischenzeitlich einen Vergleich schließt, deutlich über das Jahr 2022 hinaus andauern.
Die langjährige Verfahrensdauer ist freilich zu verschmerzen, wenn am Ende das Ergebnis stimmt. Hierzu ein Beispiel: Am 05. Februar 2021 hat der Bundesgerichtshof zu dem von TILP geführten Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate (HRE) seine Entscheidung bekannt gemacht. Der BGH hat darin die Rechte von Anlegern und Investoren entscheidend gestärkt. TILP vertritt in diesem Verfahren, ebenso wie in diversen anderen Großverfahren, den Musterkläger. Die BGH-Entscheidung belegt, dass sich der Schulterschluss von Anlegern in einem Musterverfahren lohnt, um gemeinsam Schadensersatz zu erstreiten. Auch besitzt die Entscheidung des BGH weit über den Fall HRE hinaus Bedeutung für den Anlegerschutz und ist wegweisend für viele andere laufende Verfahren.
Diese von TILP erstrittene Entscheidung umfasste im Übrigen auch eine Vielzahl von bilanzrechtlichen Fragestellungen, welche wir gemeinsam mit unseren externen Sachverständigen, Herrn Prof. Dr. Reinhard Heyd und Herrn Prof. Dr. Edgar Löw, aufgearbeitet haben. Im Rahmen unserer letzten Information hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass beide Professoren auch Teil des Expertenteams im Fall Wirecard sind, bei dem ebenfalls eine Vielzahl von bilanzrechtlichen Fragestellungen zu klären sein werden. Wir fühlen uns insoweit bestärkt, dass wir mit diesen Experten sehr gut aufgestellt sind, um auch im Fall Wirecard ein positives Urteil für Anleger zu erstreiten.
Zum Stand des Insolvenzverfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG gibt es derzeit keine nennenswerten Neuigkeiten. Die Einreichung von Forderungsanmeldungen ist nach wie vor noch möglich.
Wir halten Sie zu diesem Thema ebenfalls auf dem Laufenden.
Zum Verfahren gegen die BaFin
Wie Sie vielleicht der Tagespresse entnommen haben, hat die BaFin auf die nicht nachlassende Kritik reagiert, indem sie sich u.a. ein rechtswissenschaftliches Gutachten hat erstellen lassen, welches ihre Verteidigungslinie stützen soll. Darin wird behauptet, dass die BaFin infolge mangelnder Zuständigkeit bzw. infolge mangelnder Befugnisse im Komplex Wirecard in wesentlichen Bereichen nichts hätte tun können.
Mittlerweile haben sich bereits andere namhafte Professoren mit dieser These auseinandergesetzt und mit stichhaltiger Argumentation widerlegt. Nicht zuletzt Professor Dr. Klöhn von der Berliner Humboldt-Universität, welcher uns ebenfalls beratend zur Seite steht, hat einen Beitrag zu diesem Thema in der ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, einer renommiertem juristischen Fachzeitschrift, veröffentlicht. Er greift darin die BaFin-Thesen auf und kommt zu dem Ergebnis, dass die BaFin sehr wohl eine Kompetenz besitzt, in Untersuchungen wegen Marktmissbrauchs Abschlüsse und Finanzberichte gemäß der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes eigenständig zu kontrollieren und dabei insbesondere externe Wirtschaftsprüfer heranzuziehen. Der Fachaufsatz von Professor Dr. Klöhn stützt damit die von TILP vertretene Rechtsauffassung.
Zur Verfahrensfinanzierung zum Vorgehen gegen EY
Wie bereits mitgeteilt, wird derzeit der Finanzierungsvertrag erstellt. Sobald dieser vorliegt, werden wir Sie entsprechend informieren.
Über den weiteren Fortgang der Verfahren halten wir Sie informiert. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Wegner Marvin Kewe
Rechtsanwalt Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt:
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 90909-38
Fax: +49 7121 90909-81
Mail: wirecard@tilp.de
www.tilp.de
Guten Morgen,
es wurde ja (teilweise) dafür plädiert, dass man, sofern die Rechtsschutz den Fall deckt, alleine klagen soll. Was ist denn da der Vorteil im Gegensatz zu dem, dass man sich einer Musterklage anschließt?
Dort werden doch "die Kräfte" gebündelt?
Wenn ich Tilp jetzt richtig lesen, werden bei einer Musterverfahren alle anderen Klagen ausgesetzt....
Wer kann das erklären?
es wurde ja (teilweise) dafür plädiert, dass man, sofern die Rechtsschutz den Fall deckt, alleine klagen soll. Was ist denn da der Vorteil im Gegensatz zu dem, dass man sich einer Musterklage anschließt?
Dort werden doch "die Kräfte" gebündelt?
Wenn ich Tilp jetzt richtig lesen, werden bei einer Musterverfahren alle anderen Klagen ausgesetzt....
Wer kann das erklären?
Tilp werde ich mein Vertrauen nicht geben. Da klingt sdk viel konkreter bereits
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.442.972 von Moneyburner1 am 13.03.21 08:50:04Wenn Du Dir mal die Mühe machst, ein paar Seiten in diesem Forum zurückzublättern, findest Du alle wesentlichen Antworten.
In aller Kürze:
pro Einzelklage (mit Rechtsschutz):
- geringere/keine Kosten und Du kannst - im Falle des Obsiegens - auf eine deutlich höhere Schadenersatzquote hoffen
pro Sammelklage:
- geringerer eigener Aufwand und Zeiteinsatz
- Interessenbündelung gibt den Klägern mehr Gewicht, was z.B. die Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich erhöht
Darüber hinaus glaube ich, dass eine Sammelklage die Beauftragung von erfahrenen, erstklassigen Anwaltskanzleien leichter macht, die halt nicht nach Honorarordnung bezahlt werden. Eine Rechtsschutzversicherung dürfte in dieser Frage eher kostenorientiert agieren, sie selbst hat ja - im Gegensatz zu einem Prozessfinanzierer - keine vergleichbar starkes wirtschaftliches Interesse an einem Klageerfolg.
Da wird sich jetzt der eine oder andere Finanzanwalt melden, der das anders sieht und noch ein paar Argumente für die Einzelklage bzw. gegen die Sammelklage bringt (Interessenlage beachten...).
Wie gesagt, am besten selbst mal im Forum zurückblättern und sich ein eigenes Bild machen.
In aller Kürze:
pro Einzelklage (mit Rechtsschutz):
- geringere/keine Kosten und Du kannst - im Falle des Obsiegens - auf eine deutlich höhere Schadenersatzquote hoffen
pro Sammelklage:
- geringerer eigener Aufwand und Zeiteinsatz
- Interessenbündelung gibt den Klägern mehr Gewicht, was z.B. die Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich erhöht
Darüber hinaus glaube ich, dass eine Sammelklage die Beauftragung von erfahrenen, erstklassigen Anwaltskanzleien leichter macht, die halt nicht nach Honorarordnung bezahlt werden. Eine Rechtsschutzversicherung dürfte in dieser Frage eher kostenorientiert agieren, sie selbst hat ja - im Gegensatz zu einem Prozessfinanzierer - keine vergleichbar starkes wirtschaftliches Interesse an einem Klageerfolg.
Da wird sich jetzt der eine oder andere Finanzanwalt melden, der das anders sieht und noch ein paar Argumente für die Einzelklage bzw. gegen die Sammelklage bringt (Interessenlage beachten...).
Wie gesagt, am besten selbst mal im Forum zurückblättern und sich ein eigenes Bild machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.471.229 von megadeal2020 am 16.03.21 07:12:54Ein Verfahren nach KapMug ist Mist. Das dauert Jahre, und danach hast Du nicht mal einen vollstreckbaren Titel, sondern musst dann nochmal klagen. Was dann wieder Jahre dauert. Wieder so eine Krücke des Gesetzgebers als Antwort auf den öffentlichen Druck des VW-Skandals damals. Dort kamen ja bekanntlich Kläger viel früher und umfassender zum Zuge, die in einem Rechtssystem lebten, das Sammelklagen zuließ (Stichwort USA). In Deutschland gab's/gibt's als Entschädigung Trinkgelder und nun eben das KapMug.
Eine gute Sache für die Anwälte, die dann halt gleich mehrfach mandatiert werden können oder sogar müssen. Wundert mich nicht, wenn einige diesen Weg bevorzugen.
Eine gute Sache für die Anwälte, die dann halt gleich mehrfach mandatiert werden können oder sogar müssen. Wundert mich nicht, wenn einige diesen Weg bevorzugen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.508.876 von Schmutzwurst am 18.03.21 11:40:09Dann bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.
mcmonte
mcmonte
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.508.876 von Schmutzwurst am 18.03.21 11:40:09Der Autor ist Gründer der Interessengemeinschaft, die er hier einseitig bewirbt. Auf alternative Möglichkeiten der Interessenvertretung wird gar nicht erst hingewiesen, insofern nicht mehr als Eigenreklame.
In jedem Fall wird der Insolvenzverwalter solche Ansprüche zunächst mit Sicherheit ablehnen. Ob das dann Bestand hat, wird erst ein Gerichtsverfahren zeigen. Dann wird man sehen, welche Gutachten hier Berücksichtigung finden - es gibt da nämlich auch welche, die zu anderen Schlüssen kommen.
Praxis ist, dass Aktionäre als Eigenkapitalgeber erst nachrangig, d.h. nach Befriedigung aller Gläubigeransprüche bedacht werden. Dann dürfte für die Aktionäre aber kaum noch etwas übrigbleiben. Warum das im Fall Wirecard anders sein sollte (deliktisches Vorgehen...?) sehe ich nicht.
Klagen sollte man m.E. besser dort, wo noch etwas zu holen sein könnte (EY, BaFin usw.)
In jedem Fall wird der Insolvenzverwalter solche Ansprüche zunächst mit Sicherheit ablehnen. Ob das dann Bestand hat, wird erst ein Gerichtsverfahren zeigen. Dann wird man sehen, welche Gutachten hier Berücksichtigung finden - es gibt da nämlich auch welche, die zu anderen Schlüssen kommen.
Praxis ist, dass Aktionäre als Eigenkapitalgeber erst nachrangig, d.h. nach Befriedigung aller Gläubigeransprüche bedacht werden. Dann dürfte für die Aktionäre aber kaum noch etwas übrigbleiben. Warum das im Fall Wirecard anders sein sollte (deliktisches Vorgehen...?) sehe ich nicht.
Klagen sollte man m.E. besser dort, wo noch etwas zu holen sein könnte (EY, BaFin usw.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.473.002 von Experialist am 16.03.21 09:27:44
Erst einmal vielen Dank für Deine Antworten!
Keine Angst, ich lese die Beiträge - ich habe den Thread selbst erstellt ;-)
Trotzdem habe ich noch ein paar offene Fragen:
1) Gibt es einen Unterschied zwischen Sammelklage und KapMug Verfahren?
2) Werden aufgrund des KapMug nicht alle anderen Klagen "auf Eis" gelegt?
3) Warum sollte ich bei einer Einzelklage eine höhere Schadensersatzquote erhalten?
4) Viele haben Ihre Forderungen aus Aktienverlusten beim Insolvenzverwalter angemeldet. Mit der Annahme, dass die Forderungen den Gläubigern gleichgestellt werden, was Gerichte entscheiden müssen, wird der Insolvenzverwalter ja mit meinen Forderungen gegen Wirecard, EY, Bafin etc... klagen. Ferner kann ich ja über das KapMug verfahren gegen die o.g. Parteien klagen.
Wer kanalisiert denn die ganzen unterschiedlichen Forderungen?
Vielen Dank vorab für Deine Hilfe !
Zitat von Experialist: Wenn Du Dir mal die Mühe machst, ein paar Seiten in diesem Forum zurückzublättern, findest Du alle wesentlichen Antworten.
In aller Kürze:
pro Einzelklage (mit Rechtsschutz):
- geringere/keine Kosten und Du kannst - im Falle des Obsiegens - auf eine deutlich höhere Schadenersatzquote hoffen
pro Sammelklage:
- geringerer eigener Aufwand und Zeiteinsatz
- Interessenbündelung gibt den Klägern mehr Gewicht, was z.B. die Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich erhöht
Darüber hinaus glaube ich, dass eine Sammelklage die Beauftragung von erfahrenen, erstklassigen Anwaltskanzleien leichter macht, die halt nicht nach Honorarordnung bezahlt werden. Eine Rechtsschutzversicherung dürfte in dieser Frage eher kostenorientiert agieren, sie selbst hat ja - im Gegensatz zu einem Prozessfinanzierer - keine vergleichbar starkes wirtschaftliches Interesse an einem Klageerfolg.
Da wird sich jetzt der eine oder andere Finanzanwalt melden, der das anders sieht und noch ein paar Argumente für die Einzelklage bzw. gegen die Sammelklage bringt (Interessenlage beachten...).
Wie gesagt, am besten selbst mal im Forum zurückblättern und sich ein eigenes Bild machen.
Erst einmal vielen Dank für Deine Antworten!
Keine Angst, ich lese die Beiträge - ich habe den Thread selbst erstellt ;-)
Trotzdem habe ich noch ein paar offene Fragen:
1) Gibt es einen Unterschied zwischen Sammelklage und KapMug Verfahren?
2) Werden aufgrund des KapMug nicht alle anderen Klagen "auf Eis" gelegt?
3) Warum sollte ich bei einer Einzelklage eine höhere Schadensersatzquote erhalten?
4) Viele haben Ihre Forderungen aus Aktienverlusten beim Insolvenzverwalter angemeldet. Mit der Annahme, dass die Forderungen den Gläubigern gleichgestellt werden, was Gerichte entscheiden müssen, wird der Insolvenzverwalter ja mit meinen Forderungen gegen Wirecard, EY, Bafin etc... klagen. Ferner kann ich ja über das KapMug verfahren gegen die o.g. Parteien klagen.
Wer kanalisiert denn die ganzen unterschiedlichen Forderungen?
Vielen Dank vorab für Deine Hilfe !
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.524.443 von Experialist am 19.03.21 11:26:16
Hier stimme ich nicht mit Dir überein !
Korrekt, ob die Aktionäre den Gläubigern gleichgestellt werden, müssen die Gerichte entscheiden.
Da man aber relativ einfach die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter selber durchführen kann, würde die ich das immer machen. Da man kaum Aufwand hat und dann "entspannt" den Entscheidungen folgen kann. Bis auf das Schreiben an den Insolvenzverwalter hat man ja kein Risiko....
Auch wenn die Chancen sehr unterschiedlich beurteilt werden.....
So long
Zitat von Experialist: Der Autor ist Gründer der Interessengemeinschaft, die er hier einseitig bewirbt. Auf alternative Möglichkeiten der Interessenvertretung wird gar nicht erst hingewiesen, insofern nicht mehr als Eigenreklame.
In jedem Fall wird der Insolvenzverwalter solche Ansprüche zunächst mit Sicherheit ablehnen. Ob das dann Bestand hat, wird erst ein Gerichtsverfahren zeigen. Dann wird man sehen, welche Gutachten hier Berücksichtigung finden - es gibt da nämlich auch welche, die zu anderen Schlüssen kommen.
Praxis ist, dass Aktionäre als Eigenkapitalgeber erst nachrangig, d.h. nach Befriedigung aller Gläubigeransprüche bedacht werden. Dann dürfte für die Aktionäre aber kaum noch etwas übrigbleiben. Warum das im Fall Wirecard anders sein sollte (deliktisches Vorgehen...?) sehe ich nicht.
Klagen sollte man m.E. besser dort, wo noch etwas zu holen sein könnte (EY, BaFin usw.)
Hier stimme ich nicht mit Dir überein !
Korrekt, ob die Aktionäre den Gläubigern gleichgestellt werden, müssen die Gerichte entscheiden.
Da man aber relativ einfach die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter selber durchführen kann, würde die ich das immer machen. Da man kaum Aufwand hat und dann "entspannt" den Entscheidungen folgen kann. Bis auf das Schreiben an den Insolvenzverwalter hat man ja kein Risiko....
Auch wenn die Chancen sehr unterschiedlich beurteilt werden.....
So long
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.535.894 von Moneyburner1 am 20.03.21 08:42:07Klare Sache, beim Inso-Verwalter geltend machen auf jeden Fall, da gebe ich Dir recht. Danke für die Klarstellung. Das kostet so gut wie nichts, und Wunder können ja geschehen. Mir ging es primär um den Klageweg, da würde ich den Fokus weiter eher auf andere Ziele richten. Ausser ich habe eine einspringende Rechtsschutzversicherung, natürlich.
Nur meine Meinung, das mag gerne jede(r) sehen wie er/sie möchte.
Nur meine Meinung, das mag gerne jede(r) sehen wie er/sie möchte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.471.229 von megadeal2020 am 16.03.21 07:12:54Wirecard AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dieser Seite können sich Aktionäre und Anleiheinhaber der Wirecard AG für einen unverbindlichen Newsletter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. registrieren. Darin organisieren wir ein rechtliches Vorgehen zur Erlangung von Schadensersatz und informieren über den jeweiligen Stand des Vorgehens. Mit der Anmeldung zum Newsletter entstehen keinerlei Kosten.
Sofern Sie sich für die Klage gegen den Abschlussprüfer der Wircard AG (E&Y) registrieren wollen, halten Sie bitte Ihre Unterlagen (Ausweiskopie, Wertpapierabrechnungen über Kauf und eventuell Verkauf der Wertpapiere) in digitaler Form bereit und registrieren Sie sich unter https://www.investor-rights.de/wirecard. (Genaueres finden Sie in Newsletter 8 auf der rechten Seite. Bitte beachten Sie den Mindestschaden von 5.000€)
Bitte lesen Sie auch die bisher veröffentlichten Newsletter rechts! ------------------------->
Bitte beachten Sie abschließend, dass wir nur unseren Mitgliedern für Rückfragen zur Verfügung stehen können. Einige Unterlagen sind ebenfalls nur diesen zugänglich. Informationen über die Mitgliedschaft finden Sie hier.
https://sdk.org/leistungen/klageverfahren/wirecard-ag/
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dieser Seite können sich Aktionäre und Anleiheinhaber der Wirecard AG für einen unverbindlichen Newsletter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. registrieren. Darin organisieren wir ein rechtliches Vorgehen zur Erlangung von Schadensersatz und informieren über den jeweiligen Stand des Vorgehens. Mit der Anmeldung zum Newsletter entstehen keinerlei Kosten.
Sofern Sie sich für die Klage gegen den Abschlussprüfer der Wircard AG (E&Y) registrieren wollen, halten Sie bitte Ihre Unterlagen (Ausweiskopie, Wertpapierabrechnungen über Kauf und eventuell Verkauf der Wertpapiere) in digitaler Form bereit und registrieren Sie sich unter https://www.investor-rights.de/wirecard. (Genaueres finden Sie in Newsletter 8 auf der rechten Seite. Bitte beachten Sie den Mindestschaden von 5.000€)
Bitte lesen Sie auch die bisher veröffentlichten Newsletter rechts! ------------------------->
Bitte beachten Sie abschließend, dass wir nur unseren Mitgliedern für Rückfragen zur Verfügung stehen können. Einige Unterlagen sind ebenfalls nur diesen zugänglich. Informationen über die Mitgliedschaft finden Sie hier.
https://sdk.org/leistungen/klageverfahren/wirecard-ag/
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.540.850 von iceland1960 am 20.03.21 19:48:30Zwischenzeitlich der einzige Weg für die meisten Kleinanleger, wenn man sich von Pinsent Masons (via LitFin) vertreten sehen möchte. Für die direkte Beteiligung an LitFin wurde die Mindest-Schadenssumme inzwischen offenbar auf 100 TEUR erhöht. Die Nachfrage scheint groß zu sein.
Interessant das Presseecho auf die EY-Anhörung letzten Freitag. Am Ende müssen natürlich die Gerichte entscheiden, ob EY schuldhaft gehandelt hat, aber die Wahrscheinlichkeit dafür scheint mir nach der Anhörung auf keinen Fall gesunken zu sein. Das Kopfschütteln über das Verhalten von EY zieht sich jedenfalls über alle Bereiche. Interessant der Artikel im Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Leider hinter paywall, aber wer Zugang hat...
P.S. Es ist nicht ohne Ironie, dass Felix Holtermann am Ende noch zum Freund der (mittlerweile geschädigten) Wirecard-Anlager werden könnte.
Interessant das Presseecho auf die EY-Anhörung letzten Freitag. Am Ende müssen natürlich die Gerichte entscheiden, ob EY schuldhaft gehandelt hat, aber die Wahrscheinlichkeit dafür scheint mir nach der Anhörung auf keinen Fall gesunken zu sein. Das Kopfschütteln über das Verhalten von EY zieht sich jedenfalls über alle Bereiche. Interessant der Artikel im Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Leider hinter paywall, aber wer Zugang hat...
P.S. Es ist nicht ohne Ironie, dass Felix Holtermann am Ende noch zum Freund der (mittlerweile geschädigten) Wirecard-Anlager werden könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.550.232 von Experialist am 22.03.21 11:02:12Damit gleichwohl auch Anleger mit einem Verlust von weniger als 100.000 Euro von LitFin finanziert werden und an der gebündelten Anspruchsdurchsetzung durch Pinsent Masons teilnehmen können, arbeiten wir für die Erfassung der Anfragen dieser Anlegergruppe mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. und dem Dienstleister Investor Rights zusammen.
https://www.wirecardclaim.com/sdk-kooperation
https://www.wirecardclaim.com/sdk-kooperation
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.535.894 von Moneyburner1 am 20.03.21 08:42:07Und genau das ist der wunde Punkt bei dem Wirecard Betrugsskandal ,daß die Regierung
zumindest Schmunzler Scholz mit verstrikt ist u.a. wird vermutl. für die Anleger bei
Wirecard nichts mehr zu holen sein .
zumindest Schmunzler Scholz mit verstrikt ist u.a. wird vermutl. für die Anleger bei
Wirecard nichts mehr zu holen sein .
Die SdK fasst die aktuellen Entwicklungen immer in Videos zusammen....siehe https://youtu.be/I5N5YipAI7s.
Das ganze ist so krank, dass es fast zu unglaublich klingt. Ein Wirtschaftsprüfer, der nicht Mal nachsieht, ob ein Treuhänder, der ein Viertel der Bilanzsumme, über 1 Mrd. Euro, verwaltet, überhaupt eine Lizenz hat....krank.
Das ganze ist so krank, dass es fast zu unglaublich klingt. Ein Wirtschaftsprüfer, der nicht Mal nachsieht, ob ein Treuhänder, der ein Viertel der Bilanzsumme, über 1 Mrd. Euro, verwaltet, überhaupt eine Lizenz hat....krank.
Hallo,
entschuldigt meine, möglicherweise schon beantwortete, Frage aber die Zeit alle Seiten durchzulesen fehlt mir leider aktuell.
Ich hatte mich auch bei Investor Rights angemeldet aber länger nicht auf die Seite geschaut. Nun habe ich gesehen, dass eine Menge Dokumente zu unterschreiben sind mit Vereinbarungen einerseits mit Investor Rights, andererseits mit der Kanzlei selbst. Außerdem existiert eine Rechnung über 199,-
Die Kurzfassung der Frage: Sind von mir als Geschädigtem außer den 199,- + 28% Beteiligung für Investor-Rights im Erfolgsfall irgendwelche Kosten zu tragen?
Hintergrund ist die Kostenaufstellung von Pinsent Masons in der Mandantenvereinbbarung und der Formulierung dass die nur mit mir direkt einen Vertrag haben und nicht mit Investor Rights?
Die dort genannten Preise sind natürlich als Privatperson nicht interessant
In meinem Fall beträgt der Schaden nur etwas mehr als die minimalen 5000,-
Danke für eine kurze Erleuchtung!
entschuldigt meine, möglicherweise schon beantwortete, Frage aber die Zeit alle Seiten durchzulesen fehlt mir leider aktuell.
Ich hatte mich auch bei Investor Rights angemeldet aber länger nicht auf die Seite geschaut. Nun habe ich gesehen, dass eine Menge Dokumente zu unterschreiben sind mit Vereinbarungen einerseits mit Investor Rights, andererseits mit der Kanzlei selbst. Außerdem existiert eine Rechnung über 199,-
Die Kurzfassung der Frage: Sind von mir als Geschädigtem außer den 199,- + 28% Beteiligung für Investor-Rights im Erfolgsfall irgendwelche Kosten zu tragen?
Hintergrund ist die Kostenaufstellung von Pinsent Masons in der Mandantenvereinbbarung und der Formulierung dass die nur mit mir direkt einen Vertrag haben und nicht mit Investor Rights?
Die dort genannten Preise sind natürlich als Privatperson nicht interessant
In meinem Fall beträgt der Schaden nur etwas mehr als die minimalen 5000,-
Danke für eine kurze Erleuchtung!
Tilp ist verunglückt! Mein Beileid der Familie! Wie geht es dort nun weiter?
https://www.manager-magazin.de/finanzen/geldanlage/andreas-t…
https://www.manager-magazin.de/finanzen/geldanlage/andreas-t…
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.731.034 von Returnhunter am 07.04.21 17:14:16Wirklich tragisch. Schrecklich für die Familie, mein Beileid.
Die Kanzlei besteht aus zehn Anwälten, in der causa Wirecard dürften die wohl weitermachen, nehme ich an.
Die Kanzlei besteht aus zehn Anwälten, in der causa Wirecard dürften die wohl weitermachen, nehme ich an.
Bin ich Mal gespannt. TILP war schon der Leitwolf, hatte die Kontakte zu den Finanzierern und so. War auch medial ein Schlachtross, das ist schlimm, das er in dem Case fehlt.
Neues von Tilp:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über die aktuellen Entwicklungen im Fall Wirecard informieren.
Am 15.04.2021 fand der sogenannte erste Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG am Insolvenzgericht München statt.
Grundsätzlich werden im Rahmen eines solchen Prüftermins die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen im Hinblick auf den Grund der Anmeldung, die Höhe der Forderung und ein etwaig bestehendes Vorrecht (Rang) durch den Insolvenzverwalter geprüft und gegebenenfalls zur Insolvenztabelle festgestellt.
Der Insolvenzverwalter hat nun in diesem ersten Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG zunächst nur einige wenige Forderungen festgestellt. Hauptsächlich handelte es sich bei den festgestellten Forderungen um vertragliche Ansprüche gegenüber der Wirecard AG, z.B. Ansprüche von Lieferanten und anderen Dienstleistern.
Zur für Sie relevanten Frage der Forderungen geschädigter Anleger und Investoren hat sich der Insolvenzverwalter in diesem Prüftermin nicht geäußert, sondern die Vertagung des Prüftermins beantragt. Das Insolvenzgericht München ist diesem Antrag gefolgt. Die Fortführung des Prüftermins ist nunmehr am 07.04.2022 geplant.
Bislang wurde also keine der von TILP zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen bestritten oder zur Insolvenztabelle festgestellt. Hintergrund dieser Tatsache dürfte insbesondere sein, dass der Insolvenzverwalter weitere Zeit benötigen wird, um sich mit den sich im Fall Wirecard stellenden komplexen Sach- und Rechtsfragen in ausreichendem Umfang und der gebotenen Tiefe auseinanderzusetzen zu können.
Eine besondere Bedeutung wird dabei der Frage der Gleichrangigkeit von Forderungen geschädigter Anleger und Investoren mit anderen zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zukommen. Wie wir in unserem letzten Newsletter berichtet hatten, hat TILP dem Insolvenzverwalter rechtzeitig vor dem ersten Prüftermin ein Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Bitter von der Universität Mannheim vorgelegt, welches die von TILP vertretene Rechtsauffassung in Bezug auf die Gleichrangigkeit der Anlegerschäden bestätigt.
Wir erachten es daher als positives Signal für geschädigte Anleger und Investoren der Wirecard AG, dass der Insolvenzverwalter sich nun die erforderliche Zeit zur eingehenden Prüfung der Rechtslage verschafft hat und die Fortsetzung des Prüftermins nunmehr erst im Frühjahr 2022 erfolgen wird. Die Einreichung von Forderungsanmeldungen ist damit weiterhin jederzeit ohne Kostennachteil möglich.
Über den weiteren Fortlauf der Verfahren halten wir Sie unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Wegner Marvin Kewe
Rechtsanwalt Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt:
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 90909-38
Fax: +49 7121 90909-81
Mail: wirecard@tilp.de
www.tilp.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über die aktuellen Entwicklungen im Fall Wirecard informieren.
Am 15.04.2021 fand der sogenannte erste Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG am Insolvenzgericht München statt.
Grundsätzlich werden im Rahmen eines solchen Prüftermins die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen im Hinblick auf den Grund der Anmeldung, die Höhe der Forderung und ein etwaig bestehendes Vorrecht (Rang) durch den Insolvenzverwalter geprüft und gegebenenfalls zur Insolvenztabelle festgestellt.
Der Insolvenzverwalter hat nun in diesem ersten Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG zunächst nur einige wenige Forderungen festgestellt. Hauptsächlich handelte es sich bei den festgestellten Forderungen um vertragliche Ansprüche gegenüber der Wirecard AG, z.B. Ansprüche von Lieferanten und anderen Dienstleistern.
Zur für Sie relevanten Frage der Forderungen geschädigter Anleger und Investoren hat sich der Insolvenzverwalter in diesem Prüftermin nicht geäußert, sondern die Vertagung des Prüftermins beantragt. Das Insolvenzgericht München ist diesem Antrag gefolgt. Die Fortführung des Prüftermins ist nunmehr am 07.04.2022 geplant.
Bislang wurde also keine der von TILP zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen bestritten oder zur Insolvenztabelle festgestellt. Hintergrund dieser Tatsache dürfte insbesondere sein, dass der Insolvenzverwalter weitere Zeit benötigen wird, um sich mit den sich im Fall Wirecard stellenden komplexen Sach- und Rechtsfragen in ausreichendem Umfang und der gebotenen Tiefe auseinanderzusetzen zu können.
Eine besondere Bedeutung wird dabei der Frage der Gleichrangigkeit von Forderungen geschädigter Anleger und Investoren mit anderen zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zukommen. Wie wir in unserem letzten Newsletter berichtet hatten, hat TILP dem Insolvenzverwalter rechtzeitig vor dem ersten Prüftermin ein Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Bitter von der Universität Mannheim vorgelegt, welches die von TILP vertretene Rechtsauffassung in Bezug auf die Gleichrangigkeit der Anlegerschäden bestätigt.
Wir erachten es daher als positives Signal für geschädigte Anleger und Investoren der Wirecard AG, dass der Insolvenzverwalter sich nun die erforderliche Zeit zur eingehenden Prüfung der Rechtslage verschafft hat und die Fortsetzung des Prüftermins nunmehr erst im Frühjahr 2022 erfolgen wird. Die Einreichung von Forderungsanmeldungen ist damit weiterhin jederzeit ohne Kostennachteil möglich.
Über den weiteren Fortlauf der Verfahren halten wir Sie unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Wegner Marvin Kewe
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EY gerät weiter unter Druck:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirecard-skandal-scha…
Zitat daraus:
Mehr als zehn Jahre habe die Gesellschaft die Bilanzen testiert. Wenn am Ende 1,9 Milliarden Euro in den Büchern fehlten, könne bei der Prüfung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Jedes der elf Fazite des Berichtes betone erhebliche Mängel.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirecard-skandal-scha…
Zitat daraus:
Mehr als zehn Jahre habe die Gesellschaft die Bilanzen testiert. Wenn am Ende 1,9 Milliarden Euro in den Büchern fehlten, könne bei der Prüfung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Jedes der elf Fazite des Berichtes betone erhebliche Mängel.
SdK hat heute vermeldet, dass LitFin die 300 Mio. Euro Mindestschwelle erreicht hat: https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Wirecard/Wirecard-News…
Damit sollte LitFin die größte Klage finanzieren, oder? Von TILP gibt es, entgegen deren Ankündigung, ja immer noch keinen Prozessfinanzierungsvertrag, und das LitFin Angebot endet am Freitag. Ich finde das von TILP nicht gut, dass die den Vertrag nicht rausrücken. Was hindert die denn daran?
Damit sollte LitFin die größte Klage finanzieren, oder? Von TILP gibt es, entgegen deren Ankündigung, ja immer noch keinen Prozessfinanzierungsvertrag, und das LitFin Angebot endet am Freitag. Ich finde das von TILP nicht gut, dass die den Vertrag nicht rausrücken. Was hindert die denn daran?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.981.973 von Returnhunter am 28.04.21 21:09:25Hallo,
Kann mich einer helfen, ich Blicke da nicht mehr ganz so durch.
Ich habe mich TILP angeschlossen , weil meine Rechtsschutzversicherung mit diese empfohlen hat.
Soll ich mich jetzt trotzdem noch litfin anschließen oder ist das doppelt gemobbelt. Hoffe auf eure Rückmeldung.
Vielen Dank
Kann mich einer helfen, ich Blicke da nicht mehr ganz so durch.
Ich habe mich TILP angeschlossen , weil meine Rechtsschutzversicherung mit diese empfohlen hat.
Soll ich mich jetzt trotzdem noch litfin anschließen oder ist das doppelt gemobbelt. Hoffe auf eure Rückmeldung.
Vielen Dank
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.025.503 von Marec12 am 03.05.21 10:05:09Generell macht die RV wenig Sinn, wenn du ohnehin nicht mit Gerichtskosten rechnen musst, also bei allen Anbietern, die ausschließlich auf Basis einer Erfolgsprovision arbeiten. Ich glaube nicht, dass die RV Dir die Erfolgsprovision erstattet.
LitFin würde dadurch schon mal ausscheiden, mit Tilp habe ich mich nicht beschäftigt, das kann ich daher nicht beurteilen.
Zwei Mandatierungen würde dir sicher generell keine RV bezahlen - falls das überhaupt zulässig wäre, bzw. die Anwälte da mitspielen würden.
Wenn du sicher bist, dass die RV für Dich eintritt, würde ich lieber eine Einzelklage erwägen. Da bekommst Du jetzt demnächst bestimmt ein paar boardmails
LitFin würde dadurch schon mal ausscheiden, mit Tilp habe ich mich nicht beschäftigt, das kann ich daher nicht beurteilen.
Zwei Mandatierungen würde dir sicher generell keine RV bezahlen - falls das überhaupt zulässig wäre, bzw. die Anwälte da mitspielen würden.
Wenn du sicher bist, dass die RV für Dich eintritt, würde ich lieber eine Einzelklage erwägen. Da bekommst Du jetzt demnächst bestimmt ein paar boardmails
Springtime Private Equity GmbH
Rorschacherberg
Aufforderung an die Aktionäre der Wirecard AG (WKN: 747206, ISIN: DE0007472060)
ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 19.04.2021
Die Springtime Private Equity GmbH („Auffordernder“) hat am 19. April 2021 die Aktionäre der der Wirecard AG (WKN: 747206, ISIN:
DE0007472060), die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG erworben hatten, aufgefordert,
Verkaufsangebote in Bezug der diesen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Schadensersatzanspruch“) zu einem Preis von bis zu 10 % der Höhe des Schadensersatzanspruches,
abzugeben.
Die in der Bekanntmachung unter Punkt 2 festgelegte Frist zur Abgabe von Angeboten wird über den 07.05.2021 (18:00 Uhr) hinaus bis
zum 21.05.2021 (18:00 Uhr) verlängert.
Nachfolgend das um die abgeänderte Frist gültige Angebot:
Aufforderung an die Aktionäre der
Wirecard AG
(WKN: 747206, ISIN: DE0007472060),
die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG erworben hatten, zur Abgabe von Verkaufsangeboten in
Bezug der diesen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(„Schadensersatzanspruch“) zu einem Preis von bis zu 10 % der Höhe des Schadensersatzanspruches.
1. Vorbemerkung
Der Auffordernde plant, Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer der Wirecard AG für die Geschäftsjahre 2015 bis 2019
geltend zu machen. Hierzu möchte der Auffordernde von Aktionären der Wirecard AG Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwerben. Schadensersatzansprüche dürften nach Ansicht der Rechtsberater des Auffordernden
denjenigen Aktionären der Wirecard AG zustehen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG
erworben hatten, und mit Ihrer Investition in die Wirecard-Aktie einen Verlust erlitten haben („Anspruchsinhaber“), unabhängig davon, ob
die Aktien bereits veräußert wurden oder noch im Bestand des Aktionärs sind. Die Finanzierung der Schadensersatzklagen soll über eine
von Investor Rights angebotene Prozesskostenfinanzierung erfolgen.
2. Aufforderung zur Verkaufsangebotsabgabe
Der Auffordernde fordert hiermit diejenigen Aktionäre der Wirecard AG, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien
der Wirecard AG erworben hatten, und mit Ihrer Investition in die Wirecard-Aktie einen Verlust erlitten haben, auf, ihm Verkaufsangebote
für die Abtretung des Schadensersatzanspruches gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu unterbreiten
("Aufforderung"). Diese Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen
deutschem Recht. Die Aufforderung richtet sich nicht an Wertpapierinhaber in einer Jurisdiktion, in der die Aufforderung gegen die dort
geltenden Gesetze verstößt. Die Frist („Angebotsabgabefrist“), innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können, läuft bis zum
21.05.2021, 18:00 Uhr (CET).
3. Durchführung des Verkaufsangebotsabgabe
3.1. Verkaufsangebotserklärung
Anspruchsinhaber können Verkaufsangebote nur innerhalb der Angebotsabgabefrist abgeben. Bitte nutzen Sie zur Abgabe des
Verkaufsangebotes untenstehendes Formular. Die Verkaufsangebotsabgabe kann nur gegenüber dem Auffordernden erklärt werden.
Anspruchsinhaber, die ein Verkaufsangebot für ihre Ansprüche oder einen Teil ihrer Ansprüche abgeben wollen, sollen zur
Verkaufsangebotsabgabe folgende Angaben machen:
― Stückzahl der betreffenden Wirecard-Aktien,
― durchschnittlichen Kaufpreis der Wirecard-Aktien,
― Kaufdatum der Wirecard-Aktien,
― Preis, den Sie für die Abtretung des Schadensersatzanpruches fordern.
Sofern die betreffenden Wirecard-Aktien bereits veräußert worden sein sollten, geben Sie bitte noch Datum und den durchschnittlichen
Verkaufskurs der Wirecard-Aktien an.
3.2. Angebotsannahme
Nach fristgerechtem Eingang der Kaufangebote erklärt der Auffordernde bis spätestens 28.05.2021 um 12:00 Uhr (CET) in Textform
(E-Mail, Fax, Brief) die Annahme gegenüber dem Anspruchsinhaber, ob und in welcher Höhe er die Angebote annimmt. Erfolgt keine
Annahmeerklärung gegenüber dem Anspruchsinhaber, gelten die Angebote als nicht angenommen.
3.3. Weitere Abwicklung der angenommenen Verkaufsangebote
Name Bereich Information V.-Datum
Springtime Private Equity GmbH
Rorschacherberg
Kapitalmarkt Aufforderung an die Aktionäre der Wirecard AG (WKN:
747206, ISIN: DE0007472060)
04.05.2021, 08:31:02
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https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?30 04.05.2021
Im Falle einer Angebotsannahme muss der Auffordernde den fälligen Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des
Anspruchsinhabers überweisen, sobald folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
a) dem Auffordernden wurde mitgeteilt, auf welches Konto der Auffordernde die Kaufpreise überweisen soll.
b) dem Auffordernden wurden die Transaktionsunterlagen der Depotbank (Kaufbescheinigungen, gegebenenfalls Verkaufsbescheinigungen)
übermittelt.
c) Die Abtretungsvereinbarung über die Schadensersatzansprüche wurde vom Anspruchsinhaber unterzeichnet an den Auffordernden
übermittelt.
3.4. Verhältnismäßige Annahme des Angebots, vorzeitige Beendigung bei Änderung wesentlicher Umstände
Der Auffordernde wird die für Ihn günstigsten Angebote annehmen. Sofern im Rahmen dieser Aufforderung Kaufangebote mit einem
Gesamtkaufpreis von mehr als 1.000.000 EUR zum identischen Kaufpreis eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen nach dem
Zeitpunkt des Eingangs der Verkaufsangebotserklärung berücksichtigt. Früher eingegangene Verkaufsangebotserklärungen werden dabei
vorrangig berücksichtigt.
Der Kaufanbietende behält sich vor, weitere oder alle angebotenen Schadensersatzansprüche zu erwerben und für diesen Fall auf die
verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Weiterhin behält sich der Kaufanbietende für den Fall der wesentlichen Änderung der
Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Schadensersatzansprüche – insbesondere in Bezug für den Auffordernden neue rechtliche
Erkenntnisse - die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und rückabzuwickeln. Mit Abgabe einer
Verkaufsangebotserklärung erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anspruchsberechtigte hierzu sein Einverständnis.
3.5. Ausschluss der Nachzahlungspflicht
Der Auffordernde beabsichtigt, die von den Anspruchsinhabern abgetretenen Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf gerichtlichem Wege geltend zu machen. Die Kosten hierfür trägt der Auffordernde bzw. eine
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung der Schadensersatzansprüche steht dem jeweiligen
Anspruchsinhaber keinerlei Recht auf Nachzahlung über den angebotenen Kaufpreis hinaus zu. Eventuell dem Anspruchsinhaber auf
anderem Wege zufließende Entschädigungszahlungen (Insolvenzverfahren, Klagen gegen andere Beteiligte) verbleiben bei diesem und
werden gegebenenfalls von der Forderung gegenüber der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Abzug gebracht.
4. Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen
Anspruchsinhabers.
5. Rückfragen und Kontakt
Springtime Private Equity GmbH
Seehaldenstr. 6
CH-9404 Rorschacherberg/Schweiz
Telefax: +41-71-8880911
E-Mail: tender@springtime-pe.com
Bitte senden Sie dieses Formular zur Abgabe des Verkaufsangebotes an: deibert@springtime-pe.com oder per Fax an +41-
71-88 80 911
Verkaufsangebotsabgabeerklärung
zur Aufforderung der Springtime Private Equity GmbH, Seehaldenstr. 6, CH-9404 Rorschacherberg/Schweiz (Auffordernder)
an die Aktionäre der Wirecard AG, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 18.6.2020 Aktien der Wirecard AG erworben
haben, zur Abgabe von Verkaufsangeboten der diesen zustehenden Schadensersatzansprüchen gegen die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Auffordernde hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger eine Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
("Aufforderung") an die Inhaber der Wertpapiere WKN 747206 / ISIN DE0007472060 veröffentlicht. Die Angebotsabgabefrist endet am
21.05.2021, 18:00 Uhr. Die Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen
deutschem Recht.
Ich, (Vorname, Name bez. Firma, Anschrift, ggf. E-Mail)
biete dem Auffordernden an, von mir Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
Wertpapiere der WKN 747206 /
ISIN DE0007472060 im Wert von (geschätzt) EUR _______________ zu einem Preis
von ___________ % (maximal 10,00 %) nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben. Mir ist bekannt, dass die
Schadensersatzansprüche, für welche ich ein Verkaufsangebot abgegeben habe, bis zur Abtretung an den Auffordernden oder bis zur
Erklärung der Nichtannahme meines Verkaufsangebotes nicht von mir selbst geltend gemacht werden dürfen oder an einen Dritten
abgetreten werden dürfen. Ich erkläre, dass ich bisher auch keine Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend gemacht und keinen Vertrag zur Finanzierung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
unterzeichnet habe. Der Auffordernde behält sich die Annahme oder Nichtannahme des Verkaufsangebotes nach Maßgabe der
Bestimmungen der Aufforderung vor. Der finale Kaufpreis wird nach Prüfung der Unterlagen und der Höhe des ermittelten
Schadensersatzanspruches festgelegt.
Ort, Datum, Unterschrift
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://w
Rorschacherberg
Aufforderung an die Aktionäre der Wirecard AG (WKN: 747206, ISIN: DE0007472060)
ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 19.04.2021
Die Springtime Private Equity GmbH („Auffordernder“) hat am 19. April 2021 die Aktionäre der der Wirecard AG (WKN: 747206, ISIN:
DE0007472060), die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG erworben hatten, aufgefordert,
Verkaufsangebote in Bezug der diesen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Schadensersatzanspruch“) zu einem Preis von bis zu 10 % der Höhe des Schadensersatzanspruches,
abzugeben.
Die in der Bekanntmachung unter Punkt 2 festgelegte Frist zur Abgabe von Angeboten wird über den 07.05.2021 (18:00 Uhr) hinaus bis
zum 21.05.2021 (18:00 Uhr) verlängert.
Nachfolgend das um die abgeänderte Frist gültige Angebot:
Aufforderung an die Aktionäre der
Wirecard AG
(WKN: 747206, ISIN: DE0007472060),
die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG erworben hatten, zur Abgabe von Verkaufsangeboten in
Bezug der diesen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(„Schadensersatzanspruch“) zu einem Preis von bis zu 10 % der Höhe des Schadensersatzanspruches.
1. Vorbemerkung
Der Auffordernde plant, Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer der Wirecard AG für die Geschäftsjahre 2015 bis 2019
geltend zu machen. Hierzu möchte der Auffordernde von Aktionären der Wirecard AG Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwerben. Schadensersatzansprüche dürften nach Ansicht der Rechtsberater des Auffordernden
denjenigen Aktionären der Wirecard AG zustehen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG
erworben hatten, und mit Ihrer Investition in die Wirecard-Aktie einen Verlust erlitten haben („Anspruchsinhaber“), unabhängig davon, ob
die Aktien bereits veräußert wurden oder noch im Bestand des Aktionärs sind. Die Finanzierung der Schadensersatzklagen soll über eine
von Investor Rights angebotene Prozesskostenfinanzierung erfolgen.
2. Aufforderung zur Verkaufsangebotsabgabe
Der Auffordernde fordert hiermit diejenigen Aktionäre der Wirecard AG, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien
der Wirecard AG erworben hatten, und mit Ihrer Investition in die Wirecard-Aktie einen Verlust erlitten haben, auf, ihm Verkaufsangebote
für die Abtretung des Schadensersatzanspruches gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu unterbreiten
("Aufforderung"). Diese Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen
deutschem Recht. Die Aufforderung richtet sich nicht an Wertpapierinhaber in einer Jurisdiktion, in der die Aufforderung gegen die dort
geltenden Gesetze verstößt. Die Frist („Angebotsabgabefrist“), innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können, läuft bis zum
21.05.2021, 18:00 Uhr (CET).
3. Durchführung des Verkaufsangebotsabgabe
3.1. Verkaufsangebotserklärung
Anspruchsinhaber können Verkaufsangebote nur innerhalb der Angebotsabgabefrist abgeben. Bitte nutzen Sie zur Abgabe des
Verkaufsangebotes untenstehendes Formular. Die Verkaufsangebotsabgabe kann nur gegenüber dem Auffordernden erklärt werden.
Anspruchsinhaber, die ein Verkaufsangebot für ihre Ansprüche oder einen Teil ihrer Ansprüche abgeben wollen, sollen zur
Verkaufsangebotsabgabe folgende Angaben machen:
― Stückzahl der betreffenden Wirecard-Aktien,
― durchschnittlichen Kaufpreis der Wirecard-Aktien,
― Kaufdatum der Wirecard-Aktien,
― Preis, den Sie für die Abtretung des Schadensersatzanpruches fordern.
Sofern die betreffenden Wirecard-Aktien bereits veräußert worden sein sollten, geben Sie bitte noch Datum und den durchschnittlichen
Verkaufskurs der Wirecard-Aktien an.
3.2. Angebotsannahme
Nach fristgerechtem Eingang der Kaufangebote erklärt der Auffordernde bis spätestens 28.05.2021 um 12:00 Uhr (CET) in Textform
(E-Mail, Fax, Brief) die Annahme gegenüber dem Anspruchsinhaber, ob und in welcher Höhe er die Angebote annimmt. Erfolgt keine
Annahmeerklärung gegenüber dem Anspruchsinhaber, gelten die Angebote als nicht angenommen.
3.3. Weitere Abwicklung der angenommenen Verkaufsangebote
Name Bereich Information V.-Datum
Springtime Private Equity GmbH
Rorschacherberg
Kapitalmarkt Aufforderung an die Aktionäre der Wirecard AG (WKN:
747206, ISIN: DE0007472060)
04.05.2021, 08:31:02
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Im Falle einer Angebotsannahme muss der Auffordernde den fälligen Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des
Anspruchsinhabers überweisen, sobald folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
a) dem Auffordernden wurde mitgeteilt, auf welches Konto der Auffordernde die Kaufpreise überweisen soll.
b) dem Auffordernden wurden die Transaktionsunterlagen der Depotbank (Kaufbescheinigungen, gegebenenfalls Verkaufsbescheinigungen)
übermittelt.
c) Die Abtretungsvereinbarung über die Schadensersatzansprüche wurde vom Anspruchsinhaber unterzeichnet an den Auffordernden
übermittelt.
3.4. Verhältnismäßige Annahme des Angebots, vorzeitige Beendigung bei Änderung wesentlicher Umstände
Der Auffordernde wird die für Ihn günstigsten Angebote annehmen. Sofern im Rahmen dieser Aufforderung Kaufangebote mit einem
Gesamtkaufpreis von mehr als 1.000.000 EUR zum identischen Kaufpreis eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen nach dem
Zeitpunkt des Eingangs der Verkaufsangebotserklärung berücksichtigt. Früher eingegangene Verkaufsangebotserklärungen werden dabei
vorrangig berücksichtigt.
Der Kaufanbietende behält sich vor, weitere oder alle angebotenen Schadensersatzansprüche zu erwerben und für diesen Fall auf die
verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Weiterhin behält sich der Kaufanbietende für den Fall der wesentlichen Änderung der
Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Schadensersatzansprüche – insbesondere in Bezug für den Auffordernden neue rechtliche
Erkenntnisse - die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und rückabzuwickeln. Mit Abgabe einer
Verkaufsangebotserklärung erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anspruchsberechtigte hierzu sein Einverständnis.
3.5. Ausschluss der Nachzahlungspflicht
Der Auffordernde beabsichtigt, die von den Anspruchsinhabern abgetretenen Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf gerichtlichem Wege geltend zu machen. Die Kosten hierfür trägt der Auffordernde bzw. eine
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung der Schadensersatzansprüche steht dem jeweiligen
Anspruchsinhaber keinerlei Recht auf Nachzahlung über den angebotenen Kaufpreis hinaus zu. Eventuell dem Anspruchsinhaber auf
anderem Wege zufließende Entschädigungszahlungen (Insolvenzverfahren, Klagen gegen andere Beteiligte) verbleiben bei diesem und
werden gegebenenfalls von der Forderung gegenüber der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Abzug gebracht.
4. Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen
Anspruchsinhabers.
5. Rückfragen und Kontakt
Springtime Private Equity GmbH
Seehaldenstr. 6
CH-9404 Rorschacherberg/Schweiz
Telefax: +41-71-8880911
E-Mail: tender@springtime-pe.com
Bitte senden Sie dieses Formular zur Abgabe des Verkaufsangebotes an: deibert@springtime-pe.com oder per Fax an +41-
71-88 80 911
Verkaufsangebotsabgabeerklärung
zur Aufforderung der Springtime Private Equity GmbH, Seehaldenstr. 6, CH-9404 Rorschacherberg/Schweiz (Auffordernder)
an die Aktionäre der Wirecard AG, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 18.6.2020 Aktien der Wirecard AG erworben
haben, zur Abgabe von Verkaufsangeboten der diesen zustehenden Schadensersatzansprüchen gegen die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Auffordernde hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger eine Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
("Aufforderung") an die Inhaber der Wertpapiere WKN 747206 / ISIN DE0007472060 veröffentlicht. Die Angebotsabgabefrist endet am
21.05.2021, 18:00 Uhr. Die Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen
deutschem Recht.
Ich, (Vorname, Name bez. Firma, Anschrift, ggf. E-Mail)
biete dem Auffordernden an, von mir Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
Wertpapiere der WKN 747206 /
ISIN DE0007472060 im Wert von (geschätzt) EUR _______________ zu einem Preis
von ___________ % (maximal 10,00 %) nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben. Mir ist bekannt, dass die
Schadensersatzansprüche, für welche ich ein Verkaufsangebot abgegeben habe, bis zur Abtretung an den Auffordernden oder bis zur
Erklärung der Nichtannahme meines Verkaufsangebotes nicht von mir selbst geltend gemacht werden dürfen oder an einen Dritten
abgetreten werden dürfen. Ich erkläre, dass ich bisher auch keine Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend gemacht und keinen Vertrag zur Finanzierung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
unterzeichnet habe. Der Auffordernde behält sich die Annahme oder Nichtannahme des Verkaufsangebotes nach Maßgabe der
Bestimmungen der Aufforderung vor. Der finale Kaufpreis wird nach Prüfung der Unterlagen und der Höhe des ermittelten
Schadensersatzanspruches festgelegt.
Ort, Datum, Unterschrift
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://w
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.135.926 von Moneyburner1 am 10.05.21 21:05:09Kann mir jemand bitte im Kindergartendeutsch erklären, was ich da machen soll / kann / darf?
Ich hatte am 18.06.2020 100 Aktien für ~40€ gekauft und diese dann am 02.07.2020 wieder für ~2€ verkauft.
"Ich, (Vorname, Name bez. Firma, Anschrift, ggf. E-Mail)
biete dem Auffordernden an, von mir Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
Wertpapiere der WKN 747206 /
ISIN DE0007472060 im Wert von (geschätzt) EUR _______________ zu einem Preis
von ___________ % (maximal 10,00 %) nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben."
Worauf beziehen sich diese 10%? Sind das bei mir 10% vom Verlust?
Einkauf 100x 40€ = 4.000€
Verkauf 100x 2€ = 200€
Verlust = 4.000€ - 200€ = 3.800€
Davon 10% = 380€
Oder wie habe ich das zu verstehen? Vielen Dank im Voraus!
Ich hatte am 18.06.2020 100 Aktien für ~40€ gekauft und diese dann am 02.07.2020 wieder für ~2€ verkauft.
"Ich, (Vorname, Name bez. Firma, Anschrift, ggf. E-Mail)
biete dem Auffordernden an, von mir Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
Wertpapiere der WKN 747206 /
ISIN DE0007472060 im Wert von (geschätzt) EUR _______________ zu einem Preis
von ___________ % (maximal 10,00 %) nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben."
Worauf beziehen sich diese 10%? Sind das bei mir 10% vom Verlust?
Einkauf 100x 40€ = 4.000€
Verkauf 100x 2€ = 200€
Verlust = 4.000€ - 200€ = 3.800€
Davon 10% = 380€
Oder wie habe ich das zu verstehen? Vielen Dank im Voraus!
@Baumhaus32
ja..so hab ich es verstanden. Die Zahlen Dir max. 10 % deines Verlustes aus und Du trittst dafür sämtliche Schadensersatzansprüche an Private Equity ab. Hierbei ist dann noch zu beachten, dass die sich wohl die günstigsten Angebote raussuchen....
Meine Frage hierzu wäre...und jetzt wird es schwieriger..-:
wenn ich meine Schadensersatzansprüche meiner erlittenen Verluste abtrete und dafür mit "Kleingeld" entschädigt werde, trete ich damit auch den Verlustvortrag ab? Dann wäre es nämlich ein schlechtes Geschäft, da ich bei Gewinnen die erlittenen Verluste gegenrechnen kann und damit ca. 25 % Abgeltungssteuer spare.
Denke aber eher, dass ich die Verluste in meinem Verlusttopf behalte und nur die gezahlte Entschädigung als "verlustmindernd" vom FA gegengerechnet wird.
Wären bei mir bei 10 % Abtretungsangebot mal ca. 10 Mille....
es heilt die Wunden nicht, aber der Schmerz lässt etwas nach.
Wenn ich dann noch die 25 % Abgeltungssteuer bei anfallenden Gewinnen verrechnen kann, tut es nicht mehr ganz so weh.
Meinungen? Was macht Ihr?
Gruß
K.
ja..so hab ich es verstanden. Die Zahlen Dir max. 10 % deines Verlustes aus und Du trittst dafür sämtliche Schadensersatzansprüche an Private Equity ab. Hierbei ist dann noch zu beachten, dass die sich wohl die günstigsten Angebote raussuchen....
Meine Frage hierzu wäre...und jetzt wird es schwieriger..-:
wenn ich meine Schadensersatzansprüche meiner erlittenen Verluste abtrete und dafür mit "Kleingeld" entschädigt werde, trete ich damit auch den Verlustvortrag ab? Dann wäre es nämlich ein schlechtes Geschäft, da ich bei Gewinnen die erlittenen Verluste gegenrechnen kann und damit ca. 25 % Abgeltungssteuer spare.
Denke aber eher, dass ich die Verluste in meinem Verlusttopf behalte und nur die gezahlte Entschädigung als "verlustmindernd" vom FA gegengerechnet wird.
Wären bei mir bei 10 % Abtretungsangebot mal ca. 10 Mille....
es heilt die Wunden nicht, aber der Schmerz lässt etwas nach.
Wenn ich dann noch die 25 % Abgeltungssteuer bei anfallenden Gewinnen verrechnen kann, tut es nicht mehr ganz so weh.
Meinungen? Was macht Ihr?
Gruß
K.
@baumhaus 32
genau so sehe ich das auch.
Für Zahlung von max. 10 % Deiner erlittenen Verluste, trittst Du die Forderungen komplett an Private Equity ab. Die suchen sich dann bis 28.05. die günstigsten Angebote aus....schreiben die Anbieter an und überweisen denen die Summe, die sie angeboten haben.
Für mich viel interessanter ist folgende Frage:
Sind mit Abtritt der Forderung an Private Equity auch die steuerlichen Ansprüche aus den erlittenen Verlusten dahin?? Das wäre dann nämlich ein schlechtes Geschäft, meine Forderungen für max. 10 % abzutreten, da ich 25 % Abgeltungssteuer bei realisierten Gewinne spare, wenn ich sie mit den Verlusten verrechnen kann.
Die Logik sagt mir aber, dass das Eine mit dem Anderen Nichts zu tun hat und die zufließende Abtretungssumme lediglich meine erlittenen Verluste aus dem Wirecard-Aktienhandel etwas schmälert, d.h. das FA die Abtretungssumme maximal gegenrechnet. Der Rest der Veräußerungsverluste verbleibt im Verlusttopf.
Oder was meint Ihr?
Hat schon jemand ein Angebot abgeschickt, oder wartet Ihr auf bessere Angebote?
Gruß
K.
genau so sehe ich das auch.
Für Zahlung von max. 10 % Deiner erlittenen Verluste, trittst Du die Forderungen komplett an Private Equity ab. Die suchen sich dann bis 28.05. die günstigsten Angebote aus....schreiben die Anbieter an und überweisen denen die Summe, die sie angeboten haben.
Für mich viel interessanter ist folgende Frage:
Sind mit Abtritt der Forderung an Private Equity auch die steuerlichen Ansprüche aus den erlittenen Verlusten dahin?? Das wäre dann nämlich ein schlechtes Geschäft, meine Forderungen für max. 10 % abzutreten, da ich 25 % Abgeltungssteuer bei realisierten Gewinne spare, wenn ich sie mit den Verlusten verrechnen kann.
Die Logik sagt mir aber, dass das Eine mit dem Anderen Nichts zu tun hat und die zufließende Abtretungssumme lediglich meine erlittenen Verluste aus dem Wirecard-Aktienhandel etwas schmälert, d.h. das FA die Abtretungssumme maximal gegenrechnet. Der Rest der Veräußerungsverluste verbleibt im Verlusttopf.
Oder was meint Ihr?
Hat schon jemand ein Angebot abgeschickt, oder wartet Ihr auf bessere Angebote?
Gruß
K.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.148.106 von Pebotodi am 11.05.21 15:56:27auf meine Anfrage habe ich folgende standart Antwort bekommen (leider keine Antwort auf meine Fragen):
----------------------------------------------------------------------------------------------------
sehr geehrter Herr,
Sie haben uns Ihr Interesse an unserer Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten für Schadenersatzforderungen gegen EY in Sachen Wirecard AG mitgeteilt. Wir möchten Sie ebenso kompakt wie erschöpfend informieren, können aber nicht auf jede individuelle Einzelfrage eingehen. Daher haben wir häufige Fragen und Antworten hier für Sie zusammengestellt.
• Wozu wollen Sie meine Ansprüche erwerben?
Wir sind spezialisiert auf Sondersituationen und haben bereits in der Vergangenheit Insolvenzforderungen und Schadensersatzansprüche aufgekauft, um diese im Zweifelsfall auch gerichtlich durchzusetzen. Es ist aus unserer Sicht eine Investition, solche Ansprüche zu kaufen und geltend zu machen und wir erhoffen uns hieraus die Erzielung einer überdurchschnittlichen Rendite. Natürlich sind solche Investitionen auch risikobehaftet, da wir im Zweifel unseren Kapitaleinsatz und die Kosten für Berater und Anwälte verlieren können.
• Bis wann genau muss ich meine Wirecard-Wertpapiere gekauft haben, um berechtigt zu sein?
Sie müssen Ihre Wertpapiere vor Veröffentlichung der Ad hoc-Mitteilung der Wirecard AG am 18.06.2020 um ca. 10:43 Uhr CET/CEST erworben haben.
• Wie ist der technische Ablauf der Aktion?
Wir haben für Sie den Veröffentlichungstext aus dem Bundesanzeiger und das Antwortformular angehängt, hier ist der Ablauf ausführlich erläutert.
• Mir ist ein Schaden aus Wirecard-Aktien im betreffenden Zeitraum entstanden. Was raten Sie mir, was ich tun soll?
Wir dürfen Sie leider aus grundsätzlichen und rechtlichen Erwägungen nicht beraten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Depotbank, Ihren steuerlichen und/oder rechtlichen Berater/In.
• Wie ist die Höhe meiner Schadenersatzforderung zu berechnen?
Die Summe Ihrer Investition (alle Käufe incl. Spesen) minus sie Summe aller Rückflüsse (alle Verkäufe abzgl. Spesen, sofern verkauft wurde).
• Wieso finde ich Ihre im Bundesanzeiger angegebene Website nicht?
Wir mussten im Bundesanzeiger zwingend eine Website benennen. Die dort benannte Domain steht zu unserer Verfügung, ist aber nicht mit weiterem Inhalt ausgestattet. Als kleine Investmentboutique legen wir Wert auf Diskretion.
• Die Firma Springtime Private Equity GmbH sitzt in der Schweiz und hat keine Internetpräsenz. Sind Sie überhaupt ein seriöses Unternehmen oder wollen Sie geschädigte Wirecard-Aktionäre nur nochmals schädigen?
Die Gründe für den Verzicht auf eine Internetpräsenz haben wir bereits genannt. Sie finden unsere Firma im Schweizerischen Handelsregister. Bis heute hat die Firma sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten vollumfänglich erfüllt, z.B. aus vergangenen Kaufangeboten für Wertpapiere. Wir laden geschädigte Wirecard-Aktionäre/Innen zu dem beschriebenen Angebot an uns ein – es besteht für Sie keine Pflicht zu reagieren. Wenn aus welchem Grund auch immer keine Transaktion zwischen Ihnen und uns zustande kommt, ändert sich nichts für Sie.
• Muss ich den Bundesanzeiger-Ausschnitt als Antwortformular verwenden?
Nein, wir haben eine Version auf eine Seite formatiert und hier angefügt. Zur inhaltlichen Klarheit sollte der Text unverändert übernommen werden, die Formatierung ist Ihnen freigestellt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Daten lesbar bei uns ankommen – namentlich wenn Sie uns diese als Fax zusenden, wobei wir E-Mails bevorzugen (nicht nur des der Umwelt ersparten Papiers und Toners wegen).
• Meine besondere Einzelfrage wurde noch nicht hier beantwortet. Warum?
Wir bitten um Nachsicht, dass wir angesichts der grosszahligen Rückmeldungen, die uns bereits in der Sache erreicht haben und noch laufend erreichen, nicht auf jede Frage so eingehen können, wie wir es gerne würden und wie Sie es sich berechtigterweise wünschen.
• Wie kann ich Sie anrufen? Ich will meinen Fall persönlich mit Ihnen besprechen.
Bitte beschränken Sie sich auf die genannten Kommunikationswege und verzeihen Sie uns, dass wir nicht sämtliche Anfragen persönlich beantworten können.
• Ich habe mein Verkaufsangebot bereits abgegeben. Was muss ich noch tun?
Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir melden uns nach Ablauf der Rückmeldungsfrist am 21. Mai 2021 bei Ihnen und teilen Ihnen dann mit, ob Ihr Angebot zu den besten Angeboten zählt und wir dieses annehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen vom Bodensee
Springtime Private Equity GmbH
Volker Deibert
Geschäftsführer
---------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------
sehr geehrter Herr,
Sie haben uns Ihr Interesse an unserer Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten für Schadenersatzforderungen gegen EY in Sachen Wirecard AG mitgeteilt. Wir möchten Sie ebenso kompakt wie erschöpfend informieren, können aber nicht auf jede individuelle Einzelfrage eingehen. Daher haben wir häufige Fragen und Antworten hier für Sie zusammengestellt.
• Wozu wollen Sie meine Ansprüche erwerben?
Wir sind spezialisiert auf Sondersituationen und haben bereits in der Vergangenheit Insolvenzforderungen und Schadensersatzansprüche aufgekauft, um diese im Zweifelsfall auch gerichtlich durchzusetzen. Es ist aus unserer Sicht eine Investition, solche Ansprüche zu kaufen und geltend zu machen und wir erhoffen uns hieraus die Erzielung einer überdurchschnittlichen Rendite. Natürlich sind solche Investitionen auch risikobehaftet, da wir im Zweifel unseren Kapitaleinsatz und die Kosten für Berater und Anwälte verlieren können.
• Bis wann genau muss ich meine Wirecard-Wertpapiere gekauft haben, um berechtigt zu sein?
Sie müssen Ihre Wertpapiere vor Veröffentlichung der Ad hoc-Mitteilung der Wirecard AG am 18.06.2020 um ca. 10:43 Uhr CET/CEST erworben haben.
• Wie ist der technische Ablauf der Aktion?
Wir haben für Sie den Veröffentlichungstext aus dem Bundesanzeiger und das Antwortformular angehängt, hier ist der Ablauf ausführlich erläutert.
• Mir ist ein Schaden aus Wirecard-Aktien im betreffenden Zeitraum entstanden. Was raten Sie mir, was ich tun soll?
Wir dürfen Sie leider aus grundsätzlichen und rechtlichen Erwägungen nicht beraten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Depotbank, Ihren steuerlichen und/oder rechtlichen Berater/In.
• Wie ist die Höhe meiner Schadenersatzforderung zu berechnen?
Die Summe Ihrer Investition (alle Käufe incl. Spesen) minus sie Summe aller Rückflüsse (alle Verkäufe abzgl. Spesen, sofern verkauft wurde).
• Wieso finde ich Ihre im Bundesanzeiger angegebene Website nicht?
Wir mussten im Bundesanzeiger zwingend eine Website benennen. Die dort benannte Domain steht zu unserer Verfügung, ist aber nicht mit weiterem Inhalt ausgestattet. Als kleine Investmentboutique legen wir Wert auf Diskretion.
• Die Firma Springtime Private Equity GmbH sitzt in der Schweiz und hat keine Internetpräsenz. Sind Sie überhaupt ein seriöses Unternehmen oder wollen Sie geschädigte Wirecard-Aktionäre nur nochmals schädigen?
Die Gründe für den Verzicht auf eine Internetpräsenz haben wir bereits genannt. Sie finden unsere Firma im Schweizerischen Handelsregister. Bis heute hat die Firma sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten vollumfänglich erfüllt, z.B. aus vergangenen Kaufangeboten für Wertpapiere. Wir laden geschädigte Wirecard-Aktionäre/Innen zu dem beschriebenen Angebot an uns ein – es besteht für Sie keine Pflicht zu reagieren. Wenn aus welchem Grund auch immer keine Transaktion zwischen Ihnen und uns zustande kommt, ändert sich nichts für Sie.
• Muss ich den Bundesanzeiger-Ausschnitt als Antwortformular verwenden?
Nein, wir haben eine Version auf eine Seite formatiert und hier angefügt. Zur inhaltlichen Klarheit sollte der Text unverändert übernommen werden, die Formatierung ist Ihnen freigestellt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Daten lesbar bei uns ankommen – namentlich wenn Sie uns diese als Fax zusenden, wobei wir E-Mails bevorzugen (nicht nur des der Umwelt ersparten Papiers und Toners wegen).
• Meine besondere Einzelfrage wurde noch nicht hier beantwortet. Warum?
Wir bitten um Nachsicht, dass wir angesichts der grosszahligen Rückmeldungen, die uns bereits in der Sache erreicht haben und noch laufend erreichen, nicht auf jede Frage so eingehen können, wie wir es gerne würden und wie Sie es sich berechtigterweise wünschen.
• Wie kann ich Sie anrufen? Ich will meinen Fall persönlich mit Ihnen besprechen.
Bitte beschränken Sie sich auf die genannten Kommunikationswege und verzeihen Sie uns, dass wir nicht sämtliche Anfragen persönlich beantworten können.
• Ich habe mein Verkaufsangebot bereits abgegeben. Was muss ich noch tun?
Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir melden uns nach Ablauf der Rückmeldungsfrist am 21. Mai 2021 bei Ihnen und teilen Ihnen dann mit, ob Ihr Angebot zu den besten Angeboten zählt und wir dieses annehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen vom Bodensee
Springtime Private Equity GmbH
Volker Deibert
Geschäftsführer
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.182.945 von alex2014 am 13.05.21 21:10:48Danke für die Info zu Springtime, aber ich fragte nach Erfahrungen und Infos zu „Cash for Claim“.
https://www.cashforclaim.de
🐘❤️🐜
https://www.cashforclaim.de
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.184.232 von Pebotodi am 13.05.21 23:34:27
Was erwartest du denn für "Erfahrungen"?
Entweder du bekommst mit denen einen Deal und somit einen Bruchteil deiner Forderung oder eben nicht.
Zitat von Pebotodi: Danke für die Info zu Springtime, aber ich fragte nach Erfahrungen und Infos zu „Cash for Claim“.
https://www.cashforclaim.de
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Was erwartest du denn für "Erfahrungen"?
Entweder du bekommst mit denen einen Deal und somit einen Bruchteil deiner Forderung oder eben nicht.
Springtime Private Equity...hab Ihr schon was gehört???
moin,also nochmal zu Springtime.
Also ich habe bis heute noch keine Mitteilung von Springtime bekommen...und ich habe meine Schadensersatzansprüche für 5 % der Verlustsumme angeboten.
ich gehe fest davon aus, dass das ein Fake war.
Schon irre, was so abläuft; und sowas stellt mit meine Bank "Consors" ins Postfach.
Gruß
K.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.304.449 von Kingstontown196903 am 26.05.21 10:41:01Ich denk mal, keiner will deine Aktien zu 5 % des Kaufwerts. Kannst sie aber vielleicht zu 40 Cent
pro Stück an der Börse verkaufen. Warum der Börsenkurs so hoch ist, versteh ich auch nicht.
Diese Aktie ist doch ein Betrugspapier und so gut wie gar nichts wert.
pro Stück an der Börse verkaufen. Warum der Börsenkurs so hoch ist, versteh ich auch nicht.
Diese Aktie ist doch ein Betrugspapier und so gut wie gar nichts wert.
@Gensing
richtig lesen..5 % der Verlustsumme..nicht der Kaufaumme!! Springtime bot an bis max. für max 10 % der Verlustsumme für den Aufkauf der Schadensersatzansprüche zu zahlen...wollte die günstigsten Angebote annehmen. Ich hab für 5 % angeboten..
Scheint ein Fake zu sein. Das Angebot wurde mir von Consors ins Postfach gelegt. War sogar im Bundesanzeiger veröffentlicht..
Gruss
K.
richtig lesen..5 % der Verlustsumme..nicht der Kaufaumme!! Springtime bot an bis max. für max 10 % der Verlustsumme für den Aufkauf der Schadensersatzansprüche zu zahlen...wollte die günstigsten Angebote annehmen. Ich hab für 5 % angeboten..
Scheint ein Fake zu sein. Das Angebot wurde mir von Consors ins Postfach gelegt. War sogar im Bundesanzeiger veröffentlicht..
Gruss
K.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.310.827 von Kingstontown196903 am 26.05.21 18:03:455 Prozent von 120-140 Euro ist 6-7 Euro Aktienwert
Springtime bietet maximal 10% des Schadens. Die günstigsten Angebote werden die annehmen. Die wollen EY verklagen. Denke, dass sicher einige auch mit weniger als 5% einverstanden waren, und springtime kauft ja maximal für 1 Mio. Euro Ansprüche auf. Bei einem schaden von über 20 Mrd. Euro ist das ja nichts...da muss man seine Schadensersatzansprüche schon verschenken, wenn man zum Zuge kommen möchte.
KANN DAS VOM DWS ALS RECHTSANWALT NUR UNTERSCHREEIBEN. BESONDERS DREIST IST DAS EINWERBEN VON EINEM BERLINER RECHTSANALT, MIT DER BEGRÜNDUNG; EY WÜRDE DAS GESCHÄFT AUF ANDERE EUROPÄSICHE STANDORTE VERLEGEN. ENTWEDER INKOMPETENT ODER NUR GEIL AUF EUER GELD, DA DIES GANZ KLARER EIN FALL VON § 826 BGB IST (EXISTENZVERNICHTENDER EINGRIFF)
Zu 2:
Des Weiteren erreichen uns täglich zahlreiche Anfragen, die sich darauf beziehen, ob und in welcher Form man nunmehr die Ansprüche auch gerichtlich geltend machen sollte. Die Eingaben, die uns erreichen, fußen dabei insbesondere auf verschiedenen Angeboten, die kursieren und die teilweise auch mit engen Annahmefristen verbunden sind.
Zunächst möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie unserer Ansicht nach nicht unter zeitlichem Druck stehen, Ihre Ansprüche bereits jetzt gerichtlich geltend zu machen.
Insofern werten wir es für alle beteiligten Anleger und geschädigten Wirecard-Aktionäre als eine Zumutung, dass man Sie unter Setzung einer sehr kurzen Frist nötigt, Entscheidungen über den weiteren Weg Ihrer Anspruchsdurchsetzung fällen zu müssen.
Ansprüche verjähren frühestens 2023 und aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes ist auch mit frühen Entscheidungen nicht zu rechnen, sodass auch kein Windhundrennen unter den geschädigten Anlegern entstehen wird.
Die Nutzung eines Prozessfinanzierers ist zugleich mit einem merklichen Abschlag verbunden, sollten mögliche Klage erfolgreich sein.
In unserem letzten Rundschreiben hatten wir insbesondere auf die von der DSW präferierte Stiftungslösung hingewiesen.
Ausdrücklich möchten wir betonen, dass die Stiftungslösung und die Registrierung bei der Stiftung nicht nur unabhängig von bereits möglichen anderen Wegen für Sie eröffnet ist, die Sie vielleicht bereits eingeschlagen haben. Vielmehr wird es auch für die in der Stiftung registrierten Anleger und Ansprüche ein Angebot der Prozessfinanzierung geben, wenn die Stiftung auf dem Verhandlungsweg zu keinem oder zu keinem befriedigenden Ergebnis mit EY gelangt.
In jedem Fall werden wir Ihnen aber keine kurzfristigen Fristen setzen, die Sie wiederum unter Druck bringen. Dies empfinden wir als nicht sachgerecht, nachdem Sie Opfer eines Betruges geworden sind.
Schlussbemerkung:
Abschließend möchten wir zudem darauf hinweisen, dass sich aus unserer Perspektive und der Perspektive der uns begleitenden Rechtsanwälte die Situation für EY in den letzten Tagen und Wochen nochmals deutlich angespannt hat. Der Druck auf EY wird immer kräftiger, sich zeitnah zu öffnen, um ihre Reputation und am Ende des Tages die Existenz der EY Deutschland GmbH zu gewährleisten. Genau hier setzt die Stiftungslösung an, die für die geschädigten Anleger und EY zugleich eine rechtssichere Plattform bietet, um auch unter Involvierung der weltweiten EY-Gruppe eine Lösung herbeizuführen.
Schon bald wird die Stiftungs-Plattform im Internet freigeschaltet, über die Sie sich kostenlos registrieren können. Nochmals sei darauf hingewiesen, dass dies für alle geschädigten Anleger gilt – unabhängig davon, ob Sie bereits Ansprüche gerichtlich oder auf sonstigem Wege geltend gemacht haben und ob dies mit der DSW oder anderen Adressen erfolgte. Insofern steht die Stiftungslösung vollkommen losgelöst und parallel laufend zu allen anderen Maßnahmen, die Sie ergriffen haben oder die Sie wahrnehmen können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen zum Thema Wirecard zeitnah und vor allen Dingen individuell beantworten können. So erreichen uns jede Woche Hunderte von Eingaben. Sofern Sie bereits DSW-Mitglied sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer Mitgliederbetreuung an uns zu wenden.
Weitere Informationen über die DSW-Mitgliedschaft und einen Mitgliedsantrag finden Sie auch unter www.dsw-info.de
Wir verbleiben mit besten Grüßen
Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
__________________________________________
gnature_843177138
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
* Postfach 35 01 63
D-40443 Düsseldorf
Besucheranschrift | Visitors address:
Peter-Müller-Strasse 14
D-40468 Düsseldorf
Zu 2:
Des Weiteren erreichen uns täglich zahlreiche Anfragen, die sich darauf beziehen, ob und in welcher Form man nunmehr die Ansprüche auch gerichtlich geltend machen sollte. Die Eingaben, die uns erreichen, fußen dabei insbesondere auf verschiedenen Angeboten, die kursieren und die teilweise auch mit engen Annahmefristen verbunden sind.
Zunächst möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie unserer Ansicht nach nicht unter zeitlichem Druck stehen, Ihre Ansprüche bereits jetzt gerichtlich geltend zu machen.
Insofern werten wir es für alle beteiligten Anleger und geschädigten Wirecard-Aktionäre als eine Zumutung, dass man Sie unter Setzung einer sehr kurzen Frist nötigt, Entscheidungen über den weiteren Weg Ihrer Anspruchsdurchsetzung fällen zu müssen.
Ansprüche verjähren frühestens 2023 und aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes ist auch mit frühen Entscheidungen nicht zu rechnen, sodass auch kein Windhundrennen unter den geschädigten Anlegern entstehen wird.
Die Nutzung eines Prozessfinanzierers ist zugleich mit einem merklichen Abschlag verbunden, sollten mögliche Klage erfolgreich sein.
In unserem letzten Rundschreiben hatten wir insbesondere auf die von der DSW präferierte Stiftungslösung hingewiesen.
Ausdrücklich möchten wir betonen, dass die Stiftungslösung und die Registrierung bei der Stiftung nicht nur unabhängig von bereits möglichen anderen Wegen für Sie eröffnet ist, die Sie vielleicht bereits eingeschlagen haben. Vielmehr wird es auch für die in der Stiftung registrierten Anleger und Ansprüche ein Angebot der Prozessfinanzierung geben, wenn die Stiftung auf dem Verhandlungsweg zu keinem oder zu keinem befriedigenden Ergebnis mit EY gelangt.
In jedem Fall werden wir Ihnen aber keine kurzfristigen Fristen setzen, die Sie wiederum unter Druck bringen. Dies empfinden wir als nicht sachgerecht, nachdem Sie Opfer eines Betruges geworden sind.
Schlussbemerkung:
Abschließend möchten wir zudem darauf hinweisen, dass sich aus unserer Perspektive und der Perspektive der uns begleitenden Rechtsanwälte die Situation für EY in den letzten Tagen und Wochen nochmals deutlich angespannt hat. Der Druck auf EY wird immer kräftiger, sich zeitnah zu öffnen, um ihre Reputation und am Ende des Tages die Existenz der EY Deutschland GmbH zu gewährleisten. Genau hier setzt die Stiftungslösung an, die für die geschädigten Anleger und EY zugleich eine rechtssichere Plattform bietet, um auch unter Involvierung der weltweiten EY-Gruppe eine Lösung herbeizuführen.
Schon bald wird die Stiftungs-Plattform im Internet freigeschaltet, über die Sie sich kostenlos registrieren können. Nochmals sei darauf hingewiesen, dass dies für alle geschädigten Anleger gilt – unabhängig davon, ob Sie bereits Ansprüche gerichtlich oder auf sonstigem Wege geltend gemacht haben und ob dies mit der DSW oder anderen Adressen erfolgte. Insofern steht die Stiftungslösung vollkommen losgelöst und parallel laufend zu allen anderen Maßnahmen, die Sie ergriffen haben oder die Sie wahrnehmen können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen zum Thema Wirecard zeitnah und vor allen Dingen individuell beantworten können. So erreichen uns jede Woche Hunderte von Eingaben. Sofern Sie bereits DSW-Mitglied sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer Mitgliederbetreuung an uns zu wenden.
Weitere Informationen über die DSW-Mitgliedschaft und einen Mitgliedsantrag finden Sie auch unter www.dsw-info.de
Wir verbleiben mit besten Grüßen
Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
__________________________________________
gnature_843177138
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
* Postfach 35 01 63
D-40443 Düsseldorf
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Peter-Müller-Strasse 14
D-40468 Düsseldorf
Laut SZ ist das KapMuG Verfahren gegen EY abgelehnt worden. Ist die Prozessfinanzierung für die TILP Kläger denn damit auch vom Tisch?
Zitat von Returnhunter: Laut SZ ist das KapMuG Verfahren gegen EY abgelehnt worden. Ist die Prozessfinanzierung für die TILP Kläger denn damit auch vom Tisch?[/
quote]
„Der Fall Wirecard ist so speziell, dass es nicht bei Urteilen von Landgerichten bleiben wird", sagt Franz Braun von der Münchner Kanzlei CLLB, die zahlreiche Anleger vertritt. "Die Frage, ob Anleger einen Anspruch gegen den Wirtschaftsprüfer haben, muss hier höchstrichterlich geklärt werden." Ganz so ausweglos wie es zunächst scheint, das zeigt die deutsche Rechtsgeschichte, ist die Sache nämlich nicht.“
https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/w…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener"> https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/w…
🐘❤️🐜
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-ey-aktie-1.5…
Hier der zugehörige link.
Das zuständige Landgericht hat hier recht rührend argumentiert, indem man "bedingten Vorsatz" zum Kriterium für eine Haftung gemacht hat und nicht mal diesen erfüllt sieht.
"Bedingter Vorsatz" heißt hier im wesentlichen, dass der Beschuldigte den Tatausgang für möglich hält, sich also den möglichen Konsequenzen seines Handelns bewusst war (Juristen an Bord, ggf. korrigieren, bitte). EY soll nach Meinung des LG also nicht mal wissen haben können, was passieren kann, wenn sie trotz völlig offensichtlicher Nachweislücken einem bereits öffentlich beschuldigten Unternehmen ein falsches Testat ausstellen. Eine unmögliche Vorstellung also. Frage: Was lernt man eigentlich, bevor man Wirtschaftsprüfer wird?
Das hieße, maximales Schludern ist selbst im Falle eines folgenden Totalschadens erlaubt, selbst in solch krassen Fällen wie diesem.
Mal sehen, ob diese Einschätzung auch bei anderen Gerichten Bestand haben wird, zumal bei all den neuen Nachlässigkeiten, die im Untersuchungsausschuss zuletzt erkennbar wurden (und von denen ich nicht weiß, ob diese vom LG gewürdigt wurden...möglicherweise keine gute Idee, vorschnell zu klagen?)
Wundern würde es mich allerdings auch nicht. Lediglich ein weiteres Schlaglicht auf Unterschiede im Verbraucher- bzw. Anlegerschutz in USA und Deutschland. Bei allen gelegentlichen Exzessen in USA - da leben wir Germanen leider immer noch im Wald.
Hier der zugehörige link.
Das zuständige Landgericht hat hier recht rührend argumentiert, indem man "bedingten Vorsatz" zum Kriterium für eine Haftung gemacht hat und nicht mal diesen erfüllt sieht.
"Bedingter Vorsatz" heißt hier im wesentlichen, dass der Beschuldigte den Tatausgang für möglich hält, sich also den möglichen Konsequenzen seines Handelns bewusst war (Juristen an Bord, ggf. korrigieren, bitte). EY soll nach Meinung des LG also nicht mal wissen haben können, was passieren kann, wenn sie trotz völlig offensichtlicher Nachweislücken einem bereits öffentlich beschuldigten Unternehmen ein falsches Testat ausstellen. Eine unmögliche Vorstellung also. Frage: Was lernt man eigentlich, bevor man Wirtschaftsprüfer wird?
Das hieße, maximales Schludern ist selbst im Falle eines folgenden Totalschadens erlaubt, selbst in solch krassen Fällen wie diesem.
Mal sehen, ob diese Einschätzung auch bei anderen Gerichten Bestand haben wird, zumal bei all den neuen Nachlässigkeiten, die im Untersuchungsausschuss zuletzt erkennbar wurden (und von denen ich nicht weiß, ob diese vom LG gewürdigt wurden...möglicherweise keine gute Idee, vorschnell zu klagen?)
Wundern würde es mich allerdings auch nicht. Lediglich ein weiteres Schlaglicht auf Unterschiede im Verbraucher- bzw. Anlegerschutz in USA und Deutschland. Bei allen gelegentlichen Exzessen in USA - da leben wir Germanen leider immer noch im Wald.
Und was bedeutet das nun für die Finanzierung von der Klage von Herrn TILP?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.408.228 von Returnhunter am 04.06.21 16:50:39
Da kann ich nicht helfen, bin da nicht angeschlossen und habe TILPs Ansatz auch nicht verfolgt. Ich denke aber z.B. nicht, dass etwa eine LitFin das besonders überrascht oder beeindruckt, die haben frühzeitig vor aus der Hüfte geschossenen Klagen gewarnt. Leider stören solche Präzedenzen natürlich potenziell schon - sie zeigen aber auch auf, was für eine erfolgreiche Klageerhebung nötig sein wird. Das wird LitFin (und möglicherweise auch TILP) zu nutzen wissen.
Bin sogar ganz froh, wenn aus der KapmuG-Sache nichts wird - dieser Weg dauert NOCH länger, ohne dass er dabei ein wirklich greifbares Ergebnis für den Kläger liefert. Wieder so ein Beispiel für deutschen Verbraucher-/Anlegerschutz. Ein Placebo, würde man das in der Medizin vielleicht nennen.
Zitat von Returnhunter: Und was bedeutet das nun für die Finanzierung von der Klage von Herrn TILP?
Da kann ich nicht helfen, bin da nicht angeschlossen und habe TILPs Ansatz auch nicht verfolgt. Ich denke aber z.B. nicht, dass etwa eine LitFin das besonders überrascht oder beeindruckt, die haben frühzeitig vor aus der Hüfte geschossenen Klagen gewarnt. Leider stören solche Präzedenzen natürlich potenziell schon - sie zeigen aber auch auf, was für eine erfolgreiche Klageerhebung nötig sein wird. Das wird LitFin (und möglicherweise auch TILP) zu nutzen wissen.
Bin sogar ganz froh, wenn aus der KapmuG-Sache nichts wird - dieser Weg dauert NOCH länger, ohne dass er dabei ein wirklich greifbares Ergebnis für den Kläger liefert. Wieder so ein Beispiel für deutschen Verbraucher-/Anlegerschutz. Ein Placebo, würde man das in der Medizin vielleicht nennen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.274.995 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:09:44
Zitat von Jlivermore999:Zitat von gggold: ...
hääää....
ich glaub du hast da was nicht verstanden.....
der mehr als 200 seiten anhang
stammt von der kpmg wurde aber damals eben nicht - veröffentlicht weil er als "vertaulich" eingestuft wurde!!!!!!!!!!
Wirecard-News
Beim Ende April veröffentlichten, 74 Seiten langen KPMG-Prüfbericht handelte es sich offenbar nicht um die vollständige Fassung. So berichten „SZ“ und „Tagesschau“ nun von 232 Seiten „unveröffentlichten Anhängen“, in denen unter anderem von fragwürdigen Kreditgeschäften in Asien und von Geldtransfers an eine Briefkastenfirma auf Mauritius die Rede sei. Insgesamt seien bei diesen Geschäften in den vergangenen Jahren offenbar mehrere hundert Mio. Euro aus der Wirecard-Gruppe abgeflossen. Wenn das so stimmt, ergeben sich hieraus eine Schlussfolgerung und eine Frage. Hier die Schlussfolgerung: Wir haben es beim Wirecard-Skandal offenbar nicht nur mit milliardenschweren Fake-Positionen zu tun, sondern offenkundig auch (diese These hatten wir ja letzte Woche schon aufgestellt) mit beträchtlichen echten Umsätzen, die allerdings in dunkle Kanäle wanderten (wichtig: „echte“ ist nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit „legale“). Und hier die Frage: Wären Vorstand/Aufsichtsrat nicht verpflichtet gewesen, den Aktionären die Erkenntnisse aus den „unveröffentlichten Anhängen“ mitzuteilen? tagesschau.de
u.a. daher die frage zur rolle der kpmg und die konkrete frage je nach inhalt des anhangs...
war die kpmg daher zur vertaulichen behandlung und somit zum schweigen über den
inhalt verpflichtet oder war dieser inhalt damals schon so brisant das kpmg nicht mehr
zum schweigen verpflichtet gewesen wäre...
wer hat alles kenntnis über diesen inhalt gehabt bzw. erlangt vor dem 18.06. und von wem?
https://finanz-szene.de/news/02-07-20-wirecard-bafin-1822dir…
Packt sie: EY und ARVorsitzender Wulf Matthias ....
und deren Berater: wer waren sie, die Berater .... her mit den Namen und Fotos
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.274.995 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:09:44
Packt sie: EY und ARVorsitzender Wulf Matthias ....
und deren Berater: wer waren sie, die Berater .... her mit den Namen und Fotos
[/quote]
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Es waren unbeschreibliche Zeiten .... 😂😂😂😂 - alles Gute, Wulf Matthias
Handelsblatt berichtet: Hausdurchsuchung bei Wulf Matthias .... Verdacht !
Packt sie: EY und ARVorsitzender Wulf Matthias ....
und deren Berater: wer waren sie, die Berater .... her mit den Namen und Fotos
[/quote]
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
Es waren unbeschreibliche Zeiten .... 😂😂😂😂 - alles Gute, Wulf Matthias
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.275.595 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:48:17
Was kommt hier noch ?
Was kommt hier noch ? - Wulf Matthias II -
Zitat von Jlivermore999: https://www.ft.com/content/24447808-fbd9-11e5-b3f6-11d5706b6…
Fotos bitte !
Hier auch noch der „Mauritius-Deal“ 😂😂😂😂
https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…
Hier der „Great India Deal“ - nur noch bei Google-Cache, auf Osborne Clarke Homepage entfernt ..😂😏
Text: Team unter Leitung von Dr. Matthias Terlau
und Dr. Björn Hürten ....
Personen unseres Vertrauens.
Was kommt hier noch ?
Wirecard-CEO Markus Braun: Täter oder Opfer?
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/14578501-suche-s…
Wenn es nicht so traurig wäre könnte man herzhaft darüber lachen. Was eine Posse!
🐘💚🐜
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https://www.wallstreet-online.de/nachricht/14578501-suche-s…
Wenn es nicht so traurig wäre könnte man herzhaft darüber lachen. Was eine Posse!
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Zocktag? Hmm
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.761.172 von Schumlim999 am 01.11.21 08:56:47
Kommt EY ohne Schaden davon?
Zitat von Schumlim999: Zocktag? Hmm
Kommt EY ohne Schaden davon?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.721.336 von Pebotodi am 27.10.21 18:41:33
Markus Braun, in der Nacht vom 18. auf den 19. Juni 2020:
=====
„Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Wirecard AG in einem Betrugsfall erheblichen Ausmaßes zum Geschädigten geworden ist.“
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/milliardenschwerer-bi…
Zitat von Pebotodi: Wirecard-CEO Markus Braun: Täter oder Opfer?
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/14578501-suche-s…
Wenn es nicht so traurig wäre könnte man herzhaft darüber lachen. Was eine Posse!
Markus Braun, in der Nacht vom 18. auf den 19. Juni 2020:
=====
„Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Wirecard AG in einem Betrugsfall erheblichen Ausmaßes zum Geschädigten geworden ist.“
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/milliardenschwerer-bi…
Der Wambach-/Wirecard-Bericht
https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930900.pdf
Über 2.200 Seiten spannende Lektüre! Danke ans Handelsblatt für die Veröffentlichung
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https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930900.pdf
Über 2.200 Seiten spannende Lektüre! Danke ans Handelsblatt für die Veröffentlichung
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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Breaking News bei Wirecard. OLG München gibt Hinweisbeschlüsse zur Haftung von EY. Gute Nachrichten für alle Kläger!
http://mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/schirp-partner-rec…
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Breaking News bei Wirecard. OLG München gibt Hinweisbeschlüsse zur Haftung von EY. Gute Nachrichten für alle Kläger!
http://mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/schirp-partner-rec…
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Was den Klägern vielleicht helfen mag, ist für die Börsennotierung der Wirecard-Aktie keine Hoffnung mehr.
"Doch auch im Freiverkehr, wo weniger Vorschriften gelten, sei Wirecard dann nicht mehr handelbar, erklärte die Deutsche Börse DE0005810055 nun auf Anfrage. Ein "ordnungsgemäßer Börsenhandel" sei auch im Freiverkehr nicht mehr gewährleistet, so eine Konzernsprecherin."
Quelle:
https://www.boerse-frankfurt.de/news/7bc0a3d8-d646-424e-93c2…
Damit könnte der letzte Börsenhandelsplatz in Hamburg auch jederzeit wegfallen, nehme ich an.
"Doch auch im Freiverkehr, wo weniger Vorschriften gelten, sei Wirecard dann nicht mehr handelbar, erklärte die Deutsche Börse DE0005810055 nun auf Anfrage. Ein "ordnungsgemäßer Börsenhandel" sei auch im Freiverkehr nicht mehr gewährleistet, so eine Konzernsprecherin."
Quelle:
https://www.boerse-frankfurt.de/news/7bc0a3d8-d646-424e-93c2…
Damit könnte der letzte Börsenhandelsplatz in Hamburg auch jederzeit wegfallen, nehme ich an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.182.437 von Pebotodi am 10.12.21 14:49:21Ganz lieben Dank fürs Teilen..
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.183.718 von Duckandbear am 10.12.21 16:15:25…nutze den Thread als Archiv 😊
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Einsammelklagen
In München sollen aus einer Einsammelklage nunmehr 32 Einzelverfahren geworden sein.So eine Überraschung
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.299.671 von Finanzanwalt am 22.12.21 17:10:28…du meinst Sammelklage?
Kannst du das etwas ausführen?
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Kannst du das etwas ausführen?
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Antwort auf Beitrag Nr.: 70.299.836 von Pebotodi am 22.12.21 17:24:37
Eine Größe bei den politischen Bemühungen, eine verbrauchergerechte Rechtsordnung zu schaffen, ist der Begriff "Klageindustrie". So gewinnt er die falschen Konturen!
Nun wird getrennt ...
Es könnte sich damit erweisen, dass das anwaltliche Argument, bei mir gibt's die bessere und auch noch billigere Vertretung mit der Power einer Sammelbewegung, heiße Luft war. Der BGH hat schon vor Zeiten auf die Unzweckmäßigkeit solcher im Gesetz so nicht vorgesehenen Verfahren hingewiesen und es wurde früher schon von Gerichten aufgeteilt. So mancher Geschädigte könnte in seiner Not nach dem Köder geschnappt haben. Wobei vom Klägeranwalt nicht unwahrscheinlich nach Honorarvereinbarung abgerechnet wurde jeweils nach dem Einzelstreitwert. So dass er bezahlt wurde, wie bei einer Einzelklage und seine Dienste von Beginn an nicht billiger kamen.Eine Größe bei den politischen Bemühungen, eine verbrauchergerechte Rechtsordnung zu schaffen, ist der Begriff "Klageindustrie". So gewinnt er die falschen Konturen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.300.556 von Finanzanwalt am 22.12.21 18:39:14Danke für deine Ausführungen. Bleibt einem nichts anderes übrig als abzuwarten, ob geteilt wird
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Gut, dass Braun im Gefängnis ist! Da gehört er hin. Vielleicht kriegt er ja über die Weihnachtstage von seiner Sippschaft dort Besuch.
In dem Sinne, frohe Weihnachten!
In dem Sinne, frohe Weihnachten!
Es tut sich was…
Anlegerklagen im Wirecard-Bilanzskandal — TILP erwirkt Vorlagebeschluss beim Landgericht München I. Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeleitet
https://wirecard-klage.de/#updates
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Anlegerklagen im Wirecard-Bilanzskandal — TILP erwirkt Vorlagebeschluss beim Landgericht München I. Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeleitet
https://wirecard-klage.de/#updates
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Hab das jetzt die Jahre nichtmehr verfolgt.
Gibt es noch irgendeine Sammelklage wo man sich kostenfrei mit eine Schadenssumme in der Größenordnung von knapp über 1.000€ anschließen kann?
Gibt es noch irgendeine Sammelklage wo man sich kostenfrei mit eine Schadenssumme in der Größenordnung von knapp über 1.000€ anschließen kann?
Zitat von Nudelplantage: Hab das jetzt die Jahre nichtmehr verfolgt.
Gibt es noch irgendeine Sammelklage wo man sich kostenfrei mit eine Schadenssumme in der Größenordnung von knapp über 1.000€ anschließen kann?
Das kann ich dir auch nicht sagen. Bekomme von RA Tilp immer den Newsletter nachdem ich mich dort beteiligt habe
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Antwort auf Beitrag Nr.: 71.120.397 von Pebotodi am 16.03.22 16:05:16Auszug aus der Mail von TILP:
Aus diesem Grund freuen wir uns, Ihnen heute berichten zu können, dass das Landgericht München I gestern den von unserer Kanzlei beantragten Vorlagebeschluss (Beschluss vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 KapMuG (3 O 5875/20)) nach dem KapMuG gegen EY wegen Anlegerklagen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal erlassen und damit das KapMuG-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet hat. Da dieser Beschluss unanfechtbar ist, stehen hiergegen auch keine Rechtsmittel zur Verfügung.
Ob für diese Klage ein Prozessfinanzierer bereit steht, kann ich nicht genau sagen, vielleicht einfach mal bei Tilp nachfragen. Ich bin über meine Rechtschutzversicherung dabei.
Aus diesem Grund freuen wir uns, Ihnen heute berichten zu können, dass das Landgericht München I gestern den von unserer Kanzlei beantragten Vorlagebeschluss (Beschluss vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 KapMuG (3 O 5875/20)) nach dem KapMuG gegen EY wegen Anlegerklagen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal erlassen und damit das KapMuG-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet hat. Da dieser Beschluss unanfechtbar ist, stehen hiergegen auch keine Rechtsmittel zur Verfügung.
Ob für diese Klage ein Prozessfinanzierer bereit steht, kann ich nicht genau sagen, vielleicht einfach mal bei Tilp nachfragen. Ich bin über meine Rechtschutzversicherung dabei.
Oder mal hier nachlesen:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/15183243-tun-wire…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 71.123.967 von SF0815 am 16.03.22 21:02:38Ich habe mich LitFin angeschlossen. Einer der größten Prozessfinanzierer; man trägt keine Kosten man braucht keine Rechtschutzversicherung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.130.429 von Marieinvests am 17.03.22 14:48:57Ja, das hört sich auch gut an, so kann man ohne eigenes finanzielles Risiko teilnehmen und muss nur im Erfolgsfall eine Provision abgeben.
Ein Prozessfinanierer steigt nur ein, wenn er eine realistische Chance sieht, EY zur Verantwortung zu ziehen.
LitFin:
Wir bieten Ihnen die Finanzierung der Teilnahme an einem gebündelten Vorgehen mehrerer Tausend geschädigter Anleger gegen die Ernst & Young GmbH an, um Ihre Schadensersatzansprüche ohne jegliches Kostenrisiko von einer renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei durchsetzen zu lassen.
Ein Prozessfinanierer steigt nur ein, wenn er eine realistische Chance sieht, EY zur Verantwortung zu ziehen.
LitFin:
Wir bieten Ihnen die Finanzierung der Teilnahme an einem gebündelten Vorgehen mehrerer Tausend geschädigter Anleger gegen die Ernst & Young GmbH an, um Ihre Schadensersatzansprüche ohne jegliches Kostenrisiko von einer renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei durchsetzen zu lassen.
Hallo,
wie ordnet Ihr denn das Vorgehen der DSW ein?
Hier wird man ja vor die Wahl gestellt, entweder sich am KapMuGVerfahren gegen EY Deutschland (z.b. über Tilp oder Dr. Greger etc) zu beteiligen oder sich der DSW anzuschliessen, die auch EY International in Anspruch nehmen will.
Vielen Dank für Euer Feedback
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes DSW-Mitglied,
wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, hat das Landgericht München mit Beschluss von Montag in Sachen Wirecard einen Vorlagebeschluss in einem Verfahren von Aktionären sowohl gegen Herrn Dr. Markus Braun als auch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY erlassen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wird nun prüfen, ob es zu einem Kapitalanlegermusterverfahren in dieser Sache kommen kann und ob dieses dann letztendlich eröffnet wird.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein solches Verfahren bisher noch nicht eröffnet ist und insofern auch keine Maßnahmen Ihrerseits notwendig sind oder bereits eingeleitet werden können.
Selbstverständlich werden wir auch diese Option für Sie analysieren/bewerten und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen übermitteln. Für eine solche Handlungsempfehlung ist es derzeit allerdings noch zu früh, denn zunächst ist abzuwarten, wie sich das OLG verhält und wie der weitere Ablauf des Verfahrens ausgestaltet sein wird.
Ergänzend hinweisen möchten wir aber bereits heute auf folgende Aspekte:
Wie wir in unseren bisherigen Rundschreiben erläutert haben, ist der Ansatz der DSW nicht – wie dies anderenorts verfolgt wird – allein weitere Klagen gegen EY Deutschland einzureichen.
Vielmehr ist unser Ansatz weiterhin und das auch unabhängig von der Frage, ob und wie ein KapMuG-Verfahren in München eröffnet wird, einen Entschädigungsfonds für die betroffenen Wirecard-Aktionäre auf Basis einer niederländischen Stiftung aufzubauen. Ein solcher Entschädigungsfonds hat den zentralen Vorteil, dass dieser eben nicht nur von EY Deutschland gespeist wird. Vielmehr geht es darum, auch eine Haftung der Ernst & Young Global Ltd. und damit von EY International möglich zu machen und dafür ein Vehikel zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund dabei ist, dass schon aufgrund der Höhe der Schadenersatzforderungen, die im Raum stehen, nur EY International in der Lage sein wird, diese Ansprüche in der Gesamtheit aller Anleger zu befriedigen und einen angemessenen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dies wird im Rahmen des KapMuG-Verfahrens, welches allein gegen EY Deutschland geführt wird, nicht möglich sein.
Genau deswegen ist es so wichtig, auch EY International in Anspruch zu nehmen und für einen Entschädigungsfonds zu gewinnen. An dieser Lösung haben wir in den letzten Monaten sehr intensiv gearbeitet.
Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass uns die Finanzierungszusage eines internationalen Prozessfinanzierers mittlerweile vorliegt.
Dies bedeutet, dass Ihre Ersatzansprüche über die Stiftung ohne Kostenrisiko gegen EY Deutschland und eben auch gegen EY International gerichtlich geltend gemacht werden können. Über die konkrete Ausgestaltung und Einzelheiten werden wir Anfang April im Rahmen einer Pressekonferenz berichten und Ihnen diese Möglichkeit zur gleichen Zeit im Rahmen eines weiteren Rundschreibens dezidiert vorstellen.
Abschließend möchten wir noch auf einen sehr wichtigen Aspekt hinweisen, der für Sie und auch für die Teilhabe an einer Entschädigungsfonds-Lösung elementar ist:
So wird Ihre Beteiligung an einer Lösung im Wege eines Entschädigungsfonds und damit einer prozessfinanzierten Klage gegen EY Deutschland und EY International nur dann möglich sein, wenn Sie sich nicht zuvor an einem Klageverfahren anderer Anbieter beteiligt haben. Das Verbot der sog. doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig.
Auch eine Splittung der Ansprüche und Verfahren gegenüber EY Deutschland auf der einen und EY International auf der anderen Seite ist nicht möglich, da sich die Finanzierungszusage für ein Verfahren gegen beide Adressen bezieht.
Ob und wie Sie sich entscheiden bzw. welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen in unserem nächsten Rundschreiben - bzw. wenn das KapMuG-Verfahren in München eröffnet werden sollte - genauer erläutern.
Derzeit ist also keinerlei Aktion Ihrerseits notwendig.
Möglicherweise hat es für Sie sogar Nachteile, wenn Sie nun bereits Entscheidungen treffen und sich an eine Adresse vorzeitig binden.
Wie bereits oben avisiert, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Rundschreiben Anfang April den weiteren Weg erläutern.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
__________________________________________
gnature_471996791
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
* Postfach 35 01 63
D-40443 Düsseldorf
Besucheranschrift | Visitors address:
Peter-Müller-Strasse 14
D-40468 Düsseldorf
Sitz des Vereins ist Düsseldorf | Amtsgericht Düsseldorf | VR 3994
Präsidium: Ulrich Hocker (Präsident), Daniela Bergdolt (Vize-Präsidentin), Klaus Nieding (Vize-Präsident)
wie ordnet Ihr denn das Vorgehen der DSW ein?
Hier wird man ja vor die Wahl gestellt, entweder sich am KapMuGVerfahren gegen EY Deutschland (z.b. über Tilp oder Dr. Greger etc) zu beteiligen oder sich der DSW anzuschliessen, die auch EY International in Anspruch nehmen will.
Vielen Dank für Euer Feedback
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes DSW-Mitglied,
wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, hat das Landgericht München mit Beschluss von Montag in Sachen Wirecard einen Vorlagebeschluss in einem Verfahren von Aktionären sowohl gegen Herrn Dr. Markus Braun als auch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY erlassen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wird nun prüfen, ob es zu einem Kapitalanlegermusterverfahren in dieser Sache kommen kann und ob dieses dann letztendlich eröffnet wird.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein solches Verfahren bisher noch nicht eröffnet ist und insofern auch keine Maßnahmen Ihrerseits notwendig sind oder bereits eingeleitet werden können.
Selbstverständlich werden wir auch diese Option für Sie analysieren/bewerten und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen übermitteln. Für eine solche Handlungsempfehlung ist es derzeit allerdings noch zu früh, denn zunächst ist abzuwarten, wie sich das OLG verhält und wie der weitere Ablauf des Verfahrens ausgestaltet sein wird.
Ergänzend hinweisen möchten wir aber bereits heute auf folgende Aspekte:
Wie wir in unseren bisherigen Rundschreiben erläutert haben, ist der Ansatz der DSW nicht – wie dies anderenorts verfolgt wird – allein weitere Klagen gegen EY Deutschland einzureichen.
Vielmehr ist unser Ansatz weiterhin und das auch unabhängig von der Frage, ob und wie ein KapMuG-Verfahren in München eröffnet wird, einen Entschädigungsfonds für die betroffenen Wirecard-Aktionäre auf Basis einer niederländischen Stiftung aufzubauen. Ein solcher Entschädigungsfonds hat den zentralen Vorteil, dass dieser eben nicht nur von EY Deutschland gespeist wird. Vielmehr geht es darum, auch eine Haftung der Ernst & Young Global Ltd. und damit von EY International möglich zu machen und dafür ein Vehikel zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund dabei ist, dass schon aufgrund der Höhe der Schadenersatzforderungen, die im Raum stehen, nur EY International in der Lage sein wird, diese Ansprüche in der Gesamtheit aller Anleger zu befriedigen und einen angemessenen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dies wird im Rahmen des KapMuG-Verfahrens, welches allein gegen EY Deutschland geführt wird, nicht möglich sein.
Genau deswegen ist es so wichtig, auch EY International in Anspruch zu nehmen und für einen Entschädigungsfonds zu gewinnen. An dieser Lösung haben wir in den letzten Monaten sehr intensiv gearbeitet.
Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass uns die Finanzierungszusage eines internationalen Prozessfinanzierers mittlerweile vorliegt.
Dies bedeutet, dass Ihre Ersatzansprüche über die Stiftung ohne Kostenrisiko gegen EY Deutschland und eben auch gegen EY International gerichtlich geltend gemacht werden können. Über die konkrete Ausgestaltung und Einzelheiten werden wir Anfang April im Rahmen einer Pressekonferenz berichten und Ihnen diese Möglichkeit zur gleichen Zeit im Rahmen eines weiteren Rundschreibens dezidiert vorstellen.
Abschließend möchten wir noch auf einen sehr wichtigen Aspekt hinweisen, der für Sie und auch für die Teilhabe an einer Entschädigungsfonds-Lösung elementar ist:
So wird Ihre Beteiligung an einer Lösung im Wege eines Entschädigungsfonds und damit einer prozessfinanzierten Klage gegen EY Deutschland und EY International nur dann möglich sein, wenn Sie sich nicht zuvor an einem Klageverfahren anderer Anbieter beteiligt haben. Das Verbot der sog. doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig.
Auch eine Splittung der Ansprüche und Verfahren gegenüber EY Deutschland auf der einen und EY International auf der anderen Seite ist nicht möglich, da sich die Finanzierungszusage für ein Verfahren gegen beide Adressen bezieht.
Ob und wie Sie sich entscheiden bzw. welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen in unserem nächsten Rundschreiben - bzw. wenn das KapMuG-Verfahren in München eröffnet werden sollte - genauer erläutern.
Derzeit ist also keinerlei Aktion Ihrerseits notwendig.
Möglicherweise hat es für Sie sogar Nachteile, wenn Sie nun bereits Entscheidungen treffen und sich an eine Adresse vorzeitig binden.
Wie bereits oben avisiert, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Rundschreiben Anfang April den weiteren Weg erläutern.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Marc Tüngler Thomas Hechtfischer
__________________________________________
gnature_471996791
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
* Postfach 35 01 63
D-40443 Düsseldorf
Besucheranschrift | Visitors address:
Peter-Müller-Strasse 14
D-40468 Düsseldorf
Sitz des Vereins ist Düsseldorf | Amtsgericht Düsseldorf | VR 3994
Präsidium: Ulrich Hocker (Präsident), Daniela Bergdolt (Vize-Präsidentin), Klaus Nieding (Vize-Präsident)
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.150.950 von Moneyburner1 am 20.03.22 18:22:06Hallo, ich kann mir als hobby-jurist nicht wirklich vorstellen, wie sich das ausgehen soll. Wenn, dann hat EY Deutschland den Schaden verursacht. Da kann EY international sicher nicht belangt werden.
Ich würde mich eher einer größeren Klage bzw. dem Musterverfahren anschließen, da stehen die Chancen vermutlich besser.
Gibt ja auch genug Anbieter.. TILP/SCHIRP/Pinsent Masons (mit Finanzierer LitFin)/etc.
Ich würde mich eher einer größeren Klage bzw. dem Musterverfahren anschließen, da stehen die Chancen vermutlich besser.
Gibt ja auch genug Anbieter.. TILP/SCHIRP/Pinsent Masons (mit Finanzierer LitFin)/etc.
WIRECARD Aktie in Hamburg
Die WIRECARD Aktie ist ja weiterhin in Hamburg handelbar.Wie sind Eure Prognosen: Wird sich am Kurs bis zur endgültigen Einstellung des Handels noch etwas tun? Gibt es noch ungedeckte Short-Seller?
Wie lange wird der Handel in Hamburg noch möglich sein?
Grüße
phil73
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.174.974 von phil73 am 23.03.22 14:36:11
Die Erstnotierung der Wirecard Aktie befand sich im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse:
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Quelle z.B.: https://www.wirecard.com/de/2020/06/25/wirecard-ag-antrag-au…
Das Delisting der Deutschen Börse, also das Delisting der Erstnotierung der Wirecard Aktie im regulierten Markt, ist bereits erfolgt:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/wirecard-aktie…
Die Aktien können seitdem nur noch im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden:
https://www.boersenag.de/Aktien/DE0007472060/Wirecard%20AG
Die Deutsche Börse hat bereits festgestellt, dass ein ordnungsgemäßer Handel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist. Selbst im Freiverkehr nicht:
https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/7bc0a3d8-d646-42…
Die AGB für den Freiverkehr der Börse Hamburg sehen ebenfalls Regeln für das Delisting der Aktie vor:
https://www.boersenag.de/Regelwerke
Es dürfte daher nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Börse Hamburg den Handel mit Wirecard-Aktien ebenfalls einstellt. Gemäß §25 Börsengesetz gibt es zudem Optionen, den Handel quasi über Nacht zu beenden, und zwar "von Amts wegen":
Die Geschäftsführung kann den Handel von Finanzinstrumenten, Wirtschaftsgütern oder Rechten
1. aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint; und
2. einstellen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint.
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__25.html
Das der ordnungsgemäße Handel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist, hat wie oben verlinkt die Deutsche Börse bereits im November 2021 festgestellt ! Die Uhr tickt also bereits seit 4 Monaten...nur meine Meinung.
Delisting am letzten Handelsplatz jederzeit möglich
Zitat von phil73: Die WIRECARD Aktie ist ja weiterhin in Hamburg handelbar.
Wie sind Eure Prognosen: Wird sich am Kurs bis zur endgültigen Einstellung des Handels noch etwas tun? Gibt es noch ungedeckte Short-Seller?
Wie lange wird der Handel in Hamburg noch möglich sein?
Grüße
phil73
Die Erstnotierung der Wirecard Aktie befand sich im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse:
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Quelle z.B.: https://www.wirecard.com/de/2020/06/25/wirecard-ag-antrag-au…
Das Delisting der Deutschen Börse, also das Delisting der Erstnotierung der Wirecard Aktie im regulierten Markt, ist bereits erfolgt:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/wirecard-aktie…
Die Aktien können seitdem nur noch im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden:
https://www.boersenag.de/Aktien/DE0007472060/Wirecard%20AG
Die Deutsche Börse hat bereits festgestellt, dass ein ordnungsgemäßer Handel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist. Selbst im Freiverkehr nicht:
https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/7bc0a3d8-d646-42…
Die AGB für den Freiverkehr der Börse Hamburg sehen ebenfalls Regeln für das Delisting der Aktie vor:
https://www.boersenag.de/Regelwerke
Es dürfte daher nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Börse Hamburg den Handel mit Wirecard-Aktien ebenfalls einstellt. Gemäß §25 Börsengesetz gibt es zudem Optionen, den Handel quasi über Nacht zu beenden, und zwar "von Amts wegen":
Die Geschäftsführung kann den Handel von Finanzinstrumenten, Wirtschaftsgütern oder Rechten
1. aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint; und
2. einstellen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint.
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__25.html
Das der ordnungsgemäße Handel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist, hat wie oben verlinkt die Deutsche Börse bereits im November 2021 festgestellt ! Die Uhr tickt also bereits seit 4 Monaten...nur meine Meinung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.185.489 von tbhomy am 24.03.22 13:55:18Vielen Dank für die Einschätzung, tbhomy!
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.172.364 von ali_ende am 23.03.22 10:34:50
Hallo,
ich sehe das ähnlich. Natürlich hätte es einen Charme, wenn EY Global mit haftet. Dies läuft aber nur über Freiwilligkeit. Dafür das Recht an dem Musterverfahren teilzunehmen, aufzugeben, halte ich für gewagt.
Siehe Statement DSW:
Die Stiftungslösung steht allen geschädigten Wirecard-Anlegern offen. Das gilt
auch für nicht-deutsche Anleger. Aus diesem Grund wird diese Lösung von
dem europäischen Anlegerverband BETTER FINANCE unterstützt.
Ab sofort können sich die betroffenen Anleger online unter https://www.dswinfo.de/wirecard/ kostenlos registrieren und erhalten nach der Registrierung
weitere Informationen. Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung an einer Lösung
im Wege der Stichting nur für Geschädigte möglich ist, die sich bisher nicht an
einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten
Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, sagt Nieding. Betroffene sollten jetzt schnell handeln, und sich bei der Stiftung registrieren, so Nieding weit
Die Kosten für das Musterverfahren sind ja übersichtlich bzw können ggf über einen Prozessfinanzierer abgedeckt werden.
Soweit meine Meinung....
Zitat von ali_ende: Hallo, ich kann mir als hobby-jurist nicht wirklich vorstellen, wie sich das ausgehen soll. Wenn, dann hat EY Deutschland den Schaden verursacht. Da kann EY international sicher nicht belangt werden.
Ich würde mich eher einer größeren Klage bzw. dem Musterverfahren anschließen, da stehen die Chancen vermutlich besser.
Gibt ja auch genug Anbieter.. TILP/SCHIRP/Pinsent Masons (mit Finanzierer LitFin)/etc.
Hallo,
ich sehe das ähnlich. Natürlich hätte es einen Charme, wenn EY Global mit haftet. Dies läuft aber nur über Freiwilligkeit. Dafür das Recht an dem Musterverfahren teilzunehmen, aufzugeben, halte ich für gewagt.
Siehe Statement DSW:
Die Stiftungslösung steht allen geschädigten Wirecard-Anlegern offen. Das gilt
auch für nicht-deutsche Anleger. Aus diesem Grund wird diese Lösung von
dem europäischen Anlegerverband BETTER FINANCE unterstützt.
Ab sofort können sich die betroffenen Anleger online unter https://www.dswinfo.de/wirecard/ kostenlos registrieren und erhalten nach der Registrierung
weitere Informationen. Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung an einer Lösung
im Wege der Stichting nur für Geschädigte möglich ist, die sich bisher nicht an
einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten
Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, sagt Nieding. Betroffene sollten jetzt schnell handeln, und sich bei der Stiftung registrieren, so Nieding weit
Die Kosten für das Musterverfahren sind ja übersichtlich bzw können ggf über einen Prozessfinanzierer abgedeckt werden.
Soweit meine Meinung....
Hallo,
mal eine Frage an die Juristen:
„Das Verbot der sogenannten doppelten
Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig"
Ich habe nun meine Wirecard Forderungen beim Insolvenzverwalter Jaffe angemeldet.
Ich gehe davon aus, dass dieser auch gegen EY rechtliche Schritte einleitet.
Ebenso möchte ich mich am Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG-Verfahren) gegen EY beteiligen.
Habe ich damit nicht eine Beteiligung an mehreren Verfahren?
Wie werden diese Forderungen gegen EY zusammengeführt?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
mal eine Frage an die Juristen:
„Das Verbot der sogenannten doppelten
Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig"
Ich habe nun meine Wirecard Forderungen beim Insolvenzverwalter Jaffe angemeldet.
Ich gehe davon aus, dass dieser auch gegen EY rechtliche Schritte einleitet.
Ebenso möchte ich mich am Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG-Verfahren) gegen EY beteiligen.
Habe ich damit nicht eine Beteiligung an mehreren Verfahren?
Wie werden diese Forderungen gegen EY zusammengeführt?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.325.813 von Moneyburner1 am 10.04.22 09:29:17Ich w[rde sagen nein, da die vom Insolvenyverwalter geltend gemachte Forderung die von Wirecard gegen den Abschlusspr[fer ist und nicht die des Anlegers. zudem ist paragraph 255 bgb zu beachten.
Klagen gegen EY
Hallo,es gibt ja auf mehreren Wegen Klagen gegen EY Deutschland bzgl. Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Wirecard Mandat.
1) diverse Einzelklagen
2) Das KapMug Verfahren soll eingeleitet werden
3) Ich gehe davon aus, dass auch der Insolvenzverwalter EY in Haftung nehmen will.
Werden diese unterschiedlichen Verfahren irgendwie gebündelt? Oder bekommt der, der zuerst ein rechtskräftiges Urteil erwirkt, dann das, was verfügbar ist?
Wie ist hier der Ablauf.... natürlich immer in der Annahme, dass EY zu Schadenersatz verpflichtet wird.
Ferner versucht die DSW ja noch eine aussergerichtliche Einigung mit EY International über eine niederländische Stiftungslösung.
Klage gegen EY
Hallo,langsam rückt die Verjährungsfrist näher und das KapMuG Verfahren ist aufgesetzt.
Nun werden die Möglichkeiten einen direkten Klage (ggf. mit Prozessfinanzierer) und dem Anmelden zum KapMuG Verfahren angeboten.
Was empfehlen denn hier die rechtlich bewanderten Personen?
Was ist denn die Folge, wenn man sich zum KapMuG angemeldet hat und die Klage gewonnen wird. Was muss man dann unternehmen?
Vielen Dank !
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