Die nebenberufliche Selbständigkeit bietet Chancen
Eine gute Möglichkeit, die eigene finanzielle und berufliche Sicherheit zu erzielen, kann die nebenberufliche Selbständigkeit sein. Hier wird ein Gewerbe neben den Hauptberuf betrieben, ohne dass Sicherheiten ausfallen.
Die Selbständigkeit ist für viele Menschen ein Traum der beruflichen Selbsterfüllung, der allerdings auch zahlreiche finanzielle Risiken birgt. Eine Alternative dazu, die eigene Berufstätigkeit zugunsten der Selbständigkeit aufzugeben, kann die nebenberufliche Selbständigkeit sein. Eine nebenberufliche Selbständigkeit wird, wie der Name schon sagt, zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt. So besteht weiterhin die Sicherheit eines regelmäßigen und vor allem planbaren Einkommens, während andererseits Pläne der Selbständigkeit ihre Umsetzung finden. Wer sich für die nebenberufliche Selbständigkeit entscheidet, hat viele Vorteile, muss aber auch mit einem enormen Zeitaufwand für die Kombination der beiden Berufstätigkeiten rechnen. Vorteilhaft ist bei dieser Art der Selbständigkeit, dass bis zu gewissen Einkommensgrenzen auch keine eigenständige Krankenversicherungspflicht besteht. Die Absicherung über den Hauptberuf bleibt bis zu einer Einkommensgrenze innerhalb der Selbständigkeit bestehen, und erst wenn diese Einkommensgrenzen aus der Selbständigkeit überschritten werden, muss eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Wer sich für die Selbständigkeit auf nebenberuflicher Basis interessiert, muss auch gegenüber dem Arbeitgeber Fairness zeigen. Eine Selbständigkeit, die als Konkurrenz für den aktuellen Arbeitgeber zu bewerten ist, lässt sich nicht umsetzen. Eine solche Aktivität auf selbständiger Basis kann durchaus im schlimmsten Falle sogar eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Wer sich also selbständig machen möchte, dabei aber die Sicherheit des aktuellen Arbeitsverhältnisses beigehalten möchte, sollte sich für Tätigkeiten entscheiden, die nicht in Konkurrenz zum aktuellen Arbeitgeber abgewickelt werden. Ansonsten ist die Selbständigkeit auf nebenberuflicher Basis eher unkompliziert, zumal sich hier auch nicht die Beschränkungen innerhalb von Höchstarbeitszeiten ergeben. Wer selbständig ist, kann seine Arbeitszeit frei gestalten und so sind auch in der Theorie keine Überschreitungen von Höchstarbeitszeiten, die der Gesetzgeber innerhalb des Arbeitsrechtes erlassen hat, zu befürchten.
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