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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen - 500 Beiträge pro Seite (Seite 28)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 20.05.24 20:05:38 von
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      schrieb am 22.12.23 14:36:23
      Beitrag Nr. 13.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.005.600 von startvestor am 22.12.23 11:19:20Kasper Carlos hat geantwortet:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carlos-kasper/frage…

      Eine Mischung aus Lügen, Halbwahrheiten, Unwissenheit und Propaganda. Aber das kennen wir ja. Hat mich aber überrascht, dass er drauf eingestiegen ist. Wahrscheinlich werden wir vom Staatsschutz doch nicht so engmaschig überwacht, wie gedacht.:D:D
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      schrieb am 22.12.23 17:39:51
      Beitrag Nr. 13.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.006.608 von Baddabumm am 22.12.23 14:05:42Im Video hat er von 300.000 - 400.000 Euro geredet. Da hat er sich evtl. verrechnet. Er war insgesamt schlecht beraten und auch Juhn macht offenbar Fehler. Außerdem würde er das Geld ja bei Sieg zurückbekommen.

      https://www.finanzgerichte.bayern.de/fg_prozess/2_kosten/#Ko…

      Wobei du nur die einfache Gebühr angesetzt hast, wir müssen aber die vierfache zahlen. Wären dann 64K. Evtl. ist er beim Streiteert nicht von 4 Mio., sondern von 15 Mio ausgegangen. War auch nicht ganz klar, was nun wirklich seine Steuerschuld ist.
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      schrieb am 22.12.23 17:48:04
      Beitrag Nr. 13.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.006.809 von Horst_Sindermann am 22.12.23 14:36:23Was schreibt der da von BFH, BVerfG und Optionsscheinen? Hat der ChatGPT gefragt und das hat halluziniert? Aber wir sehen wieder, die ignorieren die Frage und schreiben irgendwas. Wir müssen kürzer und konkreter fragen. Selbst eine Frage, warum Optionen unter Binding fallen, Scheine aber nicht, ist zu allgemein.

      Aber du könntest den Typen noch ärgern mit:

      Wie lautet das Aktenzeichen vom Verfahren beim BVerfG zu den Optionsscheinen?
      Avatar
      schrieb am 22.12.23 20:14:58
      Beitrag Nr. 13.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.008.027 von startvestor am 22.12.23 17:39:51
      Zitat von startvestor: Wobei du nur die einfache Gebühr angesetzt hast, wir müssen aber die vierfache zahlen. Wären dann 64K. Evtl. ist er beim Streiteert nicht von 4 Mio., sondern von 15 Mio ausgegangen. War auch nicht ganz klar, was nun wirklich seine Steuerschuld ist.


      Er redete etwas von 15 Millionen Gewinn und 15 Millionen Verlust.
      Davon kann er 20.000 dieses Jahr verrechnen- macht 14.980.000 zu versteuern.
      Das ergibt eine Steuerschuld von 3.950.975 Euro- wenn Du ganz genau rechnest.
      Die restlichen Verluste kann er ja über die nächsten 749 Jahre absetzen. :D

      Da er aber kein Geld hat, um zu klagen- (Kontopfändung und so- wir erinnern uns),
      kann man doch Binding eine Nase drehen und Prozesskostenhilfe beantragen- ratet mal, wer die dann zahlt.
      EGAL, wie es ausgeht.

      Ich habe nur einfache Gebühren genommen- Anwalt ist da ja auch noch nicht drin.
      Avatar
      schrieb am 25.12.23 16:09:09
      Beitrag Nr. 13.505 ()
      Die Kosten mit Anwalt und vor allem 2 Instanzen können hinhauen. Ich weiß nicht genau wie man die BVerfG Instanz berechnet, aber wenn man ein Vorlageverfahren hinbekommt, dürfte auch diese vor allem Anwaltsgebühren auslösen. Bei den Gerichtskosten bin ich mir nicht sicher, kostet vor dem BVerfG glaube ich nichts. Da muss man aber dennoch 2x 1,6 Geschäftsgebühr auf 4 Millionen Streitwert zahlen. Und Prozesskostenhilfe gibt es nicht, wenn man Gläubiger von 1 Millionen bei FTX ist.

      Keine Glanzleistung von Juhn, aber das Kind war auch schon in den Brunnen gefallen bevor dieser mandatiert wurde und der StB trifft eben nicht die Investmententscheidungen, die hier etwas hin und her waren, natürlich auch der Volatilität des Marktes geschuldet. Auch darf man keine zweifelhafteren Tipps als StB geben, wie z.B. Fristen bis zur Schätzung auszunutzen etc., in der Hoffnung auf zwischenzeitliche Recovery. Jedenfalls ein gutes Beispiel wie schlechte Steuergesetze dem Bürger und gleichzeitig auch den Fiskus letztendlich schlechter stellen können.

      Ich bin immer noch der Meinung, dass kein FG Vorlagebeschluss erstellt werden wird, sondern der Umweg über den BFH ist quasi sicher. Frohe Weihnachten.
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      Avatar
      schrieb am 25.12.23 17:06:17
      Beitrag Nr. 13.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.014.984 von JohnGalt123 am 25.12.23 16:09:09M.E. dürfte uns das BVerfG nichts kosten, da die Vorlage ja das FG oder der BFH macht. Zumindest ist das meine "Kalkulation".
      Avatar
      schrieb am 25.12.23 19:42:06
      Beitrag Nr. 13.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.014.984 von JohnGalt123 am 25.12.23 16:09:09
      Zitat von JohnGalt123: Und Prozesskostenhilfe gibt es nicht, wenn man Gläubiger von 1 Millionen bei FTX ist.


      Die kann man nachträglich auch zurückzahlen- mit 4 Millionen Steuerschuld bei AdV und Stundungszinsen von 2% über dem Basiszinssatz (3,12%)
      würde ich mir da nicht allzuviel Zeit lassen, wenn monatlich 17.000 Euro dazukommen an Zinsen.
      Avatar
      schrieb am 26.12.23 20:49:37
      Beitrag Nr. 13.508 ()
      Die Bindingsteuer mit keinem Wort erwähnt:

      https://www.zdf.de/dokumentation/die-spur/finanzen-influence…

      Machen die Finfluencer sicher auch nicht. Für mich ist das indiskutabel. Wortmann und Koll stehen für mich dadurch auf der gleichen Stufe. Das ist knapp am Betrug, denn Binding ist ein CFD-Verbot.
      Avatar
      schrieb am 28.12.23 12:16:56
      Beitrag Nr. 13.509 ()
      Frage uber einfache Leerverkäufe
      Da der ganze Steuerkram so schwer zu verstehen ist, habe ich mich über einfache Leerverkäufe Gedanken gemacht, also nicht über Futures oder Optionen.
      Verkaufen Sie 10.000 Tesla, erhalten Sie 10.000 USD und erhalten Sie bei Abschluss Zinsen für 10.000 USD und zahlen Sie Zinsen für die Ausleihe von Tesla-Aktien sowie Gewinn/Verlust aus Tesla-Aktien.

      Wird das Ganze mit den üblichen 26,375 % besteuert oder gibt es irgendetwas, worüber man sich Sorgen machen muss? Und lässt sich das mit anderen Aktienkaufinvestitionen verrechnet, also kein Binding ?

      Nehmen Sie etwas wie IBKR an, damit Sie nicht wie bei Inlandmaklern zu Beginn den Steuerabzug haben.

      Nochmals vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 28.12.23 12:27:52
      Beitrag Nr. 13.510 ()
      Es gab anfangs ein paar Stimmen die meinten, Leerverkäufe könnte man um ein paar Ecken irgendwie in die Bindingsteuer reindrücken.

      Nix mehr gehört. Das Thema ist durch. Es wird wie normale Aktiengeschäfte versteuert.

      Zumindest mache ich das bei meiner Steuererklärung so, Leerverkäufe wie Käufe, nur andersrum.

      Es gibt aber ein paar Besonderheiten, z.B. zum Jahreswechsel und bzgl. des Verlusttopfes, d.h. meine Herangehensweise ist nicht komplett korrekt. Über den Jahreswechsel habe ich aber eigentlich auch nie eine Leer-Posi offen gehabt.
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      Avatar
      schrieb am 28.12.23 13:20:40
      Beitrag Nr. 13.511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.023.522 von startvestor am 28.12.23 12:27:52Auch keine offenen Positionen beim Jahreswechsel 2008/2009 (Beginn der Abgeltungssteuer)???
      Avatar
      schrieb am 28.12.23 14:22:22
      Beitrag Nr. 13.512 ()
      Nochmals vielen Dank dafür. Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen kommt es mir tatsächlich so vor, als hätten sich Politiker mit geringem Wissen, aber starker Meinung immer wieder eingemischt.
      Man spürt etwa 26,375 % auf alle Kapitalgewinne, aber dafür zu sorgen, dass die Besteuerung nicht durch „Waschverkäufe“ aufgeschoben wird, wäre für alle viel besser gewesen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.23 15:06:41
      Beitrag Nr. 13.513 ()
      2008 habe ich noch nix geshortet.
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      Avatar
      schrieb am 28.12.23 17:45:18
      Beitrag Nr. 13.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.024.188 von startvestor am 28.12.23 15:06:41Beim Wechsel von Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungssteuer (ab 2009 Verlusttopf)) gab es diverse Gestaltungsmöglichkeit. Haben damals die Broker dafür getrommelt...
      Avatar
      schrieb am 30.12.23 19:31:54
      Beitrag Nr. 13.515 ()
      Diese Steuer brachte dem Staat nur 7000 Euro ein
      https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/hobbybraue…

      Wir warten auf die Schlagzeile: Diese Steuer brachte dem Staat nur Verluste
      Avatar
      schrieb am 01.01.24 00:56:32
      Beitrag Nr. 13.516 ()
      Soso, 2024 KANN besser werden.......🤣🤣🤣🤣



      ....aber von Abschaffung der Bindingsteuer habe ich jetzt nix gehört....
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      Avatar
      schrieb am 01.01.24 01:05:11
      Beitrag Nr. 13.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.034.533 von Horst_Sindermann am 01.01.24 00:56:32Ach Olaf....., dein Geschwafel von Demokratie und Mitbestimmung... hier mal ein exemplarisches Gegenbeispiel, was 7 Jahre danach (!!!) geleakt wurde...

      https://www.n-tv.de/leute/ZDF-stuft-Boehse-Onkelz-herab-arti…

      Da wollte wohl Jemand den Interpreten von "Türken raus" nicht als Deutschlands besten Musiker haben. Na, der Herbert G. tuts ja auch und ist dazu noch systemkonform... :D:D:D:D
      Aber interessant, dass der Betrug nach 7 Jahren doch raus kam. Das gibt mir Hoffnung (und startvestor bestimmt auch:D), dass da noch jemand über Binding und Scholz auspackt, auch wenns Jahre dauert....
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      Avatar
      schrieb am 01.01.24 01:07:57
      Beitrag Nr. 13.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.034.542 von Horst_Sindermann am 01.01.24 01:05:11Ach ja, EIN GESUNDES NEUES JAHR für alle Mitstreiter gegen Olafs und Bindings Skandalgesetz! Wir bleiben dran :D
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      Avatar
      schrieb am 01.01.24 01:49:26
      Beitrag Nr. 13.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.034.545 von Horst_Sindermann am 01.01.24 01:07:57Dem schließe ich mich an. Viel Erfolg für alle im Kampf gegen Binding.
      Avatar
      schrieb am 01.01.24 11:54:19
      Beitrag Nr. 13.520 ()
      Von rotgrün komme 100% Unsinn und die FDP könne nur 29% abwehren:

      https://www.welt.de/politik/deutschland/video249306682/FDP-M…

      Binding ist offenbar so wichtig für links, dass es nicht zu den 20% gehört.
      Avatar
      schrieb am 01.01.24 14:52:23
      Beitrag Nr. 13.521 ()
      Die FDP bleibt in der Koalition mit SPD und Grünen. Die entsprechende Mitgliederbefragung zum Ampel-Austritt ist gescheitert.

      https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/lindner-ka…
      Avatar
      schrieb am 01.01.24 14:57:33
      Beitrag Nr. 13.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.034.542 von Horst_Sindermann am 01.01.24 01:05:11Auf in ein neues Jahr im Klassenkampf gegen Lothar's Unrecht und Unfreiheit. Wir ham' noch lange nicht genug
      Avatar
      schrieb am 01.01.24 15:53:10
      Beitrag Nr. 13.523 ()
      Leider das typische Mobilisierungsproblem. Die Parteispitze hat massiv agitiert und so haben die ihre Stimmen bekommen. Hätten mehr Leute abgestimmt, hätten es die Rebellen auch geschafft.

      Aber hoffentlich ist das eine Lehre für die Mitglieder, dass sie mehr gegen die linksgrüne Übernahme tun müssen.
      Avatar
      schrieb am 02.01.24 13:10:32
      Beitrag Nr. 13.524 ()
      Also zumindest hätten wir den ersten Landtag, wo die Sozen rausfliegen könnten:

      https://www.tagesspiegel.de/politik/sonntagsumfrage-in-sachs…

      Allerdings sind mir die AfD-Sozialisten nicht geheuer, verbieten womöglich gleich ganz den "us-kapitalistischen" Börsenhandel.

      Gottschalk hat ja bei der Bindingsteuer aufgegeben nachzuhaken, aber der hat in der AfD eh nix zu sagen. Das dumme ist, wir werden es erst wissen, wenn sie dran sind.
      Avatar
      schrieb am 02.01.24 14:34:34
      Beitrag Nr. 13.525 ()
      Tatsächlich wäre bei den jetzigen Umfragen folgende Frage an Brandner, den Schnellantworter der AfD auf AW sinnvoll:

      Werden Sie an der Regierung die fast sicher verfassungswidrige Regelung des Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG (sog. Bindingsteuer) abschaffen?

      Mehr würde ich gar nicht erklären, gibt nur Raum für Geschwafel. Vielleicht kanns Chris mal probieren.

      Es könnte sein, dass er antwortet, er wills an die Gremien geben. Da könnte man entweder später nachhaken oder doch in die Erklärung schreiben:

      Falls dazu eine Befassung der Gremien nötig ist, bitte ich um Antwort nach deren Entscheidung.


      Warum das ganze? Ich hätte gern mal eine konkrete Aussage der AfD dazu. Ich befürchte nämlich, die sind für die Bindingsteuer, also die Sozialisten wie Brandner.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.01.24 16:10:16
      Beitrag Nr. 13.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.038.457 von startvestor am 02.01.24 14:34:34Ist eingestellt
      Avatar
      schrieb am 02.01.24 20:39:40
      Beitrag Nr. 13.527 ()
      Danke. Und die Gremien müsste er schon gefragt haben:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/fr…
      Avatar
      schrieb am 02.01.24 21:20:27
      Beitrag Nr. 13.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.038.457 von startvestor am 02.01.24 14:34:34Ich kann dir versichern, dass die AFD uns definitiv keine Hilfe sein wird. Das weiß ich aus internen Quellen. Die hassen Börsenspekulation und möchten ALLES was damit zusammenhängt am liebsten verbieten. Nur werden die sich dieses Jahr vor den Wahlen nicht explzit dazu äußern. Das kostet Stimmen. Unsere einzige Hoffnung auf eine schnelle Beseitigung der Bindingsteuer wären schwarzegelbe Mehrheiten. Leider sind wir davon so weit entfernt wie die Sonne von der Erde.

      Ggf. könnte auch Jamaika helfen. Dann wäre 2 konserative gegen eine Linke. Das gelingt aber nur, wenn die Sozen so kleingehalten werden, dass sie unter 10% im Bund rutschen. Die CDU darf keine Möglichkeiten haben, sich mit den Sozen in eine GROKO zu retten. Dann haben wir Binding noch die nächsten 10 Jahre. Insofern ist es erst mal gut, wenn die Sozen aus den ostdeutschen Landtagen fliegen. Das wäre eine gute Basis für die nächste BT-Wahl.
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 18:14:42
      Beitrag Nr. 13.529 ()
      Halten Sie persönlich Steuern auf Verluste für verfassungsgemäß?

      Sehr geehrter Herr Wiese

      in Ihrer letzten Antwort zu § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG erklärten Sie, man müsse die Meinung der Gerichte zu dessen Verfassungswidrigkeit abwarten. Aber gilt das auch, wenn die Rechtslage völlig eindeutig ist?

      Ein kurzes CFD-Beispiel:

      Gewinne: 60.000 Euro
      Verluste: 65.000 Euro
      Steuer: 10.000 Euro

      Ich halte es für ausgeschlossen, dass das BVerfG sowas "durchwinkt". Das Gesetz ist schon rechtswidrig enstanden, sonst hätte es nicht funktioniert. Ich weiß nicht, ob Sie die Hintergünde kennen. Fragen Sie bitte Lothar Binding.

      Bitte bilden Sie sich Ihre eigene Meinung darüber und v.a. ob dieses Gesetz einem Rechtstaat würdig ist.

      MfG

      Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
      Antwort von Dirk Wiese
      SPD • 03.01.2024

      Sehr geehrter Herr M.,

      besten Dank für Ihre erneute Frage.

      Wie Ihnen auch schon mein Fraktionskollege Michael Roth auf Ihre gleichlautende Frage geantwortet hat, halten wir die geltende Regelung für verfassungsgemäß.

      Ich zitiere gerne seine Antwort: "Im Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz war die Streichung der Verlustverrechnungskreise bei Verlusten aus Termingeschäften und Verlusten auf privaten Forderungen noch vorgesehen. Diese Regelungen wurden in der Ressortabstimmung gestrichen. Der Bundestag hat den geänderten Gesetzentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz am 17. November 2023 beschlossen.

      Es geht dabei um eine Beschränkung der Verluste von Privatpersonen aus spekulativen Termingeschäften. Gegenstand der Verlustverrechnungsbeschränkung sind also nicht Verluste von Unternehmen. Als SPD-Bundestagsfraktion vertreten wir den Standpunkt, dass solche Verluste aus risikoreichen Finanzwetten durch den Steuerzahler nicht unbeschränkt mitfinanziert werden sollen. Solche Verluste können unterjährig mit Gewinnen aus solchen Finanzwetten verrechnet werden. Im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden. Die Verlustverrechnung ist also möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß."

      Mit freundlichen Grüßen

      Dirk Wiese

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dirk-wiese/fragen-a…

      Ich warte bis heute darauf, dass ein Soze rechnerisch objektiv darlegt, wieso, weshalb, warum der Steuerzahler Termingeschäfte unbeschränkt mitfinanzieren sollte.
      Von der aktuellen SPD Mannschaft kommt immer nur stille Post von Lothar's Ideologie.
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 18:24:52
      Beitrag Nr. 13.530 ()
      Ich denke, unsere Erwartungshaltung an diese Politiker ist zu hoch. Die interessiert weder das Grundgesetz noch andere Gesetze. Man hat seine eigenen Ziele und versucht die im gegebenen Rahmen durchzudrücken, auch wenn’s komplett rechtswidrig ist.

      Es fehlt die Möglichkeit, diese Leute dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Abwahl ist zu wenig. Es sind Demokratiefeinde, sehr bitter.
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 18:31:03
      Beitrag Nr. 13.531 ()
      Es machen aber alle, die Linken nur viel mehr als andere, weil sie die „Guten“ und „auserwählt“ sind.

      Vielleicht kann Chris Richter Hold mal folgendes fragen:

      Sollte vorsätzlicher Verfassungsbruch im Gesetzgebungsverfahren für alle Beteiligten, also auch Politiker, strafbewehrt werden?
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 18:33:26
      Beitrag Nr. 13.532 ()
      Richter Hold wird dann sicher an die Schuldenbremse denken. Ihm wird auch noch weiteres einfallen. Ich denke, wir sollten auf Beispiele wie die Bindingsteuer verzichten, das lenkt nur ab.

      Hold ist Richter, der könnte das Thema anders als ein Profipolitiker bewerten.
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 21:02:53
      Beitrag Nr. 13.533 ()
      "Solche Verluste können unterjährig mit Gewinnen aus solchen Finanzwetten verrechnet werden. Im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden. Die Verlustverrechnung ist also möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß."

      Der Kommentar von Dirk Wiese zeigt doch, dass der das Gesetzt gar nicht verstanden hat.
      So wie er das formuliert, geht er doch davon aus, dass die Verluste unterjährig sehr wohl vollständig verrechenbar sind.
      Nur nach unterjähriger Verrechnung übrig bleibende Verluste (Nettoverluste aufgrund fehlender Gewinntrades) können nur maximal in Höhe von 20000 Euro auf Folgejahre vorgetragen werden.

      Vielleicht könnte man da nochmal nachhaken und ihm klar machen, dass die unterjährige Verrechnung eben gerade nicht mehr möglich ist.
      So wie er sehen das vermutlich die meisten, deshalb kam der Mist ja auch durch.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 22:21:39
      Beitrag Nr. 13.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.046.161 von schithotrader am 03.01.24 21:02:53Da brauchst du gar nicht nachhaken. Das wäre reine Zeitverschwendung, da unsere Spitzenpolitiker das schon verstanden haben. Warum sonst haben sie Optionsscheine, Zertifikate und KO-Produkte als Inhaberschuldverschreibung (und damit KEINE TERMINGESCHÄFTE mehr) umdeklariert. Es wäre doch einfacher gewesen, Satz 5+6 so umzuschreiben, dass die unterjährige Begrenzung von 20.000 Euro wegfällt. Hat man aber nicht aber nicht gemacht, sondern lieber ein 50seitiges Anwendungsschreiben für die Ergänzungen von 2 Sätzen in EKST §20 rausgerotzt.....
      Avatar
      schrieb am 03.01.24 23:46:21
      Beitrag Nr. 13.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.046.161 von schithotrader am 03.01.24 21:02:53Nee, dafür habe ich ja das Beispiel eingefügt. Der und Roth wissen schon was los ist, ist ihnen aber egal bzw. aus parteitaktischen Gründen sind die pro Binding. Also den Seeheimer Kreis und Roth als Quertreiber können wir vergessen, wie alle anderen Sozen auch.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 10:35:17
      Beitrag Nr. 13.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.046.161 von schithotrader am 03.01.24 21:02:53
      Zitat von schithotrader: "Solche Verluste können unterjährig mit Gewinnen aus solchen Finanzwetten verrechnet werden. Im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden. Die Verlustverrechnung ist also möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß."

      Der Kommentar von Dirk Wiese zeigt doch, dass der das Gesetzt gar nicht verstanden hat.
      So wie er das formuliert, geht er doch davon aus, dass die Verluste unterjährig sehr wohl vollständig verrechenbar sind.
      Nur nach unterjähriger Verrechnung übrig bleibende Verluste (Nettoverluste aufgrund fehlender Gewinntrades) können nur maximal in Höhe von 20000 Euro auf Folgejahre vorgetragen werden.

      Vielleicht könnte man da nochmal nachhaken und ihm klar machen, dass die unterjährige Verrechnung eben gerade nicht mehr möglich ist.
      So wie er sehen das vermutlich die meisten, deshalb kam der Mist ja auch durch.


      Er schreibt doch explizit "im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden", also versteht er sehr wohl das es unterjährig nicht verrechenbare Verluste (nämlich über 20K) gibt.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 13:00:01
      Beitrag Nr. 13.537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.048.225 von ValueIn am 04.01.24 10:35:17
      Zitat von ValueIn: Er schreibt doch explizit "im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden", also versteht er sehr wohl das es unterjährig nicht verrechenbare Verluste (nämlich über 20K) gibt.


      Du hast den entscheidenden ersten Satz weggelassen.
      "Solche Verluste können unterjährig mit Gewinnen aus solchen Finanzwetten verrechnet werden. Im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden.

      Nein- es kann eben nicht "unterjährig" verrechnet werden.
      Nach dieser Denke kann ich auch 100.000 Euro Gewinn mit 200.000 Verlust verrechnen- Nur, das im Entstehungsjahr 100.000 Verlust verrechnet werden können mit Gewinnen und in nachfolgenden Jahren 20.000 jährlich.
      Und das hier zeugt von Nicht-Wissen:
      Es geht dabei um eine Beschränkung der Verluste von Privatpersonen aus spekulativen Termingeschäften.

      Ein Verlust oder Gewinn ist immer noch die Summe aller Einnahmen und Ausgaben einer Handelstätigkeit im Steuerjahr.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 13:17:07
      Beitrag Nr. 13.538 ()
      Update auf der CFD Verband Seite

      Aktueller Stand zur Musterklage (Januar 2024)

      Das Urteil des Finanzgerichts ist ausstehend. Eine seriöse Einschätzung, bis wann das Urteil zu erwarten ist, ist nicht möglich.

      November 2023: Die Stellungnahmen vonseiten des Finanzamts und des Klägers wurden dem Finanzgericht zugestellt.

      Juni 2023: Die Musterklage wurde am 24.05.2023 beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingereicht. Das Aktenzeichen lautet 10 K 1091/23.


      https://www.cfdverband.de/aktuelles/musterklage
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 13:35:14
      Beitrag Nr. 13.539 ()
      Vielleicht sollten wir stärker darauf achten, dass wir uns nicht auf das Framing der Sozen einlassen. Reden wir von Einnahmen und Ausgaben anstatt von Gewinn/Verlust, wird es besser verständlich.

      Mit Gewinn/Verlust war stets das Nettoergebnis gemeint. Erst durch Binding und das Absurde BMF-Anwendungsschreiben kam ein Durcheinander. Die haben Gewinn/Verlust als Nettoergebnis von Einnahme/Ausgabe pro Trade definiert. Wir können aber genausogut unterjährig jeweils alle Einnahmen sowie Ausgaben der Trades summieren und dann erst das Endjahressaldo der beiden als Gewinn/Verlust bezeichen. Dann würden wir davon sprechen, dass Binding das unterjährige saldieren von Einnahmen/Ausgaben verbietet. In meinen Augen erklärt das den Sachverhalt für non-trader deutlich besser, weil für die Gewinn/Verlust = Jahresendgerbnis.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 13:38:21
      Beitrag Nr. 13.540 ()
      Leider aber noch keine PM des CFD-Verbands zum Thema Bindingsteuerhinterziehung.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 15:37:24
      Beitrag Nr. 13.541 ()
      Nach Zustellung der Stellungnahmen kann es noch mal locker 6-9 Monate dauern. Oder noch länger dauern, je nach Umfang der Stellungnahmen und des Streitsachverhalts.

      Es wäre gut, wenn das erste Urteil dieses Jahr dem Kläger recht gibt, sonst schreiben die Richter alle von einander ab.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 16:17:06
      Beitrag Nr. 13.542 ()
      Unsere beiden Verfahren warten ja seit ca. August. Beim CFD-Verband waren das lt. deren Auskunft im November auch die Abschluss-Stellungnahmen.

      Ich würde hoffen, FG München eröffnet. Oder FG "Epizentrum" schreibt meine Texte ab.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 16:18:59
      Beitrag Nr. 13.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.049.116 von Baddabumm am 04.01.24 13:00:01
      Zitat von Baddabumm:
      Zitat von ValueIn: Er schreibt doch explizit "im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden", also versteht er sehr wohl das es unterjährig nicht verrechenbare Verluste (nämlich über 20K) gibt.


      Du hast den entscheidenden ersten Satz weggelassen.
      "Solche Verluste können unterjährig mit Gewinnen aus solchen Finanzwetten verrechnet werden. Im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden.

      Nein- es kann eben nicht "unterjährig" verrechnet werden.
      Nach dieser Denke kann ich auch 100.000 Euro Gewinn mit 200.000 Verlust verrechnen- Nur, das im Entstehungsjahr 100.000 Verlust verrechnet werden können mit Gewinnen und in nachfolgenden Jahren 20.000 jährlich.
      Und das hier zeugt von Nicht-Wissen:
      Es geht dabei um eine Beschränkung der Verluste von Privatpersonen aus spekulativen Termingeschäften.

      Ein Verlust oder Gewinn ist immer noch die Summe aller Einnahmen und Ausgaben einer Handelstätigkeit im Steuerjahr.


      Wie sollen denn sonst nicht verrechenbare unterjährige Verluste entstehen die ich weitertragen kann, wenn nicht durch die 20K Grenze unterjährig? Es gibt nicht verrechenbare Verluste nur wenn ich die unterjährige Grenze bei 20K einziehe von daher weiß der MdB über die Beschränkung bzw er hat von jemand abgeschrieben der er versteht. Das ist einfachste Logik.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 18:33:26
      Beitrag Nr. 13.544 ()
      Die 6-9 Monate sind meine eigenen Erfahrungswerte. Bei Kapitalerträgen sollte es allgemein kürzer sein, bei solchen der Verfassung betreffenden Sachverhalte lassen sich die FG wohl eher gerne mehr Zeit. Die Vorlagebeschlüsse sindt für FGs eher die Ausnahme und komplexer als normale Urteile. Es will sich niemand vor dem BVerfG blamieren.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 19:20:47
      Beitrag Nr. 13.545 ()
      Bin eben zufällig im Chat von Roland gelandet:

      https://www.youtube.com/live/p2I6Xtt4GLk?si=nj-T4vYwEJy29lmu

      Er hat sich etwas geziert, aber grds. könnte er bereit sein, einen unserer Fälle beim BFH zu übernehmen.

      Taxadvisor hat leider dazu bisher nix gesagt, wenn ich mich recht erinnere.
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      Avatar
      schrieb am 04.01.24 20:06:28
      Beitrag Nr. 13.546 ()
      Die Bauern haben nur ein paar Tage gebraucht, um ihren Steuerhammer weitgehend abzumildern. Wir kämpfen seit 4 Jahren. Uns fehlt einfach die Power.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 21:44:54
      Beitrag Nr. 13.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.052.149 von startvestor am 04.01.24 20:06:28Habeck flüchtet mit Fähre vor Wut-Bauern

      https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/habeck-…
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      Avatar
      schrieb am 04.01.24 23:03:39
      Beitrag Nr. 13.548 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.052.149 von startvestor am 04.01.24 20:06:28Ja, wir sind viel zu zahm! 30 Leute bekommen wir doch auch lässig zusammen, um bei Lothar einzurücken. Welche Adresse hatte der nochmal....:D:D???
      Avatar
      schrieb am 04.01.24 23:04:42
      Beitrag Nr. 13.549 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.052.644 von chris-trader am 04.01.24 21:44:54Na, da wird ihn morgen bestimmt ein Bundeswehrhubschrauber auf seiner Hallig abholen....:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 01:56:45
      Beitrag Nr. 13.550 ()
      Das große linke Märchen, ich schreibe es ja oft genug:

      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/thomas-piketty-auf-de…

      Wir sind hier Opfer solcher Märchenonkels.
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      Avatar
      schrieb am 05.01.24 09:05:05
      Beitrag Nr. 13.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.051.843 von startvestor am 04.01.24 19:20:47
      Zitat von startvestor: Bin eben zufällig im Chat von Roland gelandet:



      Er hat sich etwas geziert, aber grds. könnte er bereit sein, einen unserer Fälle beim BFH zu übernehmen.

      Taxadvisor hat leider dazu bisher nix gesagt, wenn ich mich recht erinnere.


      Mein Eindruck war bisher, Ihr wollt das alles selber machen... Grundsätzlich machen wir natürlich auch BFH-Prozessvertretung, muss halt nur immer die Honorarfrage geklärt werden. Wenn es um kleine Fälle geht, wäre Gegenstandswerte nicht kostendeckend. Bei Rechtschutzversicherung wird aber i.d.R. nur das Honorar Gegenstandswerte übernommen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 11:15:40
      Beitrag Nr. 13.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.053.292 von startvestor am 05.01.24 01:56:45Bin gestern zufällig bei ONE hängengeblieben. Dort kam die Folge 10/12 von RESCHKE TV. Es ging um Steuern und war wiederlichster Populismus....
      Tenor zwischendurch: "Wir würden alle weniger Steuern zahlen, aber wegen Steuerhinterziehung (CUMEX, CUMCUM) und Schwarzarbeit entgehen uns sooooo viele Steuereinnahmen.....":D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 11:22:56
      Beitrag Nr. 13.553 ()
      Danke Taxadvisor. Nee, Hilfe nehmen wir immer. Und vor dem BFH gibts halt den Anwaltzwang.

      Gut, dass du auch bereit stündest.
      Wir haben dadurch mehr Optionen, falls es nötig würde.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 11:26:08
      Beitrag Nr. 13.554 ()
      Für die CFD- Broker ist die Klage mitlerweile nur ein FEIGENBLATT. Die haben andere sicherere Lösungen gefunden, die Bindingsteuer zu umgehen....

      https://stock3.com/news/verlustverrechnung-fuer-termingescha…

      Ich würde sagen, damit sind wir ganz alleine gegen Olaf und Co. Es wird damit nicht leichter und die Gesetzesruine Verlustverrechnungsbegrenzung wird damit noch ruinöser. Zerties raus, Optionsscheine raus, KO raus, nun CFDs raus..... Was bleibt da noch. Machen wir uns nichts vor, das Ding war von langer Hand geplant. Ein Beispiel: Ich wollte 2018 mein altes Sparkassendepot wieder aktivieren und wie früher mit Optionen und Futures absichern. Antwort der Sparkasse: Wir handeln keine Termingeschäfte an der Eurex. ... Da wussten wahrscheinlich schon einige, was da auf uns zukommt....

      Zum Schluss noch ein Zitat aus aus dem Stock3- Artikel: " Trader kommen in den Genuss einer Handelsplattform, in der sie einfach einen Basiswert und einen Hebel auswählen und dann kinderleicht gehebelt in das jeweilige Finanzinstrument investieren können." Ich glaube so leicht hat sich das Lothar in seinen Träumen auch vorgestellt..... :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 11:26:14
      Beitrag Nr. 13.555 ()
      Ja, das ewige Märchen von den riesigen Milliardenbeträgen, die in der Steuerhinterziehung schlummern, vor allem bei Kapitalerträgen. Reschke ist eine der schlimmsten Haltungsjournalistinnen die wir haben.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 11:40:25
      Beitrag Nr. 13.556 ()
      Na ja, die CFD-Broker haben sehr lange gebraucht, um in die Puschen zu kommen. Und Selbstbau-Zertifikate gibts schon lange.

      Mich begeistern die Alternativen nicht. DPS könnte genauso wie CFD unter Binding "fallen". Wer sowas wie Binding einführt, der wird keine Skrupel haben, mit einem Federstrich DPS als CFD zu definieren. Und der Rest sind eben doch nur Ballerscheine.
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      Avatar
      schrieb am 05.01.24 11:54:44
      Beitrag Nr. 13.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.254 von startvestor am 05.01.24 11:40:25Wenn die CFD-Buden aber für dich die Abgeltungssteuer abführen, geschieht das anonym. Das FA weiß dann nicht, woher das Geld kommt bzw. wie es entstanden ist. Und du bist dann nicht mehr verpflichtet dich zu erklären, ob du nun DPS oder Ballerscheine gehandelt hast. Die Frage wird dann sein, wer im Fall der Fälle die Bindingsteuer zahlt?? Ich meine, dann doch der, der die Abgeltungssteuer falsch berechnet und abgeführt hat. Ich wiederhole mich noch mal: Wenn du die Abgeltungssteuer bezahlt hast, bist du raus aus jeder Erklärung.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 12:13:09
      Beitrag Nr. 13.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.374 von Horst_Sindermann am 05.01.24 11:54:44Wie anonym geht so eine Abführung der Abgeltungssteuer den von statten? Gibt der Broker dabei die Steuernummer des Kunden an?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 12:36:45
      Beitrag Nr. 13.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.374 von Horst_Sindermann am 05.01.24 11:54:44So einfach ist das leider nicht. Schuldner der Abgeltungsteuer ist zwar der Broker, aber wir als Gläubigere müssen ggf. haften:

      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/ha…

      Wie würde das laufen? Das für die CMC Markets Germany GmbH zuständige FA in Frankfurt wird eine Betriebsprüfung machen und "feststellen", dass CMC die Bindingsteuer auf DPS nicht einbehalten hat. CMC holt sich das Geld dann von den Kunden zurück, zahlts selber oder geht in Insolvenz. Je nachdem werden die FÄ der Trader informiert und die Beamten werden versuchen, sich das Geld von euch zu holen.

      Dann sind wir wieder vor Gericht gegen die gleichen Leute, die schon für die "normale" Bindingsteuer kämpfen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 12:36:46
      Beitrag Nr. 13.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.467 von indipip am 05.01.24 12:13:09Nein, das Geld (Abgeltungssteuer) wird anonymisiert OHNE Kontodaten und STEUERNUMMER an das FA überwiesen, und zwar unterjährig!
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 12:50:25
      Beitrag Nr. 13.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.620 von Horst_Sindermann am 05.01.24 12:36:46Korrekt, aber das hilft dir nicht automatisch bzgl. der Steuerschuld. Ist auch schwer zu glauben, dass die Broker so ein Risiko eingehen und im worst-case "deine" Steuerschulden übernehmen.Der Broker hat auch alle deine Daten.

      Was passiert, wenn das Konstrukt doch für nichtig erklärt wird: Du bist zwar nicht kriminell, da du keine Erklärung abgeben musstest, aber eine Steuerschuld entsteht trotzdem. Selbst wenn es heißt, dass man bestehende Bescheide nicht ändern dürfe, kann es doch sein, dass das Konstrukt z.B. im September 2024 für nichtig erklärt wird. Im VZ2024 bist du dann dran und auch für VZ2023, wenn du deinen Bescheid noch nicht erhalten hast.
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      Avatar
      schrieb am 05.01.24 12:52:16
      Beitrag Nr. 13.562 ()
      *Es braucht auch kein Gericht, um das Konstrukt "plattzumachen" - ein BMF-Schreiben reicht und das kann schnell gehen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 13:01:14
      Beitrag Nr. 13.563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.686 von coolero am 05.01.24 12:50:25Ohne es geprüft zu haben, es wird wohl Änderungsvorschriften für diese Alt-Bescheide ohne Bindingsteuer geben. Und selbst wenn nicht, dann nimmt das FA halt eine ihr genehme. Und dann bist du wieder vor Gericht.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 13:11:22
      Beitrag Nr. 13.564 ()
      Lindner wird DPS nicht zu Binding machen. Aber Schrodi würde es tun.

      Und wir wissen auch nicht, wie die Beamten im FA für CMC ticken. Falls es Anhänger Bindings sind, werden sie CMC jagen. Im BMF-Schreiben steht ja auch nicht, dass DPS keine TG sind. Diese Absolution haben nur die Ballerscheine.
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 18:15:44
      Beitrag Nr. 13.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.055.617 von startvestor am 05.01.24 12:36:45Richtig, "GGF" müssen Gläubiger hoffen! Wir wissen es aber nicht. Fest steht aber, dass sich CMC mit Sicherheit abgesichert hat. Denn stellen wir uns mal vor, die DPS werden von Heavy-Tradern genutzt mit 10 Mio und 10 Mio Gewinnen. Und dann verechnet CMC fleißig die Gewinne mit Verlusten. Was würde dann mit CMC passieren, wenn Binding plötzlich für DPS gelten würde???? Die können doch unmöglich diese ganzen "theoretischen Steuerschulden" bezahlen. Und wie wollen Sie das Geld von einem Heavytrader zurückholen???? Es war ja nie da!!! Nö, im Zweifelsfall ist dann CMC dran und es ist ein großer Unterschied ob ein Broker Steuerschulden hat oder ein einfacher Bürger. Im Zweifel hätte CMC eine große Anwaltskanzler im Rücken.... Aber wie zu Beginn schon gesagt: ALLES SPEKULATION!
      Avatar
      schrieb am 05.01.24 23:15:17
      Beitrag Nr. 13.566 ()
      CMC hatte das gleiche Problem wie das FA, dem Heavytrader absurde Steuern aus den Rippen zu schneiden.

      Würde mich wirklich interessieren, ob die von ihrem FA womöglich eine verbindliche Auskunft bekommen haben, dass die DPS nicht als Binding behandeln, dann vermutlich abgestimmt mit hess. FinMin und BMF. Aber uns verrät man ja nix.

      Du könntest es ja nochmal bei Schrodi auf AW probieren. Diesmal hat dein Nachbar mit DPS 2 Ferrari ergaunert und er hat erzählt, das böse FDP-BMF habe das über eine verbindliche Auskunft des FA Frankfurt abgesegnet. Ob Schrodi das frisst? Kannst auch Hessel und Toncar damit nerven.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.24 00:42:52
      Beitrag Nr. 13.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.059.310 von startvestor am 05.01.24 23:15:17Tja als Altenpfleger hat man es nicht leicht mit solchen Nachbarn, die sich fast wöchentlich neue Ferraris kaufen.... :D:D:D

      Wenn ich mal Luft habe, werde ich den Schrodi damit mal nerven...🤣🤣
      Avatar
      schrieb am 06.01.24 13:55:13
      Beitrag Nr. 13.568 ()
      Lindner hat den Schuss nicht gehört. Beim 3K-Treffen eben nur das übliche Gelaber und Schöngerede. Das war eine Grabrede.

      Mit Lindner wird die FDP untergehen. Ist ihm vermutlich auch egal, ab 2025 plant er vermutlich anderes.

      Lindner muss weg, sonst war's das. Aber wer soll es machen? Auch Schäffler, Kubicki und Co. sind verstrickt. Es wird wer ganz neues sein müssen, vielleicht einer der Rebellen der Befragung.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.24 15:35:33
      Beitrag Nr. 13.569 ()
      Parteien im Strategie-Check 2024: FDP geht unter, CDU spaltet sich, Grüne sind die Strategen

      Avatar
      schrieb am 06.01.24 17:15:02
      Beitrag Nr. 13.570 ()
      Ich habe mich auch mal an abgeordnetenwatch.de versucht, leider habe ich den Text nicht als Frage formuliert, so dass er nicht veröffentlicht wird. Lt. abgeordnetenwatch.de soll er Herrn Wiese aber zugestellt werden.

      Sehr geehrter Herr Wiese, bzgl. Begrenzung der unterjährigen Verlustverrechnung bei Termingeschäften ab 2021, ist mein Eindruck, dass der SPD-Bundestagsfraktion unzureichende Informationen vorliegen,

      über die tatsächlichen Auswirkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG.

      Sie zitierten einen Kollegen: „Solche Verluste können unterjährig mit Gewinnen aus solchen Finanzwetten verrechnet werden.“

      Seit 1.1.2021 wurde auch zusätzlich die unterjährige(!) Verrechenbarkeit von Einzelverlusten auf gesamt 20.000,00 € pro Jahr beschränkt, das ist ein großes Problem. Ein Verlust oder Gewinn im Steuerrecht war bisher immer die Summe aller Einnahmen und Ausgaben am Ende des Steuerjahres, dieses Steuerprinzip wurde entgegen jeder Steuerlogik aufgehoben.

      Bis 2020 Einnahmen 100.000 € - Ausgaben 90.000 € = Gewinn 10.000 € zu versteuern,
      ab 2021 Einnahmen 100.000 € - anrechenbare Ausgaben (Verluste) max. 20.000 € = 80.000 € zu versteuernder Gewinn, damit ist die Steuerschuld höher als der Gewinn von 10.000 €. Die Steuer ist aus der Substanz zu zahlen!

      Ich bitte Sie und Ihre SPD-Fraktion, das Thema § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu überdenken und abzuschaffen.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.24 18:29:32
      Beitrag Nr. 13.571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.060.699 von startvestor am 06.01.24 13:55:13Es ist so traurig: Die FDP ist tot, die Sozen und Grünen wollen Binding auf alles. Die Linke und die AFD den Kapitalismus überwinden (d.h. auch Börse abschaffen). Unsere letzte Hoffnung ist die CDU und damit auch Frau Tillmann.....😭😭😭😭😭😭
      Avatar
      schrieb am 06.01.24 18:32:06
      Beitrag Nr. 13.572 ()
      Ihr gebt euch Illusionen hin. Die Sozen legen uns rein und lachen darüber, wenn wir sie "aufklären" wollen. Klar, das sind keine Steuerexperten. Aber dass es hier um "Zocker", Steuern auf Verluste und Klassenkampf geht, das wissen die schon.

      Deren Formulierungen sind deshalb unrund, weil die Begründung des Verfassungsbruchs halt schwierig ist. Dann muss man es "komplex" halten.
      Avatar
      schrieb am 06.01.24 18:32:52
      Beitrag Nr. 13.573 ()
      Nee, unsere Hoffnung heißt Hubert.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.24 18:37:12
      Beitrag Nr. 13.574 ()
      Was wir nicht erwarten können ist, dass ein Soze plötzlich schreibt:

      Ach so. Jetzt hab ich's verstanden. Das ist schlimm. Ich bitte um Entschuldigung. Natürlich schaffen wir diese Bindingsteuer sofort ab und Lothar Binding fliegt hochkant aus der Partei.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.24 18:37:48
      Beitrag Nr. 13.575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.061.230 von martina_191 am 06.01.24 17:15:02Warum so kompliziert? Schreib doch, du kennst 100 Bauern+ seine Adresse.....:D:D:D Das ist gerade der aktuelle Trend! Außerdem gehe ich davon aus, dass jeder noch so minderbemittelte Bundestagsabgeordnete (ja, auch Konstantin von Notz, der das anfangs für Fakenews von Verschwörungstheoretikern und Demokratiefeinden hielt) mittlerweile gerafft hat, was die Bindingsteuer bedeutet: Steuern auf den Umsatz ohne Abzug von Kosten (in unserem Fall Verlustrades). Es ist die Boje in rauer See. Wenn sie nicht untergeht (in dem Fall abgeschafft wird) muß dass Steuerrecht in großen Teilen NEU geschrieben werden..... So wie man das bei den Fake Hitlertagebüchern machen wollte...:D:D
      Avatar
      schrieb am 06.01.24 19:10:14
      Beitrag Nr. 13.576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.061.518 von startvestor am 06.01.24 18:32:52Darf ich dich dran erinnern, dass Hubsi Einwanger ein paar Tage nach dem Corona-Lockdown vor die Presse trat und meinte, es dürfe für UNTERNEHMER KEINE Hilfen geben. Erst wenn alles liquidiert ist (Aktien, Anleihen, Barmittel, Edelmetalle, Immobilien), wären Überbrückungskredite möglich. Das habe ich als Unternehmer immer im Hinterkopf: Der Mann ist im Grunde auch Marxist und kann sich mit den ADF-Linken auf eine Stufe stellen. Aber lustig/listig ist er schon und Koks mag er glaub ich auch (schau mal das Lanz-Video):D:D:D
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.01.24 19:18:02
      Beitrag Nr. 13.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.061.536 von startvestor am 06.01.24 18:37:12Vielleicht sollten wir mal bei Schrodi mit der großen Keule kommen: Mit der Umschreibung des gesamten Steuerrechts, so dass die Bindingsteuer nicht mehr so einsam da steht??? So nach dem Motte:
      Wir haben jetzt 4 Jahre die Bindingsteuer. Die ist gut und hat sich bewährt. Wann wird daraufhin das gesamte Steuerrecht angepasst??? Einnahmesteuer auf alle Einnahmen?? Ausgaben werden begrenzt je nach Klimaschutz, Umweltverträglichkeit, Sozialverträglichkeit oder eben nach Gutdünken.....
      Avatar
      schrieb am 06.01.24 20:09:01
      Beitrag Nr. 13.578 ()
      Das haben wir Schrodi schon gefragt:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…

      Bzgl. Hubsi. Der ist halt ehrlich. Als Politiker bleibt man normalerweise immer im ungefähren. Aber er hat ja schnell begriffen, dass wer Lockdown befiehlt auch zahlen muss.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.24 20:33:42
      Beitrag Nr. 13.579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.061.821 von startvestor am 06.01.24 20:09:01Na, das ist ja nun schon 4 Monate her...... "Vergesslichkeit" scheint bei den Sozen in Trend sein...:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.01.24 11:48:59
      Beitrag Nr. 13.580 ()
      Die Bauernproteste nächste Woche scheinen größer zu werden, andere Unternehmer wollen sich anschließen, Spediteure, Gastwirte etc.

      Wäre schön, wenn es einer von uns mit einem Anti-Binding-Plakat in die Tagesschau schafft.
      Avatar
      schrieb am 07.01.24 18:44:47
      Beitrag Nr. 13.581 ()
      Brandner verweigert die Aussage:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/fr…

      Sonst hat er zu allem eine Meinung. Er will nicht antworten, weil er vermutlich ein Fan davon ist. Horst erklärts ja immer.
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      Avatar
      schrieb am 07.01.24 23:31:23
      Beitrag Nr. 13.582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.064.344 von startvestor am 07.01.24 18:44:47Ich kenne die Burschen von der AFD und was die so vorhaben. Wenn Bernd Kanzler oder MP wird, landen wir genau so im Gulag, wie wenn die Linken die Macht übernehmen. Übrigens, die Lieblingsinvests der AFD-Mitglieder sind: Ackerland, Wald, Edelmetalle (Silber, da sie nicht so viel Geld haben für Gold :D), Immobilen und (man höre und staune) Beteiligungen an Solarparks (regernerative Energien).
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 11:53:43
      Beitrag Nr. 13.583 ()
      So wie es aussieht, wird der Bauernprotest zu einer Art Aufstand gegen die Ampel, ein Riesending.

      Die letzte Chance für die FDP "sich vom Acker zu machen".
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 13:01:57
      Beitrag Nr. 13.584 ()
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      schrieb am 08.01.24 18:36:28
      Beitrag Nr. 13.585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.061.665 von Horst_Sindermann am 06.01.24 19:10:14
      Zitat von Horst_Sindermann: Darf ich dich dran erinnern, dass Hubsi Einwanger ein paar Tage nach dem Corona-Lockdown vor die Presse trat und meinte, es dürfe für UNTERNEHMER KEINE Hilfen geben. Erst wenn alles liquidiert ist (Aktien, Anleihen, Barmittel, Edelmetalle, Immobilien), wären Überbrückungskredite möglich. Das habe ich als Unternehmer immer im Hinterkopf: Der Mann ist im Grunde auch Marxist und kann sich mit den ADF-Linken auf eine Stufe stellen. Aber lustig/listig ist er schon und Koks mag er glaub ich auch (schau mal das Lanz-Video):D:D:D


      Lieber Genosse Sindermann,

      noch mal ins Kapital schauen bitte: Staatshilfen, Förderungen und Subventionen sind die Brücke in den Sozialismus! Aiwanger ist ein Kapitalist, da er die armen Firmen nicht retten will wo der Staat doch am besten weist wo das nächste Robotron Erfolgsmodel zu finden ist.

      Von daher rufe ich ein lautes "Afuera" in die Runde!
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      Avatar
      schrieb am 08.01.24 18:39:24
      Beitrag Nr. 13.586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.067.203 von chris-trader am 08.01.24 13:01:57
      Zitat von chris-trader: Für die fanboys

      https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/lothar-binding-autogr…


      OMG das solche Horrorbilder erlaubt sind ...
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 18:57:57
      Beitrag Nr. 13.587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.420 von ValueIn am 08.01.24 18:36:28Da bin auf deiner Seite. Staatshilfen, Förderungen und Subventionen sind Umverteilungen, die man nicht braucht. Ich bin aber auch auf startvestors Seite. Wenn der Staat den Laden zumacht, hat er gefälligst auch dafür zu zahlen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Immerhin hat man (in meinem Fall 25 Jahre) Steuern gezahlt...
      Getreu dem Motto: wer die Runde bestellt, soll sie auch zahlen...
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 19:02:01
      Beitrag Nr. 13.588 ()
      Guten Tag zusammen,

      kann einer bitte einordnen, was das Urteil Az. IX R 18/23 genau bedeuten würde, wenn es so von der oberen Instanz akzeptiert wird.

      Wie wäre die Rechnung dann? Man muss sein gesamtes erwirtschafte Einkommen an das Finanzamt überweisen, darf aber den Teil der als Existenzminimum gilt behalten? Oder verstehe ich das falsch?

      Link zum Urteil: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1024464/

      Grüße
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      Avatar
      schrieb am 08.01.24 19:29:22
      Beitrag Nr. 13.589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.555 von Richter456 am 08.01.24 19:02:01Korrekt. Das Finanzamt darf pro Jahr maximal soviel abschöpfen, dass du nicht unter das Existenzminimum fällst. Ganz wichtig, dass dein Vermögen dabei keine Rolle spielt - es geht nur um das Jahr.

      Beispiel:
      1 Mio Vermögen
      10 Mio Erträge aus Termingeschäften
      9 Mio Verluste aus Termingeschäften
      => 1 Mio Nettogewinn

      Steuerschul vor dem Urteil (grob): 25% *10 Mio = 2,7 Mio => Privatinsolvenz, da dass FA nicht nur deinen Nettogewinn abnimmt, sondern auch noch deine 1 Mio Vermögen. Durch das Urteil ist dein Vermögen geschützt, da dass Finanzamt nicht mehr als das Existenzminium nehmen darf. D.h. deine Steuerschuld beträgt "nur" die 1 Mio minus die ~11T Existenzminimum.
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      Avatar
      schrieb am 08.01.24 20:02:53
      Beitrag Nr. 13.590 ()
      Als "geschützt" würde ich das Vermögen dennoch nicht bezeichnen. Falls man 100 k € in einem Jahr zu versteuerendes Einkommen neben dem Trading hatte, dann darf man mit deiner Rechnung immer noch 89 k € ans Finanzamt überweisen. Auch unrealistisch, das diese Einnahmen dann zu dem Zeitpunkt liquide zur Verfügung stehen.
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      Avatar
      schrieb am 08.01.24 20:14:48
      Beitrag Nr. 13.591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.855 von Richter456 am 08.01.24 20:02:53Ja, das stimmt. Insgesamt bleibt Binding natürlich immer noch eine riesen Frechheit. Aber das FG Köln Urteil hilft bestimmt trotzdem einigen.

      Die noch viel größere Sauerei finde ich, dass das Finanzamt dagegen Revision einlegt. Ich kann verstehen, wenn ein Finanzbeamter Binding "stumpf" ausführt. Schließlich ist Gesetze hinterfragen und nicht anwenden nicht sein Job und wer riskiert schon seine Karriere. Aber bei solch offensichtlichen Schwachsinn in Revision zu gehen... Was arbeiten da für Menschen?
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      Avatar
      schrieb am 08.01.24 20:51:35
      Beitrag Nr. 13.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.933 von coolero am 08.01.24 20:14:48Also eine Gattung ist da überdurchschnittlich (insbesondere Betriebsprüfung) vertreten: Frau, ledig, keine Kinder, zwischen 35 und 50. Die ziehen das Ding eiskalt ohne Rücksicht auf dich durch - das kannste glauben. Im Innendienst sind dann vermehrt die Beamten mit Familie und Gewissen..... Jedenfalls ist die Einteilung bei uns in der Region so, da schickt man keinen Familienvater mit 3 Kindern auf Betriebsprüfungen. Männer, welche Betriebsprüfungen durchführen, haben meist schon eine Scheidung hinter sich und sind entsprechend gefrustet.....

      Kann eigentlich Taxadvisor diese Aufteilung für seine Region bestätigen....
      Avatar
      schrieb am 08.01.24 23:36:25
      Beitrag Nr. 13.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.420 von ValueIn am 08.01.24 18:36:28Übrigens ist Hubsi morgen zu Gast bei Maischberger. Vielleicht ist er ja ähnlich gut drauf wie bei Lanz letztens....:D:D

      Best regards
      Genosse Horst Sindermann
      Avatar
      schrieb am 09.01.24 01:57:23
      Beitrag Nr. 13.594 ()
      Wie liegt der Fall wenn man angenommen 100k Gewinn und 100k Verlust generiert hat also letztendlich 0 EUR Gewinn gemacht hat, die 25% Abgeltungssteuer vom deutschen Broker einbehalten wurden? Einfach Anlage KAP ausfüllen, bekommt man dann automatisiert vom FA für 20k Verlust die Abgeltungssteuer erstattet, also ca 5k zurück? Dann Einspruch einlegen und angeben man möchte auch zusätzlich für 80k Verlust die Abgeltungssteuer zurückerstatt haben?
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      Avatar
      schrieb am 09.01.24 04:17:17
      Beitrag Nr. 13.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.070.914 von caputseikel am 09.01.24 01:57:23Ja, so ist es richtig. Die 20K gibts erst mit der Steuererklärung und die restlichen 80K erst vom BVerfG.
      Avatar
      schrieb am 09.01.24 19:24:19
      Beitrag Nr. 13.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.069.696 von coolero am 08.01.24 19:29:22
      Zitat von coolero: Korrekt. Das Finanzamt darf pro Jahr maximal soviel abschöpfen, dass du nicht unter das Existenzminimum fällst. Ganz wichtig, dass dein Vermögen dabei keine Rolle spielt - es geht nur um das Jahr.


      Es wurde hier anschaulich erklärt

      Avatar
      schrieb am 11.01.24 11:18:01
      Beitrag Nr. 13.597 ()
      Schäffler fällt für uns auch aus:

      https://youtu.be/FCxpJfSYTcs?si=8zE5UPEO3h64Se_T

      Die FDP muss wohl unter 3% fallen, sonst wachen die nicht auf.
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 11:18:13
      Beitrag Nr. 13.598 ()
      Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1-V-1674/23

      Beschluss vom 05.12.2023

      Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften
      Leitsatz:

      Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.

      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…
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      Avatar
      schrieb am 12.01.24 11:39:01
      Beitrag Nr. 13.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.091.284 von JohnGalt123 am 12.01.24 11:18:13Wie muss man das verstehen?

      Das FG hat den Antrag auf AdV zugelassen, aber noch nicht über Binding an sich entschieden? Oder hat das FG Binding auch gleich abgelehnt und es liegt beim BFH?
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 11:46:26
      Beitrag Nr. 13.600 ()
      Es wurde AdV gewährt, der Steuerpflichtige muss also vorerst nicht zahlen.
      Das Verfahren geht dann weiter, das FG entscheidet irgendwann in der Hauptsache, dann evtl. BFH oder direkt BVerfG. Also gewonnen ist noch nichts, nur dieses Ehepaar muss vorerst nicht zahlen. Das FG kann theoretisch in der Hauptsache auch anders entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 11:53:15
      Beitrag Nr. 13.601 ()
      Super, vielen Dank. Na, so wie sich die Begründung für die AdV liest, erscheint die Hauptsache wenig vielversprechend für das Finanzamt 😍
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      Avatar
      schrieb am 12.01.24 12:06:55
      Beitrag Nr. 13.602 ()
      Sorry für Spam, aber wenn man den Artikel über "PDF erstellen" ausdruckt, erscheint ganz unten noch der Vermerk:

      Rechtskraftangaben:
      • Beschwerde eingelegt (BFH VIII B 113/23)

      Heißt das, das Finanzamt ist beim BFH in Revision gegangen und das ist das Aktienzeichen dazu? (Finde beim BFH dazu nichts)
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      Avatar
      schrieb am 12.01.24 12:13:42
      Beitrag Nr. 13.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.091.629 von coolero am 12.01.24 12:06:55Das kann sehr gut sein, die Beschwerde des FA richtet sich in dem Fall nur gegen die gewährte AdV.
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 13:49:38
      Beitrag Nr. 13.604 ()
      Endlich! Im Prinzip hat das FG entschieden, Binding ist verfassungswidrig. Lest euch einfach das ganze Ding durch, vieles kommt mir sehr bekannt vor, habe ich auch geschrieben.

      Gern FA, geh zum BFH. Die warten schon.

      Das FG RLP bereitet nun die Vorlage fürs BVerfG vor. Vielleicht meldet sich ja FG München und FG "Epizentrum" und FG Stuttgart und man hilft einander.

      Man kann bei der DATEV ja auch Kommentare abgeben. Sollten wir tun wenn möglich. Und dieses Urteil muss in alle Foren, Facebook, Abgeordnetenwatch usw.

      Und gern Lothars Mietshaus damit bekleben.

      War eigentlich wer von euch beim Bauernaufstand mit Anti-Binding-Plakat?
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 14:37:54
      Beitrag Nr. 13.605 ()
      der erst Erfolg, sehr schön.
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 15:01:21
      Beitrag Nr. 13.606 ()
      Habe auf FB und in Foren das Urteil etwas gestreut, geht aber natürlich noch mehr.

      Bei AW bin ich ja quasi gesperrt. Es würde m.E. folgende Frage an diverse Politiker reichen:

      Was ändern Sie an ihrer Politik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt.

      Mit Link zum Urteil im Erläuterungstext, mehr braucht's nicht.
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      Avatar
      schrieb am 12.01.24 16:24:19
      Beitrag Nr. 13.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.092.781 von startvestor am 12.01.24 15:01:21Ich habe bei der FDP dem Toncar und bei der AfD Gottschalk geschrieben.
      Bei SPD und CDU als Verursacher antwortet ja sowieso niemand, fühlt sich keiner verantwortlich oder Binding wird hofiert.
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 16:43:04
      Beitrag Nr. 13.608 ()
      Danke dir. Bei der CDU wären Güntzler und Guttting schon bei uns, bei der FDP Anja Schulz. Habe die 3 auf FB informiert. Aber AW bringt mehr Antwortchancen.

      SPD können wir vergessen. Bei den Grünen hätten wir noch Katharina Beck.
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      Avatar
      schrieb am 12.01.24 16:58:28
      Beitrag Nr. 13.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.093.615 von startvestor am 12.01.24 16:43:04Habe über AW Güntzler, Guttting, Schulz und Beck geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 19:39:28
      Beitrag Nr. 13.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.091.533 von coolero am 12.01.24 11:53:15Jep, habe mir mir das Ding auch durchgelesen. Eigentlich eine Klatsche ohne gleichen für Binding und Co. Aber wir dürfen nicht zu früh jubelieren, die Sozen werden Binding mit aller Macht versuchen zu verteidigen. Und dann gibt es immer noch das Lieblingswerkzeug unseres Oberschlumpfes: NICHTANWENDUNGSERLASS. Wenn wir die Sozen nicht aus den Institutionen raus bekommen, wird jeder für sein Recht einzeln klagen müssen. Und wenn du besonders linke Richter in manchen Bundesländern hast, kann ich mir vorstellen, dass man je nach Bundesland einmal Bindingsteuer zahlen muß oder die Vollziehung ausgesetzt wird, je nach politischer Gesinnung des Richters oder des FA.
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      Avatar
      schrieb am 12.01.24 19:43:06
      Beitrag Nr. 13.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.093.615 von startvestor am 12.01.24 16:43:04Nun, ich denke wir sollten die Sozen doch informieren nach dem Motto: Ich arbeite in Schichten in der Pflege und dieses rechtsradikale Gericht gewährt Steuervergünstigungen für Spekulanten. Jetzt muß ich ja doch mit meinen Steuern für die Verluste der Spekulanten haften. Wie können wir diese rechtsradikalen Richter, die Spekulanten hoffieren, aus dem Amt entfernen.....
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 20:12:06
      Beitrag Nr. 13.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.094.872 von Horst_Sindermann am 12.01.24 19:39:28Ja, je höher man kommt, desto politischer werden die Entscheidungen. Auch wenn beim FG und BFH die Richter neutral ihre Arbeit machen, hilft es nichts, wenn sie sich alle der Richterin beugen müssen, die von der SPD beim BVerfG installiert wurde.
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 21:29:35
      Beitrag Nr. 13.613 ()
      Wir müssen zum BVerfG, wenn die Sozen nicht vorher untergehen.

      Ein BVerfG-Urteil kann man aber nicht per Erlass nicht anwenden, das geht nur in Diktaturen. Nichtanwendungserlass gibts für unbeliebte BFH-Urteile.
      Avatar
      schrieb am 13.01.24 12:37:52
      Beitrag Nr. 13.614 ()
      naja, da fällt mir Jens Spahn und die Sterbehilfe ein.

      https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Sterbehilfe-Spa…

      Erst das Bundesverwaltungsgericht und später dann das BVerfG, die Anträge sollen im Sande verlaufen, gibt Spahn als Anweisung an.
      Nachdem Urteil des BVerfG, wurde auch nicht gehandelt.

      Man braucht also nicht zwingend ein Nichtanwendungserlass, man kann auch einfach nichts machen.
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      Avatar
      schrieb am 13.01.24 13:37:11
      Beitrag Nr. 13.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.097.164 von indipip am 13.01.24 12:37:52Das sehe ich ebenso. Spahn ist m.E. der größere Verbrecher als Binding, vor allem weil es um Menschenleben geht. Wenn man auf ein eventuelles Urteil aus Karlsruhe mit Nichttun reagiert (und das würden die Sozen machen), haben wir Binding noch in 100 Jahren, so wie die Sektsteuer. Zur Erinnerung: 2016 urteilte das Gericht (worauf sich Binding berief), das TOTALVERLUST VOLL abzugsfähig sein. Nun in 2024 sind ALLE Verluste aus Termingeschäften NICHT abzugsfähig, bis auf das 20 TEU Gnadenbrot. Das nenne ich mal REchtsbeugung/-biegung.
      Avatar
      schrieb am 13.01.24 15:06:41
      Beitrag Nr. 13.616 ()
      Was Urteile des BVerfG angeht, so ignoriert auch die GEZ diese. Ich musste für eine Zweitwohnung GEZ zahlen, obwohl es ein klares Urteil des BVerfG gibt, dass das nicht rechtens ist, da ich ja schon beim Erstwohnsitz zahle. Die GEZ schrieb in ihrer Antwort auf meinen Einspruch sinngemäß: "Wenn Ihnen das nicht passt, klagen Sie doch".

      Was ich bei 200 Euro sicher nicht tun werde.

      Aber es zeigt mir, was vom angeblich so tollen Rechtsstaat in Deutschland zu halten ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.24 18:16:55
      Beitrag Nr. 13.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.097.563 von JuliaPapa am 13.01.24 15:06:41Das gleiche haben sich Lothar und Co. auch gedacht: Wir brechen so eben mal mit den Grundsätzen des Steuerrechts. Soll doch das dumme Wahlvieh klagen. Da vergehen gut 15-20 Jahre. Diese Sichtweise bringt Bauern auf die Straße und die AFD auf 20%. Und unsere noch tolleren Medien behaupten doch dann noch allen Ernstes, es würde nicht nicht an der Politik liegen (die ja im Übrigen alternativlos ist), sondern weil es dem doofen Michel nicht SOOO gut erklärt wird....
      Avatar
      schrieb am 13.01.24 18:56:04
      Beitrag Nr. 13.618 ()
      Ich habe mal an Dagmar Andres von der SPD auf Abgeordnetenwatch.de eine Frage gestellt. Sie ist Steuerfachangestellte, Betriebswirtin Fachrichtung Steuerwesen und geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und neu im Finanzausschuss.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dagmar-andres/frage…

      Helfen Sie mit, die neu eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung § 20 Abs. 6 Satz 5 + 6 EStG für Termingeschäfte und Totalverluste bei Privatpersonen wieder abzuschaffen?

      Sehr geehrte Frau Andres,
      mit § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde seit 2021 die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften unterjährig sowie im Verlustvortrag auf jeweils 20.000,00 € beschränkt. Was zu einer großen Steuerungerechtigkeit gegenüber Kleinanlegern geführt hat.

      Der Bundesfinanzhof hatte 2016 die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannt. Er urteilte, dass Gewinne und Verluste, sowie Totalverluste voll abzugsfähig sind. Dies akzeptierte die SPD nicht und die Sätze 5 + 6 wurden auf Druck der SPD beschlossen. Auch der Bundesrat war mehrheitlich dagegen und hatte verfassungsrechtliche Bedenken.

      Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert und die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…

      Die CDU erkannte inzwischen ihren Fehler und ist nun für die Abschaffung der Sätze 4-6.
      Avatar
      schrieb am 13.01.24 18:57:04
      Beitrag Nr. 13.619 ()
      Ich bestreite nicht, dass die Sozen ein BVerfG-Urteil gegen Binding "kreativ" umgehen würden.

      Aber das geht nicht per Nichtanwendungserlass.

      Ich hätte dazu schon mal gepostet. Man würde die Korrektur der Bescheide verzögern, die Fälle liegen lassen und "Ersatzgesetze" schaffen.

      Daher bleibt das wichtigste Ziel:

      Die Sozen müssen aus der politischen Landschaft verschwinden. Gern über Spaltung, Ausgründung, Neugründung - wie auch immer.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.24 19:22:41
      Beitrag Nr. 13.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.098.283 von startvestor am 13.01.24 18:57:04Wichtig ist aber, dass Olaf Scholz bis Ende der Legislatur an Bord bleibt. Der Trend (gestern im Politbarometer SPD bei 13%) geht in die richtige Richtung. Die Sozen müssen so geschrumpft werden, dass eine GROKO nie wieder möglich wird. Wenn die Sozen dieses Jahr die Pferde wechseln und Klingbeil oder Pistorius zum Kanzler krönen, wird es wieder eng für uns. Und es geht bei den Sozen um hunderte von Arbeitsplätzen in Berlin. Spätestens wenn die auf 10% fallen, regiert bei denen die nackte Panik!
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      schrieb am 13.01.24 21:20:30
      Beitrag Nr. 13.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.098.388 von Horst_Sindermann am 13.01.24 19:22:41Nicht zu vergessen, dass vermutlich die Hälfte der SPD-Abgeordneten unter 30 sind und ihre politische Kariere erst starten. Dann wäre es schon doof, wenn man nach einer Legislatur wieder raus ist, zumal der Pensionsanspruch dann auch nur in etwa der Höhe der Minstestrente entspricht....:eek::eek:

      Dummerweise sind die Jüngsten bei den Sozen linker eingestellt als manch linkes Urgstein (60 TEU Grunderbe mit 18 🤣🤣). Eine interessante Ausgangssituation!
      Avatar
      schrieb am 14.01.24 17:24:19
      Beitrag Nr. 13.622 ()
      Ich hoffe der CFD Verband hat sich das Urteil genau durchgelesen und wird einen Großteil der Argumente genau so vorbringen. Eigentlich hat das FG ja alle Argumente auf dem Silberteller präsentiert.
      Avatar
      schrieb am 14.01.24 18:34:02
      Beitrag Nr. 13.623 ()
      Der CFD-Verband ist informiert. Aber das dortige FG gefällt mir nicht, man will den Fall wohl eigentlich gerne loswerden und eine BVerfG-Vorlage macht halt viel Arbeit.

      Falls ich die Zeit finde, fasse ich das Urteil aus RLP mal zusammen für den Thread.
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      schrieb am 14.01.24 19:04:44
      Beitrag Nr. 13.624 ()
      So ist es. In Stuttgart wird es keine BVerfG-Vorlage geben, höchstens eine Zulassung der Revision zum BFH.
      Da hat der CFD-Verband ganz schön ins Klo gegriffen mit dem Klagestandort.
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      schrieb am 14.01.24 19:25:07
      Beitrag Nr. 13.625 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.100.866 von JohnGalt123 am 14.01.24 19:04:44Diversifizierung ist halt überall wichtig. Ich habe auf mehr gehofft, aber immerhin gibts mind. 4 FG-Verfahren und wir stellen die Hälfte.
      Avatar
      schrieb am 14.01.24 22:25:49
      Beitrag Nr. 13.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.100.785 von startvestor am 14.01.24 18:34:02Bin schon am Schreiben, aber will noch auf eines hinweisen. Das FA hat den Einspruch am 31.08.2023 abgelehnt. Also muss die Klage von ca. Ende September sein. Das FG hat schon am 05.12.2023 entschieden. Das ist Turbo zünden. Die sind offensichtlich hoch motiviert, auch wenns nur die AdV war.
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      schrieb am 14.01.24 22:39:26
      Beitrag Nr. 13.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.448 von startvestor am 14.01.24 22:25:49
      Zitat von startvestor: Bin schon am Schreiben, aber will noch auf eines hinweisen. Das FA hat den Einspruch am 31.08.2023 abgelehnt. Also muss die Klage von ca. Ende September sein. Das FG hat schon am 05.12.2023 entschieden. Das ist Turbo zünden. Die sind offensichtlich hoch motiviert, auch wenns nur die AdV war.


      AdV muss immer relativ schnell entschieden werden, ist alles auch nur vorläufig. In der Hauptsache kann das Gericht einen Rückzieher machen, auch wenn es vor dem FG RLP nicht danach aussieht. Wundert mich etwas, dass es nicht schon früher passiert ist. Ich hatte Anfang des Jahres den Antrag für AdV fertig, aber das FA hat (nicht ganz rechtmäßig wie das FG RLP entschieden hat) dem Ruhen des Verfahrens wegen den Aktienverlusten vor dem BVerfG zugestimmt. Man hat durch Ruhen des Verfahrens weniger Risiken und Kosten, ist aber insgesamt nicht ganz rechtlich korrekt seitens des FA, der Einspruch ist aber trotzdem wirksam und man kann alles in Ruhe abwarten.
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      schrieb am 14.01.24 23:00:39
      Beitrag Nr. 13.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.496 von JohnGalt123 am 14.01.24 22:39:26Das FG hätte auch einfach die AdV ablehnen können, was eigentlich Rechtslage wäre. Aber man hat sich doch voll reingehängt und quasi das Urteil vorweggenommen.

      Ich habe Teil 1 meiner Zusammenfassung fertig, Teil 2 kommt später mit der Begründung des Gerichts:


      Zusammenfassung des Urteils des FG RLP vom 05.12.2023 zu ADV für die Bindingsteuer - Teil 1

      Leitsatz: vorläufige Prüfung - Bindingsteuer führt zu Ungleichbehandlung ohne Vorliegen eines sachlichn Rechtfertigungsgrunds

      Gründe:

      I. Vortrag der Parteien

      - Ehepaar hatte in VZ 2021 ausländische Kapitalerträge aus TG (Gewinne: ca. 250K, Verluste: ca. 227K)
      - ESt-Bescheid 2021 gemäß Bindingsteuer: Kapitaleinkünfte = ca. 213K (nur 20K der 227K Verluste anerkannt)
      - Einspruch und AdV - Einwand gg. die Beschränkung der Verluste mit Verweis auf den vor dem BVerfG liegenden Aktienbinding (2 BvL 3/21)
      - FA lehnte AdV ab (Bem.: man verwies tatsächlich auf Aktienbinding und Toncars BMF-Schreibern zur Vorläufigkeit)
      - Ehepaar erklärte, dass es hier um TG und nicht um Aktien geht und daher Vorläufigleit nicht geht (Bem.: man musste dem FA das Recht erklären) und macht Einspruch gegen Ablehnung der ADV

      - FA lehnt Einspruch gg. ESt-Bescheid und gegen AdV ab am 31.08.2023
      Begründung:
      - Bindingsteuer ist Gesetz
      - TG liegen hier vor und es zieht daher § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG
      - daher nur 20K Verluste abziehbar und der Rest in Verlustvortrag

      - FA stimmt zu, dass Bescheid nicht vorläufig geht, da BVerfG-Verfahren Aktien betrifft, nicht TG
      - Ruhen des Verfahrens (Bem.: Par 363 AO) ginge deshalb auch nicht:
      - analoge Anwendung des BMF-Schreibens ginge wegen diverser Unterscheide nicht (andere Vorschrift, 20K-Regel)
      - obiges BVerfG-Verfahren wird nix zu TG liefern können
      - kein Zweckmäßigkeitsgrund nach § 363 Abs. 1 Satz 1 AO da, sieht auch rlp-FinMin so

      Begründung der Klage durchs Ehepaar:
      - ESt-Bescheid rechtswidrig bzgl. der Verlustbegrenzung auf 20K
      - eigentl. Nettogewinn von ca. 23K führe zu Steuer von ca. 60K - kann nicht richtig sein
      - objektives Nettoprinzip tragend für ESt-Recht und sagt, dass nicht Einnahmen, sondern Reineinkommen (Saldo) zu besteuern ist
      - nur der Nettobetrag stehe für private Lebensführung und auch Steuerzahlung zur Verfügung
      - bzgl. der Leistungsfähigkeit sind alle Vor- und Nachteile zu betrachten
      - Gesetzgeber habe steuerliche Nutzung von Verlusten aus TG erheblich eingeschränkt
      - verfassungsrechtlich fragwürdig, ob das dem Nettoprinzip noch entspricht
      - Nettoprinzip ergibt sich aus Leistungsfähigkeitsprinzip, was Ausdruck des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs. 1 GG ist
      - des weiteren fehlende sachliche Rechtfertigung
      - Einführung der Abgeltungsteuer habe zu symmetrischer Besteuerung von (Substanz-)Gewinnen und (Substanz-)Verlusten geführt
      - wenn Einnahmen und Ausgaben nicht mehr gleich berücksichtigt, dann Verstoß gegen Gleichheitssatz, konkretisiert durch das Gebot der Folgerichtigkeit und
      das Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit
      - großer Nachteil und Liquidationsengpass aufgrund der Verrechnungsbegrenzung, da nicht vorhandener Gewinn besteuert wird
      - noch gravierender sei zukünftiges Verlorengehen des Verlustvortrags von 207K, wenn Gewinne aus TG fehlen
      - Gesetzgeber habe spekulative (wegen begrenzter Laufzeit und Hebel) TG beschränken wollen
      - wegen des erhöhten Risikos sollten TG in eigenen Verlustkreis, um sie unattraktiv zu machen und somit Investitionsvolumen und Risiken zu begrenzen
      - durch die 20K-Grenze würden aber Kleinanleger nicht geschützt und TG blieben attraktiv = widersprüchlich
      - es müsse Privatanleger selber überlassen sein, Risiko einzugehen
      - Risiko eines TG-Verlusts in Steuer-Risiko auf nicht vorhandenen Gewinn umzumünzen sei falsch
      - doppelte Strafe: mit TG-Verlust und mit Steuer auf nicht vorhandenen Gewinn
      - Eingriff des Staats in privaten Bereich
      - "Schutz des Anlegers" nicht erkennbar, zumal andere Derivate (Optionsscheine, Knock-out-Zertifikate) anders behandelt
      - Ehepaar habe nun schon für die nächsten 10 Jahre die Verlustverrechnung ausgeschöpft (Bem.: m.E. falsche Einschätzung, laufende 20K je Jahr unberührt)
      - Aussicht, die Verluste jemals voll anrechnen zu können, sei gering, zumal konkret nur mit TG-Gewinnen möglich
      - BFH habe BVerfG gefragt, ob Aktienbinding (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) verfassungswidrig (Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar)
      - positive Entscheidung des BVerfG würde sich auf § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG auswirken, da die vergleichbar sind und sogar wegen der 20K-Grenze schärfer
      - nicht erklärlich, warum manche Verluste voll verrechnungsfähig, Aktienverluste nur mit entsprechenden Gewinnen, Totalverluste nur betragsmäßig begrenzt und
      sogar Verluste aus TG betragsmäßig und sachlich begrenzt seien.

      - Ehepaar beantragt daher AdV zu bekommen
      - FA beantragt die Ablehnung, Gesetzeslage sei so
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      schrieb am 15.01.24 00:11:51
      Beitrag Nr. 13.629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.532 von startvestor am 14.01.24 23:00:39Mal eine Frage an alle Steuerexperten: bedeutet die AdV in diesem Fall nur den Steuerbetrag, welcher durch TG entstehen würde oder bedeutet die AdV über den gesammten Steuerbetrag (alle Einkunftsarten eingeschlossen)?? Kann man das aus dem Urteil herauslesen?
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      Avatar
      schrieb am 15.01.24 00:52:41
      Beitrag Nr. 13.630 ()
      Nicht mal ein gemütlichen Besuch eines Handballspiels ist unserem Olaf vergönnt... :D:D

      https://www.t-online.de/sport/mehr-sport/handball/handball-e…

      Mein Vorschlag an den Kanzler: Binding beerdigen, zurücktreten und Neuwahlen! Wie soll das den dieses Jahr bei der EM werden, wenn 70.000 den Kanzler auspfeifen....
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      Avatar
      schrieb am 15.01.24 01:04:08
      Beitrag Nr. 13.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.643 von Horst_Sindermann am 15.01.24 00:11:51Du meinst die Höhe:

      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/au…

      Der Umfang der Aussetzung richtet sich zunächst nach dem Umfang des Rechtsbehelfs, aber auch nach dem Umfang der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte. Deshalb ist auch eine teilweise Aussetzung der Vollziehung möglich. Die Höhe der auszusetzenden Steuer ist in jedem Fall zu berechnen; eine pauschale Bestimmung (z. B. ausgesetzte Steuer = Abschlusszahlung) ist nicht vorzunehmen.

      Im Beschluss des FG wird nur über die Bindingsteuer geredet. Das Ehepaar hatte noch steuerfreie Einkünfte aus Luxemburg, aber wohl noch andere nicht genannte Kapitaleinkünfte.
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      Avatar
      schrieb am 15.01.24 01:23:47
      Beitrag Nr. 13.632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.700 von startvestor am 15.01.24 01:04:08Ok, ich dachte schon, ich könnte meine Steuern aus Einkünften aus Gewerbebetrieb zurückhalten, indem ich eine kleine Bindingsteuerspekulation einstreue. So nach dem Motte, weil ich 10.000 Euro Bindingsteuer nicht zahlen muß, zahle ich auch sonste keine Einkommessteuer. Aber wie du schreibts, gilt das Urteil des FG expliziet für die Bindingsteuer. Anders ist der Sachverhalt gelagert beim FG in Köln, wo das Ehepaar mehr Steuern zahlen soll, als Einkommen im laufenden Jahr erzielt wurde. Wenn das BVerG das bestätigt, ensteht hier wieder gewaltiger "Gestaltungsspielraum", weil damit Steuerzahlungen "weggezaubert" werden können. Fast so wie bei Binding, nur in dem Fall halt anders herum.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 10:06:00
      Beitrag Nr. 13.633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.688 von Horst_Sindermann am 15.01.24 00:52:41
      Zitat von Horst_Sindermann: Wie soll das den dieses Jahr bei der EM werden, wenn 70.000 den Kanzler auspfeifen....


      Olaf wird seinen Vize schicken.
      Der wird passende Worte des Trostes finden.
      "Unsere Mannschaft hat nicht verloren- sie hat nur etwas weniger gewonnen.":laugh:
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      Avatar
      schrieb am 15.01.24 12:29:32
      Beitrag Nr. 13.634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.102.903 von Baddabumm am 15.01.24 10:06:00Von der Bande kommt sicher keiner ins Stadion. Bei einem Mob von 70.000 (eventuell) wütenden Fans, müsstest du ja mit mindestens 5000 Polizisten absichern... und das bei der Haushaltslage.... :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 13:34:14
      Beitrag Nr. 13.635 ()
      Ist da nicht schon Wahlkampf und da tritt doch Olaf gar nicht mehr an?

      Ab wann begreifen die Ampel-Heinis, dass der Abgrund viel größer ist? Es könnte auch das komplette Ende der 3 Parteien sein. Die Spaltungen und Machtkämpfe müssen ja irgendwann beginnen.

      FDP bei unter 3, SPD unter 10, Grüne unter 8 - das ist das Ziel. Bei dem Trend werden denen Neuwahlen nicht schnell genug kommen.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 13:49:03
      Beitrag Nr. 13.636 ()
      Hier wird es auch schon mal aufgegriffen…



      Ich hoffe es freuen sich nicht alle schon zu früh…
      Scheint ja leider doch noch ein längerer Weg zu sein.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 15:42:38
      Beitrag Nr. 13.637 ()
      Also die AdV wird nur für Kunden bei ausländischen Brokern angewandt? Falls man beim deutschen Broker getradet hat, braucht man ja die AdV gar nicht beantragen, da die Steuer schon abgeführt ist?
      Eigtl eine weitere Ungerechtigkeit: Beim Ausländischen Broker muss das FA aufs Steuergeld vom Schuldner warten, beim inländischen Broker muss der Steuerzahler auf Rückerstattung vom FA warten...
      Wäre mal interessant, wie hier die Konstellation ist, wieviele TG Trader traden über ausländische Broker, wieviele über inländische?
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 15:52:20
      Beitrag Nr. 13.638 ()
      Siehe mein Haufe-Link:

      „Durch Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung kann nicht die Erstattung von festgesetzten Vorauszahlungs- und anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen, also von Vorleistungen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), erreicht werden, es sei denn, dass wesentliche Nachteile drohen.“

      Jetzt müsste man die Ausnahme suchen.
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      Avatar
      schrieb am 15.01.24 15:57:54
      Beitrag Nr. 13.639 ()
      Da stehts:

      https://datenbank.nwb.de/Dokument/500001_361/

      Für die Beurteilung, wann „wesentliche Nachteile“ vorliegen, sind die von der BFH-Rechtsprechung zur einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO entwickelten Grundsätze heranzuziehen (BFH-Beschluss vom 22.12.2003, IX B 177/02, BStBl 2004 II S. 367). „Wesentliche Nachteile“ liegen demnach vor, wenn durch die Versagung der Vollziehungsaussetzung bzw. Vollziehungsaufhebung unmittelbar und ausschließlich die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht sein würde (BFH-Beschluss vom 22.12.2003, IX B 177/02, a. a. O.).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 16:15:35
      Beitrag Nr. 13.640 ()
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 16:25:15
      Beitrag Nr. 13.641 ()
      Ein bisschen habe ich auch so gedacht, als ich im Wettstreit mit Epizentrums FA war. 😂 Aber bei der Bindingsteuer ist die große Masse der Fundstellen gegen Lothar.

      Bzgl. Birger. Du hättest ruhig JohnGalt, unser Forum und Lothar Binding nennen können, denn woher hast du das denn wohl? Ich habe den Beschluss nur bei der Datev gefunden und wer screent deren Lexinform schon? Das macht der John, aber nicht der Birger.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 17:33:57
      Beitrag Nr. 13.642 ()
      Ich hatte es in dem Datev LEXinform-Newsletter gefunden. Ich lese da aber meistens nur die Überschriften ob mich da was betrifft, ansonsten muss man sich die Urteile von einfachen Finanzgerichten mühsam zusammensuchen. Da wird auch sehr vieles gar nicht veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 19:18:28
      Beitrag Nr. 13.643 ()
      Ich habe bisher dejure.org und kostenlose-Urteile.de gescreent und werde nun auch regelmäßig auf lexinform schauen. Ich glaube halt nicht, dass der Birger das alleine gefunden hat.

      Habe auf lexinform dann mal nach „Verlustverrechnung“ gesucht, aber mehr gibts nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 19:33:48
      Beitrag Nr. 13.644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.532 von startvestor am 14.01.24 23:00:39
      Zitat von startvestor: Zusammenfassung des Urteils des FG RLP vom 05.12.2023 zu ADV für die Bindingsteuer - Teil 1

      Gibts zu dem Urteil nen Link oder kostenpflichtig über einen Abo Dienst?
      Gings bei der Klage erstmal nur um die zulässigkeit der AdV?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 19:42:28
      Beitrag Nr. 13.645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.106.374 von caputseikel am 15.01.24 19:33:48kannst du direkt beim FG RLP per Email anfordern:
      https://fgnw.justiz.rlp.de/service-informationen/rechtsprech…
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 20:28:02
      Beitrag Nr. 13.646 ()
      Ihr müsst mehr scrollen. 😜

      Hier nochmal der Link zum FG-Beschluss:

      https://www.datev.de/lexinform/5025793#/document/5025793

      Teil 2 meiner Zusammenfassung "auf einfach" kriege ich hoffentlich heute Abend fertig.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.01.24 20:29:17
      Beitrag Nr. 13.647 ()
      Es ging nur um AdV, aber die Vorlage zum BVerfG halte ich für sicher.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 00:36:18
      Beitrag Nr. 13.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.106.647 von startvestor am 15.01.24 20:28:02Ich stelle mal Teil 2a ein, den Rest schaffe ich heute doch nicht mehr:

      Zusammenfassung des Urteils des FG RLP vom 05.12.2023 zu ADV für die Bindingsteuer - Teil 2a

      II. Entscheidung des Gerichts

      1. Antrag des Ehepaars zulässig

      - Gericht soll AdV gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder Vollziehung unbillig hart

      a) ernstliche Zweifel seien zu bejahen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe da, die rechtl. Beurteilung unentschieden oder unsicher machen
      - Gründe für Rechtswidrigkeit müssen nicht überwiegen
      - als ernstliche Zweifel auch verfassungsrechtl. Zweifel möglich
      - bei verfassungsrechtl. Zweifeln besonderes Interesse des Antragstellers nötig, das Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes hat
      - ausnahmsweise hat BFH auch verfassungsrechtl. Zweifel akzeptiert, wenn dem Stpfl. irreparable Nachteile drohen, wenn Existenzminimum verletzt, wenn BVerfG ähnliche Vorschrift für nichtig erklärte, wenn BFH (nicht FG!!)
      Vorschrift schon dem BVerfG vorlegte oder bei Schutz bish. Rechtslage
      - diese Rechtslage aber lt. BFH offen, ebenso gemäß BVerfG fraglich, ob besonderes Aussetzungsinteresse erforderlich
      - Literatur: ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bescheids zwingen erst Recht zu dessen AdV

      b) für FG bedenklich, besonderes Aussetzungsinteresse zu fordern, bliebe aber offen
      - Interessenabwägung zugunsten der Antragsteller
      - Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer erheblich
      - Gründe zur Vorlage des Aktienbindings ans BVerfG lassen auch Überprüfung der Bindingsteuer erwarten, auch wenn verschiedene Vorschriften, aber Rückschlüsse ziehbar
      - schwerer Eingriff beim Antragsteller, da auf echten Gewinn von 23K Steuer von 60K fällig
      - Auswirkung der Verlustverrechnungsregelung wegen der doppelten Begrenzung (sachlich und betragsmäßig) erheblich
      - außerdem nicht ersichtlich, dass AdV hier haushaltsmäßig relevant
      daher hier Interesse der Antragsteller an AdV vorrangig

      2. Antrag auf AdV auch begründet

      - FG hat ernstliche Bedenken an Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung

      a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit gemäß BFH, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe da, die rechtl. Beurteilung unentschieden oder unsicher machen
      - Gründe für Rechtswidrigkeit müssen nicht überwiegen, d.h. Erfolg des Stpfl. muss nicht wahrscheinlicher sein
      - AdV-Verfahren ist ein abgekürztes, vereinfachtes, kurzes und bündiges Verfahren mit dem Ziel einer vorläufigen Entscheidung.
      - keine strengeren Anforderungen bzgl. der Zweifel zu stellen, wenn es um Verfassungswidrigkeit geht - es reichen auch hier gewichtige Gründe

      b) danach Rechtmäßigkeit des ESt-Bescheides ernstlich zweifelhaft

      aa) Gewinn aus TG (durch Differenzausgleich oder anderen bestimmten Vorteil) gehört zu Kapitaleinkünften
      - TG nicht in § 20 Abs. 2 EStG definiert
      - BFH hat es gemäß WpHG definiert (Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte - zeitlich verzögert und von Underlying abgeleitet)
      - gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG sind TG erfasst, wenn auf Differenzausgleich gerichtet, aber nicht auf physische Lieferung
      - Ehepaar hat CFD gehandelt - unstrittig TG
      - keine KapESt, da Broker im Ausland
      - realisierte Leistung am Jahresende zu versteuern

      bb) Kapitalverluste nicht mit anderen Einkunftsarten ausgleichbar, auch nicht nach § 10d
      - Verluste mindern jedoch spätere Kapitaleinkünfte (§ 10d Absatz 4 sinngemäß)
      - Ende 2019 besonderer Verlustverrechnungskreis für Verluste aus TG geschaffen, mit JStG 2020 modifiziert (Grenze von 10K auf 20K)
      - Verluste aus TG nur bis 20K mit TG-Gewinnen und Stillhalterprämien verrechenbar, Verlustvortrag in Folgejahren mit je 20K analog abtragbar
      - gilt ab 2021
      - Bindingsteuer versagt Verluste aus TG zwar nicht generell, aber erst bei späteren Gewinnen und zeitlich gestreckt abziehbar

      cc) Gesetzesbegründung der Ungleichbehandlung, d.h. der asymmetrischen Besteuerung von Gewinnen und Verlusten:
      - spekulativer Charakter der TG (begrenzte Laufzeit und Hebeleffekte) und hohe Gewinne oder Totalverluste möglich
      - daher wollte Gesetzgeber Investitionsvolumen und daraus resultierenden Verlustrisiken begrenzen

      dd) Ratschow: keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken
      - Gesetzgeber dürfe spekulative Finanzgeschäfte eindämmen
      - 20K-Grenze wirke wie Mindestbesteuerung, deren Effekte im Rahmen zulässiger Typisierung vernachlässigt werden könnten.
      - Betragsgrenze sei sachlich nicht prüfbar, da politischer Kompromiss
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      Avatar
      schrieb am 16.01.24 02:47:21
      Beitrag Nr. 13.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.106.647 von startvestor am 15.01.24 20:28:02Großes danke für deine erheblichen Bemühungen! Hab mir das Urteil durchgelesen, es hat den Anschein als ob die Richter hier auch mitlesen, da mir vieles in dem Urteil bekannt vorkommt was hier im Thread auch schon diskutiert wurde (z.B. Überlegungen, wie lange es dauert bis man den steuerlichen Verlust über die Jahre gestreckt wieder reingeholt hat, aber dazu müsste man jedes Jahr auch sichere Gewinne einfahren)
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 06:36:27
      Beitrag Nr. 13.650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.104.988 von startvestor am 15.01.24 15:52:20
      Zitat von startvestor: „Durch Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung kann nicht die Erstattung von festgesetzten Vorauszahlungs- und anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen, also von Vorleistungen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), erreicht werden, es sei denn, dass wesentliche Nachteile drohen.“
      Jetzt müsste man die Ausnahme suchen.

      Es drohen wesentliche Nachteile? Fällt eine drohende Privatinsolvenz darunter oder noch nicht Nachteilig genug für eine Aufhebung der Vollziehung?

      Gehe ich richtig in der Annahme dass bei Beantragung "Aufhebung der Vollziehung" das FA dies ablehnen wird, man dagegen klagt, evtl. beim FG die Aufhebung der Vollziehung erreichen kann (drohender Nachteil: Privatinsolvenz).
      Das FA aber zum BFH weiterzieht gegen die Aufhebung der Vollziehung.
      Also man dann praktisch die Kohle auch nicht rückerstattet bekommt bis in einem Jahrzehnt das BverfG ein endgültiges Urteil gesprochen hat.

      Habe mir gerade das Urteil zu Gemüte geführt, teilweise recht süffisante Formulierungen dabei gegen den damaligen Gesetzgeber.
      Das FA kann scheinbar auch kaum Gegenargumentation aufstellen und beruft sich recht knapp gehalten auf die aktuelle Gesetzeslage.
      Wie sind eigtl die Finanzämter organisatorisch aufgestellt? Hat da jedes Amt ihre eigene Rechtsabteilung mit Juristen besetzt? Oder holen die sich Rechtsvertretung von Externen? oder erledigen die gerichtl. Vertretung in diesen Fällen höhere juristische Beamte im Finanzministerium? Oder erledigt das Verfahren gar nur der einfache Finanzbeamte?:cool::confused:
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 11:03:41
      Beitrag Nr. 13.651 ()




      https://finanzmarktwelt.de/verlustverrechnungsbeschraenkung-…

      Birger als eine Bindingreferenz aufzuführen, ist ebenso sinnvoll wie ihn als Trading-/Anlagereferenz zu nennen :rolleyes:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 11:08:16
      Beitrag Nr. 13.652 ()
      In der Rechtsbehelfsstelle bearbeiten die Finanzwirte oder wie die sich nennen die meisten Fälle, das sind Leute die werden mit A11 und ähnlichem bezahlt. Denen kann man ungeprüft im Prinzip nichts glauben, da wird alles nur abgelehnt, selbst wenn man recht hat.
      Vor Gericht sitzt dann noch die Sachgebietsleitung, meistens ein Volljurist.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 11:31:07
      Beitrag Nr. 13.653 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.109.107 von chris-trader am 16.01.24 11:03:41Wow - der klingt echt offensiv. Zumindest über die Restrisiken sollte er seriöserweise aufklären, anstatt einfach zu sagen "Trading GmbH lohnt nicht mehr". Das kann man so pauschal nicht sagen, weil es von der individuellen Risikopräferenz abhängt. Der Steuerberater muss ja im worst-case nicht zahlen. Da redet es sich leicht.
      - Das FG hat nicht mal mehr über die Hauptsache entschieden. Zwar scheint sich die Juristerei einig, aber ein Restrisiko bleibt, dass die Politik sich durchsetzt.
      - Bleibt die hier angesprochene Thematik der Rückforderung der einbehaltenden Abgeltungssteuer.

      Insgesamt aber toll zu sehen, wie dieser Thread der absolute "experten und Spitzenreiter" in Sachen Binding ist. Wenn Binding endgültig begraben ist, braucht es eine Anti-Binding get-together-party 😂
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 11:46:54
      Beitrag Nr. 13.654 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.105.018 von startvestor am 15.01.24 15:57:54
      Zitat von startvestor: Da stehts:

      https://datenbank.nwb.de/Dokument/500001_361/

      Für die Beurteilung, wann „wesentliche Nachteile“ vorliegen, sind die von der BFH-Rechtsprechung zur einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO entwickelten Grundsätze heranzuziehen (BFH-Beschluss vom 22.12.2003, IX B 177/02, BStBl 2004 II S. 367). „Wesentliche Nachteile“ liegen demnach vor, wenn durch die Versagung der Vollziehungsaussetzung bzw. Vollziehungsaufhebung unmittelbar und ausschließlich die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht sein würde (BFH-Beschluss vom 22.12.2003, IX B 177/02, a. a. O.).


      Ihr müsst scrollen. 😄 Die eigene Insolvenz sollte so ein wesentlicher Nachteil sein, also muss das FA die Abgeltungsteuer erstatten.

      Wenn das FA zum BFH geht und gewinnt, können sie das Geld wieder zurückholen. Könnte man dann ggf. Verfassungsbeschwerde gegen machen.

      Beim FG könnte auch mal der FA-Vorsteher auftauchen. Anwalt halte ich für nahezu ausgeschlossen, aber nicht unmöglich.

      Epizentrums FA hat hart gekämpft vorm FG, von aksaps FA kam gar nix, hier ein bisschen. In Stuttgart kämpfen sie "anders".
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 11:50:31
      Beitrag Nr. 13.655 ()
      Achso, noch zum FinMin. Hat das FA hier ja angefragt, das ist schon normal. Und ich vermute, es gab von da auch Kontakt zum BMF. Aber Toncar verrät uns ja nix.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 12:21:25
      Beitrag Nr. 13.656 ()
      Zum Roland, er ist zu viel Youtuber und zu wenig StB.

      Der Weg zum Ende von Binding ist noch lang. Und der sicherste Weg ist der Untergang der SPD, nicht das BVerfG in 5 bis 10 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 13:40:15
      Beitrag Nr. 13.657 ()
      Noch kurz zum BFH. Es ist gut, dass das FA aus RLP wegen der AdV dahingeht. Denn der BFH wird Binding eine mächtige Ohrfeige geben.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 13:45:58
      Beitrag Nr. 13.658 ()
      Der BFH dürfte über die Beschwerde innerhalb der nächsten 6-9 Monate entscheiden, das geht relativ flott. Wenn man Pech hat werden es ca. 12 Monate.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 16:42:21
      Beitrag Nr. 13.659 ()
      Reicht der BFH Entscheid über die AdV für das BMF, um die Bescheide analog zum Aktienbinding auf vorläufig zu setzen oder muss es die Hauptsache abwarten?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 16:49:54
      Beitrag Nr. 13.660 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.111.555 von coolero am 16.01.24 16:42:21Könnte man Toncar ja auf AW fragen, falls der auf unsere allgemeine Frage ausweichend antwortet. Grds. kann eine (vorläufige) AdV-Entscheidung nicht dafür reichen, aber wenn's das BMF machen würde, was soll Schrodi tun? Die Ampel sprengen? 🤣

      Allerdings wird die BVerfG-Vorlage eh vorher kommen. Wer gewinnt? FG RLP, München oder "Epizentrum"? Stuttgart ist für mich raus.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 17:13:45
      Beitrag Nr. 13.661 ()
      Der Jens reitet jetzt auch die Welle...

      Avatar
      schrieb am 16.01.24 19:42:10
      Beitrag Nr. 13.662 ()
      Auch der Jensi hat unserem John und dem Lothar den Ruhm geklaut. Am Ende etwas Durcheinander, aber vielleicht finden nun weitere Kollegen unser Forum.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.01.24 20:25:30
      Beitrag Nr. 13.663 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.112.695 von startvestor am 16.01.24 19:42:10Jaja, er meinte ja auch, der Fall liegt (schon) beim Verfassungsgericht. Gefährliches Halbwissen kombiniert mit der Mentalität eines Versicherungsvertreters. Da kommt dann sowas bei raus. Aber niemand, wirklich niemand erwähnt diesen Thread... Werde mal bei Martins Kanal reinschauen, ob er auch schon ein Breaking-News-Video hochgeladen hat...
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 00:47:28
      Beitrag Nr. 13.664 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.107.349 von startvestor am 16.01.24 00:36:18Und noch Teil 2b, morgen fasse ich die 3 Teile nochmal als einen Post zusammen:

      Zusammenfassung des Urteils des FG RLP vom 05.12.2023 zu ADV für die Bindingsteuer - Teil 2b

      ee) Ratschow überzeugt trotz der Erhöhung der Grenze auf 20K nicht
      - verringert zwar Fallzahl, aber ändert verfassungsrechtliche Problematik dem Grunde nach nicht
      - Literatur hat überwiegend verfassungsrechtliche Bedenken (z.B. Drüen, Jachmann-Michel usw.) - teilt das FG
      - FG erkennt keinen sachlich rechtfertigenden Grund für die verfassungswidrige Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips
      - Abgeltungsteuer ist geschlossenes Sondersystem der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte - Verlustverrechnung kann da rein
      - allgemeines Verlustverrechnungsverbot gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG folgerichtig, damit Sondertarif für Gewinne und Verluste gilt
      - sieht Literatur weitgehend als verfassungsmäßig
      - aber nicht eine sachliche und betragsmäßige Begrenzung der Verlustverrechnung, denn d.h. asymmetrische Besteuerung von Gewinnen und Verlusten ohne sachliche Gründe
      - zentraler verfassungsrechtlicher Beurteilungsmaßstab der Bindingsteuer ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
      - danach wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln
      (für ungleiche Belastungen und für ungleiche Begünstigungen)
      - Gesetzgeber entscheidet selbst über die Sachverhalte, die er gleichbehandelt und als "wesentlich gleich" qualifiziert
      - Auswahl muss jedoch sachgerecht erfolgen
      - aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nachdem bloßes Willkürverbot bis zu strenge Bindungen an Verhältnismäßigkeitserfordernisse
      - Differenzierungen bedürfen stets dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessene Sachgründe
      - Art. 3 Abs. 1 GG = Grundsatz der Steuergerechtigkeit = Besteuerung gemäß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
      - insbesondere fürs EStG, das auf die Leistungsfähigkeit angelegt ist
      - gemäß gebotener steuerlicher Lastengleichheit ist horizontale Steuergerechtigkeit nötig (gleiche Leistungsfähgkeit = gleiche Steuer) und vertikal
      muss Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich zu Steuer auf niedrigere Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen
      - Rechtfertigung für Abweichungen vom Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nötig
      - Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn kein vernünftiger Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung findbar
      - noch keine Willkür des Gesetzgebers, wenn er nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung wählt
      - es reicht aber "objektive Willkür", d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung
      - Spielraum des Gesetzgebers endet, wo ungleiche Behandlung nicht mehr gerecht ist - ein einleuchtender Grund fehlt
      - Gesetzgeber hat auch aus dem Gleichheitssatz großen Spielraum bzgl. Steuergegenstand und Steuersatz
      - unter Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung muss Regelung aber belastungsgleich sein
      - Ausnahmen davon benötigen besonderen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß rechtfertigt
      - besondere sachliche Gründe sind z.B. außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke, Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen oder Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse
      - nicht dazu zählt rein fiskalischer Zweck
      - Gesetzgeber darf bei der Belastung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen = allein wegen dieser Härten kein Verstoß gegen Gleichheitssatz
      - er darf sich am Regelfall orientieren - muss nicht alle Besonderheiten berücksichtigen
      - gesetzl. Verallgemeinerungen müssen aber möglichst breit alle betroffenen Gruppen und Regelungen umfassen
      - Gesetzgeber darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, der typische Fall ist der Maßstab
      - Vorteile der Typisierung müssen verhältnismäßig zur Ungleichheit der steuerlichen Belastung sein
      - Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für Diffferenzierung steigen bis zu strenger Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn sich Ungleichbehandlung auf grundrechtlich geschützte Freiheiten auswirkt
      - verfassungsrechtliche Anforderungen höher, je weniger der Einzelne es beeinflussen kann (siehe Art 3 Abs. 3 GG - Diskriminierungsverbot, z.B. Rasse, Geschlecht)

      ff) danach hat FG erhebliche Bedenken, dass Bindingsteuer mit Art 3 Abs. 1 GG vereinbar
      - Bindingsteuer behandelt Stpfl. bei Bestimmung ihrer Einkünfte unterschiedlich, je nachdem, ob sie Verluste aus TG oder anderen Kapitalanlagen haben
      - Für diese Ungleichbehandlung fehlt sachlicher Rechtfertigungsgrund.
      - nicht schlüssig ist, weshalb Sofortversteuerung nur für (ggf. hohe) Gewinne greife
      - nicht überzeugend der Grund, dass Eintritt von Verlusten bei TG deutlich wahrscheinlicher sei
      - Verweis auf spekulativen Charakter von TG in Gesetzesbegründung deute daraufhin, doch ist Spekulation bei Kapitalanlagen wesensimmanent
      - mehr oder weniger risikoreiche Kapitalanlagen existieren - aber rechtfertigen keine Verlustverrechnungsbeschränkung
      - zumal bei TG auch überproportionale Gewinne denkbar, deren Sofortbesteuerung aber für Gesetzgeber unbedenklich
      - gemäß objektivem Nettoprinzip sind Gewinne und Verluste aber steuerlich gleichzubehandeln
      - Gedanke der drohenden Steuerausfälle aus JStG 2019 keine Rechtfertigung für Bindingsteuer
      - Versteuerung des Gewinns vollumfänglich im Zeitpunkt des Zuflusses nicht folgerichtig bei Begrenzung der Anerkennung der Verluste
      - ist keine staatliche Partizipation am Erfolg des Stpfl. mehr, sondern asymmetrische Besteuerung einzelner (geglückter) Geschäfte
      - bzgl. des Sicherungscharakters der TG gibts Wertungswiderspruch
      - lt. Drüen keine tragfähige Begründung da, weshalb für "Kleinanleger" im Gegensatz zu "größeren" Anlegern vollständige Verlustverrechnung möglich sei
      - Verlustverrechnungsmöglichkeit nur für Kleinanleger (Bem.: bis 20K) ist Vermischung von Fiskalzweck und Lenkungsnorm
      - entgegen realitätsgerechter Typisierung werden große Teile der Betroffenen "ausgeblendet"
      - lt. Jochum rechtfertige Aussage des Finanzausschusses, TG seien wegen Laufzeit und Hebel wesentlich spekulativ, nicht eig. Verlustverrechnungskreis und die zeitliche Streckung
      - nicht erkennbar, wie dadurch "Investitionsvolumen und die darauf für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen" begrenzt würde
      - es wird nur steuermindernde Nutzung erlittener Verluste begrenzt, Sofortversteuerung der (ggf. hohen) Gewinne bleibt
      - erst dadurch das Risiko, keine Gewinne generieren zu können - wonach fiskalische Motivation gegeben
      - betragsmäßige Grenze inakzeptabel, da Verluste korrespondierend zu Gewinnen zu berücksichtigen
      - wenn schon Mindestbesteuerung nötig, dann folgerrichtig die 1 Mio. aus § 10d Abs. 2 EStG zu nehmen
      - Verlustverrechnungsbeschränkung birgt Gefahr, dass Verlustberücksichtigung faktisch ausgeschlossen
      - Totalverlust des Vermögens nur durch positive Kapitalerträge aus anderen Einzelanlagen ausgleichbar
      - aber dazu auch noch die 20K-Grenze und der Verlustverrechnungskreis hinderlich
      - Rechtfertigung nicht da, auch nicht aus Gesetzesbegründung
      - kein Schutz des Anlegers vor Verlustrisiko, sondern des Fiskus vor den Folgen für das Steueraufkommen (aber das unbeziffert)
      - nicht folgerichtig, spekulationsbedingte hohe Gewinne bei Zufluss voll zu versteuern, aber Verluste nur jährlich begrenzt und ggf. - je nach Lebenserwartung des Stpfl. - gar nicht anzuerkennen
      (bei Verlust von 1 Mio. müsste bei 10K-Grenze der Stpfl. 100 Jahre leben und in jedem Jahr hinreichende Gewinne erzielen)
      - Definitiveffekt ist bei einer 20K-Grenze definitiv da
      - alleiniger Abzug in folgenden VZ muss tatsächlich zum Scheitern der Verlustverrechnung führen
      - z.B. bei Umzug ins Ausland, Tod oder Ausstieg aus Kapitalanlage
      - bedeutet mit objektivem Nettoprinzip nicht zu vereinbarender Belastungsüberhang
      - im Streitfall bräuchte der Antragsteller für die Verrechnung des Verlustvortrags von 207K schon über 10 Jahre - vorausgesetzt er hat jedes Jahr Gewinne aus TG und als Stillhalter von mind. 20K und keine neuen Verluste
      - ist so unrealistisch
      - Verrechnungsgrenze führt im Streitfall zu einem unverhältnismäßigen und widersinnigen Ergebnis, da Antragsteller auf 23K Gewinn ESt von 60K zahlen muss
      - d.h. er muss aus anderen Einnahmen die ESt zahlen

      gg) für FG hat Entscheidung des BVerfG zum Aktienbinding auch Auswirkungen auf die für TG geregelte zeitlich gestreckte Verlustnutzung
      - § 20 Abs. 6 Sätze 4 - 6 EStG noch weit fragwürdiger als die Verrechnungsbeschränkungen für Verluste aus Aktienveräußerungen
      - bzgl. der 20K-Grenze gehts über Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Aktienveräußerungen hinaus
      - Literatur zu Recht: wenn Aktienbinding verfassungswidrig, dann auch Bindingsteuer
      - Gründe aus Vorlagebeschluss zum Aktienbinding auf Bindingsteuer übertragbar
      - BFH dazu: anders als bei einkünfteübergreifender Verlustverrechnung ist bei typisierender Betrachtung nicht zu erwarten, dass Aktienverluste langfristig auszugleichen sind - somit droht neben Liquiditäts- und
      Zinsnachteil auch ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts
      - zudem Gefahr von endgültigem Verlustuntergang bei Tod des Stpfl.
      - gilt analog bei Bindingsteuer
      - BFH: Grundrecht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG (Wahl zwischen verschiedenen Kapitalanlagen) beeinträchtigt, da Verlustuntergang, wenn Stpfl. keine Aktien mehr kauft
      - Verluststreckung führt dazu, Verlustaktien unnötig weiter zu halten
      - gilt analog bei der Bindingsteuer für TG
      - Anstatt "Kleinanleger" vor "spekulativen Geschäften" zu schützen (Gesetzesbegründung), gilt das Gegenteil: Stpfl. muss weiter TG tätigen, um Gewinne zur Anrechnung der Altverluste zu erzielen
      - Grenze führt eher dazu, dass TG ausgerechnet für Kleinanleger attraktiv bleiben
      - erweckt Eindruck, dass es eher um den Schutz des Steueraufkommens vor den Auswirkungen spekulativer Finanzinstrumente geht
      - dieses fiskalische Ziel rechtfertigt Ausschluss einer Verlustberücksichtigung aber nicht
      - angeführte Haushaltsrisiken sind direkte Folge der Besteuerung von TG = bewusstes Eingehen dieser Risiken vom Gesetzgeber durch die Besteuerung von TG
      - somit AdV zu gewähren

      3. Kostenentscheidung gem. § 135 Abs. 1 FGO
      - Beschwerde beim BFH zugelassen
      - Beschwerde vom FA eingelegt (BFH VIII B 113/23)
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 12:57:30
      Beitrag Nr. 13.665 ()
      Das Sprachrohr der Ballerscheinindustrie (ehemals godmodetrader) hat es nun auch aufgegriffen....

      https://stock3.com/news/cfd-trader-erzielt-23-343-eur-gewinn…

      ..... und verweisen gleichzeitig auf die Umgehung von §20, Satz 5 bei CFDs durch DPS...
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 13:51:00
      Beitrag Nr. 13.666 ()
      Kubicki setzt sich langsam ab von der Ampel - endlich:

      https://youtu.be/jO0-RFkgslU?si=HmROX9OYGlYLRs89

      Heute soll ja namentlich über Taurus abgestimmt werden. Präzedenzfall für eine Abstimmung über Binding.
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 14:00:19
      Beitrag Nr. 13.667 ()
      Im TV kam bisher nix zum Urteil aus RLP. Und Hock schläft auch:

      https://www.faz.net/redaktion/martin-hock-11123681.html
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 14:04:47
      Beitrag Nr. 13.668 ()
      Taurus kommt so kurz vor 18 Uhr.

      https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-w…

      Kann die Union überhaupt die namentliche Abstimmung erreichen? Kann sie die Ampel hier auseinander bringen?

      Wenn's da ginge, dann auch bei Binding. Wie Kubicki abstimmt, wissen wir hoffentlich.
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 18:01:12
      Beitrag Nr. 13.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.117.282 von startvestor am 17.01.24 14:00:19Die einzigen, die was bringen würden, wäre NTV-Zertifikate um 15.45..... Börse vor 8 in der ARD kannste vergessen. Die fassen das Thema nie wieder an, nachdem der Görne (oder wie er heißt) sich damals einen Einlauf abgeholt hat, weil er damals zur besten Sendezeit was von Steuern auf Verluste im Zuge von §20, Satz5+6 erzählte...
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 18:20:09
      Beitrag Nr. 13.670 ()
      Für Deffner und Tschäpitz auf WELT wäre das ggf. auch was.
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 18:35:07
      Beitrag Nr. 13.671 ()
      Riesenablehnung gegen Taurus. Ich weiß nicht, ob überhaupt irgendein Ampelheini dafür gestimmt hat, Liste muss ich später checken.

      Das war der negative Präzedenzfall für die Abschaffung von Binding. Es gibt keine Chance im jetzigen Bundestag.
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 19:41:59
      Beitrag Nr. 13.672 ()
      Müsste dann hier irgendwann auftauchen:

      https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimm…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 20:30:26
      Beitrag Nr. 13.673 ()
      Statt eines Berichtes über den ersten (kleinen) Sieg gegen die Bindingsteuer bringt Deutschland größtes Onlineportal mal wieder die übliche Propaganda: Rentnerin verzockt Altersvorsorge...

      https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/geldanlage/boerse/…

      Dummerweise hat die Bindingsteuer die Dame leider nicht vor den raffgierigen Sparkassendrückern "beschützt".....:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 21:21:05
      Beitrag Nr. 13.674 ()
      ich hab das urteil der DSW Geschäftsführung geschickt, er hatte es noch nicht präsent.
      lg bone
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 22:49:00
      Beitrag Nr. 13.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.120.024 von startvestor am 17.01.24 19:41:59
      Zitat von startvestor: Müsste dann hier irgendwann auftauchen:

      https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimm…


      Armselig. Hofreiter und Strack-Zimmermann - immer zu Recht lautstark für Tarus - habe gegen Taurus gestimmt. Kubicki auch. Nur Michael Roth ist einfach nicht hingegangen, wie FDP-Militärexperte Faber.

      Das zeigt uns, dass Macht Überzeugung klar schlägt. D.h. die werden auch für Binding stimmen, wenn jedes Kind über diesen Staatsbetrug Bescheid weiß oder wenn das BVerfG fertig mit Binding ist.
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 23:48:33
      Beitrag Nr. 13.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.532 von startvestor am 14.01.24 23:00:39Wie versprochen nun die gesamte Zusammenfassung in einem Post zusammengeführt:


      Zusammenfassung des Urteils des FG RLP vom 05.12.2023 zu ADV für die Bindingsteuer

      Link: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…

      Leitsatz: vorläufige Prüfung - Bindingsteuer führt zu Ungleichbehandlung ohne Vorliegen eines sachlichen Rechtfertigungsgrunds

      Gründe:

      I. Vortrag der Parteien

      - Ehepaar hatte in VZ 2021 ausländische Kapitalerträge aus TG (Gewinne: ca. 250K, Verluste: ca. 227K)
      - ESt-Bescheid 2021 gemäß Bindingsteuer: Kapitaleinkünfte = ca. 213K (nur 20K der 227K Verluste anerkannt)
      - Einspruch und AdV - Einwand gg. die Beschränkung der Verluste mit Verweis auf den vor dem BVerfG liegenden Aktienbinding (2 BvL 3/21)
      - FA lehnte AdV ab (Bem.: man verwies tatsächlich auf Aktienbinding und Toncars BMF-Schreibern zur Vorläufigkeit)
      - Ehepaar erklärte, dass es hier um TG und nicht um Aktien geht und daher Vorläufigleit nicht geht (Bem.: man musste dem FA das Recht erklären) und macht Einspruch gegen Ablehnung der ADV

      - FA lehnt Einspruch gg. ESt-Bescheid und gegen AdV ab am 31.08.2023
      Begründung:
      - Bindingsteuer ist Gesetz
      - TG liegen hier vor und es zieht daher § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG
      - daher nur 20K Verluste abziehbar und der Rest in Verlustvortrag

      - FA stimmt zu, dass Bescheid nicht vorläufig geht, da BVerfG-Verfahren Aktien betrifft, nicht TG
      - Ruhen des Verfahrens (Bem.: Par 363 AO) ginge deshalb auch nicht:
      - analoge Anwendung des BMF-Schreibens ginge wegen diverser Unterscheide nicht (andere Vorschrift, 20K-Regel)
      - obiges BVerfG-Verfahren wird nix zu TG liefern können
      - kein Zweckmäßigkeitsgrund nach § 363 Abs. 1 Satz 1 AO da, sieht auch rlp-FinMin so

      Begründung der Klage durchs Ehepaar:
      - ESt-Bescheid rechtswidrig bzgl. der Verlustbegrenzung auf 20K
      - eigentl. Nettogewinn von ca. 23K führe zu Steuer von ca. 60K - kann nicht richtig sein
      - objektives Nettoprinzip tragend für ESt-Recht und sagt, dass nicht Einnahmen, sondern Reineinkommen (Saldo) zu besteuern ist
      - nur der Nettobetrag stehe für private Lebensführung und auch Steuerzahlung zur Verfügung
      - bzgl. der Leistungsfähigkeit sind alle Vor- und Nachteile zu betrachten
      - Gesetzgeber habe steuerliche Nutzung von Verlusten aus TG erheblich eingeschränkt
      - verfassungsrechtlich fragwürdig, ob das dem Nettoprinzip noch entspricht
      - Nettoprinzip ergibt sich aus Leistungsfähigkeitsprinzip, was Ausdruck des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs. 1 GG ist
      - des weiteren fehlende sachliche Rechtfertigung
      - Einführung der Abgeltungsteuer habe zu symmetrischer Besteuerung von (Substanz-)Gewinnen und (Substanz-)Verlusten geführt
      - wenn Einnahmen und Ausgaben nicht mehr gleich berücksichtigt, dann Verstoß gegen Gleichheitssatz, konkretisiert durch das Gebot der Folgerichtigkeit und
      das Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit
      - großer Nachteil und Liquidationsengpass aufgrund der Verrechnungsbegrenzung, da nicht vorhandener Gewinn besteuert wird
      - noch gravierender sei zukünftiges Verlorengehen des Verlustvortrags von 207K, wenn Gewinne aus TG fehlen
      - Gesetzgeber habe spekulative (wegen begrenzter Laufzeit und Hebel) TG beschränken wollen
      - wegen des erhöhten Risikos sollten TG in eigenen Verlustkreis, um sie unattraktiv zu machen und somit Investitionsvolumen und Risiken zu begrenzen
      - durch die 20K-Grenze würden aber Kleinanleger nicht geschützt und TG blieben attraktiv = widersprüchlich
      - es müsse Privatanleger selber überlassen sein, Risiko einzugehen
      - Risiko eines TG-Verlusts in Steuer-Risiko auf nicht vorhandenen Gewinn umzumünzen sei falsch
      - doppelte Strafe: mit TG-Verlust und mit Steuer auf nicht vorhandenen Gewinn
      - Eingriff des Staats in privaten Bereich
      - "Schutz des Anlegers" nicht erkennbar, zumal andere Derivate (Optionsscheine, Knock-out-Zertifikate) anders behandelt
      - Ehepaar habe nun schon für die nächsten 10 Jahre die Verlustverrechnung ausgeschöpft (Bem.: m.E. falsche Einschätzung, laufende 20K je Jahr unberührt)
      - Aussicht, die Verluste jemals voll anrechnen zu können, sei gering, zumal konkret nur mit TG-Gewinnen möglich
      - BFH habe BVerfG gefragt, ob Aktienbinding (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) verfassungswidrig (Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar)
      - positive Entscheidung des BVerfG würde sich auf § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG auswirken, da die vergleichbar sind und sogar wegen der 20K-Grenze schärfer
      - nicht erklärlich, warum manche Verluste voll verrechnungsfähig, Aktienverluste nur mit entsprechenden Gewinnen, Totalverluste nur betragsmäßig begrenzt und
      sogar Verluste aus TG betragsmäßig und sachlich begrenzt seien.

      - Ehepaar beantragt daher AdV zu bekommen
      - FA beantragt die Ablehnung, Gesetzeslage sei so


      II. Entscheidung des Gerichts

      1. Antrag des Ehepaars zulässig

      - Gericht soll AdV gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder Vollziehung unbillig hart

      a) ernstliche Zweifel seien zu bejahen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe da, die rechtl. Beurteilung unentschieden oder unsicher machen
      - Gründe für Rechtswidrigkeit müssen nicht überwiegen
      - als ernstliche Zweifel auch verfassungsrechtl. Zweifel möglich
      - bei verfassungsrechtl. Zweifeln besonderes Interesse des Antragstellers nötig, das Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes hat
      - ausnahmsweise hat BFH auch verfassungsrechtl. Zweifel akzeptiert, wenn dem Stpfl. irreparable Nachteile drohen, wenn Existenzminimum verletzt, wenn BVerfG ähnliche Vorschrift für nichtig erklärte, wenn BFH (nicht FG!!)
      Vorschrift schon dem BVerfG vorlegte oder bei Schutz bish. Rechtslage
      - diese Rechtslage aber lt. BFH offen, ebenso gemäß BVerfG fraglich, ob besonderes Aussetzungsinteresse erforderlich
      - Literatur: ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bescheids zwingen erst Recht zu dessen AdV

      b) für FG bedenklich, besonderes Aussetzungsinteresse zu fordern, bliebe aber offen
      - Interessenabwägung zugunsten der Antragsteller
      - Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer erheblich
      - Gründe zur Vorlage des Aktienbindings ans BVerfG lassen auch Überprüfung der Bindingsteuer erwarten, auch wenn verschiedene Vorschriften, aber Rückschlüsse ziehbar
      - schwerer Eingriff beim Antragsteller, da auf echten Gewinn von 23K Steuer von 60K fällig
      - Auswirkung der Verlustverrechnungsregelung wegen der doppelten Begrenzung (sachlich und betragsmäßig) erheblich
      - außerdem nicht ersichtlich, dass AdV hier haushaltsmäßig relevant
      daher hier Interesse der Antragsteller an AdV vorrangig

      2. Antrag auf AdV auch begründet

      - FG hat ernstliche Bedenken an Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung

      a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit gemäß BFH, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe da, die rechtl. Beurteilung unentschieden oder unsicher machen
      - Gründe für Rechtswidrigkeit müssen nicht überwiegen, d.h. Erfolg des Stpfl. muss nicht wahrscheinlicher sein
      - AdV-Verfahren ist ein abgekürztes, vereinfachtes, kurzes und bündiges Verfahren mit dem Ziel einer vorläufigen Entscheidung.
      - keine strengeren Anforderungen bzgl. der Zweifel zu stellen, wenn es um Verfassungswidrigkeit geht - es reichen auch hier gewichtige Gründe

      b) danach Rechtmäßigkeit des ESt-Bescheides ernstlich zweifelhaft

      aa) Gewinn aus TG (durch Differenzausgleich oder anderen bestimmten Vorteil) gehört zu Kapitaleinkünften
      - TG nicht in § 20 Abs. 2 EStG definiert
      - BFH hat es gemäß WpHG definiert (Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte - zeitlich verzögert und von Underlying abgeleitet)
      - gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG sind TG erfasst, wenn auf Differenzausgleich gerichtet, aber nicht auf physische Lieferung
      - Ehepaar hat CFD gehandelt - unstrittig TG
      - keine KapESt, da Broker im Ausland
      - realisierte Leistung am Jahresende zu versteuern

      bb) Kapitalverluste nicht mit anderen Einkunftsarten ausgleichbar, auch nicht nach § 10d
      - Verluste mindern jedoch spätere Kapitaleinkünfte (§ 10d Absatz 4 sinngemäß)
      - Ende 2019 besonderer Verlustverrechnungskreis für Verluste aus TG geschaffen, mit JStG 2020 modifiziert (Grenze von 10K auf 20K)
      - Verluste aus TG nur bis 20K mit TG-Gewinnen und Stillhalterprämien verrechenbar, Verlustvortrag in Folgejahren mit je 20K analog abtragbar
      - gilt ab 2021
      - Bindingsteuer versagt Verluste aus TG zwar nicht generell, aber erst bei späteren Gewinnen und zeitlich gestreckt abziehbar

      cc) Gesetzesbegründung der Ungleichbehandlung, d.h. der asymmetrischen Besteuerung von Gewinnen und Verlusten:
      - spekulativer Charakter der TG (begrenzte Laufzeit und Hebeleffekte) und hohe Gewinne oder Totalverluste möglich
      - daher wollte Gesetzgeber Investitionsvolumen und daraus resultierenden Verlustrisiken begrenzen

      dd) Ratschow: keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken
      - Gesetzgeber dürfe spekulative Finanzgeschäfte eindämmen
      - 20K-Grenze wirke wie Mindestbesteuerung, deren Effekte im Rahmen zulässiger Typisierung vernachlässigt werden könnten.
      - Betragsgrenze sei sachlich nicht prüfbar, da politischer Kompromiss

      ee) Ratschow überzeugt trotz der Erhöhung der Grenze auf 20K nicht
      - verringert zwar Fallzahl, aber ändert verfassungsrechtliche Problematik dem Grunde nach nicht
      - Literatur hat überwiegend verfassungsrechtliche Bedenken (z.B. Drüen, Jachmann-Michel usw.) - teilt das FG
      - FG erkennt keinen sachlich rechtfertigenden Grund für die verfassungswidrige Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips
      - Abgeltungsteuer ist geschlossenes Sondersystem der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte - Verlustverrechnung kann da rein
      - allgemeines Verlustverrechnungsverbot gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG folgerichtig, damit Sondertarif für Gewinne und Verluste gilt
      - sieht Literatur weitgehend als verfassungsmäßig
      - aber nicht eine sachliche und betragsmäßige Begrenzung der Verlustverrechnung, denn d.h. asymmetrische Besteuerung von Gewinnen und Verlusten ohne sachliche Gründe
      - zentraler verfassungsrechtlicher Beurteilungsmaßstab der Bindingsteuer ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
      - danach wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln
      (für ungleiche Belastungen und für ungleiche Begünstigungen)
      - Gesetzgeber entscheidet selbst über die Sachverhalte, die er gleichbehandelt und als "wesentlich gleich" qualifiziert
      - Auswahl muss jedoch sachgerecht erfolgen
      - aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nachdem bloßes Willkürverbot bis zu strenge Bindungen an Verhältnismäßigkeitserfordernisse
      - Differenzierungen bedürfen stets dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessene Sachgründe
      - Art. 3 Abs. 1 GG = Grundsatz der Steuergerechtigkeit = Besteuerung gemäß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
      - insbesondere fürs EStG, das auf die Leistungsfähigkeit angelegt ist
      - gemäß gebotener steuerlicher Lastengleichheit ist horizontale Steuergerechtigkeit nötig (gleiche Leistungsfähgkeit = gleiche Steuer) und vertikal
      muss Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich zu Steuer auf niedrigere Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen
      - Rechtfertigung für Abweichungen vom Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nötig
      - Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn kein vernünftiger Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung findbar
      - noch keine Willkür des Gesetzgebers, wenn er nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung wählt
      - es reicht aber "objektive Willkür", d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung
      - Spielraum des Gesetzgebers endet, wo ungleiche Behandlung nicht mehr gerecht ist - ein einleuchtender Grund fehlt
      - Gesetzgeber hat auch aus dem Gleichheitssatz großen Spielraum bzgl. Steuergegenstand und Steuersatz
      - unter Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung muss Regelung aber belastungsgleich sein
      - Ausnahmen davon benötigen besonderen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß rechtfertigt
      - besondere sachliche Gründe sind z.B. außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke, Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen oder Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse
      - nicht dazu zählt rein fiskalischer Zweck
      - Gesetzgeber darf bei der Belastung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen = allein wegen dieser Härten kein Verstoß gegen Gleichheitssatz
      - er darf sich am Regelfall orientieren - muss nicht alle Besonderheiten berücksichtigen
      - gesetzl. Verallgemeinerungen müssen aber möglichst breit alle betroffenen Gruppen und Regelungen umfassen
      - Gesetzgeber darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, der typische Fall ist der Maßstab
      - Vorteile der Typisierung müssen verhältnismäßig zur Ungleichheit der steuerlichen Belastung sein
      - Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für Diffferenzierung steigen bis zu strenger Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn sich Ungleichbehandlung auf grundrechtlich geschützte Freiheiten auswirkt
      - verfassungsrechtliche Anforderungen höher, je weniger der Einzelne es beeinflussen kann (siehe Art 3 Abs. 3 GG - Diskriminierungsverbot, z.B. Rasse, Geschlecht)

      ff) danach hat FG erhebliche Bedenken, dass Bindingsteuer mit Art 3 Abs. 1 GG vereinbar
      - Bindingsteuer behandelt Stpfl. bei Bestimmung ihrer Einkünfte unterschiedlich, je nachdem, ob sie Verluste aus TG oder anderen Kapitalanlagen haben
      - Für diese Ungleichbehandlung fehlt sachlicher Rechtfertigungsgrund.
      - nicht schlüssig ist, weshalb Sofortversteuerung nur für (ggf. hohe) Gewinne greife
      - nicht überzeugend der Grund, dass Eintritt von Verlusten bei TG deutlich wahrscheinlicher sei
      - Verweis auf spekulativen Charakter von TG in Gesetzesbegründung deute daraufhin, doch ist Spekulation bei Kapitalanlagen wesensimmanent
      - mehr oder weniger risikoreiche Kapitalanlagen existieren - aber rechtfertigen keine Verlustverrechnungsbeschränkung
      - zumal bei TG auch überproportionale Gewinne denkbar, deren Sofortbesteuerung aber für Gesetzgeber unbedenklich
      - gemäß objektivem Nettoprinzip sind Gewinne und Verluste aber steuerlich gleichzubehandeln
      - Gedanke der drohenden Steuerausfälle aus JStG 2019 keine Rechtfertigung für Bindingsteuer
      - Versteuerung des Gewinns vollumfänglich im Zeitpunkt des Zuflusses nicht folgerichtig bei Begrenzung der Anerkennung der Verluste
      - ist keine staatliche Partizipation am Erfolg des Stpfl. mehr, sondern asymmetrische Besteuerung einzelner (geglückter) Geschäfte
      - bzgl. des Sicherungscharakters der TG gibts Wertungswiderspruch
      - lt. Drüen keine tragfähige Begründung da, weshalb für "Kleinanleger" im Gegensatz zu "größeren" Anlegern vollständige Verlustverrechnung möglich sei
      - Verlustverrechnungsmöglichkeit nur für Kleinanleger (Bem.: bis 20K) ist Vermischung von Fiskalzweck und Lenkungsnorm
      - entgegen realitätsgerechter Typisierung werden große Teile der Betroffenen "ausgeblendet"
      - lt. Jochum rechtfertige Aussage des Finanzausschusses, TG seien wegen Laufzeit und Hebel wesentlich spekulativ, nicht eig. Verlustverrechnungskreis und die zeitliche Streckung
      - nicht erkennbar, wie dadurch "Investitionsvolumen und die darauf für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen" begrenzt würde
      - es wird nur steuermindernde Nutzung erlittener Verluste begrenzt, Sofortversteuerung der (ggf. hohen) Gewinne bleibt
      - erst dadurch das Risiko, keine Gewinne generieren zu können - wonach fiskalische Motivation gegeben
      - betragsmäßige Grenze inakzeptabel, da Verluste korrespondierend zu Gewinnen zu berücksichtigen
      - wenn schon Mindestbesteuerung nötig, dann folgerrichtig die 1 Mio. aus § 10d Abs. 2 EStG zu nehmen
      - Verlustverrechnungsbeschränkung birgt Gefahr, dass Verlustberücksichtigung faktisch ausgeschlossen
      - Totalverlust des Vermögens nur durch positive Kapitalerträge aus anderen Einzelanlagen ausgleichbar
      - aber dazu auch noch die 20K-Grenze und der Verlustverrechnungskreis hinderlich
      - Rechtfertigung nicht da, auch nicht aus Gesetzesbegründung
      - kein Schutz des Anlegers vor Verlustrisiko, sondern des Fiskus vor den Folgen für das Steueraufkommen (aber das unbeziffert)
      - nicht folgerichtig, spekulationsbedingte hohe Gewinne bei Zufluss voll zu versteuern, aber Verluste nur jährlich begrenzt und ggf. - je nach Lebenserwartung des Stpfl. - gar nicht anzuerkennen
      (bei Verlust von 1 Mio. müsste bei 10K-Grenze der Stpfl. 100 Jahre leben und in jedem Jahr hinreichende Gewinne erzielen)
      - Definitiveffekt ist bei einer 20K-Grenze definitiv da
      - alleiniger Abzug in folgenden VZ muss tatsächlich zum Scheitern der Verlustverrechnung führen
      - z.B. bei Umzug ins Ausland, Tod oder Ausstieg aus Kapitalanlage
      - bedeutet mit objektivem Nettoprinzip nicht zu vereinbarender Belastungsüberhang
      - im Streitfall bräuchte der Antragsteller für die Verrechnung des Verlustvortrags von 207K schon über 10 Jahre - vorausgesetzt er hat jedes Jahr Gewinne aus TG und als Stillhalter von mind. 20K und keine neuen Verluste
      - ist so unrealistisch
      - Verrechnungsgrenze führt im Streitfall zu einem unverhältnismäßigen und widersinnigen Ergebnis, da Antragsteller auf 23K Gewinn ESt von 60K zahlen muss
      - d.h. er muss aus anderen Einnahmen die ESt zahlen

      gg) für FG hat Entscheidung des BVerfG zum Aktienbinding auch Auswirkungen auf die für TG geregelte zeitlich gestreckte Verlustnutzung
      - § 20 Abs. 6 Sätze 4 - 6 EStG noch weit fragwürdiger als die Verrechnungsbeschränkungen für Verluste aus Aktienveräußerungen
      - bzgl. der 20K-Grenze gehts über Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Aktienveräußerungen hinaus
      - Literatur zu Recht: wenn Aktienbinding verfassungswidrig, dann auch Bindingsteuer
      - Gründe aus Vorlagebeschluss zum Aktienbinding auf Bindingsteuer übertragbar
      - BFH dazu: anders als bei einkünfteübergreifender Verlustverrechnung ist bei typisierender Betrachtung nicht zu erwarten, dass Aktienverluste langfristig auszugleichen sind - somit droht neben Liquiditäts- und
      Zinsnachteil auch ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts
      - zudem Gefahr von endgültigem Verlustuntergang bei Tod des Stpfl.
      - gilt analog bei Bindingsteuer
      - BFH: Grundrecht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG (Wahl zwischen verschiedenen Kapitalanlagen) beeinträchtigt, da Verlustuntergang, wenn Stpfl. keine Aktien mehr kauft
      - Verluststreckung führt dazu, Verlustaktien unnötig weiter zu halten
      - gilt analog bei der Bindingsteuer für TG
      - Anstatt "Kleinanleger" vor "spekulativen Geschäften" zu schützen (Gesetzesbegründung), gilt das Gegenteil: Stpfl. muss weiter TG tätigen, um Gewinne zur Anrechnung der Altverluste zu erzielen
      - Grenze führt eher dazu, dass TG ausgerechnet für Kleinanleger attraktiv bleiben
      - erweckt Eindruck, dass es eher um den Schutz des Steueraufkommens vor den Auswirkungen spekulativer Finanzinstrumente geht
      - dieses fiskalische Ziel rechtfertigt Ausschluss einer Verlustberücksichtigung aber nicht
      - angeführte Haushaltsrisiken sind direkte Folge der Besteuerung von TG = bewusstes Eingehen dieser Risiken vom Gesetzgeber durch die Besteuerung von TG
      - somit AdV zu gewähren

      3. Kostenentscheidung gem. § 135 Abs. 1 FGO
      - Beschwerde beim BFH zugelassen
      - Beschwerde vom FA eingelegt (BFH VIII B 113/23)
      Avatar
      schrieb am 17.01.24 23:51:08
      Beitrag Nr. 13.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.152.709 von startvestor am 13.07.23 21:07:17Nun zum Vergleich mal die kurze Zusammenfassung der von mir im wesentlichen damals erarbeiteten Argumente, dem ich im Folgepost eine Minizusammenfassung der Gründe des FG RLP entgegenstelle:


      Die Mythen der Bindingsteuer

      Stand: 13.07.2023


      Der Staat soll nicht mehr die Verluste der Zocker tragen müssen, daher brauchts die Bindingsteuer.

      Der Staat hat nie die Verluste der Anleger getragen. Das ist eine Erfindung Bindings. Die Einkommensteuer ist eine Ertragssteuer, d.h. es wird der wirtschaftliche Erfolg besteuert (Einnahmen - Ausgaben). Binding hat den Abzug der Ausgaben der Anleger, d.h. v.a. die Verluste, fast gänzlich gekappt und eine neue Einnahmensteuer (wie z.B. die Mehrwertsteuer) geschaffen.


      Termingeschäfte (TG) sind besonders gefährlich und daher nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen vergleichbar

      Für diesen Mythos passt schon die Definition der TG nicht, denn es fehlen Optionsscheine und Zertifikate. Und auch im Vergleich mit anderen Anlagen wie Aktien und Anleihen stimmts nicht. Man findet immer eine riskantere Aktie (z.B. Wirecard) als einen Aktien-CFD z.B. auf BASF.
      Hintergrund des Mythos ist der Hebel, also die Kreditfinanzierung. Das muss man bei TG nicht nutzen und für andere Anlagen gibts auch Wertpapierkredite oder Margin.


      kein Verstoß gegen das Gebot der Leistungsfähigkeit, da Verluste (später) über Verlustvortrag abziehbar

      Die Verluste sind nicht später abziehbar. Wir haben eine Grenze von 20.000 Euro. Im Regelfall wächst der Verlustvortrag also von Jahr zu Jahr. Natürlich kann man das TG-Trading einstellen oder stark zurückfahren, aber das wäre die Unterwerfung unter den Verfassungsbruch.


      zeitliche Streckung der Verlustverrechnung ist verfassungsgemäß, soweit "finale Effekte" im Rahmen zulässiger Typisierung vernachlässigt werden können.

      Es gibt keine zeitliche Streckung, denn man kann nur 20.000 Euro abziehen. Tatsächlich wird der Verlustvortrag von Jahr zu Jahr größer, es gibt also den finalen Effekt.
      Es liegt keine zulässige Typisierung (Verallgemeinerung) vor. Termingeschäfte sind Kapitaleinkünfte, wie andere auch und keine Ausnahme. Optionsscheine, Zertifikate, Aktien - es ist gleiches vom gleichen, aber fällt nicht drunter.


      Das Gebot der Folgerichtigkeit ist eingehalten, weil die Gesetzesbegründung (Anlegerschutz) die Ausnahme rechtfertigt

      Die Gesetzesbegründung ist ein Fake. Niemand wird dadurch geschützt, dass man ihn durch eine Steuer in die Pleite treibt. Der wahre Grund war Bindings Hass auf die "Zocker", er wollte sie auslöschen. Man kann es auf Abgeordnetenwatch.de nachlesen.


      Gesetzgeber steht es frei, Verluste beim Wertloswerden bestimmter Finanzanlagen unberücksichtigt zu lassen, was zumindest der hergebrachten Dogmatik der Überschusseinkünfte entsprach (Nichtberücksichtigung der Vermögensebene)

      Der BFH hat das in diversen Urteilen (zuletzt zum Verfall von Knock-Out-Zertifikaten) für unzulässig erklärt. Daher kams ja zur Gesetzesänderung, die aber eine Verschlimmerung wurde.


      Gesetzgeber stehe es auch frei, die Verluste aus solchen Ereignissen zwar anzuerkennen, sie aber nicht sofort in voller Höhe wirksam werden zu lassen.

      Dem Gesetzgeber steht kein Verfassungsbruch frei. Und die Verluste werden eben nicht später anerkannt, der Verlustvortrag wächst von Jahr zu Jahr.


      § 15 Abs. 4 Satz 3 EstG ist lt. BFH verfassungsgemäß und damit auch die Bindingsteuer

      Es ist nicht vergleichbar. Die Regelung betrifft gewerbliche Einkünfte, zu denen dann hier auch (atypische) TG gehören und die werden abgegrenzt. Binding ist völlig anders. Hier geht’s um Kapitaleinkünfte, ob nun TG oder Aktien etc., das ist gleiches vom gleichen.


      Der lt. BFH verfassungswidrige § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienbinding) taugt nicht als Präzedenzfall, weil TG riskanter als Aktien sind.

      Das stimmt halt nicht. Der Kauf von z.B. Sono Motors ist riskanter als ein CFD auf VW.


      TG werden nur selten zur Absicherung genutzt, es geht v.a. um Spekulation und daher kann alles verboten werden.

      Das ist nicht bewiesen. Außerdem müsste man klären, was unter Absicherung alles fällt. Und auch Spekulation ist nicht verboten, davon träumen nur die Linken, weil die gern einmal alles besitzen und nie wieder abgeben wollen.


      Andere risikoreiche Produkte (wie Ballerscheine) müssen nicht in § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG eingeschlossen sein, denn TG gibts viel weniger - es ist eine kleine Ausnahme

      Wir kennen die Zahlen vom CFD-Verband. Allein bei dt. Brokern des CFD-Verbands 125.000 aktive Trader. Dazu das Ausland. Es stimmt also nicht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 00:32:08
      Beitrag Nr. 13.678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.121.305 von startvestor am 17.01.24 23:51:08Erstmal als Übergang folgendes:

      Kurzzusammenfassung der Entscheidung des FG RLP aus dem Beschluss vom 05.12.2023 zu ADV für die Bindingsteuer

      Link: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…

      Leitsatz: vorläufige Prüfung - Bindingsteuer führt zu Ungleichbehandlung ohne Vorliegen eines sachlichen Rechtfertigungsgrunds


      1. Antrag des Ehepaars zulässig

      - Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer erheblich
      - Gründe zur Vorlage des Aktienbindings ans BVerfG passen auch zur Bindingsteuer
      - schwerer Eingriff beim Antragsteller, da auf echten Gewinn von 23K Steuer von 60K fällig
      - Auswirkung der Verlustverrechnungsregelung wegen der doppelten Begrenzung (sachlich und betragsmäßig) erheblich
      - AdV hier haushaltsmäßig irrelevant
      - Interesse der Antragsteller an AdV vorrangig


      2. Antrag auf AdV auch begründet

      FG hat ernstliche Bedenken an Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung

      Vorbemerkung:
      - gemäß Vorgaben aus früheren BFH-Urteilen Rechtmäßigkeit des ESt-Bescheides ernstlich zweifelhaft
      - CFD sind TG
      - Bindingsteuer umfasst besonderen Verlustverrechnungskreis für Verluste aus TG und jährliche Abzugsgregrenze von 20K mit TG-Gewinnen und Stillhalterprämien
      - Verlustvortrag in Folgejahren mit je 20K analog abtragbar
      - versagt Verluste aus TG zwar nicht generell, aber erst bei späteren Gewinnen und zeitlich gestreckt abziehbar
      - Gesetzesbegründung der Ungleichbehandlung:
      spekulativer Charakter der TG (begrenzte Laufzeit und Hebeleffekte) und hohe Gewinne oder Totalverluste möglich
      - Ziel: Investitionsvolumen und daraus resultierende Verlustrisiken begrenzen

      - kein sachlich rechtfertigender Grund für die verfassungswidrige Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips da
      - System der Abgeltungstuer verfassungsgemäß
      - aber nicht eine sachliche und betragsmäßige Begrenzung der Verlustverrechnung, denn d.h. asymmetrische Besteuerung von Gewinnen und Verlusten ohne sachliche Gründe
      - zu prüfen ist allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln)
      - Gesetzgeber muss sachgerecht regeln
      - Art. 3 Abs. 1 GG = Grundsatz der Steuergerechtigkeit = Besteuerung gemäß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
      - Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn kein vernünftiger Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung findbar
      - es reicht "objektive Willkür", d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung
      - unter Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung muss Regelung belastungsgleich sein
      - besondere sachliche Gründe sind z.B. außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke, Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen oder Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse
      - nicht dazu zählt rein fiskalischer Zweck
      - Gesetzgeber darf bei der Belastung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen = allein wegen dieser Härten kein Verstoß gegen Gleichheitssatz
      - Gesetzgeber darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, der typische Fall ist der Maßstab
      - Vorteile der Typisierung müssen verhältnismäßig zur Ungleichheit der steuerlichen Belastung sein


      Entscheidung und Gründe des FG:
      erhebliche Bedenken, dass Bindingsteuer mit Art 3 Abs. 1 GG vereinbar

      - Bindingsteuer behandelt Verluste aus TG anders als andere Verluste
      - kein sachlicher Rechtfertigungsgrund dafür da
      - nicht schlüssig, weshalb Sofortversteuerung nur für Gewinne greife
      - Verweis auf spekulativen Charakter (wegen Laufzeit und Hebel) von TG in Gesetzesbegründung (Verlusten bei TG wahrscheinlicher) reicht nicht als Grund
      - mehr oder weniger risikoreiche Kapitalanlagen existieren eben
      - gemäß objektivem Nettoprinzip sind Gewinne und Verluste steuerlich gleichzubehandeln
      - evtl. drohende Steuerausfälle keine Rechtfertigung für Bindingsteuer
      - Versteuerung des Gewinns vollumfänglich im Zeitpunkt des Zuflusses nicht folgerichtig bei Begrenzung der Anerkennung der Verluste
      - asymmetrische Besteuerung einzelner (geglückter) Geschäfte
      - bzgl. des Sicherungscharakters der TG gibts Wertungswiderspruch
      - Bevorteilung von "Kleinanlegern" im Gegensatz zu "größeren" Anlegern
      - entgegen realitätsgerechter Typisierung werden große Teile der Betroffenen "ausgeblendet"
      - nicht erkennbar, wie "Investitionsvolumen und die darauf für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen" begrenzt würde
      - es wird nur steuermindernde Nutzung erlittener Verluste begrenzt, Sofortversteuerung der (ggf. hohen) Gewinne bleibt
      - erst dadurch das Risiko, keine Gewinne generieren zu können - wonach fiskalische Motivation gegeben
      - betragsmäßige Grenze inakzeptabel, da Verluste korrespondierend zu Gewinnen zu berücksichtigen
      - Verlustverrechnungsbeschränkung birgt Gefahr, dass Verlustberücksichtigung faktisch ausgeschlossen
      - Totalverlust des Vermögens nur durch positive Kapitalerträge aus anderen Einzelanlagen ausgleichbar
      - aber dazu auch noch die 20K-Grenze und der Verlustverrechnungskreis hinderlich
      - kein Schutz des Anlegers vor Verlustrisiko, sondern des Fiskus vor den Folgen für das Steueraufkommen (aber das unbeziffert)
      - nicht folgerichtig, spekulationsbedingte hohe Gewinne bei Zufluss voll zu versteuern, aber Verluste nur jährlich begrenzt und ggf. - je nach Lebenserwartung des Stpfl. - gar nicht anzuerkennen
      (bei Verlust von 1 Mio. müsste bei 10K-Grenze der Stpfl. 100 Jahre leben und in jedem Jahr hinreichende Gewinne erzielen)
      - Definitiveffekt ist bei einer 20K-Grenze definitiv da
      - alleiniger Abzug in folgenden VZ muss tatsächlich zum Scheitern der Verlustverrechnung führen
      - z.B. bei Umzug ins Ausland, Tod oder Ausstieg aus Kapitalanlage
      - bedeutet mit objektivem Nettoprinzip nicht zu vereinbarender Belastungsüberhang
      - Verrechnungsgrenze führt im Streitfall zu einem unverhältnismäßigen und widersinnigen Ergebnis, da Antragsteller auf 23K Gewinn ESt von 60K zahlen muss
      - Antragsteller muss aus anderen Einnahmen die widersinnig hohe ESt zahlen

      - Entscheidung des BVerfG zum Aktienbinding hat auch Auswirkungen auf die für TG geregelte zeitlich gestreckte Verlustnutzung
      - Bindingsteuer noch weit fragwürdiger als Aktienbinding
      - bzgl. der 20K-Grenze gehts über Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Aktienveräußerungen hinaus
      - Gründe aus Vorlagebeschluss zum Aktienbinding auf Bindingsteuer übertragbar
      - BFH dazu: bei typisierender Betrachtung nicht zu erwarten, dass Aktienverluste langfristig auszugleichen sind - somit droht neben Liquiditäts- und
      Zinsnachteil auch ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts
      - gilt analog bei Bindingsteuer
      - BFH: Grundrecht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG (Wahl zwischen verschiedenen Kapitalanlagen) beeinträchtigt, da Verlustuntergang, wenn Stpfl. keine Aktien mehr kauft
      - Verluststreckung führt dazu, Verlustaktien unnötig weiter zu halten
      - gilt analog bei der Bindingsteuer für TG
      - Anstatt "Kleinanleger" vor "spekulativen Geschäften" zu schützen (Gesetzesbegründung), gilt das Gegenteil: Stpfl. muss weiter TG tätigen, um Gewinne zur Anrechnung der Altverluste zu erzielen
      - Grenze führt eher dazu, dass TG ausgerechnet für Kleinanleger attraktiv bleiben
      - Haushaltsrisiken sind direkte Folge der Besteuerung von TG = bewusstes Eingehen dieser Risiken vom Gesetzgeber durch die Besteuerung von TG
      - fiskalisches Ziel rechtfertigt Ausschluss einer Verlustberücksichtigung nicht

      - somit AdV zu gewähren
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 01:00:48
      Beitrag Nr. 13.679 ()
      Nun etwas umgestellt die Gründe des FG:

      Liste der Gründe des FG RLP aus dem Beschluss vom 05.12.2023 für die Verfassungswidrigkeit der Bindingsteuer

      Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG

      - Art. 3 Abs. 1 GG = Grundsatz der Steuergerechtigkeit = Besteuerung gemäß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

      1. kein sachlich rechtfertigender Grund für Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips
      - Ungleichbehandlung von Verluste aus TG gegenüber anderen Verluste ohne sachlichen Rechtfertigungsgrund
      - Verweis auf spekulativen Charakter (wegen Laufzeit und Hebel) von TG in Gesetzesbegründung reicht nicht
      - nicht erkennbar, wie "Investitionsvolumen und die darauf für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen" begrenzt würde
      - Anstatt "Kleinanleger" vor "spekulativen Geschäften" zu schützen (Gesetzesbegründung), gilt das Gegenteil: Stpfl. muss weiter TG tätigen, um Gewinne zur Anrechnung der Altverluste zu erzielen
      - Grenze führt eher dazu, dass TG ausgerechnet für Kleinanleger attraktiv bleiben
      - Haushaltsrisiken sind direkte Folge der Besteuerung von TG = bewusstes Eingehen dieser Risiken vom Gesetzgeber durch die Besteuerung von TG
      - evtl. drohende Steuerausfälle keine Rechtfertigung für Bindingsteuer


      2. Nettoprinzip verletzt
      - gemäß objektivem Nettoprinzip sind Gewinne und Verluste steuerlich gleichzubehandeln
      - Versteuerung des Gewinns vollumfänglich im Zeitpunkt des Zuflusses nicht folgerichtig bei Begrenzung der Anerkennung der Verluste
      - betragsmäßige Grenze inakzeptabel, da Verluste korrespondierend zu Gewinnen zu berücksichtigen
      - es wird nur steuermindernde Nutzung erlittener Verluste begrenzt, Sofortversteuerung der (ggf. hohen) Gewinne bleibt
      - asymmetrische Besteuerung einzelner (geglückter) Geschäfte
      - bzgl. des Sicherungscharakters der TG gibts Wertungswiderspruch
      - Verlustverrechnungsbeschränkung birgt Gefahr, dass Verlustberücksichtigung faktisch ausgeschlossen
      - z.B. bei Umzug ins Ausland, Tod oder Ausstieg aus Kapitalanlage
      - bedeutet mit objektivem Nettoprinzip nicht zu vereinbarender Belastungsüberhang
      - Definitiveffekt ist bei einer 20K-Grenze definitiv da
      - Verrechnungsgrenze führt im Streitfall zu einem unverhältnismäßigen und widersinnigen Ergebnis, da Antragsteller auf 23K Gewinn ESt von 60K zahlen muss
      - Antragsteller muss aus anderen Einnahmen die widersinnig hohe ESt zahlen


      3. unzulässige Typisierung
      - Bevorteilung von "Kleinanlegern" im Gegensatz zu "größeren" Anlegern
      - entgegen realitätsgerechter Typisierung werden große Teile der Betroffenen "ausgeblendet"


      4. Gebot der Folgerichtigkeit verletzt
      - nicht folgerichtig, spekulationsbedingte hohe Gewinne bei Zufluss voll zu versteuern, aber Verluste nur jährlich begrenzt und ggf. - je nach Lebenserwartung des Stpfl. - gar nicht anzuerkennen
      (bei Verlust von 1 Mio. müsste bei 10K-Grenze der Stpfl. 100 Jahre leben und in jedem Jahr hinreichende Gewinne erzielen)


      5. analoge Rechtssprechung des BFH zum Aktienbinding

      - Bindingsteuer noch weit fragwürdiger als Aktienbinding
      - bzgl. der 20K-Grenze gehts über Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Aktienveräußerungen hinaus
      - Gründe aus Vorlagebeschluss zum Aktienbinding auf Bindingsteuer übertragbar
      - bei Aktienbinding droht neben Liquiditäts- und Zinsnachteil auch ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts
      - gilt analog bei Bindingsteuer
      - BFH: Grundrecht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG (Wahl zwischen verschiedenen Kapitalanlagen) beeinträchtigt, da Verlustuntergang, wenn Stpfl. keine Aktien mehr kauft
      - Verluststreckung führt dazu, Verlustaktien unnötig weiter zu halten
      - gilt analog bei der Bindingsteuer für TG




      Wie wir sehen, hat das FG RLP noch gar nicht alles berücksichtigt. Es fehlt etwas, dass die Bindingsteuer eine Art Umsatzsteuer ist. Die Widerlegung der "besonderen Gefährlichkeit" von TG fehlt bzw. wird nur angedeutet, v.a. gegenüber Aktien. § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG wird nicht diskutiert. Auf die Absicherungsfunktion wird nur sehr kurz eingegangen. Man erwähnt kaum die "Konkurrenzprodukte" wie Optionsscheine. Dann fehlen noch Details wie z.B. "Drosselsteuer".

      Wird das FG RLP noch alles herausarbeiten oder in der Vorlage eines der anderen FG stehen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 03:03:48
      Beitrag Nr. 13.680 ()
      Milei ist ein Held, Binding wird ihn hassen:

      https://www.weforum.org/events/world-economic-forum-annual-m…

      Bindingsteuer - das hätten die sozialistischen Kirchners sicher auch gerne gehabt.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 08:29:30
      Beitrag Nr. 13.681 ()
      Einspruch beim Finanzamt einlegen ?
      Hallo,

      Das ist meine aktuelle Situation.

      1. Wir haben im August 2023 Steuererklärungen eingereicht. Wir haben ausdrücklich erwähnt, dass wir die Steuererklärung gemäß den Derivate-Regeln von 2020 abgegeben haben, da wir das Gesetz für verfassungswidrig hielten.
      2. Im November 2023 forderte uns der Finanzbeamte auf, gemäß den neuen Regeln von 2021 einzureichen. Das haben wir gemacht.
      3. Im Januar 2024 fiel mir auf, dass das Finanzamt das Geld per Lastschrift eingezogen hatte.

      Ich hatte gehofft, vor der Übertragung einen Brief zu erhalten und dann auf der Grundlage des neuen Urteils des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sowie des laufenden Gerichtsverfahrens in der BFH, Stuttgart, München einspruch einzulegen. Doch das Geld wurde nun bereits abgezogen.

      Auf welche Gerichtsfälle sollte ich mich beziehen, wenn wir Einspruch erheben? Ich weiß, dass einige von Ihnen den Fall Stuttgart nicht für besonders schwerwiegend halten?

      1. Der BFH-Fall: VIII R 11/18 (Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG))
      2. Das FG-RFP : Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1-V-1674/23
      3. CFD Stuttgart : Finanzgericht Baden-Württemberg eingereicht. Das Aktenzeichen lautet 10 K 1091/23.
      4. München? Haben Sie eine öffentliche Quelle, um diese zu finden?

      Wenn Sie eine neue Vorlage auf Grundlage der neuen Verordnung haben, wäre das noch besser oder können wir eine bestehende Vorlage ändern?

      Danke!
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 08:46:15
      Beitrag Nr. 13.682 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.122.049 von ragvestor am 18.01.24 08:29:30Das wichtigste ist natürlich die Frist zu wahren.

      Für den Einspruch generell würde ich andere laufende Verfahren komplett weglassen und mich auf die Argumente des FG-RFP beziehen. Bitte dabei insbesondere die Parallelität bzw. sogar schwerer wiegende Bedenken zum BFH-Fall: VIII R 11/18 betonen. Für den Antrag zur Aussetzung der Vollziehung reicht ein Zweizeiler mit Bezug zum FG-RFP aus.
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      Avatar
      schrieb am 18.01.24 09:22:06
      Beitrag Nr. 13.683 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.122.169 von coolero am 18.01.24 08:46:15Danke für die Antwort. Ist eine Aussetzung der Vollziehung noch möglich, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 10:26:19
      Beitrag Nr. 13.684 ()
      Ich bin jetzt kein Steuerberater aber würde sagen auf jeden Fall. Doof ist es natürlich trotzdem, weil Sie es ja anscheinend wirtschaftlich verkraften können. Aber das FG-RLP hat so sehr auf die verfassungsfeindlichkeit abgestellt, dass es keinen Unterschied machen müsste.

      Ich habe nie Lastschriftverfahren benutzt. Ist es üblich, dass das Finanzamt so schnell abbucht, bevor man überhaupt denn Bescheid hat?? Wenn die Abbuchung keine planmäßige Vorsteuer oder so gewesen ist, muss der Bescheid doch vorher erstellt - aber noch nicht versendet - wurden sein.
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      Avatar
      schrieb am 18.01.24 11:09:11
      Beitrag Nr. 13.685 ()
      Eigentlich bucht das Finanzamt nach Ablauf von einem Monat ab.
      Hier ist ein großes Fragezeichen, ob die Einspruchsfrist noch gewahrt ist.

      Wenn man das FG RLP nimmt, dann auch zwingend die dazugehörige BFH Beschwerde (BFH VIII B 113/23).

      FG Beschlüsse oder Urteile kann jedes andere FA einfach ignorieren, damit kann man kein Ruhen des Verfahrens erreichen, falls man das möchte.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 11:26:15
      Beitrag Nr. 13.686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.122.910 von coolero am 18.01.24 10:26:19Ich bin auch kein Steuerberater, aber das Finanzamt kann nicht Geld abbuchen:

      1. Ohne Steuerbescheid, weil der Betrag noch nicht festgesetzt wurde
      2. Ohne dass die Frist für einen Anspruch abgelaufen ist (1 Monat + ein paar Tage, wegen Post), weil der Steuerbescheid nocht nicht rechtskräftig ist.

      Falls 1 oder 2 passiert ist, eine Klage hat alle Chancen zu gewinnen.

      Mein letzter Steuerbescheid hatte Datum 29.11.2023. Zahlungsdatum: 04.01.2024. D.h. Raum für mich einen Einspruch einzureichen und die Zahlung zu stoppen, falls ich so es gewollt hätte. Wenn ich einen Einspruch am 05.11.2024 eingereicht hätte, wäre die Diskussion offen. Dieses kann man diskutieren, wenn z.B. man 3 wochen verreist war z.B. zwischen dem 30.11.2023 (frühester Posteingang) un dem 04.01.2023.
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      Avatar
      schrieb am 18.01.24 11:29:19
      Beitrag Nr. 13.687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.123.426 von aksap am 18.01.24 11:26:15
      Zitat von aksap: Ich bin auch kein Steuerberater, aber das Finanzamt kann nicht Geld abbuchen:

      1. Ohne Steuerbescheid, weil der Betrag noch nicht festgesetzt wurde
      2. Ohne dass die Frist für einen Anspruch abgelaufen ist (1 Monat + ein paar Tage, wegen Post), weil der Steuerbescheid nocht nicht rechtskräftig ist.

      Falls 1 oder 2 passiert ist, eine Klage hat alle Chancen zu gewinnen.

      Mein letzter Steuerbescheid hatte Datum 29.11.2023. Zahlungsdatum: 04.01.2024. D.h. Raum für mich einen Einspruch einzureichen und die Zahlung zu stoppen, falls ich so es gewollt hätte. Wenn ich einen Einspruch am 05.11.2024 eingereicht hätte, wäre die Diskussion offen. Dieses kann man diskutieren, wenn z.B. man 3 wochen verreist war z.B. zwischen dem 30.11.2023 (frühester Posteingang) un dem ---04.01.2023.--- 04.01.2024


      Das letze Datum ... 04.01.2024 ... (immer noch wird der Fehler ein paar Wochen gemacht)
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 12:07:02
      Beitrag Nr. 13.688 ()
      Der Steuerberater müsste mal checken, für was da wirklich Geld eingezogen wurde.

      Wenn's wirklich für den ESt-Bescheid 2021 war, dann liegt der Bescheid vielleicht beim StB. Hoffen wir mal, dass er schon zur Fristwahrung Einspruch ohne Begründung eingelegt hat.

      Den Lastschrifteinzug könnte man ja rückbuchen lassen von der Bank.

      Für Einspruch und AdV würde ich alles auffahren, was man hat und auch meine verfassungsrechtliche Würdigung beilegen. Dann wird das FA schon nachgeben. FG München würde ich erwähnen, vielleicht kann dir aksap ja sein Az. geben.

      Also voll draufhauen, kein FA darf uns mehr AdV verweigern.
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      Avatar
      schrieb am 18.01.24 12:52:41
      Beitrag Nr. 13.689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.123.729 von startvestor am 18.01.24 12:07:02Ich warte darauf, von ihm zu hören, wir haben vor etwa 10 Tagen kommuniziert. Sofern es sich nicht um einen echten Fehler in den IT-Systemen oder Ähnlichem handelte, ist er immer noch nicht vorhanden.
      Wenn es sich um einen Monat handelt, muss es in der Woche vor Weihnachten verschickt worden sein, und dieser Zeitraum ist wahrscheinlich anfällig für viele Fehler.
      Der Betrag stimmt mit unseren steuererklarung überein. Sofern es sich also nicht um einen Zufall handelt, kann es sich nicht um eine Vorauszahlung handeln. Aber selbst dafür habe ich keinen Brief.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 12:59:50
      Beitrag Nr. 13.690 ()
      Es wäre auch möglich, dass die Post den Brief verschlampt hat, im Weihnachtstrubel. Liegt denn keine elektronische Info über Elster vor?
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      Avatar
      schrieb am 18.01.24 13:20:06
      Beitrag Nr. 13.691 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.124.077 von startvestor am 18.01.24 12:59:50Dies ist wahrscheinlich eine Noob-Frage. Aber wenn man einen Steuerberater einsetzt, kann man dann auch ein Elster-Konto haben? Ich ging davon aus, dass Elster für diejenigen gedacht ist, die ihre Steuern selbst einreichen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 14:19:30
      Beitrag Nr. 13.692 ()
      Du brauchst das nicht, aber der Steuerberater kriegt doch sicher eine elektronische Info, ob nun über Elster oder einen Umweg über DATEV.

      Bleibt die nur, auf deinen StB zu warten.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 18:43:16
      Beitrag Nr. 13.693 ()
      https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht…

      Hier kann man den Beschluss auf seine Merkliste setzen, dann bekommt man alle Urteile die darauf Bezug nehmen per E-Mail zugesendet.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.01.24 21:23:07
      Beitrag Nr. 13.694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.126.654 von JohnGalt123 am 18.01.24 18:43:16Die haben den Beschluss noch gar nicht verschlagwortet, daher findet man ihn hier nicht:

      https://dejure.org/dienste/lex/EStG/20/1.html
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 11:04:12
      Beitrag Nr. 13.695 ()
      Hallo zusammen,
      ich bin auch von der Verlustverechnungsbeschränkung bei TG betroffen.
      Zunächst vielen Dank an startvestor für deine geleistete Arbeit für dieses Forum.Spitze. Aber auch Dank an alle anderen Teilnehmer für ihre Beiträge.
      Dieses Forum ist für mich eine wichtige Quelle für Infos zum Umgang mit meiner aktuellen Steuersituation.

      Meine aktuelle Steuersituation:

      Ich habe 2021 ca. 97.000 € Gewinne durch TG bei einem ausländischen Broker erwirtschaftet.
      Habe im August 2023 mit meinem Steuerberater meine Kapitalerträge gemäß der aktuellen Steuergesetze in der Steuererklärung angegeben.
      Anfang Januar 2024 habe ich Steuerbescheid erhalten: Nachzahlung 105.000€.
      Mit Steuerberater Einspruch eingelegt und AdV beantragt.
      Warte aktuell auf Rückmeldung FA.

      Habe vor 2 Wochen im Internet eine 40-seitige Bachelorarbeit (2022) zu genau unserem Steuerthema gefunden. Darin behauptet der Autor,dass Gewinne aus TG vollständig mit Verlusten aus dem allgemeinen Verlusttopf verrechnet werden könnten. Habe ich so noch nicht gelesen. Denke, dies ist am ehesten ein Fehler in der Bachelorarbeit. Habt ihr darüber was gehört oder gelesen?

      Überlege evtl. mit den Sachbearbeitern des FA telefonisch in Kontakt zu treten. Bin unsicher, ob dies eher hilfreich oder negativ sein kann. Hat jemand von euch Erfahrungen mit Kontakt zu Sachbearbeitern des FA?
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 11:12:27
      Beitrag Nr. 13.696 ()
      Nach meinem Verständnis kannst Du TG Gewinne unbegrenzt mit Verlusten aus dem sonstigen Topf verrechnen, was in der BA steht ist also korrekt. Es gibt ja "leider" nur wenige Möglichkeiten Verluste in den sonstigen VVT zu bekommen, von daher trifft die mögliche Verrechnung ja nur auf wenige Menschen zu.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 12:08:52
      Beitrag Nr. 13.697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.130.386 von ValueIn am 19.01.24 11:12:27

      Im allgemeinen Verlusttopf werden Verluste aus Trades mit OS, Zertifikaten, Turbos..usw.aufsummiert. Somit würde dies wahrscheinlich viele Trader betreffen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 12:19:12
      Beitrag Nr. 13.698 ()
      Unser Problem ist ja, dass die Verluste aus TG hängenbleiben.

      Es gibt genug Fälle, die noch was im "guten Verlusttopf" haben und Gewinne noch gegenrechnen können, auch bei unseren FG-Verfahren. Aber wir klagen dort auch, dass deren TG-Verluste in den "schlechten Bindingtopf" wandern.

      Also selbst wenns bei euch nur um den Verlustvortrag geht wie bei Epizentrum 2021, geht gegen das FA vor.

      Bringt Anrufen etwas? Probieren kann man es, vielleicht kann man so Wissen ins FA bringen, v.a. den Beschluss vom FG RLP. Aber schreiben müsst ihr trotzdem.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 18:05:40
      Beitrag Nr. 13.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.130.929 von Seven14 am 19.01.24 12:08:52Im Allgemeinen Verlusttopf sind auch die Kosten für die Glattstellungsgeschäfte bei Stillhaltergeschäften. Nicht nur Verluste von Ballerscheinen!
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 18:11:22
      Beitrag Nr. 13.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.131.058 von startvestor am 19.01.24 12:19:12Bei der Größenordnung bringt m.E. ein Gespräch zusammen mit dem Steuerberater mehr (vielleicht auch über Videoschalte), allein schon aus dem Grund, den Sachbearbeiter einschätzen zu können, ob sie schon mehr Gründe auffahren können als das FA in RPL. Die hatten sich ja vergleichweise wenig Mühe gegeben so nach dem Motto: Es ist Gesetz und wird von uns OHNE Nachdenken umgesetzt!
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 18:29:41
      Beitrag Nr. 13.701 ()
      Na ja, "Gründe" gibts eigentlich keine. Binding ist eigentlich eine Verschwörung und deren Erklärer Verschwörungserzähler.

      Ihr kennt ja meine Binding-Mythen. Was anderes kann ja nicht kommen.

      Man erfährt halt nur, wie die im FA so ticken. Wichtiger ist aber, wie man im FG tickt. RLP tickt gut, Stuttgart nicht. Zu den anderen ggf. später mehr.

      M.E. brauchts dringend weitere FG-Verfahren. Wir sind alles als safe.
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 19:33:10
      Beitrag Nr. 13.702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.133.683 von Horst_Sindermann am 19.01.24 18:11:22
      Zitat von Horst_Sindermann: Bei der Größenordnung bringt m.E. ein Gespräch zusammen mit dem Steuerberater mehr (vielleicht auch über Videoschalte), allein schon aus dem Grund, den Sachbearbeiter einschätzen zu können, ob sie schon mehr Gründe auffahren können als das FA in RPL. Die hatten sich ja vergleichweise wenig Mühe gegeben so nach dem Motto: Es ist Gesetz und wird von uns OHNE Nachdenken umgesetzt!


      Genau das ist auch die Aufgabe der FA Mitarbeiter (Gesetze umsetzen) also keine Überraschung an der Stelle. Die sind fast genau so die "Deppen" wie die Anleger denn die FA ler dürfen nachher alles wieder korrigieren.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 19:58:25
      Beitrag Nr. 13.703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.134.220 von ValueIn am 19.01.24 19:33:10Ja, da stimme zu. Aber wenn es ums reine abarbeiten ginge, würden sie ja nicht so häufig in Revision gehen (z.B. bei Binding oder beim FG Köln Existenzminimum). Ich hoffe, dass es denen um eine rasche Klärung beim BFH ging, aber Beamte haben allzu häufig eine merkwürdige (=rote) Rechtsauffassung.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.24 20:10:31
      Beitrag Nr. 13.704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.134.379 von coolero am 19.01.24 19:58:25Ich denke eher, man hat das FinMin gefragt und die haben gesagt: Beschwerde, wir kämpfen für Lothar.

      https://fm.rlp.de/ministerium

      Ich habe die Befürchtung, es gibt auch gewiße politische Einflussnahme auf unsere FG, zumindest indirekt. Beim FG München tut sich lt. aksap nix. Vom FG "Epizentrum" habe ich schlechte Nachrichten. Nachdem man monatelang nix machte, äußert man sich nun "merkwürdig". Sieht nach "Stuttgart-Syndrom" aus. Es wird auch Kontakte zwischen den FG geben. Ich habe den Eindruck, man will den Weg zum BVerfG verweigern.

      Wir brauchen weitere FG-Verfahren, wir wissen nicht, was noch in RLP und in München passiert. Deutschland sucht den besten Anti-Binding-Finanzrichter.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 00:55:52
      Beitrag Nr. 13.705 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.383.040 von startvestor am 26.08.23 00:33:52Ich muss die Liste nun doch wieder mal aktualisieren:


      Übersicht über den Stand der Maßnahmen der Trader und aus der Politik gegen die Bindingsteuer
      Stand: 19.01.2024

      Justiz

      EGMR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte)
      keiner


      BVerfG (Bundesverfassungsgericht)
      derzeit keiner (noch keine Vorlage eines FG)
      Martin Hlouschek: Verfassungsbeschwerde (VB) gescheitert (BVerfG reagierte nicht - ist bei VB von Einzelpersonen zu 99% die Regel)
      www.youtube.com/c/MartinHlouschekOptionstrader/videos


      FG (Finanzgericht)
      Epizentrum (seit 08/2023 warten auf Richter, in 01/2024 nun eher "Nichtentscheidung" zu befürchten)
      aksap (seit 08/2023 warten auf Richter - siehe Post 12.662)
      CFD-Verband (Az: 10 K 1091/23, warten auf Richter, "Nichtentscheidung" wahrscheinlicher als bei Epizentrum)
      https://www.cfdverband.de/aktuelles/musterklage
      Ehepaar aus RLP: FG-Beschluss vom 05.12.2023 gewährt AdV (s.a. Posts v. 17.01.-18.01.2024)
      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…


      FA - laufendes Einspruchsverfahren
      Diversifikator (wartet auf die Entscheidung des FA zum Einspruch - 18.03.2023)
      Michi_investiert (Einspruch eingelegt, Begründung muss er noch nachreichen)
      McFly2020 (Einspruch eingelegt, wartet auf Eingangsbestätigung)
      Seven14
      weitere User (die sich bei mir bisher nur per BM gemeldet haben)

      FA - ruhendes Einspruchsverfahren
      Bem.: gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO nur mit Zustimmung des Bürgers, Satz 2 nicht einschlägig
      JohnGalt123
      DSW (bone2 klärt das, DSW will nun Steuerexperten hinzuziehen)


      FA - Bescheid erteilt
      DaElio
      bone2 (01.12.2023)
      einige User auf Reddit (denken über Einspruch nach)
      (https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/11xl67m/steuerbes…)


      FA - Erklärungsbearbeitung
      gurkengamma (Bescheid 2021 fehlt noch)
      DimisG7 (hatte den Saldofehler in Zeile 19 gemacht - will er nun korrigieren lassen)
      lululeom (16.09.2023)
      bigwavesurfer (28.11.2023)
      ragvestor

      Erklärungsvorbereitung
      tradeIntraday (Abgabe erst bis 2.10.2023)
      Fan-Thomas (01.10.2023)
      weitere User (die sich bei mir bisher nur per BM gemeldet haben)


      nicht direkt von der Bindingsteuer Betroffene
      Startvestor (liegt unter den 20K-Bindingrabatt - handelt nur wenig Long-Optionen und CFD)
      Horst_Sindermann (handelt keine Futures mehr)
      einige User mit Wohnsitz im Ausland
      User, die GmbH, Sammel-GbR oder Zebra nutzen

      Hilfe durch "Freunde des Gerichts"

      https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtssc…



      Liste der relevantesten Post-Nummern zu Einspruch und Klage:

      Sammelpost (Stand 20.04.2023 zzgl. Post v. 23.08.2023): Nr. 12.750

      Stand: 19.01.2024

      Szenario von aksap: Nr. 12.662
      Mythen der Bindingsteuer: Nr. 12.368
      Aufsatz von Prof. Drüen: Nr. 11.817 und Nr. 11.818
      Urteilsanalyse: Nr. 11.668 und Nr. 11.802
      Beispiel-Szenario: Nr. 11.570, Nr. 12.007
      Übersichtsseite von Netfonds: Nr. 11.418
      https://www.nfs-netfonds.de/blog/details/verlustverrechnung-…
      Strafbarkeit von Politikern: Nr. 11.414
      FAQ-Liste: Nr. 10.938
      neuer Link zur verfassungsrechtlichen Würdigung: Nr. 11.087
      Musterschreiben für Einspruch und Klage: Nr. 10.940
      praktischer Verfahrensablauf: Nr. 10.941

      FG-Gebühren: Nr. 10.833
      Text aus "unserer" ersten FG-Klage: Nr. 10.826
      Strategie gegen ein blockierendes FA: Nr. 10.728
      Infos zur Aussetzung der Vollziehung: Nr. 10.514

      Klageschreiben ans FG: Nr. 10.498
      Besonderheit bzgl. reinem Verlustvortrag: Nr. 10.497

      Erfassung in Anlage KAP: Nr. 10.470

      etwas älterer Text der verfassungsrechtli. Würdigung: Nr. 10.364
      (als Post)
      Praxis mit einem FA: Nr. 10.354
      kurze Erklärung zum Einspruch: Nr. 10.107
      Beispiel-Fall, den FG zum BVerfG gab: Nr. 10.072
      Diversifikator sagt, FG-Klage kommt bald: Nr. 9.993 (22.06.2022)

      Ein paar Tips für Steuererklärung und Einspruch: Nr. 9.863
      Az. zum Aktien-Binding beim BVerfG: Nr. 9.599
      Aktien-Binding" wird nun "vorläufig": Nr. 9.296
      Binding-Reichensteuer gekippt: Nr. 9.268

      älterer Post zu Verfassungsbeschwerde: Nr. 7.399
      älterer Post zu Einspruch-Musterschreiben gg. ESt-Vz: Nr. 7.219

      Link zur verfassungsrechtlichen Würdigung (Passwort ist bekannt oder gibts per BM):
      https://filehorst.de/d/egbEhEth
      Bem.:
      Der Halbteilungsgrundsatz gilt nicht (mehr) für die Einkommensteuer, aber für die "Grenze der Gesamtbelastung des Vermögens". Und da passt das "neue" BVerfG-Urteil aus 2006 doch wieder für die Bindingsteuer.

      Analysen im Rahmen der Verfahren:

      siehe Übersicht "Die Mythen der Bindingsteuer" - Post 12.368



      politische Maßnahmen:

      Gesetzesentstehung

      Der erste Gesetzesentwurf der Regierung entstand am 10.10.2019. (hier war noch nichts von Binding enthalten)
      Dann gab es einen zweiten Entwurf der Regierung am 04.11.2019 (auch hier war nichts von Binding enthalten)
      Erste Lesung im Plenum war am 07.11.2019 (hier werden Änderung beraten, noch immer nichts von Binding)
      Der Finanzauschuss tagt am 11.12.2019 (Binding bringt die Verlustverrechnung per Änderungsantrag ein)
      Das Gesetz komm in die zweite und dritte Lesung 12.12.2019 (Gesetz wird im Bundestag verabschiedet, einen Tag nach Einbringung der Verlustverrechnungsbeschränkung)
      https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf


      Änderungsinitiativen

      - Bundesrat fordert am 09.10.2020 die Abschaffung der Bindingsteuer - Bundesregierung machts nicht
      https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19…
      - Jahressteuergesetz 2020: die Bindinggrenze wird von 10.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht
      - Zukunftsfinanzierungsgesetz (FDP): Abschaffung der Bindingsteuer war nur im Eckpunktepapier, Kanzleramt strich es aus Gesetz-Entwurf raus
      (Verbände: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzeste…
      - einige Änderungsnaträge der FDP, zuletzt von der CDU - alle abgelehnt


      abstrakte Normenkontrolle:

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtig…
      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Forms/Su…

      bisher keine positive Resonanz: aus BY Abelhnung aus CSU und FW
      bisher keine Reaktion aus dem Bundestag (z.B. von Heilmann)



      Anfragen an die Bundesregierung im Bundestag

      Suche:
      https://dip.bundestag.de/erweiterte-suche?f.wahlperiode=20&f…

      Olav Gutting (23.06.203)
      https://dip.bundestag.de/vorgang/evaluierung-rechtlicher-reg…


      noch einige zu ergänzen



      Protest-Maßnahmen:
      Ideen:
      - Demos, ziviler Ungehorsam, Festkleben etc.
      - Sich für einen Guinness Weltrekord anmelden- höchste Steuer auf Verluste;
      - Ig-Nobelpreis;
      - Standuper, Komiker
      - evtl. fundraising für die betroffenen

      Maßnahmen:


      Investigativberichte von Medien:



      hinreichend kritische Berichte von Medien:

      Zertifikateberater (2020):
      https://nc-cdn1.s3.amazonaws.com/9219156625f6a1060afae407007…

      FAZ (26.05.2023, Martin Hock)
      https://www.faz.net/aktuell/finanzen/besteuerung-von-terming…

      Idee: Bild kämpft für sie

      weitere sind noch zu ergänzen



      sonstige Maßnahmen der User:

      Fragen an Politiker über Abgeordnetenwatch.de oder Facebook

      - gabs v.a. im 1. Halbjahr 2020
      - ansonsten weitere kleinere Wellen, z.B. im Rahmen des ZuFinG

      wichtige Beispiele:

      15.06.2023: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/olav-gutting/fragen…
      19.05.2020: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/frag…

      viele weitere sind noch zu ergänzen


      IFG-Anfragen

      https://fragdenstaat.de/anfrage/einkommensteuergesetzt-ss20-…



      Mailingaktionen an Politiker

      - an ausgewählte Politiker immer mal wieder (z.B. Binding, Toncar, Tillmann usw.)


      Teilnahme am Wahlkampf

      - Anfang 2021 v.a. online
      (z.B. www.youtube.com/watch?v=ayh30N-SNeg
      - SPD-Auftakt 2021 ("Bindingsteuer auf Aktien" - 23min 40sec )
      https://www.facebook.com/watch/live/?ref=watch_permalink&v=2…
      - Idee für 2023 mit Flyern (Bayern?)


      Mailingaktionen an Zeitungen

      - an ausgewählte Journalisten immer mal wieder (z.B. Hock, Eckert, Watermann usw.)



      Beauftragung von Agenturen, TV-Produktionen etc.
      bisher nur in Planung (z.B. Werbeagentur, Doku durch TV-Firma über Binding-Opfer usw.)



      Verbände

      SdK

      - führt evtl. seit Ende 2021 Musterprozeß vor FG Hannover (lt. Reddit, stimmt eher nicht)



      CFD-Verband

      - Klage am 24.05.2023 beim FG BW eingereicht (s.o.)
      https://www.cfdverband.de/aktuelles/musterklage


      DSW

      https://www.dsw-info.de/presse/archiv-pressemitteilungen/pre…
      https://www.n-tv.de/mediathek/sendungen/Zertifikate/Drohen-S…
      - wollte auch eine Klage unterstützen
      - hat Probleme Fälle zu finden, weil die FÄ die Verfahren ruhen lassen würden
      - bone2 klärt das, DSW will nun Steuerexperten hinzuziehen


      DDV

      - hat Optionsscheine und Zertifikate aus der Bindingsteuer rausgeboxt


      Bund der Steuerzahler

      - will keinen Musterprozeß führen, wartet auf das BVerfG
      - Horst hatte mal wegen Medienkampagne angefragt - keine Antwort


      verwandte Urteile

      Vorlage des Aktienbindings ans BVerfg durch den BFH (Analyse in Post 12.186):
      https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidunge…

      FG-Urteil zum subjektiven Netto-Prinzip - verhindert Privatinsolvenz wegen Steuern auf Verluste:
      https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2023/5_K_1403_21_U…





      rechtliche Aufsätze

      Aufsatz Prof. Drüen (20.07.2020):
      https://www.genios.de/searchResult/Alle?requestText=Kapitalv…

      Diplomarbeit Tobias Unger (01.03.2022):
      https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/206…

      WD des Bundestags (2020):
      https://www.bundestag.de/resource/blob/707848/57c7c1518ad7b1…

      EStG-Kommenar: Ratschow in Brandis/Heuermann, § 20 EStG, Rn. 469a. (sihe Post 12.675)



      weitere Klagemöglichkeiten

      - Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik
      - Schadenersatzklage gegen Lothar Binding
      - Strafanzeige gegen Lothar Binding (Hasskriminalität)



      Internetseiten

      https://www.boerse-und-finanzen.de/steuer-privatanleger-term…



      andere Foren

      https://www.wertpapier-forum.de/topic/65305-verlustverrechnu…
      http://www.investoxforum.de/index.php?page=Thread&threadID=9…
      https://www.trading-stocks.de/thread-2054-page-102.html
      https://www.reddit.com/search/?q=verlustverrechnung
      https://www.tom-next.com/community/topic/73713-estg-verlustb…
      https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/verlust…
      https://bitcointalk.org/index.php?topic=5437021.0
      https://www.reddit.com/r/mauerstrassenwetten/comments/15iqqf…


      Statistiken:

      CFD-Trader bei dt. Brokern des CFD-Verbands: 125.000
      zugehörige Konten: 292.000
      davon Berufstrader: 10.000
      https://www.kagels-trading.de/wieviel-cfd-trader-gibt-es-in-…

      CFD-Verband:
      Einer Studie zufolge hatten 32 Prozent der Befragten Verluste von mehr als 20.000 Euro zu verzeichnen, bei 61 Prozent davon
      überstiegen die Verluste sogar die Gewinne. Die CFD Marktstudie 2022 ergab, dass knapp jeder dritte Befragte CFDs aktiv zur Absicherung nutzt.


      2021:

      - Bearbeitungsstand aller Erklärungen zum 31.12.2023: ca. 90%
      - Einsprüche gesamt pro Jahr: ca. 3 Mio.
      - Klagen gesamt pro Jahr: ca. 50.000

      - Anzahl der Binding-Fälle: niedriger fünfstelligen Personenkreis (aber incl. Satz 6) - gemäß Anja Schulz (FDP) v. 29.11.2023
      (schätzung der Bindingsteuerhinterzieher: knapp 100.000 - Post Nr. 13.389)
      - Anzahl davon, wo Verlusttrades fehlerhaft erklärt (Zeile 19 etc.):
      - Anzahl, wo Verlusttrades gar nicht erklärt:
      - Anzahl der Fälle mit Steuern auf Verluste:
      - Anzahl der Fälle mit Steuern von mehr als 100%:
      - Höhe der zusätzlichen Steuereinnahmen wegen der Bindingsteuer:
      - Anzahl der Einsprüche:
      - Anzahl der ruhenden Einsprüche:
      - Anzahl der Klagen:
      - Anzahl der Strafverfahren:
      - Anzahl der Bußgeldverfahren:
      - Anzahl der Vollstreckungsverfahren:
      - Anzahl der Insolvenzen von betroffenen Anlegern:

      Dauer von Gerichtsverfahren

      FG-Verfahren: ca. 18 Monate?
      BFH-Verfahren: ca. 9 Monate?
      Richtervorlagen (bvL) beim BVerfG zu Steuern : >6 Jahre


      Erfolgskontrolle

      Gerichtsurteile

      https://dejure.org/dienste/lex/EStG/20/1.html
      https://www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.htm?st=St…
      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/search



      Flucht ins Ausland

      https://www.spektrum.de/news/auswandern-auf-der-suche-nach-e…


      andere Umgehungen

      - GmbH, andere Kapitalgesellschaft, Zebra
      - DPS statt CFD (https://www.boerse.de/nachrichten/DGAP-News-CMC-Markets-CMC-…
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 11:46:42
      Beitrag Nr. 13.706 ()
      Ich erkläre mam meinen schlimmsten Albtraum. Wir kommen nicht zum BVerfG, aber auch nicht zum BFH. Die FG "dealen" alles weg. Das ist auch in RLP und München möglich.

      Das hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm, jenseits meines Horizonts. Dann rächen sich all die ruhenden Verfahren.

      Wir haben ja gesehen, wie die FÄ due Klagen verzögert haben.

      Was geht hier nur ab? Das Problem ließe sich nur mit sehr vielen Klagen lösen, Tausenden, auch weitere in Stuttgart, München usw.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 11:50:44
      Beitrag Nr. 13.707 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.136.311 von startvestor am 20.01.24 11:46:42Was meinst du mit dealen? Einfach ablehnen / keine Revision zulassen?
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 11:59:01
      Beitrag Nr. 13.708 ()
      Ich sehe momentan 2 "Möglichkeiten", uns zu stoppen:

      - FG lässt Fall jahrelang liegen, mit oder ohne AdV
      - Binding wird nicht angewendet, man "einigt" sich im Einzelfall, das alte Recht zu nehmen

      Es gibt vermutlich noch weitere Varianten.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 12:02:30
      Beitrag Nr. 13.709 ()
      Das wäre auch möglich, die 3. Variante:

      - Klage ablehnen und Revision wegen Aussichtslosigkeit ablehnen

      Dagegen könnten wir aber per Verfassungsbeschwerde zum BVerfG gehen.


      Dealen heisst, das FA dazu bringen, nachzugeben. Das wäre so, als wenn die euren Einsprüchen entgegen der Rechtslage zugestimmt hätten.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 12:04:01
      Beitrag Nr. 13.710 ()
      Das Rumgefeiere auf YouTube erweist sich als äußerst schädlich.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 12:05:29
      Beitrag Nr. 13.711 ()
      Zum BFH kann man immer kommen. Schützenhilfe vom BVerfG gibt es mit den Aktienverluste auch noch (z.B. nur noch 1 Verlusttopf anstatt 4).
      Aber ja die Finanzgerichte sind oftmals nur ein verlängerter Arm der Finanzämter.

      Ich kann ja mal meine Horror-Story erzählen, da ging es aber auch nur um eine handvoll Tausender.
      Teilweise schieben die Richter die Arbeit auf Rechtsreferendare (die am 2. Staatsexamen arbeiten). Der Erörterungstermin ist nicht-öffentlich. Die Finanzamtdamen (Finanzämter haben alle eine sehr hohe Frauenquote) haben sich nach Ende meiner Erörterung (es wurde nicht viel erörtert, sondern nur ein mieser Vergleich angeboten) einfach mit dem Richter über den nächsten Fall unterhalten. 1. Wurde das Steuergeheimnis verletzt (habe mir den Namen der Firma nicht richtig gemerkt leider), 2. Ist es kein faires Verfahren ohne Parteien zu verhandeln. Sowas interessiert dort niemanden.

      Meine Fachanwältin hatte keine Lust auf meinen kleinen Fall, aber jede Menge Fehler gemacht, ebenso die Finanzamtdamen und die Richter. Von mir hat ungefähr ein Satz an Informationen gefehlt und deswegen ging mein Fall verloren, habe dann Schadensersatz von der Fachanwältin gefordert und bekommen. So geht es in vielen Gerichten zu.

      Das Finanzamt hatte davor bereits netterweise aus 100 Euro einfach 1000 Euro Werbungskosten gemacht (betrunken?) und mit dem Schadenersatz der Anwältin, habe ich am Ende doch noch zu 100% gewonnen.

      Die Finanzgerichte sind nicht dazu da, Gesetze aus der Welt zu schmeißen, die nehmen einfach die Ratschow Argumentation und der Fall ist "schnell" und ohne Arbeit fertig.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 12:08:45
      Beitrag Nr. 13.712 ()
      Wie willst du zum BFH kommen, wenn das FG den Fall einfach liegen lässt, nicht bearbeitet? Oder wenn man dir Recht gibt und die Bindingsteuer entfällt?
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 13:08:11
      Beitrag Nr. 13.713 ()
      Wenn das FG das Verfahren liegen lässt, kann man alle 6 Monate der Untätigkeit eine Verzögerungsrüge machen, teilweise muss man es sogar.
      Ggf. wird dann auch eine Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren fällig. Bei einem FG können in komplexen Verfahren 3-5 Jahre aber normal sein. Die 18 Monate Durchschnittsdauer gelten eher für z.B. Anerkennung von Werbungskosten XYZ.
      Bei BVerfG - 2 BvL 3/21 war der Klageingang beim FG in der 1. Instanz in 2015, sieht man alles am Aktenzeichen. Dann 18 beim BFH, 21 beim BVerfG. Mit solchen Verfahrensdauern sollte man bei Binding ebenfalls rechnen.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 13:18:19
      Beitrag Nr. 13.714 ()
      Sieht schlecht aus. Zumal man ja genug "Gründe" anführen kann, weshalb man "wartet".

      Steht ja schon beim FG RLP drin. Das BVerfG-Verfahren zum Aktienbindung hat Signalwirkung. Warum dann nicht bis 2030 auf dessen Urteil warten? Dann kann das BVerfG ja 2040 über die Bindingsteuer entscheiden. Ob Lothar da noch lebt? Dann ist er ca. 90.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 13:18:56
      Beitrag Nr. 13.715 ()
      Inwiefern hat sich das FG in Epizentrums Fall geäußert, dass du Bedenken hast?
      Beschreib den Wortlaut mal etwas, ohne Rückschlüsse auf Epizentrum zu geben.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 13:33:44
      Beitrag Nr. 13.716 ()
      Ich habe tatsächlich schon alles dazu hier geschrieben. Steht also in meinen letzten Posts.

      Ich hatte diesen Ausgang wirklich völlig unterschätzt, war viel zu optimistisch. Vermutlich ist den meisten Richtern die verfassungsrechtliche Dramatik der Bindingsteuer egal. Man denkt an seinen Job. Will nicht zu viel Arbeit haben und auch keinen Ärger mit der SPD.

      Aus Stuttgart werden wir in den nächsten Wochen hören, ich hoffe der CFD-Verband ist renitent. Bei Epizentrum wird es jetzt wohl noch Monate dauern, bis was neues kommt. Das FG hat gesagt, was es will bzw. was es nicht will. Kampf für Gerechtigkeit sieht anders aus.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 13:36:31
      Beitrag Nr. 13.717 ()
      Ich hoffe mal, in Bayern gehen die Uhren anders. FG München, wehrt den Sozenwahnsinn ab.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 13:43:48
      Beitrag Nr. 13.718 ()
      Was passiert in RLP? Ich vermute, die warten nun auf den BFH bzgl. AdV. Lieber BFH, hilf uns. Ihr seid doch auch Bayern, also normale Menschen.

      Es bräuchte folgendes vom BFH:

      Die Bindingsteuer ist eindeutig verfassunswidrig. Wir bitten das FG, sofort zum BVerfG zu gehen. Sonst werden wir das tun.

      Stellt sich halt die Frage, darf der BFH anhand des AdV-Verfahrens auch selber zum BVerfG?
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 18:24:02
      Beitrag Nr. 13.719 ()
      https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht…
      Das ist quasi die Blaupause, wie es ablaufen wird. Das FG Schleswig-Holstein hat auch gesagt verfassungsgemäß..
      Die 1. Instanz wird die Klage abweisen und die Revision zulassen, der BFH dann einen Vorlagebeschluss machen. Alles andere wäre inkonsequent wenn man den heutigen EStG § 20 Abs 6 S 4 betrachtet, bei dem es so gelaufen ist und der vorgelegt wurde.

      Der Grund ist ganz einfach, eine sofortige Vorlage macht mehr Arbeit und junge "renitente" Steuerrichter, die gegen Parlamentsgesetze argumentieren und alles vorlegen, was ihnen in den Kram passt vernichten ihre Karriere. Die Richter sind teilweise genauso wenig unabhängig wie Zentralbanken oder der ÖRR. Die Jobs fliegen einem nicht zu, sondern man ist von der Politik bezüglich Bundesrichterposten etc. abhängig.

      Theoretisch kann man immer zum BVerfG, manchmal kommt noch eine zwingende Anhörungsrüge als Voraussetzung dazu.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 20:19:42
      Beitrag Nr. 13.720 ()
      Mir scheint, wir hängen dazwischen. Die Richter in Stuttgart und "Epizentrum" sehen natürlich, dass Binding absolut krass verfassungswidrig ist. Das durchzuwinken steht eben auch lebenslang "in den Büchern". Eine BVerfG-Vorlage wollen sie aber auch nicht machen.

      Also bleibt verzögern oder dealen. Vielleicht hofft man auch, das irgendwer anders die Last übernimmt. Solange duckt man sich weg.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 22:11:07
      Beitrag Nr. 13.721 ()
      Bindingsteuer - Das Buch (irgendwann mal ... Der Film)
      Hallo zusammen,

      Videos, Forum Beiträge, Magazin usw. gibt es, aber lang hatte ich im Kopf, dass man auch etwas langfristiges für diese Schande haben sollte, daher ... das Buch.

      https://www.amazon.de/dp/B0CSQG5RKM




      Im Moment nur auf Englisch und nur als Paperback Version. Bald:

      - Preis Reduzierung damit es die Menschen erreichen kann (die erste Veröffentlichung war ein Test)
      - EBook (Im Review, könnte online ab Montag sein)
      - Deutsche Version (Paperback und Ebook)

      Frontdeckel und Rückdeckel
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      Avatar
      schrieb am 20.01.24 22:20:15
      Beitrag Nr. 13.722 ()
      Ein wichtiges Buch - genau das brauchen wir jetzt. Ich kenne es ja schon ein paar Tage, bin aber erst auf Seite 21.

      Anfangs dachte ich, ist etwas weit hergeholt die Idee. Aber ich traue es Lothar zu und wenn nur als Beifang.

      Ich habe mich dann auch schnell gefragt, wieso hat eigentlich keiner unserer grossen Journalisten sowas geschrieben. Ob Hock, Eckert, Gürne usw.

      Und dann habe ich an Javier Milei gedacht und seine große Rede gegen den Sozialismus in Davos diese Woche. Also bitte unbedingt eine Version nach Argentinien schicken. Milei oder sein Umfeld wird es schätzen.

      Das Buch muss sich verbreiten. Macht Werbung dafür auf FB und in den Foren.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 22:27:12
      Beitrag Nr. 13.723 ()
      Ich weiß nicht, was die Journalisten tun, aber das Buch war für mich etwas, das in mir stand und herauskommen musste. Den Stress der belastenden Situation konnte ich damit (ein wenig) reduzieren.

      Ich bin keineswegs wie andere Benutzer betroffen, da ich bereits im Jahr 2020 einen Hinweis dazu erhalten habe. Doch selbst in diesem Fall hat das Nicht-Traden eine starke psychologische Komponente für mein Leben.

      Wie im Vorwort erwähnt: Man kann nur hoffen, dass Politiker der Zukunft es lesen und sich schämen, wenn sie erfahren, was durch den Bundestag als Gesetz genehmigt wurde. Die Hoffnung stirbt immer zuletzt.
      Avatar
      schrieb am 20.01.24 22:45:36
      Beitrag Nr. 13.724 ()
      Randnotiz: Ich habe das Buch einem/r 20-jährigen Leser:in gegeben, der/die keine Kenntnisse über Handel und Steuern hat, und nach dem Lesen bis Seite 26 um Feedback gebeten.

      Das Feedback:

      - Das ist ein Handelsverbot. Das Gesetz verbietet es vielleicht nicht ausdrücklich, aber es verbietet es tatsächlich, und es ist offensichtlich, dass, wenn die SPD versucht hätte, ein vollständiges Verbot einzuführen, wahrscheinlich mehrere andere dagegen gewesen wären.

      - Das muss verfassungswidrig sein.


      Mit diesem Feedback in der Hand denke ich, dass ich auch mein Ziel erreicht habe, in einer klaren, prägnanten und zugänglichen Weise zu erklären, was die Bindingsteuer bedeutet. Mission erfüllt.
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      Avatar
      schrieb am 21.01.24 00:21:33
      Beitrag Nr. 13.725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.137.886 von p_houso am 20.01.24 22:45:36Schön wäre eine "deutsche Ausgabe" für die Landtagswahlen im Osten! Nicht das die Sozen "aus Versehen" noch gewählt werden. So eine Buchpräsentation an den Wahlkampfständen der SPD wäre schon eine fetzige Sache.... (sie müssen ja nur bis Seite 26 lesen):D:D:D:D
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      Avatar
      schrieb am 21.01.24 01:01:03
      Beitrag Nr. 13.726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.138.012 von Horst_Sindermann am 21.01.24 00:21:33Bin jetzt auf Seite 31. Habs auch schon fleißig verteilt in Foren und FB. Dann war ich bei der SPD und ach, da darf man nur posten, wenn man schon 24h Follower ist. Diese Sozen. Bei Lothar bin ich ja leider gesperrt und bei Schrodi auch. Aber ich hoffe sehr, dass die informiert werden. Den Brinkhaus habe ich auch beglückt. Tillmann hat leider ihre Seite weitgehend dicht gemacht.
      Avatar
      schrieb am 21.01.24 12:30:05
      Beitrag Nr. 13.727 ()
      Der Bursche scheint unseren Olaf nicht unbedingt zu mögen und will ihm durch CUM-EX-Recherchen ans bein pinkeln....

      https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik…

      Haben wir ihn angeschieben bezüglich der Bindingsteuer?? Da könnte er Olaf wegen eines verfassungswiedrigen Gesetzes eher anpissen, zumal die Bindingsteuer einfacher dem normalen Wähler/Bürger zu erklären ist, als CUM-EX..... Herr Hock scheint ja aus seinem Winterschlaf immer noch nicht aufgewacht....😭😭
      Avatar
      schrieb am 21.01.24 14:32:40
      Beitrag Nr. 13.728 ()
      De Masi war Ende 2019 im Finanzausschuss. Wenn, dann hat er nur wenig gegen Binding gesagt. Er ist ja nun im BSW. Ich erwarte keine Hilfe von ihm.

      Aber das Buch kann helfen. Bin nun auf Seite 65. Klar, ich kenne ja all die Fakten. Aber ist nett zu lesen. Deutsch wäre natürlich schöner.

      Es geht dort auch um Sozialismus und da wird's momentan brenzlig. Die Leute auf den Demos wissen wohl gar nicht, dass sie für eine neue SED missbraucht werden könnten. Die von 13% auf 99% springende dann Ex-SPD.
      Avatar
      schrieb am 21.01.24 15:46:01
      Beitrag Nr. 13.729 ()
      Ist ja alles gut gemeint von euch, aber leider interessiert "niemanden" dieses wahrscheinlich verfassungwidriges Binding Gesetz. Selbst das verfassungswidrige Vorgehen zur Umwidmung des Covid Sondervermögen scheint ja (leider) niemand wirklich zu interessieren sondern nur was nun an Geld fehlt und wer es zahlen soll. Das sind TG nur ein Bruchteil von.
      Avatar
      schrieb am 22.01.24 13:15:56
      Beitrag Nr. 13.730 ()
      Avatar
      schrieb am 22.01.24 16:18:06
      Beitrag Nr. 13.731 ()
      Vor ein paar Jahren habe ich mich gewundert, warum RIDE so gut über alles Bescheid wusste und praktisch über Nacht ein Geschäftsmodell in Form eines vermutlich für RIDE lukrativen Services für eine GmbH angeboten hat. Ich hatte dann mal recherchiert. Selbst auf der eigenen Homepage steht:

      https://www.ride.capital/blog/ride
      Wer steckt hinter RIDE?
      RIDE wurde von Christine Kiefer und Felix Schulte gegründet. Christine entwickelte früher Zertifikate bei Goldman Sachs, bevor sie 2012 nach Berlin kam, um die Geschäftsführung von BillPay zu übernehmen. Christine ist zudem Gründerin der FinTech Ladies und Mitglied des FinTechRat des Bundesministeriums der Finanzen.

      https://www.cash-online.de/a/christine-kiefer-in-der-symbios…
      Sie waren bis vor kurzem Mitglied im Fintech-Rat des Bundesfinanzministeriums. Was macht dieser Rat genau?
      Kiefer: Im Fintech-Rat kommen verschiedene Vertreter aus der Wirtschaft zusammen, um einen Austausch zwischen Politik und Wirtschaft zu ermöglichen. Er läuft immer für eine Legislaturperiode, ich war in den letzten vier Jahren Mitglied. Seit Kurzem gibt es eine Neuauflage, die „Digital Finance Forum“ heißt und unter Bundesfinanzminister Christian Lindner läuft. Ich bin sehr gespannt, was sich da in den nächsten Jahren tun wird. Heiß diskutiert wird derzeit der digitale Euro, also die Frage, ob Zentralbanken digitales Geld herausgeben sollten.

      https://de.wikipedia.org/wiki/FinTechRat_beim_Bundesminister…

      Leider wurde wohl nicht genauso heiß diskutiert die Verlustverrechnungsbeschränkungen nicht einzuführen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.24 17:41:10
      Beitrag Nr. 13.732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.137.853 von p_houso am 20.01.24 22:11:07Die Deutsche Version (Taschenbuch) ist verfügbar auf Amazon.de.

      Link: https://www.amazon.de/dp/B0CSZ7TK8R

      (Warum die Ebooks viel länger brauchen, verstehe ich nicht)




      Avatar
      schrieb am 22.01.24 18:39:07
      Beitrag Nr. 13.733 ()
      Großartig. Hab's zwar auf Englisch schon durchgelesen - was aber etwas schwieriger für mich war als ich dachte.

      Die deutsche Version - 6 Euro ist ein Schnäppchen - kann sich jeder leisten und wenn ihr es nur als Souvenir in den Schrank stellt oder für Sozen als Geschenk verwendet.

      Kann denn bitte wer aus Heidelberg oder Umgebung beim Lothar ein Exemplar in den Briefkasten legen?

      Wobei dessen Adresse glaube ich auch im Telefonbuch steht. Also wer beschenkt den großen sozialistischen Helden?
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      Avatar
      schrieb am 22.01.24 18:42:34
      Beitrag Nr. 13.734 ()
      Ich schätze, Horst kauft gleich hundert Stück und plant schon die Verteilung. 😁
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.24 19:26:25
      Beitrag Nr. 13.735 ()
      Auf in die Spiegel-Bestsellerliste (100 000 Stück), handsignierte Exemplare von Lothar wären Klasse
      Avatar
      schrieb am 22.01.24 19:48:05
      Beitrag Nr. 13.736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.145.606 von startvestor am 22.01.24 18:42:34Auf Deutsch kauft der Horst mindestens 100 Exemplare, um die Sozen, Linken und AFD-Linken in seiner Region zu beglücken...:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 22.01.24 19:51:08
      Beitrag Nr. 13.737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.145.606 von startvestor am 22.01.24 18:42:34Bei 6 Euro kann man auch ein paar 1000 bestellen. Steuerlich sicherlich absetzbar, wenn man sie an die SPD-Ortsgruppen verteilt...:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 22.01.24 19:52:23
      Beitrag Nr. 13.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.145.567 von startvestor am 22.01.24 18:39:07Lass uns hinfahren und um ein Autogramm bitten.......:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.01.24 10:07:38
      Beitrag Nr. 13.739 ()
      Verlustverrechnungsbeschränkung
      Hallo zusammen,
      ich hatte hier letztes Jahr das letzte Mal hineingeschaut und ich finde mich in dem Verlauf leider nicht zurecht.
      Gibt es denn bereits Fortschritte in Bezug auf Klagen etc. und Infos zur aktuellen Situation bzgl. der Verlustverrechnungsbeschränkung?
      Danke für Eure Antwort.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.24 12:55:39
      Beitrag Nr. 13.740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.148.645 von Andreas_1900 am 23.01.24 10:07:38https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-31-40/st…
      Avatar
      schrieb am 23.01.24 12:57:13
      Beitrag Nr. 13.741 ()
      Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

      Sehr geehrte Herr Güntzler,

      was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…

      MfG


      Antwort von Fritz Güntzler
      CDU • 22.01.2024

      Sehr geehrter Herr M.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Als CDU/CSU-Fraktion setzen wir uns weiterhin für die Aufhebung dieser Verlustverrechnungskreise ein. Am 15.11.2023 hatten wir im Finanzausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der die Aufhebung der in § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG verankerten Verlustverrechnungskreise fordert. Auch wenn der Antrag von der Ampel-Regierung abgelehnt wurde, haben wir das Thema am 17.11.2023 im Plenum des Deutschen Bundestages erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Leider auch ohne Erfolg.

      Wir sehen uns durch die von Ihnen angeführte Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 05.12.23 in unserer Position bestätigt. Eine Änderung unserer Finanzpolitik ist also nicht nötig. Die Ampel-Regierung müsste endlich ihre Blockade aufgeben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Fritz Güntzler

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/fritz-guentzler/fra…
      Avatar
      schrieb am 24.01.24 00:00:44
      Beitrag Nr. 13.742 ()
      Hoffnung für Anleger in der Falle
      Von Martin Hock


      Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Steuergesetzes über die Verrechnung von Verlusten. Im verhandelten Fall sollte ein CFD-Anleger 256 Prozent Steuern zahlen...

      https://www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-cfds-hoffnu…
      Avatar
      schrieb am 24.01.24 14:01:25
      Beitrag Nr. 13.743 ()
      Betroffen und jetzt erst hier gelandet...
      ... kann nur sagen , dass ich für 2021 schon ca 20k gezahlt habe und ein Widerspruch vom hessischen Finanzamt geduldet wurde aber kein Zahlungsaufschub,, für 2022 drohen über 30 k und ich gebe die Erklärung so spät wie mgl. ab.
      Danke für den Thread :D
      Avatar
      schrieb am 24.01.24 14:25:26
      Beitrag Nr. 13.744 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.135.474 von startvestor am 20.01.24 00:55:52
      Super Zusammenfassung...
      -gehöre auch in die Liste. Ruhen des Verfahrens 2021 wurde zugestimmt, aber keine Aussetzung sondern sofortige Fälligkeit. Habe mit Optionen in Dollar gehandelt bei Interactive Broker. Ähnliche Höhe der Steuerschuld bei etwas niedrigeren Gewinnen für 2021 +2022 wie das Urteil vom Dezember in Rheinland -Pfalz.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.24 18:40:10
      Beitrag Nr. 13.745 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.156.790 von ungierig am 24.01.24 14:25:26Entschuldige die Frage, aber bringt das Ruhen des Verfahrens bei gleichzeitiger VOLLSTÄNDIGER Zahlung der Bindingsteuer??? Das machst du dann so lange bis 2067 das BVerfG entschieden hat und du dann deine für 45 Jahre zuviel gezahlten Steuern wiederbekommst (fallst du dann noch lebst)??? Warum keine Klage auf AdV? Jetzt mit dem Urteil im Rücken müsste doch was gehen....

      Oder was meinst startvestor dazu????
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.24 00:09:44
      Beitrag Nr. 13.746 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.158.815 von Horst_Sindermann am 24.01.24 18:40:10Mein Bescheid erreichte mich am 16.9.23, dann habe ich Widerspruch fristgerecht eingelegt über meinen Steuerberater mit Verweis auf die anhängige Klage. Die Antwort war, okay Verfahren ruht Einspruch wird genehmigt, aber Zahlung wird samt Säumniszuschlag sofort fällig. Jetzt ist natürlich AdV ein Thema- aber klar, die Dauer bis entschieden wird ist ein Thema, hat Einfluss auf meine Ruhestandsplanung. Kann damit leben, weil ich für 2022 aus meinen regulären Einkünften eine recht hohe Nachzahlung Einkommenssteuer habe. AdV der Bindingsteuer für 2022 wäre extrem wichtig, da werde ich richtig drum kämpfen und auch gerne hier mitarbeiten und meinen Stand teilen. Bisschen Anonymität brauche ich allerdings schon. Bin Hausarzt auf dem Land:rolleyes:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.24 10:45:54
      Beitrag Nr. 13.747 ()
      @ungierig
      Manche Privatleute ohne Steuerberater haben AdV bekommen, nur wegen dem Verfahren BVerfG - 2 BvL 3/21. Dort geht es zwar um Aktien, aber viele Finanzämter sind da etwas verwirrt. Warne deinen Steuerberater halt schon mal vor, er soll sich mal etwas in die Thematik einarbeiten.

      Ich habe für 2021 AdV relativ mühelos für ein Familienmitglied bekommen.
      Jedenfalls hängt es vom örtlichen Finanzamt ab, wie sehr es sich wehrt. Notfalls muss man durch alle Instanzen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.24 14:36:23
      Beitrag Nr. 13.748 ()
      Ich habe eine Frage an diejenigen, die beim FA das AdV durchsetzen konnten. Wurde eine Sicherheitsleistung vom FA gefordert? Wenn ja, in welcher Form wurde diese verlangt ? Danke.
      Avatar
      schrieb am 25.01.24 19:41:00
      Beitrag Nr. 13.749 ()
      Handelsblatt - Verluste bei Termingeschäften sind womöglich unbeschränkt anrechenbar

      Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Für einige Anleger ist das eine gute Nachricht...

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/…
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 11:43:08
      Beitrag Nr. 13.750 ()
      ich musste so lachen ...

      https://www.zdf.de/politik/maybrit-illner/wuetende-mitte-ver…

      min 57:40

      Ich zahle ja keine Steuern, wer Verluste macht, zahlt keine Steuern...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 12:46:37
      Beitrag Nr. 13.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.169.360 von indipip am 26.01.24 11:43:08
      Zitat von indipip: Ich zahle ja keine Steuern, wer Verluste macht, zahlt keine Steuern...


      CL und sonstige "Experten" fanden es auch unheimlich amüsant 🤬 Ob es jemals eine Illner Sendung über Binding geben wird?
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 13:15:31
      Beitrag Nr. 13.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.169.360 von indipip am 26.01.24 11:43:08
      Zitat von indipip: ich musste so lachen ...

      https://www.zdf.de/politik/maybrit-illner/wuetende-mitte-ver…

      min 57:40

      Ich zahle ja keine Steuern, wer Verluste macht, zahlt keine Steuern...


      Solche Leute werden in Talkshows eingeladen die mit der Aussage glänzen sie zahlen keine Steuern weil sie nur Verluste machen, unfassbar (umsatzsteuer, Stromsteuer etc alles vergessen)
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 18:04:40
      Beitrag Nr. 13.753 ()
      Schreibe mal hier -anstatt auf Boardmail zu antworten, geht ja alle an .
      Bin fest entschlossen keinen Cent mehr zu bezahlen nach dem Urteil, das jetzt anscheinend-siehe Handelsblatt- doch in der Finanzwelt angekommen ist.
      In dem Urteil ist ja auch die AdV= Aussetzung des Verzugs genannt und da kann man sich jetzt berufen. Meine bezahlten Steuern werde ich wohl aktuell nicht zurückbekommen, damit kann ich leben, schulde sie ja eigentlich via Einkommen ;-)
      Wichtig ist, dass der Thread aktuell gehalten wird, selber lange bei w:o kannte ich ihn leider bisher nicht.
      Wenn jemand eine Neuerung hat, also bitte posten. Vor 4 Monaten wäre ich dankbar gewesen die Aktionen hier zu kennen.

      L
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 18:22:06
      Beitrag Nr. 13.754 ()
      Ja, der Thread hier ist mit Abstand das schnellste+beste Informationsmedium bzgl. Binding. Damit sind wir besser informeirt als die allermeisten Steuerberater, was wichtig ist, um keine Fehler zu machen. Schließlich kennen die wenigsten Steuerberater Binding wirklich genau und sind up-to-date.

      Übrigens: Die für Binding zuständige Berichterstatterin Dr. Fetzer (SPD-nah) hat in ihrem ersten Urteil (bzw. der 2. Senat) gegen den Gesetzgeber geurteilt (2 BvL 8/13) und das sogar lustigerweise wegen Art. 3 Abs. 1 GG. Komplett gekauft scheint sie schon einmal nicht zu sein.
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 18:26:20
      Beitrag Nr. 13.755 ()




      Lothar kann einpacken, Bernd das Brot ist jetzt auch dabei :p
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 19:48:38
      Beitrag Nr. 13.756 ()
      Zitat von ungierig: Schreibe mal hier -anstatt auf Boardmail zu antworten, geht ja alle an .
      Bin fest entschlossen keinen Cent mehr zu bezahlen nach dem Urteil, das jetzt anscheinend-siehe Handelsblatt- doch in der Finanzwelt angekommen ist.
      In dem Urteil ist ja auch die AdV= Aussetzung des Verzugs genannt und da kann man sich jetzt berufen. Meine bezahlten Steuern werde ich wohl aktuell nicht zurückbekommen, damit kann ich leben, schulde sie ja eigentlich via Einkommen ;-)
      Wichtig ist, dass der Thread aktuell gehalten wird, selber lange bei w:o kannte ich ihn leider bisher nicht.
      Wenn jemand eine Neuerung hat, also bitte posten. Vor 4 Monaten wäre ich dankbar gewesen die Aktionen hier zu kennen.

      L


      ja, ich bin auch erst vor ein paar Wochen hier zugestoßen. ich habe meine Steuer 2021 natürlich unberechtigterweise gezahlt. Allerdings läuft hier ein Einspruchsverfahren. Die Aussetzung der Vollziehung wurde damals noch abgelehnt der Bescheid war glaube ich von Oktober oder November. Den nächsten Steuerbescheid werde ich dann im August anfertigen lassen… mal sehen. da das aber noch sehr lange dauern wird, werde ich im Juni das Land verlassen. Ich möchte keine GmbH in Deutschland gründen und ich Handeloptionen schon seit sehr vielen Jahren und fühle mich hier in Deutschland etwas eingeengt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 20:29:37
      Beitrag Nr. 13.757 ()
      Zum Glück bietet cmcmarkets eine CFD-Kontoversion an, bei der erst am Ende des Jahres die Gewinne mit den Verlusten verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 20:58:47
      Beitrag Nr. 13.758 ()
      Kurze Frage zu dem Urteil. Die Steuererklärung hat ja eine Ehepaar eingereicht. In dieser steht, dass 20.000 Euro Verlust verrechnet wurden. Sollten diese nicht 40.000 Euro verrechnen dürfen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 21:21:47
      Beitrag Nr. 13.759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.172.708 von janecarrot am 26.01.24 19:48:38Bisher unerwähnt, aber ich stehe voll hinter Optionen als Finanzinstrument !
      Und will auch keine GmbH gründen sondern fordere die notwendige Logik in der Rechtsprechung.
      Handele Optionen auf Interactive Broker und meine Gewinne sind v.a. entstanden durch Optionen auf die Indizes SPY und QQQ mit 2 verkauften und 1 gekauften Put, dadurch Gewinn 1000-900 Verlust . Kleine Brötchen für Kleinanleger in der Summe aber schmerzhaft.
      Auch Covered Call mag ich, die Finanzmärkte haben sich gerade drüben auf diese Weise etabliert, Optionen sind relativ günstig zu Europa und liquide. Das ist Freiheit !
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 21:40:23
      Beitrag Nr. 13.760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.160.510 von ungierig am 25.01.24 00:09:44Hey, das finde ich mal geil. Einen Landarzt, der Optionen/Futures handelt. Da möchte ich auch mal behandelt werden...:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 21:44:19
      Beitrag Nr. 13.761 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.172.051 von ungierig am 26.01.24 18:04:40Ja, nur leider ist unser bester Mann (startvestor) gerade abkömmlich. Vermutlich wieder gesperrt wegen staatsfeindlicher Hetze oder Rowdytum:D:D:D Oder er sitzt bereits im GULAG mit anderen Staatsfeinden...... Nein, ganz im Ernst, wir werden diesen Thread am Laufen zu halten, vor allem jetzt wo es interessant wird mit dem Urteil aus Rheinland-Pfalz.
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 21:56:14
      Beitrag Nr. 13.762 ()
      Ach ja, unser SPD-Rebell (wie startvestor ihn nennt) hat sich mitlerweile auch gemeldet. Es ist sogar inhaltlich auf meine "Geschichte " eingegangen....

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-roth/fragen…

      Interessant, was er zum Schluss schreibt. Er will die Verlustverrechnung noch verschärfen (na da hatte startvestor doch Recht) bei gleichzeitiger Abschaffung der Abgeltungssteuer und Besteuerung nach persönlichen Steuersatz...... Das nenne ich mal einen echten sozialdemokartischen Rebellen. Aber vielleicht wollte er nur mich als "Pflegefachkraft" ein wenig beruhigen.....

      Aber ein muß man ihm lassen: Er schreibt, dass der Trader Verluste SELBER TRAGEN. Das ist ja absolut gegen die Parteilinie der Sozen, die dieses Märchen matraartig bei jeder Gelegenheit wiederholen.
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      Avatar
      schrieb am 26.01.24 22:05:33
      Beitrag Nr. 13.763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.173.302 von Horst_Sindermann am 26.01.24 21:56:14Wahnsinn, wenn der gesunde Menschenverstand die SPD nicht stoppt, war Lothar's Machwerk erst der Anfang
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      Avatar
      schrieb am 26.01.24 22:24:28
      Beitrag Nr. 13.764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.173.110 von Orion_X9 am 26.01.24 20:58:47
      Zitat von Orion_X9: Kurze Frage zu dem Urteil. Die Steuererklärung hat ja eine Ehepaar eingereicht. In dieser steht, dass 20.000 Euro Verlust verrechnet wurden. Sollten diese nicht 40.000 Euro verrechnen dürfen?


      War früher nur möglich über ein Gemeinschaftskonto oder wenn jeder sein eigenes Konto hat.

      Ab Veranlagungszeitraum 2022 anders?
      https://www.stb-schollmeier.de/kapitaleinkuenfte-verlustverr…
      Avatar
      schrieb am 26.01.24 22:29:09
      Beitrag Nr. 13.765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.173.329 von chris-trader am 26.01.24 22:05:33Sagt doch startvestor die ganze Zeit! Herr Roth hats jetzt mal rausgehauen. Was natürlich auch sein kann: Die Sozen schrauben die Forderungen nach der Verschärfung der Verlustverrechnung so hoch, dass die Beibehaltung der Bindingateuer NUR auf TG fast schon ein Erfolg ist. Wie die Gerichte das sehen, ist dem Roth völlig egal.... Revolutionäre fragen nicht nach Recht oder Unrecht!
      Avatar
      schrieb am 27.01.24 08:34:42
      Beitrag Nr. 13.766 ()
      Machen die Grünen ja auch so: SIe fordern sofortige Abschaltung der AKWs und krigen Abschaltung in 6 Monaten... Sozis fordern Binding auf alles bzw. Binding auf 10k und kriegen Binding auf Termin bzw. Binding mit 20k. Wäre schön, wenn die FDP auch mal so agieren würde. Gefordert haben sie ja die komplette Abschaffung der Verlustverrechnungstöpfe - nur erreicht haben sie nichts.
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      Avatar
      schrieb am 27.01.24 10:45:43
      Beitrag Nr. 13.767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.174.019 von coolero am 27.01.24 08:34:42Es ist ja taktisch wunderschön Maximalforderungen zu stellen. Jedoch sollten sie in etwa dem Steuerrecht bzw. dem Grundgesetz entsprechen. Es sei denn, man hat vor, das Grundgesetz und das Steuerrecht an Binding anzupassen und damit zu brechen. Dann geht sowas natürlich!
      Avatar
      schrieb am 27.01.24 21:49:26
      Beitrag Nr. 13.768 ()
      Die Hoffnung, dass Deutschland noch die Kurve kriegt, ist seit heute für mich nicht mehr existent.

      Bin SPD Bindingopfer für Veranlagungszeitraum 2021, Erklärung eingereicht über StB Mitte 2023.
      Seitdem warten auf den FA Bescheid. Kam nichts. Heute Mahnung direkt vom FA ohne Beischeid, ohne nichts.
      "Sie haben noch nicht gezahlt, nächste Woche wird gepfändet."
      StB werde ich wohl erst am Montag erreichen. Dann kann es schon zu spät sein und die machen den Sack zu.
      Bin am Boden zerstört, verzweifelt und weiß nicht, was passiert ist und was ich tun soll.
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      Avatar
      schrieb am 27.01.24 22:48:51
      Beitrag Nr. 13.769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.176.248 von SPD-Opfer am 27.01.24 21:49:26Kommando zurück Leute, geht auf meine Kappe.
      Bin selbst Schuld. Mail vom StB übersehen.
      StB hat auch wie besprochen Einspruch eingelegt.
      Ich hoffe, dass klappt noch mit den Buchungen.
      Hätte wahrscheinlich nach dem Rheinland-Pfalz FG Urteil noch zusätzlich über AdV nachgedacht, aber das habe ich jetzt selbst verbockt.

      Es besteht noch Hoffnung, weiter kämpfen
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      Avatar
      schrieb am 28.01.24 00:41:57
      Beitrag Nr. 13.770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.176.389 von SPD-Opfer am 27.01.24 22:48:51Wichtig Ruhe bewahren, sehe es noch genau vor mir wie ich am Samstag 16.9. den Bescheid vom FA geöffnet habe und mir die Kinnlade runter gefallen ist. Klar hatte ich von der Binding-Steuer und der Verlustbegrenzung gehört, aber bis zu diesem Tag leider verdrängt, weil ich nicht glauben konnte- was das Finanzgericht jetzt auch offiziell bestätigt- dass man mehr Steuern zahlt als Gewinne kassiert. Habe dann via Steuerberater Widerspruch eingelegt und mich auf die allgemeine Klage beim Finanz Gericht Ba-Wü berufen. Widerspruch genehmigt aber Verfahren ruht und ich habe bezahlt samt Säumniszuschlag. Das war vor dem mMn Gamechanger 5.12.23 Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
      Spiele btw. auf Zeit mit der Abgabe 2022 weil ich auf weitere Urteile hoffe, aber ich werde AdV schon bei der Abgabe erwähnen . Scheint heute schon noch 2 andere Verfahren zu geben, die ich zitieren werde bei der Einreichung und diesmal nicht zahlen. Einmal AdV geschafft dürfte reichen ! Also NICHT ZAHLEN!
      Bisher habe ich mich als kampferprobten Kassenarzt gesehen, jetzt werde ich in meinem 84. Quartal auch noch zum Kämpfer gegen das Finanzamt. Bei meinen Kämpfen gegen Sinnloses in der Medizin musste ich auch gut recherchieren, Gesetze und ihre Auslegungen kennen und habe gelernt einen langen Atem zu haben. Teilerfolge haben da aber in der Regel gereicht, jetzt aber muss ein Sieg her !
      Schön wenn man Mitstreiter hat ;)
      Wie schon angedeutet hier ist Schwarm-Intelligenz versammelt :D
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 10:19:32
      Beitrag Nr. 13.771 ()
      Welche zwei Verfahren meinst du? Kannst du sie nennen?

      Ich stimme dir 100% zu. Ruhe bewahren ist das Wichtigste. An dem Beispiel von dem Bindingopfer bei Juhn, der aus Panik alles verzockt hat, sieht man was sonst passiert. Momentan sieht es ja so aus, als ob die, die die Ruhe bewahren konnten und keine GmbH etc. gegründet haben am Ende die "Gewinner" sind.

      Ich sehe auch keinen Vorteil einer frühen Abgabe. Die Uhr tickt hier für uns, weil schlechter kann die Rechtslage durch neue Urteile nicht werden. Abgabe VZ21 in 08/23 und VZ22 07/24. Ich habe meinen bescheid für VZ21 noch gar nicht erhalten und kann durch das FG Rheinland-Pfalz Urteil jetzt auf AdV spekulieren. Mit einer verfrühten Abgabe hätte ich bestimmt erstmal zahlen müssen.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.24 11:08:45
      Beitrag Nr. 13.772 ()
      Entschuldigung, Max, der Trader aus dem Video von Dr. jur. Juhn hat NICHT alles verzockt.

      Der Trader hat eine offene Bindingsteuer-Rechnung von 4 Millionen, ohne Geld beim Trading verloren zu haben.

      Was Max in den Jahren vor den "Binding-Losses" (auch bekannt als Binding-Verlust) in seinem Leben gemacht oder nicht gemacht hat, ist nicht RELEVANT.

      Das ist ein weiteres Zeichen dafür, wofür das Buch "Bindingsteuer Demokratische Republik" steht.

      Wenn wir hier über "zocken" und "verzocken" sprechen, hat Binding bereits gewonnen und seine Republik tatsächlich gegründet oder zumindest schon in uns allen gepflanzt.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 11:50:48
      Beitrag Nr. 13.773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.177.025 von coolero am 28.01.24 10:19:32Habe beim Rückwärtslesen gefunden, der " genius loci" startvestor hier hat es zusammen gefasst. Am 12.1.24 schreibt er neben Rh-Pf gibt es FG München + Stuttgart + FG " Epizentrum" . Stuttgart dürfte die allgemeine Klage sein, auf die ich mich im Widerspruch berief 10 K 1091723, Denke wir bekommen die beiden auch aber nicht öffentlich. Möchte ja mein Finanzamt auch nicht hier lesen, vielleicht identifiziert mich jemand und das wäre mir unangenehm. Zockender Hausarzt:rolleyes:
      Dabei sehe ich mich als Nutzer der Finanzmärkte in seiner Breite:D
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      Avatar
      schrieb am 28.01.24 13:04:02
      Beitrag Nr. 13.774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.177.349 von ungierig am 28.01.24 11:50:48Zockender Hausarzt- warum nicht offensiv damit umgehen?? Ich würde dem Finanzamt mitteilen, dass bei NICHTGEWÄHRUNG der AdV die Praxis ein halbes Jahr zu macht, aufgrund phsychischem Ausnahmezustand (Steuern auf Verluste). Man muß es ja nicht machen, man kann es ja mal andeuten, um zu sehen, wie die Burschen reagieren.

      Zu startvestor: dem haben sie eine Sperre draufgedrückt, sonst wäre er nach den vielen Rückmeldungen mir Sicherheit schon wieder aktiv. Ich hoffe für uns alle, er kommt bald wieder...
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 14:07:13
      Beitrag Nr. 13.775 ()
      Die "Eichhörner" haben es nun auch auf dem Schirm.... bissl spät:D

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      Avatar
      schrieb am 28.01.24 14:28:51
      Beitrag Nr. 13.776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.177.833 von Horst_Sindermann am 28.01.24 14:07:131. Wie soll der BFH das kippen? Braucht es dafür nicht endgültig das BVerfG? Aktienbinding ist zwar nach BFH-Vorlage und BMF-Schreiben vorläufig, aber wird noch bis zur BVerfG-Klärung angewendet.
      2. Es wäre total inkonsistent vom BFH bei Aktienbinding so und bei Terminbinding anders zu entscheiden. Klar, ausgeschlossen ist es nicht und jetzt Millionen von Bindingverluste anzuhäufen, bleibt riskant, aber trotzdem. Sein 50:50 Bauchgefühl ergibt keinen Sinn.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.24 14:36:22
      Beitrag Nr. 13.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.177.890 von coolero am 28.01.24 14:28:51Sein 50:50 Baugefühl sagt ihm bestimmt auch, dass er in irgendwelchen Trading GmbHs drinhängt. Da wäre es jetzt schön blöd, zu trommeln, dass es bald keine GmbHs braucht...... Deshalb (vermutlich) auch diese späte Videoreaktion....
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 14:58:51
      Beitrag Nr. 13.778 ()
      Wisst ihr eigtl., ob es beim Aktienbinding ein Urteil zur AdV gibt? Ich handel wenig Aktien, deshalb habe ich mich mit Aktienbinding nicht beschäftigt, aber dort müssten doch auch einige auf AdV geklagt haben und der BFH entschieden haben?

      Ich finde nur da BMF-Schreiben 15. Januar 2018, in welchem nach meiner Interpreation eine AdV für Aktienbinding abgelehnt wird.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 15:49:31
      Beitrag Nr. 13.779 ()
      Bei AdV sind die nachträglichen Zinszahlungen an das Finanzamt zu bedenken, falls wir in einer Bindingsteuer Demokratischen Republik enden.
      Andersrum wenn man die Bindingsteuer erst zahlt, bekommt man diese, wenn letztendlich positiv entschieden wird, mit Zinsen (die wiederum steuerrelevant sind :D) zurück.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 15:55:07
      Beitrag Nr. 13.780 ()
      Da gibt es ja mittlerweile den Vorläufigkeitsvermerk.
      Dort kommt es auch nicht zu solch absurden Ergebnissen, daher dürfte AdV schwer werden.
      Der BFH könnte den Beschluss des FG RLP sogar noch kippen. In der Regel gibt es den Vorrang des Staatshaushaltes vor dem Steuerzahler, man ist erst geschützt, wenn das Gesetz ganz gekippt wird.

      "Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes grundsätzlich voraus, dass ein besonderes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt"
      ...
      "Ausnahmsweise hat der BFH auch bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit in verschiedenen Fallgruppen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt, "

      Der Beschluss des FG RLP ist eher die Ausnahme.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 17:15:56
      Beitrag Nr. 13.781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.178.040 von chris-trader am 28.01.24 15:49:31
      Zitat von chris-trader: Bei AdV sind die nachträglichen Zinszahlungen an das Finanzamt zu bedenken, falls wir in einer Bindingsteuer Demokratischen Republik enden.
      Andersrum wenn man die Bindingsteuer erst zahlt, bekommt man diese, wenn letztendlich positiv entschieden wird, mit Zinsen (die wiederum steuerrelevant sind :D) zurück.


      Sind wir vielleicht schon da? Trotz Beschlüssen des FG und des BFH, Anträgen anderer Parteien zur Abschaffung und Fällen mit 4 MILLIONEN EUR Steuern trotz NULL Gewinn, Kritik von allen Seiten ... die SPD muss anscheinend keinen Finger rühren, um die Bindingsteuer am Leben zu erhalten.

      Es lebe die Bindingsteuer Demokratische Republik.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 17:42:39
      Beitrag Nr. 13.782 ()
      Jemand möchte, dass Schrodi dazu Stellung nimmt. Es ist leider schwer zu glauben, dass jemand von der dunklen Seite der Demokratie darauf reagieren wird. Und selbst wenn er reagieren sollte, kann man sich bereits auf Floskeln wie "riskante Wetten" und "wir halten es für verfassungskonform" einstellen, trotz vorhandener Beschlüsse und Beweise.

      Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…

      ===========================
      Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bezweifelt in einem Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer. Wann planen Sie die Abschaffung der Bindingsteuer (20 Abs. 6 S. 5 EStG)?
      Sehr geehrter Herr S.,

      Das Aktienbinding (20 Abs. 6 Satz 4 EStG) liegt bereits seit über 2 Jahren dem BVerfG vor (2 BvL 3/21). Nun gibt es einen Beschluss des FG im Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1-V-1674/23), in dem die Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer (20 Abs. 6 S. 5 EStG) bezweifelt wird.

      Darüber berichtet die Presse: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-cfds-hoffnu…

      "256 Prozent Steuer" kann man lesen.

      Es gibt bereits ein Buch, das mit Grundschulmathematik nachweist, dass die Bindingsteuer bis zu "UNENDLICH" Prozent Steuer führt.

      Link: https://www.amazon.de/dp/B0CT4134HC/

      Dr. jur. Christoph Juhn, Beste Steuerberater 2023 (Handelsblatt), stellt einen Fall vor, bei dem es NULL Gewinn gab und das Finanzamt dennoch eine Rechnung in Höhe von 4 MILLIONEN EUR ausgestellt hat.

      Link:

      Die Frage noch mal: Wann planen Sie die Abschaffung der Bindingsteuer?

      (Rückwirkend ab dem 1.1.2021)
      ==================================
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 18:05:40
      Beitrag Nr. 13.783 ()
      Update
      Ich wollte nur ein Update zum Nutzen anderer in der gleichen Situation bereitstellen.

      Die Steuerzahlung erfolgte per Lastschrift. Daraufhin haben wir unter Berufung auf das RFP-Urteil zur AdV Einspruch eingelegt.

      Wie auch bei anderen im Forum wurde die AdV abgelehnt, da das Finanzamt in RFP ebenfalls Berufung beim BFH einlegte.

      Wenn das BVerfG für uns entscheidet, beispielsweise in 5 oder 10 Jahren, gibt es dann noch etwas zu tun oder müssen wir zusätzlich Einspruch einlegen, weil das Gesetz verfassungswidrig war?
      Würde das Finanzamt sehr konkret sagen, dass Sie nur gegen die AdV Einspruch erhoben haben, nicht gegen das Gesetz usw.? Oder ist es natürlich impliziert?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 18:21:56
      Beitrag Nr. 13.784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.178.223 von aksap am 28.01.24 17:15:56Ließ mal die Antwort von Michael Roth von AW (eine Seite zurück scrollen). Die Verlustverrechnungsbegrenzungen sollen noch weiter ausgebaut werden, bei gleichzeitiger Abschaffung der Abgeltungssteuer und Besteuerung nach persönlichen Steuersatz.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.24 18:31:44
      Beitrag Nr. 13.785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.178.409 von Horst_Sindermann am 28.01.24 18:21:56Alles wurde gelesen. Die Bindingsteuer Demokratische Republik ist keine Fantasie, anscheinend, es handelt sich um das echte Ziel der SDP.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.24 19:28:55
      Beitrag Nr. 13.786 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.178.445 von aksap am 28.01.24 18:31:44Na dann werde ich die ostdeutschen Wahlkampfstände mit "unserem Buch" überschwemmen. Jeder , der ein Wahlkampfzettel der Sozen mitnimmt, bekommt gratis ein Buch von mir...... (was ich natürlich steuerlich gern geltend machen würde) zur Richtigstellung!
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 19:31:36
      Beitrag Nr. 13.787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.178.445 von aksap am 28.01.24 18:31:44Der Ausbau von Bürokratie und Sozialstaat kosten halt Geld.
      Die Beamtenschaft und Gewerkschaften sind die einzigen Wählergruppen auf die die Sozen noch einigermaßen zählen können.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 20:22:33
      Beitrag Nr. 13.788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.178.376 von ragvestor am 28.01.24 18:05:40Beim FG Rheinland-Pfalz ist unter dem Aktenzeichen 1K 1673/23 eine Klage zur Rechtsfrage anhängig, ob die Beschränkung der Verlustverrechnung in § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG verfassungswidrig ist.
      Mit Ihrer Zustimmung würde ich das Verfahren auf ruhend stellen.
      Nach Angaben des Landesfinanzamtes soll in solchen Fällen keine AdV gewährt werden. Ich lehne Ihren Antrag ab.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 21:20:34
      Beitrag Nr. 13.789 ()
      Es muss beim FA Einspruch + AdV eingelegt werden.
      Lehnt das FA AdV ab, kann/muss der Antrag erneut beim FG gestellt werden.

      Wird der Einspruch abgelehnt, Klage beim FG. Sind jeweils zwei verschiedene Verfahren.

      Theoretisch kann man AdV auch bei bereits bezahlter Steuer stellen. Dürfte in der Praxis aber selten gewährt werden.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.24 21:21:35
      Beitrag Nr. 13.790 ()
      Bisschen ist bei mir jetzt die Euphorie verflogen- der Kampfeswillen bleibt !
      Das 1 V1674/23 Urteil geht jetzt wirklich durch die Finanzwelt, das ist positiv und im Sinne der "Gerechtigkeit".
      Für meinen speziellen Fall mit dem Jahr 2022 und der Aussetzung des Verzugs bin ich etwas pessimistischer.
      2022 hatte ich überdurchschnittliche, bisher nicht versteuerte Einnahmen durch Mehrarbeit mit Corona- Impfungen.
      Letztendlich muss ich leider damit rechnen, dass ich wieder so einen Bescheid vom FA bekommen und innerhalb eines Monats genug Geld auftreibe.
      Bei Säumniszuschlag von 1 Prozent pro Monat wird das ja ein harter Ritt. Zahlen schließt aber eine Klage aus, man stimmt dann doch dem Ruhen des Verfahrens zu ?
      Habe btw. das Binding-Buch auch erworben
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 21:37:06
      Beitrag Nr. 13.791 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.178.865 von JohnGalt123 am 28.01.24 21:20:34Auf der Grundlage des RFP-FA werden auch alle anderen FAs Einspruch erheben und eine AdV wird nicht gewährt, da der Fall an den BFH gehen wird, oder?

      Aber um sicherzustellen, dass wir das Geld mit Zinsen zurückbekommen, wenn endlich Gerechtigkeit herrscht:
      Gibt es etwas anderes zu tun, als zurückzuschreiben und dem Schreiben zuzustimmen, in dem steht, dass das Verfahren ruhen kann?

      Was die Berufung an die FG in der Region, insbesondere für eine AdV, betrifft, würde dies bedeuten, einen Anwalt usw. zu beauftragen, richtig?
      Auch wenn das FG eine AdV gewährt, wird das FA Berufung einlegen und es geht wieder an den BFH ? oder übersehe ich etwas?
      Avatar
      schrieb am 28.01.24 22:32:54
      Beitrag Nr. 13.792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.178.868 von ungierig am 28.01.24 21:21:35Wichtig wäre es, wenn der Inhalt in der Presse oder in einer Talkshow diskutiert würde.

      Der Inhalt der Bindingsteuer ist im Buch nicht anders als hier im Forum, nur die DDR 2.0 Theorie die rund herum konstruiert wird, aber eine ausgedruckte Kopie davon kann als visuelles Element in den Händen eines/einer Moderators/Moderatorin eine echte Wirkung haben.

      Das mit unangenehmen Fragen an einen SPD-Politiker gekoppelt, wie z.B. wie die SPD auf die Idee der "legalen Enteignung" gekommen ist.
      Avatar
      schrieb am 29.01.24 11:40:57
      Beitrag Nr. 13.793 ()
      Einladung Symposium zur Verlustverrechnungbeschränkung gewerbl. Immobilien
      Guten Tag, der Staatshaushalt ist marode, die Politiker suchen händeringend nach Möglichkeiten den Haushalt zu sanieren. Deswegen unsere Forderung: JETZT schleunigst die bewährte Verlustverrechnungsbeschränkung auch auf Gewerbeimmobilien einführen !!!

      Da ich davon ausgehe, dass alle, die in diesem Thread verweilen, mit den Grundzügen der Binding'schen Besteuerungstheorie und -Praxis vertraut sind,
      möchte ich vorschlagen, ein Steuersymposium abzuhalten, mit der Quintessenz, die Binding'sche Besteuerungsprinzip auch auf alle gewerblich genutzten Immobilienobjekte auszuweiten! Da dieses Besteuerungsprinzip anhand Beispiel bei Termingeschäften bereits gezeigt hat, höchst lukrative Steuereinnahmen für den Fiskus zu generieren!
      Bindingprinzip auf alle Gewerbeimmos wäre unsere Maximalforderung! Da uns bewusst ist dass wir damit realistisch nicht durchkommen werden, wollen wir einen Kompromiss diskutieren, und begrenzen unsere Forderung nur auf eine Randgruppe, nämlich auf gewerblich genutzte denkmalgeschützte Objekte!

      vorgeschlagener Tagungsort:
      Tagungshaus in Hessen (Vermieter: Lothar Binding)
      Vorteile:
      -Tagung in der Keimzelle des Binding'schen Besteuerungsprinzips
      -Diskussion in einem konkret betroffenen Immo-Objekt (gewerblich genutzt + Denkmalgeschützt)
      -sehr Günstige Übernachtungspreise (44EUR pro Person Fr-So)
      -zentrale Erreichbarkeit in der Mitte von Deutschland
      -hohe Übernachtungskapazität bis 30 Personen. Tagungsteilnehmer womöglich noch viel mehr? (in Absprache mit Vermieter L. Binding)
      Nachteile:
      -spartanischer Komfort
      -Nächtigung am Boden auf Matratzen ("Matratzenlager")
      -womöglich Warmwasser nur für wenige Teilnehmer ausreichend
      ( laut Website Info: Warmwasserboiler nur 300l für 30 Teilnehmer)

      Tagungsinhalte:
      Ausgaben für gewerblich genutzte Denkmalgeschützte Objekte sollen nur noch bis max 1000.- EUR pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Alle anderen Gewerbe Objekte ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung!

      Konkretes Steuer-Berechnungs-Beispiel denkmalgeschützte Tagungsstätte des Eigentümer Lothar B. :
      Angenommen an 52 Wochenenden vermietet, 44€ x 30 Personen x 52 Wochenenden:
      70.000 p.a. Miet-Einnahmen
      (-20.000 p.a. betriebliche Aufwendungen)
      (-150.000 p.a. Modernisierungsausgaben neue Heizung, Wärmedämmung, neues Dach zur Erfüllung der Klimaziele)

      -1.000 p.a. maximal steuerlich Absetzbare Ausgaben
      _______________
      =69.000 zuversteuerndes Einkommen aus Gewerbebetrieb kurzfristige Vermietung (nur denkmalgeschützte Objekte)

      Zwar hat der Eigentümer Lothar B. im fiktiven Berechnungsbeispiel insgesamt Verlust von 100.000 EUR im Jahr gemacht mit der Immo.
      jedoch soll der Eigentümer seine Verluste durch Gebäude-Modernisierung bis auf die 1000.- Pauschale selber tragen. Begründung: Der Eigentümer hat das Objekt laut Mietobjektbeschreibung in den 70er Jahren erworben und wohl im Laufe der Jahrzehnte enorme Wertzuwächse erfahren. Daher soll der Staat ausschließlich an seinen laufenden Gewinnen, nicht aber an seinen laufenden Aufwendungen beteiligt werden !!!1!!1elf!

      angedachter Tagungsablauf: (Ergänzungswünsche gerne entgegengenommen)
      Diskussion, nach Möglichkeit Livestreams ins Internet mit verschiedenen Finanz- und Steueryoutubern um größtmögliche Reichweite für unsere angedachte Steuerreform zu generieren.
      Eventuell Einladung und Diskussion mit dem von unseren Besteuerungsplänen massiv betroffenen Gewerbeimmo-Eigentümer Lothar Binding?
      Einladung von SPD, Grüne und FDP Vertretern?
      Anhörung von Lothar Binding, was er als betroffener Eigentümer zu diesen Besteuerungspläne zu sagen hat?
      Erstellung eines Abschlusspapiers und Übermittlung ans Bundesfinanzministerium Ch. Lindner?


      Ob vorab Zustimmung/Interesse an einer solchen Tagung besteht, bitte diesen Beitrag "liken"
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      Avatar
      schrieb am 29.01.24 13:15:32
      Beitrag Nr. 13.794 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.180.965 von Asta2020 am 29.01.24 11:40:57Fanden in diesem edlen Gemäuer auch die Geheimtreffen zwischen Lothar B,. Olaf S., Thomas E., Rolf M., Kevin K., Saskia E., Michael S. usw. statt?
      Correctiv war investigativ aber nicht dabei?
      Avatar
      schrieb am 29.01.24 16:43:02
      Beitrag Nr. 13.795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.180.965 von Asta2020 am 29.01.24 11:40:57Geniale Idee! Hab mir die Homepage von Bindings Tagungshaus angeschaut. Ne alte aufgehübschte Bruchbude am Dorf, null Komfort und 22 EUR p.P. pro Nacht für dieses Matratzenlager! Bei Vollbelegung 660.- pro Nacht, nicht schlechte Einnahmequelle. Dagegen bietet jeder Campingplatz oder Jugendherberge mehr Luxus :laugh: Wahrscheinlich Matratzen alle versifft und vollgekotzt von den Juso Treffen der letzten 40 Jahre :laugh:
      Neben der Einsparung der Möblierung hat er auch keine TVs, ergo keine saftigen Gema/Gez Gebühren fällig, der alte Sparfuchs.
      Boiler 300l für 30 Übernachtungsgäste!? Schreibt extra dazu dass es dann wieder 2 Stunden dauert bis die nächsten 4 Leute duschen können :laugh:
      Aber ich würde bei ner Tagung teilnehmen, falls Lothar auch eingeladen wird und mitdiskutiert (aber nur als Tagesgast, keinesfalls zur Übernachtung in der Hütte!)
      Avatar
      schrieb am 29.01.24 21:57:01
      Beitrag Nr. 13.796 ()
      Ich schaue gerade das neue "Hart aber Fair-Konzept" mit und jetzt auch VOM LinksGrünen Aktivisten Louis Klamroth. Unerträglich, der Bengel war schon ein schlechter Schauspieler und nun das. Eine Propagandasendung in der ARD zur besten Sendezeit mit einem Publikum aus SPD und Grünen Ortsgruppen. Wiederlich bis unterirdisch..... Schlimmer war heute nur ntv, welche von 6.00 Uhr früh bis 20.00 Uhr abend gegen den Faschismus "gekämpft" hat. Ich habe mich dann immer mal gefragt, in welchem Land der Welt die Regierenden mit auf die Straße gehen und gegen die Oposition (die ja bekanntlich keine Machtoption hat) demonstriert. Eigentlich ist ein weltweites oder auch historisches Phänomen, dass man GEGEN die Regierung demonstriert..... Hier würde mich mal startvestors Meinung interessieren....
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      Avatar
      schrieb am 29.01.24 22:05:54
      Beitrag Nr. 13.797 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.184.133 von Horst_Sindermann am 29.01.24 21:57:01Der Linnemann tut mir echt leid.... Sein Gesichtsausdruck läßt vermuten, dass er lieber an einem anderen Ort wäre... Linke diskutieren mit noch Linkeren und das Publikum aupplaudiert fröhlich....
      Avatar
      schrieb am 29.01.24 23:07:32
      Beitrag Nr. 13.798 ()
      Hat ja auch die undankbare Aufgabe des Quoten-Konservativen.
      Es wundert mich sowieso, dass das Format als dritten Politiker nicht noch einen Grünen eingeladen hat.
      Avatar
      schrieb am 29.01.24 23:28:26
      Beitrag Nr. 13.799 ()
      Wieder gut zu sehen, dass die Wagenknecht Null Konzepte hat, außer der alten Leier mit vermögende Reiche besteuern.
      Wer das antizipiert, muss wohl mit dem Klammerbeutel gepudert sein oder ist vom internen Fanclub.
      Für mich alles nur eine revenge ego tour von ihr und dem Napoleon, um noch möglichst viel eigene Ideologie in der Gesellschaft zu implementieren und zu hinterlassen.
      Können sie sich erlauben, denn wie Lothar haben sie schon lange ausgesorgt und lachen sich einen Ast was so möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 30.01.24 00:09:44
      Beitrag Nr. 13.800 ()
      Der Tiefpunkt heute in der ARD ist leider nicht "Hart aber fair" sondern die Karnevalssendung : Wider dem tierischen Ernst...... Da "parodiert" einer Politiker (Günther aus SH) andere "Politiker"...... Das ist soooooo schlecht....
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 00:15:45
      Beitrag Nr. 13.801 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.184.559 von Horst_Sindermann am 30.01.24 00:09:44..., dass sogar die Vaginaflöte am Wochenende auf RTL mehr Niveau hatte
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 00:32:06
      Beitrag Nr. 13.802 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.184.562 von chris-trader am 30.01.24 00:15:45:D:D:D Ich musste wegschalten wegen Fremdschämen....
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 07:25:05
      Beitrag Nr. 13.803 ()

      Ein interessantes Video von TaxPro GmbH.

      Es gibt wohl jährlich einen Finanzgerichtstag in Köln, zuletzt am 22.01.2024. Hier treffen sich wohl Steueranwälte und Richter von Finanzgerichten, manchmal sind auch Richter vom Bundesfinanzhof und auch höher mit dabei sowie auch Forschern von den Unis. Steuerrechtliche Themen werden diskutiert.
      Lt. TaxPro GmbH bereiten sich die Experten darauf vor, dass die neue Grundsteuer verfassungswidrig sein kann. Dazu gab es wohl auch „Hammer-Urteile“ vom Finanzgericht in Rheinland Pfalz von Ende 2023 die sich wohl gerade beim Bundesfinanzhof befinden.

      Das kommt mir irgendwie bekannt vor ;-)

      Gibt es vielleicht noch mehr solche Veranstaltungen, bei denen wir auf unser Problem aufmerksam machen können? Weiß das jemand? Gibt es hier Steuerberater, Anwälte etc. die zu solchen Veranstaltungen gehen können? Da könnte doch dann auch mal einer von den Steuer-Youtubern hingehen …
      Avatar
      schrieb am 30.01.24 10:12:28
      Beitrag Nr. 13.804 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.184.586 von Horst_Sindermann am 30.01.24 00:32:06Noch mal zu "Hart aber fair" (Wiederholung heute 20.15 bei Tagesschau24) gestern: Linnemann hielt eine Brandrede zum Bürokratieabbau (2 Jahre keine Dokumentationspflicht für Unternehmen). Reaktion des Publikums: Es hat EINER (!!!!) geklascht...

      Danach Sarah Wagenknecht: "Wir müssen Kapital stärker besteuern als Arbeit" Reaktion des Publikums:..... naja, schaut einfach rein (SPD-Ortsgruppe halt)....

      Da frage ich ich mich, was eine noch stärkere Besteuerung als Binding sein soll.... Binding auf Binding oder Binding mal Lebensalter :D:D:D:D
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 10:42:35
      Beitrag Nr. 13.805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.186.140 von Horst_Sindermann am 30.01.24 10:12:28Das du dir solch eine Propaganda Veranstaltung noch antuen kannst. Meine Befürchtung bei Linnemann und Merz ist, dass genau wie bei Lindner enden. Es hört sich alles ganz toll an, aber umgesetzt wird dann doch wieder nichts. Linnemann, Merz und Lindner haben doch auch alle ihre Karrieren dem Staat zu verdanken. Sie sind quasi Beamte und somit ungeeignet den Staatsapparat zu schleifen.

      Bzgl. Kapital stärker besteuern hat sie nicht komplett unrecht. 25% Abgeltungssteuer auf Dividenden ist korrekt, da das Unternehmen das auch noch versteuert. Kursgewinne könnten aber schon einen separaten (höheren) Steuersatz haben. Aber dafür müsste die SPD das System erstmal verstehen und warum den Aufwand machen, wenn man auch miese Tricks a la Binding (zusammen mit der Union!!!) durchsetzen kann.
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 10:53:44
      Beitrag Nr. 13.806 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.186.383 von coolero am 30.01.24 10:42:35
      Zitat von coolero: Das du dir solch eine Propaganda Veranstaltung noch antuen kannst. Meine Befürchtung bei Linnemann und Merz ist, dass genau wie bei Lindner enden. Es hört sich alles ganz toll an, aber umgesetzt wird dann doch wieder nichts. Linnemann, Merz und Lindner haben doch auch alle ihre Karrieren dem Staat zu verdanken. Sie sind quasi Beamte und somit ungeeignet den Staatsapparat zu schleifen.

      Bzgl. Kapital stärker besteuern hat sie nicht komplett unrecht. 25% Abgeltungssteuer auf Dividenden ist korrekt, da das Unternehmen das auch noch versteuert. Kursgewinne könnten aber schon einen separaten (höheren) Steuersatz haben. Aber dafür müsste die SPD das System erstmal verstehen und warum den Aufwand machen, wenn man auch miese Tricks a la Binding (zusammen mit der Union!!!) durchsetzen kann.


      Die Kursgewinne kommen ebenfalls durch einen bereits auf Firmenebene (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer) versteuerten Gewinn zu Stande anlog zu den Dividenden. Somit ist auch bei Kursgewinnen der Steuersatz bei 47% auf entstandene Gewinne Die einzige Ausnahme sind Fremdkapital Zinsen, da das Unternehmen diese als Kosten absetzen kann und daher keine Doppelbesteuerung auf Anleger und Firmenebene statt gefunden hat.
      Avatar
      schrieb am 30.01.24 11:00:13
      Beitrag Nr. 13.807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.186.140 von Horst_Sindermann am 30.01.24 10:12:28
      Zitat von Horst_Sindermann: Noch mal zu "Hart aber fair" (Wiederholung heute 20.15 bei Tagesschau24) gestern: Linnemann hielt eine Brandrede zum Bürokratieabbau (2 Jahre keine Dokumentationspflicht für Unternehmen). Reaktion des Publikums: Es hat EINER (!!!!) geklascht...

      Danach Sarah Wagenknecht: "Wir müssen Kapital stärker besteuern als Arbeit" Reaktion des Publikums:..... naja, schaut einfach rein (SPD-Ortsgruppe halt)....

      Da frage ich ich mich, was eine noch stärkere Besteuerung als Binding sein soll.... Binding auf Binding oder Binding mal Lebensalter :D:D:D:D


      Horst, da sind Idioten im Publikum und im Bundestag. Es gab eine Anfrage der Linkspartei zur Abschaffung der AbgSt mit dem Ergebnis das eine Abschaffung und Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz zu Wenigereinnahmen führen würde, da dann wieder Halbeinkünfteverfahren gelten würde und man zb Wertpapierkredit und weitere Nebenkosten ansetzen könnte. Das verstehen aber die wenigstens da sie nur auf die Steuersatz Höhe schauen und nicht auf das zu versteuernde Einkommen. Für 80% der Deutschen sind Kapitalerträge eher Teufelszeug und mit 90% zu versteuern da leistungslos. Gleichzeitg beklagt sich dann Olaf beim SPD Europa Parteitag das es in Europa keine Internetkonzerne gibt. Ist ja auch klar wenn es keine vernünftige Besteuerung von Venture Capital und Kursgewinnen gibt.
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 11:25:21
      Beitrag Nr. 13.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.186.563 von ValueIn am 30.01.24 11:00:13Natürlich sind da nur Idioten, das ist schon klar. Aber mich überrascht immer (noch) die Dreistigkeit oder Überheblichkeit der Öffentlich-Rechtlichen, das ganze als die Volksmeinung hinzustellen..... Dazu noch das Framing von der hart arbeitenden Mitte der Gesellschaft: dem Handwerker, der Krankenschwester und dem Polizisten, die unser Land am Laufen halten..... Ich würde eher sagen, die letzgenannten sind die Gef.... der Nation. 42% Sozialabgaben + 25% Steuern auf Lohnarbeit und am Ende eine Durchschnittrente von 1500 Euro, auf die noch Steuern und Krankenkassenbeiträge abzuführen sind.... Das wird nicht besser, wenn man Kapitalerträge verteufelt.

      Zum Thema Venture Capital: man schaue sich nur die Gründer bei der Höhle der Löwen an vom Bertelsmannsender an. Da war noch nie was dabei, was Deutschland/Europa nach vorne bringt...... Wie auch, bei den Rahmenbedingungen (nicht nur die Steuerlast)...
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 12:00:01
      Beitrag Nr. 13.809 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.186.383 von coolero am 30.01.24 10:42:35Wenn die EZB die Zinsen wieder auf 0 setzt, explodiert dein P/E multiple, was zu Kursgewinnen führt, obwohl die Unternehmensgewinnen nicht mitsteigen. Eindeutig wird es dann bei Währungs-oder Rohstofffutures, die auch mit 25% (plus Binding...) besteuert werden, obwohl es gar keine Unternehmensebene gibt.
      Avatar
      schrieb am 30.01.24 12:26:21
      Beitrag Nr. 13.810 ()
      Bei den Burschen von Bertelsmann ist die Bindingsteuer genau so rechtens wie Jugendlichen Flötenspielen mit der Vagina zu zeigen.....

      https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_100332640/-das-su…

      Das riecht aber nach Ärger. Gut, dass man sich solcher Probleme schnell annimmt. Steuergesetze, welche offensichtlich verfassungswiedrig sind haben aber scheinbar gaaaaaaaanz viel Zeit.....
      Avatar
      schrieb am 30.01.24 12:49:17
      Beitrag Nr. 13.811 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.186.773 von Horst_Sindermann am 30.01.24 11:25:21
      Zitat von Horst_Sindermann: Natürlich sind da nur Idioten, das ist schon klar. Aber mich überrascht immer (noch) die Dreistigkeit oder Überheblichkeit der Öffentlich-Rechtlichen, das ganze als die Volksmeinung hinzustellen..... Dazu noch das Framing von der hart arbeitenden Mitte der Gesellschaft: dem Handwerker, der Krankenschwester und dem Polizisten, die unser Land am Laufen halten..... Ich würde eher sagen, die letzgenannten sind die Gef.... der Nation. 42% Sozialabgaben + 25% Steuern auf Lohnarbeit und am Ende eine Durchschnittrente von 1500 Euro, auf die noch Steuern und Krankenkassenbeiträge abzuführen sind.... Das wird nicht besser, wenn man Kapitalerträge verteufelt.

      Zum Thema Venture Capital: man schaue sich nur die Gründer bei der Höhle der Löwen an vom Bertelsmannsender an. Da war noch nie was dabei, was Deutschland/Europa nach vorne bringt...... Wie auch, bei den Rahmenbedingungen (nicht nur die Steuerlast)...


      Die Masse hat aber weiterhin keine Kapitaleinlagen und ist an solchen völlig uninteressiert. Deshalb gibt das (in diesem Fall) schon die Mehrheitsmeinung wieder (leider). Ich habe Leute im Bekanntenkreis denen habe ich das schon x mal erklärt mit der Besteuerung auf unterschiedlichen Ebenen, sie lauschen immer, ändern aber Ihre Meinung/Verständnis nicht wirklich beim nächsten Gespräch. Das ist wie bei den Spritpreisen, das sind immer die Mineralölkonzerne schuld und nicht der Staat...
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 14:41:46
      Beitrag Nr. 13.812 ()
      @martina_191

      Es gibt die Berliner Steuergespräche:
      90. Berliner Steuergespräch 8. April 2024

      "Aktuelle Probleme des Vertrauensschutzes im Steuerrecht, insbesondere gegenüber Rechtsprechungsänderungen"

      "BFH-Entscheidungen und Verwaltungsvorschriften sind neben dem Gesetz zentrale Orientierungspunkte der Steuerrechtsanwendung und Steuerrechtsgestaltung. Doch wie viel Verlässlichkeit bieten Verwaltungsvorschriften (Richtlinien, Anwendungserlasse, BMF-Schreiben) und (höchstrichterliche) Judikatur? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn die Finanzverwaltung das Gesetz zunächst zugunsten des Steuerpflichtigen auslegt oder sogar „repariert“, diese Auffassung aber später aufgibt, etwa weil der BFH zwischenzeitlich anders entschieden hat. In ähnlicher Weise suchen Steuerpflichtige Rat, wie mit in der Vergangenheit im Vertrauen auf eine günstige Rechtsprechungspraxis verwirklichten Sachverhalten zu verfahren ist, wenn sich die Rechtsprechung zu ihren Ungunsten ändert. Schließlich untergräbt der Gesetzgeber mit echt und unecht rückwirkenden Nichtanwendungsgesetzen das Vertrauen in die höchstrichterliche Rechtsprechung.
      Diesen Fragen möchten wir im Rahmen des 90. Berliner Steuergesprächs ebenso nachgehen wie den Möglichkeiten besserer Absicherung gegen Änderungen der Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis."

      https://www.berlinersteuergespraeche.de/archiv/
      Avatar
      schrieb am 30.01.24 15:28:13
      Beitrag Nr. 13.813 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.187.283 von ValueIn am 30.01.24 12:49:1750% haben immer nix, egal wo. Das war in der DDR so, heute bei uns und auch in den USA. Das liegt daran, dass die Hälfte der Menschheit nur konsumieren will bis das Geld alle ist. Rücklagen werden nicht gebildet. Da kannst du die Leute mit Geld zuscheißen, die geben es halt aus. Das ist wie die Fabel mit der Grille und der Ameise. Die einen investieren und sparen und die anderen genießen das Leben. Ein schönes Beispiel: zur Währungsunion 1990 hatte die Hälfte der DDR-Sparer nix bis fast nix trotz Vollbeschäftigung und Mieten bei 50 Mark und gleichzeitig KEINEM Konsumangebot. Zur Not wird es also versoffen.....

      In den USA schaffen sie es seit 200 Jahren, dass eine unternehmerfreundliche / kapitalmarktfreundliche Politik machen... Vieleicht brauchen wir einfach ein 2 Parteiensystem, von denen KEINE die SPD ist:D:D:D:D:D
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 15:43:30
      Beitrag Nr. 13.814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.187.283 von ValueIn am 30.01.24 12:49:17Noch was zu den "Konzernen". Dieses Wort kannte ich noch aus dem allgemeinen Sprachgebrauch in der DDR, bei denen die großen KONZERNE und bei uns die volkseigenen Betriebe (VEB)..... Nach der Wende war dieses Wort aus dem allgemeinen Sprachschatz verschwunden. Es waren dann wieder die Unternehmen.... Gerd Schröder war damals der " Genosse der Bosse" (niedlich) und nicht der, der Konzerne....

      Konzerne tauchen in letzter Zeit inflationär auf (genau so oft, wie dass die AFD erwiesen rechtsextrem ist), als ob man den Leuten das einipfen müsste. Selbst die Bauern werden von MilchKONZERNEN niedrig gehalten..... Framing und Klassenkampf wohin man auch schaut...
      Avatar
      schrieb am 30.01.24 18:34:27
      Beitrag Nr. 13.815 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.188.261 von Horst_Sindermann am 30.01.24 15:28:13
      Zitat von Horst_Sindermann: 50% haben immer nix, egal wo. Das war in der DDR so, heute bei uns und auch in den USA. Das liegt daran, dass die Hälfte der Menschheit nur konsumieren will bis das Geld alle ist. Rücklagen werden nicht gebildet. Da kannst du die Leute mit Geld zuscheißen, die geben es halt aus. Das ist wie die Fabel mit der Grille und der Ameise. Die einen investieren und sparen und die anderen genießen das Leben. Ein schönes Beispiel: zur Währungsunion 1990 hatte die Hälfte der DDR-Sparer nix bis fast nix trotz Vollbeschäftigung und Mieten bei 50 Mark und gleichzeitig KEINEM Konsumangebot. Zur Not wird es also versoffen.....

      In den USA schaffen sie es seit 200 Jahren, dass eine unternehmerfreundliche / kapitalmarktfreundliche Politik machen... Vieleicht brauchen wir einfach ein 2 Parteiensystem, von denen KEINE die SPD ist:D:D:D:D:D


      Das sehe ich genau so! Ich mache es gerne an Autos fest, wenn die 50% die nix haben auf einmal die 3 fache Stütze oder Gehalt bekommen wird das Auto 3mal so teuer, immer genau das am Monats ende Minus oder Null heraus kommt. Das teure Auto wird nicht gekauft weil man es braucht, sondern weil man es haben will. Ein Auto für 10K fährt ähnlich gut im Sinne der Fortbewegung wie eins für 100K oder 250K. Besonders lachen muss ich immer wenn sich arme Leute beschweren das sie immer nur Sonderangbebote kaufen können. Das mache ich schon immer so und ist auch das normalste der Welt, auch wenn ich jeden Tag Schampus und Kaviar kaufen könnte.
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      Avatar
      schrieb am 30.01.24 21:06:26
      Beitrag Nr. 13.816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.189.281 von ValueIn am 30.01.24 18:34:27So, zum Abschluß des Tages noch eine wegweisende Entscheidung:

      https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_100333072/-das-su…

      Flötenspielen mit der Mumu ist soweit i.O. , genau so wie die Bindingsteuer dem aktuellen Steuerrecht entspricht😭😭😭😭
      Avatar
      schrieb am 31.01.24 12:56:29
      Beitrag Nr. 13.817 ()
      Olaf Scholz eben im Bundestag: "Wir wollen, das private Banken und privates Kapital wie in Amerika Milliarden in Startups investieren......." Soso, und bei (Total)verlusten haben wir dann die Bindingsteuer..... Super Rahmenbedinungen! Da investiert man doch gerne...... :D:D:D:D:D:D
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      Avatar
      schrieb am 31.01.24 13:05:55
      Beitrag Nr. 13.818 ()
      Startups/VC scheint eine Obsession der FDP zu sein - passend zur "Berliner Blase". In deren Wachstumschancengesetz ging es auch primär um VC. Wieso haben die so eine gute Lobby? Allzuviele Aufsichtsratmandate für die vielen Ex-Politikerkarrieren der FDP sollten die nun auch nicht zu bieten haben. Andererseits wird es für Lindner, Toncar, Buschmann, Wissing und Dürr schon reichen.
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      Avatar
      schrieb am 31.01.24 13:56:16
      Beitrag Nr. 13.819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.193.724 von coolero am 31.01.24 13:05:55Na schauen wir mal, wie es der letzten FDP-Bande erging:

      Guido Westerwelle: Leukämie mit anschließenden Tod
      Vorsitzender Fipsi Rößler: Generalkonsul von Vietnam seit 2021 (scheint auskömmlich zu sein)
      Generalsekretär P. Kurth: sitzt seine Zeit als Lobyist für Flixbus ab, bei dem Versuch 2021 wieder in den Bundestag zu kommen, gescheitert
      Fraktionsvorsitzender Döring: Ratsherr in Hannover (der hat wohl den miesesten Posten abbekommen und muß weiter in der Politik "warten" bis ein gutdotierter Posten für ihn frei wird:D:D:D:D)
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      Avatar
      schrieb am 31.01.24 14:58:16
      Beitrag Nr. 13.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.194.069 von Horst_Sindermann am 31.01.24 13:56:16Jürgen Möllemann: starb 2003 bei einem Fallschirmsprung
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      Avatar
      schrieb am 31.01.24 15:08:55
      Beitrag Nr. 13.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.194.459 von chris-trader am 31.01.24 14:58:16Der gehörte aber nicht mehr zu den Yuppies (Projekt 18) um Guido Westerwelle, welche 2009 das beste FDP-Ergebniss einfuhren. Zahlen die so weit weg sind, wie die Erde vom Mond...:D:D:D
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      schrieb am 31.01.24 15:26:30
      Beitrag Nr. 13.822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.194.531 von Horst_Sindermann am 31.01.24 15:08:55... nachdem uns Lindner und Toncar mit ihren Anti-Binding Bemühungen so begeistert haben, ist doch klar wen wir bei den kommenden Wahlen unterstützen. :D

      Avatar
      schrieb am 01.02.24 11:49:20
      Beitrag Nr. 13.823 ()
      Daniel Bahr ehemaliger Gesundheitsminister wurde wohl Vorstand bei der Allianz PKV-Sparte. Wurde aber lange Zeit von irgendeiner Behörde geblockt.

      Ich war mal FDP-Mitglied. Ist aber mittlerweile auch unwählbar geworden. Lindner der alte Politikstudent und Unternehmensinsolvenzler ist der schlechteste Finanzminister aller Zeiten mit seiner linksgrünen Bande. Es gab genug Gesetzentwürfe, wo man die Abschaffung der Verlusttöpfe hätte reinschreiben können.
      Oder auch interne Rechtsgutachten in Auftrag geben können, wo geprüft wird, was alles noch verfassungswidrig sein könnte.
      Die Verlusttöpfe und auch die Grundsteuer wird das BVerfG denen um die Ohren schmeißen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.24 13:54:28
      Beitrag Nr. 13.824 ()
      Wieso ist die Kapitalertragsseteuer eigentlich nicht progressiv?

      https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/1afix9z/wieso_ist…

      Bindingsteuer progressiv genug?
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      Avatar
      schrieb am 01.02.24 19:20:34
      Beitrag Nr. 13.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.201.317 von chris-trader am 01.02.24 13:54:28Die Bindingsteuer ist nicht progressiv (verharmlose das nicht :D), sondern exponentiell!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 01.02.24 19:58:19
      Beitrag Nr. 13.826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.193.658 von Horst_Sindermann am 31.01.24 12:56:29
      Zitat von Horst_Sindermann: Olaf Scholz eben im Bundestag: "Wir wollen, das private Banken und privates Kapital wie in Amerika Milliarden in Startups investieren......." Soso, und bei (Total)verlusten haben wir dann die Bindingsteuer..... Super Rahmenbedinungen! Da investiert man doch gerne...... :D:D:D:D:D:D


      Ja das muss ich auch immer lachen. Die Narren glauben das man einfach so in Startups investiert die Verluste selbst trägt und die möglichen exorbitanten Gewinne dann gerne mit 90% versteuert, sie verstehen es einfach nicht wie denn auch bei Ihrer Ausbildung und Sparbuchinvestment. Wie FM Eichel der allen empfahl GR Bonds zu kaufen und als er dann Jahre später gefragt wurde sagte er die Mindeststückelung von 1000€ sein Ihm zu hoch gewesen daher habe er keine gekauft, Deutschlehrer eben. Völlig ungeeignet als Minister, so ungeeignet wie ich als Chirug.
      Avatar
      schrieb am 01.02.24 21:48:42
      Beitrag Nr. 13.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.203.729 von Horst_Sindermann am 01.02.24 19:20:34
      Zitat von Horst_Sindermann: Die Bindingsteuer ist nicht progressiv (verharmlose das nicht :D), sondern exponentiell!

      Progressive Privatinsolvenzrate dank Lothar's exponentiell verlaufender Bindingsteuer.
      Auf reddit findet gerade Aufklärung statt. :D
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 12:21:12
      Beitrag Nr. 13.828 ()
      04.01.2024
      Wird die AfD eine Normenkontrolle der verfassungswidrigen Verlustverrechnung von Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) beim Bundesverfassungsgericht initiieren oder in sonstiger Weise einbringen?

      Gemäß einschlägiger Literatur ist die Verlustverrechnung verfassungswidrig. Zwichenzeitlich gibt es Privatinsolvenzen und Liquidationen von Privatvermögen, da eine erhebliche Steuer auch bei Verlust an den Fiskus zu zahlen ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn die AfD hier tätig werden würde. Eine öffentliche Thematisierung halte ich für dringend erforderlich. Bislang ist nur ein Artikel in der FAZ erschienen ("Steuern auf Termingeschaefte - Fiskus Rruiniert Anleger").

      Literatur:
      Artikel FAZ vom 26.05.2023: "10.000 Euro Gewinn, 50.000 Euro Steuern", "Steuern auf Termingeschaefte - Fiskus Rruiniert Anleger"
      https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/206…
      Drüen, FR 2020, 663 [670]


      Antwort von Kay Gottschalk
      AfD • 01.02.2024

      Eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht steht einem begrenzten Kreis von Antragstellern offen. Unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit des Antragstellers wird die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüft. Das Verfahren ist in Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.

      Bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Mit derzeit 83 von insgesamt 736 Sitzen im Parlament des Deutschen Bundestages ist die AfD-Bundestagsfraktion mit gerade 10,3% von einer Viertel Mehrheit weit entfernt. Aus diesem Grund ist eine Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage nicht von Erfolg gekrönt und hätte somit keinen entsprechenden Mehrwert.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…


      Man muss ernüchternd konstatieren, dass die Bindingsteuer außer von der FDP und der CDU (die es mit verursacht hat) von keiner Partei überhaupt in irgendeinem Maße Ernst genommen und verurteilt wird.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 12:34:17
      Beitrag Nr. 13.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.207.557 von chris-trader am 02.02.24 12:21:12Denke am besten ist das Thema bei den freien Wähler oder der Wertenuion aufgehoben. Ironischerweise zwei Parteien, welche höchstwahrscheinlich unter 5% bleiben werden.

      Nicht, dass beide Parteien besonders wirtschaftsliberal wären, aber zumindest öffentlich pochen sie am meisten auf Rechtsstaatlichkeit unabhängig jeglicher Ideologie. Wie einige auch schon angemerkt haben ist AfD/Linke/Grüne/SPD der Rechtsstaat ziemlich egal und FDP/CDU erscheinen mir als Lobbyvereine und wir haben keine Lobby...
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 13:05:33
      Beitrag Nr. 13.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.207.557 von chris-trader am 02.02.24 12:21:12
      Zitat von chris-trader: 04.01.2024
      Wird die AfD eine Normenkontrolle der verfassungswidrigen Verlustverrechnung von Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) beim Bundesverfassungsgericht initiieren oder in sonstiger Weise einbringen?

      Gemäß einschlägiger Literatur ist die Verlustverrechnung verfassungswidrig. Zwichenzeitlich gibt es Privatinsolvenzen und Liquidationen von Privatvermögen, da eine erhebliche Steuer auch bei Verlust an den Fiskus zu zahlen ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn die AfD hier tätig werden würde. Eine öffentliche Thematisierung halte ich für dringend erforderlich. Bislang ist nur ein Artikel in der FAZ erschienen ("Steuern auf Termingeschaefte - Fiskus Rruiniert Anleger").

      Literatur:
      Artikel FAZ vom 26.05.2023: "10.000 Euro Gewinn, 50.000 Euro Steuern", "Steuern auf Termingeschaefte - Fiskus Rruiniert Anleger"
      https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/206…
      Drüen, FR 2020, 663 [670]


      Antwort von Kay Gottschalk
      AfD • 01.02.2024

      Eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht steht einem begrenzten Kreis von Antragstellern offen. Unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit des Antragstellers wird die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüft. Das Verfahren ist in Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.

      Bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Mit derzeit 83 von insgesamt 736 Sitzen im Parlament des Deutschen Bundestages ist die AfD-Bundestagsfraktion mit gerade 10,3% von einer Viertel Mehrheit weit entfernt. Aus diesem Grund ist eine Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage nicht von Erfolg gekrönt und hätte somit keinen entsprechenden Mehrwert.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…


      Man muss ernüchternd konstatieren, dass die Bindingsteuer außer von der FDP und der CDU (die es mit verursacht hat) von keiner Partei überhaupt in irgendeinem Maße Ernst genommen und verurteilt wird.


      Ähm... dass die AfD eine antikapitalistische Partei ist, ist bekannt? Die haben so Vorstellungen von biodeutsche Frauen an den Herd, biodeutsche Großfamilien, Zerschlagung der EU, DEXIT und sonstige Albträume. Wenn die regieren, ist die böse turbokapitalistische Börse in Deutschland endgültig tot. Die würden eher die Verlustbegrenzung auf 500 Euro setzen und dann am Bundesverfassungsgericht eigene, treue Richter und Richterinnen installieren, die alle Klagen gegen das Gesetz abschmettern.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 13:42:16
      Beitrag Nr. 13.831 ()
      Die erfolgversprechendste Minimalchance, dass die Bindingsteuer politisch weg kommt und auch mehrheitsfähig wäre, ist imho bei einer schwarz grünen Bundesregierung vorhanden.
      Hätte es eigentlich schon gegeben, hätte Laschet es nicht vergeigt.

      Die Grünen sind nicht ganz so ideolgisch gebunden an die Bindingsteuer wie die SPD.
      Ob die CDU es wie angesprochen interessiert ist die Frage. Vielleicht durch parallel laufende Klagen und Urteile.
      Aber Spahn's Nichtstun bei der Sterbehilfe ist ein warnendes Negativbeispiel.

      Deswegen wäre zusätzlich eine liberale Partei als Anti-Binding Pusher nicht schlecht.
      Also CDU Grüne Werteunion, CDU Grüne Freiewähler.
      Ob die Grünen die Rolle des Verteidigers der linken Interessen übernehmen wollen, sei dahingestellt, ob WU oder FW 5% schaffen die andere.

      2025 kann es aber auch wilde und unliebsame Konstellation im Bund geben, um sich die AFD vom Hals zu schaffen, zumindest wenn die SPD wieder dabei ist.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 14:04:49
      Beitrag Nr. 13.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.208.082 von chris-trader am 02.02.24 13:42:16
      Zitat von chris-trader: Die erfolgversprechendste Minimalchance, dass die Bindingsteuer politisch weg kommt und auch mehrheitsfähig wäre, ist imho bei einer schwarz grünen Bundesregierung vorhanden.
      Hätte es eigentlich schon gegeben, hätte Laschet es nicht vergeigt.

      Die Grünen sind nicht ganz so ideolgisch gebunden an die Bindingsteuer wie die SPD.
      Ob die CDU es wie angesprochen interessiert ist die Frage. Vielleicht durch parallel laufende Klagen und Urteile.
      Aber Spahn's Nichtstun bei der Sterbehilfe ist ein warnendes Negativbeispiel.

      Deswegen wäre zusätzlich eine liberale Partei als Anti-Binding Pusher nicht schlecht.
      Also CDU Grüne Werteunion, CDU Grüne Freiewähler.
      Ob die Grünen die Rolle des Verteidigers der linken Interessen übernehmen wollen, sei dahingestellt, ob WU oder FW 5% schaffen die andere.

      2025 kann es aber auch wilde und unliebsame Konstellation im Bund geben, um sich die AFD vom Hals zu schaffen, zumindest wenn die SPD wieder dabei ist.


      Die FDP mit ihrem Christian würde das Gesetz auch lieber heute, als morgen abschaffen. Aber Christian hat's schon mehrfach gesagt, sie brauchen dafür überparteiliche Mehrheiten. Die FDP blockt zwar schon viel weg, was die SPD und Die Grünen sich so ausdenken, aber bei der Verlustbegrenzung laufen sie gerade bei der SPD vor eine Wand der Blockade. Nichts zu machen, außer das oberste deutsche Gericht teilt der SPD schriftlich mit das Gesetz zu ändern, sonst gibt's Ärger. ;)

      CDU/FDP wäre also unser Ding. Da bleibt dann natürlich so ziemlich alles Soziale im Land mehr oder weniger auf der Strecke. Bei FDP akt. 3% aber eine eher unwahrscheinliche Kombi.
      CDU/Grüne ginge auch. Den Grünen ist das Gesetz glaube ich eher schnuppe, die verfolgen ganz andere Ziele.
      CDU/SPD wird schon wieder kritisch, weil die SPD in der Sache nicht mit sich reden lässt. Außer vielleicht wenn die CDU eine deutliche Mehrheit in der Koalition hat.
      CDU/sonst irgendeine Partei könnte auch klappen, da alle sonstigen Parteien wohl eher zu schwach wären um irgendwas vehement zu blockieren.

      Über die AfD braucht man garnicht zu diskutieren. Wenn die ein gerade im Abstieg befindliches Land regieren sollen, dann ist der Ofen hier endgültig aus.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 15:26:52
      Beitrag Nr. 13.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.208.082 von chris-trader am 02.02.24 13:42:16
      Zitat von chris-trader: Hätte es eigentlich schon gegeben, hätte Laschet es nicht vergeigt.


      Nope- der ist nur Opfer einer Medienkampagne geworden, als er im Hintergrund lachend zu sehen war, als Steinmeier sich ans Volk wandte.
      Wie schnell und willfährig heute Medien sind, hat man ja zuletzt beim sogenannten "Geheimtreffen" gesehen.
      Aktuell schießt der Verfassungssch(m)utz auch schon gegen die Werteunion.
      Wenn 2025 die Ampel vorbei sein wird- werden die Medien dann auch Charakter zeigen und sich beim Zuschauer entschuldigen,
      wie damals die Aktuelle Kamera?

      Ich bezweifle es.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 15:34:21
      Beitrag Nr. 13.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.208.883 von Baddabumm am 02.02.24 15:26:52Das meine ich ja. Heutzutage muss man als Politprofi wissen insbesondere vor einer Bundestagswahl, dass in der Öffentlichkeit (und siehe correctiv darüberhinaus) alles genau beobachtet, aufgezeichnet, bewertet und zunutze gemacht wird.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 16:03:23
      Beitrag Nr. 13.835 ()
      13.01.2024
      Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

      Sehr geehrter Herr Gottschalk,

      Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG wurde 2019 von der CDU-SPD Bundesregierung verabschiedet und betroffene Bürger müssen mühsame Klagewege beschreiten, da die derzeitige Ampelregierung nicht die Notwendigkeit einer Abschaffung von Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG erkennt und vielmehr daran festhalten will.

      Wird die AfD sich aktiv für eine Abschaffung einsetzen, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…

      MfG

      Antwort von Kay Gottschalk
      AfD • 01.02.2024

      Das Finanzgericht hat entschieden, dass die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG in der Folge des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) zur Ungleichbehandlung führt, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt. Es hat die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Beschwerde beim Bundesfinanzhof wurde eingelegt.

      Wir können die Entscheidung gut nachvollziehen.

      Jedoch ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.

      Abschließend möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass uns derzeit leider noch eine Mehrheit fehlt, damit Politik und die daraus resultierenden grundlegenden Gesetze wieder zu Gunsten der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes gemacht werden. Ich bitte Sie herzlich, bei der nächsten Wahl ihr Kreuz bei der AfD zu machen.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…

      Fishing for votes :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 16:08:39
      Beitrag Nr. 13.836 ()
      13.01.2024
      Was ändern Sie an Ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt.

      Sehr geehrter Herr Toncar,

      nicht nur FDP Wähler fragen sich, warum Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG unter einem FDP Bundesfinanzministerium immer noch Bestand hat.

      Gedenken Sie endlich als liberale Partei Profil in der derzeitigen Regierung zu zeigen, nachdem das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…

      MfG

      Antwort von Florian Toncar
      FDP • 02.02.2024

      Sehr geehrter Herr M.,

      vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und zum Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz über die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung.

      Auch wir in der FDP-Bundestagsfraktion halten die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften weiterhin für verfassungsrechtlich problematisch und weisen darauf auch regelmäßig unsere Koalitionspartner hin. Im Zuge des Ende letzten Jahres beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetzes haben wir die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung angestrebt, darüber aber keine Einigung mit den Koalitionspartnern erzielt. Wir bleiben an dem Thema dran und werden auch mit Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz weiter auf eine Abschaffung der Regelung drängen.

      In diesem Sinne verbleibe ich
      mit freundlichen Grüßen

      Florian Toncar

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 16:31:51
      Beitrag Nr. 13.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.209.306 von chris-trader am 02.02.24 16:08:39liest sich so, als ob wir über abgeordnetenwatch Toncar & Co informieren können. Das BMF wird sicher nicht von alleine solche Urteile zu Toncar leiten... So können wir sie wenigstens up-to-date halten und Munition liefern. Bringen wird es wohl wenig, aber schaden tut es auch nichts - besser als nichts.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 17:52:23
      Beitrag Nr. 13.838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.209.495 von coolero am 02.02.24 16:31:51Ich hoffe mal, dass Toncar das Urteil bereits aus rein beruflichen Interesse verfolgt hat und zumindest zur Kenntnis genommen hat. Darüber wurde und wird ja gefühlt in jedem Lokalblatt berichtet. Falls nicht dann Gute Nacht :D
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 17:55:29
      Beitrag Nr. 13.839 ()


      Für Fans von Feuermeldermimik und linker Ideologie
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 18:14:27
      Beitrag Nr. 13.840 ()
      Ist halt ein Beschluss und kein Urteil. Der "doofe" AfDler, der nicht bei Freshfields als Dr. iur gearbeitet hat, hat es im Gegensatz zu Toncar besser/richtig bezeichnet.
      Der Unterschied ist, ein Beschluss ist keine endgültige Entscheidung, sondern betrifft meistens nur Verfahrensfragen (Beweise, etc. hier den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).

      Der Boss der Steuerabteilung von Freshfields und "ehemaliger Kollege" von Toncar darf nun für ein paar Jahre in den Käfig.
      https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-524kls74…
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 19:45:58
      Beitrag Nr. 13.841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.208.883 von Baddabumm am 02.02.24 15:26:52Nochmal was zu Armin in the Ahrtal: Gut informierte Kreise behaupten, dass wurde von Lars Klingbeil lanciert: Ein SPD-Landrat (oder gleichwertig) erzählte Armin so lange Witze, bis der lachen musste, während eine Kamera immer direkt auf Armin Laschet draufhielt..... Hat also funktioniert. Politik ist halt ein dreckiges Geschäft und der Armin ist drauf reingefallen..... Anderseits frage ich mich immer, welches Bild 2022 komischer war/wäre: Olaf bei Putin oder Armin bei Putin. Ich sag mal, den Angriff hätte Armin auch nicht verhindert.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 19:51:49
      Beitrag Nr. 13.842 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.208.946 von chris-trader am 02.02.24 15:34:21Du brauchst natürlich auch ein entsprechend doofes Volk, was auf sowas anspringt...... Spätestens wenn uns das Renten- und Krankensystem um die Ohren fliegt (zuzüglich der Kosten für die "Wärmewende", Flüchtlinge, etc.), kannst du dem deutschen Michel nicht mehr kommen mit: "Der kann kann nicht Kanzler werden, der hat ja gelacht". Dan geht auch keiner mehr auf die Straße und demonstriert GEGEN Rechts. Da haben die Leute ganz andere Sorgen. Die nächsten 10 Jahre werden äußerst herausfordernd.
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 22:15:01
      Beitrag Nr. 13.843 ()
      Ampel-Alarm
      FDP zittert vor dem Untergang
      Umfrageabsturz ++ Mobbing-Vorwürfe gegen SPD und Grüne ++ Ampel-Aus?

      https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ampel-alar…

      Genau jetzt die Bindingsteuer öffentlich auf die Tagesordnung zu setzen, wäre eine wahrhaft heldenhafte liberale Märtyrertat. :cool:
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 23:55:08
      Beitrag Nr. 13.844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.210.035 von chris-trader am 02.02.24 17:55:29Wenn man sich den Herrn Stegner von der SPD anhört, dann weiß man warum der Christian und seine FDP-Kollegen mit der Abschaffung der Verlustbegrenzung bei der SPD vor eine Wand aus massivem Beton rennen. Die FDP hat höchstwahrscheinlich schon resigniert und aufgegeben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.24 00:06:26
      Beitrag Nr. 13.845 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.211.679 von Gerrera am 02.02.24 23:55:08Spätestens wenn der Nützenich sich dazuschaltet :D
      Avatar
      schrieb am 03.02.24 12:28:47
      Beitrag Nr. 13.846 ()
      Politisch auf eine Lösung zu hoffen halte ich für aussichtslos, dazu haben wir als Betroffene einfach keine Lobby.
      Der Weg muss über die Gerichte gehen und meine Hoffnung ist, dass im cum-ex-Skandal nach Jahren die Gerechtigkeit höher eingestuft wurde als geltendes Recht und dieses gekippt ist. Juristisch exakt ist das nicht, sondern meine Hoffnung.
      Und ich werde weiter versuchen 5 000 km Rad im Jahr zu fahren um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dies auch noch zu erleben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.24 15:18:35
      Beitrag Nr. 13.847 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.213.188 von ungierig am 03.02.24 12:28:47
      Zitat von ungierig: Und ich werde weiter versuchen 5 000 km Rad im Jahr zu fahren um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dies auch noch zu erleben.


      Steck Dir ein paar Bierdeckel in die Speichen und fahr die 5.000km rund um Bindings Haus.😇
      Avatar
      schrieb am 04.02.24 18:44:17
      Beitrag Nr. 13.848 ()
      Mögliche Koalitionspartner der CDU
      Merz zeigt sich offen für Schwarz-Grün

      https://www.tagesspiegel.de/politik/mogliche-koalitionspartn…
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.24 23:07:37
      Beitrag Nr. 13.849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.216.686 von chris-trader am 04.02.24 18:44:17Wenn die CDU zwischen Rot und Grün wählen kann/darf werden sie sich zu 99% für die Sozen entscheiden (siehe Hessen). Warum: Die Grünen wollen Geld rausschmeißen für den kompletten Umbau der Energieversorgung. Geld was in den nächsten Jahren immer knapper wird. Dazu noch die Finazierung der Migration in großen Stil (das war wohl der Grund warum SchwarzGrün in Hessen nicht zu stande kam). Da nimmt doch die CDU lieber die Sozen. Die wollen mehr Bürgergeld und noch mehr Binding. Ich denke, da sind die Sozen für die CDU das kleinere Übel.
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      Avatar
      schrieb am 04.02.24 23:36:01
      Beitrag Nr. 13.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.217.331 von Horst_Sindermann am 04.02.24 23:07:37Deswegen muss die SPD so stark gedrückt werden, dass es mit ihr für keine Mehrheit reicht, auch nicht in Form einer Deutschland-Koalition.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.24 23:44:30
      Beitrag Nr. 13.851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.217.385 von chris-trader am 04.02.24 23:36:01Die neue Islampartei sowie Frau Wagenknecht dürften die Sozen 2-5 % kosten. Das könnte reichen für < 10% und eine Nichtregierungsbeteiligung für die nächsten 20 Jahre. Jede neue linke Parteigründung ist ein Sargnagel mehr für die Sozen.:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 04.02.24 23:46:26
      Beitrag Nr. 13.852 ()
      Bei dem Gedanken, dass solche Figuren wie Tillmann, Brinkhaus, Spahn, Wüst, usw. politisch womöglich wieder auf Bundesebene etwas zu entscheiden haben, wird mir auch übel. Aber was sollte man mit Fokus auf Binding sonst wählen wenn FDP, Freie Wähler und WU bei 3% rumkrebsen sollten?
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 08:58:48
      Beitrag Nr. 13.853 ()
      Die WertUnion dürfte im Gegenzug die CDU nach unten drücken und auch der AFD einige Stimmen kosten.
      Leider muß man heute auch hoffen, das innerparteilich Merz abgesägt wird mit dem fortsetzen des Links-Kurs.
      Sonst könnte es eines Tages sein, das die CSU in der WerteUnion aufgeht.
      Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln, was heute politisch los ist.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 11:31:48
      Beitrag Nr. 13.854 ()
      Man darf nicht vergessen, CDU/CSU und AfD wollen eine Finanztransaktionssteuer. Das ist quasi Binding lite.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 11:55:46
      Beitrag Nr. 13.855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.219.110 von JohnGalt123 am 05.02.24 11:31:48
      Zitat von JohnGalt123: Man darf nicht vergessen, CDU/CSU und AfD wollen eine Finanztransaktionssteuer. Das ist quasi Binding lite.


      Nach meinem Kenntnisstand ist/war in Planung, beim Kauf 0,2% einzubehalten.
      Für mich wäre das jetzt kein Problem- Aktien schwanken mehr am Tag.
      Härter dürfte die Abschaffung der KESt werden- dann müsste man wieder jeden Schei** in der Steuererklärung angeben.
      Halbeinkünfteverfahren müsste auch aus der Schublade geholt werden - wäre natürlich verschmerzbar,
      wenn wir wieder 6 Monate Spekulationsfrist bekämen, wie bis 1999.
      Weil -sonst sind Nachbarländer ggf. steuerlich attraktiver als Wohnsitz.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 12:14:04
      Beitrag Nr. 13.856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.219.110 von JohnGalt123 am 05.02.24 11:31:48
      Zitat von JohnGalt123: Man darf nicht vergessen, CDU/CSU und AfD wollen eine Finanztransaktionssteuer. Das ist quasi Binding lite.


      https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/merz-kritisie…

      Wenn Fritze vorhat eine Finanztransaktionssteuer auch auf Derivate auszuweiten, dann Gute Nacht.
      Eine Partei mit einer Finanztransaktionssteuer egal welcher Art in ihrem Wahlprogramm bekommt meine Stimme nicht.
      In letzter Konsequenz muss man raus aus der EU, die immer mehr zur freiheitseinschränkenden und Kosten überlaufenden Sackgasse wird.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 12:59:18
      Beitrag Nr. 13.857 ()
      Ich glaube nicht, dass solch große Reformen a la Transaktionssteuer oder Abgeltungssteuer in naher Zukunft kommen. Dafür kennen sich die Politiker von viel zu wenig aus. Die wollen nur regieren - ohne wirklich großen Aufwand. Habeck und meinetwegen Lauterbach sind Ideologen, da passiert was. Aber die anderen Ministerien scheinen mir Dienst nach Vorschrift zu machen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 13:37:40
      Beitrag Nr. 13.858 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.219.407 von chris-trader am 05.02.24 12:14:04
      Zitat von chris-trader:
      Zitat von JohnGalt123: Man darf nicht vergessen, CDU/CSU und AfD wollen eine Finanztransaktionssteuer. Das ist quasi Binding lite.


      https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/merz-kritisie…

      Wenn Fritze vorhat eine Finanztransaktionssteuer auch auf Derivate auszuweiten, dann Gute Nacht.
      Eine Partei mit einer Finanztransaktionssteuer egal welcher Art in ihrem Wahlprogramm bekommt meine Stimme nicht.
      In letzter Konsequenz muss man raus aus der EU, die immer mehr zur freiheitseinschränkenden und Kosten überlaufenden Sackgasse wird.


      Die Finanztransaktionssteuer ist doch so'n Liebling der SPD, allen voran von Olaf. Weil sie exakt zum Grundgedanken der Sozen passt: Nimm den "Reichen" das Geld weg und verteile es an die Armen. Leider ist die SPD noch nie an die "Reichen" herangekommen, deswegen blieben am Ende die Armen weiter irgendwie arm und die Zeche der SPD-Ideen bezahlt die Mittelschicht. Ich denke Fritze ist ein bischen so drauf wie Christian, nur in der mächtigeren Partei. Ein ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender und Lobbyist für BlackRock, dürfte für uns Kleinanleger sicher nicht der schlechteste Kanzler sein.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 17:58:20
      Beitrag Nr. 13.859 ()
      Studie belegt Links-Drall bei ARD und ZDF
      Vor allem über die SPD wurde positiv berichtet. Auch die Grünen kamen relativ gut weg.

      https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/studie-bel…
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 18:41:59
      Beitrag Nr. 13.860 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.220.004 von Gerrera am 05.02.24 13:37:40
      Zitat von Gerrera:
      Zitat von chris-trader: ...

      https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/merz-kritisie…

      Wenn Fritze vorhat eine Finanztransaktionssteuer auch auf Derivate auszuweiten, dann Gute Nacht.
      Eine Partei mit einer Finanztransaktionssteuer egal welcher Art in ihrem Wahlprogramm bekommt meine Stimme nicht.
      In letzter Konsequenz muss man raus aus der EU, die immer mehr zur freiheitseinschränkenden und Kosten überlaufenden Sackgasse wird.


      Die Finanztransaktionssteuer ist doch so'n Liebling der SPD, allen voran von Olaf. Weil sie exakt zum Grundgedanken der Sozen passt: Nimm den "Reichen" das Geld weg und verteile es an die Armen. Leider ist die SPD noch nie an die "Reichen" herangekommen, deswegen blieben am Ende die Armen weiter irgendwie arm und die Zeche der SPD-Ideen bezahlt die Mittelschicht. Ich denke Fritze ist ein bischen so drauf wie Christian, nur in der mächtigeren Partei. Ein ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender und Lobbyist für BlackRock, dürfte für uns Kleinanleger sicher nicht der schlechteste Kanzler sein.


      Wer gerne in Fonds und Riester Produkte investiert ja für den ist ein Blackrock Mann gut für den Direktanleger muss das nicht unbedingt gelten, leider...
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 18:43:47
      Beitrag Nr. 13.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.219.407 von chris-trader am 05.02.24 12:14:04
      Zitat von chris-trader:
      Zitat von JohnGalt123: Man darf nicht vergessen, CDU/CSU und AfD wollen eine Finanztransaktionssteuer. Das ist quasi Binding lite.


      https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/merz-kritisie…

      Wenn Fritze vorhat eine Finanztransaktionssteuer auch auf Derivate auszuweiten, dann Gute Nacht.
      Eine Partei mit einer Finanztransaktionssteuer egal welcher Art in ihrem Wahlprogramm bekommt meine Stimme nicht.
      In letzter Konsequenz muss man raus aus der EU, die immer mehr zur freiheitseinschränkenden und Kosten überlaufenden Sackgasse wird.


      Am besten dann die FT Steuer auf das Notional , das ist wäre der absolute Supergau denn dann kommt man gar nicht drum herum. Wäre schade für mich das man dann hier nie wieder wohnen kann.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 18:51:12
      Beitrag Nr. 13.862 ()
      Ja, bei der Regierung ist leider nichts unmöglich. Richard David Precht hat auch mal erzählt, wie viele Milliarden die FT bringen würde... Er hatte dabei einfach Steuersatz * Notional angenommen....

      Die Grünen bauen dann auf solchen Annahmen ihren Haushalt. Das später das alles anders kommt, weil keiner mehr handelt, konnte man ja nicht ahnen. Das eingeplante Steuereinkommen ist aber bereits in Peru und in Windmühlen investiert... tja, kann man nichts machen, müssen halt mehr Schulden her.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 19:58:46
      Beitrag Nr. 13.863 ()
      Nach Grünen & Co Selbstverständis gilt auch nicht die Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmers oder Börsenhändlers sondern allein die Staatshaushaltfinanzierungsabsicht.

      https://www.finanzwende.de/themen/banken-und-schattenbanken/…
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 20:45:52
      Beitrag Nr. 13.864 ()
      Wer startvestor sucht, kann ihn hier finden....

      https://www.trading-stocks.de/thread-2054-post-155127.html#p…
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 20:54:00
      Beitrag Nr. 13.865 ()
      "Kommentar 09.01.2023
      Mein Sohn hat folgendes gemacht mit Tipp vom Steuerberater

      2. Gewerbe als Trading-Firma angemeldet / mit Gegenstand Trading Derrivate

      Alle Verluste als Firma (Einzelunternehmen) mit den Gewinnen verrechnet der Erste und einzige in Leipzig...nach wilder hin und her am Telefon keiner der super geschulten wusste Bescheid... Seine Verluste wurde vom FA danach in voller Höhe anerkannt. Das wäre also ein Weg"

      https://www.boerse-und-finanzen.de/steuer-privatanleger-term…

      Hatten wir darüber schon diskutiert?
      Einfach nur Glück gehabt + Unwissenheit des Finanzamt?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 22:01:57
      Beitrag Nr. 13.866 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.223.667 von chris-trader am 05.02.24 20:54:00Das ist eine interessante Frage, vielleicht können sich auch taxadvisor u.a. dazu äußern. Wir hatten hier ja auch mal die ZEBRA-Diskussion.

      Einerseits können wir uns als private Händler nicht zu gewerblichen Händler machen. Das haben wir schon diskutiert. Dazu müssten wir die Tätigkeit auch für andere anbieten (Wertpapierhandelsunternehmen), das wird nix.

      https://www.steuertipps.de/lexikon/g/gewerblicher-wertpapier…
      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/ei…

      Aber was wäre, wenn ich mein vorhandenes Gewerbe nutze, z.B. als Bäcker? Dann kriege ich aber die Wertpaiere nicht ins Betriebsvermögen:

      https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/b/betriebsvermoege…

      Müsste ich vielleicht tricksen. Ich bin zu 90% Bäcker und zu 10% TG-Händler. Dann gilt zwar § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG, aber eben nicht Binding. Aber welches FA erkennt sowas an? Ist ja offensichtlich, dass meine Bäckerei nix mit meinen Call-Optionen auf Tesla zu tun hat. Bei Optionen auf Weizen sieht es aber vielleicht anders aus.

      Und unser Tobias sah das gar nicht so eng:

      https://opus.bsz-bw.de/hsf/frontdoor/deliver/index/docId/206… - Seite 30
      https://www.bundestag.de/resource/blob/806436/fc9dbca2f667af… - Seite 26

      Ich bin dann hier wieder weg, aber gern auch in dem anderen Forum zu lesen. Ich war lange genug gesperrt und weiß auch warum, es wurde mir ja entsprechend dargelegt und da waren die 4 gelöschten Posts hier im Thread vom Herbst halt augenscheinlich. Was aber nicht heißt, dass ich nicht vereinzelt mal was poste. Lasst euch davon weiter nicht beeinflussen. Die Diskussion läuft und das ist gut. Taxadvisor fehlt hier leider auch im Thread, aber dann müssen halt andere den Job machen. Und es geht.
      Avatar
      schrieb am 05.02.24 22:02:51
      Beitrag Nr. 13.867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.223.667 von chris-trader am 05.02.24 20:54:00Nichts neues. 33% Steuersatz für den Nettogewinn der Firma und 25% (plus Soli + Kirchen) nach dem Gewinnausschüttung. Das ist nicht direkt 57%. Beispiel.

      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.02.24 06:31:41
      Beitrag Nr. 13.868 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.224.129 von aksap am 05.02.24 22:02:51Der erhöhte Steuersatz (ohne Binding) ist unstrittig. Die Frage ist aber, ob das überhaupt zuälssig ist, da private Vermögensverwalung außerhalb einer Kapitalgesellschaft meist als nicht gewerblich anzusehen ist. Es ist eine Grauzone und hängt von deinem FA ab. Als Laie würde ich lieber mittels FG Rheinland-Pfalz auf AdV in der privaten Vermögensverwaltung setzen, anstatt auf Gewerbebetrieb zu spekulieren.

      Man kann natürlich beides machen:
      1. Gewerbe nachträglich deklarieren und dann zwar den höheren Steuersatz schlucken, aber Sicherheit haben.
      2. Falls das Gewerbe abgelehnt wird, den Standardweg über AdV gehen.


      https://openjur.de/u/159927.html

      Anzeichen für eine Zuordnung zum "Bild des Wertpapierhandels" sind z.B. der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen
      Avatar
      schrieb am 06.02.24 19:10:15
      Beitrag Nr. 13.869 ()
      ob gewerblich oder nicht ist doch gar nicht relevant, es kommt nur auf die Form an.
      Gewerblich kann auch eine Vermögensverwaltung in Form einer Personengesellschaft sein und da unterliegt man aber auch Binding.

      Trades die man im privaten macht und im Nachgang dafür dann eine GmbH gründet, wie soll das denn gehen, allein von der Brokerseite her, kann ich mir nicht vorstellen.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.02.24 19:15:31
      Beitrag Nr. 13.870 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.223.667 von chris-trader am 05.02.24 20:54:00
      Zitat von chris-trader: "Kommentar 09.01.2023
      Mein Sohn hat folgendes gemacht mit Tipp vom Steuerberater

      2. Gewerbe als Trading-Firma angemeldet / mit Gegenstand Trading Derrivate

      Alle Verluste als Firma (Einzelunternehmen) mit den Gewinnen verrechnet der Erste und einzige in Leipzig...nach wilder hin und her am Telefon keiner der super geschulten wusste Bescheid... Seine Verluste wurde vom FA danach in voller Höhe anerkannt. Das wäre also ein Weg"

      https://www.boerse-und-finanzen.de/steuer-privatanleger-term…

      Hatten wir darüber schon diskutiert?
      Einfach nur Glück gehabt + Unwissenheit des Finanzamt?


      ne geht natürlich nicht, wäre ja einer der einfachsten Wege, man unterliegt Binding.
      Avatar
      schrieb am 06.02.24 19:52:53
      Beitrag Nr. 13.871 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.230.891 von indipip am 06.02.24 19:10:15Wieso? DUrch den Gewerbebetrieb sind die die Erträge aus Termingeschäften Einkünfte aus Gewerbetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen greift gar nicht mehr!
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.02.24 20:06:19
      Beitrag Nr. 13.872 ()
      Fremdkapital
      Warum soll unsere lieblings Steuer nicht auf Gewinne/Verluste greifen, die über Fremdkapital entstanden sind? Hatte das mal in irgendeinem YouTube Video gehört.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.02.24 23:41:12
      Beitrag Nr. 13.873 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.231.257 von coolero am 06.02.24 19:52:53
      Zitat von coolero: Wieso? DUrch den Gewerbebetrieb sind die die Erträge aus Termingeschäften Einkünfte aus Gewerbetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen greift gar nicht mehr!


      ist eben halt nur kein Gewerbebetrieb, wenn nur getradet oder hauptsächlich getradet wird.

      https://www.kaufmann-steuerkanzlei.de/aktuelles/steuernews_f…


      und man hätte auch dann wieder das Thema der Bilanzierung bei Gewerbebetrieb... Dann kannst auch glei ne GmbH gründen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 02:50:48
      Beitrag Nr. 13.874 ()
      Lothar Fanboys werden die beeindruckend verfassungswidrig eingeschätzte Bindingsteuer in der Aufzählung vermissen

      40 Jahre Lothar
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 06:26:57
      Beitrag Nr. 13.875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.232.691 von indipip am 06.02.24 23:41:121. Also stimmst du mir bzgl. Steuersatz zu?

      2. Lies dir mal den Artikel von dejure weiter unten durch. Darum geht es doch. Es ist super schwer von der privaten vermögensverwaltung in einen gewerbebetrieb zu kommen, aber nicht unmöglich. Dein Artikel

      3. EIne GmbH kannst du nachträglich nicht gründen. Dem Finanzamt kannst du theoretisch 2 Jahre später noch sagen, dass es eigtl. ein Gewerbe war. Spielt steuerlich keine Rolle. An das Gewerbeamt/IHK müsstest du nachzahlen, was aber pipifax ist.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 10:54:42
      Beitrag Nr. 13.876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.231.257 von coolero am 06.02.24 19:52:53
      Zitat von coolero: Wieso? DUrch den Gewerbebetrieb sind die die Erträge aus Termingeschäften Einkünfte aus Gewerbetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen greift gar nicht mehr!


      Eine Personengesellschaft hat meines Wissens die gleichen Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten, wie eine Privatperson.
      Ob das Ding nun ohG, GbR oder GmbH und Co KG heißt.
      Da greift Binding.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 10:59:40
      Beitrag Nr. 13.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.231.374 von HansimGlueck7789 am 06.02.24 20:06:19
      Zitat von HansimGlueck7789: Warum soll unsere lieblings Steuer nicht auf Gewinne/Verluste greifen, die über Fremdkapital entstanden sind? Hatte das mal in irgendeinem YouTube Video gehört.

      Das, was als "Fremdkapital" bezeichnet wird ist ja meistens ein Demokonto, was du handelst. Und wenn du dort Geld verdienst zahlen die Anbieter dir wie eine Art Provision aus. Die Anbieter verdienen am langen Ende das Geld mit den ganzen Gebühren, weil die meisten Trader scheitern und immer wieder die "Challenges" kaufen. Du tradest also nicht wirklich real. Bitte korrigiert mich, wenn das Blödsinn, ist, aber so habe ich es bisher verstanden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 11:06:39
      Beitrag Nr. 13.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.234.944 von Baddabumm am 07.02.24 10:54:42Binding greift für Einkünfte aus Kapitalvermögen => gleiche Verlustverrechnungsmöglichkeiten auch bei Personengesellschaften.

      Wenn du es schaffst, dass deine Termingeschäfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb klassifiziert werden, greift natürlich kein Binding. Warum sonst hätte der Fall aus Leipzig das sonst machen sollen? Eigentlich ist ein eleganter Weg für die Finanzämter einen "fairen" Kompromiss zu finden. Das finanzamt kriegt zwar "nur" ca. 48% Steuern, aber diese auf sicher und man erspart sich die Klage - auch wenn es geschummelt ist.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 13:28:12
      Beitrag Nr. 13.879 ()
      Diese Idee will ich mal aufgreifen. Die FÄ dürfen sowas eigentlich nicht. Die müssen sich an die Regeln halten. Das sind nicht nur Gesetze, sondern auch konkrete Vorgaben der Finanzministerien.

      Es ist schwierig, aus Kapitaleinkünften gewerbliche zu machen, das wissen wir. Die vielen Voraussetzungen hatte ich ja auch verlinkt.

      Und nun haben wir mind. 2 FG, wo gedealt werden könnte. Nicht ausgeschlossen, dass die FG das FA in die Schiene "gewerblich" reinreden wollen. Natürlich muss das FA dann das FinMin fragen, ob die den Deal annehmen sollen. Wäre halt fatal für uns, denn so kommen wir nicht weiter.

      Und der CFD-Verband wird wohl nicht viel machen können, denn die Kläger bekämen ja "ihr Recht", also kein Binding.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 13:55:50
      Beitrag Nr. 13.880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.235.037 von coolero am 07.02.24 11:06:39
      Zitat von coolero: Binding greift für Einkünfte aus Kapitalvermögen => gleiche Verlustverrechnungsmöglichkeiten auch bei Personengesellschaften.

      Wenn du es schaffst, dass deine Termingeschäfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb klassifiziert werden, greift natürlich kein Binding. Warum sonst hätte der Fall aus Leipzig das sonst machen sollen? Eigentlich ist ein eleganter Weg für die Finanzämter einen "fairen" Kompromiss zu finden. Das finanzamt kriegt zwar "nur" ca. 48% Steuern, aber diese auf sicher und man erspart sich die Klage - auch wenn es geschummelt ist.





      sry aber das stimmt halt einfach nicht, man muss Gewinne und Verluste von Termingeschäften auch in der Personengesellschaft gesondert feststellen.
      Hier mal ein alter Text von Haufe .

      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/be…


      der entscheidende Teil ist Absatz 3.


      Verfahrensrechtlich sind Verluste aus den betreffenden Termingeschäften gesondert festzustellen. Die Regelungen des § 10d Abs. 4 EStG gelten insoweit [/b]entsprechend. Bei einer Personengesellschaft ist die Verlustfeststellung in die gesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung als Feststellung einer sonstigen Besteuerungsgrundlage einzubeziehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Verrechnung nur mit entsprechenden Gewinnen der Personengesellschaft mö­glich ist, weshalb bei Vollbeendigung der Personengesellschaft auch keine Definitivbelastung eintritt. Bindend festgestellt ist lediglich, dass im Rahmen der ESt-Veranlagung nur mit positiven Einkünften aus gewerblichen Termingeschäften jedweder Quelle verrechnet werden darf.[/i]

      Jetzt kommt halt noch Binding oben drauf. Klar man kann es probieren es als gewerblich laufen zu lassen, letztendlich hängt es an deinem Finanzbeamten.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 14:13:21
      Beitrag Nr. 13.881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.236.366 von indipip am 07.02.24 13:55:50Dein haufe link basiert auf § 15 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Abs. 4 Satz 3:
      Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Verluste aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt

      Das heißt, dass Termingeschäfte nicht mit anderen Einküften aus Gewerbebetrieb verrechnet werden dürfen. Deshalb gilt aber noch lange nicht automatisch Binding.

      Ich werde jetzt auch nicht weiter auf dich eingehen. Du gehst gar nicht auf meine Argumente ein, sondern postest "wild" Links, die dir recht geben sollen. Nicht vergessen: Wir sitzen hier alle im gleichem Boot. Der Feind ist Binding. Ich habe kein Interesse daran zu argumentieren, nur um "recht" zu behalten.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 14:16:21
      Beitrag Nr. 13.882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.236.465 von coolero am 07.02.24 14:13:21musst auch nicht weiter auf mich eingehen, wollte dir nur aufzeigen, dass man Termingeschäfte gesondert ausweisen muss und daher es schwierig ist diese als gewerblich zu deklarieren.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 14:34:41
      Beitrag Nr. 13.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.236.465 von coolero am 07.02.24 14:13:21
      Zitat von coolero: Dein haufe link basiert auf § 15 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Abs. 4 Satz 3:
      Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Verluste aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt

      Das heißt, dass Termingeschäfte nicht mit anderen Einküften aus Gewerbebetrieb verrechnet werden dürfen. Deshalb gilt aber noch lange nicht automatisch Binding.

      Ich werde jetzt auch nicht weiter auf dich eingehen. Du gehst gar nicht auf meine Argumente ein, sondern postest "wild" Links, die dir recht geben sollen. Nicht vergessen: Wir sitzen hier alle im gleichem Boot. Der Feind ist Binding. Ich habe kein Interesse daran zu argumentieren, nur um "recht" zu behalten.



      Eins vielleicht doch noch, wenn man es so probieren will, wie du vorschlägst, läuft man eventuell Gefahr, Ärger mit der Bafin zu bekommen.
      Denn gewerbliche Finanzdienstleister brauchen in Deutschland eine Erlaubnis der Bafin.

      Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder in einem kaufmännischen Umfang Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt noch vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Wertpapierinstitute im Sinne von § 2 Abs. 1 WpIG müssen einen Erlaubnisantrag nach § 15 WpIG stellen.



      Das gilt übrigens nicht für reine vermögensverwaltende Personengesellschaften.
      Wenn ich mich nicht irre habe ich mich mit luleom darüber ausgetauscht. Kannste alles nachlesen, ist halt nur schwierig zu finden in diesem langen Thread.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 14:58:11
      Beitrag Nr. 13.884 ()
      Wir haben das tatsächlich schon öfter diskutiert. Und nicht nur wir, denn den Wunsch der "Vergewerblichung" gibt's seit 2009, wegen der Problematik Werbungskostenabzug.

      Uns fehlen die Details zu dem Fall aus Leipzig, daher werden wir hier nicht weiterkommen.

      Aber ich bin gespannt, ob wir dazu was aus Stuttgart hören, wo es aber nicht in unserem Sinne wäre.
      Avatar
      schrieb am 07.02.24 19:30:02
      Beitrag Nr. 13.885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.234.983 von WhatTheFunk am 07.02.24 10:59:40Ah so könnte es gemeint sein.

      Ich dachte, man leiht sich Geld von einem Bekannten und traded mit diesem Fremdkapital und dann fällt die Steuer nicht an.
      Avatar
      schrieb am 08.02.24 00:15:41
      Beitrag Nr. 13.886 ()
      Der Journalist Daniel Sturm hat vorhin bei Lanz Callcenter Kevin und der SPD ordentlich die Meinung gegeigt.
      Krönung wäre die Thematisierung der Bindingsteuer gewesen.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Daniel_Friedrich_Sturm

      https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-…
      Avatar
      schrieb am 08.02.24 17:26:49
      Beitrag Nr. 13.887 ()
      13.01.2024
      Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

      Sehr geehrte Frau Schulz,

      was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

      https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…

      MfG
      Antwort von Anja Schulz
      FDP • 08.02.2024

      Sehr geehrter Herr M.

      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Der Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bestärkt uns in unserer Auffassung, dass die bestehenden Vorschriften zur Verlustverrechnungsbeschränkung verfassungsrechtlich problematisch sind. Darauf weisen wir unsere Koalitionspartner regelmäßig hin, zuletzt in den Verhandlungen über das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz Ende letzten Jahres. Bereits im Zuge dieses Gesetzesvorhabens wollten wir die Verlustverrechnungsbeschränkung abschaffen. Doch nicht alle unsere Koalitionspartner haben zu der Zeit unsere verfassungsrechtliche Bewertung geteilt. Insofern war keine politische Einigung möglich. Dass mittlerweile neben dem Bundesfinanzhof nun ein weiteres Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hegt, gibt der Sache Aufwind. Wir jedenfalls werden bei unseren Ampelpartnern für eine entsprechende Verbesserung der Situation werben und hoffen, nicht mit Verweis auf die noch ausstehende Behandlung des Themas vor dem BVerfG hingehalten zu werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Anja Schulz

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anja-schulz/fragen-…
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      Avatar
      schrieb am 08.02.24 17:34:39
      Beitrag Nr. 13.888 ()
      Podiumsdiskussion mit Unterstützer der BDS-Bewegung
      Es droht Streit: Israel-Kritiker moderiert in Heidelberg Veranstaltung von SPD-Mann

      "Die Besetzung des Moderators hat jetzt in der Heidelberger SPD teils Irritationen, teils Ärger ausgelöst. "BDS" steht für (englisch) "boycott, divestment, sanctions" - auf deutsch: Boykott, Investitions-Rückzug und Sanktionen. Die als pro-palästinensisch geltende BDS-Bewegung ruft zum Boykott und Sanktionen gegen Israel auf."

      "Die Podiumsdiskussion hat der ehemalige Heidelberger SPD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Stadtrat Lothar Binding organisiert, als Mitglied der "AG SPD 60 plus". Auf dem Briefkopf der Pressemitteilung zu der Veranstaltung prangt jedoch der Schriftzug "SPD Heidelberg". " :D Lothar, der alter Trickser :D

      https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/he…

      Lothar ist und bleibt ein Vorzeigesozialist.
      Ob wir jemals erleben werden, dass sich die SPD von Lothar distanzieren wird?
      Wohl nicht in der aktuellen Besetzung.
      Avatar
      schrieb am 08.02.24 18:37:45
      Beitrag Nr. 13.889 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.245.447 von chris-trader am 08.02.24 17:26:49
      Zitat von chris-trader: 13.01.2024

      Der Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bestärkt uns in unserer Auffassung, dass die bestehenden Vorschriften zur Verlustverrechnungsbeschränkung verfassungsrechtlich problematisch sind. ...


      Problematisch? Ich schäme mich nicht, weil sie sich schämen sollte. Das FG redet über die Verfassungswidrigkeit und für die Frau Schulz ist die Sache ... "problematisch" ...

      Echt traurig.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.02.24 19:50:12
      Beitrag Nr. 13.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.245.993 von aksap am 08.02.24 18:37:45Frau Schulz, ihr Chef und alle in der FDP seit zwei Jahren: "Hey, SPD! Das Gesetz muss weg. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich und unlogisch!"
      SPD seit zwei Jahren: "Nein, es bleibt!"
      Frau Schulz, ihr Chef und alle in der FDP jetzt:" Beschluss des Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Das Gesetz ist verfassungswidrig!" :)
      SPD jetzt: "Na und? Was jetzt? Es bleibt so wie es ist!" :D
      FDP: :mad:
      SPD: :laugh:

      Das wird bis zum Ende der Ampel-Koalition so weitergehen. Da bin ich mir sicher.
      Avatar
      schrieb am 09.02.24 12:04:04
      Beitrag Nr. 13.891 ()
      Das FG RLP hat halt noch nicht in der Hauptsache entschieden, auch kann es zwar äußern, dass es das Gesetz für verfassungswidrig hält, das Normverwerfungsmonopol hat aber nur das BVerfG und solange bleibt das Gesetz auch gültig. Ist halt leider so.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Normverwerfungskompetenz
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.24 16:52:28
      Beitrag Nr. 13.892 ()
      Das stimmt wohl. Ich wandere im Mai aus. Ich handel einfach zuviel und so macht das keinen Sinn hier. Das ist alles die pure Verarschung hier.
      Avatar
      schrieb am 12.02.24 16:55:08
      Beitrag Nr. 13.893 ()
      und ne Gmbh will ich keine mehr, bin froh dass ich das komplette Gewerbe im Nov. 23 aufgelöst habe. Nix mit Wegzugssteuer etc. pp. Ich habe ein USA E1 Visum und dann sehen wir weiter. Verfolge das aber hier weiter, da ich bereits Steuern auf Verluste gezahlt habe, die ich wieder sehen möchte 😅
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      Avatar
      schrieb am 12.02.24 17:36:34
      Beitrag Nr. 13.894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.264.684 von janecarrot am 12.02.24 16:55:08
      Zitat von janecarrot: und ne Gmbh will ich keine mehr, bin froh dass ich das komplette Gewerbe im Nov. 23 aufgelöst habe. Nix mit Wegzugssteuer etc. pp. Ich habe ein USA E1 Visum und dann sehen wir weiter. Verfolge das aber hier weiter, da ich bereits Steuern auf Verluste gezahlt habe, die ich wieder sehen möchte 😅


      Könntest Du mit Wohnsitz in USA nicht die BRD vor einem US-Gericht verklagen?
      Die sind vielleicht etwas agiler, wie das BVerfG.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.24 18:16:01
      Beitrag Nr. 13.895 ()
      Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte
      Vollständig überarbeitete und aktualisierte Leitfaden ist auf dem Stand 1.1.2024.

      https://www.amazon.de/Die-Besteuerung-Kapitaleink%C3%BCnfte-…

      Ob da etwas drin steht, was wir noch nicht wissen ?

      Avatar
      schrieb am 12.02.24 19:22:15
      Beitrag Nr. 13.896 ()
      Umfrage-Absturz immer schlimmer
      Neuer Tiefschlag für die FDP

      https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/umfrage-ab…

      Da 14,5 Prozent der Wählerstimmen an Parteien fallen, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, reichen für eine Regierungsmehrheit schon 43 Prozent aus. Bedeutet: Aktuell wäre nur eine Neuauflage der Großen Koalition (GroKo) aus SPD und Union möglich. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.02.24 10:24:15
      Beitrag Nr. 13.897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.250.190 von JohnGalt123 am 09.02.24 12:04:04Dabei kann es sich wahrscheinlich um Jahre handeln, oder?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.02.24 10:52:08
      Beitrag Nr. 13.898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.268.824 von berndt121 am 13.02.24 10:24:15
      Zitat von berndt121: Dabei kann es sich wahrscheinlich um Jahre handeln, oder?


      Ja. Heute gab es z.B. wieder eine Steuerentscheidung des BVerfG zum Körperschaftsteuergesetz. 8 Jahre hat es da gedauert und 7 Jahre am FG. Insgesamt also 15 Jahre.
      So lange dauert es hoffentlich nicht, aber mit 5-7 Jahren sollte man schon rechnen, wäre meine grobe Einschätzung.

      Man kann z.B. auch beim BVerfG anfragen, wie der Stand im Verfahren zu den Aktien BVerfG - 2 BvL 3/21 ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.02.24 13:02:15
      Beitrag Nr. 13.899 ()
      Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer

      "Zu „Hoffnung für Anleger in der Steuerfalle“ (F.A.Z. vom 24. Januar): Martin Hock berichtet über den ersten Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, in dem das FG die Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer (Paragraph 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) bezweifelt.
      Am 29. Januar berichtet die F.A.Z. („Scholz für Kapitalmarktunion“), dass der Bundeskanzler im Wettbewerb mit den USA und China bei neuen Technologien auf die Vollendung der europäischen Banken- und Kapitalmarktunion poche, um „das in Europa vorhandene Geld in Start-ups und Unternehmensgründungen für Investitionen zu bündeln“.
      Ich frage mich, warum die F.A.Z. nicht bereits einen Artikel dazu veröffentlicht hat, um beide Themen miteinander zu verbinden.
      Die oben genannte Regelung Paragraph 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, auch bekannt als Bindingsteuer, nach dem ehemaligen Finanzsprecher der SPD und Urheber Lothar Binding, legalisiert die Besteuerung (das heißt Enteignung) des Privatvermögens mit einem unlimitierten Steuersatz für einen Nettogewinn und einen auch unlimitierten negativen Steuersatz auf Verluste, für Privatpersonen, die mit Termingeschäften auf dem Markt handeln. Herr Scholz, als Bundesfinanzminister im Jahr 2019, war damals persönlich zuständig für die Einführung des Gesetzes.
      Wahrscheinlich ist er immer noch zuständig für die Nicht-Streichung, wie von der FDP (Finanzminister Lindner) im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vorgeschlagen, da nur die SPD, zum Beispiel mittels des SPD-Bundestagsabgeordneten und Finanzsprechers Michael Schrodi, sich in der Öffentlichkeit für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und die legale Enteignung des Privatvermögens positioniert.
      Zitat aus Abgeordnetenwatch: „Wir halten die geltende Regelung für verfassungskonform und für sehr wohl an den Interessen der Allgemeinheit ausgerichtet.“ Es ist nicht nur das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, auch der Bundesrat hat bereits im Jahr 2020 die Streichung empfohlen, aufgrund eines Verfassungsverstoßes in den „Empfehlungen 503/01/20“ (Seiten 19, 21 und 22).
      Ich zitiere den letzten Satz daraus: „Dies führt zu einer Steuer auf Verluste, deren Ausmaß von Jahr zu Jahr wächst.“
      Die enteignenden Merkmale der Bindingsteuer werden auch in einem Sachbuch zu 100 Prozent dokumentiert, mit einfachen Beispielen und Grundschulmathematik.
      Der Name des Buches wird selbstverständlich nicht zitiert.
      Zusätzlich hat Professor Dr. jur. Christoph Juhn, bester Steuerberater 2023, einen Fall bekanntgegeben, bei dem der Steuerzahler einen Null-Nettogewinn erzielte und aufgrund der Bindingsteuer eine offene Steuerrechnung von vier Millionen Euro hat – in einem Steuerjahr.
      Der Betroffene steht vor der Privatinsolvenz.
      Die Frage, die sich Herr Scholz selbst stellen sollte, lautet: „Warum sollte das Geld für Start-ups und Unternehmensgründungen nach Europa, besonders nach Deutschland, kommen, wenn ich persönlich die Enteignung von Privatvermögen signiert habe und immer noch verteidige?“
      Weil, und ich zitiere aus dem Sachbuch zum Thema Bindingsteuer: „Zukünftige Ziele: Obsthändler.“ Sarkasmus ist klar erkennbar, aber mit einer Realitätsnote, denn wenn die SPD die Enteignung von Privatvermögen legalisiert, könnte es möglich sein, dass bald auch die Enteignung vom Betriebsvermögen legalisiert wird.
      Das dürfte den Start-ups und Unternehmen sicher nicht gefallen."

      https://www.faz.net/aktuell/politik/briefe-an-die-herausgebe…
      Avatar
      schrieb am 13.02.24 15:57:14
      Beitrag Nr. 13.900 ()
      Ich hoffe, dass Martin Hock sich nun dazu berufen fühlt, einen Artikel (oder sogar eine Artikelserie) darüber zu schreiben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.02.24 16:00:23
      Beitrag Nr. 13.901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.271.539 von aksap am 13.02.24 15:57:14Und ohne Paywall ...
      Avatar
      schrieb am 13.02.24 18:54:05
      Beitrag Nr. 13.902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.269.055 von JohnGalt123 am 13.02.24 10:52:08
      Zitat von JohnGalt123: Man kann z.B. auch beim BVerfG anfragen, wie der Stand im Verfahren zu den Aktien BVerfG - 2 BvL 3/21 ist.


      Die verweisen auf die Webseite mit den Terminen und haben ansonsten keine Info.
      Avatar
      schrieb am 13.02.24 23:31:58
      Beitrag Nr. 13.903 ()


      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.02.24 01:21:36
      Beitrag Nr. 13.904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.274.941 von chris-trader am 13.02.24 23:31:58Was haltet ihr von der Aussage im "Trading Steuergesetz: Verlustverrechnung vor dem aus? | Interview EP. 2 @SteuernmitKopf"-Video ab 12m30s, dass jeder die Steuererklärung falsch abgeben sollte (also Binding nicht beachten und Verluste voll gegenrechnen), da nur so ein sauberer Einspruchsgrund gegeben ist?

      Kann doch nicht sein, dass alle Einsprüche gegen Binding sonst ins Leere laufen würden bzw. es ein Weg sein könnte ohne zusätzliche AdV der Steuerzahlung zu entgehen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.02.24 07:39:09
      Beitrag Nr. 13.905 ()
      Im Beschluss des FG Rheinland-Pfalz steht z.B., dass der Kläger seine Rechtsauffassung im Einspruch nochmal geändert hat. D.h. dort wurde es auch nicht von anfang an korrekt gemacht.

      Allerdings scheint das FG Rheinland-Pfalz auch besonders "willig" und man sollten den "unwilligen" Richtern keine Munition liefern => Lieber in Zukunft so machen wie im Video beschrieben, aber falls nicht, ist es auch kein 100% KO-Kriterium.
      Avatar
      schrieb am 14.02.24 18:09:59
      Beitrag Nr. 13.906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.275.079 von chris-trader am 14.02.24 01:21:36Roland hat etwas verschämt "Binding-Gesetz" gesagt. Aber Lothar ist kein Engländer. :laugh:

      Von der Idee mit dem "Falsch-Abgeben" halte ich nix. Das haben wir hier oft diskutiert. Und Rolands Begründung stimmt auch nicht. Die Beschwer für den Einspruch ist da, auch wenn ich Zeile 14 oder 24 korrekt ausfülle. Die kommt halt vom verfassungswidrigen Gesetz.

      Was passiert durch das "Falsch-Abgeben"?

      Bei Variante 1 merkt das FA das gar nicht und Du kriegst einen Bescheid ohne Bindingsteuer. Hatten wir hier ja mehrfach. Dann muss man das FA bitten, den Bescheid doch mit Bindingsteuer festzusetzen. Oder man tut nix und sitzt auf heißen Kohlen. Der Bescheid wird dann normalerweise bestandskräftig. Aber was ist, wenn das FA mir später Steuerhinterziehung vorwirft?

      https://www.lohi.de/news/article/fehlerhafte-oder-unvollstae…

      Ihr sagt dann, aber ich habe ja erklärt, dass ich falsch ausgefüllt habe. Bin ich skeptisch, ob euch das wirklich komplett schützt. Und dieser Bescheid ohne Bindingsteuer wird änderbar sein, da findet sich was in § 172 - 177 AO.

      https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html#BJNR00…

      Bei Variante 2 ändert das FA die Daten, d.h. ergänzt Zeile 14 oder 24. Das ist ja "gewollt". Aber das ist so nicht nötig, verschenkt nur Zeit.
      Avatar
      schrieb am 14.02.24 18:11:22
      Beitrag Nr. 13.907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.275.079 von chris-trader am 14.02.24 01:21:36
      Zitat von chris-trader: Was haltet ihr von der Aussage im "Trading Steuergesetz: Verlustverrechnung vor dem aus? | Interview EP. 2 @SteuernmitKopf"-Video ab 12m30s, dass jeder die Steuererklärung falsch abgeben sollte (also Binding nicht beachten und Verluste voll gegenrechnen), da nur so ein sauberer Einspruchsgrund gegeben ist?

      Kann doch nicht sein, dass alle Einsprüche gegen Binding sonst ins Leere laufen würden bzw. es ein Weg sein könnte ohne zusätzliche AdV der Steuerzahlung zu entgehen.


      Es ist nur logisch: ich mache die Sachen falsch um damit einen sauberen Grund zu haben.

      Wenn alle die schon eine Klage beim FG es gewusst hätten.
      Avatar
      schrieb am 14.02.24 18:26:59
      Beitrag Nr. 13.908 ()
      Grundsteuer 6150 Prozent rauf
      Die dreisteste Steuererhöhung des Jahres!

      https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/…

      Wir hatten doch schon mal Bild kontaktiert wegen Binding !?
      Max aus dem Privatinsolvenz Juhn Video toppt das doch bei weitem.
      Dazu noch eine schöne Story mit den Verantwortlichen SPD Olaf & Lothar, denen jedes Mittel Recht ist um die Haushaltslöcher zu stopfen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.24 20:40:27
      Beitrag Nr. 13.909 ()
      Die einjährige Spekulationsfrist für Kryptowährungen könnte fallen. Die Grünen plädieren dafür, Gewinne aus Krypto-Investments künftig grundsätzlich zu besteuern.
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17796492-markt-kr…

      Bitcoin, Aktien und Co. Die Regierung sollte eine Anlegerkultur fördern – und nicht bekämpfen
      https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/bitcoin-aktien-und-c…
      Avatar
      schrieb am 17.02.24 13:09:31
      Beitrag Nr. 13.910 ()
      Kennt irgendwer hier BFH-Entscheidungen bzgl. AdV? Mir scheint, darauf läufts hinaus. Die FG warten auf die BFH-Revision zum AdV-Verfahren in RLP.

      Wir bräuchten Beispielfälle. Dass der BFH mal wegen AdV zum BVerfG gegangen ist, glaube ich nicht, aber wie gesagt, wir müssen suchen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.02.24 13:31:39
      Beitrag Nr. 13.911 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.298.821 von startvestor am 17.02.24 13:09:31Du hast ja den Überblick über 3 ähnliche Verfahren- wenn ich mich richtig erinnere- und tatsächlich ist die AdV ein Knackpunkt auch bei mir.
      Für mich gibt es zum 1.4.24 hinsichtlich des Finanzamtes eine Änderung, beende meine Selbstständigkeit und arbeite Teilzeit als Angestellter weiter.
      Leiste bisher Vorauszahlungen zum 10.2, 10.6. etc. und werde die stoppen können. Steuerberater rät noch den 10.6 zu zahlen, da mir aber diese riesige Nachzahlung droht würde ich die auch schon gerne aussetzen und dann erst vor Torschluss die Steuer 2022 abgeben- mit einer strukturierten Angabe zu der aktuellen Gesetzeslage Binding und AdV Rheinland-Pfalz : Die mache ich selber und übergebe sie dem Steuerberater:laugh:
      Schon eine Sondersituation wenn ein deutlicher Prozentsatz des Vermögens an Steuerschulden hängt- wie muss es da erst den richtig Betroffenen gehen, deren Existenz durch diese ungerechte Steuer in Gefahr ist...
      Avatar
      schrieb am 17.02.24 23:53:18
      Beitrag Nr. 13.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.298.821 von startvestor am 17.02.24 13:09:31Ich habe schon ein paar Recherchen betrieben, siehe hier:

      https://www.trading-stocks.de/thread-2054-page-118.html

      Ohne weiteren Recherchen von euch vorzugreifen, es sieht schon traurig aus bzgl. der Richtervorlagen. Ich denke, wir werden um den Entwurf eine Mustervorlage nicht umhin kommen:

      https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/mustervo…
      https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/konkrete-normenko…

      Ich werde versuchen, den CFD-Verband zu motivieren. Die haben ja Anwälte. Und das Muster dafür ist bekannt, der Aktienbinding:

      https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidunge…
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 11:24:26
      Beitrag Nr. 13.913 ()
      Hallo zusammen,
      hiermit möchte ich euch über den Verlauf meines Steuerfalls (Einkommensteuer 2021) informieren.
      Zur Erinnerung: 2021 im CfD-Handel Nettogewinn ca. 100.000€. > Abgabe Steuererklärung 2021 im August 2023. Steuererklärung mit Steuerberater und korrektes Ausfüllen der Steuerformulare gemäß aktueller Gesetzeslage.
      Anfang Januar 2024 Steuerbescheid FA (Saarland): Nachzahlung : 105.000€.
      Mit Steuerberater Einspruch eingelegt + Antrag auf AdV. (leider hat mein Steuerberater zu diesem Zeitpunkt das FA nicht auf das FG-Urteil RLP hingewiesen)
      Antwort FA: " Aufgrund des Einspruchs wurde die Sach- und Rechtslage erneut überprüft.Aufgrund anhängiger Verfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften §20 Abs.6 Satz 5 EStG kann das Verfahren ruhend gestellt werrden."
      Mein Antrag auf AdV wurde abgelehnt.
      Begründung: " es bestehen aktuell keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes. Die Verlustverrechungsbeschränkung für Termingeschäfte ist nach geltender Gesetzeslage rechtmäßig."

      Ich hoffe meine Infos helfen unserer Gruppe weiter.

      Mein Dank an alle Teilnehmer dieses Chats inbesondere an startvestor für die geleistete Arbeit .
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 12:18:54
      Beitrag Nr. 13.914 ()
      Du schreibst nichts von einer Klage beim FG, aber das machst du doch bitte?

      Saarland ist zudem noch nicht in unserer Liste und Hessen (User Ungierig) auch noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 12:53:38
      Beitrag Nr. 13.915 ()
      Ich habe da eine Frage:

      Wenn das FA schreibt aufgrund anhängiger Verfahren kann etwas auf ruhend gestellt werden, aber man trotzdem keine AdV bekommt und zahlen muss, wo ist denn dann das "ruhend", also der Vorteil für den Steuerzahler?! :confused:

      Und kann Dein Steuerberater jetzt noch in einem zweiten Einspruch das Urteil aus RLP nachschieben oder ist das nun nach einem ersten Einspruch nicht mehr möglich?

      Drücke Dir und allen anderen Betroffenen weiter die Daumen, dass ihr da raus kommt.

      Viele Grüße und schöne Woche.
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 13:10:07
      Beitrag Nr. 13.916 ()
      Der Sinn von ruhend gem. Par. 363 AO ist hier, die Klage zu verhindern - macht dem FA Arbeit. Der Bescheid wird dadurch nicht bestandskräftig, bleibt offen.

      Einspruch gegen eine Einspruchsentscheidung geht nicht.

      Seven14 sollte auf jeden Fall gegen die AdV-Ablehnung klagen. Und dann er doch auch gegen den Bescheid selber klagen und das vergiftete ruhend-Angebot ausschlagen.
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      Avatar
      schrieb am 19.02.24 15:58:13
      Beitrag Nr. 13.917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.305.089 von startvestor am 19.02.24 13:10:07Danke Startvestor für Deine schnelle Antwort.
      Avatar
      schrieb am 20.02.24 12:29:11
      Beitrag Nr. 13.918 ()
      Fundstück
      Aus finanzen-dot-net ratgeber optionsscheine. Ist mir wegen offensichtlichem 'framing' aufgefallen.

      WAS UNTERSCHEIDET OPTIONSSCHEINE VON FUTURES ODER TERMINKONTRAKTEN?
      Options­scheinen liegen Basis­werte zugrunde: Options­schein-Inhaber erwerben also die Option, eine Aktie, einen Roh­stoff, einen Index, eine Devise oder eine Anleihe zu einem Preis in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Sie als Anleger gehen also eine Wette auf die künftige Kurs­entwick­lung des Basis­wertes ein – ohne sich aber zu verpflichten, diese Option wahrnehmen zu müssen. Geht die Wette nicht auf und Sie als Inhaber des Options­scheines haben sich mit der künftigen Kurs­entwick­lung des zu Grunde liegenden Basis­wertes ver­spekuliert, muss er den Kauf oder Verkauf nicht vollziehen, verliert aber das gesamte eingesetzte Kapital, das für den Kauf des Optionsscheines aufgewendet wurde. Das unterscheidet Options­scheine von Termin­kontrakten – bei diesen verpflichtet sich der Käufer des Kontraktes, seine Option einzulösen und den Basiswert zum am Lauf­zeitende festgestellten Preis zu erwerben.
      Während bei Termin­kontrakten oder Futures zwei Vertragspartner Ver­pflichtungen eingehen und nach Lauf­zeitende eine Abrechnung erfolgt, ist beim Kauf von Options­scheinen nur der Verkäufer in der Pflicht, während Inhaber von Options­scheinen ihr erworbenes Recht auf den Kauf oder Verkauf des Basis­wertes auch verfallen lassen können.
      Avatar
      schrieb am 20.02.24 12:55:33
      Beitrag Nr. 13.919 ()
      Bürokratie-Frust
      Sogar Staatsdiener missachten Regeln und Gesetze

      https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/buerokrati…
      Avatar
      schrieb am 20.02.24 13:07:03
      Beitrag Nr. 13.920 ()
      Das erinnert mich alles sehr an Italien.

      Niemand weiß genau, was für Regeln tatsächlich gelten. Somit wird man fast automatisch kriminell und fällt in die Willkür der lokalen Behörden. Gerichte sind überlastet, womit der Rechtsweg ausgeschlossen bleibt. Am wichtigsten sind gute Beziehungen zu den lokalen Behörden.
      Avatar
      schrieb am 20.02.24 14:20:05
      Beitrag Nr. 13.921 ()
      Besonders Zinsen, die von Amts Wegen gezahlt werden müssen, werden oftmals unterschlagen. Im Steuerbereich seltener, im Sozialbereich fast zu 100%.

      Um keine nachteiligen Konsequenzen zu erleiden benötigt man AdV und einen ruhenden Einspruch. Es macht aber jedes Finanzamt was es will.

      In Indien sieht es z.B. so aus:
      With 50 million criminal and civil cases pending, it would take 300 years to clear the country’s judicial backlog.
      https://www.nytimes.com/2024/01/13/world/asia/india-judicial…

      Da arbeiten unsere Gerichte ja quasi mit Lichtsgeschwindigkeit.
      Avatar
      schrieb am 21.02.24 12:59:01
      Beitrag Nr. 13.922 ()


      "Bernhard Daldrup (* 1. Juni 1956 in Sendenhorst) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und vertritt dort den Bundestagswahlkreis Warendorf. 2013, 2017 und 2021 zog er jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag ein. Er ist Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen und Mitglied im Finanzausschuss. Außerdem ist er in der Parlamentarischen Linken tätig."

      https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Daldrup_(Politiker,_1…
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      Avatar
      schrieb am 21.02.24 17:57:03
      Beitrag Nr. 13.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.317.260 von chris-trader am 21.02.24 12:59:01Mein Gott, der Lothar Binding schreckt ja wohl vor rein gar nichts mehr zurück. Unglaublich...
      Ich will mir gar nicht vorstellen müssen, was dieser Mann für gerecht hät.
      Avatar
      schrieb am 22.02.24 19:13:21
      Beitrag Nr. 13.924 ()
      Wo ich gerade das ihm 2020 verliehene Bundesverdienstkreuz im Revers blitzen sehe- wird das auch wieder eingezogen, wenn
      sein Tun als verfassungswidrig eingestuft wird?😉

      Erweist sich ein Beliehener durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer
      entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich
      bekannt, so kann ihm die Befugnis zum Tragen des Verdienstordens entzogen werden.
      Avatar
      schrieb am 24.02.24 17:22:07
      Beitrag Nr. 13.925 ()
      Hallo zusammen,

      ich lese z.Zt. das Buch "die Besteuerung der Kapitaleinkünfte". ( ganz aktuell Stand 1.1.24)
      Autorin ist Prof.Dr.Monika Jachmann-Michel, Vorsitzende Richterin des für Kapitalvermögen zuständigen VIII. Senats am Bundesfinanzhof.

      Als Nichtjurist hat man beim ersten Lesen des Buches einige Schwierigkeiten der Argumentation der Autorin stetig zu folgen.

      Dennoch bin ich relativ sicher, dass sich die Autorin im Buch deutlich gegen die aktuelle Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften äußert.

      Zitat (S.145)
      "Grundlegende Bedenken gegen die neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen bestehen insoweit, als sie mit der Gefahr einhergehen, dass eine Verlustberücksichtigung faktisch ganz ausgeschlossen sein kann."
      "...schon danach wird die Berücksichtigung eines Verlustes von 1 Mio. auf 50 Jahre gestreckt..."
      "Eine Rechtfertigung hierfür ist nicht ersichtlich, insbes. nicht aus der Gesetzesbegründng.Danach soll im Hinblick auf §20Abs.6 Satz5 EstG der spekulativen Qualität von Termingeschäften begegnet werden,..."
      "Damit soll wohl weniger der Anleger davor geschützt werden, zu hohe Verlustrisiken einzugehen, als der Fiskus vor den Folgen für das Steueraufkommen, die aber wiederum nicht beziffert werden. Dabei erscheint es jedenfalls nicht folgerichtig, dass Verluste jährlich aber nur bis 20.000€ und unter Umständen - je nach Höhe des Verlustes und Lebenserwartung des Stpfl. - gar nicht anerkannt werden"
      "Die in der Verlustverrechnungsbeschränkung liegende Verletzung des objektiven Nettoprinzips als zentralem Element einer gleichmäßigen Besteuerung nach der objektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit soll also gerechtfertigt werden mit einer "Begünstigung" durch den Abgeltungssteuersatz."

      Ich interpretiere die Aussagen der Autorin so, dass der BFH die aktuelle Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wahrscheinlich kippen wird.
      Avatar
      schrieb am 24.02.24 18:19:14
      Beitrag Nr. 13.926 ()
      Danke für die Infos. Wenn möglich poste noch ein paar mehr Dinge aus dem Buch.

      Dein aktueller Post betrifft den sogenannten Definitiveffekt und die fehlende Begründung. Alles bekannt, aber gut, dass Frau Jachmann-Michel das zusammenfasst.

      Das AdV-Verfahren aus RLP liegt ja im 8. Senat bei ihr. Echter Mut wäre aber, wenn sie daraus schon die BVerfG-Vorlage macht.

      Und du bist natürlich auch bei Trading-Stocks willkommen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.02.24 22:18:27
      Beitrag Nr. 13.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.339.550 von startvestor am 24.02.24 18:19:14Spiele ja weiter auf Zeit mit der Abgabe und meiner Klage in Hessen- aber mich würde interessieren was passiert mit den Verzugszinsen. Ich klage gegen den Steuerbescheid, weigere mich zu bezahlen sammle aber beim Betrag eines Kleinwagens ordentlich Zinsen...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.02.24 23:02:12
      Beitrag Nr. 13.928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.342.851 von ungierig am 25.02.24 22:18:27
      Zitat von ungierig: Spiele ja weiter auf Zeit mit der Abgabe und meiner Klage in Hessen- aber mich würde interessieren was passiert mit den Verzugszinsen. Ich klage gegen den Steuerbescheid, weigere mich zu bezahlen sammle aber beim Betrag eines Kleinwagens ordentlich Zinsen...


      Ganz einfach, bei AdV muss man vorerst nichts zahlen. Es steht einem aber auch frei vorerst zu zahlen, dann werden auch keine Zinsen fällig.
      Gewinnt man, bekommt man das Geld mit Zinsen, auch mit AdV.
      Verliert man, muss man das Geld mit Zinsen zahlen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.24 12:01:48
      Beitrag Nr. 13.929 ()
      Hallo zusammen,

      @startvestor: Danke für die kurze zeitnahe Einordnung meines Artikes bzgl. dem Buch "Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte".

      Auf Bitte von startvestor möchte ich noch einige Passagen aus dem oben genannten Buch zitieren.
      Die Autorin ist Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel, Vorsitzende Richterin des für Kapitalvermögen zuständigen VIII. Senates am Bundesfinanzhof.

      Die Autorin begründet in ihrem Buch auch die Meinung des BFH über die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien.
      Zitate:
      „Nach Überzeugung des VIII. Senates des Bundesfinanzhofes ist diese Regelung verfassungswidrig. Denn diese Vorschrift behandelt Steuerpflichtige bei der Bestimmung ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ohne hinreichenden rechtfertigenden Grund unterschiedlich.“
      „Im Übrigen besteht die Gefahr eines endgültigen Verlustuntergangs nicht nur bei Versterben des Steuerpflichtigen.“
      „Der Gesetzgeber überschreitet seine Typisierungsbefugnis auch insoweit, als er abstrakt drohende Haushaltsrisiken aufgrund eines Börsencrashs als Rechtfertigungsgrund für eine Verlustverrechnungsbeschränkung heranzieht , die ihre Wirkung unabhängig vom Eintritt eines Börsencrashs entfaltet.“

      „Wegen der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist die spezielle Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien (Paragraph 20 Absatz 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz ) zunächst nicht anzuwenden. Verfahren, in denen diese Norm streitentscheidend ist , sind auszusetzen.“
      Avatar
      schrieb am 26.02.24 13:35:16
      Beitrag Nr. 13.930 ()
      Ich glaube, zu den Zinsen hatte ich irgendwo auch schon gepostet. JohnGalt123 hat's geschrieben, wer verliert zahlt. Wäre sonst ja auch "zu schön um wahr zu sein".

      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/zi…

      Muss man halt abwägen. Da ist vieles zu beachten, v.a. die politische Entwicklung, aber auch die rechtliche, wobei beides zusammenhängt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.24 13:40:29
      Beitrag Nr. 13.931 ()
      Danke an Seven14 bzgl. des Posts zum Buch. Daraus leite ich aber auch ab, dass Frau Jachmann-Michel bzgl. der Bindingsteuer selber bis auf den Definitiveffekt und die fehlende Begründung gar nichts ausgeführt hat.

      Vielleicht darf sie da auch nicht zu viel schreiben, weil die Verfahren ja ggf. noch auf ihrem Tisch landen. Den Aktienbindung hat sie ja schon "abgeurteilt".
      Avatar
      schrieb am 26.02.24 15:28:50
      Beitrag Nr. 13.932 ()
      Es folgt die Fortsetzung meiner Zitate aus dem Buch „Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte“.
      Aussagen der Autorin zur Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften:
      Zitate:
      „ Statt die verfehlte Sonderbehandlung von Aktienverlusten zu streichen, ist der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in der Missachtung des objektiven Nettoprinzips gegangen. Noch weit fragwürdiger als die Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen sind die Verlustverrechnungsbeschränkungen gemäß § 20 Absatz 6 Sätze 5 und 6 Einkommensteuergesetz, eingeführt, nachdem die im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 noch vorgesehene Einschränkung der Steuerbarkeit von Verlusten aus dem Verfall von Optionen und aus wertlosen Anlageinstrumenten angesichts der von vielen Seiten geäußerten erheblichen Bedenken nicht übernommen wurde.“
      „ zum anderen werden typisierend vermögende und weniger vermögende Kapitalanleger ungleich behandelt - eine Ungleichbehandlung auf der Ebene der objektiven Leistungsfähigkeit soll durch sozialpolitische Aspekte gerechtfertigt werden.“
      Avatar
      schrieb am 26.02.24 16:35:42
      Beitrag Nr. 13.933 ()
      Ich war zu voreilig. 😁 Ich glaube, die unzulässige Typisierung haben wir hier weniger thematisiert, war aber in Epizentrums Fall Thema. Man kann bzw. muss als Gesetzgeber verallgemeinern, d.h. typisieren. Man darf aber nicht willkürlich ungleich behandeln, grundlos. Binding hat eine Grenze von 20K, vorher 10K. Warum nicht 22.532,35 Euro? Sozialpolitische Aspekte gabs aber nicht, Binding hasst alle Zocker. Er hat nie erwähnt, dass ihm kleine Zocker weniger verhasst sind.
      Avatar
      schrieb am 27.02.24 20:03:10
      Beitrag Nr. 13.934 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.02.24 20:21:09
      Beitrag Nr. 13.935 ()


      Hätte Lothar noch Zeit gehabt sich präventiv für den Schutz des Landschaft stark zu machen, wären die gemeinen Gartenzocker nicht so einfach davongekommen
      Avatar
      schrieb am 27.02.24 22:27:08
      Beitrag Nr. 13.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.356.312 von chris-trader am 27.02.24 20:03:10Besonders interessant ist folgendes:

      Derzeit sind unseres Wissens mind. fünf Verfahren vor Finanzgerichten anhängig. In einem Verfahren dürfte mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen sein.

      Gehen wir mal davon aus, dass die "unsere 4" kennen, also RLP, Stuttgart, München und "Epizentrum". Bei keinem ist "mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen", wobei natürlich die Frage ist, was die mit zeitnah meinen. Aber es wird wohl eher das 5. Verfahren, wo auch immer das ist, das "zeitnahe" sein.
      Avatar
      schrieb am 27.02.24 23:07:22
      Beitrag Nr. 13.937 ()
      Vielleicht ist es das ominöse Verfahren vor dem FG Hannover der SdK oder auch einfach nur ein Mandant dieser Firma.
      Ich denke viele Gerichte wollen sich die Arbeit etwas einfacher machen und warten daher auf eine Entscheidung der Paralellverfahren. Ich denke das erste Urteil wird sehr richtungsweisend sein. Man wird sicherlich den Beschluss aus RLP zitieren. Ob man der dortigen Argumentation folgt, ist schwer hervorzusehen.

      Der User auf Reddit hatte mir damals die E-Mail vom Vorstand der SdK kopiert:
      "Das Verfahren ist leider sehr zäh, da nach einem Richterwechsel am FG Hannover es noch zu keiner Entscheidung gekommen ist. In einer mündlichen Verhandlung im März 2022 hatte der damalige Richter angedeutet, dass er zu Gunsten unseres Mandanten entscheiden möchte oder alterbnativ dies gleich dem BVerfG vorlegen will."

      Keine Ahnung um was es dort geht, ich glaube niemand hatte bereits im März 2022 einen solchen Bescheid. Vielleicht auch eher Aktienbinding, ich weiß es nicht, aber wenn im März 2022 eine mündliche Verhandlung oder eher ein Erörterungstermin war, dann würde die Entscheidung 18-24 Monate später sehr viel Sinn machen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.24 15:39:34
      Beitrag Nr. 13.938 ()
      Avatar
      schrieb am 28.02.24 18:18:16
      Beitrag Nr. 13.939 ()
      Ich glaube es gibt nur eine Lösung, den Autoren von CMS anschreiben:

      hendrik.arendt@cms-hs.com

      Vielleicht freut er sich ja auch über Details von uns. Wer mailt ihn an?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.02.24 20:44:04
      Beitrag Nr. 13.940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.363.236 von startvestor am 28.02.24 18:18:16Könnte ich machen, bin aber erst Freitag wieder zuhause und am Handy ist es nicht so einfach
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 10:49:39
      Beitrag Nr. 13.941 ()
      Ich denke, das wäre durchaus clever, weil du ja selbst einen künftigen FG-Fall repräsentierst. Du, aksap oder Epizentrum wären die geeignetsten Frager. Und bis morgen hat's natürlich noch Zeit.
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 12:22:57
      Beitrag Nr. 13.942 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.364.229 von ungierig am 28.02.24 20:44:04
      Zitat von ungierig: Könnte ich machen, bin aber erst Freitag wieder zuhause und am Handy ist es nicht so einfach


      Wurde schon gemacht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 14:02:08
      Beitrag Nr. 13.943 ()




      Komisch, mein Kommentar wurde von den Sozen bis jetzt nicht freigeschaltet.
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 14:32:32
      Beitrag Nr. 13.944 ()
      SPD Youtube Am 17.10.2007 beigetreten

      Wenn die so weitermachen knacken die 2100 bestimmt noch die 100.000 Follower 😂
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 14:48:20
      Beitrag Nr. 13.945 ()
      Hallo zusammen,

      kurze Rückmeldung zu meinem Steuerfall.

      Mein Steuerberater hatte Einspruch gegen die Ablehnung der AdV eingelegt. Dem Einspruch wurde das Urteil des FG RLP beigelegt.
      Das FA (Saarland) teilte soeben mit, dass das Einspruchschreiben an das Finanzministerium des Saarlandes weitergeleitet werde.
      Ziel sei es eine saarlandweite gemeinsame Abstimmung unter den FA zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 17:13:04
      Beitrag Nr. 13.946 ()
      Interessant, dass dein FA das so offen kommuniziert. Absichern tun sich natürlich fast alle, bei dem ganzen Steuer-Irrsinn weiß der Beamte ja nie wirklich was er machen soll.

      Jetzt wäre es wieder interessant, ob bzw. wie sich die Länder untereinander abgestimmt haben oder wann sie das tun werden. Leider sagen uns Hessel und Toncar ja nix, aber man könnte es nochmal auf AW probieren.
      Avatar
      schrieb am 01.03.24 14:44:33
      Beitrag Nr. 13.947 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.368.447 von aksap am 29.02.24 12:22:57
      Zitat von aksap:
      Zitat von ungierig: Könnte ich machen, bin aber erst Freitag wieder zuhause und am Handy ist es nicht so einfach


      Wurde schon gemacht.


      Antwort ist da. Sie können aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht selbstverständlich keine Details teilen, aber sie beraten Mandanten zum Thema "Bindingsteuer" (formal: "§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG", Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften).

      Davon können wir ausgehen: Die Kanzlei begleitet auch ein Verfahren. Wenn dieses Verfahren das erste mit einer Entscheidung wäre, steht professionelle Hilfe dahinter, was sicher sehr positiv ist.

      Ich kann mir gut vorstellen, dass mehrere Verfahren parallel laufen und einige mit Rechstanwälten.

      Es ist schade, dass TaxAdvisor seit langem nichts mehr gepostet hat.

      Und schade, dass ich seit dem 11.08 auf eine Entscheidung warte. Schon +8 Monate vergangen.
      Avatar
      schrieb am 01.03.24 16:13:55
      Beitrag Nr. 13.948 ()
      Danke. Damit haben wir also noch ein FG Y nach Epizentrums FG X, wird ja wohl kaum das gleiche sein. Der CFD-Verband hat übrigens auch noch weitere Verfahren in Aussicht.

      Bzgl. der zeitnahen Entscheidung, na ja, da hat ja jeder bei seinem Verfahren drauf gehofft. Mag sein, dass der Richter des FG Y kommuniziert hat, wann er fertig sein will oder CMS hofft einfach. Der Zeitpunkt bleibt aber ungewiß, solange kein Urteil da ist.
      Avatar
      schrieb am 02.03.24 12:28:19
      Beitrag Nr. 13.949 ()
      Schwarmintelligenz...
      ...ist ein wichtiger Halt für mich und ein Gutteil meiner Hoffnung.
      Vielleicht können die Betroffenen per pm ja die AZ der Verfahren austauschen.
      Der Fall von @Seven14 macht doch Hoffnung, das benachbarte Saarland reagiert auf des Urteil FG Rheinland-Pfalz und Hessen muss im Sommer auch handeln ;-)
      Avatar
      schrieb am 03.03.24 01:08:02
      Beitrag Nr. 13.950 ()
      Solche Beiträge haut die Ballerscheinindustrie raus! Warum??? Weil sie es (Dank Binding) kann....

      https://www.n-tv.de/mediathek/sendungen/Zertifikate/Wohin-dr…

      ... es ist schon frech, dem Kleinanleger Straddels schmackhaft zu machen. Und dabei noch zu behaupten mit dem Call verdient man Geld, wenn die Vola auf 20 springt...:D:D:D:D:D Na, wenigtstens wird auch auf das Emmitentenrisiko hingewiesen...
      Avatar
      schrieb am 04.03.24 03:55:52
      Beitrag Nr. 13.951 ()
      Neues Futter für die Lothar Fanboys:
      https://vorwaerts.de/podcasts#spdings-%E2%80%93-der-%E2%80%9…

      Bindingsteuer wird wie immer unter den Teppich gekehrt
      Avatar
      schrieb am 04.03.24 16:00:34
      Beitrag Nr. 13.952 ()
      Wusste gar nicht das Lother B. Finanzexperte ist ... Halte ich für Fake News
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.03.24 13:37:40
      Beitrag Nr. 13.953 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.390.332 von ValueIn am 04.03.24 16:00:34
      https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/was-experten-vom-selb…

      > Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding,
      > erntete jedenfalls nur Spott, als er die Finanztransaktionssteuer Anfang des
      > Jahres in einem Video erklären wollte und grundlegendste Größen des
      > Aktienwesens verwechselte.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.03.24 17:42:56
      Beitrag Nr. 13.954 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.397.034 von aksap am 05.03.24 13:37:40
      Zitat von aksap: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/was-experten-vom-selb…


      Scholz:"Ich bin der wirtschaftskompetenteste Kanzlerkandidat"

      unter den Blinden ist der Einäugige König.
      Avatar
      schrieb am 08.03.24 14:32:59
      Beitrag Nr. 13.955 ()
      Im Fairtalk zum Thema "Steuern" haben Sie unser Thema auch angesprochen. Zwar nur paar Sekunden, aber es scheint bekannter zu werden (1:37:10-1:38:):

      Avatar
      schrieb am 11.03.24 14:24:51
      Beitrag Nr. 13.956 ()
      Ist das bekannt?

      https://www.bindingsteuer.de
      Avatar
      schrieb am 11.03.24 16:04:01
      Beitrag Nr. 13.957 ()
      Danke. Die Seite scheint ganz neu zu sein. Vielen Dank an den Ersteller, tolle Sache.

      Was noch fehlt sind "bürokratische Unterstützungshilfen", also z.B. meine diversen Dokumente von Einspruch bis zur verfassungsrechtlichen Würdigung.

      Würde ich gern auf der Seite sehen, die Inhalte sind ja hier im Forum. Und natürlich fügt man dann halt "ohne Gewähr" hinzu, denn ich kann auch nicht garantieren, dass alles fehlerlos ist.
      Avatar
      schrieb am 11.03.24 16:36:01
      Beitrag Nr. 13.958 ()
      Obs unabhängig davon rechtliche Risiken gibt, meine Hilfstexte auf so einer Webseite einzustellen, weiß ich aber nicht. Alternativ könnte man die w:o-Posts verlinken oder meinen Sammelpost.
      Avatar
      schrieb am 12.03.24 14:03:21
      Beitrag Nr. 13.959 ()
      Von Heute ... Gibt Martin jetzt gas?

      https://www.faz.net/einspruch/steuern-auf-termingeschaefte-d…

      STEUERN AUF TERMINGESCHÄFTE
      "Das ist Unfug"

      Die Besteuerung von Termingeschäften lässt Steuerexpertinnen an der Kompetenz der Politik zweifeln. Sie sprechen von „Unfug“ und „extremer Ungleichbehandlung“ der Betroffenen.

      Die mittlerweile als „Bindingsteuer“ (benannt nach dem SPD-Linken und ehemaligen finanzpolitischen Sprecher der Partei Lothar Binding) paraphrasierte Besteuerung von Termingeschäften sorgt weiter für Aufruhr – vor allem im Internet. Steuerirrsinn, „Schröpfsteuer von Olaf Scholz“ heißt es. Und ein in deutscher und englischer Sprache veröffentlichtes Buch darüber trägt sogar den Untertitel „Wie die SPD (wahrscheinlich) nach der DDR 2.0 strebt“.


      Martin Hock
      Redakteur in der Wirtschaft.

      Folgen

      Aber es ist keineswegs nur so, dass etwa nur empörte Privatanleger in schlechter Internetmanier vor Wut schäumten. „Eine solch extreme Ungleichbehandlung wie durch diese Besteuerungsregelung für Termingeschäfte hat es nie zuvor gegeben“, sagt etwa auch Christina Vosseler, Steuerberaterin und Partnerin der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars. Steuerfachanwältin und Steuerberaterin Catarina Herbst, gleichfalls Partnerin von Mazars, ergänzt: „Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur war von vornherein, dass diese Regelungen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen und daher verfassungswidrig sind.“ ...
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      schrieb am 12.03.24 14:20:25
      Beitrag Nr. 13.960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.438.426 von berott am 12.03.24 14:03:21Und da ich den "bindingsteuer.de" Link auch gemeldet habe, frage ich mich ob die Erscheinung der Webseite und der Artikel (stark) gekoppelt sind.

      Aber dafür gibt es sogar eine Theorie: "Zufällige Ereignisse neigen dazu, sich zu häufen" oder sogar besser ... es handelt sich um einen Fall von "Die Clustering-Illusion".
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      Avatar
      schrieb am 12.03.24 14:24:41
      Beitrag Nr. 13.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.438.525 von berott am 12.03.24 14:20:25Endlich mal ein Artikel, der auch im Ton passend ist. Es ist wichtig Ross und Reiter (binding und scholz) klar zu bennen und nicht nur von politik zu faseln und damit so zu tun, als hätte sich ein beamter vertan und alles sei bloß ein blödes Missgeschick.
      Avatar
      schrieb am 12.03.24 20:26:08
      Beitrag Nr. 13.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.438.426 von berott am 12.03.24 14:03:21Mehr Gas gibt Hock leider im Rest des Artikels nicht. Aber trotzdem sollten wir ihm alle eine Dankes-Mail schreiben:

      https://www.frankfurterallgemeine.de/kontakt/kundenservice

      Wer die E-Mail-Adresse von Herrn Hock will, müsste mir aber eine BM schreiben. Ich gehe nicht davon aus, dass er die neue Seite kennt, sonst hätte er sie erwähnt. Ich werde ihn informieren.

      Was ich jetzt von Hock erwarten würde ist, den Politikskandal auch anzugehen. Also Interviewanfrage bei Binding, Tillmann, Brinkhaus, Gutting und Co.
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      Avatar
      schrieb am 12.03.24 20:47:17
      Beitrag Nr. 13.963 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.441.111 von startvestor am 12.03.24 20:26:08Hock schreibt z.B. später im Artikel:

      Warum man nun eine solche, offenbar im Vorhinein als verfassungswidrig erkennbare Regelung auf Biegen und Brechen eingeführt hat, darauf wissen die Mazars-Expertinnen auch keine endgültige Antwort.

      Aber wir wissen es, haben zumindest gute Indizien, weil wir den Erfinder so lange verfolgt haben. Lothar hatte seine Gründe, ob nun privater und/oder ideologischer Natur. Er hat uns "Zockern" oft genug ins Internet-Gesicht gebrüllt.
      Avatar
      schrieb am 13.03.24 14:36:10
      Beitrag Nr. 13.964 ()
      https://www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-binding-steue…

      ... und heute wird in der FAZ vom Martin Hock noch einmal sehr gut kommentiert und nachgelegt.
      Endlich kommt das Thema in den Medien an und es wird der richtige Ton getroffen!!!
      Das Bild vom Lothar Binding dazu ist auch perfekt.
      Avatar
      schrieb am 13.03.24 15:01:24
      Beitrag Nr. 13.965 ()
      Stark. Hock greift wirklich an. Endlich. Aber nun muss er halt die nötigen Interviews führen.
      Avatar
      schrieb am 13.03.24 17:45:48
      Beitrag Nr. 13.966 ()
      23.02.2024
      Nehmen Sie die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien und/oder Termingeschäfte ins Jahresteuergesetz 2024 auf?

      Sehr geehrter Herr Toncar,

      mittlerweile stimmen zahlreiche Finanzämter ruhende Verfahren bei Einsprüchen bzgl. z.B. § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu. Der Weg über die Gerichte wird aber aller Vorrausicht nach noch Jahre dauern.

      Werden Sie sich nochmal dafür einsetzen, dass die Abschaffung analog zum ersten Entwurf des Wachstumschancengesetz in das Jahresteuergesetz 2024 eingebracht wird?


      Antwort von Florian Toncar
      FDP • 12.03.2024

      Sehr geehrter Herr F.,

      vielen Dank für Ihre Frage zur Verlustverrechnungsbeschränkung.

      Wir im Bundesministerium der Finanzen und in der FDP-Bundestagsfraktion werden uns weiter dafür einsetzen, diese Regelung abzuschaffen. Ob wir einen entsprechenden Regelungsvorschlag in das Jahressteuergesetz 2024 einarbeiten oder in ein anderes Gesetzesvorhaben steht noch nicht fest.

      In diesem Sinne verbleibe ich
      mit freundlichen Grüßen

      Florian Toncar

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…
      Avatar
      schrieb am 14.03.24 23:11:20
      Beitrag Nr. 13.967 ()
      Ich glaube, man kann hier in Deutschland einen Haken machen. Sehe gerade die Diskussion über die Aktienrente und im Hintergrund sind rote Candels incl. Abwärtstrend eingeblendet. Damit wird auch dem letzten suggeriert, dass Aktien Zockerei sind..... Mit diesem Mindset wird die Abschaffung der Bindingsteuer eine Herkulesaufgabe. Und das trotz Verstoß gegen Artikel 3 GG (Leistungsfähigkeit).... Jetzt hat die Blinde auch noch kritisiert, dass erst ab 2050 "klimaneutrale Aktien" gekauft werden müssen.... OMG:cry::cry::cry:
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      schrieb am 15.03.24 19:53:58
      Beitrag Nr. 13.968 ()
      Avatar
      schrieb am 15.03.24 19:54:23
      Beitrag Nr. 13.969 ()
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.03.24 20:03:07
      Beitrag Nr. 13.970 ()
      Lohnt es sich, dem Schrodi meine Binding-Mythen zu mailen?
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      Avatar
      schrieb am 15.03.24 20:08:52
      Beitrag Nr. 13.971 ()
      Fragwürdige Immobiliendeals – Ride Capital hat Ärger mit Investoren

      https://financefwd.com/de/ride-capital-immobilien-deals/
      Avatar
      schrieb am 15.03.24 20:09:42
      Beitrag Nr. 13.972 ()
      Versteht der Roland wirklich nicht, dass die Bindingsteuer nach Lothar Binding benannt ist oder wieso spricht der das Wort englisch aus?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 15.03.24 20:12:01
      Beitrag Nr. 13.973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.463.887 von startvestor am 15.03.24 20:03:07
      Zitat von startvestor: Lohnt es sich, dem Schrodi meine Binding-Mythen zu mailen?


      Ich glaube nicht :D
      Avatar
      schrieb am 15.03.24 20:12:59
      Beitrag Nr. 13.974 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.463.908 von startvestor am 15.03.24 20:09:42
      Zitat von startvestor: Versteht der Roland wirklich nicht, dass die Bindingsteuer nach Lothar Binding benannt ist oder wieso spricht der das Wort englisch aus?


      Wahrlich kurios
      Avatar
      schrieb am 15.03.24 20:17:34
      Beitrag Nr. 13.975 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.463.842 von chris-trader am 15.03.24 19:54:23Gibt es mittlerweile Alternativen zu Ride?
      Roland deutete es im Video an und bei trustpilot erwähnt es auch ein Ex-Kunde: "Ich wechsel jetzt zur Konkurrenz"
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.03.24 20:19:23
      Beitrag Nr. 13.976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.457.503 von Horst_Sindermann am 14.03.24 23:11:20
      Zitat von Horst_Sindermann: Ich glaube, man kann hier in Deutschland einen Haken machen. Sehe gerade die Diskussion über die Aktienrente und im Hintergrund sind rote Candels incl. Abwärtstrend eingeblendet. Damit wird auch dem letzten suggeriert, dass Aktien Zockerei sind..... Mit diesem Mindset wird die Abschaffung der Bindingsteuer eine Herkulesaufgabe. Und das trotz Verstoß gegen Artikel 3 GG (Leistungsfähigkeit).... Jetzt hat die Blinde auch noch kritisiert, dass erst ab 2050 "klimaneutrale Aktien" gekauft werden müssen.... OMG:cry::cry::cry:


      War wieder mal zum Fremdschämen die Runde
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.03.24 10:51:28
      Beitrag Nr. 13.977 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.463.980 von chris-trader am 15.03.24 20:17:34
      Zitat von chris-trader: Gibt es mittlerweile Alternativen zu Ride?
      Roland deutete es im Video an und bei trustpilot erwähnt es auch ein Ex-Kunde: "Ich wechsel jetzt zur Konkurrenz"


      Es gibt Victar, deckt aber nur einen kleinen Teil der Dienstleistung ab, falls das mit Konkurrenz gemeint war. https://mit-rueckenwind.info/buchhaltung-automatisieren-trading-gmbh/

      Erstellt von einem ehemaligen (unzufriedenem Kunde)
      https://mit-rueckenwind.info/vv-gmbh-mein-jahresabschluss-2020/
      Avatar
      schrieb am 16.03.24 14:09:17
      Beitrag Nr. 13.978 ()


      Ab 13:37
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.03.24 18:22:15
      Beitrag Nr. 13.979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.466.260 von chris-trader am 16.03.24 14:09:17Binding sei also deutschlandweit angekommen. Aber im Gegensatz zu Roland ist hier nicht die Rede davon, dass ach so viele Finanzbeamte Binding nicht anwenden, eher das Gegenteil.

      Und zur Lenkungswirkung. Das ist doch widerlegt. Binding lenkt ins Verderben, nicht in Sicherheit. Man muss ja weitertraden und immer mehr riskieren, damit die Verlustvorträge nicht verfallen. Lenkung durch Pleite? Alles Blödsinn.
      Avatar
      schrieb am 17.03.24 14:24:57
      Beitrag Nr. 13.980 ()
      "Ein weiteres Beispiel, wo im deutschen Steuerrecht der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz derzeit möglicherweise verletzt wird, ist die Sonderregelung, die die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften vorschreibt. Hier geht es sogar soweit, dass Privatinsolvenzen drohen oder sogar eintreten. Selbst dann, wenn in diesem Zusammenhang die Lenkungswirkung bei der Intention des Gesetzgebers im Vordergrund stand, ist es bei derart gravierenden Einschnitten für die Betroffenen mehr als fraglich, ob hier der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausreichende Beachtung findet."

      https://www.juhn.com/rechtsberatung-koeln/verhaeltnismaessig…
      Avatar
      schrieb am 17.03.24 16:14:56
      Beitrag Nr. 13.981 ()
      Schöne rechtliche Kurzübersicht.
      Avatar
      schrieb am 18.03.24 16:42:17
      Beitrag Nr. 13.982 ()
      Und ein Wiki ist auch schon da:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Bindingsteuer

      Vielen Dank.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.03.24 09:19:55
      Beitrag Nr. 13.983 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.474.279 von startvestor am 18.03.24 16:42:17da hat jmd. wohl etwas gegen den Wiki Eintrag, er soll gelöscht werden.
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      Avatar
      schrieb am 19.03.24 09:34:38
      Beitrag Nr. 13.984 ()
      Das ist logisch. Es wird ja auch anderswo von den Linken gelöscht wo es machbar ist.
      Avatar
      schrieb am 19.03.24 09:42:57
      Beitrag Nr. 13.985 ()
      Interessant ist die Löschdiskussion. Der Autor verteidigt sich gut, aber wir wissen alle, dass letztendlich die Linken die Löschung durchsetzen werden.

      Sollte uns aber noch mehr motivieren.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.03.24 14:35:48
      Beitrag Nr. 13.986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.464.004 von chris-trader am 15.03.24 20:19:23
      Zitat von chris-trader:
      Zitat von Horst_Sindermann: Ich glaube, man kann hier in Deutschland einen Haken machen. Sehe gerade die Diskussion über die Aktienrente und im Hintergrund sind rote Candels incl. Abwärtstrend eingeblendet. Damit wird auch dem letzten suggeriert, dass Aktien Zockerei sind..... Mit diesem Mindset wird die Abschaffung der Bindingsteuer eine Herkulesaufgabe. Und das trotz Verstoß gegen Artikel 3 GG (Leistungsfähigkeit).... Jetzt hat die Blinde auch noch kritisiert, dass erst ab 2050 "klimaneutrale Aktien" gekauft werden müssen.... OMG:cry::cry::cry:


      War wieder mal zum Fremdschämen die Runde


      Wäre doch super wenn der Fonds sofort nur klimafreundliche Aktien kaufen dürfte! Da stehe ich voll dahinter! Dann kann ich weiterhin günstig Kohle, Gas und Erdöl Aktien einkaufen obwohl ich habe schon so viele ...
      Avatar
      schrieb am 20.03.24 15:56:16
      Beitrag Nr. 13.987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.477.615 von indipip am 19.03.24 09:19:55Wie feige! Der Eintrag ist gelöscht. Kennt jemand die Begründung? Es lässt tief blicken, wie man hier durch die Löschung die Wahrheit unter den Tisch kehren möchte. Erbärmlich. Ich habe den Artikel vor der Löschung gelesen und konnte keine Fehler oder Falschaussagen darin entdecken. Schade, dass Wikipedia da mitspielt. Soviel zum Demokratieverständnis in diesem unseren Lande. So ist also aktuell die Meinungsfreiheit zu verstehen. Man darf alles sagen und schreiben. Wird dann eben nur gleich wieder gelöscht, wenn es jemandem nicht genehm ist... :D. Pfui.
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      Avatar
      schrieb am 20.03.24 16:44:47
      Beitrag Nr. 13.988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.487.488 von Indexchaot am 20.03.24 15:56:16Über die Hintergründe kann man sich seinen Teil denken. :keks:
      Avatar
      schrieb am 20.03.24 17:30:16
      Beitrag Nr. 13.989 ()
      Das muss man nicht- so, wie der Artikel formuliert war, war eine Löschung vorhersehbar.
      Die Seite wurde aber zu einem Benutzer verschoben und ist erreichbar unter:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Karsten11/Besteuerung…
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      Avatar
      schrieb am 20.03.24 17:46:13
      Beitrag Nr. 13.990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.488.178 von Baddabumm am 20.03.24 17:30:16Aus linker Sicht wird das so sein, aber wie neutral sind wohl Wikis über als rechts Beschuldigte? Na ja, Immerhin wird an einer neuen Fassung gearbeitet. Aber das dort Lothar Binding mit keinem Wort erwähnt wird, ist mindestens lächerlich, aber eher manipulativ.
      Avatar
      schrieb am 20.03.24 17:56:05
      Beitrag Nr. 13.991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.488.178 von Baddabumm am 20.03.24 17:30:16Ich bin nicht mal ansatzweise links und habe ich nicht aktiv oder inaktiv mit der Löschung zu tun- der Artikel lässt sich auch in der ursprünglichen Form lesen:

      https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer%3AKarste…

      In der Form ist das alles andere, als objektiv geschrieben.
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      Avatar
      schrieb am 20.03.24 19:17:29
      Beitrag Nr. 13.992 ()
      War kein Vorwurf an Dich. Aber ich bitte auch bei trading-stocks.de darum, dass konkret die als nicht objektiv geschriebenen Textstellen benannt werden. Warum kommt da nix?

      Mir scheint das eher ein Gefühl zu sein. Die Realität war halt so absurd, dass man denkt, das muss einer erfunden haben.
      Avatar
      schrieb am 20.03.24 21:51:23
      Beitrag Nr. 13.993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.488.418 von Baddabumm am 20.03.24 17:56:05Hier ist der richtige Link für die letzte Version vor dem Chaos

      https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer:Karsten1…

      Ich sehe nur ein einziges Problem mit der Objektivität und es nicht was im Artikel steht, aber was fehlt. Es wird in der Sektion CDU/CSU erwähnt, aber es sollte auch klar sein, dass die Einführung der Bindingsteuer die Zusammenarbeit der CDU/CSU und der SPD war.

      Selbstverständlich war SPD-Scholz Finanzminister und SPD-Lothar deswegen der Capocannoniere im Finanzausschuss, aber die Rolle der CDU/CSU muss man nicht vergessen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.24 23:18:15
      Beitrag Nr. 13.994 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.477.840 von startvestor am 19.03.24 09:42:57
      Zitat von startvestor: Interessant ist die Löschdiskussion. Der Autor verteidigt sich gut, aber wir wissen alle, dass letztendlich die Linken die Löschung durchsetzen werden..

      wo ist die Löschdiskussion zu finden?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.03.24 23:32:10
      Beitrag Nr. 13.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.490.383 von caputseikel am 20.03.24 23:18:15Hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten…
      Avatar
      schrieb am 20.03.24 23:37:07
      Beitrag Nr. 13.996 ()
      https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer:Karsten1…

      Da ist die komplette Geschichte des Artikels. Die erste Version hatte 39.705 bytes. Die aktuelle Version 13.083.
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      Avatar
      schrieb am 21.03.24 00:28:40
      Beitrag Nr. 13.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.490.476 von berott am 20.03.24 23:37:07Ich habe noch eine Idee bzgl. des Wiki. Das wäre doch eine Möglichkeit, quasi "legitimiert" Anfragen an die beteiligten Politiker rauszuschicken:

      Einleitung:
      Ich arbeite federführend an einem Wikipedia-Artikel zum Thema "Besteuerung von Termingeschäften" mit und möchte Sie hierfür um Informationen bitten.....


      Unter dem damaligen Vorschlag des Finanzausschusses standen folgende Namen:

      Stark-Watzinger, Brehm, Binding, Paus

      https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf

      Ich würde noch Tillmann und Gutting von der CDU dazu nehmen, ggf. auch Schrodi, Toncar, de Masi.


      So könnte man z.B. fragen:

      Von welcher Person kam konkret der Vorschlag zu Par. 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
      Können Sie den Grund beschreiben?
      Wieso steht in der Gesetzesbegründung Anlegerschutz? Gab es Beschwerden von Anlegern "härter besteuert zu werden"?

      Usw., alles was man fürs Wiki braucht. Hier lesen ja Mitwirkende mit, nutzt die Chance.
      Avatar
      schrieb am 21.03.24 12:27:19
      Beitrag Nr. 13.998 ()
      Einfaches Beispiel was nicht objektiv ist:

      Und noch schockierender ist, dass im Schreiben, offene Börsentermingeschäfte, Optionen auf Futures und CFDs als Termingeschäfte für die Anwendung der Bindingsteuer kategorisiert wurden, jedoch privat emittierte Zertifikate und Optionsscheine ausgeschlossen wurden, bei denen die Preisentwicklung von einem proprietären Algorithmus gesteuert wird, der vom privaten Emittenten kontrolliert wird.
      Avatar
      schrieb am 21.03.24 12:48:55
      Beitrag Nr. 13.999 ()
      "Der Bundesrat wird einfach ignoriert " usw. usw.. Sowas kann man auf einer privaten Webseite schreiben, aber bitte nicht auf Wiki.

      Oder mal daran denken, wenn man ein mehrbändiges Lexikon im Schrank hat- und dann unter Lothar Binding sowas stehen würde, wie: "Der hat Leute in die Insolvenz getrieben und auch noch ein Bundesverdienstkreuz bekommen..." oder bei Merkel: "Die ist Schuld, das man keine bezahlbare Wohnung mehr bekommt....."- und alle Bände so emotional geschrieben wären.
      Das liest/kauft doch keiner mehr.
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      Avatar
      schrieb am 21.03.24 13:21:32
      Beitrag Nr. 14.000 ()
      Na ja, es sind unangenehme Fakten.

      Der Bundesrat hat am 03.10.2020 die Abschaffung der Bindingsteuer gefordert. Eine adäquate Antwort bzw. Gegenargumentation gab's nicht. Es wurde nur die Grenze auf 20K erhöht. Ist da Ignorieren wirklich unzutreffend?

      Und die Insolvenzfälle wegen der Bindingsteuer gibt's halt. Die Regelung hat Binding erfunden. Sicher haben die Leute auch Eigenverantwortung, aber ohne die Bindingsteuer wäre nix passiert.
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      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen