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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen - 500 Beiträge pro Seite (Seite 4)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 26.04.24 15:48:46 von
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      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:31:06
      Beitrag Nr. 1.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.684 von Sunny48 am 21.01.20 15:21:34
      Zitat von Sunny48: ich finde, das ist nicht nichts... so kann man dem Futurehandel auch den "Gar" ausmachen...
      du hast im Futurhandel ganz andere Kontraktwerte als im Aktienhandel. Die Finanztransaktionssteuer auf Derivate wäre der Supergau Nr. 2 -da ist dann auch der letzte Daytrader aus dem Markt gefegt...


      Die träumen doch immer noch davon nach dem Brexit irgendwelches Banken- und Tradinggeschäft aus London nach Frankfurt, Paris ... holen zu können. Da lach ich mich doch tot.

      Ich hab jetzt die letzten 3 Wochen mal bei Interactive bei der täglichen Übersicht auf Seite 2 die S/T Gewinne und Verluste einzeln addiert. Da ist im Jahr 2021 bei mir im Januar schon Ende mit Handel mit der neuen Grenze.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:31:24
      Beitrag Nr. 1.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.684 von Sunny48 am 21.01.20 15:21:34
      Zitat von Sunny48: bist du dir das so sicher? Die Finanztransaktionssteuer ist meines Wissens nach so konzipiert,
      das 0,02 % auf die Handelssumme abzuführen wären.

      Handelst du als Daytrader den FDAX intraday. so enststünden pro Roundturn
      337.500 x 0,01 % = 33,75 x 2 für den Roundturn macht: 67,50 Euro

      Bei > 30 Roundturns am Tag sind das mal eben > 2.025,00 Euro...

      ich finde, das ist nicht nichts... so kann man dem Futurehandel auch den "Gar" ausmachen...
      du hast im Futurhandel ganz andere Kontraktwerte als im Aktienhandel. Die Finanztransaktionssteuer auf Derivate wäre der Supergau Nr. 2 -da ist dann auch der letzte Daytrader aus dem Markt gefegt...

      Die sollen einfach die Einkünfte aus dem Derivatehandel der normalen Einkommensteuer unterwerfen und gut is... schließlich ist Daytrading auch nicht anderes als ein Job von 08.00 bis 17.00 Uhr (so man nicht die US Märkte handelt)


      Wenn man von Optionen ausgeht, wäre es doch die Optionsprämie, die besteuert wird. Und da sind 0,01% nun mal kaum etwas. Ob man bei Futures den vollen Kontraktwert als Bemessungsgrundlage nimmt, kann ich mir nicht vorstellen, da sonst ein Missverhältnis entstünde.
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      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:38:45
      Beitrag Nr. 1.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.669 von Blaubeermuffin am 21.01.20 15:19:51
      Zitat von Blaubeermuffin: Bei der FTS auf Derivate ist aber der Nominalwert des Derivats die Berechnungsgrundlage.

      Und 0,01% sind per Halfturn.

      Heißt, du bist bei einem FDAX dann praktisch bei einem Spread von ca. 4 Punkten.


      Wirklich? Dann kanst du nicht mehr traden.. Dann ist Ende mit dem Trading in der EU
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      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:39:37
      Beitrag Nr. 1.504 ()
      Ich versteh gar nicht woher dieser ganze Sozialismus auf einmal wieder kommt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:40:54
      Beitrag Nr. 1.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.438.175 von MK-ULTRA am 21.01.20 13:10:22
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von indexhunter: ...

      Vor allem Flatex, Comdirect und Consors werden es besonders spüren.

      Alles Broker, die dick mit den Emittenten Business machen und entsprechend von den Heavy Tradern leben.

      Ich bin froh, dass ich bei denen keine Konten mehr habe.


      Aha, warum bist du froh, bei denen keine Konten zu haben?


      Weil absehbar ist, dass Heavy Trader sich von deutschen Brokern abwenden werden. Niemand wird sich die Form der neuen Abrechnungsmethode gefallen lassen. Das ist viel zu kapitalintensiv und geht massiv auf die Liquidtät.

      Die meisten Hobbypiloten, denken ja, dass sie die kostenlose Depotführung, günstige Kursversorgung und halbwegs passable Ordergebühren bekommen, weil sie alle 2 Jahre mal Postbankaktien für 5000 Euro kaufen.

      Man kann ja bei Flatex gerade sehen, was da abgeht, sobald Depotgebühren eingeführt werden.

      Degiro bspw. betreibt sogenanntes Netting zwischen den Kunden. D.h. wenn es nur noch Buy and Hold gibt, dann muss jede Order an die Börse geroutet werden und dann ist da nichts mehr mit Low Cost Trading. Heavytrader sorgen nicht nur für die notwendige Liquidtät, sie bezahlen auch zum Teil die Infrastruktur der Anderen mit.

      Selbst Maxblue lockt Heavytrader schon vorab mit Discount bis -20% auf die caped fees. Das machen die nicht umsonst.

      https://www.maxblue.de/static/assets/files/maxblue_auszug_au…

      InteractiveBrokers nennt es charmant: Inactivity Fee. Auf gut Deutsch, man wird "bestraft", wenn man nicht handelt.

      Wenn die FTS und ab 2021 die Verlustverrechnung bei Derivaten so kommt wie es monentan aussieht. Dann bin ich froh nicht bei einem deutschen Broker ein Konto zu haben.
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      schrieb am 21.01.20 15:46:21
      Beitrag Nr. 1.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.930 von indexhunter am 21.01.20 15:40:54
      Zitat von indexhunter: Wenn die FTS und ab 2021 die Verlustverrechnung bei Derivaten so kommt wie es monentan aussieht. Dann bin ich froh nicht bei einem deutschen Broker ein Konto zu haben.


      Und was bringt dir ein Konto bei einem Auslandsbroker? Die FTS zahlst du generell überall, weil die direkt an der Börse abgezogen wird, also auch beim Auslandsbroker. Und ansonsten musst du ohnehin alles in deiner Steuererklärung angeben. Ist also völlig egal, wo du dein Konto hast.
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      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:49:53
      Beitrag Nr. 1.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.918 von bomike am 21.01.20 15:39:37
      Zitat von bomike: Ich versteh gar nicht woher dieser ganze Sozialismus auf einmal wieder kommt.


      Scholz hat nur noch eine einzige Chance als Kanzlerkanditat der SPD aufegstellt zu werden. Er muss der neuen linken Strömung -sichtbar durch die neue Doppelspitze- gefallen und sendet nun entsprechende Signale.

      Angela Merkel will aus Eitelkeit mit Helmut Kohl gleichaufziehen was die Amtszeit angeht. Deshalb hat sie auch das Finanzamt für die große Koalition "geopfert". Entsprechend ist die CDU doppelt der Verlierer, nach innen und nach außen.

      Ich denke, Scholz weiß, dass seine FTS zu scheitern verurteilt war. Aber nach der Niederlage für die Kandidatur für die Parteispitze ist das nun seine einzige verbliebene Chance. Am Ende kann er sagen: Schaut her: ich habe es versucht, aber die Anderen (Österreich, BFH etc.) haben es zu Fall gebracht. Aber ich bin einer mit einem sozialistisch kommunistischem Herz.

      Er beidert sich indirekt innerparteilich an. Das ist alles.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:52:25
      Beitrag Nr. 1.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.008 von MK-ULTRA am 21.01.20 15:46:21Andere Gebühren, die sich nicht verändern werden.

      Die meisten unterschätzen den Kostenfaktor Transaktionskosten immens. Es gibt genügend dazu im Netz. Ich will hier nicht das Thema kapern und Vergleichrechnungen anstellen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:55:00
      Beitrag Nr. 1.509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.780 von MK-ULTRA am 21.01.20 15:31:24also im Aktienhandel ist definitv angedacht, den Wert der Handelssumme (Anzahl der Akiten x Kaufpreis) zu besteuern. Zu den Optionen kann ich leider nichts sagen- die handel ich nicht...
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 15:58:37
      Beitrag Nr. 1.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.930 von indexhunter am 21.01.20 15:40:54das verstehe ich nicht... das Drama trifft dich zwar unterjährig nicht, wenn du bei einem ausländischen Broker handelst aber am (Jahres-)ende kriegen sie dich bei der Steuererklärung doch auch....
      du schiebst verschiebst doch nur den Zeitpunkt für den Steuersupergau- oder steh ich auf dem Schlauch?
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      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:06:15
      Beitrag Nr. 1.511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.161 von Sunny48 am 21.01.20 15:58:37
      Zitat von Sunny48: das verstehe ich nicht... das Drama trifft dich zwar unterjährig nicht, wenn du bei einem ausländischen Broker handelst aber am (Jahres-)ende kriegen sie dich bei der Steuererklärung doch auch....
      du schiebst verschiebst doch nur den Zeitpunkt für den Steuersupergau- oder steh ich auf dem Schlauch?


      Ist schon richtig was du sagst.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:17:28
      Beitrag Nr. 1.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.161 von Sunny48 am 21.01.20 15:58:37Ich kann dann folgendes machen:

      Derivate auf Aktien mit der Hoffnung, dass meine Trefferquote weiterhin stabil bleibt und ich die -10.000 Euro erst nach einigen Gewinntrades erreichen.

      Wenn die 10.000 erreicht sind, muss ich von Derivaten aus 1:1 ungehebelt umstellen.
      Mann weiß ja nicht wann welche Trade in welcher Reihenfolge klappt.

      Vergleich: Ich mache 10 Trades: 7 Gewinner, 3 Verlierer. 7000 Profit: 3000 Los.

      Meine interne Rechnung sieht dann so aus: 4.000 Euro, die ich aktuell mit 25% versteuern muss. Das ist aber ein unterjährige ANNAHME von mir.

      Ein andere Trader -Konto ab Januar 2021 in Deutschland: Er macht 10 Trades: 7 Gewinner, 3 Verlierer, 7000 Profit: 3000 Loss

      Ihm werden SOFORT nach neuer Regelung 1.750,- vom Konto abgebucht (25% von 7000€). Egal was noch kommt oder bereits war.

      Ich habe 4000,- Euro mehr Liquidität.
      Er nur 2.250,- (4.000,- Gewinn ./. 25% Steuern von 7.000,-€)


      Die selbe Rechnung mit 15.000 Profit : 10.000 Loss
      Ich habe 5000 Euro Liquidät, Er hat 2.000 Euro

      Ich bilde eine Rückstellung und höre mit Derivaten auf und handel Aktien ungehebelt.
      Der andere muss 1,5 Jahre warten, bis er sein Geld von FA zurückbekommt.

      Gerade für kleinere Swingtrader mit einer Kontogröße von 10.000 - 35.000 Euro ist damit das Auslandskonto ein immenser Vorteil.

      Und diese Kontogrößen dürften bei Brokern wie Flatex die Mehrzahl sein!
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      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:27:30
      Beitrag Nr. 1.513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.461 von indexhunter am 21.01.20 16:17:28ja, was die unterjährige Liquidität angeht, hast du natürlich recht. Du musst halt nur ständig deine unterjährigen Gewinne und Verluste im Auge haben und am besten ein extra Konto, auf das man konsequent die geschuldeten 25 % Abgeltungssteuer überweist- oder wie du es nennst eine Steuerrückstellung bilden- nur! ich würde es tunlichst lassen, die bereits (unterjährig) anfallende Steuer als vermeintlich liquides Kapital zum Traden zu benutzen. Das wäre mir persönlich zu heikel... kann gut gehen, kann aber auch böse ins Auge gehen. Ich handel selber bei einem ausländischen Broker und werde jeden Monat ab 2021 die zunächst (fiktiv) geschuldete Steuer auf einem gesonderten Konto einzahlen. Ich habe keine Lust, dass mich am Jahresende der Steuerhammer trifft
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:35:18
      Beitrag Nr. 1.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.461 von indexhunter am 21.01.20 16:17:28
      Zitat von indexhunter: Die selbe Rechnung mit 15.000 Profit : 10.000 Loss
      Ich habe 5000 Euro Liquidät, Er hat 2.000 Euro


      Stimmt doch nicht die Rechnung. 5000 Gewinn - (25% von 15.000 = 3.750) = 1.250
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:36:55
      Beitrag Nr. 1.515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.596 von Sunny48 am 21.01.20 16:27:30Da ich meinen Handelsansatz sehr gut kenne und über die Jahre meiner Trefferquote einem Durchnittswert unterziehen kann, weiß ich

      Von 100 Trades gehen 28 schief.

      Aber: Die 28% sind nie linear verteilt. Es ist ja nie so, dass genau 72 Trades hintereinander erfolgreich sind und genau dann kommen 28 Verlierer. Oder anders herum.

      Es kann also sein, dass in meinem Beispiel mein Loss noch ewig bei 3000 stehen bleibt, wohingegen weitere Gewinner hinzukommen, weil die nächsten 5 Trades gut gehen. Und auf einmal sind es 13.000 Profit und 3.000 Loss.

      Der mit dem Konto in Deutschland wird dann dafür ab 2021 doppelt bestraft.

      Die Rückstellungen mache ich seit Jahren brav. Da mache ich mir keine Sorgen. Du hast Recht, das muss man sehr diszipliniert managen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:37:16
      Beitrag Nr. 1.516 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:37:40
      Beitrag Nr. 1.517 ()
      Die Aktien von CMC, IG und Flatex reagieren immer noch kaum.

      Verstehe wer will
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:38:15
      Beitrag Nr. 1.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.439.912 von bomike am 21.01.20 15:38:45
      Zitat von bomike:
      Zitat von Blaubeermuffin: Bei der FTS auf Derivate ist aber der Nominalwert des Derivats die Berechnungsgrundlage.

      Und 0,01% sind per Halfturn.

      Heißt, du bist bei einem FDAX dann praktisch bei einem Spread von ca. 4 Punkten.


      Wirklich? Dann kanst du nicht mehr traden.. Dann ist Ende mit dem Trading in der EU



      Das ist die Absicht
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:38:20
      Beitrag Nr. 1.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.596 von Sunny48 am 21.01.20 16:27:30
      Zitat von Sunny48: ja, was die unterjährige Liquidität angeht, hast du natürlich recht. Du musst halt nur ständig deine unterjährigen Gewinne und Verluste im Auge haben und am besten ein extra Konto, auf das man konsequent die geschuldeten 25 % Abgeltungssteuer überweist- oder wie du es nennst eine Steuerrückstellung bilden- nur! ich würde es tunlichst lassen, die bereits (unterjährig) anfallende Steuer als vermeintlich liquides Kapital zum Traden zu benutzen. Das wäre mir persönlich zu heikel... kann gut gehen, kann aber auch böse ins Auge gehen. Ich handel selber bei einem ausländischen Broker und werde jeden Monat ab 2021 die zunächst (fiktiv) geschuldete Steuer auf einem gesonderten Konto einzahlen. Ich habe keine Lust, dass mich am Jahresende der Steuerhammer trifft


      Warum erst ab 2021? Jetzt kann dich der Steuerhammer doch ebenfalls treffen, wenn du die 25% nicht beachtest.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:40:02
      Beitrag Nr. 1.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.779 von MakeCashNotWar am 21.01.20 16:37:16
      Zitat von MakeCashNotWar: Christian Lindner hat geantwortet:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/q…


      Was ist denn ein Entschließungsantrag?
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:40:56
      Beitrag Nr. 1.521 ()
      ich seh das schon, das man dann bald für seine Arbeit Lebensmittelmarken bekommt und weh man kommt auf die Idee einen Schwarzmarkt zu öffnen ...
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:43:08
      Beitrag Nr. 1.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.749 von MK-ULTRA am 21.01.20 16:35:18
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von indexhunter: Die selbe Rechnung mit 15.000 Profit : 10.000 Loss
      Ich habe 5000 Euro Liquidät, Er hat 2.000 Euro


      Stimmt doch nicht die Rechnung. 5000 Gewinn - (25% von 15.000 = 3.750) = 1.250


      Stimmt. Mein Fehler. So muss es richtig heißen.

      Ich habe 5000 Euro Liquidität. Er hat 1.250 Euro.

      Und nach Rückstellung sind es

      3.750 Euro zu 1.250 Euro.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:44:45
      Beitrag Nr. 1.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.788 von Blaubeermuffin am 21.01.20 16:37:40die Derivatewelt geht ja nicht global sondern nur in Deutschland unter-sie verlieren ja nur dt. Kunden. Alle anderen bleiben doch und handeln weiter. Will sagen, sie werden Einbußen haben aber die sind vermutlich nicht existenzgefährdend
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:48:15
      Beitrag Nr. 1.524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.788 von Blaubeermuffin am 21.01.20 16:37:40
      Zitat von Blaubeermuffin: Die Aktien von CMC, IG und Flatex reagieren immer noch kaum.

      Verstehe wer will


      Die können doch erst reagieren, wenn überhaupt klar ist, wie das neue Gesetz angewandt wird. Bis zum 1.1.2021 ist noch lange hin.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:52:38
      Beitrag Nr. 1.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.887 von Sunny48 am 21.01.20 16:44:45
      Zitat von Sunny48: die Derivatewelt geht ja nicht global sondern nur in Deutschland unter-sie verlieren ja nur dt. Kunden. Alle anderen bleiben doch und handeln weiter. Will sagen, sie werden Einbußen haben aber die sind vermutlich nicht existenzgefährdend


      aber überleg mal womit sich die Broker finanzieren? Das meiste kommt doch rein durch Provisionen von den Emittenten (ok und wenn der Kunde richtig heavy drauf ist, dann teilweise auch durch die Ordergebühren)

      Dir Frage ist wie hoch sind die durchschnittlichen Provisionen in % und 3 Mrd Umsatz im Monat ist ja auch nicht wenig.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:52:59
      Beitrag Nr. 1.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.440.887 von Sunny48 am 21.01.20 16:44:45
      Zitat von Sunny48: die Derivatewelt geht ja nicht global sondern nur in Deutschland unter-sie verlieren ja nur dt. Kunden. Alle anderen bleiben doch und handeln weiter. Will sagen, sie werden Einbußen haben aber die sind vermutlich nicht existenzgefährdend


      Woher willst du wissen, dass sie Kunden verlieren? Ich habe hier im Thread noch von niemandem gelesen, dass er das Traden einstellen will. Die Masse der Kunden dürfte eh nicht über das neue Gesetz im Bilde sein und 2021 genauso weiter machen wie bisher.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:00:43
      Beitrag Nr. 1.527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.441.016 von MK-ULTRA am 21.01.20 16:52:59Ich..... Wie auf Seite XX geschrieben.... Ich bin doch nicht deppert.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:03:13
      Beitrag Nr. 1.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.441.016 von MK-ULTRA am 21.01.20 16:52:59
      Zitat von MK-ULTRA: Woher willst du wissen, dass sie Kunden verlieren? Ich habe hier im Thread noch von niemandem gelesen, dass er das Traden einstellen will. Die Masse der Kunden dürfte eh nicht über das neue Gesetz im Bilde sein und 2021 genauso weiter machen wie bisher.


      Naja, theoretisch müssten die Broker die Kunden zeitnah in Kenntniss setzen.

      Dass die Ösis die FTS abgelehnt haben, heisst ja nicht, dass sie nicht gerne eine FTS hätten. So wie sie es begründen, wollen die eine auf Derivate aber nicht auf Aktien. Kann mir gut vorstellen, dass Scholz in der Hinsicht nochmal tätig wird. Zum Ausgleich kann man ja nochmal versuchen, die Abgeltungssteuer durch den persönlichen Steuersatz zu ersetzen.

      Deutschland in Zukunft: FTS auf Derivate, nur noch 10.000 EUR verrechenbar, persönlicher Steuersatz.

      Dazu kommt noch kein Bargeld mehr und ordentlich Minuszinsen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:06:40
      Beitrag Nr. 1.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.441.148 von Makkiavelli am 21.01.20 17:03:13
      Zitat von Makkiavelli:
      Zitat von MK-ULTRA: Woher willst du wissen, dass sie Kunden verlieren? Ich habe hier im Thread noch von niemandem gelesen, dass er das Traden einstellen will. Die Masse der Kunden dürfte eh nicht über das neue Gesetz im Bilde sein und 2021 genauso weiter machen wie bisher.


      Naja, theoretisch müssten die Broker die Kunden zeitnah in Kenntniss setzen.

      Dass die Ösis die FTS abgelehnt haben, heisst ja nicht, dass sie nicht gerne eine FTS hätten. So wie sie es begründen, wollen die eine auf Derivate aber nicht auf Aktien. Kann mir gut vorstellen, dass Scholz in der Hinsicht nochmal tätig wird. Zum Ausgleich kann man ja nochmal versuchen, die Abgeltungssteuer durch den persönlichen Steuersatz zu ersetzen.

      Deutschland in Zukunft: FTS auf Derivate, nur noch 10.000 EUR verrechenbar, persönlicher Steuersatz.

      Dazu kommt noch kein Bargeld mehr und ordentlich Minuszinsen.


      Nein, eine Verpflichtung seitens der deutschen Banken den Kunden über Änderungen im Einkommenssteuergesetz zu informieren, gibt es nicht. Die meisten deutschen Banken werden es aber wohl trotzdem tun. Aber den Auslandsbrokern, wie IB, etc. ist das doch völlig egal.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:12:11
      Beitrag Nr. 1.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.441.148 von Makkiavelli am 21.01.20 17:03:13
      Zitat von Makkiavelli: Deutschland in Zukunft: FTS auf Derivate, nur noch 10.000 EUR verrechenbar, persönlicher Steuersatz.

      Dazu kommt noch kein Bargeld mehr und ordentlich Minuszinsen.


      Ich glaube dann streiken aber die Oma´s und Opa´s künftig in Berlin, wenn Sie auf Ihre Sparbucheinlagen kräftig oben drauf zahlen dürfen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:12:56
      Beitrag Nr. 1.531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.441.148 von Makkiavelli am 21.01.20 17:03:13
      Zitat von Makkiavelli:
      Zitat von MK-ULTRA: Deutschland in Zukunft: FTS auf Derivate, nur noch 10.000 EUR verrechenbar, persönlicher Steuersatz.

      Dazu kommt noch kein Bargeld mehr und ordentlich Minuszinsen.



      Du hast noch das Verbot von Gold, Silber und sonstiger werthaltiger Sachen Vergessen. Dazu noch jährlich steigende Grundsteuern auf nahezu ins unendlich steigende Immobilienpreise.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:18:11
      Beitrag Nr. 1.532 ()
      ha ha, dieser abgrunddoofe Sozi

      https://www.n-tv.de/politik/EU-Laender-bremsen-Scholz-Aktien…

      Vielleicht ist es ja noch nicht zu Ende
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:26:53
      Beitrag Nr. 1.533 ()
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:29:20
      Beitrag Nr. 1.534 ()
      die Emis werden Produkte anbieten mit eingebautem Safety-Net, das die Kunden bei einem Verlust von 10.000 EUR ausstoppt... man erwirbt im Januar 2021 das "Never-Loose-Zertifikat", dahinter steckt ein Algo, der auf alles moegliche unterjaehrig leveraged spekuliert mit dem Ziel, im Dezember 50.000 EUR auszuzahlen... sollte das nicht klappen, ist der Verlust auf 10.000 EUR begrenzt...

      es ist wie bei den Autos der Zukunft... selber fahren ist out, autonomes fahren ist in....
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:34:33
      Beitrag Nr. 1.535 ()
      Finanztransaktionssteuer - darüber bitte in einem separaten Thread schreiben.
      Hier soll es nur um die neue Binding-Steuer gehen bitte.
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:40:29
      Beitrag Nr. 1.536 ()
      Hey zusammen,

      mich als Daytrader würde mal interessieren, ab wann diese 10.000 Euro Begrenzung eintritt. Ich mache mal zwei Beispiel (jeweils im Future-Marlt CL / ÖL):

      1.) Ich erwirtschafte heute mit drei Trades einen Gewinn von 500 Dollar. Zwei davon waren im Plus (750 Dollar), einer im Minus (250 Dollar). Den Tag schließe ich dennoch im Plus ab.

      2.) Ich erwirtschafte in fünf Tagen 3.000 Dollar. Vier Tage waren im Plus 4.000 Dollar), einer im Minus (1.000 Dollar). Die Woche schließe ich dennoch im Plus ab.

      In welchem Beispiel „greife“ ich etwas von meinen 10.000 Dollar als Maximalverlust ab? Schon im Beispiel 1 im Intraday-Handel, oder erst im Beispiel 2, wenn ein Handelstag auch komplett geschlossen wurde? Anders gefragt: Gilt ein Verlust erst dann, wann der Tag an sich im Minus beendet wurde, oder auch schon dann, wenn ich am selben Tag Gewinn trotz Minus gemacht habe?

      Vielleicht kann mir das ja einer beantworten. Vielen Dank vorab und schöne Grüße.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:42:11
      Beitrag Nr. 1.537 ()
      Interessant vor allem für Optionshändler und vor allem für die, die mit Credit Spreads arbeiten.

      Avatar
      schrieb am 21.01.20 17:58:30
      Beitrag Nr. 1.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.441.694 von JumpinJackFlash82 am 21.01.20 17:40:29
      Zitat von JumpinJackFlash82: Hey zusammen,

      mich als Daytrader würde mal interessieren, ab wann diese 10.000 Euro Begrenzung eintritt. Ich mache mal zwei Beispiel (jeweils im Future-Marlt CL / ÖL):

      1.) Ich erwirtschafte heute mit drei Trades einen Gewinn von 500 Dollar. Zwei davon waren im Plus (750 Dollar), einer im Minus (250 Dollar). Den Tag schließe ich dennoch im Plus ab.

      2.) Ich erwirtschafte in fünf Tagen 3.000 Dollar. Vier Tage waren im Plus 4.000 Dollar), einer im Minus (1.000 Dollar). Die Woche schließe ich dennoch im Plus ab.

      In welchem Beispiel „greife“ ich etwas von meinen 10.000 Dollar als Maximalverlust ab? Schon im Beispiel 1 im Intraday-Handel, oder erst im Beispiel 2, wenn ein Handelstag auch komplett geschlossen wurde? Anders gefragt: Gilt ein Verlust erst dann, wann der Tag an sich im Minus beendet wurde, oder auch schon dann, wenn ich am selben Tag Gewinn trotz Minus gemacht habe?

      Vielleicht kann mir das ja einer beantworten. Vielen Dank vorab und schöne Grüße.


      Rein theoretisch mit schließen der Postion. Also im beispiel 1. mit 250,- Verlust. Diese 250,- sind dann Teil der 10.000,- Grenze. Letztendlich immer dann wenn du eine Position schließt und mit dieser Verlust machst.

      Man könnte jetzt motiviert sein, Verluste nicht zu schließen. In der Hoffnung das man sie mit Gewinn später glattstellen kann.

      Vielleicht kommt das Finanzamt auf die Idee, den Verluste schon am Tagesende zu berechnen.
      Ltztendlich zeigt ja der Tageskontoauszug den offenen Verlust an... Dann könnten wir uns alle erschießen...
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 18:06:12
      Beitrag Nr. 1.539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.441.694 von JumpinJackFlash82 am 21.01.20 17:40:29
      Zitat von JumpinJackFlash82: Hey zusammen,

      mich als Daytrader würde mal interessieren, ab wann diese 10.000 Euro Begrenzung eintritt. Ich mache mal zwei Beispiel (jeweils im Future-Marlt CL / ÖL):

      1.) Ich erwirtschafte heute mit drei Trades einen Gewinn von 500 Dollar. Zwei davon waren im Plus (750 Dollar), einer im Minus (250 Dollar). Den Tag schließe ich dennoch im Plus ab.

      2.) Ich erwirtschafte in fünf Tagen 3.000 Dollar. Vier Tage waren im Plus 4.000 Dollar), einer im Minus (1.000 Dollar). Die Woche schließe ich dennoch im Plus ab.

      In welchem Beispiel „greife“ ich etwas von meinen 10.000 Dollar als Maximalverlust ab? Schon im Beispiel 1 im Intraday-Handel, oder erst im Beispiel 2, wenn ein Handelstag auch komplett geschlossen wurde? Anders gefragt: Gilt ein Verlust erst dann, wann der Tag an sich im Minus beendet wurde, oder auch schon dann, wenn ich am selben Tag Gewinn trotz Minus gemacht habe?

      Vielleicht kann mir das ja einer beantworten. Vielen Dank vorab und schöne Grüße.


      Notidee:
      Du könntest für Familienmitglieder (denen du vertraust) jeweils ein Konto aufmachen bzw. sie eröffnen eins und wenn du das 10k limit erreicht hast, musst du auf das nächste Konto wechseln.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 18:15:05
      Beitrag Nr. 1.540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.442.063 von Makkiavelli am 21.01.20 18:06:12
      Zitat von Makkiavelli: Notidee:
      Du könntest für Familienmitglieder (denen du vertraust) jeweils ein Konto aufmachen bzw. sie eröffnen eins und wenn du das 10k limit erreicht hast, musst du auf das nächste Konto wechseln.


      So wie das auch die Clan-Familien machen^^

      PS: Neues von Cum Geschäft, Einfach Konten von gefakten Personen eröffnen :D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 18:15:08
      Beitrag Nr. 1.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.441.694 von JumpinJackFlash82 am 21.01.20 17:40:29
      Zitat von JumpinJackFlash82: Hey zusammen,

      mich als Daytrader würde mal interessieren, ab wann diese 10.000 Euro Begrenzung eintritt. Ich mache mal zwei Beispiel (jeweils im Future-Marlt CL / ÖL):

      1.) Ich erwirtschafte heute mit drei Trades einen Gewinn von 500 Dollar. Zwei davon waren im Plus (750 Dollar), einer im Minus (250 Dollar). Den Tag schließe ich dennoch im Plus ab.

      2.) Ich erwirtschafte in fünf Tagen 3.000 Dollar. Vier Tage waren im Plus 4.000 Dollar), einer im Minus (1.000 Dollar). Die Woche schließe ich dennoch im Plus ab.

      In welchem Beispiel „greife“ ich etwas von meinen 10.000 Dollar als Maximalverlust ab? Schon im Beispiel 1 im Intraday-Handel, oder erst im Beispiel 2, wenn ein Handelstag auch komplett geschlossen wurde? Anders gefragt: Gilt ein Verlust erst dann, wann der Tag an sich im Minus beendet wurde, oder auch schon dann, wenn ich am selben Tag Gewinn trotz Minus gemacht habe?

      Vielleicht kann mir das ja einer beantworten. Vielen Dank vorab und schöne Grüße.



      Jeder einzelne Minustrade zählt da, die 10000 Euro sind da extem schnell weg.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 18:37:31
      Beitrag Nr. 1.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.438.445 von startvestor am 21.01.20 13:36:38
      Zitat von startvestor: Satz 6 trifft sie schon (Insolvenzen). Und was ist mit Aktien, die um 90% oder mehr gefallen sind? Sind das dann steuerrechtlich auch schon Totalverluste? Oder von mir aus 95 oder 99%?


      Ich denke nicht, dass Aktien von Satz 6 betroffen sind. Die neue Definition von "Totalausfall" bezieht sich auf Kapitalforderungen.
      "Eine Kapitalforderung ist insbesondere uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird."
      Aktien stellen ja kein Schuldverhältnis dar.
      Da käme höchstens die wertlose Ausbuchung infrage.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 18:41:57
      Beitrag Nr. 1.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.442.180 von Chris_M am 21.01.20 18:15:05
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von Makkiavelli: Notidee:
      Du könntest für Familienmitglieder (denen du vertraust) jeweils ein Konto aufmachen bzw. sie eröffnen eins und wenn du das 10k limit erreicht hast, musst du auf das nächste Konto wechseln.


      So wie das auch die Clan-Familien machen^^


      Lol der ist gut :)
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 19:36:03
      Beitrag Nr. 1.544 ()
      Warum nicht? Was die machen kann doch für uns Abschaumtrader nicht schlecht sein. :D
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 19:36:12
      Beitrag Nr. 1.545 ()
      ihr klammert Euch schon jetzt viel zu sehr an der 10.000 € Grenze fest.

      Dabei bleibt es doch nicht.

      Wichtig für Scholz war erstmal das dieses Gesetz nun durch ist.

      nun kann man järlich wie beim Gold, die Verlustgrenze runterschrauben bis man dann bei 1.000 €

      angekommen ist. sowas steht dann im Kleingedruckten zwischen Börsenbrief und dem Wetter.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 19:46:33
      Beitrag Nr. 1.546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.152 von Abfischer am 21.01.20 19:36:12
      Zitat von Abfischer: ihr klammert Euch schon jetzt viel zu sehr an der 10.000 € Grenze fest.

      Dabei bleibt es doch nicht.

      Wichtig für Scholz war erstmal das dieses Gesetz nun durch ist.

      nun kann man järlich wie beim Gold, die Verlustgrenze runterschrauben bis man dann bei 1.000 €

      angekommen ist. sowas steht dann im Kleingedruckten zwischen Börsenbrief und dem Wetter.


      Unsinn.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 19:54:32
      Beitrag Nr. 1.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.442.408 von woheller am 21.01.20 18:37:31Satz 6:

      Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalver-mögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.


      Das fettgedruckte könnte ein Einfallstor sein, weil ja auch in der Gesetzesbegründung steht, man will damit "Gestaltungen" abfangen, wenn das Solvenzrisiko schon absehbar sei. Wir stecken nicht im Kopf von Binding.


      Die FDP wird ihren Entschließungsantrag - kann nur aus dem Streichen des Satzes 5 und wohl auch Satz 6 bestehen - hoffentlich schnell einbringen. Begründung: verfassungswidrig
      Schauen wir dann doch mal bei namentlicher Abstimmung, wer an der Verfassungswidrigkeit festhält!
      Und der DDV soll sofort klagen (Artikel 12 und 14 Grundgesetz).
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:04:37
      Beitrag Nr. 1.548 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.440 von startvestor am 21.01.20 19:54:32
      Zitat von startvestor: Satz 6:

      Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalver-mögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.


      Das fettgedruckte könnte ein Einfallstor sein, weil ja auch in der Gesetzesbegründung steht, man will damit "Gestaltungen" abfangen, wenn das Solvenzrisiko schon absehbar sei. Wir stecken nicht im Kopf von Binding.


      Die FDP wird ihren Entschließungsantrag - kann nur aus dem Streichen des Satzes 5 und wohl auch Satz 6 bestehen - hoffentlich schnell einbringen. Begründung: verfassungswidrig
      Schauen wir dann doch mal bei namentlicher Abstimmung, wer an der Verfassungswidrigkeit festhält!
      Und der DDV soll sofort klagen (Artikel 12 und 14 Grundgesetz).


      Hab jetzt gelesen das ein Entschließungsantrag sowas von wertlos ist, da können wir auch unsere Petition vortragen... Das ist ein stumpfes Schwert...
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:07:04
      Beitrag Nr. 1.549 ()
      Danke für die bisherigen Antworten. Das ist ja alles mehr wie ernüchternd. Und so sinnlos...

      Gilt dieser Schwachsinn eigentlich nur für deutsche Broker? Ich handel aktuellen AMP den Gold und Öl Markt, also nichts „deutsches“. Oder spielt das bei der ganzen Sache keine Rolle, weil ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:08:07
      Beitrag Nr. 1.550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.632 von bomike am 21.01.20 20:04:37man bedenke, Lindner ist zu devot um dagegenhalten zu können im Endeffekt.

      mit einem Möllemann sähe die Sache schon anders aus, nur, den gibt es ja nicht mehr.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:12:04
      Beitrag Nr. 1.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.662 von JumpinJackFlash82 am 21.01.20 20:07:04
      Zitat von JumpinJackFlash82: Danke für die bisherigen Antworten. Das ist ja alles mehr wie ernüchternd. Und so sinnlos...

      Gilt dieser Schwachsinn eigentlich nur für deutsche Broker? Ich handel aktuellen AMP den Gold und Öl Markt, also nichts „deutsches“. Oder spielt das bei der ganzen Sache keine Rolle, weil ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe?


      letzteres ...
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:19:38
      Beitrag Nr. 1.552 ()
      Sind eigentlich inzwischen schon Antworten von der SPD eingetrudelt oder nur die Standardphrasen von den Schwarzen?
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:30:11
      Beitrag Nr. 1.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.632 von bomike am 21.01.20 20:04:37Bringt aber Öffentlichkeit. Wenn der Bundestag dann die Verfassungswidrigkeit feststellt, ist das wie ein Nichtanwendungsgesetz. Wenn die CDU gegen die FDP stimmt, also für den verfassungswidrigen Schrott, trotz nun besseren Wissens, wird sich selbst killen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:38:39
      Beitrag Nr. 1.554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.932 von startvestor am 21.01.20 20:30:11
      Zitat von startvestor: Bringt aber Öffentlichkeit. Wenn der Bundestag dann die Verfassungswidrigkeit feststellt, ist das wie ein Nichtanwendungsgesetz. Wenn die CDU gegen die FDP stimmt, also für den verfassungswidrigen Schrott, trotz nun besseren Wissens, wird sich selbst killen.


      Leider (bzw. Gott se Dank) entscheidet nicht der Bundestag was verfassungswidrig ist und was nicht.
      Die Politiker werden doch nicht zugeben, das sie was verfassungswidriges beschlossen haben...

      wenn nach 5 Jahren das Gericht entscheidet, weiß kein Mensch mehr wer das beschlossen hat.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:40:19
      Beitrag Nr. 1.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.677 von Abfischer am 21.01.20 20:08:07
      Zitat von Abfischer: man bedenke, Lindner ist zu devot um dagegenhalten zu können im Endeffekt.

      mit einem Möllemann sähe die Sache schon anders aus, nur, den gibt es ja nicht mehr.


      Eben, Linder macht immer auf harten Mann, wenns aber drauf ankommt ist er klein mit Hut..
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:53:33
      Beitrag Nr. 1.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.052 von bomike am 21.01.20 20:40:19Es gibt einen neuen Bericht von der ARD. Die Alternative dazu sei wohl bald nur noch: Auswandern.

      https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/politik-gegen-…

      Und Frau Kiziltepe hat geantwortet. Die weiß Bescheid, sitzt nämlich im Finanzausschuss, wird eng mit Binding zusammenarbeiten und war sicher bei den Verhandlungen mit CDU/CSU dabei:

      https://www.godmode-trader.de/artikel/steueraenderung-drei-t…

      Es ist richtig, dass bei Termingeschäften von 2016 bis 2019 eine unbeschränkte Verlustverrechnung möglich war. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat die oben beschriebene Änderung beschlossen. Durch die unterjährigen Verlustverrechnung können nicht verrechnete Verluste auf die Folgejahre vorgetragen und in Höhe von maximal 10.000 Euro geltend gemacht werden. Pro Jahr können somit maximal 20.000 Euro an Verlusten aus Termingeschäften mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.

      Mit freundlichen Grüßen, Cansel Kiziltepe"


      Danach hätte man immer die 10K aus dem Verlustvortragstopf und neue 10K. Machts kaum besser, ist aber interessant. Oder schon ein Rückzugsgefecht. :confused:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 20:59:51
      Beitrag Nr. 1.558 ()
      Game over, Leute...
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 21:05:49
      Beitrag Nr. 1.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.433.015 von Chris_M am 20.01.20 21:46:20
      Zitat von Chris_M: ihr tradet ja u.a. US Stocks und US Werte ... bei IB, Captrader und Lynx kann man doch das Konto gleich auf USD führen (wenn man ausschließlich US Stocks handelt) wäre das Buchungstechnisch nicht einfacher oder MUSS die Bewertung zum Kauf/Verkauf IMMER in EUR erfolgen?


      Ein IB Konto hat zwar eine Basiswährung, aber das Konto wird in mehreren Währungen geführt.Sobald ich eine US Aktie kaufe wird auch der Kaufpreis in US Dollar abgebucht. Dann hätte ich ein Negativsaldo in USD, den kann ich natürlich manuell ausgleichen indem ich die Anzahl USD kaufe für Euro.

      Was die Buchhaltung angeht, nach allem was ich dazu angelesen habe, die ist IMMER in Euro. IMMER zum Tatesmittelkurs bewertet, wenn es zu einer Buchung kommt. Währungsgewinne und Verluste werden auf entsprechende Konten gebucht wenn sie realisiert sind, und was dann noch übrig bleibt, dafür gibt es Konten für Rundungsfehler.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 21:07:02
      Beitrag Nr. 1.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.432.958 von DAX7003 am 20.01.20 21:42:04
      Zitat von DAX7003: hier mal ein Beispiel für eine gewöhnliche USD-Rechnung:

      https://candis.io/blog/buchhaltungswissen/rechnung-in-fremdw…


      Die meisten Beispiele im Netz sind zu Rechnungen. Das Problem haben wir als Trader aber nicht. Hier geht es darum, dass der Wechselkurs zwischen Rechnungsstellung und Rechnungszahlung sich ändert.

      Da wir als Trader keine Rechnungen stellen sondern immer sofort alles gebucht wird, erübrigt sich das.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 21:10:26
      Beitrag Nr. 1.561 ()
      Nächstes Jahr wird der "Scholz Renditebriefplus🎖" von Banken und Sparkassen an den Mann gebracht,

      für ein Sorgenfreies Rentenleben !. ? 💰💩
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 21:10:26
      Beitrag Nr. 1.562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.424 von unimatrix27 am 21.01.20 21:07:02
      Zitat von unimatrix27:
      Zitat von DAX7003: hier mal ein Beispiel für eine gewöhnliche USD-Rechnung:

      https://candis.io/blog/buchhaltungswissen/rechnung-in-fremdw…


      Die meisten Beispiele im Netz sind zu Rechnungen. Das Problem haben wir als Trader aber nicht. Hier geht es darum, dass der Wechselkurs zwischen Rechnungsstellung und Rechnungszahlung sich ändert.

      Da wir als Trader keine Rechnungen stellen sondern immer sofort alles gebucht wird, erübrigt sich das.


      falscher Thread unimatrix ;)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 21:12:27
      Beitrag Nr. 1.563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.472 von Chris_M am 21.01.20 21:10:26ich wollte meinen eigenen Thread nicht antworten von mir zumüllen ;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 21:16:40
      Beitrag Nr. 1.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.502 von unimatrix27 am 21.01.20 21:12:27
      Zitat von unimatrix27: ich wollte meinen eigenen Thread nicht antworten von mir zumüllen ;)


      lol also hier zumüllen:confused:

      Wahnsinn ... gestern waren hier 130 Pages und heute schon fast 160. D.h. 300 Postings ...

      Ich sehe es schon das die SPD den thread aus den google Index entfernen lässt damit keine weitere Presse hier drüber berichtet :laugh: oder die werden noch Trading GmbH verbieten und auswander gibt es auch nicht. Schön hierbleiben, arbeiten und kräftig Steuern abdrücken
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 21:30:56
      Beitrag Nr. 1.565 ()
      Findet euch damit ab, das Thema ist durch.

      Ihr werdet nicht mal mehr bis 2021 Zeit haben, noch ein paar Profits zu machen.

      Schaut euch das Video an.

      Es wird recht zeitnah eine BAFIN-Verfügung ergehen, die sämtlichen Derivate-Handel für Privatanleger verbietet.

      Schaut euch nach alternativen Einnahmequellen und Auswanderungsoptionen um, aber Trading ist gelaufen.

      Könnt ihr stänkern wie ihr wollt, aber der Ofen ist aus - und das wird schneller der Fall sein, als ihr ohnehin angenommen habt.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 21:52:44
      Beitrag Nr. 1.566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.238 von startvestor am 21.01.20 20:53:33Sehr viele widersprüchliche Aussagen und Fehlinformationen, angefangen bei den frühen Aussagen des Ministeriums selbst. Für mich ein deutliches Signal dafür, wie undurchdacht das ganze Gesetz ist.

      Besonders schlimm finde ich, dass sich nun offenbar auch ein Teil der Unionspolitiker geradezu schulterklopfend hinter dieses Machwerk stellt. Eine realistische Chance, dass da zeitnah noch etwas geändert wird, gibt es eigentlich nur, wenn sich bei der Mehrheit dort die Erkenntnis durchsetzt, dass man das Gesetz in seiner derzeitigen Interpretation so nicht mittragen kann. Die Konsequenzen wurden ja Vielen ja offenbar erst jetzt einigermaßen klar.

      Zudem habe ich bisher noch keine juristische Einschätzung vernommen, die hier nicht einen eklatanten Verstoß gegen geltende Rechtsprinzipien ausgemacht hätte. Wer das wider besseren Wissens ignoriert, sollte sich schämen und darf sich über einen bösen Imageschaden nicht beklagen. Meines Erachtens hat das, zumindest bei jedem mit einem etwas näheren Bezug zur Finanzwelt, auch durchaus das Potenzial ein Schandfleck zu werden, der noch über viele Jahre nachhallt.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 22:07:17
      Beitrag Nr. 1.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.682 von Blaubeermuffin am 21.01.20 21:30:56
      Zitat von Blaubeermuffin: Findet euch damit ab, das Thema ist durch.

      Ihr werdet nicht mal mehr bis 2021 Zeit haben, noch ein paar Profits zu machen.

      Schaut euch das Video an.

      Es wird recht zeitnah eine BAFIN-Verfügung ergehen, die sämtlichen Derivate-Handel für Privatanleger verbietet.

      Schaut euch nach alternativen Einnahmequellen und Auswanderungsoptionen um, aber Trading ist gelaufen.

      Könnt ihr stänkern wie ihr wollt, aber der Ofen ist aus - und das wird schneller der Fall sein, als ihr ohnehin angenommen habt.



      man munkelt bei Attac, die zur Zeit mit Steuerbehörden und Meldeämtern zusammenarbeiten,

      das Private Derivatehändler einen nicht unterschätzbaren Einfluss auf die Finanzkrise 2008

      und deren Auswirkung hatten, und mit Schuld daran tragen sollten. Somit die Gewinne der

      letzten Jahre vollständig an den zurückgezahlt werden sollen.

      Es scheint nichts mehr unmöglich.
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      Avatar
      schrieb am 21.01.20 22:12:57
      Beitrag Nr. 1.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.033 von Abfischer am 21.01.20 22:07:17
      Zitat von Abfischer:
      Zitat von Blaubeermuffin: Findet euch damit ab, das Thema ist durch.

      Ihr werdet nicht mal mehr bis 2021 Zeit haben, noch ein paar Profits zu machen.

      Schaut euch das Video an.

      Es wird recht zeitnah eine BAFIN-Verfügung ergehen, die sämtlichen Derivate-Handel für Privatanleger verbietet.

      Schaut euch nach alternativen Einnahmequellen und Auswanderungsoptionen um, aber Trading ist gelaufen.

      Könnt ihr stänkern wie ihr wollt, aber der Ofen ist aus - und das wird schneller der Fall sein, als ihr ohnehin angenommen habt.



      man munkelt bei Attac, die zur Zeit mit Steuerbehörden und Meldeämtern zusammenarbeiten,

      das Private Derivatehändler einen nicht unterschätzbaren Einfluss auf die Finanzkrise 2008

      und deren Auswirkung hatten, und mit Schuld daran tragen sollten. Somit die Gewinne der

      letzten Jahre vollständig an den zurückgezahlt werden sollen.

      Es scheint nichts mehr unmöglich.


      Und wer vertickt den die Derivate an die privaten Derivatehändler ... und inspiriert jeden Tag mit Empfehlungen für diese Produkte im TV und auf Finanzforen und in Leserbriefen??

      Ist ja wie mit den armen Drogendealer, der nicht für die Drogensüchtigen kann.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 22:42:28
      Beitrag Nr. 1.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.682 von Blaubeermuffin am 21.01.20 21:30:56
      Zitat von Blaubeermuffin: Findet euch damit ab, das Thema ist durch.

      Ihr werdet nicht mal mehr bis 2021 Zeit haben, noch ein paar Profits zu machen.

      Schaut euch das Video an.

      Es wird recht zeitnah eine BAFIN-Verfügung ergehen, die sämtlichen Derivate-Handel für Privatanleger verbietet.

      Schaut euch nach alternativen Einnahmequellen und Auswanderungsoptionen um, aber Trading ist gelaufen.

      Könnt ihr stänkern wie ihr wollt, aber der Ofen ist aus - und das wird schneller der Fall sein, als ihr ohnehin angenommen habt.


      Du hast nicht den Hauch einer Ahnung.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 22:44:12
      Beitrag Nr. 1.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.033 von Abfischer am 21.01.20 22:07:17
      Zitat von Abfischer:
      Zitat von Blaubeermuffin: Findet euch damit ab, das Thema ist durch.

      Ihr werdet nicht mal mehr bis 2021 Zeit haben, noch ein paar Profits zu machen.

      Schaut euch das Video an.

      Es wird recht zeitnah eine BAFIN-Verfügung ergehen, die sämtlichen Derivate-Handel für Privatanleger verbietet.

      Schaut euch nach alternativen Einnahmequellen und Auswanderungsoptionen um, aber Trading ist gelaufen.

      Könnt ihr stänkern wie ihr wollt, aber der Ofen ist aus - und das wird schneller der Fall sein, als ihr ohnehin angenommen habt.



      man munkelt bei Attac, die zur Zeit mit Steuerbehörden und Meldeämtern zusammenarbeiten,

      das Private Derivatehändler einen nicht unterschätzbaren Einfluss auf die Finanzkrise 2008

      und deren Auswirkung hatten, und mit Schuld daran tragen sollten. Somit die Gewinne der

      letzten Jahre vollständig an den zurückgezahlt werden sollen.

      Es scheint nichts mehr unmöglich.


      Du schreibst hier den allergrößten Schwachsinn von allen. Man sollte dich sperren.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 22:55:18
      Beitrag Nr. 1.571 ()
      Könnte für die, die grenznah wohnen, Tschechien eine Alternative sein?
      Wie verhält es sich da mit dem Außensteuergesetz?

      Hat da jemand Infomationen?

      Einen Webseite zum Einstieg wäre hier:
      https://www.staatenlos.ch/trader-loesungen-fuer-professionel…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 23:11:35
      Beitrag Nr. 1.572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.405 von Saxus am 21.01.20 22:55:18
      Zitat von Saxus: Könnte für die, die grenznah wohnen, Tschechien eine Alternative sein?
      Wie verhält es sich da mit dem Außensteuergesetz?

      Hat da jemand Infomationen?

      Einen Webseite zum Einstieg wäre hier:
      https://www.staatenlos.ch/trader-loesungen-fuer-professionel…


      Das Außensteuergesetz betrifft m.E.n. Unternehmer ... hast du schon eine Gesellschaft die du jetzt ins Ausland verlagern willst?

      Wenn du grenznah wohnst, dann zieh weg ... ich weiß nur nicht wie es Steuerlich ist, wenn du täglich nach D kommst, um zu arbeiten ..
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 23:27:12
      Beitrag Nr. 1.573 ()
      Nein, es gibt keine Firma. Nur erstmal eine Überlegung.

      Wenn das Außenhandelsgesetz nur für Unternehmen gilt, wäre das gut.

      Soviel ich weiß, muss man > 180 Tage im anderen Land wohnen, um nach deren Steuern abzurechnen. Oder reicht der Hauptwohnsitz?

      Auf oben erwähnter Webseite fragt einer welche Länder in Osteuropa günstig wären (er will in Deutschland aber weiter arbeiten).

      Antwort is:
      Ungarn macht am meisten Sinn, ist wegen Außensteuergesetz bei reinem Trading aber immer schwierig glaubwürdig vermittelbar, wenn man selbst das ganze Trading macht. Wenn dann sollte so eine Firma noch einen zusätzlichen Zweck haben, etwa pro forma Dienstleistungen anbieten in dem Land etc.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 23:30:21
      Beitrag Nr. 1.574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.345 von MK-ULTRA am 21.01.20 22:44:12
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Abfischer: ...


      man munkelt bei Attac, die zur Zeit mit Steuerbehörden und Meldeämtern zusammenarbeiten,

      das Private Derivatehändler einen nicht unterschätzbaren Einfluss auf die Finanzkrise 2008

      und deren Auswirkung hatten, und mit Schuld daran tragen sollten. Somit die Gewinne der

      letzten Jahre vollständig an den zurückgezahlt werden sollen.

      Es scheint nichts mehr unmöglich.


      Du schreibst hier den allergrößten Schwachsinn von allen. Man sollte dich sperren.



      Immerhin kann ich auf Alternativen zurückgreifen und muss mich nicht mit letzter Kraft an einen Strohhalm klammern, der eh schon längst gebrochen ist ;)
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 23:36:17
      Beitrag Nr. 1.575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.588 von Saxus am 21.01.20 23:27:12Ich schaue gerade auf Sat1 Auswanderern nach Bulgarien zu. Die jungen Bulgaren sind alle weg und nun ziehen deutsche Rentner dahin, wegen der Politik sagte der Makler. :cry: Bulgarien ist das billigste EU-Land.
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      Avatar
      schrieb am 21.01.20 23:40:10
      Beitrag Nr. 1.576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.682 von Blaubeermuffin am 21.01.20 21:30:56Das BaFin soll ja gem. dem Video die Derivate verbieten, um die Anleger vor dem BMF (deren übergeordnete Behörde) bzw. dem Steuerrisiko zu schützen. Schon krass. :D Also so viel Liebe zum Bürger habe ich noch nie gesehen. :D
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 00:21:51
      Beitrag Nr. 1.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.660 von startvestor am 21.01.20 23:36:1710% Steuern in Bulgarien.

      Außensteuergesetz? Im Ausland sind wir grds. für einige Jahre nach dem Wegzug noch "beschränkt Steuerpflichtige" für Deutschland.

      https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78807_2/
      https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78807_6/

      https://www.iww.de/pistb/musterfaelle/fallreihe-zum-aussenst…

      Dürfte aber entweder für uns nicht zutreffen oder man muss es halt vorher regeln.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 00:27:10
      Beitrag Nr. 1.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.792 von startvestor am 22.01.20 00:21:51Ein ganzer Aufsatz zum Thema.

      https://www.pplaw.com/sites/default/files/publications/2009/…

      Ob man dann noch bei einem deutschen Broker bleiben kann? Könnte vielleicht kritisch sein.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 07:51:26
      Beitrag Nr. 1.579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.660 von startvestor am 21.01.20 23:36:17
      Zitat von startvestor: Ich schaue gerade auf Sat1 Auswanderern nach Bulgarien zu. Die jungen Bulgaren sind alle weg und nun ziehen deutsche Rentner dahin, wegen der Politik sagte der Makler. :cry: Bulgarien ist das billigste EU-Land.


      Ich werde hier eher auf ein Non-EU Land setzen.

      Ich war nie ein Fan vom Brexit, doch nun könnte er für uns eine echte Alternative bieten. Ich werde für mich den Faden ab Sommer wieder aufnehmen. Mal sehen wie weit dann die Verhandlungen zwischen Briten und EU ist.

      Und mal schauen, was sich bis dahin noch hier so alles getan hat. Von Auflösung der GroKo bis hin zur Verabschiedung eines Änderungsgesetztes ist ja noch alles möglich.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 08:01:31
      Beitrag Nr. 1.580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.445.660 von startvestor am 21.01.20 23:36:17
      Zitat von startvestor: Ich schaue gerade auf Sat1 Auswanderern nach Bulgarien zu. Die jungen Bulgaren sind alle weg und nun ziehen deutsche Rentner dahin, wegen der Politik sagte der Makler. :cry: Bulgarien ist das billigste EU-Land.


      das da Rentner hinziehen ist aber nicht neu. .. und die Bulgaren sagen in Moldova ist es billig. In Rumänien kannst auch gut leben. BG hat 10% Steuern für Gesellschaften und natürliche Personen. Moldova und RO weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf.

      Die Lebensunterhaltungskosten werden aber sicher auch mtl. so hoch sein, das man genauso gut eine GmbH in D führen kann. i.d.R. wirst du als Ausländer eine Krankenversicherung benötigen und die wird wohl ähnlich sein wie die GKV für Studenten 80-160 Euro/mtl + Wohnung usw.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 10:27:42
      Beitrag Nr. 1.581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.446.512 von Chris_M am 22.01.20 08:01:31Wie wäre es denn mit einer Personengesellschaft im niedrig besteuerten Ausland, wenn es dazu ein günstiges Doppelbesteuerungsabkommen gibt? Das klingt zumindest nach einer halbwegs akzeptablen Lösung.

      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 10:36:46
      Beitrag Nr. 1.582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.446.440 von indexhunter am 22.01.20 07:51:26
      Zitat von indexhunter:
      Zitat von startvestor: Ich schaue gerade auf Sat1 Auswanderern nach Bulgarien zu. Die jungen Bulgaren sind alle weg und nun ziehen deutsche Rentner dahin, wegen der Politik sagte der Makler. :cry: Bulgarien ist das billigste EU-Land.


      Ich werde hier eher auf ein Non-EU Land setzen.

      Ich war nie ein Fan vom Brexit, doch nun könnte er für uns eine echte Alternative bieten. Ich werde für mich den Faden ab Sommer wieder aufnehmen. Mal sehen wie weit dann die Verhandlungen zwischen Briten und EU ist.

      Und mal schauen, was sich bis dahin noch hier so alles getan hat. Von Auflösung der GroKo bis hin zur Verabschiedung eines Änderungsgesetztes ist ja noch alles möglich.


      Im Wirkungsbereich des Golfstroms könnte das nicht nur steuerlich eine angenehme Erfahrung werden, sondern auch klimatisch.
      Wie das mit einer Krankenversicherung usw. ausschaut kann vll jemand hier berichten ?
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 10:40:47
      Beitrag Nr. 1.583 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.448.759 von Marktrauschen am 22.01.20 10:27:42
      Zitat von Marktrauschen: Wie wäre es denn mit einer Personengesellschaft im niedrig besteuerten Ausland, wenn es dazu ein günstiges Doppelbesteuerungsabkommen gibt? Das klingt zumindest nach einer halbwegs akzeptablen Lösung.



      Ist alles Individuell zu betrachten. Ein Familienvater, der in Lohn und Brot steht, mit Frau und Kindern wird sicher nicht die Zelte abbrechen. Kosten hast du doch auch im Ausland und deinen Lebensunterhalt wirst du auch bestreiten müssen. Als Junggeselle die Entscheidungs zu treffen ins Ausland zu ziehen fällt sicher leichter als es ein Familienvater tun würde.

      Wenn du dir in D die GmbH nicht leisten kannst, dann wirst du im Ausland es auch nicht leichter haben. Das ist zumindest meine Vermutung. klar gilst du in BG schon mit 700 Euro/mtl als reicher Mann aber erwirtschaftest du das kontinuierlich mit Traden? und 700 Euro sind schnell weg wenn man nicht zu Hause kocht usw.

      Ich meine das nimmt sich nicht viel von den Aufwendungen her.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 10:48:07
      Beitrag Nr. 1.584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.448.939 von Chris_M am 22.01.20 10:40:47
      Zitat von Chris_M: Ist alles Individuell zu betrachten. Ein Familienvater, der in Lohn und Brot steht, mit Frau und Kindern wird sicher nicht die Zelte abbrechen. Kosten hast du doch auch im Ausland und deinen Lebensunterhalt wirst du auch bestreiten müssen. Als Junggeselle die Entscheidungs zu treffen ins Ausland zu ziehen fällt sicher leichter als es ein Familienvater tun würde.

      Wenn du dir in D die GmbH nicht leisten kannst, dann wirst du im Ausland es auch nicht leichter haben. Das ist zumindest meine Vermutung. klar gilst du in BG schon mit 700 Euro/mtl als reicher Mann aber erwirtschaftest du das kontinuierlich mit Traden? und 700 Euro sind schnell weg wenn man nicht zu Hause kocht usw.

      Ich meine das nimmt sich nicht viel von den Aufwendungen her.


      Achso. Ich hatte das so verstanden, dass nur die Personengesellschaft (statt Kapitalgesellschaft) im Ausland ist, ich als Person aber weiter in D lebe und hier auch normal weiter versteuere - und zwar so, wie es im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist. Würde ich auswandern, würde mich das Abkommen mit D ja nicht unbedingt interessieren. Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 11:04:38
      Beitrag Nr. 1.585 ()
      Hier zwei Links zur Abgeltungssteuer in Europa und Doppelbesteuerungsabkommen:

      http://abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer-vergleich.html

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardar…
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 12:53:51
      Beitrag Nr. 1.586 ()
      Ich kann nur noch einmal anregen möglichst umfassend den österreichischen Finanzminister Blümel zuzutexten über Mail, Facebook , oder wie auch immer.
      Schreibt dem doch einfach. Ich habe das gestern auch getan. Wenn die deutsche Vorschrift nicht in der EU durchsetzungfähig ist, dann bliebe hier im Land nur Isolation oder finanztechnischer Alleingang.
      Der Herr Blümel scheint im Moment die einzige ernsthafte Stimme gegen den Scholz`schen Unsinn zu sein.

      Die Kontaktadressen finden sich im Netz.
      Ich selbst bin wahrscheinlich nicht befugt, die zu veröffentlichen

      Hier nochmal die Stimme des Finanzminister Blümel von gestern.

      https://www.tagesschau.de/wirtschaft/scholz-finanztransaktio…


      Plus
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 13:35:45
      Beitrag Nr. 1.587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.449.032 von Marktrauschen am 22.01.20 10:48:07
      Zitat von Marktrauschen:
      Zitat von Chris_M: Ist alles Individuell zu betrachten. Ein Familienvater, der in Lohn und Brot steht, mit Frau und Kindern wird sicher nicht die Zelte abbrechen. Kosten hast du doch auch im Ausland und deinen Lebensunterhalt wirst du auch bestreiten müssen. Als Junggeselle die Entscheidungs zu treffen ins Ausland zu ziehen fällt sicher leichter als es ein Familienvater tun würde.

      Wenn du dir in D die GmbH nicht leisten kannst, dann wirst du im Ausland es auch nicht leichter haben. Das ist zumindest meine Vermutung. klar gilst du in BG schon mit 700 Euro/mtl als reicher Mann aber erwirtschaftest du das kontinuierlich mit Traden? und 700 Euro sind schnell weg wenn man nicht zu Hause kocht usw.

      Ich meine das nimmt sich nicht viel von den Aufwendungen her.


      Achso. Ich hatte das so verstanden, dass nur die Personengesellschaft (statt Kapitalgesellschaft) im Ausland ist, ich als Person aber weiter in D lebe und hier auch normal weiter versteuere - und zwar so, wie es im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist. Würde ich auswandern, würde mich das Abkommen mit D ja nicht unbedingt interessieren. Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch.


      ich habe mir jetzt mal das Video zur hälfte angeschaut.

      Klar kannst du auch die Firma im Ausland gründen und du lebst in D ABER dann musst du auch im Ausland einen Direktor und Mitarbeiter haben. Im Video wurde ja auch gesagt, das die ausl. Firma über 10 Mitarbeiter eingestellt hat und so nur 1% Steuern zahlt.

      Mit meinem Budget könnte ich allerhöchstens auf Madagascar/Vietnam ein paar Mitarbeiter leisten wo das monatliche druchschnittsgehalt bei 25 Euro liegt

      Also die Entscheidungsgewallt muss schon im Ausland liegen ... im Video wurden ja auch noch weitere Verweise gemacht ..
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 13:51:06
      Beitrag Nr. 1.588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.450.571 von Plus am 22.01.20 12:53:51
      Zitat von Plus: Ich kann nur noch einmal anregen möglichst umfassend den österreichischen Finanzminister Blümel zuzutexten über Mail, Facebook , oder wie auch immer.
      Schreibt dem doch einfach. Ich habe das gestern auch getan. Wenn die deutsche Vorschrift nicht in der EU durchsetzungfähig ist, dann bliebe hier im Land nur Isolation oder finanztechnischer Alleingang.
      Der Herr Blümel scheint im Moment die einzige ernsthafte Stimme gegen den Scholz`schen Unsinn zu sein.

      Die Kontaktadressen finden sich im Netz.
      Ich selbst bin wahrscheinlich nicht befugt, die zu veröffentlichen

      Hier nochmal die Stimme des Finanzminister Blümel von gestern.

      https://www.tagesschau.de/wirtschaft/scholz-finanztransaktio…


      Plus

      Hier geht es um das ESTG, nicht um die FTS.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 15:58:38
      Beitrag Nr. 1.589 ()
      Hallo,
      in einem parallel Thread schreibt jemand:

      "Dazu noch der Hinweis, das Deutsche Finanzämter generell in Zukunft keine Steuererklärungen

      von Nutzern ausländischen Brokern akzeptieren.

      Scholz scheint gründlich aufzuräumen. "

      "Im schlimmsten Fall greift das FA den gesamten Gewinn ab, hält die Kralle drauf und Du kannst erstmal versuchen rechtlich dagegen vorzugehen. Feuerwerk wird geduldet, Chinesiche Himmelslaternen sind verboten. So einfach ist das."

      Stimmt das?
      66 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:10:43
      Beitrag Nr. 1.590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.452.875 von Makkiavelli am 22.01.20 15:58:38hi Makkialvelli,
      in der Meldung, die du hier zitierst geht soviel durcheinander, dass ich die mal geflissentlich ignorieren würde.

      wenn dem so wäre, wie dort steht, würde das FA darauf verzichten, die bei einem ausländiche Broker erzielten Einkünfte zu versteuern... und das glaube ich mal nicht...

      viel schwieriger ist, es Kontoauszüge von ausländischen Brokern zu bekommen, die den zuküftigen Anforderungen des FA genügen. Oder anders, es liegt in der Verantwortung des Traders seine Handelsergebnisse für das FA so aufzuarbeiten, dass das FA sie anerkennt- sonst autsch! wird geschätzt...
      62 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:13:04
      Beitrag Nr. 1.591 ()
      wäre das kein Eingriff in deine persönlichen Freiheit? Ich meine da übertreibt jemand. Im Schengenraum unvorstellbar

      Freien Personenverkehr
      Freien Warenverkehr
      Freien Dienstleistungsverkehr
      Freien Kapitalverkehr

      Da würde ja der Hund in der Pfanne verrückt
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:17:52
      Beitrag Nr. 1.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.070 von Chris_M am 22.01.20 16:13:04worauf bezieht sich deine Aussage?
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:20:33
      Beitrag Nr. 1.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.452.875 von Makkiavelli am 22.01.20 15:58:38
      Zitat von Makkiavelli: Hallo,
      in einem parallel Thread schreibt jemand:

      "Dazu noch der Hinweis, das Deutsche Finanzämter generell in Zukunft keine Steuererklärungen

      von Nutzern ausländischen Brokern akzeptieren.

      Scholz scheint gründlich aufzuräumen. "

      "Im schlimmsten Fall greift das FA den gesamten Gewinn ab, hält die Kralle drauf und Du kannst erstmal versuchen rechtlich dagegen vorzugehen. Feuerwerk wird geduldet, Chinesiche Himmelslaternen sind verboten. So einfach ist das."

      Stimmt das?


      Termingeschäfte werden doch eh nicht gemeldet. Also besteht ohnehin keine Gefahr, dass etwas auffliegt.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:22:53
      Beitrag Nr. 1.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.199 von MK-ULTRA am 22.01.20 16:20:33du machst nen Scherz ne?:laugh:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:24:10
      Beitrag Nr. 1.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.031 von Sunny48 am 22.01.20 16:10:43
      Zitat von Sunny48: viel schwieriger ist, es Kontoauszüge von ausländischen Brokern zu bekommen, die den zuküftigen Anforderungen des FA genügen. Oder anders, es liegt in der Verantwortung des Traders seine Handelsergebnisse für das FA so aufzuarbeiten, dass das FA sie anerkennt- sonst autsch! wird geschätzt...


      Also geschätzt wird ganz sicher nicht, wenn jemand alle seine Kontoauszüge offen legt.
      59 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:26:36
      Beitrag Nr. 1.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.154 von Sunny48 am 22.01.20 16:17:52
      Zitat von Sunny48: worauf bezieht sich deine Aussage?


      auf das was Makkiavelli gerade geschrieben hat... habe wohl nicht auf antworten geklickt
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:27:37
      Beitrag Nr. 1.597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.232 von Sunny48 am 22.01.20 16:22:53
      Zitat von Sunny48: du machst nen Scherz ne?:laugh:


      Hoeneß wäre auch nie aufgeflogen, wenn nicht jemand aus der Bank gequatscht hätte. Generell melden Auslandsbanken nur Zins- und Dividendenerträge. Wie es mit Aktiengewinnen ist, weiß ich nicht. Aber über Gewinne aus Termingeschäften (Optionen und Futures) gibt es keine Meldungen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:28:14
      Beitrag Nr. 1.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.031 von Sunny48 am 22.01.20 16:10:43Danke für die Antworten.

      Zitat von Sunny48: hi Makkialvelli,

      viel schwieriger ist, es Kontoauszüge von ausländischen Brokern zu bekommen, die den zuküftigen Anforderungen des FA genügen. Oder anders, es liegt in der Verantwortung des Traders seine Handelsergebnisse für das FA so aufzuarbeiten, dass das FA sie anerkennt- sonst autsch! wird geschätzt...


      Gibt es dazu Informationen, wie die in Zukunft auszusehen haben?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:31:02
      Beitrag Nr. 1.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.337 von Makkiavelli am 22.01.20 16:28:14
      Zitat von Makkiavelli: Danke für die Antworten.

      Zitat von Sunny48: hi Makkialvelli,

      viel schwieriger ist, es Kontoauszüge von ausländischen Brokern zu bekommen, die den zuküftigen Anforderungen des FA genügen. Oder anders, es liegt in der Verantwortung des Traders seine Handelsergebnisse für das FA so aufzuarbeiten, dass das FA sie anerkennt- sonst autsch! wird geschätzt...


      Gibt es dazu Informationen, wie die in Zukunft auszusehen haben?


      Wieso sollten die in Zukunft anders aussehen als jetzt?
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:32:29
      Beitrag Nr. 1.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.247 von MK-ULTRA am 22.01.20 16:24:10wenn ich mit der Steuererklärung 2021 den AMP Jahreskontoauszug 2021 ohne weitere Erläuterungen einreiche, gibt es riesen Terz- denn so wie dieser Kontoauszug beschaffen sind, kann das FA nur die saldierten Erträge sehen- und !!! wie wir ja alle gerade lernen, werden alle Gewinne bis auf 10.000 Euro Verlustanrechnung pro Jahr besteuert. Anhand des AMP Jahresauszuges kann das FA sehen, was ich an saldiertem Gewinn pro Kontrakt gemacht habe- aber nicht, wievile Gewinne oder Verluste ich unterjährig insgesamt gemacht habe. Das muss ich alles manuell aufbereiten.
      58 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:40:16
      Beitrag Nr. 1.601 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.367 von Sunny48 am 22.01.20 16:32:29
      Zitat von Sunny48: wenn ich mit der Steuererklärung 2021 den AMP Jahreskontoauszug 2021 ohne weitere Erläuterungen einreiche, gibt es riesen Terz- denn so wie dieser Kontoauszug beschaffen sind, kann das FA nur die saldierten Erträge sehen- und !!! wie wir ja alle gerade lernen, werden alle Gewinne bis auf 10.000 Euro Verlustanrechnung pro Jahr besteuert. Anhand des AMP Jahresauszuges kann das FA sehen, was ich an saldiertem Gewinn pro Kontrakt gemacht habe- aber nicht, wievile Gewinne oder Verluste ich unterjährig insgesamt gemacht habe. Das muss ich alles manuell aufbereiten.


      Du verwechselst da was. Es geht nicht um die Steuererklärung für 2021, die du ja erst in 2022 machen kannst, sondern schon um die in diesem Jahr abgegebenen Steuererklärungen. Darauf bezieht sich nämlich der Text im Parallelthread, nicht erst auf Steuererklärungen, in denen die 10k Verlustgrenze gilt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:41:53
      Beitrag Nr. 1.602 ()
      ihr müsst in Zukunft überspitzt gesagt jeden Gewinntrade dokumentieren können. Es reicht vermutlich nicht mehr am Tages- oder Monatsende einfach den den saldierten Gewinn zu erklären. Du darfst von allem am Jahresende 10.000 Euro abziehen that´s it- aber das FA will jeden Gewinntrade besteuern bis auf die maximal anzurechnenden 10.000 Euro.
      Der Monatsktoauszug vom MT4/MT5 weißt z.B. die Summe der Gewinne und die Summe der Verluste aus- das müßte gehen. So wird dem FA nachvollziehbar und transparent deutlich wie viele Verluste du wirklich gemacht hast und wieviel Gewinne dem gegenüberstehen. Du musst in Zukunft zwingend die Summe deiner Gewinne separate getrennt von der Summe deiner Verluste ausweisen.

      In MC kann ich mir am Tag für den Kontrakt, den ich gehandlet habe nicht nur den saldierten Gewinn sondern auch die Summe aller Gewinner und die Summe aller Verlierer anzeigen lassen- das sind die Werte, die das FA zukünftig sehen will. Wie sollen sie dsonst erkennen, wann die 10.000 Verlust erreicht sind?
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 16:49:34
      Beitrag Nr. 1.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.496 von Sunny48 am 22.01.20 16:41:53
      Zitat von Sunny48: ihr müsst in Zukunft überspitzt gesagt jeden Gewinntrade dokumentieren können. Es reicht vermutlich nicht mehr am Tages- oder Monatsende einfach den den saldierten Gewinn zu erklären. Du darfst von allem am Jahresende 10.000 Euro abziehen that´s it- aber das FA will jeden Gewinntrade besteuern bis auf die maximal anzurechnenden 10.000 Euro.
      Der Monatsktoauszug vom MT4/MT5 weißt z.B. die Summe der Gewinne und die Summe der Verluste aus- das müßte gehen. So wird dem FA nachvollziehbar und transparent deutlich wie viele Verluste du wirklich gemacht hast und wieviel Gewinne dem gegenüberstehen. Du musst in Zukunft zwingend die Summe deiner Gewinne separate getrennt von der Summe deiner Verluste ausweisen.

      In MC kann ich mir am Tag für den Kontrakt, den ich gehandlet habe nicht nur den saldierten Gewinn sondern auch die Summe aller Gewinner und die Summe aller Verlierer anzeigen lassen- das sind die Werte, die das FA zukünftig sehen will. Wie sollen sie dsonst erkennen, wann die 10.000 Verlust erreicht sind?


      Das FA macht sicher ne Ausnahme für solche Fälle, da darfst du jeden Euro Gewinn versteuern und eben NULL Euro Verlust verrechnen^^
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:04:29
      Beitrag Nr. 1.604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.367 von Sunny48 am 22.01.20 16:32:29
      Zitat von Sunny48: wenn ich mit der Steuererklärung 2021 den AMP Jahreskontoauszug 2021 ohne weitere Erläuterungen einreiche, gibt es riesen Terz- denn so wie dieser Kontoauszug beschaffen sind, kann das FA nur die saldierten Erträge sehen- und !!! wie wir ja alle gerade lernen, werden alle Gewinne bis auf 10.000 Euro Verlustanrechnung pro Jahr besteuert. Anhand des AMP Jahresauszuges kann das FA sehen, was ich an saldiertem Gewinn pro Kontrakt gemacht habe- aber nicht, wievile Gewinne oder Verluste ich unterjährig insgesamt gemacht habe. Das muss ich alles manuell aufbereiten.


      Wenn ich dich gerade schon mit Fragen durchlöchere, kommt jetzt noch eine. Wie soll das bei ausländischen Brokern mit der sofortigen Abführung der Abgeltungssteuer funktionieren.
      56 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:11:55
      Beitrag Nr. 1.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.817 von Makkiavelli am 22.01.20 17:04:29ausländische Broker führen nie die 25 % Abgeltungssteuer ab- das musst immer du am Jahresende in deiner Steuererklärung machen...

      nur dt. Broker führen die 25% Steuer monatlich ab- bisher. In 2022 werden sie das im Derivatehandel auch nicht machen, das musst du dann auch am Jahresende selber erklären.

      Du musst dir sehr genau anschauen, ob die KroAuszüge deines ausländischen Brokers die zukünftigen Anforderungen des FA erfüllen.

      IB efüllt die Kriterien, AMP nicht, MT4/MT5 Kto auszüge erüllen die Kriterien auch.
      31 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:16:51
      Beitrag Nr. 1.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.913 von Sunny48 am 22.01.20 17:11:55
      Zitat von Sunny48: ausländische Broker führen nie die 25 % Abgeltungssteuer ab- das musst immer du am Jahresende in deiner Steuererklärung machen...

      nur dt. Broker führen die 25% Steuer monatlich ab- bisher. In 2022 werden sie das im Derivatehandel auch nicht machen, das musst du dann auch am Jahresende selber erklären.

      Du musst dir sehr genau anschauen, ob die KroAuszüge deines ausländischen Brokers die zukünftigen Anforderungen des FA erfüllen.

      IB efüllt die Kriterien, AMP nicht, MT4/MT5 Kto auszüge erüllen die Kriterien auch.


      Wie kommst du darauf, dass die deutschen Banken in 2022 die Abgeltungssteuer auf Derivate nicht mehr abführen? Selbstverständlich tun sie das und zwar auf jeden Gewinntrade. Du kannst dir dann lediglich im Rahmen der Steuererklärung für 10k Verluste wieder zurückholen. Aber der Abzug der Abgeltungssteuer bleibt immer erhalten.
      29 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:26:21
      Beitrag Nr. 1.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.913 von Sunny48 am 22.01.20 17:11:55
      Zitat von Sunny48: ausländische Broker führen nie die 25 % Abgeltungssteuer ab- das musst immer du am Jahresende in deiner Steuererklärung machen...

      nur dt. Broker führen die 25% Steuer monatlich ab- bisher. In 2022 werden sie das im Derivatehandel auch nicht machen, das musst du dann auch am Jahresende selber erklären.

      Du musst dir sehr genau anschauen, ob die KroAuszüge deines ausländischen Brokers die zukünftigen Anforderungen des FA erfüllen.

      IB efüllt die Kriterien, AMP nicht, MT4/MT5 Kto auszüge erüllen die Kriterien auch.


      Verstehe ich nicht. Ich denke in 2021 muss bei jedem Gewinntrade sofort die Abgeltungssteuer abgeführt werden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:29:15
      Beitrag Nr. 1.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.453.817 von Makkiavelli am 22.01.20 17:04:29wie geschrieben führen die Auslandsbroker die Abgeltungssteuer nicht direkt ab, das heißt Du hast einen kleinen Liquiditätsvorteil - zumindest im ersten Jahr, denn später werden die Kapitalertragsteuern des Vorjahres als Basis genommen für vierteljährliche Vorauszahlungen, zunächst einmal unabhängig davon wie erfolgreich Dein Handel dann ist...
      23 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:33:28
      Beitrag Nr. 1.609 ()
      Die Broker killen sich und ihre Kunden dann quasi selbst. Was ist eigentlich mit Zivilcourage? Wer sich einem Regime nicht wider setzt, hat seine Freiheit nicht verdient - zumindest solange, bis er inhaftiert ist.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:36:13
      Beitrag Nr. 1.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.454.135 von DAX7003 am 22.01.20 17:29:15
      Zitat von DAX7003: wie geschrieben führen die Auslandsbroker die Abgeltungssteuer nicht direkt ab, das heißt Du hast einen kleinen Liquiditätsvorteil - zumindest im ersten Jahr, denn später werden die Kapitalertragsteuern des Vorjahres als Basis genommen für vierteljährliche Vorauszahlungen, zunächst einmal unabhängig davon wie erfolgreich Dein Handel dann ist...


      Wie kommst du auf den Unsinn, dass es Vorauszahlungen geben wird? Vor Einführung der Abgeltungssteuer waren auch keine Vorauszahlungen fällig, wenn man Spekulationsgewinne hatte.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:37:18
      Beitrag Nr. 1.611 ()
      So eine Sche.... Ich glaube ich kriege Depressionen. Danke für die Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:39:24
      Beitrag Nr. 1.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.454.213 von MK-ULTRA am 22.01.20 17:36:13
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von DAX7003: wie geschrieben führen die Auslandsbroker die Abgeltungssteuer nicht direkt ab, das heißt Du hast einen kleinen Liquiditätsvorteil - zumindest im ersten Jahr, denn später werden die Kapitalertragsteuern des Vorjahres als Basis genommen für vierteljährliche Vorauszahlungen, zunächst einmal unabhängig davon wie erfolgreich Dein Handel dann ist...


      Wie kommst du auf den Unsinn, dass es Vorauszahlungen geben wird? Vor Einführung der Abgeltungssteuer waren auch keine Vorauszahlungen fällig, wenn man Spekulationsgewinne hatte.


      er hat doch geschr. die AUSLANDSBROKER ... seit wann führen die Steuern ab? ... ne Vorauszahlung klar ... ist ne Vorsteuer, weil du so gut im traden bist nehmen die an das du nächstes Jahr auch die Einkünfte erzielst und wollen eine Vorsteuer ... kannst ja dann zurückfordern ... ist wie mit Vorsteuer und Umsatzsteuer
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:44:43
      Beitrag Nr. 1.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.454.282 von Chris_M am 22.01.20 17:39:24
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von MK-ULTRA: ...

      Wie kommst du auf den Unsinn, dass es Vorauszahlungen geben wird? Vor Einführung der Abgeltungssteuer waren auch keine Vorauszahlungen fällig, wenn man Spekulationsgewinne hatte.


      er hat doch geschr. die AUSLANDSBROKER ... seit wann führen die Steuern ab? ... ne Vorauszahlung klar ... ist ne Vorsteuer, weil du so gut im traden bist nehmen die an das du nächstes Jahr auch die Einkünfte erzielst und wollen eine Vorsteuer ... kannst ja dann zurückfordern ... ist wie mit Vorsteuer und Umsatzsteuer


      Du hast überhaupt nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Die Auslandsbroker führen auch jetzt schon keine Abgeltungssteuer ab und trotzdem gibt es derzeit keine Vorauszahlungen. Warum also sollte es die ab 2021 geben?
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 17:45:13
      Beitrag Nr. 1.614 ()


      ist hier auf WSO keine Rampensau wie der typ mit den blauen haaren .. reso oder wie der heißt.... auf YT richtig wirbeln vielleicht bring das mehr.

      auf ntv wurde heute stündlich verkündet das Online Casinos zukünftig in D erlaubt sind (mit teilweise nur kurzen Hinweise das es besränkungen gibt max 1000 Euro am Tag bzw 6000 Euro im Monat) ... unser Thema wird nicht medial zu wenig unterstützt ... und selbst solange sich nicht mal der Derivate Verband oder CFD Verband äußert ist schon beschämend
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 18:03:27
      Beitrag Nr. 1.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.454.381 von Chris_M am 22.01.20 17:45:13Stattdessen passiert wohl sowas:

      Danita
      Ich bin verwundert, meine Google Account wurde gehackt.


      Wohl die aktiveste "Kämpferin" von hier:

      https://www.godmode-trader.de/artikel/steueraenderung-drei-t…

      Das kennen wir doch alles. Für Ideologie tun manche Menschen ALLES. Schaut euch in der ZDF-Mediathek die 6teilige Reihe "HASS" an. Es ist ALLES möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 18:25:50
      Beitrag Nr. 1.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.454.009 von MK-ULTRA am 22.01.20 17:16:51Gedankenfehler meinserseits. Na klar führen die dt. Broker auch weitrhin die 25 % Steuer ab- sie dürfen nur die Verluste nicht mehr verrechnen
      28 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 18:28:38
      Beitrag Nr. 1.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.454.135 von DAX7003 am 22.01.20 17:29:15
      Zitat von DAX7003: wie geschrieben führen die Auslandsbroker die Abgeltungssteuer nicht direkt ab, das heißt Du hast einen kleinen Liquiditätsvorteil - zumindest im ersten Jahr, denn später werden die Kapitalertragsteuern des Vorjahres als Basis genommen für vierteljährliche Vorauszahlungen, zunächst einmal unabhängig davon wie erfolgreich Dein Handel dann ist...


      meinst du nicht ,dass das mit der vierteljährlichen Vorauszahlung der Kapitalertragssteuer nur die juristischen Personen (GmbH) betrifft? Für die Privathändler bleibt es doch auch nach 2021 bei 25 % Abgeltungssteuer oder<ß
      19 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 18:36:54
      Beitrag Nr. 1.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.080 von Sunny48 am 22.01.20 18:28:38
      Zitat von Sunny48:
      Zitat von DAX7003: wie geschrieben führen die Auslandsbroker die Abgeltungssteuer nicht direkt ab, das heißt Du hast einen kleinen Liquiditätsvorteil - zumindest im ersten Jahr, denn später werden die Kapitalertragsteuern des Vorjahres als Basis genommen für vierteljährliche Vorauszahlungen, zunächst einmal unabhängig davon wie erfolgreich Dein Handel dann ist...


      meinst du nicht ,dass das mit der vierteljährlichen Vorauszahlung der Kapitalertragssteuer nur die juristischen Personen (GmbH) betrifft? Für die Privathändler bleibt es doch auch nach 2021 bei 25 % Abgeltungssteuer oder<ß


      jup betrifft natürliche Personen (noch) nicht ...
      18 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 18:44:28
      Beitrag Nr. 1.619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.038 von Sunny48 am 22.01.20 18:25:50
      Zitat von Sunny48: Gedankenfehler meinserseits. Na klar führen die dt. Broker auch weitrhin die 25 % Steuer ab- sie dürfen nur die Verluste nicht mehr verrechnen


      Eine interessante Frage ist, was mit den Altverlusten passiert. Wer in diesem Jahr Verluste macht, bekommt die, bei deutschen Banken, in den Allgemeinen Verlusttopf eingestellt. Was passiert nun nächstes Jahr? Wird dann der Allgemeine Verlusttopf erst mal aufgebraucht oder beginnt dann schon die max. Verrechenbarkeit mit 10k? Falls ja, wäre der Verlusttopf komplett entwertet, was wohl auch verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist.
      27 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 18:46:38
      Beitrag Nr. 1.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.272 von MK-ULTRA am 22.01.20 18:44:28
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Sunny48: Gedankenfehler meinserseits. Na klar führen die dt. Broker auch weitrhin die 25 % Steuer ab- sie dürfen nur die Verluste nicht mehr verrechnen


      Eine interessante Frage ist, was mit den Altverlusten passiert. Wer in diesem Jahr Verluste macht, bekommt die, bei deutschen Banken, in den Allgemeinen Verlusttopf eingestellt. Was passiert nun nächstes Jahr? Wird dann der Allgemeine Verlusttopf erst mal aufgebraucht oder beginnt dann schon die max. Verrechenbarkeit mit 10k? Falls ja, wäre der Verlusttopf komplett entwertet, was wohl auch verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist.


      Diese Frage hat Taxadvisor hier im Thread schon mindestens einmal beantwortet. ... ich habe es nicht mehr im Kopf ...
      26 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 18:54:06
      Beitrag Nr. 1.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.299 von Chris_M am 22.01.20 18:46:38
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von MK-ULTRA: ...

      Eine interessante Frage ist, was mit den Altverlusten passiert. Wer in diesem Jahr Verluste macht, bekommt die, bei deutschen Banken, in den Allgemeinen Verlusttopf eingestellt. Was passiert nun nächstes Jahr? Wird dann der Allgemeine Verlusttopf erst mal aufgebraucht oder beginnt dann schon die max. Verrechenbarkeit mit 10k? Falls ja, wäre der Verlusttopf komplett entwertet, was wohl auch verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist.


      Diese Frage hat Taxadvisor hier im Thread schon mindestens einmal beantwortet. ... ich habe es nicht mehr im Kopf ...


      Er kann doch nur vermuten, was passiert. Wie es endgültig geregelt wird, entscheiden andere. Das sind aber alles Punkte, die man SCHNELL regeln muss, denn sonst schaffen die deutschen Banken die Software-Umstellung nicht bis nächstes Jahr. Und dann ist absolutes Chaos vorprogrammiert.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:02:33
      Beitrag Nr. 1.622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.365 von MK-ULTRA am 22.01.20 18:54:06also er hat es argumentiert, das die Verluste ab 2021 pro Jahr nicht mehr als mit 10.000 Euro verrechnet werden. ... Da steht nicht wie man mit vorherigen umgeht, und wenn das nicht genau definiert ist, dann sind die Verluste die Vor 31.12.2020 enstehen noch verrechenbar ...

      Wenn du -60k Vortrag hast, dann stehen also ab 2020 einmal die 10k vom laufendem Jahr zur Verfügung und 10k von den 60k ...

      Bzgl. Chaos ... siehe doch das neue TAN Verfahren. Wurde den Banken doch auch ein halbes Jahr Aufschub gegeben ...

      Dem FA ist es doch auch egal ob Chaos oder nicht, das ist eine Behörde ... die müssen jetzt auch erst für zig Hunderttausend ihre Windows Updates machen weil ja Win7 nicht mehr geupdatet wird.

      Die sollen mal lieber sagen, ob Zertifikate auch darunter fallen und dann wäre es m.M.n. falsch zu sagen das von den Zertifikaten Optionsscheine darunter fallen aber Turbos nicht.
      24 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:05:01
      Beitrag Nr. 1.623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.188 von Chris_M am 22.01.20 18:36:54
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von Sunny48: ...

      meinst du nicht ,dass das mit der vierteljährlichen Vorauszahlung der Kapitalertragssteuer nur die juristischen Personen (GmbH) betrifft? Für die Privathändler bleibt es doch auch nach 2021 bei 25 % Abgeltungssteuer oder<ß


      jup betrifft natürliche Personen (noch) nicht ...


      So ein Unsinn!!

      Das Fa verlangt von jedem - egal ob natürliche oder juristische Person - auf basis der letzten abgegeben Steuererklärung Vorauszahlungen in Höhe der Nachzahlung des abgegeben Jahres (ausser man kann schlüssig begründen, dass das ein Einmaleffekt, zB Firmenverkauf) war.

      Es gibt noch eine Menge an Einkünften, wo nicht an der Quelle schon abgeschöpft wird, an vorderster Stelle sind da Mieteinnahmen zu nennen. Und wenn Du dann einmal einen Gewinn bei irgendeiner Bude machst, darfst Du bei Erhalt des Steuerbeschides eine Vorauszahlung entrichten.

      Dieser Thread ist voll von gefährlichen Unwahrheiten, Auffoderungen zur Steuerhinterziehung und so weiter. Eigentlich müsste w:o hier zusperren, das ist ja fast schon unterlassene Sorgfaltspflicht den Lesern gegenüber - Ausnahmen wie zB Taxadvisor ausgenommen! Aber wenn da irgend jemand eine dubiose Seite verlinkt oder ein YT Video von einem "Coach" der genau weiß, dass ihm bei der Steuerlage die Kunden wegbrechen, guten Nacht.

      Alleine schon das Auslandsthema: wenn Du im Ausland nicht hockst sondern nur einen GF, Manager oder sonstwas "zahlst", aber in D wohnst und Tradest, unterstellt Dir das FA ganz schnell eine Betriebsstätte in D und Du hast die Steuer an der Backe. Das war auch schon immer so uns ist in meinen Augen auch korrekt: wer die Schulen, Straßen, Sicherheit etc. in D gut findet, soll auch seinen Obulus dazu zahlen (nicht falsch verstehen: ich verstehe diese €10.000 Regel auch als Berufsverbot und werde mich entsprechend dagegen wehren).

      Wir tuen alle gut daran, auf das BMF Schreiben zu warten, was da drinnen steht. Wenn wenigstens die unterjährige Verrechnung erhalten bleibt ist Alles gut, weil, bei €10.000 Miese sollte der deutsche Durchschnittstrader der vielleicht €2000 Netto nach Hause bringt, auch wirklich die Füße stillhalten!
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      schrieb am 22.01.20 19:12:19
      Beitrag Nr. 1.624 ()
      Der DSW will klagen und sucht betroffene Anleger. Dummerweise ist es zu spät, wenn die betroffen sind. Muss man die mit der Nase aufs GG stupsen?

      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-01/4866493…
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      schrieb am 22.01.20 19:12:49
      Beitrag Nr. 1.625 ()
      ja genau und hier treiben sich ja auch so viele natürliche Pers. rum die Ausnahmeeffekte haben, weil sie eine Firma verkauft haben (Palmface)

      Und niemand hat gesagt, das du "nur" im Ausl. einen Manager brauchst und schön von D aus weiter traden kannst. ... Das FA braucht nur die IP zu prüfen ... die Entscheidungsgewalt muss entsprechend im Ausl. lilegen. Das wurde mehrfach erwähnt.
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      schrieb am 22.01.20 19:17:24
      Beitrag Nr. 1.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.506 von Andiadm am 22.01.20 19:05:01Wir tuen alle gut daran, auf das BMF Schreiben zu warten, was da drinnen steht. Wenn wenigstens die unterjährige Verrechnung erhalten bleibt ist Alles gut, weil, bei €10.000 Miese sollte der deutsche Durchschnittstrader der vielleicht €2000 Netto nach Hause bringt, auch wirklich die Füße stillhalten!
      [/quote]

      Wann rechnest du ungefähr mit einem erklärenden Schreiben des BMF?

      Der Einwand, dass die dt. Broker/Banken ihre Software umstellen müssen ist ja durchaus berechtigt.
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      schrieb am 22.01.20 19:19:27
      Beitrag Nr. 1.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.611 von Chris_M am 22.01.20 19:12:49
      Zitat von Chris_M: ja genau und hier treiben sich ja auch so viele natürliche Pers. rum die Ausnahmeeffekte haben, weil sie eine Firma verkauft haben (Palmface)

      Und niemand hat gesagt, das du "nur" im Ausl. einen Manager brauchst und schön von D aus weiter traden kannst. ... Das FA braucht nur die IP zu prüfen ... die Entscheidungsgewalt muss entsprechend im Ausl. lilegen. Das wurde mehrfach erwähnt.


      Und Du bist hier der Schlimmste von Allen. Ich habe hier lediglich dargestellt, wie das FA handelt und ein Beispiel gebracht, warum man evtl. trotz Nachzahlung keine Vorauszahlungen leisten muss. Und gerade die Tatsache, dass das hier keinen betreffen wird soll unterstreichen, dass man aus dieser Vorauszahlungsnummer nicht rauskommt.

      Vielleicht verstehst Du das jetzt. Würde mich für Dich freuen!

      PS: Das FA prüft keine IPs. Das ist denen viel zu teuer. Die haben viel einfachere Methoden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:20:23
      Beitrag Nr. 1.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.602 von startvestor am 22.01.20 19:12:19ne, das ist leider die dt. Rechtsprechung, du brauchst ja erst mal eine Steuerveranlagung, gegen die du Widerspruch erheben kannst. Diese ersten Steuerveranlagungen liegen aber erst Anfang 2022 vor...
      Also kann vorher auch keiner klagen...
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      schrieb am 22.01.20 19:21:18
      Beitrag Nr. 1.629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.665 von Sunny48 am 22.01.20 19:17:24
      Zitat von Sunny48: Wann rechnest du ungefähr mit einem erklärenden Schreiben des BMF?.


      Ich denke, das wird im März/April sein.

      Das Argument, dass die Banken die neue Gesetzeslage in Ihre IT einbauen müssen, ist sehr berechtigt.

      PS: Hoffentlich machen die vom Status-Quo ein Backup, wenn das BVG den Satz dann doch kassiert ;-)
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:39:40
      Beitrag Nr. 1.630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.482 von Chris_M am 22.01.20 19:02:33
      Zitat von Chris_M: also er hat es argumentiert, das die Verluste ab 2021 pro Jahr nicht mehr als mit 10.000 Euro verrechnet werden. ... Da steht nicht wie man mit vorherigen umgeht, und wenn das nicht genau definiert ist, dann sind die Verluste die Vor 31.12.2020 enstehen noch verrechenbar ...

      Wenn du -60k Vortrag hast, dann stehen also ab 2020 einmal die 10k vom laufendem Jahr zur Verfügung und 10k von den 60k ...

      .


      Nein, das ganz bestimmt nicht. Entweder man kann nur insgesamt 10k vortragen oder aber man kann erst den Allgemeinen Verlusttopf leeren. Aber das man 20k vortragen kann, macht absolut keinen Sinn.
      Ich hoffe, Taxadvisor äußert sich noch mal dazu.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:45:10
      Beitrag Nr. 1.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.506 von Andiadm am 22.01.20 19:05:01
      Zitat von Andiadm: So ein Unsinn!!

      Das Fa verlangt von jedem - egal ob natürliche oder juristische Person - auf basis der letzten abgegeben Steuererklärung Vorauszahlungen in Höhe der Nachzahlung des abgegeben Jahres (ausser man kann schlüssig begründen, dass das ein Einmaleffekt, zB Firmenverkauf) war.


      Wer hier den Unsinn schreibt, können wir ja schnell erfahren. Da in diesem Thread viele angeblich erfolgreiche Trader über einen Auslandsbroker handeln, müssten diese, wie du behauptest, Steuervorauszahlungen leisten. Bisher habe ich aber noch von keinem gehört, dass er solche leisten muss.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:49:29
      Beitrag Nr. 1.632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.710 von Sunny48 am 22.01.20 19:20:23
      Zitat von Sunny48: ne, das ist leider die dt. Rechtsprechung, du brauchst ja erst mal eine Steuerveranlagung, gegen die du Widerspruch erheben kannst. Diese ersten Steuerveranlagungen liegen aber erst Anfang 2022 vor...
      Also kann vorher auch keiner klagen...


      Aber sicher kann man vorher klagen. Man sogar schon am zweiten Handelstag in 2021 klagen. Man muss nur zwei diametrale Tradingpositionen eingehen. Auf der einen macht man eine Mio. Gewinn, auf der anderen eine Mio. Verlust. Dann stellt man glatt mit einem Ergebnis von 0 Euro und die Bank führt mal eben 250k ans Finanzamt ab. Schon kannst du klagen, weil man dir 250k abnimmt, obwohl du nicht einen Cent Gewinn gemacht hast.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:51:27
      Beitrag Nr. 1.633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.920 von MK-ULTRA am 22.01.20 19:39:40
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Chris_M: also er hat es argumentiert, das die Verluste ab 2021 pro Jahr nicht mehr als mit 10.000 Euro verrechnet werden. ... Da steht nicht wie man mit vorherigen umgeht, und wenn das nicht genau definiert ist, dann sind die Verluste die Vor 31.12.2020 enstehen noch verrechenbar ...

      Wenn du -60k Vortrag hast, dann stehen also ab 2020 einmal die 10k vom laufendem Jahr zur Verfügung und 10k von den 60k ...

      .


      Nein, das ganz bestimmt nicht. Entweder man kann nur insgesamt 10k vortragen oder aber man kann erst den Allgemeinen Verlusttopf leeren. Aber das man 20k vortragen kann, macht absolut keinen Sinn.
      Ich hoffe, Taxadvisor äußert sich noch mal dazu.




      Wenn du 60k Verluste hast, dann kannst du die auf die Folgejahre Vortragen Aber jährlich nur mit max. 10.000 Euro Verrechnen. D.h. für die 60k sollte man 6 Jahre einplanen.

      Wäre ja auch absurd wenn die 50k sonst verfallen würden.

      Taxadvisor hat doch seinen Artikel verlinkt vor 2 Tagen oder so
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:55:40
      Beitrag Nr. 1.634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.046 von MK-ULTRA am 22.01.20 19:49:29o.k. jetzt versteh ich, warum der DSW dringend jemand sucht, mit dem sie klagen können:)

      wirst du mit der Nummer Anfang 2021 an den Start gehen? Reicht ja, wenn du statt ner Million 100 Euro hin- und herhandelst. Der Effekt ist ja derselbe... oder?
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:56:31
      Beitrag Nr. 1.635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.428.596 von Chris_M am 20.01.20 15:26:36Beide Links führen zu Artikeln eines bekannten WSO Users

      Zitat von Chris_M: https://www.dasinvestment.com/ab-2021-und-bis-10000-euro-ver…

      https://www.private-banking-magazin.de/ab-2021-und-bis-10000…

      gut gemacht 👍


      das sind 3 Seiten wo ihr Euch belesen könnt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:57:00
      Beitrag Nr. 1.636 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.046 von MK-ULTRA am 22.01.20 19:49:29die 25 Euro Abgeltungststeuer für den 100 Euro Trade spende ich...:) ds werde ich in 2020 schon nich zusammengetradet bekommen...
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:59:14
      Beitrag Nr. 1.637 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.920 von MK-ULTRA am 22.01.20 19:39:40Frau Kiziltepe (Bindings SPD-Kollegin im Finanzauschuss) hat nunmal geschrieben, dass es so läuft, warum auch immer.

      Beispiel 2021:
      Gewinntrades: 100.000 €
      Verlusttrades: 100.000 €
      Saldo: 0
      Steuer: 22.500 €
      Verlustvortrag: 90.000 €

      Beispiel 2022:
      Gewinntrades: 100.000 €
      Verlusttrades: 100.000 €
      Saldo: 0
      Steuer: 20.000 € (100.000 - 10.000 - 10.000)*0,25
      Verlustvortrag: 170.000 € (80.000 alt + 90.000 neu)



      Der Jensi war gestern übrigens wütend:



      Die Trading-GmbH soll uns retten, weil wir dann keine privaten Kleinanleger mehr sind. Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass es ein Irrtum sein könnte zu glauben, an dem Punkt hören die Linken auf.



      Zur Rechtsthematik. Bei Verfassungsbruch hilft das Verfassungsgericht:

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtig…

      Eine Bank/Broker muss wegen Artikel 12 und 14 GG klagen.
      15 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:06:44
      Beitrag Nr. 1.638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.001 von MK-ULTRA am 22.01.20 19:45:10
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Andiadm: So ein Unsinn!!

      Das Fa verlangt von jedem - egal ob natürliche oder juristische Person - auf basis der letzten abgegeben Steuererklärung Vorauszahlungen in Höhe der Nachzahlung des abgegeben Jahres (ausser man kann schlüssig begründen, dass das ein Einmaleffekt, zB Firmenverkauf) war.


      Wer hier den Unsinn schreibt, können wir ja schnell erfahren. Da in diesem Thread viele angeblich erfolgreiche Trader über einen Auslandsbroker handeln, müssten diese, wie du behauptest, Steuervorauszahlungen leisten. Bisher habe ich aber noch von keinem gehört, dass er solche leisten muss.


      Das müssen sie, wenn sie die Gewinne angeben. Ich kann Dir gerne meinen Vorauszahlungsbescheid (anonymisiert) schicken. Wenn sie die Gewinne nicht angeben, sitzen sie bald ohne Tradingmöglichkeit ein. So einfach ist das in diesem Land.

      Hört bitte mit diesen Halbwahrheiten auf!!!
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:07:22
      Beitrag Nr. 1.639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.079 von Chris_M am 22.01.20 19:51:27
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von MK-ULTRA: ...

      Nein, das ganz bestimmt nicht. Entweder man kann nur insgesamt 10k vortragen oder aber man kann erst den Allgemeinen Verlusttopf leeren. Aber das man 20k vortragen kann, macht absolut keinen Sinn.
      Ich hoffe, Taxadvisor äußert sich noch mal dazu.




      Wenn du 60k Verluste hast, dann kannst du die auf die Folgejahre Vortragen Aber jährlich nur mit max. 10.000 Euro Verrechnen. D.h. für die 60k sollte man 6 Jahre einplanen.

      Wäre ja auch absurd wenn die 50k sonst verfallen würden.

      Taxadvisor hat doch seinen Artikel verlinkt vor 2 Tagen oder so


      Du redest immer am Thema vorbei. Es geht darum, was mit den Altverlusten passiert, die sich schon vor 2021 im Allgemeinen Verlusttopf befinden.

      Beispiel: Du machst in 2020 100k Verlust, die in den Allgemeinen Verlusttopf fließen.

      2021 machst du 150k Gewinn und 100k Verlust.

      Nach der neuen Regel dürftest du nun 10k von den 100k verrechnen. Bleiben 140k Gewinn.

      Nun hast du aber auch noch 100k Altverluste im Allgemeinen Verlusttopf. Was passiert damit? Fallen die einfach unter den Tisch?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:14:06
      Beitrag Nr. 1.640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.217 von startvestor am 22.01.20 19:59:14
      Beispiel 2021:
      Gewinntrades: 100.000 €
      Verlusttrades: 100.000 €
      Saldo: 0
      Steuer: 22.500 €
      Verlustvortrag: 90.000 €

      Beispiel 2022:
      Gewinntrades: 100.000 €
      Verlusttrades: 100.000 €
      Saldo: 0
      Steuer: 20.000 € (100.000 - 10.000 - 10.000)*0,25
      Verlustvortrag: 170.000 € (80.000 alt + 90.000 neu)


      Woraus ergibt sich, dass die Verlustvorträge addiert werden, nach dem Beispiel erwerbe ich doch in 2021 das Recht einen Betrag von 9x10.000 Euro jährlich vorzutragen und 2022 dann 8x10.000 Euro jährlich. Wieso sind dann nicht für 2023 Gewinne von 10.000+10.000+10.000 steuerfrei ?
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:15:17
      Beitrag Nr. 1.641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.313 von MK-ULTRA am 22.01.20 20:07:22
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Chris_M: ...



      Wenn du 60k Verluste hast, dann kannst du die auf die Folgejahre Vortragen Aber jährlich nur mit max. 10.000 Euro Verrechnen. D.h. für die 60k sollte man 6 Jahre einplanen.

      Wäre ja auch absurd wenn die 50k sonst verfallen würden.

      Taxadvisor hat doch seinen Artikel verlinkt vor 2 Tagen oder so


      Du redest immer am Thema vorbei. Es geht darum, was mit den Altverlusten passiert, die sich schon vor 2021 im Allgemeinen Verlusttopf befinden.

      Beispiel: Du machst in 2020 100k Verlust, die in den Allgemeinen Verlusttopf fließen.

      2021 machst du 150k Gewinn und 100k Verlust.

      Nach der neuen Regel dürftest du nun 10k von den 100k verrechnen. Bleiben 140k Gewinn.

      Nun hast du aber auch noch 100k Altverluste im Allgemeinen Verlusttopf. Was passiert damit? Fallen die einfach unter den Tisch?


      Da die Verluste gem §20 bis zum 31.12.2020 gemacht wurden fallen die nicht unter dem Tisch. Taxadvisor war der Auffassung, das diese verrechnet werden können. Sinngemäße Wiedergabe; steht hier auch irgendwo zwischen den 200 Seiten
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:19:25
      Beitrag Nr. 1.642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.001 von MK-ULTRA am 22.01.20 19:45:10da ich das Thema aufgebracht habe bzgl. der Vorauszahlungen möchte ich das kurz beantworten:

      ich habe ein privates Wertpapierdepot bei einem Broker in den USA
      dort hat sich ein Handelsergebnis zu meinen Gunsten eingestellt,
      was ich dem FA auch im Rahmen meiner Einkommen-Steuererklärung mitgeteilt habe

      daraufhin kam mit dem normalen Bescheid die Aufforderung zu Vorauszahlungen

      das ist, wie von AndiAdm geschildert, ein ganz normaler Vorgang (vgl auch):

      https://de.wikipedia.org/wiki/Steuervorauszahlung


      ich wollte damit weder jemanden verärgern noch trollen, sondern nur darauf hinweisen, dass das FA (möglicherweise nur in Einzelfällen) wegen der fehlenden Möglichkeiten des Quellensteuerabzugs beim ausländischen Broker, den Anleger auffordert "Ausgleichszahlungen" anstelle der Abgeltungssteuer zu leisten, damit es nicht immerzu XX Monate hinter dem Geld herlaufen muss - unter Inanspruchnahme eines Steuerberaters liegt ja mittlerweile die Abgabefrist für eine Einkommensteuererklärung bis zu 14 Monate nach Ende des Steuerjahrs
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:19:41
      Beitrag Nr. 1.643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.313 von MK-ULTRA am 22.01.20 20:07:22Taxadvisor hat schon zigmal geschrieben, dass die alten Verluste (also solche bis Ende 2020 - aber welche gemäß Satz 6 ausgenommen) vom Satz 5 nicht angegriffen werden. Das wäre übrigens auch eine (unzulässige) Rückwirkung.


      Ansonsten habe ich mir nochmal den Gesetzentwurf vom Finanzausschuss angesehen. Der ist vom 11.12. - es konnte also vorher keiner wissen:

      https://linklaters.de/fileadmin/redaktion/Steuerrecht/Gesetz…

      Lest nochmal ab Seite 44. Es könnte auch sein, dass CSU-Mann Brehm uns für Verbesserungen bei § 138ff. AO (für KPMG und Co.) an Binding verkauft hat. Man müsste also mehr an den ran.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:25:22
      Beitrag Nr. 1.644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.001 von MK-ULTRA am 22.01.20 19:45:10
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Andiadm: So ein Unsinn!!

      Das Fa verlangt von jedem - egal ob natürliche oder juristische Person - auf basis der letzten abgegeben Steuererklärung Vorauszahlungen in Höhe der Nachzahlung des abgegeben Jahres (ausser man kann schlüssig begründen, dass das ein Einmaleffekt, zB Firmenverkauf) war.


      Wer hier den Unsinn schreibt, können wir ja schnell erfahren. Da in diesem Thread viele angeblich erfolgreiche Trader über einen Auslandsbroker handeln, müssten diese, wie du behauptest, Steuervorauszahlungen leisten. Bisher habe ich aber noch von keinem gehört, dass er solche leisten muss.



      Ich handel nur bei deutschen Brokern .......musste aber auch vor Einführung der Abgeltungssteuer (2009) eine vierteljährliche Vorauszahlung ans FA leisten. Mit Einführung der Abgeltungssteuer fiel das zum Glück für mich weg. Ich bin daher sicher, dass erfolgreiche Trader mit Auslandskonten auch Vorauszahlungen ans FA machen müssen. Warum stellst Du das infrage ?
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:29:25
      Beitrag Nr. 1.645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.457 von DAX7003 am 22.01.20 20:19:25
      Zitat von DAX7003: daraufhin kam mit dem normalen Bescheid die Aufforderung zu Vorauszahlungen

      das ist, wie von AndiAdm geschildert, ein ganz normaler Vorgang (vgl auch):

      https://de.wikipedia.org/wiki/Steuervorauszahlung


      Danke.

      Wenigstens eine Halbwahrheit weniger.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:30:07
      Beitrag Nr. 1.646 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.920 von MK-ULTRA am 22.01.20 19:39:40Sonstige Altverluste zum 31.12.2020 TEUR 50
      Termingeschäftsgewinne (TG) in 2021 TEUR 100
      TG-Verluste in 2021 TEUR 50
      TG-Gewinne in 2022 TEUR 100
      TG-Verluste in 2022 TEUR 50

      Zu versteuern in 2021 aus TG 90, verrechnet mit Altverluste verbleiben TG 40, darauf AbgSt
      Zu versteuern in 2022 aus TG 90, verrechnet mit Verlustvortrag TG 10 verbleiben TG 80, darauf AbgSt, neuer Verlustvortrag TG 70
      usw.

      Die Altverluste müssten voll verrechenbar sein, da das Gesetz nur für Verluste (wie bei Aktien) einen gesonderten Kreis vorsieht. D.H. Verluste aus z.B. Fondsveräußerungen in 2021 müssten auch mit Gewinnen aus TG verrechenbarsein.

      Die gesetzliche Regelung legt nach, dass neben der unterjährigen Verlustverrechnung auch noch der eingeschränkte Verlustvortrag verrechnet werden kann (ich meine, dass steht auch in der Gesetzesbegründung). Das könnte aber auch anders gesehen werden, würde dann aber strukturell dazu führen, dass die Verluste in der Praxis nicht verbraucht werden können. Das wird das BMF-Schreiben regeln.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:30:54
      Beitrag Nr. 1.647 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.526 von Freak_dd am 22.01.20 20:25:22
      Zitat von Freak_dd:
      Zitat von MK-ULTRA: ...

      Wer hier den Unsinn schreibt, können wir ja schnell erfahren. Da in diesem Thread viele angeblich erfolgreiche Trader über einen Auslandsbroker handeln, müssten diese, wie du behauptest, Steuervorauszahlungen leisten. Bisher habe ich aber noch von keinem gehört, dass er solche leisten muss.



      Ich handel nur bei deutschen Brokern .......musste aber auch vor Einführung der Abgeltungssteuer (2009) eine vierteljährliche Vorauszahlung ans FA leisten. Mit Einführung der Abgeltungssteuer fiel das zum Glück für mich weg. Ich bin daher sicher, dass erfolgreiche Trader mit Auslandskonten auch Vorauszahlungen ans FA machen müssen. Warum stellst Du das infrage ?


      Weil doch immer behauptet wird, man habe einen Liquiditätsvorteil, wenn man über einen Auslandsbroker handelt. Wenn man aber Vorauszahlungen leisten müsste, wäre dieser nicht vorhanden.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:37:05
      Beitrag Nr. 1.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.637 von MK-ULTRA am 22.01.20 20:30:54den Liquiditätsvorteil hast Du im ersten Jahr definitiv, weil das FA von dem Konto noch nichts weiss, danach nur dann, sofern Deine Ergebnisse die des Vorjahres übersteigen und somit die Schätzung des FA zu gering ist... Du kannst aber im umgekehrten Fall, bei sinkenden Handelsergebnissen, um eine Reduzierung bitten.... insgesamt ist es ein kleiner und enger, aber immerhin ein Spielraum...
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:43:09
      Beitrag Nr. 1.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.619 von Taxadvisor am 22.01.20 20:30:07
      Zitat von Taxadvisor: Sonstige Altverluste zum 31.12.2020 TEUR 50
      Termingeschäftsgewinne (TG) in 2021 TEUR 100
      TG-Verluste in 2021 TEUR 50
      TG-Gewinne in 2022 TEUR 100
      TG-Verluste in 2022 TEUR 50

      Zu versteuern in 2021 aus TG 90, verrechnet mit Altverluste verbleiben TG 40, darauf AbgSt
      Zu versteuern in 2022 aus TG 90, verrechnet mit Verlustvortrag TG 10 verbleiben TG 80, darauf AbgSt, neuer Verlustvortrag TG 70
      usw.

      Die Altverluste müssten voll verrechenbar sein, da das Gesetz nur für Verluste (wie bei Aktien) einen gesonderten Kreis vorsieht. D.H. Verluste aus z.B. Fondsveräußerungen in 2021 müssten auch mit Gewinnen aus TG verrechenbarsein.

      Die gesetzliche Regelung legt nach, dass neben der unterjährigen Verlustverrechnung auch noch der eingeschränkte Verlustvortrag verrechnet werden kann (ich meine, dass steht auch in der Gesetzesbegründung). Das könnte aber auch anders gesehen werden, würde dann aber strukturell dazu führen, dass die Verluste in der Praxis nicht verbraucht werden können. Das wird das BMF-Schreiben regeln.

      Gruß
      Taxadvisor


      Würden in der Praxis nicht erst die Altverluste verrechnet und erst wenn die aufgebraucht sind, die 10k Neuverluste verrechnet?
      Mal dieses Beispiel: 100k Altverluste
      2021 Gewinn 80k Verlust 60k

      Würden nun nicht erst die 80k Altverlust komplett abgebaut und dann die 60k komplett vorgetragen? Ansonsten wäre es ja so, dass wenn der erste Trade im Jahr ein Gewinntrade ist, dieser noch mit Abgeltungssteuer belegt wäre.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 20:44:43
      Beitrag Nr. 1.650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.715 von DAX7003 am 22.01.20 20:37:05Geht übrigens auch "andersrum":

      https://www.iww.de/astw/archiv/-vorauszahlungen-auswirkung-d…
      https://www.steuernetz.de/lexikon/einkommensteuer-vorauszahl…
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 21:03:06
      Beitrag Nr. 1.651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.802 von startvestor am 22.01.20 20:44:43Dein Freund Lothar hat übrigens heute auf abgeordnetenwatch eine aktuelle Frage beantwortet. Die drei Fragen zu unserem Thema überspringt er einfach.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:08:26
      Beitrag Nr. 1.652 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.457.030 von MakeCashNotWar am 22.01.20 21:03:06
      Zitat von MakeCashNotWar: Dein Freund Lothar hat übrigens heute auf abgeordnetenwatch eine aktuelle Frage beantwortet. Die drei Fragen zu unserem Thema überspringt er einfach.


      Wie sollte dieser kleine Starkstromelektriker auch Fragen beantworten, die seinen bornierten Horizont weit überschreiten?
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:21:05
      Beitrag Nr. 1.653 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.457.735 von MK-ULTRA am 22.01.20 22:08:26Dazu habe ich eine Bombe für euch, eigentlich eine Atombombe. Lest euch das ganz in Ruhe durch und denkt länger darüber nach, was diese Sätze von Herrn Toncar bedeuten:

      https://www.facebook.com/FlorianToncarMdB/posts/119143721772…

      Eines kann ich gewiss sagen:
      jedem Mitglied des Finanzausschusses war vollkommen klar, worum es geht, nämlich dass hier Gewinne voll besteuert und Verluste nur geringfügig anerkannt werden. Das haben wir als FDP ja schon im Ausschuss thematisiert und es wurde trotzdem beschlossen.
      Und das war auch nichts, was ein einzelner SPD-Abgeordneter da reingeschmuggelt hat, sondern über die Formulierung wurde monatelang auf höchster Ebene der Koalition gerungen. Ganz sicher hat das BMF der jetzigen Fassung sein Plazet gegeben.


      So und jetzt zur "Freude" des Tages nochmal unsere Lieblings-Beispiele:

      Gewinntrades: 100.000
      Verlusttrades: 200.000
      Saldo: -100.000
      Steuer: 22.500

      Gewinntrades: 210.000
      Verlusttrades: 200.000
      Saldo: 10.000
      Steuer: 50.000
      Steuersatz: 500%


      Alle verstrickt, mitgehangen mitgefangen.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:23:45
      Beitrag Nr. 1.654 ()
      Das kein Politiker antwortet, ist erstmal neutral zu sehen. Vielleicht wird ja gerade hinter den Kulissen debattiert, wie man die Kuh vom Eis kriegt.

      Meine Prognose ist nach wie vor, dass das Gesetz nicht wie hier dargestellt Wirklichkeit wird. Entweder gibt es ein Änderungsgesetz oder in der Durchführungsverordnung wird es abgeschwächt. Nicht mal Scholz würde soweit gehen und Verluste besteuern.

      Das ist einfach so ein systematischer Punkt, den auch ein Sozi akzeptieren muss. Zum Beispiel ist es ein Grundsatz des Steuerrechts und da werden viel Paragraphen drauf verwendet, die Besteuerung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften gleich zu stellen. Das würde ja völlig unterlaufen, wenn der Privatmann Verluste versteuern müsste, der er sich im Kapitalgesellschaftsmantel sofort entledigen könnte.

      Auch vom Gesetzessweck her ist dem Schutz der Anleger genüge getan, wenn der Anleger nur 10 k vortragen kann. Das wird ihn in den Augen jedes Sozi schon genug bremsen.
      Dazu braucht man nicht auch noch systemwidrig die unterjährige Verrechnung begrenzen.

      Und so weiter und so fort. Ich meine, die unterjährige Verrechnung wird bleiben auch ohne dass ein einziges Verfahren eingeleitet wird.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:30:01
      Beitrag Nr. 1.655 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.457.861 von startvestor am 22.01.20 22:21:05
      Zitat von startvestor: Dazu habe ich eine Bombe für euch, eigentlich eine Atombombe. Lest euch das ganz in Ruhe durch und denkt länger darüber nach, was diese Sätze von Herrn Toncar bedeuten:

      https://www.facebook.com/FlorianToncarMdB/posts/119143721772…

      Eines kann ich gewiss sagen:
      jedem Mitglied des Finanzausschusses war vollkommen klar, worum es geht, nämlich dass hier Gewinne voll besteuert und Verluste nur geringfügig anerkannt werden. Das haben wir als FDP ja schon im Ausschuss thematisiert und es wurde trotzdem beschlossen.
      Und das war auch nichts, was ein einzelner SPD-Abgeordneter da reingeschmuggelt hat, sondern über die Formulierung wurde monatelang auf höchster Ebene der Koalition gerungen. Ganz sicher hat das BMF der jetzigen Fassung sein Plazet gegeben.


      So und jetzt zur "Freude" des Tages nochmal unsere Lieblings-Beispiele:

      Gewinntrades: 100.000
      Verlusttrades: 200.000
      Saldo: -100.000
      Steuer: 22.500

      Gewinntrades: 210.000
      Verlusttrades: 200.000
      Saldo: 10.000
      Steuer: 50.000
      Steuersatz: 500%


      Alle verstrickt, mitgehangen mitgefangen.


      Mir ist klar, dass du hier nur provozieren willst. Dasselbe will dieser "Herr" Toncar auch.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:37:34
      Beitrag Nr. 1.656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.766 von MK-ULTRA am 22.01.20 20:43:09
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Taxadvisor: Sonstige Altverluste zum 31.12.2020 TEUR 50
      Termingeschäftsgewinne (TG) in 2021 TEUR 100
      TG-Verluste in 2021 TEUR 50
      TG-Gewinne in 2022 TEUR 100
      TG-Verluste in 2022 TEUR 50

      Zu versteuern in 2021 aus TG 90, verrechnet mit Altverluste verbleiben TG 40, darauf AbgSt
      Zu versteuern in 2022 aus TG 90, verrechnet mit Verlustvortrag TG 10 verbleiben TG 80, darauf AbgSt, neuer Verlustvortrag TG 70
      usw.

      Die Altverluste müssten voll verrechenbar sein, da das Gesetz nur für Verluste (wie bei Aktien) einen gesonderten Kreis vorsieht. D.H. Verluste aus z.B. Fondsveräußerungen in 2021 müssten auch mit Gewinnen aus TG verrechenbarsein.

      Die gesetzliche Regelung legt nach, dass neben der unterjährigen Verlustverrechnung auch noch der eingeschränkte Verlustvortrag verrechnet werden kann (ich meine, dass steht auch in der Gesetzesbegründung). Das könnte aber auch anders gesehen werden, würde dann aber strukturell dazu führen, dass die Verluste in der Praxis nicht verbraucht werden können. Das wird das BMF-Schreiben regeln.

      Gruß
      Taxadvisor


      Würden in der Praxis nicht erst die Altverluste verrechnet und erst wenn die aufgebraucht sind, die 10k Neuverluste verrechnet?
      Mal dieses Beispiel: 100k Altverluste
      2021 Gewinn 80k Verlust 60k

      Würden nun nicht erst die 80k Altverlust komplett abgebaut und dann die 60k komplett vorgetragen? Ansonsten wäre es ja so, dass wenn der erste Trade im Jahr ein Gewinntrade ist, dieser noch mit Abgeltungssteuer belegt wäre.


      Ich vermute, dass wird wie bei Aktienverlusten gelöst. Also erst Verrechnung mit sonstigen Verlusten und dann ggfs. vorrangige Verrechnung mit TG-Verlusten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:43:58
      Beitrag Nr. 1.657 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.457.891 von Gerhard_Mueller am 22.01.20 22:23:45Das glaubst du selbst nicht!

      Das Statement von Herrn Toncar (immerhin finanzpolitischer Sprecher der FDP) ist mehr als eindeutig und wer glaubt, dass sich an diesem Gesetz noch etwas ändern wird, ist ein realitätsfremder Träumer.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:47:00
      Beitrag Nr. 1.658 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.457.933 von MK-ULTRA am 22.01.20 22:30:01Herr Toncar ist Mitglied im Finanzausschuss, also hinreichend nahe dran gewesen.

      Man muss das erstmal sacken lassen. Nichts mit, sie wussten nicht was sie taten. Ein Versehen, war schon nicht so gemeint. Ist jetzt ausgeräumt.

      Vorsätzliche Rechtsbeugung. Sie wußten genau, was sie taten. Sind wir eigentlich alle so dämlich, dass man das mit uns machen kann? Die halten uns jedenfalls alle für komplette Idioten.

      Muss man natürlich beweisen, die Aussagen von Herrn Toncar. Aber ich würde mich wundern, wenn das unter der Decke gehalten werden kann.

      Da fällt mir Jens Rabe ein. Was hat er noch gesagt? War es nicht sowas wie: Seid feige und lasst es auch gefallen. :mad:
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:52:39
      Beitrag Nr. 1.659 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.458.047 von startvestor am 22.01.20 22:47:00
      Zitat von startvestor: Da fällt mir Jens Rabe ein. Was hat er noch gesagt? War es nicht sowas wie: Seid feige und lasst es auch gefallen. :mad:


      Welche Intension treibt JR dazu?

      Die Petition 81977 - Steuerfreiheit für Aktiengewinne nach mindestens 5jähriger Haltedaue lehnte er damals ab und jetzt beat the ceast chest

      Er hat doch eine KG und somit trifft es ihn doch nicht mal ABER .... und genau da liegt sein Interesse
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 22:59:29
      Beitrag Nr. 1.660 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.458.086 von Chris_M am 22.01.20 22:52:39Ich glaube, der ist irgendwie im Delirium.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 23:03:30
      Beitrag Nr. 1.661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.458.017 von Blaubeermuffin am 22.01.20 22:43:58
      Zitat von Blaubeermuffin: Das glaubst du selbst nicht!

      Das Statement von Herrn Toncar (immerhin finanzpolitischer Sprecher der FDP) ist mehr als eindeutig und wer glaubt, dass sich an diesem Gesetz noch etwas ändern wird, ist ein realitätsfremder Träumer.


      Wir werden ja sehen.

      Was Hr Toncar schreibt lässt ja leicht widerlegen. ZB haben die Grünen gesagt

      "Bei der Beschränkung der Verlustverrechnung bei Einkünften aus Termingeschäften und dem Ausfall von Kapi-talanlagen im Privatvermögen, die durch Änderungsantrag Nr. 11 der Koalitionsfraktionen in § 20 EStG vorge-nommen werde, hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die ursprünglich im Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgesehene, strengere Regelung bevorzugt. Daher enthalte man sich bei diesem Antrag."

      Das heisst zumindest die Grünen im Finanzausschuss waren der Meinung dass die vorherige Gesetzesfassung die "strengere" war. Aus Sicht der Grünen war somit die Einführung der 10.000 Grenze eine Erleichterung. Die sie nicht gut fanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPD das grundsätzlich anders gesehen hat.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 23:11:17
      Beitrag Nr. 1.662 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.458.137 von Gerhard_Mueller am 22.01.20 23:03:30Auf das, was die Grünen sagen, gebe ich einen Feuchten.

      Und wenn du mal ganz ehrlich bist:

      Du redest dir die aktuelle Lage schön.

      Sieh lieber mal den Tatsachen ins Gesicht und arbeite an konstruktiven Lösungsmöglichkeiten.

      Das, was du hier schreibst, ist an Naivität kaum zu überbieten :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 23:18:55
      Beitrag Nr. 1.663 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.458.137 von Gerhard_Mueller am 22.01.20 23:03:30Für Satz 6 dürfte das ja auch stimmen. Ist aber kein Statement gegen Satz 5.

      Wobei die GRÜNEN natürlich nicht beim Ausknobeln der Groko dabei waren, Herr Toncar bezieht sich ja im Wesentlichen auf SPD/CDU/CSU.

      Und natürlich gehts nur um die Beteiligten, also Abgeordnete aus Finanzausschuss, Regierungsmitglieder, BMF-Obere. Es ist deren Putsch. Der Rest des Bundestags war ja tatsächlich ahnunglos.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 00:18:08
      Beitrag Nr. 1.664 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.458.203 von startvestor am 22.01.20 23:18:55Andrei Anissimov bietet morgen und übermorgen ein Webinar zum Thema Traden in einer Kapitalgesellschaft an:

      https://traderiq.net/steuern-2020-anmeldung/
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 08:56:03
      Beitrag Nr. 1.665 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.456.217 von startvestor am 22.01.20 19:59:14Das Video von Jens Rabe ist natürlich schon ein wenig schräg.

      Zum einen: "Hört auf euch aufzuregen, ihr werdet eh nichts ändern" Wo würde er heute stehen, wenn seine Landsleute 1989 auch so gedacht hätten. ;)

      Zum anderen, er kann sich die ganze Zeit ein latentes Grinsen nicht verkneifen. Daran merkt man, dass er purer Verkäufer und Unternehmer ist. Ich denke, dass er innerlich schon den ganzen Plan fertig hat für "Wir sind jetzt eine Vermögensverwaltung. Wenn Du am Milliarden Markte Derivate mitverdienen willst, dann investiere bei uns"

      Wo er allerdings Recht hat ist, dass man für sich "strategisch" denken muss. Das Dilemma hierbei ist, dass in der Form einer Forumsdiskussion so etwas nur bedingt bzw. gar nicht möglich. Es ist ja schon ein himmelweiter Unterschied ob jemand mit Optionen nur die Volatilität handelt (Straddle, Strangle) oder einfach -so wie ich - Long Call, Long Put, Bull Spreads, Bear Spreads Trades macht, um Aktientrades synthetisch abzubilden. Futuretrader haben ebenfalls ihre eigene Besonderheiten, im Vergleich zu einem Forex CFD Trader usw.

      Deshalb sind hier auch jegliche Queranfeindungen, im Sinne von "Angeblich soll man ja,......", "Der behauptet, es ist am besten......" vollkommen unnötig, wenn es darum geht Lösungsorientiert zu diskutieren. So ein Forum kann nur als Inspiration dienen. Mehr nicht.

      Am Ende geht es im strategischen Denken darum, dass man sich alle eventuellen Szenarien vor Augen hält.....

      1. Es wird sich nichts ändern und das Gesetzt wird wortwörtlich ab 01.01.2021 gelebt und bleibt so auch für einen sehr langen Zeitraum in Kraft (> 2 Jahre)

      2. Innerhalb der nächsten Monate wird das Gesetzt noch "nachgebessert" und wird ab dem 01.01.2021 anders gelebt als in derzeitger Lesart.

      3. Das Gesetzt wird ab dem 01.01.2021 so gelebt, aber es ist eindeutig erkennbar, dass es im übergeordneten Sinne (BVG, BFH) nicht haltbar ist und in einem kurz- bis mittelfristigem Zeitraum wieder gekippt wird.

      4..........usw.

      Dann stellt man sich folgende Fragen?

      "Was habe ich selber in der Hand und kann ich unabhängig von Dritten unternehmen?",
      "Was kann ich beeinflusse?"
      "Was kann ich nicht beeinflussen?"
      "Was für Alternativen gibt es?"
      "Was..........?

      usw.

      Da mich einige angeschrieben haben zum Thema "Konto im Ausland":

      Das macht für mich -aus meiner Situation- absolut Sinn. Schon alleine weil ich noch ein Unternehmen betreibe und einen ziemlich ausgeschlafenen Steuerberater habe, mit dem ich seit 10 Jahren sehr gut zusammenarbeite usw.

      Das ich meine Konten letzte Woche in Deutschland gekündigt habe und hier im Forum vorgerechent habe, welche Effekte daraus entstehen können, sollte nicht dazu dienen hier die allgemeingültige Lösung zu präsentieren oder zur Kapitalflucht aufzurufen.

      Für mich war es aus meinem Kontext heraus eine logische Schritt aus dem Ganzen. Und der war auch durchdacht und überlegt. Ihr könnt ja mal gerne hier im Thread auf die ersten Seiten schauen, dann wisst ihr, dass ich mit dem Thema seit Anfang "schwanger" bin und es entsprechend auch bis zu dieser Entscheidung eine Vorlaufzeit gab.
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 09:27:37
      Beitrag Nr. 1.666 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.459.859 von indexhunter am 23.01.20 08:56:03Wenn die GroKo die Absicht ankündigt eine Mauer zu bauen, wird Herr Rabe Coachings wie z.B. "Wie gründe ich eine Baufirma" verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 10:21:09
      Beitrag Nr. 1.667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.458.353 von startvestor am 23.01.20 00:18:08Ich sehe gerade, das Webinar ist erst Freitag und Samstag.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 10:28:23
      Beitrag Nr. 1.668 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.459.859 von indexhunter am 23.01.20 08:56:03
      Zitat von indexhunter: Das ich meine Konten letzte Woche in Deutschland gekündigt habe und hier im Forum vorgerechent habe, welche Effekte daraus entstehen können, sollte nicht dazu dienen hier die allgemeingültige Lösung zu präsentieren oder zur Kapitalflucht aufzurufen.

      Für mich war es aus meinem Kontext heraus eine logische Schritt aus dem Ganzen. Und der war auch durchdacht und überlegt. Ihr könnt ja mal gerne hier im Thread auf die ersten Seiten schauen, dann wisst ihr, dass ich mit dem Thema seit Anfang "schwanger" bin und es entsprechend auch bis zu dieser Entscheidung eine Vorlaufzeit gab.


      Auf das Gesetz bezogen, das erst 2021 zieht, war es völlig übereilt, jetzt schon die Konten in Deutschland zu schließen. Das war nicht logisch, sondern eine reine Bauchentscheidung, weil bisher noch niemand weiß, wie das neue Gesetz angewendet werden wird oder ob es überhaupt in dieser Form verbleibt. Erst wenn man alle diese Fakten hat, kann man eine logische Entscheidung treffen.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 10:46:14
      Beitrag Nr. 1.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.459.859 von indexhunter am 23.01.20 08:56:03Ich habe mal ein wenig gerechnet, damit die Problematik mathematisch klarer wird. Es geht u.a. darum zu ermitteln, wie hoch das eigene CRV sein muss, um break even zu schaffen.

      Heute musst Du "nur " mehr Gewinn als Verlust (nach Kosten!) machen, daran ändert auch die Abgeltungssteuer nichts.

      G = V oder

      G - (G-V)*0,25 = V: G*0,75 + V*0,25 = V: G*0,75 = V*0,75: G = V


      Ab 2021 siehts bekanntlich anders aus. Ich lasse die 10K Folklore weg und rechne weiter mit 0,25.

      G - G*0,25 = V
      G*0,75 = V
      G = V / 0,75
      G = V* 1,33

      Du brauchs also Faktor 1,33 (1/0,75). Rechne lieber mit 1,40 (Soli und Kist und etwas Sicherheitsmarge). Wenn man seine "Arbeitszeit" mit reinrechnet, sollte man also eher über 1,5 liegen.

      Ich vermute mal, die meisten heutigen Trader schaffen 0,8 und weniger. :cry:

      Wer Faktor 1,5 nachhaltig schafft, bitte mal hier anworten.


      Noch ein interessante Frage ist, inwiefern sich die steuerlich GmbH lohnt, mal ausgehend vom Steuersatz 50% auf den "echten" Gewinn (G - V). Hier ist es tatsächlich so, dass wenn du ein Supertrader bist, d.h. dein CRV nachhaltig über 2 liegt, du mit der Bindingsteuer besser fahren würdest.

      Beispiel:

      Gewinntrades: 2 Mio.
      Verlusttrades: 1 Mio.
      "GmbH-Steuer": 500.000 (1 Mio. * 0,50)
      Bindingsteuer: 500.000 (2 Mio. * 0,25)

      Wer Faktor 2 nachhaltig schafft, bitte melden, wir wollen dich anbeten.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 10:47:25
      Beitrag Nr. 1.670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.461.281 von MK-ULTRA am 23.01.20 10:28:23D.h. du gehts davon aus, dass Herr Toncar von der FDP lügt?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 10:57:40
      Beitrag Nr. 1.671 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.461.281 von MK-ULTRA am 23.01.20 10:28:23
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von indexhunter: Das ich meine Konten letzte Woche in Deutschland gekündigt habe und hier im Forum vorgerechent habe, welche Effekte daraus entstehen können, sollte nicht dazu dienen hier die allgemeingültige Lösung zu präsentieren oder zur Kapitalflucht aufzurufen.

      Für mich war es aus meinem Kontext heraus eine logische Schritt aus dem Ganzen. Und der war auch durchdacht und überlegt. Ihr könnt ja mal gerne hier im Thread auf die ersten Seiten schauen, dann wisst ihr, dass ich mit dem Thema seit Anfang "schwanger" bin und es entsprechend auch bis zu dieser Entscheidung eine Vorlaufzeit gab.


      Auf das Gesetz bezogen, das erst 2021 zieht, war es völlig übereilt, jetzt schon die Konten in Deutschland zu schließen. Das war nicht logisch, sondern eine reine Bauchentscheidung, weil bisher noch niemand weiß, wie das neue Gesetz angewendet werden wird oder ob es überhaupt in dieser Form verbleibt. Erst wenn man alle diese Fakten hat, kann man eine logische Entscheidung treffen.


      Nur Maschinen fällen Entscheidungen ohne Emotionen. Deshalb gibt es ja Algotrading, verstanden? Aber dur darfst hier gerne kleinkariert rumstänkern. :keks:

      Jeden Schachzug, den ich machen kann, der mir keine Nachteile jetzt oder später bringt, aber dafür mir weitere Optionen eröffnet - mache ich sofort!

      Wie Du das für Dich handhabst und wenn Du jemand bist der eher reagiert als agiert, dann.......

      .....dann...mache es doch einfach so! :cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 11:09:52
      Beitrag Nr. 1.672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.461.584 von startvestor am 23.01.20 10:47:25
      Zitat von startvestor: D.h. du gehts davon aus, dass Herr Toncar von der FDP lügt?


      Alle Politiker lügen, sobald sie das Maul aufmachen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 11:15:11
      Beitrag Nr. 1.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.461.749 von indexhunter am 23.01.20 10:57:40
      Zitat von indexhunter: Jeden Schachzug, den ich machen kann, der mir keine Nachteile jetzt oder später bringt, aber dafür mir weitere Optionen eröffnet - mache ich sofort!

      Wie Du das für Dich handhabst und wenn Du jemand bist der eher reagiert als agiert, dann.......

      .....dann...mache es doch einfach so! :cool:


      Du hast mein Posting nicht verstanden. Ich schrieb, dass du momentan eben nicht absehen kannst, ob dir dein Verhalten irgendeinen Vorteil bringt. Wäre dies nämlich der Fall, hättest du nie Konten in Deutschland haben dürfen, weil die, deiner Ansicht ja, nachteilig sind. Und das wären sie dann eben schon immer gewesen. Dein Verhalten aber mit einem Gesetz zu begründen, das erst in fast einem Jahr angewendet wird (oder eben auch nicht), ergibt keinen logisch Sinn.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 11:16:10
      Beitrag Nr. 1.674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.461.908 von MK-ULTRA am 23.01.20 11:09:52
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von startvestor: D.h. du gehts davon aus, dass Herr Toncar von der FDP lügt?


      Alle Politiker lügen, sobald sie das Maul aufmachen.


      --> Ignore.

      Neu angemeldet. Rumpöbeln. Nichts konstruktives beitragen. Nebenkriegsschauplätze aufmachen. Themen kapern. Kennen wir hier auf WO.

      War auch nur eine Frage der Zeit. Wie immer.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 11:19:51
      Beitrag Nr. 1.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.461.566 von startvestor am 23.01.20 10:46:14nette Berechnung... vielleicht bezog sich BM Scholz auf dieses Modell, als er davon sprach, die Abgeltungssteuer abschaffen zu wollen ;)

      bzgl. der GmbH-Besteuerung... im Falle der Gewinnausschüttung ist die Belastung tatsächlich am Spitzensteuersatz, aber 1) gönnt man sich vorher ein bescheidenes Gehalt, dass die monatlichen Lebenshaltungskosten deckt 2) thesauriert man den Rest in der GmbH und erhofft sich einen Zinseszins-Effekt (aktuell schwierig), der dann die Belastung etwas abmildert... also gefühlt...

      aber ich stimme zu, dass ist nicht in jedem Fall die optimale Lösung, sondern sollte individuell durchgerechnet werden...
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 11:33:35
      Beitrag Nr. 1.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.461.566 von startvestor am 23.01.20 10:46:14
      Zitat von startvestor: Wer Faktor 2 nachhaltig schafft, bitte melden, wir wollen dich anbeten.


      Mein Faktor liegt wahrscheinlich so bei 1,2 und ist somit nach dem neuen Steuermodell nicht gewinnbringend. Wenn man einige Optionskonstruktionen wegläßt, bei denen eine der Positionen auf jeden Fall wertlos wird, kann man diesen Faktor vielleicht noch ein klein wenig steigern, aber bei wesentlich geringerem Geschäft versteht sich.

      Habe eine interessante Seite mit Statistiken gefunden:

      https://www.tradeciety.com/24-statistics-why-most-traders-lo…

      Nur 1% aller Trader schafft es demnach länger als 5 Jahre erfolgreich zu traden.

      Und wenn dann noch 70-80% aller Optionen wertlos verfallen, wäre es im Vergleich zu einem Casinobesucher bei dem neuen Steuergesetz so, daß nur diejenigen erfolgreich sein können, die fast ausschließlich Serien am Roulettetisch haben - unmöglich.

      Ich persönlich werde mich ab jetzt emotional bis Jahresmitte ausklinken und wertungsfrei beobachten, ob und was sich noch steuerlich tut. Erst dann werde ich mich ausrichten, wohin die Reise geht.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 18:37:38
      Beitrag Nr. 1.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.462.121 von DAX7003 am 23.01.20 11:19:51
      Zitat von DAX7003: nette Berechnung... vielleicht bezog sich BM Scholz auf dieses Modell, als er davon sprach, die Abgeltungssteuer abschaffen zu wollen ;)

      bzgl. der GmbH-Besteuerung... im Falle der Gewinnausschüttung ist die Belastung tatsächlich am Spitzensteuersatz, aber 1) gönnt man sich vorher ein bescheidenes Gehalt, dass die monatlichen Lebenshaltungskosten deckt 2) thesauriert man den Rest in der GmbH und erhofft sich einen Zinseszins-Effekt (aktuell schwierig), der dann die Belastung etwas abmildert... also gefühlt...

      aber ich stimme zu, dass ist nicht in jedem Fall die optimale Lösung, sondern sollte individuell durchgerechnet werden...


      Das mit dem Gehalt lohnt ja auch nicht. Weil dieses auch versteuert wird. Man kann das höchstens noch mit einer Tandieme Vereinbarung kombinieren. Dann bringt es etwas. Das ist aber alles marginal.

      Ein Zinseszins-Effekt (den es nicht gibt) bringt dir auch nichts, denn dieser wird natürlich auch voll versteuert und zwar sofort zum Ende des Jahres. Das Problem bei einer GmbH ist, da kann man rechnen wie man will. Man kommt immer auf den Spitzensteuersatz. Und zwar auch dann, wenn man gar keinen persönlichen Spitzensteuersatz hat. Völlig Banane.

      Zudem verlierst du auf alle Ausgaben 19% Umsatzsteuer. (Völlig verrückt) Kaufst ein Auto über die GmbH zahlst du die volle 19% obwohl du kein Verbraucher bist. Jedes andere Unternehmen (Würstchenbude, Ebay Verkäufer oder was auch immer) spart sich die 19%, aber du mußt sie zahlen.

      Weil man ja ganz schlau eine Trading GmbH gegründet hat. Alle Ausgaben erhalten also nochmals eine 19% Steuer, die für Unternehmen gar nicht geplant ist.

      Außerdem die ganzen Unterhaltskosten. IHK, Bilanzen und Buchhaltung etc.. Und das Geld in der GmbH gehört dem Unternehmen und nicht dir privat. (im Grundsatz). Auch gibt es einige rechtliche Komponenten. (die sollten man nicht überbewerten, die sind aber da). Haftung mit dem Stammkapital. Haftung des Geschäftsführers etc.

      Wer trotzdem eine Trading GmbH macht, sollte vom Börsenhandel ausgeschlossen werden. Weil gar keine Ahnung von gar nichts. :)
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      Avatar
      schrieb am 23.01.20 19:29:37
      Beitrag Nr. 1.678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.467.728 von bomike am 23.01.20 18:37:38Richtig!

      Deshalb gibt es auch nur zwei Optionen:

      1. Das Trading einstellen

      2. Auswandern

      Wer -aus welchen Gründen auch immer- nicht Option 2 wählen kann, muss Option 1 wählen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 19:31:52
      Beitrag Nr. 1.679 ()
      Faktisch wird es so sein, dass Option 2 für viele aber aus persönlichen Gründen (Freunde, Familie, etc.) nicht infrage kommt, jedenfalls nicht in nächster Zeit.

      Deshalb sollte die Mehrheit hier die verbleibenden elf Monate nutzen, um in einem regulären Beschäftigungsverhältnis unterzukommen oder eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen.
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      Avatar
      schrieb am 23.01.20 20:01:04
      Beitrag Nr. 1.680 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.468.544 von Blaubeermuffin am 23.01.20 19:31:52Oder du kennst jemanden, der im Ausland lebt und für den du ein Konto einrichtest und der dir die Vollmacht einräumt.

      Das müsste doch möglich und legal sein ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 20:02:07
      Beitrag Nr. 1.681 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.468.544 von Blaubeermuffin am 23.01.20 19:31:52
      Zitat von Blaubeermuffin: Faktisch wird es so sein, dass Option 2 für viele aber aus persönlichen Gründen (Freunde, Familie, etc.) nicht infrage kommt, jedenfalls nicht in nächster Zeit.

      Deshalb sollte die Mehrheit hier die verbleibenden elf Monate nutzen, um in einem regulären Beschäftigungsverhältnis unterzukommen oder eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen.


      eben, es werden dringend Grund- und Hauptschul lehrer in Brennpunktstädten

      mit Migrationshintergrund gesucht.

      Ebenso Feuerwehrmäner, Altenpfleger/innen, Gerüstbauer, Klempner.


      Habt ihr wirklich geglaubt der Staat schaut tatenlos zu, wie jeder Geld mit Geld verdient?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 20:29:29
      Beitrag Nr. 1.682 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.468.901 von Abfischer am 23.01.20 20:02:07Ich interpretiere diesen Strang hier so, dass so ziemlich alle versuchen, sich die Lage schönzureden.

      Habe ich anfangs auch gemacht und über Alternativen nachgedacht.

      Aber seien wir mal ehrlich:
      Selbst wenn es Lösungen gibt wie ein "alternatives Derivat", dann wird man dieses Schlupfloch sehr schnell schließen.

      Ich denke deshalb anders darüber, weil ich nun weiß, dass das Gesetz nicht eine Art Unfall war, sondern genau so beabsichtigt ist.

      Nun muss man eben wach werden und sich gänzlich neu orientieren.

      Game over in Sachen Trading.
      Kann man bewerten wie man will, ist aber eine Tatsache.

      Nun eben die verbliebene Zeit für eine berufliche Neuorientierung nutzen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 20:39:30
      Beitrag Nr. 1.683 ()
      Aber Hand auf's Herz:

      Ich bin über diese Neuerung alles andere als glücklich.

      Ich bin jetzt 46 Jahre alt.

      Habe mit der Börse 2012 angefangen und hatte damals noch parallel einen Sanitärbetrieb mit angegliedertem Verkauf geführt.

      Nachdem ich an der Börse immer erfolgreicher wurde, habe ich diesen Ende 2015 verkauft und mit den Erlösen aus diesem Verkauf gehandelt.

      So hatte ich viel Kapital und konnte bei den Trades geringe Risiken eingehen, aber von den Gewinnen trotzdem gut leben.

      Mit dieser neuen Regelung stehe ich tatsächlich vor einem existenziellen Problem.

      Firma verkauft, für die jetzige Tätigkeit quasi Berufsverbot erhalten.

      Und ich bin auch in einem Alter, wo meine alte Branche mich nicht mehr mit Kusshand nehmen wird.


      Also was mache ich draus? Jammern hat keinen Zweck.

      Also nutze ich ich jetzt die restlichen 11 Monate, um mir noch was zurückzulegen und Bewerbungen rauszuschicken.

      Ist Mist, aber so ist es halt, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern.
      23 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 20:46:56
      Beitrag Nr. 1.684 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.360 von Blaubeermuffin am 23.01.20 20:39:30
      Zitat von Blaubeermuffin: Aber Hand auf's Herz:

      Ich bin über diese Neuerung alles andere als glücklich.

      Ich bin jetzt 46 Jahre alt.

      Habe mit der Börse 2012 angefangen und hatte damals noch parallel einen Sanitärbetrieb mit angegliedertem Verkauf geführt.

      Nachdem ich an der Börse immer erfolgreicher wurde, habe ich diesen Ende 2015 verkauft und mit den Erlösen aus diesem Verkauf gehandelt.

      So hatte ich viel Kapital und konnte bei den Trades geringe Risiken eingehen, aber von den Gewinnen trotzdem gut leben.

      Mit dieser neuen Regelung stehe ich tatsächlich vor einem existenziellen Problem.

      Firma verkauft, für die jetzige Tätigkeit quasi Berufsverbot erhalten.

      Und ich bin auch in einem Alter, wo meine alte Branche mich nicht mehr mit Kusshand nehmen wird.


      Also was mache ich draus? Jammern hat keinen Zweck.

      Also nutze ich ich jetzt die restlichen 11 Monate, um mir noch was zurückzulegen und Bewerbungen rauszuschicken.

      Ist Mist, aber so ist es halt, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern.


      Du hast aus drei erfolgreichen Jahren daraus geschlossen, dass du von Börse leben kannst? Es gibt Leute, die waren 10 Jahre erfolgreich und sind dann im elften Jahr pleite gegangen.
      Welche Geschäfte machst du denn an der Börse, die so erfolgreich und gleichzeitig risikoarm sind? Wenn dem so wäre, würdest du auch mit einer GmbH locker weiter von deinen Börsenerfolgen leben können.
      22 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 20:52:25
      Beitrag Nr. 1.685 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.435 von MK-ULTRA am 23.01.20 20:46:56Ich konnte ja auch davon leben.

      Bis der Gesetzgeber den Schlussstrich gezogen hat.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 20:54:20
      Beitrag Nr. 1.686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.435 von MK-ULTRA am 23.01.20 20:46:56Und eine GmbH für das Trading wäre überhaupt nur eine vorübergehende Lösung.

      Ich bin mir praktisch sicher, dass diese Form des Handels auch relativ zeitnah unterbunden wird.

      Deshalb lohnt sich der Aufwand dafür schlicht nicht.
      20 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 21:03:03
      Beitrag Nr. 1.687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.519 von Blaubeermuffin am 23.01.20 20:54:20
      Zitat von Blaubeermuffin: Und eine GmbH für das Trading wäre überhaupt nur eine vorübergehende Lösung.

      Ich bin mir praktisch sicher, dass diese Form des Handels auch relativ zeitnah unterbunden wird.

      Deshalb lohnt sich der Aufwand dafür schlicht nicht.


      Sorry, aber das ist totaler Schwachsinn.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 21:13:51
      Beitrag Nr. 1.688 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.600 von MK-ULTRA am 23.01.20 21:03:03Das hättest du auch gesagt, wenn dir vor einem Jahr jemand gesagt hätte, dass du bald Steuern zahlen musst, ohne überhaupt Gewinne gemacht zu haben.

      Und nun hör auf mich dumm von der Seite vollzublubbern :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 21:16:10
      Beitrag Nr. 1.689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.519 von Blaubeermuffin am 23.01.20 20:54:20angenommen Dein Trading wirft 10 TEUR im Monat ab, dann zahlst Du Dir davon ein Gehalt von 5.000 EUR brutto, da bleiben lt https://www.brutto-netto-rechner.info/ in Steuerklasse 1 EUR 3.680,99 netto, mithin ein Steuersatz von 26,38% in Steuerklasse 3 EUR 4194,69 netto, mithin en Steuersatz von 16,1%

      von den anderen 5.000 EUR gehen noch Kosten ab, bspw. Software-Lizenzen
      die setzen wir mal 1.000 EUR an

      dann versteuerst Du auf GmbH-Ebene 4.000 EUR zu knapp 31% (KöSt + GewSt), bleiben 2760 EUR netto mtl. IN der GmbH... das sind 33.120 EUR Eigenkapital am Jahresende, die Deinen Tradingspielraum erweitern... das heisst, am Ende sind von 9.000 EUR (die Kosten mal aussen vor) EUR 6.440,99 (StKl 1) bzw. 6.954,69 EUR (StKl 3) in Deiner Verfügungsgewalt...

      im Vergleich dazu die aktuelle Privatsituation: 10.000 EUR abzgl. Abgeltungssteuer 7.362,50 EUR abzgl. der 1000 EUR Kosten = 6.362,50 EUR

      wer nicht jeden Monat seine Tradinggewinne verkonsumiert, sondern Teile davon beiseite legt, kann das Geld ebenso gut auf einem GmbH-Konto stehen lassen, wo es durch das eigene Trading ja noch eine Rendite abwirft...
      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 21:23:00
      Beitrag Nr. 1.690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.467.728 von bomike am 23.01.20 18:37:38
      Zitat von bomike: Man kann das höchstens noch mit einer Tandieme Vereinbarung kombinieren. Dann bringt es etwas. Das ist aber alles marginal.


      Bist Du ein Franke?

      Es ist die Tantieme! Man sieht, wie profund Du Dich mit der Materie auseinandergetzt hast.

      So falsch kann man das Wort nur schreiben, wenn man es noch nie gelesen sondern maximal in irgendeinem Trash YT Video gehört hat.

      Peinlich. Und bringt hier keinen weiter.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 21:23:13
      Beitrag Nr. 1.691 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.714 von DAX7003 am 23.01.20 21:16:10
      Zitat von DAX7003: angenommen Dein Trading wirft 10 TEUR im Monat ab, dann zahlst Du Dir davon ein Gehalt von 5.000 EUR brutto, da bleiben lt https://www.brutto-netto-rechner.info/ in Steuerklasse 1 EUR 3.680,99 netto, mithin ein Steuersatz von 26,38% in Steuerklasse 3 EUR 4194,69 netto, mithin en Steuersatz von 16,1%

      von den anderen 5.000 EUR gehen noch Kosten ab, bspw. Software-Lizenzen
      die setzen wir mal 1.000 EUR an

      dann versteuerst Du auf GmbH-Ebene 4.000 EUR zu knapp 31% (KöSt + GewSt), bleiben 2760 EUR netto mtl. IN der GmbH... das sind 33.120 EUR Eigenkapital am Jahresende, die Deinen Tradingspielraum erweitern... das heisst, am Ende sind von 9.000 EUR (die Kosten mal aussen vor) EUR 6.440,99 (StKl 1) bzw. 6.954,69 EUR (StKl 3) in Deiner Verfügungsgewalt...

      im Vergleich dazu die aktuelle Privatsituation: 10.000 EUR abzgl. Abgeltungssteuer 7.362,50 EUR abzgl. der 1000 EUR Kosten = 6.362,50 EUR

      wer nicht jeden Monat seine Tradinggewinne verkonsumiert, sondern Teile davon beiseite legt, kann das Geld ebenso gut auf einem GmbH-Konto stehen lassen, wo es durch das eigene Trading ja noch eine Rendite abwirft...


      Das ist zu hoch für ihn, das kapiert er nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 21:27:09
      Beitrag Nr. 1.692 ()
      MK-Ultra pflegt sehr höfliche Umgangsformen

      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 22:20:37
      Beitrag Nr. 1.693 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.714 von DAX7003 am 23.01.20 21:16:10Das werden Leute wie Anissimow wohl so machen - siehe morgen. Konstant 10K pro Monat geht natürlich nicht, ist halt ein Durchschnitt. Hieße aber man macht 120K Gewinn im Jahr, was wohl nur wenige schaffen.

      Die Kosten sind vielschichtig. Von dem BuFü-Thread habe ich für mich gelernt, dass die Buchhaltung ein StB wird machen müssen. KV, RV muss man weiter berücksichtigen. Aber wenn diese GmbH mal läuft... Gut, Entnahmen für größere Anschaffungen sind so ein Ding. Man darf halt nicht alles in die GmbH stecken, Aktien laufen gesondert weiter.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 22:29:01
      Beitrag Nr. 1.694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.828 von Blaubeermuffin am 23.01.20 21:27:09
      Zitat von Blaubeermuffin: MK-Ultra pflegt sehr höfliche Umgangsformen



      Persönliche Nachrichten zu veröffentlichen, verstößt gegen die AGB von Wallstreet-Online. Aber selbst das ist zu hoch für dich. Jeder hier weiß, was für eine peinliche Kreatur du bist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.20 22:39:24
      Beitrag Nr. 1.695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.470.383 von MK-ULTRA am 23.01.20 22:29:01Gut.

      Dann wird der Mod das halt löschen. Ist dann so.

      Aber deine BM ist eine klare Beleidigung im Sinne des StGB.

      Ich werde mir vorbehalten, entsprechende Schritte zu ergreifen.

      Schönen Abend der Herr :)
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 00:22:24
      Beitrag Nr. 1.696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.470.335 von startvestor am 23.01.20 22:20:37Noch ein paar interessante Lesermeinungen:

      https://finanz-szene.de/banking/ihr-feedback-zum-steuerhamme…
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 00:30:30
      Beitrag Nr. 1.697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.469.714 von DAX7003 am 23.01.20 21:16:10
      Zitat von DAX7003: angenommen Dein Trading wirft 10 TEUR im Monat ab, dann zahlst Du Dir davon ein Gehalt von 5.000 EUR brutto, da bleiben lt https://www.brutto-netto-rechner.info/ in Steuerklasse 1 EUR 3.680,99 netto, mithin ein Steuersatz von 26,38% in Steuerklasse 3 EUR 4194,69 netto, mithin en Steuersatz von 16,1%

      von den anderen 5.000 EUR gehen noch Kosten ab, bspw. Software-Lizenzen
      die setzen wir mal 1.000 EUR an

      dann versteuerst Du auf GmbH-Ebene 4.000 EUR zu knapp 31% (KöSt + GewSt), bleiben 2760 EUR netto mtl. IN der GmbH... das sind 33.120 EUR Eigenkapital am Jahresende, die Deinen Tradingspielraum erweitern... das heisst, am Ende sind von 9.000 EUR (die Kosten mal aussen vor) EUR 6.440,99 (StKl 1) bzw. 6.954,69 EUR (StKl 3) in Deiner Verfügungsgewalt...

      im Vergleich dazu die aktuelle Privatsituation: 10.000 EUR abzgl. Abgeltungssteuer 7.362,50 EUR abzgl. der 1000 EUR Kosten = 6.362,50 EUR

      wer nicht jeden Monat seine Tradinggewinne verkonsumiert, sondern Teile davon beiseite legt, kann das Geld ebenso gut auf einem GmbH-Konto stehen lassen, wo es durch das eigene Trading ja noch eine Rendite abwirft...


      Lassen wir mal die 1.000 EUR Kosten für Software mal weg..
      hat kein Mensch an Kosten im Trading. machts auch nur kompliziert.

      Die Rechnung geht etwas anders: Trotz deiner Zahlen.
      10.000,- Einnahme durchs Trading
      Das Gehalt für die 5.000,- EUR kostet der GmbH in Wirklichkeit 6.150,- EUR (Arbeitgeberanteil)
      Verbleib bei der GmbH noch: 3.850,- EUR = Minus Steuer 31% =
      Verbleiben: 2.656,50 EUR innerhalb der GmbH

      Für dich bleiben:
      Gehalt = 3.680,-
      und rund 2.000,- Gewinnentnahme nach Steuer=
      5.680,- EUR bei einer GmbH

      Order privat - hast du selbst ausgerechnet:
      7.363,50 privat

      da nehme ich die 7.3 satt 5,6
      die Liquididät ist bei beiden vorhanden. da gibt es keinen Unterschied.

      Btw. Das GmbH Beispiel ist ja nur Theorie, denn jetzt kommen die Kosten ja noch:
      die mindestens sind: im besten Falle / Monat 180,- Buchhaltung und Jahresabschluss
      Firmenkonto, IHK, Notarskosten, etc. + Haftungsrisiken auf privater Ebene und und und
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 01:20:52
      Beitrag Nr. 1.698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.470.899 von bomike am 24.01.20 00:30:30ich bin als Gesellschafter-Geschäftsführer von der gesetzlichen Sozialversicherung ausgeschlossen, d.h. zu meinem Brutto-Gehalt kommt eigentlich nichts mehr dazu... ich persönlich habe noch einen Beitrag für eine Unterstützungskasse und eine Direktversicherung, die habe ich in dem Beispiel aber nicht hinzugenommen, weil das nicht zwingend ist... die 1.000 EUR Kosten für die Software waren ja nur ein Beispiel, wir koennen an dem Punkt auch gerne die Kosten für Buchführung, IHK oder Strom und Telefon ansetzen...

      ich habe ja schon mehrfach geschrieben, es kommt auf die individuelle Situation an... wer am Ende des Jahres vielleicht 15.000 oder 20.000 EUR durch sein Gedaddel hinzu verdient braucht über so eine Gestaltung nicht nachzudenken... aber wenn das Handeln ein normales Vollzeitgehalt ersetzt kann man da mal drüberrechnen... zumal die Steuerlast der Unternehmen regelmäßig sinkt... wir hatten nach der Unternehmenssteuerreform die Senkung der KöSt von 25% auf 15% - vor 2 Jahren nahezu die Steuerfreiheit auf Aktienkursgewinne...

      ich persönlich habe diesen Schritt bislang nicht bereut, wenngleich ich aktuell etwas mit der Wegzugsbesteuerung hadere... aber das soll jetzt hier nicht Thema sein...
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      schrieb am 24.01.20 01:40:19
      Beitrag Nr. 1.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.470.977 von DAX7003 am 24.01.20 01:20:52
      Zitat von DAX7003: ich bin als Gesellschafter-Geschäftsführer von der gesetzlichen Sozialversicherung ausgeschlossen, d.h. zu meinem Brutto-Gehalt kommt eigentlich nichts mehr dazu... ich persönlich habe noch einen Beitrag für eine Unterstützungskasse und eine Direktversicherung, die habe ich in dem Beispiel aber nicht hinzugenommen, weil das nicht zwingend ist... die 1.000 EUR Kosten für die Software waren ja nur ein Beispiel, wir koennen an dem Punkt auch gerne die Kosten für Buchführung, IHK oder Strom und Telefon ansetzen...

      ich habe ja schon mehrfach geschrieben, es kommt auf die individuelle Situation an... wer am Ende des Jahres vielleicht 15.000 oder 20.000 EUR durch sein Gedaddel hinzu verdient braucht über so eine Gestaltung nicht nachzudenken... aber wenn das Handeln ein normales Vollzeitgehalt ersetzt kann man da mal drüberrechnen... zumal die Steuerlast der Unternehmen regelmäßig sinkt... wir hatten nach der Unternehmenssteuerreform die Senkung der KöSt von 25% auf 15% - vor 2 Jahren nahezu die Steuerfreiheit auf Aktienkursgewinne...

      ich persönlich habe diesen Schritt bislang nicht bereut, wenngleich ich aktuell etwas mit der Wegzugsbesteuerung hadere... aber das soll jetzt hier nicht Thema sein...


      Auch wenn die Pflicht rausfällt, womit du recht hast, verbleiben trotzdem 617,- EUR an Extrakosten
      und du verlierst (auch wenn das für mich und viele andere nicht spannend ist), das recht am Arbeitslosengeld und es fehlen Rentenversicherungsbeiträge.

      Und schon an diesen Punkt müssen auf einmal wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Dann kommt Thema Krankenversicherung hinzu. Dann Kosten für Versicherungen (für das Unternehmen) und und und.

      Viele gründen ja auch eine GmbH, weil es den Vorteil der Umsatzsteuer gibt. Man zahlt nämlich nicht die 19% die Verbraucher zahlen müssen. Sogar dieser wesentliche Vorteil, wird dir genommen.

      zu bedenken ist auch noch: Was ist wenns Trading nicht läuft.. können ja auch Verluste entstehen (habe ich gehört) dann kommen zu den Verlusten auch noch die Kosten der GmbH.

      Für bestimmte Lebensumstände kann es sinn machen. Der Wunsch in die Private Krankenversicherung etc. Aber rein aus steuerlichen Aspekten ist das keine Alternative.
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      schrieb am 24.01.20 02:06:29
      Beitrag Nr. 1.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.470.998 von bomike am 24.01.20 01:40:19
      Zitat von bomike: Für bestimmte Lebensumstände kann es sinn machen. Der Wunsch in die Private Krankenversicherung etc. Aber rein aus steuerlichen Aspekten ist das keine Alternative.


      Ist nicht auch der Sinn davon, dass man Vermögenswerte halten kann (Aktien, Immos,...) und erstmal deren Wertzuwachs nicht versteuern muss? Was aber nur über eine lange Zeit was bringt.

      Deshalb m.E. auch schlecht, jetzt eine GmbH zu gründen mit der Perspektive dass entweder die Neuregelung demnächst wieder kassiert wird vom BFH oder - schlimmer - Scholz mit einem Federstrich auch die Trading-GmbH schrottet. Dann hat ausser dem Steuerberater oder JR, der einem dazu ein Webinar verkauft hat, noch keiner was von der GmbH gehabt...
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      schrieb am 24.01.20 04:39:09
      Beitrag Nr. 1.701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.471.019 von Gerhard_Mueller am 24.01.20 02:06:29Die Langfrist Ziele sind klar.

      der gemeine Bürger soll Miete wohnen, nicht mehr als 5000 € Ersparnisse besitzen,

      Gemüse und andere reichhaltige Nahrung mit Vitaminen zu sich nehmen um lange gesund

      und arbeitsfähig zu bleiben, Zigaretten, Bier und Wein (an den Anbauflächen von Weintrauben

      in Deutschland werden grade enge Manschetten politisch angelegt (keine Pflanzenschutzmittel

      mehr erlaubt), meiden, sich privat dem Klimaschutz aktiv hingeben (Urlaub nur noch im eigenen

      Land mit der Bahn in den Harz), genügsam und sparsam leben.

      Diese Lebensweise hat heute schon die Jugend im Lebensalter zwischen 18 & 25 erreicht.

      zu unserer Zeit hatte jeder mit 18 Einen Fürherschein und ein eigenes Auto.,

      heutzutage klare Fehlanzeige. Bus und Bahn sind hipp. Rauchen ist Mist.

      die 2 % Flatrate Säufer sind medien aufgepumpt, die Masse trinkt nicht.

      laut studie von 2018 trinken 5% aller Deutschen 89 % der gesamt hergestellen Spirituosen.

      usw. usw. usw.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 12:29:12
      Beitrag Nr. 1.702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.470.335 von startvestor am 23.01.20 22:20:37Das Webinar von Andrei Anissimow war sehr gut, halt für Einsteiger. Solltet ihr euch morgen ansehen, falls ihr es heute verpasst habt.

      Ich schreibe nachher noch mehr dazu. Nur eins schonmal. Er macht pro Jahr EINEN Buchungssatz zum Tradingertrag, d.h. nicht zig-Tausende für jeden Einzeltrade.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 12:49:04
      Beitrag Nr. 1.703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.475.195 von startvestor am 24.01.20 12:29:12
      Zitat von startvestor: Das Webinar von Andrei Anissimow war sehr gut, halt für Einsteiger. Solltet ihr euch morgen ansehen, falls ihr es heute verpasst habt.

      Ich schreibe nachher noch mehr dazu. Nur eins schonmal. Er macht pro Jahr EINEN Buchungssatz zum Tradingertrag, d.h. nicht zig-Tausende für jeden Einzeltrade.


      Ging es um eine GmbH? Wahrscheinlich kennt er die lästigen §§ 246, 252 HGB und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 13:15:26
      Beitrag Nr. 1.704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.475.465 von Taxadvisor am 24.01.20 12:49:04ja in dem Webinar von Anissimov ging es um das Trading ein einer GmbH- und ja er hat tatsächlich gesagt, er hätte nur so gut wie "einen Buchungssatz"... ich habe auch nicht schlecht gestaunt.

      war aber sonst sehr informativ- bis zum Ende, wo er natürlich das Geschäft machen möchte ...
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 13:25:47
      Beitrag Nr. 1.705 ()
      Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie @blaubeermuffin bin aber noch älter.

      Und ich habe allmählich die Schnauze voll mich von diesem Heer an nichtnutzigen, Worthülsen produzierenden Schmarotzern (werden schließlich von mir mitbezahlt), ungelernten Fachkräften des politischen Betriebs gängeln zu lassen wie ein kleines Kind. Von denen braucht mir keiner zu erzählen wie die Welt funktioniert.

      Ich kann mittlerweile überhaupt nicht mehr so viel essen wie ich k.... möchte, wenn ich mir diese saublöde Gelaber von allen (egal welcher Fraktion) anhören muß.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 13:30:41
      Beitrag Nr. 1.706 ()
      also zwei braucht man mindestens

      Kauf:
      Wertpapiere des UV AN Bank

      Verkauf:
      Bank AN Wertpapiere des UV

      Auf dem T-Konto "Wertpapiere des UV" ist der Anfangsbestand und Kauf auf der Soll Seite und auf der Haben Seite die Verkäufe und der Schlussbestand

      und der Saldo läuft, wenn ich es richtig Lese, zum Jahresabschluss in die GuV

      .... mit einem einzigen Buchungssatz wäre das wohl nicht möglich
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 13:50:36
      Beitrag Nr. 1.707 ()
      Eigentlich muss man ja zukünftig nur Verluste minimieren. Ich habe eine Idee

      [Sarkasmus ON]
      Verbilligen bzw. Martingale betreiben.
      [Sarkasmus OFF]

      Fraglich ist nur, wann einem die Kohle ausgeht, um weiter verbilligen zu können.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 14:07:54
      Beitrag Nr. 1.708 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.177.046 von Taxadvisor am 17.12.19 10:24:31
      US Limited Partnership (LP)
      Recherche im Netz zu sinnvollen Auslandsgesellschaften ergab:

      Wenn Sie eine Personengesellschaft in den US gründen wollen, sollten Sie auf die Limited Partnership (LP) ausweichen (statt LLC), die wie eine Kommanditgesellschaft strukturiert ist.

      Die US LP entspricht der im deutschsprachigen Raum bekannten Kommanditgesellschaft (z.B. GmbH & Co KG).
      LP wird zu Hause (BRD) verlässlich als Personengesellschaft eingestuft.

      Wer steuerlich optimieren will, gründet seine LP in einem Bundesstaat ohne Einkommensteuer bzw. Gross Receipts Tax. Hier sind Florida, South Dakota und Wyoming zu nennen.

      Folgende Staaten erheben keine Einkommensteuer (wer in diesem Staat lebt, bezahlt also nur Bundessteuern):
      Alaska
      Florida
      Nevada (Gross Receipts Tax ab $4 Millionen Umsatz)
      New Hampshire (Kapitalerträge werden besteuert)
      Texas (Gross Receipts Tax ab $1,1 Millionen Umsatz)
      South Dakota
      Tennessee (Kapitalerträge werden besteuert)
      Washington
      Wyoming

      Steuersatz in USA: 25% - 35%

      Einkommensteuer im Bund: $9526 bis $38.700: 12%


      Bitte um Kommetare !
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 14:24:09
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 14:24:52
      Beitrag Nr. 1.710 ()
      Weiterer Beitrag aus Recherche, mit Bitte um Kommentare:

      Wer vollkommen auf der sicheren Seite stehen will, der besorgt sich eine sogenannte elektronische Staatsbügerschaft von Estland.
      und führt über ein damit angemeldetes Gewerbe alle seine Transaktionen (online) in Estland aus. Solange die erwirtschafteten (auch Cryptocurreny-) Gelder dort verbleiben oder für gewerbliche Anschaffungen verwendet werden, sind nach geltendem EU-Recht diese von bestimmten Besteuerungen befreit. :-))
      Hieraus ergeben sich ungeahnte Vorteile - und ja, ich bin ein e-Resident der Bitnation ;-)
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 14:55:42
      Beitrag Nr. 1.711 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.476.935 von lotstep am 24.01.20 14:24:52was soll das für eine "sichere Seite" sein, wenn ich das Geld nur in Estland ausgeben darf ?

      ganz ehrlich, viele sollten einfach mal ihren Handelsstil überprüfen und bspw. hinterfragen, MÜSSEN es Derivate sein... wenn ich weiss wo "oben" und "unten" ist, kann ich doch auch im Underlying, bspw. der Aktie selber einen Profit erzielen...

      ich würde mich jetzt nicht wegen der neuen Steuergesetze in ein Gestaltungsmodell begeben, dass 2019 keinen wirtschaftlichen Sinn gemacht hat...
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 15:43:00
      Beitrag Nr. 1.712 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.477.319 von DAX7003 am 24.01.20 14:55:42
      Zitat von DAX7003: was soll das für eine "sichere Seite" sein, wenn ich das Geld nur in Estland ausgeben darf ?

      ganz ehrlich, viele sollten einfach mal ihren Handelsstil überprüfen und bspw. hinterfragen, MÜSSEN es Derivate sein... wenn ich weiss wo "oben" und "unten" ist, kann ich doch auch im Underlying, bspw. der Aktie selber einen Profit erzielen...

      ich würde mich jetzt nicht wegen der neuen Steuergesetze in ein Gestaltungsmodell begeben, dass 2019 keinen wirtschaftlichen Sinn gemacht hat...


      Absolut, die Ideen werden ja immer abenteuerlicher.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 16:50:49
      Beitrag Nr. 1.713 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.477.913 von bomike am 24.01.20 15:43:00Regelrecht erbärmlich, was hier abläuft.

      Und zeigt nur die Hilfslosigkeit der Leute.


      Keiner will so recht einsehen, dass endgültig Game over angesagt ist ;)
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 17:08:58
      Beitrag Nr. 1.714 ()
      Blaubeer , son bischen Zuviel Häme in deinen Posts kannst aber kaum leugnen ne .

      Ich lebe seit 18 Jahren ausschliesslich vom Derivatetrading , bin natürlich geschockt das jemand der DiscountZertifikate handelt jetz unseriöser ist als ein Berufspokerspieler lol.

      Der grosse Skandal ist das die Broker und Börsenchefs nicht aufstehen und sagen so Leute zehntausende Arbeitsplätze weg, Branche platt zig Mrd steuermindereinnahmen . Alle ziehen den Schwanz ein und heulen leise ala , die göttliche SPD hat hat bestimmt irgendwie recht .
      25 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 17:20:15
      Beitrag Nr. 1.715 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.479.179 von Fabius78 am 24.01.20 17:08:58
      Zitat von Fabius78: Der grosse Skandal ist das die Broker und Börsenchefs nicht aufstehen und sagen so Leute zehntausende Arbeitsplätze weg, Branche platt zig Mrd steuermindereinnahmen . Alle ziehen den Schwanz ein und heulen leise ala , die göttliche SPD hat hat bestimmt irgendwie recht .


      Naja jetzt wo Sigmar Gabriel im Aufsichtsrat der Deutschen Bank ist, wird vielleicht die SPD versuchen die dt. Hochfinanz 🤣 von innen zu zerstören :laugh:
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 17:31:44
      Beitrag Nr. 1.716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.479.338 von Chris_M am 24.01.20 17:20:15Es gibt ein paar Neuigkeiten auf politischer Seite.

      CSU
      Der gute Herr Brehm hat Kommentare gelöscht und die Kommentarfunktion deaktiviert. Der war m.E. der Verhandlungschef bei CDU/CSU gewesen.
      https://www.facebook.com/sebastianbrehm.de/


      CDU
      Frau Tillmann hat immerhin mal wieder geantwortet, das muss ich zitieren ("ihn" meint Binding):

      , dann fragen Sie ihn, ob er zu einer Änderung bereit ist. Uns ist das nicht gelungen. Und wenn hier einige schreiben, dass sie die BMF-Fassung ( vollständiger Ausschluss für Anerkennung von Verlusten) besser finden, dann schreiben Sie mir das. Das macht die SPD sofort mit. Ich konnte bisher nicht erkennen, warum das für Sie besser sein sollte.

      https://www.facebook.com/AntjeTillmannMdB/posts/262677514073…

      Kennt also leider Satz 5 immer noch nicht.

      Auch bei Herrn Fritz Güntzler, MdB scheint die Bedeutung von Satz 5 eher unklar.

      https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetz…


      SPD
      Na ja, Binding antwortet halt auf nichts.


      FDP

      Die FDP wird aktiver.
      https://www.facebook.com/FlorianToncarMdB/

      Sie haben am 14.01. einen entsprechenden Antrag beschlossen, fehlt aber hier noch:

      https://www.fdpbt.de/fraktion/initiativen
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 17:42:45
      Beitrag Nr. 1.717 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.479.179 von Fabius78 am 24.01.20 17:08:58Discount-Zertifikate würde ich wie die Aktien-Anleihen als Stillhaltergeschäfte klassifizieren, da ändert sich mit großer Wahrscheinlichkeit nichts in der Besteuerung... also, nicht zuviel grübeln, sondern weitermachen!

      alles weitere regelt ein BMF Rundschreiben vom xx.xx.2020 - danach kann man immer noch in den Panik-Modus umschalten...
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 17:45:57
      Beitrag Nr. 1.718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.479.179 von Fabius78 am 24.01.20 17:08:58Ingo Hillen, der Chef von Sino, meckert immerhin etwas auf Bindings Facebook-Account rum und bekam sogar mal eine Antwort vom Meister, was dort eigentlich unüblich ist.


      Bezüglich des EINEN Buchungssatzes pro Jahr, hat mich auch verblüfft. Der Andrej hats auf Nachfrage nochmal bestätigt und meinte, nur wenige StB hätten Kenntnisse vom Tradinggeschäft. Er hat die GmbH seit 2013, insofern wird er auch mal geprüft worden sein.

      Wie kann das nun sein? Ich gehe davon aus, dass das Brokerkonto quasi extern gesehen wird. Es gibt eine Forderung an dieses Broker-Konto, die zum Jahresende bewertet wird (Depotstand). Sonst macht er nix.

      Es passiert also alles beim Broker, der Jahresdepotauszug ist dann wohl nur eine buchungsbegleitende Unterlage oder wie das heißen mag, weiß ich nicht. Wir sind ja auch keine Bank, die direkt an der Börse handelt. Es läuft alles über den Broker. Ich vermute, dass das viele so machen, also nicht zig-Tausende Buchungen, sondern eine. Deshalb findet man dazu wohl auch nix im Internet.

      Wie machen das deine Kunden taxadvisor oder habt ihr eine Art "Mittelding". Oder bucht ihr wirklich diese zig-Tausenden Trades?
      20 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 18:33:35
      Beitrag Nr. 1.719 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.479.623 von startvestor am 24.01.20 17:45:57
      Zitat von startvestor: Bezüglich des EINEN Buchungssatzes pro Jahr, hat mich auch verblüfft. Der Andrej hats auf Nachfrage nochmal bestätigt und meinte, nur wenige StB hätten Kenntnisse vom Tradinggeschäft. Er hat die GmbH seit 2013, insofern wird er auch mal geprüft worden sein.

      Wie machen das deine Kunden taxadvisor oder habt ihr eine Art "Mittelding". Oder bucht ihr wirklich diese zig-Tausenden Trades?


      Mit den Kenntnissen hat der Andrej sicher (leider) Recht. Wenn er die GmbH seit 2013 hat, ist fraglich, ob er bereits geprüft wurde. Korrekt ist das definitiv nicht. Die Frage wäre auch, was die Finanzverwaltung daraus macht. Wenn man Ein-/Auszahlungen bzw. Zahlungen an Dritte ausschließen kann, führt eine Schätzung durch die Finanzverwaltung ja auch nicht zu einem anderen Ergebnis, kann aber natürlich auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Vielleicht hat er ja auch noch eine Excel-Nebenbuchhaltung

      Die Heavy-Trader sind noch privat ;-)) und die GmbH's nutzen bisher hauptsächlich Aktienhandel. Die laufen aber auch über ein zusätzliches Vermögensreporting beim FO, da wird das über die Bankschnittstelle in der WP-Software erfasst, über die dortige Export-Funktion generiert man dann die DATEV-Buchungen. Es gibt aber FinTech's, die an direkten Lösungen für die GmbH arbeiten.

      Gruß
      Taxadvisor
      19 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 18:46:10
      Beitrag Nr. 1.720 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.475.465 von Taxadvisor am 24.01.20 12:49:04
      Zitat von Taxadvisor: Ging es um eine GmbH? Wahrscheinlich kennt er die lästigen §§ 246, 252 HGB und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht.


      Hier kennt doch kein Mensch mehr irgendwelche Grundsätze.
      95% der Beiträge erfüllen den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung!
      Und den ganzen Broker, Coaches etc. denen das Geschäftsmodell wegzubrechen droht fangen an, Halb- und Unwahrheiten zu verbreiten.

      Ich kauf jetzt Aktien von Hochtief, die sind führend im Knastbauen und werden bald viel Arbeit haben .....
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 18:59:12
      Beitrag Nr. 1.721 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.262 von Andiadm am 24.01.20 18:46:10Hier kennt doch kein Mensch mehr irgendwelche Grundsätze.
      95% der Beiträge erfüllen den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung!
      Und den ganzen Broker, Coaches etc. denen das Geschäftsmodell wegzubrechen droht fangen an, Halb- und Unwahrheiten zu verbreiten.

      Ich kauf jetzt Aktien von Hochtief, die sind führend im Knastbauen und werden bald viel Arbeit haben .....[/quote]

      ... und da fliegt dann unser Finanzminister wegen Rechtsbeugung als erster ein?
      Ich muss schon sagen, dass man sich in der heutigen Zeit ganz schön am Kopf kratzen kann, wenn von einem erwartet wird ein rechtstreuer Bürger zu sein...

      Aber nun denn, ich nehme an diesem Forum Teil um Informationen zu sammeln, wie man dieses Problem lege artis in den Griff bekommt:rolleyes:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:00:01
      Beitrag Nr. 1.722 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.479.473 von startvestor am 24.01.20 17:31:44
      Zitat von startvestor: Es gibt ein paar Neuigkeiten auf politischer Seite.

      CSU
      Der gute Herr Brehm hat Kommentare gelöscht und die Kommentarfunktion deaktiviert. Der war m.E. der Verhandlungschef bei CDU/CSU gewesen.
      https://www.facebook.com/sebastianbrehm.de/


      CDU
      Frau Tillmann hat immerhin mal wieder geantwortet, das muss ich zitieren ("ihn" meint Binding):

      , dann fragen Sie ihn, ob er zu einer Änderung bereit ist. Uns ist das nicht gelungen. Und wenn hier einige schreiben, dass sie die BMF-Fassung ( vollständiger Ausschluss für Anerkennung von Verlusten) besser finden, dann schreiben Sie mir das. Das macht die SPD sofort mit. Ich konnte bisher nicht erkennen, warum das für Sie besser sein sollte.

      https://www.facebook.com/AntjeTillmannMdB/posts/262677514073…

      Kennt also leider Satz 5 immer noch nicht.

      Auch bei Herrn Fritz Güntzler, MdB scheint die Bedeutung von Satz 5 eher unklar.

      https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetz…


      SPD
      Na ja, Binding antwortet halt auf nichts.


      FDP

      Die FDP wird aktiver.
      https://www.facebook.com/FlorianToncarMdB/

      Sie haben am 14.01. einen entsprechenden Antrag beschlossen, fehlt aber hier noch:

      https://www.fdpbt.de/fraktion/initiativen


      Vielen Dank für das Update.
      Inzwischen ist klar, dass die Union davon ausgeht, dass die SPD Totalverluste überhaupt nicht mehr anerkennen wollte und die Union dafür gekämpft hat, dass zumindest 10K der Totalverluste verrechnet werden dürfen. Dass es jetzt auch eine weitere Verlustverrechnung für die normalen Verluste gibt, hat die Union immernoch nicht kapiert. Die Grünen erst recht nicht. Die SPD hält sich weitgehend bedeckt.

      Ich gehe davon aus, dass es bei anderen Themen ähnlich chaotisch in Berlin abläuft. Das alles ist ein demokratisches Armutszeugnis für Deutschland und eigentlich schon deshalb ein Fall für die Medien.

      So etwas muss aufgeklärt werden. Vielleicht trägt ja der Antrag der FDP dazu etwas bei.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:06:15
      Beitrag Nr. 1.723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.121 von Taxadvisor am 24.01.20 18:33:35
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von startvestor: Bezüglich des EINEN Buchungssatzes pro Jahr, hat mich auch verblüfft. Der Andrej hats auf Nachfrage nochmal bestätigt und meinte, nur wenige StB hätten Kenntnisse vom Tradinggeschäft. Er hat die GmbH seit 2013, insofern wird er auch mal geprüft worden sein.

      Wie machen das deine Kunden taxadvisor oder habt ihr eine Art "Mittelding". Oder bucht ihr wirklich diese zig-Tausenden Trades?


      Mit den Kenntnissen hat der Andrej sicher (leider) Recht. Wenn er die GmbH seit 2013 hat, ist fraglich, ob er bereits geprüft wurde. Korrekt ist das definitiv nicht. Die Frage wäre auch, was die Finanzverwaltung daraus macht. Wenn man Ein-/Auszahlungen bzw. Zahlungen an Dritte ausschließen kann, führt eine Schätzung durch die Finanzverwaltung ja auch nicht zu einem anderen Ergebnis, kann aber natürlich auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Vielleicht hat er ja auch noch eine Excel-Nebenbuchhaltung

      Die Heavy-Trader sind noch privat ;-)) und die GmbH's nutzen bisher hauptsächlich Aktienhandel. Die laufen aber auch über ein zusätzliches Vermögensreporting beim FO, da wird das über die Bankschnittstelle in der WP-Software erfasst, über die dortige Export-Funktion generiert man dann die DATEV-Buchungen. Es gibt aber FinTech's, die an direkten Lösungen für die GmbH arbeiten.

      Gruß
      Taxadvisor


      Ich habe ja auch jahrelang über eine GmbH Tradinggeschäfte abgewickelt. Über einen US Broker.
      Es wurde auch nur das Jahresergebnis verbucht. Das liegt aber auch daran, das nicht zur Umsatzsteuer optiert wurde. Wir brauchen auch nur einmal eine jährliche Bilanz abgeben, trotz Jahresumsätze von weit über 1 Millionen. Haben zig Steuerprüfungen hinter uns. Inkl. Umsatzsteuerprüfung und Bilanzprüfungen etc. Wurde nie irgendwas beanstandet.

      Wenn man keine Umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte tätigt, reicht die Jahresbilanz. Sogar, wenn ein Teil des Geschäftes zur Umsatzsteuer optiert. Bei mir sind es 80% Umsatzsteuer frei und 20% mit Umsatzsteuer. Von daher ist es in diesem Sinne eine einzige Buchung (plus Einzahlungen und Auszahlungen + evtl. Umrechnungskurs).
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:31:46
      Beitrag Nr. 1.724 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.379 von Sunny48 am 24.01.20 18:59:12
      Zitat von Sunny48: wie man dieses Problem lege artis in den Griff bekommt:rolleyes:


      Durch zahlen von Steuren, Punkt.
      Und dann Klagen und Steuern zurück bekommen, Fragezeichen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:32:15
      Beitrag Nr. 1.725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.448 von bomike am 24.01.20 19:06:15Morgen gibt der Andrej ja noch ein Webinar. Er hat auch um viele Mails gebeten, da kann ja jeder nochmal nachfragen.


      Ich fasse mal ein paar Punkte aus dem Webinar zusammen:

      Buchempfehlung: Köber: Steuern steuern

      - er hat seine GmbH seit 2013 (aber nicht nur Trading, alles mögliche drin)
      - nur eine Trading-Buchung in der GmbH statt zig-Tausender für jeden Trade
      (einmal den "Ertrag" rein)
      (Kontoauszug mit all den Trades legt er nur dazu für den StB)
      - Kontenrahmen: SKR 03
      - er setzt viele Kosten über seine GmbH ab
      - GF-Gehalt (und auch Angestellte)
      - GF: keine Sozialversicherung (da beherrschender Gesellschafter)

      - Mindesteinlage: 12.500 € (50% des Grundkapitals), Rest über "eigenes" Fremdkapital
      - UG mit 1 € Grundkapital zu klein
      - offshore: Ummeldung der GmbH z.B. nach Spanien sei einfach

      Gründungskosten:
      - Notar: 400 - 800 €
      - Gericht: 150 €
      - Eröffnungs-Bilanz: 300 € (StB)

      laufende Kosten:
      - IHK: 50-100 € jährlich
      - Buchhaltung: 6 € mtl. (Lex Office sei einfach - von Lexware)
      - falls Lohnbuchhaltung: 12 € mtl. (man bräuchte aber StB oder Lohnbuchhaltungs-Büro)
      - Jahresabschluss: 500 €
      - wenige Buchungen (ein paar Kosten)

      Ausschüttungen:
      - KapESt: 25% oder
      - Teileinkünfteverfahren: 40% steuerfrei, Rest zum pers. Steuersatz

      Alternative zu Ausschüttungen:
      - Kosten
      - Anschaffungen
      - Zinsen
      - Dienstleistungen

      Sinnhaftigkeit einer Trading-GmbH:
      - nur bei nachhaltigen Tradinggewinnen
      - mind. 20.000 € Tradingkapital

      Steuerberater:
      - viele wüßten nix vom Trading

      Werbung:
      - Anissimow will Mastermind "Trading GmbH" gründen
      - Live-Webinare usw.
      - 1.000 € Gebühr

      Interactive Brokers:
      - IB nimmt GmbH als Kunde, auch Depotübertrag leicht


      Seine Aussagen zu Gewerbesteuer und Umsatzsteuer lasse ich weg, sind m.E. "fragwürdig".
      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:35:00
      Beitrag Nr. 1.726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.802 von Andiadm am 24.01.20 19:31:46Der Ingo Hillen, der beim Binding rummeckert, soll gefälligst zum BVerfG gehen und eine einstweilige Anordnung wegen Artikel 12 und 14 GG erwirken. Alle seine SINO-Kunden scheinen ja noch keine GmbH zu haben, sonst wäre es ihm egal. Na ja, vielleicht denkt er auch an Trade Republic.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:37:32
      Beitrag Nr. 1.727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.811 von startvestor am 24.01.20 19:32:15
      Zitat von startvestor: Morgen gibt der Andrej ja noch ein Webinar. Er hat auch um viele Mails gebeten, da kann ja jeder nochmal nachfragen.


      Ich fasse mal ein paar Punkte aus dem Webinar zusammen:
      ...
      - nur eine Trading-Buchung in der GmbH statt zig-Tausender für jeden Trade
      (einmal den "Ertrag" rein)
      (Kontoauszug mit all den Trades legt er nur dazu für den StB)
      ...


      Und genau das entspricht ab 1.1.2021 nicht mehr den Regeln odnungsgemäßer Buchführung, so einfach ist das. Ob es das früher getan hat, sei dahingestellt.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:39:46
      Beitrag Nr. 1.728 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.886 von Andiadm am 24.01.20 19:37:32Also wenn, dann ist es schon heute nicht ordnungsgemäß. Satz 5 ist hier kein Problem, gilt nicht für die GmbH.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:40:44
      Beitrag Nr. 1.729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.802 von Andiadm am 24.01.20 19:31:46
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von Sunny48: wie man dieses Problem lege artis in den Griff bekommt:rolleyes:


      Durch zahlen von Steuren, Punkt.
      Und dann Klagen und Steuern zurück bekommen, Fragezeichen.


      hm, ne GmbH ist schon auch ne legale Lösung, ne?:)
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:41:50
      Beitrag Nr. 1.730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.916 von startvestor am 24.01.20 19:39:46Ist es wohl auch nicht, weil in einer ordnungsgemäßen Buchhaltung jeder Geschäftsvorvall zu erfassen ist, und nicht das Saldo.
      Ich kann ja auch nicht in einer ganz normalen Handelsgesellschaft 1 mal im Jahr für jeden Kunden nur das Saldo buchen ... da bin ich ganz schnell in den Hochtief-Bauten!
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 20:12:08
      Beitrag Nr. 1.731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.949 von Andiadm am 24.01.20 19:41:50
      Zitat von Andiadm: Ist es wohl auch nicht, weil in einer ordnungsgemäßen Buchhaltung jeder Geschäftsvorvall zu erfassen ist, und nicht das Saldo.
      Ich kann ja auch nicht in einer ganz normalen Handelsgesellschaft 1 mal im Jahr für jeden Kunden nur das Saldo buchen ... da bin ich ganz schnell in den Hochtief-Bauten!


      du kannst im Trading immer nur einen "Saldo" als Geschäftsfall erfassen- denn erst wenn ein Trade geschlossen ist, hast du einen Gewinn oder Verlust den du buchen kannst.
      Sicherlich kannst du am Monats-respektive Jahresende offene Trades abgrenzen- aber das ist im Trading nicht die Regel.

      Ich weiß auch nicht, was dagegen spricht am Monatsende, so man eine monatliche Buchführung macht, den Tradingsaldo (Gewinn als Ertrag und Verlust als Aufwand/Kosten) zu verbuchen. Wichtig ist doch, dass der Kontoauszug des Brokers nachvollziehbar die aufgelaufenen Gewinne und die aufgelaufenen Verluste sauber saldiert aufführt- die kannst du dann verbuchen und daraus ergibt sich via Buchhaltung (G+V) dann das Monatsergebnis.Und wichtig ist weiterhin bei mehreren Konten und Brokern die aufgelaufenen Summen für Gewinne und Verluste in die Buchhaltung zu bringen.

      Wenn du jeden Trade als einzelnen Geschäftsfall betrachtest, dann darf ein Daytrader irgendwas um 10.000 bis 15.000 Trades pro jahr in die Buchhaltung eintickern- und dass das die Realität ist, kann ich mir wiederum nicht vorstellen- zumal es das unterjährige Saldierungsverbot in Trading GmbH´s nicht gibt- das betrifft ja erstmal nur Privatpersonen.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 20:19:41
      Beitrag Nr. 1.732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.270 von Sunny48 am 24.01.20 20:12:08
      Zitat von Sunny48: du kannst im Trading immer nur einen "Saldo" als Geschäftsfall erfassen- denn erst wenn ein Trade geschlossen ist, hast du einen Gewinn oder Verlust den du buchen kannst.


      Richtig. Und jeder geschlossene Trade ist nunmal ein Geschäftsvorfall, der zu buchen ist! Und eben keine Salden.

      Interessant wäre die Frage, am 1.1. einen FDAX zu kaufen oder zu verkaufen und das Konto erst zum 31.12. glatt zu stellen (wenn Dich die Margin nicht auffrisst). Also, unterjährig immer im Markt zu sein und so das Geschäft lange am Laufen zu halten. Da muss ich mal drüber nachdenken. Vielleicht wäre das ein Weg. Kann da Taxadvisor was drüber sagen? Ich bin nur Erfarungsjurist, kein Volljurist. Aber wahrscheinlich kommen die dann mit irgendwelchen FIFO Regeln um die Ecke ...
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 20:25:40
      Beitrag Nr. 1.733 ()
      am 1.1. wird die erste Hürde sein, einen Kontrahenten zu finden... ;)
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 20:29:47
      Beitrag Nr. 1.734 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.438 von DAX7003 am 24.01.20 20:25:40wenigstens einer, der hier noch den Durchblick hat:)
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 20:38:04
      Beitrag Nr. 1.735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.375 von Andiadm am 24.01.20 20:19:41hast du mal den Tageskontoasuzug eines US Future Broker (außer IB) verbucht?
      Wenn du da 3 FDXM long kaufst und die nacheinander short auflöst- wirst du Probleme haben auf dem BrokerktoAuszug nachvollziehen zu können, welche der dort aufgeführten Shortkontrakte des tages genau die ursprüngliche buy Order neutralisiert haben
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 20:41:07
      Beitrag Nr. 1.736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.552 von Sunny48 am 24.01.20 20:38:04
      Zitat von Sunny48: hast du mal den Tageskontoasuzug eines US Future Broker (außer IB) verbucht?
      Wenn du da 3 FDXM long kaufst und die nacheinander short auflöst- wirst du Probleme haben auf dem BrokerktoAuszug nachvollziehen zu können, welche der dort aufgeführten Shortkontrakte des tages genau die ursprüngliche buy Order neutralisiert haben


      und ausgewiesen wird dir nur der saldierste Tagesgewinn oder -verlust.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 20:51:23
      Beitrag Nr. 1.737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.886 von Andiadm am 24.01.20 19:37:32
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von startvestor: Morgen gibt der Andrej ja noch ein Webinar. Er hat auch um viele Mails gebeten, da kann ja jeder nochmal nachfragen.


      Ich fasse mal ein paar Punkte aus dem Webinar zusammen:
      ...
      - nur eine Trading-Buchung in der GmbH statt zig-Tausender für jeden Trade
      (einmal den "Ertrag" rein)
      (Kontoauszug mit all den Trades legt er nur dazu für den StB)
      ...


      Und genau das entspricht ab 1.1.2021 nicht mehr den Regeln odnungsgemäßer Buchführung, so einfach ist das. Ob es das früher getan hat, sei dahingestellt.


      Blödsinn, wir sprechen von einer GmbH, da verändert sich gar nichts
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 20:59:53
      Beitrag Nr. 1.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.375 von Andiadm am 24.01.20 20:19:41
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von Sunny48: du kannst im Trading immer nur einen "Saldo" als Geschäftsfall erfassen- denn erst wenn ein Trade geschlossen ist, hast du einen Gewinn oder Verlust den du buchen kannst.


      Richtig. Und jeder geschlossene Trade ist nunmal ein Geschäftsvorfall, der zu buchen ist! Und eben keine Salden.

      Interessant wäre die Frage, am 1.1. einen FDAX zu kaufen oder zu verkaufen und das Konto erst zum 31.12. glatt zu stellen (wenn Dich die Margin nicht auffrisst). Also, unterjährig immer im Markt zu sein und so das Geschäft lange am Laufen zu halten. Da muss ich mal drüber nachdenken. Vielleicht wäre das ein Weg. Kann da Taxadvisor was drüber sagen? Ich bin nur Erfarungsjurist, kein Volljurist. Aber wahrscheinlich kommen die dann mit irgendwelchen FIFO Regeln um die Ecke ...


      Nochmals. Es hängt davon ab, ob du zur Umsatzsteuer optierst. Tradinggeschäfte sind umgangssprachlich "Umsatzsteuer freie" Geschäfte. Damit mußt du nicht unterjährig deine Kontostände buchen. Macht auch gar keinen Sinn fürs Finanzamt. Aus diesen Grunde (weil kein Sinn) braucht man es auch nicht machen. Eine Versteuerung basiert auf den Jahresabschluß und deren Ergebnis.

      Wenn, wie fast alle Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Geschäfte getätigt werden, müssen diese auch dem Finanzamt unterjährig eingereich werden, nicht wegen evtl. Börsengewinne, sondern wegen der Umsatzsteuer die du wie ein "Treuhänder" verwaltest.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:08:11
      Beitrag Nr. 1.739 ()
      Von daher braucht man in der GmbH die nicht zur Umsatzsteuer optiert auch keine täglichen Buchungen machen. Das Finanzamt interessiert es nicht ob dein Tradingkonto innerhalb des Jahres im Plus oder minus ist. Denen interessiert das Ergebnis (inkl. offener Positionen) zum Jahresende.

      Es würde sich ja auch nichts verändern, wenn sie die Ergebnisse hätte. Gar nichts.

      Privatpersonen müssen das jetzt machen. Daher steht ja die alternative GmbH im Raum.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:10:52
      Beitrag Nr. 1.740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.684 von bomike am 24.01.20 20:51:23
      Zitat von bomike: Blödsinn, wir sprechen von einer GmbH, da verändert sich gar nichts


      Blödsinn zurück.

      Auch eine GmbH kann vom FA als Liebhaberei eingestuft werden, wenn sie keinen nachhaltigen Gewinn erzeugt, und dann ist der Mantel ganz schnell weg. Und dann viel Spaß beim Nachbuchen!

      Es gibt IHMO genau 3 Wege aus der Misere, und keinen drum herum:
      1) nicht mehr als 10000€ Verlust/Jahr zu produzieren
      oder
      2) die Regel stibt in einem Gerichtsverfahren (wird dauern) oder wird geändert (glaube ich nicht)
      oder
      3) Man bündelt seine Tradingaktivitäten in einem Fondsmantel, zB wikifolio. Kostet zwar ein wenig, sollte aber funktionieren.

      Schade drum. Ich halte mich an 3 oder besser 1.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:21:44
      Beitrag Nr. 1.741 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.873 von Andiadm am 24.01.20 21:10:52
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von bomike: Blödsinn, wir sprechen von einer GmbH, da verändert sich gar nichts


      Blödsinn zurück.

      Auch eine GmbH kann vom FA als Liebhaberei eingestuft werden, wenn sie keinen nachhaltigen Gewinn erzeugt, und dann ist der Mantel ganz schnell weg. Und dann viel Spaß beim Nachbuchen!


      Nicht böse sein, aber es bringt ja gar nichts irgendwelche Behauptungen aufzustellen. In deinen 3 aufgezählten Punkten gebe ich dir absolut recht.

      Aber eine GmbH als "Liebhaberei einzustufen ist wahrscheinlich gar nicht rechtlich möglich. Was du meinst, sind Liebhaberei Geschäfte als Einzelunternehmen. Aber eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. - Eine Körperschaft - und kein "privates" Einzelunternehmen. Und auch kein "privates" Vergnügen.

      Außerdem bedeutet "liebhaberei" das keine Gewinnabsicht dahinter steht. Man will dir also unterstellen, das du gar nicht gewinnen willst...
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:47:08
      Beitrag Nr. 1.742 ()
      ich denke, wenn das Gesetz so bleibt, erleben wir eine Renaissance der "Prop-Shops", dem Zusammenschluss einzelner Händler unter einem Firmendach... ich muss mal gucken, ob und welche BaFin Lizenzen es dort braucht, dann gründe ich die "WeTrade" und biete Einzelkämpfern eine remote-desktop Solution an, oder es bilden sich Untergruppen in "WeWork"-Locations... ;)

      https://www.investopedia.com/terms/p/prop_shop.asp
      18 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:54:12
      Beitrag Nr. 1.743 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.972 von bomike am 24.01.20 21:21:44
      Zitat von bomike: Aber eine GmbH als "Liebhaberei einzustufen ist wahrscheinlich gar nicht rechtlich möglich.


      Doch.

      Ich habe meine Photovoltaik-Anlage in meiner GmbH laufen. Die ist ziemlich verschattet und hat die ersten 2 Jahre weniger eingespeist als die Abschreibungen gekostet haben. Naja, meine Rechner haben auch 75% der Produktion abgenommen. Also unter dem Strich steuerlich ein Minus-Geschäft.

      Was macht das FA? Verlangt eine eigene Aufstellung nur der Photovolatik, erklärt die zur Liebhaberei und setzt plötzlich 2 Bilanzen für die GmbH an.

      Den Prozess hab ich nicht geführt, weil ich den verloren hätte. So geht das hier im Staate!
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:55:24
      Beitrag Nr. 1.744 ()
      Ich geb mal Beispiel was Liebhaberei ist:

      Du hast ein Haus großes Grundstück und einen großen Teich. Du überlegst ob du tolle Koi Karpfen kaufst.

      Jetzt bist du ganz ausgebufft und eröffnest ein Koi An/ Verkauf Geschäft. Damit sparst du dir 19% Umsatzsteuer beim Kauf der Kois, der Geräte für den Teich etc. Du setzt jetzt nämlich alles ab und sparst noch knapp 20% auf alle Ausgaben.

      Verkaufst aber keinen Koi.... hast aber nun eine tolle günstige Koi Sammlung und alles Gerät was man so dazu braucht. Wird ein Koi krank, nimmst du einen Koi Doktor und setzt diesen auch ab...

      nach 1-3 Jahren fragt das Finanzamt ob du sie verar... willst und stuft das als "Liebhaberei" ein.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 21:58:43
      Beitrag Nr. 1.745 ()
      man kann einfach nicht mehr diese ganzen Scheißparteien wählen, die die Leistungsträger hier immer weiter ausnehmen - nur noch AfD und FDP sind wählbar
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 22:03:17
      Beitrag Nr. 1.746 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.293 von Andiadm am 24.01.20 21:54:12
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von bomike: Aber eine GmbH als "Liebhaberei einzustufen ist wahrscheinlich gar nicht rechtlich möglich.


      Doch.

      Ich habe meine Photovoltaik-Anlage in meiner GmbH laufen. Die ist ziemlich verschattet und hat die ersten 2 Jahre weniger eingespeist als die Abschreibungen gekostet haben. Naja, meine Rechner haben auch 75% der Produktion abgenommen. Also unter dem Strich steuerlich ein Minus-Geschäft.

      Was macht das FA? Verlangt eine eigene Aufstellung nur der Photovolatik, erklärt die zur Liebhaberei und setzt plötzlich 2 Bilanzen für die GmbH an.

      Den Prozess hab ich nicht geführt, weil ich den verloren hätte. So geht das hier im Staate!


      Eine Trading GmbH kann per se nicht zur Liebhaberei erklärt werden. Weil ja das Kerngeschäft die Vermehrung von Kapital ist. Nirgends ist die Gewinnabsicht so deutlich wie beim Trading.

      Außerdem gehts dem Finanzamt primär um die Umsatzsteuer. Die wirst du fleißig gezogen haben....
      Eine Trading GmbH zieht aber keine Umsatzsteuer.

      Und ja, wenn du eine Trading GmbH hast und behauptest diese macht nebenbei einen Koi Handel.
      Zufälligerweise sind die Kois auch noch in deinen Garten - mag sein, dass das Finanzamt evtl. möglicherweise mal nachfragt, ob du denn ernsthaft Kois auch verkaufen willst. :)
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 22:14:44
      Beitrag Nr. 1.747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.350 von bomike am 24.01.20 22:03:17
      Zitat von bomike: Eine Trading GmbH kann per se nicht zur Liebhaberei erklärt werden. Weil ja das Kerngeschäft die Vermehrung von Kapital ist. Nirgends ist die Gewinnabsicht so deutlich wie beim Trading.


      Also, meine Kois, die mache ich schön privat und versteuere die nicht. Wie das Hochzeitskleid und andere Dinge des täglichen Gebrauchs. Ich streichle die auch täglich ;-)

      Naja, also, die Absicht zählt nicht (ich wollte mit der Photovoltaik auch auch reich werden), sondern, dass was bei rumkommt. Ich hab das Ziel reich zu werden und mache das in einer GmbH. Dann mache ich 2 Jahre Miese. Dann kommt das FA mit dem Zitat "7X.YZ% aller Trader verlieren hier Geld".

      Führst Du den Prozess? Ich nicht.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 22:37:05
      Beitrag Nr. 1.748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.209 von DAX7003 am 24.01.20 21:47:08Habe kürzlich auf Youtube genau so einen gesehen. :D
      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 22:54:45
      Beitrag Nr. 1.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.578 von startvestor am 24.01.20 22:37:05Die Aufzeichnung des Webinars vom Andrej ist online:

      https://traderiq.net/aufzeichnung-webinar-trading-gmbh/
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 23:05:42
      Beitrag Nr. 1.750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.431 von Andiadm am 24.01.20 22:14:44
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von bomike: Eine Trading GmbH kann per se nicht zur Liebhaberei erklärt werden. Weil ja das Kerngeschäft die Vermehrung von Kapital ist. Nirgends ist die Gewinnabsicht so deutlich wie beim Trading.


      Also, meine Kois, die mache ich schön privat und versteuere die nicht. Wie das Hochzeitskleid und andere Dinge des täglichen Gebrauchs. Ich streichle die auch täglich ;-)

      Naja, also, die Absicht zählt nicht (ich wollte mit der Photovoltaik auch auch reich werden), sondern, dass was bei rumkommt. Ich hab das Ziel reich zu werden und mache das in einer GmbH. Dann mache ich 2 Jahre Miese. Dann kommt das FA mit dem Zitat "7X.YZ% aller Trader verlieren hier Geld".

      Führst Du den Prozess? Ich nicht.


      Das Finanzamt ist heftig drauf. Da wollte mal ein Prüfer ausrechnen was meine Mitarbeiter an Kaffee verbrauchen, weil viel Kaffee getrunken wird. Mit der Argumentation es könnte ja ein geldwerter Vorteil sein.

      Jeden Pups kontrollieren die, aber es hängt auch davon ab, wie gut deine Argumentationskette bzw. es nachvollziehbar für den Beamten ist.

      Ich würde immer klagen wenns um viel Geld geht. Natürlich.

      Bei einer heiklen Umsatzsteuerprüfung ging es bei mir mal um 180,- Tsd EUR. Da habe ich zur Prüfung jemanden von PWC kommen lassen. Dann gabs keine Probleme.

      Meine Erfahrung von ca. 20 Prüfungen bei verschiedenen Unternehmen. Die waren immer nett und immer korrekt. Die finden zwar immer irgendwas, das gehört aber einfach irgendwie dazu. Aber wenns um kleine Beträge geht, bin ich froh, wenns zu ende ist. Bei fetten Geschichten würde ich den Rechtsweg gehen.

      Aber der Witz ist, wenn man alles korrekt macht, gibt es auch keine Probleme. Wenn man dann noch eine GmbH fürs Trading eröffnet, ist die Problematik Finanzamt um 90% entschärft. Weil das Thema Umsatzsteuer vom Tisch ist.

      Trotzdem ist eine GmbH aus steuerlichen Gründen keine gute Wahl fürs Trading. Man fährt steuerlich immer schlechter.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 23:17:39
      Beitrag Nr. 1.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.704 von startvestor am 24.01.20 22:54:45
      Zitat von startvestor: Die Aufzeichnung des Webinars vom Andrej ist online:

      https://traderiq.net/aufzeichnung-webinar-trading-gmbh/


      Das ist wie ein Trading Coach der seinen Kram verkaufen will. Im Grundsatz hat er mit allen recht.
      Verschweigt aber alles wesentliche was negativ ist: Doppelbesteuerung etc.

      Die entscheidenden Informationen fehlen einfach. Absolut unseriös. Aber geschäftlich sehr smart. Da werden einige kaufen... Goiles Geschäft. :)
      15 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 24.01.20 23:40:54
      Beitrag Nr. 1.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.791 von bomike am 24.01.20 23:05:42
      Zitat von bomike: Die finden zwar immer irgendwas, das gehört aber einfach irgendwie dazu.


      Richtig. Und was die finden, ist einfach zu steuern.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 23:59:13
      Beitrag Nr. 1.753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.989 von Andiadm am 24.01.20 23:40:54
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von bomike: Die finden zwar immer irgendwas, das gehört aber einfach irgendwie dazu.


      Richtig. Und was die finden, ist einfach zu steuern.


      Eben und richtig ausgebufft sind die wenigsten Prüfer. Einen hatte ich, der war pfiffig. GmbH hat Versicherungen. Diese haben den Vorteil das die GF´s mitversichert sind. So ne Art Kombi Versicherung.
      Aber deklariert als Firmenversicherung. Kommt der auf die Idee das als geldwerten Vorteil zu sehen. :)
      Dann mußte ich mit dem aushandeln welcher Betrag von der Versicherung zum Unternehmen gehört und welcher Teil für den GF.

      Dieses Mick Mouse Beispiel zeigt ja, das so eine GmbH (insbesondere für unerfahrene) keine kleine Nummer ist. Außerdem kann das Beratungsintensiv werden und damit teuer, wenn du profunde belastbare Aussagen brauchst.

      Auch was der Steuerberater/ Rechtsanwalt sagt - ist am Ende irrelevant. Du haftest vor dem Finanzamt - nicht der Steuerberater. Du haftest grundsätzlich und nicht dein Berater/ Anwalt. 90% der Steuerberater (taxadvisior wird dem zustimmen) kannst du abhaken. 99% der Anwälte kannst du abhaken. Es kostet erstmal richtig Geld um festzustellen wer taugt was und wer taugt nichts.

      Nimmst du so einen Wald- und Wiesen Steuerberater mit Preisen wie der Typ sie im Webinar erklärt, kannst du dich nach einer Betriebsprüfung erschießen oder "steuerneutral":) erhängen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 00:11:36
      Beitrag Nr. 1.754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.866 von bomike am 24.01.20 23:17:39Die entscheidenden Informationen wird er ja für die 1.000 € verkaufen. Ist aber egal, man muss immer das nehmen was man kriegen kann, selbst wenns ein Werbefilm ist. :D
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 00:42:43
      Beitrag Nr. 1.755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.483.121 von startvestor am 25.01.20 00:11:36
      Zitat von startvestor: Die entscheidenden Informationen wird er ja für die 1.000 € verkaufen. Ist aber egal, man muss immer das nehmen was man kriegen kann, selbst wenns ein Werbefilm ist. :D


      Respekt wie schnell er realisiert hat, das man damit Geld machen kann. 1.000,- EUR um zu erklären wie eine GmbH aufgesetzt wird ist ein Witz. Zumal insbesondere eine Trading GmbH noch weniger Anforderungen hat, als eine Würstchenbude. (voller Ernst). Die Fragestellungen, insbesondere die steuerrechtlichen Fragen, sind Micky Mouse. Jede andere GmbH hat komplexere Themen.

      Danach verkauft er dir die Gründung, Erstellung der GmbH Satzung, Anstellungsvertrag für Geschäftsführer etc. vermittelt zu Anwälten und Steuerberatern. Vielleicht noch ne Unternehmensversicherung. (mit privaten Versicherungstouch) :) Buchhaltungssoftware obwohl es nur 20 Buchungen im Jahr sind. ziemlich nice.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 01:07:24
      Beitrag Nr. 1.756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.483.121 von startvestor am 25.01.20 00:11:36
      Zitat von startvestor: Die entscheidenden Informationen wird er ja für die 1.000 € verkaufen. Ist aber egal, man muss immer das nehmen was man kriegen kann, selbst wenns ein Werbefilm ist. :D


      Vom Tradingcoach zum Steuercoach in 5 Tagen. Wann kommt Koko ins Business?

      Immerhin weiss man jetzt, warum Tobi Knebel immer von sich behauptet, "institutioneller Trader" zu sein. :laugh:

      Spass beiseite, es wird immer klarer, dass auch mit Satz 5 nur Totalverluste gemeint sind. Satz 6 meint Totalverluste und Satz 5 ebenfalls. Ich warte einfach ab auf die offizielle Klarstellung. :keks:

      Die Beschränkung des Verlustvortrags kann der Gesetzgeber machen (ist Mist, kann er aber machen), die unterjährige Verrechnung einschränken nicht.

      Obwohl ich hier soviel interessantes höre zum Thema GmbH, vielleicht will ich ja doch mal eine gründen. Aber dann nicht zum Traden, sondern zur Karpfenzucht, für meine Solaranlagen, ....:laugh:
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 01:26:06
      Beitrag Nr. 1.757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.483.211 von Gerhard_Mueller am 25.01.20 01:07:24
      Zitat von Gerhard_Mueller:
      Zitat von startvestor: Die entscheidenden Informationen wird er ja für die 1.000 € verkaufen. Ist aber egal, man muss immer das nehmen was man kriegen kann, selbst wenns ein Werbefilm ist. :D


      Vom Tradingcoach zum Steuercoach in 5 Tagen. Wann kommt Koko ins Business?

      Immerhin weiss man jetzt, warum Tobi Knebel immer von sich behauptet, "institutioneller Trader" zu sein. :laugh:

      Spass beiseite, es wird immer klarer, dass auch mit Satz 5 nur Totalverluste gemeint sind. Satz 6 meint Totalverluste und Satz 5 ebenfalls. Ich warte einfach ab auf die offizielle Klarstellung. :keks:

      Die Beschränkung des Verlustvortrags kann der Gesetzgeber machen (ist Mist, kann er aber machen), die unterjährige Verrechnung einschränken nicht.

      Obwohl ich hier soviel interessantes höre zum Thema GmbH, vielleicht will ich ja doch mal eine gründen. Aber dann nicht zum Traden, sondern zur Karpfenzucht, für meine Solaranlagen, ....:laugh:


      Zumindest scheint der Typ schlauer zu sein als Jens Rabe. Der kam nämlich nicht auf die Idee, obwohl er ja selbst eine GmbH hat. Aber nach meiner Ansicht fehlte dem Jens schon immer der Cent zum Euro. :)
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 02:08:55
      Beitrag Nr. 1.758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.483.211 von Gerhard_Mueller am 25.01.20 01:07:24
      Zitat von Gerhard_Mueller: Spass beiseite, es wird immer klarer, dass auch mit Satz 5 nur Totalverluste gemeint sind. Satz 6 meint Totalverluste und Satz 5 ebenfalls. Ich warte einfach ab auf die offizielle Klarstellung. :keks:



      Du wirst es echt erst merken, wenn die dicke Nachzahlung kommt und du in die örtliche Obdachlosenunterkunft umziehen musst.

      Oh Mann...
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 02:31:32
      Beitrag Nr. 1.759 ()
      Eien andere Variante wäre ja einfach mal ein Jahr Pause machen. Die Börsen werden ja nicht verschwinden.

      Doofe Aktien handeln und etwas entspannen. Spätestens nach dem Jahr kommt ja das große Erwachen für die Trader und dann gehts auch rund. Dann kommen die Klagen etc. und der Aufschrei wird dann richtig groß sein. Spätestens dann kommt auch eine "Richtigstellung" vom BFM.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 10:25:36
      Beitrag Nr. 1.760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.483.211 von Gerhard_Mueller am 25.01.20 01:07:24Du scheinst der letzte "Dreamer" zu sein. :D Nee, Satz 5 ist genauso gemeint, wie er geschrieben ist (ESt auf Verluste, Steuersätze > 100%).

      Das mit den Abgeordneten ist vielschichtig. Binding wusste was er tat, aber auch, dass das rechtswidrig ist. Daher sagt er gar nichts dazu. Brehm wusste es vielleicht auch, ihm waren seine Kumpels von KPMG usw. aber wichtiger (§ 138 ff AO). Frau Tillmann hat vielleicht den Satz verstanden, aber nicht die Auswirkungen. Sie dachte wohl, 10.000 € - wer macht schon so hohe Verluste (meint Minustrades im Jahr).

      Andere Abgeordnete im Finanzausschuss dürften Teilwissen gehabt haben.

      Alle anderen Abgeordneten habe NICHTS verstanden, wohl bis heute nicht.


      Bzgl. des Abwartens. Das scheint mir auch beim DDV vorzuherrschen. Das spielt nur einem in die Hände, Binding und der Esken-SPD. Es unterstützt sie dabei, weitere Maßnahmen umzusetzen (FTT, Binding-Steuer für Aktien und später Fonds, Vermögenssteuer, Grundstückswertsteigerungssteuer, Mietendeckel, ESt-Spitzensteuersatz anheben, KSt-Steuersenkung zurückdrehen, Abgeltungssteuer abschaffen, Bonpflicht "ausweiten" usw.) - mit dem Ziel des demokratischen Sozialismus.

      Wer heute die Schlacht verliert, wird weitere Schlachten verlieren. Und ganz am Ende steht das Umerziehungslager wie in China. In der DDR waren sie 1989 (wohl zu spät) bereits geplant.
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 16:00:11
      Beitrag Nr. 1.761 ()
      Sehr gutes obiges Posting, genau das ist der Plan und wird so kommen, wenn es ungebremst weitergeht.

      Bin dabei, einigen Politikern und Institutionen zu schreiben und brauche noch einschlägige Argumente Pro-Derivate. Also, hat jemand noch Vorschläge, wie neutrale Personen oder sogar Derivatehasser (wobei die natürlich unbelehrbar sind) überzeugt werden können, warum Derivate sinnvolle Instrumente sind und der ganzen Bevölkerung unbeschränkt zugänglich sein sollten?
      Wenn dies zu sehr off-Topic geht, dann mache ich auch gerne hierfür einen Extra-Thread auf oder ihr könnt mir eine persönliche Nachricht schicken.

      Die zweite Frage, worauf ich noch bessere Antworten brauche, als ich selber habe, ist mit dem Vorurteil aufzuräumen, die Derivate-Trader wären die Verursacher der Finanzkrise oder/und würden die nächste Finanzkrise (in der wir ja eigentlich eh noch drinstecken) auslösen. Wie ist es den Normalsterblichen am Besten zu erklären, dass die verbrieften faulen Immobilienkredite den Großteil der Finanzkrise bewirkt haben und nicht Long- oder Short Positionen auf den S+P500 oder den Dax... ? Gibt es einen wissenschaftlichen Beweis für die Verursacher der Finanzkrise?

      Da wir ja angeblich eine politisch gesehen zu kleine Zielgruppe sind, werden wir es schwer haben, dass Gesetz zu kippen. Dass es rechtswidrig ist, sollte klar sein, jedoch interessiert dies noch jemanden? Funktioniert der Rechtsstaat denn noch in unserer neuen DDR?
      Man müsste also klarmachen, dass die Zielgruppe vielleicht größer ist, als man denkt und dass, wenn jeder das Wissen hätte, was viele User hier oder bescheiden gesagt auch ich habe, auch jeder seine Vermögensverwaltung mit Zuhilfenahme von Derivaten betreiben würde. Ein sinnvolles Schulfach wie "Geld" könnte dieses Wissen leicht vermitteln, wenn es um die einfachen Dinge gibt und sei es, nur ein Discountzertifikat zu erklären.

      Also, ich würde mich über Antworten und weitere Anregungen freuen und möchte jeden anderen auch dazu animieren, den lokalen Politikern und Bundestagsabgeordneten zu schreiben, für Aufklärung zu sorgen, das Unrecht hervorzuheben und auf Unwissenheit hinzuweisen. Des Weiteren sollten die Banken und Verbände (DDV und DSW z.B. aufgrund deren Passivität und "Weichheit") angesprochen und angeschrieben werden. Es geht ja hier schließlich auch um ein allgemeines Brokersterben, denn wenn alle das Geld abziehen, wie es hier einige User aus guten Gründen tuen, dann braucht man nicht viel Mathematik zu können, was passieren wird.

      Gruß, imagen
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 16:12:41
      Beitrag Nr. 1.762 ()
      Machts doch bitte nicht so kompliziert.

      Frag einfach wie es sein kann, wenn du Verluste machst, das du auf diese Verluste Steuern zahlen mußt. Das sollen die uns erklären.... Das möchtest du beantwortet haben.

      Das Beispiel: Innerhalb des Jahres 20.000,- Tsd Gewinrtrades und 30.000,- Verlustrades. Obwohl du am Ende des Jahres 10.000,- EUR verloren hast, mußt du Steuern zahlen als ob du 10.000,- EUR Gewonnen hättest.

      Einfache Frage die aufzeigt wie illegal das alles ist.
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 16:27:41
      Beitrag Nr. 1.763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.485.974 von imagen am 25.01.20 16:00:11
      Zitat von imagen: Sehr gutes obiges Posting, genau das ist der Plan und wird so kommen, wenn es ungebremst weitergeht.

      Bin dabei, einigen Politikern und Institutionen zu schreiben und brauche noch einschlägige Argumente Pro-Derivate. Also, hat jemand noch Vorschläge, wie neutrale Personen oder sogar Derivatehasser (wobei die natürlich unbelehrbar sind) überzeugt werden können, warum Derivate sinnvolle Instrumente sind und der ganzen Bevölkerung unbeschränkt zugänglich sein sollten?
      Wenn dies zu sehr off-Topic geht, dann mache ich auch gerne hierfür einen Extra-Thread auf oder ihr könnt mir eine persönliche Nachricht schicken.

      Die zweite Frage, worauf ich noch bessere Antworten brauche, als ich selber habe, ist mit dem Vorurteil aufzuräumen, die Derivate-Trader wären die Verursacher der Finanzkrise oder/und würden die nächste Finanzkrise (in der wir ja eigentlich eh noch drinstecken) auslösen. Wie ist es den Normalsterblichen am Besten zu erklären, dass die verbrieften faulen Immobilienkredite den Großteil der Finanzkrise bewirkt haben und nicht Long- oder Short Positionen auf den S+P500 oder den Dax... ? Gibt es einen wissenschaftlichen Beweis für die Verursacher der Finanzkrise?

      Da wir ja angeblich eine politisch gesehen zu kleine Zielgruppe sind, werden wir es schwer haben, dass Gesetz zu kippen. Dass es rechtswidrig ist, sollte klar sein, jedoch interessiert dies noch jemanden? Funktioniert der Rechtsstaat denn noch in unserer neuen DDR?
      Man müsste also klarmachen, dass die Zielgruppe vielleicht größer ist, als man denkt und dass, wenn jeder das Wissen hätte, was viele User hier oder bescheiden gesagt auch ich habe, auch jeder seine Vermögensverwaltung mit Zuhilfenahme von Derivaten betreiben würde. Ein sinnvolles Schulfach wie "Geld" könnte dieses Wissen leicht vermitteln, wenn es um die einfachen Dinge gibt und sei es, nur ein Discountzertifikat zu erklären.

      Also, ich würde mich über Antworten und weitere Anregungen freuen und möchte jeden anderen auch dazu animieren, den lokalen Politikern und Bundestagsabgeordneten zu schreiben, für Aufklärung zu sorgen, das Unrecht hervorzuheben und auf Unwissenheit hinzuweisen. Des Weiteren sollten die Banken und Verbände (DDV und DSW z.B. aufgrund deren Passivität und "Weichheit") angesprochen und angeschrieben werden. Es geht ja hier schließlich auch um ein allgemeines Brokersterben, denn wenn alle das Geld abziehen, wie es hier einige User aus guten Gründen tuen, dann braucht man nicht viel Mathematik zu können, was passieren wird.

      Gruß, imagen


      Genau, das sind die zwei Lügen die ständig verbreitet werden. Dass man den Derivate-Zockern das Handwerk legen müsse, weil sie die Finanzkrise verursacht hätten und Derivate-Handel wäre im wesentlichen hochspekulativ (so auch in der Begründung zum Gesetz).

      Hierzu die Gegenargumente schriftlich zusammenzustellen, ist auch bei mir in Planung, leider ist das bei mir aus zeitlichen Gründen gerade nicht möglich.
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 16:46:28
      Beitrag Nr. 1.764 ()
      Ja nur die Hochfinanz hat ja die Bundesregierung als Bettvorleger und entsprechend sucht man sicher nicht in deren Reihen nach Schuldigen der Finanzkriese. Die Griechenlandkriese haben ja auch die armen Olivenbauer verursacht^^
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 16:48:25
      Beitrag Nr. 1.765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.043 von bomike am 25.01.20 16:12:41Du hast einerseits vollkommen Recht (je komplizierter es wird, desto weniger kann gefolgt werden),
      andererseits versuche ich nun eher, die Ursachen zu bekämpfen und nicht nur die Symptome, denn mir erscheint, dass die Symptome den Meisten (gerade Politikern und der "normalen" Bevölkerung einfach vollkommen egal ist, eben weil es sie nicht betrifft und auf diesem Wege keine Veränderung vom derzeitigen Kurs mehr erzielbar sein wird.
      Danke für Deinen Kommentar!
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 16:57:20
      Beitrag Nr. 1.766 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.106 von MakeCashNotWar am 25.01.20 16:27:41Wem wollt ihr das denn schreiben? Schaut doch erst mal bei Facebook zu Binding, Tillmann, Brehm und weiteren. Die interessiert kein Schreiben zu Derivaten, selbst wenn es statt der 750.000 Anleger, die der DDV nennt, 5 Mio. wären. Es gibt auch 10 Mio. Aktionäre und 10 Mio. Fondsbesitzer und die FTT und weitere Strafmaßnahmen kommen trotzdem.

      Wir brauchen mehr Öffentlichkeit. Mails helfen gar nix, ein "öffentlicher Brief" wäre was. Vorrang muss immer der Hinweis auf die Rechtswidrigkeit haben (ESt auf Verluste, Steuersätze > 100%). Und es muss schnell wer zum BVerfG wg. 12 und 14 GG. Irgendein Broker wie Sino oder Tradingdienste wie Börsenbriefe.

      Seehofer hat gesagt, ohne Druck geht in der Politik nichts. Wir brauchen Druck.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 17:10:54
      Beitrag Nr. 1.767 ()
      Tagesspiegel, Welt, WiWo... alles nicht weitreichend genug... Wir brauchen eine Headline in der BILD Zeitung... und die Anklage muss so mitreißend sein, dass die jüngsten Bauernproteste sich dagegen wie ein Kindergeburtstag ausnehmen... wichtig ist, auf die CO2 freundlichen Aspekte des Derivate-Trading hinzuweisen, und dass wir die Millionenvermögen, die wir daraus erzielen zum Wohle der Gesellschaft ausgeben... denn wir wissen: Einkommen verpflichtet 😊
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 17:58:13
      Beitrag Nr. 1.768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.202 von imagen am 25.01.20 16:48:25
      Zitat von imagen: Du hast einerseits vollkommen Recht (je komplizierter es wird, desto weniger kann gefolgt werden),
      andererseits versuche ich nun eher, die Ursachen zu bekämpfen und nicht nur die Symptome, denn mir erscheint, dass die Symptome den Meisten (gerade Politikern und der "normalen" Bevölkerung einfach vollkommen egal ist, eben weil es sie nicht betrifft und auf diesem Wege keine Veränderung vom derzeitigen Kurs mehr erzielbar sein wird.
      Danke für Deinen Kommentar!


      Das Problem ist aber, das man in der Argumentation für Derivate massiv (und auch zu recht in Teilen) gegengesteuert werden kann. Zertifikate und Optionsscheine sind ökonomisch und für die Liquidität völlig sinnlos. Braucht keiner und braucht auch nicht der Markt. Sieht man schon daran, das der Finanzmarkt USA diese sogar verbietet. Ist ein reine deutsche Produktgattung.

      Alle Produkte die irgendwie emittiert sind, sind grundsätzlich fraglich. CFD Handel hat mal gar keinen ökonomischen Beitrag. Vöilig sinnbefreit.

      Und diese Diskussion anzusprechen, ist nur ein Einfallstor für Politiker das ganze noch zu rechtfertigen. Eine Besteuerung von Verlusten kann man nicht verteidigen. Leuchtet sogar einen Politiker ein, das was nicht stimmt mit dem Gesetz.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 18:09:15
      Beitrag Nr. 1.769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.517 von bomike am 25.01.20 17:58:13
      Zitat von bomike: Das Problem ist aber, das man in der Argumentation für Derivate massiv (und auch zu recht in Teilen) gegengesteuert werden kann. Zertifikate und Optionsscheine sind ökonomisch und für die Liquidität völlig sinnlos. Braucht keiner und braucht auch nicht der Markt. Sieht man schon daran, das der Finanzmarkt USA diese sogar verbietet. Ist ein reine deutsche Produktgattung.


      Es geht im EStG doch nicht um das was in den USA erlaubt oder nicht erlaubt ist und auch nicht um Derivate sondern um Termingeschäfte. D.h. Statt OS, OK & CFD betrifft es dich doch genauso als natürliche Person wenn du stattdessen Futures oder Optionen nutzt.

      Und nur wenige hier im Tread würden sich groß über ein reines Derivateverbot (OS, KO etc) aufregen, da viele ja eh den Future bevorzugen zu handeln.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 18:33:37
      Beitrag Nr. 1.770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.286 von DAX7003 am 25.01.20 17:10:54Kleinanleger habe nur ein 5000.-€ Konto und versucht es mal an der Börse.

      Bei den ersten Calls kriegt er es hin daraus 55000-€ zu machen.
      Dann verlierst er ständig und kommt zurück auf 5000.-€.

      Nettogewinn 0.-€.
      Steuern: 10000.€.

      Spielt er Roulette mit 5000.-€, kommt auf 55000.-€ und wieder zurück auf 5000.-, werden keine Steuern fällig.

      Vielleicht ein Beispiel für die Bildzeitung, dass auch Kleinanleger massiv in Schieflage geraten können. Selbst wenn man diesem Kleinanleger Zockerei vorwirft, warum wird dann ein Roulettespieler nicht gleich behandelt?
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 18:43:42
      Beitrag Nr. 1.771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.574 von Chris_M am 25.01.20 18:09:15
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von bomike: Das Problem ist aber, das man in der Argumentation für Derivate massiv (und auch zu recht in Teilen) gegengesteuert werden kann. Zertifikate und Optionsscheine sind ökonomisch und für die Liquidität völlig sinnlos. Braucht keiner und braucht auch nicht der Markt. Sieht man schon daran, das der Finanzmarkt USA diese sogar verbietet. Ist ein reine deutsche Produktgattung.


      Es geht im EStG doch nicht um das was in den USA erlaubt oder nicht erlaubt ist und auch nicht um Derivate sondern um Termingeschäfte. D.h. Statt OS, OK & CFD betrifft es dich doch genauso als natürliche Person wenn du stattdessen Futures oder Optionen nutzt.

      Und nur wenige hier im Tread würden sich groß über ein reines Derivateverbot (OS, KO etc) aufregen, da viele ja eh den Future bevorzugen zu handeln.


      Das sind alles Derivate, Futures natürlich auch. Es geht doch darum, ob ich Derivate verteidige und aufklären möchte wie wichtig diese sind (so wie es Imagen es ja möchte) er will an die Ursache ran und Politker aufklären, das Derivate wichtig sind.

      Ich bin der Ansicht dass der Versuch der Aufklärung zum Scheitern verurteilt ist. A) blickt sowieso kaum jemand durch wie die ökonomischen Zusammenhänge sind und B) Weil es ein Angriffstor bietet.
      Denn letztendlich sind die Politker, besonders die SPD Freaks, sowieso rein ideologisch gesteuert. Da kannste argumentieren wie du willst.

      Statt mit denen über Preisfindungsmechanismen oder auch Preisliquidiät und Absicherungsinstrumente der Kaffeebauer zu diskutieren... Wäre doch die einfache Frage, wieso man auf Verluste Steuern zahlen soll... viel effektiver.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 18:56:06
      Beitrag Nr. 1.772 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.482.866 von bomike am 24.01.20 23:17:39
      Zitat von bomike:
      Zitat von startvestor: Die Aufzeichnung des Webinars vom Andrej ist online:

      https://traderiq.net/aufzeichnung-webinar-trading-gmbh/


      Das ist wie ein Trading Coach der seinen Kram verkaufen will. Im Grundsatz hat er mit allen recht.
      Verschweigt aber alles wesentliche was negativ ist: Doppelbesteuerung etc.

      Die entscheidenden Informationen fehlen einfach. Absolut unseriös. Aber geschäftlich sehr smart. Da werden einige kaufen... Goiles Geschäft. :)


      Als er erzählt hat, bis zu 22.500 könnte man steuerfrei über Beratungsleistungen entnehmen. Wer Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinanderbringt, sollte kein Seminar für GmbH-Gründung anbieten. Darlehenszinsen dürften gem. § 32d EStG nicht mit dem AbgSt besteuert werden und der Sparerpauschbetrag sollte auch nicht gelten. Vorher waren schon einige fachliche Fehler.

      Fazit: Oberflächlicher Versuch eines verzweifelten Traders, weiter Geschäft zu generieren.

      Gruß
      Taxadvisor
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 19:02:31
      Beitrag Nr. 1.773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.745 von Taxadvisor am 25.01.20 18:56:06

      Klappern gehört zum Handwerk

      und klappern können Schlaufelverkäufer gut ...

      klipp klapp
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 19:08:48
      Beitrag Nr. 1.774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.745 von Taxadvisor am 25.01.20 18:56:06
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von bomike: ...

      Das ist wie ein Trading Coach der seinen Kram verkaufen will. Im Grundsatz hat er mit allen recht.
      Verschweigt aber alles wesentliche was negativ ist: Doppelbesteuerung etc.

      Die entscheidenden Informationen fehlen einfach. Absolut unseriös. Aber geschäftlich sehr smart. Da werden einige kaufen... Goiles Geschäft. :)


      Als er erzählt hat, bis zu 22.500 könnte man steuerfrei über Beratungsleistungen entnehmen. Wer Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinanderbringt, sollte kein Seminar für GmbH-Gründung anbieten. Darlehenszinsen dürften gem. § 32d EStG nicht mit dem AbgSt besteuert werden und der Sparerpauschbetrag sollte auch nicht gelten. Vorher waren schon einige fachliche Fehler.

      Fazit: Oberflächlicher Versuch eines verzweifelten Traders, weiter Geschäft zu generieren.

      Gruß
      Taxadvisor


      auch heute herzlichen Dank für deine Einschätzung zum Video!
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 19:11:21
      Beitrag Nr. 1.775 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.769 von Chris_M am 25.01.20 19:02:31
      Zitat von Chris_M: Klappern gehört zum Handwerk

      und klappern können Schlaufelverkäufer gut ...

      klipp klapp


      Nochmal was zur Gewerbesteuerpflicht der VV GmbH:

      BFH Urteil v. 24.01.2017 - I R 81/15 BStBl 2017 II S. 1071
      Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

      Aus der Urteilsbegründung:

      Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG gilt als Gewerbebetrieb "stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften". Da die sachliche Steuerpflicht der Klägerin als Kapitalgesellschaft (nach der Handelsregistereintragung) damit die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit umfasst, auch wenn die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) nicht vorliegen, muss dies mit Blick auf den einheitlichen Steuergegenstand auch für eine geschäftliche Tätigkeit der Vorgesellschaft gelten

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 19:28:41
      Beitrag Nr. 1.776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.673 von imy am 25.01.20 18:33:37der Kleinanleger soll und darf gerne mit einem Startkapital von bis zu 10.000 EUR anfangen... was er jedoch niemals tun sollte: Gewinne re-investieren oder weiteres Geld nachschiessen...
      sollte also der Kleinanleger aus Deinem Beispiel die 5.000 EUR auf 55.000 RUR im ersten Trade erhöht haben, dann muss er sich davon 45.000 EUR auf ein separates Konto buchen... die übrigen 10.000 EUR kann er dann versenken... dann ändert sich in 2021 steuerlich gar nix
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 19:29:57
      Beitrag Nr. 1.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.799 von Taxadvisor am 25.01.20 19:11:21
      Zitat von Taxadvisor: Nochmal was zur Gewerbesteuerpflicht der VV GmbH:

      BFH Urteil v. 24.01.2017 - I R 81/15 BStBl 2017 II S. 1071
      Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

      Aus der Urteilsbegründung:

      Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG gilt als Gewerbebetrieb "stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften". Da die sachliche Steuerpflicht der Klägerin als Kapitalgesellschaft (nach der Handelsregistereintragung) damit die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit umfasst, auch wenn die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) nicht vorliegen, muss dies mit Blick auf den einheitlichen Steuergegenstand auch für eine geschäftliche Tätigkeit der Vorgesellschaft gelten

      Gruß
      Taxadvisor


      Danke, habe es mir gleich als Link abgespeichter.

      Bzgl. des Videos und der wohl dortigen Aussage "Es ist nur ein Buchungssatz notwendig" ... ok gegen die §§ 246, 252 HGB und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder hast du das schon was in Erfarhung gebracht, ob letztendlich der Saldo des Wertpapiere des UV am Jahresende reicht
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:06:42
      Beitrag Nr. 1.778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.745 von Taxadvisor am 25.01.20 18:56:06Bei Vermietung von eigenen Wohnräumen an die GmbH besteht doch auch Gefahr der Betriebsaufspaltung, oder?
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:07:07
      Beitrag Nr. 1.779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.844 von DAX7003 am 25.01.20 19:28:41
      Zitat von DAX7003: der Kleinanleger soll und darf gerne mit einem Startkapital von bis zu 10.000 EUR anfangen... was er jedoch niemals tun sollte: Gewinne re-investieren oder weiteres Geld nachschiessen...
      sollte also der Kleinanleger aus Deinem Beispiel die 5.000 EUR auf 55.000 RUR im ersten Trade erhöht haben, dann muss er sich davon 45.000 EUR auf ein separates Konto buchen... die übrigen 10.000 EUR kann er dann versenken... dann ändert sich in 2021 steuerlich gar nix


      Das Beispiel soll dem Bildleser vor Augen führen, dass das Gesetz nicht nur für Großanleger gilt. Sondern auch den Kleinanleger in arge Not bringen kann. Der fängt mit kleinem Konto an, denkt sich nach ersten Gewinnen, so kann es ständig weitergehen und kann nicht mehr aufhören, bis er wieder alles verliert. Eine solche Psychologie kann der Bildleser verstehen und fragt sich dann, warum man vom Staat noch extra bestraft wird, während es bei Roulette nur außer Spesen nichts gewesen heißt.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:09:49
      Beitrag Nr. 1.780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.003 von MakeCashNotWar am 25.01.20 20:06:42
      Zitat von MakeCashNotWar: Bei Vermietung von eigenen Wohnräumen an die GmbH besteht doch auch Gefahr der Betriebsaufspaltung, oder?


      Korrekt, ich hatte ja geschrieben, einige Ungenauigkeiten im gesamten Viedeo, wenn es keine gemietete Immobilie ist, stimmt das mit der Betreibsaufspaltung. Richtig ist zwar auch, dass Du bei Gründung der GmbH nur TEUR 12,5 einzahlen musst, das Stammkapital beträgt aber TEUR 25. Spätestens im Insolvenzfall müssen die anderen TEUR 12,5 eingezahlt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:31:48
      Beitrag Nr. 1.781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.003 von MakeCashNotWar am 25.01.20 20:06:42
      Zitat von MakeCashNotWar: Bei Vermietung von eigenen Wohnräumen an die GmbH besteht doch auch Gefahr der Betriebsaufspaltung, oder?


      Da kommt noch ein viel schlimmeres Problem dazu: Der vermietet Teil wird gewerblich und wenn Du den auch nach mehr las 10 Jahren verkaufst, ist die Wertsteigerung nicht mehr stuerefrei!
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:39:09
      Beitrag Nr. 1.782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.009 von imy am 25.01.20 20:07:07das einzige, was sich nicht nur der BILD-Leser bei dem Beispiel denkt, ist: “Was ein Depp! Liegt 50 Mille vorne und verzockt alles...”

      genau davor bewahrt ja das neue Gesetz - es steckt eben doch die Idee dahinter, die Verluste des “kleinen Mannes” nicht zu groß werden zu lassen... blöd nur, dass es eben auch Kombi-Geschäfte betrifft wie Spreads... ich bin auch der Meinung, dass es die alte Regelung besser ist, aber hier werden zu oft Beispiele gebracht für Situationen in denen das neue Gesetz eine gewisse Schutzfunktion entwickelt und damit den Befürwortern in die Hände spielt...
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:48:49
      Beitrag Nr. 1.783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.141 von DAX7003 am 25.01.20 20:39:09Warum wird dann nicht auch der Roulettespieler auf die selbe Art beschützt?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:51:12
      Beitrag Nr. 1.784 ()
      Oder Wetten auf Fußballspiele, Pferde, usw.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:55:57
      Beitrag Nr. 1.785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.141 von DAX7003 am 25.01.20 20:39:09
      Zitat von DAX7003: genau davor bewahrt ja das neue Gesetz - es steckt eben doch die Idee dahinter, die Verluste des “kleinen Mannes” nicht zu groß werden zu lassen... blöd nur, dass es eben auch Kombi-Geschäfte betrifft wie Spreads... ich bin auch der Meinung, dass es die alte Regelung besser ist, aber hier werden zu oft Beispiele gebracht für Situationen in denen das neue Gesetz eine gewisse Schutzfunktion entwickelt und damit den Befürwortern in die Hände spielt...


      mh ich denke aber nicht das die Politik und in unsere Strategien eingreifen sollten.

      Der HFT macht seine zig Tausend Trades im Jahr und je Verlusttrade -10 Euro ... kling nice aber in Summe kommt y-x = 10.000 raus

      Ein Positionstrader macht wenige Trades im Jahr und da kann eine Position locker mal -10k Euro entstehen und in Summe kommt das gleiche heraus y-x = 10.000

      Das gehört nun mal mit dazu ... ich würde den HFT als Zocker ansehen und der HFT sieht den Positionstrader als Zocker an

      Verluste gehören nun mal mit zum Geschäft an der Börse, können ja nicht alle gleichzeit als Gewinner hervorgehen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 20:58:52
      Beitrag Nr. 1.786 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.198 von imy am 25.01.20 20:48:49
      Zitat von imy: Warum wird dann nicht auch der Roulettespieler auf die selbe Art beschützt?


      bzgl. Wetten ist es doch jetzt reguliert max 1.000 pro Tag und höchstens 8.000 im Monat wenn ich mich nicht irre.

      und wir sind von der Höhe unserer Geschäfte zwar nicht reguliert aber von der Höhe der Verluste von max 10k p.a.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 21:00:24
      Beitrag Nr. 1.787 ()
      Man kann das Beispiel ja abwandeln.

      Fängt mit 5000.- an gewinnt 2000.-, verliert 3000.-, gewinnt 2500.- usw. Er macht zig Trades und steht am Ende wieder bei 5000.-. Merkt insofern am Kontostand alleine nicht, dass es kritisch wird.

      Hat dann 30000.- Gewinn und 30000.- Verlust und muß dann 5000.- Steuer zahlen.

      Warum nicht auch der Roulettespieler, der übers Jahr am Ende auch 30000.- Gewinn und 30000.- Verlust gemacht hatte?
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 21:06:37
      Beitrag Nr. 1.788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.249 von imy am 25.01.20 21:00:24
      Zitat von imy: Man kann das Beispiel ja abwandeln.

      Fängt mit 5000.- an gewinnt 2000.-, verliert 3000.-, gewinnt 2500.- usw. Er macht zig Trades und steht am Ende wieder bei 5000.-. Merkt insofern am Kontostand alleine nicht, dass es kritisch wird.

      Hat dann 30000.- Gewinn und 30000.- Verlust und muß dann 5000.- Steuer zahlen.

      Warum nicht auch der Roulettespieler, der übers Jahr am Ende auch 30000.- Gewinn und 30000.- Verlust gemacht hatte?


      lt. SPD sind ja die (dt. Privatanleger) Börsenspekulanten schuld an der Wirtschaftskriese und nicht die Roulettespieler.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 21:12:44
      Beitrag Nr. 1.789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.282 von Chris_M am 25.01.20 21:06:37
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von imy: Man kann das Beispiel ja abwandeln.

      Fängt mit 5000.- an gewinnt 2000.-, verliert 3000.-, gewinnt 2500.- usw. Er macht zig Trades und steht am Ende wieder bei 5000.-. Merkt insofern am Kontostand alleine nicht, dass es kritisch wird.

      Hat dann 30000.- Gewinn und 30000.- Verlust und muß dann 5000.- Steuer zahlen.

      Warum nicht auch der Roulettespieler, der übers Jahr am Ende auch 30000.- Gewinn und 30000.- Verlust gemacht hatte?


      lt. SPD sind ja die (dt. Privatanleger) Börsenspekulanten schuld an der Wirtschaftskriese und nicht die Roulettespieler.


      Das wäre dann die Bildüberschrift: Die Politik hält die kleinen Privatanleger für Schuld an der Finanzkrise und bestraft selbst Anleger mit ein paar Kröten auf dem Konto.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 21:15:34
      Beitrag Nr. 1.790 ()
      beim Roulette ebenso beim Lotto kassiert der Staat schon vorher ab, durch die Gewinnquoten... und bei deinem Klein-Klein Beispiel... 2000 EUR 3000 Verlust etc. gilt das vorher geschriebene... nie Gewinne re-investieren, kumulierten Jahresverlust auf 10.000 EUR begrenzen...
      die Herausforderung ist es, mit diesen Vorgaben noch einen auskömmlichen Überschuss zu erzielen
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 21:17:20
      Beitrag Nr. 1.791 ()
      Euro am Sonntag schreibt heute unter der Überschrift "Widerstand gegen Steueränderung" dass DDV und DSW Sturm gegen die Steueränderung bei Aktien- und Termingeschäften laufen und es bald dazu zu einem Spitzengespräch im Finanzministerium kommen soll. Lehne Olaf Scholz eine Korrektur ab, dürfte es zu Klagen vor Finanzgerichten kommen.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 21:17:30
      Beitrag Nr. 1.792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.303 von imy am 25.01.20 21:12:44
      Zitat von imy:
      Zitat von Chris_M: ...

      lt. SPD sind ja die (dt. Privatanleger) Börsenspekulanten schuld an der Wirtschaftskriese und nicht die Roulettespieler.


      Das wäre dann die Bildüberschrift: Die Politik hält die kleinen Privatanleger für Schuld an der Finanzkrise und bestraft selbst Anleger mit ein paar Kröten auf dem Konto.


      Die BILD spricht ein Massenpublikum an, da ist Börse nicht der passende Aufhänger ... Außer als der Goldpreis bei fast 2000 Euro Stand, der Dax im Höhenrausch war sowie damals auch der BitCoin.

      Der BILD Indikator sorgt, für eine Hausfrauenhausse und dann ist es Zeit den Markt zu verlassen.

      ... Headline könnte auch lauten "kleine Trader packen ihre Koffer und nehmen mit ..." und warum die kleinen Trader ihre Koffer packen und was Sie mitnehmen lesen Sie auf Seite 5
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 21:23:39
      Beitrag Nr. 1.793 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.318 von blaky am 25.01.20 21:17:20neulich sah ich den Verkehrsminister Scheuer bei Lanz zum Thema Autobahn-Maut... ich habe das nur am Rande verfolgt, aber haben wir hier nicht einen Präzedenzfall, wo ein Gesetz wider besseres Wissen und gegenläufiger Rechtslage.auf den Weg gebracht wurde?
      da scheint also die Änderung des §20 EStG kein Einzelfall zu sein...
      Spitzengespräch zur Nachbesserung klingt gut, aber Klageweg sprengt leider wieder das Zeitfenster... wer aus dem Handel in Termingeschäften seinen Lebensunterhalt bestreitet braucht eine tragfähige Lösung bis zum 31.12.2020
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 22:54:54
      Beitrag Nr. 1.794 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.339 von DAX7003 am 25.01.20 21:23:39Scheuer hatte alle mögliche Zustimmung für die Maut eingesammelt. Es war eigentlich klar, dass der EuGH auch dafür sein würde. Die Sache ist doch die. In Deutschland blockiert die Bürokratie eh schon alles. Wenn du immer auch noch auf das letzte Gericht warten willst, dann lassen wirs besser mit dem ganzen Staat.

      Bei der Bindingsteuer ist genau das Gegenteil passiert. Nachdem die Verbände zur alten Fassung angehört wurden, hat Binding konspirativ dieses neue Ding durchgezogen und erst am 11.12. wars letztendlich öffentlich. Schön vor Weihnachten und auch alle im Unklaren gelassen. Und hier ist von Anfang an klar gewesen, dass es rechtswidrig ist.
      Avatar
      schrieb am 25.01.20 23:00:10
      Beitrag Nr. 1.795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.318 von blaky am 25.01.20 21:17:20Leider haben Sie es nicht in die Zeitung selber aufgeommen:

      https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/steuern-…

      Also wenn das ein Sturm von DSW und DDV ist, dann wird ihn Scholz leider nicht bemerken können.
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 23:38:47
      Beitrag Nr. 1.796 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.615 von startvestor am 25.01.20 23:00:10Doch steht auch in der Zeitung auf der Seite 14.
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      Avatar
      schrieb am 25.01.20 23:55:52
      Beitrag Nr. 1.797 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.678 von blaky am 25.01.20 23:38:47Danke, habs jetzt auch gefunden. "Klagen vor Finanzgerichten" schreiben die - es bleibt einfältig.
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      Avatar
      schrieb am 26.01.20 00:07:28
      Beitrag Nr. 1.798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.705 von startvestor am 25.01.20 23:55:52Es gibt einen weiteren Namen für die Bindingsteuer - die 1000%-Steuer.

      https://financial-hacker.com/the-scholz-brake-fixing-germany…

      O Monsieur Binding, you are the 1000%-Man.
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      Avatar
      schrieb am 26.01.20 00:17:32
      Beitrag Nr. 1.799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.487.723 von startvestor am 26.01.20 00:07:28Noch 2 Links:

      https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/mailbox-entt…

      https://der-optionstrader.com/steuerwahnsinn-von-herrn-schol…

      Zitat:

      Das Gesetz sollte und kann meines Erachtens schon sofort auf Verfassungswidrigkeit überprüfte werden. Im Rahmen des Normenkotrollverfahrens sollte es für nichtig erklärt werden. Auch kann dies ohne den Rechtsweg auszuschöpfen gehen, da hier das öffentliche Interesse und eine unmittelbare Gefahr für die Investoren besteht.
      Es ist nicht zumutbar, dass die Bürger einen verhältnismäßig hohen Einkommenssteuerbescheid in Kauf nehmen müssen, um zu prüfen, ob das Gesetz gesetzeswidrig ist.


      Wie wahr, nur für das Normenkontrollverfahren bräuchte die FDP noch Mitstreiter. Oder man kommt irgendwie vor ein Gericht.

      Statt direkt vors BVerfG zu gehen, was für uns nicht geht, könnte man vielleicht einfach vor irgendein Amtsgericht ziehen - nur mit der Begründung - gebt den Irrsinn ans BVerfG. Oder man geht doch selber ans BVerfG und sagt Artikel 14 GG und sagt auch, ich will gar keine Entscheidung, schreibt einfach nur irgendwo "verfassungswidrig" hin.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 09:23:31
      Beitrag Nr. 1.800 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.724 von bomike am 25.01.20 18:43:42
      Zitat von bomike:
      Zitat von Chris_M: ...

      Es geht im EStG doch nicht um das was in den USA erlaubt oder nicht erlaubt ist und auch nicht um Derivate sondern um Termingeschäfte. D.h. Statt OS, OK & CFD betrifft es dich doch genauso als natürliche Person wenn du stattdessen Futures oder Optionen nutzt.

      Und nur wenige hier im Tread würden sich groß über ein reines Derivateverbot (OS, KO etc) aufregen, da viele ja eh den Future bevorzugen zu handeln.


      Das sind alles Derivate, Futures natürlich auch. Es geht doch darum, ob ich Derivate verteidige und aufklären möchte wie wichtig diese sind (so wie es Imagen es ja möchte) er will an die Ursache ran und Politker aufklären, das Derivate wichtig sind.

      Ich bin der Ansicht dass der Versuch der Aufklärung zum Scheitern verurteilt ist. A) blickt sowieso kaum jemand durch wie die ökonomischen Zusammenhänge sind und B) Weil es ein Angriffstor bietet.
      Denn letztendlich sind die Politker, besonders die SPD Freaks, sowieso rein ideologisch gesteuert. Da kannste argumentieren wie du willst.

      Statt mit denen über Preisfindungsmechanismen oder auch Preisliquidiät und Absicherungsinstrumente der Kaffeebauer zu diskutieren... Wäre doch die einfache Frage, wieso man auf Verluste Steuern zahlen soll... viel effektiver.


      Lass dich von Chris_M nicht provozieren. Der schreibt Krise immer mit "ie".

      :rolleyes:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 09:34:28
      Beitrag Nr. 1.801 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.488.260 von jambam1 am 26.01.20 09:23:31
      Zitat von jambam1:
      Zitat von bomike: ...

      Das sind alles Derivate, Futures natürlich auch. Es geht doch darum, ob ich Derivate verteidige und aufklären möchte wie wichtig diese sind (so wie es Imagen es ja möchte) er will an die Ursache ran und Politker aufklären, das Derivate wichtig sind.

      Ich bin der Ansicht dass der Versuch der Aufklärung zum Scheitern verurteilt ist. A) blickt sowieso kaum jemand durch wie die ökonomischen Zusammenhänge sind und B) Weil es ein Angriffstor bietet.
      Denn letztendlich sind die Politker, besonders die SPD Freaks, sowieso rein ideologisch gesteuert. Da kannste argumentieren wie du willst.

      Statt mit denen über Preisfindungsmechanismen oder auch Preisliquidiät und Absicherungsinstrumente der Kaffeebauer zu diskutieren... Wäre doch die einfache Frage, wieso man auf Verluste Steuern zahlen soll... viel effektiver.


      Lass dich von Chris_M nicht provozieren. Der schreibt Krise immer mit "ie".

      :rolleyes:


      bomike und ich, wir verstehen uns ... da gibt es andere dünnhäutigere User ... Eingebaute Fehler in der Orthographie sind z.B. für User wie dich ;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 09:36:41
      Beitrag Nr. 1.802 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.488.287 von Chris_M am 26.01.20 09:34:28... auch schon wach ...

      jeder dritte Beitrag ist von Chris_M, das bringt niemanden weiter.

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 09:37:21
      Beitrag Nr. 1.803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.488.260 von jambam1 am 26.01.20 09:23:31
      Zitat von jambam1:
      Zitat von bomike: ...

      Das sind alles Derivate, Futures natürlich auch. Es geht doch darum, ob ich Derivate verteidige und aufklären möchte wie wichtig diese sind (so wie es Imagen es ja möchte) er will an die Ursache ran und Politker aufklären, das Derivate wichtig sind.

      Ich bin der Ansicht dass der Versuch der Aufklärung zum Scheitern verurteilt ist. A) blickt sowieso kaum jemand durch wie die ökonomischen Zusammenhänge sind und B) Weil es ein Angriffstor bietet.
      Denn letztendlich sind die Politker, besonders die SPD Freaks, sowieso rein ideologisch gesteuert. Da kannste argumentieren wie du willst.

      Statt mit denen über Preisfindungsmechanismen oder auch Preisliquidiät und Absicherungsinstrumente der Kaffeebauer zu diskutieren... Wäre doch die einfache Frage, wieso man auf Verluste Steuern zahlen soll... viel effektiver.


      Lass dich von Chris_M nicht provozieren. Der schreibt Krise immer mit "ie".

      :rolleyes:


      Der Chris ist ganz in Ordnung.. :) Bei diesem Thema sind wir alle etwas aufgeregt...
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 09:51:13
      Beitrag Nr. 1.804 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.724 von bomike am 25.01.20 18:43:42
      Zitat von bomike:
      Zitat von Chris_M: ...

      Es geht im EStG doch nicht um das was in den USA erlaubt oder nicht erlaubt ist und auch nicht um Derivate sondern um Termingeschäfte. D.h. Statt OS, OK & CFD betrifft es dich doch genauso als natürliche Person wenn du stattdessen Futures oder Optionen nutzt.
      ...


      Das sind alles Derivate, Futures natürlich auch. Es geht doch darum, ob ich Derivate verteidige und aufklären möchte wie wichtig diese sind (so wie es Imagen es ja möchte) er will an die Ursache ran und Politker aufklären, das Derivate wichtig sind.

      ...


      @ bomike

      ihr versteht euch keineswegs und ich finde deine Bemerkung über die Derivate in den USA wirklich interessanter als die Information, dass Chris ein Video von taxadvisor runtergeladen hat.
      Aus Erfahrung weiß ich natürlich, dass die Geschwätzigkeit im Internet mangels SPD-Gesetz unbegrenzt ist :D
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      Avatar
      schrieb am 26.01.20 10:14:14
      Beitrag Nr. 1.805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.488.362 von jambam1 am 26.01.20 09:51:13
      Zitat von jambam1: dass Chris ein Video von taxadvisor runtergeladen hat.


      :confused: du scheinst aber auch zu lesen was du verstehen willst :laugh: but nvm hilft hier ja auch nicht weiter. Schönen Sonntag dir.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 12:17:22
      Beitrag Nr. 1.806 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.488.362 von jambam1 am 26.01.20 09:51:13
      Zitat von jambam1:
      Zitat von bomike: ...

      Das sind alles Derivate, Futures natürlich auch. Es geht doch darum, ob ich Derivate verteidige und aufklären möchte wie wichtig diese sind (so wie es Imagen es ja möchte) er will an die Ursache ran und Politker aufklären, das Derivate wichtig sind.

      ...


      @ bomike

      ihr versteht euch keineswegs und ich finde deine Bemerkung über die Derivate in den USA wirklich interessanter als die Information, dass Chris ein Video von taxadvisor runtergeladen hat.
      Aus Erfahrung weiß ich natürlich, dass die Geschwätzigkeit im Internet mangels SPD-Gesetz unbegrenzt ist :D


      Die Verbote beziehen sich auf Optionsscheine, Zertifikate und CFDs. Nicht nur in den USA, auch Japan und Kanada haben Restriktionen. Der ganze Zertifikate Markt ist wirklich ein rein Deutsches Thema (inkl Österreich und Schweiz). Gibts nach meinen Wissens in keinem Land der Welt.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 13:06:33
      Beitrag Nr. 1.807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.486.673 von imy am 25.01.20 18:33:37
      Zitat von imy: Kleinanleger habe nur ein 5000.-€ Konto und versucht es mal an der Börse.

      Bei den ersten Calls kriegt er es hin daraus 55000-€ zu machen.
      Dann verlierst er ständig und kommt zurück auf 5000.-€.

      Nettogewinn 0.-€.
      Steuern: 10000.€.

      Spielt er Roulette mit 5000.-€, kommt auf 55000.-€ und wieder zurück auf 5000.-, werden keine Steuern fällig.

      Vielleicht ein Beispiel für die Bildzeitung, dass auch Kleinanleger massiv in Schieflage geraten können. Selbst wenn man diesem Kleinanleger Zockerei vorwirft, warum wird dann ein Roulettespieler nicht gleich behandelt?


      Ich habe mir gerade noch mal ein Beispiel überlegt:

      Person A: nimmt 20000€ in die Hand, tradet, und verliert alles. Danach schwört sie sich, die Finger von der Börse zu lassen. Ihr Verlustverrechnungstopf ist mit 20000€ gefüllt, das bringt ihr aber nichts. Ihren Verlust kann sie nicht von ihrer Einkommenssteuer absetzen; der Staat sagt, das ist ihr Privatvergnügen.

      Person B: nimmt 20000€ in die Hand, tradet, und verdoppelt es, macht also 20000€ Gewinn. Das reicht ihr und sie lässt die Finger von der Börse. Der Staat sagt, "du bist wirtschaftlich leistungsfähig, du kannst dich am Allgemeinwesen beteiligen"; ergo: sie muss 5000€ Abgeltungssteuer bezahlen.

      Person C: nimmt 20000€ in die Hand, tradet, und verliert alles. Ihr Verlustverrechnungstopf ist mit 20000€ gefüllt. Nun sagt sie, "jetzt will ich's wissen", nimmt nochmal 20000€ von ihren Ersparnissen, und verdoppelt diese. Damit ist sie insgesamt wieder bei 0 und lässt zukünftig die Finger von der Börse.

      Früher wäre nun der Verlustverrechnungstopf wieder leer, sie hätte keine Steuer gezahlt, und außer den Gebührengewinnen für die Bank, ist alles wie vorher.

      Neuerdings sagt nun der Staat: "Auf deinen letzten Tradinggewinn von 20000€ hätte ich gerne 5000€ Steuer." Und die werden ihr auch direkt abgezogen. Am Ende des Jahres in der Steuererklärung kann sie dann 10000€ aus ihrem Verlusttopf geltend machen und sich 2500€ zurückholen. Ihr Verlusttopf ist nun mit 10000€ gefüllt; sie hat 2500€ an den Staat gezahlt und eben diese 2500€ Verlust gemacht. Da sie definitiv nicht "wirtschaftlich leistungsfähig" war in diesem Jahr, ist das definitiv verfassungswidrig/-feindlich.

      Einfach dagegen klagen und gut ist. :)
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      Avatar
      schrieb am 26.01.20 14:37:58
      Beitrag Nr. 1.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.489.360 von Cellardoor am 26.01.20 13:06:33Jensi ist on the GmbH-Run. Er wird uns mit Videos zuschütten, bis wir platzen. :D

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      Avatar
      schrieb am 26.01.20 15:43:57
      Beitrag Nr. 1.809 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.488.362 von jambam1 am 26.01.20 09:51:13
      Zitat von jambam1: ihr versteht euch keineswegs und ich finde deine Bemerkung über die Derivate in den USA wirklich interessanter als die Information, dass Chris ein Video von taxadvisor runtergeladen hat.


      Kannst Du mir den Link zu meinem Video zusenden?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 16:30:27
      Beitrag Nr. 1.810 ()
      Er verwechselt wohl Link mit Video; wo ich dein Posting zur VV abgespeichert habe, um schneller darauf zugreifen zu können.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 18:04:32
      Beitrag Nr. 1.811 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.489.807 von startvestor am 26.01.20 14:37:58
      Zitat von startvestor: Jensi ist on the GmbH-Run. Er wird uns mit Videos zuschütten, bis wir platzen. :D



      Jetzt mal ohne Spaß. Das ist ja der größte Müll, den ich bis dato zum Thema GmbH gehört habe.
      Es geht also nicht um deine aktuelle Situation, sondern um die Wunschvorstellung in der Zukunft.

      Wie absurd ist das denn? Wenn ich also 200,- zur Verfügung habe, sollte ich mal darüber nachdenken, wenn daraus 10.000.000,- EUR werden...

      Das ist wirklich schlecht.

      Es spielt steuerrechtlich überhaupt keine Rolle ob ich eine Trading GmbH habe oder eine Handwerker GmbH. Die Anforderungen für einen Steuerberater sind bei einem Handwerkerbetrieb oder einem Onlinehandel in Form einer GmbH - um ein wesentliches höher. Für eine reine Trading GmbH kannst du den letzten Dödel Steuerberater nehmen.

      Das ein Steuerberater ein GmbH Mandat ablehnt bzw. abrät, hat dann sicherlich auch entsprechende Gründe. Denn ohne Mandat verdient er auch nicht.

      Der Jens sollte mal selber einen richtigen Steuerberater holen. Einen der ihn mal erklärt, das es sehr uncool ist, wenn man Privat der GmbH knapp 300.000,- EUR schuldet. Und offensichtlich weiß er bis heute nicht, wann er seine Bilanzen zu veröffentlichen hat. Da liegt er schon zwei Jahre zurück.

      Der sollte mal bei seinen Optionen bleiben.. hat er genug zu tuen.
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      Avatar
      schrieb am 26.01.20 18:26:14
      Beitrag Nr. 1.812 ()
      Wo steht, das Overnightkosten/Finanzierungskosten steuerlich absetzbar sind?
      Da hier viel mehr Leute mitlesen, möchte ich kurz auf ein anderes Thema verweisen.
      Hat auch mit dem Finanzamt zu tun und zeigt auf, wie ausgeliefert man sein kann, wenn
      es keine Durchführungsverordnung gibt.

      Es geht um die steuerliche Berücksichtigung von Overnight-Finanzierungskosten im CFD-Handel.

      Mich würde interessieren ob der Threadersteller und ich nur Einzelfälle sind, oder ob auch schon andere Trader diesbezüglich Probleme mit dem Finanzamt hatten?

      Bitte nicht hier antworten, sondern im verlinkten Thread, ich möchte hier nicht zu viel themenfremde Postings erzeugen.

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1303271-1-10/ste…
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 18:59:05
      Beitrag Nr. 1.813 ()
      Hallo,

      gilt der Verlustübertrag in maximaler Höhe von 10.000 Euro insgesamt oder pro Jahr?
      Und wie werden Verluste (Aktien, KO-Optionsscheine und CFD) aus den Jahren 2010-2020 behandelt?
      Dankeschön
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 19:17:56
      Beitrag Nr. 1.814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.491.148 von nqa0021 am 26.01.20 18:59:05Pro Jahr und nicht betroffen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 19:23:28
      Beitrag Nr. 1.815 ()
      wie sieht es eigentlich bei Eheleuten aus. Wenn jeder Ehegatte sein eigenes Konto zum handeln von Derivaten betreibt. Hat dann jeder die 10.000 Euro Verlustverrechnung?

      Verhält es sich mit der Verlustverrechnung wie mit dem Sparerfreibetrag? Also 1.602 bei Ehepartnern somit analog 20.000 Euro Verlustverrechnung bei Ehepartnern auch wenn nur 1 Ehepartner auf einem Konto handelt?
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 20:10:41
      Beitrag Nr. 1.816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.490.830 von bomike am 26.01.20 18:04:32
      Zitat von bomike: Es spielt steuerrechtlich überhaupt keine Rolle ob ich eine Trading GmbH habe oder eine Handwerker GmbH. Die Anforderungen für einen Steuerberater sind bei einem Handwerkerbetrieb oder einem Onlinehandel in Form einer GmbH - um ein wesentliches höher. Für eine reine Trading GmbH kannst du den letzten Dödel Steuerberater nehmen.


      Das würde ich nicht unterschreiben. Handwerk und Onlinehandel kann jeder WuW-Steuerberater. Trading (manche Kollegen haben ja bereits mit § 8b und Fondsbesteuerung bei der GmbH Probleme) und einfach? Das kommt wohl auf die Intrumente an. Ich glaube das würden viele "Dödel Steuerberater" ablehnen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 20:29:46
      Beitrag Nr. 1.817 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.491.334 von Sunny48 am 26.01.20 19:23:28§ 20 Abs. 9 EStG:

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

      (9) 1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.

      Einen analogen Satz 2 (Verdopplung bei Zusammenveranlagung) für seine Bindingsteuer hat sich der Lothar nicht ausgedacht. Daraus schlußfolgere ich, dass die 10.000 € fürs gesamte Ehepaar gelten. Es gibt kein Recht im Unrecht. Man kann nicht von einem rechtswidrigen Satz 5 erwarten, dass er aber Ehepaare "gerecht" behandelt.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 20:31:59
      Beitrag Nr. 1.818 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.491.751 von startvestor am 26.01.20 20:29:46Du kannst natürlich die getrennte Veranlagung wählen, dann kriegt jeder seine 10K.
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      Avatar
      schrieb am 26.01.20 20:36:54
      Beitrag Nr. 1.819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.491.772 von startvestor am 26.01.20 20:31:59Oder man argumentiert, diese 10K sind ja Teil der Einkünftermittlung und wir machen es analog zu § 9a EStG:

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

      1Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:

      1.

      a)
      von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:
      ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro;
      b)
      von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, soweit es sich um Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2 handelt:
      ein Pauschbetrag von 102 Euro;



      Frag doch mal den Lothar auf Facebook, wie er es gerne hätte.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 20:51:16
      Beitrag Nr. 1.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.491.796 von startvestor am 26.01.20 20:36:54Wenn ich es sofort entscheiden müsste würde ich sagen:

      - jeder tradende Ehegatte hat die 10K
      - tradet nur ein Ehegatte, gibts auch nur einmal die 10K
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 22:21:40
      Beitrag Nr. 1.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.491.889 von startvestor am 26.01.20 20:51:16
      Zitat von startvestor: Wenn ich es sofort entscheiden müsste würde ich sagen:

      - jeder tradende Ehegatte hat die 10K
      - tradet nur ein Ehegatte, gibts auch nur einmal die 10K


      Korrekt, die Einkünfte werden auf Ehegattenebene einzeln ermittelt. Für denn Spararpauschbetrag gilt deshalb auch eine Sonderreglung.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 22:49:08
      Beitrag Nr. 1.822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.491.889 von startvestor am 26.01.20 20:51:16Ich habe eben einen interessanten Beitrag von Lars Brandau vom 14.11. gefunden (also vor dem Bekanntwerden des Binding-Coups - es geht nur um die Totalverluste).

      https://www.deriva-magazin.de/inside/verfassungsrechtlich-be…

      Heute ist die Lage viel dramatischer und es kommt fast nichts vom DDV.
      Avatar
      schrieb am 27.01.20 03:35:12
      Beitrag Nr. 1.823 ()
      Mit Sigmar Gabriel als Aufsichtsrat der Deutschen Bank kommt nun

      das Derviateverbot für Privatanleger.
      Avatar
      schrieb am 27.01.20 12:39:47
      Beitrag Nr. 1.824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.490.830 von bomike am 26.01.20 18:04:32
      Zitat von bomike:
      Zitat von startvestor: Jensi ist on the GmbH-Run. Er wird uns mit Videos zuschütten, bis wir platzen. :D



      Jetzt mal ohne Spaß. Das ist ja der größte Müll, den ich bis dato zum Thema GmbH gehört habe.
      Es geht also nicht um deine aktuelle Situation, sondern um die Wunschvorstellung in der Zukunft.

      Wie absurd ist das denn? Wenn ich also 200,- zur Verfügung habe, sollte ich mal darüber nachdenken, wenn daraus 10.000.000,- EUR werden...

      Das ist wirklich schlecht.

      Es spielt steuerrechtlich überhaupt keine Rolle ob ich eine Trading GmbH habe oder eine Handwerker GmbH. Die Anforderungen für einen Steuerberater sind bei einem Handwerkerbetrieb oder einem Onlinehandel in Form einer GmbH - um ein wesentliches höher. Für eine reine Trading GmbH kannst du den letzten Dödel Steuerberater nehmen.

      Das ein Steuerberater ein GmbH Mandat ablehnt bzw. abrät, hat dann sicherlich auch entsprechende Gründe. Denn ohne Mandat verdient er auch nicht.

      Der Jens sollte mal selber einen richtigen Steuerberater holen. Einen der ihn mal erklärt, das es sehr uncool ist, wenn man Privat der GmbH knapp 300.000,- EUR schuldet. Und offensichtlich weiß er bis heute nicht, wann er seine Bilanzen zu veröffentlichen hat. Da liegt er schon zwei Jahre zurück.

      Der sollte mal bei seinen Optionen bleiben.. hat er genug zu tuen.



      Der Typ ist doch n totaler Komiker.

      In der Einleitung meint er, wir wissen ja gar nicht, ob es denn so kommt, dass wäre ja noch nicht 100% so beschlossen, meint der Jens.

      Nein Jens, es ist so beschlossen und dann schließt es ein "vielleicht" schon mal kategorisch aus und das wäre mir jetzt mal neu, dass Gesetzte graduell Gra­di­ent Anwendung finden würden.

      Und wäre das schon an Kognitive Dissonanz nicht genug, schwadroniert er jetzt, dass viele zu wenig im Soll und vielmehr im Ist Zustand gefangen wären und vergisst mal schnell seine vorherigen 2 Sätze, weil er damit verdrängt, dass eben der Jens der einzige VON UNS ALLEN IST, der nicht im IST lebt.

      Der glaubt bestimmt immer noch, dass er damals die RMC Meisterschaft gewonnen hat. Jeder hat nämlich vergessen welche Memme er war und eine schlimme MiMiMi-Krankheit bekommen hat, der arme.

      Ist doch war. So ne Witzfigur und Clown.
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      Avatar
      schrieb am 27.01.20 12:45:45
      Beitrag Nr. 1.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.496.323 von tradeseven am 27.01.20 12:39:47
      Zitat von tradeseven: ...und vergisst mal schnell seine vorherigen 2 Sätze, weil er damit verdrängt, dass eben der Jens der einzige VON UNS ALLEN IST, der nicht im IST lebt.


      Da hast du recht, das ist der Oberwitz.
      Avatar
      schrieb am 27.01.20 20:14:53
      Beitrag Nr. 1.826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.484.114 von startvestor am 25.01.20 10:25:36
      Zitat von startvestor: Das mit den Abgeordneten ist vielschichtig. Binding wusste was er tat, aber auch, dass das rechtswidrig ist. Daher sagt er gar nichts dazu. Brehm wusste es vielleicht auch, ihm waren seine Kumpels von KPMG usw. aber wichtiger (§ 138 ff AO). Frau Tillmann hat vielleicht den Satz verstanden, aber nicht die Auswirkungen. Sie dachte wohl, 10.000 € - wer macht schon so hohe Verluste (meint Minustrades im Jahr).


      Schwer zu sagen aus meiner Sicht wer hier der größere Schurke ist.

      Mir ist ist immer noch nicht klar warum die SPD nicht einfach die bereits weglobbyierte Gesetzesversion aus dem Elektromobilitätsgesetz wieder hervorgeholt hat. Ich habe noch bisher keine Äußerung von der SPD gehört. Mangels neuer Information ist mein Stand, dass die "nur" das BFH urteil weghaben haben wollten, aber keine so irrsinnige Verschärfung.

      Ich hab mittlerweile fast den Eindruck, erst hat der Brehm für seine Kumpels in den Big4 gesorgt - (Kompromiss bei 138 ff. - nur grenzüberschreitende Gestaltungen müssen gemeldet werden, im Inland darf fröhlich weiter gestaltet werden),

      dann er sich gedacht: "Jetzt muss ich auch noch was für meine mittelständischen Kollegen machen" :D

      - und dann kam irgendjemand mit diesem unterjährigen Verrechnungsverbot aus der Gruselkammer des BMF (kann ja immer noch nicht ganz glauben, dass es wirklich Absicht war), so dass im Ergebnis alle Trader jetzt losrennen und GmbHs gründen wollen/müssen.

      Die erfolglosen werden "geschützt" und hören auf, die erfolgreichen brauchen jetzt viieel Beratung vom Steuerfachmann. Passt doch. Die SPD fands prima und der Brehm auch.

      Das würde zumindest erklären, warum der Brehm sich zum erzielten "Kompromiss" genauso ungern äussert wie Binding.

      Und die Tillmann sass daneben - nach ihren Antworten bei FB zu urteilen hat die gar nix gerafft.
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      Avatar
      schrieb am 27.01.20 21:10:43
      Beitrag Nr. 1.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.501.930 von Gerhard_Mueller am 27.01.20 20:14:53ich bin auch voller Hoffnung, dass sich viele derjenigen, die sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben und mit der nun vorliegenden endgültigen Fassung konfrontiert sehen, verwundert am Kopf kratzen und nur noch einen Ausweg suchen, wie man da ohne grossen Gesichtsverlust wieder rauskommen kann...
      Avatar
      schrieb am 27.01.20 21:37:53
      Beitrag Nr. 1.828 ()
      Das Thema läuft gerade bei "Hart aber fair"

      Frau Anja Kohl (die von der Börse) hat unser Thema angesprochen.

      kam natürlich nur bla bla raus.
      Avatar
      schrieb am 27.01.20 22:26:33
      Beitrag Nr. 1.829 ()
      Ich denke, was man den Leuten auch klar machen muss: Verlusttrades sind nicht so etwas wie Werbungskosten, die man von der Steuer absetzen möchte. Verlusttrades sind eher so was wie die Einkaufsaufwände eines Kaufhauses. Gewinntrades entsprechend die Verkaufserlöse. Und die Differenz ist der Gewinn.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 00:10:39
      Beitrag Nr. 1.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.502.995 von Cellardoor am 27.01.20 22:26:33Noch was zum Thema:

      https://www.boerse-und-finanzen.de/steuer-privatanleger-term…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 00:18:05
      Beitrag Nr. 1.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.503.442 von Indexchaot am 28.01.20 00:10:39Sehr lesenswert.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 06:44:31
      Beitrag Nr. 1.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.503.469 von startvestor am 28.01.20 00:18:05
      Zitat von startvestor: Sehr lesenswert.



      zum Beispiel dieser Abschnitt:

      "Recherchiert man ein wenig, findet man einen interessanten Streitfall vor dem 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts.

      Unter Hinweis auf durch Spekulationsgeschäfte für den Gesetzgeber „abstrakt drohende qualifizierte Haushaltsrisiken“ wurde eine Klage zu einem Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr 2012 abgewiesen, in dem Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur eingeschränkt anerkannt wurden.
      Das Revisionsverfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 11/18 auch 8 Jahre später noch anhängig."
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 10:25:09
      Beitrag Nr. 1.833 ()
      es gibt einen neuen Artikel mit einer Antwort des BFM, aus der hervorgeht, dass der FX Kassahandel von der neuen Steuerregelung nicht betroffen ist.
      https://finanzmarktwelt.de/steuer-horror-forex-trader-aufgep…
      Es stellt sich nun die kluge Frage, wo kann man den echten FX Kassahandel überhaupt handeln? Welcher Broker bietet so etwas an?
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 12:05:15
      Beitrag Nr. 1.834 ()
      @Sunny48

      FxFlat bietet Forex Spot an. Da sind, glaube ich, sogar höhere Hebel erlaubt, als sonst für privat üblich.

      ABER:
      Zitat von der Webseite: "Devisenkassageschäft (Forex-Spot) hingegen ist ausschließlich intraday handelbar in der Zeit von Montag bis Freitag 08:00 MEZ - 22:00 MEZ."

      --> d.h. 22:00 Uhr wird jede Position (zwangs)geschlossen.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 12:23:13
      Beitrag Nr. 1.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.507.165 von Saxus am 28.01.20 12:05:15
      Zitat von Saxus: @Sunny48

      FxFlat bietet Forex Spot an. Da sind, glaube ich, sogar höhere Hebel erlaubt, als sonst für privat üblich.

      ABER:
      Zitat von der Webseite: "Devisenkassageschäft (Forex-Spot) hingegen ist ausschließlich intraday handelbar in der Zeit von Montag bis Freitag 08:00 MEZ - 22:00 MEZ."

      --> d.h. 22:00 Uhr wird jede Position (zwangs)geschlossen.


      Forex-Spot mit Hebel? Damit das nicht von § 20 Abs. 6 EStG erfasst ist, muss dass dann aber über Darlehenshebel laufen. Nachteil ist natürlich bei Forex-Spot, dass das unter § 23 EStG fällt und damit nicht mehr unter die AbgSt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 12:42:24
      Beitrag Nr. 1.836 ()
      @Taxadvisor

      Das weiß ich leider nicht. War nur die Antwort auf die Frage von Sunny48.

      Hier der Link:

      https://www.fxflat.com/de/produkte/forex-cfd-oder-forex-spot…
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 12:46:20
      Beitrag Nr. 1.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.507.576 von Saxus am 28.01.20 12:42:24ich handel selber bei FX Flat und kenne die Spot FX Produkte- habe dort auch schon angefragt, ob die Spot FX Produkte die Anforderungen für §23 EStG erfüllen- aber FX Flat schweigt sich bisher dazu aus.
      Von daher gehe ich davon aus, dass sie die Anforderungen eher nicht erfüllen.
      Aber vielleicht fragst du auch noch mal an...
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 12:50:48
      Beitrag Nr. 1.838 ()
      mein Schulenglisch ist leider ziemlich eingerostet - für das normale Alltagstrading reicht es, aber um etwas diffizilere Sachverhalte zu klären, reicht es leider nicht...

      fühlt sich jemand in der Lage mit IB mal ganz grundsätzlich zu klären, ob die FX Cash Produkte, die sie anbieten, die Anforderungen für unseren § 23 EStG erfüllen? dann wären wir alle ne Ecke klüger und hätten ein Ausweichprodukt. Es wäre halt besser diese Anfrage auf Englisch zu stellen.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 13:27:42
      Beitrag Nr. 1.839 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.507.630 von Sunny48 am 28.01.20 12:46:20
      Zitat von Sunny48: ich handel selber bei FX Flat und kenne die Spot FX Produkte- habe dort auch schon angefragt, ob die Spot FX Produkte die Anforderungen für §23 EStG erfüllen- aber FX Flat schweigt sich bisher dazu aus.
      Von daher gehe ich davon aus, dass sie die Anforderungen eher nicht erfüllen.
      Aber vielleicht fragst du auch noch mal an...


      Das klingt nicht gut:

      "FXFlat schließt jedoch eine physische Lieferung aus. Hintergund ist, dass Kunden der FXFlat keine Lieferung der Währung wünschen." Das fällt vom Wording dann ja auch hierunter: "..durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt".

      Müßte man aber mal im Detail klären.

      Gruß
      Taxsdvisor
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 13:54:14
      Beitrag Nr. 1.840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.507.684 von Sunny48 am 28.01.20 12:50:48unabhängig von der Sprache, würde es mich wundern, wenn IB Auskunft zu Deinen steuerlichen Belangen gibt... vielleicht findest Du in diesem Forum Kunden, der das Produkt handelt und mit der Besteuerung vertraut ist:

      ttps://www.wertpapier-forum.de/topic/4106-interactive-brokers/
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 14:15:51
      Beitrag Nr. 1.841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.507.684 von Sunny48 am 28.01.20 12:50:48
      Zitat von Sunny48: mein Schulenglisch ist leider ziemlich eingerostet - für das normale Alltagstrading reicht es, aber um etwas diffizilere Sachverhalte zu klären, reicht es leider nicht...

      fühlt sich jemand in der Lage mit IB mal ganz grundsätzlich zu klären, ob die FX Cash Produkte, die sie anbieten, die Anforderungen für unseren § 23 EStG erfüllen? dann wären wir alle ne Ecke klüger und hätten ein Ausweichprodukt. Es wäre halt besser diese Anfrage auf Englisch zu stellen.


      Das setzt voraus, dass das Finanzamt sich überhaupt in diese komplexe Materie einarbeitet und diese auch versteht. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass der Sachbearbeiter alles erstmal abschmettert und dann kannst du auch wieder nur den Klageweg beschreiten.
      Bei allen Produkten, die nicht eindeutig und vor allem für alle verständlich sind, besteht immer das hohe Risiko der Nichtanerkennung. Und weder IB, noch das Finanzamt wird dir auf Anfrage eine rechtssichere Antwort geben, auf die du dich verlassen kannst.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:07:40
      Beitrag Nr. 1.842 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.508.653 von MK-ULTRA am 28.01.20 14:15:51
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Sunny48: mein Schulenglisch ist leider ziemlich eingerostet - für das normale Alltagstrading reicht es, aber um etwas diffizilere Sachverhalte zu klären, reicht es leider nicht...

      fühlt sich jemand in der Lage mit IB mal ganz grundsätzlich zu klären, ob die FX Cash Produkte, die sie anbieten, die Anforderungen für unseren § 23 EStG erfüllen? dann wären wir alle ne Ecke klüger und hätten ein Ausweichprodukt. Es wäre halt besser diese Anfrage auf Englisch zu stellen.


      Das setzt voraus, dass das Finanzamt sich überhaupt in diese komplexe Materie einarbeitet und diese auch versteht. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass der Sachbearbeiter alles erstmal abschmettert und dann kannst du auch wieder nur den Klageweg beschreiten.
      Bei allen Produkten, die nicht eindeutig und vor allem für alle verständlich sind, besteht immer das hohe Risiko der Nichtanerkennung. Und weder IB, noch das Finanzamt wird dir auf Anfrage eine rechtssichere Antwort geben, auf die du dich verlassen kannst.


      Sehe ich ganz genauso. Denen zu erklären dass das ein Kassahandel sein soll. Auch noch ein gehebelter Kassahandel ist horror.

      Das erste was die verlangen und verlangen dürfen, eine beglaubigte Übersetzung der Verträge von IB ins Deutsche. Und ich bin sie durchgegangen. Da steht nicht explizit drin, das du einen Kassahandel machen kannst. Zumindest nicht so, das es überhaupt jemand versteht. Da muß mann mit hoher Wahrscheinlichkeit den Klageweg gehen. Aber auch ein Richter wird überhaupt nicht verstehen, wie die Zusammenhänge sind.

      Das kostet ohne Ende bei völlig unklaren Ausgang. Recht haben oder Recht bekommen ist ein großer Unterschied.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:16:26
      Beitrag Nr. 1.843 ()
      Und ihr diskutiert hier munter weiter, statt mal auf Jobsuche zu gehen.

      Heute in einem Jahr steht ihr in der Schlange beim Jobcenter ;)
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:23:18
      Beitrag Nr. 1.844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.042 von Blaubeermuffin am 28.01.20 16:16:26ich bin immer dafür konstruktive Lösungen zu suchen...statt die Flinte ins Korn zu werfen.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:27:16
      Beitrag Nr. 1.845 ()
      @ taxadvisor:

      Wie wäre es, wenn ich dieses Jahr auf meinem IB Konto neben Futures, die unter §20 EStG fallen auch ein paar FX cash Trades mache und diese FX Cash Trades in der Steuererklärung unter § 23 EStG deklariere, während ich die Futuretrades wie gehabt unter §20 EStG erkläre.
      Wenn das FA dann die FX cash Trades unter § 23 EStG akzeptiert, darf ich mich dann für die Steuererklärung 2021 darauf berufen, dass bereits in 2020 die FX Trades unter §23 EStG deklariert und vom FA akzeptiert wurden?
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:30:05
      Beitrag Nr. 1.846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.171 von Sunny48 am 28.01.20 16:27:16
      Zitat von Sunny48: @ taxadvisor:

      Wie wäre es, wenn ich dieses Jahr auf meinem IB Konto neben Futures, die unter §20 EStG fallen auch ein paar FX cash Trades mache und diese FX Cash Trades in der Steuererklärung unter § 23 EStG deklariere, während ich die Futuretrades wie gehabt unter §20 EStG erkläre.
      Wenn das FA dann die FX cash Trades unter § 23 EStG akzeptiert, darf ich mich dann für die Steuererklärung 2021 darauf berufen, dass bereits in 2020 die FX Trades unter §23 EStG deklariert und vom FA akzeptiert wurden?


      Du kannst es dann für 2021 so erklären, ohne Gefahr zu laufen, Steuerverkürzung zu begehen. Es gilt aber Abschnittsbesteuerung, Du hast also keinen Anspruch, dass das auch in 2021 als § 23 EStG behandelt wird.

      Gruß
      Taxadvisor
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:35:33
      Beitrag Nr. 1.847 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.201 von Taxadvisor am 28.01.20 16:30:05danke dir taxadvisor...
      ist schon klar, dass du der "Grinch" bist, der hier im Forum durch die Gegend läuft und mit der spitzen "Steuernadel" alle Seifenblasen zum Platzen bringt?:)

      Mal schauen was wir noch an kreativen Einfällen zusammenbekommen, vielleicht hält ja noch irgendetwas deiner Überprüfung stand...

      Klasse , das wir dich haben!
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:40:55
      Beitrag Nr. 1.848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.132 von Sunny48 am 28.01.20 16:23:18Dann lass uns mal suchen. Was haben wir denn für Lösungen. Die schwierigsten kommen zuerst:


      1. Auswandern
      2. Trading-GmbH
      3. Derivate-Handel komplett einstellen

      4. Derivate-Handel einschränken bzw. optimieren

      4.1 wenns Alternativen gibt, immer die Alternative wählen
      4.1.1 Aktie statt CFD
      4.1.2 Aktie short statt CFD short
      4.1.3 ETF statt Index mit Derivaten zu handeln

      4.2 hohe Hebel wählen
      verringert Kapitaleinsatz und damit Gefahr über die 10K zu kommen
      (Optionsscheine, Knock-Outs usw.)

      4.3 Ausstiege vermeiden
      wenn möglich, "Gegenprodukt" kaufen (z.B. Call kaufen, wenn ich Put habe, statt Call zu verkaufen)

      4.4 Stillhalter werden

      4.5. Auslandsbroker
      (um unterjährigen Abgeltungssteuerabzug zu vermeiden)



      Ich bitte um Ergänzungen.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:52:23
      Beitrag Nr. 1.849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.351 von startvestor am 28.01.20 16:40:555. Das Studium/Die Ausbildung endlich zu Ende bringen :laugh:

      leider keine sinnvollen Ergänzungen, aber 4.4 ("Stillhalter werden") scheint mir eine gute Lösung, allerdings nur noch im US Optionsmarkt, denn in Dtschl gibt es ja bald wegen der Steuerproblematik keine Kontrahenten mehr...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 16:57:46
      Beitrag Nr. 1.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.351 von startvestor am 28.01.20 16:40:55
      Zitat von startvestor: Dann lass uns mal suchen. Was haben wir denn für Lösungen. Die schwierigsten kommen zuerst:


      1. Auswandern
      2. Trading-GmbH
      3. Derivate-Handel komplett einstellen

      4. Derivate-Handel einschränken bzw. optimieren

      4.1 wenns Alternativen gibt, immer die Alternative wählen
      4.1.1 Aktie statt CFD
      4.1.2 Aktie short statt CFD short
      4.1.3 ETF statt Index mit Derivaten zu handeln

      4.2 hohe Hebel wählen
      verringert Kapitaleinsatz und damit Gefahr über die 10K zu kommen
      (Optionsscheine, Knock-Outs usw.)

      4.3 Ausstiege vermeiden
      wenn möglich, "Gegenprodukt" kaufen (z.B. Call kaufen, wenn ich Put habe, statt Call zu verkaufen)

      4.4 Stillhalter werden

      4.5. Auslandsbroker
      (um unterjährigen Abgeltungssteuerabzug zu vermeiden)



      Ich bitte um Ergänzungen.


      - Mehrere Konten... Ehepartner, Familienmitglieder, Freund/in etc.
      - Handelsstrategie ändern. Mehr zum Positions Trading, weniger Daytrading. (ist aber nur bedingt eine Lösung)
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 17:03:02
      Beitrag Nr. 1.851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.351 von startvestor am 28.01.20 16:40:55zu Punkt 4.1.2. Aktie short, statt CFD, hätte ich eine Kleinigkeit anzumerken. Ich möchte da nicht kleinlich sein, aber wenn es ein Finanzämtler sehr genau nehmen sollte, bitte ich folgendes zu beachten:

      "Selbst am Kassamarkt ausgeführte Leerverkäufe sind laut der Gesetzesbegründung zur Börsengesetznovelle 1989 grundsätzlich den Börsentermingeschäften zuzuordnen. Grund ist, dass einem Bankkunden bei einem Leerverkauf ein Marktpreisrisiko entsteht, das für ein Börsentermingeschäft typisch ist. Kein Börsentermingeschäft liegt vor, wenn der Leerverkäufer aus einem anderen Termingeschäft einen zukünftigen Lieferanspruch auf die leer verkaufte Wertpapiergattung hat und sich die Papiere bis dahin leiht, da dann das für ein Termingeschäft übliche Risiko nicht entsteht."

      https://de.wikipedia.org/wiki/Leerverkauf

      Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, geht man dann immer nur von der Longseite in den Markt.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 17:21:04
      Beitrag Nr. 1.852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.508.653 von MK-ULTRA am 28.01.20 14:15:51Ich sag immer: Der Köder muss dem Fisch schmecken. Seit ich meine erste Interactive Brokers Abrechnung zur "Nachbearbeitung" vom Finanzamt zurückbekommen habe, bin ich sehr penibel darauf bedacht, sehr genau zu begründen und zu erklären, was die Damen auf meinen Abrechnungen sehen. Ich handle seit Jahren EURUSD bei IB als Spot, da ich die USD benötige, um Aktien in USD zu kaufen oder auch Optionen. Gelegentlich "nehme ich dann auch mal Gewinne mit", wenn ich die USD nicht benötige.

      Zum einen waren bislang Gewinne unter 600 EUR steuerfrei und Gewinne >= 600 EUR lassen sich noch ganz prima mit Aktienaltverlusten aus dem Neuen Markt (Mann, bin ich alt geworden, snief) verrechnen, die nach der Abgeltungssteuereinführung nicht mehr "normal" verrechenbar waren.
      Wichtig ist, die Forex-Spot Trades ordentlich aufzulisten und als ESTG §23 anzugeben in der Steuererklärung. Ich schreibe aber hinter alle Gewinn- und Verlustpositionen auch die jeweiligen Gesetzesparagraphen dahinter in einer separaten Übersichtstabelle. Je ordentlicher man das macht, umso weniger Probleme hat man. Der Aufwand scheint am Anfang enorm, aber nach 2,3 Runden geht es ganz flockig.

      Ausserdem habe ich im ersten Jahr eine ausführliche Begründung geschrieben und reiche jährlich auch das Fx Infome Sheet des jeweiligen Jahres ein. Da sieht man sehr genau, dass es Fremdwährungen sind, weil anschließend damit auch Assets in USD gekauft werden. Das gut begründen und fertig. Auf diese Begründung beziehe ich mich Jahr für Jahr. Das Finanzamt ist nicht der Feind. Der Feind sind Leute aus der SPD oder der CDU, die die Gesetze beschließen.

      @TaxAdvisor: Danke für Deine vielen guten Tipps. Ich konnte noch ne Menge von Dir lernen. :)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 17:43:41
      Beitrag Nr. 1.853 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.471.073 von Abfischer am 24.01.20 04:39:09
      Zitat von Abfischer: laut studie von 2018 trinken 5% aller Deutschen 89 % der gesamt hergestellen Spirituosen.

      Dafür brauche ich gerade mal die Quelle. Hast Du da einen Link?
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 18:29:31
      Beitrag Nr. 1.854 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.351 von startvestor am 28.01.20 16:40:55Hallo,
      ich lese seit (fast) Anfang in dieser Diskussion mit, ihr habt hier einiges an Fachleuten (allen voran Taxadvisor), aber auch (gefühlt) den ein oder anderen Troll, die wirklich alles schwarz sehen oder runtermachen.
      Wenn die Besteuerung 2021 so kommt, wie es im Moment aussieht, dann müssen Lösungen her.
      Ob Auswandern (daran habe ich auch gedacht) oder eine Trading-GmbH (dito) der Weisheit letzter Schuß sind, weiß ich nicht, sollten in meinen Augen aber nicht Alternative 1 oder 2 sein.
      Warum nicht?
      Unter bestimmten Voraussetzungen, bleibt Trading möglich.
      Wenn ich die knickerigen 10 TE Verlustverrechnung mal komplett weglasse, dann komme ich zu dem Schluß, daß mein Jahresnetto 2021 sich grob folgendermaßen berechnen läßt:
      + Tradinggewinne
      - 26,875% KESt auf Tradinggewinne
      - Tradingverluste (alle)
      - Provisionen / Spread / Haltekosten usw
      = Netto GuV
      Aus Vereinfachungsgründen lasse ich mal die Nebenkosten (Prov usw) weg - es kommt lediglich darauf an, daß die Summe der Gewinntrades eines Jahres deutlich höher sein müssen als die Summe der Verlusttrades. Mathematisch ausgedrückt: Gewinne zu Verlusten (in der Summe jeweils) sollten mindestens 1:(1-0,26875) sein (das stand hier auch schon vor einigen Wochen).
      Also etwa ein Verhältnis von 1,38 zu 1, dh auf einen Verlusteuro sollten mindestens 1,38 Gewinneuros kommen.
      Die tatsächliche Steuerquote (so wie sie bisher berechnet wurde - auf den saldierten GuV) geht natürlich durch die Decke.
      Aber je besser euer Verhältnis von 1,38:1 ausgehend wird, desto weiter sinkt die Steuerquote - die schlechte Nachricht: es geht locker auf über 50%.
      Aber hey - wir lieben doch unseren Beruf - zwar nicht das BMF - aber wir können zunächst mal nichts machen, als uns mit den neuen Gegebenheiten abfinden (nicht akzeptieren).
      Wie bekommt man also sein G:V-Verhältnis auf über 1,38?
      - Diversifizieren (Zeiteinheiten sowie verschiedene Märkte)
      - Optimierung der bisherigen Trading-Systematik
      > Zu wieviel Prozent wurde euer Initial-SL bisher im Gewinnfall belastet? Durch die Formel (Risiko in Euro = Anzahl der Kontrakte / Inital-SL) ergibt sich bei einem fixen Risiko-Betrag und einer Reduzierung des SL eine höhere Anzahl - im Gewinnfall mehr Gewinn - der Verlustfall tritt häufiger, schneller und bei einem Trailing-SL auch höher ein - wird aber durch die höheren Gewinne mehr als ausgeglichen
      > Pyramidisieren: Wenn ihr Trendfolger seid (egal welche Zeiteinheit) lest und erarbeitet alles von den Turtels (Curtis Faith & Michael Covel) - das funktioniert immer noch!
      > Überlegt euch, wie ihr die Volatilität für euch nutzen könnt - also in ruhigen Märkten engere SLs als in volatileren.
      > Meßt, was funktioniert - und gewichtet eure Aktiviäten. Nicht jeder Markt läßt sich bei hoher / niedriger Vola traden (oder zu bestimmten Uhrzeiten).
      Voraussetzung für solche Maßnahmen sind natürlich genaue Aufzeichnungen, wann man in welchen Markt mit welchen Regeln reingeht - um das danach zu analysieren.
      Hier gilt das Gesetz der großen Zahlen. In manchen Büchern habe ich gelesen, daß man aus 30 Trades bereits etwas ableiten kann - ich bevorzuge Datenbanken mit tausenden regelidentischer Trades, die ich dann in Excel clustern kann - und habe trotzdem noch in den kleineren Einheiten eine Maße von einigen hundert Trades.
      Zudem handeln wir alle Risiken (ich für meinen Teil jedenfalls kenne jederzeit das Risiko, aber nicht das gehebelte Volumen) - da würde es sich anbieten, den Broker zu kontaktieren, wie die Voraussetzungen zum "Professionellen Trader" sind - spart Liquidität, die investiert werden kann.
      Mein Broker bietet mir zudem die Möglichkeit, neben den Cash-Indizes (ja, ich handel ausschließlich CfDs und bin sehr zufrieden damit) auch Forwards zu handeln. Letztgenannte haben zwar einen höheren Spread, aber keine Haltekosten - lohnt sich also für Swingtrading über Tage/Wochen.
      Was ich sagen will: Die vermaledeite Steueränderung bedeutet selbst in dieser scharfen Form nicht das Ende des Tradings. Kopf hoch. Wenn ich nach einem Monat ein Mäuseloch, das scheunentorgroß ist (G:V = ~3,1:1) ist, dann werdet ihr das auch schaffen.
      Und nicht von jedem auf YT verrückt machen lassen - Ruhe bewahren!
      Wenn ihr wirklich weisen Worten lauschen wollt: "Arthur L. Williams - Das Prinzip-Gewinnen".
      Viel Erfolg!
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 18:52:11
      Beitrag Nr. 1.855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.511.833 von Antifragiler am 28.01.20 18:29:31Der Smilie :( wurde "; (" getippt. Also "1 : (1-0,26875).
      Und noch etwas: Variiert eure Risikosumme pro Trade - also erhöht die (täglich/wöchentlich) wenn ein Tages-/Wochengewinn erzielt wurde und reduziert entsprechend - aber seid vorsichtig mit der prozentualen Erhöhung. Simuliert das erst!
      So können Drawdowns in Euro abgemildert werden (in R bleiben sie so) - und durch das Reinvestieren eines Teils der Gewinne in einem profitablen System erhöht sich die Performance ernorm.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 19:09:05
      Beitrag Nr. 1.856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.894 von TheRealKruemel am 28.01.20 17:21:04Ja, man kann mit dem Finanzamt ganz normal reden und konkrete Fragen stellen, was sie genau wissen wollen.

      Was ist denn ein FX-Infome-Sheet und schreibst du noch etwas anderes als EStG§23 hinter deine Aktionen ?

      Auf jeden Fall danke für deinen Beitrag.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 19:20:05
      Beitrag Nr. 1.857 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.508.653 von MK-ULTRA am 28.01.20 14:15:51
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Sunny48: mein Schulenglisch ist leider ziemlich eingerostet - für das normale Alltagstrading reicht es, aber um etwas diffizilere Sachverhalte zu klären, reicht es leider nicht...

      fühlt sich jemand in der Lage mit IB mal ganz grundsätzlich zu klären, ob die FX Cash Produkte, die sie anbieten, die Anforderungen für unseren § 23 EStG erfüllen? dann wären wir alle ne Ecke klüger und hätten ein Ausweichprodukt. Es wäre halt besser diese Anfrage auf Englisch zu stellen.


      Das setzt voraus, dass das Finanzamt sich überhaupt in diese komplexe Materie einarbeitet und diese auch versteht. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass der Sachbearbeiter alles erstmal abschmettert und dann kannst du auch wieder nur den Klageweg beschreiten.
      Bei allen Produkten, die nicht eindeutig und vor allem für alle verständlich sind, besteht immer das hohe Risiko der Nichtanerkennung. Und weder IB, noch das Finanzamt wird dir auf Anfrage eine rechtssichere Antwort geben, auf die du dich verlassen kannst.


      Schön, diesen Gedanken hatte ich schon am Anfang des threads, wurde aber abgeschmettert, weil FX-Trading angeblich = CFD-Trading sei, dies müsse man bei der Anmeldung bei IB ankreuzen.

      Interessiert das aber den deutschen Finanzbeamten ? Entscheidend ist, ihm das Thema vorzulegen und die Frage zu klären, ob es sich um einen Währungstausch handelt (oder was auch immer).
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 19:25:37
      Beitrag Nr. 1.858 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.511.833 von Antifragiler am 28.01.20 18:29:31
      Zitat von Antifragiler: Hallo,
      ich lese seit (fast) Anfang in dieser Diskussion mit, ihr habt hier einiges an Fachleuten (allen voran Taxadvisor), aber auch (gefühlt) den ein oder anderen Troll, die wirklich alles schwarz sehen oder runtermachen.
      Wenn die Besteuerung 2021 so kommt, wie es im Moment aussieht, dann müssen Lösungen her.
      Ob Auswandern (daran habe ich auch gedacht) oder eine Trading-GmbH (dito) der Weisheit letzter Schuß sind, weiß ich nicht, sollten in meinen Augen aber nicht Alternative 1 oder 2 sein.
      Warum nicht?
      Unter bestimmten Voraussetzungen, bleibt Trading möglich.
      Wenn ich die knickerigen 10 TE Verlustverrechnung mal komplett weglasse, dann komme ich zu dem Schluß, daß mein Jahresnetto 2021 sich grob folgendermaßen berechnen läßt:
      + Tradinggewinne
      - 26,875% KESt auf Tradinggewinne
      - Tradingverluste (alle)
      - Provisionen / Spread / Haltekosten usw
      = Netto GuV
      Aus Vereinfachungsgründen lasse ich mal die Nebenkosten (Prov usw) weg - es kommt lediglich darauf an, daß die Summe der Gewinntrades eines Jahres deutlich höher sein müssen als die Summe der Verlusttrades. Mathematisch ausgedrückt: Gewinne zu Verlusten (in der Summe jeweils) sollten mindestens 1:(1-0,26875) sein (das stand hier auch schon vor einigen Wochen).
      Also etwa ein Verhältnis von 1,38 zu 1, dh auf einen Verlusteuro sollten mindestens 1,38 Gewinneuros kommen.
      Die tatsächliche Steuerquote (so wie sie bisher berechnet wurde - auf den saldierten GuV) geht natürlich durch die Decke.
      Aber je besser euer Verhältnis von 1,38:1 ausgehend wird, desto weiter sinkt die Steuerquote - die schlechte Nachricht: es geht locker auf über 50%.
      Aber hey - wir lieben doch unseren Beruf - zwar nicht das BMF - aber wir können zunächst mal nichts machen, als uns mit den neuen Gegebenheiten abfinden (nicht akzeptieren).
      Wie bekommt man also sein G:V-Verhältnis auf über 1,38?
      - Diversifizieren (Zeiteinheiten sowie verschiedene Märkte)
      - Optimierung der bisherigen Trading-Systematik
      > Zu wieviel Prozent wurde euer Initial-SL bisher im Gewinnfall belastet? Durch die Formel (Risiko in Euro = Anzahl der Kontrakte / Inital-SL) ergibt sich bei einem fixen Risiko-Betrag und einer Reduzierung des SL eine höhere Anzahl - im Gewinnfall mehr Gewinn - der Verlustfall tritt häufiger, schneller und bei einem Trailing-SL auch höher ein - wird aber durch die höheren Gewinne mehr als ausgeglichen
      > Pyramidisieren: Wenn ihr Trendfolger seid (egal welche Zeiteinheit) lest und erarbeitet alles von den Turtels (Curtis Faith & Michael Covel) - das funktioniert immer noch!
      > Überlegt euch, wie ihr die Volatilität für euch nutzen könnt - also in ruhigen Märkten engere SLs als in volatileren.
      > Meßt, was funktioniert - und gewichtet eure Aktiviäten. Nicht jeder Markt läßt sich bei hoher / niedriger Vola traden (oder zu bestimmten Uhrzeiten).
      Voraussetzung für solche Maßnahmen sind natürlich genaue Aufzeichnungen, wann man in welchen Markt mit welchen Regeln reingeht - um das danach zu analysieren.
      Hier gilt das Gesetz der großen Zahlen. In manchen Büchern habe ich gelesen, daß man aus 30 Trades bereits etwas ableiten kann - ich bevorzuge Datenbanken mit tausenden regelidentischer Trades, die ich dann in Excel clustern kann - und habe trotzdem noch in den kleineren Einheiten eine Maße von einigen hundert Trades.
      Zudem handeln wir alle Risiken (ich für meinen Teil jedenfalls kenne jederzeit das Risiko, aber nicht das gehebelte Volumen) - da würde es sich anbieten, den Broker zu kontaktieren, wie die Voraussetzungen zum "Professionellen Trader" sind - spart Liquidität, die investiert werden kann.
      Mein Broker bietet mir zudem die Möglichkeit, neben den Cash-Indizes (ja, ich handel ausschließlich CfDs und bin sehr zufrieden damit) auch Forwards zu handeln. Letztgenannte haben zwar einen höheren Spread, aber keine Haltekosten - lohnt sich also für Swingtrading über Tage/Wochen.
      Was ich sagen will: Die vermaledeite Steueränderung bedeutet selbst in dieser scharfen Form nicht das Ende des Tradings. Kopf hoch. Wenn ich nach einem Monat ein Mäuseloch, das scheunentorgroß ist (G:V = ~3,1:1) ist, dann werdet ihr das auch schaffen.
      Und nicht von jedem auf YT verrückt machen lassen - Ruhe bewahren!
      Wenn ihr wirklich weisen Worten lauschen wollt: "Arthur L. Williams - Das Prinzip-Gewinnen".
      Viel Erfolg!


      schöner Beitrag. Schön mal von jemandem zu hören, der sich dem Problem proaktiv stellt. Ich wünsche dir viel Erfolg. :)😎
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 19:42:59
      Beitrag Nr. 1.859 ()
      @ taxadvisor,
      würdest du bitte mal in den Link schauen:
      https://www.interactivebrokers.eu/de/index.php?f=1554&p=fxpl
      dies ist ein Arbeitsblatt für Forex Einkünfte bei IB (Steuerinformation und Reporting).
      Reicht die hier enthaltene Beschreibung für die FÄ um den Spot FX Handel § 23 EStG zuzuordnen?
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 19:46:14
      Beitrag Nr. 1.860 ()
      Hier mal was aus dem Fernsehen:

      https://www.n-tv.de/21538592

      Die Verbandsvertreter im Interview. Endlich klingt auch mal angemessene Empörung durch. :laugh:
      Es werden "Fachgespräche" mit der Politik angekündigt.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 19:53:06
      Beitrag Nr. 1.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.512.778 von Gerhard_Mueller am 28.01.20 19:46:14
      Zitat von Gerhard_Mueller: Hier mal was aus dem Fernsehen:

      https://www.n-tv.de/21538592

      Die Verbandsvertreter im Interview. Endlich klingt auch mal angemessene Empörung durch. :laugh:
      Es werden "Fachgespräche" mit der Politik angekündigt.


      nette Beschreibung der Sitution im Interview... "die Situation ist ein Kompromiss, der Abseits der Fachlichkeit gemacht wurde"...:p:)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 21:36:10
      Beitrag Nr. 1.862 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.512.877 von Sunny48 am 28.01.20 19:53:06Ich schätze, das Interview wird dann morgen um 15:50 Uhr noch tlw. im TV gezeigt, dann werden es mehr Leute wahrnehmen.

      Brandau leider weiter viel zu defensiv, Tüngler o.k., aber er muss verstehen, dass man sofort klagen muss. Binding spielt nicht fair, dann kann man selbst nicht nach der reinen Lehre agieren.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 21:37:23
      Beitrag Nr. 1.863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.510.501 von DAX7003 am 28.01.20 16:52:23
      Zitat von DAX7003: 5. Das Studium/Die Ausbildung endlich zu Ende bringen :laugh:

      leider keine sinnvollen Ergänzungen, aber 4.4 ("Stillhalter werden") scheint mir eine gute Lösung, allerdings nur noch im US Optionsmarkt, denn in Dtschl gibt es ja bald wegen der Steuerproblematik keine Kontrahenten mehr...


      Völliger Unsinn. Auch heute schon sind die Kontrahenten in 99,9% Instis. Der Anteil der privaten Trader am Eurex-Handel ist zu vernachlässigen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 21:57:04
      Beitrag Nr. 1.864 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.122 von startvestor am 28.01.20 21:36:10
      Zitat von startvestor: Ich schätze, das Interview wird dann morgen um 15:50 Uhr noch tlw. im TV gezeigt, dann werden es mehr Leute wahrnehmen.

      Brandau leider weiter viel zu defensiv, Tüngler o.k., aber er muss verstehen, dass man sofort klagen muss. Binding spielt nicht fair, dann kann man selbst nicht nach der reinen Lehre agieren.


      Im TV wird doch immer nur ein kleiner Auszug gezeigt und dann auf das Onlineportal hingewiesen. Die Mühe machen sich glaube ich wenige, das ganze Video dann online ganz anzuschauen.

      Mal sehen was der Derivate Verband noch in 2020 schafft ...
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 22:09:42
      Beitrag Nr. 1.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.511.833 von Antifragiler am 28.01.20 18:29:31
      Zitat von Antifragiler: Unter bestimmten Voraussetzungen, bleibt Trading möglich.
      Wenn ich die knickerigen 10 TE Verlustverrechnung mal komplett weglasse, dann komme ich zu dem Schluß, daß mein Jahresnetto 2021 sich grob folgendermaßen berechnen läßt:
      + Tradinggewinne
      - 26,875% KESt auf Tradinggewinne
      - Tradingverluste (alle)
      - Provisionen / Spread / Haltekosten usw
      = Netto GuV


      Das klingt aber sehr optimistisch. 99 % aller Trader verlieren doch jetzt schon, und wenn sie dann noch laufend ihre unterjährigen Gewinne versteuern müssen, dann verschiebt sich das wahrscheinlich in den Promillebereich.
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      Avatar
      schrieb am 28.01.20 22:26:10
      Beitrag Nr. 1.866 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.434 von Gerhard_Mueller am 28.01.20 22:09:42Er hat ja geschrieben, es funktioniert in der Theorie ... in der Realität sieht vieles anders aus.

      Die mit CFD scheitern haben i.d.R. einen Profitfkator von 0,95 ... D.h. sie verlieren 5% auf jeden Trade (gab mal ne Studie von Lynx meine ich.

      CRV von ~3,1:1 aus den Beitrag führen zu sagen wir 310.000 G und 100.000 V

      Zu zahlenden Steuer 75.000 (statt 52.500 Euro Steuern und keinen Verlusttopf) und die nächsten 9 Jahre kannst den Verlusttopf vorschieben

      Das gleich spiel kannst mit dem Profitfaktor 1,38:1 machen Scholz gewinnt nach der akt. Gesetzeslage.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 22:29:11
      Beitrag Nr. 1.867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.122 von startvestor am 28.01.20 21:36:10
      Zitat von startvestor: Ich schätze, das Interview wird dann morgen um 15:50 Uhr noch tlw. im TV gezeigt, dann werden es mehr Leute wahrnehmen.

      Brandau leider weiter viel zu defensiv, Tüngler o.k., aber er muss verstehen, dass man sofort klagen muss. Binding spielt nicht fair, dann kann man selbst nicht nach der reinen Lehre agieren.


      Wie willst Du denn klagen? Aus dem Interview geht ja auch hervor dass die FDP ein Normenkontrollverfahren versucht hat aber nicht genug Leute zusammenbekommen hat.

      Im Moment kann man nur drauf setzen, dass die Beteiligten selber einsehen, was sie für einen Schrott produziert haben. Und da ist es auf jeden Fall besser als Lobbyist etwas verträglicher im Ton vorzugehen als ihnen gleich an den Kopf zu werfen, dass sie Stalinisten sind. Insofern alles richtig gemacht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 23:07:10
      Beitrag Nr. 1.868 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.329 von Chris_M am 28.01.20 21:57:04Frau Tillmann hat die Tür einen Spalt geöffnet:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/antje-tillmann/ques…

      Wir werden die von Ihnen angeführten Argumente und Beispiele jedoch gerne aufnehmen und nochmal auf unseren Koalitionspartner zugehen. Wie zuvor bereits beschrieben, gilt die Beschränkung bei Termingeschäften und Optionsgeschäften erst nach dem 31.12.2020. Damit haben wir noch etwas Zeit für neue Verhandlungen. Wir hoffen, dass wir auch mit Ihren Argumenten den Koalitionspartner nochmal umstimmen können.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 23:12:57
      Beitrag Nr. 1.869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.662 von Gerhard_Mueller am 28.01.20 22:29:11Du liest nicht alle meine Posts? Schade. :D Aber gern nochmal:


      Es gibt die Artikel 12 (Beruf) und Artikel 14 (Eigentum) des Grundgesetzes. Schon heute sind Banken, Broker und Tradingdienste durch Satz 5 hierin beeinträchtigt. Sie sollen vors BVerfG ziehen und eine einstweilige Anordnung fordern.

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtig…

      Selbst wenn das BVerfG die Klage verwirft, können sie die Verfassungswidrigkeit des Satzes 5 totschweigen? Ich glaube eher, die sind genauso wütend wie wir über den Verfassungsbruch und werden das in ihrer Entscheidung ausbreiten. Es wird eine krachende Ohrfeige für Binding. Dann ist er weg.

      Sicher kann die SPD dann immer noch sagen, das BVerfG interessiert uns nicht. Aber die sind ja heute schon zu feige, ihren kommunistischen Satz 5 zu verteidigen. Nicht mal Frau Esken erwähnt den.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 23:19:48
      Beitrag Nr. 1.870 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.959 von startvestor am 28.01.20 23:07:10Kiesewetter hat die Tür übrigens nicht geöffnet, sitzt aber auch nicht im Finanzausschuss:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roderich-kiesewette…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 23:23:32
      Beitrag Nr. 1.871 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.515.034 von startvestor am 28.01.20 23:19:48Tillmanns Antwort dürfte mit Brehms Antwort abgestimmt sein (27.01., 20:54):

      https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetz…
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 00:07:06
      Beitrag Nr. 1.872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.959 von startvestor am 28.01.20 23:07:10
      Zitat von startvestor: Frau Tillmann hat die Tür einen Spalt geöffnet:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/antje-tillmann/ques…

      Wir werden die von Ihnen angeführten Argumente und Beispiele jedoch gerne aufnehmen und nochmal auf unseren Koalitionspartner zugehen. Wie zuvor bereits beschrieben, gilt die Beschränkung bei Termingeschäften und Optionsgeschäften erst nach dem 31.12.2020. Damit haben wir noch etwas Zeit für neue Verhandlungen. Wir hoffen, dass wir auch mit Ihren Argumenten den Koalitionspartner nochmal umstimmen können.


      Nur mal so als Hinweis die CDU antwortet in diesen abgestimmten Textbausteinen. Das ist nicht Individuell... Schreibe per E-Mail mit einem Abgeordneten und das was öffentlich zu finden ist kommt auch in den Mails vor...

      Mich würde es stark wundern wenn die das A zurück nehmen und B das rechtzeitig schaffen.
      Das ist für mich mit wissen und wollen durchgedrückt worden, warum auch immer.
      Schließlich haben FDP und AFD dagegen gestimmt und begriffen worum es geht.

      Denke es wird nur 2 Lösungen geben wenn die das nicht zurück nehmen.
      Firma oder Auswandern wer kann sollte gehen, wenn man in D nicht mehr erwünscht ist und für mich drückt dies das Gesetz aus.
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 00:32:03
      Beitrag Nr. 1.873 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.959 von startvestor am 28.01.20 23:07:10
      Zitat von startvestor: Frau Tillmann hat die Tür einen Spalt geöffnet:


      Brehm (laut Godmode) ergänzt noch:

      "...

      Wir bleiben hartnäckig und werden bei den nächsten Steuergesetzen diese Problematik erneut thematisieren. Ich hoffe, dass wir baldmöglichst eine Lösung erreichen können. Eventuell empfiehlt es sich bei entsprechenden Bescheiden Einspruch einzulegen....."

      Das klingt jetzt noch konkreter. Bringt uns den schönen Gedanken, dass er empfiehlt, bei Bescheiden auf Basis eines Gesetzes, das er selbst mit erarbeitet hat, Einspruch einzulegen.

      Er geht jetzt jedenfalls schon in Sack und Asche :D
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 00:47:53
      Beitrag Nr. 1.874 ()
      ein einziges Mißverständnis... stets ist in den Textbausteinen von „Totalverlust“ die Rede und „insbesondere Optionen“

      die denken bei Termingeschäften an Optionen, die verfallen... und da soll die Anerkennung des Verlusts versagt werden... das passt dann auch zu dem Komplex mit Pleite-Aktien und wertlosen Darlehen...

      dass da eine Steuerschuld entsteht, weil die unterjährige Verrechnung wegfällt und gegenläufige Positionen ad absurdum führt, hatten die gar nicht auf dem Sender...
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 02:56:35
      Beitrag Nr. 1.875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.514.959 von startvestor am 28.01.20 23:07:10
      Die Leute im Finanzausschuss haben das Problem überhaupt nicht verstanden !
      Zitat von startvestor: Frau Tillmann hat die Tür einen Spalt geöffnet:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/antje-tillmann/ques…

      Wir werden die von Ihnen angeführten Argumente und Beispiele jedoch gerne aufnehmen und nochmal auf unseren Koalitionspartner zugehen. Wie zuvor bereits beschrieben, gilt die Beschränkung bei Termingeschäften und Optionsgeschäften erst nach dem 31.12.2020. Damit haben wir noch etwas Zeit für neue Verhandlungen. Wir hoffen, dass wir auch mit Ihren Argumenten den Koalitionspartner nochmal umstimmen können.


      Frau Tillmann schreibt auch noch :

      "Der besagte § 20 Abs. 6 EStG sollte bereits im Elektromobilitätsgesetz (JStG 2019) ergänzt werden, wurde aber dort nach wochenlangen zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD herausgenommen. Die SPD wollte im Rahmen des JStG 2019 sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste: Bei den Termingeschäften sollte durch eine komplette gesetzliche Nichtberücksichtigung eines Optionsverfalls die bis 2016 geltende Finanzverwaltungspraxis gesetzlich manifestiert werden und die BFH-Rechtsprechung vom 12. Januar 2016 (BStBl. I 2017 II, S. 264) überschrieben werden. Danach wären Verluste dann in Gänze nicht anzuerkennen gewesen, wenn der Steuerpflichtige eine Option bei Fälligkeit verfallen lassen würde. Das konnten wir verhindern. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können."

      Und nun kommt das wichtigste :

      "Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Wie wir auch schon nach dem Beschluss im Finanzausschuss öffentlich formuliert haben, halten wir eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht. Wir mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. Ansonsten hätte dieser möglicherweise alle weiteren, wichtigen Steuergesetze blockiert. Unser Koalitionspartner wollte Totalverluste steuerlich überhaupt nicht anerkennen und bestand zunächst rigoros auf einem Nichtanwendungsgesetz zur neuen BFH-Rechtsprechung."

      Das bedeutet : Die SPD wollte eigentlich nur Totalverluste aus Aktien (durch Firmenpleiten) oder aus Verfall von Optionen zum Verfallstermin überhaupt nicht mehr steuerlich absetzbar machen. Die CDU wollte das nicht, hat aber zähneknirschend zugestimmt, und gesagt, ok, dann erkennen wir Totalverluste aber wenigstens bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 Euro pro Jahr an. Was höher ist, kann ins nächste Jahr übertragen werden

      Und nun der entscheidene Punkt : Die CDU sagte, man sollte aber aus Prinzip Totalverluste und normale Verluste nicht unterschiedlich behandeln. UND ERST durch diesen vollkommen unnötigen und nicht im Detail durchgedachten Zusatz (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG) kam das absurde und katstrophale Ergebnis zustande, daß man womöglich übers Jahr mit Optionen, Zertifikaten oder CFDs 100.000 Euro Gewinn und 90.000 Euro Verlust macht, die Verluste aber nur bis 10.000 Euro verrechnen darf. Am Ende muß man dann 25% Abgeltungssteuer auf 90.000 Euro Gewinn zahlen. Das sind 22.500 Euro, so daß man insgesamt nach Steuern einen Verlust von 12.500 Euro hat statt wie früher 7500 Euro Gewinn nach Steuern.

      Ihr müßt den Abgeordneten Brehm und Tillmann, beide von der CDU/CSU und beide Steuerberater, in Massen schreiben, daß erst die CDU/CSU dieses Schlamassel verursacht hat, indem sie auf der Gleichbehandlung von Totalverlusten und normalen Verlusten aus Termingeschäften bestand. Hier hat niemand darüber nachgedacht, welche absurden Ergebnisse das bei der Besteuerung zeitigen kann, daß man nämlich mehr Steuern zahlen muß, als man überhaupt in einem Jahr verdient hat, oder daß man sogar in einem Jahr Verluste macht, und trotzdem dafür noch Steuern bezahlen soll.

      Diese Gleichsetzung von Totalverlusten und normalen Verlusten ist das Problem ! Soll doch die SPD ihren Willen kriegen und die steuerliche Absetzbarkeit von Totalverlusten nur bis 10.000 Euro anerkennen. Totalverluste kann man leicht vermeiden, indem man eine Option noch vor dem Verfallstermin verkauft oder eine Pleiteaktie für einen geringen Wert noch vor Einstellung des Handels. Alles kein großes Problem.

      Erst die CDU/CSU-Fraktion hat das Problem verursacht, weil sie alle Verluste gleich behandeln wollte. Aber niemand hat im Detail über die Folgen nachgedacht. Deshalb muß (und wird) diese absurde und verfassungswidrige Gesetzesänderung bis Anfang 2021 wieder geändert werden. Das kann man beschleunigen, indem man den entscheidenden CDU-Finanzausschußmitgliedern ihren Denkfehler nochmal ganz deutlich schreibt und sie auffordert, das fehlerhafte Gesetz wieder rasch zu ändern. Ich schreibe gleich morgen, was da nach meiner Ansicht falsch gelaufen ist und wie es korrigiert werden kann und auch muß, um verfassungskonform zu sein. Vor den Gerichten hätte diese absurde Regelung niemals Bestand, aber man kann § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG auch ganz einfach noch bis 2021 wieder streichen, weil er das Gegenteil von dem erreicht, was die CDU/CSU eigentlich wollte, nämlich gerechte Anerkennung von Verlusten.
      27 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 08:33:30
      Beitrag Nr. 1.876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.515.526 von wolfeck am 29.01.20 02:56:35Ich schäme mich für die beiden Berufskollegen!!

      Wer als StB der Meinung ist, auch nach herrschender Rechtslage wäre eine generelle Verrechnung von Aktienveräußerungungen mit Termingeschäften nicht möglich, sollte mal darüber nachdenken seine bestellung zurück zu geben. Wer so einen Stuß schreibt:

      "In den vielzähligen uns vorgetragenen Beispielen ist auch zu bedenken, dass bereits nach der bestehenden Rechtslage eine Verrechnung sog. Termingeschäfte mit der Veräußerung von Aktienveräußerungen nicht möglich ist: Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG dürfen Verluste, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Dementsprechend ist die steuerliche Gewinn- und Verlustverrechnung von Aktien und entsprechenden Sicherungsgeschäften nicht möglich. Dies galt und gilt bereits vor der jetzigen Neuregelung zu den Termingeschäften."

      der versteht offenbar den Zusammenhang nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      26 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 10:09:52
      Beitrag Nr. 1.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.516.312 von Taxadvisor am 29.01.20 08:33:30
      Zitat von Taxadvisor: Ich schäme mich für die beiden Berufskollegen!!

      Wer als StB der Meinung ist, auch nach herrschender Rechtslage wäre eine generelle Verrechnung von Aktienveräußerungungen mit Termingeschäften nicht möglich, sollte mal darüber nachdenken seine bestellung zurück zu geben. Wer so einen Stuß schreibt:

      "In den vielzähligen uns vorgetragenen Beispielen ist auch zu bedenken, dass bereits nach der bestehenden Rechtslage eine Verrechnung sog. Termingeschäfte mit der Veräußerung von Aktienveräußerungen nicht möglich ist: Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG dürfen Verluste, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Dementsprechend ist die steuerliche Gewinn- und Verlustverrechnung von Aktien und entsprechenden Sicherungsgeschäften nicht möglich. Dies galt und gilt bereits vor der jetzigen Neuregelung zu den Termingeschäften."

      der versteht offenbar den Zusammenhang nicht.

      Gruß
      Taxadvisor


      Im Falle von Absicherungsgeschäften stimmt das schon. Wer seine Aktien mit Puts absichert und dann nach einem Kursverfall sowohl die Puts (mit Gewinn) und die Aktien (mit Verlust) glattstellt, kann die beiden Positionen nicht miteinander verrechnen.
      Lediglich im umgekehrten Fall, wenn der Markt steigt, die Puts verlieren und die Aktien gewinnen, würden die Verluste der Puts im Allgemeinen Verlusttopf landen und könnten mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Allerdings bezieht sich der Autor wohl nur auf die reine Absicherung gegen fallende Kurse und einem Verkauf der Aktien bei Eintreten dieses Falles und sieht bei steigenden Kursen wohl gar keinen Handlungsbedarf im Portefeuille, sprich der Put ist wertlos verfallen, die Aktien sind gestiegen, werden aber nicht verkauft. Dass die Verluste der Puts aber nicht generell verloren sind, sondern mit zukünftigen Aktiengewinnen verrechnet werden können, lässt er unter den Tisch fallen.
      25 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 17:04:52
      Beitrag Nr. 1.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.517.404 von MK-ULTRA am 29.01.20 10:09:52Es hat nun über 6 Wochen gedauert und es macht halt auch langsam Klick bei diesen Abgeordneten. Die haben schon viel Feuer bekommen und brauchen noch mehr.

      Vielleicht war es so, dass Brehm mal gegenüber Binding über die Diskriminierung der Totalverluste gg. die Normalverluste gesprochen hat. Und da hat Binding eine Falle gebaut und auch noch §138ff AO und anscheinend weitere in die Verhandlungsmasse gepackt.

      Satz 5 ist ein Sieg des Kommunismus. Aber Binding hat Angst, sonst würde er seinen Sieg feiern und nicht bei Facebook totschweigen.

      Falls Satz 5 von Brehm oder Tillmann ist - ausgeschlossen ist das auch nicht - wäre das die größte Dämlichkeit überhaupt und eine gute Chance für die FDP, diese CDU um ein paar % zu erleichtern. Aber es war halt Binding.
      22 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 18:08:32
      Beitrag Nr. 1.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.522.321 von startvestor am 29.01.20 17:04:52
      Zitat von startvestor: Vielleicht war es so, dass Brehm mal gegenüber Binding über die Diskriminierung der Totalverluste gg. die Normalverluste gesprochen hat. Und da hat Binding eine Falle gebaut und auch noch §138ff AO und anscheinend weitere in die Verhandlungsmasse gepackt.

      Falls Satz 5 von Brehm oder Tillmann ist - ausgeschlossen ist das auch nicht - wäre das die größte Dämlichkeit überhaupt und eine gute Chance für die FDP, diese CDU um ein paar % zu erleichtern. Aber es war halt Binding.


      Es ist ja ziemlich egal, von wem genau der Satz nun stammt. Das können wir sowieso nicht feststellen. Aber es ist wichtig, die Abgeordneten deutlichst auf den steuerlichen Unsinn und das Unrecht hinzuweisen, den dieser Satz erzeugt, und daß der Satz bis zum 1.1.2021 wieder gestrichen werden muß, um nicht ein rechts- und grundgesetzwidriges Gesetz beizubehalten.

      Ansonsten wird der Satz eine Klageflut nach sich ziehen, die leicht zu vermeiden wäre. Wenn der Satz da bis 2021 stehenbleiben sollte, wäre zu empfehlen, eine Privatrechtsschutzversicherung abzuschließen, die vielleicht 15 Euro im Monat kostet und alle Streitigkeiten mit Behörden wie dem Finanzamt abdeckt. Dann könnte man im Fall des Falles Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, und wenn der Einspruch abgelehnt wird, dagegen klagen und gleichzeitig gerichtlich die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids wegen Grundgesetzwidrigkeit von § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG beantragen. Das hätte wohl gute Chancen, durchzugehen.
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      Avatar
      schrieb am 29.01.20 18:09:37
      Beitrag Nr. 1.880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.522.321 von startvestor am 29.01.20 17:04:52
      Zitat von startvestor: Es hat nun über 6 Wochen gedauert und es macht halt auch langsam Klick bei diesen Abgeordneten. Die haben schon viel Feuer bekommen und brauchen noch mehr.

      Vielleicht war es so, dass Brehm mal gegenüber Binding über die Diskriminierung der Totalverluste gg. die Normalverluste gesprochen hat. Und da hat Binding eine Falle gebaut und auch noch §138ff AO und anscheinend weitere in die Verhandlungsmasse gepackt.

      Satz 5 ist ein Sieg des Kommunismus. Aber Binding hat Angst, sonst würde er seinen Sieg feiern und nicht bei Facebook totschweigen.

      Falls Satz 5 von Brehm oder Tillmann ist - ausgeschlossen ist das auch nicht - wäre das die größte Dämlichkeit überhaupt und eine gute Chance für die FDP, diese CDU um ein paar % zu erleichtern. Aber es war halt Binding.


      Wovor sollte Binding Angst haben? Und was bringt ihm dieser "Sieg"? Wenn es ein Sieg wäre, würde er den ja nun genießen und feiern und sicherlich nicht totschweigen.
      Ich glaube, du überschätzt diesen gelernten Starkstromelektriker maßlos. Das ist genauso ein dummer Politiker wie der Rest, der die Folgen seines Handelns gar nicht richtig einschätzen kann. Dafür spricht auch, dass es immer noch keine Durchführungsanweisung für dieses Gesetz gibt. Kein Mensch weiß, wie das Gesetz anzuwenden ist, was mit den bestehenden Verlusttöpfen passiert, etc. pp.. Und genau diese Anweisungen brauchen die Banken dringend, um ihre Software umzustellen.
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      Avatar
      schrieb am 29.01.20 18:11:11
      Beitrag Nr. 1.881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.523.110 von wolfeck am 29.01.20 18:08:32Grundgesetzwidrigkeit von § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG meinte ich. Alles etwas kompliziert...
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 19:15:52
      Beitrag Nr. 1.882 ()
      dunkle Wolken über "Olaf´s" Horizont...
      https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beirat-des-…
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 19:20:31
      Beitrag Nr. 1.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.523.140 von MK-ULTRA am 29.01.20 18:09:37Binding hatte schon am 11.11. während der Sitzung des Finanzauschusses Muffensausen, weshalb er als einziger eine Frage dazu stellte. Leider war der befragte Chef der DStG ahnungslos.
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 22:14:02
      Beitrag Nr. 1.884 ()
      Unterstützt ihr euch nächstes Jahr dann auch gegenseitig beim Ausfüllen eurer ALGII-Anträge?
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 23:15:34
      Beitrag Nr. 1.885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.517.404 von MK-ULTRA am 29.01.20 10:09:52Was das Glattstellen von Aktien und dazugehörigen Optionen angeht, stimmt es, daß dann beide für sich in den jeweiligen Gewinn/Verlusttöpfen getrennt voneinander verrechnet werden. Übt man hingegen sein Optionsrecht aus (betrifft Optionen und KEINE Optionsscheine), so wird die positive Differenz zwischen Ausübungskurs und Basiskurs reduziert um die Anschaffungskosten der Option. Was davon übrig bleibt, wird zum Aktienverrechnungstopf gezählt. Jedenfalls wird das von meinen Brokern so gehandhabt, ohne daß ich nun einen Steuerparagraphen nennen kann.
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      Avatar
      schrieb am 30.01.20 13:23:13
      Beitrag Nr. 1.886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.526.470 von ErniSteak am 29.01.20 23:15:34
      Zitat von ErniSteak: Übt man hingegen sein Optionsrecht aus (betrifft Optionen und KEINE Optionsscheine), so wird die positive Differenz zwischen Ausübungskurs und Basiskurs reduziert um die Anschaffungskosten der Option. Was davon übrig bleibt, wird zum Aktienverrechnungstopf gezählt. Jedenfalls wird das von meinen Brokern so gehandhabt, ohne daß ich nun einen Steuerparagraphen nennen kann.


      Wie soll das gehen? Deine Abrechnung für den Aktienverkauf mittels Ausübung der Put-Option führt dazu, dass der Aktienverkauf zum Basispreis der Option stattfindet. Abhängig von den Einstandskosten der Aktien entsteht nun ein Gewinn oder Verlust. In den meisten Fällen wohl ein Gewinn. Dieser geht in den Aktiengewinntopf. Die ausgeübte Put-Option hingegen geht mit ihren vollen Anschaffungskosten in den Allgemeinen Verlusttopf. Da nun aber Aktiengewinne mit dem Allgemeinen Verlusttopf verrechnet werden dürfen, erscheint es dir so, als hätte man den Verkaufspreis der Aktien um die Anschaffungskosten des Puts reduziert. Das Resultat ist zwar dasselben, aber dahinter stehen zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 19:54:33
      Beitrag Nr. 1.887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.523.140 von MK-ULTRA am 29.01.20 18:09:37
      Zitat von MK-ULTRA: Wovor sollte Binding Angst haben? Und was bringt ihm dieser "Sieg"? Wenn es ein Sieg wäre, würde er den ja nun genießen und feiern und sicherlich nicht totschweigen.


      Kann mir vorstellen, dass der vom Scholz sogar einen Rüffel gekriegt hat. Der Scholz will doch seine Transaktionssteuer einführen und die irgendwann auch auch auf Derivate ausdehnen. Bleibt es bei Satz 5, hat der Binding ihm jetzt die Kuh geschlachtet, bevor sie Milch geben kann.

      Frage mich auch was die deutschen Broker sagen. Alleine schon die Diskussion um die Abgeltungssteuer, d.h. zukünftiger automatischer Abzug der Steuer auf die Erträge muss für die doch unglaublich schädlich sein. Ein Konto ist so schnell eröffnet, die müssten das doch als erste merken.
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      Avatar
      schrieb am 30.01.20 20:12:43
      Beitrag Nr. 1.888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.536.805 von Gerhard_Mueller am 30.01.20 19:54:33Frage mich auch was die deutschen Broker sagen. Alleine schon die Diskussion um die Abgeltungssteuer, d.h. zukünftiger automatischer Abzug der Steuer auf die Erträge muss für die doch unglaublich schädlich sein. Ein Konto ist so schnell eröffnet, die müssten das doch als erste merken.[/quote]

      ... die dt. Broker klappern mit den Zähnen und sondieren via Anwälten und Steuerberatern die Lage im Hintergrund... bis die sich äußern, geht bestimmt das 1. Quartal ins Land. Ich rechne da vor Ende März mit keiner Stellungnahme- wenn überhaupt. Ich schätze, sie werden ihre Kunden kurz vor Ultimo am Ende des Jahres in Kenntnis setzen, wie das ab 2021 mit der Abgeltungssteuer läuft. Es liegt ja nicht in ihrem Interesse, die Kunden jetzt schon unter Stress zus setzen. Die Broker sind froh um jeden der handelt und sein Konto nicht frustriert schließt. ich vermute die Zahl der Kunden, die noch gar nicht gerafft haben was los ist, ist gar nicht mal klein.

      Als die ESMA seinerzeit zugeschlagen hat, gab es Kunden, die das ESMA Debakel erst realisiert haben, als der Broker ihnen die Margin hochgesetzt hat und sie plötzlich nur noch einen Witz an Liquidität auf dem Konto hatten. Ein verwunderter Anruf beim Broker, warum denn die Margin plötzlich so hoch sei, gab dann die Erleuchtung. Befindet sich ja nicht jeder der handelt hier in einem solchen Forum...

      Ich vermute, dass es für manch einen aufgrund der Unkenntnis die böse Überraschung erst mit der ESt-Veranlagung von 2021 in 2022 gibt.
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 20:29:51
      Beitrag Nr. 1.889 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.537.021 von Sunny48 am 30.01.20 20:12:43müsste es dem Kunden nicht auffallen nach dem ersten Gewinntrade NACH einem Verlusttrade, dass da keine Verrechnung mehr im Steuertopf stattfindet ??
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 20:30:16
      Beitrag Nr. 1.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.537.021 von Sunny48 am 30.01.20 20:12:43
      Zitat von Sunny48: Frage mich auch was die deutschen Broker sagen. Alleine schon die Diskussion um die Abgeltungssteuer, d.h. zukünftiger automatischer Abzug der Steuer auf die Erträge muss für die doch unglaublich schädlich sein. Ein Konto ist so schnell eröffnet, die müssten das doch als erste merken.


      ... die dt. Broker klappern mit den Zähnen und sondieren via Anwälten und Steuerberatern die Lage im Hintergrund... bis die sich äußern, geht bestimmt das 1. Quartal ins Land. Ich rechne da vor Ende März mit keiner Stellungnahme- wenn überhaupt. Ich schätze, sie werden ihre Kunden kurz vor Ultimo am Ende des Jahres in Kenntnis setzen, wie das ab 2021 mit der Abgeltungssteuer läuft. Es liegt ja nicht in ihrem Interesse, die Kunden jetzt schon unter Stress zus setzen. Die Broker sind froh um jeden der handelt und sein Konto nicht frustriert schließt. ich vermute die Zahl der Kunden, die noch gar nicht gerafft haben was los ist, ist gar nicht mal klein.

      .[/quote]

      Ihr hat es beide nicht verstanden. Die Banken stehen genauso ratlos vor der Situation wie das Gros der Politiker. Und es gibt immer noch keine Durchführungsverordnung für die Gesetzesänderung. Das ist Grundlage für die Umstellung der Bankensoftware. Ohne dass diese vorliegt, dürfen die Banken überhaupt nichts machen. Nicht einmal für die Änderung auf der Aktienseite, die schon seit einem Monat in Kraft ist, gibt es diese Durchführungsverordnung, sodass die Bankensoftware immer noch nach altem Recht agiert.
      Des Weiteren werden die deutschen Banken sofort ihre Kunden informieren, weil das neue Gesetz auch schon Auswirkungen auf Positionen hat, die in 2020 gehalten werden. Wenn z.B. jetzt jemand eine langlaufende Optionskombination halt, auf der auf einer Seite ein hoher Gewinn und auf der anderen ein hoher Verlust vorliegt, muss der Kunde darauf hingewiesen werden, dass ihm bei Glattstellung in 2021 eine vielleicht völlig absurde Steuerlast droht. Keine deutsche Bank wird riskieren, dass man ihr wegen verzögerter Information noch eine Klage anhängen kann. Bei Auslandsbrokern ist das naturgemäß anders. Die müssen sich um die deutschen Steuergesetze nicht scheren. Denen drohen auch keine eigenen Verluste, wenn der Kunde die Abgeltungssteuer nicht zahlen kann, weil die erst im nachhinein veranlagt wird. Die deutschen Banken können aber selbst in Schwierigkeiten kommen, wenn ein Kunde die Steuerschuld, die sie einziehen müssen, nicht zahlen kann. Deshalb wird es umgehend, wenn die Durchführungsverordnung vorliegt auch entsprechende Informationen an die Kunden geben.
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      Avatar
      schrieb am 30.01.20 20:57:09
      Beitrag Nr. 1.891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.537.213 von MK-ULTRA am 30.01.20 20:30:16Das wird nicht mit der EStDV, sondern mit einem BMF-Schreiben zur Abgeltungssteuer geregelt. entweder einem neuen als Ergänzung zum "Standardwerk" aus 2016 oder einer Neuauflage dessen.

      Bzgl. der Broker, den Banken, den Verbänden. Schaut euch deren Webseiten an. Die sind einfach feige, wollen wirklich ihre Kunden nicht "verschrecken". Es ist natürlich wirklich so - ist der Kunde erst mal weg, kommt er vielleicht trotz Rücknahme von Satz 5 gar nicht mehr zurück oder geht dann zu einem anderen Broker.

      Ansonsten war heute im Bundestag eine Diskussison zu Scholz' Aktiensteuer.

      https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7424765#url=bWVka…

      War durchaus interessant, die SPD-Reden (Kiziltepe, Binding) übrigens erschreckend. CDU/CSU relativ moderat. Der Antrag war ja von der FDP.

      Wenn deren Antrag zur Bindingsteuer kommt, wird das wieder so eine Diskussion im Bundestag geben. Ich hoffe sehr, dass dann folgende Worte zu hören sein werden:

      - Rechtswidrigkeit
      - Verfassungsbruch
      - arglistige Täuschung
      - Betrug
      - Rechtsbeugung
      - Strafanzeige
      - Aufhebung der Immunität
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      Avatar
      schrieb am 30.01.20 21:15:26
      Beitrag Nr. 1.892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.537.498 von startvestor am 30.01.20 20:57:09SPD-Mann Kahrs hat jetzt auch zu unserem Thema geantwortet, hats aber trotz Unterstützung nicht begriffen:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johannes-kahrs/ques…
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      Avatar
      schrieb am 30.01.20 21:48:07
      Beitrag Nr. 1.893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.537.498 von startvestor am 30.01.20 20:57:09
      Zitat von startvestor: Wenn deren Antrag zur Bindingsteuer kommt, wird das wieder so eine Diskussion im Bundestag geben. Ich hoffe sehr, dass dann folgende Worte zu hören sein werden:

      - Rechtswidrigkeit
      - Verfassungsbruch
      - arglistige Täuschung
      - Betrug
      - Rechtsbeugung
      - Strafanzeige
      - Aufhebung der Immunität


      Frag mich warum Du immer den Binding als Schuldigen ausmachst? Warst Du bei den Sitzungen als Zuschauer dabei?
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      Avatar
      schrieb am 30.01.20 22:23:56
      Beitrag Nr. 1.894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.538.107 von Gerhard_Mueller am 30.01.20 21:48:07Da musst du mal zurückblättern, ich habe das ausführlich erklärt.

      Die Kurzversion:

      Er ist der finanzpolitische Sprecher der SPD, "Derivatehasser", Linker und "Schlaumeier". Er ist der entscheidende Mann der SPD in Finanzausschuss, deshalb steht auch seine Unterschrift unter dem Antrag, der dann zum verhängnisvollen Gesetz wurde. Er stellte diese Frage am 11.11. im Finanzausschuss. Schau Dir seinen Facebook-Account an. Schau Dir die Antworten von Frau Tillmann bei Facebook an.

      Wenn das Wort "Bindingsteuer" endlich in der Öffentlichkeit Erwähnung fände, wäre die ganze Tarner- und Wegduckerei zu Ende. Er könnte es dann leugnen (wird schwer, er war ja nicht allein) oder es verteidigen (ich wollte diesen Tradern richtig einen reinwürgen).

      Bei den Verhandlungen zwischen Binding, Brehm und Tillmann war ich leider nicht dabei. Schade, dass es in Deutschland keine Whistleblower gibt.
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      Avatar
      schrieb am 30.01.20 22:28:25
      Beitrag Nr. 1.895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.538.503 von startvestor am 30.01.20 22:23:56Ich vermute übrigens, dass er die meisten Bürger-Anfragen von allen Abgeordneten zum Thema bekommen hat und nicht eine Antwort gegeben hat. Ich habe jedenfalls bisher gar nix von ihm dazu gesehen. Wenn er mal geantwortet hätte, dann wüßten wir es sicher.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 23:09:08
      Beitrag Nr. 1.896 ()
      Seid mir nicht böse, aber was Binding im Bundestag abgelassen hat, ist komplett irreführend. Wer heute noch von Sparbüchern redet sollte ins Pflegeheim. Vor allem wäre ich für eine Strafsteuer für das fernbleiben von Sitzungen, Minimum 1000€... Für mich sind das nur noch Volksverar......
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 23:15:31
      Beitrag Nr. 1.897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.537.723 von startvestor am 30.01.20 21:15:26
      Zitat von startvestor: SPD-Mann Kahrs hat jetzt auch zu unserem Thema geantwortet, hats aber trotz Unterstützung nicht begriffen:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johannes-kahrs/ques…


      Der lebt noch in der Zeit vor 2009...Allein dieser kurze Abschnitt:

      "Dies entsprach dem Grundsatz, dass Erträge/Verluste aus der Kapitalnutzung steuerlich berücksichtigt werden, Wertänderungen am Kapitalstamms aber unbeachtlich sind falsch, wurde durch die AbgSt ausdrücklich zugelassen.
      Der Bundesfinanzhof ist in seiner Rechtsprechung von diesem Grundsatz nun falsch, ständige Rechtsprechung seit 2012 bzw. Gesetz seit 2009 abgerückt:

      Durch die jetzt getroffene Regelung wird darum eine beschränkte Verlustverrechnung zugelassen.

      Die Verluste aus dem Ausfall von Kapitalforderungen, etwa einer wertlos gewordenen Aktie falsch, Aktien sollen lt. der Gesetzesbegründung ausdrücklich NICHT unter Satz 6 fallen und bei Insolvenz weiter in voller Höhe mit Aktiengewinnen verrechnet werden können, werden insoweit anerkannt, dass sie mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 10.000 Euro ausgeglichen werden."

      Und dann noch:
      "Solche spekulativen Zwecke sollten nach unserer Auffassung im Verlustfalle nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen." Warum dürfen sie im Gewinnfall der Allgemeinheit zu Gute kommen?

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 23:37:43
      Beitrag Nr. 1.898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.538.869 von Taxadvisor am 30.01.20 23:15:31Ich gehe mal davon aus das 98 % der Bundestagsabgeordneten überhaupt nicht verstehen was sie da befürworten...
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 23:40:55
      Beitrag Nr. 1.899 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.538.536 von startvestor am 30.01.20 22:28:25Nochmal was vom Jensi, er hat ja sogar 2 Youtube-Kanäle:



      Wie immer viel Gerede, er redet halt sehr gern. 2 Aussagen hat er gemacht:

      - Optionshandel ist tot, nur Cash Secured Put gehen noch (Stillhalter)
      https://www.lynxbroker.de/artikel/optionsstrategie-cash-secu…
      - gründet GmbH's
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 23:41:59
      Beitrag Nr. 1.900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.538.503 von startvestor am 30.01.20 22:23:56
      Zitat von startvestor: Da musst du mal zurückblättern, ich habe das ausführlich erklärt.

      Die Kurzversion:

      Er ist der finanzpolitische Sprecher der SPD, "Derivatehasser", Linker und "Schlaumeier". Er ist der entscheidende Mann der SPD in Finanzausschuss, deshalb steht auch seine Unterschrift unter dem Antrag, der dann zum verhängnisvollen Gesetz wurde. Er stellte diese Frage am 11.11. im Finanzausschuss. Schau Dir seinen Facebook-Account an. Schau Dir die Antworten von Frau Tillmann bei Facebook an.


      Ich glaub eher es war wie User Wolfeck geschildert hat, die Gleichstellung von Totalverlusten mit normalen Verlusten, die dann den S. 5 verursacht hat. Denn auch der Binding hat in der Spur "Totalverluste" gedacht. Und diese Gleichstellung hat der Brehm vertreten. Für die SPD siehts mir also mehr nach einem Windfall Profit aus.

      Die Frage ist ob das jetzt eine Rolle spielt. M.E. schon, denn wenn es eine groß angelegte geplante Aktion von der SPD war, dann wird das Sozi-BMF auch Wege finden, die "Trading-GmbH" als Gestaltungsmißbrauch o.ä. abzuwracken, bevor sie auf die Spur kommt. Dann gibts wirklich nur noch Auswandern.

      Wenns ne Panne war (wie ich meine) dann wird Satz 5 wahrscheinlich als Anhängsel von irgendeinem anderen Steuergesetz wieder bereinigt werden. Vorher kommt ne Klarstellung, dass "Verluste" im Sinne dieses Satzes nur Totalverluste durch Wertloswerden des Underlyings zu verstehen sind.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 00:01:28
      Beitrag Nr. 1.901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.539.004 von Gerhard_Mueller am 30.01.20 23:41:59Je tiefer ich mich in diesen Sumpf vergraben habe, desto weniger konnte ich an Zufall glauben. Schau Dir Bindings-Facebook-Account an. Er hatte doch genug Gelegenheit anzumerken, dass Satz 5 ein "Unfall" war.

      Der Streit ging ja los mit dem Ziel der SPD, die Totalverluste nicht anerkennen zu wollen. Wahrscheinlich kam man dann schnell drauf, dass man sie wenigstens teilweise anerkennt. So kann man auf 10K. Und dafür wollte die SPD halt eine Gegenleistung. Da wird Binding aber nicht zu Brehm gesagt haben, jetzt gib mir mal irgendwas, ist egal was, soll nur 10K drinstehen. Nein, er sah da die Chance seine Lebens, mit der 10K-Keule die Derivate zu killen. Er hat aber gewußt, dass das ein Verfassungsbruch ist - daher die hilfesuchende Frage im Finanzausschuss am 11.11. an den DStG-Mann - er hat ihn aufgrund Ahnungslosigkeit nicht gerettet.

      https://www.bundestag.de/resource/blob/671936/a3ae99e1b3088c…

      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 00:07:03
      Beitrag Nr. 1.902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.538.869 von Taxadvisor am 30.01.20 23:15:31Ich sehe das leider mit den Aktien nicht so.

      http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/158/1915876.pdf



      Für mich sind die Aktien u.a. mit "Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1" gemeint und damit ist die Insolvenz genauso ein Problem.
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 00:20:46
      Beitrag Nr. 1.903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.539.049 von startvestor am 31.01.20 00:01:28
      Zitat von startvestor: Je tiefer ich mich in diesen Sumpf vergraben habe, desto weniger konnte ich an Zufall glauben. Schau Dir Bindings-Facebook-Account an. Er hatte doch genug Gelegenheit anzumerken, dass Satz 5 ein "Unfall" war.

      Der Streit ging ja los mit dem Ziel der SPD, die Totalverluste nicht anerkennen zu wollen. Wahrscheinlich kam man dann schnell drauf, dass man sie wenigstens teilweise anerkennt. So kann man auf 10K. Und dafür wollte die SPD halt eine Gegenleistung. Da wird Binding aber nicht zu Brehm gesagt haben, jetzt gib mir mal irgendwas, ist egal was, soll nur 10K drinstehen. Nein, er sah da die Chance seine Lebens, mit der 10K-Keule die Derivate zu killen. Er hat aber gewußt, dass das ein Verfassungsbruch ist - daher die hilfesuchende Frage im Finanzausschuss am 11.11. an den DStG-Mann - er hat ihn aufgrund Ahnungslosigkeit nicht gerettet.


      Ich interpretiere den Wortwechsel eher so, dass beide aufrechte Sozialisten und Sparbuchsparer sich gar nicht vorstellen können, dass ein Erzkapitalist so unanständig hohe Erträge von 10 k haben kann, damit er seine Verluste überhaupt gegenrechnen kann. Und wenn ers kann, dann ist er wie alle Kapitalisten latenter Steuerhinterzieher und wird die Anonymität der AgSt suchen und es scheuen, seine wahren Erträge ordentlich in der Steuererklärung anzugeben. Mit anderen Worten, man kann dem Brehm seine 10 k ohne Bedenken geben, denn die Vorschrift wird leer laufen.

      Binding: Genau, deshalb haben wir ja auch zugestimmt. :D

      Die Termingeschäfte sind da in den Antrag nur reingeraten, weil Lieschen Müller in dem BFH Urteil nunmal ein K.O. Zertifikat gehalten hat. Deswegen mussten die da mit rein, darum gings ja schliesslich beim BFH.

      Aber die ganze Diskussion verliert nie die Spur "Totalverluste". Von "normalen" Verlusten ist nicht die Rede.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 00:46:41
      Beitrag Nr. 1.904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.539.100 von Gerhard_Mueller am 31.01.20 00:20:46Mein lieber Freund,

      ich möchte dir einen Link ans Herz legen, der bald für dich sehr wichtig werden wird:

      https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schul…


      Lies es dir aufmerksam durch und speichere dir den Link für die nächsten Jahre ab.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 08:53:35
      Beitrag Nr. 1.905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.539.067 von startvestor am 31.01.20 00:07:03
      Zitat von startvestor: Ich sehe das leider mit den Aktien nicht so.

      http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/158/1915876.pdf



      Für mich sind die Aktien u.a. mit "Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1" gemeint und damit ist die Insolvenz genauso ein Problem.


      Vom Wortlaut des Gesetzestextes gebe ich Dir Recht, da lese ich das auch nicht unmittelbar heraus. In der Begründung, die Du gepostet hast, steht aber:

      "Mit Einkünften i.S.d. Satz 6 sind Einkünfte erfasst, die nicht Einkünfte aus Aktienveräußerungen (Satz 4) und nicht aus Termingeschäften (Satz 5) sind." Andernfalls hätte man auch eine doppelte Einschränkung der Verlustverrechnung und noch mehr Verlustverrechnungskreise. Und auch die vorherige Begründung mit "Solvenzrisiken" und "Schuldverhältnissen" passt nicht für Aktien.

      Warum jetzt Aktienverluste zwar nur mit Aktiengewinnen dafür aber in unbegrenzter Höhe verrechnet werden können, ist mir allerdings auch schleierhaft. Vielleicht ist der nächste Slogan der SPD: "Wir sind die einzigen, die dafür sorgen, dass Ihre Altersvorsorge nicht zwei oder dreimal besteuert wird" und diese "Rückausnahme ist der Beitrag der SPD zur Förderung der Aktienkultur.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 09:14:04
      Beitrag Nr. 1.906 ()
      Damit können wir wohl wenigstens relativ sicher Insolvenzaktien noch steuerwirksam verkaufen, wovon ich grds. auch ausgegangen war. Man darf nur nicht bis zum Delisting oder der Ausbuchung warten, die Aktie muss rechtzeitig verkauft werden.
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 09:45:25
      Beitrag Nr. 1.907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.540.639 von startvestor am 31.01.20 09:14:04Mein erster Post dazu war wirklich sehr ungenau. Daraus kann man ableiten, ich meinte, dass schon der Eintritt der Insolvenz meine Aktie mit Satz 6 "infiziert".

      Ich glaube tatsächlich aber weiter an die Grundregel "Totalverlust means Totalverlust", also der Wert muss bei 0 sein für Satz 6. Die gemachten Aufweichungen in der Begründung betreffen dann wirklich nur Kapitalforderungen.


      Aber das passt auch gut zum Thema "geschriebene Worte vs. gemeinte Worte". Wenn man Bindings Äußerungen vom 11.11. ohne Kontextwissen liest, vermutet man, dass Satz 5 von der CDU oder CSU kommt und die SPD halt etwas zähneknirschend zusgestimmt hat.

      Brehm hätte das auch selbst auf Facebook dementieren können, dass nämlich Satz 5 nicht von ihm stammt, aber er hat lieber meinen Post gelöscht. Ihr könnt es ja auch mal probieren.

      https://www.facebook.com/sebastianbrehm.de/

      Aber für mich entscheidend ist da Bindings Facebook-Account. Er hätte sich schon lange von Satz 5 distanzieren können. Tut er nicht - weils sein Baby ist.

      https://www.facebook.com/pg/lothar.binding/posts/?ref=page_i…
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 13:41:57
      Beitrag Nr. 1.908 ()
      Vielleicht ist das ja alles bald wieder hinfällig.

      Scholz prüft Komplett-Abschaffung der Abgeltungsteuer
      Siehe Spiegel:
      https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/olaf-scholz-pruef…
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 13:54:27
      Beitrag Nr. 1.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.543.921 von woheller am 31.01.20 13:41:57super! vielen Dank für den Link- das sind interessante Nachrichten.

      Das kann sich für unser Derivateproblem auch positiv auswirken- vielleicht zieht er die Derivateregelung dann zurück und kann so sein Gesicht wahren...

      natürlich blöd für diejenigen, die so gut Traden, dass sie mit ihren Gewinnen in den Bereich des Spitzensteuersatzes gehen...aber für alle anderen wäre es gar nicht so schlecht...oder`?
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 14:35:07
      Beitrag Nr. 1.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.544.062 von Sunny48 am 31.01.20 13:54:27
      Zitat von Sunny48: super! vielen Dank für den Link- das sind interessante Nachrichten.

      Das kann sich für unser Derivateproblem auch positiv auswirken- vielleicht zieht er die Derivateregelung dann zurück und kann so sein Gesicht wahren...

      natürlich blöd für diejenigen, die so gut Traden, dass sie mit ihren Gewinnen in den Bereich des Spitzensteuersatzes gehen...aber für alle anderen wäre es gar nicht so schlecht...oder`?


      Du solltest einfach mal den Artikel richtig lesen. Die Abgeltungssteuer auf Aktien und Derivate bleibt weiterhin bestehen. Lediglich auf Zinsen und Dividenden soll sie abgeschafft werden.
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 14:50:06
      Beitrag Nr. 1.911 ()
      womit wieder mal unzulässig Dividenden und Zinsen in einen Topf geworfen werden... die Bevorzugung der Zins-Empfänger kann der Staat nun leicht aufgeben, gibt ja keine Zinsen mehr... bei den Dividenden haben wir dann aber wieder das Gefuzzel wegen der Anrechnung der Körperschaftsteuer... die sollen Kapitaleinkünfte komplett steuerfrei stellen, dann haben die Menschen auch wieder mehr Freude am Kapitalismus :)
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 15:33:48
      Beitrag Nr. 1.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.544.464 von MK-ULTRA am 31.01.20 14:35:07Genau das steht in dem Artikel NICHT. Nur in der Einleitung.
      Die Abschaffung soll auch für Dividenden gelten.

      "Dabei geht er nach SPIEGEL-Informationen weit über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus. Danach lässt er seine Fachleute durchrechnen, wie der Fiskus davon betroffen wäre, wenn künftig Zinsen und Dividenden wieder mit dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Steuerzahlers belastet würden"

      "Um eine doppelte Besteuerung von Gewinnen zu verhindern, dürfte künftig nur ein Bruchteil der Dividenden dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Hinzu kommt, dass für Kapitalerträge künftig, anders als heute, auch wieder der Abzug von Werbungskosten zugelassen werden müsste."
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 15:36:49
      Beitrag Nr. 1.913 ()
      Der Solz will alles auf einmal ... Der soll erstmal erklären wieso ein Überschuss im Haushalt passieren kann und wo bitte bleiben dann die Vergütungen der Steuerzahler???

      Abschaffung Soli ist auch ewig ein Thema aber stattdessen bekommt er den Hals nicht voll genug .. Die Finaztransaktionssteuer auch so ein Ding .. Langfristiges Ziel der SPD unter 5% bei den Wahlen zu erreichen? Das könnte klappen
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 15:37:14
      Beitrag Nr. 1.914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.545.040 von woheller am 31.01.20 15:33:48
      Zitat von woheller: Genau das steht in dem Artikel NICHT. Nur in der Einleitung.
      Die Abschaffung soll auch für Dividenden gelten.

      "Dabei geht er nach SPIEGEL-Informationen weit über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus. Danach lässt er seine Fachleute durchrechnen, wie der Fiskus davon betroffen wäre, wenn künftig Zinsen und Dividenden wieder mit dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Steuerzahlers belastet würden"

      "Um eine doppelte Besteuerung von Gewinnen zu verhindern, dürfte künftig nur ein Bruchteil der Dividenden dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Hinzu kommt, dass für Kapitalerträge künftig, anders als heute, auch wieder der Abzug von Werbungskosten zugelassen werden müsste."


      Sag mal, kannst du nicht lesen? Ich schrieb doch genau, dass es für Zinsen und Dividenden abgeschafft werden soll, nicht aber für Aktien und Derivate. Unglaublich, mit was für Dilettanten man sich hier abgeben muss.
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 15:41:07
      Beitrag Nr. 1.915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.545.082 von MK-ULTRA am 31.01.20 15:37:14Derivate kommen in dem Artikel gar nicht vor.
      Und Aktien werden mit Sicherheit nicht anders behandelt werden als die Dividenden.
      Das gibt sonst neue Probleme
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 15:45:11
      Beitrag Nr. 1.916 ()
      Wenn, dann wird sie sicher komplett abgeschafft. Dass Derivate beim Spiegel Artikel nicht vorkommen, sollte man nicht überbewerten.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 15:45:47
      Beitrag Nr. 1.917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.545.109 von woheller am 31.01.20 15:41:07
      Zitat von woheller: Derivate kommen in dem Artikel gar nicht vor.
      Und Aktien werden mit Sicherheit nicht anders behandelt werden als die Dividenden.
      Das gibt sonst neue Probleme


      Völliger Schwachsinn, den du hier schreibst.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 15:46:34
      Beitrag Nr. 1.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.545.082 von MK-ULTRA am 31.01.20 15:37:14Sozi Scholz könnte doch weiterhin nicht ruhig schlafen, wenn ausgerechnet die Zocker
      weiterhin nur 25% zahlen
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 17:27:11
      Beitrag Nr. 1.919 ()
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 17:38:54
      Beitrag Nr. 1.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.546.399 von MakeCashNotWar am 31.01.20 17:27:11
      Zitat von MakeCashNotWar: Herr Binding hat sich jetzt auf abgeordnetenwatch geäußert:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…


      Man hätte den wohl auch ne Milchmädchenrechnung mit lediglich 5k Gewinn aufzeigen können 25k G und 20 V ... das wäre für Binding dann wohl auch ein zu hoher Betrag eines Bürgers, von Absicherungsgeschäften will ich nicht mal reden.

      Die in Berlin sind nicht mehr auf den Boden der Tatsachen was Bodenständigkeit angeht und können unser handeln nicht nachvollziehen. Aber wir haben auch kein Abgeordneten Gehalt + Pensionsansprüche etc. pp.
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      Avatar
      schrieb am 31.01.20 17:56:55
      Beitrag Nr. 1.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.546.567 von Chris_M am 31.01.20 17:38:54Will der uns verarschen oder was soll das? Nach der Lesart aus Bindings Antwort gilt Satz 5 nur für Totalverluste. Kann das irgendwer von euch herleiten?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 18:00:07
      Beitrag Nr. 1.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.546.768 von startvestor am 31.01.20 17:56:55wer weiß was der genommen hat. M.M.n. sollte er weniger davon nehmen. Durchsehen tut er wohl selbst nicht was er da eingefädelt hat
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 18:03:18
      Beitrag Nr. 1.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.546.399 von MakeCashNotWar am 31.01.20 17:27:11
      Zitat von MakeCashNotWar: Herr Binding hat sich jetzt auf abgeordnetenwatch geäußert:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…



      Genau wie ichs mir gedacht hab. S.5 und S. 6 sollten strukturell die gleiche Fallgruppe ansprechen, nämlich den wertlosen Verfall.

      Eine andere Frage ist, ob es jetzt wo es zweideutig im Gesetzestext drin steht, immer noch so interpretiert wird. Jetzt ist eine neue Situation eingetreten.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 18:38:24
      Beitrag Nr. 1.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.546.816 von Gerhard_Mueller am 31.01.20 18:03:18ja, das ist auch mein Eindruck... irgendwo ist in deren Hinterkopf verankert:

      Termingeschäft = Wertloser Verfall einer Option
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 19:19:48
      Beitrag Nr. 1.925 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.547.149 von DAX7003 am 31.01.20 18:38:24Jetzt könnte man sagen, na ja, es wurden halt im Satz 5 die Wörter "aus dem Ausfall" oder "aus dem totalen Ausfall" oder "aus dem kompletten Ausfall" "vergessen".

      Und Schuld ist der Mitarbeiter, der die Paragrafen auf seiner Schreibmaschine abgetippt hat. Herrn Binding trifft keine Schuld. Er wollte das nicht. Auch er wurde getäuscht, aber "versehentlich". Er hatte immer nur folgenden Beispiel-Trade im Blick:

      Kauf Zertifikat: 1,00 €
      Verfall und Ausbuchung zu: 0,00 €
      Verlust: -1,00 € (100%)

      Natürlich meinte er nie folgenden Trade:

      Kauf Zertifikat: 1,00 €
      Verfall und Ausbuchung zu: 0,99 €
      Verlust: -0,01 € (100%)


      Glaubt das irgendjemand von euch? :D

      Ich denke, das ist ein klassisches Rückzugsgefecht. Denn ein so neu interpretierter Satz 5 wäre zwar auch verfassungswidrig, aber doch strittig bzw. diskutierbar. Rechtsbeugung läge hier sicher nicht vor. Damit gäbs auch keine Strafanzeige, Aufhebung der Immunität usw.

      Soll uns aber Recht sein, Hauptsache Satz 5 wird entschärft. Jetzt wäre nur wichtig, Binding darauf festzunageln.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 19:22:58
      Beitrag Nr. 1.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.547.698 von startvestor am 31.01.20 19:19:48Im 2. Beispiel sollte natürlich 1% stehen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 19:34:08
      Beitrag Nr. 1.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.546.816 von Gerhard_Mueller am 31.01.20 18:03:18
      Zitat von Gerhard_Mueller:
      Zitat von MakeCashNotWar: Herr Binding hat sich jetzt auf abgeordnetenwatch geäußert:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…



      Genau wie ichs mir gedacht hab. S.5 und S. 6 sollten strukturell die gleiche Fallgruppe ansprechen, nämlich den wertlosen Verfall.

      Eine andere Frage ist, ob es jetzt wo es zweideutig im Gesetzestext drin steht, immer noch so interpretiert wird. Jetzt ist eine neue Situation eingetreten.


      Seid 2012 ruhten alle Verfahren zum Verfall bzw. wurden rechtsanhängig. Das es bis 2016 mit einer Entscheidung gedauert hat, ist ja auch nur der Dickköpfigkeit der Verwaltung ("Ich will das nich!!") zu verdanken. Es gab ab 2012 weder in der Fachliteratur noch auf Seminare irgendeinen, der geglaubt hätte, die Verwaltungsauffassung wird bestätigt. Insoweit waren die BMF-Schreiben seitdem diesbezüglich eigentlich wertlos.

      Das ist im Übrigen die Begründung des BFH in den Urteilen von 2016:

      Es entspricht auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Folgerichtigkeit in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes den Verfall einer Option als steuerbaren Vorgang nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG einzuordnen. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wollte der Gesetzgeber den „Gewinn” und mithin alle Wertzuwächse bei Termingeschäften der Besteuerung unterwerfen (vgl. BTDrucks 16/4841, S. 55). Die Leistungsfähigkeit des Optionskäufers ist um die aufgewandten Optionsprämien gemindert, unabhängig davon, ob er die Option ausübt oder verfallen lässt.

      Entgegen der Auffassung des FA lässt sich ein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung nicht entnehmen.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 19:34:40
      Beitrag Nr. 1.928 ()
      "Ich bin dagegen, dass hohe Risiken eingegangen werden, die sich auch deshalb rechnen, weil die Gewinne mit nur 25 % besteuert, an deren Verlusten aber die anderen Steuerzahler beteiligt werden."

      sagt Herr Binding

      in dem Fall ist es doch besser, die Termingeschäfte komplett steuerfrei zu stellen... die Verluste sind Privat"vergnügen", die Gewinne aber auch...
      14 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 19:44:42
      Beitrag Nr. 1.929 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.547.932 von DAX7003 am 31.01.20 19:34:40
      Zitat von DAX7003: "Ich bin dagegen, dass hohe Risiken eingegangen werden, die sich auch deshalb rechnen, weil die Gewinne mit nur 25 % besteuert, an deren Verlusten aber die anderen Steuerzahler beteiligt werden."

      sagt Herr Binding

      in dem Fall ist es doch besser, die Termingeschäfte komplett steuerfrei zu stellen... die Verluste sind Privat"vergnügen", die Gewinne aber auch...


      :laugh: lol da wird Binding und Scholz aber vorher im Dreieck springen ... uns (große) Kapitalisten noch ganz von der Steuer befreien ...

      Aber Hauptsache der Steuerzahler rettet Banken die nicht mal von den Gesetzten betroffen sind.
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 19:50:11
      Beitrag Nr. 1.930 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.034 von Chris_M am 31.01.20 19:44:42Hier wirds übrigens noch klarer:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      Satz 5 nur für Totalverluste, da kommt er nicht mehr raus.
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 19:59:13
      Beitrag Nr. 1.931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.121 von startvestor am 31.01.20 19:50:11
      Zitat von startvestor: Hier wirds übrigens noch klarer:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      Satz 5 nur für Totalverluste, da kommt er nicht mehr raus.


      Der weiß glaube ich auch nicht mehr als wir XD

      Ja überall argumentiert er mit den Totalverlusten ... das steht aber nicht mal ansatzweise so im Gesetzestext ... total GaGa die GroKo
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 20:01:39
      Beitrag Nr. 1.932 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.121 von startvestor am 31.01.20 19:50:11
      Zitat von startvestor: Hier wirds übrigens noch klarer:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      Satz 5 nur für Totalverluste, da kommt er nicht mehr raus.


      Meine Rede. Aber hier gibt es ja jemanden, der das Ganze unbedingt als Komplott dieses Bindings darstellen wollte. Dabei ist das doch nur ein primitiver, gelernter Starkstromelektriker, der von der ganzen Materie keine Ahnung hat und überhaupt nicht wusste, was er tat.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 20:10:25
      Beitrag Nr. 1.933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.358 von MK-ULTRA am 31.01.20 20:01:39Du glaubst doch nicht wirklich, dass Binding in 6 Wochen Berichterstattung (auch bei ihm auf Facebook) nicht mitbekommen hat, dass die Leute ihn falsch verstanden haben? :D

      Es ist die Rückabwicklung des Satz 5, die ohne obige Berichterstattung nicht gekommen wäre. Soll uns aber egal sein, Hauptsache er ändert seine Meinung nicht nochmal.

      Sicher steht er jetzt ziemlich dämlich da. Aber das ist bei weitem besser, als wie heute Gauland die Immunität zu verlieren. Bei Gauland gings um seine eigene Steuererklärung, bei Satz 5 um 750.000 Anleger.

      Ist mir aber völlig egal, ob meine These als Verschwörungstheorie gilt oder nicht. Hauptsache der irre Satz 5 ist tot. Ich glaube aber erst 100%-ig dran, wenn ich die Gesetzesänderung zur Rücknahme sehe.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 20:45:20
      Beitrag Nr. 1.934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.547.920 von Taxadvisor am 31.01.20 19:34:08
      Zitat von Taxadvisor: Seid 2012 ruhten alle Verfahren zum Verfall bzw. wurden rechtsanhängig. Das es bis 2016 mit einer Entscheidung gedauert hat, ist ja auch nur der Dickköpfigkeit der Verwaltung ("Ich will das nich!!") zu verdanken. Es gab ab 2012 weder in der Fachliteratur noch auf Seminare irgendeinen, der geglaubt hätte, die Verwaltungsauffassung wird bestätigt. Insoweit waren die BMF-Schreiben seitdem diesbezüglich eigentlich wertlos.

      Das ist im Übrigen die Begründung des BFH in den Urteilen von 2016:

      Es entspricht auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Folgerichtigkeit in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes den Verfall einer Option als steuerbaren Vorgang nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG einzuordnen. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wollte der Gesetzgeber den „Gewinn” und mithin alle Wertzuwächse bei Termingeschäften der Besteuerung unterwerfen (vgl. BTDrucks 16/4841, S. 55). Die Leistungsfähigkeit des Optionskäufers ist um die aufgewandten Optionsprämien gemindert, unabhängig davon, ob er die Option ausübt oder verfallen lässt.

      Entgegen der Auffassung des FA lässt sich ein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung nicht entnehmen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Hier die Begründung einer SPD-Abgeordneten, warum man Totalverluste steuerlich nicht akzeptieren will. Angeblich sollte damit Steuergestaltung verhindert werden. Ich verstehe das aber nicht so ganz, wie diese Steuergestaltung funktionieren sollte:

      "Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Totalverluste von
      Kapitalforderungen grundsätzlich nicht verrechnet werden können. Damit
      sollte Steuergestaltung verhindert werden, z.B. indem Kapitaleinkünfte
      anstelle steuerpflichtige Ausschüttungen über steuerfreie Veräußerungen
      bezogen werden.
      "

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulli-nissen/questio…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 21:44:16
      Beitrag Nr. 1.935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.547.920 von Taxadvisor am 31.01.20 19:34:08
      Zitat von Taxadvisor: Es entspricht auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Folgerichtigkeit in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes den Verfall einer Option als steuerbaren Vorgang nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG einzuordnen. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wollte der Gesetzgeber den „Gewinn” und mithin alle Wertzuwächse bei Termingeschäften der Besteuerung unterwerfen (vgl. BTDrucks 16/4841, S. 55). Die Leistungsfähigkeit des Optionskäufers ist um die aufgewandten Optionsprämien gemindert, unabhängig davon, ob er die Option ausübt oder verfallen lässt.

      Entgegen der Auffassung des FA lässt sich ein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung nicht entnehmen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Die BFH Meinung ist aus meiner Sicht die einzig logische. Es kann ja wirtschaftlich keinen Unterschied machen ob die Option zu einem Cent oder zu Null "verkauft" wird.
      Hoffentlich kommt mal wieder eine Bundesregierung, die da wieder Logik und Vernunft reinbringt.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 21:45:06
      Beitrag Nr. 1.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.307 von Chris_M am 31.01.20 19:59:13Schon merkwürdig.
      Herr Binding geht bei seinen Beispielen immer nur von Totalverlusten aus.
      Selbst auf das Beispiel mit dem
      Future Trade geht er nicht ein, sondern argumentiert wieder mit seinem Optionen Beispiel.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 22:16:12
      Beitrag Nr. 1.937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.919 von MakeCashNotWar am 31.01.20 20:45:20
      Zitat von MakeCashNotWar: "Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Totalverluste von
      Kapitalforderungen grundsätzlich nicht verrechnet werden können. Damit
      sollte Steuergestaltung verhindert werden, z.B. indem Kapitaleinkünfte
      anstelle steuerpflichtige Ausschüttungen über steuerfreie Veräußerungen
      bezogen werden.
      "

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulli-nissen/questio…


      Gewaltenteilung pur!! Der BFH hat inm allen Urteilen klar gemacht, dass sich auch aus den Gesetzesmaterialien nicht ergibt, das Totalvelruste ausgeschlossen werden sollen. Und für den zweiten Satz fällt man in der Steuerberaterprüfung sofort durch...(Vielleicht kennt ja einer von Euch diese "Gestaltung")

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 02:15:16
      Beitrag Nr. 1.938 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.299.085 von Geysir am 07.01.20 02:05:36
      Zitat von Geysir: Hier ist das Profil von MdB Binding auf Abgeordnetenwatch:
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding
      Dort kann man ihm eine Frage stellen, wenn man in seinem Wahlkreis wohnt.
      Er beantwortet dort fast jede Frage.
      nur mal so , war der erste, der hier auf abgeordnetenwatch hin gewiesen hat
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 09:29:18
      Beitrag Nr. 1.939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.478 von startvestor am 31.01.20 20:10:25
      Zitat von startvestor: Ist mir aber völlig egal, ob meine These als Verschwörungstheorie gilt oder nicht. Hauptsache der irre Satz 5 ist tot. Ich glaube aber erst 100%-ig dran, wenn ich die Gesetzesänderung zur Rücknahme sehe.


      Das steht bislang noch überhaupt nicht fest. Bislang steht nur fest, dass Binding weitgehend wissensbefreit ist und Brehm und Tillmann versagt haben, ihn auf die Konsequenzen dieser Gesetzesänderung hinzuweisen. Schon was der Steuergewerkschaftler in der Anhörung so rausgeschwafelt hat war aus meiner Sicht ein starkes Stück, das die niemals so hätten stehenlassen dürfen. Der Brehm hats ja glaub auch eingesehen, so defensiv wie der geklungen hat.

      Aber es steht nunmal so mehrdeutig nun im Gesetzestext und die Auslegung hierüber übernehmen nun andere. MaW das BMF kann jetzt theoretisch erstmal richtig Vollgas geben mit einer gesalzenen VO einschliesslich Definition von "Umgehungstatbeständen" (Trading-GmbH, ausländische Konten, etc.. pp.).

      Jetzt kommen ja auch noch die "Fachgespräche" mit dem Derivateverband, der hat natürlich das Interesse der Emittenten im Auge, m.a.W. die können auch dazu führen, dass die strenge Auslegung nur noch für das Traden mit Futures und Optionen gilt, aber umfangreiche Ausnahmen für Zertifikate, CFDs, usw. gewährt werden. Das bringen die glatt auch noch fertig :D
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 11:08:03
      Beitrag Nr. 1.940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.551.331 von Gerhard_Mueller am 01.02.20 09:29:18
      Zitat von Gerhard_Mueller: Jetzt kommen ja auch noch die "Fachgespräche" mit dem Derivateverband, der hat natürlich das Interesse der Emittenten im Auge, m.a.W. die können auch dazu führen, dass die strenge Auslegung nur noch für das Traden mit Futures und Optionen gilt, aber umfangreiche Ausnahmen für Zertifikate, CFDs, usw. gewährt werden. Das bringen die glatt auch noch fertig :D


      Nein, das ist Unsinn.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 13:55:09
      Beitrag Nr. 1.941 ()
      Ich weiß beim besten Willen nicht, woraus ihr ableitet, dass Satz 5 tot ist.

      Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.

      Zeigt mir letztlich auch nur, wie sich die verzweifelte Schar hier an den letzten Strohhalm klammert.


      Erwachsen ist das nicht :rolleyes:
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 14:12:20
      Beitrag Nr. 1.942 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.549.453 von LeDax am 31.01.20 21:45:06
      Zitat von LeDax: Schon merkwürdig.
      Herr Binding geht bei seinen Beispielen immer nur von Totalverlusten aus.
      Selbst auf das Beispiel mit dem
      Future Trade geht er nicht ein, sondern argumentiert wieder mit seinem Optionen Beispiel.


      Was ist die beste Plattform um von ihm eine Konkretisierung zu bekommen, wieso er nur von Totalverlusten spricht und nicht von Verkäufen unter Verlust?? Kann man bei Abgeordnetenwatch nicht, oder?
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 14:19:42
      Beitrag Nr. 1.943 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.552.714 von Blaubeermuffin am 01.02.20 13:55:09
      Zitat von Blaubeermuffin: Ich weiß beim besten Willen nicht, woraus ihr ableitet, dass Satz 5 tot ist.

      Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.

      Zeigt mir letztlich auch nur, wie sich die verzweifelte Schar hier an den letzten Strohhalm klammert.


      Erwachsen ist das nicht :rolleyes:


      du gehst mir mit deinen Kommentaren, die zum Thema nichts beitragen, ein bisschen auf die Nerven...

      wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen...wenn es darum geht das "Erwachsensein" von anderen Menschen zu beurteilen.

      Hast du dir mal überlegt, was es über deine Persönlichkeit aussagt, dass du offensichtlich frenetische Freude daran hast dich über Forumsteilnehmer zu amüsieren, die durch eine neue Steuerregelung vor Problemen stehen und nach Lösungen suchen? Wirft schon ziemlich dunkle Schatten sich an den Problemen anderer zu ergötzen...

      Was auch immer dich zu diesem Verhalten treibt, erwachsen ist das nicht:p
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 14:52:39
      Beitrag Nr. 1.944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.552.714 von Blaubeermuffin am 01.02.20 13:55:09
      Zitat von Blaubeermuffin: Ich weiß beim besten Willen nicht, woraus ihr ableitet, dass Satz 5 tot ist.

      Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.

      Zeigt mir letztlich auch nur, wie sich die verzweifelte Schar hier an den letzten Strohhalm klammert.


      Erwachsen ist das nicht :rolleyes:


      Was ich dir in der privaten Mail, die du hier widerrechtlich veröffentlicht hast, geschrieben habe, gilt auch weiterhin. Ich hoffe sehr, du machst deine Drohung wahr und zeigst mich an.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 15:23:48
      Beitrag Nr. 1.945 ()
      weicht vom Thema ab, aber wer meint das ein Trader "Bedürftig" ist, um ALGII zu erhalten, der kennt sich mit dem SGBII nicht aus. thats my two cents
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 16:44:13
      Beitrag Nr. 1.946 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.552.831 von onyxogen am 01.02.20 14:12:20Es reicht doch nun, eine einfache Frage zu stellen. Fällt der verlustbringende Verkauf eines Derivates (zu mind. 0,01 Euro) unter § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

      Beispiel:
      Kauf: 100 €
      Verkauf: 90 €
      Verlust: 10 €

      Das sollte man ihn möglichst überall fragen:

      Abgeordnetenwatch, Facebook, Twitter, E-Mail, bundestag.de, Brief, Anruf etc.
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 17:09:32
      Beitrag Nr. 1.947 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.553.692 von startvestor am 01.02.20 16:44:13
      Zitat von startvestor: Es reicht doch nun, eine einfache Frage zu stellen. Fällt der verlustbringende Verkauf eines Derivates (zu mind. 0,01 Euro) unter § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

      Beispiel:
      Kauf: 100 €
      Verkauf: 90 €
      Verlust: 10 €

      Das sollte man ihn möglichst überall fragen:

      Abgeordnetenwatch, Facebook, Twitter, E-Mail, bundestag.de, Brief, Anruf etc.


      Wenn er nun sagt, es fällt darunter und jemand anderes, z.B. Scholz, sagt, es fällt nicht darunter. Was ist damit gewonnen? Hat Binding die Deutungshoheit über §20 EStG?
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 17:17:22
      Beitrag Nr. 1.948 ()
      ich bin nochmal beim Thema Softwarelösung für Banken... wenn es nur noch Totalverluste betreffen soll, wo dann am Ende eine wertlose Ausbuchung folgt, sei es Option, Knock Out oder wertlose Aktie wäre das doch ein Kriterium, dass es es von Teilverlusten unterscheidet und relativ einfach umzusetzen...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 17:20:12
      Beitrag Nr. 1.949 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.553.860 von DAX7003 am 01.02.20 17:17:22
      Zitat von DAX7003: ich bin nochmal beim Thema Softwarelösung für Banken... wenn es nur noch Totalverluste betreffen soll, wo dann am Ende eine wertlose Ausbuchung folgt, sei es Option, Knock Out oder wertlose Aktie wäre das doch ein Kriterium, dass es es von Teilverlusten unterscheidet und relativ einfach umzusetzen...


      ja Aktienverlusttopf, Sonstiger Verlusttopf und Totalverluste für die Einkommenssteuererklärung
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 20:03:39
      Beitrag Nr. 1.950 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.553.830 von MK-ULTRA am 01.02.20 17:09:32Es geht immer um den Bundestag, dort werden die Gesetze abgestimmt, nicht im BMF.

      Brehm und Tillmann haben bereits bzgl. Satz 5 Verhandlungen versprochen. Wenn Binding den nun auch im Sinne der beiden interpretiert, sollte einer Korrektur des Textes nichts mehr im Wege stehen. Es entscheiden nunmal die 3 finanzpolit. Sprecher, der Rest der Abgeotdneten läuft "ahnungslos" mit.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 20:11:23
      Beitrag Nr. 1.951 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.553.830 von MK-ULTRA am 01.02.20 17:09:32
      Zitat von MK-ULTRA: Wenn er nun sagt, es fällt darunter und jemand anderes, z.B. Scholz, sagt, es fällt nicht darunter. Was ist damit gewonnen? Hat Binding die Deutungshoheit über §20 EStG?


      Zuerst habe ich gedacht, Wow, der steckt ja tief im Thema, bei diesen langen Ausführungen :laugh:. Beim zweimaligen Lesen merkt man aber, dass er nur Textblöcke vom BMF reinkopiert und gar nichts verstanden hat.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      Die Frage zu den Spreads hat er gar nicht kapiert. Er weiss gar nicht was Spreads sind, anders ist die Antwort nicht zu interpretieren. Man kann locker 380 k haben an Umsätzen in den einzelnen legs auch mit einem kleinen Konto. Das sind eben Umsätze und keine Gewinne.

      Dann macht er mit Beispielrechnung 2 ein total lebensfremdes Beispiel auf: "Sie spekulieren auf fallende Kurse der Aktie B." dann folgt eine Strategie, die wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn macht, nämlich ständig Puts zu kaufen. Die gleiche Strategie wird aber oft verwendet, um Depots abzusichern. Er rühmt sich, dass nun 10 k angerechnet werden dürfen. Eine solche Strategie wird aber wennn dann zur Absicherung genutzt, dann gibt es auch Aktiengewinne. Die aber nicht mehr verrechnet werden dürfen.

      Anderswo schreibt er, es ist richtig, dass die neue Regel nur für Privatanleger gilt, denn die zocken (und hinterziehen Steuern, Gruß von der Gewerkschaft), währen Unternehmen mit Derivaten "sich hedgen" und Risiken begrenzen. Ach ja, was ist mit den Anlegern, die sich auch hedgen wollen? Pech gehabt.

      Jetzt wird mir auch klar, warum in S. 5 nicht steht "Totalverluste". Der Satz hier ist giftig:

      "Die Finanzverwaltung hat den Verlust aus dem Verfall von Optionen und Forderungen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht anerkannt....Dem Bundesfinanzministerium ist nicht bekannt, dass diese jahrelang praktizierte Verwaltungsauffassung, die im Übrigen für den Steuerpflichtigen ungünstiger war als die jetzt diskutierte Änderung, zu nachhaltigen Belastungen geführt hat."

      Da kann man jetzt Hohnlachen einblenden. Es gab deswegen keine Belastungen, weil alle die Optionen verkauft haben und nicht haben verfallen lassen. Dann konnten sie die Verluste ansetzen.

      Vermutlich will das BMF mit S. 5 nun darauf hinaus, dass der vorzeitige Verkauf eine Umgehung darstellt und deswegen verboten werden muss.

      Das wäre wirklich komplett wiedersinnig. Wahrcheinlich steht dann im Durchführungsschreiben wann eine Option spätestens verkauft werden muss, damit es noch ein "normaler" Verkauf ist (damit die ganze Regel nicht verfassungswidrig ist) und keine Umgehung eines Totalverlustfalls. Das wäre ein Murks und würde viele treffen, die Optionen gerne bis kurz vor Schluss halten.

      Die gute Seite: Wer wie denke ich 98 % hier einfach einen Future tradet und in der Mitte der Lfz. wechselt wird denke ich keine Probleme mit S.5 bekommen. Aber der Wechsel würde dann vom BMF diktiert und nicht von der Marktliquidität. Alles Mist, die sollen einfach die Finger davon lassen und gut ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 21:40:33
      Beitrag Nr. 1.952 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.552.861 von Sunny48 am 01.02.20 14:19:42
      Zitat von Sunny48:
      Zitat von Blaubeermuffin: Ich weiß beim besten Willen nicht, woraus ihr ableitet, dass Satz 5 tot ist.

      Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.

      Zeigt mir letztlich auch nur, wie sich die verzweifelte Schar hier an den letzten Strohhalm klammert.


      Erwachsen ist das nicht :rolleyes:


      du gehst mir mit deinen Kommentaren, die zum Thema nichts beitragen, ein bisschen auf die Nerven...

      wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen...wenn es darum geht das "Erwachsensein" von anderen Menschen zu beurteilen.

      Hast du dir mal überlegt, was es über deine Persönlichkeit aussagt, dass du offensichtlich frenetische Freude daran hast dich über Forumsteilnehmer zu amüsieren, die durch eine neue Steuerregelung vor Problemen stehen und nach Lösungen suchen? Wirft schon ziemlich dunkle Schatten sich an den Problemen anderer zu ergötzen...

      Was auch immer dich zu diesem Verhalten treibt, erwachsen ist das nicht:p



      Lieber "Freund"...

      Ich finde es einfach nur hochnotpeinlich wie sich hier erwachsene Menschen wie kleine Kinder benehmen, die nicht wahrhaben wollen, dass ihr Lieblingsteddy kaputt gegangen ist.

      Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

      Lest euch mal euer Flehen, Bitten und Schönreden hier nochmal bei klarem Verstand durch und überlegt, wie das auf andere wirkt.
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 21:46:48
      Beitrag Nr. 1.953 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.267 von Blaubeermuffin am 01.02.20 21:40:33Schau doch bitte nochmal ganz genau, was auf Seite 170 steht....
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 21:48:21
      Beitrag Nr. 1.954 ()
      Ich hab noch eine Variante die funktioniert und auch umsetzbar ist.

      Man gründet ein Unternehmen in Neuseeland. Gibt auch andere Länder.
      Aber Neuseelnad hört sich nicht so offshore an. (die Gründung sollte ziemlich billig sein).

      Unternehmenszweck ist das Finanz Kommissionärsgeschäft. Vermögensverwaltung auf eigenen Namen auf fremde Rechnung.
      In Neuseeland benötigt man hierzu keine Lizenz, wenn man ausschließlich außerhalb Neuseelands Mandanten betreut.
      Also keine Regulierungspflicht.

      Letztendlich ein Vermögensverwalter in Neuseeland, aber höher gestuft, weil er auf eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden handeln darf.

      Dieses Unternehmen eröffnet ein ganz normales Trading Konto auf den Namen des Unternehmens.
      Das Unternehmen bietet Privatkunden ein cooles Handelssystem an.

      Privatperson (also du) investiert in das System. Da das Unternehmen auf fremde Rechnung handeln darf.
      Kann es selbsständig Kontoauszüge bzw. Ergebnisse erstellen. Ohne die dahinter stehenden Transaktionen aufzeigen zu müssen.
      Es wäre so, als wenn du in einen Fonds einsteigst. Praktisch in ein Fonds des Anbieters.

      Du hast also als Privatperson nur ein Jahresergebnis für die Steuer. Das ist auch ganz normal, wenn du bei einem Finanzkommissionär in seine Programme investierst.
      Absolut üblich.

      Das Unternehmen selbst macht keine Gewinne. Damit gibt es auch kein Steuerproblem.

      Problem gelöst und absolut legal und du zahlst ganz normal die Abgeltungssteuer.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 21:57:14
      Beitrag Nr. 1.955 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.285 von Freak_dd am 01.02.20 21:46:48Ach was ärgere ich mich noch mit euch rum...?

      Während ihr nächstes Jahr mit den lange verleugneten Tatsachen konfrontiert seid und in der Schlange beim örtlichen Jobcenter steht, stehe ich schon wieder in Lohn und Brot und lache euch aus.


      Bis dann :)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 22:00:10
      Beitrag Nr. 1.956 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.315 von Blaubeermuffin am 01.02.20 21:57:14Ciao.... Viel Spaß beim arbeiten
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 22:10:11
      Beitrag Nr. 1.957 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.315 von Blaubeermuffin am 01.02.20 21:57:14
      Zitat von Blaubeermuffin: Ach was ärgere ich mich noch mit euch rum...?

      Während ihr nächstes Jahr mit den lange verleugneten Tatsachen konfrontiert seid und in der Schlange beim örtlichen Jobcenter steht, stehe ich schon wieder in Lohn und Brot und lache euch aus.


      Bis dann :)


      wir dürfen also hoffen, dass du bald besseres vorhast als uns hier zu belästigen:) viel Erfolg bei der Jobsuche.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 23:02:35
      Beitrag Nr. 1.958 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.291 von bomike am 01.02.20 21:48:21
      Zitat von bomike: Privatperson (also du) investiert in das System. Da das Unternehmen auf fremde Rechnung handeln darf.
      Kann es selbsständig Kontoauszüge bzw. Ergebnisse erstellen. Ohne die dahinter stehenden Transaktionen aufzeigen zu müssen.
      Es wäre so, als wenn du in einen Fonds einsteigst. Praktisch in ein Fonds des Anbieters.

      Du hast also als Privatperson nur ein Jahresergebnis für die Steuer. Das ist auch ganz normal, wenn du bei einem Finanzkommissionär in seine Programme investierst.
      Absolut üblich.

      Das Unternehmen selbst macht keine Gewinne. Damit gibt es auch kein Steuerproblem.

      Problem gelöst und absolut legal und du zahlst ganz normal die Abgeltungssteuer.


      Wenn das Unternehmen für fremde Rechnung handelt, ist das transparent. Da es kein Fonds ist, musst Du alle (Einzel-)Transaktionen versteuern, ob Dir die Gesellschaft nur ein Jahresergebnis übermittelt oder nicht, ist egal, dann wäre halt zu schätzen. Zudem ist die NZ-Gesellschaft auch in D steuerpflichtig, wenn Du sie beherrscht.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 23:41:27
      Beitrag Nr. 1.959 ()
      Eben nicht bei einem "Finanzkommisionär". Das ist ja der "Gag" er handelt nämlich auf eigenen Namen und auf fremde Rechnung. Bedeutet das er Kundengelder annehmen darf. Und nach "gutdünken" auf eigenen Namen verwalten darf. Er darf auch Kundengelder vermischen. Er erstellt die Kontoauszüge.

      Das hat nichts mit einfacher Vermögensverwaltung zu tuen. (aufsichtsrechtlich). Der Kunde hat auch keinen Zugriff auf das Trading Konto des Unternehmens. Das war vor der großen Regulierung in Deutschland ganz normal. Die Regulierungsansprüche sind aber sehr hoch. Fast Richtung Wertpapierhandelsbank. Aber eben nicht in Neuseeland. Da ist das rechtlich erlaubt.
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      Avatar
      schrieb am 01.02.20 23:46:46
      Beitrag Nr. 1.960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.504 von Taxadvisor am 01.02.20 23:02:35
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von bomike: Privatperson (also du) investiert in das System. Da das Unternehmen auf fremde Rechnung handeln darf.
      Kann es selbsständig Kontoauszüge bzw. Ergebnisse erstellen. Ohne die dahinter stehenden Transaktionen aufzeigen zu müssen.
      Es wäre so, als wenn du in einen Fonds einsteigst. Praktisch in ein Fonds des Anbieters.

      Du hast also als Privatperson nur ein Jahresergebnis für die Steuer. Das ist auch ganz normal, wenn du bei einem Finanzkommissionär in seine Programme investierst.
      Absolut üblich.

      Das Unternehmen selbst macht keine Gewinne. Damit gibt es auch kein Steuerproblem.

      Problem gelöst und absolut legal und du zahlst ganz normal die Abgeltungssteuer.


      Wenn das Unternehmen für fremde Rechnung handelt, ist das transparent. Da es kein Fonds ist, musst Du alle (Einzel-)Transaktionen versteuern, ob Dir die Gesellschaft nur ein Jahresergebnis übermittelt oder nicht, ist egal, dann wäre halt zu schätzen. Zudem ist die NZ-Gesellschaft auch in D steuerpflichtig, wenn Du sie beherrscht.

      Gruß
      Taxadvisor


      Die Steuerpflicht ist aber nicht relevant. Weil die Gesellschaft keine Gewinne erzielen muß.
      Meinen Beitrag zuvor zeigt ja auf, wie es bei einem "Fnanzkommisionär" in Neuseeland möglich ist. Das wird ja auch fleißig ausgenutzt. Gibt sogar zig Broker die in Neuselannd registriert sind, um eine wirksame Regulierung zu entgehen.
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      Avatar
      schrieb am 02.02.20 00:01:08
      Beitrag Nr. 1.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.582 von bomike am 01.02.20 23:41:27
      Zitat von bomike: Eben nicht bei einem "Finanzkommisionär". Das ist ja der "Gag" er handelt nämlich auf eigenen Namen und auf fremde Rechnung. Bedeutet das er Kundengelder annehmen darf. Und nach "gutdünken" auf eigenen Namen verwalten darf. Er darf auch Kundengelder vermischen. Er erstellt die Kontoauszüge.

      Das hat nichts mit einfacher Vermögensverwaltung zu tuen. (aufsichtsrechtlich). Der Kunde hat auch keinen Zugriff auf das Trading Konto des Unternehmens. Das war vor der großen Regulierung in Deutschland ganz normal. Die Regulierungsansprüche sind aber sehr hoch. Fast Richtung Wertpapierhandelsbank. Aber eben nicht in Neuseeland. Da ist das rechtlich erlaubt.


      Auf fremde Rechnung, dass heißt er muss Rechnung legen und das heißt m.E. alle Transaktionen sind gegenüber dem Auftraggeber offenzulegen. Und damit auch vom Auftraggeber zu versteuern. Und über die Steuerpflicht der NZ-Gesellschaft hätte das Finanzamt ggfs. Zugriff auf dieDaten.

      Gruß
      Taxadvisor
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      Avatar
      schrieb am 02.02.20 00:02:18
      Beitrag Nr. 1.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.603 von bomike am 01.02.20 23:46:46Das hört sich ziemlich nach § 138ff AO an, was ja der eigentliche Kern des fatalen Gesetzes war.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 00:16:55
      Beitrag Nr. 1.963 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.555.627 von Taxadvisor am 02.02.20 00:01:08
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von bomike: Eben nicht bei einem "Finanzkommisionär". Das ist ja der "Gag" er handelt nämlich auf eigenen Namen und auf fremde Rechnung. Bedeutet das er Kundengelder annehmen darf. Und nach "gutdünken" auf eigenen Namen verwalten darf. Er darf auch Kundengelder vermischen. Er erstellt die Kontoauszüge.

      Das hat nichts mit einfacher Vermögensverwaltung zu tuen. (aufsichtsrechtlich). Der Kunde hat auch keinen Zugriff auf das Trading Konto des Unternehmens. Das war vor der großen Regulierung in Deutschland ganz normal. Die Regulierungsansprüche sind aber sehr hoch. Fast Richtung Wertpapierhandelsbank. Aber eben nicht in Neuseeland. Da ist das rechtlich erlaubt.


      Auf fremde Rechnung, dass heißt er muss Rechnung legen und das heißt m.E. alle Transaktionen sind gegenüber dem Auftraggeber offenzulegen. Und damit auch vom Auftraggeber zu versteuern. Und über die Steuerpflicht der NZ-Gesellschaft hätte das Finanzamt ggfs. Zugriff auf dieDaten.

      Gruß
      Taxadvisor


      Vielleicht ist das Wort "Fremde Rechnung" irritierend. Er handelt nicht im Auftrag des Kunden. Er handelt auf eigenen Namen und teilt die Ergebnisse dem Kunden zu. Das Unternehmen kann also selbst eine art Fonds anbieten (wahrscheinlich darf man dort sogar einen Fonds auflegen) in dem der Kunde investiert. Dann gibt es auch nur Kontoauszüge vom Unternehmen und nicht Kontoauszüge des "Kundenpools" geht ja auch gar nicht.

      Auch wenn das Finanzamt Einblick in das Firmenkonto hätte, verändert sich steuerrechtlich nichts vom Sachverhalt. Es gibt die Körperschaft und es gibt eine Privatperson.

      Wenn du jetzt sagst, da sieht das Finanzamt einen "Umgehungsstatbestand".. bin mir nicht mal sicher ob das in diesem Zusammenhang überhaupt geht, dann kann sie das für jede Trading GmbH behaupten.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 11:21:58
      Beitrag Nr. 1.964 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.554.799 von Gerhard_Mueller am 01.02.20 20:11:23
      Zitat von Gerhard_Mueller: Die gute Seite: Wer wie denke ich 98 % hier einfach einen Future tradet und in der Mitte der Lfz. wechselt wird denke ich keine Probleme mit S.5 bekommen. Aber der Wechsel würde dann vom BMF diktiert und nicht von der Marktliquidität. Alles Mist, die sollen einfach die Finger davon lassen und gut ist.


      Oh je, du behauptest, Futures zu traden und hast noch nicht einmal Ahnung, wie Futures funktionieren? Ein Future kann niemals auf 0 fallen, sondern wird am Laufzeitende entweder Cash gesettled, wie z.B. beim Dax-Future, oder es folgt eine Lieferung, wie z.B. beim Bund-Future. Aber wertlos kann ein Future niemals werden.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 14:46:23
      Beitrag Nr. 1.965 ()
      Wie ist das eigentlich mit der steuerlichen Behandlung von Futures? Zählen da wie z.B. bei Aktien einfach die Zeitpunkte des Kaufs und Verkaufs? Also wenn eine Position in Jahr x eröffnet wurde und bis ins Jahr x + 1 gehalten wird, ist die Position irrelevant für das Steuerjahr x?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 14:48:59
      Beitrag Nr. 1.966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.557.810 von marginput am 02.02.20 14:46:23
      Zitat von marginput: Wie ist das eigentlich mit der steuerlichen Behandlung von Futures? Zählen da wie z.B. bei Aktien einfach die Zeitpunkte des Kaufs und Verkaufs? Also wenn eine Position in Jahr x eröffnet wurde und bis ins Jahr x + 1 gehalten wird, ist die Position irrelevant für das Steuerjahr x?


      Natürlich. Die täglichen Marginbuchungen sind steuerlich völlig irrelevant.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 15:30:53
      Beitrag Nr. 1.967 ()
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      Zitat Hr. Binding:

      "Sie schreiben „unter dem „Deckmantel" Verhinderung von Spekulation“. Da zeigt sich ein Auffassungsunterschied. Hier geht es um private Geschäfte in denen einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten können. Ich bin dagegen, dass hohe Risiken eingegangen werden, die sich auch deshalb rechnen, weil die Gewinne mit nur 25 % besteuert, an deren Verlusten aber die anderen Steuerzahler beteiligt werden. Sicher könnten wir auch noch über den realwirtschaftlichen Nutzen solcher privaten Geschäfte streiten."

      Wieso werden andere Steuerzahler an den Verlusten beteiligt?

      Ich mache 50k Gewinn und 50k Verlust = 0k, d.h. ich zahle keine Steuern, ich habe aber auch nicht mehr Geld auf dem Konto als zuvor.
      Welcher andere Steuerzahler hat sich jetzt an meinen Verlusten beteiligt?

      Jetzt mache ich 50k Gewinn und 70k Verlust = -20k, d.h. ich zahle wieder keine Steuern, habe aber 20k weniger Geld auf dem Konto.
      Welcher andere Steuerzahler hat sich jetzt an meinen Verlusten beteiligt?
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 15:38:31
      Beitrag Nr. 1.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.558.062 von privatboerse am 02.02.20 15:30:53
      Zitat von privatboerse: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      Zitat Hr. Binding:

      "Sie schreiben „unter dem „Deckmantel" Verhinderung von Spekulation“. Da zeigt sich ein Auffassungsunterschied. Hier geht es um private Geschäfte in denen einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten können. Ich bin dagegen, dass hohe Risiken eingegangen werden, die sich auch deshalb rechnen, weil die Gewinne mit nur 25 % besteuert, an deren Verlusten aber die anderen Steuerzahler beteiligt werden. Sicher könnten wir auch noch über den realwirtschaftlichen Nutzen solcher privaten Geschäfte streiten."

      Wieso werden andere Steuerzahler an den Verlusten beteiligt?

      Ich mache 50k Gewinn und 50k Verlust = 0k, d.h. ich zahle keine Steuern, ich habe aber auch nicht mehr Geld auf dem Konto als zuvor.
      Welcher andere Steuerzahler hat sich jetzt an meinen Verlusten beteiligt?

      Jetzt mache ich 50k Gewinn und 70k Verlust = -20k, d.h. ich zahle wieder keine Steuern, habe aber 20k weniger Geld auf dem Konto.
      Welcher andere Steuerzahler hat sich jetzt an meinen Verlusten beteiligt?


      Das zeigt wieder mal, dass dieser Typ keinerlei Ahnung von der Materie hat. Dabei ist das schon unterstes Level. Was Derivate oder gar Options-Spread sind, wird dieser Kleingeist erst recht nicht kapieren.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 16:24:59
      Beitrag Nr. 1.969 ()
      Das Problem bei der Frage an Binding war halt die Frage selbst.

      Hätte man einfach nur das Beispiel genannt und die bitte bei diesem Beispiel zu bleiben und auch nur auf dieses Beispiel zu antworten...

      Hätte er nicht die Möglichkeit gehabt ein Referat zu halten. Auf 100 Punkte eingehen zu können und sich das so zurecht biegen wie es ihm gefällt. So merken viele nicht mal, das er auf das Beispiel nicht reagiert hat. Und es sieht nach einer ausführlichen Antwort aus.

      Das ist 1x1 der Politik und der Rhetorik. Du gibst 5 Argumente und der andere pickt das schwächste Argument raus und reitet darauf rum.

      keine Ahnung warum die Frage so formuliert wurde... und dem Binding einen Elfmeter nach dem anderen zu schenken.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 17:13:45
      Beitrag Nr. 1.970 ()
      Was ist los mit euch?

      Vorgestern Abend habt ihr noch rumgetönt, dass Satz 5 tot ist.

      Und nun sucht ihr doch wieder weiter nach "Lösungen".


      Wohl doch nicht so tot, wie ihr euch das mal wieder schöngefärbt habt :laugh::laugh::laugh::laugh:
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 17:41:19
      Beitrag Nr. 1.971 ()
      Keine Vermittlungsvorschläge vom JC wo du dich bewerben sollst? Oder meinst das dich jemand hier im Forum findet und dich einstellt? Schon lustige Gestallten hier im Thread ...
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 18:40:18
      Beitrag Nr. 1.972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.558.650 von Blaubeermuffin am 02.02.20 17:13:45
      Zitat von Blaubeermuffin: Was ist los mit euch?

      Vorgestern Abend habt ihr noch rumgetönt, dass Satz 5 tot ist.

      Und nun sucht ihr doch wieder weiter nach "Lösungen".


      Wohl doch nicht so tot, wie ihr euch das mal wieder schöngefärbt habt :laugh::laugh::laugh::laugh:


      Na, dann pass auf, dass es dir nicht vielleicht so ergeht, wie es dem Satz 5 ergehen soll. Ich warte übrigens immer noch auf die Anzeige.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 19:22:15
      Beitrag Nr. 1.973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.558.650 von Blaubeermuffin am 02.02.20 17:13:45
      Zitat von Blaubeermuffin: Was ist los mit euch?

      Vorgestern Abend habt ihr noch rumgetönt, dass Satz 5 tot ist.

      Und nun sucht ihr doch wieder weiter nach "Lösungen".


      Wohl doch nicht so tot, wie ihr euch das mal wieder schöngefärbt habt :laugh::laugh::laugh::laugh:


      Soweit ich das beiläufig mitbekommen hatte, war doch die Tage dein großer Abschied von der Diskussion hier und wolltest dich deinem geregelten Arbeitsalltag zuwenden. Und kurz darauf kommt erneut dein Schrei nach Aufmerksamkeit - schon amüsant irgendwie :laugh:

      @all: finde gut, daß man sich hier auf dem Laufenden hält und sich bei etwaigen Fragen gegenseitig hilft 👍
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 19:26:33
      Beitrag Nr. 1.974 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.559.424 von ErniSteak am 02.02.20 19:22:15Ich wundere mich nur, weil das Thema am Freitag ja durch schien.

      Offenbar ja nun doch nicht :rolleyes:

      Und das bestätigt mir das, was ich die ganze Zeit sage:
      Nämlich dass ihr euch Tagträumereien hingebt, die letztlich keine Realitätsgrundlage haben und dass ihr 2021 das ganz böse Erwachen haben werdet.

      Es geht mir ja nicht darum, euch zu trollen.

      Ich will euch lediglich deutlich machen, dass ihr hier nur eure Zeit verschwendet und ihr eure Energie in konstruktivere Dinge investieren solltet.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 20:18:51
      Beitrag Nr. 1.975 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.559.442 von Blaubeermuffin am 02.02.20 19:26:33
      Zitat von Blaubeermuffin: Ich will euch lediglich deutlich machen, dass ihr hier nur eure Zeit verschwendet und ihr eure Energie in konstruktivere Dinge investieren solltet.


      Du solltest doch auch wissen, das man anderen nicht sagen soll was sie zu tun oder zu lassen haben. Wir z.B. hindern dich ja auch nicht am Bewerbungen schreiben. Wenn es dir nicht passt und nichts konstruktives kommt, dann ist es kein Wunder, wenn dich die Leute hier nur dumm von der Seite anschreiben. Die Zeit kannst du doch sicher auch besser mit anderen Sachen verbringen als sich das hier anzutun??
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 07:13:43
      Beitrag Nr. 1.976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.558.062 von privatboerse am 02.02.20 15:30:53
      Zitat von privatboerse: Zitat Hr. Binding:
      "Sie schreiben „unter dem „Deckmantel" Verhinderung von Spekulation“. Da zeigt sich ein Auffassungsunterschied. Hier geht es um private Geschäfte in denen einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten können. Ich bin dagegen, dass hohe Risiken eingegangen werden, die sich auch deshalb rechnen, weil die Gewinne mit nur 25 % besteuert, an deren Verlusten aber die anderen Steuerzahler beteiligt werden. Sicher könnten wir auch noch über den realwirtschaftlichen Nutzen solcher privaten Geschäfte streiten."

      Wieso werden andere Steuerzahler an den Verlusten beteiligt?

      Ich mache 50k Gewinn und 50k Verlust = 0k, d.h. ich zahle keine Steuern, ich habe aber auch nicht mehr Geld auf dem Konto als zuvor.
      Welcher andere Steuerzahler hat sich jetzt an meinen Verlusten beteiligt?

      Jetzt mache ich 50k Gewinn und 70k Verlust = -20k, d.h. ich zahle wieder keine Steuern, habe aber 20k weniger Geld auf dem Konto.
      Welcher andere Steuerzahler hat sich jetzt an meinen Verlusten beteiligt?

      Ich denke damit meinr er, dass bisher die Verluste aus den unerwünschten Termingeschäften (Hebel, kurzfristig, Spekulation = schlecht) mit den Gewinnen aus den eigenen erwünschten Kapitalgeschäften (Zinsen, Dividenden, langfristige Investition = gut) verrechnet werden können.

      Die meisten Terminhändler verspielen also nicht nur ihr eigenes Geld, sondern auch die 25% Steuer aus ihren sicheren Kapitalanlagen, die eigentlich der Allgemeinheit zustehen.

      Der Bürger soll sicher anlegen oder konsumieren, nicht spekulieren.

      Leider unterstützen die veröffentlichten Zahlen der CFD-Broker diese Ansicht:
      "75% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter"

      Mit der Einführung des eigenen Verlustkreislaufes für Termingeschäfte ab 2021 ist das obige Argument allerdings hinfällig.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 12:39:21
      Beitrag Nr. 1.977 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.561.260 von Barbara2 am 03.02.20 07:13:43Es ist zum verrückt werden.
      Wir fangen an über jedes Stöckchen, das uns Binding und die SPD hinhält, zu springen.
      Immer wieder findet sich jemand der doch ein bisschen Verständniss für das Gesetz findet,
      aber:

      1.) Nein, die Verluste die ich verrechne stehen nicht der Allgemeinheit zu!
      Zu jedem Termingeschäft das ich abschließe, gibt es einen Kontrahenten.
      Wenn ich Verlust mache , macht er Gewinn (also ein Nullsummenspiel), den er zu versteuern hat.
      Der Staat aber holt sich seinen Anteil am Gewinn, der Verlust bleibt unberücksichtigt.
      Das ist Diebstahl.

      2.) Auch der eigene Verlustkreislauf ist nicht sachgerecht. Wenn ich einen Put kaufe um mein Depot zu sichern, sind das Kosten zur Sicherung meiner Anlagen.
      Diese Kosten muss ich selbstverständlich verrechnen können.

      3.) Die Frage, ab wann man kein Kleinanleger mehr im Sinne der SPD ist, darf erst gar nicht diskutiert werden.
      Es ist nämlich völlig egal, ob jmd. 50.000, 1 Mio ,10 Mio oder 100Mio im Depot hat. Allen wird ab 2021 die Möglichkeit genommen ihr Depot abzusichern.

      Die Formulierung des Gesetzes ist schon totaler Murks, weil selbst den Verfassern nicht klar ist, wie es sich auswirkt.
      Aber auch der Grundgedanke dahinter ist völliger Schwachsinn.

      Ist die SPD erst mal einstellig, ist der Weg zur 5%-Hürte nicht mehr weit,
      man sollte die Hoffnung nicht aufgeben....
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 13:00:45
      Beitrag Nr. 1.978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.563.927 von ibu800 am 03.02.20 12:39:21
      Zitat von ibu800: 1.) Nein, die Verluste die ich verrechne stehen nicht der Allgemeinheit zu!
      Zu jedem Termingeschäft das ich abschließe, gibt es einen Kontrahenten.
      Wenn ich Verlust mache , macht er Gewinn (also ein Nullsummenspiel), den er zu versteuern hat.
      Der Staat aber holt sich seinen Anteil am Gewinn, der Verlust bleibt unberücksichtigt.
      Das ist Diebstahl.


      In sehr vielen Fällen ist der Kontrahent ein Market-Maker. Der hedget sich deltaneutral ab und erzielt so einen relativ kleinen, aber sicheren Gewinn. Es steht also nicht in allen Fällen den Gewinnen ein klein großer Verlust gegenüber und umgekehrt.
      Noch dazu handeln auch sehr viele Ausländer an der Eurex, sodass steuerlich gesehen das Ganze eben kein Nullsummenspiel ist, weil der deutsche Fiskus leer ausgeht, wenn der Kontrahent nicht in Deutschland steuerbar ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 13:35:51
      Beitrag Nr. 1.979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.564.095 von MK-ULTRA am 03.02.20 13:00:45Alles gut, habe verstanden, dass du weißt was ein Delta-Hedge ist.
      Schade, dieses Klein-Klein lenkt von meiner Kernaussage ab.

      Außerdem ist hier ja schon wieder die nächste Ungerechtigkeit versteckt:
      Der Market Maker sichert seine Position durch Kauf bzw. Verkauf der entsprechenden Anzahl Aktien, die er ständig anpasst. Für ihn gibt es aber keine 2 Verlustkreisläufe. Er kann also seine Optionsposition seiner Aktienposition gegenrechnen, sonst wäre er in Nullkommanix pleite.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 14:29:50
      Beitrag Nr. 1.980 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.564.374 von ibu800 am 03.02.20 13:35:51@ibu800 wir machen hier oft den Fehler, mit „gesundem Menschenverstand“ an die Sache heranzugehen... so funktionieren Steuergesetze aber nicht 😉
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 16:29:01
      Beitrag Nr. 1.981 ()
      die Sache ist im Fluss...

      neues Video von StB Roland Elias zum Thema mögliche Abschaffung der KapErtrSt/Abgeltungssteuer...
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 16:35:18
      Beitrag Nr. 1.982 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.566.504 von Sunny48 am 03.02.20 16:29:01na das Video habe ich heute früh gesehen und mit dem Kopf geschüttelt... Da ist ja alles konjungiert und nicht mal eine Headline wert.

      Das einzige schlimme ist nur, was Scholz und Co als nächstes tut, um Investoren abzuscheuen ...
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 16:43:36
      Beitrag Nr. 1.983 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.566.597 von Chris_M am 03.02.20 16:35:18na Mensch, warum hast dass dann nicht hier reingestellt?

      Du hast recht- der Konjunktiv dominiert das Video... aber, so wie sich die Lage derzeit gestaltet könnte es durchaus so kommen. Denn du siehst ja, das Scholz seine FTT nicht durchbekommt, zumindet nicht auf europäischer Ebene. Kurz lässt heute Merkel i.S. FTT auflaufen. Auf nationaler Ebene wird er es auch schwer haben, wenn man die Aussage von Brinkhaus gestern bei Anne Will anhört, der zu Lindner sinngemäß sagte... er solle sich wegen Scholzen´s FTT mal keine Sorgen machen, auf Seiten der CDU würde man auf Scholz schon aufpassen. Lindner hatte die Ungerechtigkeit der FTT, so wie Scholz sie plant, angeprangert (weil nur die Privatanleger geschröpft würden)

      Ich halte das Szenario, was im Video vorgestellt wird, für sehr realistisch- und dann wäre die leidige Verlustverrechnung auch mit einem Federstreich wieder vom Tisch...
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 16:52:25
      Beitrag Nr. 1.984 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.566.678 von Sunny48 am 03.02.20 16:43:36
      Zitat von Sunny48: na Mensch, warum hast dass dann nicht hier reingestellt?

      Du hast recht- der Konjunktiv dominiert das Video... aber, so wie sich die Lage derzeit gestaltet könnte es durchaus so kommen. Denn du siehst ja, das Scholz seine FTT nicht durchbekommt, zumindet nicht auf europäischer Ebene. Kurz lässt heute Merkel i.S. FTT auflaufen. Auf nationaler Ebene wird er es auch schwer haben, wenn man die Aussage von Brinkhaus gestern bei Anne Will anhört, der zu Lindner sinngemäß sagte... er solle sich wegen Scholzen´s FTT mal keine Sorgen machen, auf Seiten der CDU würde man auf Scholz schon aufpassen. Lindner hatte die Ungerechtigkeit der FTT, so wie Scholz sie plant, angeprangert (weil nur die Privatanleger geschröpft würden)

      Ich halte das Szenario, was im Video vorgestellt wird, für sehr realistisch- und dann wäre die leidige Verlustverrechnung auch mit einem Federstreich wieder vom Tisch...


      Bei dem (Worst Case) Szenario denke ich ist man besser dran das Land zu verlassen. Ist für ein Single sicher leichter gesagt als z.B. bei einem Familienmensch....

      bzgl. FTT ist Kurz ja dagegen, weil es unmittelbar die Sparer betrifft (womit er ja recht hat). man könnte ja sagen ok, statt auf dem Kauf 0,2% zu erhaben dreht man den Spieß einfach um und sagt, für den Verkauf werden 0,2% fällig und der Aktien bzw. ETF Sparer wird somit nicht bestraft (solange er fleißig kauft).

      Fühlt sich Scheiße an wenn die Kuh sich auf dünnem Eis befindet aber aus Mitgefühl wird sich die SPD nicht unsere Thematik annehmen ... und bei schwarz/grün da wird einem auch nicht besser 🤢
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 18:40:05
      Beitrag Nr. 1.985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.566.825 von Chris_M am 03.02.20 16:52:25
      Zitat von Chris_M: Fühlt sich Scheiße an wenn die Kuh sich auf dünnem Eis befindet aber aus Mitgefühl wird sich die SPD nicht unsere Thematik annehmen ... und bei schwarz/grün da wird einem auch nicht besser 🤢



      Ja nu...

      Findet euch damit ab: Game over!


      Und ihr redet euch hier immer noch die Köpfe heiß, statt konstruktiv Schritte für eure Zukunft zu unternehmen.

      Bei euch kann ich nur noch den Kopf schütteln :rolleyes:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 18:43:53
      Beitrag Nr. 1.986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.568.190 von Blaubeermuffin am 03.02.20 18:40:05
      Zitat von Blaubeermuffin:
      Zitat von Chris_M: Fühlt sich Scheiße an wenn die Kuh sich auf dünnem Eis befindet aber aus Mitgefühl wird sich die SPD nicht unsere Thematik annehmen ... und bei schwarz/grün da wird einem auch nicht besser 🤢



      Ja nu...

      Findet euch damit ab: Game over!


      Und ihr redet euch hier immer noch die Köpfe heiß, statt konstruktiv Schritte für eure Zukunft zu unternehmen.

      Bei euch kann ich nur noch den Kopf schütteln :rolleyes:


      Blubb mach dir keine Sorgen um andere ... hast heute wieder Vermittlungsvorschläge bekommen?

      Fallst du nicht vorankommst, klicke hier

      :p
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 19:23:27
      Beitrag Nr. 1.987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.561.260 von Barbara2 am 03.02.20 07:13:43
      Zitat von Barbara2: .......
      Die meisten Terminhändler verspielen also nicht nur ihr eigenes Geld, sondern auch die 25% Steuer aus ihren sicheren Kapitalanlagen, die eigentlich der Allgemeinheit zustehen.
      Der Bürger soll sicher anlegen oder konsumieren, nicht spekulieren.


      Dieser Argumentation kann ich folgen, auch wenn ich es als eine Art Entmündigung ansehe.
      Ich möchte schon selbst bestimmen, welche Art Instrumente ich einsetze und welche nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 19:28:01
      Beitrag Nr. 1.988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.568.238 von Chris_M am 03.02.20 18:43:53Es gibt eine neue Frage an unseren Lothar:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      Leider wieder zu ungenau.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 20:19:39
      Beitrag Nr. 1.989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.568.826 von startvestor am 03.02.20 19:28:01ja, und auch wieder etwas unsachlich... die Leute müssen mal die Emotionen da rausnehmen... die Frage ist eigentlich nur, ob das Gesetz dahingehend zu verstehen ist, dass ein Verlust aus einem Termingeschäft bspw. die Differenz aus Kauf und Verkauf einer Option einschließt oder nur den wertlosen Verfall meint... und weshalb Stillhaltergeschäfte, wo der Verkauf dem Kauf einer Option zeitlich voran geht anders besteuert werden...
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 20:26:41
      Beitrag Nr. 1.990 ()
      Kurz denkt mal wieder zu kurz, nix neues bei ihm und damit nicht wählbar.
      Er argumentiert, dass die Steuer auf Aktien nur die "Sparer" treffen würde bzw. jene die in Aktien zur Altersvorsorge investieren. Das ist zwar schon richtig, aber wer sagt, dass die nicht Spekulanten auch zur Altersvorsorge spekulieren? Das ist sogar einer der Hauptgründe, warum spekuliert wird.
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 20:31:08
      Beitrag Nr. 1.991 ()
      >dass die nicht Spekulanten auch zur Altersvorsorge spekulieren?

      =dass die Spekulanten nicht auch zur Altersvorsorge spekulieren?
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 21:59:37
      Beitrag Nr. 1.992 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.559.442 von Blaubeermuffin am 02.02.20 19:26:33
      Zitat von Blaubeermuffin: Es geht mir ja nicht darum, euch zu trollen.

      Ich will euch lediglich deutlich machen, dass ihr hier nur eure Zeit verschwendet und ihr eure Energie in konstruktivere Dinge investieren solltet.


      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Findet den Fehler.
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 09:44:19
      Beitrag Nr. 1.993 ()
      ... hier steht endlich drin, wie Scholz die Anwendung der FTT auf Aktien und wie auf Derivte plant...
      so er denn in der Koalition damit durchkommt...
      https://www.deutschlandfunk.de/finanztransaktionssteuer-krit…
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 13:29:49
      Beitrag Nr. 1.994 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.573.227 von Sunny48 am 04.02.20 09:44:19
      Zitat von Sunny48: ... hier steht endlich drin, wie Scholz die Anwendung der FTT auf Aktien und wie auf Derivte plant...
      so er denn in der Koalition damit durchkommt...
      https://www.deutschlandfunk.de/finanztransaktionssteuer-krit…


      Was erzählst du eigentlich immer für einen Mist? In dem Artikel werden Derivate mit keiner Silbe erwähnt.
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      Avatar
      schrieb am 04.02.20 14:59:29
      Beitrag Nr. 1.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.576.542 von MK-ULTRA am 04.02.20 13:29:49... ich glaube, mir gefällt dein Tonfall nicht...

      Finanztransaktionssteuer als Spekulantenbesteuerung
      Für sie hat Olaf Scholz im vergangenen Dezember einen Minimalvorschlag vorgelegt und die ursprüngliche Idee deutlich abgespeckt. Nur der Kauf von Aktien soll mit 0,2 Prozent besteuert werden; bei 50.000 Euro wären demnach 100 Euro Steuer fällig.

      Für Hochfrequenzhändler plant Scholz eine Sonderregel, sie müssten nur ihr Tagessaldo, also Käufe abzüglich Verkäufe, versteuern.


      Hier steht ganz klar, dass das Transaktionvolumen bei Aktienkäufen mit 0,2 Prozent besteuert wird und das Scholz für den Hochfrequenzhandel die o.g. Sonderregelung plant.

      da fragt sich der geneigte Leser, was handelt der Hochfrquenzhandel in Deutschland?
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 15:20:37
      Beitrag Nr. 1.996 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.577.868 von Sunny48 am 04.02.20 14:59:29
      Zitat von Sunny48: ... ich glaube, mir gefällt dein Tonfall nicht...

      Finanztransaktionssteuer als Spekulantenbesteuerung
      Für sie hat Olaf Scholz im vergangenen Dezember einen Minimalvorschlag vorgelegt und die ursprüngliche Idee deutlich abgespeckt. Nur der Kauf von Aktien soll mit 0,2 Prozent besteuert werden; bei 50.000 Euro wären demnach 100 Euro Steuer fällig.

      Für Hochfrequenzhändler plant Scholz eine Sonderregel, sie müssten nur ihr Tagessaldo, also Käufe abzüglich Verkäufe, versteuern.


      Hier steht ganz klar, dass das Transaktionvolumen bei Aktienkäufen mit 0,2 Prozent besteuert wird und das Scholz für den Hochfrequenzhandel die o.g. Sonderregelung plant.

      da fragt sich der geneigte Leser, was handelt der Hochfrquenzhandel in Deutschland?


      Der geneigte Leser weiß, dass es sich bei dem Hochfrequenzhandel ebenfalls um Aktienhandel dreht. Wenn dir mein Tonfall nicht gefällt, gefällt mir deine Unwissenheit nicht.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 15:51:12
      Beitrag Nr. 1.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.578.180 von MK-ULTRA am 04.02.20 15:20:37
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Sunny48: ... ich glaube, mir gefällt dein Tonfall nicht...

      Finanztransaktionssteuer als Spekulantenbesteuerung
      Für sie hat Olaf Scholz im vergangenen Dezember einen Minimalvorschlag vorgelegt und die ursprüngliche Idee deutlich abgespeckt. Nur der Kauf von Aktien soll mit 0,2 Prozent besteuert werden; bei 50.000 Euro wären demnach 100 Euro Steuer fällig.

      Für Hochfrequenzhändler plant Scholz eine Sonderregel, sie müssten nur ihr Tagessaldo, also Käufe abzüglich Verkäufe, versteuern.


      Hier steht ganz klar, dass das Transaktionvolumen bei Aktienkäufen mit 0,2 Prozent besteuert wird und das Scholz für den Hochfrequenzhandel die o.g. Sonderregelung plant.

      da fragt sich der geneigte Leser, was handelt der Hochfrquenzhandel in Deutschland?


      Der geneigte Leser weiß, dass es sich bei dem Hochfrequenzhandel ebenfalls um Aktienhandel dreht. Wenn dir mein Tonfall nicht gefällt, gefällt mir deine Unwissenheit nicht.


      woher nimmst du die Weisheit, dass mir unbekannt ist, dass unter dem Konstrukt HFT sowohl der Aktien als auch der Futurehandel subsummiert werden? Was dich veranlasst, mich schon wieder als unwissend zu klassifizieren? Woher weißt du, ob Scholz unter dem Begriff HFT nicht beides inbegriffen sieht? Steht das da? Nein, da steht Hochfrequenzhandel- und das kann sowohl den Aktien als auch den Future HFT beinhalten. Oder glaubst du, das Scholz den Future HFT unbesteuert lässt, wenn er eine FTT einführt? Wieviel % des Eurexhandels waren doch gleich in der Hand von Algo/HFT Händlern?
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      Avatar
      schrieb am 04.02.20 16:45:40
      Beitrag Nr. 1.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.576.542 von MK-ULTRA am 04.02.20 13:29:49Du bist vielleicht ein Pöbelkopp.

      Zeigt nur, dass dir die Verzweiflung ins Gesicht geschrieben steht :D
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 16:51:22
      Beitrag Nr. 1.999 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.578.681 von Sunny48 am 04.02.20 15:51:12
      Zitat von Sunny48:
      Zitat von MK-ULTRA: ...

      Der geneigte Leser weiß, dass es sich bei dem Hochfrequenzhandel ebenfalls um Aktienhandel dreht. Wenn dir mein Tonfall nicht gefällt, gefällt mir deine Unwissenheit nicht.


      woher nimmst du die Weisheit, dass mir unbekannt ist, dass unter dem Konstrukt HFT sowohl der Aktien als auch der Futurehandel subsummiert werden? Was dich veranlasst, mich schon wieder als unwissend zu klassifizieren? Woher weißt du, ob Scholz unter dem Begriff HFT nicht beides inbegriffen sieht? Steht das da? Nein, da steht Hochfrequenzhandel- und das kann sowohl den Aktien als auch den Future HFT beinhalten. Oder glaubst du, das Scholz den Future HFT unbesteuert lässt, wenn er eine FTT einführt? Wieviel % des Eurexhandels waren doch gleich in der Hand von Algo/HFT Händlern?


      Du hast es immer noch nicht kapiert. Da es eben KEINE FTT auf Derivate gibt, kann es logischerweise auch keine FTT auf Futures geben. Weil die FTT aber den Hochfrequenzhandel in Aktien obsolet werden lassen würde, muss dieser eben anders behandelt werden. Nur deshalb wird der HFT überhaupt erwähnt.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 17:08:59
      Beitrag Nr. 2.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.579.647 von MK-ULTRA am 04.02.20 16:51:22
      Zitat von MK-ULTRA:
      Zitat von Sunny48: ...

      woher nimmst du die Weisheit, dass mir unbekannt ist, dass unter dem Konstrukt HFT sowohl der Aktien als auch der Futurehandel subsummiert werden? Was dich veranlasst, mich schon wieder als unwissend zu klassifizieren? Woher weißt du, ob Scholz unter dem Begriff HFT nicht beides inbegriffen sieht? Steht das da? Nein, da steht Hochfrequenzhandel- und das kann sowohl den Aktien als auch den Future HFT beinhalten. Oder glaubst du, das Scholz den Future HFT unbesteuert lässt, wenn er eine FTT einführt? Wieviel % des Eurexhandels waren doch gleich in der Hand von Algo/HFT Händlern?


      Du hast es immer noch nicht kapiert. Da es eben KEINE FTT auf Derivate gibt, kann es logischerweise auch keine FTT auf Futures geben. Weil die FTT aber den Hochfrequenzhandel in Aktien obsolet werden lassen würde, muss dieser eben anders behandelt werden. Nur deshalb wird der HFT überhaupt erwähnt.


      ja, das verstehe ich. Derzeit gibt es keine FTT auf den Aktien und den Aktien HFT Handel- aber, dreht es sich auf europäischer Ebene nicht genau darum, auch den Derivatehandel und gerade den HFT Derivatehandel mit einzubeziehen? Scholz wird immer wieder dafür kritisiert, dass er neben dem Aktien HFT Handel auch den Derivatehandel nicht miteinbezieht.

      Friedensangebot:rolleyes: Ich räume ein, das im Artikel nicht´s von Derivaten steht. Aufgrund der Diskussion rund um die FTT auf europäischer Eben und Scholzen´s Problemen, die FTT auf nationaler Ebene durchzubekommen, liegt doch nahe- auch wenn´s im Artikel nicht explizit steht zu antizipieren, dass mit HFT Handel auch die Derivate gemeint sein können.

      Wir ziehen hier doch alle am selben Strang - bis auf Blaubeermuffin, der will ja liener arbeiten gehen:p. ich finde es jedenfalls spannend, wenn wir hier die Neuigkeiten zusammentragen und diskutieren.
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