Weiterbildung Altenpflege: Qualifiziert einen weiter!
Der Beruf des Altenpflegers ist anspruchsvoll, weil er die Pflege alter Menschen betrifft. Mit der Weiterbildung Altenpflege kann man neue Qualifikationen im Bereich der Pflege erlernen und so beruflich aufsteigen!

Heute gilt die Altenpflege, die früher meist ausschließlich von Familienangehörigen übernommen wurde, als professionelles Berufsfeld. Zu diesem gehört das Pflegen aber auch das Betreuen von Menschen, die bereits etwas älter, also betagt sind und daher Unterstützung brauchen. Dabei kann die Altenpflege völlig unterschiedlich ausgestaltet sein: Möglich ist die Pflege zuhause, als Hauskrankenpflege oder auch ambulante Pflege, oder aber in einem Tageszentrum, das am Tag die Pflege übernimmt. Daneben gibt es Pflegeinstitutionen, wie beispielsweise Pflege- und Altenheime, in denen alte Menschen dauerhaft wohnhaft sind, sowie zahlreiche andere Formen, wie etwa stationäre Hospize.
Bei der Altenpflege geht es darum, pflegebedürftigen Menschen eine möglichst stabile Lebensqualität zu gewährleisten. Alte Menschen leiden häufig besonders an dem Verlust unterschiedlichster Fähigkeiten, seien es geistige, körperliche oder aber auch soziale. Die Altenpflege übernimmt deshalb Pflegemaßnahmen, die der, der gepflegt wird, nicht mehr selbst ausführen kann. Zudem soll sie aber auch dabei helfen, die Selbstpflege zu fördern, soweit dies möglich ist. Eine Einbindung der Angehörigen ist für die Altenpflege unerlässlich.
Wer als Altenpfleger arbeitet, etwa weil er eine Weiterbildung als Altenpfleger bereits vorgenommen hat, muss deshalb auch die unterschiedlichsten Aufgaben wahrnehmen. Sicherlich ist ein großer Teil des Aufgabenfeldes auf die Pflege als solche fokussiert, also darauf, Pflegemaßnahmen auszuführen, wie beispielsweise das Waschen. Gleichzeitig aber werden Altenpfleger häufig auch mit Aufgaben betraut, die aus dem privaten Umfeld des zu Pflegenden stammen, wie beispielsweise mit dem Gespräch mit Angehörigen. Nicht selten geht es hierbei um einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dessen, der gepflegt wird.
Auch für Altenpfleger besteht die Möglichkeit der Weiterbildung, etwa um beruflich aufzusteigen. Voraussetzung ist in der Regel eine Prüfung, nach deren Bestehen eine neue Berufsbezeichnung geführt werden darf. Eine Weiterbildung Altenpflege kann etwa zum Lehrer für Pflegeberufe, zur Pflegedienstleitung oder auch zur verantwortlichen Pflegefachkraft qualifizieren.
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